drr. 1L2. Dienstag den 4. Juli L88L. Weßener Anzeiger Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. f, . . .. -k s<$a Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Drrrea«: Schulstraße B. 18. Erscheint täglich tntt Ausnahme deS Montags. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. Amtlicher Hheil. Nr. 13 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 27. v. M., enthält: (Nr. 1471.) Gesetz, betreffend die Abänderung des Zolltarifgesetzes vom 15. Juli 1879. Vom 23. Juni 1882. Gießen, am 1. Juli 1882. Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Boekmann. Deutschland. Darmstadt, 1. Juli. Das Großherzogliche Regierungsblatt (Beilage Nr. 16) enthält: 1. Oeffentliche Anerkennung einer edlen That: Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben dem Maurer Heinr. Grölz I. zu Staufenberg, im Kreise Gießen, in Anerkennung der am 22. April l. Js. von ihm mit Muth und Entschlossenheit vollbrachten Rettung der 11 Jahre alten Elisabethe Schlapp von Staufenberg vom Tode des Ertrinkens, eine Geldprämie zu verleihen geruht. 2. Bekanntmachung Großh. Ministeriums der Finanzen, den neunten Nachtrag zu den Statuten der Hessischen Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft betreffend. 3. Bekanntmachung Großh. Provinzial-Direction Oberhessen, das Aufbringen der Drittel zur Bestreitung der Bedürfnisse der Landjudenschaft der Provinz Oberhessen für 1882/83 betreffend. 4. Uebersicht der von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1882/83 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communal- Bedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Friedberg. 5. Bekanntmachung Großh. Kreisamts Dieburg, die Umlagen der israelitischen Religions-Gemeinde zu Ober-Klingen für das 1. Quartal 1881 betr. 6. Bekanntmachung Großh. Kreisamts Offenbach, die für das Jahr 1882/83 zur Bestreitung der Comnmnal-Bedürfnisse der Stadt Offenbach zu erhebenden Umlagen betreffend. 7. Dienstnachrichten: Am 3. Juni wurde dem Geometer 2. Klasse Ludwig Franz aus Offenbach das Patent als Geometer 1. Klasse für den Kreis Offenbach ertheilt; am 4. Juni wurde der von dem Großh. Kreisrathe und dem Ortsvorstande zu Dieburg auf die erledigte erste Knabenlehrerstelle an der kath. Schule zu Dieburg präsentirte Schulamts-Aspirant Adam Diehl aus Ober-Mörlen für diese Stelle bestätigt; am 6. Juni wurden die provisorischen Beschließer-Gehülfen Georg Haumüller, Johannes Richtberg und Heinrich Weinheimer zu Aufsehern an dem Gefängniß zu Darmstadt ernannt; am 8. Juni wurde dem Schulamts- Aspiranten Heinrich Schiff aus Gensingen die Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Mainflingen übertragen; am 10. Juni wurden der von dem Herrn Grafen zu Erbach-Schönberg auf die erledigte Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Fürstengrund präsentirte Schulamts-Aspirant Georg Stork aus Lengfeld für diese Stelle, der von dem Herrn Grafen zu Erbach-Schönberg auf eine erledigte Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Zotzenbach präsentirte Schulamts-Aspirant August Schäfer aus Klein-Bieberau für diese Stelle bestätigt; am 16. Juni wurde die Lehrerin an der Volksschule zu Darmstadt Anna Textor zur Lehrerin an der höheren Mädchenschule daselbst unter Belassung in der Kategorie der Volksschullehrerinnen ernannt. 8. Charaktererthellung. 9. Ruhestandsversetzungen: Am 21. Mai wurde der Schullehrer an der Gemeindeschule zu Ober- Ostern Konrad Rauch auf sein Nachsuchen, am 16. Juni wurde der Schullehrer an der Gemeindeschule zu Münzenberg Hermann Glockengießer auf sein Nachsuchen in den Ruhestand versetzt. 10. Concurrenzeröffnungen: Erledigt sind: Eine (die erste) Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Falken-Gesäß mit einem Gehalt von 900 ; dem Herrn Grafen zu Erbach- Fürstenau steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu. Eine mit einem kath. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Finthen mit einem Gehalt von 1100 Jl. Eine mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindestelle zu Ueberau mit einem Gehalt von 900 Darmstadt, 1. Juli. Durch § 12 der Verordnung vom 17. März 1869, die Maturitätsprüfung an den Gymnasien betr., war in Uebereinstimmung mit den betr. Vorschriften im Königreich Preußen und andern deutschen Staaten für die schriftliche Maturitätsprüfung an Gymnasien des Großherzogthums eine Uebersetzung deutscher Sätze in's Griechische angeordnet worden. Die Erwägung, daß das Bestehen dieser Vorschrift leicht dahin führen kann und vielfach dahin geführt hat, auf die Kenntnisse in der griechischen Grammatik und auf die Fertigkeit im Abfassen griechischer Scripta zum Nachtheile der Lectüre der griechischen Classiker einen zu großen Werth zu legen, hat Großh. Ministerium des Innern und der Justiz veranlaßt, mit Allerhöchster Ermächtigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs die fragliche Vorschrift wieder aufzuheben. Die Directionen der Gymnasien sind demgemäß in- struirt morden, daß bei den schriftlichen Maturitätsprüfungen von jetzt an von einer Uebersetzung deutscher Sätze in's Griechische abzusehen sei. Berlin. Zu den Fragen, welche im Reichstage seit 6 Jahren schlummern, ohne zur definitiven Lösung gelangen zu können, gehört ,das Gesetz zum Schutz der nützlichen Vögel, an welches sich dann internationale Verträge anschltetzen sollen. Der Massenmord der Zugvögel soll inhibirt werden, es soll im Jnlande schon darauf hingewtrkt werden, daß einzelne unzweifelhaft nützliche Vögel geschützt, für andere eine Schonzeit eingeführt, die Raubvögel endlich dem Jagdrecht unterstellt werden. Das Wort „vogelfrei" hat leider noch immer für die gefiederte Welt eine mörderische Bedeutung. Uebrigens wird die Verzögerung des Vogelschutzgesetzes der Sache selbst dienlich sein. Die Entwürfe der Regierung und des Fürsten zu Hohenlohe-Langenburg sind keineswegs fehlerfrei und in der Zwischenzeit haben, unter Führung von Dr. Karl Ruß, die ornithologischen Gesellschaften und Vereine das Gesetz berathen und verbessern können. Die Ruß'schen Vorschläge, welche im Reichstage durchdringen werden, weil sie bereits von der Regierung gebilligt sind und die Materie erschöpfen, lauten folgendermaßen: 1. Für alle freilebenden Vögel wird eine alljährliche Schon- und Schutzzeit festgestellt (die unter das Jagdgesetz fallenden Arten kommen hier nicht in Betracht); nur die als fraglos überwiegend schädlich bekannten sind auszunehmen. 2 Unbedingter Schutz zu jeder Zeit wird nur den Vögeln zu Thetl, in Betreff deren großen Nützlichkeit sich keinerlei Metnungszwiespalt erhebt und die zugleich für die Liebhaberei an Stubenvögeln keine Bedeutung haben (dies sind alle Schwalben, die Segler, die Nachtschwalbe, alle Spechte, Wendehals (?), Kleiber, Baum- und Mauerläufer, Kukuk, Wiedehopf). Sie dürfen unter keinen Umständen gefangen und getödtet werden. 3. Auch die als durchaus oder doch überwiegend schädlich bekannten Vögel dürfen nur von Berechtigten, doch selbstverständlich zu jeder Zeit erlegt oder gefangen werden. 4. Alle übrigen zu diesen beiden Gruppen nicht gehörenden Vögel dürfen in der Zeit vom.....bis zum .... (Vogelschonzeit) von Berechtigten gefangen werden. 5. Jeder großartige und Massenfang jedoch, sowie jedes Fangen und Erlegen der Vögel für den Zweck des Verspeisens sind durchaus verboten. 6. Das Ausrauben und Zerstören aller Vogelnester mit alleiniger Ausnahme derer von den im § 3 erwähnten schädlichen Vögeln ist strafwürdig; auch jene dürfen nur von Jagdberechtigten ausgeraubt oder zerstört werden. 7. Die Lokalbehörden sind berechtigt, für wissenschast- liche Zwecke Ausnahmen von allen diesen Verboten zu bewilligen. Ebenso dürfen Brutkolonien von Strandvögeln für den Zweck des Etersammelns verpachtet werden (keinesfalls aber gehören dazu Kibitze, Schnepfen u. a., sondern ausschließlich Möven, Seeschwalben und dergleichen gesellig nistende Arten). — Unter Vorsitz des Geh. Rathes Soetbeer aus Göttingen fand in Berlin eine Sitzung der Commission des Hondelstages für Waarenstatiftik statt. Seit em paar Jahren, so schreibt man der „Köln- Ztg." darüber, geben wir jährlich 500,000 «X für deutsche Waarenstatiftik aus und das Ergebniß soll völlig ungenügend sein. D>e Maaren werden bet uns bis jetzt nur nach dem Gewicht angegeben, weil die Handelskammern früher sich gegen eine Werthangabe erklärt haben. Indessen haben sich bei einer solchen Waarenstatiftik die größten Mängel gezeigt. Die Stimmung der Kaufmannschaft hat sich verändert und die Commission des Handelstages ist der Meinung, daß wir eine Werthangabe nicht entbehren können. In Frankreich und England ist eine solche Waarenstatistik mit Angabe der Werthe schon seit einiger Zeit in Gebrauch und zwar muß der Kaufmann, der die Maaren ein- oder ausführt, selbst eine Erklärung über den Werth abgeben. Dieses System hat sich in jenen Ländern genügend bewährt, und so werden wir wohlthun, ein ähnliches Verfahren einzuführen. Im October wird die Commission noch einmal zusammenkommen und im November wird der Handelstag in dieser Sache Beschluß fassen. — Die „Germania" kommt immer wieder auf die Abstimmung über die Resolution v. Bennigsen in der Tabaksteuerfrage zurück und macht den Liberalen den Vorwurf, mit vollem Bewußtsein die Resolution zu einer schwachen Mehrheit verur- theilt zu haben, um auf Kosten der Ruhe der Tabakindustrie ein plötzlich aufgetauchtes eigennütziges Partetmanöver auszusühren." Der Anttag v. Bennigsen war gestellt worden, weil der Windthorst'sche Antrag minder scharf und präcts gefaßt war. Sowohl seitens des Centrums, als der Liberalen wurde im Uebrigen zugegeben, daß die beiden Anträge im Grund denselben Sinn und Zweck hätten. Der Bennigsen'sche Anttag kam nun zuerst zur Abstimmung und daß er nur eine so kleine Mehrheit erhielt und seine Wirkung dadurch abgeschwächt wurde, daran trägt allein das Centrum die Schuld, indem es gegen den Antrag stimmte. Wäre der Antrag Windthorst zuerst zur Abstimmung gekommen, so hätten wahrscheinlich die Liberalen für denselben gestimmt. Parteimanöver undFractionseifersüchtelei hat sich also lediglich das Centrum zu Schulden kommen lassen, und diese Partei hat es zu verantworten, wenn aus der geringen Mehrheit für den Anttag gegen jede weitere Beunruhigung der Tabakrndusttie irrige Schlüsse gezogen werden. r _ , o , Berlin, 29. Juni. Zur Reform des deutschen Jmpsgesetzes schreibt de „Nationalzeitung": „In der neuesten Zeit hat zuvörderst der Ober-Medicmattath Dr. Reißner in Darmstadt ein Verfahren angegeben, welches auch animale Lymphe auf längere Zeit hinaus wirksam zu erhalten im Stande ist, und später auch Dr. Pststn eine andere Methode angezeigt, durch die das Gleiche erreicht wird. Die „Deutsche medicinische Wochenschrift" bringt nun in ihren letzten beiden Nummein ein aussühr- liches Referat über Versuche, die im kaiserlichen Gesundheftsamte nach d,e,^ Rötung hin gemacht worden sind. Unter der Leitung des Directors. H°"n Dr Siruck. und der speeiellen Theilnahme des Regierungsrathes Koch, wurden dmelbst beide Methoden, die Reißner'sche und die Pisstn'sche. nach allen Richtungen hin genau. Seprüft und zwar mit dem befriedigendsten Erfolg. Der Director des kaisirllchen^^Gesundbeitsam^ hat darüber dem Reichsamt des Innern einen e'n8e®e"tb,c(ln,8®',1 ffintfXiÄ -r zu d-m Schlüsse kommt daß die Frage de gebracht werden dürfte und zwar im ^une , er Onmphe noch fernerhin an- Lymphe. Es liegt kein cc)Cr,ioat6um Hessen, welches überhaupt auf dem zuwenden, nachdem bereits das Großherzogryum n , w nnsN 2315 3111 34 München 1220 2017 65 Breslau 897 1532 71 " Tübmgen 872 1400 61 985 1377 40 WArzburg 759 1091 44 Göttingen 871 1083 24 B°nn 750 1061 41 Heselberg 841 922 10 Kontgsbcrg 549 863 57 Straßburg 212 823 288 ", Marburg 375 766 104 Fre'burg 231 721 212 Greifswald 520 659 27 Erlangen 359 575 60 Kn° 423 570 35 G'eß-n 290 435 50 „ Sa » 152 381 151 Münster 371 326 Abnahme 14 „ SRoftod __ 137 217 Zunahme 58 _ qxj, ... lö119 23830 58 Procent. “ r UkC Wemftube im Nürnberger Ausstellungsgebäude ziert folgender ^anb™cerf hilft kein Reichsstatut, wenn Submission es macht kaput, da hilft kein socialer Eifer, nur gute Arbeit - unb gute Käufer." < r< 9It1t n