****** 0 - V uze, ct- n für lojftn, 6077 LNs Ja s n Q u H Ml ff t«» mm« een «»tzelmmtenihec werden sn IM. Wch Zur flute, kaurrhnslk Srbtit wird garautin Val. Reuter. 870) Krism, Ciegtn. a? Hinrabmev >N besorgt pro» f(T Scherff, öwengassr. iessen ISWEG c. rjj. iireaii-Requisitet i und lager Ettar«, Hannover 3ÖCHER-FMR“ R-Anstalt Sr-bÄder. prien i<6°nUn R Keioe 5teind^uC E f*Ä’ neaeo»e0; * :ät '■’efe: AS»! flr****^ i 3*> Nr. 297. Drittes Blatt. Sonntag den 19. December 18SO. K AMlßk- Wh AmtsM für hm Kreis Gießen. Schnlstraßc B. 18. ■MgBBWgWgg^^ Erscheint fÄylirt) mit Ausnahme des Man.'agS. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Poft bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. Amtlicher Hßeik. Betreffend: Die Wahl der Vertreter der Forensen. Gießen, den 15. December 1880. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die GroKherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Nach Art. 2 des Gesetzes vom 22. November 1872, die Mitwirkung der Forensen bei der Festsetzung d-s Gemetndevoranschlags betr. (Reg.-Bl. S. 416) soll unmittelbar nach den Genieinderalhsergänzungswahlen die Wahl der Vertreter der Forensen ftattfinden. Es hat daher d>ese Wahl, soweit es noch nicht geschahen sein sollte, in denjenigen Gemeinden, in welchen überhrupt Forensen (das sind diejenigen, welche, ohne in der Gemeinde zu wohnen, in der Gemar» lung begütert sind, oder eine Gewerbsanlage besitzen) vorkommen, und in welchen weiter Umlagen, an denen die Forensen Theil zu nehmen haben, oder Anleihen, durch welche die Schuldenlast der Gemeinde erhöht wird, beabsichtigt sind, nunmehr stattzufinden, insofern die Gemeinderathsergänzungswahl vollzogen ist. Wir verweisen S e wegen dcs Verfahrens bei der fraglichen Wahl im Allgemeinen auf die Wahlanleituvg vom 26. November 1872. Als Wahlcommission für die Forenfenwahl fungirt tu nä nlich' Commission, welche bet der Gemetnderathsergänzungswahl thärig war (s- § 8 das.). Diese Commission hat alle Forensen der Gemarkung zunächst in Unterabiheilungcn nach ihren alphabetisch aufzuführenden Wohnorten, und innerdalb dieser Unterabteilungen nach ihren Namen in alphabetischer Ordnung, vorerst ohne Beifügung von Ordnungsnummern, nach Formular 1 der Anleitung zu der- zeichncn. Auch diejenigen Forensen, welche an der Wahl nicht Theil zu nehmen haben, sind in die L ste aufiunehmen, nämlich: 1) der höchstbisteuerte Forense, welcher nach dem Gesetze vom 3. Mai 1858 (Reg.-Bl. S. 189) schon das Recht hat, selbst, oder durch einen Vertreter in den Gemeinderath einzutreten; 2) diejenigen Forensen, welche in Folge eines richterlichen Urtbe ls der bürgerlichen Ehrenrechte für verlustig erklärt worden sind; 3) über deren Vermögen ein gerichtliches ConcurSverfahren noch änhängig ist, 4) welche für die Bedienung der Peison oder der Haushaltung eines Anderen Kost oder Lohn empfangen- Es ist aber alsdann zu dem betreffenden Namen unter „Bemerkungen" anzugeben, daß bie fragliche Person aus dem bezüglichen, vorstehend unter 1—4 angegebenen Grunde, nicht stimmberechtigt ist. Die Listen sind dem Großherzoglichen Sieuercommiffariate rnitzutheilen, rach dessen Bemerkungen nöihigenfalls zu berichtigen, sodann unter Beifügung von Ordnunasnummern nach Maßgabe des Vordrucks in Formular 1 abzuschließen, UI d nach vorausgegangeuer Bekanntmachung gemäß Formular 2,offen zu legen. Naci) vollzogener Offenlegung und Erledigung etwaiger Reklamationen (s. § 14—16 der Anleitung) find die festgestellten Listen an uns einzusenden. Nachdem wlr Ionen solche mit Verfügung wie viele Vertieter der Forensen zu wählen sind, wieder zu^enellt Huben werden, wollen Sie die Wahl veranlaffen, wozu jedem stimmberechtigten Forensen eine Einladung nach Formular 3 mindestens 3 Mal 24 Stunden vor der Wahl zuzusenden ist. Für den Großherzoglichen DcmanialfiScus sind die Einladungen den Großherzoglichen Oöerförstereten, und für die Großherzogliche Chauffee- und Flußbaukaffe den Großherzoglichen KretSbauLmrern mitzutheilen. Die Wahl ist unter Beobachtung der Vorfckriften der Anleitung abzuhalten. Insbesondere sind die mit fortlaufenden Nummern zu versehenden Stimmzettel schon im Voraus vorzubereiten, und die bezüglichen Handlungen unter Anwendung der Formularien 4—7 der Anleitung vorzunehmen. Wir machen Sie roch besonders darauf aufmerksam, daß nach § 20 der Anleitung bestimmte Forensen persönlich abstimmen dürfen (welcbe jedoch auch das Reckt haben, durch einen bevollmächtigten Stellne'tre'er abstimmen zu lasten), daß ab t wieder andere Forensen nur durch einen bevollmächtigten Stellvertreter abstimmen lasten können. Wählbar fiub aber nur btejenigen Forensen, welche zur persönlichen Abstimmung berechtigt sind, sowie außerbem roch bie zum Gemeinderath wählbaren Orlseinwobner. Hat kein Stimmberechtigter abgestimmt, so ist derjenige höchstbesteuerte Forense, welcher wählbar und nicht bereits Gemeinderaths- mitglied oder Gemeinde.Einnehmer ist, als Vertreter der Forensen zu eiHäien. Wenn also der höchstbesteu-rt« Forenie eine Frau, der Staat rc., kurz eine Persönlichkeit sein sollte, welche nur durch einen Stellvertreter, nicht persönlich, abstimmen kann, also nicht wävlbar ist, so muß der nächstfolgende wählbare höchstbesteuerte Forense als Vertreter der Forensen erklärt werden. Auch diese Ernennung d.S höchstbesteuerten Forensen ist unter Offenlegung der Acten mit entsprechender Anwendung eines Formulars 7 bekannt zu machen und den Betreffenden zu eröffnen. Nach Offenlegung der Acten sind uns solche mit Begleitbericht vorzulegen, in welchem Ste jedenfalls angeben wollen, ob der Gewählte, oder Ernannte, Gemeinderathsmitglied oder Gemeinde-Einnehmer ist. Diejenigen Großherzoglichen Bürgermeistereien, in deren Gemeinden nach dem Eingangs Bemerkten keine Forensenwahlen staitzufiaden haben, wollen dies binnen 8 Tagen berichten. Vermischtes. Wittenberge, 12. Dec. Ein Fall von Eidesverweigerung macht hier von sich reden. Gestern mußte ein Geistlicher vor dem Schöffengericht als Zeuge in einer Schulstrafsache erscheinen. Der Vorsitzende dcs Schöffengerichts ist »in Amtsrichter jüdischer Religion; außer ihm befindet sich noch ein christlicher Amtsrichter am Ort. Der Geistliche trug zuerst Bedenken, vor einem Juden den Eid abzulegen, beschloß indeß, dem Gesetze zu genügen, bat vorher schriftlich darum, den Eid mit dem eonfessivnell-evangeltschen Zusatz leisten und, wenn irgend möglich, vor dem Richter seiner Confession beschwören zu dürfen. Dieses Schreiben blieb unbeantwortet. Auf dem Termin schwor nun der Geistliche den Eid, den ihm der jüdische Amtsrichter vorsprach, Wort für Wort, fügte aber der Eidesformel den konfessionellen Zusatz: „durch Jejum Christum zur ewigen Seligkeit" hinzu. Der Richter erklärte diesen Zusatz für unstatthaft, da im Gesetz nichts davon stände, und veilangte von dem betrlffcnden Pastor, er solle den Eid ohne den Zusatz noch einmal leisten. Derselbe ging darauf nicht ein, da er bereits geschworen habe, und verlangte zu Protokoll genommen zu werden. Dies wurde verweigert, worauf sich der Vorsitzende mit den Schöffen in das BerathungSzimmer zurückzog. Nach der Berathung erschien der Gerichtshof wieder und der Richter fragte bm Zeugen, ob er nunmehr anderen Sinnes geworden wäre. Als dies verneint wurde, wurde der Geistliche wegen Etdcs- verwetgerung zu 30 JL, bezw. 3 Tagen Haft und zur Tragung der Gerichtskosten verurthcilt, ein Urtheil, gegen welches der Geistliche beim Landgericht zu Ruppin Beschwerde erheben will. Der Termin wurde vertagt. Dortmund, 13. Decbr. Das neue Grubenunglück auf der Zeche Bruchstraße bet Langendreer, welches sich am 13. d. M. ereignete, haben wir schon telegraphisch gemeldet. Vier Bergleute sind dabei gelobtet, zwei leicht verletzt worben. Das Unglück ist burck schlagende Wetter Herbetgeführt. Da, wie der „Volkszeitung" von hier geschrieben wird, an den Ge- tödteten keinerlei Brandwunden wahrgenommen wurden, ist anzunehmen, daß die Bedauerns- werthen durch den giftigen Nachschwaden vergiftet worden sind. Die Untersuchung wird hoffentlich die Ursache dieses Unglücks aufklären. Hier heißt eß, jedoch ist diese Behauptung mit Vorsicht aufzunebmen, daß das Oeffnen der Lampe die Explosion herbeigeführt hat. Fast täglich berichten die Loealblärter von kleineren Unglücksfällen in den Gruben Es rst kaum denkbar, daß bie Bergleute die Lampe unvorsichtigerweise öffnen, sind doch die Folgen für sie selbst und die Kameraden unabsehbar. Allerdings sind erst vor einigen Wochen zwei Bergleute ton der Zeche Schwerin von der hiesigen Strafkammer wegen dieses Vergehens zu neunmonatlicher Gefängnißstrafe vrrurtheilt worden. Ob der eine dieser Beiden seine Strafe antreten lann, ist fraglich. Derselbe hatte selbst so bedeutende Verletzungen bei dem Unglück davon- zetragen, daß er zeitlebens arbeitsunfühig sein wird. Möchten doch endlich diese Fälle zu größerer Vorsicht mahnen. — Aus Schmalkalden wird ein interessanter Fall gemeldet, der dieser Tage vor dem Schwurgericht zum Abschluß kam. Ein Förster trifft zwei Wilddiebe im Walde damit beschäftigt, das erlegte Wild auszuweiden. Der Förster rief die Wilderer an, erhielt aber im nächsten Augenblick einen vollen Schrotschuß in den Oberschenkel, so daß er blutend zusammensank. Sofort nach dem Schuß flohen die beiden Wilddiebe. Der Förster aber richtete sich halb auf, brachte das Gewehr an die Wange und traf den einen der Burschen so schwer in's Kreuz, daß derselbe, von hinten in'8 Herz getroffen, tobt zu ©oben stürzte. Nunmehr schleppte sich ber schwerverwundete Förster nach Hause und machte Anzeige. Nachdem der Beamte glücklicher Weise vollständig geheilt war, mußte er auf die Anklagebank, um sich wegen Körperverletzung mit iöbtlichem Erfolge zu verantworten. Der Staatsanwalt sprach selbst sein Bedauern über den Fall aus, verlangte aber trotzdem ein Schuldig; denn erstens habe der Angeklagte die Wilderer gekannt, so daß sie ihrer Strafe nicht entgehen konnten, zweitens aber habe der Befund ergeben, daß der Gelödtete von hinten geschossen sei. D/z Uhr: Pfarrer Schloss er. Nachmittags 5 Uhr: Pfarrer Dr. Naumann. Irischbäcker in Gießen. Sonnlag, den 19. December. Christian Faß, Neue Bäue, Louis Kämmerer, Selterswcg, Ludwig Schneider, Neustadt. Reichhaltige Lager in Möbel u. Spiegel le glich«- Art. Eomplete vorräthige Einrichtungen, u-brr. nehme auäflattunyn In Kruft« Lns-r-eit in anerkannt fttenfl n.U« AnSsührung. Polsterwaarenfabrik. änfertlgung nach stylrein« Zeichnungen. _ S Th. 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December von Newyork abgegangen war, ist heute 7 uhr Morgens wohlbehalten in Southampton angekommen und hat beute nach Landung der für dort bestimmten Pasiagiere, Post und Ladung 9 Uhr Morgens die Reise nach hier fortgesetzt. Derselbe überbringt 95 Pasiagiere und volle Ladung. Bremen, 16. December. fPer transatlantischen Telegraph.) Der Postdampfer Hermann, Eapt. H Baur, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welcher am 1 December, von Bremen abgegangen war, ist gestern wohlbehalten in Baltimore angckommen Bremen 16. Dttbr. fPer transatlantischen Telegraph.) Der Postdampfer Braunschweig Capt 6 Pohle, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welcher am 24. Novbr von Bremen und am 27. November von Havre abgcgangen war, ist gestern Nachmittag wohlbehalten in Havana angekommen. 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Am 1 DuSM sind etwaigen in Londorf' Gie Der Börsenkalender pro 1881 wird den Abonnenten der Frankfurter Zeitung“ Anfangs Januar zugestellt. auf das Samstags erscheinende Wochenblatt: 1,25 pro Quartal. Die Abonnenten unserer Agentur erhalten als Gratisbeilage den täglich erscheinenden „Stadt-Anzeiger“, der alle interessanten Localberichte, Theater-, Concertanzeigen etc. etc. aus Frankfurt und den In G- Sonntag den 19. December: Giessen, im December 1880. Die Agentur der Frankfurter Zeitung. Julius WallaeBa, Theatralische Abendunterhaltung auf Lony’s Bierkeller, ».fang 8 Ubr. - 6nt.ee « & Gewerbebank zu Gießen. Eingetr. Genossenschaft. Wir machen bekannt, daß 1. die Auszahlung und Beischreibung der Zinsen von Capitalien und Spareinlagen bet uns vom 1. Januar k. 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Die Beerdigung findet Sonntag Nachmittag um 3 Uhr statt. pr. 3 Monate 8,25 1 „ 2 „ - 5,50 . n , : 1 Monat , 2’75 t Bringerlohn Bezügen Rechenschaftsi stehendem Art standrs des ausfprechm, l Mitglied 6eii steuert werbe. Sollte t stauen, deren so Wne M zu führen", in dem Syel ausdrückt?! Die E solchem Geste ficht allein so Die tägliche ( namentlich del wohnheiten, B sich schönes \ Vinwände, n laßen sich fte tieferes ßinge holt sei hier Das V aus wohlbeda ttäit ja an d is sich um ei daß notorische Münze auf L fte, »-Ich Elrnd linden durchschiageni: vrm Bettel b Angelegenheit die ärmeren 1 «niedrigt, b N in die E Einnahm ^führen, Wrome m ®0 J>fß. ö /uMS lid) Wechseltag. Abonnenten werden jederzeit ausgenommen.^---------------- Die Tobten stehen auf sagt Derjenire. unwillkürl ch, weicher di- von Oskar Krötzsch nach Ph°'°gr-ph>-n meiste,inst gemalten leb-usrroß« O-Id°ri-ats längst «-r^rb-n-r sieht. 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