r Hüllt a. * 1875. _ " 330. J " W 80. ^^6. 75. L"-> • wurden vorn tragen. 'eser--Uttk ?wald. 30 Minuten. BiÜete bis md spater am ihn. >rstand. en. ßriiiM it« Nr. 118. r. bis 6Äfr| lUKrM.' rbislvW (5199 0,000 Marl. 52 Norm. Vorstands 1 urt a. N * 42,000. 10.-- 5-— 20.-- 2.- (g. 616!-1 ^r. 189. Samstag den 16. August 1879. AiDgc- nah AmtsdKit für hro Kreis Gieße«. Nedacttorr-dirreau r «xpedMon-dureau r Schulstraße B. 18. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montag». 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn Durch bw Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. A»k,ltscher HheH Die neue Justizorganifation. XIII. Die Verhaftung. Die Untersuchungshaft kann gegen den Angeschuldtgten verhängt werden, wenn dringende Verdachtsgründe vorltegen, und er entweder der Wucht der- dächttg oder Verdunkelungen des Thatbestandes zu befürchten sind. Der Verdacht wird ohne Weiteres angenommen, wenn ein Verbrechen den Gegenstand der Untersuchung bildet, oder wenn der Angeschuldtgte Ausländer, heimath- oder legittmationslos oder Landstreicher ist. Vor der Verhaftung hat der Richter einen schriftlichen Haftbefehl auszustellen, in welchem der Angeschuldtgte, die strafbare Handlung und der Grund der Verhaftung anzugeben sind. Der Haftbefehl wird dem Angeschuldigten bet der Verhaftung oder spätestens am Tage darauf mit dem Eröffnen bekannt gemacht, daß ihm das Rechtsmittel der Beschwerde zusteht. Die Untersuchungshaft besteht in der Unterbringung in einem Gefäng- niß; sie ist aber keine Strafe, sondern nur eine Verwahrung in der Haft. Der Verhaftete soll thunltchst abgesondert und niemals, er sei denn damit einverstanden, mit Strafgefangenen zusammen verwahrt werden. Er unterliegt den Anordnungen zur Sicherung seiner Haft, wie der Gefängntßordnung. So wett es sich mit letzterer verträgt, darf er sich auf seine Kosten Bequemlichkeiten (bessere Kost, Betten) und Beschäftigungen, die seinem Stande und Vermögen entsprechen, verschaffen. Der Untersuchungs Gefangene darf nur gefeffelt werden, wenn er ein besonders gefährlicher Mensch ist, jo wett es zu seiner oder Anderer Sicherheit erforderlich ist. Im Verhandlungstermin soll er stets ungefeffelt sein. Die Sicherheitsleistung und Stellung auf freien Fuß (Entlastung gegen Caution) ist zulässig, wenn der Grund der Verhaftung lediglich im Fluchtverdacht liegt. Die Sicherheitsleistung kann erfolgen durch baares Geld, Werth- paptere, Pfandobjecte oder Bürgschaft geeigneter Personen. Die Freilaflung, wie die Höhe und Art der Caution bestimmt der Richter, der event. die Staatsanwaltschaft darüber hört. Eine Haftentlastung gegen Handgelübde oder eidliches Versprechen, sich nicht der Untersuchung zu entziehen, ist unzulässig. Wenn der Angeschuldtgte sich der Untersuchung oder Strafvollstreckung entzieht, verfällt die Caution der Staatskaste, während sie, wenn er wieder zur Haft gebracht wird, wenn er freigesprochen oder das Verfahren eingestellt wird, oder wenn er die Strafe antritt, zurückgegeben werden muß. Der Bürge kann dem Gericht Anzeige machen, wenn der Angeschuldigte Anstalten zur Flucht trifft; wird dann der Angeschuldtgte noch ergriffen oder bewirkt der Bürge die Gestellung destelben in einer ihm aufgegebenen Frist, so ist er von seiner Bürgschaft befreit. Die Retchsstrafproceßordnnng führt außerdem noch eine „vorläufige Festnahme" ein, zu welcher die Sicherheitspolizei und die Staatsanwaltschaft befugt sind. Diese Behörden haben jedoch zu prüfen, ob der Richter einen Haftbefehl im betreffenden Falle ausstellen würde und ob nicht Zett ist, ihn noch einzuholen. Wenn Jemand auf frischer That betroffen oder verfolgt wird und der Flucht verdächtig ist oder sich nicht legttimtren kann, so ist Jedermann aus dem Volke zur vorläufigen Festnahme befugt. Der vorläufig Festgenommene ist jedoch sofort, spätestens am Tage nach der Einlieferung dem Richter vorzuführen, der über seine Haft beschließt. Richter wie Staatsanwalt können den Angeschuldigten, gegen den ein Haftbefehl vorliegt, wenn der Angeschuldigte aber nicht zu ermitteln ist, durch „Steckbrief" erfolgen. Ohne vorausgegangenen Haftbefehl ist der Steckbrief nur zulässig, wenn eine Entweichung des bereits Festgenommenen vorliegt; in diesem Falle sind auch die Polizeibehörden zur Erlassung des Steckbriefes befugt. Ist Jemand auf Grund eines Steckbriefes in weiter Ferne vom zuständigen Gericht ergriffen, so wird er dem nächsten Amtsgericht zugeführt, >vo er, wenn er nachweist, daß er nicht der Gesuchte ist, sofort fretzu- lafien ist. Bei jeder Verhaftung hat überhaupt spätestens am Tage nach derselben die erste Vernehmung desselben vor dem Richter stattzufinden. Diese Vorschrift darf unter feinen Umständen außer Acht gelaffen werden, weil ja auch Unschuldige oder falsche Personen zur Haft gebracht werden können. Auf freiem Fuße befindliche Angeschuldtgte werden zur verantwortlichen Vernehmung geladen. Ter Ladung ist Folge zu leisten und kann der Richter, ehe er einen Haftbefehl erläßt, auch vorher den Angeschuldigten durch einen Executtvbeamten verführen lasier'. Der Vorführungsbefehl enthält dieselben Angaben wie der Haftbefehl, sowie die Anweisung, den Beamten sofort zu folgen, andererseits die Weisung für den Beamten, den Beschuldigten sofort zwangsweise, event. mit weiterer polizeilicher Hülfe vorzuführen. Der Vorgeführte kann bis zum nächsten Tage in Haft genommen werden; mit Ablauf desselben muß aber ein- Haftbefehl ausgestellt werden oder die Fretlasiung erfolgen. Bet Beginn der ersten Vernehmung ist dem Angeschuldtgten mttzutheilen, welche Strafthat thm vorgeworfen wird; gleichzeitig sind seine Personalien genau zu ermitteln. Er ist zu befragen, ob er Etwas auf die Beschuldigung erwidern wolle, denn es ist sein Recht, sich auf die Beschuldigung einzulaffen oder nicht. Im Falle er sich weigert, ist dies tm Protokoll zu vermerken und damit abzuschlteßen. Im Falle er sich zur Vernehmung bereit erklärt, erfolgt sie eingehend. Die Verdachtsgründe werden thm vorgehalten, es wird ihm aber zugleich Gelegenheit gegeben, sie zu entkräften und alle zu seinen Gunsten sprechenden Thatsachen anzuführen. Feutschland. Darmstadt, 14. August. Seine König!. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruhr: Am 1. August den Kreisbauaufseher bet dem Kreisbauamte Darmstadt, ConradHkinrtch Reinhardt, zum Straßenmeister für den Baubezirk Darmstadt, sowie den Kretsbauaufseher-Asptranten Adam Numrich von Eschollbrücken zum Straßenmeister des ersten Straßenbezirks im Baubezirk Bensheim, mit dem Wohnsitze zu Bensheim, zu ernennen; an demselben Tage den controltrenden Beamten bet dem Rechnungswesen der Oberhejsijcken Eisenbahn-Gesellschaft, Rechnungsrath Georg Wilhelm Rabenau auf sein Nachsuchen und unter Anerkennung seiner langjährigen treu geleisteten Dienste, sowie den Zugmetster bet der Matn-Neckar-Eisenbahn, Georg Kühnly, auf sein Nachsuchen in den Ruhestand zu versetzen. Darmstadt, 12. August. Das Verordnungsblatt für die evangelische Kirche des Großherzogthums Hesien Nr. 1 enthält: 1) Den Allerhöchsten Bescheid auf die Beschlüsie und Anträge der ersten evangelischen Landessynode in den Jahren 1875 — 1879. 2) Ausschretben, die Anwendung von Stempel- papter bet Auszügen aus den Kirchenbüchern betreffend. 3) Ordensverleihung. 4) Dtenstnachrtchten. 5) Dienstentlassung. 6) Characterertheilung. 7) Sterbefälle. Das Verordnungsblatt für die evangelische Kirche des Großherzogthums Hesien Nr» 2 enthält: 1) Kirchengesetz, die Dienstpragmatik für die Geistlichen der evangelischen Kirche des Großherzogthums betreffend. 2) Kirchengesetz, die Abänderung des Artikels 4 des Kirchengesetzes vom 8. Januar 1876 über die Classification des Dienfteinkommens der evangelischen Geistlichen betreffend. Berlin, 13. August. Die „Wefer-Ztg." schreibt: Die Nachricht von dem Zusammentritt des deutschen Städtetages im Laufe des September giebt der „Nordd. AUg. Ztg." Gelegenheit, ihre schon anläßlich des ersten Städtetages ausgestellte Behauptung zu wiederholen, daß Fragen der Zollpolitik nicht zur Comprtenz der städtischen Behörden gehören. Als es sich darum handelte, Zustimviungsadresien zu dem Programme des Fürsten Bismarck zu Stande zu bringen, war das Thun der städtischen Behörden gut und löblich; jetzt aber möchte man ihnen das Recht absprechen, ihre Ansichten und Erfahrungen über die Wirkungen der Zölle auf Getreide und Fleisch auszutauschen. Was die Rechtsfrage betrifft, so ist doch daran zu erinnern, daß Herr v. Forckenbeck, als er in der Sitzung des Reichstages vom 11. Juli Herrn v. Kleist-Retzow gegenüber die Berufung des Städtetages rechtfertigte, Folgendes erklärte: Der Magistrat zu Berlin hat vermöge seines verfasiungsmäßtgen Rechts gehandelt. Es ist die Frage, ob er verfasiungsmäßig zur Berufung des Städtetages berechtigt sei. auf das Allerschärfste, auf das Allerkaltblütigste geprüft und ist bejaht worden. Der Magistrat hat ferner gehandelt vermöge seiner Pflicht, die realsten Jnteresien der von ihm vertretenen Bürger zu schützen. Daß der Tarif jetzt Gesetz geworden ist. kann die Rechtsfrage nicht berühren; denn ehe der neue Tarif Gesetz wurde, war der Tarif von 1873 Gesetz und die schutz- zöllnerische Agitation war also auch damals gegen ein bestehendes Gesetz gerichtet und in gleicher Weise „eigentlich revolutionär", wie es nach der Ansicht der „Nordd. Allg. Ztg." die Berufung eines künftigen Städtetages sein würde. — Das „Naumb. Kreisbl." schreibt: „Das in Folge der neuen Zollgesetze erfolgte Steigen der Petroleumpreise erregt um so größere Unzufriedenheit, als allgemein bekannt ist, daß den Besitzern der vielen, die Braunkohle verarbeitenden Fabriken mit dem neuen Zoll ein ungeheueres Geschenk gemacht worden ist. Denn seit Jahren schon werden bedeutende Quantitäten des in diesen Fabriken bereiteten „Solaröls", desien Reinigung jetzt sehr vervollkommnet ist, nach Bremen und Hamburg gesandt, um, mit Petroleum vermischt, als unverfälschtes (!) Petroleum wieder zurückzukehren. Deshalb werden auch aller Orten die leeren Petroleumfäsier zu verhältnißmäßig hohen Preisen angekauft und wandern denselben Weg mehrmals hin und zurück." Cöslin, 13. August. Der „General-Anz." für Cöslin und Umgegend giebt die bereits angeführte Stelle der Tischrede des Cultusministers Herrn v. Puttkamer in folgender erheblich milderer Fassung wieder: „Er zolle seinem Vorgänger im Amte, Herrn Dr. Falk, alle Anerkennung, wenn selbst er in religiöser und politischer Beziehung nicht allenthalben auf demselben Standpunkt sich befinde; in der Verwaltung seines Amtes werde er sich nicht von den thm durch seine persönliche Ueberzeugung vorgeschriebenen Wegen entfernen und, falls er dabet nicht fortdauernd dte höhere Anerkennung finden sollte, die seiner Amtsführung zur Zett ntcht mangele, nicht anstehen, um Enthebung von dem Posten des Cultusministers zu bitten." Rußland. Petersburg. Der Verbrecher Mirsky, welcher sich seit voriger Woche in einem der Gefängnisie der Petersburger Festung befindet, hat wichtige Aussagen gemacht. Man confronttrte ihn auf seinen Wunsch mit seiner J Geliebten, einem Judenmädchen, welche bet dieser Gelegenheit in einem hysterischen Anfalle die Aussagen Mirsky's bestätigte und vervollständigte. Der junge Mensch behauptet, ein Opfer der Nihilisten zu sein, welche ihn auffor- derten, entweder ihre Befehle zu vollziehen oder selbst sich den Tod zu geben, widrigenfalls er von seinen Kameraden „htngerichtet" werden würde. „Soll ich hängen", sagte Mirsky, „so sollen a-uch diejenigen mit hängen, welche an meinem Schicksal schuld sind." Ja Folge Der Geständnisse Mirsky's sollen in Petersburg etwa 20 Personen festgenommen worden sein, unter ihnen mehrere Officiere. Bosnien. Aus Serajewo vom 11. August wird gemeldet: Der Brand im Tc^chlt'Han dauert trotz angestrengter unermüdeter Arbeit der Pioniere und Jäger fort. Gin Theil der wohlhabenden Bevölkerung siedelt wegen Mangels an Quartieren vorläufig nach Travntk über. Vergangene Nacht wüthete hier ein Sturm und es regnete schwach. Die beunruhigenden Gerüchte wegen der Haltung der Bevölkerung erweisen sich als grundlos. Amerika. New-Uork, 13. August. Die Convention der nationalen Baumwoll-Börse hielt heute hier eine Versammlung ab. Der verlesene Bericht des Ausschusses constatirt, daß die Baumwoll-Cultur in den letzten fünf Jahren viel größere Fortschritte gemacht habe, als jemals zu erwarten gewesen sei. Telegraphische Depeschen. Wagner'» telegr. «trrefpanlenj« Cure««. Wien, 14. August. Die amtliche „Wiener Zeitung" publictrt kaiserliche Handschreiben, d. d. München, 12. d., wonach Graf Taaffe zum Ministerpräsidenten, v. Stremayr zum Justtzmtnister, Horst zum Minister für Lan- desverthetdigung, Ziemalkowski zum Minister, Julius Graf Falkenhayn zum Ackerbauwimster, Frhr. Korb-Weidenheim zum Handelsminister und Dr. Aloys Prazak zum Mintster ernannt werden. Taaffe erhält gleichzeitig die Leitung des Ministeriums des Innern und Stremayr die Leitung des Cultusmüüste- r.ums. Secttonschef Emil Chertek ist mit der Leitung des Finanzministeriums beauftragt. Der Kaiser spricht Stremayr wärmsten Dank und Anerkennung aus. Den seitherigen Ministern Glaser, v. Chlumetzky und v. Pretis wird nut dem Ausdruck voller Anerkennung des Kaisers für ihre ausgezeichneten Dienste das Großkreuz des Leopoldordens taxfrei verliehen, dem Grafen Mannsfeld der Eiserne Kronenorden erster Klaffe. Prag, 14. Bugust. Sämmtltche czechische Blätter betrachten den Cabt- netswechsel als ein Zeichen der erzielten Verständigung, welche den Eintritt der czechischen Abgeordneten in den Reichsrath verbürge. Wien, 14. August. Die „Polit. Corresp." meldet aus Konstantt. nopel von heute: Die Beziehungen des Sultans zu Khereddin Pascha nehmen wieder einen so vertraulichen Charakter an, daß der Wiedereintritt Khereddin Paschas in die Regierung nur als eine Frage der Zeit anzusehen ist. Es hcißt, Savas Pascha, ein geborener Grieche und entschiedener Gegner der Abtretung Janinas an Griechenland, sei zum ottomanischen Delegirten für die Verhandlungen mit Griechenland destgnirt. — Anläßlich Der sich häufenden Raubansälle und Einbrüche in Therapia und Bujukvere haben mehrere Botschafter die Pforte benachrichtigt, sie würden wegen der ungenügenden Polizei- maßnahmen gcnöthigt sein, Mannschaften ihrer Stationsschiffe zum Versehen der Polizetdienste aaszuschiffen. — Seit drei Tagen ist im Spitale von Stam- bul kein neuer Cholerafall vorgekommen. Kairo, 14. August. Heute Vormittag hat auf der Citadelle die feierliche Verlesung des Investitur-Fermans für den Viceköntg Tewfik bei Anwesen- büt der Consuln, Ulemas, sowie der höchsten Civil- und Mllitärbeamren stattgefunden. Nach der Feierlichkeit empfing der Vicekönig die Consuln und höchsten Staatsbeamten. Abends wird die Stadt festlich erleuchtet. London, 14. August. Unterhaus. Duff lenkt die Aufmerksamkeit auf die afghanische Politik und tadelt dieselbe. Im Laufe der Debatte ver- theidigt Unterstaatssecretär Stanhope den Vertrag mit Afghanistan, welchen England getreulich ansführe. Der Vertrag sichere den Zweck des Krieges: Em stark.-s.unabhängiges freundschaftliches Afghanistan, eine sichere Grenze und erhöhte militärische Macht Indiens. In Betreff des Vormarsches der Ruffen gegen Merw könne diesem England bei der neuen Grenze mit größerem Gleichmuthe zusehen und besitze überdies die Versicherungen Rußlands, nicht bis Merw vorzurücken. Hartington weist auf zukünftige Gefahren hin. Schatz- kanzler Northcole vertheidigt die Regierung und hebt hervor, die Opposition könne die Politik der Regierung nicht umstoßen. Die Kritik sei deßhalb nutzlos und überdies im Auslande England nachtheilig. Das Haus vertagte sich hierauf. Belgrad, 14. August. Das Amtsblatt veröffentlicht die provisorische Handelsconvention zwischen Serbien und der Schweiz, wonach Die Schweiz ebenso wie England, Italien und Rußland das Recht der meistbegünstigten Nation erhält. Paris, 14. August. Das bonaparttstische Journal „Ordre" erklärt, die bonaparttstische Partei müßte die compromttttrende Allianz mit den Legitimisten brechen und zu der demokratischen bonapartistischen Tradition zu- rückkehren. London, 14. August, Abends. Unterhaus. Unterstaatssecretär Bourke erklärt auf Befragen Campbell's: Es sei zu hoffen, die Pforte werde etnsehen, daß die baldige Ernennung von Commissionen, betr. die Verfaffung Der europäischen Provinzen, ebenso im Jnterefie des Sultans wie im Jntereffe der Bevölkerung liege. Lokales. Gießen, 15. August. Für bas Amtsgericht Gießen flnb als Schöffen gestern erwählt worden: a) aus der Stadt Gießen: Fabrikant August Ackermann, Kaufmann Ferdinand Bapst, Kaufmann S. A. Blumenfelv, Rentier Ludwig Bücking, Müblenbesitzer Ferdinand Burk, Kaufmann Ludwig Frohnhäuser, Fabrikant Georg Ferdinand Gail, Assessor in Pension Heinrich Karl Gebhard, Banquier Sigismund Heichelheim, Spezereihändler Ferd. Hoffmann, Fabrikant Hermann Hombergcr, Fabrikant Karl Klingspor, Kaufmann Friede. Koch, Rittmeister Victor Hugo von Rabenau, Bauunternehmer Anton Petri, Gutsbesitzer Karl Schiente, Essigfabrikant Eduard Silbereisen, Bankvorstand Georg Wvrtmann, Techniker Otto Bergen, Fabrikant Friedrick Dröscher, Kaufmann Heinrich Flick, Hauptst.-Assistrnt Karl Reinhard Frank, ^Buchhalter Heinrich Freitag, Mechanikuß Franz von Gehren, Bierbrauereibesitzer Georg Heß, Stadtverordneter Louis Kauf, Fabrikant Karl Friedrich Koch, Jnstttutsvorsteher Dr. Franz Kübel, Kaufmann Georg Wilhelm Liebrich, Kaufmann Hermann Mettenheimer, Kaufmann Levi Meyerfeld, Spezereihändler Adolf iju verkaufen. 6 :5370)_____________ Ieilgek 'M Eine große Dss In tiiKti tom Dampf wes* bestehend aus 1 Da 2'5 Pferdekräften n ^pansionösteueruni LVollgailer, Igrti 1 Faßtaubens ^Mgrr., sowie di Transmissionen, S Riemen, ist wegen iGeschafkeK biüsgsr a Wehr & s u, Herborn 13 $ Die bei dem Ließen nöthig ver! Mauremrl Steinhagel Zimnierarb S-Hiojserar Weißbinder Pflaster, ur -sollen inSubmission : können in unserem T findet daselbst Montag bei ■ Die Suim'ssionseröffn Gießen, der wi 3 Lochern und S schramm, A Ä'Mäi cc,‘5 ."erkaufe ich w । N^fomobe mit Waschch/z, Ai'schreibtisch,m °"dtte tannc .. .... Mi d-ui ^iW Jje st- •ae Duxenb c 1 . M.__ Michel, Georg Emil Möhl, Fabrikant Arnold Müller, Lederhändler Eonrad Ohler, Carl Querner, Buchhändler Otto Roth, Universitäts-Secretär Friedrich Schäffer, Fabrikant August Schlesinger, Universitättz-Rentamtmann Karl Schmitt, Berg-Assessor Alexander Schulz, Fabrikant Dr. Georg Throm, Ellenwaarenhändler Ludwig Treff, Controlcur Heinrich Wagner, Spezern- Händler Christian Wallenfels, Kaufmann Ferdinand August Wehn, Rentner Theodor Wortmann, Weinhändler Adolf Zinßer. b) Aus dem Kreis Gießen: Heinrich Seuling I., Gemeinde-Einnehmer von Alten- Buseck; Joseph Güngerich von Großen-Buseck; Karl Engel und Johannes Belten VII., Gemeinde-Einnehmer von Großen-Linden; Jakob Kreiling IV. von Heuchelheim; Kaspar Jung IV. von Klein Linden; Anton Dern III., Gemeinde-Einnehmer von Lang-Göns; Georg BuderuS, Hüttenbesitzer, Franz Wilhelm Feller, Hüttenbeamter und Heinrich Schabeck III., Gastwirth von Lollar; Meyer Katz, Liqueurhändler von Steinbach; Eberhard Maidill., Gemeinde-Einnehmer von Watzenborn. Gießen, 15. Aug. (Schwurgerichtsverhandlung vom 14. August.) Die heutige Sitzuna des Schwurgerichts, in welcher die Anklagesache gegen Heinrich PauluS II. von Deckenbach wegen Meineids verhandelt wurde , endigte in Folge des auf „Nichtschuldig" lautenden Wahrspruchs der Geschworenen mit Freisprechung des Angeklagten. — Gestern Nachmittag wurde in der Lahn, in der Nähe der Lahnhütte, jedoch auf jenseitigem Ufer, eine weibliche Leiche geländet. Der Kopf, welcher außerhalb des Masters sich befand, war schon ganz verwest und nicht mehr zu erkennen. Dem Vermuthen nach soll es die Leiche einer geistesgestörten Frauensperson aus Heuchelheim sein, welche schon seit 3 Wochen von ihren Angehörigen vermißt wurde. — Am Mittwoch den 13. August feierten still und bescheiden die Eheleute Rentier Christian Jughardt und Julie, geb. Feger, das Fest ihrer Goldenen Hochzeit. Möge dem Jubelpaare ein schöner Lebensabend beschieden fein. Ä™ Beuern h SA;?' fr»« H Vermischtes. — Der „B^-C" schreibt: „Das Berliner Polizei-Präsidium wäre neulich beinahe einer ungeheueren Revolte, eine Sozialistenverschwörung auf die Spur gekommen, aber glücklicher Weise nur beinahe. Beim Berliner Telegraphen - Bureau ist vor kurzem eine Depesche eingelaufen, welche wörtlich lautete: „Kann fünftausend Dolche heute nicht absenden. Schwierigkeiten eingetreten. Absendung erst morgen möglich."--Was ist das? Fünftausend Dolche sollten nut einem Male nach Berlin eingeführt werden, in die Stadt, welche unter der Herrschaft des kleinen Belagerungszustandes und bes Waffenverbotes steht? Die General - Tele- graphendirection verständigt das Polizei - Präsidium ob der gefährlichen Depesche und das Polizei-Präsidium recherchirt, es recherchirt mit aller Vorsicht und aller Umsicht, wie es sich in einem so gewichtigen Falle, der Wahrscheinlichkeit eines beabsichtigten großen Coups, einer im Dunkeln schleichenden Conspiration geziemt . . . Und endlich haben die Recherchen auch Erfolg, man entdeckt, um was es sich handelt, man kommt dem ganzen teuflischen Plan auf die Spur — ein hiesiges Geschäft batte fünftausend jener Haardolche, wie die Damen sie jetzt tragen, bei einer Hamburger Hartgummiwaarenfabrik bestellt und deren Absendung hatte sich wider Erwarten um einen Tag verzögert. Man hat trotz des kleinen Belagerungszustandes keine weiteren Schwierigkeiten gemacht." — Der in der Berliner Polizei erwachte „Sittlichkeits"-Eifer wirkt ansteckend auch auf weitere Kreise, wie ein drastisches Beispiel aus dem bei Potsdam gelegenen Städtchen Werder lehrt. In diesem Orte erscheint seit Jahren ein Wochenblatt, der „Anzeiger", welcher als Titelvignette eine wenig künstlerisck ausgeführtc, aber ganz harmlose allegorische Darstellung bringt: eine idealistrte Personifikation der ZeitungSprcsie, welcher von drei kleinen Genien in adamitischem Zustande verschiedene technische Handreichungen gemacht werden. Gegen dieses Bild ließen sich, wie gesagt, von künstlerischem Standpunkte Einwendungen erheben, dagegen kann es in ästhetischer'oder gar sittlicher Beziehung durchaus keine Bedenken erregen , dasselbe hat denn auch lange Jahr- unbeanstandet die Stirnseite des Werder'schen Anzeigers geschmückt. Ein Beispiel indeß macht viele, und so ist nut dem Schluffe des vorigen Monats der Inhaber der Polizeigewalt von Werder in die Fußtapfen seiner großen Collegen, der Herren v Warnstedt und v. Madai, getreten: bei harter Ahndung mit Geldbuße oder Haft hat er die weitere Abbildung der Zeitungspreffe mit den naturwüchsigen Druckerjungen - Gestalten verboten. Re- dacteur und Verleger des Anzeigers haben sich aber in diesem Nuditätenkrieg noch nicht für überwunden erklärt, sondern folgende Erklärung veröffentlicht: „Die netten Bengel auf der Titelvignette des Anzeigers, die uns lange Jahre viel Freude bereitet haben, sollen, wie unsere geehrten Leser aus nachstehender Verfügung ersehen, sich nicht mehr vor die Augen der Umrr- thanen wagen, weil sie die öffentliche Ruhe. Sicherheit und Ordnung des Publikums oder einzelner Mitglieder desselben gefährden. Sollten die höheren Behörden diese Bengel gleichfalls als solche Bestien betrachten, so werden wir letztere selbstverständlich sofort durch den Xylo- graphen morden lasten. Bis zur Entscheidung aber bitten wir den Anzeiger ohne Titclvignette willkommen zu heißen." Die betreffende Verfügung hat folgenden Wortlaut: „Werder, den 31. Juli lr79. An der Spitze des von Ihnen herausgegebenen Anzeigers befindet sich eine Abbildung, welche uns als eine unpastenoe bezeichnet worben ist. Mir Bezug auf die Bestimmungen des A. L.-R. II. 17. 8 10 und nach Maßgabe des § 33 des Zuständigkeitsgesetzes vom 26. Juli 1x76 wird Ihnen hierdurch die fernere Abbildung untersagt. Im Falle der Nichtbeachtung dieser Anordnung wird auf Grund des § 33 des vorgenannten Gesetzes eine Geldstrafe von 50 X bezw. 5 Tagen Haft gegen Sie festgesetzt werben. Gegen diese Verfügung können Sie innerhalb 21 Tagen, vom Tage der Zustellung an gerechnet, die Beichwerdc oder Klage anbringen. (Cfr. § 30 bis 32 des qu. Gesetzes.) Die Beschwerde oder Klage ist bei uns anzubringen. Bei gleichzeitiger Anbringung beider Rechtsmittel wird nur ber Beschwerde Fortgang gegeben werden. Die Polizeiverwaltung. Breul. An den Buchdruckerei - Besitzer Herrn Jeretzke hier." Die „Köln. Zig." bemerkt hierzu sehr treffend: „Wir dennunciren der löblichen Polizeiverwaltung hiermit bas gesammte Reichsbank-Directorium, das auf jeder von ihm ausgegebenen Reichsbanknote über 100, 1000 rc. gleichfalls solche "^ten Bengel ab- druckt. Da prüde Damen unzweifelhaft außer Stande sein werden, solche Banknoten ohne Erröthen anzunehmen, so wäre eine sofortige Beschlagnahme aller Banknoten durch die Übliche Polizeiverwaltung in Werder unzweifelhaft im dringenden Jntereste von Moral und guter Sitte. — Der neue deutsche Zolltarif in Versen. (Die Zollsätze verstehen sich für 100 Kilogramm — 2 Gentner.) Ach, verzollt wird jede Waare, Ich zerrauf' mir alle Haare (100 X), O, wie blüht' einst unser Weizen (1 X, Durften uns wie Pfauen (zollfrei) spreizen; Doch das alte Schwein ist weg (3,50 X) Und wir haben schändlich Pech (zollfrei). Glück und Glas (2 X) bricht leicht auf Erven, Hammer kann zum Ambos werden (3 X), Gestern noch auf stolzen Rosten (10 X). Heut' vom tück'scken Blei (zollfrei) durchschosten, Ach, die Feder <60 X muß sich strauben, Solchen Jammer zu beschreiben. Wer noch gestern saß im Fette (3 X), Liegt heut' hungernd krumm im Bette (3 X), Wer noch gestern stand am Ruder (3 -^L), Nennt sich heute Hiobs-Bruder. Essig (8 X) ward der Freudenwem (24 „M), Thränen fallen salzig (12,80 X) bTem. Bismarck stieg uns scharf auf's Leder (24 X), Und nun heißt's: Ent oder wed-rl Stirb nun Vogel (zollfrei) oder fr,tz, Abgemacht — kein Kompromiß! Ja, von Eisen (1 X) tfl der Mann, Faßt' ohn' Hanbschuh (100 J£) Alles an, Reckt wie Gummi (3 X die Natur, Programme sind ihm Maculatur (zollfrei). Soll ich alle Brücken (3 X sprengen, Mich zu seinen Feinden mengen? Nein, Gewissen, red' kein Blech (3 X), Ich geh' nicht von Bismarck weg, Bin doch solch ein Esel (10 X nicht, Der sich selber steht im Licht (15 X. Kriecke nicht auf solchen Leim (3 X), Schicke die Principien heim; Werde wieder Bismarck s Knappe, Seine Gunst ist nicht von Pappe (12 X- — Der Erscheinungsschwindel in Dietrichswalde steht gegenwärtig wieder in vollster Blüthe. Der fromme „Pielgrzym" berichtet darüber: Am 2. August offenbarte sich hier, ge- Beste, feuerfeste und diebsstchere CASSA-SCHBAXRE, Die, laut Urtheil der höchsten Provinzialbehörde und vieler Privaten, welche von mir bezogen, über alles Erwarten günstigen billigsten Heizeffect erzielenden Musgrave’s Patent - Sparöfen, empfehle zu billigsten Preisen WoSfT«, Weidengasse B. 92. ,-.p?ALLG'MEINE3|A JtiDUSTRIE- ' AUSSTELLUNG W V.\,CASSEL187Ö. Ä?/ zu 5370) (4001 JL 446 135 625 2339 367 380 zu II II II wurst, Schinkenwurst, empfiehlt Thor 92 66 57 01 39 56 I- A.: von Rieffel. veranschlagt H Feilgebotenes. Frisch abgek. Schinken, acht Gothaer Cervelat- Zum Einmaclien: Feinen haltbaren Weinessig, Gewürze, Zucker (feinste Raffinade) per Pf. 43 H im Hut, empfiehlt (5369 Carl Hoffmann. findet daselbst Montag den 23. August 1S*79, Vormittags 9 Uhr, die Submissionseröffnung in Gegenwart der etwa erscheinenden Concurrenten statt. Gießen, den 15. August 1879. Großherzogliches Kreisbauamt Gießen. Gießen nöthig werdenden Arbeiten, als: Maurerarbeit,....... Steinhauerarbeit, Zimmerarbeit....... Schlofferarbeit u. Trägerlieferung, AMteiwerkaus. 5350) Die in der Gemarkung Beuern, eine halbe Stunde von der Eisenbahn-Station Groß-Buseck gelegene Neumühle mit 2 Mahl- und 1 Schlaggang, kräftigem Wasser und starkem Gefäll und ca. 56—57 Morgen Acker und Wiesen guter Qualität, soll negen Kränklichkeit des Besitzers aus sieter Hand verkauft werden. Nähere Auskunft ertheilt Bürgermeister Ranft in Beuern. Johannes Heßmann IV. Ein gebrauch. 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Bach'schen Grundstückes gefaßten Beschluffes, und 2) Berathung und Beschlußfaffung wegen Ankaufs eines anderen zum Zwecke der Errichtung eines Bankgebäudes vom Aufsichtsrath in Vorschlag gebracht werdenden Grundstücks. Die Offerten von Bauplätzen liegen bis zum 19. er.. Mittags 3 Uhr, auf dem Büreau der Bank zur Einsicht offen. Gießen, den 15. August 1879. Gewerbebank zu Gieße«, e. G. 5385) Der Vorsitzende des Aufsichtsrathes: ________________J. Haustein. ______ Mnmpn'lkm Lieberkranz. Sonntag den 17» August er.: Farthie an LucLwigsbrunnen. Abgang um 2 Uhr von der Wiescckbrücke aus. Samstag Abends präeis 9 Uhr Singstunde. 5384)__________________________________________Der Vorstand. Consuin - Verein der Hain - Weser - Hütte Eingetragene Genostenschsft. Bilanz vom 30. Juni 1879. Activa. Caffebestand . . «X 559. 84. Inventar ... „ 180. 50. Debitoren ... „ 1508. 21. Waarenbestand 10,160. —. Passiva. Capital-Conto • . «M. 1875. —. Reservefond. . . „ 330. —. Creditoren . . . „ 7976. 80. Gewinn...... 2226. 75. «M. 12,408. 55. 12,408. 55. Der Umschlag des abzeschloffenen Vereinsjahrs beträgt 47,608 Jl. 69 H. Der Verein zählte am Schluß des Vereinsjahres 75 Mitglieder. Laut Beschluß der Generalversammlung vom 9. d. Mts. wurden vom Reingewinn «X 220.— dem Reservefond gutgeschrieben. „ 650.— an Gratificationen zuertheilt. „ 1350.— an die Mitglieder vertheilt. „ 6.75 als Gewinn auf nächstes Jahr vorgetragen. Main-Weser-Hütte, den 12. Juli 1879. Loirsum Verein der Main Weser Hütte 5355) Eingetragene Genossenschaft. __________Ernst Stuhl. C. Grünewald. 5295) Hierdurch die Nachricht, daß mein bereits angezeigter Cursus im Anfertigen von Damenkleidern den nächsten Montag beginnen wird. O. Schneide»*. Köln-Gießener Kahn Verantwortliche Redaction: A. Scheyda. — Druck und Verlag der Brühl'schen Univ.-Druckerei (Fr. Ehr. Pietsch) in Gießen. 0 0 0 0 0 0 5388) Schaaf ausgefangen. Abzuholen gegen Vergütung der Kosten. Zoh. Balßer, Ludwigsplatz. zu seinem heutigen 21. Wiegenfeste Q herzlichste Gratulation. X Gießen, den 16. August 1879. V Union* 0 Abfahrten von Gießen nach: Deutz 6