äuitgftt. WZ- ■F^tS SouftTifr -SSÜJMbe. ru’r6«wfw< ÄS- "WB ■Hbl- Soimittg |lt "rt6ni und al’boi? iP'tätgftrggt 78'. jftat «krt-rdi. Majeiitn. 3un« als Mnr Emtter Hof. Jirrbt am Samftaa N-usiadter Riabuct ■nt goldene Statt. « Mn Telobnona abiugebeu. idrtQUtn Stabt wirb rntn tin gebildeter der Hausfrau tlbfntänbiß m etinn -aartL-Maste als könnte. ^chnakeit im Haus- im Men u. Bügeln en. Adresie zu tv b. m Hausarbeit grüvblch au' den B. Mm .eouie Mer, @rün- '-I'chrling Vaal Da«, ckmehl oMlle andel tronen ■äuge .ocolade i, Häuser. (846 le tags 4 Uhr an ■ 4arl kudr. ihaiM $iiiW i. M -See 16 16 17^21 Mittwoch den 11. Februar Nr. SS. 1SSO. ieiiencr ^Xnjeigcr K«M- irt Amisdiatt fit iti Kreis Gieße«. WHdtaMHmteMU 1 BWßBdittO-SdMesEr f Schulstraße B. 18. Erscheint MgH* mit Ausnahme M MontaOS. Prei4 »iertchührlich 2 Mark 20 Pf. mit Aoingeriohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. Der Sturmlauf der Ultramontanen in Preußen. Statt eines Falk wieder ein Mühler — das war der praktische Sinn aller Forderungen der Conservativen und Ultramontanen. Nun haben sie einen tzesügtgen Helfershelfer in der Person des Cultusmtnisters von Puttkamer gefunden, und dennoch herrscht weder Zufriedenheit über das bisher Erreichte, noch vermag der Minister bei seinem besten Willen die Conservativ-Ultra- montanen mit demjenigen zu befriedigen, was er für die Zukunft verspricht. „Es ist noch nicht genug", ertönt es aus dem Hintergründe des preußischen Landtages von den einflußreichen rückschrittlichen Parteien, welche gewohnt sind, statt des Fmgers die ganze Hand zu ergreifen. Der Sturmlauf auf die Matgesetzgebung hat begonnen. Ohne Zweifel wird in dieselbe manche Bresche gelegt werden; durch manches Hinterpförtchen wird man den Feind in die Festung etnlaffen; es ist kaum noch zweifelhaft, daß du Waffenstillstand abgeschlossen werden wird, der den Angreifern der „staatstreuen" Gesetze einige wichtige Positionen ausantworten wird. Aber die Kirche wird damit nicht zufrieden sein und danach streben, die ganze Festung, die sich Staat nennt, zu erobern. Und hierbei scheint die sogenannte Falsche Gesetzgebung berufen, noch einmal eine große Rolle zu spielen. Jene Gesetze werden erst ihre volle Würdigung erfahren, wenn der Staat durch neue Uebergrifse der Ktrcke genöthigt sein wird, zu ihnen zurückzugretfen. Man mag daher über Falk reden was man will, man mag ihm alles mögliche Unheil der verderbten und sittenlosen Zeit in die Schuhe schieben, wie ihn ja auch daö Centrum als den leibhaftigen Antichrist hinstellt, so viel bleibt doch sicher: Frlk hatte die Grenze zwischen Staat und Kirche ge- zogen, und anders, als er ks gethan, läßt sich diese Grenze nicht ziehen! Wer auch heute diese Grenze überschreitet, ob Staat, ob Kirche — gegenwärtig thut eS die letztere — der säet nur die Keime neuer Zwietracht. Es wwd nicht lange dauern, bis man auch in Preußen wieder etnsteht, daß man Lchutzwehren gegen den ultramontaneu Geist der Kirche, keineswegs gegen die Kirche selbst, nicht entbehren kann. Der Minister Falk war zu bescheiden, diese Seite der Kirchengesetzgebung hervorzuhebcn. Er hätte es überhaupt offen aussprechen sollen, daß die schwere, im Kampfe gegen die heftigsten Leidenschaften durchgesührte Gesetzes- arbeit den deutschen Parlamenten gar nicht auferlegt worden wäre, wenn die konservative Partei, welche Deutschland bis 1848 und von 1850—1866 ziern- ' lich überall beherrscht hatte, nicht in beispielloser Weise ihre Pflichten vernachlässigt hätte. Wir sagen „in beispielloser Weise", denn selbst ein König von Hannover und ein Kurfürst von Hoffen hatten die Deiche unv Dämme nicht eingeriffen, welche die Weisheit von Jahrhunderten gegen die ultramontane Fluth erbaut hatte; kein einziger süddeutscher Staat hatte an rtne solche Selbstversiümmlung gedacht. Nur in Preußen waren aus der Mitte der Feudalen Minister hervorgegangen, welche die alten Dämme ein* rissen, ohne neue zu bauen. Herr von Mühler war der eifrigste Einretßer. Die gesammte Spectalgesetzgebung, die man der Aera Falk verdankt, hätte schon 1850 bei Erlaß der Verfassung gegeben werden müssen. Es wäre damals viel leidenschaftsloser geschehe, denn weder der Papst noch der Clerus hatten damals eine Ahnung von den Prätensionen, welche heute als göttliche Rechte der Kirche von jedem Kaplansblatt verkündigt werden. Nachdem die Arbeit nun fertig war, beginnt man wieder, sie zu zerstören. Der Staat hat seine unveräußerlichen Hoheitsrechte sestgestellt und kraftvoll durchgesührt, jetzt soll er sie wieder aufgeben. Daran sind nur die Conser- vattven Schuld, welche die Falk'sche Gesetzgebung des Gewiffenzwangs, des Übergriffes in das innere kirchliche Leben und der Förderung der Jrrellgi- öfität und des Socialismus beschuldigen. Falk selbst hat alle diese Vorwürfe glänzend widerlegt. Heute will man aber einmal die Zerrüttung, welche der Widerstand des Clerus hervorgerufen hat, durch eine Zerrütterung der Staats- autorität heilen. Der richtige Weg zum Culturfrieden ist das, Vie die Zukunft lehren wird, nicht. Prutschland. Darmstadt, 7. Februar. Schluß zum Berichte über die Anträge der Abgg. Wolz und Schröder, bktr. Maßnahmen gegen den Wucher, zu Ar. 34 dss. Blattes: Der Ausschußbcricht bemerkt dazu: „Der Ausschuß kann es bei einer Materie, die zweifelsohne nur durch die Reichsgesetzgebung erledigt werden kann, nicht für entsprechend halten, die Gründe, welche bei einer solchen Er- ledigung in Betracht zu ziehen sein werden, einer erschöpfenden Erörterung zu unterziehen, und ebensowenig betrachtete er es als seine Aufgabe, die Verhandlungen des Reichstages und der Landtage einzelner Bundesstaaten, in welchen die concrete Frage zur Besprechung gekommen ist, des Näheren darzulegen; vielmehr erachtete er es für das Richtige, in Anlehnung an die von der Regierung gegebene Auskunft seine Stellung gegenüber den obigen Anträgen in aller Kürze darzulegen, um daran den sachgemäß scheinenden Antrag zu knüpfen. Der Ausschuß nimmt den Anträgen gegenüber wesentlich dieselbe Stellung vte die Regierung ein. Wenn der Antrag des Abg. Wolz unter 1 und 2 Beschränkung der Wechselfähigkeit auf die Im Firmenregister eingetragenen Personen und die Festsetzung der Höhe dcS Zinsfußes beantragt, so scheinen uns diese Maßregeln weit über den beabsichtigten Zweck hinauszugrdfen und doch nicht geeignet, diesen Zweck zu erreichen. Die Wechselfähigkeit ist auch für die nicht im Firmenregister eingetragenen Personen ein werthvolles Recht und zweifelsohne nicht geeignet, ausschließlich schlimme Früchte zu tragen, da ersahrungsgemäß auch in außerkaufmännischen Kreisen von dem Wechsel in ebenso redlicher wie häufiger Weise Gebrauch gemacht wird. Auch ein wirkliches desfallsiges Bedürsniß wird nickt geleugnet werden können. Die beabsichtigte Beschränkung der Wechselfähigkeit würde also nicht allein Diejenigen, welche von der Wechselfähigkeit activ ober vassiv einen unreellen Gebrauch machen, sondern auch Diejenigen treffen, welche dieses Recht nur in den richtigen Grenzen benutzen. Um zu verhindern, daß tin doch immer nur geringer Bruchthcil der Bevölkerung durch wucherische Geschäfte beuachtheiligt wird, würde der größere Theil des nichtkaufmänmschen Publikums ohne seine Schuld eines werthvollen Rechtes beraubt. Dabei ist noch ganz abgesthen davon, daß die Bedingung des Eintrags im Firmenregister den kaufmännischen Verkehr und Credit durch beständige Nachforchungen nach der Existenz des Requisites empfindlich stören und zudem nicht einmal die Grenze überall correct ftstsiellea würde, da die Kaufmannseigenschaft an sich bekanntlich durch den Eintrag im Firmenregister keineswegs bedingt ist. Die Beschränkung der Wechselfäbigkeit im beantragten Sinne würde aber auch nicht einmal zur Erreichung des erstrebten Zweckes führen, da diese Beschränkung den Schuldner nicht hindern würde, anderweite Urkunden auszustellen, die mindestens, was den beabsichtigten Zweck der Bewucherung betrifft, Raschheit des Verfahrens und Ausschluß mit Einwendungen, von gleicher Wirkung und Tragweite erscheinen. Die neue Civilproceßgesetzgebung bietet in dieser Richtung bte ausreichendsten Mittel. Von der Ausstellung einer Zinstaxe gilt im Wesentlichen das Gleiche. Daß bei manchen minder sicheren Darlehnsgeschäften auch reeller Weise ein höherer Zinsfuß, als er sonst wohl mit 5 oder 6 Procent gewöhnlich ist, zu statuiren sei, wird heutzutage doch nicht mehr bezweifelt werden. Die Ei: - sührung einer Zinstaxe würde aber, während sie es dem auf Wucher nicht bedachten Darleiher unmöglich machte, auch dem minder sicheren Schuldner gegen eine Prämie ein Darlehen zu geben, diesem Schuldner gleichzeitig de Möglichkeit nehmen, aus redlichen Händen und zu noch mäßigem Zinsfuß das Darlehen zu empfangen, und so würde denn auch hier, um dem wucherischen Treiben eines Bruchtheils des Publikums zu steuern, ein anderer redlicher Theil deffelben gleichzeitig mitbetroffen. Durch die Festsetzung des Zinsfußes ist aber der beabsichtigte Zweck ebensowenig, wie durch die Beschränkung der Wechselfähigkeit zu erreichen, da es notorisch leicht ist, die desfallstgen gesetzlichen Verbote zu umgehen, bezw. die Umgehung so zu verschleiern, daß es mindestens im Civilwege sehr schy' r hält, die Ueberschreliung des gesetzlichen Verbotes zur Geltung zu bringen. Diejenigen, die Wucher gegen das gesetzliche Verbot betreiben, werden überdies wegen der immerhin vorhandenen Gefahr bei ihren Geschäften eine um so höhere Prämie von dem Schuldner sich zu sichern suchen, und der Letztere wird nur um so schlimmer daran fein. Je weniger der Ausschuß hiernach in der Lage war, mit dem Antragsteller in den eben berührten Punkten übereinzustimmen, umsomehr kann er sich mit der Tendenz derselben, den Wucher unter das Strafgesetz zu stellen, einverstanden erklären. Die Regierung theilt diese Ansicht, und indem sie die Schwierigkeit der Definition des strafbaren Wuchers nicht für ein Hinderniß der gesetzlichen Regelung hält, erklärt sie sich gleichzeitig im Allgemeinen mit derjenigen Faflung einverstanden, welche auö der Berathung der von dem Reichstag bestellten Commission hervorgegangcn ist. Der Ausschuß glaubt, daß hiermit dem beabsichtigten Zwecke in der Hauptsache gedient sei. Das neue Strafproceßverfahren, welches den Gerichten eine freiere Würdigung, wie das früher der Fall war, anheimgibt, dürfte Garantie dafür bieten, daß den fraglichen Paragraphen, sobald fie Gesetz geworden sein werden, auch in der Praxis der nöihige Nachdruck nicht fehlen wird." Der Bericht schließt mit folgenden Bemerkungen: „Was das Verlangen deö Antragstellers, daß „alle wucherischen Rechtsgeschäfte gesetzlich für u:.- verbindlich erklärt werden möchten", betrifft, so erledigt sich dieser Punkt hiernächst insofern von selbst, als Rechtsgeschäfte, welche gegen die guten Sitten verstoßen, schon nach den Vorschriften des gemeinen Rechtes unverbindlich sind unb es nicht zweifelhaft sein kann, daß wucherische Grschäfte, welche sogar dem Strafgesetz verfallen, als insoweit unerlaubte uno gegen die guten Sitten verstoßende anzusehen sind. Auf den Antrag Schröder ist die Regierung nicht näher eingegangen, und auch wir glauben im Hinblick darauft daß nicht genauer angegeben ist, in welchen specieüen Richtungen „die Unterstützur g der auf Hebung des Credits, insbesondere des landwirthschastlichen Credits, gerichteten Bestrebungen" eintreten soll, und was für Maßregeln der Antragsteller unter denjenigen versteht, „welche nothwendig erscheinen zur Beseitigung der wucherischen Benachtheiligung des Publikums", hiervon absehen zu woürn zumal es der Antragsteller selbst zweifelhaft läßt, ob im Wege der Landes- oder aber der Reichsgesetzgebung vorzugehen fei. Richtig ist zwar, daß ein wesentlich gleichlautender Antrag deS Abg. Schmidt (Zweibrücken) im Beginn des vorigen JahreS in der bayerischen zweiten Kammer nahezu mit Einstim- migkeit angenommen worden ist; allein diese Annahme erfolgte erst, nachdem der fragliche Antrag von dem Antragsteller ausführlich motivirt und deffen Tendenz im Einzelnen näher dargelegt war, während dem Schröder'schen Antrag bis jetzt eine solche nähere Begründung fehlt. Auch haben die seitdem im Reichstag zu Stande gekommenen, auf's Eingehendste begründeten Corn- misflonsbeschlüsse die Angelegenheit so erklärt, daß der Ausjchuß mindestens vorerst keinen Grund finden kann, noch weitere als die von der Commisfion beantragten Maßnahmen zu befürworten." Der Antrag des Ausschusses geht dahin: die beiden Anträge durch die Erklärung der Regierung für erledtat zu erklären. m Darmstadt, 7. Februar. In der gestrigen Sitzung der zweiten Kammer brachten die Abg Jost, Heldenreich, Hallwachs, Schönberger, Weyrauch, und Lautz den Antrag ein; „Die Kammer wolle Großh. Staatsregierung ersuchen, die Erbauung einer Secundärbahn von Reinheim nach Weinheim auf Staatskosten einer eingehenden Prüfung zu unterwerfen und hierüber dem Landtage Vorlage zu machen." Dem Anträge sind folgende Motive beigegeben: „Es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß heutzutage der Wohlstand einer Gegend wesentlich davon abhängt, baß dleselve der nothwendigen Verkehlswege, Eisenbahnverbindungen, nicht entbehrt. Der südwestliche Theil des Odenwaldes entbehrt nun noch einer jeden Eisenbahnverbindung und kann ohne eine solche nicht länger bleiben, wenn er nicht in seinen materiellen Verhältnissen sehr geschädigt werden soll, wenn die daselbst befindlichen Etablissements concurrenzfähig bleiben und nicht nach und nach zu Grunde gehen sollen, wenn überhaupt der Wohlstand dieser Gegend nicht immer mehr und mehr schwinden soll- Da nun die Bewohner dieser Gegend nach ihrem Steuerkapital Beiträge zur Bestreitung der Kosten der von dem Staate in anderen Landestheilen erbauten oder garantirten Bahnlinien zu leisten haben, so entspricht es nur der Gerechtigkeit und Billigkeit, daß auch dem südwestlichen Theile des Odenwaldes zur Hebung der Steuerkräfte, des Wohlstandes feiner Bewohner, zur Förderung des Handels, der Industrie und der Land- wirthschaft die Vortheile einer Eisenbahnverbindung zugewendet werden. Es sind nun schon seit längerer Zeit von den Bewohnern, den Vertretern der Städte und Gemeinden dieser Gegend die größten Anstrengungen gemacht worden, um in den Besitz einer Eisenbahn zu gelangen In früherer Zeit hatte man jedoch die Erbauung von Mannheim über Weinheim nach Reinheim projectirt, während unser Antrag nur auf Errichtung einer Secundärbahn von Weinheim bis Reinheim mit Rücksicht darauf gerichtet ist, daß Weinheim bereits durch eine Bahn mit Mannheim verbunden ist. Die Hessische Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft beabsichtigte vor Jahren die gewünschte Vollbahn von Mannheim nach Reinheim zu erbauen und hatte die hierzu erforderlichen generellen Vorarbeiten ausführen, Plan und Voranschlag mit einem Kostenaufwand von 9245 fl. anfertigen lassen. Diese Gesellschaft hat sich jedoch später leider nicht um Ertheilung der Concession zur Erbauung dieser Bahn beworben, weil die Landstande in jener Zeit die Großh. Regierung ersucht hatten, die Bewerbungen der Hessischen Ludwigsbabn- Gesellschaft um weitere Concessionen auf möglichste Beseitigung der übernommenen Zinsgarantien und auf Milderung der von den betreffenden Gemeinden nach dem Gesetze vom 14. August 1867 übernommenen Lasten hinzuwirken. Nach dem Project der Hessischen Ludwigsbahn- Gesellschaft sollten an den Orten Reinheim, Groß-Bieberau, Brensbach, Fränkisch - Crumbach, Pfaffen - Beerfurth, Reichelsheim, Fürth, Rimbach, Mörlenbach, Birkenau und Weinheim Stationen oder Haltestellen errichtet werden. Tunnelbauten waren vorgesehen: 1) ein Tunnel an der Wasserscheide zwischen Gersprenz und Weschnitz (an dem sogenannten Gumpener Kreuze) in einer Länge von 400 Meter, 2) drei Tunnel in dem B.rkcnauer Thale, welche zusammen eine Länge von 400 Meter erhalten sollten. Außer diesen Tunnelbauten und an größeren Kunstbauten nach dem Projecte der genannten Gesellschaft noch 4 Brücken über die Gersprenz, sowie 6 Brücken über die Weschnitz, sowie mehrere Straßen-Ueber- und Unterführungen auszuführen. Da unser Antrag nur auf Erbauung einer Secundärbahn von Reinheim bis Weinheim und nicht bis Mannheim gerichtet ist, so wird voraussichtlich von Erbauung verschiedener Kunstbauten abgesehen werden können, und werden sich die Kosten dieses Bahubaues bedeutend geringer als von der Hessischen Ludwigsbahn-Ge- sellschaft veraiischlagt berechnen. Das Bahngebiet umfaßt über hundert Orte und circa 67000 Einwohner und über 200,000 Morgen Ackerfeld, Wiesen, Weinberge und Waldungen. Es befinden sich im Weschnitz- und Gersprenzthale bedeutende Rothsand- stein-, Schwerspathbrüche und Kalksteinlager, die eine ergiebige Ausbeute für lange Zeiträume liefern und der Bahn bedeutende Masfentransporte zuführen werden. Das Absatzgebiet für Blaukalk wird, wenn die Brüche durch die Bahn zugänglicher gemacht worden sind, sich rheinauf- und rheinabwärts colo ff al erweitern, — reichlicher Produkten- und Handelsgewächsebau, rationelle Viehzucht, große Holz- und Rindenproduction, Industrie, Fabrikwesen u. f. w. bedürfen nur der Transport- und Verkehrserleichterung, um eine bleibende reichhaltige Quelle des Wohlstandes dieser Gegend zu werden. Das Bahngebiet wird von einer fleißigen, gewerbthätigen und intellektuellen Bevölkerung bewohnt, 47 Fabriken und größere gewerbliche Etablissements beleben Handel und Verkehr; die Errichtung weiterer Fabriken steht, da noch viele unbenutzte Wasserkräfte der Weschnitz und Gersprenz vorhanden sind, nach Eröffnung der Bahn in sicherer Aussicht: — 199 Mühlen verarbeiten einen Theil der landwirthschaftlichen Producte, 86 Jahr- und Viehmärkte werden in den verschiedenen Gemeinden der Gegend alljährlich sbgehalten Es kann wohl keinem Zweifel unterliegen, daß die hier in Frage stehende Eisenbahnlinie von der größten Wichtigkeit für alle Gemeinden des vorderen hessischen Odenwaldes ist. Dieselbe eröffnet einen Wechselverk.hr einerseits über Darmstadt nach Mainz, andererseits über Weinheim nach Mannheim. Die projcctirte Bahn wirb der Main-Reckar-Bahn und der Odenwaldbahn keinen Verkehr entziehen, wohl aber auf deren Rentabilität von dem größten Einflüsse sein. Nachdem mir im Vorstehenden die Nothwendigkeit der Erbauung einer Eisenbahn von Reinheim nach Weinheim bargetban zu haben glauben, hoffen wir, von der Rentabilität bieser neuen Linie überzeugt daß hohe Kammer unseren Antrag auf Erbauung der fraglichen Secundärbahn geneigtest befürworten werde. Berlin, 8. Fevr. Die Präsidentenwahl tm Reichstage macht bereits viel von fich reden; die Coriservattven bieten Alles auf, um aus ihren Reihen die Stelle des ersten Präsidenten zu besetzen; sie schlagen dafür den Grafen Arnim-Boitzenburg vor, welcher bekanntlich der deutschen Reichspartet angehört, und haben in Folge dessen diese Fraktion für sich. Das Centrum hat erklärt, es münfd^nur seinen Besitzstand, d. h. die Stelle des Vicepräsidenten zu behalten und würde, sobald man dies zugestehe, jede andere Wahl unterstützen. Auch der zweite Viceprästdent würde dann aus den Reihen der Reichs- Partei genommen werden. Die Liberalen werden den Abg. v. Brnntgsen aufstellen, und zwar ohne jeden Erfolg, wenn die gesammte Rechte und das Zentrum dagegen stimmen. Die Conservativen scheinen die Einwilligung deS Grafen Adolf v. Arnim-Boitzenburg bereits eingeholt zu haben. Daß der frühere Präsident, Abg. v. Seydewitz, eine Wiederwahl auf den Präsidenten, stuhl entschieden abgelehnt habe, ist früher bereits mirgetheilt worden. Arankrerch. Pari-, 7. Februar. Die Gerüchte wegen der angeblichen „deutschen Rüstungen", welche Furcht und Schrecken im Lande verbreiten sollen, werden hier allgemein für ein Manöver der reactionären Parteien gehalten: da dieselben sehen, daß ihre Vorherverkündtgungen von Unruhen durch die Comrnu- nards nach Waddington's Rücktritt nicht in Erfüllung gehen, so suchen sie durch andere Mittel und Wege die Republik zu schädigen und die »Prusso- Phobie" auszubeuten. Telegraphische Depeschen. Wnguer'- telegr. Correspondenr - Bureau. Berlin, 9. F^br. Der „Reichs-Anz." publicirt eine Bekanntmachung des Reichskanzlers, wonach die Eröffnung dis Reichstages Donnerstag Nachmittag 2 Uhr tm Weißen Saale des königl'chen Schlosses erfolgen wird. Stuttgart, 9. Februar. Abgeordnetenkammer. Zu den Anträgen wegen Ermäßigung der Gerichtskosten erklärt der Departements-Chef der Justiz v. Faber seine Zustimmung, falls der Zeitpunkt des Eintretens dafür der Regierung überlasten werde. Wenn sie schon jetzt dafür eintrete, würde die Re- gierung einen schweren Stand haben. — Die Antragsteller vereinigen sich nunmehr auf den Antrag, die Regierung möge ersucht werden, auf baldige Abänderung des jetzigen Zustanves des Gerichskostenwesens htnzuwirken. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Der Bodensee ist, dem „Schwäb. Merkur" zufolge, nunmehr fast gänz- lich überfroren und auch die Fahrten des Trajectschiffes sind gleich denen der Dampfboote eingestellt. London, 9. Februar. Meldung des „Reuterffchen Bureaus" aus Kalkutta vom 9. ds.: Der Priester Mooshrialim, der gegenwärtig mit Ma» homed Jan in Glazne ist, forderte die afhantschen Stämme auf, die Feindseligkeiten gegen die britischen Truppen zu erneuern. Die Kohistants und Ghtlzai-Stämme haben bis jetzt zugeftimmt. Mailand, 9. Februar. Anläßlich des Jahrestages der aufständischen Bewegung tm Februar 1853 zogen gestern die Mitglieder des republikanischen Arbeitervereins auf den Friedhof, um auf das Grab der damals Gefallenen einen Kranz niederzulegen. Die Polizei verlangte die Herausgabe des Kranzes, welcher die Inschrift „Republikanische Brüderlichkeit" trug, was die Theilneh. rner der Feier verweigerten. In Folge dessen sand ein Zusammenstoß mit der Polizei statt, wobei der Kranz zerrissen und der Kranzträger verhaftet wurde. Der Zug gelangte hiernach ohne wetteren Zwischenfall zum Friedhöfe. Der Verhaftete wurde nach einem Verhör wieder freigelaffen. Lokales. Gießen, 10. Februar. Wohlgemerkt in ber „Darmstädter Zeitung", nicht in benjenige» Blättern, deren Erscheinungsort eine Station der Main Weser Bahn ist, finden wir heute ein Inserat Der Königt. Dlrection der Moin-Weser-Bahn, welches lautet: „Die Benutzung der Retourbillets im Localverkehr ber Wain-Meser-Bahn wirb zunächst versuchsweise für die Monate März, April und Mai des laufenden Jahres auf alle fahrplanmäßigen Züge dieser Bahn ohne Lösung von Zuschlagsblllets ausgedehnt. Cassel, den 6. Januar 1880. Königliche Direction der Main-Weser-Bahn " Da es für unsereFeser doch von Interesse ist, von vorstehender Bekanntmachung Kenntniß zu haben, so wollen wir die Bekanntmachung unter unseren lokalen Nachrichten aufnehmen, hoffend, daß uns dadurch kein Nachdrucksprozeß erwächst. — Nach Schluß des Blattes geht uns nachfolgende Correspondenz eines Correspondenten in Cassel zu, welche vorstehende Bekannt- machung etwas näher ventilirt: 8 Cassel, 9. Februar. sOrig.-Corr.^ Die Königliche Direction der Main-Weser Bahn hat soeben verfügt, daß vom 1. k. M. ab, und zwar versuchsweise bis Ende Mai b. I., die Rctourbillete im Localverkehre zu allen Zügen Gültigkeit haben sollen, so daß es dann nicht mehr nöthtg ist, daß der mit einem Retourbillete versehene Passagier, welcher zur Hin- oder Rückfahrt einen Schnell- oder Courirzug benutzt, als „Zusatz" noch ein Billet 4ter Classe löst. Die weitere Conscquenz dieses Beschlusses, wenn solche auch in der betreffenden Bekanntmachung nicht mitgetheilt wird, ist die, daß ein Passagier, der unter Benutzung eines Retourbillets die nächsthöhere Wagenklasse eines Schnell- oder Courierzuges besteigt, nicht mehr, wie bisher, ein Personenzugsbillet 3ter Classe, sondern nnr noch ein Billet 4ter Classe zukaufen muß. Wie unhaltbar übrigens die bisherige Praxis erscheint, gegen die unserseits nun schon feit Jahren angekämpft worden ist, beweist schon der Umstand, daß man jetzt bei Lösung eines Retourbillets und Benutzung eines Schnellzugs zur Hrn- und Rückfahrt in den meisten Fällen mehr bezahlen muß als zwei Schnellzugöbillete gekostet haben würden, wobei das Risiko, daS man beim Lösen eines nur zwei Tage gültigen Retourbillets übernimmt, noch als Extra-Zugabe erscheint. Diese Mehrkosten betragen beispielsweise für ein Retourbillet 3. Classe von hier nach Marburg 50 nach Treysa 60 H, nach Wabern 30 H u. s. w. Uebrigens glauben wir bestimmt, daß die anerkennenswerthe Neuerung sehr bald aus dem Provisorium in das Definitivum übergehen muß, da einerseits feit längerer Zeit auf allen übrigen hier einmündenden preußischen Staatsbahnen die hier eingeführte Bestimmung besteht, andererseits aber die Main-Weser-Bahn zweifellos sehr bald dem Gebiete der Königl. Eisenbahndirection zu Hannover oder ber zu Frankfurt a. M. unterstellt werden wird, dort aber bereits die mildere Praxis für alle Linien besteht. Gießen, 10. Februar. ^Herberge zur Heimath.) Für die Herberge wurden weiter bewilligt: a. Einmalige Beiträge: Von Frau Pfr. Görtz Wittwe 5 3L von Sr. Erlaucht dem Grafen Friedrich zu Solms-Laubach 50 J4, Z. dabier 5 JL, Lehrer F 10 JL, Stifspfarrkr Klingelhöffer in Llch 2. Beitrag 12 JL, aus der Missionskasse zu Arnsburg 10 Jt, Professor Dr. Diegel in Friedberg 6 Fr. v. St. George 20 JL, Jul. Bach 5 J4, von Sr. Erlaucht dem Grafen zu Solms - Rödelheim 50 JL, von Ihrer Erlaucht der Gräfin Th. zu SolmS Rödelheim 2u M. Berna zu Büdesheim 20 JL, Dr. Geiger in Assenheim 10 JL, Trumper t 2 Fresenius 2 Abendgesellschaft bei Thomas 2 50 H, Pfarrer Hechler 1 erfl aus Neusen z Zt- in Gießen wegen Beleidigung ____ hat das Großherzogl. Schöffengericht Sitzung vom 6. Januar 1880, welcher Theil genommen haben: 1) Gr. Amtsrichter Dr. Gilm er als Vorsitzender, Betreffend: Die Cowmunalbedürfnisse der israelitischen Religions- Gemeinde dahier. Das Register zur Erhebung der nach dem Steuerfuß ausgeschlagenen Communalbedürfniffe für das Iah, 1880 liegt zur Ansicht eines jeden Jntereffenten acht Tage lang auf dem Bureau des unterzeichneten ersten Vor- stehers offen, was mit dem Bemerken bekannt gegeben wird, daß Beschwerden gegen die im Register enthaltenen Ansätze binnen der ersten vier Wochen nach Ablauf der Offenlegungsfrist entweder schriftlich oder mündlich bei Großherzoglichem Kreisamt dahier vorgebracht werden muffen und daß später vorgebrachte Beschwerden keine Berücksichtigung mehr finden können. Gießen, den 11. Februar 1880. # . Der Vorstand der israel. Religronsgememde. M. Hornberger Holsversleigermtg in der Oberförstern Wahlen. Montag den 16-, Dienstag den 17. und Mittwoch den 18. Februar kommen in den Distritten Herzerheege, Schre.b-rsheege, Kirchenstumps, Hoss- beeqe und Unier-Schmitterheege der Forstwartcien Lehrbach 1 und 11 feinende Holzsortimente zur öffentlichen Versteigerung: öffentlich »erkauft werden. Hungen, den 6. Februar 1880. Holzverfteigenmg im Gießener Stadtwalde. Montag den 16. Februar 1880, von Vormittags 9 Uhr an, soll im Gießener Stadtwalde, in dem Distrtct Faulerboden nachverzeichnetes Holz versteigert werden: A. Brennholz: Oietzeu, den 27. Januar 1880. Oroßherzogliches Amtsgericht Gieß«. Dr. (Stlmer. F. d. A.: Neidhardt, Gerichttzschreiber. Fürstliches Rentamt: Demme. u if e r. 86 40 zeiger. V. R W- ndg i M Eichen-Stämme mit 597 fm Cubikinhalt, Nadel- H H 214 „ „ Buchen-Stämme und 73 Eichen-Derbstangen; rm Buchen- und 292 rm Birken-, Eichen-, Nadel- und Aspen-Scheiter, „ Buchen-, Birken», Eichen- und Nadel-Reisig, „ Buchen- und Eichen-Stöcke. Unter den Kiefern- und Eichen-Stümmm befinden fich neben ausgezeichnet brauchbaren Baustücken viele prachtvolle Schnetdklötze mit zum Theile kolossalen Dimensionen. Die Stämme und Derbstangen werden an Ort und Stelle, die Brennholzsortimente in der Steuernageloschen Wirtschaft in Lehrbach versteigert, letztere aber auf Verlangen von den Forstwarten Walter und Reeg in Lehrbach vor dem Termine vorgezeigt. Am ersten Tage kommen nur Eichen und vielleicht wenige Kiefern, am zweiten Tage die Kiefern und übrigen Eichen, und am dritten Tage die Brennholzsortimente zum Ausgebot. Die Zusammenkunft findet Statt: am ersten Tage auf dem Kreuzungspunkte der Stockhausen- und Schmitterheegschnetse neben der Abthetlung Unter» Schmitterheege 4, am zweiten Tage auf dem Lehrbach -Wahlener Vlcmalweg im Distritt Schreibersheege und am dritten Tage bei Wirth Johannes Steuernagel in Lehrbach, und zwar jedesmal Morgens präcis um 9 Uhr. Wahlen, am 7. Februar 1880. Großherzogltche Oberförsterei Wahlen. Stumps. v»* v" **^tf*l t Al R a Buchen 29 Eichen 32 Aspen 5 Nadel — «ichtinbmjtnüa : ■ ’trtn teil beute tn "r^Lahn wird juxäji H auf alle sch behnc. luVtiwKabuw dennimaitung Sennttii :Xiirid)ttn ausnrhllu chluß des Platte« gch 5t vvrstrhnldr 8tfatr dn UhuvSBtftrM' i Äde Mai b. A, h , so taj es bann itti rr'Ich« zur hin- ck' L.llu 4tn Ciafse lH sieben Ltkiuuloircha: ernte RttourdilltiS h- sii: mehr, tote bilta, irt jrfauftn muf. Bi nun id)ou seit Zesm unß rat* StUurjb« a Dllen «ehr btiiHm k Dai man beim ö’a \u$tbt trj^int Dir r.aa Marburg 50 4 en , bas - TMMvum überzi:-! ttn $in organisirtes Ferment hii116nhpre?Temderatur ftattfinbet, durch die niedere Temperatur des Swartzi scheu Verfahrens jber ^aufgehaltcu wird, wahrend die Oxydation durch die Kälte mcht ge- hindert wird, sondern, wenn auch lomgsam, eintritt. Im Namen des Großheyogs! In der Privatklagefache des Fabrikanten Christoph Daudt in Gießen, Privatklägers gegen die Wittwe des Maschinenmeisters Ehrt- ftoph Vaubel in Gießen, Angeklagte wegen Beleidigung hat das Großherzogl. Schoffengerlcht zu ^iCberHSitzung vom 27. Januar 1880, an welcher Theil genommen haben: 1) Großh- Amtsrichter Dr. Gtlmer als Vorsitzender, 2) Gemeinderechncr Seultng l., 3) Maschinenassiftent Querner als Schöffen, 4) Gerichtsaccesist Fischer als Gerichtsschreiber, -ffür Recht erkannt daß Angeklagte der ihr zur Last gesetzten Beleidigung überführt und in eine bei Uneinbringlichkeit mit drei Tagen Hast zu verbüßenden Geldstrafe von 15 X und in die Kosten der Anklage und des Verfahrens zu verur- theilen, auch dem Privatkläger das Recht zuzusprechen sei Ur- theilsauszug binnen einer Woche nach dessen Zustellung einmal auf Kosten der Angeklagten z» veröffentlichen im Gießener An« runfl kommen: Scheiter. Knüppel. Stöcke. Reish. Meter. Wellen. 2) Rentner Wortmann, 3) Kaufmann Weh« als Schöffen, Amtsanwalt Dr. Güngerich als Beamter der Staatsa»waltschaft, Gerichisaccessist Kreitz als Gerichtsschreiber, -für Recht erkannt daß Angeklagter der ,hm zur Last gesetzten Beleidigung überführt und in eine bei Uneinbringlichkeit Mit drei Tagen Gefängniß zu verbüßende Geldstrafe von fünfzehn Mark und in die Kosten zu verur- theilen, auch dem Schutzmann Pfeffer das Recht zuzusprechen sei Urtheilsauszug binnen einer Woche nach dessen Zustellung einmal im Gießener Anzeiger aut Kosten des Angeklagten zu veröffentliche«. V. R. W: Dr. ©Unter. Kreitz. F. d. A.: Neidhardt, Gerichtsschreiber. Wird dem Schutzmann Pfeffer Aus- des Urtheils zugefertlgt. Gießen, den 15. Januar 1880. Großherzogliches Amtsgericht Gießen. 876) Dr. Gtlmer. Tannen - Scheithotz, le Qualität jro Rmtr. 6oßh. Bürgermeisterei Leihgestern. 845)_________Heß.__ Bekanntmachung. Für die dahier zu errichtende Herberge zur Heimath sollen vorerst 30 Betten angeschafft und daher die Lieferung von 30 Bettstellen von Tannenholz, 1,9 Meter lang und 88 Ctm. breit, 30 Spiralfeder - Matratzen, nach dem Patent der Fabrik Herborn in Höchst a. M-, 30 dreitheiligen Wollmatratzen, 30 Kopfpolfter, 40 wollenen Teppichen, 10 Federdecken, 120 Kopfbezügen, 20 Decküberzügen, 150 Betttücher, 3 Dutzend Küchen- und feinere Handtücher, Tischtücher und Servietten in noch zu bestimmender Zahl, sowie die Anfertigung zweier Brandkiften. an die Wenigstnehmenden vergeben werden. Offerten auf Lieferung einzelner Gegenstände oder completter Betten sind baldigst an KreisamtS-Gehülfe Döring zu Gießen einzusenden, von welchem auch die näheren Bedingungen rc. zu erfahren sind. (856 Aeilgeöotenes. !860) Ein fast neuer transportabler Kochherd zu verkaufen. Näheres in der Exped. d. Bltts._________________________ Ein schwerer Wagen, noch neu, wird billig abgegeben. Zu erfragen bei (799) «ug. Kroll. empfiehlt Oy» Wellt* Weide ff 405) Die 50 & W Wohngebäudk -U Hallwachs i -^ubmstlrdenE 50 ä Rmtr. CD Geld - Cours Louise Zoll Karl Sack & & 7.— 8.- 9— 1.20 1.30 JL 16 16 20 16 16 9 4 UtHctM Mr ft 1878 und 181 17—21 16-20 27—31 66-71 65 51-55- 17-20 Wnmte». - I >um Bavordnavg von Friedhöfk Tannenscheitholz, la. Qualität geschnitten....... gehackt........ oder per Ctr Buchenholz per Ctr. 874) Bei dem gestern im Gesellschaftsverein stattgefundenen Balle sind ein paar mit Pelz besetzte Gummt-Ueberschube vertauscht worden und wird gebeten, die mitgenommenen gegen die zurückgebliebenen bei Herrn Dietz im Gesellschaftsverei» umzutauschen. 645) Ein Lagerraum, trocken und leichl zugänglich, zu miethen gesucht. Zu erfragen. bei A. Kröll. 840) Gesucht wird ein Logis von 4 bis 5 Zimmern für eine ruhige Familie. Offerten abzugeben in der Exp. d. 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Oberheffifche Gesellschaft für Natur- und Heilkunde. Sitzung Mittwoch den 11. Februar, Abends 7 Uhr, in der kleinen Aula. Vortrag: Herr Prof. Hoffmann über Wärme und Wachstbum.. Auch Nichtmitgliedcr haben Zutritt. (841 Geschäfts-Anzeige. - | m . 635) Einem verehrten hiksigen und auswärtigen Publikum di- eraebene- Msusburg 44. D l*. SClbCl Msusburg 44. anJe 8e’ w “» im Zoller'fchen Haufe, Neustadt 44, em. Buchbinderei - Geschäft errichtet habe. Halte mich unter Zusicherung reeller und billiger Bedienun - zu allen in mein Fach einschlagenden Arbeiten bestens empfohlen. Niederursel, Giessen, im Februar 1880. (875 Verantwortliche Redactton: A. Scheyda. — Druck und Verlag der BrühFschen Univ.-Druckerei (Fr» Chr. Pietsch) i* Hießen. Colonial-, Material- 4 Farbwaarenhaudlimg 408) von 859) Bettstellen mit Federmatratzen billigst bei __ Öhr. Horeyseck. 869) Hammelfleisch empfiehlt Karl Malkomesius, Neuenweg. 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