Herrn gesetzten Hausordnung, mit andern Worten den Staatsgesetzen entsprechen. Dies ist das Princip, welches allein gegen Uebergrtffe einer geistlichen Herrschsucht Stand hält, der Bocher de bronze, welcher dem Felsen Petri das Gleichgewicht hält. Der schlimmste und gefährlichste Punkt der ktrchenpolttischen Vorlage des preußischen Cultusmtntsters ist es, daß die Beschränkung des Staats auf weltliche Anordnungen aufgegeben und ihm eine Ausgabe zugewiesen wird, die rein kirchlicher Natur ist, die ihn nicht allein nichts angeht, der er nicht allein nicht gewachsen ist, sondern die ihn auch, wenn er sie zu lösen nur versuchen will, sofort von der Kirche abhängig macht. Herr v. Puttkamer spricht in seiner Vorlage den bedenklichen Satz aus, daß der Staat die Pflicht habe, der Bevölkerung eine ausreichende Seelsorge zu verschaffen, wohlgemerkt nicht etwa eine ihm, dem Staate, angemeffene, sondern eine Seelsorge, welche den Glaubenslehren der römischen Kirche entspreche. Wenn man sich über die verhäng- nißvolle Tragweite eines solchen Zugeständntffes täuschen könnte, so würde man bald belehrt werden durch den Gebrauch, welchen schon jetzt, ehe das neue Gesetz Gültigkeit erlangt hat, die Ultramontanen davon machen. Aus allen Aeußerungen der klerikalen Presse, von den Organen des Vatikan- bis zum letzten Kaplansblättchen tönt uns der Stegesruf entgegen: der Staat gibt sein Unrecht zu, der Staat erkennt den von ihm verschuldeten Nothstand an, der Staat ist also gehalten, der Noth abzuhelsen. Ein Siegesruf ist es, weil jeder Ultramontane weiß, daß der Staat völlig außer Stande ist, ohne Genehmigung und Mitwirkung des Papstes römisch-katholische Seelsorge zu beschaffen. Selbst wenn die kirchenpolitische Vorlage vom Landtage verworfen wird, dies Eingeständniß eines preußischen Ministers wird sie überleben und wird in den kommenden Jahren zu den metstctttrten Worten im Munde der Feinde gehören. Vom Feinde soll man lernen. Der Feind gibt sich die äußerste Mühe, den Staat in diese ihm fremde Verantwortlichkeit hineinzuztehen und ihn aus diese Weise zum Vollstrecker der Anordnungen deS geistlichen Herrscher- zu machen, weil er ja nach der römischen Kirchenlehre allein ist und sein soll. Schon deshalb hätte der Staat alle Ursache, die Grenze seiner Wirksamkeit nach dieser Seite hin scharf und genau zu bezeichnen und strenge innezuhalten. tische (4145 Ltoä unseres Hauses meni rc., ist auf dm. !L Co., Äicenstrahe. 6 itQinilienlogi5, be- ttn nrbsl Zubehör mit owthril, in der Nähe vmnasiunis, ist sofort heres bei der (hpeb- mdliche Mansarden- en und Anfangs Juli lwe., Ludwigsstraße. : etocf meines Hauses ls Garten, bestehend i allem Zubebör, ist bis auch schon 1. August c Siod des August Hauses, FranksuNer' brfrebtnb aus 8 Zim- immem, Keller, Holss C fieber, auf Wunsch j. B. Singer. ,cs mödlirles Zimmer Seitenweg 10. gis. m Znnrnern mit \r, Mdr des Tellers: V/rlt. alsbald zu be- c! 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Der Landespferdezucht-Verein veranstaltet in Gemäßheit des Gmeral-Versammlungsbeschlusses vom 22. April 1879 und unter Mitwirkung der landwirthschaftlichen Beztrksvereine bezw. für Rheinhessen des landw. Provtnzialvereins im Nachsommer 1880 (August oder September) für die Pferd«, züchtenden Mitglieder des Vereins in den drei Provinzen einen gemeinschaftlichen Ankauf von Stutenfohlen. § 2. Angekauft werden halbjährliche Stutenfohlen in der durch eine vorzügliche Pferdezucht ausgezeichneten Gegend zwischen Ems und § 3. Der Ankauf wird durch eine vom Ausschuffe gewählte und vom Vorstand mit Instruction versehene Commission, bestehend: a) aus einem Vorstandsmitglied als Leiter, b) aus einem Veterinärarzt, c) aus je einem, dem Vereine angehörigen Pferdezüchter derjenigen Provinzen, aus welchen mindestens zehn Besteller betheiligt sind, auf Bestellung der Kauflustigen bewerkstelligt. § 4. Zur Bethelligung am Bezüge sind alle Mitglieder des Pferdezucht-Vereins in denjenigen landwirthschaftlichen Vereinsbezirken berechtigt, deren Vorstände dem Unternehmen ihre Unterstützung im Sinne des § 9 zugesagt haben. § 5. Die Anmeldungen zur Betheiligung haben unter Angabe der Zahl der gewünschten Fohlen bei dem Director des landw. Bezirks-Vereins, in Rheinheffen bei dem Präsidenten oder den Veretnöbezirks-Vorstehern des landw. Provinzialveretns bis zum 15. Juli l. I. zu geschehen. Von da werden die Bestellungen bis zum 1. August dem Vorstande des Pferdezucht-Vereins übermittelt. Die Besteller sind gehalten, auf Erfordern des letztgenannten Vorstandes sich durch eine besondere Erklärung den Bezugsbestrmmungen zu unterwerfen (Formular hierzu wird denselben zugesendet) und per Stück der bestellten Fohlen eine Anzahlung von fünfzig Mark zu leisten. § 6. Die in der Zahl der eingelaufenen Bestellungen angetansten Fohlen werden unter den Bestellern in Darmstadt versteigert. Die Besteller werden vom Versteigerungstermtne rechtzeitig benachrichtigt. § 7. Das erstmalige Ausgebot erfolgt zum durchschnittlichen Ankaufspreise ausschließlich der im § 9 erwähnten allgemeinen Kosten. Der etwaige Mehrerlös wird nach Maßgabe der Steigpreise an die Steigerer zurückvergütet, einen etwaigen Miudererlös haben dieselben nach demselben Maßstabe zu ersetzen. Jeder Besteller ist verpflichtet wie berechtigt, sich an die Versteigerung maßgeblich seiner Bestellung zu betheülgen. Die beiden letzten Thiere werden den durch der Versteigerung noch nicht versorgten Bestellern durch das Loos zugewiesen. Bleiben bei der Versteigerung weitere Thiere übrig, so werden solche ebenfalls durch das Loos denjenigen Bestellern zugeschlageu, welche an der Versteigerung sich nicht betheiligt beziehungsweise Fohlen in der bestellten Zahl nicht ersteigert haben. Der hierfür zu bezahlende Preis wird nach dem Ausfälle der vorhergehenden Versteigerung bemessen. & 8. Der Steigpreis ist sofort baar zu erlegen unb erfolgt He Ueberweisung nach Schluß der Versteigerung. § 9. Die allgemeinen Kosten der Commission, des Transports und der Fütterung der Thiece bis zum Verstetgerungsort, sowie der Versteigerung selbst tra^crBe^^ bezw."der Provinzial-Verein für Rheinheffen leisten zu diesen Kosten einen Zuschuß von 10 per Stück der durch ihre Leistet der betreffende landwirthschaftliche Verein diesen Zuschuß nicht, so ist der Besteller hierzu verbunden. Das weltliche und geistliche Schwert. Für den herrschbegterigen Priester giebt es kein günstigeres, für den seine Rechte vertheidigenden Staat kein gefährlicheres Terrain, als das der reli- aiösen Gefühle. Sobald die weltliche Macht sich auf dieses Schlachtfeld begiebt, setzt sie sich einer unfehlbaren Niederlage aus. Mit den religiösen Argumenten, wenn man ihm einmal auf diese Bahn folgt, führt der Priester seinen Gegner, wohin es ihm, dem Priester, beliebt; jeder Einwand wird rettungslos der Nichtigkeit verfallen, sobald der Inhaber der göttlichen Wahrheiten erklärt: das ist gegen die Religion. Wir sehen deshalb auch, daß immer von Neuem die römische Curie ihren Streit und ihre Verhandlungen mit Preußen auf dieses Gebiet hinüber zu spielen sucht; Alles, was der preußische Staat an Ordnungs- und Aussichtsmaßregeln den Kirchen gegenüber eingesührt hat, wird als eine Verletzung religiöser Gebote bezeichnet und ver- dämmt; Alles, was die römische Kirche vom Staate fordert, wird dargesteM wie eine einfache Erfüllung göttlicher Vorschriften, über die man eigentlich gar kein Wort weiter verlieren sollte. Und jedes Mal, wenn der iLtaat seinen Zweifel an der überirdischen Qualität der römischen Forderungen kund- giebt, wird ihm geantwortet: das verstehst du nicht, in diesen Fragen gilt ausschließlich die Autorität des heiligen Vaters. Solcher Taktik gegenüber ist der richtige Weg, den die weltliche Macht einzuschlagen hat, deutlich genug vorgezeichnet. Die weltliche Macht hat sich, wenn st- nicht den Kürzern ziehen will, ganz und gar auf irdischem Boden zu halten, über die metaphysischen Fragen selbst jede Discufsion zu vermeiden. Ihre ganze Argumentation muß -usg-hen von dem- Satze, daß-st-, di- «elt- lich- Macht, auf dem Territorium, dem geographischen Staatsgebiet-, Herr des Hauses ist und zu entscheiden hat, was im Hause gethan werden darf, was nicht. Geglaubt, gefühlt, gedacht werden mag, was da will; darüber erstreckt sich nicht die obrigkeitliche Gewalt; alle Handlungen aber unterliegen ihrer Jurisdiction. Wer innerhalb des Staats-Territorium« Handlungen vornehmen will, mögen sie Namen haben, welchen sie wollen, mögen sie ihren Motiven und ihren Zwecken nach noch so unweltlich, noch so geistig, noch fo r-ltgiös sein, der hat diese Handlung«, so etnzurichten, daß sie der vom Haus- Seine Pflicht ist es, der auf seinem Territorium wohnenden römisch-katholischen Bevökerung den nämlichen Rechtsschutz wie allen übrigen Consesstonen zu gewähren, ihren Cultus und ihre Seelsorge gegen Gewalt und Störung sicher zu st den, und ihnen keine erschwerenden Bedingungen aufzuerlegen, denen nicht alle anderen Staatsangehörigen ebenmäßig unterworfen sind. Wenn der Staat diese Pflicht erfüllt, und wenn dann die Kirche selbst aus irgend welchen Motiven ihreiseits keinen Gebrauch von der gewährten Freiheit machen will, wenn sie es vorzieht, die Seelsorge verkommen zu lasten, weil sie hofft, dadurch Privilegie! zu ertrotzen, so kann der Staat seine Hände in Unschuld waschen und es rul^i abwarten, bis die römische Geistlichkeit die Entdeckung macht, daß der Gehorsam gegen die Staatsgesetze in P rußen so wenig wie in anderen christlichen Ländern, in denen sie sich zu fügen gelernt hat, mit der Religion in Widerspruch stehe. Wenn man aber einem solchen Gegner, der den Anspruch erhebt, im Staate einen besonderen Staat zu bilden, der bei jeder Anordnung des Staates, welche diesen Anspruch durchkreuzt, die Behauptung aufstellt, das widerstreite der Religion; wenn man einem solchen Gegner auf diesen angeblich reltg ösen Standpunkt folgt und Geneigtheit zeigt, mit ihm über seine Gewiffensbedenken zu verhandeln, ihm die Sorge um die Existenz seiner Kirche abzunehmen und die Staatsgesetze seinen Wünschen zu accomo- diren, damit er nicht nöthtg habe, sich ihnen anzubequemen, so stellt man den Staat vor die Alternative, der Kirche allmälig Allee, was sie fordert, einzuräumen, oder, wenn man sich dazu denn doch nicht entschließen kann, das Odium für die Folgen auf sich zu nehmen — wie Figura zeigt. (Wes.-Ztg.) Keutschtand. Berlin, 19. Juni. Der „Reichs-Anz." meldet: Der Kaiser ernannte den Unterstaatssecretär Scholz zum Staatssecretär des Reichsschatzamtes unter Verleihung des Charakters eines wirklichen Geheimeraths und dem Prädikat Excellenz und beauftragte den Staatssecretär Schelling nach Maßgabe des Gesetzes vom 17. März 1878 mit der Stellvertretung des Reichskanzlers im Justizbereiche. — Der Kaiser confertrte gestern Nachmittag mit dem Cultusminister. — Bet der am Abend erfolgten Abreise des Kaisers waren auf dem Bahnhose der Stadtcommandant, Fürst Dolgorucki, der Polizeipräsident v. Madat und die Flügeladjutanten anwesend. — Nachdem heute Vormittag um 11 Uhr die Conferenz-Delegirten zur Berathung zusammengetreten waren, traten Nachmittags um 3 Uhr die Conferenz-Bevollmächttgten zu einer Conferenz zusammen, welche bis 43/4 Uhr dauerte. Berlin, 19. Juni. Abgeordnetenhaus. Fortsetzung der zweiten Lesung der kirchenpolitischen Vorlage. Für Art. 2 sind 3, gegen denselben 6 Redner eingeschrieben. Abg. Stengel beantragt, den Artikel zu streichen. — Brüel beantragt, statt „nur dem Oberpräsidenten" zu setzen: „denjenigen, gegen welche die Entscheidung ergangen". — Abg. v. Hammerstein erblickt in Art. 2 eine wesentliche Verbesserung gegenüber den bestehenden Zuständen und bittet um Annahme des Artikels in der Fassung der Regierungsvorlage. — Abg. Klotz constatirt, die Fortschrittspartei habe nur deshalb den kirchenpolitischen Gesetzen zugestimmt, weil der Kampf zwischen Staat und Kirche zur Nothwendigkeit geworden und darin der Staat unterstützt werden müsse. Seine Partei vermöge eben deßwegen keinem der vorliegenden Artikel zuzustimmen, weil an Stelle des gesetzmäßigen Rechts die Willkür eingeführt werde. — Regierungscommissär, Geh. Rath Hübler: In ganz Europa sei kein Staat, in welchem der recursua ab abuau eine so strenge Form erhalten habe, als in Preußen. Da hierdurch leicht ein Zusammenstoß zwischen Staat und Kirche herbeigeführt werde, sei die Abstellung erforderlich. Man könne nun entweder das ganze System abändern oder es bei dem Bestehenden belassen und nur den Punkt des Anstoßes beseitigen- Dies beabsichtige das voliegende Gesetz, namentlich der Art. 2, durch welchen der Schwerpunkt der ganzen Organisation verlegt und jener Uebelstand beseitigt werde. Redner beleuchtet die außerpreußische Gesetzgebung über diesen Gegenstand. Wenn gesagt worden, Art. 2 nehme den Geistlichen ein wesentliches Recht, so scheine dasselbe nicht als solches von den Betreffenden geschätzt worden zu sein, da Fälle von der Anwendung dieses Rechtes nur ganz sporadisch vorgekommen seien. Das ganze Institut habe überhaupt eine rein prophylaktische Natur gegen etwaige Willkürlichkeit in Auslegung des Gesetzes. Redner bittet um unveränderte Annahme der Regierungsvorlage. — v. Minntngerode erklärt sich für die Annahme. — v. Zedlitz befürwortet den Antrag Stengel, daß es absolut nöthia sei, den Schutz der Geistlichen gegen Rechtsbeeinträchtigung durch die Oberen aufrecht zu erhalten. — Beck ist für die Regierungsvorlage. Windthorst erklärt, das Centrum kenne genau die Wichtigkeit der Verhandlung und sei von seiner Verantwortlichkeit vollkommen durchdrungen. Redner bestreitet die provisorische Natur der Vollmacht. Man wolle nicht unterhandeln, sondern ohne Weiteres die Vorlage zum Gesetze erheben. Auf die Frage, ob die Regierung eine organische Revision der Maigesetze vornehmen würde, wenn sie die Vollmacht erhalte, habe er keine Antwort erhalten. Man gebe anscheinend Besseres, um Schlechtes zu conserviren. Dabei könne er sich nicht betheiligen. Auf der vorgelegten Basis könne von einem Entgegenkommen nicht die Rede sein. Das Centrum wolle aber durch seine Anträge zeigen, wie diese Basis beschaffen sein müsse. Daß Art. 1 abgelehnt sei, bedaure er. Für den Art. 2 könne das Centrum nicht stimmen, weil es eine Bestimmung nicht annehmen könne, welche der Kirche ein wichtiges Recht entziehen wolle. Auch mit Rücksicht auf die protestantische Kirche müsse jene Institution beseitigt werden. Wo übrigens die Maigesetze einen Rechtsschutz für Alle zeigen sollen, könne er nicht finden. Welchen Rechtsschutz gäbe es gegen den Mißbrauch der Staatsgewalt, welche hier componirt werden solle? Cultusminister v Puttkamer: Es sei ein Mangel der preußischen Gesetzgebung, daß die Folgen des Spruches eines kirchlichen Gerichtshofes viel weiter gehen, als bei anderen Gesetzgebungen. Bei Besprechung über die Abänderung resp. die Revision der betreffenden Gesetzgebung würde er bestrebt sein, diese Bestimmung ähnlichen Bestimmungen anzupasscn. Windthorst's Bedenken gegen die Stellung des Oberpräsidenten zu den Geistlichen, die ihn anrufen, träfen nicht zu. Cuuy: die liberale Partei könne stolz sein, das Princip aufgestellt zu haben, wie es in den Maigesetzen enthalten sei. Der recursua ab abusu müsse beibehalten werden, sowohl im Interesse der katholischen wie der protestantischen Kirche. Letztere bedürfe dieses Rechtsschutzes namentlich in der jetzigen Zeit der Ketzerriecherei und Ketzerrichterei. Gegen die Mängel der Institution biete der Art. 2 keine Abhülfe, denn diese würden sofort zur Geltung kommen, wenn der Oderpräsident von der ihm daselbst ertheilten Facultät Gebrauch machte. Der Art. 2 sei für ihn und seine Freunde unannehmbar. Der Antrag Brüel, sonne Art. 2 der Regierungsvorlage werden abgelehnt. Gegen Art. 3 sind 2 Redner, für denselben 3 eingeschrieben. Von Brüel liegen Anträge vor, gegen welche der Regierungs-Commissär Lucanus sich erklärt, v. Rauchhaupt spricht für den unveränderten Art. 3, welcher den Maigesetzen ihre Härten nehme. Eine organische Revision wäre zur Zeit nicht möglich. Windthorst: Wenn die Regierung wollte, könnte sie heute die Majorität für dieselbe erzielen. Das ganze Verhalten der Freiconservativen mache ihn zweifelhaft an den Intentionen der Regierung. Die Conservativen zeigten, daß es ihnen mit den Friedensversicherungen Ernst sei. Noch immer seien den Katholiken nicht Garantien für freie Religionsübung gegeben, wie den Protestanten. Wenn das nicht bald geschehe, gefährde man Land und Reich. Die Anträge Brüel enthielten das, was das Centrum zum Mindesten fordern müsse. Schmidt (Sa^an) erklärt, wenn das Centrum sich den Staatsgesetzen nicht unterwerfen wolle, könne überhaupt von einer Verständigung keine Rede sein. v. Schorlemer-Alst erklärt, so lange die Maigesetze bestanden, konnte man sagen, das Centrum solle sich den Staatsgesetzen unterwerfen. Wenn aber die Vorlage Gesetz würde, wie würden dann die Gesetze eigentlich aussehen, denen man sich unterwerfen solle? Stöcker erklärt sich für die Regierungsvorlage. Art. 3 wird unverändert nach der Regierungsvorlage angenommen. — Nächste Sitzung Montag. Ems, 19. Juni. Der Kaiser ist heute Abend um 7y4 Uhr hier eingetroffen. Berlin, 19. Juni, Abends. Auch heute kann constatirt werden, daß die Ueberetnstimmung unter den Congreß-Bevollmächtigten fortdauert, sodaß die Erledigung der Conserenzarbeiten In 8 bis 10 Tagen gewärtigt werden kann. Die nächste Sitzung der Bevollmächtigten, welcher eine Sitzung der Delegirten voraufgeht, findet Montag statt. Den Delegirten liegen die verschiedenen im Laufe der bisherigen Verhandlungen gemachten Grenzregulirungs- Entwürfe zur technischen Begutachtung vor. Düsseldorf, 19. Juni. Der Kaiser ist heute um 91/2 Uhr hier eingetroffen und wurde von den Svitzen der Behörden, dem Oberprästdenten v. Bardeleben, dem Regierungspräsidenten, dem Dwisionscommandeur und dem Oberbürgermeister empfangen. Der Kaiser fuhr hierauf mit dem Grafen Lehndorff durch die festlich geschmückte Stadt nach dem Präsidialgebäude, wo Empfang und Dejeuner statlfand. Der Großherzog von Weimar stattete daselbst dem Kaiser einen Beseuch ab. — Der Kaiser und die Vormittags ebenfalls eingetroffene Kaiserin besuchten Mittags die Ausstellung. Nach einem zweistündigen Rundgang nahmen die Majestäten ein Dejeuner im Ausstellungsgebäude und besichtigten hierauf die Ausstellung der kunstgewerblichen Aiterthümer. Die Abreise der Majestäten fand um 3 Uhr 53 Mtn. statt. Mannheim, 18. Juni. Die Tabaksmanufactur in Straßburg scheint, wie schon vielfach behauptet worden ist, in der Tyat die Aufgabe zugewiesen erhalten zu haben, dem Tabaksmonpol in Südwest-Deutschland die Wege zu bahnen. In Straßburg hat die Manufactur Verkaufsstellen eingerichtet, welche die Waare zum Fabrikpreis absetzen. Von größerer Wichtigkeit aber ist die Errichtung von Fabrikfilialen. Bekanntlich Hal die Straßburger Tabaksmanu- factur bereits ihren Arm über den Rhein nach Lahr gestreckt und nun gedenkt dieselbe — wie man dem „Psälzer Kur." berichtet — eine zweite F.liale in Mannheim zu errichten. Zu diesem Zweck sei Regierungsrath Roller, im Ministerium derzeitiger Chef der Straßburger Tabaksmanufactur, dieser Tage nach Mannheim gereift, um mit hiesigen geeigneten Personen in Unterhandlung zu treten. Welche Resultate derselbe erzielt habe und welcher Natur seine Aufträge seien, entziehe sich zur Zeil noch der Oeffentlichkeit. Das sei indeffen sicher, daß man es bei dem Vorgehen der Straßburger Manufactur mit Pro- jecten auf breitester Grundlage zu thun habe. (N. B. L.) Hefterreich. Wien, 19. Juni. Der Großherzog von Heffen wohnte mit den Erzherzögen Albrecht, Eugen und Rainer heute früh der von dem Kaiser vorgenommenen Jnspicirung des zweiten Ulanm- Regiments Fürst Schwarzenberg aus dem Schmelzer Exercierplatze bei. Das Wetter war sehr schön. Der Kaiser und der Großherzog wurden von einem zahlreichen Publikum begrüßt. Wien, 19. Juni. Meldungen der „Politischen Correspondevz" Aus Bukarest. Der geschäftsführende rumänische Agent in Sofia wurde angewiesen, Bulgarien kategorisch zur Abgabe einer Erklärung über die Zurückziehung des Naturalisations-Gesetzes unter Androhung der Aufhebung der diplomatischen Agentie Rumäniens aufzufordern. — Aus Skutari. DaS Comitä der Liga beschloß, die Zahl der streitbaren Albanesen bis Tust nicht zu vermindern. Zwischen den Albanesen herrscht wegen Entsendung eines Loyalitäts-Protokolls an den Sultan Uneinigkeit. Die Mohamedaner verweigern die Entsendung einer Deputation nach Kostantinopel. Irankreich. Paris, 19. Juni Deputirtenkammer. Heute brachte Ireycinet den Gesetzentwurf auf vollständige Amnestie e*n. In den Einsührungsworten wird eine erhebliche Bewegung constatirt, die sich seit Februar im Lande kundgegeben habe. Angesichts der Ruhe im Lande und des Triumphes der Gesetzlichkeit bei der Wahl in Lyon könne die Amnestie ohne Gefahr bewilligt werden. Die zurückzuberufenden Leute seien weniger gefährlich in der Nähe, als in der Entfernung. Niemals werde die Regierung mit Principien pacttren, welche das Gewiffen verwerfe. Auch appellire die Regierung an die Gnade, nicht an die Gerechtigkeit. Sie beantrage Amnestie für alle politischen Vergehen und Verbrechen der Jahre 1870 und 1871, sowie für alle politischen und Preß-Ver- gehen und Verbrechen von 1871 bis jetzt. — Der Entwurf wird von der Kammer mit Beifall ausgenommen, die Dringlichkeit zugestanden und der Entwurf der Prüfung der Bureaus bis nächsten Montag überwiesen. — Abends. Bet Berathung des Cultusbudgets wird der Antrag Talan- dier (radikal) auf Streichung dieses Budgets abgelehnt. Paris, 19. Juni, Abends. Meldung der „Agence Havas" aus Athen: Die griechische Regierung beschloß, die Reserven einzuberufen, um eine für jede Eventualität bereite Armee von 38,000 Mann zu bilden. Spanien. Madrid, 18. Juni. Deputirtenkammer. Fabie interpellirte die Regierung in Betreff des Rundschreibens über die Niederlaffung französischer Jesuiten in Spanien. Der Minister deS Innern erklärte, die Grundlagen deS Rundschreibens seien von dem Ministerrathe gebilligt worden und entsprächen den Gesetzen. lelegraphische Depeschen. Wngner's telegr. E»rresp»ude«r - Bnresm. Berlin, 20. Juni. Die Delegirten - Commission hat sich erst gestern constttuirt. Den Vorsitz führt Oberst Blume, alS Secretär fungirt Capitän Laseronnays. Die Commission beschäftigte sich theilweise mit der Prüfung des Kartenmaterials. Unter den Bevollmächtigten erscheint die völlige Ueberein- stimmung über die Hauptfrage bereits so gut wie hergestellt. Wien, 20. Juni. Die „Montagsrevue" bespricht die Aufgaben der Conferenz und gelangt zu dem Schluffe, daß die Aufgabe der europäischen Politik im Oriente in dem Probleme bestehe, den nöthigen Schutz, welcher der Türkei zu Theil werden müsse, so lange man ihr Erbe keiner anderen nationalen Potenz anzuvertrauen vermöge, mit der Begünstigung und Förderung auszugleichen, welche man dem zur einstigen Uebernahme der Erbschaft befähigsten und den Interessen Europas entsprechendsten Volkselemente auf der Balkan- Halbinsel entgegenzubringen habe. Es gelte mit einem Worte die Conservation der Ideen der Gegenwart mit den reformatorischen Ideen der Zukunft in einen lebendigen organischen Zusammenhang zu bringen. Die Mehrzahl chutk mit den Erz- bem -aiser vorze- irfi Lkhivarzenbng sehr schön. Der $ublihm begrüKt. »rrrspoadaz" Äns i wurde angewtesen, ZurSchiehvng des der diplomatischen ($ostti der Liga St zu vermindern. re Sendung uto §«f)roitt dm tfirunglooittn wird n°d- tabW*« d da W* ‘ nßiflt werden. Die dr, all t-> dn Snt' ■jan, * d°» iwh, M an We unb Bir- ta®b W6"’ e!ft i* da luubberW W Am-ft-, °°>*. ■ss«* VÄ!£ ^Mhenten nflnt>'« unb btn ?" b-m *Wubt £ '“"® »«tute da. 5™'»«Hie. S*« ««tarn Maaten getagt "i' dn Majeßj,« fStxa|iurg scheint, ** iuMfen l°°d btt ffieie Ju "««-nch'tt, «eich, W ab« iß die »8« JaWtaanu. unb nun gedenkt e Jiltale in 1M Koller, im «mir, biefer Tage in Unteihandiung r Katur (eine Lus- Dai (ei indessen infutur mit Pro- ($. 8. 8.) t«l t* *w** «• „hM tt * ** brt n ?**. natiin«1“* rt ,un» a“J*U* ■■ « btiidt»^ jtli«!'. 8.1t«"' ,, iuf b' ,,„ali-° «ei^1 SSä.“ der Conferenzmächte nähmen diesen Standpunkt ein, welcher Europa vor über» stürzten Lösungen bewahren, aber Griechenland diejenige Berücksichtigung ange- deihen lassen werde, aus welche das griechische Volk als das relativ hervor- ragendste Cultur Element des europäischen Orients Anspruch erheben dürfe. Vor Allem aber werde die Conferenz zu wachen haben, daß die Controverse eine localtsirte bleibe und auf das Gebiet der europäischen Frage nicht übergre.se. Wien, 20. Juni. Der Großherzog von Hessen wird Wien erst am Mittwoch verlassen. ____________________________________________________ Lokales. Gießen, 21. Juni. Die Nacht vom Samstag auf Sonntag verschaffte der Schutzmannschaft wieder reichliche Arbeit. Namentlich ging es in einer Restauration in der Wagen- gvsse um 2 Uhr sehr laut und munter her. Es zeichneten sich hier diverse junge Leute, welche dem sog „gebildeten" Stande angeboren wollen, durch sehr rüdes Benehmen aus. Zwei derselben vollführten auf dem ziemlich flachen Dach gedachter Restauration einen Heidenlärm. Don zwei Schutzleuten zur Ruhe und zum Feierabend aufgefordert, ergingen sich einzelne der Nachtschwärmer noch auf der Straße tn sehr ordinären Redensarten gegen die Beamten, welche doch ihres nicht leichten Dienstes walten müssen. Einige wurden denn auch in Folge dessen nottrt. Um 4 Uhr trabte eine Kolonne Ruhestörer von derselben Gesellschaft wie in der Wagcngasse die Schoor vom Wallthor nach dem Neuenwegerthor entlang. Am Eingang zu der Entbindungs- anstatt zertrümmerten sie an dem eisernen Tbor einen vom Asterweg mitgenommenen Straßen- sptegel in tausend Scherben. Sodann geriethen sie auf den Ludwigsplatz, wo ihnen ein über die Straße gespannnter Telephondraht willkommene. Ursache bot, auch hier ihren Uebermuth walten zu laffen. Leider wurden hier die Bürschchen nicht auf der That ertappt, so daß ihnen die wohlverdiente Strafe nicht zu Theil werden kann. — Mit der Anfertigung der Vorarbeiten zum Bau einer Secundärbahn von Lollar nach Gladenbach ist das Königliche Eisenbahn-Betriebsamt sMain-Weser-Bahn) beauftragt worden. Schiflfabericht. Mitgetheilt von dem Agenten des norddeutschen Lloyd, W. Dietz in Gießen. Bremen, 18. Mai. jPer transatlantischen Telegraph.) Der Postdampfer Main, Capt. I. Barre, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welcher am 6. d. M. von Bremen unv am 8. d. M. von Southampton abgegangen war, ist gestern 5 Uhr Morgens wohlbehalten in Newyork angekommen. Handel und Verkehr. Frankfurt, 19. Juni. (Marktbericht.) Der heutige Heu- und Strohmarkt war aut befahren. Heu kostete je nach Qualität der Eentner X 2.50—4.00, Stroh X 3.00 3.50. Butter das Pfd. tm Großen 1. Qual. X 0.80—90, 2. Quql. X 0.00-00, im Detail das Pfd. X 1.10—00, 2. Qual. X 1.00—00. Eier daS Hundert ital. X 5.50, deutsche Eier 4.90 X, Ochscnfletsch per Pfund 60—70 H, Kuh-, Rind- und Farrenfleisch 45—60 H, Kalbfleisch 40—55 X Hammelfleisch 40—65 Schweinefleisch 65—70 H, ein Hahn X 2.00—2.30, ein Huhn X 2.00- 2.50, eine Ente X 2.70—3.20, eine Taube 60—00 H, Kapaunen J4 3-3.50, Wälscher Hahn X 5—11. Kartoffeln 100 Ko. X 6.50—0, Weißkraut das Stück 00—00^, Rothkraut, 1 St. 0-0 H, frische Kohlrabi 5—6 H, neuer Blumenkohl 1 St. 50—100 H, Wirsing 00—00 X Zwiebeln 1 Bund 6 Meerretttg 1 Stück 15—20 Lattich per Portion 10—15 H Kopfsalat 3-6 H, frische Spargel das Pfund 60—70 Radieschen 3—4 H, Artischoken 65 junge Erbsen das Pfund 30 H, Romain-Salat 40—00 neue Bohnen 100 Stück 1.80—0 X, neue Gurken 30—40 H. In allen Zeitungen der Welt findet man Stellengesuche, Vakanzen, An- und Verkaufs-Gesuche rc., billig und discret besorgt durch Haasen- stein de Vogler in Frankfurt a. M. Ein Beweis, welche allgemeines Vertrauen diese älteste Annoncen - Expedition besitzt und sich zu bewahren versteht. (4212 — Bei der gestrigen Regatta in Mainz siegte das Boot Britannia der „Gießener Rudergeseüschaft" trotz theilweise zerbrochenen Steuers gegen das Boot des Offenbacher Rudervereins um ca. fünf Bootslängen. Bekanntmachung. Freitag den 2. Juli 1880, Vormittag 10 Uhr, sollen die Arbeiten zur Herstellung des Plattenbelages in der Zeughaus- Kaserne Hierselbst, veranschlagt zu 2500 im Bureau der untenge- nannten Verwaltung, Nahrungsberg 163,3, in öffentlicher Submission vergeben werden. Unternehmungslustige werden hierzu ml dem Bemerken eingeladen, daß daselbst Bedingungen und Kostenanschlag während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausliegen. Gießen, den 21. Juni 1880. 4218 Grohh. Garnison-Nerwaltung. Die Kirschen von den Bäumen auf dem Schulberg und aus dem Trieb sollen Donnerstag den 24. Juni d. I. Nachmittags S Uhr, versteigert werden. Anfang auf dem Schulberg im Oswald'schen Garten. Gießen, den 22. Juni 1880. Großherzozl. Bürgermeisterei Gießen. 4224) A. Bramm. Heugras- Versteigerung. Das Heugras der cameral-fiscalischen Wiesen der Gemarkungen Alten-Buseck, Wieseck und Gießen kommt an folgenden Tagen zur Versteigerung: 1) in der Gemarkung Alten-Buseck von 7 Hektaren Donnerstag den 24. Juni, des Morgens 9 Uhr, bei Wirth Krämer daselbst, 2) in der Gemarkung Wieseck von 41 Hettaren Freitag den 28. Juni, deS Morgen- 10 Uhr, bei Wirth Le uz daselbst, und 3) in der Gemarkung Gießen von 36 Hektaren an demselben Tage, des Nachmittag» 2 Uhr, Sei Wirth Leib am Phllosophenwald. Der Großh. Wiesen wtrter Müller zu Alten-Buseck ist bereit auf Ver- langen die Wiesenloose vor der Versteigerung vorzuzeigen oder nähere Aus- kunft darüber zu geben. Gießen, den 14. Juni 1880. Grvßherzvgiiche Oberfürsteret Gießen. Lang. (4159 Mittwoch den 23. d. Mts., Vormittags 11 Uhr, sollen auf meinem Bureau ein Kleider- fchrank, ein Tisch, ein Küchenschrank und eine Wanduhr öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen, am 21. Juni 1880. 4230 Geißler, Gr. Gerichtsvollzieher. Allgemeiner Anzeiger. Holzoersteigerung in der Oberförfterei Schisfenberg. Donnerstag den 24. 1. M. soll tn dem Distrikt Franzenwald, Abtheilung Stempelschlag, nachverzeichnetes Holz versteigert werden: 24 nn Eichen-Scheiter, 30 „ „ Knüppel (Schälholz), 5100 Wellen,, Retstq desgl. 25 rm „ Stöcke, 200 Eichen Stangen mit = 2.52 fm. Zusammenkunft Vormittags präcis 9 Uhr in dem Holzschlage. Gießen, den 17. Juni 1880. Großherzogliche Oberförsterei Schiffenberg. 4135) ______________Georgi. _______________________ Heugras - Versteigerung in der Oberförflerei Schiffenberg. 4136) Freitag den 2S. l. M. soll, Vormittags 9 Uhr beginnend, das Heugras von den cameralfiscalischen Wiesen in den Gemarkungen Leih- gestern, Schiffenberg und Watzenborn in dem Nathhause zu Watzenborn ver^ steigert werden. Gießen, den 17. Juni 1880. . Großherzogliche Oberforsterer Schrffenberg. Georgi. __________________________ """ Schlesische lebensversicheruügs-Aclien - Gesellschaft in Breslau. Grund-Capital 3,000,000 Mark. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß wir dem Herrn Carl Schleenbecker in Krofdorf eine Vertretung unserer Gesellschaft für tue Lebens- und Unsallbranchen über- tragen haben. Cöln, im Juni 1880. Die General-Agentur Du Mont 4* Herwärts. Mit Bezug auf obige Bekanntmachung empfehle ich mich zum Abschlüsse: 1) von Lebens-, Aussteuer- und Rentenversicherungen, 2) von Versicherungen gegen diejenigen wirtschaftlichen Nachtheile, welche in Folge äußerer unfreiwilliger körperlicher Unfälle entstehen, au festen und billigen Prämien, ohne jede Nachschußverbindlichkeit. Krofdorf, im Juni 1880. 4199) Hochachtungsvoll Carl Schleenbecker, Special-Agent der Schlesischen Lebens - Verstcherungs- Ac ti en - G e se llschaft. Nauchsteisch, » Delicateß-Rollfchinken, ohne Knochen, \g_g- Cervelatwurst, ? Zungenwurst, J 3 Westph. Schinken mit und ohne Bein, empfieblt in feinsten Qualitäten (4143 Emil Fischbach. 4156) Sensen, Sicheln, Wetzsteine empfiehlt Willi» Seibert, Marktstraße. 4195) Eine große Waschmange, zwei große Kommoden, eine große Anricht, ein Küchenschrant mit Glasaufsatz, ein Tritt sind abzugeben. Neue Anlage C. 28. Arbeitsversteigernng. Mittwoch den 23. Juni l. I., Nachmittags 2j/2 Uhr, soll in dem Gemeindehaus zu Lang- Göns die Schreinerarbeit in der Kirche das., veranschl. zu 275,18, öffentlich unter den dabei bekannt gemacht werdenden Bedingungen in Accord vergeben werden. Lang Göns, den 19. Juni 1880. Großh. Bürgermeisterei Lang'Göns. I. A.: 4180) Seuling. Versteigerung. Freitag den 28. ds. Monats, Nachmittags 1 Uhr, soll der alte Gemeinde -Faffel- ochS auf hiesiger Bürgermeisterei meistbietend versteigert werden. Beuern, den 18. Juni 1880. Großherzozl. Bürgermeisterei Beuern. 4196) Ranft.___________ Mittwoch den 23. d. Mts., Vormittags 11 Uhr, soll auf meinem Bureau ein Küchenschrank mit Glasaufsatz und Schiebgefachen öffentlich meistbietend versteigert werden. Gießen, am 21. Ium 1880. 4229) Geißler, Gr. Gerichtsvollzieher. Zum Jleuömi der Brücke bei Wißmar werden Donnerstag den 24h d. Mts., Nachmittags 2 Uhr, im Gasthof zum Einhorn in Lollar ca. 100 cbm bearbeitete Schichtfteine in öffentlicher Submission vergeben. Das Material muß aus Lungsteinen bestehen. (4209 Lollar, den 19. Juni 1880. Ehr Deibel, Maurermeister. AeUgeöoteues. 4232) Dickwurzpflanzen verkauft noch _______Jungblut, Promenadenhaus. Nnderkleidchm in weiß und bunt, sowie eine große Auswahl in Schürzen empfiehlt billigst Robert Haas, Seltersweg C. 39. NB. Farbige Strümpfe zu allen Costümen passend.___________ 4220) 4041) Alle Sorten Bindfaden, Packstricke, Waschfeste u. f. w. empfiehlt zu Fabrikpreisen Heinrich Wallach. I! Markt-Anzeige!! 4205) Ich bringe den bochgeehrten Kunden meine ächten Offenbacher Pfeffernüsse, sowie Mg beliebte Gesundheits-Magenbrod nebst gebrannten Mandeln u. Gewürz- Kuchen (per Stück 4 H) bestens in Erinnerung. Stand auf dem Markt mit Firma. F. Hoch. __________aus Offenbach a. M. 4201) Zwei gut erhaltene Ladenfenster mit Vorstell-Läden hat abzugeben. ___________Carl Lange, Seltersweg. Fichtennadel'Extracl (v. Reichenhall), Lreuznacher und Nauheimer Mutterlauge, Franzensbader Moorlauge und Moor- Carlsbader Salz, Emser, Kissinger und karlsbader Pastillen rc. empfiehlt (4040 Heinrich Wallach. Wggurken, feinste, garantirt haltbare Waare, per 100 Stück 1,50 Jü, in Gebinden ä 300, 500 und 1000 Stück versende gegen Baar oder Nachnahme. 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Rahmkäse empfiehlt (4225 Emil Fischbach. Aermietyimgen. 4221) Ein Logis zu vermiethen bei Carl Hell, Schießgärten. 4219) Ein Logis und Schlafstellen zu vermiethen. Maigasse 14. 4^23) Ein einfach möblirtes Zimmer an einen Herrn zu vermiethen. Marktstraße D. 218. Zweites Kirchen^esan^fest für Hessen unter Mitwirkung der evangelischen Kirchengefangvereine zu Arheilgen, Bessungen, Darmstadt, Frankfurt a. ffl., Giessen, Pfungstadt, Zwingenberg, des Musikvereins zu Friedberg und des Seminaristenchors daselbst am Sonntag den 27. Juni d. I. in der Stadtkirche ;u Friedberg. Anfang &/2 tJhr Nachmittag s. Eintrittskarten sind bet den Buchhandlungen von Scriba und Bindernagel und der Bindernagel'schen Filiale zu Bad Nauheim, sowie an der Kaffe zu haben; ebendaselbst Programme mit Text der Gesänge zu 10 H. — Eingang durch das Hauptportal unter den Thürmen. — Den Festbesuchern ist freie Rückfahrt auf der Eisenbahn gegen Vorzeigung von Legltimationskarten gewährt, welche bei den evang. Herren Geistlichen der Stationsorte, in Friedberg bei dem Vorstande des Musikoereins (Adresse: Herr W. Fertsch) unentgeldlich zu haben sind. Preise der Plätze: Reservirte Plätze 2. Plätze im Mittel- raum der Kirche «X 1, tn den Seitenräumen und Stehplätze 50 4217) Das Fest - Comite. In der Serie gezogene — I. Juli ». c. zur Gewinnziehung gelangende Kurhessische Thlr. älv-Loose (nicht zu verwechseln mit halben, sog. Thlr. Lst.Loosen). Hauptgewinn 96,000.—, sind äj4 483.—, Halbe k jä 50, und nach Borauskürzung des geringsten Gewinnes (von