kstand. i,nTQ9m 6a6en. Söhne, Fabrikate wt ich mit be- Mt «njefeftt- 'ndern Ü $ethuf 2 lt?”n,^r JÖalt 3äf*e .it’ft** 5 i Ä*- ' 4 yevßer, peu hoch. (63a äusburg. chln Satten, f i$tn Drvk. benen. ,öcn oo« 12 Zähre» ii, welcher täglich -I fttherlen fanJL Nn ?orM. L, Sl- ramilie jucht per ■ toflii von 2-4 nd Zubehör, mter Chiffre A. 8. jKTltflen. ___ irr Knecht bei em jroiMtgt* ^Tewi- ^iettionsgebühre» u-zarbeit gründlich den 23. Mr ;alt8jkr. ®lln: 10. kdrlmg !Äa>? T^T^Lande tr^s* \öpfe J Nv. 28. Mittwoch den 4. Februar 1S8O. Gießener Wneiger Allieigk- nih AwtsW fit htn Kreis Meße«. j-chulstr.S-S.». «rsch-t »g«ch mit «usnchm. d-s M°N.ag.. SiS Amtlicher Th eit. Nr. 2 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 28. v. M., enthält: (Nr. 1359.) Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags. Vom 27. Januar 1880. (Nr. 1360.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Übertragung der Post- und Telegraphenverwaltungsgeschäfte für Charlotteuburg und Mistend auf die Ober-Post-Directton in Berlin. Vom 7. Januar 1880. Gießen, den 3. Februar 1880. Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Boekmann. Bekanntmachung. Die Beschädigung der Telegraphenanlagen betreffend. Die Reichstelegrophenlinien sind häufig vorsätzlichen oder fahrlässigen Beschädigungen, namentlich durch Zertrümmerung der Isolatoren mittels Steinwürfe 2t. ausgesetzt. Da durch diesen Unfug die Benutzung der Telegraphenanstalten verhindert oder gestört wird, so wird hierdurch auf die durch das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich festgesetzten Strafen wegen dergleichen Beschädigungen aufmerksam gemacht. Gleichzeitig wird bemerkt, daß demjenigen, welcher die ThäLer vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigungen der Telegraphenanlagen derart ermittelt und zur Anzeige bringt, daß dieselben zum Ersätze und zur Strafe gezogen werden können, Belohnungen bis zur Höhe von fünfzehn Mark in jedem einzelnen Falle aus den Fonds der Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung werden gezahlt werden. Diese Belohnungen werden auch dann bewilligt werden, wenn die Schuldigen wegen jugendlichen Alters oder wegen sonstiger persönlicher Gründe gesetzlich nicht haben bestraft oder zum Ersätze herangezogen werden können; desgleichen wenn die Beschädigung noch nicht wirklich ausgeführt, sondern durch rechtseitiges Einschreiten der zu belohnenden Person verhindert wordenZist, der gegen die Telegrophenanlage verübte Unfug aber soweit feststeht, daß die Bestrafung des Schuldigen erfolgen kann. Die Bestimmungen in dem Strafgesetzbuche für das Deutsche Reich lauten: §• 317. Wer gegen eine zu öffe> tlichen Zwecken dienende Telegrophenanstalt vorsätzlich Handlungen begeht, welche die Benutzung dieser Anstalt verhindern oder stören, wird mit Gefängniß von Einem Monat bis zu drei Jahren bestraft. §• 318. Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken dienende Telegraphenanstalt fahrlässigerwe se Handlungen begeht, welche die Benutzung dieser Anstalt verhindern oder stören, wird mit Gefängniß bis zu Einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu neunhundert Mark bestraft, k. Darmstadt, den 26. Januar 1880.Kaiserliche Ober - Poffdireetion. Deutschland. Darmstadt, 1. Februar. Das Großh. Regierungsblatt (Beilage Rr. 3) emhält: 1. Bekanntmachung, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächt- niffen betreffend. 2. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz, die Prüfungs-Commission für das Justiz- und Verwaltungssach betr. Dieselbe bringt zur öffentlichen Kenntniß, daß Seine Königliche Hoheit der Großherzog mittelst Allerhöchster Entschließung vom 17. Decewber 1879 auf Grund des § 9 der Verordnung vom 30. April 1879, die Vorbereitung finden Staatsdienst im Justiz- und Verwallungsfach betreffend, den Geheimen Staatsrath in dem Ministerium des Innern und der Justiz Jacob Finger zum Director, den Mtnisterialrath in dem Ministerium des Innern und der Justiz August Weber, den Ober-Appellations- und Caffationsgerichtsrath in Pension Dr. Theodor Kleinschmidt, den Oberlandesgerichtsrath bei dem Oberlandesgerichte Karl Eckstein, den Oberlandesgertchtsratb bei dem Oberlandesgerichte Dr. Jul. Creizenach, den Ober-Staatsanwalt bei dem Oberlandesgerichte Otto B der, den Landgerichtsrath bei dem Landgerichte der Provinz Starkenburg Wilhelm Heinzerling und den ordentlichen Professor an der Landes-Universität Großh. Badischen Hosrath Dr. Etienne Laspeyres zu Mitgliedern der Prüfungs-Commission für das Justiz- und Verwaltungsfach zu ernennen geruht haben. 3. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz, die zur Bestreitung der allgemeinen Bedürfnisse der evangelischen Kirche des Großherzogthums im ersten Vierteljahr 1880 erforderlichen Steuern betreffend. Dieselbe lautet: „In Ausführung eines von dem evangelischen Ktrchenregiment mit Zustimmung der Landessynode gefaßten und von dem unterzeichneten Ministerium genehmigten Beschlnffes soll zur Bestreitung der Bedürfniffe der Gesammtheit der evangelischen Kirche des Großherzogthums tm ersten Vierteljahr 1880 der in Gemäßheit der Bekanntmachung vom 11. Januar 1879 (Beilage Nr. 1 des Regierungsblattes) auf das Communal- steuercapital der Angehörigen der evangelischen Kirche ausgeschlagene Beitrag von 3 Psg. auf den Gulden Steuercapital für die ersten 3 Monate 1880 zugleich mit den Communalsteuern der politischen Gemeinden durch die Gemeinde- Einnehmer weiter erhoben werden." 4. Übersicht der für das Jahr 1880 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communal - Bedürfniffen in den israelitischen Religions - Gemeinden des Kreises Alzey. 5. Übersicht der für das Jahr 1880 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Be- dürfniffe in den israelitischen Religions Gemeinden des Kreises Erbach. 6. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Dieburg, die Umlagen b«r israelitischen Religions-Gemeinde zu Schaafheim für 1879 betreffend. 7. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Alzey, die Besoldung des Rabbinen zu Alzey betreffend. 8. Uebersicht der für das Jahr 1880 von Großherzogltchem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communal-Bedürfniffen in den israelitischen Religions-Gemeinden des Kreises Oppenheim. 9. Namensveränderungen. (Schluß folgt.) m. Darmstadt, 2. Februar. Zugleich mit Vorlage des zwischen der diesseitigen und der Königlich Preußischen Regierung wegen Abtretung des Hessischen Antheils on der Main-Weser-Bahn abgeschlossenen Staatsvertrags wurde s. Z. von Großh. Finanzministerium das Ansinnen an bie Stände gerichtet, ihre Zustimmung dazu zu erklären, daß für den Fall des Perfektwerdens obigen Vertrages d-r stipulirte Kaufpreis zur vollständigen Abtragung der älteren Eisenbahnschuld und, soweit er hierzu nicht erforderlich, zum Rückkauf von Obligationen des für die Erwerbung der Oberhesfifchen Bahnen ausgegebenen Anlehens verwendet werde. Der Finanzausschuß der 2. Kammer stimmt nach e-'.nem soeben erschienenen, von dem Abgeordneten Wolsskehl erstatteten Berichte dieser von der Regierung vorgeschlagenen Verwendungsart zu. Der Bericht sagt u. A- wörtlich: „Daß es schon an und für sich richtig ist, eine derartige außerordentliche, aus der Veräußerung von Staatsvermögcn herrührende Einnahme rur Schuldentilgung zu verwenden, bedarf keines Nachweises. Hierzu kommt, daß Den Inhabern von Obligationen der älteren Eisenbahnschuld, nach Den über die Aufnahme der letzteren erlassenen gesetzlichen Bestimmungen, ein kaum bestreitbares Recht darauf zustehen dürfte, wenigstens diejenigen Obligationen, die zur Erbauung der Main-Weser-Bahn ausgenommen worden sind, aus dem Erlöse zurückaezahlt tu erhalten. Aber auch abgesehen von dieser rechtlichen Frage, empfiehlt sich die vollständige Tilgung der älteren Eisenbahnschuld schon um deswillen, weil dadurch der jährliche Reinertrag der Main- Neckar-Bahn frei würde, d. h. zur Deckung der lausenden Staatsausgaben herangezogen werden könnte. Ebenso sind wir der Ansicht, daß auch der zur Heimzahlung der älteren Eisenbahnschuld nicht erforderliche Rest des Kaufpreises unbedingt zur Schuldentilgung tu verwenden ist. Es könnte sich hierbei nur fragen, ob nickt neben dem Oberhessischen Anlehen, dessen Inhaber bekanntlich kein Recht aus Tilgung haben, andere Staatsobligationen, bei denen eine Verpflichtung des Staates zur Tilgung ausgesprochen ist, gleichfalls Heimzuzahlen wären. Als solche bestehen bekanntlich die 4procentigen Staatsrentenobligationen, von denen nach Angabe der Großh. Regierung in dem Hauptooranschlage für 1879—1882 Ende 1878 2,588,237 JL im Umlauf waren. Würden dieselben sämmtlich zurückgekauft oder gekündigt werden, wozu unseres Wiffens der Staat berechtigt ist, so hätte das eine jährliche Ersparniß von etwa 25,000 JL zur Folge. Indessen glauben wir diese Maßregel nicht empfehlen zu sollen, weil einmal die dadurck geschaffene Erleichterung des Budgets eine nicht bedeutende wäre, ferner die Staatsrentenobligationen auf ehvn ganz besonderen, von dem übrigen Staats- schuldenwesen getr ennten Fonds basirt sind, endlich es auch nicht rathsam erscheint, mit einem Male alle regelmäßige Tilgung von Staatsobligationen abzuschaffen. Auch ist zu berücksichtigen, daß durch Rückkauf von Oberhessischen Eisenbahnobligationen ein Cursgewinn zu erwarten steht, der wegen des höheren Kursstandes der auf Gulden- wäbrung lautenden Hessischen Staatspapiere bei den StaLtsrentenodligationen ganz ober doch zum größten Theil wegfallen wurde. Weit höher würde, allerdings nur für die nächsten Jahre, die Ersparniß fern, wenn man die noch ausstehenden 31/? procentigen Provinzlalstraßenbau - Obligationen sämmtlich zurückzahlen wollte. Freilich repräfentiren dieselben keme eigentliche Staat--.-, sondern eine Provinzialsckuld, allein nach den mehrfach und auch für die laufende Finanzperiode gefaßten ständischen Beschlüssen, wonach dieser Fonds ausschließlich aus Staatsmitteln botirt wird, dürste diese Schuld, welche voraussichtlich im zweiten Jahre der bevorstehenden Finanzperiode mittelst regelmäßiger Verloosungen getilgt sein wird, thatsächlich doch als Staatsschuld aufzufassen sein. Eme sofortige Tilgung des Restes, welcher Ende 1878 906,862 JL betrug, würde für die Staatskasse während der nächsten 4 bis 5 Jahre eine jährliche Ersparniß von 156,000 JL herbeiführen, jedoch durch das Opfer erkauft werden, daß ein den getilgten 3V2 procentigen Schuldrest entsprechender Betrag des 4 procentigen Oberbessiscken Eisenbahnanlehens ungetilgt bliebe. Aus diesem Grunde und da jene Ersparniß ohnehin im Jahre 1884/85 eintreteu wirb, erscheint Jl’ci '' A Wäll' V»'T, I; " fr: G Telegraphische Depeschen. Wagrrer'- telegr. Correspoudenr • Burea«. Berlin, 2. Februar. Die „Nordd. Allg Ztg." bezeichnet die von auswärtigen Zeitungen an die Reise des Kronprinzen nach Italien geknüpften Conjecturen als unrichtig und des tatsächlichen Anhalts entbehrend. Daß der Kronprinz seine Gesundheits halber in Pegli weilende Gemahlin mit Familie von Neuem besuche und möglicher Weise demnächst die Rückreise gemeinsam antrete, sei ein so natürliches Vorkommntß, daß die weitläufigen, einander widersprechenden Conjecturen, welche verschiedene Redacttonen im Jn- tereffe ihrer Blätter daran knüpften, kaum noch die Präsumtion der bona fides für stL hätten. London, 2. Febr. Die „Times" dementiren das Gerücht, daß Lord Lytton, Vicekönig von Indien, zurückzutreten wünsche. — Der „Standard" meldet, die britische Regierung habe dem Befehlshaber des Pactfic-Geschwadecs telegraphirt, ein Kriegsschiff nach La Paz in Unter-Calisornten zu senden, um daselbst die durch Unruhen an Leben und Besitz bedrohten Engländer ** , 2. Februar. Abends. Die Kaiserin von Rußland traf beule Abend sogleich nach 8 Uhr auf dem Ostbahnhofe ein in Begleitung der Herzogin von Edinburg und des Großfürsten Sergei. Auf dem Bahnbose waren zum Empfang anwesend: Fürst Dolgoruckt, Botschastsrath v. Arapoff, der Stadt-Commandant und der Polizeipräsident. Der Kaiser hatte den Flügeladjutanten v. Lindequtst entsandt. Bald nach Ankunft d-s Zuges traf Kaiserin Augusta ein und empfing die Herzogin von Edinburg und den G'vßsürsten Sergei im Empfangssalon. Um 9 Uhr erfolgte die Abreise «ich Petersburg. AWr uns auch die Tilgung des Proomzialstraßenbauschuldrestes nicht empfehlenswerth. Wir können deshalb, wie bereits Eingangs erwähnt, nur dem Bauchlage der Gr. Regierung rustimmen. Als selbstverständlich betrachten wir es hierbei, daß ein Ruckkauf von Oblt- gationen des Oderhessischen Eisenbahnanlehms nur stattfinden wirt), sobald er unter dem Parikurse ausführbar ist und daß, sollte der, allerdings kaum anzunehmende Fall eintreten, daß die Oberhessischeu Eisenbahn-Obligationen den Parikurs erreichen oder übersteigen, die Großh. Regierung von einem Ankauf dieser Papiere absehen und statt dessen von ihrem Kündigungsrechte Gebrauch machen würde." Der Ausschuß beantragt Zustimmung zu der Vorlage der Regierung. Berlin, 1. Februar. In seiner jüngsten Sitzung hat der Justizausschuß deS Bundesrathes über jene Bestimmungen der Strafvollzugs-Vorlage ($ 14 ff.) verhandelt, welche die Frage der Einzelhaft nach einheul chen Ge. fichtspunkten zu regeln versuchen. Preußen hatte bekanntlich vorgeschlagen, die Jsolirhaft in der Welse obligatorisch einzuführen, daß der Zuchthausgesangene die ersten 6, der zu Gefängmß Verurtheckte die ersten 3 Monate seiner Strafzeit, sofern dieselbe diese Fristen oder über dieselbe hinausgeht, in der Einzel- zelle zu verbüßen habe. Hiergegen erhob sich, namentlich von Setten der bayerischen Bundesbevollmächtigten, ein lebhafter Widerspruch, der denn auch schließlich zur Ablehnung deS preußischen «atrages und zur Annahme der folgenden Fassung des gedachten Paragraphen führte: Zuchthaus- und Gefängmß- Strafe beginnen in der Regel mit Einzelhaft, St.äfltnge können sofort in Gemeinschaft genommen werden, wenn ihre Strafdauer 3 Monate nicht erreicht, oder wenn ihr Zusammensein mit Anderen, nach ihrem Betragen und ihren Eigenschaften, für unnachthetlig erachtet wird. Eine so che Anordnung ist jederzeit widerruflich." Ob diese Regelung der Frage den Betsill des Bun- deSrathsplenumS finden wird, ist bei der Divergenz Preußens, welches in einer so laxen Faffung das Prtncip der Jsolirhaft nicht zu einem klaren Ausdrucke gekommen erachtet, als mindestens zweifelhaft zu bezeichnen. Die preußischen Vertreter wiesen darauf hin, daß der bayerische Antrag gar kein Novum enthalte, son- dern daß bereits der Art. 22 des Reichs-Strafgesetzbuches den Strafanstalls- Verwaltungen die Befugniß zur Verhängung der Einzelhaft überweise, die Forderung Bayerns demnach durch daS discrettonäre Gemessen dieser Beamten bereits erfüllt und gewahrt sei. Was die Partikular-Staaten zur Ablehnung des preußischen Entwurfs, resp. des in Rede stehenden § 14 bestimmt hat, ist wohl nicht so sehr ein sachliches Motiv, als hauptsächlich der Umstand, daß die obligatorische Einsübrung der Einzelhaft eine ganz bedeutende Steigerung des Etats der Gefängniß-Verwaltungen herbeiführen dürfte. In der That würde sich bei der Mehrzahl der Strafanstalten eine bauliche Erweiterung als nothwendig erweisen und namentlich die Amtsgerichts-Gefängniffe, denen bisher das Prtncip der Jsolirhaft durchaus fremd geblieben ist, sind in ihrem gegenwärtigen beschränkten Umfange völlig ungenügend zur Erfüllung der von Preußen vertretenen Maßregel. — Aus dem. jetzigen Retchsamt des Innern ist dem Deutschen Apotheker- verein folger.des Schreiben zugegangen: „Das Directorium benachricht ge ich ergebenst, daß Ihre Eingabe, betr. den Erlaß einheitlicher reichsgesetzltcher Bestimmungen über das bei Abgabe von Arzreten zu beobachtende Verfahren dem Bundesrathe vorgelegt worden ist, derselbe jedoch keine Veranlaffung gefunden hat, dem Gegenstände zur Zeit näher zu treten. Gezeichnet: Eck." — Nach dem Berichte des Reichsschatzamts betrugen die Ist-Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern in der Zett vom 1. April bis Ende 1879 zusammen 216,391,104 JL oder 37,218,121 «M. mehr als in der entsprechenden Vorjahrzeit. Bet weitem die größten Mehr-Einnahmen, über 33 Mill SWanufactui 29. Mrz 1 unb Feist Reu) ist jungen, t Herzog, Donnerst«, von Ml Mw den Liest Ä*» 162 98 " Äü 7 Doch o Ä 8 Nen Ach Aorchm 49 ^ «» 111 ’ falt“; 3 ’**„ $«** L" : < t "J-*J|*** n stotumästigeren Triebe und vollkommenen Blätter auf eine reichere Ernährung und Neubildung an Säften zum Vertheilen der Wunden hin und die Bäume werden nach 1 bis 2 Jahren wieder hergstellt sein. Literarisches. Das Neujahrsheft der von dem neulich hochbetagt gestorbenen I. H. Fichte l Sohn),-dem jüngsten Begründer der Lehre von der persönlichen Fortdauer der menschlichen Seele, sowie von einem persönlichen Gott, und von Prof. Dr. Hermann Illrici in Halle, dem Verfasser der eminenten Schrift: Gott und Natur, gestifteten Zeitschrift für Philosophie und phil- Kritik enthält folgende Beiträge: „Zur Kritik herkömml. Dogmen und Anschauungsweisen der Logik von Rehnisch, 2) Untersuchungen über Schleierwacher's Dialectik von Bruno Weiß, ,3) Zum Verständniß der Sinneswahrnehmungen von E Dreher, 4) Leibnitz als Religions-Friedensstifter von W. Wiegand, nebstdem eine Biographie von I. H. Fichte von A. Jung, sodann mehrere Recensionen, u. a. über R- Frieses Stimmen aus dem Reich der Geister, über Zöllners transscentale Physik rc., beide von F. Hoffmann, ferner über Droßbach's Schrift: Ueber Kraft und Bewegung im Hinblick auf die Lichtwellenlehre, von Schmid-Schwarzenberg, über des Franzosen Fouilläe Schrift * L'idee moderne du droit en Allemagne, en Angleterre et en France von Lasson, endlich über die des Capesius: Die Metaphysik Herbart's von Knauer. Handel und Vermehr. Gießen, 3. Februar. Auf dem heutigen Wochenmarkte kostete: Butter per Pfd. 0.85 bi« X 1.00, Hübnereier per Stück 7—8 Sv Gänseeier per Stück 13 H, Enteneier per Stück -9 S Käse per Stück 5-9 H, Käsematte per Stüd3 S. Erbsen 1 Liter 23 Linsen 1 Lite, 25 S>, Tauben das Paar X l."O, Hühner per Stück X 1.10—0.00, Hahnen per Stück X 1.60, Enten per Stück X 2.30-0.00, Kartoffeln per 100 Kilo X 6—8.30, Weißkraut, 100 Stück X 7—9, Zwiebeln p. Ctr X 10—13, Milch per Liter 16 und 18 Sv Ocksenfleisch 68 H per Pfd., Kuh. und Rindfleisch 48-56 H, Kalbfleisch 40 — 50 Sv Hammelfleisch 50— 60 S1, Schweinefleisch 60 H, Truthähnen per Stück X 7.50. Frankfurt, 2. Februar. (Fruchtbericht.) Mehl Nr. 1 X 43, Nr. 2 X 41, Nr. 3 X 35, Nr. 4 X 31, 92t 5 X 25, Roggenmehl % (Berliner Marke) X 28—28 50, do. I (Berliner Marke) X 27.00—00.00, do. II (Berliner Marke) X 20.00—21.00. Weizen effektiv hiesiger ab Bahnhof hier X 24.00—00.00, ab unserer Umgegend X 23.25—75, do. fremder je nach Qualität X 23.50—24.25, Roggen, je nach Qualität X 18—20.25, Gerste X 17.00-21, Hafer X 13—15.50, Kohlsamen X 00—00.00, Erbsen X 19—27, Wicken X 16—17, Linsen X 20—40, Bohnen, weiße, X 23—25, Roggenkleie X —, Weizenkleie, grobe und feine X —, Rüböl, detail, X 65. Stimmung ruhig. Hauptsächlich gehegt war: —. Dringend offerirt: —. (Die Preise verstehen sich sämmtlich per 200 Pfund Zollgewicht — 100 Kilo ) Frankfurt, 2. Februar. Der heutige Viehmarkt war gut befahren. Angetrieb« waren ca. 380 Ochsen und Stiere, 2oO Kühe und Rinder, 240 Kälber und 300 Hümmel. Die Preise stellten sich: Ochsen 1. Qual. X 68—70, 2. Qual. X 58—60, Kühe und Rinder 1. Qual. X. 56—58, 2. Qual. X 44-48, Kälber 1. Qual. X 50—55, 2. Qual. 44—46, Hämmel 1. Qual. X 54-56, 2. Qual. X 38-40 per 100 Pfd. Schlachtgewicht. Schweine je nach Qualität da« Pfund — Sv — Reichsbank Discont 4%. Reichsbank-Prtvat-Discont 2Vt o/o. Temperatur in Gießen. Januar 1880. Niederste......... . —21,0 e R. Mittlere........ . — 3,47 Mittel früherer Jahre ...... . — 0,75 Höchste .......... . + 6,3 Niederschlag an 10 Tagen ...... 0,59 Par. Zoll. „ im Mittel früherer Jahre an 16 Tagen 1,76 V Volksküche zu Gießen. VIII. Verzeichnis von Beiträgen an Geld und Naturalien, welche bei dem Rechner der Volksküche, Herrn K. Grüneberg, abgeliefert wurden. Uebertrag aus dem VII. Verzeichniß 5424 X 50 H. Für die „Volksküche" gesammelt 220 X 50 S> von: I. Hanstein 10 X, L. Petri II. 10 X, W. Demuth 5 X, H. Wagner 5 X, Adolph Noll 100 x, C. Wenzel 10 X, Dr. Gutfleisch 50 X, Ph. Uhl 10 X, C. Schmidt 10 X, Alker 4 X, B K. 6 X, N. N. 3 X, 2 X. P. P. 1 X, S. M. 1 X, 2 X, D C. 3 X, 3- 2 X, D. R. 2 X, Weiffenbach 10 X, Landger.-Ratb Steinberger 10 X, N. N. 2 X, Susanne Homberqer 5 X, Schierholz 3 X. F. May 1 X. O Bergen 3 X, N. N. 1 X, Univ. Secr Schäffer 5 X. N. N- 1 X. G. V. 2 X. G- S. 3 X, Fr. Roth 2 Xi Ehr. Daudt 5 X, Pfarrer E. Daudt 5 X, Florentine Daudt 5 X, D. K. 1 M, «. 3 X, E. W 2 x. A. M. 2 X, P- P'tz 3 X, A. L. 2 X, Btndewald 3 X, Dr. I. 4 X, 8- & ß. 5 X, K. 3 X. (5- 3 X, Köbler 1 X 50 Sv N. N. 1 X. L- R. 1 X, H. B'ück ' X, F. Bender 1 X, B- F. 1 50 Sv N. N. 50^, Postsecr. Mittler IX, I. Römer 2 X. P. R. 2 X, Spreng 50 Sv Barthel 2 X 50 I. Kahl 2 X. G. Euler 3 X Ehr. Helm 1 X, Lips 5 X, H. Faß 1 X, Frau Keller 3 X, Provinzial - Direclor Dr. Boeckmann 20 X, N. N. 1 X, Hauptmann Winter 5 X- 5). 2 X. N. N. 1 X, E. M. 1 X, Nover 5 x, ©. 1 X. Gebhardt 9 X, Koch & Patz 20 X, I. Noll 1 X, Fr. 91. 2 X Gesammt-Summe 5645 X 00 Sv Vergeht das füttern der hungernden Kögel nicht! Bekanntmachung. 743) Die Firma Meier Kahn und Gottschalk Grünebaum zu -Langsdorf (Handkls-Gtschäft mit Manufactur- und Colonial-Waaren am 29. März 1876 auf Isaak Kahn und Feist Kahn daselbst übergegangen) ist erloschen. Hungen, den 29. Januar 1880. Großherzogl. Amtsgericht Hungen. __________Krauß.__________ Holzberfteigerung. Donnerstag den 12. Februar, von Morgens 9 Uhr an, soll in den hiesigen Gemeindewaldungen, Distrikt Hard, Steinesberg und Rothen- trisch nachverzetchnetes Holz versteigert -werden: 146 Rmtr- Buchen-Schettholz, 162 , „ u.Nadel'Knüppel 98 „ „ Erlen- u. Nadel- Stockhoiz, 469 y Buchen-, Erlen u. Nadel- Reiser, 17 Eichenstämme von 22—48 Ctm. Durchmrffer und 5—11 Mtr. Länge, 8 Buchenstämme von 29—63 Ctm. Durchmesser und 3—6 Mtr. Länge, 100 Nadelstämme von 15—31 Ctm. Durchmesser und 4—10 Mtr. Länge, 49 Grlenstämme von 21—34 Ctm. Durchmesser und 6—10 Mtr. Länge. Die Zusammenkunft ist im Ort. Ober-Bessingen, am 2. Febr. 1880. Großh. Bürgermeisterei Ober-Bessingen 745) Serth.___________ Ein altrenom- rnirtes Geschäft in bester Lage der Stadt ist zu verkaufen durch (54) BMte. Allgemeiner Anzeiger. Bekanntmachung. Amtliche Verkaufsstellen für Postwerthzeichen bestehen in Gießen: 1) bei Herrn LouiS Wenzel, Seltersweg. 2) bei den Herren Nau Sf Co., Wallthorstraße. 3) bei den He're Heinzerling 8? TribuS, Kreuz. 4) bei Herrn I. W. Kurz, Neustadt. 5) bei Herrn Emil Orbig, Retchensand-Bahnhofsstraße. Vertragsmäßig sind die Herren Verkäufer verpfllchtet, stets eine entsprechende Anzahl von Postwertzeichen vorräthig zu halten, dieselbe nach Bedarf rechtzeitig zu ergänzen und die einzelnen Marken zu keinem höheren, als dem Betrag ihres Werthes an das Publikum tm Allgemeinen während der ganzen Zett, in welcher das Geschäftslocal der Verkäufer geöffnet ist, jedenfalls aber innerhalb der für den Verkehr mit dem Publikum festgesetzten Dienststunden der Orts-Postanstalten abzugeben. Gießen, den 31. Januar 1879. Kaiserliches Postamt. _____________Locdmann. Köln Mindener Eisenbahn. 736) Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die auf Grund des Gesetzes, betreffend den Erwerb mehrerer Privatetsenbahnen für den Staat, vom 20. December 1879 und des Allerhöchsten Erlasses vom 29. desselben Monats eingesetzte unterzeichnete Königliche Direktion mit dem heutigen Lage die Verwaltung des Köln-Mindener Eisenbahn-Unternehmens von der bisherigen Gesellschafts-Direktion übernommen hat. Köln, den 1. Februar 1880. Königliche Direktion der Köln-Mindener Eisenbahn. Offermann. Bekanntmachung. 739) Umzugshalber findet vom 16. Februar d. I., von Morgens 9 Uhr ab, auf dem Lahnstein (Restauration) eine Versteigerung statt, bestehend in einem erst 2i/2 I hr gespielten Billard von Fürstweaer & Söhne in Mainz, ferner 300 Stüble, 50 Tiscke, Rouleaux, 200 Fuß laufende Kleider- letste mit Haken, ein Bierapparat, 2 Büffet mit doppelter Leitung, Waschtische, einige Betten, ein großer Glasschrank mit sechs Flügeln (für ein geschäst sich eignend) lind sonstiges Hausaerätbe________________— Inserat© für die „Frankfurter Zeitung" übernimmt und besorgt schnellstens, ohne Aufschlag und portofrei, Die Agentur der „frankfurter Zeitung": 747) Julius Wallach. Holzversteigerimg. Donnerstag den 12. Februar, Vormittags von 9 Uyr an, sollen in dem Beverner Gemeindewalv, D strict Langenbruch und Burghatn, folgende Holzsorttmente versteigert werden, als: 192 Rmtr. Buchen-Schettholz, 35 „ „ -Knüppelholz, 41 „ Nadel- „ 4700 Wellen Buchen-Retser, 100 „ Eichen- „ 6050 „ Nadel- „ und 98 Rmtr. Buchen-Stockholz. Die Zusammenkunft ist oberhalb Fünfhausen. Beuern, den 2. Februar 1880. Großh. Bürgermeisterei Beuern. 752) Ranft. AeUgeöotenes. Aechte Frankl. Würstchen empfiehlt (401 Gg. Wilh. Weidig. Weihe Vorhänge aller Art, Nouleaux-Drell in den gangbarsten Dessins, Anfertigung jeder Decorations-Arbeit in geschmackvollster Ausführung bei (ti Th. Briick^ Lchloßgaffe P. 1 Tannen - Scheithoh, le Qualität) pro Rmtr. 6Vr liefert frei in'S Haus Kneisel in Londorf. Bestellungen direct per Postkarte. (744 732) Ein zweijähriger Faselvcho (Berner Race) steht zu verkaufen bet Johanne- Graulich III. in ReinhardShain. Ein Commis Dienstmädchen gesucht i in einen besseren kleinen Haushalt. Näh. I in in der Exped. d. Gltts. 408) von 44 Hl* A OQ bat den Vogelkäfig ge- ivü wonnen. (737 Betr 522) empfiehlt Gff. With* Weidiff 405) gegenüber dem „Weinsaal" verlegt habe. Geschäfts-Anzeige Neu patentirte Bei 10 Gentner frei in's Haus, liefert Andr. 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