Kichmer ^Anzeiger Redactionsbureau r Epxpeditionsbureau r Anzeige- und AmisM fit den Kreis Gieße». Schulstraße B. 18. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringen Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 P'. Amtlicher Hßeit. Das Großherzoqliche Steuer-Commissariat Gießen an die Großh. Ortsgerichtsvorsteher des Bezirks. Die Ihnen dieser Tage zugehenden Bau- und Cultur-Veränverungs-Verzeichnisse wollen Sie 4 Wochen lang offen legen und sodann alsbald, mit der deßfallsigen Bescheinigung versehen, an uns zurücksenden. Gießen, den 21. Januar 1879. Süffert. Dotitischer Hheit. Das System Falk. Es liegt ein gewisses Selbstbewußtsein darin, daß der Minister Falk die Zeit seines Regiments selbst als Aera Falk bezeichnet hat. Nach den bedeutenden Reden der vorigen Woche ist allerdings nicht mehr daran zu zweifeln, daß Dr. Falk ein eigenes System bisher durchgeführt hat und consequent weiter durchzusühren denkt. So glänzend wie die Vertheidigung ßines Systems, so wuchtig führte der Minister Schläge gegen das frühere System des Unterrichts in Preußen. Er führte unter dem Beifall der großen Mehrheit des Abgeordnetenhauses den Nachweis, daß die behaupteten staatsgefährlichen Dinge, wenn man sie überhaupt einem „System" auf dem Gebiete des Unterrichtswesens als „Folgen" nachsagen wolle, nur demjenigen „System" zur Last gelegt werden könnten, welches unter seinen Vorgängern, Raumer und Mühler, befolgt worden sei, und mit welchen er, Dr. Falk, gebrochen habe, dem System der Regulative! Es ist in Preußen gerade nicht häufig der Fall gewesen, daß ein im Amte befindlicher Minister mit einer gleichen Entschiedenheit für das seine Vorgänger verdammende Urtheil der öffentlichen Meinung eingetreten ist, und, wozu er nach seiner amtlichen Stellung freilich am Besten in der Lage ist, die gewichtigsten Gründe für die Bestätigung jenes Unheils zusammengetrag n hat. In den vorausgegangenen Verhandlungen des Abgeordnetenhauses war übrigens kein genügender Anlaß zu einer derartigen Gegenüberstellung des „Systems" Falk und des „Systems der Regulative" enthalten, man ist mithin zu der Annahme genöthigt, daß Minister Falk das innere Bedürsntß empfand, die öffentliche Meinung des Landes dahin zu beruhigen, daß nicht aus der von ihm gegengezetchneten Ernennung zweier zur orthodoxen Partei zählenden Hofprediger zu Mitgliedern des evangelischen Ober Kirchenraths ein Schluß auf |cme eigene „Umkehr" zu ziehen sei, ja, daß darüber hinaus, selbst wenn der Minister der geistlichen, Unterrichts- u. s. w. Angelegenheiten nicht mehr Dr. Falk heiße, deshalb das von ihm auf dem Gebiete des Unterrichts- wesens eingeführte System doch nicht wieder aufgegeben und zum System der Regulative ober einem ihm ähnlichen wieder zurückgekehrt werde. Uns will es ganz so scheinen, als ob diese bedeutungsvolle Rede nicht gegen die Ultramontanen des preußischen Abgeordnetenhauses, die fie äußerst provoctrt hatten, als vielmehr gegen die orthodoxe Partei in der evargelischen Kirche gerichtet gewesen ist, die fich nach ihrem Siege in Betreff der letzten Ernennungen zum Ober-Kirchenrath lebhafter denn je mit der Hoffnung trägt, den Minister Folk als Schöpfer und Träger des „Systems", welches das Volk von Kindesbeinen an der Kirche entfremdete und dadurch in ihm auch die Ehrfurcht vor den Gesalbten des Herrn entwurzeln, stürzen zu können und sein System mit ihm. Darum citirte denn auch zu allgemeinster Sensation Minister Falk das blutige Haupt Hödel's aus seinem Grabe, um die Schuld, die auf ihm lastet, wenn einmal ein System des Unterrichts dafür verantwortlich sein solle, dem System der Regulative zuzuwelsen, nach welchem der elende Mordgeselle auf der Schule gebildet worden und deffen Moß an erlernten Bibelsprüchen, Katechtsmusabschnitten und Kirchenliedern derselbe sich gedächt- ntßbereit angeeignet habe. Man wird unschwer errathen, an welcher Stelle man für Hödel's That die neue, der Kirche mehr und mehr sich entfremdende Erziehung-weise verantwortlich zu machen sucht. Ebenmäßig wies Minister Falk jene Bataillone der Socialdemokratie, über die bet den letzten Wahlen Heerschau gehalten wurde, dem System der Regulative zu, da keiner dieser als Belastungszeugen gegen das System Falk geladenen Wähler zu einer Zeit die Schule besucht hat, wo Dr. Falk schon Minister war und auf das System des Staatsunterrichts Einfluß geübt hat! — „An ihren Früchten sollt Ihr sie erkennen", so haben die Gegner des Systems Falk, um deffen Grundsätze nach oben hin zu dtscrediliren, gesprochen; sie werden es sich auch daher gefallen laffen müffen, wenn vor der ganzen Welt durch den Min'st r Dr. Falk selber eonstatirt wird, daß der Königsmörder Hödel eine Frucht des Systems der Regulative gewesen ist. Zeutschland. Darmstadt, 18. Januar. Der den Ständen des Großherzogthums zur Ertheilung ihrer verfassungsmäßigen Zustimmung vo,gelegte Staatsvertrag in Betreff der Uebertragung des Sigrnthums an der im Großjherzoglichen Gebiet belegenen Strecke der Matn-Weser-Bahn auf den preußischen Staat hat folgenden Wortlaut: „Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Heffen und bei Rhein und Seine Majestät der deutsche Kaiser, König von Preußen, übereingekommen sind, den Vertrag vom 3 0. Mai 1868, betreffend die Verwaltung und den Betrieb der im Großherzoglich Hessischen Gebiet belegenen Strecke der Main - Weser - Bahn aufzuheben und denselben durch emex neuen Vertrag zu ersetzen, nach welchem die bezeichnete Strecke an den preußischen Staat abgetreten werden soll, sind zu diesem Zweck die Bevollmächtigten der beiden hohen Regierungen, und zwar: Seitens der Großherzoglich Hessischen Regierung: 1) der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staatsrath Dr. Karl Neidhardt, 2) der Ministerialrath Franz Fink; Seitens der Königlich Preußischen Regierung: 1) der Ober-Bau- und Ministerialdirektor Theodor Weishaupt, 2) der Geheime Ober-Finanzrath Max Rötger. 3) der Geheime Legationsrath Paul Reichardt, zusammengetreten und haben unter Vorbehalt der Ratification den nachstehenden Vertrag abgeschlossen: Art. I. Die Großherzoglich Hessische Regierung überträgt daS Ihr zustehende Eigen- thumsrecht an der in Ihrem Gebiet belegenen Strecke der Main-Weser-Bahn nebst allem Zubehör auf den preußischen Staat gegen Zahlung von Siebenzehn Millionen Zweihundert Fünfzig Tausend Mark. Der Uebergang des Eigenthums findet am 1. April 1879 gegen kostenfreie baare Ablieferung vorbezeichneter Geldsumme an die Großherzoglich Hessische Eisenbahnschulden-Tilgungs- kaffe in Dc«.mstadt statt. Mit demselben Tage tritt der zwischen der Königlich Preußischen und der Großherzoglich Hessischen Regierung abgeschloffene Staatsvcrtrag nebst Schlußprotocoll vom 30. Mai 1868, betreffend die Verwaltung und den Betrieb der in Grohherzoglich Hessischem Gebiet belegenen Strecke der Main-Weser-Bahn außer Kraft. Alle Kosten für Erweiterungsbauten und Anlagen der auf Großhcrzoglich Hessischem Gebiet belegenen Strecke der MaimWejer-Bahn, sowie für Vermehrung der Betriebsmittel, welche nach Unterzeichnung dieses Vertrags aus anderen als Betriebsfonds entstehen möchten, übernimmt die Königlich Preußische Regierung auf Ihre Rechnung. Für die Zeit bis zum 31. Marz 1879 findet eine vollständige Abrechnung über die Betrtebserträgniffe der Matn-Weser-Bahn, über die Resteinnahmen und Ausgaben und über etwaige zur Vertheilung bestimmte Entschädigungsgelder fremder Bahnen nach Maßgabe des Staatsvertrags vom 30. Mai 1868 statt. Der hiernach der Großherzoglich Hessischen Regierung zufallende Antheil ist längsten- bis zum 1. September 1879, soweit die Überschüsse bis dahin festgestellt find, von der Verwaltung der Main-Weser-Bahn an die Großherzoglich Hessische Eiienbahnschulden-Ttlgungskasse in Darmstadt abzuliefern. Die Fonds für Unterstützungen und Pensionen, sowie die Kleiderkaffe, bleiben hierbei außer Rechnung. Diese Fonds verbleiben der Verwaltung der Main-Weser-Bahn, wogegen die genannte Verwaltung auch alle Verpflichtungen in Bezug auf die Penfions» und Unterstützungskassen, die Kranken» und Sterbekaffen, sowie die Kleiderkasse der Angestellten und der ständigen Arbeiter übernimmt. Art. 2. Hinsichtlich der Erwerbung des zu späteren Erweiterungen der Main-Weser- Bahn und deren Stationsplätze auf Großherzoglich Hessischem Gebiete etwa erforderlichen Grund und Bodens kommen die für die Matn-Weser-Bahn zur Zeit bestehenden Bestimmungen auch ferner zur Anwendung, soweit solche nicht durch allgemeine für die Großherzoglich Hessischen Staatsbahnen gültigen Gesetze eine Abänderung erleiden möchten. Die landespvlizciliche Prüfung und Genehmigung von Projekten für Erwciterungs- anlagen, soweit solche die Herstellung von Brücken, Durchläffen, Flußcorrectionen, Wegübergängen und Parallelwegen, sowie die baupolizeiliche Prüfung von Bahnhofsanlagen betrifft, bleibt der Großherzoglich Hessischen Regierung innerhalb ihres Gebietes vorbehalten. Art. 3. Die^ auf Großherzoglich Hessischem Gebiet belegene Strecke der Main-Weser- Bahn wird seitens der Königlich Preußischen Regierung im Bau und Betrieb nach denselben Grundsätzen und mit gleicher Sorgfalt behandelt, wie der übrige Theil dieser Bahn. Art. 4 Sollte die Großherzoglich Hessische Regierung künftig in Folge eintretenden Bedürfniffes die Anlage neuer Wasserdurchläjse, Staats- oder Dicinalstraßen, Kanäle oder Eisenbahnen anordnen oder genehmigen, welche die Main-Weser-Bahn auf Großherzoglich Hessischem Gebiet kreuzen, so wird die Königlich Preußische Regierung gegen deren Ausführung keine Einsprache erheben. Es sollen aber Niveaukreuzungen mit Eisenbahnen, sowie Drehbrücken bei Kanälen ausgeschlossen sein und von der Großherzoglich Hessischen Regierung alle erforderlichen Maßregeln getroffen werden, damit durch solche Anlagen weder der Betrieb der Main- Wescr-Bahn gestört werde, noch der Verwaltung derselben ein anderer Aufwand daraus erwachse, als der für die Bewachung neuer Uebergänge. Art. 5 Die Großherzoglich Hessische Regierung kann innerhalb ihres Gebietes die Zulassung des technischen Betrtebsanschluffes anderer Etsenbahnunternehmungen, jedoch mit Ausschluß von Anschlüssen auf freier Bahn, verlangen; bezüglich der Uebergangsgcbühren wird die Königl. Preußische Regierung dergleichen Anschlüsse nach denselben Grundsätzen behandeln, welche in Preußen für Anschlüsse von Staatsbahnen überhaupt in Geltung stehen. Soweit hierbei die Mitbenutzung bestehender Bahnhofsanlagen und Bahnstrecken erforderlich wird, ist dafür eine angemeffene Entschädigung zu leisten. Auch ist die Verwaltung der Main Weser-Bahn verpflichtet, Schienenverbindungen gewerblicher oder anderer Etablissements mit den auf Großherzoglich Hessischem Gebiete belegenen Bahnstationen zuzulassen. In keinem der vorgenannten Fälle dürfen der Verwaltung der Matn-Weser-Bahn durch eine solche Anlage Kosten erwachsen, noch darf der Betrieb dieser Bahn behindert oder erschwert, noch Die Betriebssicherheit benachthetligt werden. Art. 6. So lange die Königlich Preußische Regierung sich im Eigenthum und Betrieb der Main-Weser-Bahn befindet, soll die im Großherzogthum Hessen belegene Strecke dieser Bahn mit allem zum Betrieb nvthwcndigen Zubehör weder zur Grundsteuer, noch rücksichtlich des Betriebs zur Gewerbesteuer herangezogen werden. Daffelbe gilt für den Fall des ctwaißen Uebergangs der Main-Weser-Bahn an das deutsche Reich. sArt. 16.) Art. 7. Die Königlich preußische Regierung wird ihre Genehmigung zur Erbauung eine« bedeckten Uebergangs von dem Perron der Matn-Weser-Bahn zu Gießen nach dem dortigen Perron der Oberhessischen Bahnen, wenn die Großherzoglich Hessische Regierung solches im Interesse des Personenverkehrs wünschen sollte, nicht versagen, insoweit der Umbau ves Bahnhofs oder Die Vergrößerung des jetzigen Empfangsgebäudes der Main-Weser-Bahn hierdurch nicht behindert wird. Zwischen der Main-Weser-Bahn, der Deutz-Gießener Bahn und den Oberhessischen Bahnen soll auch ferner eine Schienenvcrbindung bei Gießen eingerichtet bleiben Sollte wegen deS Umbaues eines Der dortigen Bahnhöfe die jetzt bestehenDe Geleisverbindung veränDert werden müsien, so tragen die Main-Weser-Bahn unD die Oberhessischen Bahnen, jede für sich, die Kosten des auf ihr Bahnterrain entfallenden Thcils der Veränderung. Art. 8. Die Handhabung der Bahnpolizei auf der im Großherzoglich Hessischen Gebiete telegenen Strecke Der Main-Weser-Bahn erfolgt durch das im Bahnpolizeireglement bez-ichnete Königliche preußische Eisenbahnpersonal, welches auf Präsentation der Königlich Preußischen Betriebsverwaltung von Den kompetenten Großherzoglich Hessiichen Behörden in Pflicht zu nehmen ist. Die HanDhabung der allgemeinen Sicherheitspolizei liegt hinsichtlick dieser Bahnstrecke Den betreffenden Großherzoglich Hessischen Organen ob. Dieselben werden den Bahn- Polizeibeamten auf deren Ansuchen bereitwillig Unterstützung leisten. Art. 9. Die im Großhcrzogthum Hessen zum Schutze der Eisenbabnen und Telegraphen unv des Betriebs derselben jeweilig bestehenden gesetzlichen und polizeilichen Bestimmungen finden gleichmäßig auch auf die im Großherzoglich Hessischen Gebiete telegene Strecke der Main- Weser-Bahn Anwendung. Art. 1U. Die Anstellung und Beaufsichtigung der Beamten für die auf Großherzoglich Hessischem Gebiete telegene Strecke der Main-Weser-Bahn erfolgt lediglich durch die zuständigen Königlich Preußischen Behörden. Bei der Auswahl des auf Großherzoglich Hessischem Gebiet zu stationirenden niederen Personals (Bahnwärter, Weichensteller, Packer, Arbeiter rc.) sind Angehörige des hessischen Staates thunlichst zu berücksichtigen. Wenn die Großherzoglich Hessische Regierung aus polizeilichen Gründen die Entfernung eines auf ihrem Gebiete stationirenden Beamten von seiner Stelle für geboten erachten sollte, so wird sie der Königlich Preußischen Regierung hierüber Mittheilung machen, und diese Dann ein solches Ansinnen sobald als thunltch berücksichtigen. Die Königlich Preußische Regierung verpflichtet sich, dem als Großherzoglich Hessisches Mitglied der Direction der Main-Weser-Bahn seither angestellten Beamten mit seiner gegenwärtigen Besoldung und allen sonstigen Rechten in ihren Dienst zu übernehmen oder denselben, wenn er dieses vorziehen sollte, in Den Ruhestand zu versetzen Im letzteren Falle wird die Königlich Preußische Regierung die Pensionirung auf Grund des Großherzoglich Hessisches Gesetzes vom 27. November 1874 eintreten lassen. Dagegen ist im Falle der Uebernahme in den preußischen Staatsdienst die etwaige Pensionirung dieses Mitglieds der Direction nach Maßgabe der für die Preußischen unmittelbaren Staatsbeamten geltenden gesetzlichen Vorschriften unter Anrechnung der im Großherzoglich Hessischen Staatsdienste zurückgelegten Dienstzeit zu bewirken, dem betreffenden Beamten aber ein Pensionsbetrag von mindestens der Höhe zu gewähren, wie er ihn beanspruchen könnte, wenn er am 1 April 1879 auf Grund des gedachten Großherzoglich Hessischen Gesetzes in den Ruhestand versetzt wäre Art. 11. Die Angehörigen des einen Staates, welche im Gebiet des andern Staates angestellt werden, scheiden dadurch aus dem Unterthanenverbande des Heimathslandes nicht aus und sind während ihres dienstlichen Aufenthaltes daselbst nur denjenigen Steuern und Personallasten unterworfen, welche nach den dortigen Landesgesetzen unter gleichen Verhältnissen für alle Fremden zur Anwendung gelangen. Die Bahnbeamten sind rücksichtlich der Disciplinarbebandlung ausschließlich der Königlich Preußischen Regierung, beziehungsweise deren zuständigen Organen, im Uebrigen aber den Gesetzen und Behörden des Staates unterworfen, in welchem sie ihren amtlichen Wohnsitz haben. Art. 12. Alle privatrechtlichen Ansprüche, welche in Veranlassung der Anlage, des Betriebs und der Verwaltung der im Großherzoglich Hessischen Gebiete Gelegenen Strecke Der Main-Wekerbahn gegen die Königlich Preußische Betriebsverwaltung erhoben werden, unterliegen Der Entscheidung der zuständigen Großherzoglich Hessischen Gerichte. Zu dem Ende soll die Stadt Gießen als juristisches Domicil der Königlich Preußischen Bahnverwaltung in dem Großherzogtbum Hessen betrachtet werden. Verbrechen und Vergehen bezüglich der obigen Bahnstrecke oder der Transport auf derselben werden ebenfalls von den zuständigen Großber- zogltch Hessischen Behörden untersucht und nach den im Großherzogthum Hessen geltenden Gesetzen beurtheilt. * Art. 13. Der Großherzoglich Hessischen Regierung bleibt in Ansehung der auf Ihrem Gebiete belegencn Strecke der Main-Weser-Bahn die Landeshoheit vorbehalten. Auf dieser Strecke sollen nur Großherzoglich Hessische Hoheitszeichen angewendet und von den daselbst stationirten SBabnbeamten, sofern sie Großherzoglich Hessische Staatsangehörige sind, die Großherzoglich Hessische Kokarde getragen werden. Art. 14. Die Großherzoglich Hessische Regierung wird zur Handhabung des ihr über die im Großherzogthum telegene Strecke der Main Weser-Bahn zustehenden Hoheits- und Aufsichtsrechts einen beständigen Commissarius bestellen, welcher sic hinsichtlich der Beziehungen zur Königlich Preußischen Verwaltung der Main-Weser-Bahn in allen nicht zum Direkten gerichtlichen over polizeilicken Einschreiten der Behörden geeigneten Fällen zu vertreten hat. Art. 15. Die Festsetzung der Tarife, Die Feststellung des Fahrplanes und die Erlassung aller sonstigen, Die Verwaltung und Den Betrieb der Main-Weser-Bahn betreffenden Verordnungen ist ausschließlich Sache der Königlich Preußischen Regierung, welche sich jedoch verpflichtet, die auf Großherzoglich Hessischem Gebiete telegene Strecke Der Main-Weser Bahn in gleicher Weise wie die übrigen Strecken dieser Bahn zu behandeln. Was den Fahrplan betrifft, so wird die Königlich Preußische Regierung, solange nicht eine anderweite Vereinbarung mit der Großherzoglich Hessischen Regierung getroffen sein wird, über die im Großherzoglich Hessischen Gebiete telegene Strecke tis Frankfurt a. M. täglich in beiben Richtungen mindestens je fünf Personen-Beförderung vermittelnde Züge führen und auf sämmtUchen im Großherzogthum Hessen zur Zeit vorhandenen Stationen halten lassen. Von diesen Zügen sollen vier unter thunlichster Berücksichtigung der Wünsche der Großherzoglich Hessischen Regierung wie bisher auf die Zeit von fünf Uhr Morgens bis elf Uhr Abends annähernd gleichmäßig zur Befahrung der im Großherzogthum telegenen Bahnstrecke verteilt werden. Art. 16. Die Königlich Preußische Regierung wird ohne Zustimmung der Großherzog- licp Hessischen Regierung die auf deren Getiete telegene Strecke der Main-Weser-Bahn nicht veräußern. Für den Fall der Veräußerung behält sich Die Großherzoglich Hessische Regierung das Recht vor, diese Strecke gegen Erstattung der Anlagekosten für sich zu erwerben. Zu dem gegenwärtigen Kaufpreis werden in diesem Fall die Kosten von künftig ausgefübrten Erweiterungsanlagen zugesetzt und die Werthe von stattgehabten Deteriorationen abgeschrieben. Die vorstehenden Bestimmungen haben keine Geltung für den Fall, daß etwa die Preußischen Staatseisenbahnen und hiermit auch die obenbczeichnete Eisenbahnstrecke an das deutsche Reich abgetreten werden. Art. 17. Gegenwärtiger Vertrag soll beiderseits zur landesherrlichen Genehmigung vorgelegr und bie Auswechselung der Ratifikations-Urkunden soll sobald als möglich in Berlin bewirkt werden. So geschehen Berlin den 20. November 1878. (L. 8.) unterj. Neidhardt. Fink. (L. 8.) unterz. Weishaupt. Rötger. R e i ch a r d t. Das Schlußprotokoll lautet: Die unterzeichneten Bevollmächtigten waren heute zusammengetreten zur Vollziehung des Staatsvertrags wegen Ucbctgang des Eigenthums an der im Großherzoglick Hessischen Gebiete bclcgcnen Strecke der Main-Weser Bahn auf den Preußischen Staat. Hierbei sind in das gegenwärtige Protokoll nachstehende Erklärungen aufgenommen worden, welche gleiche Kraft und Gültigkeit, als wären sic in dem Vertrage enthalten, haben und durch die Ratifikation des letzteren ohne Weiteres als mitratificirt angesehen werden sollen. 1) Zu Art. 1. Es herrscht Einverständniß darüber, daß die gedämmten Kosten für die neuerdings begonnene Herstellung eines combinirten ©tationS und Güterschuppen-Gebäudes auf der Station Lang-Göns ausschließlich aus Königlich Preußischen Fonds bestritten werden. 2) Zu Art. 7. Die Königlich Preußische Regierung wird in Dem Verhältniß, welches auf Grund des von der früheren Oberhessischen Eisenbahngesellschaft mit der Königlichen Direktion der Mam-Weser Babn abgeschloffenen Vertrags wegen gemeinsamer Benutzung von Bahnhofsanlagen in Gießen besteht, ohne zwingende ilrnstände Feine Aenderung eintreten und daffelbe jedenfalls noch fünf.Jahre nach Abschluß des gegenwärtigen Vertrags fortbesteben lassen. 3) 3u. Art. 15. Die beiden, in jeder Richtung irn Sommer 1878 bestandenen Courier-, resp. Schnellzüge, beziebungsweise die bei Fahrplanveränderungen an Deren Stelle trctenDen Züge, welche auch für die Folge auf Der Strecke Frankfurt a. M.-Gießen Lollar als Courier- oDtt Schnellzüge zu führen sind, werden auch fernerhin auf Denjenigen, auf Großherzoglich Hessischem Gebiete belegenen Stationen anhalten, welche der 1878er Fahrplan dafür bestimmt. Dies soll jedoch für die Dauer des Winterfahrpluns bezüglich ter Station Bad-Nauheim nur gelten, so fern uno so lange Großherzoglich Hessischer Seits daselbst eine Winterkur eingerichtet ist, und es soll selbst in diesem Falle nur Einer der beiden Züge in jeder Richtung dort anhalten. Man ist darüber einverstanden, daß Dortelweil in die Kategorie der Haltestellen versetzt und die Zahl der dort haltenden Züge auf drei in jeder Richtung vermindert, sowie daß der Nachtoienst daselbst ausgeschlossen werden Darf. 4) Die Großherzoglich Hessischen Commiffarien behalten Namens ihrer hohen Regierung die Zustimmung der Stände des Großherzogthums, soweit dieselbe verfaffungsgemäß erforderlich ist, ausdrücklich vor. Berlin, den 20. November 1878. gej. Neidhardt. gez. Weishaupt. Fink. Rötger. R e i ch a r d t. Berlin, 19. Januar. In Hofkreisen will man mit Bestimmtheit wissen, daß die Königin von England im künftigen Sommer nach Deutschland kommen werde. Sie beabsichtigt nach D irmstadt zu gehen, um das Grab ihrer Tochter, der verstorbenen Großherzogin von Hessen, zu besuchen und dann in Koburg einen längeren Aufenthalt zu nehmen. Eine Reise der Königin nach Berlin ist nicht in den Rnseplan ausgenommen, dessen Ausführung übrigens noch ooh mancherlei Vorbeviugungen abhängig gemacht worden ist. — Fürst Bismarck will seine Rückkehr nach Berlin beschleunigen. Es heißt, er werde schon in den letzten Tagen dieses oder in den ersten Tagen des nächsten Monats ein- treffen, um noch an den Vorberathungen für den Reichstag persönlich Theil zu nehmen. Sicher ist, daß der Fürst bereits ausgesprochen hat, daß er den Reichstags.Debatten mit besonderer Theilnahme beiwohnen werde. — Der Vorstand des deutschen Kriegeibundes, der in Deutschland etwa 800 Vereine mit über 75,000 Mitgliedern zählt, hat den Landräthen u. f. w. einen Aufruf an Deutschlands Kriegeroeretne, deren Freunde und sonstige Patrioten „unseres großen Kaisers goldene Hochzeit am 11. Juni 1879" zur wettern Verbreitung zugesandt, der den Zweck hat, aus Anlaß dieses seltenen Festes die Stiftung einer Wittwen- und Waisenkasse für Hinterbliebene deutscher Krieger in's Leben zu rufen. Von den „ärmeren Kameraden", so heißt es zum Schluß des Aufrufes, „ist der Pfennig auf dem Altar der Kameradenliebe geopfert, ein hoher Betrag. An der Spitze der Unterzeichner des Aufrufs steht der General-Lieutenant z. D. Stockmar in Dessau. — Wie wir hören, wird das Kriegsgericht zur Untersuchung des Unfalles der Panzersregatte „Großer Kurfürst" am 27. b. Mts., Morgens 10 Uhr, hier im Gebäude der Admiralität zusammentreten. Als Beisitzer fungiren 12 Marine-Osficiere. Berlin, 19. Januar. Die heutige „Post" theilt mit gesperrter Schrift mit, der Rnchskanzler bereite einen Antrag an den Bundesrath vor, welcher die Regulirung der Elsenbahntarife auf Dem Wege der Gesetzgebung nach Analogie der Posttarife bezweckt. Die Nachricht ist in dieser Farm offenbar unrichtig, aber sie hat, wie auch die Strafgewaltvorlage, nach dem Urtheile national-liberaler Blätter, einen „berechtigten Kern." Zunächst handelt es sich nicht um Eisenbahntarife im Allgemeinen, sondern um Eiftnbahn-Frachlbriefe. Ferner ist nicht davon die Rede, mittelst Reichsgesetzes die Gütertarife der einzelnen deutschen Eisenbahnen ftstzufttz n, was bekanntlich unmöglich ist; sondern lediglich um den Ausschluß niedriger Tarife zu Gunsten von Frachtsendungen auf große Entfernungen, also um den Ausschluß von Differentialtarifen. Das Vorspiel zu diesem Anfrage findet sich bekanntlich in dem Schreiben des Reichskanzlers vom 15. Juli v. Js. Wie man hört, stand die Berufung des zeitigen Vorsitzenden des Reichseisenbahn-Amts, Geheimen Ober- Regierungsraths Koerte nach Friedrichsruhe mit dieser Angelegenheit in Verbindung. Berlin, 21. Januar. Die Reise des Generalpostmeisters Stephan nach Friedrichsruhe wird nach der „Times" damit in Verbindung gebracht, daß Fürst Bismarck beabsichtige, ein Gesetz zu erlaffen, wonach alle, vom Auslande nach Deutschland kommenden Briefe an der Grenze geöffnet werden sollen, um zu verhüten, daß hochverrätherische Schriften nach Deutschland eingeschmuggelt werden. Das Weltblatt von London hat sich gründlich dupiren lassen. Herr Stephan ist in Friedrichsruhe gewesen, um mit dem Reichskanzler wegen Aufnahme einer Reichsanleihe zur weiteren Förderung des unterirdischen Kabelnetzt s zu besprechen. — Em Vergnügen ist es wirklich nicht, Minister zu sein. In den Debatten über den preußischen Staatshaushalts-Etat, die in wirklich constitu- tionellen Staaten einige Tage in Anspruch nehmen, bei uns aber viele Wochen hindurch dauern, über Alles und Jedes, was nicht nur im verfioffenen Jahre, sondern schon vor mehreren Jahren in seiner Amtsverwaltung vorgekommen ist, Auskunft geben zu sollen — das ist in der Thai etwas zu viel verlangt, lieber den Cultus-Etat wird nahezu schon eine Woche debatttrt. — Behufs Verbesserung der päpstlichen Finanzen ventilirt der Vatican die Frage wegen Einführung von Eintrittsgeld für alle päpstlichen Museen, für den Zutritt zur Peterskuppel und zum Souterrain der Peterskirche. Ferner verfügt der Generalvtcar, daß Collecten für den Peterspfennig bei allen Kirchensesten Roms stattzufinden haben. — Die Pst in Rußland scheint zu einer großen, gemeingefährlichen Epidemie auswachsen zu wollen, die mit dem Frühjahr vielleicht schon an unsere Pforten pocht. Hoffentlich erweist sich nun das deutsche Retchsgesund- heits-Amt als jenes ftgenblingende Institut, als welches es bet seinem Entstehen begrüßt wurde. Allerdings ist es hohe Zett, daß es ein Lebenszeichen von sick gebe, und zeige, daß es wacht und schirmt. Bockenheirn, 19. Januar. In den letzten Tagen war sowohl die hiesige Polizei wie auch eine Anzahl Polizeibeamte Frankfurts dahier thätig, um bei verschiedenen Personen, die im Verdachte der Verbreitung socialdemokratischer Schriften stehen, Haussuchungen abzuhalten, und dabei sollen com- promittirende Schriftstücke, sowie auch eine zum Aussptelen bestimmte Büste mit Beschlag belegt worden sein. In gleicher Weise fanden auch in Rödelheim Haussuchungen und auf Grund der vorgefundenen Listen Vernehmungen statt. Die beim Buchdrucker G. Schilde hier seit Neujahr unter dem Titel „Der Hausfreund" erscheinende Wochenschrift ist gestern confiscirt und deren weiteres Erscheinen untersagt worden. Aus Sachsen, 18. Januar. Mit dem Inkrafttreten der ReichS- Justizges'tze kommt auch die vielfach als sächsische Gigenthümlichkeit bespöttelte Steuer Execution durch active Soldaten mit Ober- und Untergewehr, sowie aufgestecktem Bajonnet tn Wegfall. Vom genannten Zeitpunkte ab sind die wegen Geldleistungen in Verwaltungssachen von den in Verwaltungsbehörden verfügten Zwangsvollstreckungen in bewegliche körperliche Sachen der Zahlungspflichtigen von den Verwaltungsbehörden selbst durch eigene Beamte oder mit Genehmigung des Justizministeriums durch Gerichtsvollzieher vorzunehmen. England. London, 19. Januar. Es ist ht-r angeregt worden, zur Erinnerung ÄN die Pitnzessia Alice hier zu Lande eine Gkldsammiung zu veranstalten, aus Keren Ertrag das Alicc-yospital in Darmstadt, eine Gründung der Versterbe- nen, erweitert werden soll. Telegraphische Depeschen. Wagnrr'S telegr. «Korrespondenz-Bureau. Paris, 21. Januar. Der Fmanzmtntster Löon Say kündigte heute im Senat und in der Kammer an, daß er am Donnerstag das Budget ein- bringen werde. — Der „Temps" sagt: Das gestrige Votum ist keineswegs eine äußere Aufputzung, sondern eine innere Befestigung des Cabin.ts; es Wird bie Tüchtigkeit der jetzt Regierenden und die Unzulängitchkett ihrer vex- muthltchen Nachfolger dariegen. - Gambetta stimmte gestern mit der äußechen sinken für die einfache Tagesordnung, enthielt sich aber der Abstimmung über die Tagesordnung Feriy's. , , , London, 21. Januar. Dem heutigen Mintsterrathe in Downingstreet wobnten sämaultche Minister bei. ' Athen, 21. Januar. Nachdem die Pforte angezeigt hat, daß das Dorf Änu>o für den Zusammentritt der griechisch-türkischen Grenzregulirungs- Eommtision gewählt sei, sind die griechischen Delegirten gestern Äbe> d dorthin abgegangen. Die hiesigen politischen Kreise weisen darauf hin. daß Anuw auf der alten griechischen Grenze soweit als möglich von der im Eongresie an- aenommen-n Linie entfernt liegt. „ „ „ , ,, Wien, 21. Januar. Eine osficielle Mittheilung der „Polit. Corresp. Lonstatiri, daß die österreichisch-ungarische Regierung anläßlich der Epidemie in Astrachan bereits vor längerer Zeit Schritte zur Klarlegung der Sachlage ge- Ihan hat. Die „Polit. Corresp." erwähnt dabei, daß Dr. Finkelsburg. Mitglied des deutschen Reichsgesundheits-Amts, aus gleichem Anlaffe hie, her gesendet wurde, und daß auf Veranlaffung des Fürsten Auereperg in den nächsten Tagen über diese Angelegenheit Besprechungen stattfinden werden; zugleich habe man sich hierüber mit der ungarischen Regierung in Einverueh- men gesetzt. c Pesth, 21. Januar. Amtlichen Informationen der Ftumaner S-ebe» dörde zufolge ist die Meldung eines Konstantinopeler Blattes, am Bosporus Äätte sich eine pestartige Krankheit gezeigt, unbegründet. Berlin, 21. Januar. Das Kriegsgericht in Sachen des „Großen Kurfürsten" ist Benfe zusammengetreten. Edinburgh, 20. Januar. Der Prozeß der Directoren der C ty of Glasgow Bank hat heute begonnen. Semlin, 21. Jmurr. Es circulirt die Nachricht, der vermißte ita- ltenische Oberst Gola, welcher 7000 Frcs. bet sich führte, solle in der Nähe von Plewna ermordet worden sein. Paris, 21. Januar, Abmds. Die serbische Skupschtina soll, wie die „Agence Havas" mitlhetlt, entschloffen sein, die Frage der bürgerlichen Gleich berechtigung der Israeliten nicht eher zu berathen, als bis die Cipitulatlonen aufgehoben und die Gesandtschaflen der Machte in Belgrad errichtet seien. — Die äußerste Linke der Kammer hat einen Antrag über den Erlaß einer gänzlichen vollständigen Amnestie, den auch 60 Deputtrte anderer Gruppen der Linken unterzeichneten, vereinbart. Einen identischen Antrag wird Victor Hugo im Senat vorlegen. Petersburg, 21. Januar. „Agence Havas" will wtsien, daß nach auf der türki'chen Botschaft eiugegangenen Nachrichten die Unterzeichnung des definitiven Friedensvertrages heute startstnden sollte. Madrid, 21. Januar. Nach einer hier vorliegenden amtlichen De- pesche ist oie Eholera in dec asiatischen Türkei im Zunehmen begriffen. Lokales. Gießen, 22. Januar. Die Tyroter-Sänger-Gesellschaft Rainer, in Deutschland, Frankreich u. s. w. rühmlichst bekannt, übt immer noch ihren alten Reiz auf das Publikum aus, welches auch einmal gewohnt ist, andere Kost für die Ohren zu genießen, als ihm sonst geboten wird. Wechseln auch bet einer solchen Gesellschaft die einzelnen Mitglieder, sieht man auch bei der Wiederkehr ein anderes Gesicht, der Gesang jedoch, der frische fröhliche Gesang und Jodler bleibt sich immer gleich gut und bei der jetzigen Gesellschaft dürfte das Prädikat sehr gut wohl am Platze sein. Das erste Concert am gestrigen Abend rechtfertigte nicht allein die Erwartungen, die man hegen durfte, sondern sie wurden noch übertroffen, als man die verschiedenen Soli's, so namentlich diejenigen von Frl. Nacht schatt und der Herren Bogner und Brixner hörte. Unter diesen Umständen dürfte das heutige 2. Concert denn auch wieder recht besucht werden und versäumen wir nicht die Leser auf den Genuß aufmerksam zu machen. --Wegen Verdachts der Brandstiftung wurde gestern Abend ein Einwohner von Hausen hier eingebracht. Wie uns berichtet wird, wollte derselbe unterwegs seinen beiden Begleitern durchgehen, erlitt jedoch bei diesem Vorgehen eine Beschädigung an seinem einen Hosenbein, so daß er bei einer Temperatur von 6 Grad kalt mit einem ganzen und einem offenen Hosenbein hier eintraf. Den Schnupfen wird er jedenfalls davontragen. --Unsere Notiz im gestrigen Blatte berichtigen wir dahin, daß der betreffende Mann von Wieseck ist, die verdächtigen Aeußerungen jedoch in einer Wirtschaft zu Heuchelheim gethan hat, von wo aus auch dessen Verhaftung veranlaßt wurde. --de? Woche vom 12. bis 18. Januar starben in hiesiger Stadt 6 Personen, darunter 2 nur wenige Tage alte Kinder an Schwäche und Hirnschlag. Ein Kind von 13/4 Jahren starb an Scharlach, zu dem sich Diphtheritis gesellt hatte. Die drei übrigen Todesfälle bei Erwachsenen erfolgten durch Typhus, chronisches Nierenleiden und Brustwassersucht. — Ein Kind wurde todtgeboren. G. Handel und Verkehr. Gießen, 22. Januar Auf dem gestrigen Viehmarkte waren aufgetrieben 735 Stück Rindvieh und 52 Schweine; nächster Markt Dienstag den 18. Februar. 127> Seltersweg C tVk, parterre 444) Schellfisch e (478 -treffen heute ein. Emil Mschbach 8) S lterswea 79. 392) Flasche Brandmasse A. 220. Brandmasse A. 220. L. 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M Inserate aller Art, namentlich aber Hosiversteigerungeu, finden in dem nicht allein im Kreise Wetzlar, sondern auch in den benachbarten Bezirken des Lahn- und Dillthals viel gelesenen, in einer Auflage von nahezu 2000 Exemplaren Thcateranzcigc. 470) Aufgemuntert durch die allgemeine Anerkennung, welche die Vorstellungen fanden Hub um vielen an mich gerichteten Wünschen zu entsprechen, werde ich ein 2. Abonnement eröffnen und zu diesem Zwecke die Liste cirku- liren lassen! Ich lade daher alle Freunde der Kunst zu zahlreicher Betheili- ung ein, da von dem Eifolge des 2. Abonnements die „Existenz des Theaters" abhängen wird. Achtungsvoll ________________________________C. Alberti, Direktor. Zichener Concert-herein. Drittes Concert Sonntag den 26. Januar 1879, Abends präcis *) 5 Uhr, im Clubsaate unter Leitung des Grossherzoglichen Universitäts - Musikdirectors, Herrn JL* Felcliner und unter gefälliger Mitwirkung der Fräul. I®olyxene Hoffmann aus Berlin (Alt) und des Herrn Emile Säuret aus Paris (Violine). PROGRAMM: I. Theil. 1) Ouvertüre, Scherzo, Finale für grosses Orchester von R o b. Schumann. 2) Arie der Penelope: „Ich wob dies Gewand“ aus „Odysseus“ .........„jj$Max|Bruch. 3) Concert für die Violine mit Orchesterbeglei- | tung in Fis-moll.........„ H. W. Ernst. IL Ttieil. 4) Arie des Sextus: „Ach nur einmal noch im Leben“ aus „Titus“ ........„ 5) a) Romanze in F-dur ( für Violine mit „ b) Ballade u. Polonaise j Orchesterbegleitung „ 6) Symphonie Nr. 13 in G-dur . . . . „ (Zum erstenmale.) W. A. Mozart. L. van Beethoven. H. V ieuxtemps. Jos. Haydn. Eintrittskarten für Nichtmitglieder sind in der Ricker’schen Buchhandlung (Sonntags nur bis 12 Uhr) und in der R u d olp h’schen Musikalienhandlung ä J-t. 2. (Sperrsitz ä 3.), (nur bei Bestellung bis Freitag Abend sicher) zu haben. *) Nach dem Anfänge eines Stückes bleiben die Saalthüren bis zum Ende desselben geschlossen._________________________________________(421 ”5’ Restauration Schnett. Donnerstag den 23. und Freitag den 24. Jan., Abends 7t/2 Uhr: Soiree musicale der Bprrrtten-Gesellschaft O. Gärtner aus Hamburg. Wvhnungs Veränderung. 469) Von beute ab wohne ich bet Herrn Emil Becker, Schuhmacher, am Neuenweg. Wwe. Schneider, Hebamme. Todes - Anzeige. 472) Verwandten und Bekannten hierdurch die traurige Mittheilung, daß unser innigst geliebtes Kind Wilhelm Brückel heute Morgen 6 Uhr nach schwerem Leiden sanft entschlafen ist. Gießen, den 22. Januar 1879. Die trauernden Eltern. Danksagung. 477) Allen Denjenigen, welche unsere liebe unvergeßliche Gattin, Mutter, Schwiegermutter und Großmutter Iran StMrentmeister Enders, geb. Seipp, zu ihrer letzten Ruhestätte begleitet haben, und für die uns in so großem Maße gewordene Theilnahme, sagen wir hiermit unseren innigsten Dank. Gießen, den 21. Januar 1879. Die trauernden Hinterbliebenen. Bekanntmachung. 465) Die auf der Strecke der Main- Weser-Bahn von Cassel bis Frankfurt o. M. im III. Quartal des Etatsjahres 1878/79 gefundenen und nicht reclamirten Gegenstände, als: 5 serd. und 13 wollene Regenschirme, 1 Sonnenschirm, 4 Rohr- und 20 gewöhnl. Stöcke, 2 Pr. wildlederne, 2 Pr. Glace- und 3 Pr. woll. Handschuhe, 3 seid., 11 Tuch- und 6 Militärmützen, 1 weißes und 7 bunte Taschentücher, 4 woll. Tücher, 5 Filz-, 1 Stroh- und 1 Kinderhut, 1 Handkörbchen, 2 Tabakspfeifen, 1 Etui mit div. Schachteln, 1 Cigarrentasche, 2 Cigarrenetui, 1 woll. Shawl, 1 Pr. Stiefel, 1 Weste, 1 Rock, 1 Pr. und 1 St. Gummischuhe, 1 Pr. Pelz- und 1 Pr. woll. Stauchen, 3 led. Damentäschchen, 1 eiserne Ofenplatte, 10 A, 6 Packet enth. Kleidungsstücke, 3 Fußsäcke, 1 Stück Gummi, 1 Pantoffel, 1 Schleppenhalter, 2 Bücher, 3 Taschenmesser, 1 Portemonnaie, 1 Notizbuch, 1 Brieftasche, 1 Botanisirbüchse, 2 Schippen mit Stiel, 2 Adler, 1 Kartenetui, 1 Elle, 1 Hutschachtel, 1 Handkoffer, 1 Jagdtasche, 1 Reisetasche, 1 Rolle Zeichnungen, 1 lsigarr enspitze, 1 Regenmantel, 1 Broche v. Silber, 1 Plaidriemern , 2 Säckchen, 1 Schulränzchen, 1 Plaid m. Riemen, 3 Kasten, 1 Korb, 1 Ledergurt und 1 Infanterie-Seitengewehr können innerhalb Jahresfrist bei ordnungsmäßiger Legitimation von den resp. Eigen- thümer bei der unterzeichneten Verwaltung in Empfang genommen werden. Cassel, am 18. Januar 1878. Betriebs Materialien-Verwaltung der Main-Weser-Baho. üergeöung von Weißbinder- u. Stuckatur- Arbeiten. Für den Neubau des Gerrchts- gebäudes und Gefängnisses zu Gießen sollen nachstehende Arbeiten durch Submission vergeben werden: 1. Loos: Weißbtnderarbeüen am Ge- rtchtsgebäude, veranschl. zu JL 15123,09 2. Loos: Stuckaturarbetten an demselben, veranschl. zu 7030,81 3. Loos: Weißbinderarbeit am Ge- fängntß, veranschl. zu «M. 3712,50 Pläne, Voranschläge u. Bedingungen liegen in unserem Büreau zur Einsicht offen. Offerten, die für einzelne Loose, wie für sämmtliche Arbeiten gestellt werden können, sind versiegelt und mit gehöriger Aufschrift verseh-n, bis Montag den 3. Februar, Vormittags 10 Uhr, bei uns einzuretchen, in welchem Termin die Submtssionseröffnung in Gegenwart der etwa erschienenen ^Jnteres- senten stattfinden wird. Abdrücke des Voranschlages werden gegen Erstattung von 1 verabfolgt. Großh. Kreisbauamt Gießen. 466) Holzapfel. Bekanntmachung. Dienstag den 28. Januar d. I., sollen im Geschäftszimmer der Garnison-Verwaltung — Nahrungsberg — nachbenannte Lieferung, Reinigüngs- und Leistungs-Arbeiten rc. im Sub- mtsfions- resp. Licitationswege vergeben werden und zwar: 1) um 9 Uhr Vormittags die Reinigung der Casernen-Bettwäsche, 2) um 9y2 Uhr Vormittags, die Reparatur der Casernen-Bettwäsche. 3) um 10 Uhr Vormittags, die Vergebung der Holzlieserung, circa HO Str., 4) um lOl/2 Uhr Vormittags, die Uebernahme des ausgelagerten alten Strohes pro 1879, circa 1500 Strohsäcke in 2 Zielen. Die Bedingungen liegen im ®e schästszimmer zur Einsicht öff n und werden zum Termin Bietnngsliebhaber eingeladen. (388 Gießen, den 14. Januar 1879. Großherzogliche Garnison-Verwaltung. S Laden in guter Lage der mittleren Stadt oder der Wallthorstraße per 1. April zu rniethen gesucht. Näheres bei der Exped. d. Bl- 428) Ein gebrauchtes, gut erhaltenes Billard zu kaufen gesucht. Näheres bei der Exped. d. Bl.A Citlierunterricht™%^ 315) Zu erfragen: ^Stadt Gaffel". 450) Unserrn lieben Freunde E. . I G.....r nachträglich zu seinem 19jährigen Wiegenfeste ein dreifaches Hoch! Hoch! Hoch! Brüderschaft. Holzversteigerung. Montag den 27* Januar, Vormittags 1/210 Uhr, sollen im ElttnMäuier Gemeindewald, District Rudstem, A fang an Nr. 78 600 Stück Fichten-Bat stämme ron 12—20 M-r. Länge u. 13-29 Cennmtr. Du-chnieffer, Dienstag den 28. Januar, am Gabnelszimmerplatz. 300 Stück ^rrbstangen ton 8—17 Mtr. Länge u. 6 —13 Centiuur. Durchmesser, 2000 Stück Reisslängen von 5—14 Mtr. Länge u. 2—6 Centtmtr. & Durchmesser öffentlich meistbietend ve, steigert werden. Gegen sichere Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis Michaelitag !. I. gestattet. Ettingshausen, den 16. Januar 1879, Großh. Bürgermeisterei Ettingshausen. 407) Sommer. Werrniethungen. 463) Eine kleine Wohnung mit Wasserleitung rc in der Mansarde meines Hauses^ an ruhige Leute zu vermiethen. . __________Gg. Em. Möhl. 464) Eine kleine freundliche Wohnung, und eine Werkstätte zu vermiethen. _________________Chr. Horcyscck. 474) Zwei ineinandergehende Zimmer zu vermiethen. Grünbergerstraße B. 150. 414) Ein kleines Familienlogis zu ver- miethen.Th. Schmidt, Gartseld. 426) Die Wohnung des Herrn Professor vr. Seuffer t ist wegzugshalber per 1. April d. I. ganz oder getrennt zu vermiethen.___A. Griffe. 54) Die Mansardenwohnung in meinem Hause, bestehend aus 4 Zimmern und Zubehör ist auf den 1. April event. auch früher zu vermiethen. Carl Stückrath. 355) Möblirtes Parterrezimmer zw vermiethen bei I. Jutzi, Gattfeld. Zwei Familienlogis, dem preußischen Bahnhofe gegenüber gelegen, zu vermiethen durch Friedrich Jung, in Klein- Linden. (438 317) Eine Parterre-Wohnung per sofort zu vermiethen. A. Marcus, ______________Reichensandbahnhofstr. 224. 198) Ein kleines Familienlogis ist zu vermiethen Hermann Völker, Weißbinder & Lackircr, Grünbergerstraße. vermischte Anzeigen. 460) Im Kleider- und Weißzeugnähen in und außerhalb des Hauses empftehlt sich PH. Frei, Lindenplatz 244. Theater. In Vorbereitung folgende Novitäten. »Ein alter hessischer Corpora!" oder „die Heimkehr aus Sibirien". Vaterländisches Charaktergemälde in 5 Acten von Rheinhard. ,Der Erbe deS Millionärs" oder „die Opfer der Jesuiten". Schauspiel in 4 Acten von Cal mb erg. »Wir Männer sind alle Engels Lustspiel in 3 Acten von Rosen. (473 s Gesteckt ein tüchtiges Mädchen vom Land für Küche und Hausarbeit für 15. Februar oder auch ftüher, und ein braves Kindermädchen vom Land zum sofortigen Eintritt. Wo? sagt die Exped. d. Bl. ________ Theater iu Giessen. (Cafe Leib.) Donnerstag den 23. Januar, (10. Vorstellung im 1. Abonnemen t) Dir wie mir oder dem Herrn ein Glas Wasser. Lustspiel in 1 Act von Roger. Hierauf: Dottor u. Friseur oder die Sucht nach Abenteuer. Posse mit Gesang in 2 Acten v. Räder. Kasseöffnung 7 Uhr. — Anfang Vr8 Uhr. 476) Die Dlreettoi. Verantwortliche Red actum: A. Scheyda. — Druck und Verlag der Brübl'schen Univ.-Druckerei (Fr. Chr Viehs ch) in Gießen Nr.20 Uedacttov Gxpevstisk Gros »«selbst st°t 6000 Loose' Ei« Nachdei weis gelieferl gemäß Orgm Gewerbestand nächst um die Reform des ' Meister und am besten gei stung daS H sondern in d drte die allen gab Haupt auf bie ’N Nfilt fi N, Seseüen toH düse Ler! an dem Teßtz, Das alle und selbst der Gesetz Hai unfe das Entstehen I Betrieb QU| @ Capitalkiäfte. Doffchtist hem Lehrling vvtn! •'0'ie »ihttii bas Echtz i» dick« eiifoi !>°i|chm uni । «Hm diuchchrch jü), »enn h«,„ b'deokllch!« 6 '"»Ohr »«mittels W« h,h, (3 Cle Ofiffle $1 ui,; «« Id leine bi S’ * tintt h;r^n otl «18 JMÄS N dbentin L* ’N#