Ufnireg, iur Hi,. ’Te fi°d 6d f4itn $au4t zlar vkille. 8-12 4 die Stadt. Aufstellung dkffelben unter bm gttymütftni k iännerd>i)tr ^ngen, Ge $ PreiSturnen- ei bengalischer ng der Ehren- eille. 8 Uhr: Eoncert im ges am Dom daselbst Dor- Kürturnen, oßer Lall •Cemile. I ntyuoriti e t Mliotbekm unb M___(« Iflg V0N Mttz» og von eleetrik ;suät. l3raaf avs-nnks-m ulmg, Neue«- «E,. inerei ititt um MrBe- Deoiutn- :b bA und fN n lt 8’ff* ' t der ^\nat»*irtnl r’Ä I« verleiht 1880 Samstag dca 26. Juni «r. 146 Erscheint täglich mit Ausnahme des Montag». 1176 X 86 4 86 JA 1. JA 56 30 1676 JA 86 125 375 W 1. 2. 3. 600 85 200 211 20 400 160 Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. höchstens ä 100 JA ... 2. Beitrag zur Versuchs- und Auskunftsstation . . . . . 3. Subvention zum Besuche einer Ackerbauschule ä 100 JA . 4. Desgl. zum Cursus für Hufbeschlag »50 JA nebst Prämien 5. Dem Oberh. Bienenverein........... 6. Für Culturen................ 7. Reservefond ........ ; Kassenoorrath • • • • • • • Beitrag der Aachen-Münchener Feuerverstcherungs-Gesell- schaft........... Beitrag des landwirthschaftl. Provinzial-Vereins für 1879 LI. Ausgabe. Subvention zum Besuche eines Obstbaumwärtercursus, Betr.: Die Generalversammlung des landwirthschastlichen Be- I zirksverein^ Gießen vom 12. Juni 1880 zu Gießen. Protokoll. “Ä LKTSLKK fpectOT Herr Dr. Klaas vorgestellt worden war, wurde zuerst dre Rechnung des Ber »ÄaxÄSKS'Ä sffiSw *««»-■ Önlafet©u?Den?ion^^ Besuche eines Obstbaumrmirtercursus ^ne längere Dlsciffsron, an welcher sich außer dem Herrn Vorsitzenden noch der Herr Präsident des landwirth- schaftlichen Vereins der Provinz Oberhessen, Herr Adalbert von Rordeck Frcrherr zur Rabenau, sowie die Herren Bürgermeister Pracht von Grünbcrg, Bürgermeister Zlmmer von Villingen, Adolf von Rordeck Freiherr zur Rabenau und Burgermerster Faulstrch von Wettershain betheiligten. Alle Redner erklärten sich damlt emverstande^ daß die Ausbildung von Obstbaumwärtern, insbesondere von berufsmäßigen, nach Kräften zu unterstützen sei. Gleichzeitig wurde auch bie in der Ausschußsttzung des laudw. Verems der Provinz Oberhessen vom 8. l. M. angeregte Frage besprochen, ob es Angefichts des durch den harten Winter an den Obstbäumen verursachten großen schadens nicht an- gezergt sei, solche zeitig aus guten Quellen durch Vermüllung ber - ezlrksoereme und unter deren Unterstützung zu bestellen. Hierüber gingen die Ansichten auseinander, indem von einer Seite mehr die Förderung der einheimischen Zucht, von einer anderen der Bema aus renomirten Schulen, (z- B- dem Institut von Hohenheim), am Besten mit einer höheren, rauheren Lage, unter richtiger Auswahl der ^r unsere Gegend passenden Sorten (z. B. Luikenapfel, Champagner-Mostblrne) empfohlen wuroe. worüber Erhebungen anzustellen seien, und wieder von anderer Seite em guter Erfolg mit Bäumchen, die aus Frankreich (Angers) bezogen worden waren, zur Sprache kam. Die Verleihting von Prämien für musterhafte Anlagen, wofür ber Provinzialverem früher 120 JA ausgesetzt hatte, wurde ebenfalls berührt, lieber alle diese Punkte sind jedoch besondere Anträge nicht gestellt worden. w . , . - Bei Der Abstimmung wurden als ouböentionen zum Besuche eines Obstbaum- wärtercursus 600 jü bewilligt, worunter jedoch 200 JA inbegriffen l^d, welche für jioei noch aus 1879 stammenden Anmeldungen verwendet, aber erst m 1880 verrechnet werden ioacn^^a^ landwirthschastlichen Versuchs- und Auskunstsstation werden 85 JA, als Subventionen zum Besuche der Ackerbauschulen zu Alsfeld oder Friedberg 200 JA und als Subventionen zum Besuche des Hufbeschlag-Cursus an der hiesigen Veterinäranstalt 211 JA 56 in den Voranschlag eingestellt. In letzterer Summe sind 11 JA 56 $ für zwei an Schüler m 1879 verliehene, aber erst in 1880 zu ve^ rechnende Prämien inbegriffen. Dem Oberhessischen Bienenzüchterverein werden nach einer Discussion, woran sich der Herr Präsident, Herr Dr Gros, Viceprastdent des landwirthschastlichen Provinzialvereins, sowie Freiherr Adalbert v. Rabenau betheiligen, Rach einer Reihe geschäftlicher Mittheilungen wurden an Stelle von zwei abgegangenen Ausschutzmitgltedern die Herren Schiente vom Hardthof und Georgi von Gießen ^ewä^^ bcr @r Landescultur-Jnspeclor Herr Dr. Klaas das Wort zu dem angekündigten Vortrage über Wiesenbau. Redner bemerkt hierüber u. A>: Die Bedeutung der Wiesen für den Landwirthschaftsbetrieb liegt zunächst darin, daß der Ertrag der Wiesen sicherer ist, als des Ackerlandes. Die Entwickelung des Grases ist viel unabhängiger von Witterungs- und Bodenverhältnissen als diejenige des Getreides. Ferner ist Gras und Heu das Normalfutter für unser Rindvieh, b. h. die Gesunderhaltung und gute Entwickelung des Rindes wird durch die Fütterung guten Heu's am meisten gesichert. Endlich liefern gute Wiesen einen mindestens ebenso hohen Reinertrag, wie das beste Getreidefeld, indem die Aufwandskoften bei Wiesen viel 6^nger^smd.^ Qud) nur gute Wiesen die Stütze der Landwirthschaft, schlechte Wiesen sind des Besitzers wie des Besitzthums Schande. Die Vecbesierung der Wiesen kann erfolgen durch Erhöhung der Güte des Futters und durch Vermehrung des Ertrages. \ s*ulnrafee B. 18. Kiekemr WrMger AllM. Md AmtsW sil dk« Kreis «ießev._____________ 20 JA bewilligt. Der nun folgende Posten: c , t ,. ^üc Fertigung von Wiesenculturplänen, wurde nach einer längeren Debatte, an welcher sich außer dem Herrn Präsidenten noch die Herren Bürgermeister Faulftich von Wettershain, Freiherr Adalbert v. Rabenau und Krersasiesior Rover beteiligten mit der Aenderung genehmigt, daß ganz allgemein für Culturen 400 JA vorgesehen werden sollen- Man hatte hierbei Drainagen, Zusammenlegungen von Grundstücken, Anlagen von Obstbäumen, von Korbweiden rc. im Auge und soll die Summe namentlich für die Kosten von Plänen und Ueberschlägen bei neuen Prozecten dieser Art Wrn M Niemand zur Tragung dieser zur Beurtheilung des Unternehmens aufzuwendenden Kosten findet, sowie zu Probe-Anlagen verwendet werden. Besonders hervorgehoben wurde noch, daß bei allen Culturen im Voraus Vorkehrung zu deren Erhaltung getroffen werden müsse. Der noch disponible Baarvorrath soll als Reservefond ge- wahrt sstr 1880 stellt sich nach diesen Beschlüssen folgendermaßen: I. Einnahme. Der Nährwerth von 100 Pfd. Heu mittlerer Güte ist gleich zu rechnen 125 Pfd. bereanetem Heu 133 Pfd. schilfigem Heu, 135 Pfd. Heu von altem Gras 167 Pfd. sauerem Heu 200 Pfd. mosigem Heu und 70 Pfd. vorzüglichem Heu. Durch die Um- nmnbeluna von schilfigem, sauerem ober mosigem Hm in gutes süßes Heu wirb bes- balb der Butterwerth desselben Ertrages um 25 bis 60 und 100 Prozent vermehrt. Die Entsumpfung nasser Wiesen, die Entfernung des stagnirenden Wassers ^ deshalb mit die erste Aufgabe für den Landwirth. Dieses stagnirende Wasser hindert d^ Em- hrinnpn nnn Qnft und Wärme in den Boden, es erkältet denselben weiter durch Ver- dunsttmg und gibt Veranlassung zur Bildung von Humussäure und schädlichen Eisen- verbindungen ertrQ8§ ist in erster Linie die Menge der im Boden vor- handemn absorbirbaren Pflanzennahrung matzg-b-nd. Die Ernte von 30tr^Dürr- & 5?ÄÄ‘ LPsr^os^rsLu^ioPsd'W 59 Jb. Kieselsäure^ 16 Pfd.^ Chlor und 3 Pfd. eiweißhaltige Stoffe. Diese Bestandtheile müssen dem Boden erfcUt werden wenn die Fruchtbarkeit erhalten werben soll, sie müssen m aröbwe?Menge zu^esührt werden, wknn man eine Steigerung des Ertrages -rrerch-n ^7^ateianetfte^^®ünöun0 der Wiesen wird durch das Wasser vermittelt, indem dieses stets gelöste und suspendirte und meistens diejenigen Stoffe enthalt, welche die Graspflanzen bedürfen. So enthält 1 Liter: ~ „ Regenwasser etwa 0,03 Gramm fefte Stoffe, Gletscherwasser,, 0,03 „ Bachwasser w 0,09 „ Flußwafser „ 0,21 n Brunnenwasser „ 0,12—2,73 Gramm, 9Neerwasser 20,00—40,00 „ . „ Der Boden bat für ben Wiesenbau nicht di- maßgebend- B-d-ustmg w,- für TtOffen Ke ^-richied-n-n"BewWrnngSsyst-me unt-rsch-idcn sich in eine Einstaiwng k°s r^Mis-Män ML-L a7s nn?3 Z sie erfolgt künstlich, wenn ebene Flächen mit Dämmen eingeschlosfen werden, innerhalb welcher sich das Wasser ansammelt. Stauwiesen sind nur bei durchlassendem Boden und horizontalen Flächen zweckmäßig; ihre Anlage und Unterhaltung.kostet wmig doch > lassen sie^ nicht den höchsten Grasertrag erzielen, wie die Ueberriefelung. Bei dieser bewegt sich das Wasser in gleichmäßig dünnen Schichten über die Wiesenoberflache. Je nachdem die Oberfläche nach einer oder zwei Seiten geneigt ist, hat man Hang- oder umfaßt ein Netz von Gräb-n und Stauanlagen! die Hauptzuleitungscaiiäle, Transporttr- und Bertl)eilgraben, die^Rieselrinne sowie em ben ^uleitungsgraben corresponbirenbes Netz von Entwafferungsgraben. ä Auf die Rieselrinnen findet man meistens den geringsten Werth gelegt und doch sind sie es gerade, welchen die Aufgabe zufallt, das Wasser und damit dm Dünger I gleichmäßig über die Wiesenfläche zu vertheilen und einen ,9t^Mcchig guten Gra.- wuchs zu veranlassen. Dort, wo deshalb die Rieselrinnen nicht sachgemäß vorhanden find haben wir es nach wie vor nur mit einer wilden Bewässerung zu thun I ' Die Kosten des Wiesenbaues hängen vorzug^veffe davon ab, ob die Anlage der I Wehre Schleusen und Gräben genügt, oder ob auch eme Ihnformnng der Wiesenflache I erforderlich wird. Im ersten Falle haben wir einen natürlichen Wiesenbau, welcher pro Morgen 10-50—100 JA kosten kann, im zweiten Fall den Kunstbau, welcher pro Morgen 200-30^ M-hr-rtr°gs gegenüber der V-rzinsungs- quote des Melioratioirscapitals maßgebend. Die Landescutturrent^ Meliorationen zu 5,175 Procent, wobei nach 41 Jahren das Capital getilgt ist. E n Mel orationscavital von 10-50-100-200 oder 300 JA pro Morgen wurde deshalb ^ne jährliche Abaabe^von 0,52—2,69—5,18—10,35 oder 15,54 Mark erfordern Bettle, I welche schon durch einen Mehrertrag von 2— lO Centner Heu überwogen werden- Die I Rentabilität des Wiesenbaues dürste deshalb säst durchweg außer Frage st^en- I Freilich bringt der Wiesenbau allein den angestrebten Mehrertrag nicht, sondern I er gibt nur das Mittel ab zu einer guten Wiesenpflege. Diese fortdauernde Unterhaltung und sachgemäße Benutzung der Anlagen und die strenge Beobachtung der durch Wissenschast und Praxis festgesteUten Wassernngsregeln vermogeir allein Jahr I mr Jahr den maßgebenden Einfluß auf den Graswuchs zu üben. Äer Wiesenbau findet in Hessen in dem Gesetz vom 7. October 1830 eine wesentliche Stütze. Danach I !st die Mehrheit der Fläche für die Ausführung eines Wiesenbaues entscheidend und I werden die Abwesenden als zustimmend angesehen. Von ^30-42 wurden auf Grund I dieses Gesetzes 1420 Morgen Wiesen verbessert. Wenn zwischenzeitlich dem Wiesenbau I etwas weniger Fürsorge zugewendet wurde, so tritt heute die Frage wieder mit um so I größerer Bedeutung an den Landwirth heran; bie Gegenwart verlangt von ihm gebieterisch, baß er seine bewährtesten Stützen nicht oernachlasuge. Zu einem guten Fort- I nnrln kea Wiesenbaues gehört jeboch ein Zusammenwirken der Behörden, welche von WiAtiafeit her ®a*e übeAeuat, derstlben gerne Mühe und Zeit zum Opfer I bringen bcr Erilturtechniker, welche mit voller Hingabe, sich chrem schwierigen aber auch I dankbaren Beruse widmen, des intelligenteren Theiles der Landwirthe und des land- wirthschastlichen Vereins, welchem bie Aufgabe zufällt, zu belehren, zu wirken unb für ben Gegenstanb mit ihrer ganzen Autorität emzutreten- Der Herr Präsibent bankte Namens bes Vereins bem Herrn Rebner für ben so inhaltsreichen klaren Vorttag unb gab herauf bem Herrn Stadtverordneten Wort« mann von Gießen dasLandgestüt außer der Anglo- Lrnmn'mn^ aut W ©enOfle d?r Ostpr-ußisch-n ober d-r M-ckl-nbmg-r Redne/nimmt^unSchst Bczu^aus (ein früher bei d-r G-n-ralv-rfammlung d-s landwittNchastl7chen V^r-inS für bi? Provinz Ob-rh-sf-n, abg-halt-n zu Butzbach am u" ”;SQ18794e übe? bk vorli-g-nb- Frag^-rstatt-ttü mrb m b-r ^bm.rt6fd,aft-. Vie WS rm^B-schlüss- L Wl K Selegraphische Depeschen. Wagver'« telegx. (SwefptnNtiti • Vmre««. Ragufa, 24. Juni. Die albanesische Liga tclegraphirte an die Berliner Conferenz: Die Libanesen werden niemals der Zersplitterung ihres Landes zustimmen noch einem Tausche, welcher sie unter fremde Herrschaft bringen würde. Die Albanesen verlangen die Ausführung des Berliner Vertrags und erneuern die Bitte, daß die Conferenz Bevollmächtigten die Forde« rung der Albanesen, ihre alten Rechte intakt aufrecht zu erhalten, ernstlich erwägen und fordern schließlich die Anerkennung, daß sie Alles versuchten, um Blutvergießen zu verhindern und zur Entwickelung der Ctviltsatton beitrugen. Cincinnati, 24. Juni. General Hancock, der Candtdat Pennsylva« niens, dürfte gegenwärtig die beste Aussicht auf die Präsidentschafts-Candtdatur der demokratischen Partei haben- Konstantinopel, 24. Juni. Die albanesische Liga zu Argyro Kastro sendete am 23. ds- ein Telegramm an die Berliner Conferenz mit der Bitte, die Gefahr der Annectton ihres Vaterlandes an eine fremde Nation abzuwenden. Berlin, 25. Juni. Zur Beleuchtung der Controverse zwischen v. Bennigsen und Windthorst über die Genesis deS Bruches Preußens mit Hannover ist die „Nordd. Allg. Ztg " in den Stand gesetzt worden, actenmäßtge Angaben aus der Zett vom 5. bis 27. Mai 1866 zu veröffentlichen. Cincinnati, 24. Juni. Die demokratische Convention ernannte den General Hancock zum Candtdaten der demokratischen Partei für das Unionspräsidium. London, 25. Juni. Das Oberhaus hat die Begräbnißbill in dritter Lesung angenommen — Unterhaus. Nach längerer Debatte wurde die Bill betr. die neuen Finanzvorschläqe ohne Abstimmung in zweiter Lesung angenommen. Im Lause der Debatte wurde mehrseitig betont, es sei kein Grund vorhanden, Frankreich bester als andere Länder zu behandeln. England muffe für Zugeständnisse seinerseits Vortheile etntauschen. Gladstone erklärt, er werde an den Grundsätzen seiner Vorschläge betr. die Wetnzölle festhalten. Wien, 24. Juni, Abends. Berichte der „Politischen Corresp." aus Paris und Philivpopel stgnalistren übereinstimmend die Eventualität, daß Aleko Pascha, welcher Samstag nach Konstantinopel abreist, nicht mehr als General- Gouverneur von Ostrumelien nach Philippopel zurückkehreu werde. nommen sein können, nach Anhörung der Gemeinde-Vertretung, bezw. der Localpolizeibehörde und unter Zustimmung des Kreisausschusses auf dem Wege polizeilicher Verordnung zu treffen, lLocalpolizeireglements im Sinne des Art. 78 der Landgemeinde- Ordnung.) Zu ihrer Gültigkeit ist die Genehmigung des Ministeriums des Innern nothwendlg." (Forts, f.) Darmstadt, 23. Juni. Die erste Kammer der Stände wird nächsten Mittwoch, den 30. l. Mts., Vormittags halb 10 Uhr, zusammentreten. Tagesordnung: 1. Neue Eingaben. 2. Berichterstattungen. 3. Berathung und Abstimmung über den Gesetzentwurf, die allgemeine Bauordnung betreffend. Es finden wenigstens zwei Sitzungen statt. Darmstadt, 24. Juni. Nachdem der sechs Bogen starke Bericht der ersten Kammer über den Gesetzentwurf, die allgemeine Bauordnung betreffend, nunmehr vollständig erschienen, ist daö Plenum der Kammer aus Mittwoch den 30. d. Mts. zusammeuberufen. Kastel, 23. Juni. Die Entscheidung des Agnatenproceffes ist heute Mittag Seitens des königlichen Oberlandesgerichts erfolgt. In der Sache wegen der Jmmobiliarmaffe und des Hausschatzes wurde das Besitzergreifungs- Patent vom 3. October 1866 als durchgreifend betrachtet. Die Absicht dieses Patentes sei die gewesen, das ganze Land mit allem Zubehör, also auch das Ftdeicommiß und den Hausschatz, zu ergreifen. Daö Gericht stellte sich auf den Standpunkt der Verträge von 1830 bis 31. Das Fidetcommiß und der Hausschatz seien dem Hause Brabant als regierendes Haus in Heffen-Kaffel gegeben, es sei, wie die Staatsrechlslehrer sich ausdrückten, „publtcisttsch gebundenes Eigenthum" deffelben gewesen. Die Fürstenfamilie des Hauses Brabant sei depoffedirt durch die Ereignisse des Jahres 1866. Wenn es freiwillig von dem Throne Kurhessens abgetreten wäre, würde so zu entscheiden gewesen sein wie heute. Denn die Fürstensamtlie würde in solchem Falle beispielsweise die Immobilien nicht verkauft haben können. Der Kläger habe also, da Prtvateigenthum nicht in Frage stehe, falsche Wege eingeschlagen, indem er sich an den Civilrtchter gewandt habe. Nur die politische Behörde im eminentesten Sinne der König, könne über die klägerischen Ansprüche entscheiden. Kläger sei mithin mit seiner Klage in der ersten, zweiten und vierten Proceßsache abzuweisen. Das erste Erkenntniß sei jedoch in der dritten Pro- ceßsache wegen der Hosdotation lediglich zu bestätigen. Kläger habe keine fürstliche Hofhaltung mehr, sondern nur noch eine vornehme Haushaltung und könne daher aus jene Hosdotation einen Anspruch nicht erheben. Die eigenen Kosten trägt der Kläger selbst, die gegnerischen zu einem Viertheil. Das zweitinstanzliche Erkenntniß hat also das erste Erkenntniß in den Punkten verworfen, wo es dem Kläger günstig, dagegen bestätigt, wo es ihm ungünstig war. (H. M.) England. Halifax, 21. Juni. 12 km von hier ist an der Küste eine Faßdaube mit den in Bleistift geschriebenen Worten gefunden worden: „Atalanta unter- gehend 12. April 1880. Keine Hoffnung. Sendet dies an Mrö. Mary Wbite. Piers Sussex. James White." Die Faßdaube scheint etwa zwei Monate im Wasser gelegen zu haben. (Dabei ist zu erwähnen, daß an der Küste von Massachusetts eine Flasche nebst einem Papierfetzen gefunden wurde, der den 17. April als den Tag des Untergang^ der Atalanta nannte). Pachter Kammer von Bellersheim, Secretär Gros von Lich, Vicepräsident Dr. Gros und Gutsbesitzer Schlenke betheiligten. Es wurde dabei hervorgehoben, daß die bei uns eingeführte Race der Anglo- Normannen angemessen zu sein scheine und daß öfterer Wechsel mit den Racen nicht empfehlenswerth sei. Der Umstand, daß viele Stuten nicht trächtig würden, rühre vielleicht daher, daß die Hengste zu viel im Stalle blieben und nicht arbeiteten. Man möge anderes Material nur da anschaffen, wo besondere Wünsche laut würden. Obwohl zu Gunsten der ostpreußischen Race angegeben wurde, daß die derselben angehörigen Pferde gute Acker- und auch Militärpferde seien, sprach sich doch die Versamm- Zleutschkaud. m. Darmstadt, 23. Juni. Bericht des Ausschußes erster Kammer über den Entwurf der allgemeinen Bauordnung. (Fortsetzung.) Der berichtende Ausschuß ist daher der Ansicht, daß die Bauordnung so redigirt werden müßte, 'daß sie für das flache Land allgemeine Anwendung anch ohne Abfasiung von Ortsstatuten oder Erlaß von Polizei- maßregeln finden kann, was jedoch nach seiner Ansicht nur möglich ist, wenn man bei der Redaction Stadt und Land vollständig getrennt hält und für letzteres sich nur auf die durchaus nothwendigen sicherheits-, feuer- und geiundheitspolizeilichen Vorschriften beschränkt. Er hat daher eine diesem Jdeengang entsprechende Umarbeitung des Entwurfs vorgenommen. Doch glaubte der Ausschuß sich der Auffassung nicht verschließen zu können, daß auch auf dem flachen Lande und in solchen Ortschaften, welche, ohne der Städteordnung unterworfen zu sein, einen mehr städtischen Character haben, ausnahmsweise Verhältnisse bestehen könnten, welche es als wünschenswerth für das Interesse der betreffenden Gemeinde erscheinen lassen, daß in ästhetischer Beziehung gewisse Vorschriften erlassen würden. Für solche Fälle hat er die Abfassung von Ortsstatuten, auch für das flache Land, unter gewissen Vorbedingungen vorgesehen. Eine Minorität des Ausschusses vermag sich nach dem Berichte dem in den vorhergehenden Ausführungen eingenommenen Standpunkte weder in seiner Begründung, noch in seinen Tendenzen anzuschließen und kann eine Trennung der Bestimmungen für Stadt und Land nicht empfehlen. Sie erachtet, daß die Verhältnisse unter den Landgemeinden noch viel verschiedener sind, wie die Verhältnisse zwischen Städten und größeren Landgemeinden. Nicht nur seien gerade bei den letzteren, den zahlreichen alten Landstädtchen, die baulichen Zustände in feuergefährlicher und gesundheitspolizellicher Beziehung am allerschlimmsten, so daß sich gerade da die strengsten Bestimmungen empfehlen, sondern auch bei kleineren Landgemeinden, welche die von der Majorität in Art. 2 als Norm beantragte Bevölkerungszahl von 3000 Seelen nicht erreichen, werden die localen Verhältnisse nicht selten weitergehende Bestimmungen nothwendig machen, als die Majorität des Ausschusses sie für die Landgemeinden im Allgemeinen statuiren will. Die Minorität ist der Ansicht, daß dieser localen Verschiedenheit und Mannigfaltigkeit der Verhältnisse am besten durch das im Gesetzesentwurfe zum Ausdruck gekommene System Rechnung getragen wird, nach welchem nur die wesentlichsten, für keine Gemeinde entbehrlichen, für kleine Gemeinden aber auch genügenden Vorschriften in allgemein bindender Weise gegeben werden und die Berücksichtigung der localen Eigenthünckichkeiten den Local-Polizei-Reglements und Ortsstatuten überlassen ist. Wenn einzelne jener allgemein bindenden Normen des Gesetzesentwurfes für die kleineren Landgemeinden zu weitgehend erscheinen, so lassen sich — nach Ansicht der Ausschuß- Minorität — die entsprechenden Modificationen unschwer im Rahmen des Gesetzesentwurfs herbeiführen. Nach diesen allgemeinen Bemerkungen sieht sich der Ausschuß veranlaßt, mit Rücksicht auf eine von dem Abgeordneten Kugler in der Generaldebatte der zweiten Kammer gemachten Bemerkung, seinen Standpunkt in einer besonderen Richtung zu präcisiren. Herr Kugler sagte damals wörtlich: „Ferner wollte ich noch kurz erwähnen, daß die Widersprüche, die hervortreten zwischen den Interessen der Commune im Allgemeinen und dem der einzelnen Grundbesitzer, die allerschwierigsten Fragen sind und es der größten Sorgfalt bedarf, abzuwägen, damit die Communen einerseits und der Bauunternehmer oder Grundbesitzer andererseits nicht so sehr belastet werden. In dieser Richtung werden sich die meisten Amendements des Ausschusses bewegen ttfjb dahin zielen, daß vielleicht hier und da, abweichend von den Ansichten der Regierung, die Communen namentlich nicht zu sehr belastet werden, da heutzutage überhaupt bie Belastung der letzteren so weit geht, daß man sie in der Bauordnung möglichst schonen soll. Ich möchte sie deßhalb bitten, die Anträge des Ausschusses in diesen zwei Richtungen zu unterstützen, daß einerseits die Bauordnung möglichst auf die Grundsätze der Selbstverwaltung gestützt werde und andererseits, daß die Communen durch die Bestimmungen nicht allzu sehr belastet werden." Der Bericht sagt in dieser Beziehung: „Der berichtende Ausschuß ist ebenfalls von dem Wunsche beseelt, der Gemeinde möglichst geringe Lasten aufzubürden; er betrachtet dies als ein Gebot der Nothwendigkeit, da dieselben, wenigstens in den größeren Städten, durch die rapide Zunahme der Bevölkerung und die wirthschaftliche Lage im Allgemeinen, ganz besonders aber in Folge des Gesetzes vom 31. December 1870 über den Unterstützungswohnsitz in solch exorbitanter Weise belastet sind, daß die Steuerkraft ihrer Angehörigen schon fast über das Maß des Möglichen in Anspruch genommen ist; dennoch glaubt der Ausschuß, daß durch diese Entlastung der Allgemeinheit andererseits nicht der Einzelne in ungehöriger Weise belastet und in seinem Eigenthumsrecht beschränkt werden dürfe, und wird daher die Modification einiger Bestimmungen des Entwurfes, sowie der Beschlüsse verehrlicher zweiter Kammer, welche nach seiner Ansicht den Einzelnen zu sehr zum Vortheil der Gemeinden belasten, der hohen ersten Kammer zur Annahme empfehlen." Am Schlüsse der Einleitung zum Bericht findet sich folgende Bemerkung: „In dem im zweiten Ausschüsse hoher erster Kammer in dem Jahre 1875 über den Entwurf eines Berggesetzes erstatteten Bericht hatte der Berichterstatter auch die Mängel des noch zur Zeit im Großherzogthum bestehenden Expropriations-Verfahrens aufmerksam gemacht und eine Reihe von weitgehenden Abänderungen, wenigstens für die Fälle beantragt, in welchen Expropriationen zu Gunsten von Bergwerksunternehmungen nothwendig würden. In Folge der Erklärung Großherzoglicher Regierung, daß auch sie davon überzeugt sei, daß das geltende Expropriations-Gesetz den heutigen Anforderungen nicht entspreche und große Mängel besitze, weßhalb sie demnächst den Entwurf eines neuen Gesetzes den Ständen vorlegen werde, ließ der damalige Berichterstatter seine Anträge fallen und beschränkte sich auf den Wunsch, daß Großherzogliche Regierung diese Zusage im Plenum der Kammer Wiederholen möge, was denn auch geschah. Es kann hier nicht unsere Aufgabe sein, nach den Ursachen zu forschen, welche Großherzogliche Regierung bis jetzt verhindert haben, die gemachte Zusage zu erfüllen, können es aber nicht unterlassen, den wiederholten Wunsch auszusprechen, welcher noch dadurch um so dringender wird, da in der g-genwärtigen Vorlage eine Anzahl von Bestimmungen enthalten sind, bei deren Ausführung dem Expropriationsgesetze eine bedeutende Mitwirkung zukommt." Der Ausschuß behält sich einen darauf bezüglichen Antrag für den Schluß seines Berichtes vor. Zu den einzelnen Artikeln des Gesetzesentwurfes übergehend, beantragt der Ausschuß zunächst Annahme des Art. 1 in der von der zweiten Kammer in beiden Lesungen gebilligten Fassung des Entwurfes. Der erste Absatz des Art. 2 lautet nach den Beschlüssen der zweiten Kammer: „Soweit das Gesetz oder die zu dessen Vollziehung erlassenen Verordnungen hierzu ermächtigen oder keine ausdrücklichen Bestimmungen enthalten, können die nach den Bedürfnissen der einzelnen Gemeinden erforderlichen besonderen Bestimmungen in Ortsstatuten und in polizeilichen Ordnungen (Localpolizeireglements) über Bausachen ertheilt werden." Die Majorität des berichtenden Ausschusses ist aus den bereits ausgesprochenen Gründen einerseits der Ansicht, daß für Landgemeinden sowohl die Errichtung von Ortsstatuten, als die Erlassung von Local- Polizeireglements so sehr wie möglich zu vermindern und jedenfalls nur auf die noth- wendigsten Fällen zu beschränken sind. Sie beantragt in Folge dessen, dem Beschlüsse zweiter Kammer hinsichtlich des ersten Absatzes mit der Modification beizutreten, daß statt der Worte „nach den Bedürfnissen der einzelnen Gemeinden", folgende Worte gesetzt werden! „bei Gemeinden von mindestens 3000 Seelen die nach deren Bedürfnissen" — und außerdem folgenden Zusatz beizufügen: „Das gleiche Recht steht solchen Landgemeinden zu, in welchen das Bedürfnis; hierzu durch Beschluß einer Majorität von 2/3 der Ortsbürger anerkannt ist. Soweit es die Verhältnisse möglich macken, ist die Polizei.Verwaltungsbehörde berechtigt, gewisse baupolizeiliche Vorschriften, welche sowohl der Bauordnung für Stadt- wie der für Landgemeinden ent- lung dahin aus, daß für unseren Bezirk der mittlere Schlag der Anglo-Normannen und Ardennen der zweckmäßigste sei. Der noch weiter angekündigte Vortrag des Herrn Gutsbesitzers Schlenke über die Nothwendigkeit des Samenwechsels wurde wegen der vorgerückten Zeit auf die nächste Generalversammlung, welche Anfang September in Lich ftattfinden soll, vertagt. Zur Beglaubigung: Der Vorsitzende: Der Secretär: 0r. B o e k m a n n. Nover. de fr fd t>. ob tot ßtibi jfi«! ioii/d/ für «inen Ui auf Gwnv ion verschieden HoryorLiivN in Betracht ju 8 II. Bet' Eisenbahnen, uni flauten Wiederein der Königlichen ( ob eit Lerkeh Anträj AuS den allcr Anwesenden Sächsischen Staai Dro Wagen oder befördert" - t sanuniung nichts II. Stückgutcich falisige Anfrage s der zukünftigen ? fixen seien. Her bas neue latiffd II. Stürfgutdafje bestehende eine S verbunden werden Schema und aus 8 erhoben sich weite der Sächsischen G Die Abstii seiiens sämmtliche Die Vrrhi lauf. Hier wuri Korporationen im Blankenheim die Glltung gelangter wurde hier burd ■falle a. S., Han Anträge: 1 „N i fichten, wärtige 2 - „Unter clajfi I tingtrun eine tzrw Abänderung de Die Einrid mit Berlin mit di Em bei einer E Gießen^ * 1 Lon r i» *5 '^genommen wurd al? vorliegend W Dtt, ?*W größerer § wurde, ■“■pH ;«f», te * 5*” lüften ein. Die EÄö' LKr tehi 8 "Ktte L-tr^aS !uto fi/^ttheib ^ld)tm Kalle bei» )tr Kläger habe ze nngeschlagen, olltische Behörde n Ansprüche ent» jenen und vierten der dritten Pro» läger habt keine Haushaltung und »en. Die eigenen Heil. hhnntnifc In Mr, b«wn ’We “ Mt«w« W" ft* H'E k,j Bnlili» üsn* St*Ä 2 versuchten, u°- MB Bett*; «MMt dknnsyl -l fe eine Faßdaube Lralanta unter» an M s. Mary chetnt etwa zarei nen. daß an der । gesunden wurde, ita nannte). ,-S'£ ■ y,»i* -LS .ei'1 %i teio xiiot- " M ‘f KE' . i au^ ,5 fcOttW, 9l(t0 mehr als 200 km 3 Tage, von ff n 8 -da als vorliegend angesehen werden unübertroffener Weise beschafft Beides die älteste Annoncen • Expedition Hattgenstein a als vorliegend angesehen werden könne, wo mindestens täglich 1 Retourbillet nach den corre- spondtrenden Orten gelöst würde, vorläufig nur für Frankfurt a. M. im Verkehr mit einer Anzahl größerer Städte eingeführt werden, wogegen von vielen Seiten lebhaft Widerspruch erhoben wurde, welcher die Erklärung der Eisenbahnverwaltungen zur Folge batte, daß sie gerne bereit seien, auf Anträge der Korporationen hin solche Blllets überall einzuführen, wo ein entsprechender gegenseitiger Verkehr nachgewiesen würde. Vermischte-. I . Darmstadt, 23. Juni. sMilitärdienstnachrtchten.) Dr. Rapp, Assistenz Arzt 2 Kl der Reserve vom 1. Bat. (Darmstadt I) 1. Großh. Landw.-Regts. Nr 115 Dr Stamm A^üAdlrzt 2. Kl. der Reserve vom 1. Bat. (Gießen) 2. Großh. Landw.-Regts. Ta. llö' I 8U Assistenz-Aerzten 1. Kl. der Reserve befördert. ® ' L. ©armflabt, 23. Juni. Aus der Provinz Oberhessen prird das Auftreten von Masern^idemien weiter gemeldet in Orten deS Kreises Gießen. Muthmaßlich durch die Schule m Alt-Buseck besuchende Kinder wurde die Krankheit nach dem benachbarten Trohe verschleppt und sind hier dem Vernehmen nach fast sämmtliche Kinder und zwar zum Theil in recht schweren hn°rV&f^hCTftanJ\ $cr*üx aßafexnertranfunQcn vorerst vereinzelt vorgekommen in Burkhardsfelden und in der Stadt Gießen. (<$. j h , 4 Ti einrl9cr §eit 5°! elnc Bäuerin aus dem Odenwald nach Darmstadt, um ihren b ; n mQnTnlfon Agenden Sohn zu besuchen. Vor der Kaserne angekommen, wandte sic sich ?n. °en Posten: „Lieber Herr Soldat, können Se mer net sage, wo met Bub is, er soll hier bei dem Meletair sein, toos do leiht." - „Hier sind keine Buben beim Militär, sondern nur Manner , lautete die Antwort. — „Ach Herrje," rief die Bäuerin, „der Schlingel wird doch net geheiert (geheirathet) habe!" " w 15 Das zweite Kirchengesangfest des evangel. Kirchengesangvereins für Hessen wird unter ^'A"Ang ver Vereine Arheilgen, Bessungen, Darmstadt, Frankfurt, Friedberg, Gießen, Pfungstadt, Zwingenberg und des Seminartstenchors von Friedberg Sonntag, den 27. Juni l. Nachmittags 31/2 Uhr stattfinden. 1. Choral: Macht hoch die Thür (gesungen von allen Ver- emen); 2. Ansprache; 3. Sacris solemniis, von Casciolint (Frankfurter Verein); 4. Orgel- vortrag; 5. Altbohmisches Weihnachtslted (Darmstädter Verein); 6 Choral: Wachet auf, ruft un8 bte ©timmc (alle Vereine); 7. Panis angelicus, von Palestrina (Darmstädter Verein); °mUm Zingarelli (Friedberger Verein); 9. Tenebrae factae sunt, von M. Haydn (Gießener Verein); 10. Ein Blümlein auf der Haide, geistliches Volkslied (Friedberger Verein); ®rDtnifln8fV (Bessunger Verein); 12. Ich weiß, daß mein Erlöser lebt, von I. M. Bach (Frankfurter Verein); 13. Choral: Wie schön leucht uns der Morgenstern (alle Vereine); 14. Orgelvortrag; 15. Harre meine Seele, von Malan (Bessunger Verein); 16 Der Herr ist mein Hirt, von B. Klein (Seminaristenchor Friedberg); 17. Wenn ich ihn nur'habe von Breidenstein (Pfungstädter Verein); 18. Die goldene Sonne (Gießener Verein); 19. Ich will den Herrn loben, Doppelchor, von I. S. Bach (Darmstädter und Bessunger Verein); 20. Choral: Lobe den Herrn (alle Vereine); 21. Choral: Nun danket alle Gott (Die ganze Festgemelnde). Den Festbesuchern ist von den Verwaltungen der Main-Neckar-Bahn und der Main-Weser-Bahn mit dankenswerther Liberalität eine Fahrpreisermäßigung in der Weise bewilligt worden, daß Diejenigen, welche als Mitwirkende oder als Zuhörer zu dem Feste am genannten Tage nach Friedberg reifen unD an einer der Stationen: Bensheim, Zwingenberg, Eberstadt Pfungstadt, Bessungen, Darmstadt und Arheilgen der Main-Neckar Bahn oder an einer ier Stationen Gießen und Frankfurt bezw. an einer der dazwi!chen liegenden Stationen der Main WeserrBahn eine von dem Vereinsvorstande ausgestellte Legitimationskarte vorzeigen die Hin- und Rückfahrt auf ein einfaches, für einen Tag gültiges Billet gestattet wiro. Die Aus. gäbe der Legitimationskarten erfolgt auf Anmelden durch das Festcomite in FrieDberg durch die Vorstande der mitwirkenden Vereine, bezw. für Orte, an welchen kein Verein besteht, Durch die evangel Herren Geistlichen der vorerwähnten Stationsorte (für Rieder-Wöllstadt und Ober- Wollstadt in Okarben). Die Benutzung der um 7 Uhr 47 Min von Friedberg uno um 9 Uhr 35 Min. von Frankfurt in süDlicher Richtung abgehenden Schnellzüge ist gegen Lösung entsprechender Zusatzbillete zugelassen. Auf von der Main-Neckar-Bahn ausgegebene dlrecte Billete nach Friedberg finden die erwähnten Vergünstigungen keine Anwendung; die Festbesucher aus der Provinz Starkenburg haben daher, wenn sie diese Vergünstigungen in Anspruch nehmen wollen, Billete nach Frankfurt a M. und in Frankfurt 0. M. weitere Billete nach Friedberg zu nehmen. Preise der Eintrittskarten: Reservirte Plätze 2 JL, nicht reservirte Plätze in dem mittleren Raum der Kirche 1 für die Seitenräume bezw. Stehplätze 50 Dieselben können schon vor dem Tage des Festes bei dem Festcomite in Friedberg (Adresse: Herrn Prof Dr.^Köhler) vorausbestellt und am Festtage bei der Billet-Cornrnission in Ernpsag genommen - Vier große, mit buntem Zierrath ausgestattete Bäume und zwei mächtige Fahnen schmücken seit Sonnabend Vormittag das riesige Baugerüst der beiden DomthÜrme Kölns als erfreuliches Zeichen, daß der Holzbau jetzt vollendet ist und daß Dombaumeister Voigtel und seine wackeren Bauleute nunmehr in nächster Zeit die letzte Hand anlegen werden um die steinernen Kronen als Abschlüsse der himmelanstrebcnden Helme auf die Thürmc aufrusenen Das Gerüst der beiden Thürme ist Der höchste von Menschenhand dis jetzt auffleud)tete Bau' er mißt vom Straßenpflaster des Domklosters ab 165 Meter ober 525 Fuß rheinisch uno die Spitzen der Flaggenmaste ragen 178 Meter ober 567 Fuß rheinisch über das Pflaster empor Wohl darf die Dombauhutte sich heute des Erfolges freuen, einen solchen Bau ohne jeden Unfall ausgeführt zu haben, und die Kühnheit der Construction und die Solidität der Ausführung, die allen Stürmen und Unwettern getrotzt hat, zeugen sowohl von der Genialität des Constructeurs, als von der Tüchligkett und Kunstgeübtheit der Domzimmerleute. Essen, 12. Juni. Die bankerotte Essener Volksbank versendet an ihre derzeitiaen Mitglieder folgendes Circular: „Essen, 10. Juni 1880. Nachdem der Concurs über das Vermögen der Essener Volksbank e. G. durch Ausschüttung der Masse beendigt ist habe ick altz einziges Mitglied des Vorstandes die Vertheilung des Ausfalles gemäß £ 52 Des Genoffen- W^'^setzes vom 4^ Juli 1868 vorgenommen. Derselbe beträgt nach den Concursacten 172,056.50 JL uno ist von 97 als Genossenschafter haftbaren Mitgliedern zu gleichen Tbetlen aufzubringen, so daß ein jeder 1773.78 zu zahlen hat. Da sie als Genossenschafter eingetreten sind so ersuche ich Sie, Ihren Antheil mit 1773.78 dem seitherigen Verwalter des Concurfes, Herrn G. Bolkcning, bei welchem der Vertheilungsplan zur E'nstckt für die Genossenschafter aufliegt, umgehend in Baar einzusenden. Acktungsvoll Bernh. Eickenberg." Sehififisberlehtt. Mitgetheilt von dem Agenten des norddeutschen Llovi E. W. Dietz in Gießen. Bremen, 23. Juni. Der Postdampfer Neckar Capitän W. W.lligerod, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welcher am 12. Juni von Newyork abgegangen war, ist heute 2 Uhr Morgens wohlbehalten in Southampton angekommen und hat nack Landung der für dort bestimmten Passagiere, Post und Ladung 4 Uhr Morgens die Reise nach hier fortaefefct Derselbe überbringt 290 Passagiere und volle Ladung. Heugrasversteigerung. Mittwoch den 30. Juni d. I», Vormittags 10 Uhr, soll das Grmetnde-Heugras, ca. 200 Morgen haltend, an Ort und Stelle versteigert werden. Inheiden, den 24. Juni 1880. Großh. Bürgermeisterei Inheiden. 4301) Reitz._____________ Heugras-Versteigerung. Mittwoch den 30. Juni, Morgens 8 Uhr, soll das Heugras von den Wiesen der nachstehenden Herren: Johann Heinrich Busch Erben, Heinrich Becker, Karl Löber Ww., Wilhelm Löber, Bäcker, Georg Christian Spruck Erben, Heinrich Martin Jughard, Dr. Kehrer, Dr. Melchior, Fritz Schwan, Ehr. Jughard und das von den meinigen Wiesen meistbietend versteigert werden. Zusammenkunft am Neustädter Thor; Um 9 Uhr Versteigerung in der Schwarzlach, Wallbrunnen u. s. w., Nachmittags 2 Uhr Anfang auf der Stephansmark. Gießen, den 24. Juni 1880. 4297) Fr. Müller. Grasverfleigerungen. 4165) Die diesjährige Heu- und Grummetgras - Erndte auf den zum Flensunger Hofgut gehörigen Wiesen, soll am Montag den 28. ds. Mts. und auf den zum Wetterselder Hofgut gehörenden Wiesen am Dienstag den 29. ds. Mts«, jedesmal von 9 Uhr Vormittags an, versteigert werden. Das Heugras kann vor der Versteigerung auf den Wiesen eingesehen werden. Die Versteigerung findet in Flensungen bei Wirth Reitz und in Wetterseld bei Wirth K r e i ck e r statt. Laubach, am 16. Juni 1880. Gräfliche Rentkammer: _________ Weber.__________ Grasversteigerung. Das Heu- und Grummetgras der Gräfl. Solms-Laubach'schen Wiesen, Gemarkung Arnsburg und Colnhausen kommt zur Versteigerung: Montag den 28. Juni, Morgens 10 Uhr, tn Arnsburg, circa 36 Hectare. Der Gräfl. Feldschütz Thörner von Arnsburg ist angewiesen, die Wiesen vor der Versteigerung vorzuzeigen oder nähere Auskunft darüber zu geben. Arnsburg, den 23. Juni 1880. Henckel, 4295) Gräfl. Rentmeister. 4288) Das Heugras von der Neustädter Schäferei-Wiese scll Samstag den 26. d. Mts., Abends 6 Uhr, bei der Wiese selbst versteigert werden. Zusammenkunft ist bei der Pulver- mühle. Gießen, den 24. Juni 1880. Wilhelm Lindenstruth. Montag den 28. ds. Mts., Nachmittags 3 Uhr, soll die Hofratthe der Konrad Müller" Wittwe links des Wiesecker Wegs nochmals versteigert werden. Gießen, den 24. Juni 1881. Großh. Ortsgericht Gießen. 4310) Lüde kin g. Samstag den 26. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, sollen auf meinem Bureau 1 ^Nähmaschine, 1 Sopha, 1 Kommode und 3 Schweine meistbietend versteigert werden. Gießen, den 24. Juni 1880- 4283) Geißler, Gerichtsvollzieher. Montag den 28. Juni l. I. Nachm. 1 Uhr, sollen in der Flett'schen Hofraithe (Gasthaus zum Schwanen) nachstehende Gegenstände meistbietend gegen Baarzahlung öffentlich versteigert werden: 1 Standuhr, 2Oeldruckbilder mit Goldrahmen, 1 Tisch, 1 Lampe, 1 Kommode mit Glasschrank, 3 Nähmaschinen, 2 Chaisen, 1 Oeconomiewagen, zwei Schränke, 2 Kommoden, 1 Sekretär, 1 Sopha. Gießen, den 21. Juni 1880. 4316) Bauer, Gerichtsvollzieher. Aeilgeöotene». Beste Kernseife, Fetriaugenmehl und Waschpulver, Feinste Reisstärke und Kugelblau empfiehlt (4317 _________Carl Hoffmann. Brennholz, la. Buchen-Scheitholz, geschnitten, pro Centner JL 1 50 bei (4296 PH. Nau 8? Cie. Aechten Medicinal-T okayerwein Abzug der Hof-Ungarwein- Handlung Rudolf Fuchs» | Pest. HAMBURG. Wien. Z empf. als ein besonders für schwächliche Kinder und Reconvalescirende geeignetes Stärkungtmittel in Vi, i/z und 1/4 Originalflaschen h «X 3.—, 1.50 und 75 H. W. Knoch, 4303) Engel-Apotheke. 4308) In der Gartenstraße B. 171,1 im Mittlern Stock sind ein neuer Fuß- teppich, Stühle, Tisch mit Einschiebplatte, Kommode, Bettlade, Töpfe und Küchen- geräthe aus der Hand zu verkaufen. 4300) Alte Falzziegel und Flachziegel werden abgegeben Wilhelm Orbig. Ananas-Erdheereo täglich frisch gebrochen im Garten Frankfurter Str. 37. Milch im Ms wird Morgens und Abends abgegeben bei Jacob Thomas, Schiffenberger Weg. Desgl. empfehle jeden Tag Dickmilch, sowie Exportbier, per Topf zu 10 H, Lager- hier zu 9 _______________________(4313 Ieinfles frankfurter Export-Bier Ms der Brauerei Leschhorn's Nachfolger liefert frei in's Haus ä Flasche 23 4150) I. Weber, Stadt Cassel. 4041) Alle Sorten Bindfaden, Packstricke, Waschfeste u. f. w. empfiehlt zu Fabrikpreisen Heinrich Wallach. Aermictyungen. 4312) Ein möblirtes Zimmer zu ver- miethen und gleich zu beziehen bei ___Louis Pimper, Flügelsgasse. 4305) Ein kleines Logis für eine einzelne Person ist zu vermiethen. Seltersweg C. 67. 4100) Möblirtes Zimmer und Eabinet zu vermiethen.______Mäusburg D. 16. Der seither bei Herrn Conditor Kinkel innegehabte Laden, in bester Lage, zu jedem Geschäft geeignet, ist nebst Comptoir, großem freundlichen Familienlogis, auf Wunsch auch einem kleineren, nebst allem Zubehör per 1. October auf mehrere Jahre zu vermiethen. 4318) LoutS Lony, Marktstraße D. 205. 2056) Mansardenwohnung in unserem Hause am Ludwigsplatz auf sogleich zu vermiethen. __' L. S5 A. Petri. 4255) Der untere Stock meines Vorderhauses, bestehend aus 6 Zimmern und Zubehör, ist Anfangs August an eine ruhige Familie zu vermiethen. _________________Professor v. Ritgen. 4058) Die neue hergerichtete Man- sarden-Wohnung in meinem Vorderhause, bestehend aus 7 Wohnräumen nebst allem Zubehör per sofort, ganz oder getrennt, zu vermiethen. August Ackermann, Franks. Str. (5^41. 4219) Ein Logis und Schlafstellen zu vermiethen._______________Maigasse 14. 4104) Die von Frau Appel bewohnte Mansardenwohnung (6 Piecen nebst allem Zubehör) ist per 15. September lfd. Js. anderweit zu vermiethen. _________PH. Böger, Gartfeld 118,6. 4084) Zwei schöne Zimmer (Bel-Etage) mit oder ohne Möbel per 1. August zu vermiethen._________Gartseld A. 1155,i0- 4045; Kleines möblirtes Zimmer auf sofort zu vermiethen bei Chr PH. Euler, Ludwigsstr. 170,4, Hintergebäude.________ 4278) Ein schönes Familienlogis, bestehend aus 6 Zimmern nebst Zubehör, mit Bleichplatz und Gartenantheil, in der Nähe der Aula und des Gymnasiums, ist sofort zu vermiethen. Näheres bei der Exped. d. Blattes.________________________ 331) Der 2. Stock meines Hauses ist zu vermiethen und gleich beziehbar. ___________________Emil Pistor. 3513) Ein freundliches Logis, drei Zimmer und aller Zubehör sowie Theil am Garten, alsbald zu vermiethen. ____________________Gartfeld A. 121. 3979) In meinem Hause, Grünberger Straße B. 166,6, ist der 2. Stock, bestehend aus 5 Zimmern nebst Zubehör, zu vermiethen und am 1. September zu beziehen I Weißgerber. Vermischte Anzeigen. 4299) 1—2 Herrn können Kost und Logis erhalten.________Löwengasse 173. 4306) Für eine größere Lebens-Ver- ficherungs Gesellfchast wird ein tüchtiger Agent gegen hohe Provision, bei besonderer Qualification Fixum, zu enga- giren gesucht. Offerten unter H. WO befördert die Anuoncen-Expedition von Th. Pletrich «fr Cie, in Mainz. 1302) Aus meinem Hause sind iroei silberne Wffel gez. j. M. 8. 1838, K. 8. 23. April 1872, entwendet worden. Vor Ankauf wird gewarnt. Mehlar. I. Siegfried III. 4307) Ein anständiges Mädchen sucht Stelle in einer kleinen Familie. 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E. 83,5 der Frankfurter Straße melden. ’ ■■ | ■ ■ ■—Ig Eia wahrer Schatz I für die unglücklichen Opfer der Selbst- 8 befleckung [©nanfe] und geheimen Ausschweifungen ift das berühmte Werk: Dr. Retau’s Selbstbewahrung. 77. Ausl. Mit 27 Abbild Preis 3 Lese es Jeder, der an den schrecklichen Folgen dieses Lasters leidet, seine aufrichtigen Belehrungen retten jährlich Tausende vom stchern Tode. Zu beziehen durch G. Pö nicke's Schulbuchhandlung in Leipzig, sowie durch jede Buchhandlung in Gießen. (3137 4228) Ein junger Kellner gesucht. Restauration Busch. 4231) Ein braves Mädchen mit guten Zeugnissen gesucht. C. 158,s. Samstag Abend 9 Uhr im Reichskeller. Quit. (4311) Nillidetty. Mn Gießener Bahn. Abfahrten von Gießen nach: Deutz 6", 12 4*8. Dillenburg 6", 12, 4« 9°. Siegen 6", 12, 4 Wetzlar 6", 8«, 10, 12, 4^, 7°*, 9» * bedeutet Schnellzug.(3875 Geld - CourS. JL H. 20-Francs-Stücke . . • 16 16-20 do. in V2 • 16 16-20 Englische Souvereigns . 20 38—42 Russische Imperiales . 16 72 Holländische fl. 10-Stücke 16 65 Ducaten ...... 9 51—55 Dollars in Gold . . . 4 18-21 Verantwortliche Redaction: A. Scheu da. — Druck und Verlag der Brühl'schen Univ.-Druckerei (Fr. Chr. Pietsch) in Gießen. , Hierzu eine Beilage.