Zweites Blatt Sonntag, den 19. Januar Nr. 16 1879 sttts Anzeige- unii Amlsbinlt für den Kreis Gießen Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS. Uhr, ?0 Men (auch , wenn der sich Meldende im Großher- I. 23. (408 2. 3. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohr^ Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. -Bonbons 10^ bei: en. aff«' z ogthum Hessen seinen dauernden Aufenthaltsort hat. Die Zulaffung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr erfolgen. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Steten formal (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a) Geburts-Z eugniß; liclile. Abends r: durch W durch W Itn anbrnn leeren Trau! nidit nur Im ffreunde m (10 »ft Hinsichtlich der Anbringung der Gesuche wird im Speciellen das Folgende bemerkt: 1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann anzubrtngen Bekanntmachung. Betreffend: Die Prüfung der Candidaten für den einjährig freiwilligen Militärdienst im Frühjahr 1879« Diejenigen jungen Leute, welche bsabsichtigen sich der im nächsten Frühjahr stattstndenden rubr. Prüfung zu unterziehen, werden hierdurch aufgefordert, ihre deßfallsigen Gesuche um Zulaffung bei Meldung des Ausschluffes von dieser Prüfung spätestens bis zum 1. Februar 1879 bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission einzuretchen. Betreffend: Gesetz, den Schutz der in fremde Pflege gegebenen Kinder unter 6 Jahren.; Wir haben die Wahrnehmung gemacht, daß die Bestimmungen des über obigen Gegenstand unterm 10. September 1878 (Regierungsblatt Nr. 20 von 1878) erlassenen Gesetzes nicht eingehalten werden. Wir sehen uns daher veranlaßt^ das Gesetz seinem gesammten Inhalte nach mit dem Arfüaen wiederholt zur öffentlichen Kenntmß zu bringen, daß wir die strengste Aussicht über die Aufrechterhaltung der gesetzlichen Bestimmungen angeordnet haben und jede Zuwiderhandlung zur Anzeige gebracht werden wird. Gießen, am 15. Januar 1879. Großherzo gliche Polizeiverwaltung der Provinzial-Hauptstadt Gießen. F r es e n i us. Gesetz, den Schutz der in fremde Verpflegung gegebenen Kinder unter sechs Jahren betreffend. LUDWIG IV. von Gottes Gnad en Großherzog von Hessen und bet Rhein rc. rc. Wir haben Uns bewogen gefunden, mit Zustimmung Unserer getreuen Stände zu verordnen und verordnen hiermit wie folgt: Artikel 1. Wenn ein Kind, außer im Wege der öffentlichen Armenpflege, vor vollendetcm sechsten Lebensjahr bei Lebzeiten entweder der beiden Eltern oder eines Elterntheils oder — falls das Kind unehelich geboren — seiner Mutter, außerhalb der elterlichen Wohnung gegen Entgeld in Verpflegung gegeben werden soll, so bedarf es hierzu der vorgängigen Genehmigung der Ortspolizcibehörde des Wohnorts desjenigen Elterntheils, welcher das Kind in Pflege geben will. Artikel 2. Bet der Entschließung über die Erthetlung oder Versagung dieser Genehmigung ist in Betracht zu ziehen, ob nach allen Umständen insbesondere nach den Persönlichkeiten und den Verhältniflen der gewählten Pfleger, zu erwarten ist, daß dem Kinde die gebührende Pflege und Mrtorae in jeder Beziehung zu Thetl werde. 0 Die Genehmigung muß zurückgezogen werden, wenn sich diese Erwartung nicht bestätigt. In diesem Falle, sowie in dem Falle, wenn das Kind ohne polizeiliche Erlaubniß in Pflege gegeben war, muß daffelbe auf polizeiliche Anordnung alsbald aus der betreffenden Pflege zurückgenommen werden. Artikel 3. Wird ein Kind entgegen der Vorschrift des Art. 1 in Pflege gegeben, oder der Vorschrift des Art. 2, Schlußsatz, zuwider nicht aus der Pflege zurückgenommen, so trifft die Eltern, sowie die etwaige Mittelsperson, welche das Kind in die Pflege gegeben hat, eine Geldstrafe von 40 bis 150 «X Sind mildernde Umstände vorhanden, so kann auf eine Geldstrafe von 20 «X heruntergegangen werden. Auch ist die nach Art. 1 dieses Gesetzes zur Erthetlung der Genehmigung zuständige Ortspolizeibehörde befugt, in solchem Falle das Kind, bis für anderwette Pflege ordnungsmäßig gesorgt ist, zu den Eltern zurück- oder auch auf deren Kosten einstweilen in eine sonst geeignete Pflege verbringen zu lasten. Artikel 4. Diejenigen Personen, welche ein fremdes Kind unter 6 Jahren gegen Entgelt in Pflege genommen haben, sind verpflichtet, ihrer Ortspolizeibehörde, sowie den von dieser beauftragten oder durch amtliche Instruktion hierzu berufenen Personen jederzeit Einblick in die Art der Verpflegung und den Zustand des Pflegekindes zu gewähren und jede geforderte Auskunft zu ertheilen. Im Weigerungsfälle trifft sie eine Geldstrafe von 40 bis 150 «X Sind mildernde Umstände vorhanden, so kann auf eine Geldstrafe von 20 «x heruntergegangen werden. Artikel 5. Sobald ein Kind unter sechs Jahren in eine fremde Gemeinde in entgeltliche Pflege gegeben wird, haben die Eltern außerdem von dem wirklichen Wegzuge destelben ihrer Ortspolizeibehörde binnen 24 Stunden persönlich oder schriftlich die Anzeige zu machen. Wer irgend ein ortsfremdes Kind im Alter unter sechs Jahren in Pflege bei sich aufnimmt, hat binnen gleicher Frist und in gleicher Weise daffelbe bet seiner Ortspolizeibehörde sowohl anzumelden, als auch bei Beendigung der Pflege oder zeitweiliger Unterbrechung derselben, unter Angabe, wohin das And verbracht wird, abzumelden, beziehungsweise den Tod anzuzeigen. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschrtsten unterliegen einer Geldstrafe von 2 bis 30 «X Artikel 6. Die Umwandlung der aus Grund des gegenwärtigen Gesetzes verhängten uneinbringlichen Geldstrafen in Haft erfolgt nach Maßgabe des Art. 2, Ziffer 5, des Gesetzes vom 10. October 1871, betreffend den Uebergang zu dem Strafgesetzbuch für das deutsche Reich. ISS. ifee essen. b.) * ss* tippt {Sa Nedactionsbureaur \ » 1Ä ExpeditionSbureau: / Schulstraße v. 18. b) Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit und Fähigkeit den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen; c) ein Unbescholtenheitszeugniß, welches von der Polizei Obrigkeit oder der vorgesetzten Dienstbehörde auszustellen ist- d) einen selbstgeschriebenen Lebenslauf. Zu pos. b. wird noch besonders darauf hingewtesen, daß in dem Einwilligungs'Attest die Erklärung des Vaters oder Vormundes in der Lage zu sein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen darf. 5. In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen (Französisch, Englisch, Lateinisch oder Griechisch) der kick Meldende geprüft sein will. ' 6* Ist bereits früher ein Gesuch um Zulaffung zur Prüfung eingereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholten- heitszeugniß bei;ulegen. Heber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, gibt die Prüfungs-Ordnung (Anl 2 wr förfflhDrk — Theil der Wehr-Old. vom 28. September 1875 — Reg.-Bl. Nr. 55 von 1875) Aufschluß. ' p Bezüglich des Prüfungs-Termins, sowie des Locals, in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt weitere Bekanntmachuna Eine specielle Ladung erfolgt nicht. Darmstadt, den 17. December 1878. Großherzogliche Prüfungs - Commission für einjährig Freiwillige. Der Vorsitzende: Spam er. Artikel 7. Der zweite Absatz des Artikels 86 des Poltzeistraszesetzes ist aufgehoben. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des betgedrückten Großherzoglichen Siegels. Darmstadt, den 10. September 1878. (L. 8.) LUDWIG. v. Starck. Molitilchcr Pheil. Wochenübersicht. Unser Kaiser erfreut sich fortgesetzt des besten Wohlseins. Wie er selbst den Berliner Stadtverordneten in seinem Dankschreiben für deren Neujahrswünsche versichert, widmet er sich seinen fürstlichen Obliegenheiten wieder mit unverminderter Frische und gedenkt die wiedergewonnene Kraft auch fernerhin in vollem Maße für die ernsten Aufgaben der Gegenwart einzusetzen. Bemerkenswerth sind auch die Worte, mit denen er die Glückwünsche des Berliner Magistrats erwidert hat: zur Beseitigung der Mängel in den socialen Zuständen sei die umsichtige Selbstthättgkeit des Volkes wesentlich erforderlich, nur durch bewußte Mithülfe der Gesellschaft selbst laste sich die ersehnte Besse- rung dauernd erreichen, Jeder muffe daher durch Schärfung seines Pflichtbewußtseins an sich selbst die Arbeit der geistig-sittlichen Wandlung verrichten I Im Uebrigeu hat der Kaiser allen denen, welche ihn nach dem 5. December und beim Jahreswechsel zu seiner Wtedergenesung beglückwünscht, in einem Erlaß an den Reichskanzler seinen Dank für diese Aufmerksamkeiten gesagt. Einer Deputation der Krtegerveretne aus Berlin und Umgegend sprach der Monarch seine volle Zustimmung zu dem Plane einer Vereinigung aller deutschen Kriegervereine unter katserl. Patronat aus und gab zugleich der Erwartung Ausdruck, daß die Mitglieder stets, auch im Falle einer Revolution, bereit sein würden, Thron und Vaterland zu vertheidtgen. In patriotischen Kreisen beschäftigt man sich schon j»tzt mit Vorbereitungen aus eine würdige Feier der zum 11. Juni bevorstehenden goldenen Hochzeit des Kaiserp aares. Em Handschreiben des Kronprinzen an den MlNi ster des Innern erklärt indeß, daß es für das Gefühl des Kaisers im Hinblick auf die gegenwärtige wirthschaftliche Lage peinlich sein würde, irgend welche Zuwendungen zur persönlichen Annehmlichkeit zu empfangen; dagegen habe ihn der Gedanke, den 11. Juni durch Stiftungen zu wohllhätigen Zwecken mittelst freier Gaben zu feiern, angenehm berührt. Allgemeinen Beifall sand eine Reihe bedeutsamer Verfügungen, die der Handelsminister Maybach erließ und von denen die erste die Reform der bestehenden, resp. die Errichtung neuer Innungen innerhalb des Rahmens der Gewerbeordnung, die zweite die Bildung eines Estenbahnrathes, die dr tte endlich die Ausbildung von Lehrlingen in Eisenbahnwerkstälten betrifft. In Bezug aus die vom Fürsten Bismarck zu Gu >sten der Reichseinnahmen erstrebte Steuerreform bahnt sich eine Annäherung zwischen den Regierungskretsen und den retchsfreundlichen Parteien an; der Finanzminister Ho brecht soll sogar schon die kaiserliche Zustimmung zu der von letzteren geforderten Quotistrung des Ertrages der Personalsteuer, wenigstens für 6 Monate, erlangt haben. Das am 8. d. wieder zusammengetretene preußische Abgeordnetenhaus ist, nachdem es an den beiden ersten Tagen Gegenstände von geringerer Bedeutung erledigt und u. A. die Regierungs Vorlage über die Reorganisation der sächsischen Domstister nach den Vorschlägen seiner Commission geändert, in die Spectalberaihung des CultuSetais und damit natürlich in die Fluthperiode der Culturkampfdebatten eingetreten. Die wichtigsten Momente derselben bildeten die Erklärung des Cultusmintsters, daß er demjenigen, was er vor 4 Wochen gesagt, nichts hinzuzus»tzen habe, und das Geftändniß des Führers der Centrumspartei, daß die Verhandlungen mit Rom unter diesen Umständen als „zur Zett gescheitert" anzusehen seien. Der allgemeine Eindruck, den das Aufireten der Centrumsmänner machte, ging dahin, daß die Kluft zwischen ihnen und der Staatsregierung gegenwärtig tiefer als je, die Aussicht auf baldige Wiederherstellung des Friedens zwischen Staat und Kirche sehr gering sei. Was sonst über den Stand der Dinge zwischen Rom und Berlin verlautet, stimmt mit den Eindrücken, welche die Landtagsdebatten machten, überein. Es bestätigt sich, daß die päpstliche Curie als Ausgangspunkt für wettere Verhandlungen die Wiederherstellung der Art 15, 16 und 18 der preußischen Verfassung, und aus dieser Grundlage, ebenso wie die Centrumspartei, Aushebung der Matgesetze. Rückberufung der Ordensmitglieder und überhaupt volle Freiheit für die Kirche fordert. Von einem Zwiespalt zwischen Vattcan und Centrum kann alto keine Rede mehr sein. In Rom baut man offenbar aus den Einfluß gewisser, den Ullramontanen geneigter hoher Personen am Berliner Hof. Es soll sogar neuerdings wieder ein freundschaftlicher Briefwechsel zwischen Papst und Kaiser stattgesunden haben. Indeß, wer den Charakter des Kaisers Wilhelm und des Fürsten Bismarck kennt, wird es nimmermehr sür möglich halten, daß dieselben sich zu irgend welchen wesentlichen Zugeständnissen herbetlassen, bevor die römische Hierarchie Garantien sür den bisher von ihr verweigerten Gehorsam gegen die Gesetz? des Staates gegeben. Der hessischen zweiten Kammer der Stände ging am Donnerstag eine Vorlage, betr. den Verkauf des heff. Antheils der Main - Weser-Bahn zum Preise von 17,250,000 Mk. an Preußen zu. Die Stadt Gießen speciell darf wohl ein reges Interesse an dieser Vorlage nehmen. (Wir werden den Wortlaut der Vorlage in nächster Nummer d. Bl. zur Kenntniß unserer Leser bringen. D. R) Die bayerische Regierung schlägt ihren Kammern eine Anleihe von 28 Millionen vor, um damit daö Deficit zu decken und den Betriebsfonds der Siaatsverwaltung zu verstäiken. Der Großherzog von Baden hat den Erirag einer auS Anlaß seines 25jährigen Regierungs-Jubiläums abgehaltenen Sammlung freiwilliger Gaben im Betrage von 110,706 Mk. zur Gründung einer Stiftung bestimmt, deren Zinsen den Wittwen und Waisen verdienter Staatsbeamten zu Gute kommen sollen. Am 7. d. fand in Arolsen die Trauung des Königs von Holland mit der Prinzessin Emma von Waldeck statt. Fast in derselben Stunde, wo das neuvermählte Paar in der neuen Heimith ein traf, in der Nacht vom 12. auf den 13. d., starb in Luxemburg an den Folgen etees Herzschlages Prinz Heinrich der Niederlande, der sich vor kium 5 Monaten erst mit einer Tochter des Prinzen Friedrich Karl von Preußen verheiralhet hatte. In Oesterreich scheint tue Ministerkrisis nach Monate langem Hangen und Bangen endlich ihrer Entscheidung entgegenzugehen. Wenigstens heißt es jetzt, daß der bisherige Ministerpräsident, Fürst Auersperg, sich entschieden weigere, das Präsidium wieder zu übernehmen, und für diesen Fall auch der Rüätrttt der Mehrzahl der übrigen Minister bevorstehe. Ein Ukaö deö Kaisers von Rußlad befiehlt die Einsetzung einer besonderen, aus hohen Staatsbeamten g bildeten Commission, um Mittel und Wege zur Verringerung der Relchsausgaben zu erwägen. Die im Gouvernement Astrachan ausgebrochene Pest har die Bevölkerung der Nachbarprovinzen in große Ängst versetzt. Die Verhandlungen mit dem Vatican sind an der Maßlosigkeit oer Forderungen der päpstlichen Curie gescheitert und hat der bisherige russische Geschäftsträger, Fürst Urusoff, Rom bereits verlaffen. England ist durch die Nachricht von der widerstandslos erfolgten Besetzung der Festung Kanvahar im Süden Afghanistans von Neuem erfreut worden. Die Freude über die errungenen Erfolge wird nur durch den Umstand, daß Jakub Khan, der Sohn Schir Ali's, trotz dessen Flucht noch nicht als Herr beS Landes gelten kam, es also an einem allgemein anerkannten Staatsoberhaupts fehlt, mit dem der Friede abgeschlossen werden könnte, eini- germaßm abgeschwächt. Lord Beaconsfield, der einige Ta,e lang an der (politischen?) Gicht litt, ist von seinem Uebel wieder hergestellt. In Frankreich beschäftigt sich die öffentliche Meinung fast ausschließlich mit dem neuen Programm, das die Regierung in Folge des der republikanischen Sache so günstigen Ausfalls der Senatorenwahlen aufstellen soll. Die Nachrichten über den Inhalt desselben sind indeß mit großer Vorsicht aufzunehmen, da der bisherire Ministerpräsident Dufaure sich den Wünschen Gambetta's nicht vollständig fügen will. Bisher ist der seit dem 5. d. erfolgte Umschwung der Situation nur durch den Rücktritt des den Republikanern besonders verhaßten KriegsmtnisterS Borel und die Ernennung des Freundes Gambelta's, zu dessen Vertheidtgung der Exdictator nach zehnjähriger Unterbrechung wieder einmal vor Gericht anftrat, Challemel-Lacour, zum Gesandten in Bern, hervorgetreten. B achtenswerth ist, daß auch Frankreich einen Theil seiner Handelsverträge gekündigt hü: man rüstet sich also allerseits zum Kampfe auf wirthsri astl'ch-m Gebiet. Vermischtes. Bärwalde, 12. Januar. Bewohner des Dorfes Neu-Tarmin bet Bärwalde in Pommern hörten an einem Tage Der vorigen Woche ein Helles, durchdringendes Geschrei, ohne genau unterscheiden zu können, ob dasselbe von einem Menschen herrühre. Da daffelbe aber bald verstummte, beruhigten sie sich sehr balv Darüber. Ecwa eine halbe Stunde später erschien ein 14jähriges MäDchen im Dorfe, Das sich nur mühsam fortschleppte, mit Blut überströmt war unD welches nun unter Thränen erzählte, daß es mit seiner 16 Jahre alten Schwester von BärwalDe auf oer Chaussee zwei Wagen mit Zigeunern begegnet sei; auf Dem ersten hätten sich nur Frauen, auf Dem zweiten aber Männer befunDen. Von dem letzteren wären mehrere Männer hinabgestiegen, hätten ihnen ihr Geld abverlangt, sie ergriffen, Durchsucht und ihnen ihre aus 24 JL bestehende Baarschaft abgenommen Als sie sich gewehrt, seien sie gemißhandelt und blutig geschlagen worden. Die Schwester des Mädchens fei sodann gebunden auf den Wagen geschleppt worden. Die Erzählerin selbst aber hatten sie, wahrscheinlich in der Meinung, sie sei tobt, auf der Straße liegen lassen Es wurde sogleich, unter Leitung des Äensdarmerie- Oberwachtmeisters Bartz, die Verfolgung Der Bande ins Werk gesetzt. Dieselbe war vom Wege abgewichen, wurde aber eingeholt und auch daS Mädchen auf Dem Wagen vorgefunden. Daffelbe war inzwischen ihrer Kleider beraubt worden. Man fand sie mit alten Lumpen bedeckt vor. Die ganze Bande wurde sofort verhaftet und vorläufig dem Gefängntß in Bärwalde überzeben. Alic» Kranken Kraft uuü Gesundheit ohne Medicin und ohne Kosten durch die Heilnahrung: REVALESCIERE 2Ä=n. Seit 31 Jahrcu hat keine Krankheit dieser flnflcnchmcn Gesundheit^ speise widerstanden und bewährt sich dieselbe bei Erwachsenen und Kindern ohne Medici» und ohne Kosten bei allen Magen-, Nerven , Brust-, Lungen-, Leber-, Drüsen-, Schleimbau! , Sltbenv Blasen- und Nierenleiden, Tuberkulose, Schwindsucht, Asthma, Husten, Unverdaulichknt, Verstopfung, Diarrböen, Schlaflosigkeit, Schwache, Hämorrhoiden, Wassersucht, Fieber, Schwindel, Blutaufsteigen, Ohrenbrausrn, Uebelkctt und Erbrechen selbst während der Schwangerschaft, Diabetes, Melancholie, Abmagerung, Rheumatismus, Gicht, Bleichsucht; auch ist sie als Nahrung für Säuglinge schon von der Geburt an selbst der Ammenmilch vorzuziehen. — Ein Auszug aus 80,000 Certisiratcn über Genesungen, die aller Mediein widerstanden, worunter Eertificate von Profeffor Dr. Wurzer, Medicinalrath Dr. Angelstein, Dr. Sboreland, Dr. Campbell, Professor Dr. Däd6, Dr. Ute, Gräfin Castlrstuart, Marquise de Vrähan, und vielen anderen hochgestellten Personen, wird franco auf Verlangen ringesaudt. Abgekürzter AuSziig auS 80,000 Eertifiraten. Certificat des Medicinalraths Dr. Wurzer. Bonn, 10. Juli 1852. Revalesciere Du Barry ersetzt in vielen Fällen alle Arzneien. Sic wird mit dem größten Nutzen angewandt bei allen Verstopfungen, Durchfällen und Rühren, in Krankheiten der Urinwege, Rierenkrankheiten ?c, bei Steinbeschwerden, entzündlichen oder krankhaften Reizungen der Harnröhre, bei krankhaften Zusammenziehungen in den Nieren und in der Blase, Blasen - Hämo-.rhoidrn re. — Mit dem ausgezeichnetsten Eifolge bedient man sich auch dieses wirklich unschätzbarer, Mittels nicht bloß bei Hals- und Brustkrankheiten, sondern auch bei der Lungen- und Luftröbrenschwindsucht. L. S. Rud. Wurzer. Medieinalrath und Mitglied mehrerer gelehrten Gesellschaften. Nr. 62476. Dem lieben Gott und Ihnen sei Dank. Die Revalescifcre hat mein 18jähriges Leiden im Magen und in den Nerven, verbunden mit allgemeiner Schwäche und nächtlichem Schweiß gänzlich beseitigt. I. Comvaret, Pfarrer, Sainte Romaine des Iles. Nr. 89211. Orvaux, 15. April 1875. Seit vier Jahren genieße »ch die köstliche Revalesci&re und leide seitdem nicht mehr an den Schmerzen in den Lenden, die mich während langer Jahre fürchterlich gefoltert hatten In meinem 93. Jahre stehend, erfreue ich mich jetzt der vollkommensten Gesundheit. Lerop, Pfarrer. Nr. 642iu. Marquise von Bröhan von 7jähriger Leberkrankheit, Schlaflosigkeit, Zittern an den Gliedern Abmagerung und Hypochondrie. Nr. 75877. Florian Köller, K K. MUitärverwalter, Großwardetn, von Lungen- und Luftröhren Katarrb, Kopfschwindel und Brustbeklemmung. Nr. 75970. Herr Gabriel Teschner, Hörer der öffentlichen höheren Handelslehranstalt in Wien, in einem verzweifelten Grade von Nrustübel und Nervenzerrüttung. Nr. 65715. Fräulein de Montlouis, von Unverdaulichkeit, Schlaflosigkeit und Abmagerung. • Nr 75928. Baron Sigmo von lOjähriger Lähmung an Händen und Füßen ic. 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Vorsicht aus. * Wünschen ■ b. erfolgte Hubllkannn ^eundes riger Uuer- n Ges Men > einen Theil Itrftitf zum :D °uch b,r *« ®l»el unb Touverae- ^provtnzen lJb an der bat der klassen, folgten erfreut ben Um, l noch nicht anerkannten 'önnte, eini- n9 an der i 8ir®a(bt in Aischrei, ohne i diffelbe aber t iiiltt erschien Jlat überftrötnt alten Kchrvester m trfftn hätten riren mehrere rcht und tbnm t aemiibanDtlt unten aus ben n bet Meinung, : W6armetie> tielbe war vom a vorgefunden. i Lumpen bedeckt wölbe übet|eben. und ohne Ion. 6tfunMrit( n otae «<»»'» , tzchleiwhau!-, ÜnvetbcwUchlnt, Kw.e*»*' SchwangeMl^ ifiealS?rahMS ' tzui-uejug , tenfhl R in *» <•*' «Ä 'r - »« '? lt Tinf«#t -••’S“* - * V ti'c ti, toflU* £ff**t* $£m ** „» SunS* “"b r51*”4 18 Laß" 4 ’ gjlll® Allgemeiner Anzeiger. (260 381) Emil Fischbach. J. €%. netter empfohlen. 229) 92) namentlich aber 18 127) broneene Medailien. Die Expedition. 380 262) 203) dem Einkaufspreise, nicht abgegeben. 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