1882. Samstag den 15. April Nr. 87 Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. S«r«a«r Sch ul st raße B. 18. irstand. wegte Triebwerke; die alten Maste zu oem in Zweifelsfällen zu münd Aufnahme der Berufsstatistik gegebenen Vorschriften Pr. Boek m a n n. ,8Jt- ► ch untenn Hech Klinket, des mit bc- i wenigen Ld j trodnenb, Wir empfehlen Ihnen genaue Beobachtung der für die licher und schriftlicher Auskunft gerne bereit. III. Bezüglich der Functionen der Gemeindebehörden und Zählungs- Commissionen : Die zugezogenen Commissionsmitglieder sind von Ihnen auf die vorschriftsmäßige und gewissenhafte Wahrnehmung ihres Amtes zu verpflichten. PreiS viertMhrlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Ps. .2) einem 6k E*; 4)ta ng. 1 Lehrerinnen j en. qeuing prompte mgM Vogt. d. Anweisungen: _ 4. die Anw eisung für die Zähler (D) mit der Controlliste U J, 5. die Anweisung für die Gemeindebehörde (B.) mit dem Ge- meindebogen (G). Wir bemerken hierzu im Allgemeinen noch Folgendes: I. Zählbogen werden in jede Haushaltung abgegeben; Gewerbekarten nur in solche, in denen oder von denen ein Gewerbe betrieben wird; mit jedem Zähl bogen wird die Anleitung (C) ausgegeben. II. Bezüglich der Instructionen des Zählers: Die Austheilung der Zählformulare ist zwischen dem Vormittag des 1. und Mittag des 4. Juni 1882 vorzunehmen. Die Zählbogen sind, wenn dies nicht von der Gemeindebehörde oder den Zählungs-Commissionen geschehen sein sollte, vom Zähler auf der Titelseite mit den dort geforderten Ortsbezeichnungen, mit der Bezeichnung des Zählbezirks und mit fortlaufenden Nummern zu versehen. Die Gewerbekarten werden mit dem Buchstaben des Zählbezirks und der Nummer des dazu gehörigen Zählbogens bezeichnet. Die Wiedereinsammlung der Zählformulare hat der Zähler nach 12 Uhr Mittags des 5. Juni 1882 zu beginnen, ununterbrochen fortzusetzen und wenn irgend thunlich vor Abend zu beendigen. Sollte indessen die Ein- sammlung bis Abend nicht möglich sein, so ist dieselbe am G. Juni wieder aufzunehmen und nöthigenfalls am 7. fortzufetzen. Bei dieser Gelegenheit hat er die Formulare einer Durchsicht zu unterwerfen und dabei bemerkte Auslassungen oder Jrrthümer alsbald zu ergänzen und zu berichtigen. Namentlich ist darauf zu achten, daß die Unterschrift des Haushaltungsvorstandes bezw. des selbstständigen Gewerbetreibenden oder eines Vertreters auf der Titelseite nicht fehlt. — Die Ablieferung der Zählpapiere an die Zählungs-Commissionen bezw. die Gemeindebehörden hat bis zum 12. Juni 1882 zu erfolgen. Ly ”on 8. 2. dieEver^ekarte (B) für die Erhebung der Gewerbetriebe Mitinhaber, Gehülfen, Dampfkesseln oder durch elementare Kraft wegte Triebwerke; hierzu: 3. die Anleitung zur Ausfüllung der Zahlformulare (CJ; Die Gemeindebehörden rc. haben die Abgrenzung der Zahlbezirke vorzunehmen. Dieselben haben die Zähler aus ihrer Mitte oder aus anderen geeigneten Persönlichkeiten zu ernennen; letztere sind wie die Oommifsions- Mitglieder zu verpflichten. Es ist rechtzeitig für tue Bestellung der erforderlichen Anzahl von Zählern, nach Umständen durch Austorderuug freiwilliger Kräfte, Sorge zu tragen. . f<.rflpf.utln Die Gemeindebehörde hat zu erwägen, daß e* sich bei der Erhebung nicht allein darum handelt. Zahl. Eigenschaften und. mibeond-r- die Br.ufsverhältnifse der Bevölkerung möglichst genau zu ermitteln, som dein daß -s wesentlich auch daraus ankommt, Zahl und Art der land- wirthschaft lichen und gewerblichen Betriebe kennen zu lernen. Die Gemeindebehörde hat die Zähler und soweit thunlich Bevölkerung durch Aufklärung, Auskunft und in etwa sonst nothiger und sich die Ergänzung und Berichtigung der m den Zahlformularien g- machten Angaben angelegen sein zu lassen. Für diese Zwecke empstchlt - sich, die vorhandenen liebersichten der Bewohner und Geschäfte m Oewerve-, Handels- Steuer und anderen Verzeichnissen zu benutzen und zu vergleichen. Dieselbe 'hat thunlichst dafür zu sorgen, daß die Zähler wohl unterrichtet über ihre Aufgabe, über die Oertlichkeit ihres Zählbezirks und über bte persönlichen und gewerblichen Verhältnisse der Bewohner an ihr Geschäft gehen. Insbesondere sind jedem Zähler rechtzeitig ein Abdruck der Anleitung D und E, eine Controlliste und in die für seinen Zahlbezirk erforderliche Anzahl vo Fouiiularnn ^ustelle^^ unmittelbar landmirthschaftliches Alande sAecker, Wiesen rc. bewirthschaftet (deren Frucht- und Graswuchs z. B. auf dein Halm verkauft loird), oder Gewerbe betreibt. i° ha. d.e• Harde darüber zu wachen uud -oent. dazur zu ,argen. daß ta bett. scher, Verwalter sc. die erforderlichen Angaben in eine™. einer Gewerbekarte machen. Wen» tote Angabe aber E m dieftr Weif- erfolgt oder nicht erfolgen kann, so sind fettens der Gemeindebehörde sondere Zühlformulare darüber aufzustellen und auszufullen. Da in Bezug auf die laudwirthschaftlichen Betriebe- hmstchüch der Grundstücke, deren Ertrag auf dem Halm, am stocke oder Baume mrtauft werden, die Angaben vom Verkäufer zu machen sui,1 Kirchen, Grundstücken,, welche in dieser 2ßeife 6ewirW(ifte^ Schulen, Stiftungen oder dem Fiscus zustehen, die t: - ' ^sondere Zählersuchen, in gleicher Weise, wie bei den Gemein cg formulare aufzustellen und Ihnen zuzusenden. oäblboaens nicht in Hectar Wenn die Flächenangaben unter II des. Zahldogens und Ar gemacht werden können, so und die 3 und die Be- üblicheu Maße an den Rand links neben cn < für bie Umrechnung Nennung der Maßeinheit darüber 3u We • @ruTnb(Qqe gewinnen, dieser alten Maße in das neue Maßd in welchem Verhältnisse wollen Sie in Ihren Beglettnngsberichttn 3 die alten Maße zu dem neuen Matze sie M. Qmp;Mp,fxrrfn ... münd- Nr. 8 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 8. l. M., enthält : ber bei ber Mfitär- und der Marine- (Nr. 1466.) Verordnung wegen Abänderung der Verordnung vom 16. August 1876, bettestem 1 Verwaltung angestellten Beamten. Vom 30. März 1882. x „ Gießen, am 13. April 1882. Großherzogliches Kreisamt Gießen. J)r. Boekmann. ^A-Direkti^ n» li zeiget Amts-und Anzeigeblatt sm den Kreis Gicszcn. Betreffend: Die allgemeine Berussstatistik vom 5. Juni 1882. Sieben, am p Das Großherzogliche Kreisamt Gießen hi, «troktlierroalilften Bürgermeistereien des Kreises. Durch Reichsgesetz vom 18. Februar 1882 »Me Erhebung Für jeden Mlstb-ziik «Ain Zahler zu bestellen, dem die Austheilung und> di«Pflicht der Angabe Di- Angaben sür die Erhebung un6, von den einzelnen Hauehalt>mg.n, dutch t tac 3 b bc|-onb‘ret Wohnung und eigener HauÄmrlh- lÄSSÄ! ÄSJ ob. W d-r Eintrag aus Gmnd der gemachten Angaben * R-ichsgef-tz vom 18. Februar 1882 unterliegen Diejenigen, welche ^L^^G-setzes an sie gerichteten Fragen wissentlich wahrheit^wi^rig beantnwrten^ ,di- Ehigm Ä m b« Für die Erhebung dienen folgende Zählpapiere: a. Zählformulare: 1. der Zählbogen (A) für die Erhebung . I. des persönlichen Berufs und der Gewerbebetriebe ohne Mitinhaber, Gehülfen, Dampfkessel oder durch elementare Kraft bewegte Triebwerke (Formular I auf Seite 2 und 3 des Zählbogens), II. der landwirthschaftlichen Betriebe (Formular II auf Seite 4 hbacL Wen, Mu tiejien beiudwi > den 5* A ,ik uni) \ttuM >t lstyst. & des, gut #; » und jdchm iur s»-' Mui E elterW^>- itn6 Arbeit« „»*>■ **' (X Wir *5* MLchner M AM--» * I m. 100 an N iiü m utiA, tot aul , ,-i «fi 8 n eiue^ — unter ' u. b 2) Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten- oder drittenmale erscheinen, haben ihre Loosungs sch eine mitzub rin gen. 3) Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für einen solchen von seinem Vater, oder seiner Mutter, Zurückstellung in Anspruch genommen wird, so ist für Vorlage der zur Beurkundung der behaupteten Thatsachen erforderlichen Nachweise und Zeugnisse vor dem zur Musterung anberaumten Termine zu sorgen. Die Zeugnisse müssen amtlich ausgestellt oder beglaubigt seiu. Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähigkeit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familienangehörige sich selbst persönlich im Termin vor der Ersatz-Commission einzufinden. Der Civil-Vorsitzendc der Ersatz-Commission des Kreises Gießen. Dr. Hoffmann, Regierungsrath. häuslichen und gewerblichen Verhältnisse statt. Es haben daher diejenigen Reservisten und Landwehrmänncr, sowie die Ersatz-Reservisten 1. Clasie, welche im Falle einer Einberufung auf Zurückstellung wegen häuslicher Verhältnisse einen Anspruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, Morgens H Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche zu begründen. Gießen, den 16. März 1882. Besondere Bestimmungen 1) Zur Musterung haben sich bei Meioung der gesetzlichen Strafen, zu stellen: Diejenigen, dem Großherzogthum Hessen oder einem andern Staute des deutschen Reiches angehörigen Militärpflichtigen, welche a) in einer Gemeinde des Kreises Gießen ihr gesetzliches Domicil — ihre Heimath oder ihren ständigen Wohnsitz — haben und sich nicht in einem anderen Theile des Großherzogthums Hessen oder einem anderen Staate in einer der nachstehend unter b) angegebenen Eigenschaften aufhalten; b) in einer Gemeinde des Kreises Gießen sich als Dienstboten, Haus- oder Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehrburschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft aufhalten, oder die Universität Gießen oder das Gymnasium daselbst oder eine sonstige Lehranstalt in einer Gemeinde des Kreises Gießen besuchen; c) in einer Gemeinde des Kreises Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehörten, im Auslande geboren sind, und weder im Großherzogthum Hesien noch in einem anderen deutschen Staate Domicil besitzen oder sich anfhalten; und im Jahre 1862 geboren sind; 1 ferner Sämmtliche Militärpflichtige, welche im Jahre 1881, bezw. 1880 zurückgestellt worden, oder nach ihrer gezogenen Mummet disponibel geblieben, d. h. nicht einberufen worden sind. Entbunden von der persönlichen Gestellung sind Diejenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst ertheilt worden ist. Bekanntmachung. Die Musterung und Loosziehung der Militärpflichtigen des Kreises Gießen für das Jahr 1882 findet an den nachgenannten Tagen statt und zwar !• Zu Grünberg im Gasthaus zum Rappen. Montag den 17. April, Vormittags von 8 Uhr an: Musterung ieT Militärpflichtigen der Gemeinden Grünberg, Lauter, Beltershain, Geilshausen, Göbelnrod, Harbach, Kesselbach, Lindenstruth, Lumda, Allertshausen, Climbach, Londorf und Odenhausen; Dienstag den 18. April, Vormittags von 8 Uhr an, derjenigen der Gemeinden Queckborn, Reinhardshain, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain, RüddingShausen, Weitershain und Saasen. Ile Zu Gießen im Saale -es alten Rathhauses. Mittwoch den 19. April, Vormittags von 73/4 Uhr an, Musterung Der Militärpflichtigen der Gemeinden Alten-Buseck, Annerod, Daubringen, Allendorf a. d. Lumda, Bersrod mit Winnerod, Beuern und Burkhardsfelden; Donnerstag den 20. April, Vormittags von 73/4 Uhr an, derjenigen der Stadt Gießen der beiden ältesten Jahrgänge (1880 und 1881); Freitag den 21. April, Vormittags von 73/4 Uhr an, derjenigen des jüngsten Jahrgangs (1882) der Stadt Gießen und derjenigen der Gemeinden Großen-Bnseck, Hartellrod, Heuchelheim, Klein-Linden, Lollar, Mainzlar, Oppenrod und Reiskirchen; Samstag den 22. April, Vormittags von 73/4 Uhr an, derjenigen der Gemeinden Wieseck, Rödgen, Trohe, Ruttershansen, Staufenberg und Treis a. d. Lumda; Montag den 24. April, Vormittags von 73/4 Uhr an, Loosziehung (auch der in Grünberg Gemnsterten). 111. Zu Lich im Rathhaussaale. Dienstag den 23. April, Vormittags von 9 Uhr an, Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Albach, Allendorf a. d. Lahn, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt, Ettingshausen, Garbenteich, Großen-Linden, Grüningen und Hausen; Mittwoch den 26. April, Vormittags von 9 Uhr an, derjenigen der Gemeinden Langsdorf, Hungen, Holzheim, Jnherben, Langd, Leihgestern, Lang-Göns und Muschenheim; Donnerstag den 27. April, Vormittags von 9 Uhr an, derjenigen der Gemeinden Lich, Münster, Nieder-Bessingen, Nonnenroth, Obbornhofen, Ober-Bessingen, Ober-Hörgern, Rabertshausen, Rodheim und Röthges; Freitag den 28. April, Vormittags von 9 Uhr an, derjenigen der Gemeinden Steinbach, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Villmgen und Watzenborn mit Steinberg. Samstag den 29. April, Vormittags von 9 Uhr an, Loosziehung. Bern. Diel - in fetttung mit bi I «en großartigen f)i d Machen sind die In Irm lM, eitrig Ja I.' ä W'Mten, we I Lchmi; zu Italien i |< Hacke te beugen I Nt des 16. Zch! Ickten Helvetier Mr I' baten, mehrere dech MA IlJanta, te GoHchv MtMch. U roeibtid iy chrchnb, nicht I- Eb I ffN* K A 3 «faxtet M in Onft ift. glücklich" totS •«&»< E.°Ü" K'-L-K * tST' S5S »*JSw** l.htr l'flJ'L Jchi) ; J heuige lEDohm'ichenA ; «lebigen. L \ ginaniminijter»^ । wurde s ! desgleichen voH : Ieraihnng W । ineittr i MeD, -vmck M jtln perionltjer iltotn Budgets bennffi Muahmedudget M Heuerung der :: taßte. - ,9 Berlin, u • : man hart, tim * V hohen LchrM io . identen in W m.b > Aer rorigtn Äache [int MAMvng oorgefrd Kaiser in dessen Palm R Münchs Eching des Jnstz M i5 gegen 681 w öberlanbesgeri, ff?' ?3U Htze E8i auswärts sich aufhaltenden schriftlich — auf Grund der ihnen k. H. zugehenden Stammrollen zu der Musterung vorzuladen. Die iNroßherzoglichen Bürgerm >u r od r Betgeordi-eten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinden anwesend zu sein und sich darum zu bemühen, daß die Letzteren J/4 Stunde vor der bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungs- peichäftes em anständiges und ruhiges Verhalten beobachteil. Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im Stande ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugniß des Arztes und der Bürgermeisterei, bezw. eine Bescheinigung des Gerichts vorzulegen. Den Großherzoglichen Bürgermeistereien liegt es ob, darauf aufmerksam zu machen, daß ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig ist, und sind deßhalb die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen. Im Anschluß an das Ersatz Geschäft findet Dienstag den 18. April im Gasthaus zum Rappen zu Grünberg, Samstag den 22. April im Saale des alten RathhauseS zu Gießen und Freitag den 28. April im RathhauSsaale zu Lich die Klasststeirung der Maunschasten der Reserve, der Landwehr und der Ersatz-Reserve 1. Clafse rücksichtlich ihrer " * IN ^ldsfcldx». ünben, Lollar, Grrbenteich, AeuLschland. Darmstadt, 13. April. Se. Königl. Hoheit der Großherzog und Ihre Großh. Hoheiten die Prinzessinnen Victoria und Elisabeth sind heute vormittag 10 Uhr 20 Mn. in erwünschtem Wohlbefinden wieder hier eingetroffen. Darmstadt, 13. April. Se. Königl. Hoheit der Großherzog empfingen heute den Staatsminifier Frhrn. v. Starck zum Vortrag. "■Ttiirmfttihf 13 9Inril iRacfabetn die erste Kammer in ihrer geftcigen Sitz ung tkn SM® ”ÄÄ“ EaESm bet ^uftiSieriDalmnfl1 Auch hier bot die Verhandlung wenig Interesse und Lru^hn? dasM der Du. chschnittsgehalte der Ämts- euerauf 800 JL und Bewilligung der von der zweiten Kammer abgelehnten F ^ch Acten über h!lb^es nicht^mögüch?ei "die An gell genh^t "bet' dem^gegenwärtigen Zusammensein zu Si l < die Budgetberathung sortge,etzt und zunächst der Etat des Lm.m.niKriums tttediat Die eventuelle Aushebung des Rentamts Lindenfels dehnt die Reureaulirung der Gehaltsbezüge der Dammwärter genehmigt, Ä1iHAm bieoetfuS??SnA von 31 Bezirksgeometern. - Am Schluß der ätb?na des Etats nahm Heyl Veranlassung, mit aller Entschiedenheit den ihm in l i^r Kammer von Miwst?rialrath Fink gemachten Vorwurf, als habe er sich in Meinaler Weise von Localbeamten Material verschafft, als unbegründet zurück- Me!sen, worauf Minister,alpräsideut Schleiermacher ausführte, daß Herrn Heyl Mn persönlicher Vorwurf gemacht worden sei. Bei der Berathung des außerordent- ltoei1D Rudaets bewilligte man den Neubau eines zweiten Gymnasiums dahier. — Das Mncihmebudget gab keinen Anlaß ,a- «---standung - Der W-gsall der Be- Merung der Weinhändler wird genehmigt, woraus sich die Kammer wieder ver- ^0* ^e) - " Berlin, 12. April. Die preußischen Kürassiere werden demnächst, wie Man hört, eine andere Fußbekleidung. erhalten, und zwar sollen an Stelle der Hohen Stulpenstiefel solche in der Form von Kanonenstieseln, wie sie die Stu- -drntm in Wichs und unsere berittenen Schutzleute tragen, treten. Bereits in »origen Woche sind mehrere Garde-Kürassiere dem Kriegsminister mit dieser Mekleidung vorgestellt und wird ein Gleiches demnächst bei Sr. Mas. Dem Kaiser in dessen Palais geschehen. Schweiz. Bern. Die Eröffnung der Gotthardbahn wird am 17. April zu Zürich in Verbindung mit dem landesüblichen Frühlingsfeste, dem „Sechseläuten", durch (inen großartigen historischen Umzug gefeiert werden. Schon seit mehreren Äachm sind die Zünfte der Stadt, welche die Ausführung des Zuges übernom- men haben, eifrig damit beschäftigt, die zahlreichen Gruppen zufammenzustellen mö auszurüsten, welche in sieben historischen Bildern die Beziehungen der Lchmeiz zu Italien vom Alterthum bis zur Gegenwart darstellen werden. Die Herolde des deutschen Reichs, der Schweiz und des Königreichs Italien in der fradjt des 16. Jahrhunderts werden den Zug eröffnen; es folgen dann die dtjii Helvetier unter ihrem Fürsten Diviko, Julius Cäsar mit römischen Soldaten, mehrere deutsche Kaiser mit Gefolge, Handels-Karawanen, Pilgerzüge, Ulriezsscenen, Papst Julius II. und sein Hof, Künstlerleben in Rom, Räuberbanden, die Gotthardpost, die Seidenindustrie und als Schlußgruppe die Gott- lmdbahn. Die weiblichen Rollen sollen diesmal, der Würde des festlichen Anlasses entsprechend, nicht durch Männer in Frauenkleidern, sondern durch wirkliche Tomen dargestellt werden.— Die in Luzern gegründete kath. Versicherungsbank Kderation" soll am Vorabend eines Krachs stehen, der in kleineren Verhältnissen dem der „Union Gönärale" in Paris gliche. ------------- Telegraphische Depeschen. Woiff's telegr. Correspondenz-Bnreau. München, 13. April. Die Kammer der Abgeordneten nahm bei Be- ■r googel’11 rachung des Justizetais trotz des lebhaften Widerspruchs des Justizministers mit 75 gegen 68 Stimmen den Antrag auf Verminderung der Landgerichte frein)i(H|J(t M Oberlandesgerichte an. Lewberg, 13. April. Die Rathskammer des Strafgerichts beschloß Eltern, die Untersuchung wegen Hochverraths gegen 5 Bauern aus Hniliczki flellontmen wird M Len ruthenischen Redacteur Szcerban einzustellen und dieselben sofort auf fiten TerMtt Men Fuß zu fetzen. Die übrigen verhafteten Ruthenen verbleiben in Unter- sachuiigshaft. de Wien, 13. April. Rach den vorliegenden Nachrichten haben die Witte- mgs-Verhältnisfe der letzten Tage weniger geschadet, als vielfach befürchtet „ nW würbe. Die Berichte aus Böhmen und Ungarn melden übereinstimmend, daß leinen bk Getreidesaaten bereits fo gekräftigt find, daß die niedrige Temperatur und H Schneefälle denselben keinen ernstlichen Schaden zufügen konnten. In Ga- Lijien haben blos die Obstbäume und der Raps theilweise gelitten, die Getreide- „Muweisen- Wen sind ganz unversehrt. . (knärten. Nom, 13 April. Der König von Württemberg wurde heute vom ,,.wesend find Mi empfangen.___ unb Röthgej; M in eiiffl uralten; eiksgesellll ü eine soMr Sroßherzezthu' Lokale-. Gießen, 14. April. Gestern meldete sich auf der Polizeiwache ein junger Mensch M der Angabe, daß er im Sommer v. I. in einem Hause dahier eine Uhr gestohlen Rwe Derselbe halte gehört, daß man auf ,hn Verdacht hege und ihn verfolge. Er deshalb vor, sich freiwillig zu stellen. — In der Herberge zur He,mach fiel gestern ein dort mit Anstreichen beschäftigter ”on einem nicht gar hoch angebrachten Brett und verletzte sich im Rücken »wart, daß er in die Klinik gebracht werden mußte. .tt bemühe» c Hast befind -s'S» •ui n roitb uns geschrieben: Weiße Ostern! So hat sie sich denn ,.n, b,e,“lte Regel: Grüne Weihnacht — weiße Ostern, aber freilich in 1L;. man es erwartet hatte! Der weiße Blüthenschnee, der eigentlich nimio .in'tÖ ^on bedeckt, hat die Rache seines winterlichen Feindes nicht -jgl ei3 ftfirmtf*?reso' man Ostersonnenschein und Vogelgesang erwartete, 'M Wflid)ermeifp Schneeflocken daher! Doch der erste Feiertag legte , .Mlich imQii.i§eilen wollten Xr 0ro&e§ H'nderniß denjenigen in den Weg, welche ins Freie liiSer ^h.rm nnn ^ T Tage sah's bös aus. Schneeflocken, Hagel und -MllUNS üniLSckurm in^srgen, ungewohnten Kälte begleitet, der es kaum erlaubte, j illünn" .y h 5 fj, bf. rs\Vn ^anb testzuhalten, das war die Physiognomie des Fest- j’’ ift iihrinplte0 nirh/ ! (nA ®uten wandte. Diese unerwartete Rückkehr zum 'br< i /o'nMnp gleichmäßig mit derselben Festigkeit aufgetreten; hier flatterten Himmel herab, an anderen Orten lag zollhoher Schnee »r 'ütrrihrfnlafift U bauten ck N }iir W unb M Mrfil» n( nrnlt M Pläne a. cituatioi jowie be benachba art und d- Sitnativ b. Gmdu raum, m c. Mindest gäbe der d. Änncht i tlrafitn e. Äei Saui Niti) u Bauten ji Aenderung '»erden jo Su*b, Wm^iüem . MOi ^jehen MU 1 «»zujchreidm. ) Fn 4t । und in der M und 21 ßeni® Die Sit W, bie Bau- »•» s° ‘■»Ai