oamiethen bei Linbenplah, iwTwirfe _t>Or fiortojtrf tnloois" iSelt«k iot im,,’'Net » ®elt'rs®<9 Krrs •n'ä'i sä ?Swr iSWibientx. -^EMon». ««WtnwobnuTj -Bj^eües Bä -yltttsptgjio Anzeigen. Jlabe^en (ober auch 'W Lehranstalten «i freundliche Be- M Wo? sagt 0 M. gegen >erbeit zu ver- es bei I. Blitz. er Hausbursche per Th. Brück. stag Lbevb: :ht on Fr. Lony, cksnaße.__________ emandten, Freun- bfi unterer Ä •in btylifyä Leöe- kelm PftU. m Meyer. Len, mit guten Ew e und Hausarbeit tv ichack gesucht. M- (a7fc ®A r äi pi ;türfe tStlktl' jn Gedenken- „„^Tiaiätntr S» S'°'" K Dun6« rachen. —---- iurcr unk enüllurr. ‘nb( L-Mgpump" gi'mflxel, 1680 Mr. 210. v7'. —1 . Bekanntmachung. Nachdem unter dem Rindvieh der Jost Metzger IV. Wittwe in Nonnenroth die Lungenseuche ausgebrochen, und bei dem Rindvieh des Heinrich Heinz zu Ober-Bessingen Verdacht auf Lungenseuche vorhanden ist, an letzterem Orte tn jüngster Zeit auch andere Erkrankungen unter dem Rindvieh vorgekommen sind, ist bezüglich der betreffenden Stallung der beiden Genannten, sowie des Nachbars des Ersteren, August Eller in Nonnenroth und des Handelsmanns Salomon Kahn in Hungen, welcher den Vorerwähnten Vieh geliefert hatte, Stallsperre, und für die Gemarkung Ober-Bessingen Gemarkungssperre angeordnet worden. Ueber den Umfang der Stallsperre und Gemarkungssperre verweisen wir auf den unten abgedruckten Art. 372 des Polizeistrafgesetzes. Gleichzeitig veröffentlichen wir hierunter die von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für den Ausbruch der Lungenseuche vorgeschriebenen Maßregel und weisen die Großh. Bürgermeistereien Nonnenroth und Ober-Bessingen an, hiernach das weiter Erforderliche vorzukehren. Auch die Großh. Gendarmerie wolle den richtigen Vollzug der getroffenen Anordnungen strenge überwachen und bei Uebertretungen Anzeige erstatten. Gießen, am 6. September 1880. Großherzogliches Kreisamt Güßen. Dr. Boekmann. Maßregel zur Unterdrückung der Lungenseuche. Art. 372. Wenn der Ausbruch einer Viehseuche ermittelt und daraufhin eine Stallsperre für die betreffende Viehgattung von der Polizeiverwaltungs- behörde angeordnet ist, so darf während der Dauer dieser Sperre kein Vieh dieser Art aus dem Stalle heraus tn die Nähe von anderem Vieh derselben Gattung gebracht werden. Ebensowenig dürfen Gegenstände, wodurch die ansteckende Krankheit weiter verbreitet werden kann, namentlich Viehhäute, Hörner, Fletsch, Talg, Mist, Stroh und ©efütter, welches tn einem Stalle war, wo sich krankes Vieh befindet oder befunden hat, an Orte gebracht werden, wo anderes Vieh damit in Verbindung kommen kann. Ist eine Orts- oder Bezirkssperre angeordnet, so darf weder Vieh, noch Gegenstände, wodurch die Seuche weiter verbreitet werden kann, aus dem Orte oder Bezirke heraus, oder auch innerhalb derselben an Orte geführt oder gebracht werden, wo anderes Vieh hinkommen kann. Zuwiderhandlungen werden, insofern dieselben nicht unter § 328 des Deutschen Strafgesetzbuchs fallen, mit 3 bis 20 st., wenn aber im Falle des vorhergehenden Absatzes das aus dem Orte oder Bezirke ausgesührte Stück Vieh mit der ansteckenden Krankheit behaftet ist, mit 10 bis 50 fl. bestraft. § 328 des Strafgesetzbuches. Wer die Abspermngs- oder Aufsichts- Maßregeln oder Einfuhrverbote, welche von der zuständigen Behörde zur Verhütung des Einführens oder Verbreitens von Viehseuchen angeordnet worden sind, wiffentltch verletzt, wird mit Gefängniß bis zu Einem Jahre bestraft. Ist in Folge dieser Verletzung Vieh von der Seuche ergriffen worden, so tritt Gefängntßstrafe von Einem Monat bis zu zwei Jahren ein. Maßregel zur Unterdrückung der Lungenfeuche. § 37. Ist unter einem Viehstande die Lungenseuche ausgebrochen, oder liegt begründeter Verdacht dafür vor, so ist für das betreffende Gehöft, sowie für die umliegenden in angemrffener Entfernung je nach Lage der Verhältniffe Stall- oder Gehöftsperre für Thiere der Rindviehgattung zu verfügen (Art. 372 des P.St.G.). Die Sperre des Stalls oder Gehöfts ist auch auf Thiere anderer Gattungen zu erstrecken, wenn dieselben im Seuchenstalle untergebracht sind. § 38. Läßt sich aus den zu erhebenden Ermittelungen nicht feststellen, daß die genannte Seuche erst seit Kurzem etngeschleppt ist, und ist die Annahme berechtigt, daß dieselbe schon längere Zeit bestanden, oder ist die Möglichkeit einer weiteren Verbreitung vorhanden, so ist Gemarkungssperre zu verfügen (Art. 372, Abs. 2 des P St G.). Jn diesem Falle ist der Gebrauch der Thiere aus nicht verseuchten oder solchen Gehöften, für welche Stall- oder Gehöftsperre nicht angeordnet ist, zur Arbeit innerhalb der Gemarkungsgrenze zu gestatten. Dieselben dürfen jedoch nur im Gespanne das Gehöfte verlassen. Jeder gemeinschaftliche Weidegang ist zu untersagen. Auch Vteh, welches nur der Ansteckung verdächtig ist, kann, insofern sich noch keine Krankheitserscheinungen unter ihm zeigen, zu einem beschränkten Gebrauch innerhalb der Gemarkungsgrenze zugelassen werden. Solche Thiere dürfen mit anderem Rindvieh nicht in Berührung kommen, in andere Stallungen nicht eingestellt und nicht auf die Weide getrieben werden. Bei Uebertretungen dieser Anordnungen oder wenn sich eine genügende Jsolirung auf diese Weise nicht erzielen läßt, ist auch für diese Fälle Stalloder Gehöftsperre anzuordnen. § 39. In Städten oder größeren Ortschaften kann, wo deren Lage dazu berechtigt die Gemarkungs- oder Ortssperre auch nur auf Theile derselben erstreckt werden. Für diesen Fall sind die im Vorhergehenden bezüglich der Gematkungs- sperre aufgeführten Maßnahmen anstatt auf den ganzen Ort nur auf den abgesperrten Theil desselben sinngemäß anzuordnen. § 40. Ist Gemarkungssperre verfügt, so ist über den Rindviehstand des betreffenden Orts oder des abgesperrten Theils deffelben eine Grundliste nach anliegendem Muster A. durch den Ortsvorstand unter Zuziehung des Kreisveterinärarztes aufzunehmen und hiernach unter Aussicht des letzteren und der dazu von dem Ortsvorstande Beauftragten wöchentlich einmal der Vieh- stand zu revidiren, um zur Ueberzeugung zu gelangen, ob der angeordneten Sperre zuwider kein Vieh fortgebracht worden ist, um zugleich wahrzunehmen/ ob nicht inzwischen Krankheits- oder Sterbfälle vorgekommen sind. Nach dem Ergebniß dieser Revision ist nach dem anliegenden Muster B. wöchentlich «ine summarische Uebersicht an das betreffende Kretsamt einzusenden. Jn diesen Übersichten muffen zugleich die erfolgten Veränderungen, Ab- und Zugänge von krepirten beziehungsweise erkrankten Thieren, sowie etwa stattgefundene Uebertretungen der betreffenden Polizetverfügungen angegeben werden. § 41. Unbefugten ist der Eintritt in verseuchten Stallungen zu untersagen und ist anzuordnm, daß am Emgang der letzteren eine Tafel mit der deutlichen Inschrift: „Lungenseuche" anzubrtngen sei. (^ 328 des R. St. G. B.) § 42. Die Einbringung von gesundem Rindvieh in solche Gehöfte oder Stallungen, für welche Gehöft, oder Stallsperre angeordnet ist, ist zu verbieten. Ausnahmsweise und für besondere Fälle kann dasselbe gestattet werden, jedoch nur dann, wenn bte einzusührenden Thiere in einen isolirten und erforderlichenfalls vorher vorschriftsmäßig desinficirten Stall untergebracht werden und wenn jede Berührung dieser Thiere mit dem verdächtigen Vieh ausgeschloffen ernten kann. Solange sich wirklich seuchekranke Thiere in einem Gehöfte befinden, i(l diese Erlanbniß nicht zu ertheilen. § 43. Tritt die Seuche nur in einem Stalle auf, so ist angelegentlichst dahin zu wirken, daß durch alsbaldiges Tödten der erkrankten und durch Ab- schlachten der noch gesund erscheinenden Thiere das Uebel schnell getilgt wird. § 44. Das Tödten und Abschlachten von Thieren aus verseuchten ober wegen Seuchenverdachtes unter Stall- und Gehöftsperre gestellten Gehöften ober Stallungen ist nur zu gestatten, wenn es unter polizeilicher Aufsicht und in Gegenwart des Kretsvfterinärarztes innerhalb des betreffenden Gehöftes oder eventuell auf dem Wasenplatz vorgenommen wird. Die Entfernung des Fleisches ober anderer Theile von solchen Thieren aus dem Gehöfte kann erst nach völligem Erkalten derselben erlaubt werden. Die Erlaubniß zur Ausführung der Häute seuchekranker Thiere aus dem Seuchcngehöfte soll nur ertheilt werden, wenn dieselben tn vollkommen trockenem Zustande sich befinden oder wenn ihre Ablieferung direct an eine Gerberei erfolgt. § 45. Die Entfernung und der Transport von lebendem Rindvieh aus gesperrten Stallungen, Gehöften oder Gemarkungen ist zu verbieten. Ausnahmen hiervon können nur in ganz besonderen Fällen und nur dann, wenn es sich um den Transport von anscheinend gesunden Thieren zum Zwecke sofortigen Abichlachtens bandelt, mit Genehmigung des Ministeriums des Innern und der Justiz zugelasftn werden. $ 46. Die Stallungen und Räumlichkeiten, in denen lungenseuchenkranke oder verdächtige Thiere gestanden haben, sind auf Kosten des Eigenthümers und nach Angabe und unter Leitung des Kreisveterinärarztes zu desinficiren, bevor die Sperre aufgehoben werden kann. Der Mist aus verseuchten Gehöften und Stallungen ist, wenn möglich, erst nach dem Erlöschen der Seuche durch Pferdegcspanne und unter Polizei- licher Aufsicht aus dem Seuchegehöfte zu entfernen und sobald als möglich unterzupflügen. Auch aus Gedösten, über welche Stall- oder Gehöftsperre an- geordnet ist, darf der Mist, so lange die Sperre dauert, und unter Beobachtung dieser Maßregel entfernt werben. In Fällen, wo die L-ge der Dunggruben eine baldige Entfernung des Mists erforderlich macht, ist für dieselbe in geeigneter Weise zu sorgen und die Anhäufung des Mistes womöglich an geeigneteren Stellen anzuordnen. § 47. Vor Aufhebung der Schutzmaßregeln darf in dem Seuchenorte kein Rmdviehmarkt abgehaiten werden. § 48. Die Seuche gilt als erloschen und die angeordneten Schutzmaßregeln sind aufzuheben: wenn der ganze verseuchte ober der Seuche oder der Ansteckung verdächtige Viehstand getödtet oder geschlachtet ist, oder 6 Monate nach dem letzten Erkrankungsfalle, und nachdem die vorschrifsmäßige Desinfection, sowie die unschädliche Beseitigung aller Gegenstände, welche Träger des Ansteckungsstoffes sein können, erfolgt ist. „ ’ § 49. Der Ausdruck der Lungenseuche und die zur Unterdrückung derselben angeordneten Maßregeln sind im Kreisblatte öffentlich bekannt zu machen. Dasselbe hat beim Erlöschen der Seuche zu geschehen über den Rindviehstand in , im Kreise , während der im Ölte herrschenden Lunqenseuche unter dem Rindvieh. vl IWI 5 N Jeis 5844) 3 kleine (M 5803) ?«r» Kassel, 6. Septbr. In Folge der Betriebsübemahme der Main- Weser-Bahn für alleinige Rechnung des preußischen Staates werden die pen- fiontrten Beamten der genannten Bahn, die seither ihre Pension aus dem Eisenbahnbetriebsfonds bezogen, nunmehr auf den allgemeinen preußischen Staatspenstonsfonds übernommen und erhalten für die Folge ihre Pensionen für Rechnung der Regierungs-Hauptkasie zu Kasiel bezw. zu Wiesbaden durch die Steuerkaffen ausgezahlt. Bezüglich der im Großherzozthum Hessen wohnenden Pensionäre ist die Einrichtung getroffen, daß dieselben auch ferner ihre Pensionen durch die zunächst gelegenen Stattonskaffen der früheren Mrtn- Weser-Bahn, jedoch für Rechnung der Regierungs-Hauptkaffe zu Kassel, beziehen. Fürst Bismarck und Baron Haymerle. Die Minister der auswärtigen Angelegenheiten Deutschlands und Oesterreichs, Fürst Bismarck und Baron Haymerle, haben in Friedrichsruhe conferirt. Man braucht keinen besonderen Scharfsinn, um — selbst etwaigen Dementis gegenüber — annehmen zu können, daß die Berathung der Balkanhalbinsel gewidmet war. Von Tag zu Tag wird es deutlicher, daß Deutschland und Oesterreich in Vertretung wichtiger Lebensintereffen ihre Position im Orient festigen. Der Fürst von Rumänien, dessen Proclamtrung zum König bevorstehen dürste, scheint zum Vorposten der deutsch-österreichischen Stellung im Orient berufen zu sein, falls es sich um acttve Schritte, sei es nun gegen die Türkei oder um Pressionen auf Rußland oder England handelt. Die Politik der alliirten Kaisermächte Mitteleuropas verfolgt große Ziele, nicht allein, weil man dies von der Bismarck'schen Politik gewöhnt ist, sondern weil es noth- w endig ist, die berechtigte Machtstellung Deutschland - Oesterreichs zum mindesten zwei rivalistrenden groß angelegten politischen Systemen gegenüber zur Geltung zu bringen. Diese beiden feindlichen Systeme sind die Welthandelspolitik Englands und die großrussische Politik, welche vom griechischen Kreuz auf der Sophtenmoschee noch heute so lebhaft träumt, wie zur Zeit Peters des Großen. Die orientalische Frage hat sich so gestaltet, daß ihre Wichtigkeit nicht im Schicksal der europäischen Türkei, so weit es die Pforte angeht, nicht in der Gestaltung der kleinen Balkanstaaten, sondern in ihrer Bedeutung für den europäischen Frieden, in der großen Gefahr beruht. Colltstonen zwischen England, Rußland und Deutschland-Oesterreich zu erzeugen, bet denen auch die Großmächte Italien und Frankreich nicht neutral bleiben könnten. Dies ist gewissermaßen eine wenig erfreuliche Fernsicht auf das orientalische Panorama, und eine solche Rundschau, gerade jetzt im Augenblick einer entscheidenden Wendung in der Politik der Großmächte, dürfte die beiden leitenden Staatsmänner Deutschlands und Oesterreichs beschäftigen. Die Perspective auf die näherltegenden actuellen Verhältnisse ist eine wenig erfreuliche. Kaum ist mit vieler diplomatischer Anstrengung durch die Einigkeit in der Flottendemonstratton das europäische Concert besiegelt, als schon Gladstone nicht übel Lust bezeugt, es zu sprengen. In Wien und Lon- don deutet man die sensationelle Erklärung Gladstones im Unterhause in diesem Sinne. Gleichzeitig wachsen die Schwierigkeiten auf der Balkanhalbinsel, woselbst die Frage wegen der unteren Donau ebenso in den Vordergrund tritt, wie die Frage der großbulgartschen Interessen und die Frage Montene- gros und Griechenlands. Die Zett der Verhandlungen scheint vorüber zu sein, und die Zusammenkunft des Fürsten Bismarck unb des Baron Haymerle dürfte den Hauptzweck im Auge gehabt haben, den Ereignissen im Orient gegenüber, die — erwartet oder unerwartet — bald hervortreten werden, einig, entschlossen und schlagfertig dazustehen. Hngtand. London, 6. Septbr., Abends. Depesche des Generals Roberts aus Kandahar vom 3. ds.: Die Kavallerie-Brigade rückt gegen Kandahar vor. Die meisten Verwundeten befinden sich gut. Der Gesammtoerlust der Engländer am 13. August unv 1. Septbr. betrug 248. Es sind 32 Geschütze genommen; Ayub Khan soll kein einziges Geschütz gerettet haben. ■ ! 8 I l Telegraphische Depeschen. Wagner'S telegr. Correspondenz-Bureau. London, 7. Septbr. Amtlich wird aus Kandahar vom 3. ds. gemeldet: Ayub Khan, begleitet von Hasfim Khan und der heratischen Retterei, ist in voller Flucht nach Herat begriffen. Wien, 7. Septbr. Die „Polit. Corresp." meldet aus Konstantinopel: Die Psorre hat die türkischen Botschafter angewiesen, Schritte bei den Großmächten zu thun, um dieselben unter Hinweis auf die Verwickelungen, welche die Flottendemonstration nach sich ziehen könnte, zu bestimmen, von letzterer Abstand zu nehmen. Kassel, 7. Septbr. Der Erste deutsche Bergmannstaz wurde heute früh durch Berghauptmann Prinz von Schönaich Carolath im Namen des Central-ComrtsZ eröffnet. Die Präsenzliste weist ca. 160 Namen von Nota- bilitäten des deutschen Bergbaues auf. Oberberghauptmann v. Dechen leitet die Verhandlungen. Bukarest, 7. Septbr. Zwischen Rumänien und Oesterreich ist heute ein Ueberemkommen abgeschlossen worden, betr. Rückoerlezung des rumänischen Zolloienstes von Burdujeni nach Jtzkany. Nastätten, 7. Septbr. Der deutsche Kronprinz nahm heute Vormittag 9 Uhr bei Endlichhofen die Parade über bie 4t. (nassauische) Brigade ab, worauf sich letztere in Gefechtsformation gegen einen markirten Feind entwickelte. Nach beendetem Manöver zog um 12 Uhr der Kronprinz hier ein, von den Behörden und der äußerst zahlreich Herbetgeströmten Bevölkerung enthusiastisch begrüßt. Nach einem im Deutschen Hause eingenommenen Dejeuner reiste der Kronprinz über Nassau nach Berlin weiter. London, 7. Septbr. Die Nachricht deS „Daily Telegraph" auS Konstantinopel vom 6. ds., die Botschafter hätten der Pforte in Folge deren letzten unbefriedigenden Vorschlages zur Lösung der Dulcigno-Frage angekün- dtgl, daß dte Flottendemonstration stattfinden würde, wird in hiesigen diplo- matischen Kreisen als durchaus ungenau bezeichnet. London, 8. Septbr. „Daily Telegraph" meldet aus Konstantinopel vom 7. ds.: Die Pforte überreichte heute Abend den Botschaftern eine Note, worin sie die Mächte benachrichtigt, daß es, Dank der Bemühungen Riza Pascha, gelungen sei, daß die Albanesen in die Abtretung Dulcignos an Montenegro willigen. Riza Pascha sei in Folge dessen beordert worden, Stadt und District von Dulcigno an die Montenegriner zu übergeben. Eine anderweitige Bestätigung liegt noch nicht vor. Wes' Brai Me i( Cir. unb । Hauj. HM unb gi Pfe&len. __F» Lokales. Gießen, 8. (September Das „Darmst. Tagbl." schreibt: In Betreff der Garnison Butzbach ist nunmehr die Definitive Entscheidung getroffen, daß cs bei dem seitherigen Verhält- niß zu verbleiben habe. Es werden sonach b:e beiden seither in Butzbach garntsontrenden Escadrons nach den Manövern wieder dorthin zurückkehren und kommt das neu zu errichtende 3. Bataillon des 2. Inf. Reg. Nr. 116 nach Gießen. — Es cursiren eben in der Stadt falsche 10-Pfcnnigstücke, welche jedoch zufolge thres schlechten Aussehens sehr leicht zu erkennen sind. — f'Sterblickkeit in Gießens Im Monat August ereigneten sich in Gießen 40 Todesfälle und zwar wurden betroffen 11 Kinder im ersten Lebensjahre, 13 Kinder vom 2 bis 15. Jahre und 16 erwachsene Personen. Von den Kindern im ersten Jahre starben 3 an Darmcatarrb, 3 an allgemeiner Abzebrung. je eins an Krämpfen, Lungenentzündung, Keuchhusten; bet zweien, die nicht ärztlich behandelt worden, konnte die Todesursache nicht mit Bestimmtheit angegeben werden. Bon den älteren Kindern wurden 6 von Diphtherilis weg- gerafft, 2 starben an Darmcatarrh, 2 an Masern, je eins an Bronckienentzündung, Gehirn; entzündung, organischer Herzkrankheit. Bet den verstorbenen Erwachsenen war Todesursache: Lungenschwindsucht 3mal, oroanische Herzkrankheit 3mal, Altersschwäche 2mal, Krebs 2mal, Schlagfluß, Knochenfraß, eingeklemmter Bruch, Vergrößerung der Postatadrüie je einmal. Ein Mann ertrank durch unglücklichen Zufall und einer suchte freiwillig den Tod in Im August des Jahres 1878 waren in Gießen im Ganzen 26 Sterbefälle zu verzeichnen wovon sich 4 bei Kindern im ersten und 3 bei Kmdern in spateren Lebensjahren ereigneten'. Im gleichnamigen Monate 1879 hatten wir im Ganzen 45 Todesfälle, darunter 8 bei Kindern im ersten Lebensjahre und 8 bei Kindern vom 2. bis 15. Jahre. G. Grundlifte über den Rindviehstand in....., im Kreise....., aufgest.llt behufs der Controlirung während der herrschenden Lungenseuche unter dem Rindvieh. K- Deutschland. Darmstadt, 7. Septbr. Das Amtsblatt des Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, Section für Justizverwaltung, Nr. 43 enthält: Ausschreiben vom 31. August 1880 an die Großh. Amtsgerichte und Staatsanwaltschaften, betr. dte Organisation der Kreis-Vetertnärämter. Darmstadt, 7. September. Durch die Regiments-Commandeure wurde heute den gestern insptcirten Truppen in Allerhöchstem Auftrag mitge- theilt, daß der Kronprinz seine höchste Befriedigung über die ganz ausgezeichnete Haltung derselben ausgesprochen habe und denselben die größte Anerkennung zolle. m. Darmstadt, 7. September. Die auf den 26. August anberaumt gewesene Sitzung des Finanzausschusses der zweiten Kammer, welche wegen Beschlußunfähigkeit nicht abgehalten werden konnte, wird nunmehr auf desfallsige Einladung des Ausschußpräsidenten, HerrnAbg. Theobald, Donnerstag den 9. d. M- stattfinden. Auf der Tagesordnung steht außer der Vorlage Großh. Finanzministeriums in Betreff der stattgehabten und noch stattfindenden Berichtigungen der Grundbücher über die Domänen des Großherzoglichen Familienfideicommisses und des Landeseigenthums, der Antrag der Abgg. Schröder und Genossen auf Erhöhung der Dotation für die Ackerbauschulen, bezw. deren Neuorganisation. Schließlich wird eine Reihe anderer noch unerledigter Berichte zum Vortrag gelangen. Dem Vernehmen nach sollen in dem besonderen Ausschuß für die allgemeine Bauordnung und das Weggesetz die betreffenden Arbeiten so beschleunigt werden, daß ein Zusammentritt des Plenums der Kammer noch im Laufe dieses Monats möglich sein dürfte. Berlin, 7. Septbr. Die „Nordd. Allg. Ztg." bezeichnet auf Grund ihrer Informationen dte Nachricht einiger Blätter, wonach Staatssecretär Stephan zum Verkehrsminister, Geh. Rath Tiedemann zum Chef des Reichsamts des Innern ernannt und Wtrkl. Geh. Rath Hertzog mit dem Vorsitze im Bundesrathe betraut sei, welche Ernennungen Anfangs October publictrt werden würden, als in jeder Hinsicht grundlos. — Ueber dte Fahnenfrage schreibt man der „Nat.-Ztg." aus Süd- Deutschland : Leider schwimmen dte deutschen Hoheitszeichen nur auf dem Meere herum und flattern an dem Gesandtschafts-Hotel der Botschafter im Auslande; warum fehlt das gemeinsame deutsche Feldzeichen an allen Helmen und Fahnen des großen deutschen Heeres neben den Landesfarben? Hierzu bemerkt die Redaction: „Wir würden es an der Zeit halten, wenn jetzt, 10 Jahre nach der Schlacht bei Sedan und der Gründung des deutschen Reiches, die Farben dieses Reiches auch äußerlich dte thr gebührende Stellung erhielten. In erster Reihe sind sie berufen, das gemeinsame Feldzeichen des deutschen Heeres abzugeben, das eines solchen noch entbehrt." HO SW'"’ Hi eil« a»«1 Kl und -uch Ufa** SlüMen, de Weitsv Mittwoch J ioff In d-°> WS di- W* Mnschl-Sti W BerMru"§ werden- Langgöns, den Bü-gn" M__Ken KMN weint bem Mi ein in °°l jfoibe ichMe mit eignem Un 10,50®tt. lang 0,16 M. tief, tanten motten fi ttaubai), am GMü 5843) S B. Summarische Uebersicht Mm l ohne jeden Zusatz, bärtiger als Gckre irisch ä Psd. 30 S eackstnhausen-.s Wednr Drell, Barch Lieferung voll :n streng reeller Die WKW Th. Schfossgas! 5851) Mr H Mchaus, Nrb Ttallung, §oirau W'N geeignet gelegen, Mm b- 0*7 W 0 jo 1 Ord.-Nummer. II Haus-Nummer Namen der Eigenthümer. Gesunde Kranke Kre- pirte. Stück. Bemerkungen. Gesunder Vieh- ftand. Kranke. Genesen seitdem d. Krankheit grassirt- Gefallen seitdem dieKrankh. grassirt Ochsen. Kühe. Rinder. Ochsen Kühe. Rinder. Ochsen. Kühe. i Rinder. | Ochsen. । __1 Kühe. Rinder. Ochsen, j _ Kühe Rinder. Ochsen. | ____________________________________________________________________i Kühe. Rinder. 1 116 Johannes Mai — 2 1 — - — 1 5 344 100 1 14 3 1 30 10 — 25 7 2 96 Andreas Müller — 2 — — — 1 — Zusammen 449 18 41 32 3 £ 7 > M«in. 7tbm dl. ptn. * aus bim »r-ußischm »SÄ; ,ai M« ivoh- R ferner ihre früheren $Hn, ‘fff zu Äifid, 18 RobettS aus ^rndahar vor. M bet Eiz. ib 32 Geschütze Kn. vom 3. bl gerochen Reiterei, 8 Qonftintinopel: 'e bei den ®ro§- fdangen, melih; «, von legerer :g mürbe heute m 'Jhmtn bei Men von Mn» v. Drchrn leitet ^erreich ift heute deS ratninifN a heute Birmu- aaische) Brigade Wirten Keinv ent* »nyrmz hier ein, tea Sßtoölhtwn lommtnen Deseu* ,raph- aal te-’ in Kolge Deren s.zraze angeh’ in h!'ßz«" W0' ui Manti* Aifttrn dm* Bemü^na« ®)4 »W«‘ an®’> , »grben, ®iaW U (Sine an’«- 4» Ju 6: Biairs« N' tast %tfs rf a AM- ■**f>**l: ' " »„!• 2«” !*T i, rin«111- n15*' 1 loD t, Andr. Huler. 4457) s A. Buntj [e(. lliine. in Bonn Eintritt JWIk. 1 (46! 5 hat von auch bei im Rheinlande, sondern erworben. 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Rehe. 5841) Äteinstratze 121 (Joutzi'sche Besitzung) 5187) Ein geräumiges, gesund belege; Verantwortliche Redaction: A. Scheyda. — Druck und Verlag der Brühl'schen Univ.-Druckerei (Fr. Ehr. Pietsch) in Gießen. 5587) Zwei Schüler von Auswärts welche die hiesigen Lehranstalten besuchen wollen, finden mit oder ohne Beköstigung, gegen mäßige Vergütung, bei seiner ruhige:: Familie freundl. Aufnahme. Wo? fugt die Exped. d. Bltts. o> c. i- 1O können. Gießen. 4525) Für den großeu Bedarf an Obstbäumen zur nächsten Verpflanzzeit habe mit eine große Anzahl Stämmchen gesichert und erlaube mir ver- ehrliche Gartenliebhaber und Gemeindevorsteher zu ersuchen, jetzt schon Ihren etwaigen Bedarf anzugeben, um allen Anforderungen im Herbst genügen zu Neorg. Technikum Buxtehude (b. Homburg.) Laugewerk-, Mühlen-, und Maschinenbau-, Tischler-, Maler- u. Archi- lekturschule. Wiss. Meister- u. Dipl.-Prfg. Programme gratis d. d. Dir. 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Rachder Maltimg1 wirb, «** i(, Mn ist, eil WsiihMNg ttffli B«Un die ftnr im T Todes Anzeige. 5860) Statt besonderer Meldung machen wir Verwandten und Bekannten die traurige Mittheilung, daß es dem Allmächtigen gefallen hat, unseren inn gstgeliebten Gatten, Vater, Schwiegervater und Großvater Heinrich SchaMäftt, Mu-ugi-ßer, nach längerem Leiden, aber unerwartet, gestern Abend 10i/2 Uhr aus dieser Welt abzuberufcn. Um stille Thetlnahme bitten Die trauernden Hinterbliebenen. Gießen, den 8. September 1880. Die Beerdigung findet Freitag den 10. September, Nach- mittags 5 Uhr, vom Sterbehause (Re'chensand-Bahnhofsstraße C133) aus statt. «t.811 nes Zimmer ist mit oder ohne Model billig an eine ruhige Person zu vermie- then. Sonnenstraße, dahier, Nr. 77. 5487) Zwei kleine Familienlogis bei der sog. Lohmühle sind zu vermiethen durch LOÖIS WENZEL Giessen, Seltersweg C. 63. LITHOGRAPH ISCHE ANSTALT Buchdruckerei & Sieindruckerei für alle Arten Druckarbeiten. 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