Samstag den 15 Januar Nr. 12 1881. Aijche- !!»!> AmisMt für brn Kreis Gießen. NcdactionSbnreair: \ Gxpedilion-burcau: j Schul st raße B. 18. Erscheint taglicl) mit Ausnahme des Montags. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. Amtlicher HyeiL. Bekanntmachung. Betreffend: Das Ersatz-Geschäft für 1881. Mit Bezug auf die Bestimmungen der Deutschen Wehr-Ordnung, fordern wir alle im Jahr 1861 geborenen Militärpflichtigen, sowie die in früheren Jahren geborenen, welche sich noch nicht zur Musterung gestellt haben, oder welche hinsichtlich ihrer Verpflichtung zum Eintritt oder ihrer Befreiung vom Militärdienste noch keine definitive Entscheidung erhalten, und entweder im Kreise Gießen ihren dauernden Aufenthalt haben, oder in demselben als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten, oder als Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener, Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrburschen, Dienstboten, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft sich aushalten, hiermit aus, sich behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle in der Zeit vom lö. Januar biH zum 1* Februar I. I. bei der Bürgermeisterei ihres Wohnortes, beziehungsweise ihres Ausenthaltsortes, zu melden und dabei, wenn sie an diesem Orte nicht geboren sind, ihren Geburtsschein und wenn sie bereits bei einer früheren Musterung concurrirt haben, ihren Loosungs-Schein vorzulegen. Wir machen zugleich darauf aufmerksam, daß Diejenigen, welche die Anmeldung Unterlasten, zu gewärtigen haben, daß sie mit einer Strafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen belegt, von der Theilnahme an der Loosung ausgeschlossen und ihrer etwaigen Ansprüche auf Zurückstellung :c. verlustig erklärt werden. Bezüglich derjenigen Militärpflichtigen, welche zur Zeit abwesend sind, sind deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- und Fabrikherrn zu diesen Anmeldungen verpflichtet. Die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises werden beauftragt, Vorstehendes in ihren Gemeinden noch besonders aus ortsübliche Weise bekannt machen zu lasten. Gießen, am 3. Januar 1881. Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. B o e k m a n n. Gießen, am 10. Januar 1881. Betreffend: Die für Naturalverpflegung der bewaffneten Macht im Frieden für das Jahr 1881 zu gewährende Vergütung. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Wir benachrichtigen Sie, daß nach einer Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 24. v. Mis. auf Grund der Vorschriften in $ 9, Nr. 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im grüben vom 13. Februar 1875 (RetchSgefttzblatt S. 52) der Betrag der für die Naturalverpflegung zu gewährenden Vergütung für das Jahr 1881 dahin festzestellt worden ist, baß an Vergütung für Mann und Tag zu gewähren ist: mit Brod ohne Brod a. für die volle Tageskost .... 100 H 85 H, b. für die Mlttagskost 52 „ 47 „ c. für die Abenekost 29 „ 24 „ d. für die Morgenkost 19 „ 14 „ Dr. Boekmann. Bekanntmachung. In Gemäßheit des $ 9 des Gesetzes vom 13. Februar 1875 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden werden hiermit nachstehende Durchschnittsmalktprerse vom Monat December 1880 veröffentlicht: Hafer JL. 15, Heu Jü 6,—, Stroh JL. 6,— per 100 Kilogramm. Gießen, den 14. Januar 1881. Großherzogliches Kreisamt Gießen. __Dr. Boekmann._______ Bekanntmachung. Am 11. December 1877 wurde daher ein Pferd (Schimmel) einzefangen und da sich der Eigenthümer nicht meldete, öffentlich versteigert. Der Stetgerlös war seither in der Sparkasse der Gemerbebank dahler deponirt. Wir fordern hierdurch denjenigen, ter Ansprüche an den Steigerlös machen zu können glaubt, auf, binnen 8 Tagen seine Ansprüche bei uns geltend zu machen, widrigenfalls der Erlös als gefundener Gegenstand betrachtet und hiernach behandelt werden wird. Gießen, den 13. Januar 1881. Großherzogliche Polizeicerwaltung Gießen. Fresenius. Schutzvorrichtungen für gewerbliche Arbeiter. Der Regierungs-Entumf von Vorschriften betr. den Schutz gen erblicher Arbeiter gegen Gm Westende, abgesehen davon, daß die Brücke hauptsächlich für die Marktbe,u»-r und bie Arbeiter von Bedeutung fei, welchen ein Umweg von circa 1» Minuten unangenehm fern müsse, - Erbprinz zu Nsenburg-Wächrersbach, Durch!, gibt zu bedenken, ob nicht an der Schlobstroße ein Kettensteg anzulegen und die Brücke an der Kaiserstraße zu erbauen sei, um beiden Interessen zu genügen, — Nach einem Schlußworte des Berichterstatters wird dem Beschlüsse zweiter Kammer eiw stimmig be,getreten. - Dasselbe ist der Fall bezüglich des Antrages der Adaa Osann und Baur auf Errichtung einer stehenden Brücke über den Main bei Kostheim - ®r“f = uba*- Erl,, empfiehlt bei dieser Gelegenheit, die Brücke als Eisenbahnbrücke zu bauen, um die Bahnhöfe Casiel und Bischofsheim zu verbinden woraus Ministerialpräsideut Schleiermacher, Exe, erwidert daß bTefe?^©eaenflanb von der Regierung bereits in's Auge gesaßt sei. - Der Antrag Schröder und Genossen, die Erhöhung der Dotation für die Ackerbauschulen betreffend, wird in Ueber- emstimmung mit dem jenseitigen Beschlüsse abgelehnt. - Der in der zweiten Kammer zur Annahme gelangte Antrag Schröder und Genossen auf Aufhebung des Gefekes vom 3. Mal 1858, die Bildung der Ortsoorstände betr., und eines Theils des Ge etzes ^2 über Mitwirkung der Forensen bei der Festsetzung des Geme.ndevoran- schlags wird nach kurzer Debatte, an welcher sick Herr Wernher der P r ä s i d e n t und 5reiberr i e d c fei zuEisenbach bethelligen, einstimmig abgelehnt- — Der Muhl auf Vor age eines den Art. 11 des Jagdgesetzes von 1848 mod,sichenden Gesetzesentwurfes wird für erledigt erklärt und weiter dem Beschlüsse des anderen Dauses bezüglich des Antrages Büchner, die Erbauung einer Zweigbahn nach Pfungstadt betreffend, beigetreten. B _ ,r “• Darmstadt, 12. Januar. sErste Kammer der Stände. 18. Sitzung. Schluß.j Weiteren Berathungsgegenstand bildet die Vorlage wegen Erbauung einer stehenden Brücke über den Main bei Offenbach. Der Berichterstatter, Herr Wernher, betont, wie man bei einem Brückenbau wesentlich auch die Zukunft im Auge haben müffc unb wie jetzt schon bcr größte Theil von Offenbach an dem Projekte an der Kaiserstraße interessirt sei; trotzdem empfehle er Beitritt zu dem Beschlüsse zweiter Kammer. Herr Geh. Commerzienrath Wecker: Da der Adg. Böhm in der zweiten Kammer die Stellung der Brücke zum Gegenstand einer Erörterung gemacht habe, welche den thatsächlichen Verhältnissen nicht ganz entspreche, sehe er sich zu einer Widerlegung veranlaßt: Ein großer Theil der Bürgerschaft habe sich von Kundgebungen ferngehalten, welchen eine sachgemäße Behandlung des Gegenstandes fernlag und erst nach den Vorkommnissen in der 2 Kammer habe sich die Gegenseite zu einer Eingabe an die Regierung entschlossen, deren 650 Unterschriften nicht auf dem Wege der Agitation zusammengebracht worden seien. Der Stadtvorstand habe sich allerdings unter dem Drucke der Agitation dahin ausgesprochen, daß die Brücke an der jetzigen Stelle, wenn thunlich verbleiben solle. Dieser Beschluß fei kurz vor den Stadtverordnetenwablen gefaßt worden und die Consequenzen, welche Herr Böhm an diesen Beschluß geknüpft habe, können deßhalb nicht gezogen werden. Redner beleuchtet die behauptete Verkehrs- verschiebung und führt aus, wie die Schloßstraße nicht mehr den Mittelpunkt der Stadt bilde und wie bei einer Verlegung ihres Verkehrs nach der Kaiserstraße die Bewohner von Fechenheim bis zum Markte nur einen Weg von 720 Meter mehr zu machen haben würden, was Niemand veranlassen werde, Offenbach fern zu bleiben Für die Arbeiter spiele die Stellung der Brücke überhaupt keine Rolle, abgesehen davon daß der größere Theil derselben im Westende beschäftigt sei. Für Fuhrwerke könne ein Mehr oder Weniger von einigen hundert Metern nicht in Betracht kommen. Den Häuferbesitzern der Schloßstraße erwachse bei der Verlegung ein Nachthell, selbe auch in tendenziöser Weise übertrieben worden sei. Vor Allem sei die Verhältnisse nach dem badischen Wassergesetz für bie Gemeinden günstiger liegen, als dies jetzt vei uns der Fall ist. — Graf zu Erbach-Erbach, Erl., empfiehlt Herbeiziehung der Staatstechniker in die oorgeschlagene Eommifsion. — Fürst zu Ysenburg-Birstein, Durch!., glaubt, baß über ein System nicht Diejenigen endgültig entscheiden können, welche dieses System seither geschaffen und ausgebaut haben. Die Berathung wird abgebrochen, da über diesen Gegenstand zwei Ausschüsse berichteten, welche bis morgen sich über die zu stellenden Anträge einigen sollen m. Darmstadt, 13. Januar. (Erste Kammer der Stände. 19. Sitzung.) In heutiger Sitzung referirte zunächst Freiherr von Wamdolt über einen Antrag, welchen der dritte und der viert- Ausschuß der Kammer gemeinschaftlich zu den das Hochwasser des Rheins betreffenden Eingaben stellen. Die Kammer schließt sich ohne erhebliche Debatte diesem Antrag an, wonach bie Regierung ersucht wird, schleunigst eine aus an bem Strombau nicht beteiligten Technikern, Großherzoglichen löaubeaniten, sachkundigen Landwirthen und Schiffsahrtsinteressenten bestehende Kommission zu berufen, welche unsere Stiombauverhältnifse zu untersuchen hat. Im Uebrigen wird den Beschlüssen zweiter Kommer in dieser Materie im Wesentlichen zugestimmt.— Bezüglich der Anträge Schröder und Stephan (Heßloch) aus Erhöhung der Staatsstraße zwischen Nierstein und Nackenheim beschließt die Kammer nach kurzer Debatte, in welcher die Herren Wernher und Lauteren die dringende Nothwen- digkeit der fraglichen Herstellung betonen, die Regierung zu ersuchen, bie bafür erfor- dciliche Summe in bas nächste Staatsbubget einzustellen. — Der Antrag bes Abg. Betz wegen einer Revision bes Einkommensteuergesetzes wird in Uebereinstimmung mit dem Beschlüsse des andern Hauses zur Zeit abgelehnt. — Die Kammer ertheilt weiter dem Gesetzesentwurf m Betreff der Anwendung der für die Großh. Cioildiener bestehenden Bestimmungen auf die übernommenen Beamten und Bediensteten der Obers hessischen Eisenbahnen und dem" in Verbindung damit vorgelegten Besoldungsetats der Letzteren ihre Zustimmung jedoch unter einstimmiger Ablehnung des von der zweiten Kammer mit geringer Majorität angenommenen Antrags Ellenber ger, den Maximalgehalt des Directors der Oberhessischcn Bahnen statt, wie oorgeschlagen, auf 6500, auf 6000 zu normiren. — Der Antrag des Abg. Kugler auf Errichtung emes Stationsgebäudes auf der Main-Neckar-Eisenbahnstatiou Sprendlingen wird für erledigt erklärt. — Bezüglich des Antrages des Aog. Racke auf Revision der im Großherzogthum geltenden Bestimmungen über Besteuerung des Haufirhanbels unb bes Antrages bes Abg. Freiherrn v. Webckinb, bas Geometerwesen tm Großherzogthum betreffend tritt bie Kammer ohne Debatte den jenseitigen Beschlüssen bei, ebenso bezüglich einer längeren Reihe von Beschwerden und Gesuchen, darunter die Beschwerde des Gemeinde- rathes von Bensheim, die Niederlegung des sogenannten Rinnenthores betreffend. — Eine direct an bie erste Kammer gelangte Bitte des Caplan Heeß zu Dieburg, Auszahlung der ihm nach dem Ableben des letzten Pfarrers zukommenden Sustentations- und Tagegelder betreffend, wird nach einer von Ministerialrath Weber Namens der Regierung abgegebenen Erklärung für erledigt erklärt. — Bezüglich de.zBeschwerde der zur Abstimmung über Einführung einer gemeinsamen Schule zu Nidder-Saulheim berufenen Katholiken beharrt die Kammer bei ihren früheren Beschlüssen, wonach bie Beschwerbe insofern als begründet erkannt wird, als Unberufene bei der Abstimmung mitgewirkt haben — Damit ist das vorliegend-' Material erledigt und der Präsident schließt die Sitzung mit dem Bemerken, daß nach der Intention der Regierung der Schluß des Landtags etwa in der zweiten Hälfte des Monat Februar erfolgen solle, unb daß bie Regierung wünsche, baß unmittelbar vor bem Landtagsschluß beide Kammern der Stände gleichzeitig einige Tage versammelt sein möchten, um etwaige Differenzen noch auszugleichen. Bemerkt sei noch, daß m dieser Schlußsession auch die Vorstellungen der Gewerbebank zu Gießen, des Spar- und Creditvereins Osthofen und der hessischen Credstgenossenschaften, deren Heranziehung zur Gewerbesteuer betreffend, zur Verhandlung kommen werden. Berlin, 12. Januar. Der Antrag Windthorst, — „das Spenden der Sacramente und das Feiern der Messe ist straffrei, alle dem entgegenstehenden Bestimmungen sind aufgchoben", welcher in der allernächsten Zeit das preußische Abgeordnetenhaus beschäftigen wird, hat nach uns aus parla- mentarischen Kreisen zugehenden Informationen alle Aussicht, die Majorität des Hauses auf sich zu vereinigen; denn außer dem Centrum werden nicht nur die entschiedenen Liberalen (Fortschritt und Secesfionisten), sondern auch die Altconservativen unb, wenn sich die Version, daß der Fürst Reichskanzler der Berathung d:s Windthorst'schen Antrages beizuwohnen gedenkt und sich im Großen und Ganzen für denselben aussprechen will, bestätigt, die Conserva- tioen überhaupt für die straffreie Gestattung deZ Mefselesens und Sacramente- spendens ihr Votum abgeben. Es würde damit dem Culturkampf seine atsttaste Spitze abgebrochen sein. — Die endlich erfolgte Ankunft d/, Stunden zurück Wenn man die Snifernung von Darmstadt noch Butzback (73,11 Kmtr.) in Betracht zieht so verdient gewth diese Fahrt al« eine außerordentliche Leistung öffentlich reg.stitrt zu werden. Sonntag Nachmittag fuhren die Herren, nachdem dieselben fick und ihren Pferden im .Heffischen Hof- dahier die nöthtge Ruhe gegönnt hatten, wieder nach Darmstadt zuruck. (W. B ) ■ ®LaJ 12> lZum «nterstützungSwobnsitz Gesetz) Vor mehreren Jahren hat eine in OberflörSbeim wohnende Wittwe Unterstützung von der dortigen Gemeinde genoffen *®e'1 b" _®°&n t,T Wittwe, der Dagelöhner Mauer, obschon c.vttrecktlick hierzu verpflichtet' dieser Pflicht nicht Nachkommen konnte, denn er hatte von seinem kärglichen Togelohn eine zahlreiche Familie zu ernähren. 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