srr. 2^L. Erstes Blatt. Sonntag den 15. Oktober 1882 Amts- und Anzeiqeblatt für den Kreis Gießen. Bureau r Schulstraße 7. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. 2 ^a?f?!’ ?"m)dr,ingerloh,k ’ 1 Durch bie Poft bezogen vrerteliahrlrch 2 Mark 50 Amtlicher Hh «il. Betreffend: Gesuche um Entlassung von Soldaten vor beendeter Dienstzeit, sowie Gesuche um zeitweise Beurlaubung von Soldaten. Bekanntmachung. Seither wurden häufig ungeeigneter Weise Gesuche um Beurlaubung von Soldaten zur Disposition des TruppentheilS am allgemeinen Entlafsungstermin der Reserven iw Herbst jeden Jahres, sowie Gesuche um Entlastung von Soldaten vor beendeter Dienstzeit zur Disposition der Erfatzbehörden von den Bittstellern unmittelbar bei des Großherzogs Königlicher Hoheit oder bei der Großherzog« lichen Division eingereicht und dadurch unnöthige Weiterungen und Schreibereien hervorgerufen. In Auftrag Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz werden deßhalb die beiden nachstehenden Ministerial-Ausschreiben mit dem Anfügen wiederholt zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Gesuche, welche nicht auf dem in den Ausschreiben bezeichneten Wege zur Vorlage gelangen, Berücksichtigung und Bescheidung für die Zukunft nicht zu erwarten haben. Die Großherzoglichen Bürgermeistereien werden zugleich angewiesen, sich nach den Vorschriften der bemerkten Ausschreiben genau zu bemessen und in vorkommenden Fällen die Betheiligten über den bezüglich ihres Gesuchs vorgeschriebeven Weg geeignet zu belehren, auch die Weiterbeförderung derartiger Gesuche an nicht competente Militärbehörden, wenn möglich, zu verhindern. Gießen, am 11. Oktober 1882. Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Boekmann. Betreffend: Wie oben. Darmstadt, am 26. Oktober 1869. Das Großherzogliche Ministerium des Innern an die Großherzogliche« Kreisämter. Nach einer Mittheilung des Commando's der Großherzoglichen Division werden am allgemeinen Entlafsungstermin der Reserven im Herbste jeden Jahres von den Regimentern rc. auch eine Anzahl von Mannschaften, welche ihre dreijährige Dienstzeit noch nicht beendigt haben, zur Disposition der Trupp en- theile beurlaubt. diesen Beurlaubungen werden zunächst die am besten Ausgebildeten berücksichtigt. Es können aber auch, wenn darum nachgesucht wird, solche Mannschaften Berücksichtigung finden, deren Anwesenheit zu Hause häuslicher Verhältnisse halber dringend wünschenswertb erscheint. Die deßfallsigen Gesuche sind jedoch nicht bei dein betreffenden Regiment, sondern bei der Bürgermeisterei der Wohnorte der Bittsteller einzureichey oder von der letzteren zu Protokoll zu nehmen. Werden dergleichen Gesuche unmittelbar bei dem Regimente eingereicht, so werden sie von diesem künftig zurückgewiesen werden. In den Gesuchen ist das Regiment rc, in welchem der betreffende Soldat dient und seit wann derselbe im Militär überhaupt dient, genau zu bemerken und find die Gründe bestimmt und deutlich anzugeoen, aus welchen die Anwesenheit des Soldaten zu Hause dringend nothwendig erscheint. Die Bürgermeifterei hat sich zunächst über die Richtigkeit der zur Begründnn^ des Gesuchs angeführten Thatsachen genau zu verlässigere und dasselbe fodann mit einem Berichte, in welchem sie sich über diese Thatsachen, samie über die Familien-, Erwerbs- und Vermögensverhältniffe der Bittsteller zu äußern hat, dem Kreisamte vorzulegen. , Von dem Kreisamte find diese Gesuche näher zu prüfen, geeigneten Falles weiteren Nachweis zur Begründung der darin angeführten Umstände, wie die Beibringung eines kreisärztlichen Zeugnisses, zu veranlassen und die Verhandlungen sodann mit einer Liste der vorzugsweise zu berücksichtigenden Soldaten am 1. August jeden Jahres an das betreffende Regiment abzugeben. Mit Rücksicht auf diesen Termin find die Gesuche der fraglichen Art in dem Monat Juli so frühzeitig anzubringen, daß die näheren Ermittelungen darüber bis zum 1. August beendigt sein können. Gesuche um zei tweise Beurlaubung sind künftig nicht mehr an das Divisions-Commando, wie in unserem Ausschreiben von 1. August 1868 (Nr. 9 des Amtsblatts) bemerkt ist, sondern an das betreffende Regiment, beziehungsweise Truppen-Commando zu richten. Indem wir Ihnen die vorstehenden Bestimnmngen zu Ihrem Bemessen und geeigneter Jnstruirung der Großherzoglichen Bürgermeistereien mitthellen, beauftragen wir Sie zugleich, dieselben in den Kreisblättern zur Nachachtung für die Betheiligten bekannt zu machen. v. D a l w i g k. Rautenbusch. Betreffend: Wie oben. Darmstadt, den 10. April 1872. Das Großherzogliche Ministerium des Innern an die Großherzoglichen Kreisämter. Veranlaßt durch eine große Zahl von Gesuchen um zeitweise Beurlaubung oder um Entlassung von Soldaten vor beendeter Dienstzeit, welche fast täglich unmittelbar bei dem Commando der Großherzoglichen Division eingereicht werden, hat uns dasselbe ersucht, die Bestimmungen über den bei solchen Gesuchen einzuhaltenden Jnftanzenzug in Erinnerung zu bringen und deren Kenntniß und Beachtung möglichste Verbreitung zu verschaffen. Wir beauftragen Sie daher, die nachstehenden Bestimmungen durch die Kreisblätter zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. die Behandlung von Gesuchen um Entlassung von Soldaten vor beendeter Dienstzeit sind zunächst die Vorschriften im § 188 der Dkilitär-Erfatz^nflruction sur den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 (Regierungsblatt von 1868 Seite 521) maßgebend, wonach dergleichen Gesuche nicht bei einer Ncrlitarbehorde, sondern bei den betreffenden Civilbehörden anzubringen sind. Die Civilbehörden, welche diese Gesuche anzunehmen haben, sind die Großherzoglichen Bürgermeistereien, welche über jedes Gesuch dieser Art ein Protokoll nach dem hierfür vorgeschriebenen Formular (conf. Ausschreiben vom 14. LctobeT 1868 zu Nr. M. d. 1.11,339) aufzunehmen und solches mit Fragenbeantwortung und Begutachtung an das ihnen vorgesetzte Kreisamt einzusenden haben. Dos Kreisamt übersendet sodann die Verhandlungen, nachdem es erforderlichen Falls deren Vervollständigung veranlaßt hat, mit seinem Gutachten und unter Beifügung emes Gutachtens des betreffenden Landwehr-Bezirks-Commando's an das Civllmitglied der Großherzoglichen Ersatzbehörde drllter Instanz, von welchem hierauf bezüglich derjenigen Gesuche, die nicht wegen Mangels gesetzlicher Begründung sofort zurückzuweisen sind, mit dem Commando der Großherzoglichen Division zur gememschasllichen Entscheidung in Benehmen tritt. Gesuche um Entlassung von Soldaten vor beendeter Dienstzeit, welche auf anderem Wege an das Commando der Großherzoglichen Division gelangen, können, so lange das erwähnte Verfahren nicht eingehalten worden ist, keine Berücksichtigung finden. ,. Gesuche um zeitweise Beurlaubung von im activen Dienst stehenden Soldaten sind stets an das betreffende Regiments-, beziehungsweise Truppen-Commando zu richten, wie bereits in unserem Ausschreiben vom 26. October 1869 (Nummer 19 des Amtsblatts) bemerkt und der darin enthaltenen Weisung gemäß in den Kreisblättern bekannt gemacht worden ist. Werden statt dessen dergleichen Gesuche unmittelbar bei dem Commando der Großherzoglichen Division eingereicht, so haben die betreffenden Bittsteller es sich selbst zuzuschreiben, wenn diejelben unberücksichtigt bleiben. Da die Mehrzahl der bei dem Commando der Großherzoglichen Division unmittelbar einlangenden Gesuche um Entlassung von Soldaten vor beendeter Dienstzeit oder um zeitweise Beurlaubung von den betreffenden Bürgermeistereien beglaubigt oder befürwortet sind, fo wollen Sie insbesondere auch den Großherzoglichen Bürgenneistereien die vorstehenden Bestimmungen zur sorgfältigen Beachtung in Erinnerung bringen und dieselben zugleich anweisen, bei jeder sich ihnen darbietenden Gelegenheit die Bethellrgten wegen des bei Gesuchen der mehrerwähnten Art einzuhaltenden Geschäftsgangs geeignet zu belehren. _______v. Bechtold.___________________________Lotheißen.________ Gefundene Gegenstände: 1 Strumpf, 3 Taschentücher, 1 Cigarrenetui, 1 Umhängkragen, 1 Shlips, 1 Regenschirm, 1 Zugstiefel, 1 Sammtbeutel, 1 Steinbohrer, 1 Sack mit Rothkraut, mehrere Schlüssel. Gießen, am 14. Oktober 1882. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius. Deutschland. Darmstadt, 12. October. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben AllergMdlgst^geruht^r ^angelischen Pfarrer zu Altenstadt, im Dekanate Rodheim, Franz Hoffmann, das Ritterkreuz 1. Klasse des Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen zu verleihen. V Berlin, 12. Octbr. Die „Bert. Polit. Nachr." schreiben: In Be- stätiauna unserer bisherigen Meldungen können wir mittheilen, daß die Zusammenstellung des Reichshaushalts-Etats pro 1883/84 ein günstiges Verhältnis der Einnahmen und Ausgaben ausmeist. Schon aus den monatlichen Publikationen über die Reichs-Einnahmen aus Zöllen u. s. w. ergiebt sich eine erfreuliche Steigerung der Reichs-Einnahmen und dürfte sich daher — entgegen anderweitigen , wohl nicht ohne Grund und Ursache von gewisser Seite in Umlauf gesetzten Gerüchten — die uns zugehende Nachricht bestätigen, daß für das Etats- ,ahr 1883/84 eine Verminderung der Matrikular-Beiträge um einige Millionen emtretm wir^ Oktober. Der hiesige katholische Geistliche hat aus die Beschuldigung, daß er evangelisch getaufte-Kinder abermals getaust habe, eine sonderbare ätotroort gegeben. Er anerkennt darin die Gültigkeit der evangelischen Taus- auch für feine Kirche, ist aber im Zweisel, ob ein Protestantenveretns-Psarrer eine solche Tause gültig vollziehen könne. In diesem Falle habe er sich befunden und detzhalb die be- treff enben Kinder nochmals getauft. Doch habe er seiner Taufformel die Worte vor- nefefet • Wenn Du nicht getauft bist". Set nun die Tauf- des evangelischen Getst- uchen eine richtige gewesen, so verliere die nachträgliche katholisch- Taufe ihren Werth, umgekehrt fei die Taufe erst jetzt eine sacramentale. (F. 3) Hesterreich. Prag, 12. Oktober. In Folge der Rede, welch- der neue Bürgermeister Czernv bei seiner Jnstallirung hielt und in der er Prag als rein slavtsche Stadt bezeichnete, legten heute Nachmittag sämmtliche fünf deutsche Stadtverordneten ihr Mandat weder. Türkei. Konstantinopel, 12. Octbr. Zu Ehren des hier eingetroffenen Prinzen Friedrich Wilhelm von Hessen und des deutschen Geschäftsträgers, Legationsraths v. Hirjchseld, sand heute beim Sultan ein Diner statt, dem sämmtliche Minister beiwohnten. Konstantinopel, 12. Oktober. Ein aus zwei Panzerschiffen und drei Cor- üeiten bestehendes türkisches Geschwader soll, wie verlautet, unverzüglich auslaufen, um an der syrischen Küste zu kreuzen. Dasselbe wird sich nid): in das Rothe Meer begeben. Man glaubt, die Pforte werde die letzte Note des englischen Botschafters Lord Dufferin bezüglich der Räumung Egyptens alsbald in entgegenkommender Weise beantworten. Aegypten. Alexandrien, 12. Octbr. Mit einem österreichischen Dampfer sind heute 32 Europäer hier eingetroffen, um sich in die egyptische Gensd'armerie einreihen zu lassen; die Zahl der in letztere bereits eingestellten Personen beträgt 381. - Heute wurden 3 Obersten von der Truppengattung der „Musta- phasius" hier eingebracht, die der Theilnahme an den Vorgängen vom 11. Juni beschuldigt werden und im Innern des Landes verhaftet wurden. Telegraphische Depeschen. Wolst'S telegr. Correspondenr-Bureau. Wiesbaden, 13. Octbr. Der Chef der Admiralität, General v. Stojch, wird am 17. ds. von Oestrich im Rheingau in Berlin wieder eintreffen. Köln, 13. Oktober. In Folge eines vom Bimetalliften - Eongretz erlassenen Aufrufs hat sich ein Zweigverem desselben für Rheinland und Westfalen conftituirt. Von den am Congresse theilnehmenden Reichstagsabgeordneten wurde beschlossen, einen Gesetzentwurf über Abänderung des Münzgesetzes vom Jahre 1873 dahin einzubringen, daß vollwichtige Zweimarkstücke ausgeprägt und die vorhandenen Thalerstücke beibehalten werden, auch bet allen Zahlungen als vollgültig anzunehmen sind. Das Inkrafttreten des Gesetzes soll vom Bundesrathe bestimmt werden. Prag, 13. Octbr. Sämmtliche deutsche Stadtverordnete haben ihre Mandate niedergelegt. Bern, 13. Octbr. Die im Gang befindlichen Werbungen für Egypten sind üont Bundesrathe verboten worden. Sämmtliche Cantons-Regierungen wurden eingeladen, dieser Verfügung sofort mit allen gesetzlichen Mitteln Vollzug zu verschaffen. Kopenhagen, 13. Octbr. Sämmtliche Gruppen der Linken, sowie die gemäßigte Rechte haben in der heutigen Sitzung des Folkethings eine Resolution beantragt, in welcher der Negierung die Befugniß abgejprochen wird, das Verbot der Einfuhr von Hornvieh aus Schweden ausrecht zu erhalten. London, 13. Oktober. Der Earl of Northbrook, erster Lord der Admiralität und der Generalpostmeister Fawceti nahmen gestern als Ehrengäste des Reformclubs in Liverpool an einem Festmahle desselben Thetl. Northbrook sprach in seiner Tischrede über die Politik Englands bezüglich Egyptens und sagte, der Sieg der britischen Waffen habe die vorher zum Ausdruck gebrachte Politik der Regierung nicht verändert. England habe mit seinem Einschreiten in Egypten keine selbstsüchtigen Zwecke verfügt und sei nur durch das Umsichgreifen der Anarchie dazu veranlaßt worden. Die Regierung wolle Egypten nicht annekttren oder regieren; wolle es aber auch nicht in die Anarchie zurückfallen oder unter die Controle einer andern fremden Macht gelangen Iaff-tt. England beanspruche keine exclusive Gewalt über den Suezkanal, aber die freie Einfahrt britischer Kriegsschiffe dürfe weder im Kriege noch in Friedenszeiten gefährdet werden. An diesen Principien werde die Regierung festhalten, ungeachtet ihrer großen Erfolge und der dadurch gewonnenen Stellung. Zur Erreichung ihrer Ziele handle dt: Regierung im Einvernehmen mit allen europäischen Mächten, welche sie üver- z-ugt habe, daß sie sich mit keinen anderen Absichten, als den hier ausgedrückten, trage. Die Großmächte hätten vollkommenes Vertrauen in die künftige Haltung Englands. « Alexandrien, 13. Octbr. Ein Transport von gegen 150 Kranken und Verwundeten ist heute früh hier angekommen. Die Räumung von Damiette dürste in der nächsten Woche erfolgen. Lokales. Gießen, 14. Oktober. Schwurgerichtsverhandlung am 11., 12. und 13. Oktober l. I. gegen Gemeindeeinnehmer Hermann Gehringer von Laubach wegen Verbrechen im Amte, Unterschlagung und Untreue. Derselbe war angeklagt: rn . 1. daß er als Beamter, nämlich als Gemeinderechner für Ober-Bessingen, im Jahre 1881 zu zwei verschiedenen Malen Gelder, die er m amtlicher Eigenschaft empfangen oder in Gewahrsam hatte, sich rechtswidrig zugeeignet und daß er in Beziehung auf diese Unterschlagungen die zur Eintragung der Einnahmen und Ausgaben bestimmten Bücher der Gemeinde Ober-Bessingen unrichtig geführt habe; 2. daß er in der Zeit von Ende August 1877 bis Ende Januar 1882 in feiner Eigenschaft als Rechner des Spar- und Creditvereins zu Laubach zu wiederholten Malen Gelder, welche er für den genannten Verein vereinnahmt hatte, sich rechtswidrig zugeeignet habe; 3. daß er im Laufe der Jahre 1880 und 1881 als Bevollmächtigter des Peter Zimmer zu Nonnenroth wiederholt über Vermögensstücke seines Vollmachtgebers absichtlich zu dessen Nachtheil verfügt habe, indem er sich Gelder, welche er für Peter Zimmer vereinnahmt hatte, rechtswidrig zueignete. Gehringer wurde wegen Verbrechens im Amte und Unterschlagung schuldig erkannt und in eine Gesammtzuchthausstrafe von 5 Jahren 9 Monaten und 2 Wochen, abzüglich 6 Monaten Untersuchungshaft verurtheilt und ihm gleichzeitig die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 5 Jahren aberkannt; megen\ Untreue wurde Ange- schuldigter freigesprochen. — Eine gute Tinte ist in unserer vielschreibenden Zeit sicherlich ein wichtiges Erforderniß. Unter den Legionen Tinten, mit welchen der Markt überschwemmt wird und mit deren Ankauf wohl schon mancher im eigentlichen Sinne des Wortes in die Tinte gekommen sein wird, zeichnen sich die Fabrikate von Paul Strebel in Gera vortheilhaft aus; insbesondere leistet feine Schreib-, Copir- und Archiotinte alles, was man von einer guten Tinte verlangen kann; sie fließt leicht aus der Feder, schimmelt nicht, wird rasch völlig schwarz, copirt rein und widersteht dem Auswischen beim Naßwerden im hohen Grad, Eigenschaften, die sie nur allgemein empfehlen können. Wir haben obige Tinte schon längere Zeit auf unserem Bureau in Gebrauch und können aus eigener Erfahrung dieselbe nur bestens empfehlen, zumal dieselbe im Preise nicht höher steht als die von anderen Fabriken empfohlenen. — Von betheiligter Seite wurde uns die Nachricht, daß der hiesige Frauen- Verein für den 29. d. Mts. ein Wohlthätigkeits Concert in Aussicht genommen hat. Dasselbe soll im Clubsaale stattfinden und der Ertrag ausschließlich den hiesigen Armen zu Gute kommen- Das Programm des Concerts wird nächster Tage bekannt gegeben werden; doch verlautet schon jetzt, daß dasselbe gut gewählt ist und höchst interessante Nummern enthält. Dies gewiß mühevolle und nicht ohne Schwierigkeiten zu bewerkstelligende Unternehmen des Frauen-Vereins muß um so dankbarer begrüßt werden, als leider nicht ohne Sorgen um unsere Armen dem kommenden Winter entgegenzusehen ist. Möge der Erfolg ein lohnender werden. BermiscdteL. Aus Baiern, 12. Oktober. Gestern früh wurde der Vorstand der Bahnstation Schalding bei Passau, Herr Krieninger, als er im letzten Augenblicke das fälschlich „Halt"' anzeigende Stationssemaphor umstellen wollte und zu diesem Behufe über daS Geleise sprang, von der Locomotive des um 3 Uhr 45 Minuten in Passau eintreffenden Schnellzuges erfaßt, unter die Näder geschleudert und sofort gelobtet. Arme und Beine sind vom Rumpfe getrennt und die Schädeldecke vom Kopfe weggerissen. Ein eigenthümliches Spiel des Zufalls ist es, daß gerade vor einem Jahre in derselben Nacht der Sohn des Verunglückten von einem Eisenbahnzuge zwischen Schalding und Sandbach überfahren wurde und feinen Tod fand. — Seit einigen Tagen herrscht in Untergriesbach in Niederbayern Scharlach und Diphtheritis. Von den erkrankten Kindern wurden bereits 6 ein Opfer der Epidemie. — In Weiden hat man an die Generaldirection das Ersuchen gestellt, den Bau der ptojectirten Oelgassabrtk aufzuschieben, was auch genehmigt wurde. Man geht ernsthaft mit dem Gedanken um, die Stadt electrisch zu beleuchten. — Nach einem Unheil des Reichsgerichts, I. Strafsenats, vorn 10. Juli d. I, fallen die mit geschliffenen Schlägern ausgefochtenen Studenten-Mensuren, wenn die Schutzvorrichtungen keine genügende Abwehr gegen lebensgefährliche Verletzungen bieten, unter den Zweikampf mit tödtUchen Waffen. Wilfersdingen (Baden), 11. Oktober. Am Siegener Bahnübergänge ereignete sich gestern Nacht, dem „B. L>" zufolge, ein Unfall, der leicht große Dimensionen hätte annehmen können- Ein um selbe Zeit mit einem leeren Heuwagen heimkehrender Bauer öffnete gewaltsam die am gedachten Uebergange befindliche Barriere, um noch vor dem heranbrausenden Güterzuge hinüberzukommen. Der Wagen wurde aber von der Maschine erfaßt, zertrümmert und ca. 150 Meier (?) weit seitwärts geschleudert das eine Pferd auf der Stelle getödtet, das andere noch eine Strecke weit mitgeschleift- Der leichtsinnige Urheber des Unglücks blieb unversehrt und wird hoffentlich seiner Strafe nicht entgehen. Das Bahnpersonal trägt an dem Unfall keine Schuld. — (Was ist eine Eisenbahn?! Das deutsche Reichsgericht beantwortet diese Frage dahin, daß die Eisenbahn ein Unternehmen sei, gerichtet auf wiederholte Fortbewegung von Personen ober Sachen über nicht unbedeutende Raumstrecken auf metallener Grundlage, welche durch ihre Consistenz, Conftruction und Glätte den Transport großer Gewichtsmassen, bezw. die Erzielung einer verhältnißmäßig be. deutenden Schnelligkeit der Transportbewegung zu ermöglichen bestimmt ist und durch diese Eigenart -n Verbindung mit den außerdem zur Erzeugung der Transportbewegung benutzten Naturkrästen (Dampf, Electricität, thierische ober menschliche Kraft, bei geneigter Ed-me der Bahn auch der eigenen Schwere der Wagen unb deren Ladung u. s. w.) bei dem Betriebe des Unternehmers auf derselben eine verhältnißmäßig gewaltige — je nach den Umständen nur in bezweckter Weise nützliche ober auch Menschenleben vernichtende unb die menschliche Gesundheit verletzende — Wirkung zu erzeugen fähig ist. Auszug aus bett Staudesauttsregisteru des Standesamts Gießen. Oktober. 6. Schuhmacher Bernhard Adolf Stücker von Darfeld mit Eva Gimbel, Tochter des verstorbenen Mühlenbesitzers Adam Gimbel von Achenbach. 11. Handschuhmacher Gustav Jmmermann von Halle mit Katharine Jacobine Lang, geb. Buddig, von Wetzlar. 13- Handelsmann Wilhelm Johann Maaßen von Aachen mit Helene Charlotte Mannebach, Tochter des Schuhmachers Nicolaus Mannebach von Schiffweiler. c Eheschließungen. Oktober. 11. Bureaugehilfe Wilhelm Hermann Haubach mit Anna Caroline Margarethe Kaufmann zu Gießen. 11- Kaufmann Gerhard Botz mit Luise Emilie Unverzagt, Tochter des verstorbenen Gärtners Heinrich Ludwig Unverzagt zu Gießen. 11. Kaufmann Samuel Falk von Beckum mit Elnma Mayer, Tochter des Kaufmanns Alexander Mayer von Gießen. 11. Kaufmann Alexander Goldschmidt von Eslohe mit Emma Buch, Tochter des Rentners Jonas Buch zu Gießen. 13. Handelsmann Isaac Walldorf von AltBuseck mit Elisadethe Krischer, Tochter des Mühlarztes Nicolaus Krischer von Alsfeld. t Geborene. _ „ Oktober. 4. Eine Tochter von hier. 5- Dem Kupferschmied Louis Vollmete ein Sohn, Emil. 6. Dem Schuhmachermeister Ernst Koch eine Tochter, Luise Adolfine. 9- Dem Schreiner Hermann Kröcker ein Sohn, Karl. 10. Eine Tochter von auswärts. 13. Dem Bahnarbeiter Martin Kohlermann ein Sohn, Eduard. r Gestorbene. „ Oktober. 7. Schneiderlehrling Christian Steuber, 15 Jahre alt, von Merlau. 7. Gartner Karl Claus, 19 Jahre alt, von Offenbach a. M. 7. Elisadethe Katharine Bertha Wilhelmine, 4 Monate alt, Tochter des Fabrikarbeiters Friedrich Paul. Handel und Berkehr. Gießen, 14. October. Auf dem heutigen Wochenmarkt kostete: Butter per Pfund «X 1.10—1.18, Hühnereier per Stück 7 Käse per Stück 4—9 Käsematte per Stück 3 4, Erbsen 1 Liter 22 H, Linsen 1 Liter 28 H, Tauben das Paar 50—60 Hühner per Stück «A 0.90—1.00, Hahnen per Stück JL 0.50 bis 0.90, Enten per Stück X 1.50—2.00, Ochsenfleisch per Pfund 66—70 H, Kuh- und Rindfleisch 56—60 H, Kalbfleisch 50 bis 54 Schweinefleisch 62—64 H, Hammelfleisch 60—66 4, Kartoffeln per 100 Kilo «X 6.00—11.00, Zwiebeln per Centner X 4-5.00, Milch per Liter 14-18 Gänse per Psd. 40-54 731) Ueber die Höhe der Kosten, welche die Einrückung einer Anzeige in eine oder mehre Zeitungen verursacht, wird man sich niemals enttäuscht sehen, wenn man von der Annoncen - Expedition von «4? VOGLEH in Frankfurt a. M. (Karlsruhe, Stuttgart oder München) zuvor Auskunft einfordert, die auch hinsichte der liir den jeweiligen Zweck geeigneten Blätter auf Grund reicher Erfahrungen und gründlicher Beobachtungen zuverlässigen Rath ertheilt 8. Musketier Philipp Sauer, 21 Jahre alt. 9. Georg Philipp Nicolaus, 1 JaA Sohn des Hülsspostboten Georg Ph'l'PP B^nL 9. Äarl, 6 Jahr alt, Sohn des Schuhmachers Johannes Sink- 12. Philipp Albert, 1 Jahr alt, Sohn des Arbeiters Phtltpp Otto HL_______________________ ___ Auszug aus den Kirchenbüchern der Stadt Gießen. Evangelische Gemeinde. Den 8. Oktober. Heinrich Lorch, Stetnhauer dahier und Anna Katharine Stroh ous Oktober. Wilhelm Hermann Haubach, Bureaugehilfe dahier und Anna Karolim^Margarct^ Kaufmann bQ^ier unb Luise Emilie Unverzagt, des verstorbenen Gärtners Heinrich Ludwig Unverzagt dahier eheliche Tochter. Den 8. Okober. Dem Schlosser Karl Mattheiß ein Sohn, Karl Georg, geboren b