käst suade tltrti ke Nv. 1S2. Samstag den 3. Juli 1880» Kießener Mn;eiger Anzeige- nnb AMsM für Len Kreis Gieße«. 1 -chulstr«ß°L. 18. Erscheint titgttch mit «esmch»- M 2 gt>l>Hlrnftnrrrrit T f w 1 2 " ’ Durch bte Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. Amtlicher HHeit. An die Grotzheyoglichen Bürgermeistereien des Bezirks. Die Berichtigung der Ende dieses Monats fälligen Holzgelder aus den Oberförstereien Schiffenberg und Treis a. d. Lda. hat bis zum 25. Juli 1880 — Bei Meldung der Mahnung — anher zu geschehen, wovon Sie Ihren Gemeinde-Angehörigen in geeigneter Weise Kenntniß geben wollen. Gießen, am 29. Juni 1880.Großherzogliches Rentamt Gießen. ^ädrigem Be- E? Hof), Vor* tor der Geseü- kingeladeu» Rin. -> ^orttäge, ge- at 6prfwn nach ■* (4430 e. dch ch mit dem. oßcken" :5 bejerzt fein und i-sdoll miss. ____—- l greifen ifel*. »csurse (4129 lttg. aeberste Anzeige, Bpter, Astern rmann. el . E. FehsenfeldV groben Inhalts, a*" eiS rg* < M0t Hof (*?!• ; Fink!— SFW .. • Tfi poschel - wtsl Deutschland. m. Darmstadt, 27. Juni. (Bericht des Ausschusses der ersten Kammer über den Gesetzesentwurf, die allgemeine Bauordnung betreffend. Schluß.) Art. 54 wird zur Annahme empfohlen; in Art. 55, welcher bestimmt, daß Verkleidungen mit Brettern oder Schindeln auf den aus Niegelwandungen bestehenden Umfassungswänden von Gebäuden in der Regel nur dann zulässig sind, wenn diese Bauweise wegen klimatischer oder örtlicher Verhältnisse zum Bedürfniß geworden und wenn die betreffenden Gebäude auf den in Frage kommenden Seiten von der Eigenthumsgrenze mindestens 4 Meter entfernt sind, beantragt der Ausschuß, die letztere Entfernung auf 6 Meter festzusetzen. Weiter beantragt der Ausschuß im Einverstandniß mit der Regierung, von dieser Beschränkung außer den in Art. 56 genannten Bauwesen die bestehenden Gebäude auszunehmen. Zu Art. 56 wird in Uebereinstimmung mit der zweiten Kammer Annahme des Entwurfes beantragt, zu AN. 57 die gleiche Modifikation wie bei den Bestimmungen für die Städte. Von Art- 58, welcher bestimmt, daß in Local-Polizei-Reglements Bestimmung getroffen werden kann, in welchen Fällen ^bie Dächer von Gebäuden mit Schutzbrettern versehen werden müssen, glaubt der AuWbuß, daß derselbe sich nur auf städtische Verhältnisse anwcnden lasse, weßhalb seine Ablehnung beantragt wird. Zu Art. 59 wird Beitritt zu den Beschlüssen zweiter Kammer beantragt, Art. 60 jedoch aus demselben Grunde wie bei Art. 58 verworfen. Derselbe bestimmt nach der von der zweiten Kammer beschlossenen Fassung, daß in Städten von größerer Bedeutung und in Orten, bei welchen solches durch die Verhältnisse gerechtfertigt wird, durch Ortsstatuten allgemein oder für einzelne Theile über die Anordnung des Aeußeren der Gebäude entsprechende Vorschriften ertheilt werden können. Die Art. 61 und 62 werden nach den Beschlüssen der zweiten Kammer zur Annahme empfohlen. Ueber den vierten Titel des Entwurfes, welcher von der Zuständigkeit der Behörden und dem Verfahren in Bausachen handelt, hat der Fürst zu Sjsenburg-Birst ein, Durchlaucht, Bericht erstattet. Art. 63 wird in der Fassung des Entwurfes zur Annahme empfohlen, ebenso Art. 64, zu welchem von der zweiten Kammer ein wesentlicher Zusatz beschlossen wurde. Art. 64 lautet nach dem Entwurf: „Das Kreisamt führt die obere Aufsicht über die Handhabung der Baupolizei im Kreise. Es trifft die zur Ergänzung der allgemein baupolizeilichen Vorschriften im einzelnen Falle erforderlichen besonderen Anordnungen (Art. 3) und ist (hier wurde von der zweiten Kammer die Einschaltung beschlossen: „vorbehältlich der nachfolgenden Beschränkungen") insbesondere auch in denjenigen Fällen zuständig, welche nach den Bestimmungen dieses Gesetzes der Entschließung der Polizeiverwaltungsbehörde unterliegen. In den dazu geeigneten Fällen wird sich das Kreisamt bei Ausübung seiner vorstehend bezeichneten Functionen des Beiraths der technischen Behörden, insbesondere der Bau- und der Gesundheitsbehörde bedienen. Ist von einer Gemeinde kein Bau- verständiger speciell angenommen, so kann düs Kreisamt einen Techniker bezeichnen, den die Localpolizeibehörde in allen Fällen, wo ihr dies wünschenswerth erscheint, zu Rath zu ziehen hat; auch kann das Kreisamt im einzelnen Falle einen solchen Techniker mit der speciellen Ueberwachung eines Bauwesens beauftragen." Hierzu hatte die zweite Kammer den von dem Ausschüsse der ersten Kammer nicht gebilligten Zusatz beschlossen: „In den Städten, welche auf Grund der Städteordnung verwaltet werden, sind, unter der Voraussetzung , daß qualificirte Stadtbaumeister in den betreffenden Städten angestellt sind, die der Polizeiverwaltungsbehörde in diesem Gesetz zugewiesenen Befugnisse von dem Bürgermeister, vorbehaltlich der Oberaufsicht des Kreisamts, auszuüben." Zu den Art. 65—67 besteht kein wesentlicher Dissens mit den jenseitigen Beschlüssen. Art. 68 schreibt vor, daß die Localpolizeibehörde vor Einsendung der Pläne die Nachbarn des Bauenden von dem Project in Kenntniß zu setzen und deren etwaige Einwendungen, sofern sie nicht gütlich beseitigt werden können, dem Kreisamt zur Bestätigung vorzulegen, sowie auf Antrag der Nachbarn zu verfügen habe, welche Maßregeln zur Sicherstellung der benachbarten Grundstücke während des Baues zu treffen sind. Der Artikel wurde von der zweiten Kammer abgelehnt, der Ausschuß erster Kammer beantragt dagegen dessen Annahme, mit der Motivirung, daß er es nicht als seine Aufgabe erachten könne, der Baulust unter allen Umständen Vorschub zu leisten, und weiter, weil er das in dem Artikel vorgeschriebene Verfahren für geeignet halte, Baulustige vor nachträglichem großen Schaden zu bewahren. Die Art 69—73 finden in der von der zweiten Kammer beschlossenen Fassung keine Beanstandung; für Art. 74 beantragt der Ausschuß folgende Fassung: „Von den durch Gesetz, Verordnung oder Localpolizeireglements ertheilten polizeilichen Vorschriften kann m einzelnen, besonders berücksichtigenswerthen Fällen das Ministerium des Innern nach Anhörung des Gemeindevorstandes und des Kreisausschusses insoweit dispensiren, als nicht dadurch dem Rechte oder erheblichen Interessen Dritter Eintrag geschieht." Bei den Art. 75 und 76 besteht kem Dissens; Art. 77 soll nach dem Antrag des Ausschusses folgende Fassung erhalten: „Vor Ertheilung der endgültigen Baugenehmigung darf mit der Ausführung der Bauarbeiten ohne besondere Genehmigung der zuständigen Behörde nicht begonnen werden. Innerhalb 6 Wochen von dem Tage der zu bescheinigenden Einreichung des Gesuchs ist dem Antragsteller jedenfalls ein vorläufiger Bescheid zuzustellen." Art. 78 und 79 geben zu einer Beanstandung keinen Anlaß; zu Art. 80 wird Wiederherstellung des Regierungsentwurfes, zu den Art. 81—84 Beitritt zu den Beschlüssen der zweiten Kammer beantragt. Schießlich stellt der Ausschuß den Antrag, die Kammer wolle beschließen, Groß- herzoglicher Regierung das dringende Ersuchen auszusprechen, den Landständen sobald wie möglich eine Vorlage, die Einführung eines neuen Expropriationsgesetzes betreffend, zukommen zu lassen. m- Darmstadt, 1. Juli. (Erste Kammer der Stände. 15. Sitzung) Zu Beginn der heutigen Sitzung der ersten Kammer gibt der Präsident, Graf Görtz, eine Ueber; sicht über den Stand der dem Hause noch obliegenden Geschäfte. Hiernach verbleibt nach Erledigung der heutigen Tagesordnung nur noch ein Gegenstand zur Berathung, nämlich eine Eingabe der Gemeinde Geinsheim, Dammreparaturen betreffend, bezüglich deren eine Meinungsäußerung der Regierung an den Referenten des Ausschusses noch nicht gelangt ist Bezüglich des der Kammer wiederholt recommunicirten Gesetzesentwurfs in Betreff der Ausübung des Erziehungscechts in Bezug auf die Religion der Kinder beschließt die Kammer auf Vorschlag des Präsidenten, in eine weitere Berathung nicht einzugehen, ebenso bezüglich der Recommunication der zweiten Kammer wegen Abänderung des Art. 67 der Versassungsurkunde und der Art. 26 und 33 der land- ständischen Geschäftsordnung. Zwei weitere dem Hause vorliegende Petitionen sind erledigt, die eine durch den Tod des Petenten, die andere durch Zurücknahme. — Die weitere Berathung der Bauordnung verlief mit Rücksicht auf den Gang der gestrigen Verhandlungen in überaus rascher Weise. Eine beute Vormittag in Anwesenheit der Vertreter der Großh. Regierung stattgehabte Sitzung des Ausschusses batte das Resultat, daß die Majorität des Ausschusses ihre sämmtlichen zu den Art. 34—62 gestellten Anträge zu Gunsten der Minoriiätsanträge zurückzog, so daß fast ohne jegliche Debatte die genannten Artikel nach letzteren, von der Regierung gebilligten und meist m:t den Beschlüssen der zweiten Kammer übereinstimmenden Anträgen angenommen werden. Auf Antrag des Fürsten zu Bsenburg-Birstein, Durchlaucht, nimmt die Kammer sodann die Art. 63—84 en bloc und schließlich den Gesetzesentwurf im Ganzen, wie er aus ihren Berathungen heroorgegangen, einstimmig an, ebenso das von dem Ausschuß beantragte Ersuchen an die Regierung, den Landständen so bald wie möglich eine Vorlage, die Einführung eines neuen Expropriationsgesetzes betreffend, zukommen zu lassen. — Euer Beschwerde der katholischen Einwohner zu Nieder-Saulheim wegen Einführung einer gemeinsamen Schule wird nach längerer Debatte, an welcher sich Fürst zu Nsenburg-Birftein, sowie die Herren Wasserschleben, Dornseiff, Heinrich und Wern her, von Seiten der Regierung Geh. Staatsrath Knorr be- theiligcn, insoweit gegen 5 Stimmen stattgegeben, als dieselbe darauf begründet wird, daß Unberufene (in diesem Falle ein dem Gemeindevorstande angehöriger Jsraelite) bei der betreffenden Abstimmung mitgewirkt haben. — Dagegen wird das Gesuch einer Anzahl christlicher Einwohner zu Angenrod um Verwandlung ihrer mit den Israeliten gemeinsamen Schule in zwei konfessionell getrennte Schulen ohne Debatte abaelehnt. ebenso die Vorstellung mehrerer Bürger von Büdesheim, Kreis Bingen, die Abhaltung der kirchlichen Stiftungen in ihrer Pfarrkirche betreffend. Vier weitere Gesuche von Privaten werden gleichfalls abschläglich beschieden und vertagt sich die Kammer hieraus auf voraussichtlich längere Zeit. Berlin, 29. Ium. Die seit Jahren angestrebte Herbeiführung einer Uebereinstimmung der Reichsjustizgesetze mit der Militärgesetzgebung ist um einen Schritt gefördert worden, welcher wohl der Anregung des neuen General- Auditeurs, Geh- Rathes Oehlschläger, zu danken ist. Man wird sich erinnern, daß vor etwa 2 Jahren der Kaiser eine Jmmediatcommission zur Berathung einer Milttär-Strafproceßordnung berufen hat, deren Thätigkeit inzwischen bis jetzt resultatlos geblieben ist. In den letzten Tagen nun hat der Kaiser in der Person eines Flügel-Adjutanten, des Oberstlieutenants v. Winterfeld, z. Z. Commandeur des Kaiser Alexander-Regimentes, ein neues Mitglied für diese Commission ernannt, welche, wie verlautet, demnächst in Thätigkeit treten wird. Die Commission besteht nunmehr aus folgenden Mitgliedern: General der Infanterie v. Schwartzhoff, Commandeur des 3. Armee-Corps, Generallieutenant Frhr. v. Lee, Commandeur der 5. Division, Generalmajor v. Hülleffem, Commandant von Berlin, Generalmajor v. Schltchting, Chef des Generalstabes des Garde-Corps, und dem oben genannten Oberstlteutenant V. Winterfeld. — Der „Reichs-Anz." publicirt eine mit dem Tage der Verkündigung in Kraft tretende kaiserliche Verordnung, wonach die Einfuhr von gehacktem oder aus ähnliche Weise zerkleinertem oder sonst zubereitetem Schweinefleisch und von Würsten aller Art aus Amerika bis auf Weiteres verboten ist. Auf die Einfuhr ganzer Schinken und Speckseiten bezieht sich das Verbot nicht. Der Reichskanzler ist ermächtigt, Ausnahmen von dem Verbote zu gestatten und die deshalb erforderlichen Controlmaßregeln zu treffen. Arankreich. Paris, 28. Juni. Aus Montpellier wird der radikalen „Lanterne" vom 27. Juni telegraphtrt: Die Studtrenden der Medictn haben in Stärke von 250 Mann heute eine Privatversammlung gehalten und einstimmig be- sckloffen, sich täglich in corpore nach der Facultät zu begeben, um dort die Vorlesungen und Prüfungen zu unterbrechen und sich immer erst nach den üblichen drei Sommattonen zurückzuziehen, um am folgenden Morgen wieder, zukommen. Für einen Beamten der Facultät, welchen der Decan abgesetzt hatte, weil er sich nicht zum Denunctanten hergeben wollte, hat die Versamm- hing durch monatliche Beiträge so lange zu sorgen beschloflen, bis er eine andere Stelle gesunden hat. Vier Studenten sind auf morgen vor den Untersuchungsrichter geladen. — Die Abgeordneten von Montpellier sollen morgen eine Unterredung mit dem UnterrtchtSmintster haben und sich über den Decan der Facultät beschweren, der durch voreilige Herbeirufung der bewaffneten Gewalt die Studenten herausgefordert und so den neuen Conflict verschuldet hätte. Der Unterrichtsminister Jules Ferry scheint aber diese Auffaffung nicht zu theilen; denn er ist, wie man versichert, entschloffen, die Facultät von Mont- pellier auf einen bestimmten, längeren Zeitraum zu schließen. Aekgien. Brüssel, 30. Juni. Die Publtcation deS DepeschenwechselS zwtsche^ drr belgischen Regierung und dem Vatikan hat begonnen. Am 21. November theilte Minister Frere-Orban nach Nom mit, die katholischen Blätter behaup» teten, der Episcopat publtcire demnächst Schriftstücke, woraus das Einverneh' men des Episcopats mit dem Papst hervorgehe. Cardinal-Staatsseeretär Nina antwortete am 23. November mit der Frage, ob das Ministerium verlange, daß der Papst den Bischöfen den Mund schließe. Am 23. November wünscht Frere-Orban zu wissen, ob den Bischöfen das Gegentheil von dem, was man der Regierung mittheilte, geschrieben sei. Nina antwortete, die Sprache des päpstlichen Stuhles sei immer dieselbe, wie die des Episcopats gewesen; er mißbillige das Unterrichtsgesetz in seinen Grundsätzen, habe aber stets Ruhe, Vorsicht und Mäßigung empfohlen. lelrgraphische Depeschen. Wagirer's telegr. • Beieatk Berlin, 1. Juli. Die heutige Sitzung der Konferenz hat um 4 Uhr begonnen und bis 5y2 Uhr gedauert. Loudon, 1. Juli. Die „Times" erfährt, die konservative Partei sei geneigt, die Frage bezüglich der Abgabe einer Erklärung an Eidesstatt Seitens der Parlamentsmitglieder auf dem Wege der Gesetzgebung zu lösen. — Weiteren Nachrichten aus Nikosia vom 30. Juni zufolge haben, wie bereits ge- meldet, in Haifa Ruhestörungen zwischen deutschen Colontsten und Beduinen stattgefunden. Beiderseits gab es mehrere Todte. Die englische Corvette „Rapid", welche am 29. Juni eintraf, ging sofort weiter, um an der syrischen Küste sich mit dem Kononenboot „Bittern" zu vereinigen. Ragufa, 30. Juni. Eine Deputation von Dulcigno begab sich zu dem türkischen Gouverneur von Skutart, um von demselben Aufklärung über die angeblich beabsichtigte Abtretung Dulctgnos an Montenegro zu erbitten. Der Gouverneur erwiderte, daß ihm kein derartiger amtlicher Auftrag erthetlt sei, und forderte die Deputation auf, die nothwendtgen Vorbereitungen zu treffen, um Dulcigno eventuell gegen einen Angriff verthetdigen zu können. Die albanesische Liga sandte in Folge deffen 600 Bewaffnete nach Dulcigno • die türkische Garnison des Ortes zog sich nach Skutari zurück. Bukarest, 1. Juli. Dem Vernehmen nach forderte England Rumänien zur Zahlung von 180,000 Pfund an die Türket für die Küstendje- Eisenbahn auf. l Paris, 1. Juli. Die „Agence Havas" constattrt. daß die Ausführung der Decrete in keinem Theile Frankreichs bemerkenswerthe Ruhestörungen hervorgerufen, und hebt hervot, daß die Märzdecrete nur gegen die Jesutten- Ntederlaffungen zur Ausführung gelangten, welche den ausdrücklichen Befehl erhalten hätten, sich spätestens zum 30. Juni aufzulösen. Was die übrigen nicht autorisirten Männer-Congregationen angehe, so enthalte das betreffende Decret nur die dringende Aufforderung an diese, ihre Angelegenheiten zu t ."och zu erwähnen, daß der Regierung die materiellen Mittel gefehlt haben würden, wenn sie es unternommen hätte, gegen sämmtltche Con- gregat onen gleichzeitig vorzugehen. In der That habe in den meisten Klöstern die Räumung nicht weniger als 6 bis 7 Stunden in Anspruch genommen Indessen kenne die Regierung ihre Pflicht und werde dieselbe durchgehends mit gleicher Festigkeit erfüllen, sobald der Zeitpunkt dafür gekommen. 1 3uli. In der heutigen Schlußsitzung der Conferenz wurde die Fmalacte unterzeichnet, die den Conferenzbeschluß enthält. Sodann wurde eine Collectivnote angenommen, durch welche der Conferenzbeschluß der Türket und Griechenland mitgetheilt werden soll. Diese von allen Mächten unterzeichnete Note wird in Konstantinopel und Athen je von dem dortigen ältesten diplomatischen Vertreter der sechs Mächte den betreffenden Regierungen übergeben werden. Die Angabe, daß in Athen und Konstantinopel ver- schieden lautende Noten übergeben werden sollen, ist folglich unrichtig Sogenannte Secundär - Fragen , wie die Uebernahme eines Theiles der türkischen Schuld Seitens Griechenlands und die Freiheit der Culte, auf welche die Conferenz die Aufmerksamkeit der Mächte lenken ru wollen beschlossen hatte haben in dem Protokoll der Conferenz Erwähnung gesunden. Paris, 1. Juli. Der „Agence Havas" wird aus Belgrad vom Heutigen gemeldet:. Die albanesische Liga tödtete Hassan Pascha von Novt- bazar, welcher bemüht war, ein Christenmaffacre zu verhindern. Der Telegraph ist unterbrochen. ö Lokales. Gießen, 2. Juli. Wie den Lesern bekannt, soll am Sonntag, dm 4 Juli in Bad- Ems eine Kaiser-Regatta stattfinden. Zum bequemeren Besuch derselben hat die Königliche Eisenbahndirection einen Extrazug eingelegt, welcher Abends 8 Uhr 15 Mtn. von Ems bis nach Gießen weitergeführt wird. Die Königt. Eisenbahndirection gewährt für die Stationen der Strecke ab Wetzlar bis Ems freie Rückfahrt, was wahrscheinlich von Seiten der Cöln-Mindener Bahn für die Strecke Gießrn-Wetzlar auch der Fall sein wird. — Die ausgeführte Brunnenreparatur eines hiesigen Pumpenmachers wird demselben wohl nicht gut bekommen. Der gute Mann verkürzte Vas Brunnenrohr um 4 Meter, sowie Gestänge und Etsenstange und behielt solches für sich. Ein Gehülfe, welcher bei dem Betreffenden in Arbeit gestanden, verrieth dem Pumpenbesitzer die Geschichte und dieser leitete Untersuchung ein welche zur Folge hatte, daß die zurückbehaltenen Gegenstände in der Wohnung des Pumpen'macherS aufgefunden wurden. — Der Soldat, welcher mit dem falschen (Selbe manövririe (siehe gestr. Nr.) versuchte auch ein solches Stück in einem Laden der Marktstraße los zu werden. Hier lief ihm jedoch ein Lehrling bis zum Marktplatz nach und verlangte die Retournahme des unechten Stücke«. Gleichfalls wurde vor 14 Tagen von demselben Manne in einer Wirtschaft in der Löwenaaffe ein ähnlicher Versuch gemacht. Der Mann scheint gute Anlagen zu besitzen. Gießen, 2. Juli. Schwurgertchtsverhandlung am 1. Juli ds. J8. gegen Johannes Ferdinand Reuter's Ehefrau, wohnhaft in Nteder-Wöllstadt, wegen Kindesmords. — Die Verhandlung fand bet verschlossenen Thüren statt. Die Reuter's Frau war angeklagt: daß sie am 28. April ds. Js. das von ihr gebotene uneheliche Kind in oder gleich nach der Geburt vorsätzlich getödtet habe. Die Geschworenen nahmen jedoch nur eine fahrlässige Tödtung an, worauf der Gerichtshof biefelbe in eine Gefängnißstrafe von 1 ’/a Jahre verurtheilte. Vermischtes. Darmstadt, 1. Juli. Heute Vormittag gegen halb 9 Uhr entstand Feuerlärm, veranlaßt durch starken Rauch, welcher auS einer der zum Großh. Hofstall-Fourage-Magazin in der Pankratiusstraße gehörigen Scheuern emporstieg. Die Feuerwehr war rasch zur Stelle und fand, daß sich daselbst sitzendes, zu wenig trocken eingebrachtes Heu zu entzünden drohte und den starken Rauch verursachte. Unter fortwährender Wasserabgabe wurde das Heu herausgeschafft und so die Gefahr beseitigt. Bei der großen Masse der dorten lagernden Heu- und Strohvorräthe darf es als ein Glück angesehen werden, daß das Feuer nicht zum Ausbruch kam. Frankfurt, 30. Juni. Bis gestern Abend waren zum Besuch des Turnfestes 4000 Turner angemeldet, d. h. 1000 Turner mehr als um dieselbe Zeit zu dem am meist besuchten Turnfest in Leipzig. Nürnberg, 27. Juni. Der „N. A." schreibt: Gestern wurde der Forstqehilfe Vogler von Kraftshof zwischen Busch und Tennenlohe erschossen aufgefunden. Der Unglückliche ohne Zweifel von der Hand zweier, jene Gegend unsicher machenden Wilderer gefallen, versuchte noch in seinem Notizbuch zu schreiben. Sein Hund befand sich bei der Leiche. Wie wir soeben erfahren soll bereits einer der Thäter, angeblich von Neuhof bei Kraftshof, dingfest gemacht Verloosungen. Karlsruhe, 30. Juni. Bei der heutigen Gewinnziehung der Badischen 35-fl-Loose ÄTtqÄ IC 1000 14521 44436 44446 70540 92499 118842 143413 iso/oo 4yu^Zrnft 9!iuSabt ^edrichSelten Kirchliche Anzeigen der evangelischenGemeinde ruGießen. Gottesdienst: Sonntag, den 4. Juli. Morgens 9i/z Uhr: Pfarrer Schlosser. (Feier des heil. Abendmahls. — Katechismuslehre für die weibliche Jugend.) Nachmittags 2 Uhr: Pfarrer Dr. Naumann. Die Pfarrgeschäfte für die Woche vom 4. bis 10. Juli besorgt Pfarrer Schlosser. Briefkasten. _____ D. Red. 4460) IJie Direktion: Hoffmann. Neustadt. Restauration Oswald. daß ich meme ?eu7rr?L" ^"^g°n $u6Iitum «geben- Anzeige, Kriegerverein Giessen. G Abfahrt Mr Iahnenweihe nach Marburg: «onntag den Jul., Vormittags 11 Uhr 53 Mm. J Der Vorstand. Kaiser-Regatta aus der Lahn zu Bad Ems, veranstaltet ?ur Feier der Allerhöchsten Anwesenheit Mttjcstitl stch B-ambn 6161 Sieten, de Mmch htn von Vormittag! sollen im alten 31g steigert werben : Erd- u. Planirarbeit Maurerarbeit, veranft Steinhauerarbeit, „ Limmerarbeit, „ Dachdeckerarbrit, „ Schlosserarbeit, „ Weißbinderarbeit, „ Mstererarbeit, „ Gich'.n, den 30. J Großherzozl. Bürgel 4443) A. Bra HW Mtwirii i« Frie-elb Montag den z. W«i bi:, bei Auffühi nmikgMudei In dm Rabenauffchm H» tiusen uorhmmtnbei fe». Das Schlofferarbeiter «n befannt fletnad)i binflungeti an die W . Die Dachdech». v° * «s Äa6ena“< 26. Juni 4373) E°u°,rn ------------ htn 1 h« N ^»mittag- 3 Mh! bei?'.*’•» Ortt, ö-n ^0) ^ifgehoit; । . l-ut und ? , $ta herauj: ’ -?2^ Heu- jum a^; 1 ^5t8f4rf 4000 1 afli Achten ?° ^chgehllfe ^Unglückliche, iPuai, versuchte Sl» «ir soeben W«fi gemacht ■i; $!a?16 "ach Ul,6enn 4t, ln Arbeit -: J welche ^"""lachtts ?a ^luchte f im jedoch ■ ^rnz,ffr In oder ■*-r< verntthei/te. 4ch« 35.fl-Loose "ML 143413 nhifl», Keltert- ichen. , 3i* >n I°°- ■ina str W T leb. UrtliM. „,***«* idt, Ifl p/tl# X tefannt ^Is.rsvoü iMl um»* -.ki bn frt' i // M in 3880) •nania. Brennholz // ff ff 1480,36 3476,49 15,50 68,00 236 20 4564 33 u tf tf N ff H Mittwoch -en 7. n. Mw., von Vormittags 9 Uhr an, füllen im alten Rathhaussaale versteigert werden: Erd- u. Planirarbeit, veranschlagt zu Großh. Ortsgericht. Müller. Samstag den 17. Juli, Nachmittags 3 Ubr, "soll auf dahiesigem Ortsgericht die Hof- raithe des I a k o b V o g t als: ^ur V Nr. 917, 212 Meter, Hofraithe tn der Wallthorstraße, Mistbietend versteigert werden. Gießen, den 5. Juni 1880. Großh. Hess. Geh. Medicinalrnth. Giessen, den 1. Juli 1880. la. Buchen.Schettholz, geschnitten, pro Centner . ist zu besetzen und wollen sich Bewerber bis zum 15. d. M- bet der unterzeichneten Behörde melden. Gießen, den 2. Juli 1880. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. __A. Bramm. FKOHSIXN! Beut- Abrnö prän- 9 tll,r: Getter <»lr er«etmmltmg» Um Erscheinen sammtlicher Mitglieder wird dringend gebeten. E? _____________ ______Der Vorstand. Toües Anzeige. Verwandten, Freunden und Bekannten hieru.it die schmerzliche Nachricht, daß meine unvergeßliche Gattin Anna Margarethe Rinn geb. Bender, gestern Vormittag 10 Uhr tm 72. Lebensjahre sanft dem Herrn entschlafen tst. Um stille Thetlnahme bittet Andreas Kinn, ©tconom Gießen, den 2. Jul, 1880. "U"1, Die Beerdigung findet Samstag Nachmittag 3 Ubr vom Sterbehause, Neustadt 146, aus statt. vermischte Anzeigen. 4489) Ein Wiese von circa 3 Morgen ist zu Heu und Grummet zu verpachten. H M. Iughardt. 4490) Das Heugras von meiner Wiese zu verpachten. Balth. Schmidt Ww, Markt A. 6. Arbcitsverfleigerung ju Friedelhaufen. Montag den S. Juli d. Js., Nachmittags 2 Uhr, sollen die, bei Aufführung eines Oeco- nomtegebäudes tn dem Fretherrltch von Rabenau'schen Hofe zu Frtedel- biusen vorkommenden Maurer-, Zimmer-, Dachdecker- und Schlofferarbeiten unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen an die Wenigstnehmenden, an Ort und Steve, tn Accord gegeben werden. Wischers Bierhalle. Heute, Samstag den 3. Juli: MILITÄR - CONCERT 4488) von der Regiments musik. Anfang 8 Zlhr. — Entree 25 pfg. Die Dachdeckerarbeit besteht circa 300 qm Schieferdach. Rabenau, 26. Juni 1880. Der Bauverwalter: ^373)Unger. w 6128,72 Maurerarbeit, veranschl.zu Strtnhauerarbett, Zimmerarbeit, Dachdeckerarbeit, Schlofferarbeit, Weißbtnderarbett, Pflästererarbeit, „ „ „ 13532,95 Gießm, den 30. Juni 1880. Großherzogl. Bürgermeisterei Gießen. 4443) A. B r a m m. 4463) Sandgasse D. 165 ist das untere l^ogts zu vermiethrn. Näheres daselbst in meiner Werkstätte. Adolf Hoß. 4464) Ein Familienlogis zu vermiethen und gleich beziehbar. __Walltborstraße A. 143. ,,.437O) Durch Versetzung des Herrn L^tz 'st dessen Logis anderweit zu vermiethen. Ioh. Arnold, Asterweg. 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Müller, ___ __Wallthor. 4481) Zwei ineinandergehende Zimmer sind zu vermiethen und 1. August zu be- Ziehen in Nr. 68, Eanzleiberg. ~^487) Ein Logis zu vermiethen. ___________ Maigasse Nr. 14. 4492) Ein Zimmer mit Eabinet, möb- lrrt oder unmöblirt, zu vermiethen. ------Rothenberger, Kaplansgasse. 4493) Der mittlere Stock meines Neben- । rrU,C^ A ^ÜEhend aus 4 Zimmern nebst I auem Zubehör, (auf Wunsch noch einige Mansarden) ist sofort oder auch später, an eine ruhige Familie zu vermiethen. ^od. Fischer, Alicenstrafe E. 104. . ^96) Ein kleines Familienlogis ist lm Hinterhause des Gasthaus zum Löwen zu vermiethen. Beste Kernseife, Settlaugenmehl und Waschpulver, Feinste ReiHstärke und Kugclblau empfiehlt (4317 ________Carl Hoffmann. 4485) Eine gute Hobelbank ist zu ver- aufen im PromenadenhauS. Das .ßeugras m Wiese am Leihgefterner Weg verkauft K6) Th. Haubach, Bahnhofstr. 4484) Unterzeichnete empfiehlt sich in ollen weiblichen Arbeiten, Waschen, Putzen Nahen, Stricken, Krankenpflege u. s. w' unb bittet um gütige Berücksichtigung bei Bedarf. Frau Rohlich, wohnhaft bei Hrn. K rausch, Schloßgasse, Vorderhaus. fl Ä von ausgekämmtem Haar Tl All I A werden für RM. gemacht, f Jill I H •Put.e* dauerhafte 5 4477) Friseur, Gießen. 1000,000 Hark Sternberg Ä Co Den amtlichen Ausweisen zufolge als 244,352 Tonnen ä 20 Ctr. Ge- Ehlert. Braun. 4476) «BOSSES cowebt M1LITAR-CONCERT von der Capelle des II. Gr. Hess. Inf.-Regts. Nr. 116 unter Leitung Anfang 4 Uhr. ihres Capellmeisters Herrn C. Krausse, Anfang 5 Uhr. Entree 35 Pfg. 4469) Verantwortliche Redaction: A. Scheyda. — Druck und Verlag der Brühl'schen Univ-Druckerei (Fr. Chr. Pietsch) in Gießen. wurden im Jahre 1878 nicht weniger Berlin, den 30. Juni 1880. treide von der Ostbahn nach Danzig geführt. Die sämmtliehen ankommenden grossen Massen Getreide müssen behufs marktfähiger Herstellung auf die Speicher gebracht werden. Die Gesammteinnahmen dieser einen Linie beziffern sich daher, wenn man lediglich den Getreideverkehr zur Grundlage der Berechnung annimmt, auf ein Bruttoerträgniss von voraussichtlich 150 — 160,000 Jt. für diese eine Theilstrecke. Dazu kommen aber noch weitere beträchtliche Gütertransport-Einnahmen, indem nämlich ein erheblicher Theil der Getreidemassen nicht nur nach sondern auch von den Speichern und wieder durch die Pferdebahn theils zur Ostbahn theils zur Verschiffung nach Neufahrwasser, dem Hafen von Danzig, befördert werden wird. Und da äusser in Getreide der Verkehr auch in Eisen, Kohlen, anderen Artikeln, wie z. B. Heringen, ein immerhin recht bedeutender, auch der Handel in Danzig in Folge der stetigen Vergrösserung des Russischen Eisenbahnnetzes und der damit verbundenen Erschliessung neuer Hinterländer in fortwährender Zunahme begriffen ist, andererseits aber die Spesen dieses Gütertransports im Verhältniss zu dessen Einnahmen als sehr geringe zu veranschlagen sind, so darf allein schon aus dem Gütertransporte dieser Linie eine beträchtliche Rente der Danziger Anlagen erwartet werden. — Die anderen Linien der Danziger Pferdebahn, welche den Dienst in der Stadt versehen und an der Weichsel entlang nach dem Hafen- und Badeorte Neufahrwasser mit Anschlüssen vom Ostbahnhofe und vom Kaiserlichen Werft-Etablissement sowohl für Personen- als auch für den (Güterverkehr eingerichtet werden, dürfen neben einem voraussichtlich sehr frequenten Personen-Verkeht gleichfalls auf beträchtliche Güter-Transport-Einnahmen rechnen. Anderseits werden auch die Einnahmen aus dem Personen-Verkehre von sachverständiger und mit den Danziger localen Verhältnissen vertrauter Seite hoch taxirt; es mag- in dieser Beziehung aber genügen, auf die naturgemässe Frequenz einer Stadl von über 100,000 Einwohnern hinzuweisen. Schliesslich sei noch erwähnt, dass auch der höchst bedeutende Güterverkehr zwischen Danzig* und dem Hafen von Neufahrwasser, welcher der Pferdebahn wegen ihrer directen Verbindung mit sämmtliehen Speichern und mit dem Ostbahnhofe, sowie mit allen Lade- und Löschstellen längs der Weichsel zwischen Danzig und Neufahrwasser naturgemäss zufallen wird, der Gesellschaft gleichfalls sehr erhebliche Einnahmen bringen muss. Burg Staufenberg Sonntag den 4. Juli: Mit Bezugnahme auf obige Subscriptions-Einladung geben wir nachfolgende Angaben über unsere Gesellschaft: Die Provinzial-Tramway-Com- pagnie welche Behufs Herstellung und Betriebes von Pferdebahnlinien für die Grösseren Städte des Reiches im März d. Js. in’s Leben gerufen wurde, hat ihre Thätigkeit bereits mit dem Bau einer Pferdebahn in Danzig begonnen. Derselbe schreitet daselbst rüstig vor, und werden die Linien: „Ostbahn-Speicherinsel“ und die Linie in der inneren Stadt schon in Kurzem dem Betriebe übergeben werden. Durch die Statuten ist festgesetzt, dass zum Bau einer jeden einzelnen Pferdebahn in den anderen Städten die jeweilige Zustimmung der Actionäre selbst resp. der General-Versammlung einzuholen ist. Das Bedürfniss und der Nutzen der Pferdebahnen wird m neuester Zeit so allgemein anerkannt und werden solche bei der steigenden Zunahme des Verkehrs und dem Wachsthum der meisten grösseren Deutschen Städte an Beyölkerungszahl so bestimmt eine mehr und mehr zunehmende Nothwendigk eit, dass eineMotivirung der Errichtung der Gesellschaft neben dem Hinweis auf diese notorischen Umstände sicherlich nicht benöthigt jst _ ebenso ist auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen, welche für Pferdebahnen durchweg vorzügliche Resultate aufweisen, die Rentabilität in allen einigermaassen verkehrsreichen Städten als eine gesicherte zu betrachten; es erscheint daher überflüssig, an dieser Stelle dies weiter zu erörtern,’ und erübrigt es nur, über die Verhältnisse und Anlage der bis letzt seitens der Gesellschaft unternommenen im Bau befindlichen Bahn in Danzi