Nr. 3 Mittwoch den 5. Januar issi. Kießmer ÄMger AilM- Hüi JlmtsHat! für in Kkis Gießen. NedactionSburea« r Gxpeditionüburesu: Schulstraße B. 18. Erscheint täglich mit AusnahmedeS Montags. Preis vierteljährlich 2 Mar? 20 Pf. mit Sringerlup. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 M >"Wir Amtlicher HL) ei l. Bekanntmachung. >- /. \ Betreffend: Die Prüfung der Bewerber um Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst im Frühjahr 1881. , Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen sich der im Frühjahr 1881 stattfindenden rubr. Prüfung zu unterziehen, werden hierdurch aufgefordert, ihre deßfallsigen Gesuche um Zulassung bei Meldung des Ausschlusses von dieser Prüfung spätestens bis zum 1. Februar 1881 bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission einzureichen. Hinsichtlich der Anbringung der Gesuche wird im Speciellen das Folgende bemerkt: 1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzog thum Hessen seinen dauernden Aufenthaltsort hat. 2. Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr erfolgen. 3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird. 4. Dem Gesuche find folgende Papiere beizufügen: a) Geburts-Zeugniß; b) Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit und Fähigkeit den Freiwilligen während einer einjährigen acttven Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen; c) ein Unbescholtenheitszeugniß, welches von der Polizei-Obrigkeit oder der vorgesetzten Dienstbehörde auszustellen ist; d) einen s elbstgesch ri eben en Lebenslauf. Zu pos. b. wird noch besonders darauf bingewiesen, daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen darf und daß die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein muß. 5. In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen (Französisch, Englisch, Lateinisch oder Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will. 6. Ist bereits früher ein Gesuch um Zulaffung zur Prüfung etngereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholten- deitszeugniß beizulegen. t _ Utbtr die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, gibt ore Prüfungs-iOrdnung (Aul. 2 zur Ersatz-Ord. — I. Thril der Wrhr- Ord. vom 28. September 1875 — Reg.-Bl. Nr. 55 von 1875) Aufschluß. Bezüglich des Prüfungs-Termins, sowie des Locals, in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt ev. weitere Bekanntmachung; auf specielle Ladung kann nicht gerechnet werden. Darmstadt, den 29. December 1880. Großherzogliche Prüfungs - Commission für einjährig Freiwillige. Der Vorsitzende: _________Spamer. Bekanntmachung. Betreffend: Das Crsatz-Geschäft für 1881. Mit Bezug auf die Bestimmungen der Deutschen Wehr-Ordnung, fordern wir alle im Jahr 1861 geborenen Militärpflichtigen, sowie die in früheren Jahren geborenen, welche sich noch nicht zur Musterung gestellt haben, oder welche hinsichtlich ihrer Verpflichtung zum Eintritt oder ihrer Befreiung vom Militärdienste noch keine definitive Entscheidung erhalten, und entweder im Kreise Gießen ihren dauernden Aufenthalt haben, oder in demselben als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten, oder als Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener, Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrburschen,' Dienstboten, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft sich aufhalten, hiermit auf, sich behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle in der Zeit vorn IS. Januar bis zum 1. Februar I. I. bei der Bürgermeisterei ihres Wohnortes, beziehungsweise chres Aufenthaltsortes, zu melden und dabei, wenn sie an diesem Orte nicht geboren find, ihren Geburtsschein und wenn fie bereits bei einer früheren Musterung concurrirt haben, ihren Loosungs-Cchein vorzulegen. Wir machen zugleich daraus aufmerksam, daß Diejenigen, welche die Anmeldung unterlaffen, zu gewärtigen haben, daß fie mit einer Strafe bis zu 30 Mark oder mit Hast bis zu drei Tagen belegt, von der Theilnahme an der Loosung ausgeschlossen und ihrer etwaigen Ansprüche auf Zurückstellung rc. verlustig erklärt werden. Bezüglich derjenigen Militärpflichtigen, welche zur Zeit abwesend sind, sind deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- und Fabrikherrn zu diesen Anmeldungen verpflichtet. Die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises werden beauftragt, Vorstehendes in ihren Gemeinden noch besonders auf ortsübliche Weise bekannt machen zu laffen. Gießen, am 3. Januar 1881. Großherzogliches Kreisamt Gießen. ___Dr. Boekmann.____________________________ An die Großherzoglichen Bürgermeistereien der Districts-Einnehmerei Treis a. d. Lumdas Wir ersuchen Sie alsbald öffentlich bekannt machen zu laffen, daß das Bureau der Districls Einnehmerei Treis a. d. Lda. mit dem heutigen Tage in das Haus Lit. B. Nr. 169n/ioo der Gartenstrafie (neben der Spar- und Leihkaffe) verlegt worden tst. Gießen, den 29. December 1880. Strob, G^oßh. D'stricts-Etnnehmer. Der Freihandel, das Princip unserer Wirthfchafts- entwickelung. Der Streit über die fundamentalen Grundsätze einer rationellen Handels- polittk, der sich jüngsthin zu der Frage, ob Schutzzollsystem, ob Freihandel, -ugespitzt hat, kann nur eine temporäre und in Rücksicht auf die Zett- und OrtSverhältniffe praktische Bedeutung haben. Der Gang der Entw-ckelung des gesellschaftlichen Wirthschastsl-bens h^t denn doch zu deutlich die Richtung vorgezeichnet, welche die Handelspolitik der Völker naturgemäß einschlagen muß, um einen Streit über Principien in derselben zuzulaffen. — Das Ideal des gesellschaftlichen Handelsverkehrs tst unzweifelbaft der absolute Freihandel und Absperrung der Grenzen gegen einen freien Waarenverkehr können nur als momentane, nimmermehr als principielle Formen einer rationellen Handelspolitik angesehen und erstrebt werden. Selbst der begeisterte Schutzzöllner wird es nicht bestreiten wollen, daß die Schutzzölle nur relative, auf verändere liche Verhältnisse basirte wlrthschaftliche Hilft. und Heilmittel fein und nur dazu dienen dürfen und sollen, die Nationen gleichmäßig kräftig zu machen, um in der freien Weltwirthschast ohne Benacktheiligung durch andere Nationen bestehen zu können. Die Urform der menschlichen Wirthschaft zeigt eine fast vollkommene Gleichheit der Ärbe.ts- und Lebensweise der Menschen, und diese Gleichheit ist eine Gleichheit der einfachsten ursprünglichsten Formen. Die Hilfsmittel, welche den Mensche:, für die Erwerbung der Dinge ihrer Leibesnothdurft zu Gebote stehen, find in jen-n uriprünglichen Zeiten reine Naturproducte, und darum in ihrem Wesen und Wuken fast identisch. Der Stein dient den Menschen jener Periode als einziges Werkzeug zur Verarbeitung anderer Materialien. Die Unzulänglichkeit der rohen Steinwerkzeuge zur Hervorbringung cowplic-rter Arbeiten mußte zur Folge haben, daß man sich tu der Beschaffung der Lel. ils- mittel aus das beschränkte, was der Natur auf die einfachste Art abzugewinnrn war. In der fortschreitenden Zeit gelingt es einzelnen Menschen, die Werkzeuge vortheilhafter zu gestalten und dadurch eine größere Macht über-die Natur und deren Schätze zu gewinnen. Die Gesellschaft dtfferencirt sich jetzt in Bezug auf Arbeitsformen, Arbetlsproducte, Lebensweise, kurzum aus Cioili- sation. Die Stämme oder Völker, deren Angehörige solche mechanische Erfindungen gemacht haben, gelangen zu höherem Wohlstände und in deffen Folge zu höherer Intelligenz. Der Boden in ihrem Wirkungsbereiche wird ergiebiger ausgenutzt und Beschäftigungs- und Ernährungsweisen werden gepflegt,, die man früher nicht kannte und die man andererorts noch jetzt nicht kennt. In jenen frühen Zetten der Civtlisatton — und für die weitaus größte Mehrzahl der Erdbewohner der Gegenwart bestehen diese Zeiten noch heut — ist der Verkehr nur ein sehr unbedeutender und langsamer, und darum verbreiten nütz« ltche Kenntnisse sich nur in kleinem Bereiche und in langen Zeiträumen. _ Da aber jede neue Erfindung das Hilfsmaterial zu wetteren und rascheren Fortschritten schafft, so entwickelt sich das Wirthschaftsleben der fortgeschrittenere»; Stämme und Völker unverhältntßmäßig raschir und energischer, als daS der zurückgebliebenen. Es entstehen wette Contraste in den Lebeusverhältntffen der Erdbewohner. — Die Erfindungen und Entdeckungen sind an den verschiedenen Stellen verschiedene. Und nicht nur'der Zufall spielt bet dieser D>ff<-re c.rung eint Rolle, sond.rn auch die verschiedtne Natur der Länder und der natürlichen Lebensweise der Völker. Je nach dem eine Oertlichkeit besonders günstige Bedingungen für diese ober jene Form der Landwirthschaft, oder für dieses oder jenes andere Gewerbe bietet, oder je nachdem die Lebensgewohnheiten dazu auffordern, werden auch einzelne bestimmte Gebiete menschlichen Schaffens besonders vervollkommnet und bevorzugt erscheinen und auf ihnen ein Höheres in jenen Gegenden geleistet werden, als anderwärts. Damit verändern sich dann auch die Bedürsntffe und die L'bensgewohnheiten. Je mehr nun der Verkehr der Menschen miteinander zunimmt, das heißt, je mehr die einzelnen Völker mit den Verhältntffen anderer bekannt werden, um so mehr wird das Streben geltend, die Lebensvorzüge jener gleichfalls zu genießen und zu den Hervorbringungen der eigenen Cultur auch die der fremden zu fügen. Damit ist dann ein sehr kräftiges Ferment für die allgemeine Cultur gewonnen, denn das einmal geschaffene Bedürfntß erzeugt auch das intensive Bestreben, es zu befriedigen. — Wenn die Naturbedingungen vorhanden sind, wird.man zu neuen Prodnctionen schreiten, und dabei wird die Mannigfaltigkeit der Geistesgestaltung der verschiedenen Völker mannigfache Verbefferungen und Vervollkommnungen der betr. Production hervorbringen. Dieselbe wird wesentlich rascher und energischer gehoben werden, als wenn sie an einen Ort gebannt wäre. Wo die Naturbedingungen nicht borUegen, wird der Handel Vie tausch, weise Beschaffung der beoursten Maaren übernehmen und dabei sowohl die fremde Production beleben und in ihren Formen vervielfältigen, als auch die eigene derjenigen Produkte, die im Tausche für die Erzeugniffe j?nct hingege» Ben werden. Mit dem steigenden Verkehre kommt noch ein anderes Moment in Geltung, deffen Wirksamkeit die eigene Production und deren Ergiebigkeit steigert. Während in den lange cultivirten Gegenden eine gewisse Erschöpfendes Bodenretchthums im Verhältniß zur gewachsenen VolkSzah! und deren Bedürf- niffe eintritt, ist der wenig ausgebeulete und spärlich besetzte Boden der niedrig civilistrten Weltgegenden in hoher Leistungskraft geblieben und kann, ausge- beutet, Schätze hergeben, die jenem nicht oder nur mit unverhältnißmäßigen Mühen und Kosten abgerungen werden können. Dazu kommt die verschiedene Ergiebigkeit der Länder unter den verschiedenen Klimaten. — Es ist ein einfaches Vrrnunftgesetz, daß man möglichst den ganzen Erdboden und alle seine Vortheile der Welt-Confumtion dienstbar macht, um nicht nur die reine Quantität der Erdprodmte zu vermehren, sondern dieselben auch in der Weise zu beschaffen, welche den geringsten Kraftaufwand nöthig macht und Kraft ver- sügbar läßt für andere civilisatorische Arbeiten. Diesem Gesetze folge id ist zu allen Zeiten in den verschiedensten Formen Auswanderung und Colonisation betrieben worden, und der Erfolg war immer eine allgemeine Steigerung der Cultur sowohl in den alt- wie in den neubestedelten Gegenden. In diesen Grundzügen hat sich unsere WirthschaftSentwickelung von den frühesten Zeiten bis heut bewegt, und eben diesem Umstafide verdanken wir die verhältnißmäßig bedeutende Mannigfaltigkeit und den großen Reichthum unserer heutigen Civiltsation. Die Bewegung ging von der Urform einer ursprünglichen einfachen Gleichheit, resp. einer gleichen Armuth aller Menschen u ferer Erde zu Jener Vielfältigkeit der Bedürfnisse und der Mittel, sie zu befriedigen, die unsere heutigen Culturcölker auszeichnen. Die Tendenz unserer Zeit ist es, mit dem ganzen Apparate unseres hochentwick-lten Verkehrswesens diese Vielfältigkeit insofern zu einer Einheit zu gestalten, als man möglichst alle Völker der Erde mit ihr ausstaiten will- — Das ist das Ideal der modernen Wirthschaft und das Zül aller Wirthschastsentwickelung überhaupt: den ganzen Erdkreis zu einem einzigen Wirtschaftsgebiete zu machen, dessen lokale Beson- derheiten unvermindert der ganzen Gesellschaft dienstbar sein sollen. Und dieses Ideal, es bildet zugleich das Princip für die Ausgestaltung der Tausch- verkehrs-Beziehungen aller Völker. — Nur der vollendete Freihandel kann dieses Ideal erfüllen, und darum bildet derselbe den Gnmdzug jeder naturgemäßen und rationellen Handelspolitik, von dem man durch Constituirung von Schutzzöllen nur abtreiben darf aus vorübergehenden praktischen Rücksichtnah. men auf engere lokale Wirthschaftsverbältniffe. Deutschland. Darmstadt, 3. Januar. Seine König!. Hoheit der Großherzog mit dem Erbgroßherzog, K. Hoh., und den Prinzessinnen Victoria, Elisabeth, Irene und Alix, Gr.Gr. H.H., begaben sich mit Gefolge heute Vormittag zum Besuche der Großb. Familie nach Karlsruhe m. Darmstadt, 3. Januar Der von Er. Durchlaucht dem Fürsten zu Isen« burg-Btrstein Namens des Gesetzgebungsaussckustes der erstm Kammer erstattet« Bericht über den Gesetzesentwurf, die Ausübung und den Schuh der Fischerei betreffend, gibt zunächst der Freude des Ausschuffes Darüber Ausdruck, daß, wie in den meisten anderen Staaten, auch im Großherzogthum Hcffen der Hebung der Fischerei in Zukunft eine vermehrte Aufmerk samkeit geschenkt werden wird. Doch kann cS der Ausschuß nicht unterlassen, darauf auf« merksam zu machen, daß auch durch diese strengeren Vorschriften wobl keine wesentlicheren Erfolge erzielt werden dürften wenn nicht in energischerer Weile als bisher dem Fisch und Krebsdiebstahl, welcher in vielen Gegenden alle Bemühungen, die Fischzucht zu heben, illusorisch machen, gesteuert werde. Eine Abhülfe sei am leichtesten durch die Bestimmung zu erreichen, do.ß 1. Irder wtg.n Fischdtebstahlö Bcstlafte von den Flichere-pachtungen ausgeschlosien werven muß und ihm k-in Erlaubnißschein ausgestrllt werden darf, und 2. daß lämmtlichen Fiich- versendungen Tranßportscheine ^Ursptungsz^ugniffe) bngeqebcn werden muffen. Doch dürfte diese letztere Bestimmung auf Du Gegenden zu beschränken sein, in welchen o.'r Fisch., re p Krebsdiebstabl sehr zu Hause ist, und muffe es daher Der Groß;). Regierun; überlassen bleiben, da wo rs nöthig, dreie Anordnung zu treffen. Zu drn Art 1—6 wnd Beitritt zu den Beschlüff.-n der zweiten Kammer beantragt und als Art. 6a folgende Bestimmung vorgeschlagen: „Zur Pach-ung darf nicht zugelaff^n werden: 1. wer innerhalb der letzten 3 Jahre wegen Fischdiebstahl bestraft worden ist; 2. wer - wegen irgend eines Verbrechens die bürgerlichen Ehrenrechte verloren bat, und 3. wer unter ' Polizeiaufsicht steht. Tritt wahrend der Dauer der Pachtzrit einer der drei genannten Fäll- ein, jo hört die Pachtung auf." ; Die Art. 7- 16 werden in Uebereinstimmung mit der 2 Kammer zur Annahme em ■ pfohlen. In Art. 17 ist der Verkauf von Fischen und Krebsen ohne ein bestimmtes Naß oder : Gewicht, oder wenn solche Schonzeit haben, verboten D»r Ausschuß v-rweist hier auf die an anderer Stelle zu stellenden Anträge. Die Art. 18—47 incl. werden zur Annahme nach { den Beschlüssen des anderen Hauses empfohlen. — Unter Bezugnahme auf das im Eingang I -es Berichtes Gesagte beantragt der Ausschuß die Aufnahme folgender Artikel: „Art. 47a । Der Transport und Verkauf der Fische >ft von den Organen Dir öffentlichen Sicherheit gc ' nau zu überwachen. Die Großherzogliche Negierung ist berechtigt, in denjenigen Gemeinden, i in welchen der Fisch-, resp. Krebsdiebstabl sehr zu Ha ffe, Die Anordnung zu tt ffen, daß jeder j Sendung von Fischen oder Krebsen ein Transportschein (Ursprungszeugniß) beigegeben werde Davon ausgenommen sind stets solche Fiiche, resp. Krebsarten, w.lche nicht im Großherzogthum ■ gcfangcn werden. Transportirt Der Fischer die Fische, resp. Krebse selbst, so genügt, wenn : derselbe eine von dem Vorstand der Gemeinde, in Deren Gemarkung das Fi chwässer liegt, tu ; dem zu fischen er berechtigt ist, für die Dauer der Fischberechtigung auszustellende Bescheinigung, ; daß er fischercibercchtigt ist, bei sich führt." „Art. 47b. Stufe Transpvrtscheine müssen auf Verlangen den Organen der öffentlichen . Sicherheit, sowie denen der Fijchereipolizet vorgezcigr werden, weiche v.rpflici'tet find, bei dem * Mangel Der Transportsch-ine die betreffenden Sendungen zu confiSciren und b.i Der iu treffen- ' den Behörde die Anzeige zu machen " Zu Den Art. 48- 50 findet der Ausschuß nichts zu erinnern, beantragt dagegen zu - Art 51 Der Zusatz: „Ferner ist es den Besitzern von Enten untersagt, dieselben tm offenen j Fischwasser während der Winterfchonzeit cinjulaffen.'- Die Art. 52—60 geben dem Aus i -ß zu einer Beanstandung keinen Anlaß. Die Art. 61—83 enthalten Strafbestimmungen ■ und sind von der 2. Kammer unverändert angenomm.'n Da der Ausschuß die oben erwähntcn Zusatzartikel beantragt hat, deren Nichtbeachtung notbrocnoi^er Weise Strafe nach sich ziehen ‘ müssen, io beantragt derselbe Die Einschiebung des Absatzes m Art. 61: „Wer Fisch Da, wo j eö vorgcschriiben ist, ohne Beifügung dcS Transportschkines versendet, oder ohne Mi'führung ] desselben, resp der vorgeschriebenen Bescheinigung (1. Satz 2, Art. 47a), solche transportirt". —1 Die Art. 62 — 66 werden zur Annahme in Ucbminftiminung mit den Beschlüssen bei zweiten Kammer empfohlen Berlin, 1. Januar. Der „Magd. Zkg." entnehmen wir: Wie man ■ hört, wird bei der nächsten Berulhung des Etats für Post und Telegraphie tm ■ Reichstage der Antrag gestellt werden, eine zweite Zone für Telegramme auf kurze Entfernungen zu der niedrigeren Tixe von 3 Pfg. für das Wort der i Depesche etnzurichteu. Es wird hcroorgedoben, daß der kleine Verkehr unter ; dem einheitlichen Worttarif stark benachtheiligt sei und dürfte nach dem, was < verlautet, ein derartiger Antrag im Reichstage leicht eine Majorität finden. • Die Reichs-Telegraphen-Verwaltung vertritt aber nach wie vor den Stand» ) Punkt, daß der einheitliche Worttarif sich sehr bewäcrrt und im Interesse des Verkehrs nicht daran gerüttelt werden darf. — Die Straßburger Tabaks- manufactur hat, wie wir hören, den Plan, auch in Berlin eine F ltale zu i errichten, aus bestimmten Gründen aufgegeben. Dagegen arbeitet die dortige l Verwaltung mit allen Kräften darauf hin, ihre Verkaufs-Filialen in Deutsch» ls land zu vermehren und so die freie Tabaksi dustiie zu unterdrücken. Jetzt verlangt man bekanntlich vom elsässischen Landesausschuffe wieder 500,000 Mk. bewilligt zur Verstärkung der Betriebsmittel der Manufactur, während man in Wahrheit diese Summen nichr dazu, sondern zur Begründung neuer Verkaufs-Filialen verwendet und somit alle Concurrenz lahm legt. Indem mau Filialen errichtet, sogc-r Fabriken ankauft, arbeitet man nur auf das Tabakö- monopol hin, um dasselbe weniger schwierig zu machen, ganz nach Analogie ; des Erwerbes der Prwateisenbahnen durch den St at. Es ist bekannt, daß der Unterftaatssecretär Meyer, unter dessen Verwaltung die Straßburger Manit- factur geleitet wird, einer der energischsten Befürworter des Tabaksmonopols ist. Wie wir hören, werden, dem Verein deutscher Tabakssabrikantcn folgend, nächstens auch die deutschen Handelskammern sich zu einem Callrctioschritt zu» sammenthun, um dem Vorgchrn der Straßburger M mufactur möglichst Einhalt zu thun. Araukreich. Paris, 1. Januar. Dek-8chuke (pniltoitoi) Die^stt^—^Beständig^Aussicht^ mäßiges^Honorar"^^" 3Um °mj°hrig-fr-twMg-u Löfllmd's Mah-Ertracte Verantwortliche Redaction: A. Scheyda. — Druck und Verlag der BrÜhl'schen Univ.-Druckerei (Fr. Chr. Pietsch) in Gießen. Kölner Dombanloose, Geldgewinn M. 75000 baar rc., Ziehung 13/15. Januar versendet ä 4.— incl. Frco Zus. mit Gew -Liste. (90 I. Zimmermann, Andernach a. Rhein. Strohzopfe zum Umwickeln von Pumpen rc. sind vor- Eig bei ' (126 H. ZDickore, Sonnenstraße. 128) Ich beabftchtige ver- fchiedene schön gelegene Bauplätze zu verkaufen. Th. Worte. g Ich empfehle meine, unter eigener Aufsicht, stets frisch x gebrannten Kaffee s 8 § hochfeiner Oualität, in beliebiger Verpackung in Sorten zu tt M t,20 1,40 1,60 1,80 und MK. 2,— per Pfund. || X verwende hierzu nur ganz reine, fein und kräftig M schmeckende Kaffeesorten und wird sich das vereheliche Publikum fl X*8, durch den kleinsten Versuch überzeugen, daß meine Kaffee's sowohl tn Bezug auf Qualität, wie relative Billigkeit sehr zu empsehlen sind X I u F. Nassauer, 8 5,5 Rmtr. Nadel-Scheit, 1 „ „ -lknüppel, 17,4 „ „ -Stöcke, 2850 Wellen „ .Reisig. Der Anfang erfolgt am Brennholz im Dachsberg Morgens und am Bau- und Werkholz um 1 Uhr Nachmittags. Zusammenkunft im Dachsberg. Albach, am 3. Januar 1881. Oroßherzogl. Bürgermeisterei Albach. Oeffentliche Sekauutmchimg. 116) In dem Concnrs über das Vermögen des Carl Richard Lextor in Güßen werden die Concursgläubtger auf Grund des § 139 der Concursordnung benachrichtigt, daß bet Vertheilung der Maffe nicht bevorzugte Forderungen im Betrag von «X. 3998,23 zu berücksichtigen sind, und der verfügbare Massenbistand JL 369,77 beträgt Ein Verzeichniß von den bet der Vertheilung zu berücksichtigenden Forderungen ist auf der Gerichtsschretberet des hiesigen Amtsgerichts zur Einsicht der Betheiltgten niedergelegt. Gießen, den 3. Januar 1881. M. Pilger, Concursverwalter. Holzverfteigerung. Montag den 10* Januar, Vorm ltazs von 9 Uhr an, sollen im Albacher Gemetndewald in den Districten Dachsberg und Roderde folgende Holzsortimente öffentlich meistbietend versteigert werden: 9 Elchenstämme mit 7,3 Fstm., 120__ Schlittschuhe empfiehlt (123 Carl Noll, Caplansgaffe. Kölner Dombauloose^ Geldgew. Hauptgew 75040 baar, ohne jeden Abzug. Zieh. 13.-15. Jan. 1881. Nur Originalloo>e versendet h 4. incl. Fco -Zus. amtl. Gew.-L'sle Der Haupt- colletteur A. I- Pottgießer in <5öln. Bei Abn. von mindestens 25 St. h 3,75. 22) Ihre so beliebt g wordenen" Belaiige-Kaflee's täglich frisch gebrannt, von JL 1.20 an, als vorzüglich per Psd. JL 1.40, empfiehlt die Kaffee-Brennerei von S. Elsoffer, Mnktstroße 205. 121) HauS mit Laden in der Wall- thorstraße zu vermiethen. Nähere- be» der Exped. d. «l. " 122) In der Nordanlage, nahe bei der Töchterschule ist ein neu hergerichtetes Familienlogis von 5 Zimmern sofort zu vermiethen. Näheres bei der Exp d Bl. 112) 1—2 Arbeiter können Logis er- _______Neuenweg 186. 117) Ein kleines möblirtes Zimmer zu vermiethen._________Seltersweg 10. 111) 1 Logis (2. Etage) per 1. April event. früher zu vermiethen. _____________Marktplatz B. 31. , 24) Ein kleines Familienlogrs mit abgeschlossenem Corridor und allen Bequemlichkeiten zu vermiethen und alsbald zu beziehen.____________W. Seuling. _ 21) Zimmer mit Cabinet im ersten Stock, mit Aussicht nach der Straße, hochfein moblirt, vermiethet S. Elsoffer, Marktstraße 205. 51) Ein möblirtes Zimmer zu vermiethen bei W. Both, Neuenweg 138, 67) Freundlich möblirtes Zimmer zu vermiethen. Marktstraße D. 218, 1, St. 219) Ein möblirtes Zimmer mit Kost zu vermiethen. Seltersweg Lit, C- 61, 38) Das von Frau Pfarrer Preuschen bewohnte Logis ist per 15. März zu ver- mrethen.__Karl Leib 60) Ein schön möblirtes ZimmeU fort zu vermiethen. Näheres m der Buchhandlung von Fehsenseld, Seltersweg. Str. «Udit WÄS- C“l be hab, W % k öc N Lt h ben, N wachsen^ btu Ä N. Mtttn tz als en Die «qH Ven Ut.^uer. w. i Zeit einen ,-srtz-s- bestimmt, dc Ersätze von öndernng de vor Beginn Summe ans er durch da? bieten dem ! nach dieser 9 zweiten Kan rathung im ficht ausgesp einzuhaltende Regierung zr In Folge de dm Ausschuf Regierung ge diesen Gegens Vorarbeiten s können. Die Schluß des s ju sollen, bek dieser Amßer klart und es dm von Herr jmseitigen Be k. der süddeutsch Petitionen ge! sind die folgt Kaufmanns^ "lünnschast zu iu Bnmen ur Kemnitz, die xannschast zu Franksurt a. ‘ ordneten und ' und Gewerbe Hnndelskamm Handels- und M zu Mag dleHandelska München, der undRegensbu loerbekammer Jammern für ] gJJ Petitionen ^nschweig, Aenach, der i WPt- und R den jtreje ^Nürnberg, an,,. Berti DA« iv. btn Aö; d°r R-i, t A S '* M .7™ tu fijj Ü'WfS fc 7»i-t Ich ‘innt6m fa 0011 be SL* »It