Mittwoch den 12 Juli -re. 159 1882 Amts- und Anzeigcblati für den Kreis Gießen Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Vnr'ean r Schulstraße B. 18. * * Gießen, den 10. Juli 1882. Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Boekmann. ________________ _____________________I'«. o o u tu u n ii.__________________________________________________________________________ {Auszug aus der von Großherzoglicher Ober-Rechnungskammer abgeschlossenen Rechnung der Kreiskasse des Kreises Gießen für 1880. 7 Nubr.-Nr. Einnahme. ,AL r... fi.n.r-.i . Giunahme. Nubr.-Nr. Der Kreiskasserechner: Grüneberg. II. dem Fonds zur Gewährung von Beihülfen an Reservisten rc. a) baar .... b) liquidirte Ausstände c) Vorlagen . . . b) c) 16972,— 23,50 4612,— 1142,01 196,79 281,43 1194,61 200,— 4558,34 9348,- 7196,81 40,80 126,49 7908,37 334,96 2,10 747,22 890,— 10,40 —,25 200 — >ritz : I88-? dessen Eliten? fintier Nach- tab . 29180,68 . 26805,40 Abschluß. Gesammtsumme der Einnahme . Zusammen wie oben Gießen, den 20. Mai 1882. Der Vorsitzende des Kreisausschusses des Kreises Gießen. Dr. Boekmann. 22) Besoldungen 23) Diäten und Gebühren 24) Botenlohn und Verkündigungskosten . . . . 25) Für Bureaubedürsnisse und Geräthschaften . . 26) Kreisunterstützungen Für den Lesezirkel der Lehrer-Conferenzen . . Formularien und Buchbinderlohn Zuschuß in andere Kassen Beihülfen an Reservisten Feuerversicherungs-Prämie Uneinbringliche Ausstände Auszuleihende Kapitalien Nr. 14 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 6 l. M., enthält: (Nr. 1473.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1882/83. Vom 26. Juni 1882. (Nr. 1474.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufnahme einer Anleihe auf Grund des Gesetzes vom 15. Februar 1882. Vom 26. Juni 1882. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. zu erhöhen. Gießen, am 10. Juli 1882. Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Boekmann. $ xheilWi 4648 Kendel. l. der Krciskasse: Jt. 1955,03 Deutschland. Darmstadt, 10. Juli. Se. Königs. Hoheit der Großherzog haben Mergnädigst geruht: Am 14. Juni den geistlichen Jnspector am Pädagogium des Klosters Unserer lieben Frauen und Vorsteher des mit demselben verbundenen Candidaten- Convictes in Magdeburg, Professor Johannes Gottschick, zum ordentlichen Professor in der evangelisch-theologischen Fakultät der Landes-Universität, mit Wirkung vom 1. October d. Js. an, zu ernennen und in der gedachten Eigenschaft zu berufen; am 15. Juni dem Schullehrer an der Gemeindeschule zu Osthofen, Joh. Quetsch, das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: „Für fünfzigjährige treue Dienste" und am 17. Juni dem Ingenieur bei der Hessischen Ludwigs-Eisenbahn-Gesell- schaft, August Krauß, das Ritterkreuz 2. Klaffe des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen zu verleihen. Berlin, 9. Jult. Eine Zuschrift des Arbeitsministeriums an das „Berliner Tageblatt" bezeichnet die Meldung desselben von einer bevorstehenden Erhöhung der Personentarife der Staatsbahnen als eine Erfindung. Königsberg, 9. Jult. Unter der Bühne des Theaters in Peterhof wurde ein verdächtiger Mensch verhaftet, der muthmaßltch Attentatspläne ausführen wollte. Ein Verglichen bleibt Ueberschuß 2375,28 von den Terroristen geworbener Ofenheizer wurde im Schloß zu Gatschina arretirt. Die täglichen Feuersbrünste in Moskau sind nachweislich auf terroristischen Ursprung zurückzuführen. Aufrührerische Proklamationen wurden an der Generalstabsakadenne aufgeklebt. Großfürst Wladimir hat ein terroristisches Todesurtheil empfangen^ Die Krönungsfeier findet möglicherweise in Kostroma oder in Petersburg in der Kasan- kirche statt. (Fr. Ztg.) JL 2,01 „ 302,60 „ liquidirten Ausständen „ Vorlagen •_ Zusammen wie neben . . Betreffend: Die Erhöhung des Kostgeldes der Hebammenschüterinnen in den Entbindungsanstalten zu Gießen und Mainz. B e k a n n t m a ch u n q. Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat beschloffen, das von den Hebammenschülerinnen für Unterricht, Wohnung und Verköstigung während eines Unterrichts-Cursus zu entrichtende Kostgeld a) für die auf Kosten der Gemeinden aufgenommenen Schülerinnen von 166 Jt. 29 H auf 170