£ B s lsl soeben ** Jssl die Ab. L re* Bänden g Jren Thiere I? ■“ödem und E I kostet » • 12 in. ; ■ 14 - E er 15 „ l ' 1* „ f Bas Ganze | htsgabe für g in Stipiij, | SeseteeWe folgende henew- ZanM. driimt. Wen. 63. ieinönckrei, iQiiöluiig. st anzuzeigen, dass flehenden Litho- frei eine •ei 1BIlerAJ‘w,e in kuck w«1 UDgSwd yeaael. Etui :S *%WH Ne>BcttO»SV«rea«r 1 Ä. .ftrn6, R 1Ä Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS ■zi Preis vierteljähckich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mart 50 Pf. Gießen, am 16. December 1879. Betreffend: Die allgemeine Einführung der Stempelmarken. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Rach § 2 der Verordnung vom 20. September d. I., die allgemeine Einführung von Stempelmarken betreffend, find die auf stempelpflichtige Schrift* stücke aufgeklebten Stempelmarken zu entwerthen, und zwar Seitens der ausfertigenden Behörden dadurch, daß in jeder einzelnen Marke die Anfangsbuchstaben der Bezeichnung der Dienststelle und das Datum der Verwendung eingeschrieben werden und die Marke kreuzweise durchstrtchen wird. Dieses Entwerthen liegt derjenigen Behörde ob, welche das Schriftstück auszusertigen hat, und es wird ein Unterschied hierin nicht begründet, wenn etwa eine andere Behörde oder ein öffentlicher Diener dasselbe bereits vorbereitet hat, also beispielsweise wenn die Steuerkommtffartate oder die Brandverficherungs - Experten die von Ihren auszuferttgenden Gewerbspatente oder Brandversicherungs-Declarationen zu Ihrer Bequemlichkeit bereits ausgefüllt haben. Gleichwohl find uns in letzter Zett Brandverficherungs Declarationen vorgelegt worden, auf welchen die Stempelmarken nicht entwerthet waren. Wir machen Sie daher auf die bestehenden Vorschriften zur genauen Nachachtung hiermit aufmerksam. Dr. Boekmann. Gießen, am 15. December 1879. Betreffend: Gesetz vom 10. September 1878, den Schutz der in fremde Verpflegung gegebenen Kinder unter 6 Jahren. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Wir erinnern diejenigen von Ihnen, welche der Verfügung vom 18. November I. I., Amtsblatt ohne Nummer, noch nicht nachgekommeu find, an die Erledigung derselben binnen 8 Tagen. Dr. Boekmann. ___ Zu 3. bemerkt der Ausschutzbericht: Die Einschätzung zur Einkommensteuer für die Verleihung der Aufbesserung, und zwar mit Ausschluß aller sonstigen Kriterien, als maßgebend anzunehmen, wird wohl am sichersten zu einer gewissen Gleichförmigkeit bei Verleihung der Aufbesserung führen, und stimmen wir daher dem Vorschläge der Regierung zu. Dabei glauben wir jedoch empfehlen zu müssen, in durch die Weite der Abstufungen der einzelnen Einkommen- und Steuerklassen veranlaßten Zweffelsällen auf die Quellen, aus denen sich das Einkommen nach der Einschätzung zusammensetzt, zurückgehen und die nach diesen Quellen fixirte Summe für die Höhe des Einkommens entscheidend sein zu lassen. Seitens der Regierung ist die Berücksichtigung dieser Empfehlung bestimmt zugesagt worden. Schließlich wird zu 4. bemerkt: Mit der Bestimmung, daß nicht dem betreften- den Ressort-Ministerium, sondern dem Staats-Ministerium die Entscheidung über btt Verleihung der Unterstützungen übertragen wird, scheint, namentlid) in Verbindung mit den vorstehend aufgeführten sonstigen Bürgschaften für die gleichmäßige Behandlung der Sache, ein wesentlicher Theil der früheren Bedenken beseitigt zu sein. Der Bericht bemerkt noch, daß nach einer Seitens der Regierung in der Aus- schußberathung abgegebenen Erklärung die Großh. Regierung die Aufbesserungen nicht decretmäßig, sondern durch Rescript und bis auf Weiteres verleihen wird, ein Verfahren, welchem der Ausschuß zustimmt. Der Ausschuß beantragt hiernach, der Regierungsvorlage die verfaffungsmLhige Zustimmung zu erteilen. Berlin, 16. December. Eine erfreuliche Verfügung hat, wie drr „Hag. Voiksztg." mitgetheilt wird, der Minister Maybach an die Eisenbahn- Directionen erlaffen. Dieselben werden nämlich aufgefordert, bei der anhaltenden strengen Kälte schleunigst für kürzere Ablösungen des Fahrpersonals und für Unterhaltung warmer Getränke für daffrlbe Sorge zu tragen. Arankreich. Paris, 15. Decbr. Die „Agence Havas" meldet aus Madrid: Die meisten jüngst über die innere Lage von hier aus verbreiteten Nachrichten find übertrieben oder unrichtig. Nur 6 Generale haben ihre Entlastung erbeten, woraus eine Besorgniß für die Erhaliung der Armeedisciplin um so weniger herzuleiten ist, als keiner dieser Generale ein wirkliches Truppencommando hatte, alle vielmehr in Verwaltungsposten beschäftigt waren. — Canovas bei Castillo und Martinez Cimpos hatten gestern eine lange Unterredung und einigtet: sich über alle wichtigen Fragen. Bezüglich der Enthaltung der Minorität des Congrestes von der Theiluahme an den Sitzungen sprach sich Martinez Campos durchaus mißbilligend aus. Paris, 16. Decbr. Deputirtenkammer. Lockroy interpellirte die Regierung übBefähigung vom Staate angestellt und deren Gehalte zwischen Regie« rung unv"Landständen vereinbart, sowie im Staatsbudget eingestellt werden. Die Waldbesitzer haben pro rata der Waldfläche Beiträge zu den Forstwartgehalten in die Staatskasse zu leisten und ist das Pensions- und Wtttwen- kassenwesen ähnlich wie bei den seitherigen Domanialforstwarten geregelt. Die Schäden, welche das bisherige unvollkommene System bei der hohen Bedeutung des Waldes für den allgemeinen Wohlstand hervorgerufen, sind st) offenkundig, daß eine möglichst sorgsame Prüfung jener Anträge durch Fachleute erwünscht wäre. w. Darmstadt, 16. December. Bekanntlich wurde im Mai d. I. anläßlichi ber Berathung über die Vorstellungen mehrerer älterer Civilpenstonare wegen Aufbesserung ihrer Ruhegehalte von beiden Kammern der Stande der überem- stimmende Beschluß gefaßt: Dem Ministerium anheim zu geben, ob es "nen Modus zu finden wisse, wonach unter Beseitigung der im vorigen Landtage hkworgetretenen Bedenken die in Rede stehenden Positionen in gewissen Grenzen Berücksichtigung ftnben können. Das Großh. Staatsministerium hat darauf eine Vorlage ^^^racht, welche diesem Beschlüsse entsprechen soll. Die hauptsächlichsten Bedenken, welche gegen bie frühere Vorlage geltend gemacht wurden, waren, daß eine Rechtspflicht Untaf^fcwnß der filteren Civilpensionare nicht vorliege und daß der Descretion des betreffenden Ministeriums bei Vergebung der Pensionserhöhungen ein 3« J P-in ” fei. Um diese Bedenken zu beseitigen, schlägt das Großh. Staatsmmlfterium^in seiner jetzigen Vorlage vor: 1) Daß die Ruhegehalte der vor dem 1- 3j“,ua^ ■ Eiv.lstaatsdiener bis zu 1200JL um 20%, b s ju !2400 JL um115% und bt3 ju 3600' JL um 10 /o aufgebessert werden sollen, wozu ca. l$000 -£ erforderllchsemwerden.Dabei ist ausdrücklich bestimmt, daß der erhöhte 9tabegel&alt betragen bars, so daß also eine Pension von 3600 keinerlei Ausbesseruna mehr erfährt und Pensionen unter 3600 JC «ur höchstens auf diesen Betrag gebracht werden können. 2\ Dak die (frhßbuna der Pensionen keine generelle sein, sondern sich nach der Bedürfnißsrage richten foll° 3) Daß bezüglich der Höhe der.Ausbesserung^dw Abschätzung für die Einkommensteuer maßgebend fein folL 4) Daß, um die Anwendung gleichmäßiger Grundsätze zu sichern, die endgültige Entscheidung nicht dem Ressortministerium, sondern dem Staatsministerium zu übertragen set. Ueber diese Vorlage der Regierung hat sich der Finanzausschuß; bei zweiten Kammer tmlüffia aemacht und ist der desfallsige Bericht von dem Abgeordneten Scrib! erstatte? Z^ 1 bemerkt derselbe, daß die vorgeschlagenen Aufbesserungssätze als anaemesfen zu erachten seien, ebenso die Bestimmung, daß der höchste Pensions- fatz 3600 Jt nicht übersteigen darf. Nach einer Mittheilung des Großh. Staatsministeriums sind überhaupt nur ganz wenige Pensionen vorhanden, die oiefen höchsten Satz erreichen werden. Zu 2. bemerkt der Bericht: Da keine Nechtspfllcht des Staates zur Aufbesserung der älteren Pensionäre vorliegt, jedoch sehr gewichtige Billigkeits- Nücksichten dafür sprechen, so können wir uns mit der Ansicht der Regierung, wonach ledialich das Bedürfniß bei Erhöhung der Ruhegehalte entscheidend sein soll, einverstanden erklären, wenn auch einzelnen Mitgliedern des Ausschusses eine Vorlage, welche n Aussicht nähme, den alten Pensionären bis zu einer bestimmten Hohe der Pension ohne Ausnahme und ohne Rücksicht auf Nebeneinkommen eine Ausbesserung zu gewähren, sympathischer gewesen wäre. Hießener ^(weiger A«!kigr- M Amtsblatt fit bei Kreis Gieße«. und tritt für die konfessionelle Schule ein. morgen vertagt. 'gegangen. Wenn die Letzterer fährt fort, alle Mitg'ieder der Commune seien verantwortlich, wie alle Mitglieder eines und desselben Cabinets. Einige ßeute hätten versucht, mit Hülfe von Amnesttrten politische Carrtere zu machen. Das sei aber nicht Sache verständiger, sondern ehrgeiziger Männer. (Beifall im Gentrum). Glemenceau wirft dem gegenwärtigen Cabinet vor, daß es auf die Presse noch die Gesetze des Kaiserreichs anwende; er sagt: Für die Einigung der republikanischen Partei bedarf es des Handelns, aber die Unthätigkeit des Mlntstertums spaltet die Majorität. Indem Redner sodann auf G rmbetta ansp'elt, sagt er: Zu einer neuen Regierung bedarf es neuer Männer. — Da Waddington die einfache Tagesordnung nicht accepttren zu wollen erklärte, u>eil sie einen Tadel der Regierung in sich schließe, erklärt sich Clemenceau für die einfache Tagesordnung, welche von der Ä immer mit 276 gegen 109 Stimmen abgelehnt wurde. Die Kammer nahm darauf mit 255 gegen 57 Stimmen eine von Lavergne beantragte und von der Regierung acc-pttrte Tagesordnung an, welche lautet: Indem sich die Kammer den von der Regierung ausgesprochenen Anschauungen anschließt und indem sie die Erklärungen billigt, welche die Regierung über die Anwendung des Amnestiegrsetzes gegeben hat, geht sie zur Tagesordnung über. Lokales. Gießen, 18. December. In der auf Samstag, den 20. d. Mts., Vormittags 9 Uhr, im Regierungsgebäude dahier anberaumten öffentlichen Sitzung des KreiSauSschuffes kommen folgende Gegenstände zur Verhandlung: 1. Beschwerde mehrerer Bewohner der Schulstraße zu Gießen, wegen ihrer Verpflichtung zur Reinigung derselben- 2. Die Revision des Voranschlags der Gemeinde Reiskirchen für 1880, hier die Berechtigung der Ortsbürger daselbst an dem Gemeinvenutzen. 3. Grenzstrettigkeiten bezüglich der Gemarkungen Inheiden und Feldheim. Gießen, 18. December. (Sterblichkeit in Gießens Die Zahl der Todesfälle, die sich während der Woche vom 7. bis 13. December in Gießen ereigneten, betrug im Ganzen 7. Darunter befanden sich (wie bereits früher mitgetheilt) ein Hanvwerksburjche, der an Recurrens- fieber, 2 Personen, die an langwierigen Gehirnleiden, 2, die an Altersschwäche gelitten hatten. Line Frau starb im Wochenbett und ein 10 Stunden altes Kind an angeborener Schwäche. G, — Für „O b e r s ch l e s i e n" gingen weiter bei uns ein: Frau v. St. George 3 JL, Kreiker 1 JL, Frau Pfarrer Kißver 3 v. M. 10 JL, Landrichter Gilmer 12 JC, sowie ein Pack Kleider, Aug. Will 3 JL, L. Bücking 20 J4, Prälat Simon 5 Jt, G. W 5 JL Summa mit dem in letzter Nr. quittirten Betrage 119 — Um weitere Gaben bitte» wir freundlichst. — Die „Volksküche" vertheilte heute 651 Portionen Reissuppe. Verkauft wurden hiervon 247, während die übrigen 404 an 138 Schulkinder, 32 Handwerksburschen und diverse Arme vertheiit wurden. — Die „Volksküche" anlangend, wollen wir hier unsere Leser auf einen Schwindel aufmerksam machen, der mehrfach in den letzten Tagen probirt wurde. Handwerksburschen zeigten nämlich in verschiedenen Häusern beim Fechten Blech marken vor mit dem Bemerken, daß sie in der Volksküche keine Suppe mehr erhalten konnten, da keine mehr da war, um dadurch mehr das Mitleid der Almosenspender zu erregen. Nun bekommen aber thatiächlich Handwerksburschen gar keine Blechmarken, sondern einfache Karten auf dem Poltzeibureau (natürlich nur für einen Tag, da ja im anderen Falle sich die Leute wochenlang hier herumtrieben und füttern ließen), auf welche Karten ihnen sofort und zwar mit in erster Linle Esten gegeben wird. Für Arme, Handwerksburschen und arme Schulkinder wird in allererster Linie gesorgt. Man laste sich also durch Schwindeleien oben beregter Art nicht irre machen, sondern jage beim Wiedervorkommen die Burschen zur Thüre hinaus. Telegraphische Depeschen. Wagner'« telegr. Correfpondenz ■ Bureau. Karlsruhe, 17. Decbr. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer beantwortete der Staats- und Handelsrntntster Turban die von liberaler Seite gest llte Interpellation: „Welches ist die Stellung der Großh. Regierung zu der irn Reichstage angeregten Wuchergesetzgebung?" dahin: Cto,l- rechtlich ist dem Wucher mit Beschränkung von Zins und Wechselfähtgkett nicht beizukornrnen. Dagegen besteht die strafrechtliche Ahndung wegen Benutzung von Noth, Leichtsinn und Unerfahrenbeit. Die Frage, ob cwilrechtlich der Wucherer gezwungen werden kann, die Wechselfrüchte herauszugeben, löst das badische Landrecht durch das Erforderniß, daß jeder Vertrag eine erlaubte Ursache haben muß. W e es im Reiche damit zu halten, bedürfe einer wetteren gründlichen Erörterung. Das ist die Haltung der badischen Regierung, wenn die Angelegenheit im Reichstage wieder vorkommt. Berlin, 17. December. Die C?"trumspartei des Abgeordnetenhauses beschloß die Einbringung einer Interpellation an die Regierung über das Resultat der amtlichen Ermittelungen bezüglich des Umfanges des Nothstandes in Oberschlefien und über die zur Bekämpfung des Nothstandes getroffenen Maßregeln; ob ferner die Regierung behufs Beschaffung außerordentlicher Mittel eine Forderung an den Landtag zu richten beachsichtige. — Die Fortschrittspartei beschloß, noch heute einen Antrag etnzubringen, durch welchen die Regierung ersucht wird, im Abqeordnetenhause Mittheilung über ihre Schritte zur Abstellung des Nothstandes in Oberschlesien zu macken. Berlin, 17. Decbr. Abgeordnetenhaus. Es erfolgt der crftt Bericht der Unter; rtchts-Commission über die Petition des Elbinger Magistrats betr. das Verbot der Eröffnung der Simultanschule. Gemeldet haben sich zum Worte 13 Mitglieder für die Petition und 14 dagegen bezw. für Uebergang zur Tagesordnung. — Referent Graf Clairon d'Hausfonville leitet die Debatte mit einem kurzen Rückblick ruf die faetische Sachlage ein. — Gneist tritt für die Petenten ein, denen das bestehende Recht zur Seite stehe. Die Regierung sei einseitig vorgegangen. — Der Culmsminister rechtfertigt die Unterrichtsverwaltung gegen den Vorwurf, als bedeute sie Reaction in kirchlicher Richtung. Solle der Vorwurf nur bedeuten, daß er (der Minister) die christlichen Grundlagen der Volkserziehung unter seinen Schutz und seine Sorge nehme, fo acceptire er den Vorwurf (Beifall). Bedeute derselbe aber, daß die Regierung die bürgerliche Schule irgend einem confessionellen System ober einer Religionsgesellschaft ausliefern wolle, so weise er den Vorwurf entschieden zurück Er wolle die Mitwirkung der Kirche in der Schule im Rahmen der Staatsgesetze und Staatsordnung. Gerade von diesem Standpunkte aus habe er in Elbing der unterdrückten confessionellen Minderheit Schutz angedeihen lassen (lebhafte Zustimmung im Centrum und auf der Rechten). ,,Jch habe mir lange genug von der gegnerischen Presse den Vorwurf gefallen laffen, ich liefere die Schule an eine bestimmte kirchliche Partei aus, das bestreite ich. Ich stche auf dem Standpunkt, die Simultanschulen, wo sie bestanden haben, fortbestehen zu lassen. Dafür, was vor meiner Amtsführung geschehen, trage ich die politische Verantwortung nicht. Für das, was jetzt geschieht, liegt mir die Pflicht sorgsamster Prüfung ob. Diese will ich üben. Die Erhaltung des christlichen Characters der Volksschule ist das Palladium unserer nationalen Entwickelung. Wer diese Anschauung theilt und das ist ter überwiegende Theil der Ration, wird mir jedenfalls Recht geben in meiner Stellung zu dieser ganzen Frage. Es handelte sich dabei um einen Schritt heraus aus einem bestehenden Zustande in einen neuen Zustand. Der principielle Boden, worauf ich stehe, ist das Bewußtsein der Pflicht, die confessionelle Schule in ihrem Besitzstände zu schützen. Ich halte diese Schule für die tn unserer geschichtlichen und nationalen Entwickelung begründete vollkommenste Anstalt. (Beifall im Centrum). Wenn sich die socialen Verhältniffe nicht noch mehr, als es geschieht, lockern, so verdanken wir das gerade dieser christlichen Volkserziehung. Einzelne locale Verhältnisse besonderer Natur können allerdings Zustände schaffen, welche Simultanschulen als einzig möglich an diesen Orten erscheinen lassen. Wo dies der Fall ist, das wird je nach den Umständen tn der Praxis zu entscheiden sein." Jedenfalls dürfe aber diese Entscheidung nicht der unbedingten Autonomie der Gemeindebehörden überlassen werden , auch wenn die Gemeinden für ihre Schulen große Opfer brachten, wie dies in Elbing der Fall fei. Die Communalwahlen wechseln hinsichtlich ihrer Resultate sehr oft Daher muß die Entscheidung der Schulfrage lieber der Ministerial-Jnstanz anvertraut werden, welche bestimmten Traditionen folgt. Für mich ist in der vorliegenden Frage das bekannte Rescript meines Amtsvorgängers von 1876 die Tradition. Diesem bin ich gefolgt. Die Ansichten Gneist's über Verwaltungs-Pragmatik sind mir unbegreiflich. Wie kann er nur verlangen, daß der Minister sich zu fügen hat jeder Entscheidung fuborbinirter Brovinzialbehorden? Die Frage der confessionellen Schulorganisation könne nicht im crwaltungsstreitverfahren bergestellt werden. Gneist's Buch „der Rechtsstaat" besage gerade das Gegentheil von dem, was Gneist heute ausgeführt. Das Punctam saliens sei die Frage, ob der Minister Recht hatte, einzuschreiten in der Elbinger Sache, ohne rücksichtslos zu verfahren. Er