• 806.37 - 1950.— • 3205.20 ‘%1.57 ,; • 1650.— sieben 335.20 -EvM 1220.— WA 48233.77. Mitglieder. sevHütte, srv. 196. Donnerstag den 24 August 1882 Gießener Anzeiger Amts- und Anzrigeblatt für den Kreis Gießen. Bureau r Schulstraße B. 18. Erscheint t&gSiA mit Aufnahme des Prei- viertetjührlich 2 Stert 20 Pf. mit Bringerlshi». Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mart 50 Pf. Amtlicher Hheil. Betreffend: Herbstübungen in 1882. Gießen, am 22. August 1882. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die betreffenden Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Wir benachrichtigen Sie, daß nach einer Mittheilung der Königlichen 21. Division für verabreichte Mundverpflegung pro Kopf und Tag 82 Vr Pfennig vergütet werden. Die Zahlung erfolgt sofort gegen Quittung der Gemeindevorstände in Gegenwart eines Officiers. I. V-: Dr. Hoffmann, Regierungsrath. Balser. Preist» 9 flnzchen. :ben geslhmtten bei ig: Wiahost, Ecke t. slhlleidmschmen zu ie IM! r stcns ailssefuhrt. ladchen, in Haus-- . rc. erfahren, sucht Hausfrau- m.Krug, Schloßg- Wimg i, mit Pferde- mife re. wird ethen gesucht, r L. 100 an BL M 'beim M Gießw t verlorm. Dn :ten, MMtzegm iu\V ichen Blech admeden.__ )irnMädchmge- Ro^GartH- drArbeitttchet ästigung. . ^chraße^M, SÄS re*tl£ dritte ®** «ü* an '°d c'2^ttu ti»n* “«M- lrttA-,,®:eu= ma€» -JF«* L ft*? S» m scin M' *Ä„ ZE, d'«'” . „ '»12,2.6t. Deutschland. Aus dem Großherzogthum Hessen, 21. August. Den neuesten Mittheilungen ver Centralstelle für die Landesstatistik entnehmen wir bezüglich der unehelichen Geburten in Hessen folgende bemerkenswerthe Verhältnisse: Die Zahl der unehelich Geborenen auf 100 Geborene in Hessen von 1862 bis 1880 war am stärksten 1863 (17,56) und am schwächsten 1878 (6,94). In den aus das Jahr 1863 mit der stärksten Zahl (17,56) folgenden 13 Jahren hat von Jahr zu Jahr eine Abnahme der unehelich Geborenen stattgefunden und sank diese Zahl 1876 bis auf 6,87. In den nächstfolgenden 4 Jahren bis 1880 ergab sich wieder eine, jedoch nicht erhebliche, Zunahme. Die bedeutendste Abnahme der unehelich Geborenen von Jahr zu Jahr fand statt von 1868 auf 1869 12,52 (1868) — 10,42 (1869) — 2,10, offenbar Folge der die Eheschließungen erleichternden Gesetze von 1868. Diese Erscheinung und ähnliche Erscheinungen in anderen Staaten weisen darauf hin, daß die Zahl der unehelich Geborenen weniger mit der Immoralität, als mit illiberalen Gesetzen in Betreff der Eheschließungen im Zusammenhang steht. Zur Vergleichung der Ergebnisse in Hessen und im Reich für einige Jahre wird folgenoe Zusammenstellung gegeben : Von 100 Geburten sind unehelich 1872 in Hessen 7,84, im Reich 8,90, 1873 7,80 und 9,23, 1874 7,32 und 8,67, 1875 6,97 und 8,65, 1876 6,87 und 8,65, 1877 6,97 und 8,65, 1879 7,08 und 8,85, 1880 7,26 und 9,00. Hiernach waren die relativen Zählen 'der in Hessen unehelich Geborenen geringer, wie im Reich. Darmstadt, 22. August. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 16 enthält: 1. Verordnung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, die Ausführung des Jagd-Strafgesetzes, insbesondere Anordnungen wegen der Heegzeit betreffend. Dieselbe lautet: Unter Aufhebung der Bestimmungen der Verordnung vom 5. Jan. 1860 (Negier.-Bl. Nr. 2 von 1860) wird nunmehr auf Grund des Art. 29 des Jagd-Strafgesetzes vom 19. Juli 1858 hiermit verordnet, wie folgt: § 1. Die allgemeine Heegzeit im Wald und Feld beginnt mit dem 1. Februar einschließlich und endigt mit dem 31. August einschließlich. § 2. Von der allgemeinen Heegzeit bestehen, außer den in dein Art. 30 des Jagd-Strafgesetzes angeführten, die nachfolgenden Ausnahmen: 1) die Heegzeit für weibliches Rehwild beginnt mit dem 15. December und endigt mit dem 15. October; 2) die Heegzeit für den Dachs beginnt mit dem 1. December und endigt mit dem 30. September; 3) die Heegzeit für Auer-, Birk- und Fasanenhähne beginnt mit dem 1. Juni und endigt mit dem 31. August; 4) die Heegzeit für Enten beginnt mit dem 1. April und endigt mit dem 30. Juni; 5) die Heegzeit für Trappen, Schnepfenarten, Brachvögel und Kibitze beginnt mit dem 1. Mai und endigt mit dem 30. Juni • 6) die Heegzeit für Repphühner beginnt mit dem 1. December und endigt mit dem 31. August; die bezeichneten Tage stets mit inbegriffen. § 3. Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Tage ihres Erscheinens in dem Regierungsblatt in Kraft. 2. Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, die Vorbereitung zu der Stelle eines Oeconomen an dem Landeszucktbause zu Marienschloß betreffend. ; ; m. Darmstadt, 22. August. Von Seiten des Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz ist der zweiten Kammer der Stände folgender Entwurf eines Gesetzes den Wildschaden betreffend, zugegangen: Art. 1. Der Schaden, welcher durch Thiere, die Gegenstand des Jagdrechtes sind, an den Erzeugnissen von Feldern Wiesen, Weinbergen und Gärten an Bäumen oder an Waldkulturen anaericktet wird (Wildschaden) muß den Beschädigten auf Verlangen ersetzt werden. — Art. 2 Niemand ist verbunden, seine Grundstücke zum Schutze gegen Wildschaden einzufrtediaen oder die Producte derselben in anderer Weise dagegen zu sichern. Jedoch findet ein Anspruch auf Ersatz von Wildschaden an Obstbäumen nicht statt, wenn der Eiaenthümer unterlassen hat, dieselben in genügender Weise gegen Wildschaden zu verwahren. Wildschaden an Waldculturen wird nicht ersetzt, wenn dieselben nicht ordnunasmäkia ein- aefriedigt sind. — Art. 3. Zum Ersatz des Wildschadens ist der zur Ausübung dec Jagd Berechtigte verpflichtet, es steht jedoch den Beschädigten frei, den Ersatz von dem Inhaber des Jagdrechtes selbst zu verlangen. Geschieht dies, so ist der zur Ausübung der Jagd Berechtigte verpflichtet, dem Inhaber des Jagd'echtes vollständigen Ersatz U leisten. - Art. 4. Der zur Ausübung der Jagd Berechtigte hat auch denjenigen Wildschaden zu ersetzen, den der Inhaber des Jagdrechts selbst erlitten hat. — Art. 5. Wenn auf Grundstücken, die als Enclaven im Sinne des Art. 5 des Gesetzes vom 26. Juni 1848, die Ausübung der Jagd und Fischerei in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend, zu betrachten sind, Wildschaden vorkommt, so ist bezüglich des Ersatzes desselben der Eigenthümer des umgebenden Geländes als Inhaber des Jagdrechts auf den eingeschlossenen Grundstücken zu betrachten. — Art. 6 Sind mehrere zur Ausübung der Jagd Berechtigte oder mehrere Inhaber des Jaadrechts vorhanden, so steht es dem Beschädigten frei, auch nur einen derselben nach seiner Wahl wegen des Ersatzes des Wildschadens in Anspruch zu nehmen. Leistet in Folge dessen einer der Berechtigten Schadenersatz, so kann derselbe von seinen Mitberechtigten verhältnißmäßige Entschädigung verlangen. — Art. 7. Streitigkeiten wegen Wildschadens gehören zur Zuständigkeit der Gerichte. — Art. 8. Diejenigen Streitigkeiten wegen Wildschadens, tn denen bei Inkrafttreten dieses Gesetzes eine Besichtigung und Abschätzung des Schadens bereits stattgefunden hat (Art. 9 des Reglements vom 14. Juli 1854 über das bei Wildschadensklagen etnzuhaltende Verfahren) sind nach den bisher geltenden Bestimmungen zu erledigen. — Art. 9. Das Wildschadensgesetz vom 6. August 1810, die zu dessen Ausführung erlassenen Vorschriften und Reglements und Art. 12 des Gesetzes vom 26. Jul' 1848, die Ausübung der Jagd und Fischerei in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend, sowie Art. 48, P»s. I. 3 des Gesetzes vom 12. Juni 1874, die innere Verwaltung und die Vertretung der Provinzen und Kreise betreffend, sind aufgehoben. Berlin, 21. August. Eine Petition an den Reichskanzler um Einführung eines Zolls auf ausländische, frische Gemüse wird von Gärtnern und Gemüsehändlern in Düsseldorf vorbereitet. — Aus dem Regierungsbezirke Düsseldorf erfahren die „Berl. Polit. Nachr.", daß die Seidenindustrie einen ganz besonders erfreulichen Aufschwung rr’cx’.mt, so daß nicht nur die Fabrikanten mit Aufträgen reichlich und die Arbeiter mit voller Beschäftigung versehen sind, sondern daß sogar mit Erfolg versucht werden konnte, die Hausindustrie der Seidenindustrie in die Kohlen- districte Rheinland-Westfalens einzuführen, um den Frauen und Töchtern der Bergleute damit eine Erwerbsgelegenheit zu schaffen. — Das Pulver, dessen sich der „Inflexible" beim Bombardement von Alexandrien bedient hat, ist — wie verlautet — deutsches Fabrikat, und zwar das für schwere Geschütze besonders angefertigte prismatische Pulver gewesen, welches in dem Laboratorium in Hamm an der Sieg von den vereinigten rheinisch-westfälischen Pulverfabriken hergestellt wird. Berlin, 21. August. Die sich bestätigende Meldung, daß die englischtürkischen Verhandlungen, betr. die Convention, wieder in Fluß gekommen, wird dadurch motivirt, daß gerade der Beginn der großen englischen Operationen den Abschluß der Convention erleichtere; da nun kein Zweifel darüber obwalten kann, daß es sich lediglich um einen im Interesse des türkischen Souveränetäts- Rechtes gelegenen Akt, nicht mehr aber um eine türkische Aktion handle, gegen welche England mißtrauisch sein müßte. Von irgend einer Beeinflussung der englischen Aktion durch das Erscheinen der türkischen Truppen kann ja nicht mehr die Rede sein und deshalb entfallen auch alle mit der Stipulirung dieser Aktion verbunden gewesenen Schwierigkeiten. Daß sich aber England entgegenkommender zeigt, ist nicht zu verwundern, da es mit Rücksicht auf Indien ein Interesse daran haben muß, durch den Abschluß der Convention mit der Pforte zu zeigen, daß es sich weder mit der mohamedanischen Welt, noch mit ihrem Oberhaupte in einem Conflicte befinde. — Heute Morgen 7 Uhr verstarb dahier Professor Dr. Johann Albert Arndt, durch seine wissenschaftliche wie seine politische Thätigkeit, durch feinen erprobten Freiheits- und Vaterlandssinn in weiteren Kreisen bekannt. England. London, 20. August. Die Ruhe, welche während der O'Connellfeier in Irland herrschte, hat durch einen neuen vierfachen Mord m der Grafichast Galway ein trauriges Nachwort erhalten. Eine ganze Famcke wurde in der brutalsten Weise um's Leben gebracht: Vater, Mutter, Großmutter und Tochter^ außerdem wurden zwei Söhne so gefährlich verwundet, daß die H ynung am ihr Auflommen heute aufgegeben erscheint. Sie lebten zufainmen m dem Districte von Connemara, dessen Mittelpunkt das Joycttand heißt, von der Menge von Inhabern dieses Namens, zu denen der Ermordete, John Joyce ,elb,t gehörte. Dort, inmitten einer wilden Berggegend, bewohnten. ste ein^Farmhaus. Gegen Mitternacht wurden sie vorgestern wrt von fünf verkleideten Strolchen mit geschwärzten Gesichtern überfallen, ^ohn ?og. man aus Hause imh tnhfpfi- ihn nnb als seine Mutter, Frau und Tochter ihn zu verthewlgen Ä“ »X" SB -«-» Di- w» IS ro z-ch,- < der Mann 50 die Tochter 20. Seine Sohne wurden ebenfalls angeschoffen und Tn einstweilen noch °hne aber im Stande zu sein sichere Angaben zur Ergreifung der Mörder zu geben Die Beweggründe ristber Natur sein well Joyce sich als Zeuge gegen Agrarmorder verwenden S selbst war fthr arm. Trotz der Pachtrückstands-Vorlage dauert also die Macht der aeheimen Verschwörer und Mordbanden m Irland fort, und die Landligisten sind nicht im Stande, gegen deren Autorität auszukommen. übernO— Depesche General Wolseley's aus Jsmailia von gestern sagt,^>ie Truppen würden so rasch als möglich ausgeschifft, auch habe er eine genügende Menge Wagen zur Zusammensetzung eines Eisenbahnzuges zusammenbrrngen können, es fehle ^Petersburgs 2^Auguft. Das „Journal de St. Petersbourg" sagt: Man weiß daß Lord Dufferin in der Conserenzsitzung vom 14. ds. Mts. den Vorbehatt der force majeure wiederholt hat, wir vermuthen, daß die gegenwärtige Action im Suez- Eanal als unter diese Kategorie fallend angesehen wird. K Konstantinooel, 22. August. Der russische Botschaftsverweser Nelidoff hat dem Sultan gestern sein Beglaubigungsschreiben überreicht. ~ — Kme amtliche Bekanntmachung untersagt alle Anwerbung von Soldaten für Egypten und bedroht die Werber wie die Angeworbenen mit Haft. Telrqraphische Depeschrn. Wolff'S telegr. Correspondenz-Bureau. Berlin, 22. August. Der „Reichs-Anz." schreibt: Amtlichen Nachrichten ans Petersburg zufolge ist wahrend der seit dem 20. ds. sich vollziehenden Besetzung des Suezkanals durch englische Streitkräfte der Verkehr auf dem Kanal wegen engen Fahrwassers für Handelsschiffe untersagt., Wiesbaden, 22. August. Der König und die Königin von Dänemark, der König von Griechenland, die Prinzessin von Wales, Prinz Alexander von Hessen Prinz Friedrich Wilhelm von Hessen und Prinz Nikolaus von Nassau haben sich heute Vormittag zur Beisetzung der Prinzessin Polyxena, sachter des Landgrafen Friedrich von Hessen, nach Schloß Rumpenheim begeben und werden Abends wieder hierher zurückkehren. , t t r r, . Paris, 22. August. Das „Journal des Debats" meint, daß die- E"glander sich um io entgegenkommender gegen das europäische Concert zeigen würden, als dao letztere seine vollständige Ohnmacht dargethan habe. Die Engländer würden nicht auf unbestimmte Zeit Egypten besetzen, die Suzeranetat der Pforte zwar anerkenn^», aber dieselbe werde nur als eine nominelle angesehen werden konnem Die wirkliche Souvcränetät, welche auf Thatsachen gegründet sei, werde^entschieden England !gehören. Weder der Sultan noch die übrigen Mächte würden fürEgypten.die frühere.Situation wieder Herbeiführen. Es sei nöthig, dem gegenüber fernen Entschluß M lassen. Das Journal schließt, wenn die Conferenz von Neuem zusammentrete, würden die Engländer bereits viel gearbeitet haben, das Recht werde wahrscheinlich'verletzt selN, Europa werde um so weniger etwas dagegen einwenden können als die Engländer bereits em Pfand besitzen würden, welches zehnmal mehr werth rst, als das, was sie verlangten. — Die „Republique francaise" sagt, daß England nicht anders habe handeln können. Die Verantwortlichkeit der Situation falle auf diejenigen, welche Alles gethan hatten, um das englisch-französische Emvernehmen zu zerstören, welches allein im Stande sei, die Interessen der Ctvilisation zu wahren. Die Besitznahme des Canals durch die Engländer sei vollkommen entsprechend den jüngsten Präzedenzfällen. 9 Paris, 22. August. Dem päpstlichen Nuntius Czackl ist das Großkreuz der Ehrenlegwi^^^erl^hen^wordern QU§ ^ort;@aib hierher gerichteten Depesche heißt es, da die Ausschiffung von englischen Streitkräften in Port-Said und Jsmailia eine vollendete Thatsache sei und nachdem ein modns vivendi hergestellt sei, der einen regelmäßigen Betrieb des Verkehrs auf dem Kanal gestatte, werde er demnächst nach Paris ru^Ech Ostiem Berichte aus Suez wurden etwa 12 Engländer vom Sonnenstich getroffen, der englische Admiral bat den französischen Consul, die Fürsorge für die Erkrankten zu übernehmen, welchem Ersuchen der Consul auch entsprach. — Aus Syrien wird berichtet, die Lage scheine gebessert, nur in Adalüi und Jaffa solle noch einige Agitation herrschen, ernstliche Unruhen seien aber auch dort nicht vorgekommen. ~ London, 22. August. Officielle Meldung aus Suez von gestern Abend. Dre Verluste der egyptischen Trupp'n bei dem gestrigen Zusammenstoß betragen Ibb Tobte und 62 Gefangene, von letzteren sind 27 verwundet. . r Officielle Meldung aus Port-Said von gestern Abend: Die Suezkanal- Gesellschast hat die Leitung der Geschäfte bezüglich aller Kanalangelegenheiten wieder ® e t ÖJ i f 4 t H. Bad Nauheim, 22. August. In Folge der großen Cavalleriemanöver des 11 Armeecorps, welche in der Umgegend von Bad Nauheim beginnen werden, macht sich bereits seit einigen Tagen ein reges Leben hier bemerklich. Der Großherzog von Hessen trifft morgen in Friedberg ein und nimmt im dortigen Schlosse Wohnung. Den 27 trifft daselbst Prinz Friedrich Karl von Preußen em, um den Manöoern während der Tage bis zum 31. beizuwobnen. Das Hauptquartier ist in Nauheim, welches hierdurch zum Sammelpunkt der Offiziere wird. Die großartigen Räume des Kurhauses sind von der Badeverwaltung bereitwilligst dem Offiziercorps zur Verfügung gestellt worden und das Unterhaltungsprogramm der Kurhausdirection ist em sehr reichhaltiges, so daß unserem für die jetzige Jahreszeit noch 'recht zahlreichen Kur- publtkum recht genußreiche Tage bevorstehen Unter Anderem sind RSurnons dansantes, Beleuchtung von Park und Terrasse, Opernvorstellung, Milttärconcerte und Extra- concerte der Kurkapelle in das Vergnügungsprogramm ausgenommen. Ganz besonders aber möchten wir Freunde des Sports auf das große am 28. d. stattfindende Offizrers- Rennen aufmerksam machen, zu dem bereits 76 Anmeldungen ergangen sind. Berlin, 18. August. Der Untersuchungsrichter des hiefigen Landgerichts hat unterm 15. ds. einen Steckbrief gegen öen Bankier Max Levenstein, welcher flüchtig ist, wegen wiederholter Unterschlagung erlassen. - . Barmen, 11. August, lieber em Curiosum berichtet die „Rh-Wests. Post . Eine hiesige Firma erhielt dieser Tage aus Straßburg folgenden Brief: „In der Eoncurssache von N. N. hier findet eine nachträgliche Verkeilung statt und gelangen 9,17 Procent zur Auszahlung. Auf ihre anerkannte Forderung von 64 X 2o 4 entfallen 10 4, die ich Ihnen in einer 10 H-Postmarke übersende. Ich ersuche Sie jebod) ergebenst, mir durch die Postkarte den Empfang der 10 4 bestätigen zu wollen. Der Eoncursverwalter." Die Firma batte für den Empfang ihrer 10 4 den gleichen Betrag an Porto und 5 4 für die Empfangskarte auszugeben. Kassel 20. August. Das Gitter des Palais Hanau in Prag, aus alterthüm- lichem Schmiedeeisen angefertigt, steht gegenwärtig Raritäten-Sammlern zur Verfügung, da es wie das „Wiener Tgbl." meldet, dieser Tage von dem Palars der verstorbenen Fürstin entfernt wird. Es knüpft sich an dieses Gitter die eigenthümltch gruselige Neminiscenz, daß sich an dasselbe vor den Augen der Fürstin kurz vor ihrem Tode ein Mann aufgehängt hat, den ihr Sohn Prinz Heinrich an den Bettelstab gebracht und der von der Fürstin hinausgewiesen wurde, als er bei ihr Hilfe suchte. Zur Zett, als Prinz Heinrich nach Gmunden ging, nm die Prinzessin Marie von Hannover zu freien that er Geld in seinen Beutel. Er batte es von dem Gastwirth Schafranek aeborat dem man gesagt hatte, er würde sein Glück machen, wenn er dem durchlauchtigsten Herrn aus der augenblicklichen Verlegenheit helfe. Er verkaufte seine Schankwirtyschaft um 28 000 fl- und brachte das Geld dem Prinzen. Als er sich aber nach Jahr und Taa nach seinem Hab und Gut umsah, hatte sich der Prinz auf die Socken gemacht und seinen Gläubigern mit Forderungen von 320,000 fl. das leere Nachsehen gelassen. Der arme Gastwirth, der sich gar nicht vorstellen konnte, daß ein Prmz dergleichen fertig brächte, rannte wie toll ins Palais der Fürstin, wo er von den Lm^n Y in aus - geworfen wurde. Als die Noih immer größer ward und er mit den seinen dem Verhungern nahe war, schleppte er sich noch einmal ins Palais der Fürstin und gelangte von der mitleidigen Dienerschaft unbehelligt gelaffen, blS Hier warf er sich vor ihre Füße und bat um ein Almosen. Sie al^r schlug Lärm und schrie wüthend, man möge sie sofort von dem Bettler befreien^ Darauf wurde er hinausgeschleppt, in der Thür rief er ihr aber noch zu, sie solle sich keinen Mord aufs Gewissen nehmen. Zehn Minuten später flog ein Stein gegen ihr Fenster und als sie hinabblickte, um zu sehen, was es gebe, hing der Mann gerade vor ihrem Fenster am Parkgitter, die im Todeskampfe verzerrten Züge ihr zugekehrt. Von da ab kränkelte sie, um nicht wieder zu genesen. Als im schwarz ausgeschlagenen Trauergemache vor dem Katafalk der Fürstin deren Söhne versammelt waren, drang die Wtttwe des Selbstmörders in das Zimmer ein und zerrte den Prinzen an den Kleidern. Sie wurde mit Gewalt entfernt und der Prinz Heinrich von Hanau verliefe augenblicklich Prag, ohne das Begräbnife Der Mutter abzuwarten. Im Wagen fuhr er zur nächsten Landeisenbahnstation, da er fürchtete, im Prager Bahnhof von Gläubigern gefaßt zu werden — Das Gitter des Palais wird jetzt, wie gesagt, abgerissen und der Wittwe Schafraneck, sowie den andern Gläubigern wird zu den Anfang angebotenen 15 pEt noch eine weitere Ausgleichsquote von 15pCt. in Aussicht gestellt. Em Mehr gehe über die Kräfte der Fürsten von Hanau. Danzig, 21. August. Das ostpreußische Jägerbataillon m Braunsberg ist am Sonnabend von einem großen Unglück betroffen worden. Das Bataillon sollte die Brigadeübungen in Danzig mitmachen und dazu sollten die Mannschaften von Schoneberg aus per Kahn Über die Weichsel gesetzt werden. Ein Kahn mit 20 Mann genetf) aber in einen Strudel und 5 Jäger und 2 Oberjäger ertranken. Die Leichen sind noch nicht aufgesunden. Zur Wieseucultur. (Aus Oberhessen.) Eine für die Wiefencultur sehr wichtige Frage ist kürzlich nach erfolgter En^ scheidung des Verwaltungsgerichtshofs endgültig ausgetragen worden. Es handelte sich nämlich darum, ob die Gemeinden angehalten werden können, die Kosten einer nach Maßgabe des Wiesenculturgesetzes beschlossenen Wiesenoerbesserung aus her Gemeinde- kasse vorzulegen, oder ein Darlehen Namens der Wiesenbesitzer, etwa bei der Landes- cultur-Rentenkasse, aufzunehmen, selbstverständlich vorbehältlich der Wiedererhebung der Vorlagen von den betheiligten Wiefenbesitzern. Es sei hierbei bemerkt, daß das Wiesenculturgesetz keine Bestimmung über eine Vertretung der bethei- ltaten Wiesenbesitzer durch einen Vorstand enthält. Die Wiesenbesitzer selbst können daher die zur Ausführung eines Verbesserungsplanes nöthigen Mittel nur aufbringen, wenn sie einig sind. Bei den nach dem Gesetze vorgenommenen Abstimmungen wird aber meist eine Minderheit von Wiesenbesitzern vorhanden sein, welche gegen den von der Mehrheit angenommenen Plan gestimmt hat, die also zur Beschaffung des zur grnaführuna des Planes nöthigen Geldes nicht die Hand reichen wird Alsdann wäre es unmöglich, den nach Maßgabe des Gesetzes beschlossenen Plan ausführen zu lassen, wenn nicht die Gemeinde durch Vorschießen der Kosten eintritt. Dies haben auch Die Gemeinden vor Erlaß der neuen Verwaltungsgesetzc allgemein gethan, indem sie vötbiaenfalls zur Vorlage der Kosten von der Regierungsbehörde angehalten werden konnten Seitdem aber Den Gemeinden das Selbstverwaltungsrecht zufteht, müssen sie ium Vorlegen der Kosten znstlmm-n oder hierzu in dem durch die neuen Verwaltungs- a-seke voraeschriebenen Versohren idjuüxg erkannt werden. „Letzteres ist denn auch anläßlich e?ne7 in der Gemeinde ®. des Kreises Gießen beschlossenen Wie enverbesserung fftnitrh apfrfieben Das Kreisamt hatte dieser Gemeinde die Kostenvorlage im öffent- luhen^Jnte^sse angesonnen und der Kreisausschutz, sowie der Proviuzialausschuß hatten die sich weigernde Gemeinde demgemäß verurtheild Hrerbet wurde das Vorhandensein eines öffentlichen Interesses namentlich aus dem Grunde angenommen, weil der Staat durch Erlaß eines besonderen Gesetzes, nach welchem em Zwang gegen die Minderheit der Betheiligten angewandt wird und durch B-auslragung seiner Beamten zur Mitwirkung bei soleben Angelegenheiten offenbar b-kund-t hat, daß es sich hier nicht lediglich um eine Privatsache der Wi-s-nbesitz-r handelt, ferner weil das einen ganz ähnlichen Fall behandelnd- Gesetz über die Lusammenl-gung der Grundstücke den Gemeinden ganz ausdrücklich die Mitwirkung bei Beschaffung der Kosten auferlegt und well -ndllch "durch eine W!°,-nv-rb-ss-rung sich der Wohlstand einer großen Zahl wenn nicht aller Gemeindemitglieder, und damit der G-memde selbst hebt. U-ber dieses Vorhandensein eines öffentlichen Interesses hat als über eine thatsachiiche Frage der Provinzialaussckuß der Provinz Oberhessen nach Vorschrtst der Kreis-Ordnung endgültig entschieden. Der gegen dieses Urtheil Seitens der Gemeinde weiter versolgte Recurs konnte sich nur noch auf die Frage über die richtige Anwendung der Gesetze beziehen Nach dem hieraus erfolgten Urtheile des Verwaltungsg richtshoses war aber auch in dieser Hinsicht ein Grund zu einer Beschwerde nicht Vorhang Es ist sonach durch diese Entscheidungen der Verwaltungsgerichte möglich geworden, beschlosfene Wiesenverbefserungen auch auszuführen, indem den Verwaltungsbehörden auch die dazu erforderlichen Mittel durch die Gemeinden zur Verfügung gestellt werden müssen. Wären diese Entscheidungen nicht erfolgt, so wüNre es bei dem dermaligen Stande der Gesetzgebung zwecklos gewesen sein, überhaupt noch Wiesen- Türkei. Smyrna. 21. August. Ein Transport von 700 für die Engländer angekauften Maulthieren ist unter Bezugnahme auf das wegen der Ausfuhr von Pferden und Dtaulthieren ergangene Verbot auf der hiesigen Douane angehalten worden. ... verbesserungkn anzurcgm, weil bei nicht vollständiger Einigkeit der betheiligten Wiesen- besitzer es nicht sicher war, ob die gesetzlich angenommenen Pläne auch verwirklicht werden konnten. Den Gemeinden wird durch die Vorlage der Kosten oder Aufnahme eines Capitals zu Lasten der Wiesenbesitzer kein großes Opfer zugemuthet, indem sie die vorgelegten Beträge entweder alsbald auf die betheiligten Wiesenbesitzer zur Wieder- erhebung ausschlagen oder diese, wenn sie Zahlungsfristen wünschen, zur Sicherheitsleistung veranlaßt werden können. Letzteres ist namentlich bei Ausnahme eines Capitals bei der Landescultur-Rentenkasse dadurch erleichtert, daß Hypotheken (etwa auf die verbesserten Wiesen selbst), welche sich die Gemeinde zu ihrer Sicherung wegen eines Namens der Wiesenbesitzer rc. aufgenommenen Darlehens ausstellen läßt, kostenfrei sind. Nebenbei fei hier angefügt, daß solche Darlehen Seitens der Rentenkaffe unkündbar find und durch Zahlung von 5pCt. fammt 17Vr Pfg- Hebegebühr jährlich in 41 Jahren abgetragen werden. Für Denjenigen, welcher sich für den vorliegenden Gegenstand noch fpecieller intereffht, wird noch bemerkt, daß das Kreisamt, ehe es die Verwaltungsgerichte anrief, zunächst den Versuch machte, selbst ein Darlehen aus der Landescultur-Rentenkasse zu erhalten, wobei die Ernennung eines besonderen Rechners für die beteiligten Wiesen- besitzer in Aussicht genommen war, daß ein solches Darlehen jedoch aus dem Grunde verweigert wurde, weil nach dem bezüglichen Gesetze der Landescultur-Rentenkasse für die von ihr gegebenen Darlehen Sicherheit geleistet werden muß, außer wenn Gemeinden um Darlehen nachfuchen. Es hätten demnach einzelne Wiesenbesitzer für das zu Gunsten aller Betheiligten aufgenommene Darlehen der Landescultur-Rentenkafse Hypothek bestellen müssen, wozu keine Geneigtheit vorhanden war. Endlich sei noch erwähnt, daß, als der Gemeinderath die Kostenvorlage ablehnte, zuerst von einem einzelnen betheiligten Wiesenbesitzer gegen diesen Gemeinderathsdeschluß Beschwerde an den Kreisausschufe verfolgt (nach Artikel 95 der Landgemeinde-Ordnung), daß diese Beschwerde aber als unzulässig in allen Instanzen abgewiesen wurde, weil Geldleistungen den Gemeinden nur im öffentlichen Interesse von dem Kreisamte angesonnen werden können. , t . Hieraus erfolgte ein solches Ansinnen (nach Artikel48, II, 2 der Kreis-Ordnung), welches, wie oben ausgeführt, von Erfolg begleitet war. (Landw. Zeitfchr.) £7 f a le i Gießen, 23. August. fSterblichkeit in Gießen.) Während der Woche vom 13 bis 19. August stieg in Gießen die Zahl der Todesfälle, welche in der vorhergehenden Woche 5 betragen hatte, auf 10. Wie in der vorhergehenden, so wurden auch in dieser Woche keine Kinder im ersten Lebensjahre betroffen, wohl aber 4 Kinder zwischen dem 2. und 10. Jahre. Bei diesen war Todesursache: Lungenschwindsucht, häutige Braune je einmal und Nierenentzündung, welche in Folge von vorhergegangener Diphtherie eintrat, zweimal. Von den 6 verstorbenen Erwachsenen endete eine Person durch Selbstmord, eine in Folge von Herzkrankheit, eine durch Schlagfluß, eine durch Starrkramvf, zwei durch Lungenschwindsucht. £ , , . Gießen, 23. August. Am Sonntag den 3. September er. feiert der hiesige Turnverein sein 35. Stiftungsfest. Es wird dasselbe für diesmal an besonderer Bedeutung sowohl durch die in Neuwied errungenen Siege gewinnen, als auch durch das für nächstes Jahr in Aussicht stehende 14. Mittelrheinische Durnfeft. Theils diese Gründe, theils auch die diesjährigen Witterungsoerhältnisse veranlaßten deshalb auch die gestrige Generalversammlung, von dec Badenburg als Ort der Abhaltung des Festes für diesmal abzufthen und Wenzel's Garten als Festkokal zu wählen. Es wird eine tüchtige Militärkapelle zu diesen Festlichkeiten engagirt werden und bedarf es daher nur eines gnädigen Himmels, um unseren Turnern und ihren Freunden abermals einen Tag der Arbeit zugleich zu einem Tage heiterer Freude zu gestalten. — r. btt MHr vM in der vorher- so wurden auch ! aber 4 Kinder igenschwindsuchk, wrhergegangener .bete eine Person Auß. eine durch 6. stiert da hiesige n besonderer Be- s auch durch das st. Tbeils diese ;en deshalb auch c Abhaltung des oählen. Es wird nd bedarf es daher rcunden abermals üten. -r- ^nMs^. .'»»ttkllcht Ausnahme >ndem sie fieber' . ^icherheits- l,ne8 Kapitals tmQ Ms die lroe0/n eines yt. kostenfrei fMaffe un- W lahrlich in MlWdhr suchte anrief, ^entenlaffe m £ dMGlMdl ^kntenkasse sür *^nn Gemeinden das zu Gunsten inW£ Hypothek llage ablehnte, dnathsbefchlntz >nbe-Ordnun^. m wurde, weil l Kreisamte an- teörbnung), dw. Zeitschr.) trat. aft aOi ggsts.* llericmanöver des >n werden, macht r Großherzog von beit Waiwoern ift in Kauheim, gen Räume des t ^reichen Kur- Runions dansantes, ncerte und Ma- Bi tSanz besonders ifindende Ofstjurs- ^Landgerichts h°t welcher Mg "t Nh -Wests- Post" - ;i*K „„ -U-rthüm- r>s «ÄS •sSä. üSsks f bi«»»"' ■ »Äfl heu dem iit P L) gelangt^ Anrrr onrM -r fW ro^de S%*„6 Sßrs W ste's? Schiffsbericht. Mitgethetlt von dem Agenten des Norddeutschen Lloyd in Bremen, C W. Dietz Nachfolger Gießen. Bremen, 21. August. sPer transatlantischen Telegraph-! Der Postdampfer Main, Capt. O. Heimbruch, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welcher am 9. August von Bremen und em 11. August von Southampton abgegangen war, ist gestern 11 Uhr Abends wohlbehalten in Newyork angekommen. 731) Heber die Höhe der Kosten, welche die Einrückung einer Anzeige in eins oder mehre Zeitungon verursacht, wird man sich niemals enttäuscht sehen, wenn man von der Annoncen - Expedition von HAASE1V8TEI1V & VOGLEtt in Frankfurt a. M. (Karlsruhe, Stuttgart oder München) zuvor Auskunft einfordert, die auch hinsichts der für den jeweiligen Zweck geeigneten Blätter auf Grund reiche’ Erfahrungen und gründlicher Beobachtungen anverlässigen Rath ertheilt mübesbeim 18 August. Gestern wurde der Vertrag mit der Firma Sönderup 'n Berttn wegen Ausführung einer Bahn bis zum gufce be§ ^iebeTn)albbenfmül§ >ba-!ch offen und gt-ichz-Mg ein Cautionsbelrag von 20,000 Mark hinterleg^ welchem reia DOn 32 000 Mark ber obigen Firma abgetreten. Als Beitrag zu ben Denkmals- £ K? wie ber .N A-" hört, bie Firma Sönberup außerbem 40,000 Mark Beitrag zu leisten'unb nach Ablauf von 50 Jahren bie ganze Bahn an bie Gemeinbe Rüdesheim kostenlos abzutreten. - sEntscheidung des Reichsgerichts.) Uebergibt eine Braut ihren Geburtsschem .in den Standesbeamten zum Zwecke ber EhefchUeßung, ^Abem st- rn dein G-burts. ickein ihr Alter in unwahrer Wttse verändert hat, so ist ste nach einem Urthetl des Reichsgerichts wegen Urkundenfälschung zu bestrafen, ^auch wenn die Braut ausschließlich aus weiblicher Eitelkeit und Thorhert die Veränderung vorgenommen ^hatte^ Bekanntmachung. Dienstag den 31. August er.. Mittags 1 Uhr, soll die Gemeindejagd der Gemarkung Waldgirmes auf 6 Jahre auf dem Rathhaus zu Waldgirmes verpachtet werden. ^486 Bernhardt, Bürgermeister. Grummetgras - Versteigerung bei der Stadt Gießen. Montag den 28. und Dienstag den 29. August, jedesmal von Vormittags <3 Uhr an, soll das Grummetgras von Den städtischen Wiesen versteigert wer- oen, und zwar: Montag den 28 August von den Wiesen vor der Neustadt, am Neuenweger-Thor, am Fürstenbrunnen, im Wieseckthal und im Hegstrauch. Dienstag den 29. August von den Ochsenwiesen, von den Wiesen im vorderen und Hinteren Stolzen- lnorgen und am Altentisch. Die Zusammenkunft ist Montag den 28. August am Neustädter-Thor und Dienstag den 29. August an den Ochsenwiesen. Gießen, den 21. August 1882. Großh. Bürgermeisterei Gießen. 5459 A. Bramrn. Grummet - Grus- Versteigerung. Das Grummetgras der cameral- fiskalischen Wiesen der Gemarkungen Altenbuseck, Wieseck und Gießen wird in folgenden Terminen versteigert: 1) Zu der Gemarkung Altenbuseck von 7 Hektaren Donnerstag den 31. August, Morgens um 9 Uhr, bei Wirth Krämer daselbst, 2) In der Gemarkung Wieseck 00N 41 Hektaren Freitag den 1. September, Morgens um 10 Uhr, bei Wirth Lenz daselbst, und 3) in der Gemarkung Giehen von 36 Hektaren an demselben Tag, Nachmittags 2 Uhr, bei Wirth Leib am Philosophenwald. Gießen, den 22. August 1882. Großh. Oberförsterei Gießen. 5483________Lang.___________ Donnerstag den 24. August, Nachmittags 2 Uhr, lassen di- Louis Noll's Erben auf ber Pulvermühl- eine Parthie Möbel, als: Wirthstisch-, Stühle, Bänke, sowie Haus- und Küchengeräthe gegen Baarzahlung versteigern. , Ferner wir 1 Uhr, das G Pulvermühle Gießen, bei 5419________________ Samstag -en 26. August, Nachmittags 3 Uhr, soll das in der Neustadt gelegene früher Klingelhöfer'sche Haus, sowie die daselbst gelegene früher Burkhardt'sche Scheuer, letztere in sehr gutem Zustand, an Ort und Stelle an den Meistbietenden auf den Abbruch versteigert werden. Gießen, den 22. August 1882. Großherzogliches Ortsgericht. 5496 Lüdeking. d an demselben Tag,, Mittags rummetgras auf den zur gehörigen Wiesen versteigert- i 19. August 1882. Hoffmann, IieilgeSotenes. 5499 Ein noch gut erhaltenes Drahtseil billig zu verkaufen bei L. Mühlhausen. Allgemeiner Anzeiger. Heute Donnerstag den 241. August Vormittags von 9 bis 12 Uhr und Nachmittags von 2 bis 5 Uhr wird die Waaren- versteigerung im vormals „Lange'schen" Hause fortgesetzt, und kommen Vormittags die Kleineisenwaarcn und Nachmittags die Kochgeschirre und Haushaltungsgegenstänve zum Ausgebot. Gießen den 24. August 1882. 5487 ]M. Pilger, Concursverwaüer. Gänzlicher Ausverkauf nachstehender Artikel wegen Aufgabe derselben: Krausen, Vorstecker, Lavalieres, seid. Tücher, Corsets, Damen- und Kinder-Schürzen in allen Arten, Morgenhauben, Fichus, Glace- und Sommer-Handschuhe, Blumen, gestickte Garnituren, Damen- und Kinder - Kragen, Unterjacken, Unterhosen, Strümpfe, gestickte Unterröcke, Tischdecken, Tülldeckchen und Schooner k. Gleichzeitig mache ich darauf aufmerksam, daß ich während deS Ausverkaufs obiger Artikel auch meine sämmtlichen übrigen Artikel, wie Leinen, Chiffon, Pique, bunte und weiße Vorhangstoffe, Bettdrell, Federleinen, Bettzeug, Bettdamast, Pique- und Waffel-Decken, Handtücher, Tischtücher und Servieten, Taschentücher, Einsätze, Schürzenstoffe, fertige Damen- und Kinder-Wäsche in den neuesten Mustern, fertige Herrenhemden in allen Weiten, Kragen und Manschetten, Cravateö rc. zu den bekannten bedeutend ermäßigten Preijen weiter verkaufe. F. €. Weber, 4768 __________Bahnhofstraße.__ Herrn WILHELM REIBER, Seltersweg, übergaben wir ein Lager in Hastüster, Gaslampen, und Koch-Apparaten, sowie allen sonstigen Gegenständen zur Gasbeleuchtung aus den ersten Fabriken dieser Specialitäten und in den bewährtesten Constructionen. Giessener Gaswerk. 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G-ebrüder Eich, 3648__________Kurhauspächter. 5590 Ein militärfreier junger Mann, gegenwärtig noch in einer Branntwein- Handlung und Liqueurfabrik als Reisender thätig, sucht, gestützt auf gute Zeugnisse, anderweitig Engagement. Frco.-Off. unter B. 200 an die Exped- ds. Blattes erdetem______________________ 5488 Basalt-Kleinfchläger und Erdarbeiter finden gegen guten Lohn dauernde Beschäftigung bei G. Neuhof in Wetzlar. 5386 Ein stud. phil. ertheilt Nachhilfestunden in Franz., Engl. und in allen Elementarfächern. Wo? sagt die Exped. ds. Bl. ____ 4069 Ein möbl. Zimmer zu vermiethen. _______Neue-Bäue 85. 4526 Ein Familienlogis zu vermiethen bei Dr» Welsing, _____Neuen- Bauen. 4547 In meinem Vorderhaus eine Wohnung von 3 Zimmern, im Hinterhaus eine desgleichen von 4 Zimmern, alsbald beziehbar, zu vermiethen. August Kröll, Seltersweg. 5172 Zwei kleine Logis in meinem Nebenhaus zu vermiethen. ______K. Haas, Kalkbrennereibesitzer. 5375 Eine Wohnung von 2 Zimmern, Mennietyungen. 5484 Eine Familienwohnung zu ver- miethen bei K. Mandler, Hammstraße. 5485 Laden ohne Wohnung zu vermiethen. Chr. Zimmer, Bahnhofstr. 5489 Neuhergerichtetes Familienlogis im Hinterhaus zu vermiethen. _ Lonis_Lony, Marktstraße. 5494 Ein Logis zu vermiethen bei Karl Heil, Schützenstraße^ 5493 Ein Logis mit Waschküche zu vermiethen. Sandgasse D. 175-Vio. 5492 Zwei geräumige Zimmer in schönster Lage, als Offizierswohnung sehr geeignet, möblirt oder unmöblirt, per 1. Oktober zu vermiethen durch Wilh. Krämer. _ ____ 5495 Ein schönes Mansardenlogis im 3. Stock, mit geschlossenem Corridor, wegzugshalber bis zum 15. Oktober, auch etwas früher, sehr preiswürdig zu ver- miethen- Wo? sagt die Exped. ds. J8L_ 5498 Eine kl. 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