Nr. 22. Donnerstag den 27. Januar 18S1. Weßener Wye wer AMP- Hnb AMsM für iim Kreis Gießen. RedaclionSbureanr \ rr# , n 1O W>ebition*btirf1ni: } Schulstraß- B. 18. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. PretA vierteljährlich 2 Mark 20 Pf mit vrinqerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich S Mark 60 Pf. Amtlicher dheil. Betreffend: Feldwege Anlage und Negulirung der Grundstücke re. in der Gemarkung Lollar. Bekanntmachung. Anläßlich der Grablegung des Lumda-Fluffes in der Gemarkung Lollar hat der Ortsvorstand daselbst beantragt, gleichzeitig auch eine Regulirung der zwischen den Straßen von Lollar nach Daubringen, sowie von Lollar nach der Holzmühle, und dem Verbindungswege beider Straßen am Orte und bet -er Holzmühle gelegenen Pareellen der Fluren I, XI und XII der (Anmerkung Lollar (melcbe Grundstücke sonst durch das neue Bachbett vielfach zerstückelt werden würden), iowte die Anlage besserer Feldwege (so daß künftig jede- Grundstück eineu Weg hat) und die A issührung aller sonst nach dem Gesetze vom 18. August 1871 (Regierungsblatt v. 1871, S. 309) und Der hierzu erlaffenen Instruction vom 7. November 1876 (Regierungsblatt v. 1876, S. 531) mögl chen Verbefferungen vorzunehmen. Die nähere Darlegung dieses Planes, sowie die Liste der Stimmberechtigten liegen vier Wochen lang, nämlich vom 4. Februar bi- 4. März l. I. auf der Grvßherzoa'schen Bürgermeisterei Lollar zur Einsicht der Betheiligten offen. Die Abstimmung über die Ausführung diese- Unternehmen- findet Samstag den 5. März, Nachmittag- von 12 bi- 3 Uhr im Saale der ersten Schule zu Lollar statt. Wir bemerkrn dazu, daß nur diejenigen Grundbesitzer, welche im Grundbuche eingetragen find, oder deren (Srfcen, Stimmrecht haben, daß jedoch bet zeitigem Anträge das Ab- und Zuschreiben noch während des Lauf- obiger Frist erwirkt und durch Großherzogliches Steuercomm'ffartat gewahrt werden kann. Diese» igen, welche im genannten Ter" ine wed-r in Seibstperson, noch durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte abstimmen, werden als für die Ausführung des Projektes stimmend angesehen. E- wüffen daher nur Diejenigen im Termine erscheinen, welche gegen den Antrag ganz, oder theilweise, stimmen, oder sonst etwa- zur Sache Vorbringen wollen. Echl'eßlich fordern wir noch alle jetzt, oder künftig, auSaärtS von Lollar Wohnenden auf, sich Bevollmächtigte in dieser Gemeinde zu bestellen, da alle in vor egender Angelegenheit weiter nöthig werdenden Handlungen nur in der genani ten Gemeinde auf ortsübliche Weise, aber nicht mehr jedem Be- theiligten besonder-, bekannt gemacht werden. Gießen, am 24. Januar 1881. Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Boekmann. Deutschland. Berlin, 24. Januar. Der deutsche LandwirthschafiSrath hat be. schloffen: 1) an die Reichsregierung das Ersuchen zu richten: Ueber die Entwicklung und den Stand der land- und forstwirthschaftlichen Production in den K^etnigten Staaten Nordamerikas und in Earada, über den Umfang des Import- land- und forstwirthschaftlicher Erzeugnisse aus diesem Länderg biet nach Deutschland und über die der deutschen Landwtrthschast aus solcher Con- curre, z direct ober indlrect drohenden Gefahren baldthunllchst eine Er quete anstellen und das Ergebmß derselben dem deutschen Landwirthlchaftsrach zu- gehen zu lasten, 2) den Herrn Reichskanzler zu ersticken: „von jeder Erhöhung der Matschraumsteuer im Branntweinbrennerei-Gewerbe als im hoben Grade gefahrbringend für den landwirthschaftltchen Betrieb in jedem Falle Abstand nehmen zu wollen." — Die bedrängte Lage der deutschen Mühlentadustrte unter den Getreide' zöllen ist kürzlich in einer von der „Köln. Ztg." veröffentlichten Denkschrift eines hervorragenden westfälischen Mühlenbefitzers eingehend geschildert worden. Diese Schilderung findet jetzt volle Bestät'gung durch ein Schreiben, welches der Vorsitzende de- Verbandes deutscher Müller über denselben Gegenstand an die „Köl> . Ztg." gerichtet hat. ES heißt dann u. A.: „Dieselbe Lage, wie in Westfalen, findet sich bei allen für die Ausfuhr arbeitenden Mühlen Deutsch. landS wieder; die Ausfuhr von Mehl ist ollen unseren Mühlen Hannovers, Brau'fchwetgs, Holsteins, Mecklenburg-, Pommerns, West- und Ostpreußen-, Posen-, Schlefiens, Brandenburg- und Sachsens abgeschnttten; überall finden sie Etablistements, die entweder ihren Betrieb vorläufig gänzlich eingestellt haben, wie in Leer, Stettin, Berlin u. s. w., oder rhre künstliche Erhaltung dadurch vorläufig fristen, daß fie nunmehr ihren ganzen Absatz im Jnlande suchen, auck wenn fie vorläufig ohne Nutzen, ja, zum Theil mit Schaden arbeiten. Wie bedeutend die Mehlausfuhr in Deutschland war, mag daraus «bellen, dvß fie im J:hre 1879 allem nach Böhmen, beziehungsweise Oester, reich, 454,441 Sack zu 100 Kilogramm betrug und daß fie fich nach Schweden, Norwegen, E> aland, Holland und Belgien auSdehote. Nicht allein aber ist diese Ausfuhr vereitelt; es leiden darunter nicht nur diejenigen Mühlen, die diese Ausfuhr bewerkstelligten, sondern es leiden auch, und zwar sehr bedeutend, die kleineren, nicht für die Ausfuhr arbeitenden Mühlen. Die großen Mühlen, mit großen Eopitalien versehen md verpflichtet, ihre kostbaren Anstalten zu erhalten und nicht durch Stillstand entwertben zu laffen, werfen fich nun aus dasjenige Gebiet, welches bis jetzt hauptsächlich den kleinen Mühlen gehörte, verkaufen an jeden Bäcker und Mehlbändler, senden ihre Reisenden tn da- ganze Land herum, verkaufen zu jedem, selbst dem unmöglichsten Preiie, und vernichten so den kleinen Mühlen das Geschäft vollständig, ohne selber einen wirklichen Nutzen zu erzielen. Welche ungesunden Zustände solche D r- hültntfie herbeisühren, braucht wohl nicht auseinondergesetzt zu werden. Die Verhältnisse find auch im vorigen Jahre im Reichstage erörtert worden und in Folge deffen wurde durch diesen der Antrag an den Bun^esrath beschloffen der dem Nebel abhelfen sollte, leider vergeben-. Möglich ist es, daß derselbe in d esem Jahre fich anders dazu verhalten wü^de, doch will man das auch nicht recht glauben, denn vor Erlaß des R gulrtivs hat es den betr. Decer- venten auch nicht an Aufklärung gefehlt. So viel ist gewiß: der bis jetzt verursachte Schaden ist ungeheuer und wird schwer gut zu machen sein, da die Kundschaft im Au-lande, einmal nach e mr anderen Richtung gel nkt, fick schwer wtederfindet und andernfalls die in Folge unserer neuen, für uns so traurigen Verhältniffe im AuSlande errichteten neuen Mühlen letztere- concur- renzfähtg gemacht haben werden." — Aus Melbourne geht der „DolkSztg." die Mtttheilung zu, daß der AusstrLungs-Eommiffar dcht geringer Auftegung, trotzdem fie annehmen dürfen, daß im Laufe Der 6 Wochen, welche der Brief zu seiner Reise bedurfte, der Patient wieder völlig hergestellt fei. — Man erfährt weiterhin, daß ras AuSstellm gs.Com'tä in Melbourne die Abficht hatte, wegen der großen H'tze, welche dort im Jai uar und Februar herrscht, die Ausstellung 4 Wochen zu schließen, und diese Ferienzeit später, in der kühleren Zett, zuzusetzen. Geh. Rath Reuleaux aber wurde vom Reichskanzleramt angewiesen, sich dieser Absicht zu widersetzen, da die Ausstellungszeit schon weit genug ausgedehnt sei. Höchst wahrscheinlich kehrt drr Eommiffar des deutschen Reiches Eude Juli hi-'her zurück- Frankfurt, 24. Januar. (Deutsche Handelsgesellschaft in Frankfurt). Nack emtt am Samstag fpär Abends den F ankfurter Blättern zugegangeuen Erklärung des AufsicktSraihs bat die Bank an ihrer New-Iorker Eommandite einen Verlust von circa 8 000,000 JL erlitten, so daß neben den Reserven (1.410,591 JC) und dem vo jähriger. Reingewinne (pro 1879 betrug derselbe 1,607,701 Jt) 5,000,000 JL, deS Actiencap.talS von 15 000,000 JC. als im schlimmsten Falle verloren zu betrachten seien. Die weitgehendsten Befürch. hingen der Aci onäre in Beireff der. bereits im December v. Js. öffentlich gerüchtweise bekannt geaordenen N w Iarker Geschäftsoerhältniffe sind hiermit erheblich übertroffen worden- Die Act en. welche Mitte voriger Woche aus 94 pEk. standen waren bereits auf 81 vEt. zurückgeqangen, ehe obige Erklärung der Verwaltung erschienen war. Noch am Samstag, wo der von New- Dork emgeforderte Status bereits im Besitz der Verwaltung war (sie erhielt denselben laut eigener Erklärung am Freitag Abend) fiel der Cour- um 9 pEr., so daß man an der Börse fich den Kops über diesen neuen Rückgang zerbrach. Die bisherige Vertuschung dieser Katastrophe — den Börsenberichterstattern der Frankfurter Blätter wurde Seitens Der Börsenvertretung der Bank roch im December eine Dividende von 5 pEt. als trotz der Verluste wahrscheinlich bezeichnet — gereicht der Verwaltung um so mehr zum Vorwurf, al- fie den großen Umfang des New-Am ker Engagements doch schon ftüher kennen mußte und sich hätte verpflichtet fühlen soll-n, diese Ziffer wenig- stenS bereits im Dece? b r bekannt zu geben, um mindestens daS nicht einge- w-ihte Publikum von dem Ankauf der Actten zurückzuhalten Die ganze faule Affaire ist überhaupt als eine Folge des Verwaltungssystems der Deutschen Ha delsges'llsckaft zu be rächten, auf deffen Gefährlichkeit sie bereits im Jahre 1878 Seitens eines Act'onär'Dertreters in der Generalversammlung »nd seit- dem w ederholt tn öffentlichen Blättern hingewiesen wurde. Denn die Bank machte ihr Geschäft hauptsächlich mit Hülse der ausländischen Zweiqnieder» laffungen, über welche keine irgendwie genügende Aufsicht Seilens der Centrale geführt wurde, obgleich die Hälfte des Actiencapitals tn denselben placlit war. In Börsenkrelsen bezeichnet man dieses System als „Mayerei", nach dem Namen deS ersten Dt^ectors, diffen Brüder mehreren auswärtigen Zweigniederlastungen vorstehen. Ueber die Ergebnisse und Lage dieser Commanditen waren die Gefchäslsberichte immer des Lobes voll. Namentlich brilltrte im vorigen Bericht die NewZorker Commandtte wegen des von ihr gemachten großen Importgeschäfts mit Else, bahnschienen und sonstigem „alten Eisen." Heuer bekommt man den Revers der Medaille zu sehen und anstatt eines Rein- erträgntstcs des Commandttcapitalö von 13l/, pCt. (wie pro 1879) muß die Verwaliung einen Verlust von 50 pCt. vom ganzen Actiencapital constatiren. Heißt ei» Geschäft! (Offenb. Ztg.) München, 23. Januar. Dem Vernehmen nach ist heute die Bezahlung der griechischen Schuld an den Prinzen Ludwig Ferdinand im Betrage von 2 600 000 Frcs. in Pariser Wechseln erfolgt. Schwerin, 25. Januar. Die „Mkcklenb. Anzeigen" erklären die Zeitungsmeldung von einer Aufhebung der Verlobung deS Herzogs Paul Friedrich mit der Prinzessin Marie Wtndtschgrätz für vollständig unbegründet. KranKreich. Paris, 25. Januar. Die Meldung mehrerer Blätter, Gambetta werde eine große Rede bet dem Bankett der Schriftsetzer halten, ist dahin zu berichtigen, daß Gambetta von den secessiontsttschen Setzern eingeladen wurde, jedoch noch nicht accepttrt hat. Die betreffende Gesellschaft zählt nur ungefähr 1000 Mitglieder, während die seit dem Jahre 1839 bestehende Syndicats- kammer 4500 zählt. England. Dublin, 25. Januar. Die Geschworenen im Parneü'schen Proteste zogen sich heute Mittag zurück, um über das Verdtct Berathungen zu pflegen. Um 5 Uhr ließ der Richter die Geschworenen rufen und fragte, ob die Entscheidung getroffen sei. Der Präsident antwortete, die Geschworenen seien noch nicht einig geworden und fügte hinzu, die Erzielung einer Einigung sei wenig wahrscheinlich. Der Richter befahl, daß die Geschworenen sich aus's Neue zuückckehen. Telegraphische Depeschen. > Wagner'» telegr. E»rrefpoudeuj-«ure an. London, 25. Januar. „Daily Telegraph" erfährt, daß die Gesundheit Gladstone's geschwächt sei und sein Zustand Besorgniß etnflöße. Rom, 25. Januar. „Agenzia Stesani" zufolge hat die griechische Regierung ihre Vertreter bet den Regierungen, bet welchen sie beglaubigt sind, angewiesen zu erklären, daß sie den Vorschlag der Pforte, betr. eine Conferenz in Konstantinopel, noch unvorthetlhaster finde, als den Vorschlag des Schiedsgerichts. Berlin, 25. Januar. Das Abgeordnetenhaus beschloß, die im dem Nachtragsetat für den Bau einer festen Mainbrücke bei Offenbach geforderten 280,000 jl abzulehnen. Wien, 25. Januar. Unterhaus. Graf Taaffe kündigt tn Beantwortung einer Interpellation des Grafen Hohenwart bezüglich des Rückgangs der landwtrthschaftltchen Bevölkerung Vorlagen tn Betreff der Herabminderung der Gebühren bet Besitzänderungen und der Bethetltgung der Staatsverival- tung bet Meliorationen an. Die Regierung strebe einen billigeren Eisenbahntransport landwirthschaftlicher Producte und eine Erleichterung der Conver- tirung hochverzinSltcher Schulden des Grundbesitzes in neue minder drückende Schulden an. Lokales. Gießen, 26. Januar. (Emile Säuret] Bietet das nächste Concert unseres „Concertvereines", dessen schönes Programm wir vor uns sehen, schon an und für sich einen hohen musikalischen Genuß, so birgt dasselbe noch eine besondere Anziehungskraft durch das Austreten des weltberühmten Violinvirtuosen Herrn Emile Säuret. Schon einmal hatten wir das Vergnügen — vor drei Jahren — den genialen Künstler zu hören, der den höchsten Enthusiasmus in unferm Concertsaale erweckte und dem für scme großartigen Leistungen der rauschendste Beifall ward. Der noch jugendliche Künstler (er ist 1852 in Dan 1c Roi, Departement Cher in Frankreich geboren) der letzte Schüler des großen Meisters de B6riot, den er „ganz verstanden hatte und dessen künstlerische Erbschaft er antrat", ist, nachdem er fast alle größeren Städte Europa's und Amcnka's mit seinem Geigenspiel bezaubert hat, jetzt der unsere gewor- den; er ist Lehrer des Violinspiels in der „Neuen Akademie für Tonkunst" in Berlin, äöw zwnfeln nicht daran, daß diese Stellung nur zur Veredelung des Künstlers — wlr mochten sagen im deutschen Sinne — beitragen kann. Dann nimmt Säuret nach dem Urtheile der berufensten Kritiker, eine der allerersten Stellen unter ^"""virtuosen unserer Zeit ein, so hat er diesen ausgebreiteten Rus sich namentlich erworben durch seine eminente Technik, die auch bei den halsbrechendsten Figuren unfehlbar ist. Eine Leistung ganz besonderer Art werden wir bei dem Vor- haßen der ungarischen Weisen (Airs hongrois) von Ernst haben, „in welchen der Äunfiler die Ur.prunglichkett und den rythmischen Schwung, die Gegensätze von wilder Laune und naiver Innigkeit zum wirksamsten Ausdruck bringt. Namentlich gewinnt er IM Piano dem Instrumente Tön- ab, deren ätherischer Klang jegliche Abstammung von Holz und Saite verleugnet." 0 0 ’ B - in Wen.] Die Zahl d-r Todesfall- in Gießen während der Woche nom '« bis 22.,Januar belief sich im Ganzen auf 5. Bon 4 erwachsenen B-rfoaen starb Olk. »Ve ne Eit-'bstgistung, ein- an Altersschwäche, eine an organischer Herzkrankheit. Ein Kind im 2. Lebensjahre erlag einer Gehirnentzündung. 0. «an. ^'^""iche Sitzung des Provlnzlal-AuSschusse« der Provinz v bcrhcffen ~ x . ^CT Gegenstand der Tagesordnung betraf die Reklamation der Freiherren von ftr 'da? Jahr - Rülfenrod gegen den Voranschlag der Gemeinde Rülfenrod Der KretSauSschuß deS KreijeS AlSfeld hatte in dieser Angelegenheit am 30. Decbr. 1878 ?C8 ^saffesiors Dr. Melior dahin entschieden, daß die politische Gemeinde Rülfenrod gesetzlich nicht für befugt zu erkennen sei, Kosten der fraglichen Art aus der Gerne ndekasse zu Rülfenrod zn bestreiten, indem der Nachweis, daß sie zur Tragung dieser Kosten auf Grund UneS privatrechtlicken TitelS verpflichtet fei, nicht erbracht worden fei und daß demgemäß H»ren vo n Sch e n ck zu L ckwetnSb erg von der Zahlung d-r Beiträge zu den m Rede stehenden Parochialkosten freizusprechen und die Gemeinde Rülfenrod zur Tragung der Kosten deS Verfahrens zu verurtbeilen sei, vorbehaltlich jedoch deS AustraqS der Traae über die von der politischen Gemeinde Rülfenrod behauptete Privatrechtsverbtndlichkeit zur Tragung dieser Kosten dmck daS zuständige Gericht, sowie daß btS zur rechtskräftigen Entscheidung hierüber auf dem Rechtswege, bezw. einer hierdurch ausgesprochen werdenden Anerkennung dieser privatrechtlichen Verbindlickkeit Kosten der hier fraglichen Art in das Budget der Gemeinde Rülfenrod nicht ausgenommen werden dürfen Von der Erhebung eines «ver- «oualllLtraaes iur Kreis fasse wurde abgesehen.___________ Die Entscheidungsgründe waren folgende: „Inhaltlich der Acto verlangen die Freiherren vvn Schenck, daß die Umlagen für parockiale und localkirchliche Zwecke aus den übrigen Umlagen ausgeschicden uub getrennt erhoben werben da eine privatrechtliche Lerbindlichkeii der Gemeinde zur Tragung dieser Kosten nickt vorliegc. Die Gemeinde dagegen behauptet eine solche und evenlu.ll, daß die Herren von Schenck, weil sie Mitglieder der Kirchcngemcinde feien, auch dann zu den Parochialsteucrn beitragen müßten, wenn Die fragliche privatrechtliche Verbindlichkeit nicht bestände. Den Beweis, daß eme piivatrechtliche Verbind- Uchkeit zur Tragung der fraglichen Parochialkosten vorltegt, hat aber die Gemeinde zu führen, da Die reclamtrenden Herren von Schenck bas Gesetz vom 22. November 1872 für sich haben, welches nur unter gewißen Vorausietzungen eine Abweichung von ber Vorschrlfr, baß die Kosten für Kirche, Pfarrhaus und Gottesdienst gesondert ausgeschlag'n und auf die Mit glieder der Kirchengemeinde innerhalb des Kirchspiels repartirt werben müßen, gestattet. Dieser Beweis ist jedoch von Seitens des Vertreters der Gemeinde bei der heutigen mündlichen Verhandlung nickt erbracht worden, indem dieser erklärte, daß er abgesehen von der den Akten beiliegenden Bescheinigung des Kirchcnvorstandes vom 4. Juni d. I. und der protocollarischen Erklärungen des Kirckenvorstandes vom 26. November 1877 und der Kirchengemeindevertretung vom 27. November 1877 wettere Beweismittel zur Darlegung der privatrechtlichen Verbindlichkeit zur Zahlung der fiaglichen Parochialsteuer nicht erbringen fönne. Was nun die bestimmten Erklärungen des Gemeinderathß und des Kirchenvorstandes, sowie das Berufen auf das Herkommen, welches für die Zeit seit Einführung der Gemeindeordnung nicht bestritten wird, anbelangt, so können diese als Beweise für das Vorhanbensein der privatrechtltchen Verpflichtung der Gemeinde nicht erscheinen, denn 1. das blose Anelkenntniß ber Gemeinde kann nach der Absicht deS Gesetzes vom 22. November 1872 unmöglich als genügender Beweis fü< das fragliche Recht angesehen werden, denn wenn Jemand zu einer Reklamation gegen den AuSschlag der Parochialkostcn auf das Noimalsteuerkapttal der Ortseinwohner und Forensen veranlaßt sein soll, muß schon em Beschluß des Gemeinderaths vorliegen, in welchem, wenn nicht ausdrücklich, doch stillschweigend, ausgesprochen ist daß eine privatrechtliche Verbindlichkeit der Gemeinoc vorliege, da ja sonst nach dem Gesetz vom 22. November 1872 die Parochialkosten separat und zwar auf das Steuer^ kapital der Mitglieder der Kirchengemeinde umgelegt worden sein müßten Da die Gemeinden ein Juteresfe daran haben, daß sie zu Den Parochialkosten, welche, wenn cs sich um Kirchen- oder Pfarrhaus-Bauten handelt, sehr beträchtlich sein können, alle tn ihr Begüterten beiziehen, so liegt es schon in der Natur der Sache, daß durch die bloße Behauptung eines solcken Rechts ber Kirche, beziehungsweise einer solchen Verpflichtung Der Gememve, die Beitragspflicht nicht begründet werden kann. Dasselbe gilt vom Ktrchenvorstande, welcher im Wesentlichen gleickes Jnterrsse hat. Auch feine Behauptung, so lange sie nickt durch Beweise unterstützt ist — waS jeboch nicht geschehen — liefert daher diesen Beweis der privatrechtlichen Vervfl'cktnng der Gemeinde nicht. 2. Das Herkommen kann, sofern nicht zugleich eine unvordenkliche Verjährung nachgewiesen wirb welche auch im öffentlichen Recht eine ausreichende Vcrmuthung für die Rechtmäßigkeit des auf diese Weise constatirten R.chisvtrhältnifl.s stattfindet — nicht als ge- nügenber Beweis gelten, denn das Gesitz vom 22. November 1872 hat ja gerade den Zustand, welcher durch die voraußgegangene Gesetzgebung (bic Gemeindeordnung vom 30. Juni 1821 und das Gesetz vom 3. Mai 1858) geschaffen war, abändern wollen, es ist also selbstverständlich, daß der Nachweis, daß das von den Herren von Schenk beanstandete Verhältniß seither bestand, ihrer Rcclamation nicht hindernd in den Weg treten Fann. Auf das Herkommen könnte sich sonach, wie bereits bemerkt, nur gestützt werden, wenn, was aber nicht geschehen ist, der Beweis der unvordenklichen Verjährung hätte erbracht werden können. Wenn die Gemeinde der Beweispflicht dadurch entgehen zu können glaubt, daß sie behauptet, es handle sich um die Zahlung an emr auswärtige Kirche, so kann dieser Behauptung keinerlei Werth beigelegt werden, da man btt Parochialkosten von dem, was innerhalb des Kirchspiels ist, nickt als von auswärtigen sprechen kann. Ehringshausen und Rülfenrod bilden aber ein Kirchspiel. Da die Gemeinde Rülfenrod dem Kreisausschussc die Ueberzeugung ven der Ricktigkeit ihrer Behauptung nickt verschaffen konnte, so muß ihr der Rechtsweg off.n ge- laffcn werden, der sich ohnehin zum Nachweise deö Vorhandenseins eines Privatrechtstitels am meisten eignet. Dem Kirchenvorstande von Ehringshausen und bezw. Rülfenrod bleibt es über lasten, gegen die politische Gemeinde Rülfenrod unter Behauptung deS privatrechtlichen TitelS den Rechtsweg zu betreten, weil die kirchliche Gemeinde wesentlich dabei interessirt ist, daß die politische Gemeinde zahlungspflichtig ist und es wird alsdann von dem Erkenntn'ste des G richtS abhängen, wie sich das Verhältniß für die Folge gestaltet. Bis zue rechtskräftigen Entscheidung der Frage durch das Gtrickt, bezw. einer hierdurch ausgesprochen werdenden Anerkennung der privatrecht!ichen VerbinDlickkeit zur Bestreitung der in Rede stehenden Parochialst^uern aus der Gemeindekasse muß aus der ®rfammtuni'age von Rülfenrod waS sich auf parochtale Bedürfnisse bezieht, auSgesckieden und separat auSgeschlagen werden. Was die Mitgliedschaft der Freiherren von Sckenck zurKirchengemeinde Rülfenrod uno demgemäß die Frage, ob dieselben zu der localen Kirchenstmer zugezogen werden können, anbelangt, so ist dieselbe zu verneinen, da nur daS Wohnen in der Gemeinde (der Wohnsitz im Kirchspiel) nach $ 9 des Edicts vorn 6. Januar 1874, „die Verfassung der ev Kirche des Großherzogthums betr.", die Gemeindemitgliedschaft und die Beitragspflicht begründet. Der Umstand daß die Herren von Schenck im Pächterhause Zimmer reservirt haben und manckmal fick dort aufhalten, kann nicht maßgebend sein, da solches immer nur ganz vorübergehend geschieht und manche Glieder der Familie gar nicht oder sehr selten hinkommen. DaS Jnnehaben der Kirchenstühle ohne Aufenthalt in der Gemeinde verpflichtet die Hcrren von Schenck ebensowenig, wie irgend ein anderer Besitz, was auch von dem Erbbcgräbniß gilt. Die Entscheidung des Kirchenvorstandes, wonach die Herren von Schenck als Mitgliever der Kirchengemeinve erklärt worden sind, ist nicht in einer rechtlich bindenden Weise erfolgt und kann auf Die Bcurtheilung deS Sachverhältniffes durch den KreisauSschuß keinen Einfluß üben." Auf erfolgten Recurs erkannte der ProvinztalauSschuß in Erwägung I. in formeller Beziehung daß der erhobene Recurs nicht zu beanstanden ist, intern sowohl die Competenz deS ProvinzialausscknsteS zur Entscheidung außer Zweifel steht, als auch die Recursanzeige und die Reeursrechtfertigungsftist gewahrt ist; 11. in materieller Hinsicht, 1. baß die Recurrentin sich primär dadurch für beschwert erachtet, daß nicht schon jetzt der Nachweis einer pnvatrechtlichen Verbindlichkeit ber Gemeinde Rülfenrod als hinreichend geführt und demgemäß die Reclamation der Freiherren von Schenck zu Rülfenrod verworfen worden ist. eventuell daß der Kreisausschuß des Kreises Alsfeld die hier tn Betracht kommenden Thatsachen nicht von AmtSwegen erforscht und festgestellt habe; 2. daß nach dem, dem KreiSausschuß bei der Entscheidung vorliegenden Beweismaterial keine genügenden Anhaltspunkkc dafür gegeben waren, daß die Gemeinde Rülfenrod zur Bestreitung Der Kosten, um welche es sich in concreto handelt, in Folge einer privatrechtlichen Verbindlichkeit verpflichtet gewesen sei, daß insbesondere das Anerkenntpiß einer solchen privat rechtlichen Verbindlichkeit Seitens deS GemeinbevorstandeS wegen deS großen Jntereffes, welches die Gemeinde daran hat, die Freiherren von Schenck mit ihrem gesammten Commu nalsteuerkapital zu den hier fraglichen Kosten heranzuziehen, die Ueberzeugung von dem Vorhandensein einer privatrechtltchen Verbinblichkeit der Gemeinde Rülfenrod nicht zu begründen vermag; 3. baß ebenso wenig der Provinzialausschuß diese Ueberzeugung au8 dem bei der mündlichen Verhandlung auf Leranlaffung der Recurrentin durch den evangelischen Pfarrer Georgsi in Ehringshausen vorgelegten, jedoch nicht bei den Akten belassenen Beweismatertal gewinnen konnte; 4. daß eS indeß nicht angeht, die endliche Entscheidung darüber, ob eine privatrechtliche Verbindlichkeit der politischen Gemeinde Rü fenrob zur Bestreitung dieser Kosten vorliegt, von einem civilprozeffualiscken Verfahren abhängig zu machen, zumal tn diesem Verfahren dem An- erkenntniß der Gemeinde Rülfenrod gerade die Wirkung zuerkannt werden müßte, welche ihm in dem Verfahren vor den Verwaltungsgerickten abgesprochen worden ist; daß nämlich durch daffelbe der Beweis einer privattechtlichen Verbindlichkeit zur Tragung der hier fraglichen Kosten erbracht sei, außerdem aber auch — Pag 7 der Entscheidungsgründe zu dem Urthetle des KriisauSschuffes — die Beschreitung des CivilrecktswegS einem an dem gegenwärtigen Verfahren ganz unbeteiligten RechtSsubject — dem Kirchenvorstand in Rülfenrod — über- (offen treiben soll, welche», so lange nicht urthetlsmäßiq au»gejpiochen ist, daß die in Rede j.hknd.n Losten tn den Boean'chlag ter Lirckengemeinde Rülfenrod aufzvreckoen feien, zu einem fi denden Orchesterprobe muß unsere Gesangprobe auf Freitag den 28. Januar verle t werden. Der Vorstand. 621) Verwandten un^ Freunden hier nit die Tra>-ervachricht von dem gestern Moraen Vq9 tbr erfolaten Abl bm unse-er lieben Gattin und Mutter Elise Margarethe Lesch. Gießen, den 26. Januar 18^1. Die trauernden Hinterbliebenen. Die Beerdigung findet statt: Donnerstag den 27. Jan.^N chm.2 Uhr. 100 Morgen Ackerland (auch in et« zelnen Parcellen) zu kaufen gesucht durch I. Blitz. (614 613) Ein junger Kaufmann, welcher 3 Jahre am hiesigen Platze thät'g und mit dem detail Geschäft, sywie Huvhschaft bekannt und allen Comptoirarbetten mach tig ist, wünscht pr. 1. 'April eoent. früher paffendes Engagement. Gef. Offert, unt. W. an die Exp. d. Bl erbeten. _______________________________ Fack-Heu kaufen (629 _______Ikaussmann K» Co., Gießen. 531) Ein ordentliches Dienstmädchen gesucht. Näheres in der Exped. d. Bl. 568) Unterzeichneter hält sich im An- fertigen von Pumpen in Holz und Eisen bei prompter und billigster Bedienung bestens empfohlen. 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