Donnerstag den 26. Juni 1879. Kießener ^Anzeiger Anzeige- unii AmisbM sm den Kreis Gießen. -- —--------------- I Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bnngerlohn. RedaettSNSbureaur 1 6tBurftra6C B. 18. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. $ $ bie snoft bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. ^xpedittonSbureaur J p — Nr. 18 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 20. Juni 1879, enthält: (Nr. 1305.) Gesetz, betreffend den Uebergang von Geschäften aus das Reichsgericht. Vom 16. 3«ni 18<9 sNr. 1306.) Verordnung, betreffend die Aufhebung der Beschränkungen der Einfuhr aus Rußland. Vom 1 . I. l Gießen, den 25. Juni 1879. Großherzogliches Kreisamt Gießen. p ' vr. Boek man n. 'politischer Hheil. zurück. Hiermit schließt die Feier der Enthüllung. XVIII. Nachmittags 2 Uhr findet Festdiner m dem Saalbau statt. XIX. Abends bei eingetretener Dunkelheit wird das Denkmal beleuchtet werden. XX. Abends gesellige Vereinigung der Festgenofsen in den verschiedenen öffentlichen Localen, woselbst Concerte veranstaltet werden- Der Vorsitzende hebt hervor, wie man sich bei diesem Programm auf das Roth- wendige beschrankt hat, um das Fest mit Rücksicht auf die m der Grobherzoglichen Familie noch bestehende Trauer nicht allzusehr auszudehnen. Die Zahl der Einladungen zur Enthüllungsfeier wird nach den gemachten Mittheilungen sehr große fein unb werden wir, nachdem die näheren Feststellungen endgültig ^^^efundemNahereS hierüber berichten. — Man schritt nunmehr zur Wahl der emze nen Commissionen, deren Vorsitzende in Verbindung mit dem Centralcomite das Executivcomtt bilden werden. Von der Wahl einer Finanzcomm.ssionwrrbe ba für die Enthüllunasfeier selbst vom Centralcomite 1400 Jt. zur Verfügung geiicut werden können die Ntadt Darmstadt außerdem nach Hickler gestern gemachten Mittheilungen ihrer EH"np^cht der Gewahrung^nes a;.». qm sti- Keulschland. m. Darmstadt, 24. Juni. Auf persönlich ergangene Einladung des geschäftsführenden Ausschusses des Centralcomites für die Errichtung des L a n d e s d e n k m a l s hatten sich gestern Abend im Vorsaale des Saalbaues etwa 60 Herren aus hiesiger Stadt zumiZweck der Constituirung eines eigentlichen Festcomite s versammelt. Der Präsident Großh. Ober-Eonsistorlums, Herr Geheimerath Dr. Gold mann, eröffnete die Versammlung mit einer Begrüßung der Erschienenen und mit der Mittheilung, daß der Commandeur der Großh. Hess. (25.) Division, Se. Gr. Prinz Heinrich, den Divisionsadjutanten Herrn Rittmeister Bachmeyer beaufttagt haben, den weiteren Sitzungen des Festcomites beizuwohnen. Nachdem die^Versammelten sichals Fefl- comite für die Enthüllungsfeier constituirt, wird Herr Geheimerath Dr. Goldmann zum Vorsitzenden desselben erwählt. Derselbe theilt Zunächst das folgende von dem Centralcomite in Verbindung mit dem Localcomite festgeftellte Programm der Ent- hüllungsfeier des Landes-Denkmals mit, welches die Genehmigung Sr. Komgl. Hoheit des Großherzogs erhÄten^hat:^ lg. auguft Reoeille der MiMSr-Mustkkopellen. II. Um 8 oder 9 Uhr Gottesdienst m den Kirchen mit Rücksicht auf die Bedeutung des Tages, insbesondere zum Gedächtniß der Gebliebenen. III. Vormittags 10 Uhr versammeln sich die Theilnehmer an dem Festzug auf dem Marktplatz, resp. in dem Rathhaus oder sonstigen zur Verfügung stehenden Lo^le • ordnet sich unter Leitung des Festcomites und besonderer Festordner. IV Die zu der Feier der Enthüllung eisgeladenen Personen versammeln sich Vormittags V211 Uhr auf dem Paradeplatz und nehmen dort unter H-uhrung von Mitgliedern des Festcomites die für sie bestimmten Plätze em. , V. Um 11 Uhr setzt sich der Festzug, dessen Ordnung im Einzelnen vom Festcomite bestimmt wird, in Bewegung und bewegt sich von dem Marktplatz durch die Ludwigstraße, die Wilhclminenstraße, Rheinstraße auf den Paradeplatz, woselbst er unter Leitung der Festordner Aufstellung nimmt. Während des Huges läuten die Glocken. ... VI. Gleichzeitig mit dem Festzuge nimmt die Großh. (25.) Division, resp. Deputationen der einzelnen Regimenter, Aufstellung auf dem Paradeplatz nach der von der Großh. Division getroffen werdenden Anordnung. p, , VII. Der Präsident des Centralcomites mit dem geschaftsführenden Ausschuß geleitet Seine Königliche Hoheit den Großherzog, sowie die Prinzen und Prinzessinnen des Hauses auf die hierfür erbaute Estrade. . , , , , Beim Erscheinen der Herrschaften auf dem Paradeplatz lauten die Glocken und spielen ^Mili^r^Musiken.^^^^^^ ^d Höchsten Herrschaften auf der Estrade Platz genommen haben, beginnt ein noch zu bestimmender Gesangsvortrag. IX. Der Divisionspfarrer spricht ein kurzes Gebet. X. Ansprache des Präsidenten des Centralcomites. XI. Auf das mit Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs gegebene Zeichen fällt die Verhüllung des Denkmals unter Leitung des Künstlers August Herzig. In diesem Augenblick beginnen die Glocken zu lauten, es werden 101 Kanonenschüsse abgefeuert und die Festversammlung singt unter Begleitung der Musik „Die Wacht am Rhein". , XII. Ein Mitglied des Cornites übergibt mit kurzer Ansprache das Denkmal den Vertretern der Stadt Darmstadt. . c ~ . XIII. Erwiderung des Großh. Oberbürgermeisters nut Hoch auf Seme Majestät den Kaiser unb Seine Königl. Hoheit den Großherzog. XIV. Die Festversammlmig singt eine Strophe des Liedes. „Nun danket Alle ®ottxv Großh. Division defilirt vor dem Denkmal und Seiner König!. Hoheit dem Großherzog. ~ . ,_r, . . arrT XVI. Der Festzug begibt sich um das Denkmal und an der Estrade der Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften vorüber auf den Marktplatz wo er sich auflos. ; XVII. Der Präsident des Cornites unb bie Mitglieber bes Ausschusses geleiten Seine Königl. Hoheit den Großherzog, sowie die Prinzen und Prinzessinnen des Hauses Politische Uebersicht. Die Verhandlungen über die Frage der konstitutionellen Garantien und der Finanzzölle scheinen einem Abschluffe nahe zu sein. Man hört, daß Fürst Bismarck eine Quotistrung der Salzsteuer und des Kaffeezolles rügest and en habe. Herr v. Bennigsen beabsichtigt den bezüglichen Antrag vor- rubereiten; gleichzeitig würde von der Regierung verlangt unbj)on ihr zuge- ftanbm werden, daß, falls nach Bewilligung der Zölle und L--euern m den Einnahmen des Retchshaushaltsetats sich -in Uebeifchuß ergebe, dieser Ueber- M;u6 durch Festsetzung im Etat an die Etnzelstaaten pro rata betJBc»ö terung ? veribetlen sei. Das Centrum, welches bie söiberative Idee hochkält, verdat bagegen, baß, sobalb bas Deficit im Reiche gebellt sei, alle Ueberschusie birect an^bie Einzelstaaten verthellt werden, ehe sie an di- Reichskaffe fließen. Einigermaßen erstaunt ist man über die Ruhe des Centrums. Es aewinnt den Anschein, als vb die Verhandlungen mit Rom bereits ziemlich wett gediehen sind und der Reltgionssriede mit Deutschlanv näher bevorsteht, als man annimmt. Dann wird erst die erwartete und auch wohl vom Kanzler tu sichere Aussicht gestellte Amnestie sür die Opfer der Maigesetze folgen. Die varlamentarischen Arbeiten sind vom Centrum nicht mehr gestört worden. An- läßlick der Debatte über den Vertrag mit den samoa-Jnseln hat es gezeigt, dak es sich trotz des Welsensriedens, den Windihorst geschloffen, trotz der Ver- iöbrüng der Geschlechter der Bismarck und Radziwill und trotz der Gastfreundschaft welchi das Centrum im Palais des Kanzlers genießt, noch einige oppositionelle Hinterthüren offen hält. Gegenwärtig glaubt man an das Scheitern der Tabaksteuer- Narlaae aber ebenso auch daran, daß die R-glerung in der Tabaksrage nickt nachg-ben, sondern versuchen wird, in der nächsten Reichstags-Session das Tabaks-Monopol durch,usetzen. Frankreich ist sowohl die principiell bedeutsame Unterrchtssrage, mi, di- Verlegung der Kammern nach Paris zurückgetreten vor der bedeut- wie di- ? 9^ ^pes des kaiserlichen Prinzen. Die Bonapartisten samen Nach ch verloren; sie suchen nach einem neuen Träger der -Emveriallsmus. Sollte Plon-Plon-Jerome tndeffen seine Familie K-ben des Katserthums proclamiren, so zweifelt man nicht darau, daß «'s, ^?1^nSpr°ßl.ngen des Landes »erwiesen wird. Dieser Umstand cr fflT‘ !,itragen, den vorsichtigen Prinzen in eine reservtrte Haltung zu mag dazu bett g , ein M„ückt vom Tode Pierre Napoleons um. D^Kaisertn^Eugente soll lebensgefährlich erkrankt sein. ® c’ meiaien haben die Liberalen einen sehr erfreulichen Sieg über die davonaetragen. Nachdem der antiklerikale Gesetzentwurf über Ultramon .»nächst in der Kammer angenommen worden war, ist er ^^^ Kena mit zwei Stimmen Majorität durchgegangen. Di- Partei- -r de? römischen Kurie hatten all-Hebel angesetzt, nm das wichtige G- etz iläng" d-r r° m hatten sogar den bisher liberalen noch n ^^P°i^O von L>gn° umgestimmt. Alles ohne Erfolg. Di- ?l"« aan?Europa vollziehende Emancipation des Unterricht von der katholischen Kftch- wird sich« in der nächsten Generation gute Früchte zeitigen. Wer die Schule hat. hat ge^cime Revolulionscomiie mächtige »an den reiche» Leuten, di- meist willig gezahlt werden. Die Herren Steuern von d Ntzer, b(c m(t bcm Tode bedroht werden, wenn sie nicht Kaufleute und G ' würde uns schützen, wenn sich die R-ch-rung mal lUbst zu schützen vermag? Einige russisch- patnotische Blätter ni^ einmal i-wsi^^ Verbrechen, aber -s ist sehr unwahr- tadeln lolche» ^lche Aussührungen -inen reichen Privatmann bestimmen werden, » MnW zu riskiren, als 20. bis 30,000 Rubel zn bezahlen. 6 ßonffict zwischen Osman Pascha und Fuad Pascha ist zu _® b g elften« entschieden worden. Bekanntlich beschuldigt man den Plewna großer Unterschlagungen. Die Untersuchungs Commisston Helden von P Alles in schönster Ordnung finden. Daß es in der hohen wirb abei W ^ht, ist ja bekannt, aber eine Krähe hackt bet . S8 “jjß nid)t Sb(" Auge,, aus. Fuad Pascha wäre schlauer ge. andern für ge v Staub aufzuwirbeln, denn wer im Glashaus- «es-n, in 8,l"”ni' ^@telnen werfen. Der Sultan selbst, d-r nicht ganz .L-isel»°hn- in Geldsachen ist, hat denn auch kurz -ntschloff-n Fuad Ksch? und Nusret Pascha zur Disposition gestellt. d, Ricou und Feuerwehrinspector Justus; die Festdiner-Commifsion aus den Herren Regierungsrath v- Gagern, Rentner G e r s ch l a u e r und Hauptstaatskasse-Director Mich eil; die Commission für die Presie endlich aus den Herren Buchhändler Bergsträtzer (Vorsitzender), Hofgerichtsadvokat Freiherr v. W e d e k i n d, v- P r e u s ch e n, Zern in und Gaule. — Nach weiterer Besprechung einiger Detcnlfragcn, welche auf geschehene Anregung von den einzelnen Commissionen zu behandeln sein werden, wird die Versammlung geschlossen. Darmstadt, 24. Ium. Wegen deö Ablebens Sr. Kaiser!. Hoheit des Prinzen Louis Napoleon ist aus Allerhöchsten Befehl eine achttägige Hoftrauer, vom Heutigen ab, verordnet worden. Berlin, 23. Juni. Die sog. Wuchercommisston hat durch den Abg. v. Schwarze einen umfassenden, überaus klaren, 47 Seiten langen Bericht über die Wiedereinsührung von Wuchergesetzen erstattet. Darnach empfiehlt die Commission dem Reichstage folgendes Gesetz, betreffend Ergänzungen des Strafgesetzbuchs: Art. 1. Hinter dem § 302 werden folgende neue Paragraphen eingeschaltet. § 302a. Wer unter Ausbeutung der Nothlage, des Leichtsinns oder der Unerfahrenheit eines Andern für ein Darlehen oder im Frlle der Stnndu.ig einer Geldforderung sich oder einem Dritten Vermözensvortheile versprechen oder gewähren läßt, welche den üblichen Zinsfuß dergestalt überschreiten, daß nach den Umständen des Falles die Überschreitung in auffälligem Mißverhält- niffe zu der Leistung steht, wird wegen Wuchers mit Gefängniß bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. bestraft. § 302b. Wer sich oder einem Dritten die wucherischen Vermögensvortheile verschleiert, oder wechselmäßig oder unter Verpfändung der Ehre, auf Ehrenwort, eidlich oder unter ähnlichen Versicherungen oder Betheuerungen versprechen läßt, wird mit Gefängniß bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 3000 Mk. bestraft. Neben der Gesängnißstrafe kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. § 302c. Dieselben Strafen treffen Denjenigen, welcher mit Kenntniß des Sachverhalts eine Forderung der vorbezeichneten Art erwirbt und entweder dieselbe weiter veräußert oder die wucherlichen Vermögensoortheile geltend macht. § 302d. Wer den Wucher gewerbs- oder gewohnheitsmäßig betreibt, wird mit Gefängniß nicht unter drei Monaten und zugleich mit Geldstrafen von 150 bis 6000 Mk. bestraft. Auch kann aus Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. Art. 2. Der § 360 Nr. 12 wird durch folgende Bestimmung ersetzt: § 360 Nr. 12: Wer als Pfandleiher oder Rückkaufshändler bei Ausübung feines Gewerbes den darüber erlassenen Anordnungen zuwiderhandelt, insbesondere den für die landesgefetzlich bestimmten, oder in Ermangelung landesge- setzlicher Vorschriften von der Landesregierung zu bestimmenden Zinsfuß überschreitet rc. Als die wichtigste Seite der aufgeworfenen Frage ist die zu betrachten, daß keine Zinstaxen wieder eingesührt werden. Wir theilen die von der Commission dafür geltend gemachten Motive nachstehend mit: Die Majorität der Commission ist der Meinung, daß die Freiheit der Jnteresienten in Betreff der Festsetzung der Zinshöhe im Allgemeinen geschützt werden müfle, und daß weder national-öconomische, noch juristische, noch ethische Gründe vorhanden seien, um diese Freiheit Beschränkungen zu unterwerfen, von denen eine lange Erfahrung bewiesen hat, daß sie mir dem wahren Interesse des Schuldners und mit der Entwickelung und den Bedürfnisien des Geldoer- kehrs nicht vereinbar, daher auch nicht durchführbar seien. Die Majorität der Commission will nicht eine Bestimmung befürworten, welche die Zinsfretheit im volkswirthschastltchen Sinne beschränkt, um hiermit den Zinsfuß hecabzu- drücken, wie sie andererseits desien sich wohl bewußt ist, daß sie nicht lediglich dem Leichtsinnigen deshalb schon, weil er leichtsinnig gehandelt hat, den Schutz des Staats gegen die Folgen des Leichtsinns gewähren darf, und daß sie endlich die ethische Pflicht, seinem Nächsten zu helfen, und somit auch die Darleihung des Geldes zu einem, einen bestimmten Betrag nicht überschreitenden Zinsfüße nicht erzwingen kann. Die Commission ist sich desien wohl bewußt, daß der Zms des Capitals nicht nur das Entgeld des Gläubigers für die dem Schuldner gewährte Benutzung des Capitals enthält, sondern daß die Höhe des Zinses auch durch die Risicoprämie, deren Höhe nach dem Grade der Sicherheit für die gehörige und rechtzeitige Rückgewährung des Capitals sich bestimmt, und durch den mehr oder geringer productiven Zweck und den Nutzen des Darlehens für den Schuldner geregelt wird. Indem die Commission die maßgebende Bedeutung dieser Factoren für die Ztnsbestimmung nicht verkennt, geht sie davon aus, daß ein einheitlicher und absoluter Zinsfuß dem praktischen Leben und dem Geldverkehre, insbesondere dem außerordentlich verschiedenen Grade der Sicherheit, welche der einzelne Schuldner darbietet, nicht entsprechen kann; sie will weder einerseits den Copitalisten mit einer für alle Fälle gleichmäßigen (Kapitalrente, die durch das Gesetz festgestellt wird, abfinden, noch will sie dem Capitalsuchenden die Möglichkeit entziehen, Capital, welches gerade ihm bei gewöhnlichem Zinsfüße nicht zu Diensten steht, sich zu einem Zinse verschaffen, der höher oder niedriger sich nach dem Werthe bemißt, welchen ihm das Capital gewährt. Endlich haben auf dem Gebiete des Jmmo- biliar- wie des Mobiliarrechts alle Institutionen in neuerer Zett sich so entwickelt, daß durch sie dem kleinen wie dem großen Vermögen die Möglichkeit eröffnet ist, derartige Verbote, wie das gesetzliche Ztnsmaximum, durch Anwendung von erlaubten Formen und durch andere Manipulationen straflos zu umgehen, so daß die Durchführung des Verbots auch auf dem civilgertchtlichen Wege illusorisch wird und die Durchführung des Verbots, Zinsen über einen gesetzlich bestimmten Höchstbetrag zu stipultren, jetzt noch weniger zu erwarten ist als früher. Auch sind Millionen dem Grundbesitze, der Industrie und dem Gewerbe durch die landwirthschaftlichen Credttveretne und Hypothekenbanken, sowie durch ähnliche Credttinstttute zugesührt worden, welche dem soliden Verkehre eine wesentliche Hülfe geleistet haben. Die Eigenart und die Grundlagen dieser Institute setzen aber unbedingt die Freiheit von einer gesetzlichen Zinstaxe voraus. Schließlich wird ausgeführt, daß auch die Erfahrungen anderer Länder, namentlich Frankreichs zu einer Wiedereinführung eines Zinsmaximums nicht ermuthigen. Kcsterreich. Wien, 23. Juni. Meldung der , Polit. Corresp." aus Belgrad vom 23. d.: Von russischer Seite ist der serbische Antrag auf Entscheidung des Grenzstreites mit Bulgarien durch ein serbisch-bulgarisches Schiedsgericht abgelehnt worden. Die serbische. Regierung hat daher ihren Commisiar aus Zajcar abberufen. Das streitige Gebiet bei Zajcar wurde russischerseits besetzt. Die internationale Commission zur Feststellung der Grenze zwischen der Türkei und Serbien begab sich nach Branja. Der Mmisterralh beschloß die Einberufung der großen nationalen Skupschtina am 15. Juli behufs Abschlusses der Angelegenhett wegen Gleichstellung der Juden. Irankreich. Paris, 23. Juni. Der Prinz Napoleon Jerome hat den Deputationen der bonapartistischen Senatoren und Deputirten zugesagt, daß er mit feinen beiden Söhnen am Donnerstag der Trauerfeier für den kaiserl. Prinzen anwohnen werde. Die Regierung beschloß die Anordnung von Vorsichtsmaßregeln für den Donnerstag; die Regierung wird ungehindert Alles geschehen lassen, was den Charakter der Trauer, selbst einer weitgehenden, behält, aber sie wird energisch einschreiten, wenn die Kundgebung eine verfassungsfeindliche Gestalt annehmen sollte. Derjenige Prinz Bonaparte, welcher öffentlich den Titel des Prätendenten annimmt, wird sofort des Landes verwiesen werden. — Diesen Morgen fand in Nantes eine Messe für den kaiserlichen Prinzen statt; General Mallinet leitete die Trauerfeier, der englische und schwedische Conjul wohnten der Feier an. England. London. Der Londoner „Standard" widmet, anknüpfend an den jüngsten Artikel der „R^publique francaise" über die egyptische .Frage, der Action Deutschlands eine sympathische Betrachtung. Er schreibt u. A.: „Es liegt durchaus nicht in unserem Wunsche, den Ruf Bismarck's zu bemäkeln, kleine Fragen zu großen aufzubauschen oder das Recht Deutschlands zu bestreiten, seine Stimme in einer internationalen Angelegenheit vernehmbar zu machen, allein wir können, der „Röpublique francaise" gegenüber, denn doch nicht umhin, zu bemerken, daß die Ermahnungen, welche die deutsche Regierung an den Khedive gerichtet, durchaus keiner besonders liefen Erklärung bedürfen. Deutsche Unterthanen, welche in Egypten leben ober Eigenthum daselbst besitzen, genießen gewisser Rechte, welche die Regierung und die Gerichtshöfe Egyptens verletzt haben; besagte Unterthanen haben keine besondere Unbill erlitten; sie stehen auf dem gleichen Fuße mit den Unterthanen anderer Staaten, welche unter den Unregelmäßigkeiten der Khedivischen Autorität leiden. Es ist begreiflich, daß Fürst Bismarck nicht wünscht, die Rechte seiner Landsleute durch die Agenten anderer Staaten vertreten zu lassen. Die Deutschen verlangen den Schutz ihrer eigenen Regierung und wird derselbe ihnen auch nicht fehlen, so lange der Fürst am Ruder ist. Wir können daher das Vorgehen Deutschlands entfernt nicht als ein unzeitiges betrachten, sondern vielmehr als eine werthvolle Unterstützung der Warnungen, welche dem Khedive bereits von mehreren anderen Seiten zugegangen sind, bezüglich des Risicos, dem er sich durch sein Mißachten der Ansprüche Europas aussetzt. . . . Wenn eine Einmischung in Egypten überhaupt nöthig geworden, so ist es viel besser, wenn dieselbe von allen Mächten in Gemeinschaft ausgeübt wird, als wenn sie nur von einer oder zwei Mächten monopolisirt würde. England will fein Monopol des Einflusses in Egypten und wird sich jedem Staate anschließen, dem es ernstlich darum zu thun ist, den Khedive zur Einsicht zu bringen, daß seine Sicherheit in einer ehrlichen und gerechten Regierung liegt und daß es gewisse internationale Rechte gibt, deren Verletzung schlechterdings nicht geduldet werden darf." Telegraphische Depeschen. Wagner'- telegr. «orrespoudenr^vurea«. Ems, 24. Juni. Se. Maj. der Kaiser erhielt gestern Nachmittag den Besuch der Kaiserin, welche von Coblenz herübergekommen war. Zum Diner waren der Öberprästdeiit v. Bardeleben, General v. Beyer, Regierungspräsident v. Wurmb und Badecommissär v. Lepel geladen. Berlin, 24. Juni. Die Tariscommisston genehmigte den Rest der Zollsätze für Baumwolle und die Wollzölle In zweiter Lesung nach den Beschlüssen der ersten. Nur bei der Position 22 (Leinengarn) wurden einige geringe Veränderungen zu Gunsten der kleinen Jute-Weberei vsrgenommen. In der heutigen Abendsitzung beginnt die Berathung der constitutionellen Garantien. — Die deutsche Reichspartei wird, der „Post" zufolge, zur Lösung der canstitutionellen Garantiefrage einen Antrag einbringen, wonach dem Art. 70 der Verfassung hinzugefügt werden soll: Die nach dem ReichshauShalts-Etat veranschlagten Ueberjchüsse der Einnahmen über die Ausgaben sind im budgetmäßigen Betrage nach demselben Maßstabe auf die einzelnen Bundesstaaten zu vertheilen." Die „Post" bemerkt hierzu: Ob der Antrag in der Tarif- commission oder in dem Plenum eingebracht wird, hängt von dem Gang der Verhandlungen zwischen den gractionen ab, welche aufrichtig das Zustandekommen der Tarifsteuerreform anstreben. Wir können aber schon jetzt soviel sagen, daß Nr. 1 des Bennigsen'schen Antrages für die Reichspartei ebenso unannehmbar ist, wie Nr. 2 des Franckenstein'schen Antrages. Stuttgart, 24. Juni. Der König von Württemberg hat dem Fürsten von Bulgarien das Großkreuz des Kronenordens verliehen. Berlin, 24. Juni. Reichstag. Der Gesetzentwurf betr. die Sicherung dec Zollgrenze in den vom Zollgebiete ausgeschlossenen bremischen Gebietstheilen wird in dritter Lesung ohne Debatte genehmigt. — Cs folgt nunmehr die Tarifdebatte. Bei Nr. 26 (Oct Fette), bei 26 a 4 (anderes „flüssiges Oel" in Fässern 4 €<) wird auf Antrag Delbrücks das Wort „flüssiges" gestrichen. Sämmtliche Oel-Positionen werden unverändert unter Ablehnung der bezüglichen Amendements genehmigt. Bei den Zöllen auf Fette polemisirt Richter (Hagen) gegen die vorgeschlagenen Schweineschmalz-Zölle, weist auf die dadurch hervorgerufene exorbitante Vertheuerung eines der bedeutendsten Nahrungsmittel der Arbeiterbevölkerung hin und wendet sich dabei gegen Lebensmittel- Zölle überhaupt. Bundescommissar Rothe tritt für die Schmalzzölle ein. Graf Sto.oerg (Rastenburg) und Schorlemer-Alst plaidiren für den Schmalzzoll im Interesse namentlich der kleineren Landwirthe. Beseler erklärt sich gegen den Schmalzzoll. Richter beantragt Streichung des Schmalzzolles. In namentlicher Abstimmung wird der Schmalzzoll mit 184 gegen 79 Stimmen angenommen. Die weiteren Fettzölle werden nach unerheblicher Debatte mit einem Amendement Härle's auf Erhöhung des Stearmzolles von 6 auf 10 JL angenommen. Nr. 28 (Pelzwerk) wird unverändert genehmigt. Zu Nr. 31 (Seife, Parfümerien) wird ein erläuternder Antrag Stephani's angenommen" Nr. 32 (Spielkarten) bleibt unverändert. Bei Nr. 33 (Steine und Steinwaaren) wird auf Antrag Lieber's der Zoll für Dachschiefer und Schieferplatten von 20 auf 50 Pf. erhöht. (Nächste Sitzung Donnerstag Vormittag 10 Uhr. London, 24. Juni. Die Königin hat der Exkaiserin Eugenie einen Beileidsbesuch abzestattet. Der Zustand der Letzteren ist wesentlich besser. Rouher hat Chislehurst verlassen. — „Daily News" erfährt, daß die Führer der Opposition beschlossen haben, die egyptische Frage zum Gegenstand der Discussion im Unterhause zu machen. Kairo, 24. Juni, Vorm. Dos Gerücht, daß der Khedive bereits abgedankt habe, bestätigt sich nicht. Paris, 24. Juni. Rouher hat seine Abreise von London aufgeschoben und wird erst Donnerstag in Paris erwartet. Von der Existenz eines Testaments des Prinzen Louis Napoleon ist bis jetzt nichts bekannt; .man glaubt, daß, falls ein solches vorliegen sollte, es keinen politischen Charakter habe. Petersburg, 24. Juni. Eine Depesche des Tifliser Boten aus Tsckukischlar vom 20. d. meldet: Die ausgerückte Avantgarde besteht aus 3 Bataillonen Infanterie. 500 Mann Cavallerte, einem Zug Sapeure rrnd 4 Geschützen unter dem Oberbefehl des Commandeurs des Kabardinischen Regiments Fürsten Dolgorukoff- Am 17. Juni wurden 6 Sotnien Cavallerte in das Dorf Wodjatadschi am Atrek vorgeschoben. Madrid, 24. Juni. Die „Epoca" meldet: Von einer in Catalonien aufgetauchten Bande tödteten Gensdarmen sechs und verwundeten mehrere. Die Bande hatte in den Dörfern Contributionen beizetrieben. Köln, 24. Juni. Der „Köln. Ztg." wird aus London vom Heutigen gemeldet: Der Khedive hat in vertraulicher Unterredung erklärt, er sei bereit, abzudanken, wenn England und Frankreich ihm sichere Bürgschaft für die Cioilltste böten. e Berlin, 24. Juni. Der Bericht der Commission für Vorberathung des Stumm'schen Antrags beantragt, den Reichskanzler aufzufordern, dem Reichstage thunlichst bald einen Gesetzentwurf, betr. Errichtung von Jnvaltden- und Alterversorgungs-Kasien für Fabrikarbeiter auf folgender Grundlage.vorzulegen : Die Kassen haben neben Pensionirung der Arbeiter anch deren Wittwen und Waisen entsprechend zu unterstützen. Die Arbeiter und Arbeitgeber tragen gemeinschaftlich zu den Kasten bei und führen gemeinschaftlich die Verwaltung. Das durch die gezahlten Beiträge erworbene Recht des Arbeiters an die Kaste ist namentlich durch Uebertragbarkeit seiner Ansprüche von einer auf andere Kassen zu schützen. Normativ-Bestimmungen für die Errichtung von Küstenverbänden unter besonderer Berücksichtigung der Forderung des Zu- sammenschlustes verwandter Industriezweige sind zu erlösten. Die Controle über die Kasten ist den Landesbehörden Vorbehalten. Lokales. Gießen, 25. Juni Nach einem Inserat, welches die Directton der Main-Weser-Bahn zu Cassel in der „Darmstädter Zeitung" einrücken ließ, ersehen wir, daß den Besuchern der Landes-Gewerbe-Ausstcllung in Offenbach eine Fahrpreisermäßigung dahin gewährt worden ist, daß die von denselben für gewöhnliche Züge im Local- und directen Verkehr gelösten Billets II. und III. Classe zu dem einfachen Fahrpreis verausgabt werden, zwei Tage Gültigkeit behalten und nachdem solche beim Betreten der Ausstellung durch das Ausstellungs-Comitä auf der Rückseite abgestempclt worden, zur taxfreien Rückfahrt berechtigen. — Wenn wir hier einerseits diese Erleichterung Seitens der Direction der Main-Weser-Bahn begrüßen ist es uns auf der anderen Sette äußerst befremdlich, warum die Bekanntmachung nur allein in der Darmstädter Zeitung und nicht in den Localblättern der Provinz Oberhessen erschien, für welche es doch in erster Linie zu wissen nothwendig ist. — Höherer Bestimmung zufolge sollen alle Zeitungen und Zeitschriften, welche zur Jubelfeier der goldenen Hochzeit des Kaiserpaares Festartikel, Festgedichte, sowie Berichte über stattgehabte Festlichkeiten gebracht haben, zu einer besonderen Sammlung für das Postmuseum in Berlin vereinigt werden. Die Postbehörde hat deßhalb an die Zeitungsexpeditionen das Ersuchen gerichtet, ihr zu diesem Zwecke je ein Exemplar der Nummer, in welcher ein derartiger Artikel, Gedicht oder ein solcher Bericht ausgenommen ist, zukommen zu laffen. — In der Woche vom 15. bis 21. Juni ereigneten sich in Gießen im Ganzen 5 Todesfälle. Von zwei bald nach der Geburt verstorbenen Kindern erlag das eine an Starrkrampf, das andere an allgemeiner Lebensschwäche. Von den drei erwachsenen Personen starb eine an organischer Herzkrankheit, eine an den Folgen eines Schlaganfalles und eine an acutem Rheumatismus. q ■ ■■.....— I. ......... ■■■ ■■■■!■!■ II ■ . ______^=====____ Vermischtes. Biedenkopf, 19. Juni. In Folge der neuen Gerichtsorganisatton werden die in 1866 von Heffen-Darmstadt an Preußen abgetretenen vier Aemter Vöhl, Battenberg, Biedenkopf, Gladenbach mit Rodheim, von denen das erstere seither zum Bezirke des Appelationsgerichts Kassel, die übrigen zu Wiesbaden gehörten, vom 1. October d. I. ab in Landgerichtssachen wieder unter einer und derselben Jurisdiction, nämlich in erster Instanz unter der des Landgerichts Marburg, in zweirer unter der des Oberlandesgerichts Kaffel stehen. Aus Rücksicht hierauf wohl hat man zwei ehemals hesstn-darmstädtische Juristen vom 1. October ab als Mitglieder jener Gerichtscollegien in Aussicht genommen, indem Herr App.-Rarh Suppes, dermalen in Posen, an das Obenandesgericht Kaffel, Oberamlsrichter Bork an das Landgericht Marburg versetzt werden wird. Herr Amtsrichter Hatzfeld in Gladenbach wird dann die vacante Amtsrichterstelle in Biedenkopf einnehmen. Gleichzeitig werden unsere beiden Rechtsanwälte den Kreis verlaffen, indem sowohl Herr Rechtsanwalt Welcker hier, als auch Herr Rechtsanwalt Krug in Gladenbach ihren Wohnsitz nach Marburg verlegen werden. — Herr Kreisgerichtsrath Heß in Dillenburg tritt mit der neuen Organisation als Richter bei dem Amtsgericht Dillenburg ein, während Herr Ob.-Amtsrichter Willich daselbst zur Disposition gestellt wird. — Die beiden letztgenannten Herren waren bekanntlich bis zum 1. September 1867 Richter an dem ehemaligen Landgerichte hier. — Das Wiener Landesgericht hatte kürzlich über eine erheiternde Klage wegen 40 Kreuzern zu verhandeln. „Löbliches Gericht! Ich war Vorleser bei Herrn Joachim Löbl und habe zu fordern für eine Vorlesung 40 Kreuzer, ich kann diesen Betrag aber in Güte nicht hereinbekommen, im Gegentheil Herr Löbl nennt mich einen unverschämten Schnorrer und will mich htnauswerfen, wenn ich komme ihn zu bitten um mein ehrlich verdientes Geld, daher muß ich bitten, daß das löbliche Gericht verhalte den Herrn Löbl mir zu bezahlen diese 40 Kreuzer und 24 Kreuzer für die Stempel dieser Klage und 2 Kreuzer für zwei Bogen Papier." Ueber diese Klage, welche Moritz Breitenstein wieder Herrn Joachim Löbl beim Bezirksgerichte Leopoldstadt angestrengt hatte, wurde verhandelt. Richter lzum Geklagten): Sie werden doch wegen einer Bagatelle von 40 Kreuzern es zu einer Verhandlung nicht kommen laffen. Löbl: Wenn Sie werden sich machen lassen, Kaiserlicher Herr Rath, e Rock und man wird Ihnen bringen e Hosen, werben Sie bezahlen? — Nein. Ganz so verhält es sich bei mir. Der Breitenstein ist gekommen alle Woch' zu mir schnorren, hab' ich gehabt Mitleid mit ihm und hab' ihm gegeben zu essen und zwei Scchscrln. Dann hab' ich mir gedacht, was sollst du ihm geben alles umsonst? Und hab' mir gedacht, der Breitenstein is ein Schnorrer, er kommt in noble Häuser, einmal zum Baron Königswarter und dann zu verschiedene andere hohe Herrschaften und täglich geht er auf der Börs. Aber glauben Sic, er spielt? Schnorren thut er dort! So ein Mensch, was doch allerhand Neuigkeiten hört, hab' ich mir gedenkt, gibst ihm 40 Kreuzer die Woch', wird er dir vorlesen die Zeitung und wird vir erzählen Neuigkeiten. Vier Wochen hat er gut gethan, auf einmal hat er mir erzählt lauter Lügen. Der Herr Baron Königswarter, hat er mir erzählt,- hat contreminirt 4000 Credtt, et ist dabei gestanden, hat er gesagt, wie man is gelaufen gekommen und hat geschrien: „Kömgswarter contreminirt!" Und vorgelesen hat er mer nix als Lügen. Für Lügen zahl' ich nix, so wie ich nix hab zu bezahlen für e Hosen, wenn ich hab' bestellt e Rock. — Breitenstein: Halten zu Gnaden, Kaiserlicher Herr Rath, daß ich jetzt reden darf. Daß ich hab erzählt, der Herr Baron Königswarter hat contreminirt, is wahr, daß er hat contreminirt, is auch wahr, aber hab ich erzählt, wann er hat contreminirt? Einmal hat er contreminirt, das ist doch gewiß. Nun hab ich mer gemacht c Witz, weil ich hab gewußt, der Herr v. Löbl hört auch gern emol e Witz. Der Herrn v. Löbl hat aber nix verstanden c Spaß und hat mich 'nausgeworfcn und hat mer nix bezahlt für die Vorlesung aus der Zeitung. — Löbl (zufrieden lächelnd): Daß Sie nur eingestehen, daß Sie haben gelogen, is schon gut. (Zum Richter gewendet.) Wissen Sic was, Kaiserlicher Herr Rath, bemühen Sie sich nix mehr, daß er gesteht, will ich ihm verzeihen und will ihm bezahlen. (Zum Kläger.) Da haben Se e Gulden und kommen Se wieder zu mir, aber lügen derfen Se nix mehr. Breitenstein nimmt den Gulden in Empfang und entfernt sich zufrieden schmunzelnd aus dem Gerichtssaale. Allgemeiner Anzeiger. Bekanntmachung. 4283) Wegen Ueberbrückung des Stadtbaches bleibt mehrere Tage dessen Wasserzufluß, sowie auch der Durchgang von der Neustadt nach dem Reichensand abgestellt. Gießen, den 25. Juni 1879. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. A. Bramm. Bekanntmachung. 4273) Heute ist in das hiesige Firmenregister eingetragen worden: Der Grubenbfsitzer Heinrich Stahl- schrnidt von Siegen; der Kaufmann Philipp Braun von Siegen; der Grubenbesitzer Heinrich Krämer von Kirchen; der Grubenoerwalter Wilhelm Nöh zu Grube Vereinigung bet Wissen und der Kaufmann Otto Christian Behn zu Witten betreiben mit dem Sitze in Gießen seit 1. No- -vember 1878 eine offene Handelsgesellschaft unter der Firma „Oberhessische Basaltgewerkschaft Stahl- schmidt, Braun & Comp." Zur Zeichnung sind berechtigt die Gesellschaftsmitglieder Heinrich Stahl- schmidt, Philipp Braun und Heinrich Krämer. Jeder für sich. Gießen, am 19. Juni 1879. Großhlrzogltches Stadtgericht Gießen. ______ Langsdorfs.________ Grasversteigerung. Montag den 30. Juni d. I., Vormiitags 8 Ubr anfangend, soll das diesjährige Heugras von den dem Marienstift Lich zustehenden circa 100 Morgen Wiesen in den Gemarkungen Lich, Ober- u. Nieder-Bessingen versteigert werden. Der Anfang ist hinter dem Kirchhof an der Straße nach Grünberg. Lich, 23. Juni 1879. 4280) Minheim. Heu- u. Grummetgras Verfteigerung von den Wiesen d. Stadt Kailbach. Mittwoch den 2. Juli 1. I. soll das diesjährige Heu- u. Grummet- graS von den städtischen Wiesen, circa 200 Morgen haltend, an Ort und Stelle meistbietend versteigert werden. Die Zusammenkunft ist des Morgens 9 Uhr am Ramsberg beim Obersee. Laubach, am 20. Juni 1879. Großherzogl. Bürgermeisterei Laubach. 4226) Ritter.__________ Samstag den 28. Juni l. I., Vormittags 11 Uhr, wird neben dem neuen Iustiz- gebäude eine große Bauhütte versteigert. (4284 Ieikgeöotenes. 4277) Mehrere gut erhaltene Fenster zu verkaufen bei Wernhardt Brück, Flügelsgasse. Heugras am Wallborn und am Philosopben- wald zu verkaufen. (4278 G Chr. Spruck. Hamburger Metzgerkittel, per Stück 3 75 H, offerirt (4234 H. Marx, Retchensand. Nieder Sage | S. Heyer'schcr Sanitäts-Weine: Pueinte Reine per Flasche 90 Zi. Frohnhäuser. Priorato secco „ 1 10 Priorato dulce „ 1 20 Badalono „ 1 50 Garnacho „ n 1 80 Sherry „ n 2 50 Malaga „ H 2 60 Madeira „ 2 80 Oporto „ ,, 2 80 Vino Rancio 3 — Bielefelder Hemden - Einsätze empfiehlt zu sehr billigen Preisen (2910 __H. Rübsamen. Weiße Vorhänge aller Art, Nouleaux Drell in den gangbarsten Dessins, Anfertigung jeder De- eorations-Arbeit in geschmackvollster Ausführung bet T!u Brücke 127) Schloßgaffe B. 1. 4276) 250 Buchen- und 450 Eichenwellen werden billig abgegeben. Lit. A. Nr. 140. 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