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ExpcditionSbureau, f • • ...——— Aeulschland. Darmstadt, 23. April. Hebet den von dem Grvßh. Ministerium des Innern und der Justiz den Ständen vorgelegten Gesttzenkivurf in Betreff der Abänderung des Wildschadensgesetzes vom 6. August 1810 hat der Gesetzgebungsausschuß der zweiten Kammer einen Bericht erstattet, dem dir „Darmst. Ztg." das Folgende entnimmt: Für Wildschadensklagen und das bei denselben einzuhaltende Verfahren sind zur Zett die nachfolgenden Bestimmungen maßgebend: das Gesetz vom 6. August 1810 nebst den dazu gehörigen Erläutermigen vom 8. Januar 1813, das Gesetz vom 26. Juli 1848 (Art. 12) und das Reglement »°m 14. Jult 1854. In den Provinzen Starkenburg und Oberhessen sind für dte schadensklagen unter Ausschluß der Gerichte nur die Admintstrativbehörden zuständig ’ in Rheinhessen werden diese Klagen wie andere bürgerliche Rechtssachen behandelt. Der vorliegende Gesetzentwurf bezweckt nicht, das Verfahren, welches bisher bestanden hat, im Ganzen abzuändern, und der Ausschuß kann eine Aenderung desselben insbesondere auch um deswillen nicht befürworten, weil die zweite Kammer bet Gelegenheit der Berathung der Gesetzesvorlage, dte Ausführung der Civilproceßordnung und Concursorbnung betr., sich selbst nut dern Ausschuß darin einverstanden erklärt hat, daß ein Bedürsntß nach einer Aenderung nicht vorliege. , , . £ f fK Nur eine einzelne Bestimmung des bisherigen Verfahrens schien der Großh. Staatsregierung einer Abänderung zu bedürfen, weil dieselbe allgemeinen Rechtsgrundsätzen allzusehr widerspreche und in ihrer Anwei-dung offen» sittlich zu Unbilligkeiten gegenüber den Jagdberechttgten geführt habe. Der § 19 des Gesetzes vom 6. August 1810 lautet: „Wer zum Schadenersatz verbunden ist, soll auch die Kosten ersetzen, welche, um das Dasein und die Größe eines Wildschadens auszumitteln, nöthig und welche ohne Verschulden des klagenden Theiles demselben durch Wildschaden verursacht sind." Die Anwendung dieser Bestimmung hatte zur Folge, daß der Jagdbe rechtiate in jedem Falle zum Ersatz der nicht unerheblichen, durch die Besichti- auna und Aufnahme des Schadens durch den Techniker und die Taxatoren entstehenden Kosten verurtheilt wurde. Selbst das Anerbieten des vollen, ja eines Mehr als des vollen Schadensersatzes konnte den Jagdberechtigten von dieser Verpflichtung nicht befreien, während sich der Grundbesitzer in der über- mäsita vortheilhasten Lage befand, jedes Anerbieten rücksichtslos zurückweisen zu dürfen. Denn es konnten ihm diese Kosten selbst dann nicht zur Last gesetzt werden, wenn nach den Umständen des gegebenen Falles kein Bedürsntß vor- aeleaen hatte, dieselben aufzuwenden, vorausgesetzt, daß überhaupt ein Wildschaden vorlag. Nach unserer bestehenden Gesetzgebung ist der durch das Wild verursachte Schaden nicht als ein durch Verschulden des Jagdberechtigten verursachter fdamnum culpa datum), sondern als ein durch Zufall entstandener Schaden anzusehen, zu desien Ersatz der ^berechtigte nur um deswillen verpflichtet ist, weil um seinetwillen der Landwirth verbunden ist, sich der Tödluna des Wildes zu enthalten. Es kann nur als ein- Consequenz ditser Rechtsanschauung angesehen werden, daß Derjenige, welcher zu erfüllen bereit ist und die volle Erfüllung dem Gegner angeboten hat, auch seinen Rechtspflichten ausreichend genügt hat und deshalb zu weitere Leistungen nicht angehalten werden kann, sowie daß Derieniae welcher die Annahme der Erfüllung ohne gerechtfertigten Grund verweiaert' und hierdurch ein im Uebrigen unnöthiges Verfahren veranlaßt batte, auch verpflichtet ist, die durch eine ungerechtfertigte Weigerung veran- iaßtenKosten se bezweckt, diesen für andere Rechtsverhältnisse allgemein geltenden Rechtssatz auch hier zur Anwendung zu bringen und ändert das bisher bestandene Verfahren insos-rn ab, als er den Beklagten zwar der Regel nach zum Ersatz aller Kosten des Versahrens für »erpflichtet erklärt, allein ihn in dem Falle von dem Ersatz von weiter verursachte» Kosten befreit, wenn er vor Beginn der Besichtigung und Abschätzung des Schadens dem Kläger vollen Ersatz vergeblich angeboten hatte und dem Kläger auch durch die competente Behörde von diesem Anerbieten Kenntniß gegeben worden war. Der Ausschuß erklärt sich mit dieser Bestimmung, welche den allgemein zur Anwendung kommenden Rechisgrundsätzen entspricht, einstimmig einverstanden und beantragt Annahme des Gesetzentwurfes. Darmstadt, 24. April. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnäeigst geruht: Am 23 April dem Director des Gymnasiums zu Darmstadt, Dr. Andreas Weidner, aus V-ranlassnnq des 250jährigen Bestehens dieses Gymnasiums das Ritterkreuz 1. Klaffe des Verdienstordens Philipps des Groß- müthigen — zu verleihen. Darmstadt, 24. April. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben an das Minist^ium des Innern und der Justiz die nachstehende Allerhöchste Cabinets-Ordre zu erlassen geruht: p An das Ministerium des Innern und der Justiz. Warmen und freudigen Antheil nehme Ich an der in diesen Tagen jtatt- findenden Feier des 250jährigen Bestandes des Gymnasiums in Meiner Haupt- und R-std-nzsiadd @ott ruhenden Vorfahren der Landgrafen Ludwig V. und Georg II. in schwerer und trüber Zeit erdacht und vollbracht, hat die Stürme der Jahrhunderte überdauert und blüht, wie nie zuvor. Sie war stets nicht nur -mc Quelle classiscber Bildung, sondern auch eine Pfl-g-stätte vaterländischer Gesinnung und treuer Anhänglichkeit °n das angestammie Fürstenhaus Tüchtige Manner ausg-z-,chn-t- Diener ihrer Fürsten nnd ihres Landes sind zu allen Zeiten aus dieser Anstalt hervorgegangen und die vor dritthalbhunderi Jahren gemachte Aussaat tragt fortwährend die reichlichsten ^‘nertjaltnng dankbaren Andenkens an die erlauchten Gründer der Anstalt bestimme ich, daß dieselbe fortan die B-nennnng „Ludwig-Gcorgs-Gymnalium führen soll. Die Namen der Gründer mögen künftig- Geschlechter zug eich daran cr- nnern daß hoher Sinn und fester Wille auch unter ungunst,gen Verhältnissen Große? und Bleibendes schaffen kann, - und daher eme Mahnung sem, auch m stürm,,cheu Zeiten an d-m Streben nach den höchsten geistigen Gütern, G-stttung und Bildung, s-stzuhMemdeiner Haupt- und Residenzstadt Darmstadt, am 23. April 1879, und ist daraufhin die nachstehend- Allerhöchst- Verordnung ergangen: Ludwig IV. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein :c. Aus Anlaß der Jubelfeier des 250jährigen Bestandes des Gymnasiums in Unserer Haupt- und Residenzstadt Darmstadt bestimmen Wir hierdurch zur steten Er- baltuna dankbaren Andenkens an die erlauchten Gründer der Anstalt, die Landgrafen Ludwia V und Georg II., daß das Gymnasium zu Darmstadt hinfort btt Bezeichnung Ludwig-Georgs-Gymnasium sühren^solü^^ch unjerer xjgxuhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen e“8el®armftabt, den 23. April 1879. München, 23. April. Wie dem „Bayer. Kurier" gemeldet wird, hat der Papst auf die Sammlung der Peterspfennige durch das Sigl'sche „Vaterland" verzichtet. Nach derselben Quelle ist ein auf die Münchener Preßver- hältniffe bezügliches Schreiben des Kardinals Nina hier eingetroffen. Speyer. Von der Lebhaftigkeit, mit welcher die Nachversteuerung des Tabaks d'scutirt wird, gibt ein offener Brief der Vereinigung Speyerer Tabaks- vflanzer, Fabrikanten, Händler, Tabaksfabrikat'Verkäufer, d. a. Speyer, den 19 April 1879, an die bayerischen Reichstags-Abgeordneten drasnsches Zrugmß. Wir entnehmen dem offenen Briefe, der das Motto trägt: ,Mn guter Hirt darf wohl die Schafe scheeren, aber nicht schinden", folgende Stellen: Es ist leicht zu sagen : Gib! Gib I aber man muß auch den Lruten sagen, woher sie es nehmen sollen. Wer ehrlich ist und bleiben will, kauft nicht mehr, wie er bezahlen kann; nun will man ihm durch die Nachsteuer eine Schuld ausbürden, wovon er keine Ahnung haben konnte welche sein Ver- möaen übersteigt; der Staat soll seine Hand legen dürfen auf eine Maare die bereits verzollt und versteuert ist, und sie als Faustpfand behalten, bis das nachmalige fürchterliche Lösegeld ausgebracht. ... . Wem sollen die Tabakspflanzer im nächsten Herbst ihren Tabak der- Bekanntmachung. m, Md ,,Idb,»„ »Imull >»»,,» 3 älii.fc m» M™ »°» d.n >- «' Vermeidung der im Art. 80 des Feldstrafgefetzes angedrohten Strafe. Gi-üen Gießen den 24. April 1879. Großherzogliche Polizeiverwallung Gießen. p ' Fresenrus. ________________________ -------------------------—--—--------------- ' Lang.Göns, am 24. April 1879. Betreffend: Berichtigung der Bejoldungsv-rzeichniffe cvang. Psarreicn. Das Großherzoaliche evanaellsche Dekanat Gleßen rn.,ch, n°ch nW w— W-. werden aufgefordert, solches alsbald zu thun und die berichtigten Verzeichniffe binnen höchstens 14 Tagen einzusenden. t T Q CT* _______ i kaufen, wenn ihre regelmäßigen Abnehmer finanziell lahm gelegt, auf ihr^n Vorräthen sitzen? . . . . Hat Jemand eine schlimmere Stellung wie der Eigarrenreisende und wo sind da- Risiko und die Verluste größer wie bei der Cigarrenbranche? In welchem anderen Geschäft ist von vornherein das feststehende Ziel schon sechs Monate, ohne das unfreiwillige? - - - Es gibt Eisen-Barone und Baumwoll Könige, beim Tabak gibt es beide nicht, auch keine Acttengesellschaften, und selbst die Gründer haben ihn verschont, da anderwärts mehr zu holen gewesen..... Warum hat man diesen Leuten aber nicht schon bet Zetten das Handwerk gelegt und nicht schon bet den früheren Steuervorlagen von Nachsteuer gesprochen? Soll, damit emzelne Wenige nichts verdienen, die große Masse ruinirt werden, wollen Sie die Armee verhungern lasten, damit die Armee- Lieferanten nicht zu viel verdienen? . . . . Die Verbreitung des Glaubens an die Nachversteuerung war als Schreckmittel gut und würdig eines Staatsmannes, die Nachsteuer selbst aber wäre, wie in Vorstehendem erwiesen, der reine Ftnanzmord. Kesternich. Wien, 23. April, Nachts. Die Residenz prangte bereits heute Abend im Festschmucke; besonders die Straßen, durch welche der Festzug zu gehen bestimmt ist, enthüllten die lebhafteste Farbenpracht. Auf den Straßen herrscht überall bewegtes Leben. Aus den Provinzen werden zahlreiche patriotische Kundgebungen, Wohlthätigkeitsakte, Schulfeste rc. gemeldet. Die „Wiener Ztg." vom Donnerstag, 24. d. Mts., veröffentlicht einen Allerhöchsten Gnadenakt, durch welchen 377 Verurtheilte, darunter 48 wegen Majestätsbeleidigung und Beleidigung von Mitgliedern des kaiserlichen Hauses verurtheilte, begnadigt werden und denselben theilweise oder gänzliche Stras- nachficht gewährt wird. — Die amtliche Zeitung veröffentlicht ferner zahlreiche Auszeichnungen anläßlich der Vollendung der Votiv-Kirche, darunter die Verleihung der eisernen Krone 2. Klaffe an den Oberbaurath Ferstel. — Graf Schuwaloff ist heute Nachmittag 4 Uhr hier angekommen und besuchte alsbald den russischen Botschafter. Arankreich. Paris, 23. April. Die „Agenee Havas" meldet aus Konstantinopel: Fünf Bataillone türkischer Truppen werden morgen von hier abgehen, um gleichzeitig mit den österreichischen Truppen in das Gebiet von Novibazar einzurücken. — Zwei türkische Truppen Commandanten in Adrianopel haben ihre Entlastung gegeben in Folge von Beleidigungen, die ihnen von Bulgaren zugefügt wurden, die dafür nicht bestraft werden konnten. — Die Pforte wird ihren Vertretern im Auslande eine Note zugehen lasten, worin sie die Aufmerksamkeit der Mächte auf die Auswanderung der Bulgaren aus der Türkei nach Rumelien lenkt. Kngkand. London, 23. April. Die Erfahrungen der englischen Heere in Afgha- mstan und im Zululand scheinen das Kriegsamt in der Ansicht bestärkt zu haben, daß die Verwendung von Luftballons zu militärischen Zwecken eine Zukunft har. In Woolwich ist einer Anzahl von Unterosficieren und Mannschaften vom Jngenieurcorps Anweisung in der Handhabung von Ballons er- theilt und sodann eine regelrechte Ballonabthetlung eingerichtet worden. Eine erste größere Probefahrt wurde in vergangener Woche ausgeführt. Zwei mit gewöhnlichem Kohlengas gefüllte Ballons stiegen ziemlich zu gleicher Zeit auf und unterhielten in der Luft Verkehr durch Signale. — Die Arbeiter der Kohlenbergwerke im Bezirk Durham haben den von den Besitzern ihnen angebotenen Vergleich mit der gewaltigen Ueberzahl von 21,278 gegen 222 Stimmen ausgeschlagen. Der Kampf scheint also zu beiderseitigem Verderben fortdauern zu sollen. Das Verhalten der Arbeiter, sagt die „Pall Mall Gazette", ist als selbstmörderisch zu bezeichnen, denn ihr Verband ist ohne Mittel. Freilich erinnert man daran, daß vor 35 Jahren die Väter dieser Leute, gleichfalls ohne jede Unterstützung, vier Monate lang den Kampf sortsetzten. Möglich ist es, daß die Söhne daffelbe ausrichten; aber was gewinnen sie dabet? Schwerlich ihr Ziel, wohl aber Elend und Mangel für sich und die Ihrigen, großen Nachtheil für ihre Arbeitgeber, Gefährdung der Zukunft der nordengltschen Eisenindustrie und daher steigende Verschlechterung ihrer Lohnverhältntffe. Nußland. Moskau, 23. April. Das Hochwasser ist hier im Abnehmen begriffen , dagegen laufen aus anderen Gegenden Rußlands Nachrichten von Überschwemmungen ein; der dadurch verursachte Schaden soll ein recht erheblicher sein. Telegraphische Depeschen. Wagner'- telegr. Eorrespondenz - Bureau. Wien, 24. April. Der Kardinal Kutschker vollzog heute früh nach üblichem Ceremoniell die Einweihung der Votiv-Kirche. Mittags wurde die erste Meste celebrirt, welcher die Majestäten, die Mitglieds des Kaiserhauses und alle Notabtlitäten beiwohnten. Das Kaiserpaar und der Kronprinz wurden bei ihrer Ankunft und Abfahrt mit stürmischen Zurufen des zahllosen Publikums begrüßt. Pesth, 24. April. Das Amtsblatt publicirt eine kaiserliche Amnestie, welche sich auf 212 Verurtheilte erstreckt. Petersburg, 24. April. Der Kaiser und die Kaiserin mit großem Gefolge sind heute Vormittag 10 Uhr nach Livadia abgereist. Ein Detachement des Leibgarde-Regiments zu Pferde geleitete die Majestäten nach dem Bahnhof. Geheimerath Giers und drei andere Beamte vom Ministerium des Auswärtigen begleiten den Kaiser. — Der Güterverkehr auf der Eisenbahnlmie Orel- Witebsk und über Orel hinaus ist wieder eröffnet. — Im Anschlüsse an die gestrige Mitteilung über die Zusammensetzung de- obersten Gerichts zur Aburtheilung Solowjeff's meldet die „Neue Zeit", die Vertretung der Anklage Namens der Regierung übernehme der Justtzmini- ster Nabokoff. Pari-, 24. April. Die „Agence Havas" läßt sich aus Konstantinopel von einer Aufregung melden, welche sich in Bosnien und im Bezirke Novt- bazar kundgebe und auf Anstiftung von Serbien und Montenegro zurückzuführen sei. Die Pforte habe eine Commission zur Berathung über etwa dieSfalls zu ergreifende Maßreaeln ernannt. — Das „Journal de- Debats" sagt: Die Regierung wird die Initiative ergreifen, um von der Kamm r die Ungültigerkiärung der Wahl Blanqui's zu verlanaen. Die Regierung beab ichtigt keineswegs Blanqut zu amnestiren. Bukarest, 24. April. Morgen erfolgt der Austausch der Rattfica- tionen bezüglich der Convention zwischen Rumänien und der Türkei über die Entschädigung für den Unterhalt der türkischen Kriegsgefangenen. Die erste Entschädigungs-Rate von 500,000 F es. ist in 3 Monaten nach der Ratification zahlbar. London, 24. April, Abends. Unterhaus. Schatzkanzler Northcote theilt auf Befragen Golosmid's mit: Rwers Wilson werde, da derselbe in Egypten entlassen sei, bald nach England zurückkehren und in den britischen Dienst wieder eintreten; wann, könne er nicht sagen. Rylands beantragt eine Resolution, durch welche die große Vermehrung der Staatsausgaben getadelt und sofortige Reduction derselben befürwortet wird. London, 25. April, früh. Unterhaus. (Fortsetzung.) Bei Berathung der Resolution Ryland's veriheidigt der erste Lord der Admiralität, Smith, die Regierung, indem er hervorhebt, daß dieselbe für die Zustände der letzten Jahre nicht verantwortlich gemacht werden könne. Die einzige Vermehrung der Ausgaben, für welche sie verantwortlich sei, wäre die von 1,730,000 Pf. St. für Armee und Flotte gewesen. Die Opposition könne diese nicht reduciren. Ferner vertheidigt Smith die Bestrebungen für die Ausrechthaltung von Englands Großmachtstellung. Die Debatte wird schließlich auf Montag vertagt. Lokales. Gießen, 25. April. Mehrere Rekruten aus hiesiger Stadt prügelten sich gestern Nachmittag zur Feier des Musterungstages auf der Neuen Anlage gründlich durch. Einer der Excedcnten, in Berlin gebürtig, mußte hinter Schloß und Riegel verbracht werden. Mit Ausnahme der obigen sechs, benabmen sich gestern die übrigen jungen Leute von hier ganz musterhaft, wie man nicht anders erwarten konnte. — Auf der Herberge bei Netter fingen gestern Abend gegen 8 Ubr zwei eintretende Handwerksburschen ohne alle Veranlassung Skandal an. Zur Ruhe aufgefordert riß der eine ein Tischbein ab und verletzte damit die Frau und Tochter des Herbergsvater, sowie einen zur Hülfe beispringenden Handwerksburschen. Die Verletzungen der Tochter und des Handwerks- burschcn sind nicht unbedeutend. Beide Excedcnten, welche sich sehr frech und ungezogen benahmen, wurden verhaftet und heute Morgen dem Gericht überliefert. Gießen, 24. April. Die „Deutsche Gesellschaft der Stadt New-Port", eine der segensreichsten Wohlthätigkeits - Anstalten der Welt, hat für das Jahr 1878 den Jahresbericht ihres 95. Geschäftsjahres ' berausgegeben. Die Gesellschaft besteht aus 616 edlen Deutschen in Ncw-Iork und der Umgegend, die armen oder unglücklichen Landsleuten bei ihrer Ankunft in Nordamerika mit Rath und That beisteben. — Von den deutschen Fürsten bethriligen sich an den Beiträgen außer dem deutschen Kaiser nur noch die Könige von Baiern und Sachsen, sowie die Großherzoge von Hefien und Mecklenburg, außer diesen auch die Städte Bremen und New Port. — Die Einnahmen betrugen für 1878 22,776 Dollars, die Ausgaben 16,743. — Die Auswanderunq nach Nordamerika beginnt wieder zuzunehmen, die totale um 20,811 Köpfe, die deutsche um 5,298, darunter 878 Hessen-Darmstädter Außer Unterstützungen an Geld, der Sorge für die Kranken im eigenen Hospital, dem Rechtsschutz in 212 Fällen, der Anweisung zu Verdiensten durch ein eigenes Bureau leistete der Verein einer größeren Anzahl deutscher Familien auch Vorschüsse, wodurch es ihnen möglich wurde, ihre Weiterreise nack dem Innern des Landes ohne Aufenthalt und Geldverlust fortzusetzen. Unter den Mitgliedern des Vereins sind viele ehemaligen studiosi Gießen's. So z. B. im Finanzausschuß W. A. Schmitthenner, im Revisions-Ausschuß Pagenstecher, unter den angcstellten Beamten Julius Hofmann aus Worms, ehemals stud. med. dahier. Verwischtes. Darmstadt, 24. April. Die Jnspicirung der Truppentheile de« 11. Armee-Corps durch den commandirenden General v. Bose findet in der Zeit vom 30. April bis 29. Mai statt. Die einzelnen Truppentheile der Großh. 25. Division werden wie folgt besichtigt: Am 9. Mai das Füsilier-Bataillon 118. Regiments zu Offenbach. Ain 12 und 13. Mai das Infanterie-Regiment Nr. 115, das Feld Artillerie Regiment Nr. 25, die in Darmstadt garni- sonirendcn Escadrons des Dragoner-Regiments Nr. 23 und 24 und die Großh. Train-Compagnie. Am 14. Mai die 3 Escadrons des Dragoner-Regiments Nr. 23 in Babenhausen. Am 15. Mai, Vormittags, das 2. Bataillon 118 Infanterie-Regiments in Worms. Am 15. Mai, Nachmittags, unb am 16., 17. und 19 Mai die in der Festung Mainz liegenden sämmtlichen Truppentheile' Am 20. Mai die 3. und 4. Escadron des Dragoner-Regiments Nr. 24 in Butzbach. Am 21. Mai das Infanterie-Regiment Nr 116 in Gießen Frankfurt, 21. April. Am Donnerstag Abend wurde ein Mädchen in einem schwer verbrannten Zustand in das Hospital zum hl. Geist verbracht, woselbst es bald verstarb. Das- selbe hatte, um die Flamme im Herd anzufachen, Petroleum aus einer Kanne ins Feuer gegoffen, wodurch das Gefäß sofort explodirtc. Das brennende Petroleum setzte die Kleider in Brand und kam die Hilfe zu spät. — Vor dem Friedberger Tbor ging eine gleiche Affaire gestern glücklicher ab, indem dem Hausfräulein, welches die gleiche Unvorsichtigkeit beging, nur die Augenbrauen und Kopfhaare verbrannt wurden. Handel und Verkehr. Frankfurt, 24. April. (Fruchtbericht.) Mehl Nr. 1 39, Nr. 2 X 37, Nr. 3 X 31, Nr. 4 X 27, Nr. 5 X 21. Roggenmebl % (Berliner Marke) X 21 50, bo. I (Berliner Marke) «X 19.50—20, do. II (Berliner Marke) X 14.50—15 50. Weizen, effektiv hiesiger ab Bahnhof hier X 20—20.25, ab unserer Umgegend X 19.75—20.75, oo. fremder je nach Qualität 31 19.75—20.25, Roggen, je nach Qualität X 13.25—15.25, Gerste X 17 — 18.50, Hafer X 13.50—14.50, Kohlsamen X 27—29, Erbsen X 19 bis 27, Wicken X 14 — 16, Linsen X 17—36, Bohnen, weiße, X 19.50, Roggenkleie X 10, Weizenkleie, grobe und feine X 8—9, Rüböl, detail, X 6«. Stimmung fest. Dringend offerirt Mais, amerikanischer stark weichend zu 12 X käuflich. (Die Preise verstehen sich sämmtlich per 200 Pfund Zollgewicht — 100 Kilo ) Limburg, 24. April. (Fruchtmarkt.) Rotber Weizen X 18.05, Weißer Wetzen X 18.—, Korn X 11.80, Gerste X 9.—, Hafer 6.35, Erbsen —, Kartoffeln X —- (Durchschnittspreis pro Malter.) ______ Frischbäcker in Gießen. Sonntag den 27. April. Wilhelm Hartmann, Neustadt. Emil Noll, Löwengaffe. Üufrtoin Keil, Neuenbäuen.___ Kirchliche Anzeigen der evangelischenGemeinde zuGießen. Gottesdienst: Sonntag den 27. April: Morgens: Pfarrer Schlosser. (Feier des heil. Abendmahls.) Nachmittags: Pfarrvicar Schöner. Die Pfarrgeschäfte für die Woche vom 27. April bis 3. Mai besorgt Pfarrer Schlosser. Allgemeiner Anzeiger. OessentlicheAufsorderung 2730) Die Ehefrau des Heinrich Schäfer in Hattenrod hat in dem über das Vermögen ihres Mannes ringeleiteten Schuldenwesen mit den gerichtsbekannten Gläubigern desselben am 5. März d. Jahres ein Arrange- rnent abgeschlossen, dessen Einsicht auf dem Actuariate des unterzeichneten Gerichts den Interessenten gestattet ist. Ansprüche jeder Art an den Gemeinschuldner und Einwendungen gegen d:eses Arrangement sind innerhalb 14 Tagen vom Tage des ersten Erscheinens dieser Verfügung an gerechnet, geltend zu machen, widrigenfalls das Arrangement bestätigt und in Vollzug gesetzt werden wird- Zugleich wird dem unbekannt wo abwesenden Gemeinschuldner Heinrich Schäfer aufgegeben, etwaige Einwendungen gegen dieses Arrangement binnen gleicher Frist dahier vorzubringen, widrigenfalls ein Curator für ihn bestellt und mit diesem das weiter Geeignete verhandelt und beschloffen werden wird. Endlich wird Jedermann gewarnt, dem Heinrich Schäfer etwas zu borgen sowie überhaupt Rechtsgeschäfte mit demselben abzuschließen, da dessen Ehefrau für nichts haftet. Lich, den 8. April 1879. Großherzogliches Landgericht Lich. Weyer. Holzversteigerung. Dienstag den 29. und Mittwoch den 30. April 18*79 M tm Treiser Mitgebrauchswalde uachverzeichnetes Holz aus den nachstehenden Districten öffentlich meistbietend versteigert werden. Dienstag den 29. d. Mts. im District 1. Neue Walb. 390 Rmtr BuchewStammreis. 2. Aspenstrauch. 6 Erchen-Stämme von 4,76 km 326,4 Rmtr. Buchen-Scheit 17 „ „ Prügel 198 „ „ Zopf-Reis. Die Zusammenkunfr am ersten Tag präcis 9 Uhr im Dristrict Neue- Wald b. Nr. 1. Mittwoch, den 30. d. Mts. in den Districten Pfingftkopf, Heege, Alt-Urner, Fortbachs- Hennberg u. Ztpsenwald. 6 Eichen-Stämme von 3,29 fm 2 Buchen- „ „ i,50 „ 6 Rmtr. Buchen-Scheit 3 „ Eichen- „ 1. Classe. 2 „ Aspen- 4 „ Radel- „ 5 „ Buchen-Prügel 1 „ Aspen- „ ii 100 85 320 Nadel- „ Buchen Zops-Reis „ Nadel-Reisig. Die Zusammenkunft im District Mngstkopf an der Straße nach Mainzlar präcis 9 Uhr. Treis a.d.Lda. den 23. April 1879. Großh. Bürgermeisterei Tret« a. d. L- 2807) Benner- Butterwaagen stets vorräthig und größere auf SB* stellung bei ( 3 Chr. Rettberg, Schlossermstn, Ntdda.________ 2764*) Hin neu gezimmerter Holzbau Wohnhaus mit Kmestock) zum ^ufschlagenbereit, ist. 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Mts. soll in den Dlstr k>en Luh, Spitz, Mlttelschlag, Unterhäuschen rc. nachstehendes Holz verftelgert werden: 238 Rmtr. Buchen-Scheitholz, 107 „ Buchen-Prügelholz, 1 „ Nadel-Prügelholz, 4700 Bnchen-Wellen, 350 Nadel-Wellen, 170 Rmtr. Buchen-Stöck, 4 „ Nadel-Stöck, 17 Buchen-Stämme von 5—14 m Lange u. von 25—48 cm Durchmesser, 6 Eichen - Stämme von 5—11 in Länge n. von 17—29 cm Durchmesser, 37 Nadel - Stämme von 9—14 m Länge u. von 15—24 cm Durchmesser, 208 Nadel-Stangen von 10—14 m Länge u. von 6—14 em Durch- meffer. Der Anfang ist Morgens 9 Uhr. Die Zusammenkunft im Ort. Bersrod, den 24. April 1879. G^oßberzogl. Bürgermeistern Bersrod. 2842) Böcker. Holzversteigerung. Dienstag den 29. April l. I., Morgens von 9 Uvr an, sollen in dem Beuernei Gemeindewald, District Appelspeck und Entenpfuhl folgende Holzsortimente versteigert weiden: 29 Eickenstämme mit 27,92 Fstm., 20 Nadelstämme mit 8,35 Fstm., 43 Stück Eichen-Deibftangen, 48 „ Nadel-Deibstangen, 140 „ NadU-ReisstangkN, 24 Rmtr. Buchen-Scheitholz, 6 „ Eichen-Scheitholz, 2 „ Aspen-Lcheitholz, 86 y Buchen-Prügel, 46 „ Eichen- u. Nadel-Prügel, 4250 Wellen Buchen - Durchforstungs- Reiser, 500 „ Cichen-Reiser, 900 „ Nadel-Reiser, 18 Rmtr. Buchen-Stock, 22 „ Eichen Stock und 4 „ Nadel-Stock. Bemerkt wird daß das Bauholz am Vormittag zur Versteigerung kommt. Die Zusammenkunft ist oberhalb Fünshausen. Beuern, den 22. April 1879. Großherzogi. Bürgermeisterei Beuern. 2798) Ranft. Ieilgeöotenes. 2846) Vorzüglichen = flepfefmein = bei E7. Roth,, Neue Bä re. uuoE u; (0595 Y|pqvju4u<|Hj «uuoa oauoaz qun tzuojmn aaijntfG — llDqu^ß uaqamqal sutzo avvA uaßaö in^ jöiniq )}vqpqoj 'ajn© qun ;istzuoPD lauajpj m Frische Itobiitkiiige ä 6 Pfg. empfiehlt (2856 Gg. Wilh. Weidig. Grottensteine, zur Ausschmückung der Gärten, liefere billigst in Waggonladung. 2841) Friedrich Klotz, Wetzlar. la. Limburger Käse, ganz reif, ä Psd. 48 H, Vollsaft. Schweizer-Käse empfi'bu (2347 W. Heuser, norm. Bieler. 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