U t i ui?' yftSi 1880. teuts. 6ra8,on2&to §?»*s ’inus. Ingen. Zimmer per >-er, Uhmachn, ^is zu vemirthen z, granffurtcrfrr, deuvwöWte oeiten Stock, irtes Zimmer später zu ver- 5636 ie Loeber, ir. B. I4S. endliches Familie i unb per 15. 6fir- wch früher, zu bt- ' @rptb. b, A. ock unseres Häusls, TU IC., \\X MX: ?e„ Mcmstraße. Anzeigen. Itjer -ursche mit er in der Ceconomit ibet sogleich Stelle. h_b, Kms. MI sweg C. 63. 3HE ANSTALT zieindruckerti Druckarbeiten. ifertigong eBi Visitenkarten odeaanzeigen etc. ifken- ehe i° HiM»v(r' k0#w»hJ >„,0-Materialien- Swl*1" jL 4' zx« «r6 16 Lg, JP 201«. Zweites Blatt. Sonntag den 29. August 188«. Kietzener Anzeiger AMM- M AMHM fit kn Kreis sikßkil. -------------- -----------------------Prti- vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Schulstraße B. 18. Erscheint tSczUch mit Ausnahme Leü SJhHitaG^ Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. <9 Amtlicher Hheik. Bekanntmachung. Da W» °I. di, «.»m,HE.,-.mach. Rechtsverhältnisse zwischen Dienstherrschaften und Dienstboten, ^kannt sind , sehen wir uns bei dem Herannahen des am Lim-," MH-’- »' ’*“•» w Gießen, den 22. August 1880. Troßherzogliche Poltzeiverwaltung Gießen. Fresenius. zu machen. 1) Der Gesinde-Dienstvertrag ist gültig abgeschlossen, wenn beide Theile sich über die Art der von dem Dienstboten zu übernehmenden Dienste m Allgemeinen und über die Gegenleistung der Dienstherrschaft mündlich oder schriftlich geeinigt haben. (Art. 2 ) 2) Die etwaige Einhändigung und Annahme eines Miethgeldes gilt als ’ Beweis des Vertragsabfchlusies. Der Betrag des Miethgeldes wird, wenn nichts anders ausgemacht ist, auf den Lohn,nicht abgerechnet. Einseitige Zurückgabe oder Neberlassung des Mtethgeldes löst den SBtttraa nicht auf. (Ärt. 3.) 3'1 Ist über die Dauer der Dienstzeit nichts vereinbart, so wird der Vertrag als auf die Dauer eines gesetzlichen Vierteljahres abgeschloffen an- Dauer eines gesetzlichen Vierteljahres abgeschlossen zu betrachtenden Dienstverträgen jeder gesetzlichen Berechtigung entbehrt, wenn nicht etwas Anderes ausdrücklich vereinbart ist. 6) Wenn ein Dienstbote sich an mehrere Dienstherr,chaftensur dieselbe Zeit vermiethet, so ist er verpflichtet, bet derjenigen Dienstherrschaft auf deren Verlangen einzutreten, mit welcher er den Dienstvertrag zuerst abgeschlossen hat, den übrigen Dienstherrschaften ist er zur Zuruckgabe des etwa empfangenen Mtethgeldes und zum Schadenersatz verpflichtet. Wenn eine Dienstherrschaft einen Dienstboten, von dem sie weitz oder den Umständen nach annehmen mutz, daß er sich für dieselbe Zeit bereits an eine oder mehrere andere Dleustherrschaften verunethet, den Dienst aber unbefugter Weise nicht angetreten oder verlas,en hat, in ihre Dienste ausnimmt, so ist sie den früheren Dienstherrschaften zum Schadenersatz verpstichtet. . Außerdem ist in den eben angegebenen Fällen gegen die Dltnstherr- sckasten beztr. die Dienstboten eine im Nichtzahlungssalle w Hast zu verwandelnde Geldstrafe von 10 bis 40 Mark zu erkennen. (Art. 7.) 7) Wen» ein Dienstbote den Dienst vertragswidrig Nicht antrUt ober unbesuat aus demselben austritt und wenn ein Dtenstbote von der Dienstherrschaft vertragswidrig nicht in Dienst angenommen oder vor Ablauf der Dienstzeit entlassen wird, so trifft die schuldige Dienstherr, schüft oder den Dienstboten neben anderen im Gesetze bezeichneten Rach, thetlkn unter Umständen eine vom Strafrichter zu erkennende Geldstrafe von 10 bis 40 Mark. (Art. 19 und 21.) 8) Wenn ein Dienstbote dilrch Vorspiegelung unwahrer Thatsachen die 3 Dienstherrschaft zur Genehmigung seines vorzeitigen Dienstaustritts bestimmt hat, so triff- de» Dienstboten neben auderen gesetzlichen Nach- theilen ebenfalls eine Straft von 10 bis 40 Mark. (Art. 20.) biefet Bekanntmachung genannten Gesetze enthaltenen polizeilichen Vorschriften ist berechitgt unb ans Verlangen be« Dienstboten verpflichtet, bfe Dienstherrschaften zur wahrheitsgemäßen Ertheilung ober Erläuterung von erthetlten ^^"stDiensthenfchafte^^^welche dieser Aufforderung nachznkommen sich weigem,"werden für jeden FM des Ungehorsams mit einer Geldstrafe von 1 ^,^E bestraft- ^Polizeibehörde erthetlten Zeugnisse werden von derselben im Dienstbuchs ebenso eingetragen, wie die gegen Dienstboten b-,w«'« uY.n.ii.n h.r S*)rf8BDlüel6rb6rbe des Ortes, an welchem der Dienst. b°U 7ur' Z°?d s erg be^d » S rrsur.he.ls in Dienst steht, abschriftliche Mit- thelltmg zu' machen.^ Die Ortspolizetbehörde hat hierauf das weiter Erforder- ltche zu veranksten.^^ dtenstbote, welchem ein ungünstiges Zeugniß ertheilt worben ist' kann aus bk Ausfertigung eines neuen Dienstbuchs antragen, wenn er nachweist daß er sich während zwei Jahren tadellos geführt hat. Arr 43/ In die Gtfinderegister sind, außer dem Vor- und Zunamen, Alter und Geschlecht der Dienstboten, den etntretenben S und dm q>anien ter jeweiltaen Dienstherrschaften, die ertheilten Dtrnstzeugniffe und die «ft WM«,* «*-■ ^^°"A r t.°4^Gesinde°-r°ing-r, welche ihr Gewerbe dazu mißbrauchen Dienst- _ J < e । < o (TitpnfieÄ ui verleiten werden mit ein(4 in. Nittztzah» boten zum Wechsel des Dienstes zu verm e , 50 ^ar£> obcr $cti r7UCmjy£kSo?en°UbteVb^ Dienstherrschaft nicht wohnen, finden ^dtV Bestimmungen in Artikel 37 bis 43 keine Anwendung. 0efein gesetzliches Vierteljahr beginnt entweder mit dem ersten Werk- tag nach Weihnachten, oder mit dem ersten Werktage nach Ostern, oder mit dem Johannistage, oder, mit dem Michaeltstageundchtetzt an dem Tage des Beginnes des leweilig nachfolgenden Viertelzahres. Ein im Laufe des gesetzlichen Vierteljahres abgeschloffener Dienstvertrag gilt, wenn nichts anderes vereinbart ist, als bis zu Ende desselben ein- 4) Bet dem Gedinge monatlicher Zahlung wird der Vertrag als auf die Dauer eines Monats abgeschloffen angesehen. (Art. 5.) 5) Der Dienstvertrag, welcher bei den auf die Dauer eims gesetzlichen Vierteljahres gemietheten Dienstboten nicht veer Wochen oder bei monatsweise gemietheten Dienstboten nicht 14 Tage Ablauf bet Dienstzeit gekündigt wird, ist sur ein werteres Vierteljahr berw Monat als stillschweigend erneuert zu betrachten. (Art. 8.) Es wird hierbei bemerkt, daß nach Vorstehendem bre dahier so häufig beliebte Aufkündigung von 14 -roßen bet den als auf dte Wetter nehmen wir Veranlaffung, außerdem die in dem zu Anfänge durch nachstehenden Abdruck wiederholt zu öffentlichen Kenntnlß zu bringen. Art. 37. Jeder Dtenstbote wird, sobald er in einen Dienst eingetreten ik und dieses nochgewiesen hat, von der Ortspolizeibehörde in das von dieser ,n führende Gefinderegister eingetragen und erhält zugleich ein vorschrlfs. mäßiges Dienstbuch, insofern er ein solches noch nicht besitzt. Wer bere trüber ein Dienstbuch erhalten hat, ist zur Vorlage desselben bei ^r Orts Polizeibehörde zum Zwecke der Vlfirung desselben bei Meldung etnerjGeldstrafe von 1 bls 10 Mark verbunden. , Art. 38. In der Regel darf keinem Dienstboten, welcher schon ein Dienstbuch erhalten hat, ein neues ausgefertigt werden, wenn er nicht das alte vorzeigt , oder auf glaubhafte Weife dte Ursache nachweist, welche ihn an der Vorzeigung ohtndertuze^gendE (n bag neu auszufertigende Dienstbuch rnufi auf das eine, wie auf das andere durch geeigneten Eintrag hingewiesen, namentlich auch der Tag der Ausfertigung des neuen Dienstbuchs tm allen angemerkt werden tion der Ortspolizeibehörde ausgestellte oder visirte Dienstbuch' hat' der Dienstbote bei Vermeidung einer Geldstrafe von 1 bis ^Mark unverzüglich an seine Dienstherrschaft abzngeben. 5 "Ja£L Dienstherrschaft ist bei Vermeidung einer Geldstrafe von 1 bis . MÄ nervÄtet innerhalb 48 Stunden nach erfolgtem Dienstantritt den .kr Aba'abe des Dienstbuches an sie anzuhalten und im Falle der dl. soso,. zeige zu machen. Dienstherrfchaften sind beiMermeidung einer Geld- ftrni, Ln 1 b 8 5 Mark verpflichtet, den Tag des Diensteintrlttes und den N D.enllaustr teS ihrer Dienstboten in deren Dienstbücher einzutragen. 9 L Tleibt dem Ermeffen der Dienstherr,chaflen überlasten ob dichlben Ä 8«U. tf« «-"«»» »<t -»->»«-»-» »»d rninf.“-««.. bi-d" «* Politische Ueberstcht. Die Berliner Polizei hat zwei ausgewiesene Socialdemokraten, Körner und Finn, die Rückkehr nach Berlin gestattet, welche in der Reichs- Hauptstadt die Herausgabe eines socialistischen Blattes planen. Diese behördliche Toleranz erscheint in einem etgenthümltchen Lichte, da die beiden Arbeitsführer schon in Hamburg in einem bald wieder entschlafenen Blatte sür den Staatssocialismus, besonders auch für das Tabaksmonopol Propaganda -gemacht haben. Hoffentlich haben wir es hier nicht mit einer neuen Art Reptile, etwa mit irgend einer Aufwärmung der staatlichen Unterstützung Lassalle'scher Ideen, um „die liberale Bourgeosie" zu erschrecken, zu thun. Ein solches Experiment ist nicht so unschuldig, wie man glaubt, denn mit den Communisten soll man sich überhaupt nicht einlaflen, nicht einmal mit den „Renegaten"; — es bleibt ein gefährliches Spiel mit dem Feuer. Die Feier des 700jährtgen Bestehens des Hauses Wittelsbach ist in Bayern glänzend verlaufen. Die Wtttelsbacher pflegten in Süddeutschland nicht allein die Wehrkraft des stämmigen bayerischen Volkes, sondern auch die Kunst und die Wiffenschaft. Sie setzten damit den hierarchischen Gelüsten der Curie einen festen Wall, und es ist schwerlich Zufall, daß der erste und bedeutendste Protest wider die päpstliche Unfehlbarkeit von München, von dem alten Döllinger ausging. Der süddeutsche Idealismus, der aus der Pflege hellenischer Weisheit hervorgtng, war in Bayern nicht unpraktisch, denn er verstand es, sich die Verfassung und die Schwurgerichte eher zu erringen, als der freisinnige aufgeklärte Norden. Endlich aber feiert man bet dem Gedenkfest mit Recht den jüngsten Sproß der regierenden Wtttelsbacher, König Ludwig I., denn unvergessen wird im ganzen deutschen Volke seine nationale That bleiben, dem greisen Hohenzollern in Versailles die deutsche Kaiserkrone im Namen der deutschen Fürsten überreicht zu haben. In der Schweiz soll ein socialtstischer Weltkongreß abgehalten werden, zu welchem die Schweizer Parteigenossen bereits Vorbereitungen treffen. Die Meldung auS Paris, die Regierung beabsichtige das Gesetz gegen die nicht autortsirten Congregattonen vorläufig nicht in Anwendung zu bringen, macht in Frankreich böses Blut. Niemand zwingt das Ministerium, die Decrete weiter auszusühren, aber trotzdem wird die Frage, warum das Ministerium plötzlich zögere, eine Lebensfrage sür das Ministerium Freycinet werden, wenn die Kammern wieder zusammentreten. Die englischen Militärbehörden treten als Werber auf, denn sie brauchen Rekruten füe Indien. Man sollte überall vor diesem neuen Menschenschacher warnen, zumal Deutsche, welche gedient haben, In London mit Vorliebe aufgegabelt werden. Es bedarf kaum der Erwähnung, daß das indische Klima vernichtet, was etwa den Afghanen und den wilden Thieren entgeht. Der Türkei ist nun abermals von den Botschaftern der Mächte erklärt worden, daß die Abtretung Dulcignos unverzüglich zu erfolgen habe. Unverzüglich, d. h. mit Ausnahme des Verzuges, den eine neue unverzügliche Antwort der Pforte beantragt — Der Sultan sitzt in guter Ruh', Und raucht 'ne Pfeif' Tabak dazu l Lokales. , Gießen, 27. »uguft. Spruch!,st- für das Schwurgericht der Provinz Oberheffen Uu 111. X-lUQTtQl 1 ooU 2 1. Landwirth Johannes Fritzel aus Schwalheim. 2. Müller Konrad Oehl aus (Srünbcrg. 3. Landwirth Peter Cuntz aus Ober-Roßbach. 4. Agent Johann Baptist Spiegel aus Gießen. 5. Ellenwaarenhändler August Mendelssohn aus Gießen. 6. Rechtsanwalt Dr. An ton Rosenberg aus Gießen, 7. Gastwirth Johannes Dietz aus Gießen. 8. Freiherr Adolph v. Harnter aus Echzell. 9. Landwirth Konrad Musch aus Ermenrod. 1°. Kaufmann Georg Wilhelm Wenzel, Lauterbach. 11. Wilhelm Trtebert aus Elpenrod. 12. Landwirth Peter Schäfer aus Windhausen. 13. Bürgermeister Dietz aus Heisters. 14. Gemeinderechner Johannes Mobs IV. aus Rieder-Mörlen. 15. Landwirth Heinrich Ernst Eifer aus Ulfa. 16. Metzger Nicolaus Engel aus Friedberg. 17. Johannes Specht aus Leusel. 18. Landwirth Reinhard Mtckel, Ober-Mockstadt. 19. Löb Döhl aus Gedern. 20. Bierbrauer Friedrich Uhl aus Nidda. 21. Früherer Bürgermeister Konrad Ronthaler II. aus Langd. ~~ Backer Hermann Jockel I. aus Grünberg. 23. Gastwirth Heinrich Belten III. aus Groß-Linden. 24. Bürgermeister Schaaf aus Eichelhain. 25. Kreisamtsgehülfe Hermann Döring aus Gießen. 26. Schlosser Justus Kratltng aus Gießen. 27. Landwirth Johann Georg Sehrt aus Ober-Bessingen. 28. Bürgermeister Konrad Wolf aus Appenrod. 29. Landwirth Valentin Wilhelm Fritzel aus Maffenheim. 30. Rentner Ludwig Bersch aus Gießen. Vermischte». Lich. Wie groß der durch den Frost an den Obstbäumen entstandene Schaden auch in unserer Gemarkung ist, beweist folgende Ueberstcht: Aepfelbäume Gesammtbestand 4863 Erfroren sind: 1821 Gesund geblieben: 3042 Birnbäume 2215 466 17 40 Ktrschbäume 584 65 519 Nußbäume 241 66 175 Zwetschenbäume 14959 8810 6129 Pflaumenbäume 387 170 217 Eßkastanien 1 1 Pfirsiche 4 4 Summa 23253 11422 11932 .. . ~ ®k der Manöv-rbri-f- lassen, wie uns von unterrichteter Seit- mit- gecheil w rd, ungeachtet aller Anmahnungen der Posibehorde, in Bezug auf Deutlichkeit und Genauigkeit noch vielfach zu wünschen übrig. Fehlleitungen und Verspätungen in der Hebet- fünft »enn nicht gänzliche llnbestellbarkett, sind die unausbleiblichen Folgen? Ang-sicht« der bevorstehenden H-rbstubungen der Truppen erscheint es zweckmäßig, auf den Gegenstand hin- rÄ.» °™n Betheiligten in deren eigenem Interest- dringend zu empfehlen, dle für 25 '™ u"b, b“ 8U den H-rbstübung-n ausgerückten H-er-sthell- brstimmte Briefe re. nadj Art der Feldpostsendungen deutlich mit Name, Charge und Truppentheil sReai- ment bezw. Bataillon, Compagnie, Escadron, Batterie ober Kolonne ?c.) zu bezeichnen und zwar am Besten unter Hinzufugung des betreffenden ständigen Garnisonsortes, nicht des häusta wechselnden Kantonnementsquartiers. Die schleunige Nachsendung derartiger richtig bezeichneten Briefe rc. nach den einzelnen Abholungsortcn ist durch besondere Verabredung zwischen Post und Truppenthetlen sicher gestellt. u ö * 1 Montag den 30. August l.I., Nachmittags 2 Uhr, werden auf dem Bureau Großherzoglichen Ortsgerichts dahier die zur Debitmasse der Gebrüder Köhler gehörigen im Gartfeld gelegenen Immobilien, bestehend aus einem dreistöckigen Wohnhaus mit Hof und Gartenraum und einer im Betrieb befindlichen Dampf-Schneidemühle mit allen Maschinen, Sägen und sonstigen Geschäftsutensilien, nebst einem großen theilweise bedeckten Holzplatz öffentlich versteigert, wobei bemerkt wird, daß bei annehm - baren Gebot der Zuschlag sofort durch den Gläubigerausschuß er- theilt werden kann. (5545 Gießen, den 23. August 1880. M. Pilger, Massecurator. Grummetgras -Versteigerung. Dienstag, den 31. August, wird das GraS von den Wiesen der Herren I. H. Busch Erben, vg. <1khr Spruck Erben, Medicinalrath Dr. Kehrer, Dr. Melchior in Butzbach, Karl Löber Wtttwe, Fritz Schwan in Wetzlar, Ehr. Fughard, Löber und von den Wiesen des Unterzeich- neten versteigert. Anfang Morgens 8V2 Uhr in der Schwarzlach, von da am Gänsacker, Wall- brunnen u. s. w. Nachmittags 2 Uhr Anfang auf der Stefansmark. Gießen, den 25. August 1880. 5580) Müller. Allgemeiner Anzeiger. H. Zimmer, MäuSburg. (3124 Lager in Rathenower Brillen, Pince-nez, Fernrohren, Theater- und Reiseperspectiven, Thermometer, Aneroid- nnd Quecksilberbarometer, gold. und silb. Herren- und Damenuhren (Remontoire), Regula- teuren, Pendulen, Wecker- und Schwarzwälder Uhren । Reparaturen an Uhren und optischen] Gegenständen besorge gut und billigst. Alle Sorten fa ?uf das Feinste gerieben, fertig zum Anstrich, rasch und hcut trocknend, sowie alle zum Anstreichen erforderlichen Lacke, Firnisse, Pinsel etc. empfiehlt 2951)_______________________ Fr. Seibel, Miiustmrg. 4669) Ausgestreckte Maschinen-Treib-Riemen aus bestem Kern, leder, Elevator-Becher, Näh- und Binde-Riemen. Alleinige Vertretung von Gandy’s Baumwoll-Patent-Trelbriemen auS dem Central-Depot von J. Levy junior in Hamburg. 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DtfM V Derlttt, 27. -Adels Hhaupt w» that, "7 ou» Itim Regierung Mtyl unb daß vo' vnd Hessen demnM weiterer Filialsabrikr Seßilnmrnb sür das Nachtheile, welche d^ Cvneurrenz erwachse dieser Loucurrenz au in den neu errichte Lesser bezahlt werbe sehr wohl wissen, t «on ihnen brodloS 'Annahwe ton Arbk leit sicher zu stellen, jgute ffiepe haben, schien hervorzugeben rttnbe technische Sch. nicht für grioltn m orbming bcr foBurgt M wohl kaum ande' kam, dies nur in ne; — Seitens dr Unterrichts an den ( mter b8 CultuSmii Deamtrn bet Provtr Lasten in Augensch, Iichulen ausgedehnt h der militärischen -"elsach der Wunsch hfn Turn-Unterricht i^tst eine Aundlm L.edchtti , Berlin, 27. V Met in Berlin * bie Ach Seiten brs Berliner btr Battet worben. » Daö königliche Sottet Vox uns ft ole Ulis veranlaßen ÖMIi ftelfen toij vrhu hüben. Ui M Itafel, h 4 g'geWLrtig 0 '^e'nben ' •%'6en drobt fr Ä*;-1 pÄJÄ*« l«ii Sltbeit iÄ? r ‘hä- P>en b( 1 Nb. 9> B'btt j« 1 Fr. 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