Freitag den 27. August Str. 199. 1880. chichener Miyeiger Artige - md AOsblktt sm dn Km, Gieße«. Amtlicher Hheil. Gießen, am 25. August 1880. Betreffend: Frostschaden an den Obstbäumen. Das Großherzoglichc Kreisamt Gießen an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Wir erinnern diejenigen von Ihnen, welche unserer Verfügung vom 27. Juli l. I. — Anzeiger Nr. 175 — noch nicht nachgekommen find, an schleunige Einsendung der Verzeichnisse der abgestorbenen und gesund gebliebenen Obstbäume. I- V.: Dr. Hoffmann, Regicrungsrath._______________________________________ Bekan n t m a ch u n g. Wir sehen uns veranlaßt, wiederholt darauf aufmerksam zu machen, daß nach § 3 des Localreglements vom 10. November 1879, die Reinhaltung rc. derStraßen in der Provinzialhauptstadt Gießen betreffend, bei warmer trockener Witterung die Straßen und Plätze vor dem Kehren zur Vermeidung des Staubes genügend mit Waffer begossen werden müssen. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschrift unterliegen nach § 366, pos. 10 des Reichsstrafgesetzes einer Geldstrafe bis zu 60 M. oder einer Haftstrafe bis zu 14 Tagen. Die Schutzmannschaft ist angewiesen, Uebertretungen der fraglichen Bestimmung unnachstchtlich zur Anzeige zu bringen. Gießen, den 26. August 1880. Großherzogliche Polizeiverwaltung Gießen. Fresenius. Die hohe Pforte. „Wir wiffen, daß wir sterben werden: Frist und Zeitgewinn nur ist des Menschen Trachten", sagt Shakespeare, und die hohe Pforte hält den alten Diplomaten-Grundsatz in Ehren: Zett gewonnen, Alles gewonneti. Die orientalische Frage, ein wahrer Rattenkönig verzwickter polittschir Fragen, wird durch die Antwort der Pforte ouf die Collectivnote der Stgnatarmächte bezüglich des montenegrinischen Grenzstreitcs kaum um Haarbreite der Lösung näher geführt. Die Schlauheit der türkischen Diplomatie tritt in diesem Aktenstücke ganz besonders hervor, und wenn sich die Verhandlungen noch lange htnziehen, so wird schließlich die hohe Pforte behaupten, sie allein sei dem Berliner Vertrage treu, die anderen Mächte dagegen verlangten mehr, als der Vertrag zugestehe. Die Antwort der Pforte gesteht im Prtnctp die Abtretung von Dulctgno zu, aber — es wird Frist verlangt. Drei oder vier Wochen sind am Ende keine unbillige Forderung, aber wer weiß — so calculirt die türkische Diplomatie — was sich in der Zwischenzeit ereignet. Das Verlangen, daß die Grenzbesttmmung an Ort und Stelle, also durch Commisiare vorgenommen werden soll, enthält lediglich den Hintergedanken, diese Regulirung dann abermals zu verzögern, wobei es schließlich auf die Ermordung einiger Grenz- Commissare nicht ankommt, und die Folge ist, daß Fristen und immer wieder Fristen gestellt werden, bis der Winter herankommt. Die Türket aber erklärt gleichzeitig, sie sei bereit, die Maßregeln zur Uebergabe von Dulctgno an den Fürsten Nikita sofort zu treffen, aber es bleibt bei dieser Bereitschaft, in Wahrheit kommt es nicht zur Uebergabe. Der Sultan, der sogar bereits Riza Pascha nach dem abzutretenden Gebiet sandte, hat die Antwort auf die Collectivnote so lange hinausgeschoben, daß den Mächten eine rechtzeitige Verständigung über die nach dem 24. August etnzunehmende Haltung vor Ablauf dieses Termins kaum möglich ist. Und wäre sie möglich, bet der jetzt herrschenden lauen und nachsichtigen Stimmung der Großmächte, welche gar nicht daran denken, durch ein energisches Vorgehen der Pforte Schwierigkeiten zu machen, würde es vorgezogen werden, die Flottendemonstration noch weiter zu vertagen. Die Türket kennt die Stimmung der Großmächte genau; sie weiß, daß die Einigkeit derselben nur noch auf dem Papiere besteht, und daß die Uneinigkeit ausbrtcht, sowie irgend eine ernstliche Action von irgend einer Seite in'S Werk gesetzt wird. Die Schwäche der Gegner ist die Stärke der Türket, und die Taktik des Divans trägt diesen Verhältnissen geschickt Rechnung. Die Türket traut zwar einzelnen großen und kleinen Nachbarn nicht recht, und rüstet daher ruhig fort, aber diese Rüstungen gelten nur den Bulgaren und Griechen und keinem Alexander, der den gordischen Knoten der Verhältnisse auf der Balkanhalbinsel durchhaut. Die abwartende Haltung der Türkei ist in der griechischen Frage noch augenfälliger, als in der montenegrinischen, und am liebsten möchte die Pforte noch einige Jahre weiter laviren oder gar — ad calendas graecas! Deutschland. Darmstadt, 25. Aug. Seine Königliche Hoheit der Großherzog nahmen heute militärische Meldungen entgegen und empfingen Se. Erl. den Grafen Solms-Laubach, den Generallieutenant und Generaladjutanten v. Grolman, den Staatssecretär Dr. Stepha" von Berlin, den Geh. Baurath v. Rttgen, den Hostheater-Director Wünzer, den Hostheater-Maschinerie-Director Brandt, den Hofcapellmeister de Haan, sowie den Architekten Baum; zum Vortrag den Staatsmtnister Frhrn. v. Starck und den Ministertalpräsidenten Schleiermacher. Darmstadt, 25. August. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädtgst geruht: Am 14. August den Lehrer an dem Ludewig - Georgs - Gymnasium zu Darmstadt, Dr. Karl Oßwald, mit Wirkung vom i. October l. Js. an in den Ruhestand zu versetzen. Darmstadt, 25. August. Am gestrigen Abend fand zur Feier des heutigen Allerhöchsten Namensfestes Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs großer Zapfenstreich statt. Heute Morgen war Tagesreveille der Musik- Corps der hiesigen Garnison. Die öffentlichen Gebäude haben Flaggenschmuck angelegt, wie auch Privatgebäude. — Heute Nachmittag findet um 2 Uhr in Kranichstein kleinere Hoftafel statt, an welcher außer den Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften und deren Gefolge auch der Landgraf von Hessen Theil nehmen wird. Berlin, 24. Aug. Der „Frkftr. Ztg." wird aus Berlin mitgetheilt: Der Austritt Forckenbeck's und seiner politischen Freunde aus der natto- nalliberalen Fraktion ist vom Reichskanzler beifällig ausgenommen worden, indem er jetzt glaubt, daß es ihm endlich gelingen werde, eine gouvernementale Partei zu schaffen. — Sehr viele derjenigen nattonalltbcralen Blätter, von denen man bis jetzt annehmen konnte, daß sie den von Bennigsen eingenommenen Standpunkt theilen, stellen fich jetzt auf denjenigen Forckenbeck's. Es ist dieses Räthsel leicht zu lösen, wenn man erwägt, daß die Stimmung in den Provinzen und namentlich den größeren und mittleren Städten vollständig umgeschlagen ist, wo man nichts mehr von jenem bankerotten National- Liberalismus wissen will, der durch seine Halbheit und Compromißsucht in den letzten Jahren so viel Unheil angestiftet hat. Hirfchberg, 24. August. Der hier vor einigen Tagen stattgehabte bedauerliche Eisenbahnunsall hat zu einem Streit zwischen der „Nat.-Ztg.", welche die erste Mtttheilung hierüber brachte, und dem königl. Etsenbahn- betliebsamt in Görlitz Anlaß gegeben; die „Nat.-Ztg." faßt nun heute den Sachverhalt wie folgt zusammen: Eine Htlss-Locomotive, die einen Zug über eine schwierige Strecke hatte geleiten helfen, dampft zurück, trifft auf eine Stelle, in welcher soeben die Schienen ausgewechselt wurden, fährt, da der Locomotivführer von dieser Lücke keine Kenntniß hat, mit ungehinderter Schnelligkeit über dieselbe fort, verunglückt und begräbt zwei Menschenleben. Das Provinztalblatt, welches diesen Thatbestand zuerst festgestellt hat, wirft ganz bescheiden die Frage auf, ob denn die Auswechselung der Schienen den Nachbarstattonen nicht bekannt gewesen sei und wir haben uns diese Frage in noch abgeschwächterer Form angeeignet. Darauf giebt uns das Betriebsamt in Görlitz die Antwort: Nein, die Auswechselung sei den Nachbarstationen nicht bekannt gewesen und nach den Instructionen sei es nicht erforderlich gewesen, sie ihnen bekannt zu machen. Wir wissen nicht, ob das Arbeitsmini- sterium dem Betrtebsamt Görlitz für diese Aufrichtigkeit sehr dankbar sein wird; desto dankbarer sind wir. Wenn man uns nur noch mit zehn bis zwölf ähnlichen Lücken in den bestehenden Instructionen bekannt gemacht, so schwindet unsere Verwunderung über die große Reihe von Unfällen vollständig hin. Der Locomotivführer ist also über die gefährliche Stelle hinweggefahren, ohne von der Gefahr in Kenntniß gesetzt zu sein. Kurz vor der Unglücksstelle hat ein Bahnwärter mit einer rothen Fahne gewarnt; dies Zeichen hat er unglücklicher Weise übersehen. Dann haben die Arbeiter ihn durch Rufe gewarnt; das hat er, wie nicht zu verwundern ist, überhört. Damit war sein Schicksal besiegelt. Nun fragen wir, welche Kosten können der Etsenöahnverwaltung erwachsen oder welcher andere Schaden ist davon zu befürchten, wenn eine Instruction erlassen wird, dahin gehend, daß jede Schienen-Auswechselung den beiden Nachbaistationen gemeldet wird, und wenn der Stationschef den abführenden LocomoNvsührer ausdrücklich beauftragt, an der gefährdeten Stelle Vorsicht zu beobachten? Wir sprechen die zuversichtliche Erwartung aus, daß die Instructionen unverzüglich ergänzt werden. Arankreich. Paris, 24. August, Abends. Die „Republique francatse" bespricht den gestrigen Artikel der „Nordd. Allg. Ztg." und äußert sich dabin, es sei unnütz, mit der „Norddeutschen" eine Dtscussion über die Rechte Deutschlands auf den Elsaß zu beginnen. Die „Republique" nimmt ferner Act von den friedlichen Versicherungen der „Norddeutschen", protestirt aber gegen die Stelle aus dem Artikel der letzteren, welche lautet: Nur muß die friedliebende Mehrheit beider Nationen wissen, wer es ist, der den Frieden heute bedroht. Die „Republique" schließt ihre Besprechung mit folgendem Satze: Kein Mann in Frankreich in öffentlicher Stellung sprach seit dem Frankfurter Frieden etwas aus, was den gegen die Nation an der anderen Seite der Vogesen gerichteten entflammten autorisirten Worten gleich käme, wovon die Tribüne des deutschen Reichstages wtderhallte, so ost es sich um Erhöhung der MltitärauSgaben handelte. Paris, 24. August. Das „Univers" meldet aus Lourdes: „22. August, Abends 8 Uhr. Die Wallfahrt des Heils wurde bereits von beinahe 50 Heilungen begünstigt. Gelähmte gehen, Wunden schließen sich, Blinde öffnen die Augen, schreckliche Geschwüre verschwinden, ein Taubstummer spricht, Kranke, die seit Monaten nur Milch zu sich nahmen, effen und gehen, unheilbare Schwindsüchtige erklären sich für vollstndtg geheilt. Nichts kann die Erregung beschreiben, welche die unzähligen Wunder hervorgerufen haben, deren Zeuge wir sind und die, Gort sei Dank, selbst mehrere Derjenigen bekehrten, welche an nichts glauben wollten. — Lourdes, 23. August, 11 */2 Uhr Vormittags. Die Letter der Wallfahrt haben 83 Heilungen verzeichnet. Es gibt deren viele, die erst in Parts glaubwürdig festgestellt werden können. Letztes Jahr fanden 107 Heilungen statt, dieses Jahr wird die Zahl derselben doppelt so viel betragen. Eine Person, die von Geburt an»taubstumm war' und Viele, die offene Wunden hatten, wurden so eben geheilt. 'Ruhm dxr heiligen Jungfrau von Lourdes!" \eJ Telegraphische Depeschen. > L Wagner'- telegr. Corresponveyz-ivüreäu. * München, 25. August. Der heutige Festtag des 700jährigen Bestandes der Wittelsbacher Dynastie verlief aus's Glänzendste. Die öffentlichen und Privat-Gebäude der Stadt prangen in reichem Flazgenschmuck. Aeußerst zahlreiche Menschenmaffen durchziehen ununterbrochen die prächtig decorirten Straßen. Außer den programmgemäßen militärischen und kirchlichen Feierlichkeiten sind zur Feier des Tages verschiedene Festbankets und Musik-Aufführungen veranstaltet. Die schön geschmückten Monumente der bayerischen Herrscher werden am Abend illuminirt, wobei von den Militär-Capellen patriotische Musikstücke gespielt werden. Der König hat zahlreiche Orden und Auszeichnungen verliehen. — Der König hat dem Cultusminister v. Lutz den erblichen Adel und dem Minister v. Crailsheim das Comthurkreuz des Verdienst-Ordens verliehen. Bet dem gestrigen Festdiner bet dem Minister des Auswärtigen brachte der päpstliche Nuntius einen Toast auf den König aus. Minister v. Crailsheim erwiderte mit einem Toast auf die bet dem hiesigen Hofe vertretenen Souveräne und Regierungen. Paris, 25. August. Ein aus den Kriegsschiffen „Friedland", „Suff- ren" und L'hirondelle" bestehendes Geschwader hat Brest verlassen, um nach Tunis zu gehen. London, 25. August. Das Oberhaus nahm in zweiter Lesung die Bill, betr. die Haftpflicht der Arbeitgeber, an. Unterhaus. Parnell lenkt die Aufmerksamkeit des Hauses aus die Beziehungen zwischen Irland und England. Die Verwerfung der irischen Pächter- Entschädigungs-Btü Seitens des Oberhauses sei ein neuer eclatanter Beweis für die Nothwendigkett eines selbstständigen irischen Parlaments. Der Staats- secretär für Irland, Forster, erklärt, die Verwerfung jener Bill sei eine große Calamität. Die Bill sei zum Zwecke der Aufrechterhaltung von Gesetz und Ordnung nicht nöthig gewesen, aber nöthig sei sie, um die Regierung zu verhindern, ungerechte Gesetze durckzuführen. Er fürchte keinen Aufstand, aber es bestehe eine große Gefahr für Personen und Etgenthum. Sollten die Grundbesitzer jedoch Ungerechtigkeiten verüben, so werde es nöthig sein, im Falle die Regierung Ausnahmegesetze verlange, eine Bill etnzubringen, welche bezwecke, solche Ungerechtigkeiten zu verhindern. Die Irländer sollten der Regierung vertrauen, deren einziger Wunsch sei, die Lage Irlands zu verbessern. Stuttgart, 25. Aug. Heute Morgen fand bet schönster Witterung die Besichtigung der Stuttgarter Garnison durch den deutschen Kronprinzen statt, welcher auch Prinz Wilhelm von Württemberg beiwohnte. Heute Abend ist Diner bei dem commandirenden General des 13. Armee-Corps, v. Schacht- meyer, an dem der Kronprinz thetlnimmt. Wien, 25. August. Meldung der „Polit. Corresp." aus Konstantinopel. Achmet Ejub Pascha ist an Stelle Achmet Mukhtar Paschas zum Guverneur von Monastir und Commandanten des 3. Armee-Corps ernannt. Es wird versichert, die Mehrzahl der Botschafter der Mächte sei bereits dahin instruirt, daß an eine Verlängerung der Frist zur Lösung der montenegrinischen Frage nicht zu denken sei. Konstantinopel, 25. August. Wie verlautet, erklärten die Botschafter der Mächte gestern der Pforte, die Uebergabe von Dulctgno an Montenegro habe unverzüglich zu erfolgen. Unsere Tabaksindustrie. Directe Mittheilungen, welche der „N. B-Ztg." von Berliner Tabaksfabrikanten gemacht werden, zeigen, daß unsere Tabaksinduslrie gegenwärtig viel schwerer zu leiden hat, als man außerhalb der direct betheUigten Kreise bisher anzunehmen gewohnt war, obgleich flüchtige Bemerkungen über den Rückgang dieses Gewerbzweigcs schon mehrfach in der Presse aufgetaucht sind. Wir sind nun im Stande, speciell betreffs der Berliner Fabriken zu constatiren, daß dieselben durchweg zu umfangreichen Arbeiter- Entlassungen oder zur Beschränkung der Arbeitszeit geschritten sind; eine bedeutende Fabrik hat die Production auf die Hälfte heruntergesetzt, indem sie zwar noch jeden Tag mit alter Arbeitszeit arbeitet, aber immer nur die eine Hälfte ihrer Arbeiter, welche dann am nächsten Tage durch die andere Hälfte abgelöst wird, in Thätigkeit erhält. Ein anderes großes Etablissement beabsichtigt der capitalskräftige Eigen- thümer sogar nach etwa vierzehn Tagen ganz zu schließen. Zu der tn diesem Jahre so starken Auswanderung haben die Cigarrenarbeiter ein ansehnliches Con- tingent gestellt. Zu diesem Effecte wirken viele verschiedene Ursachen mit. Thalsache ist, daß nach Mittheilungen der betroffenen Industriellen, welche darüber am besten unterrichtet zu sein in der Lage sind, nicht allein der Export, sondern im Jnlande selbst der Absatz stockt, weil die weniger bemittelten Elasten ihren Consum einschränken. In dem Berichte über den Handel und die Industrie von Berlin im Jahre 1879, welchen die Aeltesten der Berliner Kaufmannschaft vor anderthalb bis zwei Monaten erstatteten, ist ein Passus enthalten, welcher auf die jetzt eingetretene Entwickelung mittelbar bereits hinweist und welcher deßhalb hier reproducirt werden darf. Er lautet: „Die Speculation hat die Preise des inländischen Tabaks bedeutend in die Höhe getrieben. Auch bei den ausländischen Tabaken an den Seeplätzen war gegenüber der Vermuthung, daß die Einführung höherer Zölle in Deutschland den Consum vermindern und auf die Preise der Rohtabake drücken werde, vielmehr eine gewisse Preissteigerung eingetreten; ganz auffallend aber ist die Vertheuerung des heimischen Tabaks gewesen. Derselbe stieg höher, als wenn schon die Steuer darauf läge, die doch erst 1880 in einem geringeren Maße erhoben wird und erst 1882 voll in Wirksamkeit tritt. Nach den Mittheilungen eines der uns zugegangenen Berichte kostete Tabak in der Uckermark im Durchschnitt der letzten Jahre lo3/4 per Centner, wovon noch die bisherige Morgensteuer von JL 1 V2—2 per Centner abzuziehen ist. Die neue Steuer, wie sie von 1882 ab voll erhoben werden soll, beträgt per Centner 22y2 «4L; es würde also, diese höhere Steuer eingeschlossen, ein Preis von Ji 37 per Centner gerechtfertigt sein. Dagegen ist im vorigen Jahre der inländische Tabak auf JL 50 per Centner gestiegen! Diese speculative Preiserhöhung des inländischen Tabaks (die vermutlich zur Erweiterung seines Anbaues zunächst führen wird, bis der wirkliche Eintritt der vollen Steuer wieder eine Reaction zur Folge haben wird), erklärt die Preiserhöhung der Rauchtabake und der geringeren Cigarren-Sorten. Lokales. Gießen, 25. August. Die Großherzogliche Centralst^lle für die Gewerbe und den Landesgewerbveretn hat im Auftrag Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz an Herrn Jean Hanstein in Gießen, als Vorsitzenden des Aufsichtsraths der hiesigen Gewerbe- bank, nachstehende Fragen, betreffend Maßregeln zur Beschränkung des Wucher« gerichtet: 1. Erfordert es das wirthschaftltche Bedürfniß, den nicht zu den Kaufleuten gehörenden Grundbesitzern und Gewerbetreibenden, namentlich Handwerkern, die allgemeine Wechieifäbigkeit zu erholten, oder erscheint vielmehr eine Beschränkung derselben sowohl zulässig als erforderlich? 2. Welche gesetzlich bestimmbaren Grenzen sind, im Falle der Bejahung der letzteren Alternative, für die Beschränkung der Wechselfähigkett zu ziehen? 3. Ist rücksichtltch der genannten Categorien, vom wtrthschaftlichen Standpunkt aus betrachtet, ein Unterschied zwischen gezogenen und eigenen Wechseln zu machen und ist es überhaupt von diesem Standpunkt aus geboten, neben dem Institut oes gezogenen Wechsels das des eigenen (Sola-Wechsels) bestehen zu laffen? — Als Antwort ist hierauf nachstehendes Schreiben nach Darmstadt abgegangen: Gießen, den 20 August 1880. In Beantwortung Ihrer geehrten Zuschrift vom 12. v. Mts., welche mir aber erst am 31. v. Mts. zugegangen ist, und deren verspätete Beantwortung ich mit öfteren Geschäftsreisen und überhäuften Berufsarbeiten zu entschuldigen bitte, erlaube ich mir Nachfolgendes vorzutragen: Ihre verehrliche Zuschrift habe ich in einer vor Kurzem stattgehabten Sitzung des Äuf- sichtsraths der hiesigen Gewerbebank verlesen und wurde der Inhalt derselben einer ausführlichen Dtscussion unterworfen. Die nachfolgenden Ausführungen gelten als die einstimmige Ansicht des Gesammt-Aufsichtsraths. Zur Klarstellung, welche Bedeutung man dieser Ansicht beizulegen hat, führe ich an, daß unser Creditverein seit 1858, also seit 2i Jahren, existirt, daß dieser Verein jetzt 850 Mitglieder zählt, wovon nur Vs der Mitglieder Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzes, die übrigen Mitglieder dagegen Lehrer, Handwerker, Landwirthe und andere Berufsgenossen sind; ferner, daß der aus 15 Mitgliedern bestehende Aufsichtsrath nur 3 Kaufleute resp. Fabrikanten, einen Rechtsanwalt und 11 Handwerker zählt und endlich, daß in der langen Zeit des Bestandes unserer Bank die Wechsrlform bet Kreditgesuchen oder Verbürgungen stets angewendet worden ist und daß dabei unser Geldinstitut sowohl, wie die Mitglieder desselben ihre vollkommene Befriedigung gefunden haben. Zu Frage 1 Ihres Ctrculairs erkläre ich aus vollster Ueberzeugung: „Das wirth schaftliche Bedürfniß der nicht zu den Kaufleuten gehörenden Landwirthe und Handwerker erfordert unbedingt, daß die allgemeine Wechselfähigkett erhalten bleibe, da jene Gesellschaftsclaffen ohne die Wechsclfähtgkeit den in ihren Gewerben erforderlichen Credit nicht erlangen, ihr Geschäft also nicht fortbetreiben könnten. Bei allen in Deutschland bestehenden Creditgenoffen- schaften ist der Wechsel die für Verbürgung eines entnommenen Vorschußes gebräuchlichste Form und ist das Verhältniß der den fraglichen Vereinen angebörenoen Handwerker und Landwirthe ein ähnliches, wie bei unserer Gewerbebank dahier. Es würde also wegen Entziehung der Wechselfähigkeit für jene fast V2 Million deutscher Retchsangebörigen die Creditbasis entzogen, damit der Ruin und Zusammensturz fragt Vereine herbeigeführt werden. Nach unserem Statut und nach den Bestimmungen vieler anderer Vereine kann einem Veretnsmitgltede die zur Eröffnung eines Conto-Corrcnt Credttes geforderte Bürgschaft nur in Form eines eigenen oder Sola-Wechsels gestattet werden. Viele unserer Mitglieder, besonders solche, die Bauhandwerker sind, bekommen für ihre geleisteten Arbeiten von den Zahlungsverpflichteten, die tn vielen Fällen ebenfalls wieder Handwerker sind, aus Mangel an augenblicklichen Baarmltteln einen Sola- Wechsel oder einen auf ein anderes Mitglied gezogenen Wechsel in Zahlung, welche Papiere dann bet unserer Bank dtsconttrt werden. Ohne diese Manipulation, die besonders bei Neu bauten oder großen Bauveränderungen angewendet wird, ehe und bevor ein Kapital auf jene Gebäude ausgenommen worden ist, würden die Berechtigten, wie die Verpflichteten, in ihrem Gewerbsbetrieb auf das Empfindlichste gestört und geschädigt werden. Wenn schon an und für sich die Entziehung der Wechselfähigkeit für die betreffenden Genoffen'chaftsclassen ein Armuths- zrugniß, ja einen Schimpf in sich einschiießt, da dieselben dadurch nicht für befähigt erachtet werden, ein gewtffcrmaßen ebrenwortlich gegebenes Zahlungsversprechcn rechtzeitig einzuhalten, so müßten unsere Creditgenossenschaften, wollte man einzelnen Claffen ihrer Mitglieder die Wechselfähigkeit entziehen,' in kurzer Zeit sich auflösen. Gewiß sind die Fälle nicht selten, daß gebildete Handwerker, Landwirthe und andere, denen man von gewißer Seit die Wechselfähigkett entziehen möchte, ein beßeres Verständniß für Wechselrecht und Wechselverkebr haben, als mancher in das Handelsregister eingetragene Kaufmann. Uebrtgens sind auch die Fälle nicht selten, daß ein Handwerker oder Landwirth nach der einen Richtung seiner beruflichen Thätigkeit als Kaufmann gelten kann, während nach einer anderen Richtung seiner Thätigkeit ihm die Eigenschaft als Kaufmann abgesprochen werden muß. Der Begriff von Handelsleuten und Nichthandels- leutcn läßt sich überhaupt gar nicht genau definiren, auch thut dies wohlweißlich das deutsche Handelsgesetz nicht, es überläßt dies vielmehr den einzelnen Regierungen hier ab- und zuzuthun, wie dies Art. 10 des deutschen Handelsgesetzbuchs näher ausführt. Die allgemeine Wechsel^ fähigkeit ist meines unmaßgeblichen Erachtens ein treffliches Erziehungsmittel für Sparsinn und für pünktliche Einhaltung von eingegangenen Schuldverbindlichkeiten für einen großen Theil der Bevölkerung, denn der Wechselverpflichtete weiß daß die Nichteinlösung des von ihm ausgestellten oder accepttrtcn Wechsels seine Ehre und seine Credttverhältntße auf das Empfindlichste schädigt. Durch die allgemeine Wechselfähigkeit wird auch der in Deutschland schon lange beklagten Borg- wirthschaft energisch entgegen gearbeitet, indem die Verpflichteten moralisch und gesetzlich gezwungen sind, für b a l d i g c Abführung ihrer Schulvverbtndlichkeiten Sorge zu tragen; die allgemeine Wechselfähigkett ist die Grundbedingung des Personal-Credits. Verkannt soll nicht werden, daß durch Mißbrauch der allgemeinen Wechselfähigkeit manche Existenz bisher leichtsinnig geschädigt, ja vernichtet worden ist, welche Existenz aber auch auf andere Weise sicherlich zu Grunde gegangen wäre. Mit Beschränkung der allgemeinen Wechselfähigkeit würden aber auch unsere Beziehungen zum Auslande, da in Europa, mit Ausnahme einiger kleineren Staaten, und den überseeischen Ländern schon seit langen Jahren die allgemeine Wechselfähigkett in Wirksamkeit ist, auf das Bedauerlichste erschwert und geschädigt werden. Nach allem Angeführten muß ich mich ganz bestimmt dahin erklären, daß die Beschränkung der Wechselfähigkett mit der ganzen Entwicklung unseres neuen Verkehrslebens unverträglich ist und daß damit die Quelle des ge sunden Credtts eingeschränkt wird. Dies als Antwort auf die Fragen 1 und 2 Ihres Cir- culairs. Zur Beantwortung der Frage 3 führe ich außer dem schon Vorgebrachten noch weiter an, daß, vom wirthschaftlicken Standpunkte aus betrachtet, kein Unterschied zwischen gezogenen und eigenen Wechseln zu machen ist, daß letztere Form, wie schon erwähnt, von den meisten Ereditgenoßenschaften in vielen Fällen von ihren Mitgltebern gefordert wird, daß also für die Mitglieder unterer Vereine der Sola-Wechsel neben dem gezogenen besteben bleiben muß. Die meisten Vereine haben den eigenen oder Sola-Wechsel eingefübrt, weil sie sich durch diesen am Besten vor Nackthetl schützen und die Protestkosten ihren Mitgliedern etntretenden Falls erspare» “■•nbt fe[h? vVri4tet Ab- ia*dsuchs Jtanfenfofe“' da« ( !?' bie 'dr haben |