Mittwoch den 22 December fite. 2NS 18SO I Redactio«öb«reaur 1 » , „ IO «xpeditionSbureaur J Schulstraße B. 18. Erscheint tSgttch mit Ausnahme des MoulagS. und Mühlhauser Garne verarbeitet: Garne Nr. 40—120, zweifach gasirt er Zilhmimknch n>u) da War Conrad rächen gejud)t.~5Bij; ■ Sills. ■t en. !ei’Lmin*' ' Hw H-m »rstaud, Ws Ja* Gießener "Anzeiger Adrige- m) AmisW str dm Kreis Gichn. WENZEl Blt8rsv.es C. 63. H1SCHE ANSTALT11 i 1 3tnnkuit«i len Dreckarbeiten. j ite Anfertigung ■nzeigei, Visitenkan .. -e. Todfunzfifeo etc. | ilmirken. iftt Itfdjäfisbüdirr m taiwtU B k lelnta Papiere«. Zeichnen-Material-h. KPRES8EN- ä ’ : nnt Sts-n-, Golonid-; ^olzbandluiig wirb eit. ’ unter günstig 4t. Zu erfragen «j BL______r jfr/nrwng von ibeottr '-rn?iabntnje, hg 1 fnidilajtnben arbeit« £whtmJrauM ^^^nKrauserü POnt Hausedetzpeni ... sorben ist, Ätto«.ba anbern,ü -ckteu Wird. c ß Telegraphische Depeschen. Waguer'r telegr. Correspondenz-Bureau. Berlin, 20. Decbr. In der heutigen Bundcsraths-Sitzung machte der Vorsitzende eine Muthetlung über die Verlängerung des italienischen Handelsvertrags. — Gegenüber den Auslassungen der Wiener Preffe über einen Conflict des Grafen Limburg-Stimm mit dem Fürsten Bismarck sagt die „Nordd. Allg. Zrg." : Als Fürst Hohenlohe Ende August seinen Urlaub angetreten, habe Graf Stirum auf die Bitte des ihm persönlich befreundeten Reichskanzlers die intertmistische Leitung des Auswärtigen Amtes übernommen und nach Erkrankung des Fürsten Hohenlohe dieselbe fortgeführt auf Wunsch des Kaisers und ans Rücksicht auf den Reichskanzler. Graf Stimm, der seit Anfang August aus dem activen diplomatischen Dienst zeitweilig ausgefchieden sei, habe die gegenwärtige mühevolle Stellung gerade nur aus Gefälligkeit für den Fürsten Bismarck übernommen, mit deffen Haufe er seil vielen Jahren in intimem freundschaftlichem Verkehr stehe. — Die „Nordd. Allg. Ztg." hört, das deutsche Cabimt habe im Jn- tereffe der Erhaltung der Gemeinsamkeit der europäischen Verhandlungen sich geneigt erklärt, auf den nunmehr amtlich mitgecheilten Vorschlag einer schieds- richterlichen Entscheidung der türkisch-g techtschen Frage, wenn die anderen Mächte zustimmen, etrzugehm, jedoch die Vorbedingung gestellt, zunächst die Pforte und Griechenland zu befragen, ob sie dem Schiedsspruch der Mächte stch fügen bereit seien, und zugleich vorgeschlagen, daß die Cabtnete für den Inhalt des Schiedsspruchs nicht das Erforderniß der Einstimmigkeit aufstellten, sondern die von vier Mächten g< faßten Mehrheitsbeschlüsse auch für die Minorität als bindend ansähen. Solange die Mächte sich nicht über dieses oder ein anderweitiges Programm untereinander einigten und dafür die Anerkennung der Pforte und Griechenlands soweit gewännen, daß deren Bereitwilligkeit, sich einem event. Schiedssprüche zu fügen, außer Zweifel stehe, werde man sich immer vor der Frage befinden, wie die Beschlüffe d:r Mächte event. auszu- führen seien. Pari-, 20. December. Bezüglich der Nachricht des „Daily Telegr.", daß Frankreich formell ein europäisches Schiedsgericht in der griechisch-türkischen Frage vorgeschlagen habe, glaubt die „Agence Havos" zu roiffen, daß diese Mitthetlung mindestens verfrüht sei. Es habe höchstens ein Austausch der Ansichten zwischen den Mächten über die Principien eines Schiedsspruches stattgefunden, ein officieller Vorschlaa sei hingegen bisher nicht gemacht. Nach Depeschen aus Janina seien die Walachen in Epirus und Thessalien ent» schloffen, jede Maßregel, die zur Unterwerfung unter Griechenland führe, zu- rückzuwetseu. Berlin, 20. December. Die Fürstin Bismarck wird zur Vornahme von Weihnachtseinkäufen hier erwartet. Fürst Bismarck wird das Wethnachts» sest in Friedrichsruhe zubringen. — Der „Regier.-Anz." publictrt die Ernennung des im Ministerium für öffentliche Arbeiten beschäftigten früheren österreichischen Hofraths v. Weber zum Geh. Regierungsrath. London, 20. Decbr., Abds. „Pall Mall Gazette" theilt gerüchtweise mit, daß vom Kap eine ernste Niederlage der Colonial Truppen gemeldet werde und die dortigen Behörden absolut genöthtgt seien, die britische Regierung um Landung von Truppen anzugehen. London, 21. December. Eine Depesche des Gouverneurs von Natal meldet unterm 19. ds.: Gegen 5000 Einwohner des Transvaal-Landes haben Heidelberg eingenommen, eine Republik errichtet, Krüger zum Präsidenten und Joubert zum Truppen-Commaudanten ernannt. Die Verbindung mit Prätoria ist unterbrochen. Alle disponiblen Truppen werden gegen die Aufständischen geschickt; der Gouverneur von Natal selbst folgt unverzüglich. _ Die Schutzzölle und die Preise. Gieße«, 21. December. Um auch einer anderen Ansicht, al« der von i uns vertretenen, Ausdruck zu geben, lassen wir nachstehenden, unS von geschätzter Hand zugehenden Artikel folgen: 1 Derselbe erklärte die Prüfung und Entscheidung dem College anheim geben zu wollen. Letzteres entschied nach geheimer Berathung dahin, daß dem Recurse keine Folge zu geben ,ei unv Du Gemeinde Alsfeld die Kosten des Verfahrens zu tragen habe. Die Entschetdungsgründe lauten ' Nachoem durch die Entscheidung des Gr. Verwaltungs-Gerichtshofes vom 3. L Mts. dir Competenz des ProvinzialauSjchusses endgültig festgestellt worden tst, kann nunmehr erst das in erster Instanz etngehaltene Verfahren in formeller und materieller Beziehung geprüft werden. In Bezug auf du in formeller Beziehung sich ergebenden Anstände kommen bu nachstehend zusammengestellten Thatsachen in Betracht: Am 21. October 1878 erließ der Krelsausschuß des Kreises Alsfeld in mündlicher öffentlicher Verhandlung nach Inhalt des SitzungSprotokolleS Entscheidung dahin, daß die Gemeinde AlSfeld nicht schuldig sei, dem Ansinnen des Gr. Kreisamtes Alsfeld entsprechend an die Lehrer der Fortbildungsschule, welche in der von der Kretsjchulcommifslon errichteten dritten Klaffe von 1877 auf 1878 und von 1878 auf 1879 Unterricht ertheUl hatten, den Betrag von 249.60 zu zahlen. Eine schriftliche Ausfertigung diejeS Urtheiles befindet sich ebensowenig bei den Acten als eine Bescheinigung über die Insinuation desselben; nach Inhalt von num. 4 der Kre'samts-Acten hat aber Gr. Kreisamt Alsfeld durch Rescript vom 17. November 1878 der Gr. Bürgermeisterei Alsfeld von der Entscheidung des Kreisausschuffes Kenntniß gegeben. Gegen diese Entscheidung des Kreisausschuffes vom 21. Octover 1878 ergriff der Vorsitzende desselben am 2. November desselben Jahres Recurs an den Provinztalausschuß. Letzterer sendete die Recursrechtfertigung am 8. November mit dem Anfügen zurück, daß nach vorliegender höchster Entscheidung die Recursrechtfertigungen des Vorsitzenden den Parteien zur Erklärung mitzutheilen seien Am 17. December bat dec Vorsitzende ves Kreisausschuffes, der Vorsitzende des Provinztalausschuffes möge der Gr. Bürgermeisterei Alsfeld eine Frist zur Erklärung anberaumen. Am 19. deff. Monats lehnte der Vorsitzende des Provtnzialausichuffes diesen Antrag ab, weil nach den gesetzlichen Bestimmungen der Vorsitzende des Kreisausschuffes der Gr. Bürgermeisterei die Recursrechtfertigung unter Anberaumung einer Frist zur Erklärung mittheilen müffe. Hiermit schließen die Verhandlungen über das Urtheil vom 21. Octover 1878 vor dem Provinzialausschuffe. Nach Inhalt der Kceisamtsacten machte das Gr. Kreisamt Alsfeld unterm 26. De- cember 1878 dem Gr. Ministerium dcs Innern, Abtheilung für Schulangclenheiten, Vorlage. Dasselbe beanstandete unterm 4, Februar 1879 an dem bisherigen Verfahren, daß nicht, bevor zur Errichtung einer dritten Klaffe der Fortbildungsschule geschritten worden wäre, nach Maß gäbe des Art. 17. des Volksschulgesetzes der Gemeindevorstand ebenfalls gehört und bei vorhandenem Widerspruche zunächst dem Gr. Ministerium Vorlage gemacht worden sei, und vielt es deßhalb für angezetgt, baß das Kreisamt von Verfolgung des Recurses absehen, dem Ge meindevorstand in der Sache nochmals Vorlage mache und demselben dabei im Auftrage Gr. Ministeriums eröffne, wie dasselbe, wenn nicht ganz besondere Verhältnisse eine Ausnahme rechtfertigten, dringend wünschen müffe, daß in einer Fortbildungsschule nicht mehr als 40 Schüler unterrichtet und die Zahl der wöchentlichen Stunden auf sechs festgesetzt würden, indem bei einer Vereinigung einer größeren Anzahl in einer Klaffe und bei einer geringeren Stundenzahl wirklich Ersprießliches in der Regel nicht geleistet werden könne. Dieser Auflage entsprach das Gr. Kreisaml unterm 16. Februar 1879, worauf der Ortsoocstano in der Sitzung vom 18. deff. Mts. beschloß, auf seinem früheren Beschluß zu beharren. Auf wetteren Bericht Gr. Kreisamtes vom 20. Februar, in welchem schließlich der Vorschlag gemacht worden war, den streitigen Betrag auf die Staatskaffe zu übernehmen, verfügte das Gr. Ministerium unterm 25. März 1879, daß die Staatskaffe keine Mittel besitze, aus denen Beiträge an Gemeinden zur Bestreitung der Kosten der Fortbildungsschulen bewilligt werden könnten, und erklärte sich damit einverstanden, daß nunmehr nochmals dem Kr-eisausschuffe Vorlage gemacht werde. Das Kreisamt erließ hierauf am 3. März 1879 an Gr. Bürgermeisterei Als. feld folgende Verfügung: „Nachdem der Gemeinderath zu Alsfeld die angeforoerte Vergütung für die Unterrichts- ertheilung in der dritten Fortbildungsklaffe fortgesetzt verweigert hat, hat Gr. Ministerium, das den Gemeinderath bereits in Kenntniß setzen ließ, daß es die Errichtung einer dritten Fortbildungsklaffe ebenfalls für angemessen erachtete, uns beauftragt, dem Kreisausschusse hierüber auf Grund des Art 48, II. 2 der Kreisordnung wegen der angeforderten 249,60 JL nochmals Vorlage zu machen. Der Kreisausschuß setzt Sie hiermit in Kenntniß daß Freitag Den 4. b. Mts. Vormittags 10 Uhr im FneS'ichen Locale dahier bie Sache zur münblichen Vcrhanb- lung kommt, daß es Ihnen überlaffen bleibt, hierzu zu erscheinen, sowie daß im Falle Ihres Ausbleibens nach Lage der Acten entschieden werden wird." Hierauf erfolgte am 4. April 1879 öffentliche Verhandlung. Nach Inhalt des Sitzungsprotokolls war der Kreisausschuß „der Ansickt, daß diese Sache schon vor dem Kreisauslchuffe ihre Erledigung gefunden habe, und daß er deßhalb sich dagegen aussprechen müffe, nochmals über die Frage, ob die Gemeinde schuldig sei, den von dem Kceisamte angefordertcn Betrag zu bezahlen, abzustimmen." Der Vorsitzende des Kreisausschuffes entwarf hierauf ein Urtheil des Kreisausschusses, welcbes vom 18. April datirt winde und unter Anführung der beiden öffentlichen Sitzungen vom 21. October 1878 und 4. April 1879, sowie ber nicht ibentischen Anwesenden beider Sitzungen die Emscheidung vom 21. October 1878 wiederholt und unter Anführung ber früheren Entscheibungsgrünbe denselben nur noch beifügt, daß bie nachträgliche Beifügung Großh. Ministeriums ben Kreisausschuß nicht veranlassen könne, seinen früheren Beschluß abzuändern. Dieser Entwurf deS Urtheils ist Weber von bem Vorsitzenben, noch von einem Nitgliede des Kreisausschuffes unterzeicknet. Die Ausfertigung beffelben würbe unterm 19. April ber Gr. Bürgermeisterei Alsfelb unter Beifügung ber gewöhnlichen Belehrung über bie Recursfatalien insinuirt. Gegen bieses Urtheil rechtfertigte ber Vorsitzende des Kreisausschuffes ben Reeurs an den. Provinzialausschuß unterm 19. April aus hier nicht in Betracht kommenben materiellen Gründen. In ber Erklärung auf bie Recursrechtfertigung erhob ber Stadworstanb Protest gegen bas in dieser Sache von dem Vorsitzenden des Kreisausschuffes etngehaltene Verfahren, indem das Großh. Kreisamt Alsfelb bem Stabtvorstanb zuerst durch Rescript vom 17. November 1878 von bem zu Gunsten ber ©emeinbe lautenben Erkenntnisse bes Kreisausschuffes Kenntniß gegeben und nunmehr in formell unzulässiger Weise die Sache zum zweitenmale vor ben Kreisausschuß gebracht habe. Schließlich ist noch als in formeller Beziehung relevant aus ben Acten zu eonstatiren, daß das Mitglied der Kreis-Schulcommission, Schlabach, nach Inhalt von num 24 der Acten der Kreis-Schulcommission an dem Beschiuffe der Letzteren vom 29. Oktober 1878, baß die von dem Ortsvorstanbe beanstanbete Einrichtung ber Fortbildungsschule auch für 1878/79 festgehalten und gegen bie Entscheidung bes Kreisausschuffes vom 21. beffelben Monats Necurs an ben Provinzialausschuß ergriffen werden solle, betbelligt war, und daß derselbe auch an de- Sitzung des Kreisausschuffes vom 4. April nach Ausweis des von ihm unterschriebenen Sitzungs- protocolls The,! nahm und auch in ber Ausfertigung bes Unheils vom 18. April als anwesend aufgeführt worben ist. Aus Obigem ergeben sich als Grünbe, aus benen die Nichtigkeit des Verfahrens hcr- geleitet werden könnte: I. die Entscheidung vom 21. October 1878 ist ein Urtheil ohne Ausfertigung; II. die Entscheidung vom 4 April 1879, ausgefertigt am 18. April, ,st eine Ausfertigung ohne Urtheil; III. bie Ausferli .urg vom 18. April ist weder von einem Mtgliede des Kreisausschuffes, noch dem Vorsitzenden unterzeichnet; IV. an ber Entscheidung vom 4. April 1879 hat ein Mitglied des Kreisausschuffes mitgewirkt, welches bereits in anderer Eigenschaft an der Beschlußfaffung Thell genommen unb beßhalb in Gemäßheit deS Art. 5', ber Kreisordnung an der Berathung und Entscheidung nicht Theil nehmen durste. Daß dermalen eine Prüfung in formeller Beziehung nicht allein noch möglich, sondern sogar nothwendig erscheint, ergibt sich aus der Erwägung, daß eine solche weder vor dem Provinzialausschuffe, noch vor dem Großh. Verwaltungs-Gerichtshöfe stattgefunttn hat, und daß Ntchtigkeitsgründr in jedem Stadium des Verfahrens Berücksichtigung finden muffen Der Provinzialaussckuß ging bei seiner Entscheidung vom 29. Juli 1879 von ber Ansicht aus, baß Grünbe ber Nichtigkeit eines Verfahrens nur von einem Gerichte geprüft werden könnten, bas als zur Entscheibung in ber Hauptsache kompetent erscheine. « o-< ?cr ®tD^' Verwaltungs Gerichtshof hat ohne Zweifel aus ben für ben Provinzial- «us'chuß maßgebenben G.ünben eine Prüfung in Bezug auf bas Vorhanbenlein etwaiger Nicbtigkeitsgrünbe nicht einhreten lassen. Aus bem ganzen Verfahren bat er nur bie Thatsachen he,vo,gehoben und einer Prüfung unterzogen, bie für bie Competenzfrage maßgebenb waren. Daß diese höchste Instanz bie vier höchst auffallenden Nichtigkeltsgrünbe nicht aufqefunben habe, laßt sich unmöglich unterstellen, die Annahme, daß sie die fraglichen Gründe oufgefunden habe aber nicht habe würdigen wollen, würde nur bet der weiteren Annahme als überhaupt zulässig erscheinen, daß sie wie der P'ovinzlalausschuß die Prüfung ber Competenzfrage allen anderen voranstellte. Nachdem die unter sub II. unb IV. aufgeführten Nichtigkeltsgrünbe von dem Stadt- taiwen, uiuuj»«- «rtzufitzen, finde nirb durch vorlie nicht ber Stetere immer noch aut eventuell bann o mittel verfolgen bereite am 4. F Von Ans wrbnung abznse! ' Laoten Auslage, i verband aufjufot vwlitfeiiben tjall tote Ansinnen an - Dn s Ituar 1819, bejr beute Nacht 21 w Beschlüsse vom 4 vrmell noch gai diese Beschlußsassi Derben, weil C5 lllrtheil vom 21. jjqroertn tonnte, lllcheileo eingehei Ist Hierno „ 1 Alf. Ä88' Obi 8282) nach Gelnhc ' Haltestcllm na Gießen Lich Hungen Nidda M-i« «udmgen Gelnhausen G-eßen Sat F1%r: vorfinno in feiner Erklärung auf bie Rrcursrechtfertigung hervorgehoben worben waren muftu ber Großh. Verwaltungs-Gerichtshof auf diese eingehen und in dieser Bezieduna b'aä mV fahren des Provinztalausschuffes rectificiren, wenn er der Ansicht gewesen wäre, daß Niwtia keitsgrunde vor Erledigung der Competenzfrage zu prüfen seien. , Ist aber Die Annahme richtig, bau der Großh. Verwaltungs-GcriHlshof aus denselben Gründen wie ber Provmztalausschuß vorerst nur Die Competenzfrage prüfen wollt- ,0 iaht gang unmöglich unierstell-n, daß der Erstere dem Letzteren bei Zurückverwe.jung zur Entschewuna von dieser Zuruckoerweisung die Prüfung eiwaiger NichtigkutSgiünDe haoe ausichneßen und dem Provmztalausschuß nur die Entscheidung in materialibus habe zuweisen wollen. Hätken für bie höchste Instanz Gründe für eine so auffallende Ausnahme von der Regel, als welche ein olcM Reservat doch erscheinen muß, Vorgelegen, so hätte sie dieselbe jedensalls in den sonst so speciell eingehenden Entschetdungsgründ.n ausorückuch hervorgehoben. Daß schwer wiegende Nichtigk.itsgründe aus lediglich formellen Rücksichten in keiner Instanz gewüroigt werden sollten, winde Dem Geiste Der n.uen Organnanon unbebinar miDex- nreiten, zumal Dem Verwaltungsgerichte durch Art. 61 Der Kreis. Ordnung eine feibiisiänDiae 3nittatiDC in Bezug auf Erforschung und Feststellung aller für Die En.scheidung erheblichen worden ist mtt bei s'üyrelen VerhanblungSinaxirne zur Pst-.cht gemacht . Zu allen obigen Gründen für die Möglichkeit unü Nothwendigkeit der Prüfung von Nichtigkeitsgründen im Dermahgen Stad,um D-.8 Verfahrens tritt noch bi. für sich allein schon ausreichende Erwägung hinzu, baß nach Den unter sub II folgenden Äuesin-rungt.r em Unheil Dorn 4. April 1870 überhaupt nicht erlassen worüen ist, daß deßhalv ein gegen Dasselbe er- griffener Recurs gegenstandslos war, uno deßhalb eine ausdrückliche Nlchtigkeitserklä.una zur Vermchtunz dieses Urtheiis nicht einmal ciforocrlich erscheint, sondern nur Die einfache Son- statirung Dieser Thacsache, Die ja selbstverständlich in jedem Siadium Dib Verfahr,ns er folgen kann. 7 Nach Vorstehendem ist zur Prüfung Der einzelnen, schon oben a.-iaeDeuteten Nichtigkeit», grünbe uberzugehen. ad. 1. Nach Inhalt der Acten hat eine der Vorschrift des Art- 64 der KreiS- oronnng entsprechende Ausfertigung des Urtheils sammt Entscheidungsgründen nicht stattgrfunden und konnte deßhalb eine solche auch nicht den Parteien insinuirt werben Daö in num. 4. der KrciSamtS-Äctkn enthaltene Kescr.pt Großh. KliiöamtS an Großh. Bürgermeisterei kann selbstverftänDlich Den gesetzlichen (SrforDerniffen nicht cnt'prechcn, Da .as- felbe von b.m Kretsamte und nicht dem Krelsausschuffe ausge^t und auch von keinem Mil- glieoe des letzteren unterjch.leben ist, also nachdem Die Recursrechtfertigung bereit« an Den Provmztalausschuß gelangt unD von Diesem an Den Vorsitzenden Des Kreisausschuffes zur Mit- ihellung Derselben an bie G-oßh. Bütgermeisterei zur Erklärung zurückgesenDet woroen war. Wenn auch der Provinzialausichuß ber Ansicht ist, Daß eine solche Nichtbeachtung einer wichtigen gesetzlichen Vorschrift eine Nichtigkeit inoo.virt, wie er Dies bereits aus D.rielb.n Veranlassung m seinem Urtycil vom 17. März o. I. in Betreff Der Herstellung Des Schachaujes zu Euoorf Kreis Alsfe o, Dargelegt hat uno wie dies aach Durch Urtheil Gioph. VerwaliungS Gerichcohofs vom 12. Ma, l. I. anerkannt worden ist, ,o glaubt er doch in Dem vorliegende!, Falle eine Dichtigkeit nicht annehmcn zu Dürfen. Die Großh. Bürgerrn-lstcrei Alsfelo harte als obsiegende Partei keinen Grund, eine Nichkigk.it gelteno zu machen, uno Der Vorsitzenoe Des Kre-sauS- fchuffes konnte nicht aus seiner eigenen UnUrlafiung eine Nichtigkeit herleiten, uno bat vavurch vaß ir gegen das Urtheil aus anderen Grünben recurrirtc, ausorücknch auf Die G.ltendmachunö verzichtet. “ ad. ii. Nach Inhalt des Sihnugs-Protocolls vorn 4. April 1879 wurde von dem Kreisausschusse keine Entscheidung erlassen, sondern nur unter Hmweisung Darauf, vaß du Angelegenheit beieits vor Dem Kreisausschusse ihre ErleDigung gesunden habe, jede Abstimmung verweigert Gegen die Verweigerung einer Abstimmung k nn aber selbsioerstänv- lid) kein Recurs an D.n ProvinzialauSschuß ergriffen werden, sondern höchstens in Gemäßheit des Art. 98 pos. 3 Der Kreisordnung eine Beschweroe an Den P.ovtnzialausjchuß al« Die vorgesetzte Dioctplinarbehörde gerichtet werben. Wenn nunmehr in oer Auefertigung eines Unheils vom 18. April auch von einer EntschetDung Des Kreisausschuffes vom 4 Die Reoe ist, jo ist diese Ausführung eine Fiction, zu Deren Vernichtung nicht einmal ein R-cuiS an ben Prov'.nzialausschuß unb d.ffen Entscheioung erforberlich erscheint, weil das unentbehrliche Ob. ject eines Recurses, ein Urtheil, fehlt. Es war deßhalb nicht einmal erforderlich, daß der Stabtvorstanb in jeiner E.klärung auf bie RecurSrechtsertigu.-ig gegen das m Dieser Sache von bem Vorsitzenden bes Kreisausschuffes eingefallene Verfahren auSDrücklich Protest erhob. ad. III. Existirt keine Entscheidung vom 4. April, so konnte auch eine Ausfertigung über eine solche unterm 19. ApUl nicht erfolgen unb konnte dieselbe von Den Kitglieoem De« Kreisausschuffes tm Concept nicht unteizerchnet werben, weßhalb diese Unterlassung hier nicht weiter in Betracht zu ziehen ist. ad. IV. Die Anwesenheit eines unfähigen Mitgliedes bei der Berathung und Entscheidung macht selbstverständlich den gefaßten Beschluß ungültig. Die Frage, o- etwa auch bei Dem Wegbleiben biefeÄ Mitglied.s ein anderer Beschlug nicht gefaßt worben wäre, kann nicht in Betracht kommen, Da sich Der Einfluß eines beteiligten Mitgliedes auf bie Berathung unb Entscheidung niemals fe istellen läßt. Wäre oeyijaib am 4 April em Beschluß zu Stande gikomm-n, so wäre derselbe nichtig, zumal Da ber Staotoorstano in oer Erklärüng auf Die R eurslechtfertiguiig auf bie Ungehörigkeit aufmerksam gemacht hat. Da aber nach Obigem irgend welcher Beschluß, Der als Urtheil gelten könnte, in Der Sitzung vom 4 April 1879 nicht gefaßt wocden ist, so kann auch diese Nichtigkeit nicht roeitti iii Betracht kommen. Nach Vorstehendem existirt ein Urtheil vom 4 April 1879 überhaupt nicht, ist deßhalb ein gegen dasselbe ergriffener Necurs gegenstandslos und genügt bie Eonstatirung dieser Thatsachc, um das ganze durch das angebliche Urtheil veranlaßte Verfahren zu vernichten Hiernach entsteht zunächst Die Frage, ob und in welcher We >.se in diesem Verfahren auf ben Recurs gegen bas Urtheil vorn 2>. Octover 1878 entschieden werden solle Bei Prüfung dieser Frage muß zunächst auffällig erscheinen der lange Zeitraum, welcher zwischen ber ersten Recurs-Verfolgung bes Vorsitzenden bes Kreisausschuffes unb Der schlien- lichen Einsendung ber Äcien an Den Provinzialausschuß gelegen ist. Dieses lange Zurückhaiten ber Acten legt an sich schon ben Gebanken nahe, baß die Absicht, ben eingelegten ReeurS nicht weiter zu verfolgen, bcstanven haben müsse, da doch Beschleunigung ber Sache im eigensten Jntereffe bes Recurrenten lag. Diese verzögl che Behandlung ist nun allerdings für sich allem noch kein Grund, den Necurs als zurückgezogen anzuse.)en, da oas Gesetz dic,e N-Ustssvlg-.- nicht an das Unterlassen präciser Actencinsendung knüpft. ES ergeben aber bie vo- diese, Artcn- etnienbung gcfüljit.n actenmäßigen Verhandlungen, baß in on Thal von ber Verfolgung De» Recursrcchtes g. iti aftfttdiQ, pjf m Cj? tu Hitict §jd)t pm s frettfl ergeb. am tmt iui'.t^ung «al u» MKitnm w t Xkttn hm niy bn der Stratljnng au lliltifr Die gregt. 6: uichi gtlip ooiba ittttihjttn IKugiitbte u\ ;t:.ib aai 4 äpnl tu dtr eraDtoorjano in on r.'ia« zt«acht bat- D> : Jonnte, in btt öipj üutiuld nicht wt'.ill In S79 übtrhiapt nicht, ii atdüat bit tfouiutinuy veranlagt «eckhr» P i, ;n dmrm «rrs-hm onj Ctfll |Out r hegt Zililium stich" , SBH,e nab dir IW ’r-itite langt ZainikgaitN (m,,.tj!tn JitcurS nch . ;tr Sacht I« - h„Jg für jid) nüt’1 ' /r't S'Wr "* '.eDI b'tjtr Iti* r'" ‘ Ni ißetr&'-'ung a t«i*ü n ® itiniitcnue » - ^r-iqnct-n M* ^arkkzicht". ** ...... • ,.^nh.tlt!>, «" r.taW «i J** .ywwfsy? II, bit 31^ r * e iW 6a64 fl”i Nl Ält- b :ä -'■”'".,^b bei”01' jtt« Aus diesem Sachverhalte ergibt sich aber Folgendes: 1) Der Kreisrath war über den Erfolg seines Necnrses gegen den Beschluß des Kreisausschusses vom 21. October 1878 zweifelhaft und hat deßhalb dessen Fortsetzung von der Entscheidung Großh. Ministeriums des Innern, Abtheilung für Schulangelegenheiten, abhängig gemacht. 2) Das Ministerium wies den Kreisrath an, von Verfolgung des Recurses abzusehen , da die Gemeinde Alsfeld vorerst noch formell im Rechte fei und zunächst eine Ergänzung der Verhandlungen stattfinden und dann neuer Beschluß des Kreisausschusses veranlaßt iverden solle. 3) Der Kreisrath hat dieser Anweisung des Ministeriums Folge geleistet und ein neues verbessertes Verfahren eingeleitet, sein Ansinnen an die Gemeinde neu und anders als früher begründet und bei erneuerter Weigerung der Gemeinde neue Beschlußfassung des Kreisausschufses beantragt. Daraus aber geht mit Evidenz hervor, daß der Kreisrath nicht etwa lediglich Vergleichsverhanblungen mit der bethciligten Gemeinde gepflogen, sondern daß er wohl- bestacht von einer Verfolgung der alten Verhandlungen abgesehen, auf den eingelegten Recurs gegen die Entscheidung vom 21. Oktober 1878 als seiner Ansicht nach unhaltbar verzichtet nnd eine bessere Grundlage für ein neues Urtheil und eventuell für einen neuen Recurs erstrebt hat. Wenn aus diesem Grunde dem Recurse gegen das Urtheil vom 21. October 1878 leine Folge gegeben werden kann, so geschieht hierdurch den Interessen, welche der Recurrent vertreten wollte, keinerlei Eintrag. Der Provinzialausschuß handelt vielmehr im richtig verstandenen Sinne des Recurrenten, wenn er einen Recurs zurückweist, der in der allein hier in Betracht kommenden Richtung vom Recurrenten selbst bereits als aussichtslos auf- gegeben war. Vergleicht man die neuere Recursschrift des Kreisrathes mit dem Inhalt ter sogenannten Urtheilsausfertigung vom 18. April 1879, Rr. 19 der Acten, insbesondere mit den Eingangsworten der letzteren, wonach der Beschluß des Kreisausschusses in der Sitzung vom 21. October und vom 4. April gefaßt worden sein soll: so ist deutlich die Absicht des Recurrenten zu erkennen, nicht gegen den Beschluß vom 21. October für sich allein zu recurrireu, sondern diesen Beschluß in Verbindung mit dem vermeintlichen Beschlüsse vom 4. April anzugreifen. Es war eigentlich nur der Angriff dieses letzteren beabsichtigt, weil erst in der Sitzung vom 4. April der Kreisrath sein Ansinnen an die Gemeinde genügend gesetzlich funbirt zu haben glaubte, und die Hereinziehung des Beschlusses vom 21. October hatte sichtlich blos den äußeren Grund, weil die Mitglieder des Areisausschuffes sich in der Sitzung vom 4. April auf die Abstimmung vom 21. October bezogen hatten. Der Kreisrath hat also bei seiner jetzigen Recursverfolgung, richtig verstanden, durchaus nicht die Absicht, den alten Recurs gegen das Urtheil vom 21. October fortzusetzen, sondern nur die Absicht, dieses Urtheil in Verbindung mit dem vermeintlichen Beschlüsse vom 4. April anzusechten. Da sich aber ergeben hat, daß letzterer Beschluß formell noch gar nicht gefaßt ist, so wird es zunächst dem Kreisrathe anheimstehen, diese Beschlußfassung zu veranlassen. Dem Recurse aber darf eine Folge nicht gegeben werden, weil es gar nicht die Absicht des Rekurrenten sein kann, das alleinstehende Urtheil vom 21. Oktober anzugreifen, vielmehr Recurrent umgekehrt sich mit Recht beschweren tonnte, wenn der Provinzialausschuß auf die materielle Würdigung blos dieses Urtheiles eingehen wollte. Ist hiernach das Urtheil vom 21. October 1878 als rechtskräftig zu erachten, so wird durch vorliegende Entscheidung selbstverständlich der Frage keineswegs prüjudicirt, ob nicht der Kreisrath über sein erneuertes und verbessertes Ansinnen an die Gemeinde die immer noch ausstehende Entscheidung des Kreisausschussi-S nachträglich provoziren und eventuell dann gegen die ergehenden Beschlüsse des Kreisausschusses die geeigneten Rechtsmittel verfolgen kann, welchen Weg auch Gr. Ministerium des Innern dem Kreisrathe bereits am 4. Februar 1879 empfohlen hat. Don Ansetzung eines Aversionalbetrages ist in Gemäßheit des Art. 71 der Kreis- orbnung abzusehen, weil der unterliegende Theil eine öffentliche Behörde ist. Für die bnnren Auslagen des Verfahrens und des obsiegenden Theiles hat derjenige Communal- verband aufzukommen, als dessen Organ die öffentliche Behörde gehandelt hat, also in dem vorliegenden Falle die Gemeinde Alsfeld, in bereu öffentlichem Interesse ber Gr. Kreisrath das Ansinnen an bie Gemeinbe gerichtet hat. — Der Wafferstand der Lahn betrug heute Morgen 2 cm. weniger als am 11. Fe- tmat 1879, b-zw. 6 cm. mehr als am 4. März d. I. Innerhalb der Stabt ist das Wasser beute Nackt 21 cm. gestiegen. Gießen . 21. Decembcr. Lagesordnung für die Stadtverordneten - Sitzung am Donnerstag, den 23. December 1880, Nachmittag« 4 Uhr, im alten Realschulgebäude: 1. Dir Aufstellung des Gemeindevoranschlags für 1881/82. 2. Die Stellung der Rechnung für das Jahr 1878. 3. Die Prüfung der Rechnung der Realschule pro 1879/80. 4. Die Ein- und Ausgerinnschlevße betr. b Die Verpachtung dcS SteinbruchS in der Steinrutsch. 6 Anlagen in der Stadtbach zum Betriebe des GerbergeschLfts. 7. Die Nummerirung der Gebäude in der Stadt Gießen. 8. Straßcnanlagen »wischen Neustadt und Wallthor. 9. Die Baulinie auf bet Westseite des früheren Reichensanbes. 10. Die Erhöhung ber städtischen Trottoirs. 11. Abhub in der Bahnhofstraße. 12. Der Weg von der neuen Anlage bis zum Steg über dir Wieseck. 13. Gesuch des Bauunternehmers Louis Kauf um Bauerlaubniß. 14. Gesuch des Eberhard Feuster um Bauerlaubniß. 15. Gesuch des Ludwig Pfaff um Eclaubniß zur Anlegung einer Einfriedigung. 16. Herstellung in der Octroierheberstätte am Neuenweger Thor. 17. Die Straßenbeleuchtung betr. 18. Die Parcellenvermessung betr. 19. Die Localitäten für die Polizeiverwaltung. 20. Die Fleischbeschau betr. 21. Die Erbauung einer Tonhalle. 22. Kostendecreturen. Gießen, 21. December. Hebet den bereits gestern gemeldeten Eisenbahnunfall auf der Main-Weser-Bahn meldet die „Hess. Morgenzeitung" unterm 19. d. Mts.: Ein entsetzliches Eisenbahnunglück hat sich heute Abend auf der Main-Weser-Bahn, unweit der Haltestelle Grifte (zwischen den Stationen Gcnsungen-Guntersbausen), ereignet. Der von Frankfurt a. M. ab- gehende NachmittagSpersonenzug, der um 8 Uhr 30 Min. fahrplanmäßig hier eintreffen muß, ist an einer der gefährlichsten Stellen des Bahnkörpers, wo hart an demselben die jetzt angeschwollene Eber dahinströmt, entgleist und zwar in Folge eines hcrabgestürzten Steinblockes, welcher durch die anhaltenden Regengüsse dieser Tage losgeweicht, plötzlich von ber haushohen Böschung herabrutschte und bas Geleise sperrte. Der Zug war im vollen Fahren und gelang es nicht mehr, denselben vor dem Hindernisse zum Stehen zu bringen. Die Locomotive rannte. mit solcher Vehemenz gegen dem mächtigen Felßblock, daß sie sowohl als die meisten Wagen aus den Schienen geschleudert, uurgestürzt und stark beschädigt wurden. Ein gräßliches Chaos entstand und ein Wunder ist es zu nennen, daß keiner der zahlreichen Passagiere erheblich ver letzt wurde. Der Locomottvführer Dellitt ist schwer, ber Heizer wie ber Postschaffner dagegen leicht verletzt. Von Cassel au6 wurde sofort ein Hülfszug abgesandt, welcher gegen 11 Uhr mit den Verwundeten und Passagieren hier wieder eintraf. Der Verkehr war nur mühsam aufrecht erhalten und müssen die Reisenden an der Unfallstelle umsteigen. — Auf der Oberdess. Eisenbahn, Linie Gießen—Gelnhausen, ereignete sich gestern auch ein kleiner Unfall. Auf der Haltestelle Ranstadt trieb in Folge des orkanartigen Sturmes ein schmalbvrdiget Waggon weg und stieß auf den von Nidda kommenden Zug. Außer Zertrümmerung des Wagens und Beschädigungen an der Maschine soll kein weiterer Unfall vorgekom- men sein._____________ Handel und Verkehr. Gießen, 21 December. Auf dem heutigen Wochenmarkte kostete: Butter per Pfd. JL 1,15 dis JL 1 25 Hühnereier 1 Stück 7—0H, 2 St. 13 Gänseeier 1 St. 10 — 11 H. Käse per Stück 5—9 H, Käsematte per Stück 3—0 H, Erbsen 1 Liter 20 Linsen 1 Liter 24 Tauo-rn das Paar 65—75 H, Hüüner p. St. JL 0.90—1.20, Hahnen p. St. JL 0.80—1.50, Gänse pr. Pfd. 55—70 H, Enten per Stück 1.70 -2.00, Ocksenfleisch 66-00 H per Pfd, Kuh. und Rindfleisch 45 -50 Kalbfleisch 45—50 H, Hammels^isch 50—66 Sckweinrffe'.s.t! 64—68 Kartoffeln per 100 Kilo jt. 4.00 — 0.00, Zwiebeln p- Ctr. JL 9—10, Milch per Liter 16 und 18 Weißkraut 100 Stück JL 4.00—5.00. Frankfurt, 19. December. Der heutige Wiehmarkt war gut befahren. Angctrieben waren ca. 400 Ochsen und Stiere, 300 Kühe und Rinder, 220 Kälber und 600 Hammel Die Preise stellten sich: Ochsen 1. Qual. JL 67—68, 2. Qual. JL 60—62, Kühe und Rinder 1. Qual. JL- 56—57, 2. Qual. JL 40—50, Kälber 1. Qual. JL 56 — 57, 2. Qual. 40—50, Hämmcl 1. Qual. JL 50—55, 2. Qual. JL 40- 45 per 100 Pfd. Schlachtgewicht. Sckweine je nach Qualität das Pfund 61 — 00 H. A i t g r m einer Anzeiger. Oberhessische (Eisenbahnen. 8282) 24. und 26. December wird je ein Extrazug von Gießen rach Gelnhausen und umgekehrt, mit Anhilien auf allen Stationen und Haltestellen nach folgendem Fahrplan abgelasien: Gießen ab 445 Nachm. Gelnhausen ab 440 Nachm. Lich 510 Büdingen ff 505 Hungen 525 II Stockheim II 530 Nidda 555 Nidda 555 ii Stockheim •e 619 II Hungen ff 615 Büdingen 640 II Lich 630 H Gelnhausen an 710 19 Gießen an 705 n Gießen, den 21. December 1880. Großherzogliche Direction. Carl Noll, Sattler, Caplarrsgasse, empfiehlt in großer Auswahl: Hcrrrdkoffer in allen Größen, Courier- unv Dsmeutaschen, gestickte Hosenträger,' Schulranzen und Mappen, Portemonniaes, Glace u. Waschlederhandschuhe zu billgften Preisen Frische Schellfische in EispackttNg treffen heute ein. (8378 Gg- Wilh. W^idig. Reichhaltige Jager in Möbel » Spiegel Ihgltch-r Art. Complete vorräthige Einrichtungen. Ueber- rehmr ganze Ausstatt-inzen in kürzester L-eferzeit in anerkannt streng reeller Ausführung. Polsterwaarenfabrik. Anfertigung nach stylretnen Zeichnungen. Hochachtungsvoll TÄ. JBrüe/6. Fabriklager: Schlossgasse B. I. Filiale: Bahnhofstr. 0 937. Masburg oe Fr. 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Die in anderen Ländern bestehende Sitte, daß d r Familienvater den Seinigen eine Lebensversicherungs-Police als werthvollste Liebesgabe unter den Christ bäum legt, führt sich auch bei uns mehr ein. Zur Vermittelung von Lebensversicherungen und abgekürzten Versicherungen, bei welchen eventuell die Versicherungssumme nebst Dividenden noch bei Lebzeiten ausbezahlt wkd, empfiehlt sich Der Agent: A. Scheyda in Gießen.