srr. 284t. Samstag den 16. December 1828» ießmer Anzeiger Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. Bureaur Schulstraße 7. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. Amtlicher Hheil'. B e k a n n t m a ch u n g. In Gemäßheit des § 9 des Gesetzes vom L 3. Februar 1875 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden werden hiermit nachstehende Durchschnittsmarktpreise vom Monat November 1882 veröffentlicht: Hafer «X. 13, Heu -X. 5,75, Stroh «X. 3,50 per 100 Kilogramm. Gießen, am 14. Dccelnber 1882. Großherzogliches Kreisamt Gießen. _______________Dr, Boek mann._____________________________ Bekanntmachung. Auf Ersuchen des Präsidiums des landwirtschaftlichen Vereins der Provinz Oberhessen bringe ich zur öffentlichen^ Kenntniß, daß Bestellungen von Obstbäumchen für das Frühjahr 1883 längstens bis zum 1. Februar k. I. und für Herbst bis längstens 1. Oktober k. I. bei dein Präsidium einzureichen sind. Gießen, den 14. December 1882. Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen. Dr. Boekmann. Deutschland. Darmstadt, 13. December. Am 11. d. Mts., Nachmittags 2 Uhr, fand im Sitzungssaale des Provinzial-Auöschusses dahier eine von Großh. Kreis- anlt einberufene Versammlung statt, an welcher — unter dem Vorsitze des Herrn Provinzial-Directors v. Marquard — die Beamten des Kreisamtes, die Mitglieder des Kreisausschusses und die Vertreter der Stadt- und Landgemeinden des Kreises Theil nahmen. Die von der höchsten Staatsbehörde gegebenen Anregungen, das Vaganteuunweseu zu belämpfeu, fanden durchaus die Billigung der Versammlung und hofft mau auf dem vorgeschlageneu Wege dem bedenklichen Umsichgreifen der Landstreicherei wirksam zu steuern. Es dreht sich im Wesentlichen um die Einführung der in Württemberg bereits mit gutem Erfolg angewandten Maßregeln, nämlich allen um Almosen anspr chenden Durchreisenden (und zwar lediglich durch eine in jedem Orte zu errichtende Centralstelle) die nöthigsteu Unterstützungen nur in Natur (Lebensmittel und Nachtlager) verabfolgen zu lassen, dabei für jede Abgabe eine entsprechende Arbeitsleistung zu bedingen. Die Gemeindebehörden sind angewiesen, sich zur Durchführung der Maßregeln des werkthätigen Beistandes der Bürger zu versichern. Die organisatorischen Verfügungen stehen in nächster Aussicht. Einer besonderen, noch vorbehaltenen Regelung bedarf es in Darmstadt-Vessungen. (Tagebl.) Mainz, 13. December. In der heutigen Sitzung der Stadtverordneten stellte der Landtags-Abgeordnete Racke den Antrag, eine Commission einzusetzen, welche untersuchen soll, wie es möglich wäre, unsere Stadt vor einer ferneren Katastrophe, wie sie jüngst bei dem Hochwasser hereingebrochen ist, 511 schützen, resp. welche Mittel und Wege zu ergreifen sind, um solche Calamitäten zu beschränken. Dieser Antrag wurde als dringlich angesehen und soll sofort in der nächsten Stadtverordneten-Versammlung darüber berathen werden. — Der Stadtverordnete Hainz stellte den Antrag, mit Rücksicht darauf, daß schiffbare und floßtragende Flüsse Eigenthmn des Staates seien, möge die Stadtverord- neteu-Versammlung sich au die Großh. Negierung und an die Reichsregierung mit dem Antrag wenden, daß alle Schäden, welche durch schiffbare und floß- tragende Flüsse verursacht worden, nicht durch den getragen werden sollen, der davon betroffen wird, sondern durch das ganze Land. Dieser Antrag wurde der juristischen Commission zur Begutachtung überwiesen. (Fr. Journ.) Aus dem Großherzogthum Hessen, 12. December. Zur Gewinnung einer Grundlage für eine gleichmäßige Verlhemmg der zur Beihülse an die durch Wassernoth beschäd gten Einwohner demnächst dereckstehnden Mittel, findet auf Anordnung der Negierung eine amtliche Abschätzung alUr Schäden statt. Zunächst werden die Schäden an Gebäuden von Privaten fcstgestellt, wobei, falls diese ganz zerstört oder abzutragen sind, dir Kostenaufwand für einen Neubau in den bisherigen Dimensionen zu berechnen ist. Sind Gebäude durch Wasser in reparaturbedürftigen Zustand versetzt, so sind die Kosten der Wiederherstellung festzustellen. Ausgeschlossen blerben Beschädigungen, welche nicht die Construktion betroffen haben, vielmehr nur Reparaturen im Innern, Herstellung der Fußböden u. s. w. erfordern. Die Bürgermeister constattren mit den Feldgeschworenen alle Beschädigungen, welche an Grundstücken durch Vernichtung, Abbruch oder Uebersührung mit Steinen ober Sand erfolgt sind, das Wegführen von Dung und guter Erde bleibt außer Acht. Beschädigung an Mobiliar kommt in Betracht, wenn unvermögende Einwobner ihren ganzen Besitz oder den grötzten Theil verloren haben. Zugleich wirb der Bedarf an Saatsrüchten und Setzkartoffeln festgestellt werden. Berlin, 13. December. Die „Berl. Polit. Nachr." schreiben: Nachdem Staatsminister v. Bötticher erst vor wenigen Tagen den Gerüchten über eine längere Vertaglmg des Reichstages entgegengetreten, taucht jetzt die Nachricht auf, es bestehe die Absicht, den Reichstag, sobald der Etat festgestellt sein werde, aufzulösen. Wir können versichern, daß man es auch hier mit unhaltbaren Gerüchten zu thun hat^ Es besteht weder die Absicht den Reichstag aufzulösen, noch auch ihn vor Erledigung der von der Reichsregierung in's Auge gefaßten Aufgaben zu vertagen; die letztere Eventualität erscheint ja um so überflüssiger, als, wie die Thatsachen lehren, ein ganz angänglicher Modus gefunden ist, um sich mit der unangenehmen Nothwendigkeit des gleichzeitigen Beisammenseins von Reichs- und preußischem Landtag abzufinden. — Die Mittheilungen, welche der Staatsminister Herr v. Bötticher in der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses über den Inhalt der Vereinbarungen zwischen Preußen und Hessen über die Correction des Rheins von Mainz bis Bingen machte, sind von nicht zu unterschätzender Bedeutung, weil aus denselben erhellt, daß bei diesen Vereinbarungen der mit Erfolg gekrönte Versuch gemacht worden ist, das durch Artikel 4 der Reichsverfassung begründete, aber bisher wegen Mangel geeigneter Organe in Wirklichkeit nicht sehr wirksame Aussichtsrecht des Reichs über die mehrere Bundesstaaten d u r ch st r ö m e n d e n öffentlichen Ströme praktisch zur Geltung zu bringen. Es ist nämlich jetzt in jener Vereinbarung vorgesehen, daß die Ausführung der Correction unter Leitung eines Reichscommissars erfolgen und zu wesentlichen Veränderungen der Correctionswerke in der Folge die Genehmigung des Reichs erforderlich sein soll, nachdem bereits 1880 von einer Reichscommission das schwierige Unternehmen durchgeführt war, die widerstreitenden Interessen der Schifffahrt und des Land- und Weinbaues, sowie der verschiedenen betheiligteu Ortschaften durch Aufstellung eines Regulirungsplans zu befriedigen. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages und der darin vorgesehenen Einrichtungen wird ein bedeutsames Präjudiz für die thätige Betheiligung des Reichs sowohl bei der, nach den neuesten Erfahrungen am Rhein, immer wichtiger werdenden Regulirung der großen Flüsse, als bei wirthschaftlich besonders wichtigen Unternehmungen, wie die Vertiefung der Unterweser behufs Heraufführung der Seeschifffahrt bis Bremen, geschaffen. — Bis vorgestern hatte sich das Befinden des Reichskanzlers, wie die „Post" schreibt, noch nicht gebessert, so daß auf sein Erscheinen im Parlanient für die Zeit vor den Weihnachtsferien wohl überhaupt verzichtet werden muß. Berlin, 13. December. Der Vorstand des Centralvereins für Körperpflege in Volk und Schule (Vorsitzender Aintsrichter Hartwich) hat soeben an das Abgeordnetenhaus eine Petition gerichtet, in welcher er die Bitte stellt: „Das Haus wolle die Negierung ersuchen, nach dem Vorbilde der Unterrichts- Verwaltung von Elsaß-Lothringen eine Commission von Aerzten behufs Erstattung eines Gutachtens über das höhere Schulwesen Preußens einzusetzen, um auf Grund desselben die genügenden Maßnahmen zur Verhütung einer für die gebildete Jugend Deutschlands immer drohender werdenden Gefahr des körperlichen Rückgangs mit all' seinen traurigen Folgen zu treffen! —" Kalle a. S., 12. December. Der akademische Senat der hiesigen Universität hat beschlossen, die 400jährige Wiederkehr des Geburtstages Dr. Martin Luther's am 10. November k. Js. Seitens der Universität Halle, als der Erbin Wittenbergs, in einer der Bedeutung des Tages würdigen Weise zu feiern. Eine aus 5 Mitgliedern des Professoren-Collegiums gebildete Commission ist beauftragt worden, dem Senat Vorschläge für die Begehung dieser Feier zu unterbreiten. Die Commission ist unter dem Vorsitz des Rectors zusammengetreten und hat sich über die ersten vorbereitenden Schritte bereits schlüssig gemacht. Rußland. Petersburg, 12. December. Man meldet aus Warschau, daß sich unter den russischen Stuoirenden an der dortigen Universität eine starke Gäh- rung und die Tendenz äußert, ähnliche Ausschreitungen wie in Kasan, Charkow und St. Petersburg zu provociren. Da jedoch das russische Element an der Warschauer Universität eine verhältnißmäßig geringe Minorität bildet, welche ohne Theilnahme Seitens der polnischen Collegen in keiner Weise activ aufzutreten vermag, und da alle bei den polnischen Studirenden gemachten Anstrengungen, sie zur Betheiligung an den geplanten Demonstrationen zu bewegen, scheiterten, dürfte die Ruhe an der Warschauer Hochschule bewahrt werden. Amerika. New-Uvrk, 13. December. Der Dampfer des norddeutschen Lloyd „Salier" ist wieder flott und hat anscheinend keine Havarie erlitten. Telegraphische Depesche«. Wolff'S telegr. Eorrespondenz-Bureau. Berlin, 14. December. Reichstag. Vor Eintritt in die Tagesordnung erklärt der bayerische Bundesrathsbevollmächttgte Graf Lerchenfrld, gleich der Reichsregierung lehne es auch die bayerische Regierung ab, ihr Votum über den Antrag Windthorst vor dem Reichstag zu motiviren. Bet der fortgesetzten Berathung der Denkschrift über die Ausführung des Socmltslengesetzes hält Hänel die fortdauernde Verlängerung des Belageruttgszufiandes für ungerechtfertigt. Minister Puttkamer widerspricht dieserr Ausführungen und bemerkt, derselbe werde nicht ohne zwingende Noth ausrechterhalten. Wendt erklärt, der Fortschritt halte die Darlegungen der Denkschrift für unzureichend und werde dem Antrag der Socialtsten, dies tn einer Resolution auszusprechen, zustimmen. Grillenberger gegenüber konstat-rt Minister Putikamer, daß die Regierung niemals durch Agents provocateure Exzesse hat prooociren lassen, uur Material zur Begründung der Verlängerung des Belagerungszustandes zu gewinnen. Windihorst erklärt, das Centrum werde gegen die Resolution der Soctaliften stimmen, es nehme die Denkschrift zur Kenntniß ohne eine Billigung oder Mißbilligung der darin enthaltenen Thatsachen auszusprechen. Nach der roeiteren, von Stöcker, Schröder und Richter geführten Debatte wird der Antrag der Socialtsten, die Verhängung des Belagerungszustandes als nicht ausreichend begründet zu erklären, abgelehnt und die Kenntnttznahme der Denkschrift ausgesprochen. Nächste Sitzung am 9. Januar 1883. — Die Commission des Abgeordnetenhauses für die Lauenburgische Verordnung hat beschlossen, dem Plenum die unveränderte Annahme der Verordnung zu empfehlen. - Die „N- A- Z" schreibt: Es verlaute, daß die englische Regierung den zu Konstantinopel vertretenen Conferenzmächten demnächst Vorschläge mttthetlen lassen werde, um die Sicherheit der Sch'fffahrt auf dem Suezkanal unter internationalen Schutz zu stellen. Es sei zu hoffen, daß diese Vorschläge freundliches Entgegenkommen finden werden. Im Sinne der Gerechtigkeit würden auch die Interessen der an der Conferenz nicht betheiltgten Staaten, welche aber bet der Schifffahrt im Suezkanal durch ihren Colonialbesitz interessirt sind, zu befürworten sein, es heiße, namentlich die Niederlande und Spanien wollten tn dieser Richtung Wünsche äußern, welche wohl entgegenkommende Aufnahme finden würden. — Heber die gestrigen Beratungen des evangelischen Oberkirchenraths mit dem Synodalrath berichtet die „Kreuzzeitung", daß in Sachen der Mischehen eine von den Kanzeln zu verlesende Ansprache an die Gemeinden zu erwarten sei, worin diese zur Treue im Bekenntniß auch auf dem Gebiete der Ehe ermahnt werden, außerdem fei eine nähere Anweisung an die Geistlichen und Gemeindekirchenräthe für ihr Verhalten bet den aus den. Mischehen sich ergebenden Fragen zu erwarten. Frankfurt, 14. December. Die hiesige Handelskammer sprach sich in ihrer letzten Sitzung gegen die in Vorschlag gebrachte procentuale Börsensteuer aus. Dieselbe belaste in unentsprechender Weise Handel und Industrie. Der Präsident, der Syndikus und einige Mitglieder der Handelskammer sind nach Berlin zu der dort stattfindenden Conferenz über diese Angelegenheit deputirt worden. Auf das in 1000 Exemplaren an die Börsenbesucher, sowie die hiesigen betheiligten Waarenhändler und Industriellen gesandte Circular ist in den ertheilten Antworten ein sehr reichhaltiges Material eingegangen, welches entweder zu einer besonderen oder zu einer in Gemeinschaft mit den anderen Han- dels-Corporationen auszuarbeitenden Denkschrift benutzt werden soll. Richmond, 14. December. In dem alten Palast von Hampton Court brach heute früh eine Feuersbrunst aus, die noch immer weitere Fortschritte macht. Der östliche Theil des Palastes ist fast vollständig zerstört. Wie es heißt, sind mehrere werthvolle historische Gemälde verbrannt und viele andere Kunstwerke beschädigt. — Das in dem Palaste von Hampton Court ausgebrochene Feuer ist bewältigt. Der angerichtete Schaden ist nicht so bedeutend, als man bisher annahm; es sind nur einige von Hof-Pensionären bewohnt gewesene Räumlichkeiten durch das Feuer zerstört worden. Petersburg, 14. December. Der „Neuen Zeit" zufolge rüstet die dänische Negierung im Vereine mit der russischen eine Expedition unter der Leitung Normans aus, um das vermißte dänische Schiff „Deymphna" zu suchen. Die Expedition, welche 20 Schlitten und 120 Rennthiere mit sich führen soll, wirt) wahrscheinlich noch in diesem Monat aufbrechen und nach deut Osten und Westen der Petjchoramündung gehen. Zweiter hessischer Handelskammertag. Mainz, 11. December. Vertreten waren sämmtliche hessische Handelskammern nut zusammen 20 Dcle- tzirten. Präsident Herr Commerz'enrath Michel (Mainz), Beisitzer die Herren Com- merzienrath Weintraub (Offenbach) und v. Bärlc (Worms). Ja dem erstatteten Geschäftsbericht wurde conftatirt daß dem entschiedenen und einmüthigen Vorgehen der hessischen Handelskammern es gelang n sei, den hessischen Weinhandel durch Beseitigung der Weinsteuer von einer Fessel zu befreien, die derselbe auf die Dauer nicht hätte ertragen können. Ebenso sei, und zwar zum ersten Male seil Bestehen des deutschen Handelstages, der hessischen Industrie und dem hessischen Handel zu einer speciellen Vertretung in dem bleibenden Ausschuß des deutschen Handels- tages verholfen worden. In der Frage der Abänderung des heffischen Hand.'lskammer- gesctzes fei dreimal dem yessischen Ministerium des Innern und der Justiz Vorlage unterbreitet worden, eine Antwort jedoch noch nicht eingetroffen. Die Tagesordnung des bevorstehenden deutschen Handelstages wurde darauf durchberathen und eine Verständigung tn allen Fragen mit Ausnahme derjenigen der E nsührung der Warrants erzielt. Die vereinigten Handelskammern sprachen sich ein- müthig für die gesetzliche Erstreckung der Deklarationsfrist auf die Angabe des Werthes der ein- und ausgeführten Waaren, für die Nothwendigkcit der Anlage von Schifffahrtskanälen In Deutschland und für eine gesetzliche Regelung des Checkwesens aus. Den Antrag der Handelskammer Mannheim, den alsbaldigen Erlaß eines deutschen Reichsgesetzes, betreffend die Lagerhäuser, Lagcreigenthums- und Lagerpfandscheine, zu empfehlen, werden die Handelskammern Bingen, Darmstadt, Mainz, Offenbach und Worms unterstützen, die Handeskammer Gießen nicht. Zu dem dritten Punkt der Tagesordnung, das Gesetz vom 14. Mai 1879 über den Verkehr mit Nahrungs- und Genußmstteln, sowie Gebrauchsgegenständen, stellte und begründete die Handelskammer Bingen als Referent den Antrag: 1. die Herstellung von Kunstwein zum Zweck des Verkaufs zu verbieten; 2. es als wünschensweith zu erklären, daß berechtigte, nicht auf Vermehrung ober Verdünnung des Weines zielende Verbesserungsmethoden nicht vom Nahrungsmittelgesetze betroffen und die so behandelten Weine auch als Wein in den Verkehr gebracht werden dürfen. Die Handelskammer Worms als Korreferent sprach sich gegen den zweiten Antrag der Handelskammer Bingen aus. Der Handelskammertag verwarf mit allen Stimmen gegen diejenige der Handelskammer Bingen den zweiten Antrag dieser Kammer und beschloß, an den Reichskanzler, den Reichstag und die hessische Regierung die Bitte zu richten, auf Grund der §§ 5 und 6 des Reichsgesetzes vom 14. Mat 1879 eine kaiserliche Verordnung zu erwirken, inhaltlich welcher die Wetnsabrikation auf kaltem Wege, das Feilhalten und Verkaufen der durch diese Darstellung gewonnenen Produkte und die Verwendung der zur Herstellung dieses Kunstweins erforderlichen Substanzen, wie Weinsteinsäure, ätherische Oele, Glycerin, Farbstoffe, sowie Traubenzucker, wenn derselbe nicht chemisch rein hergestellt ist, zur Wetnsabrikation verboten werde. Ferner wurde die Ueberzeugung ausgesprochen, daß es im höchsten Grade im Interesse des inländischen Weinhandels und der inländischen Weinproduktton liege, auf dem Wege internationaler Vereinbarungen eine gleichmäßige gesetzliche Behandlung der Weinproduktion und des Weinhandels mit den angrenzenden Ländern, insbesondere in Oesterreich und Frankreich, herbeigefübrt zu sehen. Der vierte Punkt der Tagesordnung betraf den Bau von Sekundärbahnen im Großherzogthnm Hessen und wurde hier auf die privciplelle Seite der Frage nicht etn- gegangen, da inzwischen die hessische Regierung einen ausführlichen Gesetzentwurf den Landständen des Großherzogthums vorgelegt hat Die Handelskammer Darmstadt empfiehlt zur genauen Prüfung dieses Entwurfs einen außerordentlichen Handelskammertag zur genauen Durchberathung des Gesetzes demnächst einzuberufen. Dieser Antrag fand einstimmige Annahme. In der Stempelsteuerfrage beantragte die Handelskammer Offenbach, den Reichstag zu ersuchen: *) zu den Beschlüssen des Bundesraths vom 5. Juli 1882, betreffend die Auslegung des Reichsstempelabgabengesetzes vom 1. Juli 1881, in geeigneter Wns-- Stellung zu nehmen und eine maßgebende Interpretation herbei- zusuhren; ’ b) vor Allem geneigtest dahin zu wirken, daß die Annahme von Wechseln zur Gutschrift auf cm Waarenkonto und zwar sowohl das Begleitschreiben zu der Rimesse, wie auch die Gutschriftanzeige, als „der in Tanfnummer 4 des genannten Stempelgesetzes ausgesprochenen Stempelsteuerpflichtigkeit unter; liegend/ gesetzmäßig bezeichnet werde. Dieser Antrag fand einstimmige Annahme. Ein weitergehender Antrag und die m Anregung gebrachte Berathung des Gesetzentwurfes des Abgeordneten v Wedell- Malchow, die procentuale Börsensteuer betr., wurde dem nächsten Handelskammertage überwiesen. y Ferner beschloß der Handelskammertag einstimmig, an die hessische Staatsregterung die dringende Bitte zu richten, die Handelskammern als die gesetzlich berufenen Vertreter der Gesammtir.teressen des Handels und der Industrie des Landes, soweit es die Verhältnisse irgend gestatten, bei jeder wichtigeren Frage zu hören, welche Handel und Gewerbe des ganzen Landes ober des Bezirkes angehen. Die neuen hessischen Steuerentwürfe — Kapitalrenteusteuer, sowie Revision der Gewerbesteuer und Einkommensteuer — bildeten den siebenten Punkt der Tagesordnung. Wegen vorgerückter Zett wurde dieser Gegenstand der Beschlußfassung des demnächst zusammentretenden außerordentlichen Handelskammertages überwiesen. Indessen wurde einstweilen be- schiosirn, zu erklären, daß alle Einkommen je nach ihrer besseren Fundirung höher zu belasten seien, als die weniger funbirten, und daß es in hohem Grade mißlich erscheine, die an und für sich gewiß gerechtfertigte Heranziehung der Aktiengesellschaften als solche zur Einkommensteuer eintreten zu lassen, so lange eine gleiche Bestimmung nicht in den übrigen Staaten bestehe. Die Einführung einer Kapitalrentensteuer, so gerechtfertigt diefelbe an und für sich erscheine, wurde für unzweckmäßig erklärt, so lange eine solche Besteuerung nicht gleichzeitig in Preußen zur Einführung gelange. Das Gewerb. steuer- gesetz wurde für durchaus revisionsbedürftig erklärt, insbesondere in Bezug auf die Art der Veranlagung. £ Ein von der Handelskammer Gießen nachträglich gestellter Antrag mußte ebenfalls der vorgerückten Zeit halber auf die nächste Sitzung vertagt werden. Schließlich wurde die Handelskammer Mainz wiederum zum Vorort für das nächste Jahr erwählt. _____________(Fr. Ztg ) 8 d falt H» Gießen, 15. December. Schwurgerichtssitzung vom 14 December l. I., Vormittags 8V2 Uhr beginnend, gegen Heinrich Dauth von Mittel-Gründau wegen Brandstiftung. Derselbe ist angeklagt: daß er am 12. September 1875 die dem Grafen zu Leiningen-Westerburg gehörige und zu Ilbenstadt gelegene Schafscheuer nebst bann befinblichen Fruchivorräthen vorsätzlich in Branb gesetzt habe. Dauth würbe für schuldig erkannt und in eine Zuchthausstrafe von 5 Jahren unter Aufrechnung von 2 Monaten Untersuchungshaft verurtheilt, ihm auch die bürger- ltchen Ehrenrechte auf die Dauer von 5 Jahren aberkannt Schwurgerichtssitzung am 14. December I. I , Nachmittags 2 Ubr beginnend, gegen Friedrich Christian Wnth von Hirschhausen wegen Diebstahls und Nauds. Wirth ist angeklagt: 1. daß er in der Nacht vom 28. zum 29 Juni l. I. zu V-lbel dem Wirth Kullmann daselbst zwei demselben gehörige Säcke in der Absicht rechtswidriger Zueignung weggenommen habe, 2. daß er in derselben Nacht auf der Straße zwischen Bild l und Massenheim dem Valentin Henkel von Dorfborn mit Gewalt gegen dessen Person folgende Gegenstände: a. eine Nohrpeiische, b eine Reisetasche, welche verschiedene Kleidungsstücke enthielt, in der Absicht rechtswidriger Zueignung weggenommen habe. Angeklagter wurde für schuldig erachtet und in eine Zuchthausstrafe von 5 Jahren und 1 Monat, abzüglich 3 Monaten Untersuchungshatt, verurtheilt Gleichzeitig wurde auf Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 5 Jahren, sowie auf Stellung unter polizeiliche Aussicht eifannt. Gießen, 15. December. Die Dienstags-Production des Schnellmalers Herrn Ritter von Palm aus Wien hat so allgemeinen Beifall gesunden und solches Interesse erweckt, daß derselbe auf vielfache Aufforderung am nächsten Sonntag noch eine Production abhalten wiid Das Eintrittsgeld ist so niedrig gestellt, daß Niemand es versäumen sollte, diesem interiffanten Abende beizuwohnen. Herr von Palm ist tu Darmstadt auch vor Sr. Königl. Hoheit dem Großherzog ausgetreten und entnehmen wir den Hessischen Volksblättern folgendes: „Darmstadt, 20. Juli 1882. Der Landschastsrnaler Si tter von Palm aus Wien, welcher sich in jüngster Zeit wiedeiholt in hiesiger Stadt probucirte, hatte heute die Ehre, im hiesigen Schlofie vor Sr. Königl. Hoheit dem Großherzog und der Großh. Familie, sowie Ihrer Kaiser!. Hoheit der Frau Herzogin von Ebiiiburg, der Familie Sr. Großh. Hoheit des Prinzen Alexander und der gräflichen Familie von Erbach- Schönberg eine Probe seiner Kunst als Schnellmaler abzulegen. Derselbe stellte in der erstaunlich kurzen Zeit von 18 Minuten nach gegebenem Motive ein Landschafts- gemälbe her unb sprachen die hohen und allerhöchsten Anwesenden dem Maler ihre volle Zufriedenheit unb Anerkennung für bas Geleistete aas. ** Gießen, 15. December. [Xbeater.] Unser diesjähriges Schauspieler- personal hat schon oft einen völligen Beweis seines Könnens geliefert. E n gutes Ensernble, dazu eine sorgfältige Vorbereitung the'lweise neuer, mitunter guter Stücke haben eine solche Zugkraft geäußert, daß die Direciion auch an ungünstigen Wochentagen ein gefülltes Haus zu erreichen vermochte. Unter den weiblichen Darstellern ist es besonders Frau Kathi Schubert-Schneeberger, die sich als kräftiger Magnet für das theaterlustige Publikum erwiesen hat. Sie hat uns durch ihr frisches, lebhaftes und schlagfertiges Spiel schon viele genußreiche Abende verschafft unb so wäre' es nur billig, wenn unsere Theaterfreunbe ihr an bem heutigen Abenb zu ihrem Benefize ihre Dankbarkeit burch zahlreiches Erscheinen bezeugten. — Zwei hiesige Pferbeschlächter, denen das Schlachten zweier Pferde (wegen Krankheit derselben) vom Kreisveterinärarzt untersagt war, wurden wegen nachheriger graver Mißhandlung derselben, weil sie die Pferde ca. 14 Tage ohne Streu, Heu und Wasser im Stalle stehen und verhungern ließen, vom Großh. Schöffengericht zu je 14 Tagen Gefängniß veluriheilt. D^iffsbericht. Mitgetheilt von dem Agenten des Norddeutschen Lloyd in Bremen, C W. Dretz Nachfolger, Gießen. Bremen, 13. December. Der Postdampfer Donau, Capt. R. Ringk, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welcher am 2. December von Newyork abgegangen war, ist gestern 5Vr Uhr Morgens wohlbehalten in Southampton angekommen und hat nach Landung der für dort bestimmten Passagiere, Post und Ladung 8 Uhr Abends die Reise nach hier fortgesetzt. Derselbe überbringt 216 Passagiere unb volle Ladung. ftrantfurt a. M., 15. December, Nachmittags 2 Uhr — Mtn. (Telegraphischer Coursbericht. Mitgetheilt durch das Bankgeschäft Albert Kaufmann in Gießen.) Creditactien 241% Staatsbahnactien 293%, Gali,ier 253, Lombarden 116%, Rord- westbahnacticn 167%, Darmstädter-Bankactien 152, Ob-rschlesisch- E.-B.-Act. 256%, ?°^rr. Silberrente 65%6, 4% Ungar. Goldrente 72%, 4% 1880er Russen 68%, Nüssen 86%, 2. Orient-Anleihe 54%, Spanier 60V,, 5% Rumänische Rente 92/2, 4/o Uniftc. Egypter 718/16, Disconto Comm. 193, Gotthardbahnactien 1153/g. Tendenz: matt. Den Spiel-Abend am 16. und 17. ds. Mts. zmn Besten der Ueberschwemniten am Rhein, Main rc. bitten mir nicht zu vergessen! Wir ersuchen die Freunde unseres Blattes sodann, umgehend die Ertäge an die Expedition des Gießener Anzeigers absenden zu wollen, damit wir die Gaben sofort weiter befördern können. Denn schnelle Hilfe thut noth! On herbei- Für die Wasserbeschadigten im Großherzogthum gingen weiter ein: i N. N- 2 74, F. Lathcr 0,50 74, L. Basiert 1 <74, Wittwe Förtsch 2 74, Melanie iUr fSörtel 2 <74, Hemrrch Klemmratb 2 74. I Häuser 1 <74, I. Monnberger 1 <74, mm1!iu öer j&. Malkomesius 1 <74, Frl. Sack 1 <74, P Ruckstuhl 5 <74, L- Pfeil 0,60 <74., E. Stetn- des lieracr 3 <74, Heinrich Kiefer 3 <74., Louis Wolf 3 <74, Heinrich Simon 2 <74, P. Herbert unter; 2 jt, O. Lust 3 <74., Louis Rothenberger 3 <74., Georg Luh II. 0,50 <74, Emil Becker r.A 1 <74, CH- Liebrtch 4 <74, Wilhelm Spieß 1 <74, F. Baumann 1 <74, PH- Schlatter Ww«'. 7 M bie 6 74, H. Demuth 1 <74. H. K- 0,50 <74, G- Busch 3 <74, Val. Reuter 1 74, R. R- 0,60 <74, 0 Wedelt-. I. P 0,50 <74, Karl Pfaff 1 <74, Georg Unverzagt 2 74, Forstmeister Haberkorn 10 74, ^mmertage C Spieß 1 74, H. Thomas 1 74, H. Thomas Wwe. 1 74, P. Gerhard 2 74, F Martin 1 74, R- R. 0,50 74, G- Breustädt 1 74, Chr. Hohmeyer 1 74, Elise Lind 1 74, ™te9ferunfl Carl Müller 1 74, Carl Hahn 1 74, W. Kalberlah 1 74, C B- 1 74, Aug Lang 1,50 74, H. Becker 1 74, R- R- 0,50 74, R- R- 0,50 74, Ch. Schneider 1,50 74, 'M eg 91 Markus 4 74, Franz Stroh 4 74, Zwesch 2 74, M. Rothenberger Wwe. 1 74, HGq Chr. Noll 2 74, Carl Noll 1 <74, A. H. 0,50 74, Th. Lony 2 <74, Adolf Möhl 3 <74, len htlsischrn W- Plank 1 74, W Müller 0,50 74., W. Lorey 0,20 74, Julius Kohlermann 3 <74, er und Ein- N. 9L 1 74, Louis Wittich 1,50 74, F. Z. 2 74, K- Walther 1 <74, K. B. Lang Söhne öor6«ü(fter 1 74, Ed. Trautmann 1 <74, N- N- 1 74, PH. Pfeiffer 1 74, H. Fr. Reit 3 74, menh'denben ,!3. Oswald 1 74, Henn 0,60 <74, N N. 0,50 <74, Karl Burkhardt 3 74, Wittwe Ockel ustweilen be- 2 74, G- Ockel 2 74, Robert Stuhl 3 <74, A Brühl 1 74, I Retter 1,50 74, Aug. ln8 höher zu Schwall 1 74, Ph. Weller 1 <74, H G- 1 74, Balth. Sack 0,50 74, Hch. Sack 1,50 74, ich erscheine F Simon Wwe. 1 74, A. Hinter 0,50 74, Geschw. Diefenbach 1 74, H. Dickhardt m als solche <),50 <74, F. CH 0,50 <74, Geschw. Weidig 1 <74, Zugführer Bopp 1 74, Biedenkapp nicht in den 0,)0 74, Louis Repp 1 74, Joh. Zörr Wwe. 0,50 74, N- N- 0,50 <74, Hch. Noll 1 74, (Wtfeitiot W- Lindenftruth 3 74, Bramm 3 74, V. Brauer 1 <74., L- Kohlermann II 3 74, ge eine solche Wtlh. Lange 1,50 74, Theodor Stohr 1 74, Gg- Spieß 2 74., N- N. 1 74, Ludwig Gewerbesteuer- Schneider 1 <74 Gg. Dörner 1 74, Gemeindekasse Eberstadt (2. Gabe) 50,05 74, z auf die Art Gememdekasse Nieder-Bessingen 30 74, Gemeindekasse Groß-Buseck 100 74, Collecte aus Odenhausen 54,96 74, Collecte aus Grünberg (2. Sendung) 354,40 74. Summa mußte eben: 761,91 74 Hierzu die bereits früher quitttrten 13683,58 <74 Zusammen 14445,49 74 Den Empfang obiger 761,91 74 bescheinige ich mit herzlichem Danke. Die Haus- roit für das collecte wird fortgesetzt. Fr. Ztg) Gießen, den 15. December 1882. “ Dr. Boek mann. xember l. I., Inbau wegen Kirchliche Anzeigen der Stadt Gießen. Evangelische G e m e i n d e. Gottesdienst: Sonntag den 17. Dezember (3. AdventX Vormittags 9V- Uhr: Pfarrer Dingeldey. Beichte und Abendmahl. Nachmittags 5 Uhr: Pfarrer Schlosser. Donnerstag, den21. Dezember, Abends 8 Uhr, im Gymnasium: Bibelstunde, Brief Pauli an die Galater Kap. 5,1—12. Pfarrer Dr. Naumann. Am Sonntag, den 24. Dezember, 4. Advent, wird der Nachmittagsgottesdienst, unter Mitwirkung des Kirchengesangvereins, schon um halb 4 Uhr gehalten werden. Am 1. Weihnachtsfeiertag wird nach beiden Gottesdiensten eine Kollecte für die.hiesige Kleinkinder-Bewahranstalt, am 2. Weihnachtsfeiertag desgleichen für die Armen unserer Gemeinde erhoben werden. Die P f a r r g e s ch ä f t e in der Woche voni 17. bis 23. Dezember besorgt Pfarrer Dingeldey. Anmerkung. Kirchen-Kalender für die evang. Gemeinde in Gießen pro 1883 sind' a 30 zu haben bei den Pfarrern, den Kirchendienern, sowie in der Ferber'schen Universitäts-Buchhandlung. Katholische Gemeinde. 3. Sonntag des Advents. a" Beichte. 8 Uhr: Frühmesse und Austheilung der hl. Conimunion. /rlOUHr: Hochamt und Predigt: Pfarrer Rady. 5Uhr: Salve und Christbescheerung der armen Kinder der Gemeinde. Gottesdienst in der Synagoge. Freitag Abend 4 Uhr, Samstag Morgen 8Zo Uhr, Samstag Mittag 3 Uhr. Samstag Abend 445 Uhr. Allgemeiner Anzeiger. Puckel. b310 1882 December 1883 den Januar daher auf- Marktstraße. 299 Ieilgeöotenes sowie Dienstag Mittwoch Donnerstag Samstag Dienstag Mittwoch Donnerstag n-Westuburg 1 befindlichen oon 5 Jahren ach bie bürget? Ihr beginnen-, Raubs. A dem Mlh lbsicht rechts- ) Massenheim ttson folgende Bekanntmachung. Zur Bezahlung der Zinsen, welche von ten bei der hiesigen Spar- und Leihkasse L OtV'^ bestimmt sind- Die Herren Bürgermeister werden cr- scht, dieses in ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen. ■ Gießen, den 24. November 1882. Der Rechner der Spar- und Leihkasse. Kehr. 16. 19. 20. 21. 23. 27. 28. 30. r 2. 3. 4. 6. 9. 10. 11. 13. Bekanntmachung. Der Hypothekeintrag vom G. März 1858, welchen Ernst Wallenfels za Gießen zur Sicherung eines der -hannes Mohr I. Wittwe zu Annerod gegebenen Darlehns von lot) fl. erwirkt, wird auf Grund zivLNgsweiser Veräußerung des Unter- M ndes, in Bezug auf Flur VI Nr. 235, gelöscht. Gießen, den 2. Dezember 1882. Großh. Amtsgericht Gießen. Tas Neueste in Gold- und Politur- leissen, per Stange schon zu 35 H«otographie-Rahmen, Spiegel- und ipAegelgläser in allen Größen billigst. Einrahmen von Bildern rc. wird iest«ns besorgt. 8304 l! D. Fllimann, Glashdl. u. Glaserei. uonö3a^en wurde 11, sowie aui alers Herrn und solches rMlatz noch vv^vmad ,nb entnehmen (ihn au? W'tv, hatte heute bie nb der Großh. bet ie oon ^bach' j-ld- fl®.™ in 8«nb|* Italer ihre i gd>»ufpi ®08 o °»r e» g Feinstes Bockbier (Bayerische Brauart) im Zapf. 8318 Rheinischer Hof. 1) Herr v. Palm wird in Zeit von höchstens 30 Minuten ein nahezu 1 ^Mtr- großes Oelgemälde malen und sich hierzu die Angabe des Motioes, der Stimmung und sonstiger Details erbitten. 2) Carricaturen aus dem Schreibheft des kleinen Moritz, ausgeführt von Herru v. Palm: a. Herr Schulze aus Berlin- b. Seine Frau. c. Seine Tochter, d. Ein Nihilist, e. Lachen und Weinen mit einem Strich, f. Eine bekannte Größe. Am Schluffe findet Verloosung des Bildes statt. >Eintritt ä Person 50 Pfg. Kindergarten. Sonntag den 17 d. Mts., Nachmittags 4 Uhr, findet die Weihnachtsfeier für die Kinder des Kindergartens in WenzePs Garten statt. Die geehrten Ettern, Verwandten und Freunde der Sache find ergebens! dazu eingeladen. Die von meinen Zöglingen gefertigten Weihnachtsarbeiten sind ausge stellt Hochachtungsvoll ChrisL-Befcheerrzng di'g Vereins pir jSam itung non Cigsrren-Absatt rtr. dehnfs iiLüuiig armer Kinder. Sonntag den 17. December l. I, Abends 4Vr Uhr, findet im Schulhause in der Schulstraße die diesjährige Weihnachts bcschceru^g unseres Vereins statt. Alle Freunde und Gönner unseres Unternehmens sind zum Besuche dieser Feier freundlichst eingeladen Mildmirthsch. Locatverein Gießen. Sitzung 8302 Mittwoch den^ 20. Decbr., Nachmittags 5 Uhr, im Cafe Schnell. Zu der Chriftbcfcherrung unserer Kleinkinder: Bewahranffalt, Sonn tag den 17. Decemder, Abends 6 Uhr, in der städtischen Turnhalle, laden wir hierdurch nochmals freundlichst ein. Früherer Uebung gemäß werden auch diesmal keine besonderen Einladungen ergehen. Um 5 Uhr wird die Turnhalle geöffnet werden; und wir bitten besonders die Eltern der Kleinen dringend, erst von 5 Uhr an ihre Kinder zu bringen, da vor 3 Uhr kein Kind angenommen werden kann. Gießen, den 15. December 1882. Der Vorstand der Kleinkinder-Bewahranstalt. Dr. Naumann, Pfarrer. r CQ GOLDENE ME 115ILLE Vorzügliche Qualität Garantie K? Reinheit