Nr. 12. Mittwoch, den 15 Januar 1878. Gießener Mnzeiger Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Gieße». - ' - . ' .,■■■■■■■ ■ " PreiS vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.' RedaeiionSbureaur I 6(6u[flra6e B. 18. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. ExpeditiorrSbirreairr f w 1 ____zz__ —a—m Amtlicher H h e i k. Das Großherzogliche Steucr-Commissanat Gießen an die Gropherrvalichen Bürgermeistereien: Älbach, Annerod, Daubringen, Garbenteich, Hausen, Lang- GonS, Lechgestern, Lollar, Mainzlar, Oppenrod, Staufenberg, Steinbach, Erohe und Watzenborn mrt Steinberg. Um die älteren Brandkataster noch eine Reihe von Jahren fortsühren zu können, hat Grvßh. Brandversichernngs-Commission, auf unfern Antrag, eine Parthie Formulare nach diesem älteren Muster drucken lassen. . f x . a Es soll nun alsbald eine entsprechende Anzahl Bogen in die beiden Kataster-Exemplare eingehestet werden und ersuchen wir Sie. uns zu diesem Zwecke die Ortsexemplare, soweit solche nicht eben bei uns befindlich find, baldigst übersenden zu wollen. Die, voraussichtlich sehr unbedeutenden Buchbinder-Rechnungen werden wir Ihnen demnächst, zur Anweisung, zukommen lassen. S ü f f e r t. ___________________________ politisch Die Strafgewalt des Reichstags. Der schon in unserer Samstags-Nummer unter den Depeschen erwähnte Entwurf eines Gesetzes wegen der Strasgewalt des Reichstags über seine Mitglieder beschäftigt selbstverständlich alle politischen Kreise. Sein Wortlaut ist folgender: Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Strafgewalt des Reichstags über seine Mitglieder. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Prueßen rc., verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: $ 1. Dem Reichstag steht eine Strasgewalt gegen seine Mitglieder zu. § 2. Tie Strafgewalt wird von einer Commission geübt, welche aus dem Präsidenten, den beiden V>cepräsidenten und 10 Mitgliedern besteht. Letztere werden bet dem Beginn jeder Session für die Dauer derselben unmittelbar nach erfolgter Wahl des Präsidenten gewählt. § 3. Die Ahndungen, welche die Commtsston verhängen kann, sind je nach der Schwere der Ungebühr: 1) Verweis vor versammeltem Hause; 2) Verpflichtung zur Abbitte vor versammeltem Hause in der von der Commission dafür vorgeschrtebenen Form; 3) Ausschließung aus dem Reichstag auf eine bestimmte Zeitdauer. Diese kann bis zum Ende der Legislaturperiode erstreckt werden. Mit einer Ausschließung, welche sich aus die Dauer der Legislaturperiode erstreckt, kann der Verlust der Wählbarkeit zum Reichstag verbunden werden. Der Verlust der Wählbarkeit kann selbständig ausgesprochen werden, wenn das Mitglied dem Reichstag nicht mehr angehört. § 4. Enthält die Ungebühr den Thatbestand einer nach den Bestimmungen des gemeinen Strafrechts strafbaren Handlung, so kann aus Antrag der Commtsston neben der von ihr verhängten Ahndung oder, falls das Mitglied dem Reichstag nicht mehr angehört, selbständig die Ueberwetsung an den Strafrichter von dem Reichstage beschloffen werden. § 5. Beschließt der Reichstag btc Ueberwetsung an den Strafrichter, so finden die Vorschriften der Artikel 30 und 31 der Reichsverfassung keine Anwendung. § 6. Wird die Ahndung (§ 3) wegen einer Aeußerung oder wegen des Inhalts einer Rede ausgesprochen, so kann zugleich die Aeußerung oder die ganze oder der betr. Thetl der Rede von der Aufnahme in dm stenographischen Bericht ausgeschlosten werden. In einem solchen Falle ist auch jede andere Veröffentlichung durch die Preffe verboten. § 7. Die Wirksamkeit der Commission tritt ein, wenn 1) der Präsi' deut fie anordnet, oder 2) mindestens 20 Mitglieder des Reichstages sie beantragen. Die Anordnung (Nr. 1) oder Antrag (Nr. 2) muß innerhalb 3 Tagen, nachdem die Ungebühr vorgekommen ist, erfolgen. S 8. Die Commission verhandelt und entscheidet unter dem Vorsitze des Prüfidenten und in dkffen Verhinderung dem des nächsten Vtcepräsidenten in der Minderzahl von 7 Mitgliedern. Das Verfahren wird durch eine Ordnung geregelt, welche von der Commission entworfen wird und der Genehmigung des Reichstags unterliegt. § 9. Die Commtsston entscheidet endgültig. Lautet jedoch die Entscheidung aus Ausschließung von dem Reichstag (§ 3, Nr. 3), so kann der Ausgeschloffene innerhalb 8 Tagen nach erfolgter Verkündigung schriftlich die Entscheidung des Reichstags anrusen. § 10. Der Präsident ist berechtigt, ungebührliche Aeußerungen der Mitglieder vorläufig von der Ausnahme in den stenographischen Bericht auszuschließen, sowie jede andere Veröffentlichung derselben durch die Preffe vorläufig zu untersagen. Eine solche vorläufige Anordnung erlischt, wenn nicht wegen der betr. Aeußerung innerhalb dreier Tage die Entscheidung der Com- misston (§ 7) angeordnet und beantragt wird. 8 11. Zuwiderhandlungen gegen das im 8 6 enthaltene Verbot, sowie gegen die im § 10 bezeichnete vorläufige Anordnung des Präsidenten werden mit Gesängniß von 3 Wochen bis zu 3 Monaten bestraft, sofern nicht nach Maßgabe des Inhalts der erfolgten Veröffentlichung eine schwerere Strafe verwirkt ist. 8 12. Die an die Commtsston gelangten Angelegenheiten, welche bet er H h ei f. dem Schluffe einer Session nicht erledigt find, gehen in der Lage, in der fie sich befinden, auf die Commission der nächsten Reichstagssesfion über. In den Motiven, welche mit Ausführung des Art 30 der Reichsvec- faffung und der §§ 42, 46, 60 und 61 der Geschäftsordnung beginnen, heißt es: „Diese über die Ordnung in den Verhandlungen des Reichstags vorhandenen Bestimmungen erscheinen, wenn sie auch vielleicht ausreichen, um die Ordnung im Hause nothdürstig aufrecht zu halten, unzulänglich, um den schädlichen, ja, unter Umständen gefährlichen Wirkungen von Ausschreitungen tu den Aeußerungen und Reden von Abgeordneten außerhalb der Wände des Sitzungssaales vorzubeugen. Denn die Oeffentlichkeit der Verhandlungen, die verfassunssmäßig verbürgte Freiheit der Redner (Art. 30) und der über chre Reden vibreiteten Berichte von jedweder Verantwortlichkeit läßt auch solche AeußeruiMen und Reden Abgeordneter Verbreitung in den weitesten Schichten der Nation finden, welche, wenn sie eben nicht unter dem Schutze der Unser- antwortlichkeit der Redner-Trtbüne gesprochen und unter der gleichen Unver- antwortlichkett der Preffe verbreitet wären, die Redner und die Preffe dec strafgerichtlichen Verfolgung nach den Vorschriften des gemeinen Rechts aussetzen würden- Daß ein solcher Recktszustand beirrend aus das Rechtsbewußt- wußisein im Volke etnwirkt, ist eine nicht wegzuleugnende Erfahrung, und der hierin liegende Mißstand tritt in tmmer fühlbarerer Weise seit der Zeit hervor, seitdem die Wahlen einzelne Abgeordnete in den Reichstag geführt haben, welche sich für berechtigt erachten, die ihnen verfaffungsmäßig zustehende Freiheit des Wortes zur Entwickelung von Theorien über den Staat die bürgerliche Gesellschaft zu gebrauchen, welche den Bestand beider zu erschüttern geeignet sind. Es dars daran erinnert weiden, daß beispielsweise von der Redner Tribüne des Reichstags die Pariser Commune und ihre Thaten gerechr- serttgt, ja, gepriesen worden sind; daß mehrfach der Reichstag wie die Regierungen geschmäht, ja, daß selbst zu Gewaltthätigkeit von der Tribüne provocirt worden ist. Die Maßregeln, welche auf Grund der Geschäftsordnung d e Präsidenten gegen derartige Ausschreitungen eintreten lasten konnten, mochten genügend sein, um als eine Ahndung der im Hause gestörten Ordnung ange- sehen zu werden, sie sind aber keineswegs ausreichend, um als eine Sühne des durch jene Ausschreitungen beleidigten Rechtsbewußtsetns im Volke, wohin diese Ausschreitungen dringen, gllten zu können. Deshalb wird sich die Gesetzgebung nicht länger der Aufgabe entziehen dürfen, auf eine Ergänzung des Rechts nach der Richtung hin Bedacht zn nehmen, daß Ausschreitungen von Abgeordneten in ihren Reden und Aeußerungen einer schärferen Repression unterworfen werden. Wenn die Gesetzgebung dabei an den Grundsätzen, aus welchen die Bestimmungen der Retchsverfastung über den Schutz der Abgeord- neten in der freien und unabhängigen Ausübung ihres Berufs, insbesondere der Art. 30 derselben, hervorgegangen find, festhalten will, so wird fie eine Abhülfe nur in einer dem Reichstag selbst über seine Mitglieder einzuränmen- den Strasgewalt suchen können. Hierbei wird es sich indeffen nicht um Schaffung einer förnltchen Strafgerichtsbarkeit in dem Sinne handeln, daß der Reichstag in den Fällen des Art. 30 der Retchsversaffung die allgemeinen Strafgesetze an Stelle der ordentlichen Gerichte anzuwenden hätte; denn zu einem Organ der Rechtsprechung eignet sich weder der Reichstag selbst, noch ein aus seiner Mitte gebildetes Gericht. Eine Ausgleichung dieses das Rechts- bewußtsetn verletzenden Recktszustandes will der Gesetzentwurf durch Einführung einer mit kräftigen Rügemttteln ausgestatteten Disciplinarstrafgewalt des Reichstags selbst herbeiführen. Dabet darf freilich nicht verkannt werden, daß diese Ausgleichung, wo eine schwere Rechtsverletzung in Frage steht, noch hi- neswegs zureichend erscheint, die volle Sühne dieser vielmehr nur in dem Em- irttte der strafrechtlichen Ahndung durch den Richter gesunden werden kann. Ferner muffen auch diejenigen Fälle tn's Auge genommen werden, in welchen die Ausübung der Disciplinarstrafgewalt dadurch gegenstandslos werden könnte, daß das Mitglied, welches die Ausschreitung im Reichstag begangen, aufhört, Mitglied desselben zu sein. Der Entwurf hat deshalb sich nicht damit begnügen dürfen, eine Disciplinarstrafgewalt des Reichstags für seine Mitglieder zu constituiren, so lange ste dies sind, sondern er hat auch für den Fall Vorkehrung treffen müssen, daß sie aufgehört haben, Mitglieder des Reichstages zu sein, sowie für den ferneren Fall, daß der Reichstag dafür erachtet, daß durch die Handlungsweise des Betreffenden über die bisciplmare Ahndung hinaus noch eine Strafe nach gemeinem Strafrecht verwirkt worden sei." Den Motiven angefügt sind die bezüglichen Bestimmungen der Verfaffnugsurkunden und der Geschäftsordnungen in Preußen, Bayern, Sachsen, Olbeuburg, Braun- schweig, Sachsen Meiningen, Schwarzburg-Nudolstadt und Waldeck, die parlamentarische Uebung in England, den Verewigten Staaten ^von Amerika und Frankreich. Ferner schließen sich daran Äußerungen der Staatsrechtslehre,:: Hermann, Mohl, v. Rönne, Schulze, Bluntschli und v. Bär, Bestimmungen der Geschäftsordnung von Frankfurt und Erfurt und endlich ein Hwwets auf den Fall Plimsoü und die Verhandlungen über die Ermordung des Earl os Leilrim in der Sitzung des Unterhauses vom 12. Apnl 1877. Deutschland. Darmstadt, 11. Januar. Seine König!. Hoheit der Großherzog haben allergnäoigst geruht: am 4. Januar 1879 den Steuercontroleur Amon Korwan zum Hauptsteueramts-Controleur bei dem Hanpisteueramt Gießen, den Calculator 1 Klaffe bet der Steuercontrole und Calculator der Ober-Steuer- Direction. Georg Balzer, zum S'euercontroleur, sowie den Hauptfteueramts- Assistenten 1. Klaffe bet dem Hauptsteueramt Darmstrdt, Freiherrn Maximilian von Bellersheim, zum Obersteuer-Ealculator 1. Klaffe bet der Steuercontrole und Calculator der Ober-Steuer-Direktton zu ernennen. Darmstadt, 11. Januar. In dem Ständehause herrschte in dieser Woche eine außerordentliche Thätigkett. Sowohl der GKilometer kommen in Starkenburg 2,5, in Oberheffen 1,8, in Rheinheffen 3,6, im Großherzogthum 2,4 Schüler. Auf 1 Fortbildungsschule kamen im Durchschnitt 23,3 Schüler auf je WO der Volksschulen (Knaben) 26,9. In den Privat-Ansta'ten wurden 5820 Kinder unterrichtet, von 100 Kindern des schulpflichtigen Alters besuchten 2 9p/0 Knaben und 4,8% Mädchen die Privatl'hr-Anftalten. Berlin. Die russische Presse fährt fort, gegen das Bismarck'sche Zollprogramm anzukämpfen, besonders gegen die Getreidezölle. D utschland würde nur sich selbst schaden, wenn es russisches Getreide mit einem Eingangszolle belege. Die deutschen Häfen würden dann die Ausfuhr des russischen Kornes verlieren. Fürst Bismarck könne einen solchen Zoll gegen Rußland nur als Kampfzoü betrachten, um Herabsetzungen im russischen Zolltarif zu erlangen, und alle-dings wäre es wünschenöwerth, daß beide Reiche sich gegenseitig Zugeständmffe machten. Berlin, 11. Januar. Sämmtliche liberale Blätter, wie zu erwarten war, sprechen sich gegen den auf Beschränkung der Redefreiheit gerichteten Gesetzentwulf aus und erklären denselben für unannehmbar. Man hört sogar behaupten, daß die Motive außerhalb des Gesetzes liegen, und will vermuthen, daß daffelbe eine Ablehnung und nachfolgende Auflösung schon in Aussicht nimmt. Vielleicht wird gehofft, daß Neuwahlen eine willfährige Mehrheit auch in Zoll- und Steuersachen verschaffen werden. Neuwahlen unter solchen Au- spicien würden dann aber doch gewagt sein. Man hat behauptet, es gehe eine schutzzöllnerische Strömung durch das Land, weil der Nothstand einen Sündenbock gesucht und in den freihändlerischen Ueberlieferungen Preußens gesunden habe. Daß aber das Land auch der ihm zu Theil gewordenen gemäßigten politischen Freiheiten müde sei und davon nichts mehr wiffen wolle, ist eine unerwartete Ergänzung jener ersten Hypothese, die beide als willkürlich für augenblickliche Zwecke zur^chtgelegt und durchaus fragwürdig erscheinen läßt. — „Nein, Durchlaucht!" überschreibt die „Posener Zeitung" ihre Kriti des Gesetzentwurfs über die Strafgewalt des Reichstages. In der That wird der Reichskanzler Waffer zu seinem Weine gießen müffen; denn der Widerspruch gegen dte Vorlage ist allgemein. Wenigstens kann man die Zurückhaltung, ja das Schweigen der conservativen Blätter über jenes Strafgesetz schwerlich anders ausle^en beim als Mißbilligung. Man ist gespannt daraus, ob der Bundesrath den Gesetzentwurf in dieser Gestalt annehmen wird. Hoffentlich werden die Mitglieder des Bundesraths dte Gelegenheit benutzen, um für ihre Körperschaft, die man nachgerade nur für einen Schalten des Reichskanzlers ansieht, einiges Ansehen zu gewinnen. Sie werden dem Kanzler s lbst etnen Dienst erweisen, wenn sie aus dem Entwürfe wenigstens den Strafrichter ganz ausschetden; denn es ist gcwtß, daß kein Reichstag eine solche Bestimmung genehmigen wird. Magdeburg, 10. Januar. In einer wetteren Zuschrift über den Titelschwindel an die „Magdeb. Ztg." erinnert Dr. Oberbreyer daran, „man habe schon vor mehr als sechs Jahren die Gewißheit erlangt, daß in Nordamerika Doctordiplome mehrerer deutschen Universitäten gefälscht werden; namentlich auch Jenatsche, obwohl die Promotion eines Amerikaners überhaupt schon früher bei uns zu den größten Seltenheiten gehörte." Zum Schluß heißt es bann: „Im Interesse ber Ehre bes bevtschen Namens und insbesondere der betroffenen Univerfitäteii, ist es sehr zu wünschen, baß bie Be- hörben gegen beranige „betrogene Betrüger" auf beutschem Boden auf das Strengste einschreiten, und daß Mittel gefunden werden könnten, um auch auf außerdeutschem Gebiete, in England und Nordamerika, gegen alle ähnlichen ^Betrügereien wirksam vorzugehen. Wenn außerdem, wie ich bereits früher in der „Alma Mater" und der „Zeitung für das höhere Unterrichtswesen" vorgeschlagen habe, ein genaues amtliches Verzeichniß aller etwa seit 1850 in Deutschland vorgekommenen Promotionen (mit Angabe der Differtationen) ausgestellt wü'de, so wäre jener nichtswürdige T -elschwindel fast unmöglich." Telegraphische Depeschen. Wagner'S telegr. (Lorrespondenz-Bureau. Berlin, 13. Januar. In Den letzten Tagen wurde, nachdem der Schriftsetzer Friedrich Robert Milke schon fiüoer ausgewiesen war, auf Grund des Sozialistengesetzes die Ausweisung aus Berlin gegen folgende Personen verfügt: Schankwirth Otto Dittmer, Kaufmann Oskar Niedlich, Cigarrenarbeiter Friedrich Hilsemann, schankwirth Friedrich Eduard Johann Wilhelm Schulze und Schloffer Adolf Zettritz. Die Gesammtzahl der bisher Ausgewiesenen befräv 62. München, 13. Januar. Abgeordnetenkammer. Die Interpellation Daller bezügl ch der neuen Gerichtssttze wird von dem Justizminister dahin beantwortet, daß die Veröffentlichung derselben gleichzeitig mit der Verkündigung der Einführungsgesetze demnächst erfolgen werde. Der Finanzminister bringt ein Ges tzentwiirf ein, betreffend die Ausnahme eines Anlehens von 28 Millionen Mark in Sch itzscheinen behufs Vermehrung der verfügbaren Mittel der Central- Staatsk :ffe; davon lind 12 Millionen zur Deckung des Deficits und 16 Millionen zur Verstärkung oes Betriebsfonds bestimmt. Die Vorlage wird dem Finanz- Ausschuß überwiesen. — Morgen kommt der Antrag Schels bezüglich der Wuchergesetzgebung zur Verhandlung. Kiel, 13. Januar. Dec H ifen ist bis Friedrichsort mit Eis bedeckt. Die Post Dampfschifffahrt nach Kopenhagen auf dec Linie Korsoer-Kiel ist wegen des Eises 'm Kieler Fjord eingestellt. Wien, 13. Januar. Meldungen ber „Polit. Corresp." Aus Konstantinopel vom Heutigen: Lobanoff beabsichtigte den definitiven Friedensoer- trag mit dec Türkei am griechischen Neujahrstage zu umeczeichnen, indeß ist über mehrere Punkte desselben keine Verstätidigung zu erzielen gewesen. Die Verhandlungen werden e>st morgen wieder fortgesetzt. Totleben soll die Befestigung von Orkhanie angeordnet haben. — Aus Skutari (Älbaniei). Der Fürst von Monten gro hat mit Rücksicht auf bie bevorstehende Uebecgabe von Podgor'tza einige Bataillone elnberufen. London, 13. Januar. „Times" haben Grund zu glauben, daß Jiknb Khan bereits amtlit) von den Bedingungen informirt sei, unter welchen England bereit wäre, Frieden zu schließen; die Bedingungen seien zweifellos solche, bie er mit Ehren annehmen könne. — Der wegen Drohungen gegen das Lebrn der Königin gerichtlich verfolgte Byrne Mabden ist in einem Jrrenhause untergebraiv worden. Konstantinopel, 12. Januar, Abenbs. Der Tob bes ehemaligen Botschafters Khalil Scherif Pascha wirb bestätigt. Savfet Pascha wirb bem Marschall Mac Mahon mit bem Großcordon des Medschidje-Ordens in Brillanten ein Hanbschreibcn bes Sultans überreichen, welches besten lebhafte Sympath'en für Frankreich ausdrückt. Paris, 13. Januar. „Temps" unb „Moniteur" bringen bie Nachricht, baß der Kriegsminister Borel heute Vormittag feine Entlastung gegeben habe unb biefelbe angenommen rooiben sei. Von der Candidatur des Generals Faibheibe für den Posten des Kriegsministers sei ganz ernstlich die Rede. — Die Ernennung von Challemel-Lacour zum Botschafter in Bern ist heute Vormittag unterz ichnet. Paris, 13. Januar, Abds. In der Versammlung ber Union röpubli- caine verfocht Floquet bie Ansicht, es müsse barauf bestauben werben, baß das gegenwärtige Ministerium burch ein mu?s ersetzt werbe, welches mehr bec republikanischen Majorität entspreche. Floquet's Rede würbe sehr beifällig ausgenommen. Die gemäßigte Linke unb bas linke Centrum sind jedoch, der „Agence Havas" zufolge, entschloffen, das Ministerium zu halten. Kalkutta, 13. Januar. Osficiell. General Roberts meldet: In Khost ist es j tzt ruhiger; die Hauptortschaften ber Maliks haben sich unter» worfen. Roberts beabsichtigt ein Regiment Eingeborener, zwei Artillerie-Ab- theilungen unb zvei Gebirgsgeschütze baselbst zurückzulasten, bas Fort auf zwei Monate mit Lebensrnitteln zu versehen, selbst aber nach Khururn zurück- zukehren. Wien, 14. Januar. Die „Preste" meldet bestätigend: Die Elisabeth- bahn erhob bet dem L mbesgericht Klage gegen die Gesammtheit ihrer Prioritäten Besitzer auf princ'pielle Anerkennung, baß bie Coupons überall in öfter» reickischem Silber einlösbar seien. Das Lanbesgericht bestellte einen Curator zur Prozchführung im Namen ber Prioritäten-Besitzer. Paris, 14. Januar. (Amtlich.) General Gresley ist zu« Kriegsminister ernannt. Der frühere Kriegsminister Borel ist Corps-Commandeur in Rouen geworden. Lokales. Gießen, 14. Januar. Taqesordnung für die Stadtverordneten - Sitzung am Donnerstag den 16. Januar 1879, Nachmittags 4 Uhr: 1. Die Berathung oes Gemeinde Voranschlags für 1879. 2. Gesuch des Geometers Körner um Bauerlaubniß. 3. Gesuch des Philipp Kreiling um Erlaubniß zur Niederlegung eines städtischen Spaliers. 4. Reparatur des Stadtthurms. 5. Gesuche wegen Ueberlafsung des^ Rathhaussaales. 6. Fristgesuche auf Communalrückstände. Gießen, 14. Januar. Der Schwurgerichtshof erkannte gestern in der Anklagesache gegen Heinrich Bottenhorn und Leo Simon von Ruhlkirchen, wegen Meineids, bezw. Anstiftung hierzu und zwar: b | a. gegen Ersteren in Folge des Verdicts der Geschworenen auf Freisprechung; b. gegen Letzteren eine Zuchthausstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten, sowie Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte. --Einer der beiden Handwerksburschen, welche am Samstag Abend auf der Herberge sich prügelten und den Herbergsvater mißhandelten, ging gestern nach seiner Entlastung auS der Haft wiederum in die Herberge und bedrohte den „Dater^' mit Mißhandlung. Auf's Neue verhaftet, wird für diesmal dte Sache nicht so glatt ablaufen. --Eine Zigeunerfamilie lagert feit gestern auf dem Viehmarktplatze an der Lahn. In Begleitung von Schutzmännern wird heute die Weiterspedirung erfolgen. — — Gestern Nachmittag gegen 3 Uhr stürmte eine wild gewordene Rossinante sammt Wagen herrenlos durch mehrere Straßen der Stadt. In der Weidgaste waren mehrere Kinder in Gefahr von dem wüchenden Thiere überrannt zu werden und geschah die Abwendung dieses Unglückes nur durch die Geistesgegenwart eines Feldwebels vom hiesigen Regimenr, welcher einen Schlitten auf welchem die Kinder saßen umwarf und dieselben dadurch rettete. Vermischtes. Köln, 10. Januar. Gestern Abend bot sich auf der Marzeüenstraße ein schreckliches Schauspiel dar. Ein etwa elfjähriges Mädchen stürzte in lichterlohe Flammen eingehüÜt aus einem Hause auf die Straße und rannte laut schreiend den gegenüberliegenden Häusern zu. Gieße TO-80 H, H 10 Käsma Paar 70 4, Eäck, per Pst Oäisenfleisch 70 Kalbfleisch 56- Frankl die Qualität der 200 Wer an: 2. Qual. JL € JL 62-64, 2 fcauern^cr r __ (Zluö c „ Ochsten 3cU9' nach 71 Jakob- iiJ , fltböTl s« n'Z c DreiunddreipiZ. ,Sto e«ro t - mit dmnt? * bete« Sir 1«. taS wirr 1 Ich Ä ®i- »1 mit s-tt W: Lcrichten, was lö zu verschweigen, verschivetgen, iw als die reine W - Richter: „Ar Zakob- ,,Me sc zum Souper ein Gklächter im H Jakob: „Nein, und da ich Sie hat mich ein C Jei Aseibic lei Abnahme HM geliefert *45) Der 5 u tei« von A. M , | Etegmann, Preise oon Ja utt 12 _ Milt W__Lo Strfauf und.tzak daukrhch,, Th 12) p; Ftii I Stahl dr, I besonders! | Trottoir ir-DuU I | !*achnahni( Ernstp, Skalier 309) 3? dich °d°kNe Emil Fischbach 262) (260 empfiehlt Giessener Sparverein 8 CQ Billigster Möbelverkauf. 294) Um die Kosten des Rücktransportes zu ersparen, werden von Dienstag den 7. Januar, von Morgens 9 Uhr an, die noch vorhandenen Möbel zu noch nie dagewesenen Preisen verkauft. 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Auf dem heutigen Wochenmarkte kostete: Butter, per Pfd. ■yn 80 Hühnereier, per Stück 7 Enteneier, per Stück 8 H, Käse, per Stuck 10^ Käsematte per Stück 3 Erbsen, 1 Liter 20^, Linsen, 1 Liter 22 Tauben, das -Paar 70 k Hühner, per Stück 1.20, Hahnen, per Stück JL 1.50, Enten, per Stück X 2.20, NBänfe, per Pfd. 65-80 4. Kartoffeln, per WO Kilo JL 5-6.-, Zwiebeln, per Ctr. JL 8.- Omsenfleisch 70—72 H per Pfd., Kuh- und Rindfleisch 56—60 «schwemefleisch d8 60 H, Kalbfleisch 56—60 Hammelfleisch 60-70 Frankfurt, 13 Januar. Der heutige Viehmarkt war zwar gutbefaßen, bod) lliefe die Qualität der Waare viel zu wünschen übrig. Angetricben ivaren ca. 360 Ochsen, 2 >0 Kube, 200 Kälber und 400 Hammel. Die Preise stellten sich: Ochsen 1. QirM. , 2. Qual. dl. 64—66, Kühe 1. Qual. JZ. 62-64, 2. Dual. ^ 54-60 Kalber 1. Qual. 62—64, 2 Qual. 54—56, Hammel 1. Qual. dl. 60—62, 2. Qual, du 52 54. «ntiAlofien «riff ein vorübergehender Herr ju, warf zunächst feinen Rock über das Kind und dürfte e8 dann in die mit Eis und Wasser gefüllte Gosse, wodurch es gelang, das Feuer zu tEieben DaS Kind wurde nun in das etterliche Haus zurückgefchafft, war aber in einem wahr- Ä bedamrnswerthen Zustande. Der Kopf war gänzlich verbrüht, die Hande uni, Srme wie vebraten die Kleider zu Fetzen verbrannt. Es stellte sich heraus, daß das Unglück durch die »relofion einer Petroleumlampe herbeigeführt worden war. DaS Kmd war Ml Augenblicke t« Älfon nicht allein von den Scherben der Lampe getroffen sondern von dem brennenden P^oUu,n geradezu überschüttet worden. Zwei andere im Zimmer anwesende Kinder sind -glücklicherweise unversehrt geblieben. - sAus einer bayerischen Gerichtsstube.) Richter: „Gendarm fuhren Sie «nrhfipn 6euacn vor!" __ Gendarm acht ab und gleich darauf deutet er unter der Thure jiacb dem Ricbter; worauf ein Mann auf denselben zutriW) — Richter: „Wie heißen Sie?' Lorch." — Richter: „Wie alt sind Sie?" — Jakob: „Ich meine, das Licbört aar nicht hierher." — Wollen Sie augenblicklich sagen wie alt Sie sind? Jakob: ^Dreiunddreißig Jahre." — Richter: sind Sie lutherisch oder katholisch? — Jakob: „M>er, fifrr StPT '- - Richter- Wenn Sie sich noch einmal unterstehen, mir zu widersprechen, f°7aff7kch Sie einfteien Vei SBaffer unbÄ.f- Jakob i lutherisch." Richt»: Sind Sie mit den Angeklagten verwandt, verschwägert, oder 'u Diensten r mit denen? Fällt mir aar nicht ein! Wo denken Sie bin, Herr Richters — (steigendes Gelächter ^m Publikum.) - Richter: „Enthalten Sie sich der unpassenden Bemerkungen'. Erheben Sie die Hand und schwören Sie." - Jakob: „Ich meine aber wirklich, Herr Richter, das w^ unnüthig! - (Gelächter im Publikum). - Richter (erhebt sich wuthend und schreit): laste Sie a^etiren, wenn Sie sich noch einmal erdreisten eme Gegenrede zu machen Lebm Sie die Land in die Höhe, schwören Sie!" - Jakob erhebt die Hand. - (Der sSSLlieft ihm den Eid vor und Jakob spricht nach.) - Richter: „Ich schwöre, so wahr 2 - Jakob: Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe !" - Richter: „Alles zu hrrf^ten was ick weiß!" — Jakob: „Alles zu berichten, was ich weiß!" — Richter: „Nichts au verschweigen was zur Aufhellung des Thatbestandes dienen kann!" — Jakob: „Nichts zu verschwe gen,^ was zur Aufhellung des Thatbestandes dienen kann!" — R^r : "Und nichts nis reine Wahrheit zu sagen!" - Jakob: „Und nichts als die re.ne Wahrheit zu sagen!" - Mtoter: Amen," - Jakob : „Amen!" - Richter: „Nun was haben Sie »u sagen?" - — Branntwein „ 35 35 — 36 33 33- -33 3c 32 3c 32 31 Milch per Ltr 1k - iE - IE — IE ;-i 8 — IE -IE - IE - 1t — -I1E - r -17 Petroleum „ 28- 2E - 2c 22 i-2 »4- 2c - -21 2- - -21 - -2( - -19 Zwiebeln per Ctr. ;L MM E 3 Verkauf. 299) Zufolge Verfügung der Königlichen Intendantur 11. Armee-Corps sollen die hiesigen Militärgebäude und die dazu gehörigen Grundstücke „die MeichskarnmergerichtSkaserne und das Garnrson- Lazareth" von dem unterzeichneten Commando verkauft werden. Kaufliebhaber wollen ihre Gebote bis zum 13. Februar er., Morgens 10 Uhr, versiegelt unter — „Submission auf den Verkauf der MiUtar- gebäude" — auf dem Bureau genannten Commando's abgeben, wo dieselben in Gegenwart der etwa zum Submissionstermin erscheinenden Submittenten geöffnet werden. Die Verkaufsbedingungen liegen auf demselben Bureau zur Einsicht offen. Wetzlar, den 13. Januar 1879. Königliches Landwehr - Bezirks - Commando. OefsentlicheAussorderung 303) Forderungen an den verstorbenen Johannes Weigel IV» von Klein - Linden sind innerhalb 14 Tagen anzumelden, wenn sie bei Ver- mögensregulirung berücksichtigt werden sollen. Gießen, den 8. Januar 1879. Großh. Stadtgericht Gießen. Opvermann. Gebhardt. Bekanntmachung. 284) In unserem Firmen-Register find heute folgende Einträge vollzogen worden: i) Wilhelm Rudolph zu Gießen hat die unter der Firma H. R u- dolph Ww. daselbst betriebene Mufikalien- u. Instrumentenhandlung sammt allem Activvermögen und Passiven mit dem 1. d. Mts. übernommen und führt dieselbe unter der Firma „Wilh. Rudolph, Musikalien- und Instrumentenhandlung" für seine Rechnung weiter fort. Die Firma H. Rudolph Ww. wurde gelöscht. 2) Emil und Georg Schwall zu Gießen betreten daselbst seit 1. April v. I. unter der Firma „ Gebrüder Schwall" ein Eigarren-Fabrikations-Geschäft. Gießen, den 7. Januar 1879. Großh. Stadtgericht Gießen. In Erledigung der Stadtrichterstelle: Oppermann. Bekanntmachung. Zur Bezahlung der Zinsen, welche von den bei der hiesigen Spar- und Leihkasse angelegten Kapitalien am Ende dieses Jahres fällig werden, sind nachstehende Termine festgesetzt, und zwar: Mittwoch den 15. Januar 1879, Donnerstag „ 16. „ „ Samstag „ 18. Die Interessenten werden daher aufgefordert, die Zahlungen an diesen Tagen in Empfang zu nehmen und hierzu durch Vorzeigung der Schuldscheine sich zu legi- timiren. Zugleich wird bemerkt, daß die auf den Donnerstag fallenden Zahltage für die Interessenten der Stadt Gießen, dagegen die übrigen Zahltage für die Auswärtigen bestimmt sind. Die Herren Bürgermeister werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden ortsüblich bekannt machen zu lassen. Gießen, den 28. November 1878. Der Rechner der Spar- und leihkasse. Kehr. Arbeitsversteigerung. Montag den 20. Januar d. I., Vormmags 11 Uhr, sollen auf dem Rathhause in Lollar nachverzeichnete Arbeiten und Lieferungen öffentlich an den Mindepfordern- den in Accord vergeben werden: 1) Brechen von Chausstrungs- steinen, veranschl. zu 105,— 2) Anfahren derselben, veranschl. zu 196,25 3) Setzen derselben „ „ 21,— 4) Steinschlagen, „ „ 231,— 5) Rein gen der Fahrbahnen, Plantren der Bankette u. Decken, veranschl. zu 32,75 6) Glaserarbeit, „ „ 41,50 7) Schlofserarbkit, „ „ 30,— 8) Lungsteinlieferung u. Stein- hauerarbeit, veranschl. zu 8,— 9) Weißbmderarbelt, „ „ 7,— 10) Lieferung einer Holzpumpe, veranschl. zu 116,41 11) Anfertigung eines Lattenzaunes, verschl. zu 141,— Lollar, deu 13. Januar 1879. LGrcßh. Bürgermeisterei Lollar. I. A.: 292) F. Broel. Versteigerung. Das Abästen und Ausmachen von Pappelbäumen an nachbenannten Straßen soll an den dabei bemerkten Tagen und Orten wenigstsordernd versteigert werden: 1) Auf der Straße von Gießen nach Groß-Linden Freitag den 17. d. Mts., Morgens 9 Uhr, bei Abtheilungsstein Nr. 14. 2) Auf der Straße von Gießen nach Lich Montag den 20. d. Mts., Morgens 9 Uhr, bei Abtheilungsstein Nr. 40. 3) Auf der Straße von Gießen nach Lollar Mittwoch den 22. d. Mts., Morgens 9 Hot, bei Abtheilungsstein Nr. 5. Gießen, den 13. Januar 1879. Großh. Kreisbauamt Gießen. In Vertretung: M. Wahl, 311) Großh. Kreisbauousseher. Arbeitsversteigerung. Dienstag den 21. Januar d.J. Vormittags 10 Uhr, sollen im Schulgebäude zu Heuchelheim öffentlich an den Mindestfordernden versteigert werden; «X 1) Steinbrechen, veranschl. zu 76,— 2) Steinfahren, „ „ 266,— 3) Zu Hausensetzen der Steine, veranschl. zu 19,— 4) Steinschlagen und Decken, veranschl. zu 273,— Heuchelheim, den 13. Januar 1879. Großh. Bürgermeisterei Heuchelheim. I. A-: 290) F. Bro'l. Arbeitsversteigerung. Mittwoch den 22. Januar, Vormittags 10 Uhr, sollen auf dem Rathhause in Groß- Lindennachfolgend verzeichnete Arbeiten öffentlich an den Mtndestsordernden veraccordirt werden: 1) Steinbrechen, veranschl. zu 152,— 2) Stetnsahren, „ „ 145,— 3) Zu Haufen setzen von Steine, veranschl. zu 38,— 4) Steinschlagen u. Decken, veranschl. zu 209,— Groß-Linden, dm 13. Januar 1879. Großh. Bürgermeisterei Groß-Linden. I. A.: F. Broel. Hosioersteigerung. Künsttgen Donnerstag als d n 16. Jan., soll in dem Steinbacher Gemeindewald, Distrtct Hegbeck und Amelsenkops: 1) 645 Stück Kltfern-Baustämme von 15 — 30 Centim. Dicke und 4—16 Mtr. Länge = 213 Cubckm. Inhalt, 2) 473 Kiefern-Stangen bis 12 Mtr. Länge, 3) 34 Mtr. 3 Mtr. langes Werk- bolzschetd öffentlich m-istbietend versteigert werden. Der Anfang ist Morgens 9 Uhr in der Hegheck bei Nr. 1. Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis 1. Juli d. I gestattet. Steinbach, den 11. Januar 1879. Großh. Bürgermeisterei Steinbach. 274) Nicolaus. Wermietstungen. 287) Laden und Wohnung zu ver- miethen. Kaplansgafse 218. 293) Ein Haus best. a. 7 Zimmern verschließb. Boden u. s. w. nebst Garten zu vermiethen. Ebenso eine Wohnung von 4 Zimmern u. s. w. Näheres Grünbergersiraße Lit. B. 151,5. 305) Zwei möblirte Zimmer mit Cabinet zu vermiethen. „Li n den hof". 307) Eine vollständige Wohnung nebst Stallung, Heuboden, ein Stück Grabland und eine große Lagerhalle zu vermiethen; auch kann dieselbe getrennt abgegeben werden. I. G. Unverzagt, Gartfeld. 206) Ein möblirtes Zimmer zu vermiethen. Karl Bergmann, Gartfeld. 252) Per 1. April, auf Wunsch auch früher, ist bei uns noch ein Familienlogis zu vermiethen. Gebrüder Homberger & Söhne. 54) Die Mansardenwohnung in meinem Hause, bestehend aus 4 Zimmern und Zubehör ist auf den 1. April event. auch früher zu vermiethen. Carl Stückrath. 279) Ein möblirtes Zimmer ist zu vermiethen bei Lehrer C. Rahn. 242) Mansardenwohnung mit Wasserleitung an eine ruhige Familie zu vermiethen. Näheres bei d. Exped. d. Bl- 150) Eine Wohnung von 4 Zimmern, Küche, nebst Zubehör, sowie der Mansardenstock ganz oder getrennt, auch ein einzelnes Zimmer zu vermiethen und gleich beziehbar bei Adolf Hoß, Schießgärten. 289) Ein tüchtiger Pferdeknecht such Stelle zum sofortigem Eintritt.' Zu erfragen in der Exped. d. Bl. 8 ioooo Mark auszuleihen bei I. Bernhard. 288) Ein Hebebügel mit Rädchen abhanden gekommen. Der Finder wirb gebeten denselben tm Tonnenschuppe» (Rodberg > abzugeben. 312) Gefunden auf der Heuchelheimer Chaussee 2 Pferdeteppiche; abzuholen gegen Erstattung der Jnsertionsgebühr Mmgasse 285) Abgängige Pferde und Esel werden von dew Unterzeichneten gekauft. Pli. Körber« __________Beterinäranstalt. 308) Ein leichter und ein schwerer einspänniger Wagen und eine Kohlenwaagr sind billig zu verkaufen bei Justus Georg Unverzagt, Gartfeld. 296) Für ein junges Mädchen ou& guter Familie, Waise, wird Stellung gesucht zur -Stütze der Hausfrau. Offerten an den Vormund Dr. Hufnagel, Bieber bei Gelnhausen.______________________ 297) Als Vertreter für Gießen und Umgebung sucht ein Fabrikant im Baur. Allgäu solide Agenten zum Verkaufe von Schweiz, u. Limb. Käse gegen Provision Offerten sub. B. 7382 an Rudolf Moeee in Frankfurt am Main. Restauration Jeidel. 310) Heute, Mittwoch Abend: Metzelsuppe. 187) Ein bürgerlich erzogenes Mädchen, 24 Jahre alt, im Geschäft wie Haushalt bewandert, sucht Familienverhältnissc halber die Bekanntschaft eines gut situirten Herrn, wenn auch Wittwer, zu machen Franco- nicht anonyme Offerten unter Chiffre L. c. 6S2 befördern Haasenatelu Lr Vogler i Frankfurt a. M. Ein großer Schreibtisch mit Aufsatz zu kaufen gesucht u. bittet um Angebot J. Rothenberger, 102)________Lindenplatz. G. Hagedorn, Uieh Commisfionsgeschiist, JLondoti, 60, West Smithfield. Das 8temhauer-Mchäst von Jti Ang. Nauheimer Wiltwe, Neue Anlage C. 40, hält sich zur Anfertigung von Grab-Denkmälern, Monumenten, Einfassungen, Gedenksteinen etc. nach jeder Zeichnung und in jeder Steingattung in geschmackvoller Ausführung und billiger Preisnotirung bestens 229) empfohlen. Vermischte Anzeigen. Pferde zum Schlachten, sowie todtes und unheilbares Vieh kaust zu verhältnißmäßig hohen Preisen. (217 Rudolph Müller, Wolfsmühle bei Station Braunfels. 304) Einen guten Arbeiter sucht Max Simon, Schuhmacher, im Schwanen. ------------l )------------ Banquiers: Messrs. Lacy, Son & Hartland. 268) Ein junges reinliches Mädchen vom Lande wird auf sofort von einer stillen Familie gesucht. Zu erfragen bei der Exped. d. Bl.________________ 5 17/1. 8U. M. M. 8 Verantwortliche Redaction: A. Scheyda. — Druck und Verlag der Brühl'schen Univ.-Druckerei (Fr. Ehr. Bretsch) in G,eßen Sryedsiionsb An vei Schinken und । Zufolge solcher Fleisch« wonach der Ve 3n »l Gewerbspatente ha diese Paten' Betrog. 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