-Jfr 73 Zweites Blatt. Sonntag bell 26. März 1882. Keßmer Anzeiger Amis- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. _______ _____ __ __—--------- ' Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. - —— Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. »*roaU 1 Schulstraste B. 18. ____________ _____ . -- wm—■»« über die ungen nicht einverstanden erklärt, während doch allen Ortsvorstünden der Recurs an den Provinzialaussckmß offen stand. Hätte der Kreisausschuß seine Aufgabe leichter genommen, so würden heute an den Kreis anstatt der veranschlagten 49,000 Mk. wenigstens 75,000 Mk. angefordert sein, und würde die Differenz von 26,000 Mk. von denjenigen Gemeinden mitgetragen werden müssen, die bisher in vollem Maße ihre Pflicht gethan haben. Die Kreisstraßen müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und deßhalb künftig nothwendigerweise besser werden, als die bisherigen Vicinalstraßen. Daß aber die bessere Unterhaltung eben so billig bleiben soll, als die bisherige schlechte, ist selbstverständlich unmöglich. Soviel aber steht fest, daß die künftige gute Unterhaltung billiger sein wird, als eine gleich gute unter den bisherigen Verhältnissen, weil nämlich die sachverständige einheitliche Leitung wesentliche Ersparnisse ermöglicht. Die Anforderung von 234 Mk. pr. Klm. für Unterhaltungskosten muß gegenüber denjenigen anderer Kreise als ein überaus geringer bezeichnet werden. Dieselbe beträgt in den Kreisen Büdingen 232, Lauterbach 243, Friedberg 400, Bens heim 310, Darmstadt 371, Dieburg 366 , Erbach 293, Groß-Gerau 667, Offenbach 596 Mk. und bei den Staatsstraßen des Kreises Alsfeld 248, Friedberg 348, Gießen 530, Grünberg 244, Nidda 270 Mk.; desgleichen hat der bisherige Aufwand für entsprechende Unterhaltung in der Gemarkung Gießen (nach lOjährigem Durchschnitt) 235, Hungen 398 und Villingen 264 Mk. per Kilometer betragen. Kreis-Ingenieur Gnauth bittet, bei Beginn seiner Thätigkeit vor Allem um dasjenige Wohlwollen und Vertrauen, ohne welches eine ersprießliche Wirksamkeit des Kreistechnikers nicht denkbar ist. Nach den Motiven des Gesetzes und nach der Auffassung der Stände- kammern soll der durchschnittliche Zustand der Vicinalstraßen des Großher- Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und erläutert den ersten Gegenstand der Tagesordnung: Nachtrag zum Kreiskasse-Voranschlag für 1882/83. In der Sitzung vom 18. Juni v. I. war der Voranschlag pro 1882/83 beschlossen und nur die Entschließung in Bezug auf die durch Ausführung des Weggesetzes entstehenden Kosten einer im Frühjahre l. I. abzuhaltenden Sitzung vorbehalten worden. In Ausführung des Beschlusses des Kreistages wegen Anstellung eines academisch gebildeten Bautechnikers hat der Kreisausschuß nach den sorgsamsten Ermittelungen in der Person des Herrn Baumeisters Gnauth aus Hechingen eine in analoger Stellung bereits bewährte tüchtige Kraft gewonnen. Derselbe konnte erst am 1. Januar eintreten. In Folge der angestrengtesten Thätigkeit gelang es aber in dieser kurzen Zeit, die umfassenden Vorarbeiten zu erledigen und die heutige eingehende Vorlage zu ermöglichen. Die meistens unter Leitung des Vorsitzenden vorgenommene eingehende Untersuchung der Vicinalwege ergab, daß dieselben durchschnittlich sich in einem schlechten Zustande befanden. Der Kreisausfchuß würde das Interesse des Kreises gefährdet haben, wenn er nicht bei der Uebernahme der Straßen genau den strengen Maßstab angelegt hätte, den die Bestimmungen des Weggesetzes ermöglichen. Ohne Zweifel sind über diese Strenge des Kreis-Ingenieurs wie des Kreisausschusses vielfache Beschwerden erhoben worden, aber deren Haltlosigkeit ist von den Beschwerdeführern selbst anerkannt worden, denn schließlich hat nur ein Ortsvorstand sich mit den von dem Kreisausschuß gestellten Anforder- ProtoRoff d-s des K.-U-S Gießen « d-m am to. Maq 1882. nennt ” ö ....._ r-v» norprfifprer 9.nfteni)ettheiluTtQ - Anwesend: 1. Großh. Kreisrath, Provinzial-Director Dr. Boekmann, Vorsitzender. Keller, Gießen; Beigeordneter Heß, Gießen; Bürgermeister Lang, Wieseck; Fabrikant A. Noll, Gießen, Fabrikant M. Homberger, Gießen; Hüttenwerkbesitzer Buderus Lollar; Bürgermeister Bopp, Bellersheim; Freiherr Adolf Nordeck zur Rabenau; Karl Geißler, Lollar; Heinrich Velten IIL, Groß-Linden; Bürgermeister Ranft, Beuern; Rechner L e i d i ch, Grüningen; Bürgermeister R o n t h a l e r, Langd; Bürgermeister Dern, Sausen; Bürgermeister Mengel, Hattenrod; Bürgermeister Bramm, Gießen; Bürgermeister Pracht, Grünberg; Rechtsanwalt Hirschhorn, Gießen 3. die Kreisausschußmitglieder Rechtsanwalt Dr. Gutfleisch, Gießen; Bürgermeister Zimmer, Villingen 4. der Kreis-Ingenieur Gnauth 5. der Protocollführer Sauber Als Urkundspcrsonen fungiren die Herren: Geißler, Lollar, Hetz, Gießen. zoqthums kein guter sein, und ist — neben gerechterer Lastenvertheilung eine Besserung desselben eben die Absicht jenes Gesetzes gewesen Dw m den beiden letzten Monaten vorgenommene Prüfung sammtücher ~6a Kilometer Vicinalstraßen des Kreises hat die Richtigkeit dieses allgemeinen Satzes in seiner Durchschmttsanwenduog ergeben. Die Schuld liegt daran, datz namentlich in den letzten Jahren und vielleicht schon m Erwartung des Weqbaugesetzes — an den Vicinalwegen über Gebühr gefpart wurde, um daß die Aufwendungen nicht immer in sachgemäßer Weife erfolgten. Statt einer stetigen, aber anhaltenden Pflege der Straßen war em ruckweiscs Arbeiten an denselben in der Mehrzahl beobachtet worden; statt jeden einzelnen Schaden an der Fahrbahn (speziell der Decklage), an den Grabenund Banketten gleich nach dem Entstehen zu beheben, hat man gewartet, bis dersell e über Gebühr angewachsen, bis die Decke abgewickelt, , der GrundbavtW- legt und abgerundet, die Bankette zerfahren und zu jumpftgen N^astflachen geworden, und die Gräben verschlammt waren. Wenn dann em folcher Zustand eine Weile gedauert und dessen Nnleidlichkeit auch Seitens der zähesten Vertreter eines falschen Sparsamkeitssystems anerkannt war, dann wurde die Straße wohl auf ihre ganze Länge mit Steinen bedeckt, und die-, und die Beseitigung der übrigen Mängel mit einem nicht unbeträchtlichen Ausgeb.l von Taglöhnern und Accordanten zur Ausführung gebracht. Das System, das Referent an den, ihm in lemein früheren Wirkungskreis unterstellten Straßen beobachtet hatte, und nn den letzigen Kreu-straßen beobachten möchte, ist das umgekehrte: und ,o wie ja wohl emeneuere R S - tuna der Seilkunde ihre Aufgabe weniger m der Heilung der jchon voll enl- w7ckelten Krankheit als vielmehr in der Vorbeugung gegen deren Entstehung erblick!, so möchte Referent auch hier das Entstehen und ^"terwach^n rer Schäden unserer Kreisstraßen vermeiden durch vorbeugende langsam aber stetig wirkende Pflege des großen und werthvollen Kapitals, das m den Kreisstraßen überantwortet ist. omtimmunr Demnach hat er bei Ausstellung der Ausschlage - Zustimmung be§ Kreisausschusses — die Ausführung sammtlicher Arbeiten an den Straßen mit Ausnahme des Steinschlags, nicht als stoßweise aufzufuhrem e Lglohn- oder Kleinaccordarbeiten beabsichtigt, er schlagt vielmehr: vor, die Besorgung derselben auf eine Strecke von ca. 6 Kilometern eurem hm- ur ver^ antwortlichen Accordarbeiter in Jahresaccord zu geben. Teßsleichen oll an die Stelle arößerer — für den Verkehr und die Bankette gtercy ia>ao ttchen - Schüttungen von Decksteinen auf ganze Wegstrecken kleine, über Re nassen Monate des^ganzen Jahres vertheilte, Ausbesserungen und dem entsprechend ein Jahr um Jabr gleicher Aufwand an Ecksteinen tretem Sodann soll überall einer rationellen Sparsamkeit durch Verwendung des zwar theureren, aber wesentlich besseren Basaltmaterials und endlich Referent, daß die in den Erläuterungen L einzelnen Arbeits- und Lieferungslefftungen durchschnittlich pro "etm den Kreis sind daß aber der gemarkungswei e sur jede Wegrichtung gerienm au gestellte Ausschlag sich in wesentlichen Abweichungen von diesem Durck>- schntt den localen Verhältnissen und Erfordernissen anzuschimegen sucht. W v. Rabenau. Der Ansatz von 45 StratzEarten ist zu groß, um sie voll zu beschäftigen, und gewährt zu genügen Verdienst, da di selber NW dann höchstens auf 200 Thaler stellen wurden .Außerdem °iner schlag überhaupt zu bemängeln und erscheintgeboten.” Was Commission zur Prüfung der Anträge d Z Kreisausschuss-^^^ ^Ertrauen das von dem Kreis-Ingenieur m feinen E g D , entqeqenzubringen: betrifft, so vermag v. Rabenau nicht demselben^ solches entge^enz^^ bei der Prüfung der Vicmalwege und die emzel e t fahren und dabei Wegstrecken für gut, an c e & brste Auftreten worden, von denen jedes Kind anders urt^ Indern im Gegentheil hat dem Kreis-Ingenieur im Kreis fern Vertrauen, M°ein y Atißtrauen erworben. ^r?»iedenbeit die Verdächtigungen des Der Vorsitzen e werft mtt enheit^d^e^^ Krers-Jngenreurs als formell m hohem O^ bie meisten Besich- durchaus unbegründet zuruck. Der L9 Gesundheit erlaubte, die tigungen d,r ft“ Sraom«.«« P-»M» »« «7°°- durch die bei ungünstigste .toltc wurde stets im offenen ää ■** '• - ieniqen die mit ihm dienstlich in Berührung kamen, in hohem Maße erworben hat. Eine so grave Beschuldigung hätte nicht erhoben werden dürfen, ohne gleichzeitige Vorlegung unwiderleglicher Beweise, als welche vage Behauptungen nicht gelten können. Der Antrag auf Einsetzung einer Commission rur Prüfung der Anträge des Kreisausschusses ist ein Mißtrauensvotum gegen den Kreisausschuß, der in jeder Beziehung seine Pflicht erfüllt hat. Nach der Organisation ist der Kreisausschuß diejenige Commission, die alle dem Kreistage zu machenden Vorlagen zu prüfen hat; eine Prüfung durch eine weitere Commission wäre nur in dem Falle gerechtfertigt, wenn Gründe zu der Uuterstelluug vorlägen, daß der Kreisausschuß seiner Pflicht nicht nach- gekommen fei; entspricht daher der Kreistag dem Antrag auf Bestellung einer besonderen Commission, so kann kein Mann von Ehre seinen Sitz im Kreisausschuß ferner einnehmen. Wird den Straßenwarten nach Anlicht des Antragstellers eine doppelte Anzahl von Kilometern und ein doppelter Gehalt zugewiesen, so wird dem Kreise bei der gleichen Ausgabe kein Vortheil erwachsen, wohl aber ein ansehnlicher Nachtheil, weil doppelter Gehalt keine doppelte Arbeitskraft er- "i'gl^oll schließt sich den Ausführungen des Vorsitzenden in jeder Beziehung an und erklärt, daß mau nach den bisherigen Erfahrungen dem Kreisausschusse volles Vertrauen schuldig sei. Heß. Im Interesse eines ersprießlichen Erfolges unsererBerathungen sollte man doch vorsichtiger sein in dem, was man sagt. Wenn Jemand, dessen Fach Jurisprudenz ist, wie Herr v. Rabenau, einem Ingenieur, der den Straßenbau zu seinem Studium gemacht, darin lange Jahre erfolgreich thätig war und sich darin einen Namen erworben hat, ohne alle Begründung sagt, er habe gute Straßen für schlecht und schlechte Straßen für gut erklärt, die jedes Kind anders beurtheilen würde, so ist das keine sachliche Behandlung mehr, und wenn vorgeschlagen wird, eine Commission gleichsam als obere Controlbehörde über die Thätigkeit des Kreisausschusses zu setzen, so kann damit nur bezweckt werden, die Thätigkeit der Kreisbehörden überhaupt unmöglich zu wachen. In vielen anderen Ländern, z. B. der Schweiz, Baden 2c. hat sich das System der arbeitenden Straßenwarte bestens bewährt. Der Kreis-Ingenieur widerlegt sachlich die Beanstandung der Zahl der Straßenwarte mit dem Hinweis darauf, daß nach dem vom Kreisausschuß genehmigten Regulativ die Straßenwarte nicht bloS, wie v. Rabenau zu glauben scheint, die Straßen zu beaufsichtigen und zu begehen, vielmehr mit Ausnahme des Steinschlags sämmtliche Arbeiten an diesen Strecken zu besorgen haben, so daß die Zuweisung einer Strecke von ca. 6 Kilometern für jeden derselben und eine entsprechende Bezahlung von 432 Mk. jährlich als das Richtige erschien, umsomehr als auch bei verminderter Zahl der Straßenwarte der — tut Ausschlag pro Kilometer — angesetzte Gesammtauf- wand für dieselben doch gleich bleiben und demnach nur die Intensität der Leistung verlieren wird. Die allgemeinen Angriffe auf seine Thätigkeit bei der Prüfung der Vicinalwege für die Uebernahme erklärt der Kreis-Ingenieur insolange für unerwiesen, bis nicht irgend ein speciell faßbarer Fall an Stelle allgemeiner Beschuldigungen tritt. v. Rabenau verweist auf die Gemeinden Weitershain und Rüd- dingshausen, welche verfehlt behandelt worden seien, worauf der Kreis- Ingenieur gerade für diese beiden nachwefft, daß die Beseitigung der von ihm beanstandeten Mängel Seitens beider Gemeinden auf Vorhalt ohne Weiteres beschlossen worden ist, ja daß er in einer Gemeinde speciell von dem Bürgermeister auf zu bemängelnde Details aufmerksam gemacht worden ist und daß ein Theil der Arbeiten schon bei Vornahme der Revision der Straßenstrecken sich in Ausführung befunden hat; hätten die Gemeinden in der Thal die vom Kreisausschuß gebilligte Auffassung des Technikers für so irrig gehalten, so wäre wohl anzunehmen gewesen, daß dieselben, statt sich ohne Weiteres zu fügen, das ihnen zustehende Recursrecht an den Provinzialausschuß benutzt hätten. Homberger und Noll erklären sich durch die Erklärungen des Kreis-Ingenieurs für durchaus befriedigt. Leidich weist nach, daß die Ansätze des Voranschlags als entsprechend anerkannt werden müssen. Die bisherigen Kosten der Gemeinde Gruningen sind nur wenig geringer gewesen als die angeforderten. v. Rabeiia u zieht seinen Antrag zurück und hebt hervor, daß seine Opposition nichts geschadet hat, weil^ durch dieselbe die eingehendere Darlegung veranlaßt worden ist. Die Straßen waren bisher sehr gut und haben nur 100 Mk. per Kilometer gekostet, während jetzt 234 Mk. verlangt werden. Er bittet Persönlichkeiten aus den Verhandlungen wegzulassen. Der Vorsitzende ist mit letzterem Grundsätze vollständig einverstanden, aber gerade der Vorredner hat ohne irgend welche genügende Ver- anlaffung Persönlichkeiten der schlimmsten Art vorgebracht, und hierdurch gegen die ersten Regeln einer parlamentarischen Verhandlung verstoßen. Die Billigkeit der Anforderung von 234 Mk. per Kilometer ist durch die bereits erwähnten höheren Anforderungen in den anderen Kreisen und bei den Staatsstraßen der Kreise genügend dargethan. Dr. Gutfleisch: Es wird nicht zu vermeiden sein, daß einige Gemeinden jetzt mehr, andere weniger zahlen müssen, die Ausführungen des Herrn v. Rabenau sind ein Vorwurf gegen die jetzige Ordnung der Dinge. Durch das Weggesetz ist ja beabsichtigt, das Interesse an den Straßen auf eine größere Corporation, den Kreis, zu vertheilen, um bessere Zustände herbeizuführen. Was die Straßenwarte betrifft, so hat der Kreisausschuß sehr sorgfältig erwogen, daß die beabsichtigte Eintheilung des Kreis-Ingenieurs besser sei als eine andere Einrichtung. Redner sieht sich veranlaßt dem Gefühle der Hochachtung gegen den Herrn Kreis-Ingenieur besonderen Ausdruck zu geben. Er hatte im Kreisausschusse vielfache Gelegenheit seine unermüdliche Thätigkeit, Pünktlichkeit und Sachkeuntniß zu beobachten. Der Vorsitzende schließt die Verhandlung. Die Abstimmung ergiebt einstimmige Annahme der von dem Kreisausschusse beantragten Beträge von 2520 Mk. für Straßenwarte und 49 026,90 Mk. für Unterhaltungskosten. Zur Einnahme pos. 1. Beiträge aus Provinzialmitteln zur Unterhaltung der Kreisstraßen, vorgesehen 24513,45 Mk. gibt der Vorsitzende die Erläuterung, daß der Kreis Gießen circa 1200 Mk. weniger als Antheil der Provinz an den Unterhaltungskosten erhält, als er als Antheil an den Unterhaltungskosten sämmtlicher Kreisstraßen der Provinz an letztere zu zahlen hat. Diese Einbuße erscheint als gering gegenüber der Einbuße des Kreises Friedberg mit 6750 Mk. und des Kreises Schotten mit 3400 Mk., während die Kreise Alsfeld mit einem Gewinn von 1300 Mk., Büdingen mit 5300 Mk., Lauterbach mit 4750 M. gegenüber dem Kreise Gießen im Vortheil sind. Der Ansatz wird ohne Debatte genehmigt, ebenso pos. 2: Ausschlag auf die Gemeinden und Gemarkungen mit 27033, Mk. Hierauf bemerkt der Vorsitzende: In dem Voranschläge pro 1882/83 sind bereits für 6 Bezirksbauaufseher vorgesehen 6272 Mk. Er zweifelt nicht daran, daß in Folge der neuen Organisation , hiervon ein wesentlicher Betrag erspart werden kann; es müssen jedoch erst bei der Ausführung Erfahrungen gesammelt werden, vor deren Abschluß eine Disposition über diese Ersparniß nicht möglich ist. Das Institut der Bezirksbauaufseher ist vor 30 Jahren im Kreise eingeführt und in die neue Organisation herübergenommen worden. Der Wirkungskreis der Bezirksbauaufseher besteht nach § 1 der Instruction: 1. in der Aufsicht auf die Handhabung der baupolizeilichen Vorschriften in den Gemeinden seines Bezirks im Allgemeinen, sodann 2. insbesondere und vorzugsweise in der Sorge dafür, daß alle Gemeinde-, geistlichen und Schulgebäude und ins Baufach einschlagenden Anstalten, als Wege, Ortsstraßen, Brücken, Brunnen, Wasserbehälter, Wiesenanlagen rc. in einem ihrem besonderen Zwecke entsprechenden Zustande hergestellt und regelmäßig unterhalten werden." Die Kosten wurden bisher unter Rubrik 1 I. b. des Kreisvoranschlags aus sämmtliche Gemeinden und Gemarkungen des Kreises mit Ausnahme von Gießen und Grünberg, sowie derjenigen Gemarkungen, welche bisher für ihren Wegbau selbst gesorgt haben, ausgeschlagen. Nach Ausführung des Weggesetzes wird die Hauptthätigkeit der Bezirksbauausseher für die Beaufsichtigung der Kreisstraßen zu Gunsten des Kreises in Anspruch genommen und muß deshalb auch der Ausschlag der Kosten dieser Hauptthätigkeit ans alle Gemeinden und Gemarkungen des Kreises erfolgen; die Kosten aber, die erwachsen durch diejenige Thätigkeit der Bezirksbauaufseher, welche nach Ausschluß der oben erwähnten Functionen im Interesse des Kreises noch übrig bleibt, also durch alle Functionen im Interesse der Gemeinden, können so wenig wie bisher auf diejenigen Gemeinden und Gemarkungen ausgeschlagen werden, welche für die fraglichen Functionen besondere Techniker angestellt haben und welchen die Ausschließung von der allgemeinen Umlage bisher schon zugestanden war. Es erscheint deshalb nothwendig, den Gehalt der Bezirksbauaufseher auf obige zwei Richtungen ihrer Thätigkeit zu scheiden. Der Kreisausschuß ist auf Grund der sorgfältigsten Ermittelungen des Kreis-Ingenieurs zu der Ansicht gelangt, daß künftig ein Drittheil der Thätigkeit der Bezirksbauaufseher im Interesse der Gemeinden in Auspruch genommen wird und es deßhalb der Billigkeit entspricht, aus dem Gehalte der Bezirksbauaufseher ein Drittheil als lediglich im Interesse der Gemeinden veranlaßt auszuscheiden und demzufolge diejenigen Gemeinden und Gemarkungen, welche in Folge der Anstellung besonderer Techniker die zuletzt erwähnte Thätigkeit nicht beanspruchen, nur mit zwei Drittheilen ihres Sieuerkapitales heranzuziehen. Ob diese Normirung den thatsächlicheu Verhältnissen durchaus entspricht, wird sich erst nach Ablauf eines Jahres beurtheilen lassen und dann erst eine definitivere Festsetzung ermöglicht sein. Noll stimmt für ein Jahr zu, aber die Ermittelungen sollen fortgesetzt werden. Pracht: Wenn ein Bezirksbauaufseher seinen Sitz in Grünberg erhält, gibt letzteres seinen eigenen Baumeister auf. Im anderen Falle nimmt es die seitherige Ausschließung von der Umlage in Anspruch. Gießen aber soll man von der Umlage nicht ausschließen. Der Vorsitzende: Gießen und Grünberg können nur mit einem Maße gemessen werden. Gießen wird ohnedies durch Ausführung des Weg- gesetzcs überaus hart betroffen; es ist unter keinen Umständen rechtlich verpflichtet, sich an einer Umlage zu betheiligen, die durch eine Function veranlaßt ist, welche mit bisheriger Zustimmung des Kreistages nicht auch im Interesse Gießens ausgeübt wird. Homberger hält den Abzug von nur einem Drittheil der Umlage als zu gering gegriffen und deshalb weitere Ermittelungen, sowie Anhörung der Betheiligten für angemessen. Der Kreis-Ingenieur legt die zukünftige Thätigkeit der Bezirks- bauaufseher dar und spricht sich dahin aus, daß die überwiegende Thätigkeit derselben zukünftig durch bett Wegbau in Anspruch genommen werde. Hirschhorn hält mit Rücksicht auf Art. 34 der Kreisordnung die vorerstige Vernehmung der Vorstände von Gießen und Grimberg sowie die Vorlage eines ausführlichen Voranschlags und dessen Mittheilung an die Kreistagsabgeordneten 14 Tage vor der Sitzung für unbedingt nothwendig. Der Vorsitzende: Art. 34 kann nicht in Betracht kommen, weil es sich nicht um Gründung einer gemeinsamen Anstalt handelt, sondern um Anerkennung der bestehenden Befreiung von den Kosten einer längst begründeten gemeinsamen Anstalt. Den Städten Gießen und Grünberg soll keine neue Ausgabe angesonnen werden, sondern sie sollen wie bisher schon von der Betheiligung an einer nicht in ihrem Interesse erhobenen Umlage au^ geschlossen werden. Wenn diese Städte nunmehr zu den Umlagen, die durch den Gehalt der Bczirksbauaufseher für ihre Thätigkeit in Bezug aus die Kreisstraßen veranlaßt ist, zugezogen werden sollen, so kann dieser Umstand die Anwendung des Artikels 34 nicht bedingen, weil diese Umlage nur eine Conseguenz der Ausführung des Weggesetzes ist, und das Vorhandensein einer gesetzlichen Verpflichtung des Kreises die Anwendbarkeit des Art. 34 nach dessen Wortlaut ausschließt. Hat der Kreistag den Gehalt der Bezirksbauaufseher für die Thätigkeit zu Gunsten der Kreisstraßen von deren Ge- sammtgehalt innerhalb seiner Competenz ausgeschieden, so ist die Frage nach allen Seiten hin erledigt. Dr. Gutfleisch erklärt sich theilweise mit der Ansicht des Vor- bereu 4200 gefchi Mchdte rttein»* ll. B° Ser B MM ® Set 1 Winde All« ©emetnbe t Qemeiitbe i wie en f11 fähige Z»ße richtig de> Verlegung reicht werbe obigen N nach Alt. 8 dorf-Tis 1« eine mäßiges ft: j ondm W iß das # hW fetzimg W Ser W Seri’ni! 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Y . .. r Nachdem Hirschhorn und der Vorfitzende sich mit die,em Anträge einverstanden erklärt haben, wird derselbe einstimmig angenommen. II. Vorberathung über Anlegung von Kreisstraßen. Der Vorsitzende bemerkt zur Erläuterung, daß es sich in Ermangelung aller erforderlichen Vorarbeiten nicht um eine definitive Beschluß- faffuna handeln könne, sondern nur um eine Verständigung über biejemgen Projecte^sür welche die zeitraubenden und kostspieligen Vorarbeiten zur dem- » «M d-- *. ineinbe Ullendorf a. d. Lda. des Inhalts, der Kreis möge eine von dieser Gemeinde beabsichtigte Verlegung der Straße gegen Treis auf Kosten der Kemeinde im Hochstbetrag von 2700 Mk. seinerfeits ausfuhren; er schildert, ivie an fraglicher Straßeustrecke nahe der Stadt Mendorf die übernahms- Itibiae Instandsetzung entweder mit einer Erbreiterung der bestehenden Wege- ^chfr.ta bei einem Aufwand von ca. 2100 Mk. oder aber mit zweckmäßiger Verlegung eines Straßenstücks bei einem Aufwand von ca. 2700 Mk. erreicht werden könne, und wie auf seine Anregung die Gemeindevertretung obigen Beschluß gefaßt habe, welcher im Falle des Umbaus durch den Kreis nach Art 8 des Gesetzes die sofortige Uebernahme der Straßenstrecke Allen- dorf-Trei's in die Unterhaltung des Kreises bedingen und damit der Gemeinde eine annähernde Entschädigung für Wahl des teuereren, aber wesentlich zweckmäßigeren Projectes bieten würde. Da sonach keineswegs eine finanzielle, sondern lediglich eine formelle Beanspruchung des Kreises in Frage kommt ilt das Gesuch der Gemeinde Ullendorf dringend zu befürworten. Hirschhorn befürwortet mit Rücksicht auf die klare Auseinandersetzung sofortige definitive Genehmigung. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Der Kreis-Ingenieur verliest diejenigen Straßenprojecte, für welche gelegentlich der Uebernahme der Kreisstraßen Seitens der beteiligten Gemeinden die Beihilfe des Kreises angerufen ist, nämlich Groß-Buseck—Trohe—Wiesest, Grüningcn—Lang-Göns, Beuern— Allertshausen, Brückenbau auf der Strecke Londorf—Allertshausen und gibt schließlich, ohne im Einzelnen für deren Berechtigung einzutrelen, eine Aufzählung aller sonst wohl in Frage kommenden Projeete, nämlich Lollar—Daubringen, Grünberg—Stangenrod—(Atzenhain), Klein- Linden—Lützellinden, Grünberg—Weickartshain, Hungen—Schotten, Villingen—Langd, Hattenrod—Reiskirchen, Bellersheim—Bettenhausen, Rieder-Bessingen—Ronnenroth, Reinhardshain—Geilshausen, Ober-Bessingen—Röthges, Weitershain—Lumda, Reinhardshain— Winnerod, Watzenborn—Garbenteich, Harbach—Queckborn. Der Vorsitzende: Es liegt im Interesse des Kreises, neue Kreis-' firaßen zu bauen, insofern dieselben durch das öffentliche Interesse bedingt sind, weil sonst der Kreis in Folge der Betheiligung der Provinz an dm Kosten der neuen Kreisstraßen nur Beiträge zur Provinzialkasse zu leisten, aber keine Zuschüsse für eigne Kreisstraßen aus derselben zu empfangen haben würde. Unter den von dem Kreis-Ingenieur erwähnten Projecten empfehlen sich im öffentlichen Interesse und durch den voraussichtlich geringen Kosten- aufwand die Strecken: Daubringen—Lollar, Groß-Buseck—Wieseck, Grüniugen—Lang-Göns. Nach längerer Verhandlung, an welcher sich der Vorsitzende, der Kreis- Ingenieur, die Abgeordneten Noll, Homberger, von Rabenau und Leidich be- theiligen, beschließ: der Kreistag einstimmig, daß die von dem Vorsitzenden befürworteten drei Projeete ausgearbeitet und demnächst zur Befchlußfassnng vorgelegt werden sollen. III. Wahl von zwei Ersatzmitgliedern für Abschätzung von Flurschäden. Der Kreistag wählt durch Acclamation die Herren Bürgermeister Köhler zu Langsdorf und Bopp zu Bellersheim. Der Vorsitzende: Meine Herren Abgeordneten des Kreises! Indem ich die Sitzung schließe, benutze ich die Gelegenheit Ihnen eine Mittheilung zu machen, die zwar Ihre Eompetenz nicht direct berührt, die aber doch für Sie als Vertreter des Kreises von Interesse sein dürste und zu deren Veröffentlichung ich zudem eine passendere Gelegenheit nicht finden kann. Nach der letzten Reichstagswahl, für welche ich zum Wahlcommissär bestellt war, sind augenfcheinlich geflissentlich über meine Stellung zur Wahl Angaben verbreitet worden, die nicht allein mich compromittiren, sondern auch die hohe Regierung, die zu vertreten ich die Ehre habe. Letzterer Umstand zwingt mich vorzugsweise zur öffentlichen Erklärung. Nach der einen Seite wurde behauptet, "ich habe meine dienstliche Stellung zu Gunsten des unterlegenen Eandidaten mißbraucht, wie dies klar daraus hervorgehe, daß in allen Gemeinden des Kreises Aufrufe zu Gunsten dieses Eandidaten colportirt worden seien, an deren Spitze die Herrn Bürgermeister neben den Polizeidienern, Gemeinde- und Kirchenrechnern rc. figurirt hätten. Meine Herren, diese Thaksache ist richtig, aber der Schluß ist falsch- Der Bürgermeister hat wie jeder andere Staatsbürger das Recht, für seine politische Ueberzeugung auch öffentlich einzutreten, nur darf er feine dienstliche Stellung nicht mißbrauchen. Von meiner Seite aber ist weder ein Bürgermeister noch ein sonstiger Aiige- stellter der Gemeinde beeinflußt worden, weder direct noch indirect. Auf der anderen Seite wurde behauptet, ich habe meine Stellung zu Gunsten des obsiegenden Eandidaten mißbraucht, und diese Behauptung wurde besonders geflissentlich im Kreise, in Darmstadt, in Berlin, in der Presse und sogar in einer conservativen Versammlung zu Frankfurt verbreitet. Für öiefe Behauptung konnte aber nicht einmal der Schein einer Thatsache geltend gemacht werden. Ich kann mit größter Bestimmtheit behaupten , daß ich keinem Einzigen meiner Untergebenen gegenüber auch nur ein Wort gegen die Wahl des unterliegenden Eandidaten geäußert habe oder äußern ließ, bezeichne nachdrücklich jede falsche Behauptung in dieser Beziehung als eine ehrlose Lüge und werde Jeden wegen Verleumdung gerichtlich belangen, der dieselbe fernerhin zu verbreiten wagt. M. H. ich ermächtige Sie ausdrücklich, vvn dieser meiner Erklärung Gebrauch zu machen. Hiernach erbittet sich der Großh. Bürgermeister Bramm das Wort zu folgendem Anträge: Obgleich ich die Ueberzeugung hege, daß die Ausführungen des Herrn v. Rabenau zu dem ersten Gegenstände der heutigen Tagesordnung insoweit sie sich auf die Thätigkeit des Herrn Kreis-Ingenieurs bezogen, nicht so böse gemeint waren, als es nach der Form den Anschein hatte, so glaube ich doch im Sinne des Kreistages, insbesondere derjenigen Mitglieder zu handeln, welche als Mitglieder des Kreis-Ausschusses und des Provinzial-Ausschusses Gelegenheit gehabt haben, sich ein Urtheil über die gewissenhafte und sachverständige Behandlung und Ausführung der dem Herrn Ingenieur obliegenden Functionen zu bilden, wenn ich beantrage, dem Herrn Ingenieur bezüglich seiner bis jetzt entwickelten Thätigkeit ein Vertrauensvotum zu er- theilen. Ich möchte den verehrlichcu Kreistag bitten, dieses Vertrauensvotum durch Erheben von den Sitzen zum Ausdruck zu bringen. Der Vorsitzende bringt den Antrag auf Ertheilung eines Vertrauensvotums für den Kreis-Ingenieur zur Abstimmung und wird derselbe mit 20 gegen eine Stimme angenommen. Der Vorsitzende. Die Urkundspersonen. Der Protocollfilhrer. Dr. Bookman» C. Geißler. Ang. Hetz. Länder. 1999 der W vermiethen. Exped. ds. Bl. 2120 Fr. Schier. mit ei««« m des M rechtlich » toidien »* jcht euch ’® Feilgebotenes. 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Fertige Herren- und Knabenkleider halten wir, wie seither, in