Sonntag den 29. Februar 18SO Zweites Blatt »wehr Rr. 81 8 Vte, Erscheint ILgttch mit Ausnahme des Montag-, Gießen, den 27. Februar 1880. in Gießen eine 8,000,000' n: ca. t»; . fll#* zwischen Rußland und hervorgehoben, daß der als politischer Ver- Regierung entschließen, Entrüstung ausbrechen, Sollte man den Atten- it, H. Marcuse, General - Director. )ie Gesellschaft zv Preis vierteljährllch 2 Mark 20 Pf. mit Bringerloh» Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. Mm jni ii .......... W———— aus dem Lande weisen. In Rußland herrscht merkwürdigerweise eine unheimliche Ruhe, keine bi sondere Aufregung. Die Menge ist unbedingt thetlnahmlos. Der Patriot und ruhige Bürger würdigt die große Gefahr der fürchterlichen Feinde der Gesellschaft, aber er erhebt sich nicht zur Gegenwehr. Wodurch nun eigentlich der Russe in Aufregung zu bringen ist, wenn ihn das Geschehene noch kalt läßt, weiß man nicht; thatsächltch ist das aber bei den ungebildeten Klassen der Fall und dieser Umstand giebt jedenfalls viel zu denken. Die Linke in der italienischen Kammer hat ihr Programm für die Session sestgestellt und hierbei die beiden in der Thronrede angekündtgten Reformen bezüglich des Steuerwesens und der Wahlen mit dem Listenjcrutintum als Grundlagen angenommen. Vorläufig dürsie sie daS Ministerium unterstützen. Indessen kommt es in Italien noch häufiger als in anderen Ländern vor, daß sich bet gleichen Principien hinter dem Ausetnandergehen in der Durchführung dieser Principien Persvnenfragen erheben. Der außergewöhnliche Rückgang der Staatseinkünfte erregt in England große Bedenken. Wenn auch in der letzten Zeit die Einnahmen sich gebessert haben, jo ist dcch zu eruägen, daß zu dem Deficit noch die enormen Kriegskosten für Afrika und Indien hmzuneten. Da 6y2 Millionen Psd. Sterl. ungedeckte Ausgaben vorliegen, so eröffnet sich den britischen Steuerzahlern die Aussicht auf das erkleckliche Deficit von mindestens 10 Mill. Psd. Sterl., also 200 Mill. Mark. In Amerika vermehren sich die Aussichten für eine neue Präfident- jchaft des General Grant. Die Nachrichten über eine Rtvolution in Abessynten bestätigen sich. Der König ist geflohen. Im Lande herrscht vollständige Anarchie und das Leben der Europäer gilt für bedroht. haft • iv Locale des Mitglieder ria- Politifche Ueberficht. Die an die „Nordd. Allgem. Zeitung" gerichtete Zuschrift, welche die Allarmnachrtchten des hochosficiöjen Blattes über dre russischen Rüstungen und den nahe bevorstehenden Krieg Rußlands und Frankreichs gegen Deutschland in schärfster Weise dementirt, wird natürlich in allen politischen und parlamentarischen Kreisen lebhaft besprochen. Im Reichstage ist Fürst Hchenlohe privatim über dieses Spiel interpellirt worden, welches man mit dem Wohl und Wihe der Nation treibt. Im Allgemeinen macht sich die Stimmung dahin geltend, daß diese Angelegenheit öffentlich zur Sprache gebracht werden muß. Im Reichstage dürste sich bald eine Gelegenheit finden, dies zu thun. Die erste Version, daß der erste allarmirende Artikel von diplomatischer Seite abstamme und die Tags darauf erfolgte Rectification aus Inspirationen hoher militärischer Kreise zilrückzusühren sei, erscheint glaubhafter als die Annahme, daß der Allarmartikel nur mit Rücksicht aus das Militärgesetz publicirt worden sei. Jedenfalls ist eine Auskläiung über diese Affatre dringend wünschenöwerth. Der Reichstag hat, nachdem er sich über das drohende Tabaksmonopol Aufklärung zu verschaffen gesucht hat, die Lage der Reichsbank kritißrt. Es verdient jedenfalls Aberkennung, daß von verschiedenen Setten betont wurde, die Retchsbank habe nicht allein den Zweck, eine gute Dividende zu erzielen, sondern die nationale Pflicht, den Jntereffen des Reiches zu dienen und den Geldverkehr so zu regeln, daß er den Bedürfnissen des Verkehr- entspricht. In Paris hat man den Hauptthäter des Moskauer Eisenbahn-Attentats ergriffen. Mayer-Krutsch-Hartmann-Karakoroff — diese Namen hat der Attentäter abwechselnd gefühlt — gestand sein Verbrechen ein. Nicht nur die -radikalen Organe, sondern alle republikanischen Blätter besürworten, den Ver- $6,812,868. $2,140,306. ! in Amerika und der hohe, durchaus sichere ik? an die Versicherten mimum. Dividenden- >ere Auskunft *lt: lictnftrafr 97. 9er Uniform jk hasteten nicht auszuliefern. Abgesehen davon, daß Frankreich ein Auslieferungsvertrag nicht besteht, wird Theilnehmer am Moskauer Attentat in erster Linie Lrecher zu betrachten ist. Sollte sich trotzdem die Hartmcnn auszuliefern, so würde ein Sturm der was dem Cabinet Freycinet gefährlich werden könnte. täter nicht etwa noch entwischen laffcu, so wird man ihn wahrscheinlich nur den 29. Februar: icert, hitsiytu Aegm.-Mfil- 4 und Abends 8 Uhr- ie 20 B. Oswalds Betreffend: Die Aufstellung der Jmpflisten für 1880. Das Großherzogliche Kreis-Gesundheitsamt Gießen an die Großherzoglichen Standesämter und Schulvorstände des Jmpfbezirks Gießen. Die Listen für die diesjährige Impfung sind heute an Sie abgegangen und bemerken wir Ihnen bezüglich der Ausstellung derselben Folgendes: I. In die Listen für Erst-Impfung werden unter B alle in der betreffenden Gemeinte während des Jahres 1879 geborenen mb am Ende des Jahres 1879 noch lebenden Kinder eingetragen, auch solche, welche etwa mit ihren Eltern an einen andern Ort verzogen sind. Die im Laufe des Jahres 1879 aber bereits gestorbenen Kinder werden nicht in den Listen angeführt. Nach vollendetem Eintrag sind sovann unter C die bis jetzt zugezogenen Impf- pflichtigen einzutragen, oder es ist, wenn solche nicht vorhanden, dies mit dem Vermerk anzugrbrn: C Zugezogen: Niemand. Erst dann ist die Liste mit dem Namen der aufstellenden Behörde und dem Datum der Ausstellung zu unterzeichnen. Die Spalte 27 ist freizulaffen und sind alle etwa nöthig scheinenden Bemerkungen (also auch die Angabe der Orte, wohin einzelne Pflichtige ver- zogen sind) nur mit Bleistift einzuscbreiben. n , . . II. In die Listen sür Wieder-Impfung sind unter B die Namen derjenigen Schüler auszunehmen, welche im Lause dieses Jahres das 12. Lebensjahr erreichen und zwar haben diese Einträge nach dem Schülerverzeichniffe, aber nicht nach dem Kirchenbuche zu geschehen. Die Gestorbenen und Weggezogenen, sowie Kinder, welche nicht in ilrer Heimatb, fordern an anderen Orten Schulen besuchen, fmt> in die Listen ihrer Heimathorte nicht emzu- tragen. In größeren Schulen empfiehlt es sich,' die Namen der Knabin und Mädchen in getrennter Reihenfolge aufzuführen. Unter C hat dann ebenfalls Eintrag der Zugezogenen zu geschlhen, oder eö ist, wenn solche nicht vorhcnden, die Btscheinigung anzusügen: C Zugezogen: Niemand. Die Unterzeichnung dieser Listen geschaht durch den Schulvorstand unter Beifügung des Datums der Ausfertigung. Die Spalte 28 ist freizulaffen oder es sind Bemerkungen in dieselbe nur mit Bleistift einzutragen. Wir ersuchen Sie, die Listen bis spätestens 31. März an uns etnzusenden. Dr. Glasor._____________________________________________________________ Betreffend: Wie oben. Gießen, den 27. Februar 1880. Das Großherzogliche Kreis-Gesundheitsamt Gießen an die Großherzoglichen Standesämter Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt, EttingShaufen, Grüningen, Hattenrod, Holzhenn, Lich, Münster, Muschenheim, Nieder-Besfingen, «der-Bessingen, Ober-Hörgern und RöthgeS, jowte an das Großh. Polizei-Cvrnwifsariat Arnsburg. Unter Bezugnahme auf unser heutiges Ausschreiben, die Ausstellung der Jmpflisten betreffend, machen wir Sie darauf aufmerksam, daß Ihre Bezirke nunmehr dem Jmpsbezirk Gießen zugethcilt worden sind und die von Ihnen aufzustellenden Listen demnach an uns und nicht mehr an die früheren Jmpfärzte abzugeben sind. Dr. Glasor. Nr-aettou-dmeeairr l *x.,rar„6, » ^r-Morrsbur-arrr f Schulstraß-B. 18. lS3,000 147, OOP 00,000. w in . . JL 1304,69t Gießener Mtyeiger AilMk- 8nb Amtsblatt für bell Kreis Sießkll. 16 io Giessen. i Leib ) 29. Atdr««r. 'S-"" “'■«SS» 4 .flW . U ’ J lflbornfn'enO ttriW Lokales. Gießen, 28. Februar. Zum lebendigen Angedenken an die unvergeßliche Höchstseltge Großherzogin Alice von Hessen :c. wurde mittelst Beiträgen aus allen TheUen des Landes eine Stiftung, die „Alicen-Stiftung", gegründet. Bet dem regen Interesse, weiches von allen Seiten dieser so segensreichen Stiftung entgegengetragen wird, glauben wir wohl keinen Fehlgriff zu thun, wenn wir die nunmehr erschienenen Statuten zur weiteren Verbreitung und zur Kenntniß unserer Leser brmgen. Dieselben lauten: §. 1. (Zweck der Stiftung.) Als ein lebendiges Denkmal der höchstjeltgen Großherzogin Alice von Heffen und bet Rhein und ihrer dem Wohl ihrer Mitmenschen gewidmeten Thättgkeit wird eine Stiftung unter dem Namen Alice-Stiftung gegründet, welche ihren Sitz in Darmstadt und die Aufgabe hat: sammtliche von der verewigten Großherzogin in's Leben gerufenen und geleiteten ge-- meinnützlgen Anstalten nach Kräften und nach Maßgabe ihres Bedurfntffes zu Unterstützen. Als solche Anstalten werden vorzugsweise bezeichnet: a. der Alice'Frauen Verein für Krankenpflege mit der Hellanstall in der Mauer- ftrahe zu Darmstadt und der Abtheilung für Waisenpstege, b. der Alice.Verein für Franen.bildung und^Grwerb mi- der Bildungsanstalt für Handarbeitlehrerinnen in Hessen und der Industrieschule für erwachsene Mädchen aus allen Ständen, c. die Jdiotenanstalt „Alice-Stift". K 2. (Mitglieder der Stiftung.) Mitglied der Stiftung ist jede großjährige Person, weiche einen einmaligen Beitrag von mindestens 10 Jt. geleistet, oder einen jährlichen Beitrag von mindestens 3 JL leistet, so lange, als dieser Beitrag geleistet wird. 1 ö 1 $.3. (Rechte der Mitglieder.) Jedes Mitglied hat das Recht, nach Maßgabe der weiter unten folgenden Bestimmungen an den Berathungen und Beschlüssen der Hauptversammlungen und an den in denselben statt- 893) Hochachtungsvoll De 540 MenM II. Bn Donnerstag 33 Smt'. W „ «! St «170 Wille« B R 60 Rrntr. Bi * Welle» U jebefa^ M beim M NtW, btn Jff- Argen § 10. (Verwendung der einer bestimmten Anstatt zugewiefenen Beträge.) Waren bei den Zeichnungen für die Alice Stiftung einzelne Beilräge einer bestimmten der m $. 1 unter a, b und c genannten Anstalten zugewiejen worben, so sollen diese Beiträge an die befristende Anstalt auSgezahlt werden. Sie scheiben hierdurch ganz uus der Stiftung aus, erscheinen nicht unter dem Siiftungskapital und werden bei Berechnung der zu vertheilenden Zinsen nicht in Anrcchnung gebracht. — Sind einzelne Zeichnungen für einen Zwelgverein einer der in §. 1 unter a und b genannten Anstalten bestimmt, so werden die betreffenden Beträge auS der Alice Stiftung nicht an den Zweigverein, sondern an den Hauptverein abgeliefert, und es bleibt diesem überlassen, ob er den Kapitalbetrag selbst oder die jährlich davon erfüllenden Zinsen dem Zweigverein zuwenden will. §11 (Statuten-Abänderung.) Abänderungen der Statuten können nur dann Allerhöchsten Orts zur Genehmigung beantragt werben, wenn dieselben in einer ordnungsmäßig berufenen Hauptversammlung von zwei Dritttheilen der anwesenden Mitglieder beschlossen worden sind. k (Auflösung der Stiftung.) Die Stiftung wird aufgelost, wenn sämmtliche in § 1 erwähnten Anstalten unb Vereine sich aufgelost haben oder von Seiten des Staats als Staatsanstalten übernommen worden flnt>' toenn in einer ordnungsmäßig berufenen Hauptversammlung drei Vlertheiie ber an- wesenben Mitglieder die Auflösung beschlossen haben. Bei der Auflösung wird das vorhandene reine Vermögen Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog, beziehungswelse dem jeweiligen Haupte der Großherzoglichen Familie in den beiden ersten Fällen zur Verwendung für milde Zwecke, im dritten Fall aber zur Vertheilung unter die in §. 1 erwähnten Vereine und Anstalten, soweit sie noch bestehen, überwiesen. §. 13. (Fortbestand der Stiftung nach dem Wegfall der Mitglieder.) mLf Wenn die Mitgliederzahl dadurch, daß feine Beiträge mehr geleistet werben, oder durch Ableben solcher Mitglieder, welche einen einmaligen Beitrag von mindestens 10 Mark geleistet haben unter dreißig sinkt, so bleibt es oem Ermessen Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs, beziehungsweise des jeweiligen Hauptes ber Großherzoglichen Familie überlassen, ob die Stiftung mit den im vorigen Paragraphen erwähnten Folgen als aufgelöst gelten ober ob sie fortbiftehen soll. In dem letzteren Fall wird der Vorstand in der Weise ergänzt, daß an Stelle der in §. 5 vorgesehenen Wahl die Ernennung durch Seine Königliche Hoheit den Groß- berzog, beziehungsweise das jeweilige Haupt der Großherzoglichen Familie tritt. Im Ucbxigen tO'Uen hinsichtlich der Verwaltung der Stiftung die Bestimmungen dieser Statuten mit der Modifikation, daß die Rechte der Hauptversammlung von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog, bcziehungswetse dem jeweiligen Haupte der Großherzoglichen Familie ausgeübl Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben laut Rescript Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 12. Januar lh80, zu Nr. M d. I. 87 dem vorstehenden, in der Hauptversammlung der Beitragszelchner am 17. December 1879 zu Darmstadt beschlossenen Statut die Allerhöchste Genehmigung zu ertheilen und zugleich der Stiftung die Rechte einer juristischen Person Allergnädigst zu verleihen geruht. Darmstadt, den 24. Januar 1880. ______________________________ “ Auszug aus dem Urtheil, gesprochen in Sachen der Singer Manufacturing Eo. und A. Lewenstein, Nähmajchinenhändler in Amsterdam: „Der Gerichtshof :c. erwägend, daß in den vorgelegten Zeitungen Inserate enthalten sind, wodurch A. Lewenstein ankündigt, daß bei ihm (Steiger 11 in Rotterdam- viel verbesserte Singer Maschinen zu haben sind; Erwägend, daß obiges Inserat im Nieuwen Rotterdamer Courant vom 5. Mai 187« an der Seite den Abdruck eines ovalen Stempels trägt, in dessen Mitte ein Schiffchen uno zwei Radeln, wodurch sich ein Faden in Form eines iS schlingt, erscheinen; daß unter dieser Abbildung die Worte „Trademark“ und über derselben die Worte -The Sincer Mfa. C*. N. Y.“ zu lesen sind; 6 6 Erwägend, daß die Thatsache, daß die unter dem Namen von verbesserten Singer-Ma schincn angekündigtcn Nähmaschinen nicht aus der Fabrik der Klägerin herrühren, durch den Verklagten anerkannt ist; Erwägend, hinsichtlich der Frage, ob der Gebrauch, den der Verklagte also von dem Namen und der Handelsmarke der Klägerin gemacht hat, ein gegen die Klägerin begangenes Unrecht in sich schließt; Erwägend, daß Jedermann Recht hat auf den ausschließlichen Gebrauch seines eigenen Namens; daß dieses Recht in der niederländischen Gesetzgebung erkannt und durch verschiedene Paragraphen beschützt ist; daß übrigens durch fein Gesetz der Gebrauch von Handelsmarken beschützt wird; daß jedoch auf der hier in Frage kommenden Handelsmarke auch der Name Der Klägerin borfommt, so daß oben hinsichtlich der Klägerin Name Erwogenes auch auf ihre Handelsmarke, soweit auf derselben ihr Name vorkommt Anwendung findet; Erwägend, daß die Behauptung des Verklagten (er habe, indem er Nähmaschinen, die nicht aus der Fabrik der Klägerin herrührten, unter dem Namen von verbesserten SingerMa- sckincn zu Kauf anbot, nichts Unrechtes gethan, da diese Bezeichnung nur das System angeben solle, nach dem die Maschinen gemacht sind) von allem Grunv entblößt ist; Daß mit Stillschweigen Alles übergangen weiden kann, was der Verklagte hinsicktlich eines gewissen Monopols vorgebracht hat, oas die Klägerin sich anmaßen soll, da ja nicht auf Schadenersatz geklagt ist. weil der Verklagte ein dem Fabrikat Der Klägerin mehr oder weniger ähnliches fremdes Fabrikat in den Handel gebracht hat, sondern nur, weil er dem Publikum ein fremdes Fabrikat unter dem Namen der Klägerin angeboren tat; Daß nun wohl war ist, daß in jenen Inseraten noch besonders gemeldet wird, daß auch die Original-Singer-Maschinen stets bei dem Verklagten vorräthig seien; daß jeooch das uneingeweihte Publicum dadurch nicht klar und deutlich zu wiffen kriegt, daß die laut angepricseneii unb auf Kosten der Original besonders in den Himmel gehobenen verbtsserten Singer Maschinen nur Nachahmungen eines durch Singer angegebenen Modells waren; Daß im Gegentheil das Publicum, irregeführt durch den Namen „Singer", in den Wahn gebracht wird, daß die als verbessert angekündigten Smger - Maschinen auch von Der Klägerin herrühren, so daß also auch diese Inserate Mißbrauch vom Namen der Klägerin gemacht und unrechtmäßig gegen sie gehandelt ist; Daß endlich die Behauptung des Verklagten, ex habe in diesen Dingen nur einem allgemeinen Handelsgebrauch gefolgt, nichts an der Sache ändern kann, Da — gesetzt, dieser Gebrauch wäre erwiesen und es würde constatirt, daß eben wie Verklagter auch andere Händler sich des Namens Der Klägerin bedienen — die Schlußfolgerung auf Der Hand liegt, daß sie bann gleichfalls zur Verantwortung gezogen werv-n können, währenb Handlungen von Kaufleuten im Auslände nimmer eine Richtschnur zur Beurtheilung von Thatsachen abgeben können, bie in Nieberlanb geschehen sinb unb an ber Hand Der nieDerländischen Gesetze betracht»! werben müssen; Erklärt, baß ber Verklagte burch oben angeführte Inserate unrechtmäßig gegen die Klägerin gehanbelt hat unb venirtheilt ihn, ber Klägerin allen erlittenen Schaben zu vergüten und in 9/to sämmtlicher Kosten. Es enthält bas Erkenntniß ben richtigen Geschäftsgrunbsatz, baß ein Jeber unter eigener Flagge segeln unb nicht ben Namen Desjenigen benutzen sollte, Dem es durch jahrelangen Fleiß und umsichtige Betriebsamkeit gelungen ist, seinen Fabrikaten einen ehrenvollen Ruf zu erwerben." (n23 — WM 16. W X «Kienen «« Hattenrod an« | N D"' bat sich { $einwtVl? feint und V ' Ihr eile# ® male« l5U« ftiM' od" $e hiermit *|ot naten von M ElliPsangnahlne mögens M m Katharines unb das curast mögen deren näd ausgeliefert wert ergebt an alle § sprüche an biesel glauben, bie Äuffi halb obiger grifl neten Gericht gtl Lich, den 22. ! Großherzoglichei «4) Lang Wer ®rm Eichern 6 rm Buch" Jrm r rni Nen 4100 ISO ^ac" «u. Neito- N Ä 130|) ^etmei — Sh n8 von ztvri 1 Heträge) 8? ein«t8fc;L oöcn diese ^"utnr 1 uu® dtt ©Hf r°8e 8 der iti u ,fIUn8 " tmt{ ?n^eil«n: die botrf?,!?betttn ’ "faßen! nffmn LwgnM nnihrni, duich M Mavufacluriag n Reimte enthalte* tamj viel bndeffatr : »om 5. Mai 187« ein Schiffchen ubd m; daß unter bitja 'he Singer Mfg. (X herzoglichen Mim- I- h7 dem vorstehen- y Darmstadt de- b ter Stiftung die ?*tn und N,, :’M«1« der an- b J«® bordandene ' D,m letveiliarn *S\für 5 ” und An- glieder.j werden, ober durch Hoheit des ®10b. Soffen, ob M guten ober ob »W daß an ’e H°heu den Groß- E- Jm llkdrtgen r totatuttn mit der 'Sachen Hoheit dem 11 Familie ausgeübt rklagtt also von tta Slägain begangen rauch l'tint! agtntn > durch verschiedene von Handeismnüen rod) der Rame dir ener auch auf ihre X\ i r.Lhwaichmen, die btfieutn SutgerMa- ras System angeben verklagte Hinsicht^ soll, oa ja Nicht a«! n mebr ober rotnuir tu er dem ^ubiito ulbet wird, daß ani) zß jedoch das unk» ie laut angeprieicn» :m Singer Kasch»!'» m ,et»9«"' 11 * HM» ««* ' na d« »-zn« !<• >mzu B«f« ► AW£ i"Ä“-5 . unter tij^ ,at * ”trr (t Acü"b-rg" bin"’ xttWWP sksmllilhe MndnW. I Holzversteigerung 179 u 14 420 Donnerstag d. ZL Mär;: 55 3 BL 70 7 00 200 3800 24 1283) Mengel. 55 u.56 Eichenstämme, jus. 8,59 cm, III IV 218 92 XLI 96u.97 XLII Wagner. 1304) XXIII 1-5 Gießen den 23. Februar 1880. Großherzogliches Ortsgericht Gießen. / 1196) Müller. \ 180 300 540 33 130 542 732 der des rm rm rm rm rm rm XV( XXIII 150 6 18 5 43 2850 900 2700 53 6 34 rm Eichen- rm Nadel' 148 95 XLV 46 61 u. 62 8 15 13 350 6 65 4 117 8 4100 150 XLII XLV 658 1352 Stämme Eichen - Bauholz von 16—36 Centimtr. Durchmeffer und bis zu 8 Mtr. Länge, Stämme Fichten - Bauholz von 15—32 Centimtr. Durchmesser und bis zu 20 Mtr. Länge, Eichen-Wagnerstangen, Fichten-Derbstangen, Fichten-Reisstangen, 11. Brennholz: Der jedesmalige Anfang ist Morgens 10 Uhr auf dem Vtcinalweg von Hattenrod nach Lich beim Pflanzgarten. Hattenrod, den 24. Februar 1880. Großh. Bürgermeisterei Hattenrod. Chaussee, Acker am Fluth- grab.n, Acker amWißmarer Weg, Katharine Michel, geb. am 16. März 1807, — Tochter des verstorbenen Mathäus Michel von Hattenrod aus besten erster Ehe mit 'N N Müller aus Geilshausen — hat sich vor längerer Zett aus ihrer Heimath, angeblich nach England, entfernt und ist seitdem verschollen. — Ihr elterliches Ecbtheil, welches cura- torisch verwaltet wurde, beträgt dermalen ca. 150 vU/. — Die genannte Katharina Michel resp. deren Leibes- oder Testamentserben werden hiermit aufgesordert, binnen 3 Monaten von heute an gerechnet zur Empfangnahme des fraglichen Vermögens sich anzumelden, als sonst K a t h a r i n e M1 ch e l für todt erklärt und das curatorisch verwaltete Vermögen deren nächsten, gesetzlichen Erben ausgeltefert werden würde. — Zugleich ergeht an olle Diejenigen, welche Ansprüche an dieses Vermögen zu haben glauben, die Aufforderung, solche inner- j halb obiger Frist bet dem unterzeichneten Gericht geltend zu machen. Lich, den 22. December 1879. Großherzogliches Amtsgericht Lich. 4>4) Langermann. Holzversteigerung. Donnerstag den 4. März l. I., von Morgens 9 Uhr an, sollen im hiesigen Gemeindewald, District Schlieberg: 163-166 97 u. 98 135,136 n 137 9 Holzversteigerung Donnerstag d. 4. März d. I. sollen in dem Stadtwald zu Hungen, in den Districten Herborn, Langsdorfer Grenzwald, Hubbach und Kleiner. Rocksberg, nachverzeichnete Holzsortimente versteigert werden: Donnerstag den 4. und Freitag den S. März d. J„ von Vormittags 9 Uhr an, soll im Mainzlarer Gemeindewald, Districten Myl, Stcinrück, Gau und Schobenberg, nachverzeichnetes Holz versteigert werden, als: 1) Bau- u. Stangenholz: 25 Eichen-Stämme ton 15—46 cm Durchmeffer und 4—12 m Länge mit 11,07 fm, —~ Acker a.d.Hohleiche, 299 Acker amSchlangen- zahl, Der Anfang der Versteigerung ist Vormittags 10 Uhr im Distr. Herborn. Hungen, am 25. Februar 1880. Großherzogl. Bürgermeisterei Hungen. 1303)________B ender. Bemerkt wird noch, daß das Bau- und Stangenholz den ersten Tag und das Brennholz den zweiten Tag zur Versteigerung kommt. Mainzlar, am 26. Februar 1880. Großh. Bürgermeisterei Mainzlar. 1316) Vogel. Eichen Stämme von 15—65 cm Durchmeffer und 2 — 13 m Länge, Buchen-Stämme von 42—48 cm Durchmeffer und 6—9 m Länge, Hainbuchen Stämme von 15 bis 58 cm Durchmesser und 2 bis 8 m Länge Fichten-Stämme von 12—37 cm Durchmeffer und 5—21 in Länge, Fichten-D rbstangen von 10 bis 11 cm Durchmeffer und 9 bis 15 in Länge. Klftr. 750 WiesemitHofraum und Scheuer an der Nadel Stämme von 13—45 cm Durchmesser und 5—17 m Länge mit 72,70 fm, Fichten-Derbstangen m. 24,89 fm, Fichten-Reisflangen mit 9,61 fm. 2) Brennholz: rm Buchen Scheitholz, rm Eichen- rm Buchen Knüppelholz, Buchenstämme, zus. 11,59 cm, Buchen-Scheilholz, Der Anfang ist jedesmal an Hachbornerstraße am Eingang Waldes. Montag den 1 März» Nachmittags 2 Uhr, soll in der Wohnung der Jakob Magel Wtttwe dahier ein Wagen, 2 Pflüge, Egge, ein Haufen Mist, Heu und Stroh, Spreu, 6 Malter Kartoffel und 6 Malter Hafer und sonstige Oeconomiegeräthschaften versteigert werden. Gießen, den 26. Februar 1880. Großherzogliches Ortsgericht Gießen. 1291) Müller. Wellen Buchen-Reisholz, „ Eichen- „ „ Nadel- „ rm Buchen-Stockholz, rm Eichen- „ rm Nadelversteigert werden. Groß-Buseck, am 26. Febr. 1880. Großh. Bürgermeisterei Groß-Buseck. Holzversteigerung im Hsttenröder Gemeinde-Wald. I. Bau- und Werkholz: Mittwoch den 3. März: 580 Acker vor der Warte auf die Marburger Straße, 613 Acker über d Roth auf den Wartweg, | «40 Acker an der Stein- ' kaute geg. die Hohl, 992 Wiese an berGäns- weide, 474 Acker an der Lahn, 316 Acker auf dem Grünenweg, Ge- marckung Wieseck, 3468 Wiese auf der Ur- selum, dieselbe ist verth-ilt in 17 Item und wird emzel verstrichen nach dem Vertheilungs- Plan. Rmt'. Buchen-Schettholz, „ Buchen-,Elchen-u. Nadel- Knüppel, Wellen Buchen-,Eichen-u. Nadel- Reisholz, Rmtr. Buchen«,Eichen-u. Nadel- Stockholz, Wellen Wetchholz. Dienftaq den 2. März, Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dahiesigem Ortsgericht die Grundstücke des Chr. Iugh,rd III. meistbietend versteigert werden, als: Flur Nr. Eichen- „ Buchen-Knüppelholz, Eichen- „ Buchen Stockhelz, Eichen- „ Wellen Buchen-Reisholz, „ Eichen- „ Dienstag den 2. März, Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dahiesigem Ortsgericht die Grundstücke des Herrn Dr. Melchior in Butzbach auf 6 Jahre meistbietend verpachtet werden, als: Klafter 980 Acker links am Krofdorfcr Weg. 120 Acker am Gänswink.l. 632 Acker am untersten Weiher. 476 Acker vor dem Weiher, 611 Acker auf der Weiserde. 1064 Acker über dem Roth auf die Rothgärten. 422 Wiese am Hegstrauch. 1422 Wiese am Gönsacker. 341 Wiese auf dem Sand. Gießen, den 23. Februar 1880. In Auftrag: (1199 Müller. AeUgeöotenes. 1312) Das in der Kaplansgasse Lit. C. Nr. 196 gelegene früher Schreiner Sttngel'sche Haus, sowie ein am Hamm gelegener sehr guter Garten sind sofort zu verkaufen. Reflectanten wollen sich an mich wenden. __Wilhelmine Matthias geb. Hoß. 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