Schusses, 5028 inen. Erstand. uler. । wachs aus I wkykCo. ’ äer Kaiser], Ungarweine ender Heil- chengrössen i fordern in 5164 n festgesetzte ist auf Den 111(1. j meine 218 «; Ger- , bitte nur ,ge« nzeigen. r>unae «ird al5 7°D--n,Mr 6er findet ein .gut W Ä (ll em e Exped. jchi^ M Lghardt. iberö>- berto»'^81' ®e^rfirten E n geepen stlich' dLr. 181 Zweites Blatt. Sonnttig den 6. Äugust 1882. Gießener Anzeiger Amts- und Anzeigkblntt für den Kreis Gießen. ^wrtAM t Schulstraße B. 18. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. Wochenschau. Gießen, 5. August. Das Befinden unseres Kaisers in Bad Gastein ist trotz der regnerischen und kalten Witterung, welche bis in jüngste Zeit vorherrschend war, ein durchaus zufriedenstellendes und hat derselbe auch seine, durch den anhaltenden Regen auf einige Tage unterbrochene, Ausfahrten in dieser Woche wieder ausgenommen. Wie nunmehr bestimnit ist, wird Kaiser Wilhelm am 11. August von Gastein wieder in Berlin eintreffen, wo er bleiben wird, bis die Witterung den Aufenthalt in Schloß Babelsberg erlaubt. Die französische Ministerkrisis äußerte in der zu Ende gegangenen Woche mehr oder weniger ihren Einfluß auf die hohe Politik. Daß der Sturz Freycinet's in erster Linie für die egypüsche Frage von Bedeutung ist, unterliegt keinem Zweifel; namentlich aber bedeutet dieses Ereigniß die völlige Jsolirung Englands in Egypten; denn in Folge der Ministerkrisis sind in Frankreich alle militärischen Vorbereitungen für die Besetzung des Suezkanals sofort eingestellt worden und England steht nun in Egypten ohne Bundesgenossen da, da auch die Pforte sich augenscheinlich sträubt, gemeinsam mit den Engländern gegen Arabi Pascha zu operiren. Indessen lassen sich die Folgen, welche sich aus dem Sturze des bisherigen französischen Cabinets für die allgemeine politische Lage ergeben, noch nicht in ihrem vollen Umfange übersehen, man wird zu diesem Vehufe erst die Berufung des Nachfolgers Freycinet's abzuwarten haben. Was unsere inneren Angelegenheiten anbelangt, so waren in der abgelaufenen Woche keine hervorragenden politischen Ereignisse zu verzeichnen. Die Wahlbewegung in Preußen, für welche diesmal der Umstand charakteristisch ist, daß die officiösen Organe sich eines sehr gemäßigten Tones befleißigen, was nur einen günstigen Eindruck Hervorrufen kann, nimmt ihren stetigen Fortgang. — Einiges Aufsehen erregte in jüngster Zeit der Streit zwischen der „Nordd. Allg. Ztg." und den bayerischen und württernbergischen officiösen Blättern bezüglich der bayerischen und württernbergischen Postmarken. Von dem officiösen Berliner Blatte wurde auf die Unzuträglichkeiten hingewiesen, welche die Sonderexistenz der genannten Marken neben den Marken der Reichs- postverwaltung für die Kreise der Kaufleute und Gewerbetreibenden allmälig zur Folge hätte und es machte deshalb das Blatt verschiedene Vorschläge zur Abstellung der sich hieraus ergebenden Uebelstände. Diese Vorschläge werden indessen von den Organen der bayerischen und württernbergischen Regierung zurückgewiesen, wobei dieselben Gelegenheit nahmen, energisch zu betonen, daß die beiden süddeutschen Königreiche niemals auf ihre Postreservatrechte verzichten würden Nach dem jüngsten Artikel der „Nordd. Allg. Ztg." in dieser Angelegenheit zu urtheilen, hat das genannte Blatt bereits den Rückzug angetreten und führt man denselben auf die persönliche Intervention des bayerischen Gesandten in Berlin, Grafen Lerchenfeld, beim Fürsten Bismarck zurück. — Die Universität Würzburg beging am Dienstag und die folgenden ^age das 300jahnge Jubiläum ihres Bestehens, zu welcher seltenen Feier die Universitäten deutscher Sprache zahlreiche Deputationen entsendet hatten. ... Obsterreich traten in dieser Woche namentlich zwei Ereiq- mste hervor: die Abreise des Reichs-Finanzministers v. Kallay nach den occu- pirten Provinzen und die Eröffnung der Triester Ausstellung. Die Reise des .yerrn v. Kallay nach Bosnien und der Herzegowina verfolgt hauptsächlich den 3roi^/ ba£ sich der Reichs-Finanzminister persönlich und eingehend mit den Verhaltnisten m diesen Provinzen bekannt machen soll, worauf dann auf Grund der von ihm gesammelten Erfahrungen Herr v. Kallay dem österreichischen Eablnet seine Vorschläge für die Reorganisation des Verwaltungsdienstes in den occupirten Provinzen machen wird Der Eröffnung der Triester Ausstellung aber verleiht der Umstand eme erhöhte Bedeutung, daß hiermit die fteier der .lOOjähngen Vereinigung Triests mit Oesterreich verbunden war, was gegenüber den Umtrieben der „Jtalianisstmi" nicht ohne Wichtigkeit ist Die französische Ministerkrisis nahm in den letzten Tagen das Interesse an den Vorgängen m Frankreich selbstverständlich ausschließlich in Anspruch. Die dortige Lage ist zwar augenblicklich noch immer sehr verworren aber es scheint doch, daß verschiedene Mitglieder des gestürzten Cabinets ihre Platze behaupten werden. Wie es heißt, würden der Minister der Posten Cochery, der Handelsminisier Tirard, der Justizminister Mahy, der Kriegs- imnister Billot und der Marineminister Jaureguiberry ihre Portefeuilles behalten und der derzeitige Botschafter in Berlin, Baron de Courcel, das Ministerium des Aeußern übernehmen. Die öffentliche Meinung in Frankreich fordert immer entschiedener auch das Verbleiben des Conseilpräsidenten Freycinet auf seinem Posten, doch soll sich Freycinet bis jetzt weigern, diesem Wunsche nachzukommen was ihm eigentlich bei den gegenwärtigen zerfahrenen Verhältnissen in der franzö- nschen DepuUrtenkammer auch nicht verdacht werden kann. . „ 3" hak der Sturz Freycinet's begreiflicherweise ebenfalls großes Aussehen erregt und die hervorragenden englischen Blätter sind mit Leitartikeln über dieses Ereigniß angefüllt. Die Urtheile der Blätter lauten indessen sämmtttch ungünstig für Freycinet und im allgemeinen klingt aus den e-palten der englischen Presse die Befriedigung hervor, daß sich England durch die französische Ministerkrisis die Aussicht eröffnet, allein in EgMen schatten und walten zu können, allerdings bezeichnend für den englischen Egoismus — Das Oberhaus hat die irische Pachtrückstands-Vorlage mit dem von Salisburn beantragten Amendement, welches bestimmt, daß der Pächter nur mit Genehmigung seines Gutsherrn um Pachterlaß einkommen darf, am Dienstag in dritter Lesung genehmigt. Italien hat bei den Mächten einen Antrag auf eine gemeinsame Action der Mächte zum Schutze des Suezkanals gestellt. Der Antrag schließt im Allgemeinen militärische Actionsmittel aus und hat bereits die 8ustimmuna aller Mächte erhalten. Rußland, das doch in allen die egyptische Frage betreffenden Angelegenheiten bisher so wenig hervorgetreten ist, scheint plötzlich die Weiter- Existenz der Conferenz in Frage stellen zu wollen. Der Vertreter Rußlands auf der Conferenz empfing im Laufe dieser Woche Instructionen, welche auf den Austritt Rußlands aus der Conferenz schließen lassen, was natürlich das Ende derselben bedeuten würde. Zwischen der Pforte und England finden wegen der geplanten Sendung türkischer Truppen nach Egypten gegenwärtig lebhafte Verhandlungen statt. England wünscht besonders den Erlaß einer türkischen Proklamation gegen Arabi Pascha, da es sonst die Landung türkischer Truppen in Egypten verhindern müßte; auch verlangt England, daß sich die türkischen Bataillone unter englisches Obercommando stellen. In Pfortenkreisen herrscht begreiflicher Weise wenig Neigung, diesen englischen Wünschen Rechnung zu tragen und man darf daher auf den Ausgang dieser Angelegenheit gespannt sein. — Donnerstag den 3. August, Abends, sollten mehrere Dampfer mit 1800 Mann und Kriegsmaterial von Konstantinopel nach Egypten abgehen. Berlin, lieber die Frage der Entschädigung unschuldig Verurtheilter, resp. unschuldig in Untersuchungshaft gehaltener Personen veröffentlicht der sächsische General- Staatsanwalt und ReichSte.gSabgeordnete Dr. v. Schwarze im „Gerichtssaal" eine Abhandlung, betitelt: „Die Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft und Strafhaft". Die leitenden Gedanken dieser Abhandlung sind folgende: v. Schwarze erklärt vor Allem, daß er zu Denjenigen gehöre, welche eine Entschädigungspfltcht des Staates nicht anerkennen, jedoch dem Freigesprochenen eine angemessene Entschädigung zunächst für die erlittene Untersuchungshaft bewilligen, wenn zugleich festgestellt sei, daß die angeschuldigte That überhaupt nicht begangen oder der Verdacht der Thäterschaft wide- den Angeschuldigten völlig beseitigt worden, ober wenn die Handlung für recht- lM nicht strafvar erklärt werde, v. Schwarze befchränkt die Entschädigung auf einen Ersatz des durch die Haft erlittenen materiellen Schadens, behandelt sie jedoch nicht als eine Ehrenerklärung, will vielmehr letztere durch Bekanntmachung der richterlichen Entscheidung gewähren. Was die Frage der Belastung des Fiskus durch die Gewährung von Entschädigungen anlangt, so betont v. Schwarze, daß selbst Jene, welche bereits in der Freisprechung den Verpflichtungsgrund zur Entschädigung finden, eine Ausnahme dapn zugestehen, wenn der Angeschuldigte durch sein Verhalten die Haft veranlaßt hatte (prozessuale Schuld). Es fei nicht zu glauben, daß nach diesen Gesichtspunkten die Ersatzpflicht häufig eintreten würde. Die principielle Frage, ob der Anspruch auf Entschädigung (in vorstehendem Sinne) auf eine Rechtspflicht des Staates zurückgeführt werden könne, beantwortet v. Schwarze verneinend, vorausgesetzt, daß die Haft eine gesihmäßig verhängte war; denn der Richter verfüge die Haft innerhalb der gesetzlichen Grenzen und Vorschriften und es werde daher dieselbe nicht dadurch nachträglich in eine unzulässige umgewandelt, daß der Verdächtige nicht als der Schuldige befunden wurde. Dagegen ist v. Schwarze, wie bemerkt, der Meinung, daß in gewissen, oben angedeuteten Fällen eine erhebliche Billigkeit für die Entschädigung des Verhafteten geltend gemacht werden könne. Gegenüber der Formulirung Anderer, welche die Entschädigung nur gewähren wollen, wenn sich ergibt, daß das Delikt von einem Dritten begangen wurde, bemerkt v. Schwarze, nachdem er schon vorher darauf hingewiesen hatte, datz zumeist ein non liquet (Mangel an Beweis) der Grund der Freisprechung sein werde; durch jene Formulirung würden die Fälle ausgeschlossen, in denen der gegen den Angeschuldigten entstandene Verdacht vollständig beseitigt worden, ohne daß zugleich der Beweis geUefert sei, daß der Angeschuldigte das Delict nicht begangen habe; auch in diesen Fällen müsse derselbe dem Gerichte gegenüber Demjenigen gleichgestellt werden, dessen Unschuld sich ergeben habe. v. Schwarze würde daher den Satz sormuliren, daß der Verhaftete die Entschädigung beanspruchen könne, wenn der vorhanden gewesene Verdacht sich völlig erledigt habe. Die Frage, ob es angemessen sei, die Entschädigung deßhalb zu versagen, weil der Angeklagte durch processuales Verschulden die Haft veranlaßt oder verlängert habe, verneint Dr. v. Schwarze. Weiter spricht er sich dahin aus, daß der Freisprechung die Einstellung der Untersuchung gleich zu achten sei und daß er nicht minder die Richterhebung der öffentlichen Klage im Vorverfahren hierher rechne. Anlangend die Entschädigung wegen unschuldig erlittener Strafhaft, so dränge sich hier der Gedanke auf, daß in diesem Falle eine Genuzthuung für den Verurtheilten dringender geboten sei, als im Falle unschuldig erlittener Untersuchungshaft. Hier sei die thunlichste Wiederherstellung der Ehre des Verurtheilten eine Pflicht des Staates Neben der öffentlichen Ehrenerklärung gemäß 8 411, Abs. 4 der Reichs-Strafproceßordnung werde dem Verurtheilten auf Verlangen auch eine Geld- Entschädigung für dm erlittenen Schaden durch das Gericht zuzubilligen fein. Wenn bei einer Freisprechung nach der Wiederaufnahme der erhoben gewesene Schuldbeweis nickt völlig beseitigt woiden, so will Dr. v. Schwarze, anders als bei der Untersuchungshaft, die Entschädigung doch gewähren, weil er in der für ungerecht erklärten Strafhaft eine so schwere Beschädigung erhielt, daß jede weitere Prüfung der Schuldfrage in der hier fraglichen Richtung unangemessen erscheint. . Stuttgart, 3. August. Fürst Bismarck hat nach einer glaubwürdigen Berliner Nachricht sich in der württernbergisch-bayerischen Briefmarken-Angelegen- heit dahin ausgesprochen, daß es nicht Sache des Reiches sei, m dieser Angelegenheit einen Druck auf die betr. Einzelstaaten auszuüben, vielmehr sei von der „Aeußerung der öffentlichen Meinung" und der zu erwartenden //bessern Einsicht" eine Wandlung zu hoffen. Damit können die Freunde der Reform vollauf zufrieden sein; legt doch damit der Reichskanzler das Gewicht seiner Stimme selber in die Wagschale der öffentlichen Meinung. Was die „bessere Einsicht" betrifft, so fehlt diese noch ganz besonders in der württernbergischen Bevölkerung hinsichtlich der finanziellen Seite der Sache. Man wiegt sich hier fast allgemein in dem Glauben, daß die eigene Verwaltung der Landeskasse einen beträchtlichen Gewinn zuführe. Nach der Kenntniß von besser Unterrichteten leidet aber vielmehr der württembergische Postetat, wenigstens der oom vorigen Etatsjahr, an einem heimlichen Deficit. Die eigenen Einnahmen von Maraarethe Fürnkranz beschrieben, ist ziemlich klein, mager, tragt dunkelblonde Tltus- srisur bat schlechte Zähne, ovales, blasses Gesiebt und ein Grübchen im Kinn, Ivricht aut Deutsch mtt einem fremdländischen Accent, hat feine Manieren und einen biDinben Gcsicktsau^druck; sie mürbe zuletzt Ende Juni d. I in Wien gesehen, gab sich als Studirende der Medicin aus und hat sich im W'.nter 1878 und 1879 rm Cm orte Geres bei Bozen aufgehalten. Einzuliefern." , ... ., Man muß gestehen, Wjera Ttchestulm, alias Margarethe Fürnkranz, i|t ihres Ideals, des „Chevalier" de Hofmann, würdig. Vermischtes. - [ein Locomotivführer im Frack ] Ein Locomotivführer, der mit einem Fracke mit weißen Pantalons, weißem Gilet und gleichfarbigen Glacäs angethan, seine Fahrt macht, ist jedenfalls eine Erscheinung, die wohl noch nicht dem auf alles mit Aufmerksamkeit blickenden Menschenkmde begegnet sein dürfte. — Der eims der Dampfroste der Kaiser-Ferdinands-Nordbahn birignenbe Locomotivführer K- K. — durch den Lolksmund „Baron" genannt — hatte sich, als er sich die beseligenden Fesseln der Ehe anlegen liefe, dadurch zugleich zum „gemachten Manne gemacht, denn d.e Mitgift seiner Frau, emer Tochter des Brünner Scharfrichters, war eme bedeistende, bafe er sick wenn er a§ Endziel seiner beinahe täglichen Dienstverrichtungen ist, verschiedene Bekannte^und Freunde besitzt, in deren Häusern oder mit denen er hausig Feten mitmacht, fo fahrt er jedesmal, wenn er derartigen geselligen Gelagen obliegen will, „fix und fertig für den Salon", seine Tour; lächelnd schaut er dann auch wohl auf die Personen, deren Verwunderung über den Anblick eines befrackten weiß bebanbf4u^ten eocomotlD^ü^rer§ auf den Gesichtern nur zu deutlich geschrieben sieht. — Die Wirklichkeit übertrifft eben immer noch die von der Phantasie gebildeten Erscheinungen — (Die Veröffentlichung von Familiennachrichten.j Die „Norbh.Ztg. schreibt: Die jetzt allgemeine Sitte, Familienereignisse, sowohl trauriger als auch freudiger Natur, durch die Zeitung bekannt zu machen, ist keineswegs alt, sie kann wenigstens noch nicht ihr hundertjähriges Entstehungsjubiläum feiern, ©ianbtg ^nen; nachrichten die Spalten und Jnseratentheile unserer Zeitungen erst seit 1848, in welchem Jabre bekanntlich das Zeitungswesen in Deutschland einen großen Aufschwung nahm und in jeder größeren Stadt an die Stelle des Wochenblattes eine täglich erscheinende Leitung trat Sicher die originellste aller bis heute erschienenen Heiraths-Annoncen steht im (Gothaer) „Reichs-Anzeiger der Deutschen" vom Jahre 182c> und rührt von einem Schlotheimer Bürger her. Es heißt darin: „Em unbeweibter, kinderloser Mann, der sein Gewerbe als Bäcker betreibt, sucht eine ganz reme, gebildete ledige Haushälterin und getreue Wirtschafterin doch nicht über 28 Jahre alt und die auch von ganz reiner evangelischer Religion sein muß. Dann muß sie sein: von gesundem, wohlgebildetem Körper, von ungetrübter Heiterkeit und tugendlichem Frohsum, ooi- t efff'chem Character und unverdrossener Thatigkett m jeder Arbeit, selbst die mühsamste n'chi ausgeschlossen, geübt und wohlerfahren und dann auch aus einer guten und unbescholtenen Familie, worüber sie die besten Zeugnisse beibringen musi Da nun bei meinem Gewerbe keine Thaler, sondern Zweier, Dreier, ©ed)fer und Thaler wieder ausgegeben werden müssen, so muß man solche zu Rathe halten, b ife d e Ausgabe die Einnahme nzcht übersteigt. Kann sie dieses m Erfüllung bringen (mit Gott) und hält sie das Noviziat (Noviziat also wird das Probejahr genannt so diejenigen zu genießen haben, welche das Klosterleben erwählen und in bi dem Jahre ift es Ihnen erlaubt, ein solches hinwiederum zu verlassen und werden biejmigen, fo im Probejahre stehen, Novicii genannt), 1) als rechte Haushälterin unb getreue Wirth- schaflerin aus; - so gebe ich ihr auf mein Ehrenwort als Gattin meine Hand und inein Herz und hat sie treue Liede zu mir, so werde ich ihr Führer, ihr Letter, ihr Gatte und sie wird meine Gattin und Gefährtin memes Lebens sein so lange, rote Q3ott will. Hat sie nun noch etwas an Reichthum, Gut und Gold (Tauseiidc werden nicht verlangt, wenn's nur Hunderte seien), so wünsche ich, daß za von unechtem Gute nichts untermengt sei. 2) Bcte unb arbeit, so hilft Gott allezeit. Wer sich nun aus obiges Geschriebene berufen fühlt ober Rücksicht barauf nimmt, beliebe sich "Uvanfirten Briefen zu melden ober in Person zu stellen, weil die Sache keinen Aufschub leidet. Aber Reisekosten werben n'cht gut gethan. Schlotheim in Thüringen, 4 Metten von Gotha, 2 Meilen von Langensalza, 9 September 1825. Wilhelm George Christian Lauer, Schwarz-, Weiß- unb Kuchenbäcker." — Es ist boch richtig: Wjera Tschestulin, von deren „Roman/ bezw. deren Beziehungen zu dem „Cbevattcr be Hofmann" alle Blätter voll waren, ist keine Gräfin unb feine Russin und überhaupt keine Wjera Tschestulin, sondern eine ganz gewöhnliche Schwindlerin, Namens Margarethe Fürnkranz, hinter der das "Wiener Landesgericht wegen verschiedener Diebstähle einen Steckbrief erläßt. Die Wiener Blätter sind m der Lage, das kostbare Actenstück mitzutheilen und wir halten es für interessant genug, um es im Wortlaut wiederzugeben. Es lautet: Tschestelin Wjera oder Tschestulin, alias Margarethe Fürnkranz. unter letzterem Namen'als JnduNrie-Lehrerin aus Krems gebürtig, 25 Jahre alt, ledig, bei Anton Schlür VII., Burggasse 86, seit Anfang Mai l I. nach Entwendung von 5 Leintüchern, 2 Tuchetziech'en und zwei Polsier-Ueberzügen, 10 fl. werih, unb mit einer Kostschulb ..nn o fi 72 fr. zum Nachtheile ihre? Unterstandgebers entwichen. Dieselbe ist ferner brinaenb verdächtig, am 28. und 29. Mai I. I. gelegentlich eines Besuches in der Roßauer Kirche einem f. t Oder-Lieutenant einen Orden, Tyroler Matrikelzeichen von Gold darstellend einen rothen Adler mit weißem Mittelschilbe und schwarzem Rttterhelm m Email am grünen Bande mit goldener Einfassung, 52 fl. werlb, entwendet zu haben. Wj«° TschchuliN oder Tsch-st-lin im „Pollz-i-Anz-ig-r" d. I. Artikel NÜ73 als über 700 000 «A wären nämlich bis auf etwa 22,000 JU an das Reich abzu- Mren gewesen als Ersatz für die dem Reichsetat ivegen des Reservatrechts ent- aebende^Summe. Die besagten verbleibenden Einnahmen vvn 22,000 ivur- sen aber sich in ein erhebliches Deficit verwandeln, wenn man tue Zinsen für baS Anlage? und Betriebskapital der Post- und Telegraphen-Verwaltung m Anschlag brächte Es würde sich bei dieser Gelegenheit entschieden empfehlen, dass von zuständiger Seite diese finanzielle Seite der Sache klar gelegt würde damit das Publikum erfährt, welche materiellen Vortheile mit dem Reservatrecht verbunden sind, bezw. wie viel es dasür zu bezahlen hat. Im Interesse der Objectivität dürfte nicht verschwiegen werden, datz die wurttembergische Post dem Publikum einige Vorthelle bietet, welche die Reichspost nicht aufweist, z. B. einen erneuerten Geltungsbereich für Fünfpfennig-Briefe, Nichterhebung einer Zustellungsaebühr bei Paketen u. s. w. Dagegen werden aber die württember- gischen Postbeamten etwas niedriger bezahlt als die der Reichspost. (Straßb. Post). Literarisches. Das vom Major a. D. I. Schmi bt herausgegebene Handbuch „Der Emjährig- Freiwilligll" hat bet der jetzt nothwendig gwordenen neuen Auflage desselben eine vollständige Umarbeitung erfahren unb ist soeben in britter Auflage unter dem Titel „Der Einjährig-Freiwillige, der Reserve- unb Landwehrofficier" in ber Buchhanblung von G A. v. Halem erschienen. Unter Berücksichtigung ber neuesten hier fraglichen Beftimmungen gibt bas Buch in seiner jetzigen Fassung dem Wehrpflichtigen, welcher seiner Dienstpflicht burch einjährig-freiwilligen Dienst zu genügen wünscht, in Betreff ber Vorbedingungen, ber Anmelbung, ber Abweisung bet zett-ger ober bauernber Untauglichfeit, des Eintritts, des Dienstverhältnisses in der Ersatzreserve, sowie des Uebertrttis in den Beurlaubtenstand nach erfolgter Ableistung ber achten Dienstpflicht jede nur irgend wünschenswerte Ausfunft. Besondere Verhältnisse, als Reclamationen, Zurückstellungen, Em- und Auswanderung, zeitiger ober bauernber Aufenthalt tm Auslande rc re. haben an betreffender Stelle Berücksichtigung gefunden. - Die weiteren Abschnitte des Buches enthalten b'e Bestimmungen über die Verhältnisse im Beurlaubten- ftanbe, wobei diejenigen der Offiziere unb Militärärzte derartige eingehende Berücksichtigung gefunden haben, daß sich ber Verfaffer veranlaßt gefühlt hat ben T-tel bes Buches, wie oben angegeben, zu vervollständigen. Ein Handbuch ist dem Einjahrig- Freiwilligen unentbehrlich- Datz hier vorliegende Buch wird demselben in allen Lagen, unb zwar vom Eintritt in das wehrpflichtige Alter an bis zum Austritt aus allen Militärverhaltnissen gewiß ein treuer unb habet auch ein bequemer Begleiter lern, weil burch eine sehr übersichtliche Orbnung bes Stoffs, sowie durch ein detisches Sachregister jede Bestimmung leicht gefunden werden fann. Das Buch ist durch jede Buchhandlung zu beziehen. Preis 1,50 JL - Das wohl in den meisten deutschen Comptotren und Bnreaux feit vielen Jahren emgeführte Tägliche Notizbuch Verlag von Sam. Lucas in Elberfeld, ist soeben für bas Jahr 1883 erschienen. Diese Ausgabe enthält: Kalendarium mtt Bezeichnung der Festtage, Buß- unb Bettage tm deutschen Reich — Messen, Jahrmärfte rc., für jeden Tag Raum zu Notizen, im Anhänge alle diejenigen Mittheilungen aus dem gefammten Verfehrswesen, welche für das Geschäft unentbehrlich sind. . Wohl fönnte man fragen, was mit einem Notizbuch für nächstes Jahr schon jetzt anzufangen sei; diese Frage beantwortet sich aber von selbst, wenn wir den Anhang des Buches näher betrachten. Wir finden da eine Menge nützlicher für den Geschäftsmann sogar unentbehrlicher Aufschlüsse über ben Post- unb Telegraphenverf hr, Porto- unb Depeschentarife, Angabe ber deutschen Amtsgerichte zugleich mtt Nennung der habet fungirenben Rechtsanwälte, Verzeichniß ber deutschen und fremden Consulate, Adreßbuch deutscher Banf- und Speditionsgeschäfte, Verzeichniß ausländischer Advocaten, Banf- häuser und Spediteure, Berliner Straßenverzeichinß und eine neueste Elsenbahnkarte. Das Buch ist, wie man sieht, nicht ausschließlich für 1883 verwendbar, nem, es teiltet ber Inhalt sofort seine Dienste unb deshalb fei es gerechtfertigt, dasselbe schon j-fet zu empfehlen. __ _ ___ —" Mit dem"171Mi d. I. sind bei der LebensverNcherungs- und Ersparniß-Banf tu Stuttgart bie von ben Verroaltungs Organen beschlossenen unb von ben bett. Staatsregierungen genehmigten Statuten-Aenbeiungen in Kraft getreten; bie wichtigsten Aenberungen sinb folgenbe: Es wirb den Versicherten von jetzt ab Gelegenheit geboten, bte Dividenbe auch nach Verhältniß ihrer jeweiligen GJammtprämienleistung unb baher in fortgesetzt steigendem Matze zu beziehen. c . Rach ben bisher erzielten Uebeischössen ist zu erroaiten, daß sich bie Dwweube im 6. Jahre mit 15pCt. beginnend alljährlich um ca. 3pEt. heben wird unb baß bemgemätz ber Versicherte z B. nach 20 Jahren 60p6t., nach 33 Jahren 99pCt- unb von seinem 34. Versicherungsjahr ab alljährlich eine fteigenbe Rente erhalten wirb. Diese Einrichtung berührt finanziell die Interessen ber Banf und ber Versicherten, welche feinen Gebrauch von ber neuen Divibenbenveitheilung machen wollen, in ferner Weise. Es soll bannt nur den Wünschen derjenigen Versicherten entsprochen werden, welche auf die so'.tfchrettenbe Verminbeiung der Prämien Werth legen und dafür anfänglich mit einer geringeren Dividende sich begnügen wollen. Während bie bisherigen Statuten bet ber Künbigung ber Versicherung ober Umwandlung bei selben in eine prämienfi » Betreff “Wet Un. M* des D'ichpW Jec|QniQtiontn, Aufenthalt im D'e weiteren beurlaubten; bende IBerM M Titel des m TtnWttz.. n Mn Lagen, am aus allen ;iter jein, weil «ebenes alpha- ' Buch ist durch ux seit vielen 1*= «tu. ^".spricht . Liifah (Schwämme) empfiehlt 418^ Emil Fischbach fklnjler DM-lklitrAM, «ast geruch- und gcsckunc'cksos, in Flaschen i 60 4, jl 1 und .//. 1.70. 4546 Derselbe eisenhaltig 1 JL pr. Fl. C. F. Semmler. □oooaoooaoo ooooocoooooöa 9 Dr. Nichter's electromotorische g % Zahnhalsbänder, | 9 um Kindern das Zahnen zu erleichtern, Q ä Stück 1 JL. 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