Nr. iss. Samstag den 17. Juni 1882 Gießener Anzeiger Amts- und Anzeiqtblatt für den Kreis Gießen. ■-----------------*--”7T7 ., , 7TZ I ö Prei- vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerloh'.. Bureau r Schulstraße B. 18. Erscheint täglich mtt Ausnahme des Montags. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Ps. Betreffend AMtkiHer Hßeit. Kreis-Lehrer-Conferenz. Gießen, am 12. Juni 1882. Die Großherzogliche Kreis-Schul-Commission Gießen an die Schulvorstände des Kreises. Die diesiäkmae Kreis-Lehrer-Conferen» soll Mittwoch den 21. Juni, Vormittag- 10 Uhr, aus dem Schiffenberg abgehalten werden Sie wollen die Lehrer Ihrer Gemeinden hiervon mit dem Anfügen in Kenntniß setzen, daß wir dringend wünschen muffen, daß ohne triftigen Grund fein Lehrer fehle. Ihre geistlichen Mitglieder werden zur Beiwohnung freundlichst eingeladen. Rur Verhandlung kommen folgende Gegenstände: . , „ 1) Der Lehrer in seinem Berufs- und Privatleben. Referent: Lehrer Bernhard zu Burkhardsfelden. 2) Der Anschauungsunterricht in der Volksschule. Referent: Lehrer Zörb zu Gießen. 3) Die beste Art der Einführung der neuen Orthographie in der Volksschule. Referent: Lehrer Dirk am zu Grunberg. Dr. Boekmann. ______ Deutschland. Darmstadt, 15. Juni. Das Amtsblatt Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, Section für Justizverwaltung, Nr. 24, enthält: Ausschreiben vom 6. Juni, betr. die Bezeichnung der Vertreter der Parteien bei Abfassung der Urtheile in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Nr. 25 enthält: Ausschreiben vom 8. Juni, betr. die Erhebung und Vollstreckung der Geldstrafen und Kosten. — Das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz, Section für Justizverwaltung, hat am 6. d. Mts. an sämmtliche Justizbehörden ein Aus- schreiben erlassen, in welchem in Erledigung eines von dem Herrn Staatssecretär im Reichsjustizamt ausgehenden Ersuchens Folgendes bestimmt wird: 1) In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sind in den Urtheilen die Personen ' zu bezeichnen, welche zur Zeit der Erlassung des Urtheils die Parteien als Proceßbevollmüchtigte vertreten haben. 2) Die Bezeichnung erfolgt nach Namen, Stand oder Gewerbe und Wohnort des Vertreters. Sie hat in der Weise zu geschehen, daß hinter der in § 284 Nr. 1 der Civilproceßordnung vorgeschriebenen Bezeichnung der Parteien, und zwar für jede Partei hinter dein die Parteistellung andeutenden Ausdruck, die Worte hinzugefügt werden: vertreten durch u. s. w. 3) Vorstehende Bestimmungen sind sofort in Anwendung zu bringen. Darmstadt, 13. Juni. Seitens Hessens ist beim Bundesrath der Antrag eingebracht worden, im dritten Absatz des § 52 des Betriebsreglements für die Eilen bahnen Deutschlands bezüglich der Gewichtsermittelung behufs Berechnung der Frachtgelder die Stelle: „Sendungen unter 30 Kg. werden höchstens für 30 Kg., das darüber binausgehende Gewicht wird bei Collogütern mit 10 Kg., bei Wagenladungen mit 100 Kg. steigend so berechnet, daß jede angefangenen bezw. 10 und 100 Kg. für voll gelten", dahin abzuändern: „Sendungen unter 30 Kg. werden höchstens für 30 Kg., das darüber hinausgehende Gewicht wird bei Collogütern mit 10 Kg. so berechnet, daß überschießende Gewichtsmengen bis zu 5 Kg. bei der Frachtberechnung außer Betracht bleiben, ein Mehrgewicht über 5 Kg. aber für volle 10 Kg. in Aw atz gebracht wird. Bei Wagenladungsgütern werden die Sendungen mit 100 Kg. steigend so berechnet, daß jede angefangenen 100 Kg. für voll gelten". Die bisher vorgeschrre- bene Abrundung von 10 zu 10 Kg. hat, wie zur Begründung des Antrags ausgeführt wird, bezüglich der Frachtberechnuny bei Collogütern zu Beanstandungen seitens der Berkehrsbetheiligten geführt. Es wird namentlich dagegen geltend gemacht, die Vorschrift enthalte insofern eine gewisse Ungerechtigkeit, als sie nöthige, Fracht zu zahlen für nicht unerhebliche Gütermengen, welche thatsächlich nicht befördert werden. (D.T.A.) Berlin, 14. Juni. Die „Berl. Polit. Nachr." schreiben: Im Foyer des Reichstags besprach man heute sehr lebhaft die Frage der Vertagung des Reichstages. Gestern waren die Abgg. v. Bennigsen, v. Minnigerode, v. Kar- dorff und v. Franckenstein beim Reichskanzler und es hieß, dieser habe sich mit der Idee einer Vertagung einverstanden erklärt. Es verlautet nun, diese Ve^ tagung würde entweder diesen Sonnabend oder zu Anfang nächster Woche nach Erledigung des Relictengesetzes eintreten und von der Reichsregierung beantragt werden. Fürst Bismarck wies allerdings in seiner heutigen Rede darauf hin, daß er und mit ihm viele andere Herren fchon des Oesteren im Juli, Augufl und September in Berlin getagt hatten, indessen der Reichstag ist wirklich nicht disponirt, noch länger beisammen zu bleiben, und so steht die Vertagung wohl unmittelbar bevor. Die Frage, bis wann die Vertagung erfolgt, d. h. zu welcher Zeit der Reichstag wieder zusammentreten wird, wurde zwar in Foyer- Gesprächen beantwortet, indeß steht in dieser Beziehung noch nichts fest. Fürst Bismarck soll angedeutet haben, er gedenke das Parlament zu December d. oder Anfangs 1883 zu berufen und will man daraus fchließen, daß der Landtag diesmal sofort nach den Wahlen zusammenberufen und ihm nebst dem Etat das Verwendungsgesetz vorgelegt werden wird. So viel wir hören, beabsichtigt die Regierung, sich für diese Fragen vollkommen freie Hand zu behalten und ist jeoe andere positiv austretende Meldung nur Combination. — Nach einer soeben erfolgten Entscheidung des Kriegsministeriums können Rekruten, welche im Militärpflichtjahre wegen Krankheit nicht zur Einstellung gelangen (sonst wird bekanntlich im dritten Dienstjahre über jeden Militärpflichtigen definitive Entscheidung getroffen), noch über dies Militärpflichtjahr hinaus zur Ableistung der activen Dienstpflicht herangezogen werden, jedoch nur ms zum Ablauf desjenigen Jahres, in welchem dieselben das 25. Lebensjahr vollenden. , — Der Abg. v. Ludwig hat folgenden Antrag eingebracht: Der Reichstag wolle beschließen: Rach Beendigung der Debatte über-8 1 wird tue Vorlage (betr. das Tabakmonopol) nochmals der 7. Commission überwiesen zur Berichterstattung über folgende Punkte: t , . , . 1) Aus welchen Gründen sind die Verschiedenheiten m den ziffermaßigen Angaben der Motive der Gesetzvorlage und den Angaben des Commis,ionsbe- richts entstanden und welche sind die richtigen. 2) bedürfen die deutschen Einzelstaaten Zuschuffe aus Reichsmitteln zur Herstellung geordneter Finanzverhältniffe und welchen Betrag eventuell erreichen dieselben 3) Durch welche Mittel kann eventuell das Reich diese Summe beschaffen. Der Antrag kam in heutiger Sitzung zur Vorlage und wird uns über denselben geschrieben: Die Abstimmung über den Antrag v. Ludwig gab heute im Reichstag Gelegenheit zu einem höchst komischen, allseitig mit lautem Gelächter begrüßten Intermezzo. Bei derselben erhoben sich für, ben Antrag nämlich nur der Antragsteller selbst und der Abg. Schroder-Lippstadt oem Herrn v Ludwig in Folge dessen vor dem ganzen „sitzengebliebenen Hause ein tiefes, von lebhaftem Dankbarkeitsgefühl zeugendes Complimeiit abstattete. _ lieber das Auftreten des deutschen Vertreters wird der „Köln. ^tg. aus Kairo geschrieben: Wir Deutschen sahen in diesen ernsten Tagen mit dem größten Vertrauen auf unseren energischen Vertreter, Herrn v. Saurma, welcher still und fest unter uns weilt, Jedem, der ihn befragte, ruhig und klar über) die Sachlage Auskunft gab, und welcher — wie er stets das Einzel- Jnteresfe der Deutschen, wo es unrechtmäßig verletzt wurde, mit Entschieoenhelt und Erfolg vertreten hat -, jetzt wiederum im richtigen Augenblick zusammen mit seinen Collegen handelnd, einen kräftigen und mannhaften schritt gethan, der sich für die Gesammt-Colonie bisher segensreich erwies und dessen gute Folgen wohl für die ganze Krise vorhalten wird. Es ist nur eine Stimme der Anerkennung über die Würde und Mannhaftigkeit, mit der m diesen schwierigen Tagen unsere Regierung vertreten und die deutsche Colonie in Egypten beschützt worden ist. . . .. , — In parlamentarischen Kreisen verlautet, daß die Schuldenlast der Straßburger Tabakmanufaktur 2,734,000 beträgt. Acgyptcn. Kairo, 14. Juni. Die Panik nimmt zu. Der allgemeine Fortzug dauert fort. Mehrere Bankinstitute sind geschlossen, ebenso Die Bureaux der europäischen Finanzcontroleure. Calvin hat sich gestern nach Alexandrien begeben : Bredif reift heute Abend ab. Alle ihre Beamten und m Urlaub gegangen. Voraussichtlich werden alle Bureaux der egyptischen Verwaltung, auch die Ttaats- schuldenkasse nach Alexandrien verlegt. Es heißt der sranzosstch- Agent habe um Abberufung gebeten. Er checkte heute einer Versammlung fram zösischer Staatsangehörigen mit, daß er es ablehnen muffe, die Verantwortung für ihre Sicherheit zu übernehmen. _ Deutscher Reichstag. 19. Sitzung. Donnerstag, lö* 3“nf- Präsident v. Levetzow eröffnet die S'tzungi um 'Scholz, Dr. von Am Tische des Bundesrathes: von Botucyer, -on Tagesordnung: 1. Dritte Beratung des Nachtrogsetats. Die Vorlage wird d-stnüw ang-nom § @e{e6entrourf8, betreffend das Reichs- 2. Sortfe6un0 ber äwruard3-v' ilebnt"M btt im : d-e.JnMl w km xV '"»«ES f*'4 ifleo *'S golo^'Ä“ • j-SS W SÄ#®»* ul®u ^dcni »,< «e Für die russisch-jüdisch-m Flüchtlinge sind zu den früheren 1376,48 eX weiter bei «mir emgegangen: Von der Gesellschaft F'delia 6 «X, von N. N- 4 «X, N- N. 3 Wa, M Gießen in je' Localbauordn entsprechen, r Gi« ichreiben? liebem If' di-«, 1 feju