Nr. 20 Samstag den 24. Januar 1880 Ä’* 1 «chulstraße B. 18. Erscheint tckgttch mit Ausnahme des Montag-. silüvivz Gbtlhchs rbliebenen. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. Die Waffernothstände am Mittelrhein. Vom Mtttelrhein wird der „Köln. Ztg." geschrieben: Der Eisgang und die Ueberschwemmungen des Rheins haben die allgemeine Aufmerksamkeit und das Mitgefühl für die schweren Leiden der Uferbe- wohver wachgerufen. Diese Regungen werden freilich schnell verwischt sein und die hart geschädigten Bewohner, der Rheinniederungen werden auch diesmal wieder, wie nach all' den vielen vorhergegangenen Ueberschwemmungen, auf stch selbst angewiesen bleiben, um den seit Jahren andauernden harten und ausstchtslosen Kamps gegen Ruin und Verarmung weiter zu kämpfen. Indessen möchte dcr Augenblick geeignet erscheinen, um die am Mittelrhein bestehenden Verhältnifle zu beleuchten. Der so eben beendete Eisgang ist immerhin bester und glücklicher verlaufen, als allgemein befürchtet wurde, denn eine wett größere Gefahr hatte allerwärts vor Augen gestanden. Bezeichnend für diesen Eisgang ist, daß er bei sehr rasch eingetretenem, beispiellos hohem Wafferstande, von 5 bis 6m, mit vielen Eisstopfungen vor sich ging. Viele Städte, Dörfer und Gehöfte wurden fast plötzlich unter Wasser gesetzt, wobei Hausgeräthschaften, Vieh und Nahrungsmittel, sowie Oeconomtevorräthe der verschiedensten Art sortaenffen, viele Gebäulichkeiten, selbst hochstehende, beschädigt, eine große Anzahl Bäume, werthooüe Obstpflanzungen und selbst Weinberge, zerstört wurden. Die Ursache des raschen und gefährlichen Verlaufs dieser Katastrophe wird darin er- Jahr eine zunehmende Anzahl tüchtiger und erfahrener, aber unparteiischer Fachmänner es bestätigen und wenn 3) aus den Pegelständeu der Rheinhoch- waffer von Anfang dieses Jahrhunderts an bis zur Jetztzeit mit mathematischer Genauigkeit es sich berechnen läßt, daß die Strombauten eine verderbliche Wirkung für die Uferbewohner haben, so wird eine Regierung sich schließlich nicht der Pflicht, Schadenersatz zu leisten, entziehen können. Hierin allein liegt die Möglichkeit der Rettung und der Abwendung der Nothstände. Aber auch für die Regierung erwachsen die wichtigsten und bedeutendsten Vorthelle, wenn sie eine Verantwortlichkeit für die Wasserverheerungen übernimmt. Sie wird in erster Linie dadurch veranlaßt, ihre bisherigen Wafferbau-Theorien mit größerer Vorsicht anzuwenden; sie wird die bedeutenden Mittel nicht mehr zu Strombauten in dem Strombett verwenden, welche den Hochwasserspkgel immer mehr in die Höhe treibt, sondern sie wird sicb geneigter finden zu Bauten, welche die Landeöculturen schützen und die Wafser- verheerungen abwenden. Es kann der Regierung nicht unbekannt geblieben sein, welch' einstimmiger Widerspruch, welche allgemeinste Abneigung gegen die Rheincorrectionen besteht, weil alle Betheiligten stch durch dle Bauten der staatlichen Waffertechniker in ihren Jntereffen verletzt und geschädigt sehen. Man braucht nicht Prophet zu sein, um zu sagen: Sobald die Regierung die seit mehr als 60 Jahren betriebene unheilvolle und irrige Wafferwtrthschast aufgibt, sobald die Regierung aufhört, für den Rhein, aber gegen die Uferbewohner zu arbeiten, sobald sie vielmehr für den Schutz der Userbewohner und gegen den Rhein wirkt, wird diese, wenn auch große und tief eingewurzelte Mißstimmung Seitens der Uferbewohner gegen die Regierung aufbören. Und wahrlich, wenn dieselben das Aufhören der bisherigen Wasserwirtb- schäft erstreben, wenn sie mit allen gesetzlichen Mitteln dies zu erkämpfen suchen, so erfüllen sie nicht allein eine Pfl cht gegen sich selbst und die kommenden Geschlechter, sondern sie handeln auch im wahren Jutereffe des Staates. ast. stattsindenden z an bei Herrn -.......... öon Samstag "en Balser, ^kenhandlunq, finite. inner auj 2 Uhr, Wfr die in der am kommenden tzeM ubauordnnnß" i stmerzüche tx unt Dttfd ff a drei llhr B (515 itgcn. ' dH für vit >untag keine Wtigt werden ||1W* ».» N ’(494 Darmstadt, 20. Januar. Lias Grotzh. Negrerungsblatt (Beilage Nr. 2) enthält: t _ _ , . _ 1. Bekanntmachung, den 6. Nachtrag zu den Statuten dcr Hessischen Ludwigs-Effenbahn-G-sellschast betreffend. m . 2. Uebersicht der für das Jahr 1880 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Corn- munal - Bedürfniffen in den Gemeinden des Kreises Bensheim. 3. Uebersicht der für das Jahr 1880 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Be- dürfnisse in den israelitischen Religions - Gemeinden des Kreises Heppenheim. 4. Uebersicht der für das Jahr 1880 von Großherzogltchem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Corn- munal-Bedürfniffen in den israelitischen Religions-Gemeinden des Kreises Büdingen. 5. Ordensverleihung. 6. Dienstnachrichten. 7. Ruhestandsversetzungen. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben allergnäbigst grruht: am 13. Decbr. 1879 den Kammermusiker Konr. Stautz auf sein Nachsuchen, unter Anerkennung seiner langjährigen, treu geleisteten Dienste, in den Ruhestand zu versetzen. Am 3. Januar 1880 wurden der Schullehrer an der Gemeindeschule zu Rodhctw Wilhelm Reusch und der Verwalter des Arresthauses zu Gießen Joseph W-iffer auf ihr Nachsuchen in den Ruhestand versetzt. 8. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: Eine mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der städtischen Volksschule zu Darmstadt mit einem Anfangsgehalt von 1350 JL Vier mit evang. Lehrerinnen zu besetzende Leb- rerinncr stellen an der städtischen Volksschule zu Darmstadt mit einem Anfangs- aehalt von 1200 X Eine mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Storndorf mit einem Gehalt von 1000 Da» Concurrcn,ausschreiben in Beilage Nr. 26 des Großh. Regierungsblattes von 1879 wird zurückgezogen. Darmstadt, 21. Januar. Dem Amtsanwalt bei den Amtsgerichten Groß-Gerau und Langen mit dem Amtssitze zu Groß-Gerau, Eduard Wetdig, sind neben seinen bisherigen Functionen die Geschäfte eines Ämts- anwalte» bei de« Amtsgerichte Darmstadt II, sowie die Aushülfeleistung bei der Amtsanwaltschast des Amtsgerichtes Darmstadt I, bi» auf Weiteres mit dem Amtssitze in Darmstadt übertragen worden. m. Darmstadt, 22. Jan. Untern, 17. d. M- hat der Abg. L>chroe> der bei dem Bureau der zweiten Kammer folgende Interpellation an Großh. Ministerium der Finanzen übergeben: „In Folge eines aaf dem 21. Landtag- von dem Abg. Welcher gestellten Antrages ersuchten beite Kammern Großh. Regierung, eine Revision der Collateralsteuergc- setzgebung zur Herstellung gesetzlicher Einheit >'»d B-se.tiguug der he-vor getretenen Mängel baldgeneigtest vornehmen und ^ssallfige Gesetzesvorlage ständischer Beschlnßsaffung unterbreiten zu wollen. Großh. Fuiauzmintsteitum , antwortete dem damaligen Berichterstatter zweiter Kammer, Abg. «. Metz, unterm 1. Februar 1873, „daß eine Revision der Collateralsteuergesstzgebang behufs Beseitigung der im Laufe der Zeit zu Tage getretenen Mängel dersil- blickt, daß der nunmehr canalifnte Oberrhein und die Nebenflüffe des Rheins ihre Waffer- und Eismaffen dem Mtttelrhein jetzt wett schneller und in weit größeren Mengen zugeführt haben, als in früheren Zeiten, wo noch die von der Natur geschaffenen Verhällntffe ungestört bestanden. Diese Waff^r- und Eismaffen mußten nun schon in der Strecke Mannheim-Bingen eintreffen, als noch dort eine mächtige Eisdecke den Abfluß behinderte, und in Folge unzähliger Steindämme, Buhnen, Weldenpflanzungen und Einengungen an vielen teider» Punkten Eisstopfungen verursachte. Allerwärts erheben stch Stimmen, tm Hetngau, am Main, in der hessischen Rüetnniederuna, roeldbe diese Meincörrectionen "zurücksühren, bas Verderbliche derselben bestimmt Nachweisen und die angewandten Wafferbau-Theorien als die Jntereffen der Uferbewohner im höchsten Grade schädigend dm stellen. Es ist heute eine erwiesene Thatsache, daß mit den 1817 von den Rheinuferstaaten begonnenen und in der Folge weiter ausgeführten Strombauten in gleichem Verhältniß die Hochwaffer zugenommen haben. Es ist ferner Thaisache, daß seit 1850 eine Nelke von Sommer-Hochwassern Pegelstände erreicht haben, wie sie in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts niemals vorgekommen sind. Eine bedeutende Erhöhung des Rhetnwafferspiegels hat statrgefunden in Folge der in großer Amahl gemachten Durchstiche und bedeutenden Correctious- und Uferbauten. Diese Steigerung des Hochwafferspiegels beträgt an vielen Orten des Mittelrheins über Im. Das Flußbett hat stch über 1m erhöht, und alle Flächen, welche früher vom Hochwaffer nur gerade berührt wurden, liegen jetzt bei gleichem Wachsen des Wassers im unter dem Hochwafferspregel und werden iaü alljährlich durch Ueberschwemmungen und durch erndringendes Grundwaffer verheert und verwüstet. Am Mtttelrhein sind wohl bet 60,000 Morgen fruchtbaren Landes diesem Schicksal verfallen. Nimmt man den Ertrag eines Morgens zu 50 JL an, so verursacht ein Sommerhochwaffer den Schaden von 3 Millionen. Will man aber stch einen richtigen Begriff von der Nothlage der Vheinniederungen machen, so ziehe man in Betracht, daß außer den vielen Hochwassern seit 1850 die Jahre 1876, 1877, 1878 unb 1879 Lommerhoch- brachten, und daß zu einem Schaden von 10 bls 12 Millionen an »rftörien Bodenerzcugniffen noch eine weit größere Veilustsumme zuzurechnen ist • die Verminderung des Capitalwerthes von Grund und Boden, weiche für °eu Morgen auf 2 bis 300 M. veranschlagt werden kann, mithin weitere Berlnste von 12 bis 18 Millionen. Die Regierungen haben Millionen dafür verausgabt, daß die Waffer. iechniker Versuche mit ihren unerprobten Wafferbau-Theorieu anstellten, und statt daß Gedeihen und Wohlstand daraus erwachsen wäre, sehen sich die Ufer- anwohner in ihrem Besitzstand auf’» Empfindlichste geschädigt: der Rheingau crotefttTt gegen die Wasserbauten, desgleichen die rheinhessischen Gemeinden, welche das schwere Opfer bringen mußten, durch Dampfpumpen das bei Som- merbockwaffer fast alljährlich eintretende Grundwaffer zu entfernen, ebenso auch ; ... siebaeaenb, welche vergeblich die Vervollständigung ihrer Dammsysteme und äSS'anlagm erst?ebt. Die Waffervlrhältniffe am Mittelrhein verschliß mm, stch von Jahr zu Jahr — einstimmig protestiren alle Betheiligten gegen die Wasierwirthschaft —, doch, nach wie vor und unbekümmert um den allgemeinen 'ftuin läbt der FlußbaufiScus für Millionen Steine in den Strom werfen. Abhülfe, Berücksichtigung der schwer geschädigten Jntereffen ist nicht zu erhoffen, i nd dock ist diese ganze Waffersrage, die den Rheingau bedroht und >r> Suf- eaung bringt und die hessische Rheinniederung an den Bettcistab gebracht hat. ,us eine einfache Rechtsfrage zurückzuführen t ES ist Eigenthumsbeeinttachti- flung, Besitzstöiung, welche durch die Strombauten entstanden und in sortge- letzter Zunahme begriffen ist. Die Regierung allein ist zu Strombaut.n be- lethtiat sie allein hat die Initiative zu denselben ergriffen, sic hat sic cntwor- se» und auSgesührt - der Regierung fällt die Verantwortlich eit für die Wir- funaen und Folgen ihrer Sirombauten auch zu, und wenn 1) die Erfahrungen >.nd Erlebnifie ganzer Bevölkerungen es nachweisen, wenn 2) von Jahr zu ^b«Lich/ arstancL Cursus i» bitte Lmneldungtv ichcmr Wtzeiger Allskizk- neb Amtsblatt fit btn Kreis Gieße«. Len von ihm bereits in's Auge gefaßt worden sei und daß es daher gegen Annahme des vorliegenden Antrages Seitens der Kammer nichts cinzuwerden habe. Im Landtagsabschied vom 20. Mai 1875, $ 30, wurde „die gewünschte Revisionen CoUateraisteuergesetzgebung" denn auch zugrcglement) über Bausachen getroffen werden." ~ Dieses Gesetz,' dienende künftige Gesetze, sollen an sich für das ganze Land bindend sein. Unmöglich können aber die Gesetze alle Bestimmungen enthalten, welche in Bausachen an allen Orten gleichmäßig gelten sollen. Die Eigenthümlichkeiten und besonderen Bedürfnisse der Gemeinden sind zu verschieden. Mit Recht will der Entwurf dieser Verschiedenheit Rechnung tragen, indem er besondere Bestimmungen nach den Bedürfnissen der einzelnen Gemeinden zulätzt- Er will jedoch auch den auf Grund des Gesetzes zu erlassenden Verordnungen das Recht gewähren die vorbehaltene Ermächtigung zu erth.ilen, oder Bestimmungen zu treffen, welche nicht geändert werden hülfen. Man mar der Ansicht, daß Gesetze, nicht Ausführungsverordnungen, in diesen wichtigen Fragen das entscheidende Wort reden sollten. Der Gesetzesentwurf läßt zwar die „Ertheilung der besonderen Bestimmungen" durch „Ortsstatute und polizeiliche Anordnungen" nebeneinander zu. Allein in Wirklichkeit ist lediglich in die Hand der Regierung gelegt, ob und welche derartige besondere Bestimmungen und durch welche Organe im Einzelfalle dieselben getroffen werden sollen. Ortsftatuten bedürfen des ausdrücklichen Beschlusses der Gemeindevertretung, beziehungsweise der Zustimmung der Stadtverordneten oder des Gemeinderaths, polizeiliche Ordnungen nur der Vernehmung derselben. Die Regierung genehmigt einfach die von der Gemeindevertretung beschlossenen Ortsstatuten nicht, legt derselben eine polizeiliche Ordnung vor und genehmigt nach Vernehmung der Gemeindevertretung trotz deren Widerspruchs diese polizeiliche Ordnung; sie hat es damit in der Hand, die Bestimmung durch Ortsftatuten ganz unmöglich zu machm und lediglich polizeiliche Ordnungen zuzulassen. Ihr steht es demnach aber auch zu, die Initiative zu ergreifen, überall durch polizeiliche Ordnungen zu regeln und nach dieser Regelung stelbstverständlich weitere Ortsstatute für unnöthig zu erklären und nicht zu genehmigen. Da der Regierung übrigens bezüglich der Ortsstatuten das Genehmigungsiecht unter allen Umständen Vorbehalten ist, so könnte an sich keine Veranlassung gefunden werden, daneben noch polizeiliche Ordnungen zuzulassen, wenn nicht die Möglichkeit gedacht werden könnte, daß Gemeindevertretungen, zum Erlaß von Ortsstatuten berufen, sich zum Erlaß solcher, trotz dringenden Bedürfnisses, nicht herbeilasscn sollten. Dieser Fall ist allerdings nicht unbedingt ausgeschlossen, allein in Städten kaum denkbar, einmal weil die Zahl der Vertreter der betreffenden Stadt in der Versammlung der Stadtverordneten eine größere ist, als die Zahl der Gemeindevertreter in den Gemelnderathen der ländlichen Gemeinden, zum Andern weil die Städte ihre besonderen academisch oder doch höher gebildeten Baumeister haben werden, welche die Bedürfnisse in ihrer Amtsthätigkeit erkennen und den Stadtvcrtrctungen diese Bedürfnisse in solcher Weise darzustellen vermögen, daß sich dieselben dem Erlasse von Ortsstatuten naturgemäß nicht entziehen können und werden. In ländlichen Gemeinden dagegen mag es eher möglich fein, daß den Bedürfnissen durch Ortsstatute nicht ab- geholfeu werde, sei es weil die specifisch sachverständigen Organe nicht am Ort sind, sei es, daß die Initiative in solchen Dingen naturgemäß nicht so ergriffen wird, wie in den Städten. Hieran anschließend schien der Unterschied, welcher in der Städte- unb Landgemeinde-Ordnung an sich zu Tage tritt, Veranlassung zu geben, auch in dieser Beziehung eine verschiedene Behandlung eintreten zu lassen. Mißständig wurde es erachtet, die besonderen Baubedürfnisse der Städte durch polizeiliche Ordnungen zu regeln, da die Genehmigung der Städtevertretungen nicht erforderlich, während doch angenommen werden muß, daß dieselben am besten und ersten die Bedürfnisse der betreffenden Städte zu erkennen vermögen, und denselben Rechnung tragen werden- Ein Mitglied des Ausschusses beantragt Ersatz des letzten Alineas des Artikels durch die Worte: „Zum Erlaß polizeilicher Ordnungen über Bausachen ist die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung, beziehungsweise des Gemeinderaths und des Kreis- ausschuffes, sowie die Genehmigung des Ministeriums des Innern einzuholen " Es wird von dem Antragsteller dazu bemerkt: „Die Möglichkeit der Ordnung durch Ortsstatuten oder polizeiliche Reglements wird anerkannt. Die Anregung kann von der betreffenden Gemeinde oder von der betreffenden Polizeibehörde ausgehen. Entscheidend erschien aber, daß die Gemeinde mit der betreffenden Ordnung übereinstimmte, in Orksstatuten durch deren Beschließung in Localpolizeioidnungen durch Zustimmung. Da zu den beiden die Genehmigung der Regierung hinzutreten mutz, so ist das Interesse der Staatsregierung gewiß gewahrt " Der Berichterstatter und ein weiteres Mitglied des Ausschuffes sind mit obigen Ausführungen nicht einverstanden und kommen wir auf ihre Anträge und deren Begründung des Näheren zurück.____________ Telegraphische Depeschen. Waguer'S telegr. Correfpoudenr • Brrrea«. Berlin, 22. Januar. Dem Bundesrathe ging eine Vorlage über Ergänzung und Aeuderung des ReichsmilttärgesetzeS zu, wonach vom 1. April 1881 ab die I. sanierte tu 503 Bataillonen, die Feldartillerie in 340 Batterien, die Faßartillerte in 31 Bataillonen und die Pioniere in 19 Bataillonen sormirt werden sollen. Neu errichtet werden: 11 Infanterie-Regimenter — 8 preußische, 1 bayerisches und 2 sächsische — 1 preußisches Fußartillerie- Regiment und 1 p eußisches Pionier-Bataillon. Ferner treten zu den bereits bestehenden Formationen 32 Feld-Batterien — 24 preußische. 4 bayerische, je 2 sächsische und württembergifche — neue hinzu. Die hierdurch erwachsenden dauernden Ausgaben betragen 17,160,242, die einmalige Ausgabe beträgt 26,713,166 Mainz, 22. Januar. Eine stark besuchte Volksversammlung aller Parteien beschloß einstimmig eine Adresse an den Landtag wegen des Baues einer Rdei brücke zu richten. Wien, 22. Januar. Die „Polit. Eorresp." meldet aus Konstantinopel: Aus Eimächltgung des Sultans soll morgen eine den Negerhandel betr. Convention zwischen Sawas Pascha und dem britischen Botschafter Layard unterzeichnet werden. Pesth, 22. Januar. Im Unterhause beantragte Mocsary ein Enquete anläßlich der jüngsten Unruhen in Pesth. Das Haus wird in Betreff der Behandlung dieses Antrages morgen Beschluß soffen. Pari-, 22. Januar. Abends. Der Antrag auf volle Amnestie ist unterzeichnet von 49 Deputirten. Im vorigen Jahre zählte der nämliche Sin» trag 87 U lerschristen. Lokales. Gießen, 23. Januar. In der am 20. Januar stattgehabten Versammlung des Volks- bilvungs- und des Gewerbevereins sprach Herr Architekt H ug über einen zwar unscheinbaren, doch sehr wichtigen Gegenstand — über den „HauSschwamm" nämlich. — Da es nur nützlich fein kann, diesen Häuserfeind auch in weiteren Kreisen kennen zu lernen, so durfte Ewiges aus dteiem interessanten Vortrag hier mitgetheüt werden. Der Hauptfeind des Holzes in den Gebäuden ist der Hausschwamm (Meruhus lacry- mansk derselbe ist ein Pilz, dessen Entwicklung mit der s. g. Spore beginnt. Da in der atmosphärischen Luft unendlich viele Sporen herumfliegen, so ist wohl eine plötzliche Entstehung dcS Hausschwamms auf jene zurückzuführen, sofern die Spore die zu ihrer Wetterentwickelung nöthiae Feuchtigkeit und stagnirende Luft hier vorfindet; alsdann entstehen aus diesen feine weihe Fädchen (Mycelium), welche nach allen - vorfinden, abzubrechen, das übrige Mauer- und Holzwerk aber mit solchen Mitteln zu bestreichen, welche die Sporen unv zerstören Zu Substanzen, wie Kupfer- und Eisenvitriol, Kreoio»-, Holzessig, Schwefelsäure, Quecksilbersubsi- mat u. v. a. Bei Neubauten ist darauf zu achten, daß nicht nur trockenes Holz zur Verwendung komme, 'sondern daß das Gebäude gegen die aufsteigende und seitliche Grundfeuchtigkeit isolirt und daß namentlich auch die Räume im Souterrain gehörig toentilirt werden, da frische Lust dem Gedeihen dcs Hausschwamms entgegensteht. — Nachdem der Vorsitzende, Herr Haustein, dem Redner für seine ausführlichen Bc lebrungen Namens der Anwesenden gedankt, entsvann sich eine lebhafte Discussion über dieses Thema Mehrere an Herrn Hug hierbei gerichtete Fragen beantwortete derselbe sofort un? versprach hierbei, die Qualität des Bauholzes gelegentlich seiner in Aussicht glstellten Vorträge „über bad Wohnhaus" noch ausführlicher zu erörtern. B. Gießen, 23. Januar. sNückfalltyphus.) In der Zeit vom 15. bis 20. d. M. find in dem Gießener Typhuslazarett) 12 Kranke (11 Männer, 1 Weib) neu zugegangen, 5 ge ncfen entlassen worden und 1 gestorben (im laufenden Monat erst der zweite Todesfall). Der Krankenbestand war demnach am 20. d. M. noch 64 (58 Männer, 6 Weiber). Im Ganze« beträgt die Zahl der Fälle m Gießen nunmehr 110 (99 Männer und 11 Weiber), wovon 1" (9 M. u. 1 W.) gestorben find. — Die „Volksküche" vertheilte heute 1000 halbe Portionen. Verkauft wurden hiervon 13 >, 869 Portionen erhielten Arme, Kinder und Handwerksburschen. Handel und 8l Wen, lut D'" unb Ritten Sz