;äcis 8 Uhr ag e Kute und empfiehlljSicl| Schüler "üchbandlung 'land. Muh. Schier nach mia ließen w: Söhne, Mittelung von Zur Erledigung laufenden Vertage werde ich mann» )3.___________ [d)id)lt. iir/ii'ii. ei dem Unter- ireis. (djoft Masten ver- Lchadens sofort erfolgt vh«c Reductio» ien Ausdehnung igsten Prämien Mitglieder tt, diMtze >3 Äer-ch- n welchem auch ,r; welche auch ainz: 8.___— une sucht Stelle- ck MiMsse^. ^kann 218 Freitag den 19. September 1878 Aießcner ^Anzeiger Anfeize- utifc Amtsdlatt für Ära Kreis Gieße«. RebiwtiottStmreau r e»xpedttio«-b«remr r j Schulstraße B. 18. Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerloh n. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mart 50 Ps. Vormittags 1) 2) 3) 4) 5) Gegenstände der Verhandlungen werden sein: Erstattung des statutenmäßigen Rechenschaftsberichtes. Die Frage: „Aus welchen Gründen macht die Zusammenlegung der Grundstücke im Großherzogthum auch nach Erlaß des neuesten Gesetzes über diesen Gegenstand so geringe Fortschritte?" Die Frage: „Welches Hengstmaterial eignet sich am besten zur Erwerbung für das Landgestüt und welche Wünsche liegen in dieser Angelegenheit in landwirthschastlichen Kreisen vor?" Die Frage: „Empfiehlt sich für Oberhesfen di- Gründung von MolkerehGenostenschafteu und wie lasten sich solche am besten ins Leben rufen?" Die Frage: „Wie ist es mit dem landwirtschaftlichen Mobiliar-Credit in Oberhesfen bestellt?" 6) Der Niedergang des landwirthschastlichen Gewerbes, besten Ursachen und die zur Hebung desselben anzuwendenden Mittel. 7) Wie find die menschlichen Abgänge in den Städten dem natürlichen Kreislauf zu erhalten? 8) Die Wahl des Präsidenten, Viccpräsidcnten und des Ausschusses für die Periode 1880/82. 9) Bestimmung des nächsten Versammlungsortes. • Nach S 33 der Statuten muß jedes Mitglied des Vereins, welches in der Versammlung einen Vortrag zu halten wünscht, diese Absicht vor Beginn derselben dem Präsidenten zu erkennen geben; schriftliche Mittheilungen müssen mindestens einige Tage vor der Versammlung bet demselben -ingereicht werden. Der Unterzeichnete ladet hiermit die Vereinsmitglieder, sowie alle Freunde der Landwtrthschaft zu dieser Versammlung ergebenst ein. Krtedelhauseu, am 12. September 1879. Der Präsident des landwirthsch. Vereins von Oberhesten. 0 Adalbert Freiherr Nordeck zu r Rabenau. Bekanntmachung. Betreffend: Winter - Cursus der Ackerbauschule des landwirthschastlichen Vereins für die Provinz «berheffen zu Friedberg. Der diesmalige Winter-Cursus der hiesigen Ackerbauschule beginnt Montag den 3. November in 2 Clafsen und währt bis gegen Ende März. Der Unterricht erstreckt sich auf die Fortbildungsfächer, sowie auf die verschiedenen Zweige der Naturkunde und Landwirthschastslehre; er wird in diesem Winter von zwei ausschließlich für die Anstalt angestellten Landwirthschaftslehrern, von dem Großh. Kreis - Veiertnärarzt, dem Vereins - Wiesenbaumeister und mehreren anderen geeigneten Hülfslehrern erthetlt. Die nLthige Anschauung wird durch vorzügliche Lehrmittel, sowie durch Excurstonen auf nahe gelegene Gutswirthschaften erreicht. Aufnahmssähtg sind alle unbescholtene Jünglinge, welche di- Volksschule durchgemacht haben. In die 2. Klasse werden nur solche junge Leute ausgenommen, welche früher die 1. Klasse mit Erfolg durchgemacht haben oder Nachweisen, daß sie sich anderswie die Kenntnisse ungeeignet haben, welche das Lehrziel der 1. Klasse bilden, alle anderen Schüler kommen in Letztere. Das Schulgeld beträgt für die 1- Klasse 45, für die 2. Klasse 35 X • Anmeldungen nimmt das unterzeichnete Kuratorium und der Anstalts-Dirigent Prof. Dr. Tobtsch entgegen, von welchen beiden Stellen auch gewünschtenfalls anderweitige bezügliche Auskunft ertheilt wird. , , Friedberg, am 8. September 1879. Das Cnratorium der Ackerbauschule zu Friedberg. 0 Dr. Braden, Kreisrath. Küchler, Kreisastestor. Schmidt, Kreisschulinspector. Generalversammlung des landwirthschastlichen Vereins von Oberhessen pro 1879. Die diesjährige ordentliche Generalversammlung des landwirthschastlichen Vereins von Oberhefsen soll am Dienstag den 14. Oetober d. I. IO1/2 Uhr, im „Hessischen Hof" zu Butzbach abzehalten werden. politischer HHeil. Die neue Juftizorganifation. XXII. Von Strafen und Kosten. In schöffengerichtlichen Strafsachen, welche nur eine Übertretung oder ein Vergehen, welches nur mit Geldstrafe oder Haft oder Gesärigntß bis zu 6 Wochen gesühnt wird, zum Gegenstände haben, kann die Verhandlung, wenn kein Widerspruch erfolgt, erspart bleiben. Klärt die Anzeige dos Sachverhält- genügend auf, so beantragt der Staatsanwalt bet dem Amtsrichter das Maß der Strafe, sowie, daß er gegen den Thäter einen schriftlichen Strafbefehl erlasse. Der Amtsrichter prüft, ob er ohne Verhandlung zur Feststellung der Strafe schreiten kann, sowie die Angemessenheit der Strafe und erläßt dann den Strafbefehl. Will sich der Angeklagte nicht dabei beruhigen, so muß er innerhalb einer Woche Einspruch erheben, und zwar schriftlich oder zu Protokoll des Gertchtsschreibers. Dann wird die Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht anberaumt, für welche die gewöhnlichen Regeln gelten- Wird keine Einsprache erhoben, so erhält der Strafbefehl nach Ablauf der Frist die Kraft eines rechtskräftigen Urthetls, so daß die Strafe alsbald vollstreckt werden kann. Auch die Polizeibehörden können bei Contraventionen solche Strasbefehle erlassen, die man „Strafverfügungen" nennt. Doch kann sich die Strafe nur auf Geld, höchstens 14 Tage Haft erstrecken. Das Verfahren ist dasselbe, wie bei dem richterlichen Strasbefehl, doch kann der Einspruch bei der Polizei, wie bei dem Amtsgericht erhoben werden. Ferner sind im Versahren bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Erhebung öffentlicher Abgaben und Gefälle Strasbefehle zulässig, die man „Strafbescheide" nennt. Sie gehen von den Verwaltungsbehörden aus und dürfen nur auf Geldstrafe lauten. Es ist gegen die Strafbescheide sowohl die Beschwerde bet der höheren Verwaltungsbehörde, als auch ein an die Verwaltungsbehörde zu richtender Antrag aus gerichtliche Entscheidung zulässig. Im letzteren Falle übersendet die Verwaltungsbehörde die Acten der Staatsanwaltschaft, welche fle dem Gericht vorlegt, und es tritt dann die gewöhnliche Hauptverhandlung ein. Die Staatsanwaltschaft kann aber auch den Antrag auf Verfolgung ablehnen, dann ist die Verwaltungsbehörde, die als Privat- lläger betrachtet wird, befugt, die Anklage zu erheben. In allen diesen Verfahren hat das Gericht freie Hand; es kann milder oder schärfer erkennen. Wer daher nicht triftige Gründe gegen die verschiedenen Strafbefehle hat, thut besser, sich dabei zu beruhigen, weil die Strafen in der Regel milde sind. Das Gericht dagegen kann leicht eine schärfere Auffassung haben. Das Strafgesetz ordnet an, daß Gegenstände, welche durch eine Straf- that hervorgebracht oder zur Begehung einer solchen bestimmt oder gebraucht sind, eingezogen werden müssen (z. B. das Beil bet einem Morde, Dietriche, verbotene Bücher u. s. w). In der Regel wird dies bei einem Urtheil aus- gesprochen Stirbt der Thäter oder bleibt er unbekannt, so wird doch ein Termin abgehalten und die Einziehung ausgesprochen. Den Antrag kann der Staatsanwalt und der Privatkläzer stellen. Dritte Personen, welche auf die Gegenstände rechtlichen Anspruch haben, werden zu den Terminen zugezogen. Sie sowohl, wie Prtvatkläger und Staatsanwalt können Rechtsmittel einlegen. Daffelbe Verfahren findet bet Beschlagnahmen von Vermögen statt (z. B. bet Hochverrats unerlaubter Auswanderung rc.). Eine Strafe kann nur vollstreckt werden, wenn sie rechtskräftig ist, d. h. bis nicht innerhalb der gesetzlichen Frist ein Rechtsmittel eingelegt ist oder alle zulässigen Instanzen durchgemacht sind. Bisher konnte ein Verurthellter, nur nicht bet Zuchthausstrafe, erklären, daß er sich bet der Strafe beruhige und sofort zur Verbüßung abgesührt werden. Dies ist nicht mehr zulässig. Dagegen soll dem Verurthetlten nachträglich die Untersuchungshaft angerechnet werden, welche er erlitten hat, nachdem er auf ein Rechtsmittel verzichtet oder etn eingelegtes zurückgenommen hat. Während die Strafvollstreckung bisher in den Händen des Gerichts lag, geht sie jetzt an die Staatsanwaltschaft über. Nur in amtsgerichtlichen Strafsachen kann die Strafvollstreckung dem Amtsrichter (niemals dem Amtsanwalt) übertragen werden (in Preußen ist die bezügliche Ministertalverfügung bereits erlassen). Liegen Gründe vor, so kann bis zu 4 Wochen der Staatsanwalt, bis zu 4 Monaten der Oberstaatsanwalt Ausstand für die Strafverbüßung gewähren. Ist Jemand so krank, daß sein Leben dadurch gefährdet würde, so ist sie überhaupt auszusetzen. Deutschland. AuS Hessen, 16. Septbr. Das soeben ausgegebene „Regierungsblatt" enthält die Verordnung über das Verfahren der Forst- und Feldrügesachen. In derselben wird das fragliche Versahren in Ausführung des im Juni d. I. erlassenen Gesetzes ganz neu geregelt. Hervorgehoben zu werden verdient, daß danach eine Erzwingung des Abverdienstes der Strafen durch Arbeit nicht mehr stattfindet, vielmehr ist, wenn der Verurteilte auf wiederholte Aufforderung zum Abverdienste ohne genügende Entschuldigung ausbleibt, die Sache an das Amtsgericht abzugeben, welches die Vollziehung der Strafe als Freiheitsstrafe anzuordnen hat. Für einen Tag Arbeit ist ein Geldbetrag von 1 20 H, für einen Tag Haft ein Geldbetrag von 1 Jl. zu rechnen. Darmstadt, 15. Septbr. Trotz des fortwährenden Steigens der Normalsteuer-Capitalien, insbesondere derjenigen der Einkommensteuer, sind nach einer desfallsigen Zusammenstellung innerhalb 5 bis 6 Jahren die Com- munalsteuern in unserem Lande durchschnittlich um etwa 33i/3 pCt. in die Höhe gegangen und hat diese steigende Tendenz, wie es scheint, noch keineswegs eine Abschwächung erfahren. Darmstadt, 16. Septbr. Zur Ausführung der veränderten Gerichtsorganisation haben Seine Königliche Hoheit der Großherzog zu Gerichtsvollziehern mit Wirkung vom 1. October L Js. mit den dabet angegebenen Amtssitzen zu ernennen geruht: Mit dem Amtssitze zu Gießen: 1) den Actuartatsaspiranten Karl Bühner zu Gießen; 2) den Actuariatsaspiranten Emil Geißler zu Butzbach; 3) den Scrtbenten bet dem Forstamte August Bauer zu Friedberg. Mit dem Amtssitze zu Alsfeld: 1) den Actuartatsgehülsen Philipp Rettig zu Fürth; 2) den Actuariatsgehülfen Ludwig Weitzel zu Alsfeld. Mit dem Amtssitze zu Altenstadt: den Ernst Schmit, Gehülfen auf der Kanzlei des Bezirksstrasgerichts zu Darmstadt. Mit dem Amtssitze zu Büdingen: den Actuartatsaspiranten Hartmann Fey zu Büdingen. Mit dem Amtssitze zu Butzbach: den Privatscribenten Karl Venator zu Friedberg. Mit dem Amtssitze zu Friedberg: 1) den Actuartatsaspiranten Johannes Ketl zu Laubach; 2) den Actuariatsaspiranten Karl König zu Friedberg. Mit dem Amtssitze zu Grün berg: 1) den Actuariatsaspiranten Leopold Wa lisch midt zu Gießen, dermalen Sergeant in dem Großh. 2. Jnf.-Regtment Nr. 116 und commandtrt zur 49. Infanterie-Brigade; 2) den Actuariatsaspiranten Karl Röth zu Lorsch. Mit dem Amtssitze zu Herbstein: den Actuariatsgehülfen Philipp Knterim zu Herbstein. Mit dem Amtssitze zu Homberg: den Actuariatsaspiranten Theodor Metz zu Homberg. Mit dem Amtssitze zu Hungen: den Actuariatsaspiranten Karl Leonhard Vetzberg er zu Hungen. Mit dem Amtssitze zu Lauterbach: den Steueraufseher Heinrich Vogt zu Oppenheim. Mit dem Amtssitze zu Ltch: den Privatscribenten Johann Peter Spreng zu Darmstadt. Mit dem Amtssitze zu Bad Nauheim: den Actuariatsaspiranten Philipp Jakob Heutzenröder zu Friedberg, dermalen Ges reiter bet dem Landwehr-Bezirks-Commando zu Friedberg. Mit dem Amtssitze zu Nidda: den Crtminalschutzmann Adolph Kuhn zu Darmstadt. Mit dem Amtssitze zu Ortenberg: den Actuariatsaspiranten Hermann Müller zu Ortenberg. Mit dem Amtssitze zu Schotten: den Actuariatsaspiranten Julius Theiß zu Hungen. Mit dem Amtssitze zu Ulrichstein: den Actuariatsgehilfen Karl Ringel mann zu Grünberg. Mit dem Amtssitze zu Vilbel: 1) den Actuariatsaspiranten Dietrich Born zu Zwingenberg; 2) den Gerichtsvollzieheraspiranten Georg Esselborn zu Mainz. Darmstadt, 17. Septbr. Das heute ausgegebene Großherzogltche Regierungsblatt Nr. 42 enthält die Verordnung, die Zustellungen und die Behändigungen betreffend. Berlin, 15. Septbr. Unter der Leitung des Chefs des Generalstabes, des Grasen Moltke, wird vom 25. d. eine Generalstabsübungsreise zur Ausführung kommen, welche nach den allgemeinen Dispositionen von Kolmar ausgehend, das Ober- und Unter-Elsaß berühren wird. Außer dem Grafen Moltke nehmen an der Tour Theil 2 Adjutanten, 5 Abtheilungschess bezw. Regiments-Commandeure, 13 Stabsosfictere, 10 Hauptleute, 3 Unterofficiere, 43 Gemeine. Königsberg, 15. Septbr. Aus den Tagen des Aufenthaltes des Kaiserpaares hier werden noch mancherlei charakteristische Züge gemeldet. Welchem Ansturm die Gnade des Kaisers und der Kaiserin ausgesetzt war, geht daraus hervor, daß die im Civilkabinet und bei der Hofdienerschaft etn- geretchten ober in die vorüberfahrenden Equipagen der Kaiserlichen Herrschaften geworfenen Bittschriften täglich zwei große Ledermappen reichlich füllten. Und jedes dieser Schreiben wurde freundlich angenommen und sofort behufs weiterer Entschließung den Localbehörden zum Bericht über die Verhältnifle des Bittstellers übersandt. Als der Kaiser am Montag nach dem Südbahnhof fuhr, um von dort sich nach dem Manöver-Terrain zu begeben, verfolgte eine alte Frau den Kaiserlichen Wagen im vollsten Laufe und hielt einen Brief in die Höhe. Unverdroffen setzte sie ihren Laus fort, bis der Kaiser in der Satt- lergaffe hiervon Kenntniß erlangte und den Befehl gab, den Wagen anzuhalten. Mit eigener Hand nahm er der Frau den Brief ab, nickte ihr freundlich zu und setzte seinen Weg fort. Als der Kaiser auf der Rückkehr vom Manöver durch die Judengaffe fuhr, wollte ein junges Mädchen einen Brief in den Wagen werfen. Als der Brief aber vorbei auf den Wagentritt fiel, neigte sich der Kaiser hinaus und hielt mit dem Stock den Brief so lange fest, bis das Mädchen aus der Menge hervoreilte, den Brief nahm und ihn nun dem Kaiser überreichte. Berlin, 16. Septbr. Durch das Reichsgesetz wegen des Verkehrs mit Nahrungs-, Gebrauchs- und Genußmitteln ist der Handel mit Nahrungs- und Genußmitteln, sowie mit Sptelwaaren, Tapeten, Farben, Eß-, Trink- und Kochgeschirr, auch mit Petroleum einer besondern polizeilichen Beaufsichtigung unterstellt, die namentlich darauf zu richten ist, daß keine verdorbenen, nachgemachten und verfälschten Nahrungs- oder Genußmittel fetlgchalten und keine Bekleidungs-, so wie die anderen vorgenannten Gegenstände hergestellt oder verkauft werden, durch deren Gebrauch die menschliche Gesundheit geschädigt werden könnte. Verschiedentlich sind die Polizeibehörden ausgefordert worden, sich mit den Bestimmungen dieses Gesetzes genau bekannt zu machen und sich einer gewissenhaften, strengen Beobachtung der ihnen durch daffelbe übertragenen Obliegenheiten zu befleißigen. Hesteneich. Wien, 16. Septbr. Die „Poltt. Corresp." meldet aus Konstantinopel: Die Aussichten auf Fortsetzung der griechisch-türkischen Conserenzen sind insofern wieder ungünstiger, als die Pforte in die Discusfion der eigentlichen Grenzfrage infolange nicht eintreten zu wollen scheint, bis nicht über die Auslegung des 13. Protokolls definitiv entschieden ist. Die Pforte soll geneigt sein, sich einer schiedsrichterlichen Entscheidung der Mächte in der Protokollfrage zu unterwerfen. — Die „Polit. Corresp." meldet auS Priepolje: Der Herzog von Württemberg und Husni Pascha sind gestern dort einzetroffen. In Folge der Besetzung Priepoljes wurde die österreichische Aufstellung auf der Straßenabzweigung gegen Nooavaros geräumt. — Aus Belgrad. Die serbische Regierung ordnete eine Enquete über die Offerte der österreichischen Staatsbahn und das die Gründung einer serbischen Nationalbank betreffende Project Fremy's ein. England. London, 16. Septbr. Was über die Mangelhaftigkeit des jetzt für einen Afghanenfeldzug verfügbaren Transportmaterials gemeldet wurde, war nicht übertrieben. Nicht 40,000, sondern 60,000 Kamele gingen während der kurzen Kriegsoperationen des vorigen Jahres zu Grunde, und andere Zugthiere sind schwer zu verwenden, da ihre Verpflegung im afghanischen Gebtrgslande auf die allergrößten Schwierigkeiten stoßen würde. Auch die Stärke der Regimenter — vollzählig waren sie bekanntlich nie — ist in Folge von Beurlaubungen und Krankheiten eine geringere, als man nach der Darstellung auf dem Papiere glauben sollte. Kein Wunder daher, daß die Militärbehörden den Gedanken eines waghalsigen Handstreichs auf Kabul aufgaben und der Sicherheit des Erfolges wegen vor Allem auf die Zusammenziehung einer entsprechenden Streitmacht bedacht sind. Daß dem so sei, sagen uns sämmtliche aus Indien einlaufende Depeschen, die nichtamtlichen sowohl, wie die amtlichen. Amerika. New-Aork, 15. Septbr. Nachrichten aus der Havannah zufolge haben sich 80 Insurgenten des Districts San Jrgo unterworfen und hat die Regierung eine Amnestie für alle sich Unterwerfenden pcoclamtrt. — Nachrichten aus Panama vom 6. d. zufolge war der amerikanische Minister-Resident in Bolivta von Chile nach Arica zurückgekehrt. Gerüchtweise verlautet von Friedensunterhandlungen, doch liegen noch keine bestimmten Nachrichten darüber vor. — Der peruanische Minister des Auswärtigen telegraphirt an den peruanischen Geschäftsträger in New-Dark, das peruanische Kriegsschiff „Huascar" habe am 28. August Antofagosta angegriffen, nach vierstündigem Kampfe das feindliche Feuer zum Schweigen gebracht und die Hauptbatterte des Feindes zerstört. Telegraphische Depeschen. «aguer's telegr. Tvrresp-ubeur ■ ©nrea«. Berlin, 17. Septbr. Die „Provinzial-Correspondenz" bespricht den jüngsten Erlaß des Cultusmtnisters an den westfälischen Klerus und erklärt sich hierüber folgendermaßen: Durch diese klare Kundgebung des Minister- wird allem Gerede von kirchlicher Reaction, welche seit Wochen den Mittelpunkt der liberalen Wahlagitation bildet, der Boden entzogen. Je weniger man hoffen konnte, dem Fürsten Bismarck aus dem Gebiete praktischer Fragen, um deren Lösung es sich zunächst handelt, erfolgreich entgegenzutreten, um so befliffener suchte man den jüngsten Ministerwechsel zu benutzen, um den Wählern ein Schreckbild rückschreitender Bewegung, namentlich der Pretsgebung der Rechte des Staates in kirchlichen Dingen vorzusptegeln, welcher in Thatsachen keine Begründung hat. Die jetzigen Aeußerungen des Ministers werden diesem Treiben hoffentlich ein Ziel setzen, man wird der Regierung, an deren Spitze nach wie vor Fürst Bismarck steht, das Vertrauen schenken, daß sie unser Schulwesen in Wahrheit aus dem Boden der alten bewährten Überlieferungen fortzuentwtckeln entschlossen ist. Zugleich wird man in wetten Kreisen des Bürgerthums wie der ländlichen Bevölkerung der Ueberzeugung des Ministers zustlmmen, „daß mit dem Tage, wo wir aufhören würden, für den Volksunterricht aus dem unversieglichen Hetlsbrunnen des Evangelium- zu schöpfen, der Niedergang des gejammten nationalen Culturlebens besiegelt wäre." London, 17. Septbr. Meldung des Reuter'schen Bureaus aus der Capstadt, 28. August (via Aden): Cetewayo ist am 28. August gefangen genommen worden. Berlin, 17. Septbr. Ueber die Manöver-Retsen des Kaisers nach Preußen und Pommern berichtend, schreibt die „Provinzial-Correspondenz": Die Uebungen im Bereiche beider Armeecorps machten einen günstigen Eindruck und bestätigten nach allseitigem Zeugntß die erfreuliche Ueberzeugung von der stetig fortschreitendell Ausbildung unserer Armee. — Die Berufung des Landtages ist, derselben Correspondenz zufolge, etwa für den 23. October in Aussicht genommen. London, 17. Septbr., Abends. Meldung des Reuter'schen Bureaus aus Sirnla vorn 17. ds.: Ein Sergeant und einige Guiden sind aus Kabul nach Alikheyl entkommen. Die Militärbehörden erhielten Nachrichten, wonach seitens der Grenzstämme die Verbindung zwischen Khyber und Kabul theilweise zerstört worden ist. Transportschwierigkeiten verzögern den Vormarsch der Colonnen von Khyber und Kurum, welche je 11000 Mann aller Waffengattungen zählen. Konstantinopel, 17. Septbr. Heute waren in der Stadt verschiedene Gerüchte über ein angebliches Attentat auf den Sultan verbreitet. Ver- anlaffung hierzu gab ein angeblich geistig gestörtes Individuum, welches den Eingang in den Jddiz Kiork erzwingen wollte, hierbei 3 Soldaten verwundete und selbst schwer verwundet wurde. Berlin, 18. Septbr. Der „Nordd. Allg. Ztg." zufolge war Mitte August eine größere Zahl deutscher Manchesterlicher Notabilitäten in London versammelt. 6*;* 1**55' Ntn unh ä >* »i* '7" M g,1 b“ t*a«anei «8er dik gj,;, h fOm ®tne*9t 7er Protokoll, Molfe: Da WeHung auf । *fa* Di- iitoffenbe tobt« j,tzlfix drt wurde, war gen während der aadneZugthtere |en Tebirgslande stärke der Regi« ge von B-uüau- 'stellung auf dem itärbehörden den und der Sicher» ng einer entfpre- uns fämmtliche wohl, wie die ah zufolge haben b hat die Regie- der amerikanische itl. Terüchrmeife bestimmten Nmh- ■tißtn ttltgra^itt nifche ch vierstündigem ie Hauptbatterie enz" bespricht den ilerus und erklärt m deS Ministers tochen dm Mittel- itn. Je weniger raktischer Fragen, .enmtreten, um so den «lern ' PreiSgebung der Her in 9** Itri ®”bMS , all dm- „ d-K ß- ""1" , Befall«'" jtHa feilen1be8 ' m MA-r für bin SolK Ium« i« ,ili ®5te' . j... Bureau« «>8 5 8(' der -E? LK en ** <.?S '••SÄ' 1° Ha6“‘ |4 d«' fl**ft#* tun®' ^»iinbrt' Kit" Der I. deutsche Thierschutz-Gongreß zu Gotha. (Fortsetzung) Nachdem sich noch Bezirksthierarzt Berner-Pforzheim für die Gründung einer offtcieUeit Zeitschrift ausgesprochen hatte, erhriff Dr. Schaefer-Darmfta^t das Wort unb führte aus, daß es heute unmöglich fei, den Entwurf des Herrn Referenten zu berathen, da derselbe nicht gedruckt in Jedermanns Hand und zu umfangreich sei um denselben im Kopfe zu behalten. Er schlug deßhalb vor die Berathung emer Lom- mission, bestehend aus dem Bureau, verstärkt durch den Referenden, mit dem Rechte der Cooptation, zu übertragen, welche dann das Resultat ihrer ^beit allen Vereinen gedruckt zur weiteren Beschlußfassung oorzulegen habe. Was nun die Schaffung einer officiellen Thierschutzzeitschrift anlange, fuhr Redner fort, so sehe er den Zweck derselben nicht ein; es existirten in Deutschland eine Anzahl derartiger Blatter, welche seines Erachtens allen Bedürfnissen genügten. Alle diese Zeitschriften würden gewiß gern den officiellen Bekanntmachungen des Centralvorstandes ihre Spalten offnen, wodurch dieselben ja zur Kenntniß aller Vereine kämen Auch wurde die Gründung emer neuen Zeitschrift nicht ohne erhebliche Geldopfer möglich sei abgesehen davon, daß die betr. Vereine die von ihnen herausgegebenen und recht segensreich wirkenden ^h^^lchutz- blätter wohl kaum zu Gunsten eines Centralorgans aufgeben wurden; er schlage vor, daß sich diejenigen Vereine, welche keine Zeitschrift Herausgaben, eine der schon bestehenden aussuchen und zu ihrem officiellen Organe erklären mochten, es würde dann allen Bedürfnissen Genüge geschehen sein; gegen Gründung eines neuen Organs müsse er fid) entschieden aussprechen, womit sich auch Dr. Kurten-Berlin vollkommen em- oei^tan^^rc^ar^.e^ri|ant Riegelmann-Hanau den Ausführungep Schaefer's ent- gegengetteten war und seinen Antrag normaleJ wrtJeiW ^atte ergriff JRittmetfier v Luck-Wiesbaden das Wort und lud, nachdem er sich mit den Ausführungen Schaefer's in Bezug auf die Berathung der Organisation einverstanden erklärt hatte, im Namen des Wiesbadener Vereins ein, den nächsten Congreß dort und zwar im Jahre 1881 abhalten zu wollen, was mit allgemeiner Freude begrüßt wurde. Dr v Ru eff-Stuttgart dankte im Namen der Anwesenden für die freundliche Einladung und beantragt, dem Wiesbadener Verein den Dank des Kongresses auszusprechen, was mit Acclamation gutgeheißen wurde. Nach Schluß der Debatte spricht sich der Referent ebenfalls gegen die Gründung einer officiellen Zeitschrift aus, da dieselbe sich seines Erachtens nicht lange halten könne da sie ein Concurrenzunternehmen aller schon bestehenden Zeitschriften sein würde. Nachdem er noch in Bezug auf die Ausführungen des Herrn von Kochtizky darauf Angewiesen, daß nach seinen Anträgen diejenigen deutschen Thierschutzvereme, welche sich bei der Centralstelle nicht anmeldeten, als nicht anerkannt gelten sollten, wünscht er für diesesmal, die ja nur geringen Kosten auf die teilnehmenden Vereme als solche ausschlagen zu lassen, welchem Anträge Correferent Hartmann sich anschließt. Bei der hierauf folgenden Abstimmung wird der Antrag Dr. Schaefer s- Darmstadt bezüglich der Berathung des Organisationsstatuts angenommen, und ebenso beschlossen, der freundlichen Einladung nach Wiesbaden für 1881 Folge leisten zu wollen. Nachdem nun noch das Präsidium des Congrefses beauftragt worden war, in Folge Annahme eines Antrages des Korreferenten Hartmann, ein Verzeichmß aller deutschen Thierschutzvereine, sowie der Präsidenten und Schriftführer derselben aufzustellen und allen Vereinen im Druck zu übersenden (welche Aufstellung alljährlich zu wiederholen fei), theilt der Vorsitzende noch die Einladung des Brüsseler Vereins zur Theilnahrne an dem im nächsten Jahre dort abzuhaltenden internationalen Thierschutz-Congreß mit nnt) empfiehlt den deutschen Vereinen die Beschickung auf's Wärmste. Nach Erledigung dieser Gegenstände wurde kurz nach 11 Uhr die Sitzung für eine halbe Stunde aufgehoben, um der Zehner-Commission Gelegenheit zu geben, ihre Anträge bezüglich der Vivisectionsfrage zu formuliren. Dies geschah in der Weise, daß die von Dr. Schäfer-Darmstadt beantragte Jncompetenzerklärung als Antrag 1 in der Fassung des Herrn Advocat Schanz-Dresden angenommen wurde, als Antrag 2 jedoch die von Dr. Schaefer in seinem Referat aufgestellten drei Punkte. Gegen 12 Uhr wurde die Sitzung durch den Vicepräsidenten Hofthierarzk Sondermann-München wieder eröffnet und zur Berathung des 3. Gegenstandes der Tagesordnung: „Beschränkung der Vivisection" geschritten — Das Referat hatte Herr Wulff-Schleswig, das Korreferat Dr- Schaefer- Darmstadt übernommen. Der Referent Wulff, welcher sich als principieller Gegner der Vivisection bezeichnete, deren Werth und Nothwendigkeit für die Wissenschaft er allerdings als Laie nicht beurtheilen könne und wolle, wcßhalb er die ganze Frage nur von der ethischen Seite behandelt habe, wollte die wissenschaftliche Beurtheilung der Frage aus Referat und Debatte ganz verbannt wissen. Nach einer längeren, mit einer großen Zahl von Citaten durchwobenen Auseinandersetzung, in welcher er seinen Standpunkt eingehend vertheidigte, kam er zu dem Schluß, daß es, so bedauerlich dies auch fei, dermalen noch nicht möglich sein würde, die Vivisection ganz abzuschaffen; es sei dies jedoch dringend zu erstreben. Bis zu jenem Zeitpunkt sei es nun Aufgabe der Vereine, energisch gegen den Mißbrauch der Ausschreitungen der Vivisection vorzugehen und deren Abstellung zu erzwingen. Zu Gunsten der von der Zehner-Commission zu stellenden Anträge verzichtet er auf Verlesung und Begründung der von ihm früher formulirten Anträge. (Forts, f.) L o k al e s. Gießen, 18. September. Der Empfang Sr. Majestät des Kaisers heute Morgen auf hiesigem Bahnhof war ein so enthusiastischer, wie er sich nicht bester denken laßt. Zu Tausenden strömte das Publikum nach dem Perron um den geliebten gefeierten greisen Monarchen zu sehen. Die Höhe des Jubels wurde erreicht, als der Extrazug. welcher Se. Majestät beförderte, bei der Abfahrt nochmals halten mußte, um einen Herrn aus dem Gefolge (Feldmarschall Graf v. Moltke) noch mttzunehmen. Der Wagen Sr. Majestät kam gegenüber dem unteren Perron zu stehen und wollte hier das Hurrah - Rufen von Groß und Klein kein Ende nehmen. Se. Majestät war sichtlich erfreut von dieser aus tiefstem Herzen kommenden Ovation. — Gestern Abend zur festgesetzten Stunde rückte unser II. Infanterie - Regiment wieder ein. Eine zahllose Menschenmenge erwartete dasselbe auf dem Bahnhof um, unter klingendem Spiel zog Civtl und Militär in die Stadt. Kurze Zeit nach dem Einmarsch brach ein heftiges Gewitter aus und ein mächtiger Regen räumte mit dem Staub auf, welcher, veranlaßt durch die wahrhaft übersommerliche Temperatur der letzten Tage, die Straßen bedeckte. Vermischtes. Lollar, 16. Septbr. Nachdem die Eisenbahn von hier nach Wetzlar seit einiger Zett dem Verkehr übergeben worden ist, haben nunmehr die Kreisstände von Gladenbach für den Bau einer Secundärbahn von Gladenbach nach Lollar, falls sie zur Ausführung kommen sollte, eine Beihülfe aus Kretsmttteln im Betrage von 50,000 verwilltgt. Außerdem ist der vollständige Ausbau einer chaussirten Straße von Gladenbach zu den Bahnhöfen von Lollar pro- jectirt, so daß Lollar bald eine höhere Bedeutung gewinnen dürfte. (D. Ztg.) Handel und Verkehr. Frankfurt, 17. Septbr.