*****lM. obfr ali Lehrling « rnbft bei tintr M . -- Emilie mFE Mobnuag und R»“' »e.-raukmrt^K iV. f- gl,n» 8 "" ;bun£__ ■‘#«5 MM et* Käufer! l|8 dm 2 smrtj yux 6il t(" 2chnell-Lüuikr4 litt QU5 Pesl 1J Minuten 24mal her umlaufen «chmidt. NN - sä' dieses Jahr nachstehende, Morgens 8 Uhr beginnende Märkte anberaumt worden, und zwar: den 16. Juli in Alsfeld, 21. , „ Nidda, " 22. ’ „ Nieder-Wöllstadt, „ 23. „ Groß-Bieberau, „ 24. „ „ Bickenbach, „ 26. „ „ Groß-Gerau, „ 27. „ „ Goddelau, „ 28 „ „ Gernsheim. Die von der Remonte-AnkaufsKommission erkauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und sofort gegen Quittung b«r v,zahlt. Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den Kauf rückgängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des Kaufpreises un der Unkosten zurückzunehmen, auch sind Knppensetzer vom Ankauf ausgeschloffen. ßuw6ehmh oin« ^nhffmiftpr von Die Verkäufer sind fe'ncr verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue starke rindlederne Trense mit starkem Gebiß^und eine Kopshalster von Leder oder Hanf mit 2 mindestens zwei Meter langen starken hänfenen Stricken ohne besondere Vergütung mttzu.geben. Um die Abstammung der vorgeführten Pferde feststellen zu können, ist es erwünscht, daß die Deckschetne mögltchst mttgebracht werden. Kriegs-Ministerium. Abtheilung für das Remonte-Wesen, von Rauck. von Usl gewinnbringender Beschäftigung zufließt. Das Einkommen der in 8.6 bezeichneten Steuerpflichtigen wird indeß bei der Steuerveranlagung nur mit der Halste in Ansatz gebracht, welche, wenn mehrere Kinder vorhanden sind, noch durch die Kopfzahl der Kinder getheilt^wird^ ^branlagung ist 2s gestattet, besondere, die Leistungsfähigkeit beeinflussende wirthschaftliche Lerhältnisse der Steuerpflichtigen (eine große Zahl von K.ndern, die Verpflichtung zur llnterhaltung armer Angehöriger, andauernde Krankheit ferner Verschuldung und außergewöhnliche Ungluckssalle, fofern die Leiftungssahig- keit' wesentlich dadurch beeinträchtigt wird) dergestalt^zu berücksichtigen, daß eine Er- mäßiaur.g um eine Stufe stattfinden kann. Wurde der Steuerpflichtige der untersten Stufe angehören, so kann seine Freilassung von der Steuer (S 8) erfolgen. Jeder Steuerpflichtige wird in demjenigen Bundesstaate zur Steuer herangezogen, in welchem er seinen Wohnsitz, d. h. eine Wohnung unter Umständen inne hat, welche auf die Absicht der dauernden Beibehaltung einer solchen schließen lassen. Hat er in keinem Bundesstaat einen Wohnsitz, so wird er in demjenigen Staate besteuert, m welchem er sich aufhält. Hat der Steuerpflichtige seinen Wotmsitz, dezw. leinen Aufenthalt tn s Ausland verlegt, so erfolgt seine Besteuerung in seinem Hetmathftaate. Hat em Steuerpflichtiger in seinem Heimathstaate und außerdem in andern Bundesstaaten einen Wohnsitz, so kann er nur in dem ersteren zur Steuer herangezogen werden. , S 11. Im Reichs- oder Staatsdienste stehende Deutsche werden in bemjemgen Bundesstaate besteuert, in welchem sie ihren dienstlichen Wohnsitz haben. Gehalt, Pension und Wartegeld, welches deutsche M'litärperionen und Civilbeamte, sowie deren Hinterbliebene aus einer Reichs- oder Landeskasse beziehen, wird sofern diese Personen nicht in einem andern Bundesstaat einen die Steuerentrichtung begründenden Wohnsitz oder Aufenthalt haben, in demjenigen Bundesstaate besteuert, in welchem die Zahlung geleistet wird. Neben diesen Emolumenten ist auch das aus dem Grundbesitz oder dem Betrieb eines Gewerbes berührende Einkommen in demselben Bundesstaate zur Steuer beranzuziehen. Beim Umzug ans einem Bundesstaat in einen andern ist die Steuer für dasienige Kalenderquartal, in welchem der Umzug erfolgt, noch an die bisherige Steuerempfangsstelle zu entrichten. . S 12 Der Steuerpflichtige hat den ihm bekannt zu machenden Betrag der Steuer vierteljährlich in den ersten acht Tagen des letzten Monats des betreffenden Kalenderquartals zn entrichten. Es hängt von ihm ab, die Steuer auch ur einen längeren Leitraum bis zum ganzen tn dem Steuerjahre zu entrichtenden Betrage zu bezahlen. Von denjenigen, welche Besoldungen, Emolumente, Wartegelder und Pensionen aus einer Reichs- oder Landeskasse beziehen, kann die Steuer in der Art erhoben werden, daß der Betrag aus der Kasse, aus welcher die letztere gezahlt werden, tn Abzug gebracht und der Empfangsstelle überwiesen wird. « 13. Beschwerden über die Festsetzung, beziehungsweise Veranlagung der Steuer (SS 7 und 8) sind mit Ausschluß des Rechtswegs binnen einer Frist von vier Wochen nach erfolgter Bekanntmachung der Heberolle, beziehungsweise der etwaigen besonderen Benachrichtigung des Steuerpflichtigen bei derjenigen Behörde anzubringen, welche die Steuer festgesetzt, bezw. veranlagt hat. Die Entscheidung erfolgt seitens der Bezirkssteuerbehörde des Bundesstaates, in welchem die Festsetzung, bezw. Veranlagung der Steuer stattgefunden hat. Gegen diese Entscheidung fit binncn erner Frist von vier Wochen nach dem Empfange derselben eine weitere Beschwerde an die oberste Landesfinanzbehörde zulässig; die Entscheidung dieser^Behörde S 14. Ab- und Zugänge am Einkommen wahrend des Steuerzahre^ and>rn an der einmal veranlagten Steuer nichts. Erlischt jedoch ein s"ue^flichtiges Einkommen nach geschehener Veranlagung gänzlich, so ist die ganze davon-veranlagteiSleuer (8 8) von dem Beginn des Kalenderquartals ab, in welchem der Antrag auf Ermäßigung der Steuer gestellt oder das fragliche Einkommen gänzlich erloschen ist,.in Abgang zu stellen. Wird ein Steuerpflichtiger nach geschehener Veranlagung von dem v.lüft einer Einnahmequelle oder von außergewöhnlichen Unglückssallen betroffen und.dadurch in seinem Nahrungszustande zurückgesetzt, so kann die Bezirkssteuerbehoide die Steuer zu einem verhältnißmäßigen Betrage erlassen. S 15. Die Nachforderung der Steuer findet^im Falle gänzlicher Uebergehung nur für das Steuerjahr statt, in welchem die ^chforderung geltend gemacht wird. Im Falle eines zu geringen Ansatzes fällt jede Nachforderung weg. Ist bie unterbliebene Entrichtung von Steuerbeträgen die Folge der Zuwiderhandlung gegen eine Verwaltungsvorsch'i-t, so verjährt die Nachforderung nur gleichzeitig mit der Strafe. S 16 Die zur Hebung gestellte, aber im Rückstand verbliebene ober gestundete Steuer verjährt in vier Jahren von dem Ablauf des Steuerjahr, s an gerechnet, in welches der Zahlungstermin fällt. Die Verjährung wird durch Zahlungsaufforderung, Verfügung der Zwangsvollstreckung und Stundung unterbrochen Nach Abla des Steuerjahres, in welchem dem Steuerpflichtigen die letzte Aufforderung zngestellt, d.e Der Welirsteueraesetzentwurf. Berlin, 28. April. Der Wehrsteuergesetzentwurf hat nach der „Nordd. Allg. Ztg." folgenden Wortlaut: S 1. Wehrpflichtige haben, soweit sie der gesetzlichen Dienstpflicht im stehenden Heer in der Flotte, der Landwehr oder der Seewehr erster Klasse nicht genügen, eine Steuer nach den Vorschriften dieses Gesetzes zu entrichten. Der Steuer insbesonders unterworfene Wehrpflichtige sind die, welche 1) vom Dienst im Heere oder der Marine ausgeschlossen oder ausgemustert; 2) vor erfüllter Dienstpflicht aus jedem Militar- verhältniß ausscheiden. . , . . ... S 2. Die Steuerpflicht dauert längstens zwölf Jahre und beginnt mit dem 1. April, welcher der endgültigen Feststellung einer der im $ 1 bezeichneten Voraussetzungen zunächst folgt. r, . . S 3. Im besondern wird bestimmt: 1) Steuerpflichtigen, welche in dem stehenden Heere, der Flotte, der Landwehr oder der Seewehr erster Klasse gedient, bezw. im Landsturm actioen Dienst geleistet haben, wird die Dienstzeit auf die Tauer der Steuerpflicht dergestalt in Anrechnung gebracht, daß jedes angefangene Dienstfahr voll gerechnet wird. 2) Werden Steuerpflichtige zum actioen Dienst emgezogen, so hort ihre Steuerpflicht mit dem Beginne des Steuerjahres auf, in welchem ihre Einziehung erfolgt. D'e für das betreffende Steuerjahr bete ts entrichteten ©teuerbetrage weiden den Steuerpflichtigen zurückerstattet. Treten diese Personen später in die Ersatzreserve, die Seewehr zweiter Klasse bezw- den Landsturm zurück, so sind sie, falls die Steuerperiode noch nicht verstrichen ist, für die Tauer derselben, und zwar vom Beginne des nächsten Steucrjahres ab, wiederum der Steuerpflicht unterworfen. Werden Wehrpflichtige in den Fällen des S 21 Absatz 2 und 8 55 Absatz 2 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 nachträglich oder von Neuem zum actioen Dienst ausgehoben, fo findet eine Erstattung her entrichteten Steuerbeträge nicht statt 3) Ersatzreseroislen erster Klasse, welche eine Friedensübung in dem bei der Einberufung festgesetzten oollen Umfange erfüllt haben, zahlen, unbeschadet der nach Nr. 2 zuständigen Vergünstigungeii, fortan bis zum Ablaute der Steuerperiode nur die Hälfte der Steuersätze. 8 4. Die Verpflichtung zur Entrichtung der Steuer erlischt im Falle des Todes mit dem Ablauf des Kalenderquartals, in welchem sich der Todesfall ereignet hat- S 5 Der Steuer sind nicht unterworfen: 1) Wehrpflichtige, welche vor dem 1. Januar 1872 militärpflichtig geworden sind; 2) Wehrpflichtige, welche durch eine Dienstbeschädigung zum ferneren Militärdienst unbrauchbar geworden sind oder, abgesehen von dem Falle einer Dienstbeschädigung, einen gesetzlichen Anspruch auf Jn- validenversorgung haben; 3) Wehrpflichtige, welche in Folge geistiger ober körperlicher Gebrechen erwerbsunfähig sind uno fein hinreichendes Einkommen besitzen, um sich und diejenigen Angehörigen zu unterhalten, deren Alimentation ihnen gesetzlich obliegt; 4) Wehrpflichtige, welche regelmäßige Unterstützung von der öffentlichen Armenpflege empfangen. 8 6- -Zur Zahlung der Steuer sind außerdem die Eltern, bezw. Adoptiveltern der in 8 1 bezeichneten Wehrpflichtigen für die Zeit verpflichtet, in welcher sie dieselben auf Grund rechtlicher Verpflichtung ganz oder theilweise unterhalten. Diese Personen haben die Steuer so lange zu entrichten, als die Steuerpflicht der von ihnen unterhaltenen Wehrpflichtigen dauert, bezw. bis zum Ablauf des Kalenderquartals, in welchem sie denselben zuletzt Unterhalt gewährt haben. . . p £ „ S 7. Von den in 8 1 bezeichneten Personen wird für fedes Steueriahr eine feste Steuer von 4 Jt. erhoben- Das Steuerjahr beginnt mit dem 1. April und schließt mit dem 31. März jeden Jahres. Für diese Steuer find die in 8 6 bezeichneten Personen solidarisch haftbar. S 8 Außer der festen Steuer (8 7) haben a. Steuerpflichtige, bereit steuerpflichtiges Einkommen den Betrag von 6000 JL übersteigt, eine Jahressteuer von 3 vEt xu entrichten, welche bei einem Jahreseinkommen von mehr als 6000—7000 Jt. 180 jl. unb von mehr als 7000-8000 JL 210 JL und so fort für jedes weitere Einkommen von 1000X 30 Jfc Steuer mehr beträgt; b. deren steuerpflichtiges Einkommen den Betrag von 6000 Jl. nicht übersteigt, eine Jahressteuer nach folgenden Sätzen zu entrichten- Bei einem Jahreseinkommen von mehr als (bis einschließlich) 5400—6000 148 T 4800-5400 120, 4200-4800 96, 3600-4200 72, 3000-3600 52, 2400-3000 36 1800—2400 24 1500—1800 18, 1200—1500 12, 1000—1200 10. Personen, deren Jahreseinkommen den Betrag von 1000 Jl. nicht übersteigt, sind lediglich der im 8 7 bestimmten Steuer unterworfen. , , , , , S 9- Die Veranlagung der im 8 8 bezeichneten Steuer erfolgt nach Maßgabe des Gesammteinkommens, welches den Steuerpflichtigen 1) aus Grundeigenthum, 2) aus Eapitalvermögen, 3) aus Rechten auf periodische Hebungen oder auf Vortheile irgend welcher Art, 4) aus dem Ertrag irgend eines Gewerbes ober irgenb eine Art Zwangsvollstreckung verfügt oder die bewilligte Frist abgelaufen ist, beginnt eine neue vierjährige Verjährungsfrist. Durch den Ablauf der Verjährungsfrist wird der Steuerpflichtige endgültig von jedem ferneren Ansprüche frei- 8 17. Die Ermittlung der Steuerpflichtigen und die Festsetzung, bezw. Veranlagung, sowie die Erhebung und Verwaltung der Steuer erfolgt durch die Steuerbehörden und Beamten der einzelnen Bundesstaaten. Die betreffenden Kosten werden jedem Bundesstaate mit 4 pEt- der in seinem Gebiete zur Erhebung gelangenden Steuer- beträge vergütet. Die Gemeinden und selbstständigen Gutsbezirke sind verpflichtet, die bezüglichen örtlichen Geschäfte auf Verlangen der Landesbehörde gegen eine von derselben zu bestimmende Vergütung zu übernehmen. Bezüglich der Vollstreckbarkeit und des Vollstreckungsverfahrens wird die Steuer den Landesabgaben gleich geachtet. 8 18. Der Bunocsrath regelt das Verfahren bei Ermittlung der Steuerpflicht, sowie bei der Feststellung des Einkommens und der Vermögensverhältnisse der Steuerpflichtigen und erlägt die sonst zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Bestimmungen. Uebertretungen der zu diesem Gesetz erlassenen Verwaltungsoorschriften werden mit einer Geldstrafe bis zu 300 JL. geahndet- Die Verwandlung einer Geldstrafe, zu deren Zahlung der Schuldige unvernrögend ist, in eine Freiheitsstrafe findet nicht statt. Die Untersuchung und Entscheidung der strafbaren Handlungen stehl dem Gericht zu, wenn nicht der Beschuldigte die von der Bezirkssteuerbehörde vorläufig festzusctzende Geldstrafe nebst den durch das Verfahren gegen ihn entstandenen Kosten binnen einer ihm bekannt gemachten Frist freiwillig zahlt- Ist der Beschuldigte in ^aft oder hat derselbe im Jnlande keinen Wohnsitz, so erfolgt das Einschreiten des Gerichts ohne vorläufige Festsetzung der Strafe durch die Bezirkssteuerbehörde- Dasselbe findet statt, wenn die Bezukssteuerbehörde aus sonstigen Gründen von der vorläufigen Festsetzung der Strafe Abstand zu nehmen erklärt oder der Angeschuldigte hierauf verzichtet. Wenn der Schuldige, bevor die Zuwiderhandlung bei der Bezirks- steuerbehörde zur Anzeige gebracht ist, der ihm nach den Verwaltungsvorschriften obliegenden Verpflichtung genügt, kann von der Strafverfolgung Abstand genommen werden. Die Entscheidung wegen der vorenthaltencn Steuer verbleibt in allen Fällen der Bezirkssieuerbebörde. Die nach den Vorschriften dieses Gesetzes verwirkten Geldstrafen fallen dem Fiscus desjenigen Staates zu, von dessen Behörden die Strafentscheidung erlassen ist. . § 19. Hinsichtlich der Ueberwachung des Verfahrens bet der Ermittlung, Festsetzung. bezw. Veranlagung, sowie Erhebung und Verwaltung der Steuer finden die Bestimmungen des Art- 36 der Reichsoerfafsung Anwendung. 8 20. Das Gesetz tritt mit dem 1. October 1880 in Kraft- Dte erste nach den Vorschriften dieses Gesetzes zu bewirkende Festsetzung, bezw. Veranlagung der Steuer findet für den Zeitraum vom 1. October 1880 bis zum 31. März 1881 statt- Für die Besteuerung in der Folgezeit ist das Steuerjahr (8 7) maßgebend. In Betreff der Nachforderung und Verjährung der Steuer wird die erste Steuerperiode einem Steuerjahre gleich geachtet. Hinsichtlich derjenigen Steuerpflichtigen, bei denen die Voraussetzungen der Steuerpflicht (88 1, 2, 3, 5 und 6) bereits vor dem 1. October 1880 eingetreten sind, wird die Dauer der Steuerpflicht sC berechnet, als ob das Gesetz bereits am 1. Januar 1872 in Kraft getreten wäre. _______Urkundlich u s. m._______ Loka le s. Gießen, 1. Mai. (Sitzung der Stadtverordneten am 29. April.) Anwesend: Herr Bürgermeister Bramm, dte Herren Beigeordneten Keller und Heß; von Seiten der Stadtverordneten die Herren Gail, Grüne berg, Homberger, Lüdeking, Ad. Roll, Aug. Noll, Petri, Pfannmüller, Scheel, Schopbach, Wenzel und Wortmann. Der nach Eröffnung der Sitzung zur Berathung gestellte Punkt der heutigen Tagesordnung: „Wahl der Mitglieder der Emschätzungs-Commlssion für das Jahr 1*81", nach welcher 6 Mit. «lieber und 3 Ersatzmitglieder für die 1. Abteilung und 9 Mitglieder und 4 Ersatzmttgliedcr für die 2. Abtheilung der Steuerpflichtigen zu wählen sind, fand seine Erledigung in folgender Weise: Die seitherigen Mitglieder waren die Herren M. Homberger, Hoch, Bücking, Dornseiff, Mosler und Carl Schwan, als Ersatzmänner fungtrten dte Herren M. Homberger, Petri und Julius Bapst. — Nachdem dte genannte Commission zur Wiederwahl vo.geichlagen, jedoch von anderer Seite Gegenvorschläge gemacht wurden, wurden mittelst geheime, Abstimmung gewählt: aus der Milte der Stadtvordneten: die Herren Hoch mit 9 St., Wortmann mit 5 St., aus der Zahl der Steuerpflichtigen: die Herren Rechtsanwalt Dornfeiff mit 13 St., LouiS Bücking mit 12 St., Fritz Koch «Firma Koch & Kratz, mit 12 St., Zintzer mit 5 St. und Liebrich mit 5 St. Die hier vorliegende Stimmengleichheit erforderte den Entscheid durch das Loos welches auf Herrn Liebrich fiel. Als Ersatzmänner wurden erwählt die Herren Meyer Homberger, Anton Petri und Carl Schwan. Die für die 2. Abtheilung fungirende Commission, welche seither aus den Herren Lüdeking, Hanstein, Gruneberg, Chr- Schopbach, Heivr Vogt, Fr. Müller, F Hofmann, Steinberger und Ph. Schlatter bestand, wurde wiedergewählt. — Die Wahl des Herrn Oeconom Helfrich zum Mitglied des Wiesenvorstandes ist von Großb. Kreisamt bestätigt worden, wovon Kenntniß gegeben wird. — Nachdem in einet früheren Sitzung die Anstellung eines Dicars, resp. die Errichtung einer dritten evangelischen Pfarrstelle auf Vorschlag des Kirchenvorstandcs befürwortet, wurde auf eine weitere Eingabe hin in heutiger Sitzung'beschloffen. bis zur Bestellung eines Vicars 400 fl. oder 686 Jt. zur Verfügung zu stellen, um davon diejenigen Herren zu bonoriren, welche bis dabin die geistlichen Functionen besorgen. — Seitens des Schulvorstandes ist auf die Nothwendigkeit des Oelfarb- anstricbs der Gangwände, woselbst sich die Kleiderhaken befinden und die Aufstellung einer Uhr im Schulhause der höheren Mädchenschule vingewiejen worden; beide Positionen werden genehmigt. Nachdem in letzter Sitzung die Erbauung einer Turnhalle für die höhere Mädchenschule genehmigt und die Vorlage des bezüglichen Kostenvoranschlags verlangt wurde, stellt sich letzterer nun auf 20,342 für deren Bewilligung die Versammlung nach längerer Debatte sich ausspricht. — Balth. Volz von Alten-Buseck, welcher als Forstwart für den Schutzbezirk Hangelstein definitiv angestellt worden ist, sucht um die Bewilligung einer Remuneration für die Zeit seiner provisorischen Anstellung nach, die ihm auch im Betrage von , Locomotiv- führer Bergen (Anlage einer Einfriedigung), Chr Keller (Anbringung eines Balkons), Wirth Tertor (Eirichtung eines Ladens), Prof Buff Wittwe (Errichtung eines Grabdenkmals) werden befürwortet, dagegen das Gesuch des Balth. Weller um Erlaubniß zum Bau eines Hauses in den Eichgärten abgelehnt, da dieser Theil der (Statt noch nicht in den Bauplan gezogen ist. — Ein Schreiben des Schulvorstandes conftatirt die UrbcrfüQung der 2. Classe der Stadtknabm- schule und schlägt die Theilung dieser Claffe und die Anstellung eines Lehrers vor. Die Versammlung erklärt sich mit diesem Anträge einverstanden. — Auf ein Gesuch des Architeeten Stein um Ueberlassung städtischen Geländes an der vudwigsstraße hatte die Versammlung den Beschluß gefaßr, das fragliche Gelände vorerst in Parcellen eintheilen zu lassen. Diese Eln- theuung ist nun erfolgt und erklärt man sich mit derselben einverstanden, so daß die Versteigerung der Plätze erfolgen kann. Vermischtes. Gießen, 29. April. (Eine wohlgemeinte Warnung.) Die Nürnberger „Stadztg." erläßt eine Mahnung, die Kinder nicht allzubald sommerlich zu kleiden, weil der Temperatur noch nicht recht zu trauen sei und durch Erkältungen leicht der Genickkrampf hervorgerufen werde. Das genannte Blatt unterstützt seine Mahnung durch die Thatsache, daß in der Taub- stummen-Schule zu Nürnberg unter 24 nickt weniger als 9 Kinder sich befinden, welche durch diese schreckliche Krankheit ihr Gehör verloren haben. — (Schöner Zimmerschmuck.) Man nehme einen groben Waschschwamm und weiche ihn in warmem Wasser, bis er vollständig aufgebläht ist. Nachdem er dann so weich ausgedrückt ist, daß er halb trocken ist, streue man in die Löcher Hirse, Rolhklee- und Ratgrassamen, Reis, Hafer, hänge den Schwamm in ein Fenster, daß er einen Thetl des Tages von Oer Sonne beschienen wird, und bespritze ihn jeden Morgen leicht mit Wasser. Bald werden zarte Blätter emporschießen, rasch wachsen und eine herunterhängende Masse von lebhaftem Grün bilden. Bei regelmäßigem Bespritzen wird er später mit den rothen Blüthen des Klees untermisckt sein. Auerbach a. d. V., 26. April. Heute Morgen verlor der 24 Jahre alte Landwirth Michael Merkel von hier auf eine schreckliche Weise sein Leben. Beim Holzfahren aus dem Bensheimer Gemeindeivald am Melibokus wollte er auf ziemlich abschüssigem Weg eine Hemmkette anlegen Doch das Pferd konnte dem Druck des mit 50 Wellen beladenen Wagens nicht widerstehen, Merkel kam unter das Rad und wurde Ihm der Kopf fast vom Rumpfe getrennt. Der Fall ist um so bedauerlicher, da der junge Mann schon Familienvater und die Stütze seiner betagten, nicht gerade in günstigen Vermögensverhältnissen lebenden Eltern war. Neikgevoteues. 2381) Kranz. Bettstellen in ftufebaunv holz empfiehlt I. Heck, Schreiner. Bleichstr. 2573) Gebrauchte, gut erhaltene Wagen als: Halbverdeck, Kaleschen, Break und ein 12 sitztger Omnibus stehen billig zu verkaufen. __________________Ehr. Horeyseck. Strohhüte für Kinder, von 50 H an bis zu den feinsten bet A. Schultheis jun., 3003) Seltersweg 10._________ Strickgarne in Wolle und Baumwolle, Bein- längen, SS amen- und Ständer Strümpfe in allen Farben und Größen, sowie das Neueste in sämmtl. 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Piets ch> In Gießen. Verantwortliche Redaction: A. Scheyda. liefere zum halten. 3061) Hrch. Mohr. S. L oewenberg. Th. Kümmel. G. Loewenberg. I. Becker VI. Ludwig Kolb II. (3058 Job. Braun Fabrik eingemachter Gemüse Früchte in Blechbüchsen. Vereins haben freien Eintritt. Erster Platz 2. Eröffnungsschießen; 3. Vereins-Angelegenheiten. 2993) Schützen-Verein. Giessen. Montag den 3. Mai, Abends 9 Ubr,Z General - Versammlung in der Restauration Schnell. Tagesordnung: 1. Statutengemäße Auslösung eines Anthe.lscheines; Das Vertt Mraschenden ßk vorder. Die P> Socialdemokraten halten, Drucksach irhielt der Socia Landidalen zusam tzolialdemokratie [ttyten mache uni latlon fester als j Don fortschr Mr Prffimismul dmokralte In die schlage und der ii Parlei, so klagt d Di« Nation mit großem Gesch Lorstadt St. Pa' ruftn vrrwerthtt Eugen Achter se Iflltotion gedient »ögrn sie die W Hamburg, vie Frankfurt a Preußen und der diesem Boden mi gegen es Itl /ein Mndi rnchere, wie auch itn Eocialißeu dw presse den Hambu abgeschnücht, daß iurg als ein Eido der angeblich den i »elchskanzlers mit In allen die turch allerlei Tch daß die Macht d vermag nun bas । 2J Socialismus ii versuchen, n ^i'ch mit der & zLP.i( tQftenben 2 iSiifc«. 1 gSiSS? ™=te' ZL« örSB fct,nM; Bei* »erben J Zweiter Platz Ji 6 — $ Dritter Platz Turnverein» Abmarsch nach Münzend erg nächsten Sonntag den 2. Mai er. 2991) Morgens V/2 Uhr von der ftädt. Turnhalle aus. Die Vaterländische Hagel-Berstcherungs-Vesellschast in Elberfeld deren Garantiemittel in dem Grundkapitals von drei Millionen Mark, welches voll in Aktien begeben ist, und in dem Aeservefond von über ^0^000 Mark bestehen, versichert zu billigen und festen Prämien, bei welchen nie erne Nachzahlung erfolgen kann, Bovenerreugniffe aller Art, sowie Glasscheiben gegen Hagelschaden. Die Versicherungen können auf das laufende Jahr, oder auf unbestimmte Dauer, oder auf eine bestimmte Reihe von Jahren abgeschloffen werden; für letztere wird ein entsprechender Pram.cn- Rabatt ^a^äBen norden in liberaler Weise regulirt und die festgestellten Einschädigungsbeträge prompt innerhalb Monatsfrist voll ausgezahlt. Nähere Auskunft über die Versicherungs-Bedingungen und Antragsformulare bet den unter- Die Admimstrationscasse J. W. Günther in Frankfurt a. M., große Eschenhennerstrape 39 übernimmt 1) Vcrmö.zenS-Adminiftrationen in allen Zwelgen, insbesondere die Verwaltung und Verwahrung von Werthpapieren und Hypotheken, Einlösung von Coupons. Einzug von Hypotheken-, Mieth- und Pachtzmfen, die Verzmiung von Geldern auf kürzere und längere Dauer re. 2) Besorgung oder C s, frankfurter Hypotheken (kostenfrei). 3) Den borfenmaßigen An- und Verkauf von Werthpapieren :c. 4) Die Eröffnung laufender Rechnungen mr Private, Ver» waltungen, herrschaftlichen Rentämter rc. ProvtftonSbcrechnung nach Ver, einbarung. AVIS. Wie in früheren Jahren, so auch in diesem Jahre alle bis 1 Juni Pferde-Nennen des Rheinischen Renn-Vereins in Frankfurt a. M. am 9. Mai 1880/ Nachmittags 3 Uhr, am Forsthaus. Eröffnungs-Rennen X 400. N°chM°nn°n M. 500. Gfsiciers-Hürden-riennen „ 750. Ossiclers-Zatzd-Kennen „ 1000. Grone Zteeple Chase, Ehrenpreis, gegeben von Zr. Majestät dem Kaller und König, und eX 1800. Die Acttonäre und Mitglieder des weiteren Vereins des Rheinischen Renn- Jermietyungen. 1396) Ein Familienlogis zu vermiethen. __________Jakob Reiber, Gartfeld 3016) Eine kleinere Familienwohnung abzugeben bei________M. Rosenthal. 3011) Eine freundliche Wohnung, vier Zimmer rc., Gartenantheil, zu vermiethen. Weinsaal. "3024) Ein freundl. möbl.' Zimmer, in der Ludwigsstraße im Hause des Tapezier Bepler, zu vermiethen. _ 3034) Zwei ineinandergehende möblirte Zimmer zu vermiethen im Chaussee-Haus, Frankfurter Straße. ___________________ 3040) Em Familienlogis zu vermiethen vom 1. Juli ab bei Jsterlings Erben, Reichensand-Bahnhofstr. 3049) Em Zimmer mit Bett ist zu vermiethen. Wo? sagt die Exped. d. Bl. 2738) Eine Wohnung bis 1. Juli zu vermiethen bei ______Fritz Fürst Wwe., Neustadt. 2329) Das von Herrn Stadldaumstr. Stief bewohnte Logis, Nebenhaus 2- St., 5 Zimmer und Zubehör, ist anderweit zu vermiethen. H. Becker, Anlage. 1495) Die Mansarden - Wohnung in meinem Vorderhause, bestehend aus vier Zimmern, 3 Kammern und allen Bequemlichkeiten zu vermiethen. Auguff Ackermann, Franks Str. E. 41. 2998) Der zweite Stock meines Hauses ist zu vermiethen. Moritz Heichelheim. 2927) Eine Mansardenwohnung ist an eine ruhige Familie zu vermiethen. W. Sebäfer, Martfeld. 29^0) Ein Familienlogis zu vermiethen Zu vermiethell. 2334) In meinem Hause auf der Nord- anlage die erste Etage, bestehend aus fünf Zimmern, Küche, zwei Bodenkammern^ Gartenantheil und allen Bequemlichkeiten und per 1. Mai beziehbar. _______________W. Seuling. 1881) Eine Wohnung für eine kleine.- Familie zu vermiethen. Adolf Hoß Schießgärten. Zum Irühstückskeller. Fragliches Restaurant, Tabak- und Ci- garrenhandlung nebst Specereigeschäft, be-- absichtige anderweit zu vermiethen. 2969)_ K Zwesch. 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Fabrikant Jughardr, Kanzleiberg. ■tiS AM ■ ä£S« eingehende Bestellungen billiger als die, welche nach diesem Tage einlaufen. Preiscourante, sowie kleine 2328) Durch den Wegzug des Herrn Baron von Mettingh von hier, ist dessen Wohnung im zweiten Stock meines Vorderhauses, 8 Zimmer und Zubehör, anderweit zu vermiethen. ______H. Becker, Anlage. 2075) Im unteren Stock meines Hauses ist eine Wohnung von 4 Zimmern mit allem Zubehör zu vermiethen. __Rechtsanwalt Brie!. 1234) Eine Wohnung int Vorderhause zu vermiethen und alsbald zu beziehen. ____________August Kröll. 1920) Möblirte Zimmer zu vermiethen Jng. Merz, Bahnhofstraße. für 1 Herrn b - ZMatz ' ' * -50 * für 1 ^yejpOßcn Mark 6, jede Person 'darin muß mit einem Billet zu dem ersten Platze versehen sein. — Reiter Mark 5. Sämmtliche Karten sind sichtbar zu tragen. An den Tribünen werden keine Karten ausgegeben. — Die Kaffen befinden sich auf der Chaussee an der Louisa, am Sandhof, bei Ricöerrad und am ForfthauS. Zur Bequemlichkeit des Publikums werden E ntrlttskarten verkauft bei den Herren: F Breul, Zeil 61, W. Fuchs, Zeil 1, Audr. Ep-eth, Haasengasse 12, Sbr Ströhlcin, Zeil 57, Universal-Reife-Bureau, Frank,urter Hof. 9 Die Hessische Ludwigs- und Main-Neckar-Eifenbahn laffen an dem oben bezeichneten Renntage die auf den betreffenden Ltationen zu er)ehenden Züge an den der Rennbahn zunächst gelegenen Stellen ihrer Routen sowohl zur Hin- als Rückfahrt an- Fe Sie Fe Generalversammlung Montag den 3. Mai, im Frankfurter Hof von Abends 8V2 W an. Tagesordnung: Die neue Ordnung (Sralut). Abdrücke des Entwurfs der Ordnung sind beim Hauptmann zu haben. 3041) Der Vorstand. Geschäfts verleg ung. 3051) Mein Rasir- und Frisir-Caliinet befindet fich von heute ab in der Jlarktatrasse 3», 'M Wirth - schen Hanse. Hochachtungsvoll Christian Frech. 2541) Eine Familienwohnung, alsbald» beziehbar, zu vermiethen. Neuei weg 131 2300) Freundlich möblntes Parterre- zimmer. Marburgerstraße 162. "1930) Der mittlere Stock unseres Hauses^ bestehend aus 6 Zimmern rc. ist auf den. 1. Juli zu vermischen. Kauffmann & Co., Alicenstraße. 3021) Ein schönes Familienlogis von. 6 bis 12 Zimmern mit Vorgarten rc- auf dem Seltersberg zum 1. Juli zu vermiethen. Pütz, Ingenieur. 2870) Mein seitheriges Ge- schästslocal im Einhorn habt ich zu vermiethen. 8. Rcutlinger. r 2845) In meinem Hause in den Schießgärten ist eine Wohnung, gleich beziehbar^ zu vermiethen. Kovrad Leib. 2732) Ein Familienlogis zu vermiethen und Anfangs Juli beziehbar, bei Ehr. Roll III., Canzleiberg B. 66. 2725) Ein möblirtes Zimmer zu vermiethen bei H. Hochstätter Ww., am Brand. zeichneten Agenten. Allendorf a. d. Lda.: W. Gliebe, Gem.-Rechn.r. W. Körber II. Langgöns: Alt-Buseck: Lindenstruth: Ettingshausen: Giesicn: Groß-Buseck: S. Loewenberg. F. Hoffmann. B. Stephan I. Lollar: Steinbach: Treis a. d. Lda.: Grünberg: W Kurz. Wieseck: