Amts- und Anzeige blatt für den Kreis Gießen. 1882. Nr. 236. Zweites Blatt. Donnerstag den 2. November Bureaur Schulstraße 7. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. 1. 2. 3. 4. Iandesbaugewerlrschule Darmstadt. Bedingungen zur Aufnahme find: 1) Für die untere Abteilung, die I. Klaffe: In der Regel werden nur solche Schüler ausgenommen, welche eine mindestens einjährige Beschäftigung in einem technischen Gewerbe nachweisen können; Ausnahmen hiervon werden nur in besonderen Fällen gestattet. Dagegen wird von den Aufzunehmenden nur der Nachweis der Kenntnisse verlangt, welche den von der Oberklasse einer Volksschule Entlassenen zukommen sollen, damit jedem strebsamen Handwerker die Anstalt zugänglich werde. Die Landesbaugewerkschule zu Darmstadt beginnt ihren fiebenten Jahres - Cursus am 13. November L I., welcher 4 Monate, also bis zum 15. März 1883 andauert. Dieselbe soll, zwischen Handwerkerschule und technischen Hochschule die Mitte haltend, insbesondere Bauhandwerkern, sowie Maschinen- und Mühlenbauern, Gelegenheit bieten, sich die für einen selbstständigen Gewerbebetrieb erforderlichen theoretischen Kenntnisse und die nothwendigen Fertigkeiten im Zeichnen und Entwerfen von Plänen für die praktische Ausführung zu erwerben. Auch soll die Baugewerkschule zur Ausbildung von Werkmeistern, Parlieren, Bauaufsehern ic. dienen. Der Unterricht wird an den Werktagen während der ganzen Tageszeit von folgenden Herren ertheilt: Architekt Professor Hermann Müller, Architekt Kuhlmann, Ingenieur G. Wagner, Techniker L. W. Möser, Handelslehrer Peters, Bildhauer Fölix und Oberlehrer Funk. Die Schule umfaßt 2 Klassen mit folgenden Unterrichtsgegenständen: Freihand- und geometrisches Zeichnen, darstellende Geometrie (einschließlich Schattenconstructionen und Perspective), Bauconstructionslehre (einschließlich Stabilitäts- und Festigkeitsberechnungen), Elemente der Maschinen-Constructionen, Fachzeichnen, Entwerfen von Bauanlagen, kunstgewerbliches Zeichnen, technisches Rechnen Algebra, Geometrie, Feldmeßkunst (einschließlich Trigonometrie und Planzeichnen), gewerbliche Buchführung, Theile der Bauführung', insbesondere Materialienkunde und Anfertigen von Kostenvoranschlägen, Grundlehren der Physik und Mechanik, Modelliren in Thon, Holz rc. Die Unterrichtslokale befinden sich Neckarstraße Nr. 3, unfern von den Büreaulokalitäten, der Bibliothek und der technischen Mustersanunlung des Großherzoglichen Gewerbvereins, sodaß die letzteren von den Schülern besucht und geeignet benutzt werden können. d. das Schulzeugniß. Sodann wird noch besonders bemerkt: t , o f k ~ Zu pos. d.: daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu fein, den Frelwilllgen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen darf. , m r k pos. d : daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hoch^ulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien und Realschulen I. Ord., sämmtlich nach dem Schema 17 zur Ersatz-Ordnung (I. Theil der Wehr-Ordnung vom 28. September 1875 — Reg.-Bl. Nr. 55 von 1875) ausgestellt sein müssen. Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der §§ 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Ersatz-Ordnung verwiesen. Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige. Der Vorsitzende: Gros. ___ 2) Für die obere Abtheilung, die II. Klaffe, muß außerdem der Nachweis ausreichender Kenntniß der niederen Arithmetik, einer angemessenen Fertigkeit im Freihand- und geometrischen Zeichen, sowie in der Lösung einfacher Aufgaben der darstellenden Geometrie, und der Befähigung, sich im Deutschen gehörig schriftlich verständlich machen zu können, geliefert werden. Das Schulgeld beträgt für die ganze Unterrichtszeit 30 Mark und ist beim Beginn des Cursus voraus zu bezahlen. Anmeldungen zur Aufnahme wolle man möglichst frühzeitig und längstens bis zum 31. Oktober L I. schriftlich bei der unterzeichneten Stelle oder auch mündlich auf dem Büreau derselben — Neckarstraße 3, im 3. ^tock bewirken, da die Zulassung der Schüler nur nach Maßgabe der vorhandenen Unterrichts-Lokalitäten erfolgen kann. Darmstadt, den 22. September 1882. Eroßherjogliche Lentraistelle für die Gewerbe und den Landesgcmerbverem. Fink. Dusch. Betreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst^auf Grund von Schul- Diejenigen jungen Leute)welch"'^u"f' Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchenkjwollev, werden hierdurch auf die nachfolgenden, bet Anbringung der Gesuche zu beachtenden, Vorschriften mit d.m Ansügcn aufmerksam gemacht, daß hiernach unvoll- ftänbiae Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden. . , ru tc * Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende tm Großherzog- thum Hessen gestellungspflichtig «st, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat. . ... Di- Berichtigung zum einjährig sreiw.lltgen Dienst darf nicht vor vollendetem l 7 Lebensjahre und muß spätestens bis zum 1 Februar des Wahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen Dienst ist bet Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu Darmstadt, 30. Dctbr. Unterm 15. September l. Js. hat die Handelskammer Mainz, als Vorort des hessischen Handelskammertags, an Großh. Ministerium des Innern und der Justiz die Bitte gerichtet, an die Großh. Handelskammern die Aufforderung zur Erstattung von Gutachten über den Gesetzentwurf, die Besteuerung der Gewerbe betreffend, ergehen zu lassen. Die Handelskammer Mainz hat diese Bitte durch Hinweis auf die Wichtigkeit des Gegenstandes für den Handel und die Industrie des Großherzogthums, zu deren Vertretung die Großh. Handelskammern nach dem Gesetze berufen seien, be- qründet. Diese Eingabe wurde nun zur ressortmäßigen Entschließung an Großh. Ministerium der Finanzen abgegeben. Dieses ließ nun an die mehrerwähnte Handelskainmer ein Rescript ergehen, in welchem ihr mitgetheilt wird, daß die Großh. Regierung bei Erwägung der Frage einer Reform der directen Steuern aus finanziellen und anderen Gründen sich nicht dafür entscheiden könne, die bestehen- Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bozen in Act en formal (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizusügen: b E i n^ w^ilUgungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit und Fähigkeit den Freiwilligen ' während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen; c. ein Unbescholtenhettszeugniß, welches für Zögling- von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienst- behörde anszustellen ist; den gesetzlichen Vorschriften über Besteuerung des Gewerbebetriebs im Princip zu ändern, wohl aber hätte dieselbe es für zweckmäßig erkannt, das m seinen wesentlichen Grundlagen seit dem Jahre 1827 und in seiner gegenwärtigen Fassung seit dem Jahre 1860 in Wirksamkeit bestehende Gesetz einer Revtston zu unterwerfen, um einerseits eine Vereinigung in den später erschtenenen Ergänzungs-Gesetzen, sowie der Aufnahme von vorläufig angeordneter Classtfica- tionen von Gewerbsbetrieben zu ermöglichen, andererseits die Einführung der Mark an Stelle der Guldenwührung zu bewirken und zugleich mit einer Revision des Tarifs verschiedene Erleichterungen und Befreiungen Eintreten zu lassen, welche nach den gemachten Erfahrungen als geboten erscheinen Unter diesen Verhältnissen habe für die Großh. Regierung kein Anlaß vorgelegen, vor der definitiven Feststellung des Entwurfs auch die Vertreter des Handels- und Gewerbestandes mit ihrer Ansicht über die Materie zu hören. Berlin, 29. Octbr. Die „Lib. Corresp." schreibt^ Zu der Feier der Silbernen Hochzeit unseres Kronprinzen rüstet man sich jetzt von allen Seiten; im deutschen Volke zeigt sich die lebhafteste Theilnahme für dieses Fest. Dem Sinne des kronprinzlichen Paares entsprechend werden die Hochzeitsgaben, welche ihm aus den Kreisen der Bevölkerung dargebracht werden, wohl vorzugsweise in der Förderung wohlthätiger und gemeinnütziger Zwecke bestehen. Es ist z. B. die Rede gewesen von Begründung eines Kinderhospitals, eines Militärwaisen- hauses u. s. w. Gegenwärtig ist eine Sammlung in's Auge gefaßt, welche den Zweck hat, ein namhaftes Kapital zusammenzubringen, das am Hochzeitstage dem kronprinzlichen Paare mit der Bitte überreicht werden soll, dasselbe nach eigenem Ermessen zur Förderung gemeinnütziger Zwecke zu verwenden. Maßgebend ist für diese Form der Gedanke gewesen, daß es sich gezieme, eine Hochzeitsgabe zu überreichen, an welcher sich das ganze deutsche Volk ohne jeden Unterschied politischer oder kirchlicher Parteistellung und ohne jeden Standes- unterschied beteiligen könne und deren Verwendung dem kronprinzlichen Paare selbst überlassen bleibe. Der Gedanke hat in den weitesten Kreisen Anklang gefunden und es sind bereits sehr zahlreiche Local-Comitös in allen Theilen Deutschlands gebildet. An der Spitze des geschästsfuhrenden Ausschusses in Berlin stehen als Vorsitzende der Herzog v. Ratibor und der Staatsminister Delbrück, als Schatzmeister der Seehandlungs-Präsident Rötger. Rußland. Petersburg, 28. Oktober. In den Ostseeprovinzen sind die Dinge nun so weit gegeben, daß man jeden Tag auf eine ernste Katasttophe gefaßt sein muß. Die russische Presse sieht jetzt selbst theilweise ein, daß man früher — möglicherweise auf beiden Seiten — zu weit gegangen ist, auf russischer Seite im Hetzen und auf deutscher vielleicht in einer allzu hitzigen Art der Abw.hr. Nun ist aber der Unterschied der, daß die deutsch-baltische Presse schon langst auf die Gefahr htngewiesen hat, welche durch Entfesselung von Neid und Habgier, durch d'e nicht abzuleugnende Beibringung socialistischer Grundsätze im Volke großgezogen wurde, wahrend die nationale Hofpresse über diese Bangemacherci einfach spöttelte oder wohl auch wegen solcher niederträchtigen Anschuldigungen m hellen Zorn gerieth. Der eslhrnschen und lettischen Presse sammt Volkskalendern u. s. w. gebührt ferner das Verdienst, in der Folge in dieser Frage ihre werthen russischen Collegen ä la Nowoje Wremja, Wedomosti, Sowremennija Js- westrija (Zeitgenössischen Nachrichten) und Genossen überflügelt und an Gemeingefähr- ltchkeit der Bestrebungen noch übertroffen zu haben, so daß die drei baltischen Provinzen sich heute rühmen können, mit den irischen Zuständen so ziemlich gleichen Schritt zu halten. Vor einer Woche wurde ein Baron Maybell schwer verwundet, vor einigen Tagen ein Baron Meyendorf-Ramkau durch den Arm geschossen und der rothe Hahn fliegt bei den Gutsbesitzern von Dach zu Dach. Es fehlt blos noch die feste Organisation einer „Mondschein- oder schwarzen Bande" und Irland ,st dem russischen Eultur- lanbe um feinen Schritt mehr voraus. Am 16. sind auf dem Gute Bassen im Hasen- poth schon alle noch auf dem Felde aufgestapelten Vorräihe von gedroschenem Samenkorn (110 Lofstellen) in Brand gesteckt worden; auf dem Gute Summ im Wesenbergischen hat ein großer Brand stattgefunden; der Buxhöwdenschen Gutsoerwaltung ist am 12. Oktober ein Brief in esthnischer Sprache zug gangen, in dem gedroht wird, ihr, wenn nicht binnen zwei Tagen 500 Rubel an einen bestimmten Orte niedergelegt würden, den Hüben Hahn auf's Dach zu setzen, so daß sie zehnfachen Schaden erleiden sollte, und wirklich sind auch Tags darauf 20 Fuder Wiesenheu in Flammen aufgegangen. Weiter meldet ein Telegramm aus Riga vom gestrigen Tage, daß in Ponewjesl durch einen Brand 2 Straßen in Asche gelegt wurden und daß bet Abgang der Depesche das Feuer noch n cht gelöscht war. Ob auch hier eine Brandstiftung vorliegt, erwähnt das Telegramm nicht; dagegen berichtet die gestern hier eingetroffene „Dörpische Zeitung" von neuen Brandstiftungen im Werroschen Kreise. Auf Salishof brannte nämlich am 11. Oktober eine gefüllte Kornscheune und ein großes Gebäude nieder, welches theils landwirthschaftliche Maschinen enthielt, theils als Wohnhaus diente. Der Brandleger erwies sich als ein verabschiedeter Gemeiner Namens Waggul, der dem Gutsherrn, Gleichfalls einem Baron Maydell, gestand, er sei von dem Krugbesitzer Kaddak für Rubel und ein halbes Stof Branntwein zur Ausführung des Verbrechens gedungen worden. Dem rachsüchtigen Kaddak war nämlich vor 4 Jahren bereits eine Pachtstelle gekündigt worden und da seine nunmehrige schriftliche Klage beim reoibirenben Senator unberücksichtigt blieb, so suchte er sich auf diese Weise an dem Gutsherrn zn rachen. Der Brandleger Waggel erklärte übrigens, der Kaddak habe in ihn gedrungen, auch eine Scheune des Bruders des Betroffenen, eines O dnungsnchters, Baron C. o- Maydell, in Brand zu stecken, obgleich Kaddek mit letzterem persönlich nie etwas zu schaffen gehabt hatte. Auch ein großer Bauernhof im selben Kreise mit der ganzen Ernte und die sog. Trolla-Mühle mit Korn und Futtervorräthen bei Hahnbof sind am 12 ds niedergebrannt worden. Das ist alles in wenigen Tagen geschehen und ist vielleicht nicht einmal alles, denn die baltischen Blätter haben schon darüber geklagt, daß, wie das ja überhaupt in Rußland üblich, zuweilen Meldungen über Agrarverbrechen von der Censur unterdrückt werden. Die Erregung unter den baltischen Bauern gegen die Gutsbesitzer und überhaupt gegen die besitzende Klasse (man denke an die Jahrmarktsrevolte in Kirmmpäh) soll im steten Wachsen begriffen sein, und wie alle Privatnachrichten übereinstimmend melden, muß man sich eben, wie ich Anfangs sagte, auf die ernstesten Ereignisse gefaßt machen. Die Revision des Gesetzes über den Unierstützungswohnsitz ist eine in der Neuzeit wiederholt angeregte Angelegenheit, die wohl nicht so bald von der Tagesordnung verschwinden dürfte. Allseitig ist man mit dem Ziele einverstanden, daß den Auswüchsen, welche die dermalige Gesetzgebung möglich macht, mit kräftiger Hand und zwar durch das Reich gesteuert werden muß. Das zur Landplage gewordene moderne Vagabondenthum mit seinen demoralisirenden Folgen hat in dieser Beziehung den Stein in's Rollen gebracht und unsere dermaligen Zustände liefern den Beweis, daß die Armenpflege nicht als eine rein communale Angelegenheit angesehen werden darf, als ob nur die einzelne Gemeinde ein Interesse daran hätte, wie die Armen dieser Gemeinde verpflegt werden. Im Gegentheil, wie der Auftrag des Staates es ist, der die Gemeinde zur Armenpflege verpflichtet, so hat auch der Staat, und bei dec für alle Angehörigen des Reiches geltenden Freizügigkeit das ganze Reich ein Interesse daran, daß die Armenpflege Überall wohl geordnet ist und daß es feiner Gegend gestattet bleibt, sich ihrer Armen durch inbirecten Zwang ober durch mangelnde Fürsorge zum Nachtheil anderer Gemeinden zu entschlagen. Allgemein hat man nun, was im Großherzogthurn Hessen schon längst bet verschiedenen Gelegenheiten befürwortet wurde, anerfannt, daß vor allen Dingen an die Schaffung größerer, leistungsfähiger Armenoerbände Hand gelegt werden muß, da insbesondere die kleinen Landarmenverbände, in Hessen die Kreise, ihrer Aufgabe nicht gerecht werden können, ganz abgesehen davon, daß in Folge dieser Erntheilung die großen Städte ganz übermäßig belastet werden, während andererseits auf dem flachen Lande die Armenpflege noch sehr im Argen liegt, in welcher Beziehung die Verhandlungen unserer KretSausschüsse mehr wie genügendes Material zu liefern im Stande sind. Es dürfte sich deßhalb empfehlen, auf dem Wege der Reichsges tzgedung Bestimmungen dahin zu treffen, daß allzu kleine Ortsarmenverbände, die ihren Aufgaben wegen mangelnder Leistungsfähigkeit nicht genügen können, oder die ein in socialer Beziehung einheitliches Gebiet zerreißen, auch wider den Willen der Betheiligten zu größeren Verbänden vereinigt werden müssen. Wie groß die herzustellenden Verbände sein müssen kann in jedem einzelnen Falle nur nach Bemessung aller Umstände festgestellt werden und man wird eS deßhalb vermeiden müssen, mittelst der Gesetzgebung in dieser Beziehung unabänderliche Regeln aufzustellen Es wird vielmehr den ausführenden Behörden ein weiter Spielraum bleiben müssen, um die Einrichtung des Armenwesens den besonderen Verhältnissen anzupassen, und es wird namentlich auch möglich bleiben müssen, unter Beibehaltung der sonstigen Selbstständigkeit der einzelnen Gebiete, sie zu nothigen, gewisse Institute, wie Arbeitsanstalten und Krankenhäuser, gemeinsam herzustellen und dergleichen mehr. Hat man in dieser Beziehung ein neues, weit sichereres Fundament geschaffen, dann ist die Möglichkeit gegeben, nölhigenfalls auch mtt fester Hand den Auswüchsen entgegenzutreten, welche dermalen die Freizügigkeit nothwendig zur Folgen haben mußte. (N. H. V-) Literarisches. — Die Festtheilnehmer an der Jubelfeier der Würzburger Universität werden es uns sicher Dank wissen, wenn wir sie auf die eben erschienene Schrift: Festchronik der III. Säcularf eier der Alma Julia (Würzburg, Verlag der Stahel'schen Buch- und Kunsthandlung) aufmerksam machen, deren Inhalt und äußere Ausstattung sie zu einer würdigen Erinnerungsgabe an das schöne Fest erheben. In derselben findet der Leser nicht nur eine ausführliche Beschreibung des ganzen Verlaufs der Feier, sondern auch einen Rückblick auf deren Vorbereitungsstadien, eine Schilderung des Festschmucks der Stadt, der Festlokale, die gehaltenen Reden, sowohl beim Festakt im weißen Saale und in der Reubaukirche, als auch die beim ofsiciellen Diner und beim Banket gehaltenen Ansprachen; ferner, was besonders willkommen sein dürfte, eine alphabetisch geordnete Präsenzliste, eine Schilderung der Festlichkeiten der einzelnen Verbindungen, sonpe ein genaues Verzeichniß der Festtheilnehmer der einzelnen Corpora- tionen. Das W-'rkchen umfaßt 10 Bogen in eleganter Ausstattung; der Preis von 1,40 JL ist sehr billig. — Der siebente Band der reichhaltigen Bibliothek „Das Wissen der Gegenwart", der soeben erschienen ist, „Die Verwandlungen der Thiere" von Dr. Otto Taschenberg (Verlag von G- Freytag tn Leipzig und F. Tempsky in Prag. Preis geb. 1 — 60 fr. ö. W.) behandelt wiederum ein naturwissenschaftliches Thema und zwar führt uns dasselbe in die geheimste Werkstätte der unablässig zeugenden Natur ein, indem er uns die Entwicklung zahlreicher Thiere von deren ersten Beginn bis zum Zustande der Reife vorführt. Den Kern des hochinteressanten Buches bildet die Darstellung der Verwandlungen oder Metamorphosen, das heißt jener Entwicklungen, Verlarvungen und Entpuppungen, welche wir an Thieren niederer Rangordnungen beobachten. Der Verfasser läßt es aber nicht allein bei der Darstellung dieser so merk- würdigen, natürlichen Vorgänge, deren Auffassung durch die Fortschritte der Physiologie in ein ganz neues Licht gerückt wurde, bewenden, sondern er betrachtet diese Erscheinungen im Einzelnen, wie in ihrem Zusammenhänge von den höchsten Gesichtspunkten aus und zieht aus denselben auf induct'vem Wege Schlüsse, auf die Entwicklungs-, Er- haliungs' und Fortpflanzungsweise, sowie auf die Descendenz sämmtlicher Lebewesen. So beschäftigt sich das erste Kapitel mit jenen unablässigen Verwandlungen im Naturell, für welche uns die Metamorphosen im Bereiche gewisser Jnsecten gleichsam nur ein in den engsten Rahmen gefaßtes, der streng wissenschaftlichen Beobachtung zugängliches Spiegelbild darbieten; so erhebt sich die Schlußbetrachtung zu einer übersichtlichen Beleuchten der Darwinffchen Lehre von der Entstehung der Arten, indem für die großartige wissenschaftliche Hypothese des britischen Forschers eine Reihe der dargestellten Erscheinungen, mit strenger Objektivität zur Bekräftigung herangezogen wird. Die Darstellung der Metamorphosen selbst ist eine ungemein reichhaltige, systematisch geordnete und beruht durchweg auf selbständigen Beobachtungen und Forschungen, an denen der gelehrte Autor sich selbst erfolgreich beteiligte. So kann der gebildete Leser aus diesem Buche für seine Gesammtauffassung des Naturlebens, sowie für seine Kenntnisse von den Erscheinungen im Leden der Einzelwesen großen Nutzen ziehen. Und dies um so sicherer und leichter, als der gelehrte Autor den trockenen Ton vermeidet und seine gründlichen Mittheilungen in einem angenehmen, gefälligen, oft sogar fesselnden Style vorträgt. Die zahlreichen, gut ausgeführten Holzschnitte, welche dem Texte beigegeben sind, erleichtern das Verständniß der Beschreibung und den Einblick in die Welt der Metamorphosen. Schiffsvericht. Mitgetheilt von dem Agenten des Norddeutschen Lloyd in Bremen, C- W. Dietz Nachfolger, Gießen. Bremen, 28. Oktober. (Per transatlantischen Telegraph.) Der Poftdampfer Main, Capt. O. Heimbruch, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welcher am 15. Oktober von Bremen und am 17. Oktober von Southampton abgegangen war, ist heute 9 Uhr Morgens wohlbehalten in Newyork angekommen. Allgemeiner Anzeiger. 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