pelluieifters (4657 • Zull und ingtn rstaad. >er RiDmts- (4635 z. bürg. ücke. ehkrei >000 Kilo, 50- tonirt, liefert, ?Her Bedienung;, ModeBauswahL 1 (sehr behebt idef) guss- tten (billiger- u, Rohr* ikfenster ?rn in höchst Walzen zir m, Hartguss- id sparsamen 7 verschaffen. a allgemeinen' en und Chemi- orizontal- und i oder Schläger- tchinen. , Mühlen* sten Systemen, ile mich zur iberhaupt land' erfordern wenig S Äs -MS 110.- an. .nfabrik, rkauft«^ 7, 9$« 12, <5^ iso, Erstes Blatt. Sonntag den 13. Juli 1879» Kießmer Anzeige - uni Amtsblnlt fit den Kreis Gießen. Telegraphische Depeschen. Wagner's telegr. TOrrespoudeur-Burea«. Ems, 11. Juli- Se. Majestät der Kaiser machte gestern Nachmittag eine Spazierfahrt und besuchte Abends das Theater. Zum heutigen Diner find Prinz Nikolaus von Nassau und der Herzog von Croy geladen. Berlin, 11. Juli. Das „Reichsgesetzblatt" veröffentlicht das Gesetz, betr. die Verfassung und Verwaltung Elsaß-Lothringens, sowie das Gesetz, betr. die Abänderung des Reichshaushalts-Etats und des Landeshaushalts- Etats von Eljaß-Lothringen für 1879/80. — Der „Nordd Allg. Ztg." zufolge findet der Schluß des Reichstages ohne besondere Feierlichkeit im Reichstogsgebäude statt. Die damit eintretende parlamentarische Pause wird kaum 3 Monate währen. Der Landtag ist gegen Ende October zu berufen; da das Mandat der Abgeordneten kurz darauf abläuft, so tont» die formelle Auflösung des Abgeordnetenhauses etwa Ende- September und die Neuwahlen gegen Mitte October erfolgen. — Der „Michs-Anzeiger" publictrt die Ernennung des Geh. Oberregie- rungsrathes Starke zum Unterstaatssecretär im Ministerium des Innern. Berlin, 11. Juli. Reichstag. In dritter Lesung werden ohne Debatte genehmigt die Gesetzeniwürfe, betr. Abänderung der Gewerbeordnung und wegen Steuerfreiheit von Branntwein zu gewerblichen Zwecken. Der Gesetzentwurf über Anfechtung von Rechtshandlungen des Schuldners außerhalb des Concursoerfahrens wird in zweiter Lesung nach den Commissionsanträgen angenommen, — Es folgt die Specialdebatte der Zolltarifvorlage in dritter Lesung. Reichensperger (Crefeld) befürwortet bei Rr. 2 (Baumwolle) seinen früheren Antrag auf Ermäßigung der bezüglichen Zölle. Minister Hofmann erklärt; Der Bundesrath prüfte die Beschlüsse zweiter Lesung und erklärte sich mit denselben in allen wesentlichen Punkten mit wenigen Ausnahmen einverstanden. Den Antrag Reichensperger könne die Regierung nicht acceptiren. Betreffs der übrigen Amendemei'.ts werden die Regierungsvertreter sich im Lause der Debatte erklären. — Der Antrag Reichensperger wird abgelehnt und Nr. 2 mit einem unwesentlichen Amendement nach den Beschlüssen zweiter Lesung angenommen. Nummer 3, 4 und 5 des Zolltarifs werden nach unerheblicher Debatte den Beschlüssen zweiter Lesung gemäß genehmigt. Zu Nr. 6 (Eisen) beantragt Delbrück verschiedene Herabsetzungen. Bundes-Commissar Burchardt bezeichnet diesen Antrag als unannehmbar, woraus derselbe abgelehnt wird. Stumm und Genossen beantragen verschiedene Erhöhungen. Bundes-Commissar Burchardt erklärt sich mit dem Anträge Stumm einverstanden. Richter (Hagen) dagegen bekämpft den Antrag. Stumm befürwortet denselben und erklärt, er und seine Freunde würden nur im Falle der Annahme seines Amendements für die Erhöhung der Kornzölle stimmen. Hieraus wird der Antrag Stumm in namentlicher Abstimmung mit 178 gegen 160 Stimmen angenommen. Nr. 7 wird nach den Beschlüssen zweiter Lesung angenommen. Bei Nr. 8 wird der Antrag v. Ow's (Freudenstadt) auf Einführung eines Zolles auf Flachs mit 153 gegen 152 Stimmen angenommen. Zu Nr. 9 (Getreide) liegen mehrere Anträge vor. v. Kleist-Retzow befürwortet den Antrag v. Mirbach auf Verdoppelung des Noggenzolles und polemisirt gegen den Städtetag und die bezüglichen Kundgebungen rc. Richter (Hagen) bekämpft den bezeichneten Antrag. (Während Rlchter's Rede tritt Fürst Bismarck ein.) Redner characlerisirt den Antrag als einen Ausfluß einseitiger Jnteressen-Politik und wirft den Anhängern des Koinzolles vor, viel eher als die Opposition die Eintracht der Classen zu gefährden. Bundes-Commissar Tiedemann erklärt: Wenn das Haus den Antrag v. Mirbach annehme, werde die Regierung nicht widersprechen, v. Mirbach befürwortet seinen Antrag, v. Forckenbeck wendet sich gegen v. Kleist-Retzow, um die Haltung des Berliner Magistrats und des Städtetages zu vertheidigen. Der Berliner Magistrat habe sich in den Grenzen seines verfassungsmäßigen Rechtes gehalten, aber auch seine Pflicht ausgeübt, welche ihm auferlegte, die vitalsten Interessen der seiner Verwaltung untergebenen Bürger zu wahren. Redner nimmt Bezug auf die bekannte Petition des Berliner Magistrats, worin nachgewiesen wird daß die Aufhebung der Mahl- und Schlachtsteuer eine erheblich bessere Ernährung der Berliner Bevölkerung zur Folge gehabt. Man könne es dem Berliner Magistrate nicht verdenken, wenn er gegenüber anderen Agitationen eine feste Stellung genommen habe. Eine Agitation der Magistrate der großen Städte gegen das platte Land sei nicht beabsichtigt gewesen, sei auch nicht nöthig; sie werde von selbst eintreten, wenn die Consumenten die Wirkungen der Zölle empfinden. Gegenüber v Kleift-Rstzow bemerkt Redner, daß er über die Gründe, welche ihn zur Niederlegung des Präsidiums bewogen, dem zuerst Angegebenen nichts hinzuzufügen habe. Zolle auf nothwendige Lebensmittel, speciell auf betreibe, halte er im Interesse des Staates nicht für geboten und werde er gerade wegen dieser Zölle gegen den ganzen Tarif stimmen. Die neue Zollpolitik bewirkte eine übermäßige Belastung des Volkes nicht nur zu Gunsten des Staates sondern auch zu Gunsten von Interessentenkreisen, v. Kardorff befürwortet den Antrag Mirbach. Bamberger äußert sich gegen denselben. — Der Antrag Mirbach auf Verdoppelung des Roggenzolles wird darauf in namentlicher Abstimmung A> mit 186 gegen 160 Stimmen angenommen. Die anderen Getreidezölle werden nach . den Beschlüssen zweiter Lesung genehmigt. — Danach wird die Sitzung auf heukkch Abend 7Vr Uhr behufs Fortsetzung der Berathung des Zolltarifs vertagt. ,rm lü London, H. Juli. Im Unterhause veranlaßte im Lause der Sitzung eine Anfrage Sullivan's einen lebhaften Zwischenfall. Sullivan verlang^ Auskunft, weshalb ein Fremder im Hause Notizen über die Debatte StevaettonSburearrr «rpedittsnSbrrreau r Schulstraße B. 18. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags» Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. politisch Die neue Juftizorganifation. IV. Die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft ist eine selbstständige, dem Gericht gleichstehende Behörde; sie ist durchaus unabhängig vom Gericht, nur mit der Ausnahme, daß sie in einzelnen Fällen bei der Erhebung der Anklage an die Zustimmung des Gerichts gebunden ist, z. B. in Schwurgerichtssachen. Im Uebrigen aber handelt die Staatsanwaltschaft ganz frei von der Autorität des Gerichts, ist nur ihren directen Vorgesetzten verantwortlich und braucht sich auch in den Gerichtssitzungen dem Gerichtshöfe nur insoweit zu beugen, als dem Vorsitzenden desselben die Aufrechterhaltung der Ordnung (die Sitzungspolizei) zusteht. Die Staatsanwälte sind keine richterliche Beamte; sie sind ein Mittelding zwischen Verwaltungs- und Justizbeamten. Der Staatsanwalt kann jederzeit, ohne Grund, ohne daß er gehört wird, ja, gegen seinen ausgesprochenen Willen an einen anderen Ort versetzt werden, während der Richter nur infolge einer rechtskräftig gewordenen DisciplinarEntscheidung von seinem Amte nach einem anderen Orte entfernt werden kann. Die Staatsanwälte werden, wie die Richter, durch königliches Patent ernannt (resp. durch die Landesfürsten 2C.); der Oberreichsanwalt und die Reichsanwälte werden aus Vorschlag des Bundes- raths vom Kaiser ernannt. — Ein Staatsanwalt ist niemals befugt, richterliche Geschäfte irgend welcher Art wahrzunehmen; soll er zu solchen verwindet werden, so muß er vorher aus der Staatsanwaltschaft ausscheiden und zum Richter ernannt werden. Ebenso wenig darf ihm, wie dies früher in einzelnen Staaten der Fall war, eine Dienstaussicht über die Richter übertragen werden. Der Staatsanwaltschaft fällt nun ein dreifacher Wirkungskreis zu: 1) ist sie das Organ der Strafverfolgung, d. h. sie hat im Namen und im Interesse des Staates das Recht und die Pflicht, strafbare Handlungen aufzudecken und die Thäter zur Bestrafung zu bringen; 2) liegt ihr die gesammte Strafvollstreckung ob, welche früher in den alten Provinzen Preußens z. B. den Gerichten erster Instanz oblag. — Mit der Strafvollstreckung hängt aus das Innigste zusammen die Thätigkeit in Begnadigungsangelegenheiten, welche gleichfalls auf die Staatsanwaltschaft übergeht. Wurde z. B. in Preußen bisher ein Gnadengesuch an allerhöchster Stelle eingereicht, so gelangte es aus dem geh. Cabtnet zunächst an den Justizminister, dieser forderte vom Gericht erster Instanz einen Bericht nebst Gutachten, ob das Gesuch zu bewilligen sei oder nicht, ein und berichtete dann seinerseits an den König. Demnächst hat sich der Minister nicht an das Gericht, sondern an die Staatsanwalschaft zu wenden; 3) hat die Staatsanwaltschaft bei den die Bildung der Schöffengerichte und Schwurgerichte betreffenden Verwaltungsgeschäften mitzuwirken und das öffentliche Interesse wahrzunehmen. Auch im Civilproceß fällt der Staatsanwaltschaft noch eine Thätig« kett zu; so soll z. B. jedem Audienztermin in Ehescheidungssachen ein Staatsanwalt beiwohnen, welcher Anträge jederzeit pellen kann, wenn es das öffentliche Interesse erheischt. Die ör.tliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft wird durch die des Gerichtes bestimmt, für welches sie bestellt ist. Kein Beamter darf über diesen Sprengel hiriausgreifen. Nur wenn Gefahr im Verzüge ist, kann er innerhalb des Bezirks auch Amtshandlungen vornehmen, für welche er nicht competent ist. Vorgesetzte innerhalb der Staatsanwaltschaft können jederzeit ihren Untergebenen Weisungen zugehen lassen, denen sie unbedingt Folge zu leisten haben, ein wesentlicher Gegensatz zur Unabhängigkeit des Richterthums; ebenso können ste jederzeit die Geschäfte des Untergebenen selbst übernehmen, so kann der Oberstaatsanwalt vom Oberlandesgericht das Plaidoyer für den landgerichtlichen Staatsanwalt beim Schwurgericht, der letztere kann für den Amtsanwalt beim Schöffengericht plaidiren. Im Allgemeinen steht das Recht der Aufsicht und der Leitung zu: 1) dem Reichskanzler hinsichtlich des Oberreichsanwalts und der Reichsanwälte; 2) dem Justizminister hinsichtlich aller staatsanwaltlichen Beamten des betr. Bundesstaats und 3) den ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht und den Landgerichten hinsichtlich aller Staatsanwaltschaftsbeamten ihres Bezirks. In umgekehrter Reihenfolge regelt stch der Beschwerdeweg gegen Verfügungen der Staatsanwaltschaft. Hülfsorgan der Staatsanwaltschaft ist die Polizei. Die Beamten des Polizei- und Sicherheitsdienstes sind Hülfsbeamte der Staatsanwaltschaft. er HHeil. 1) Tabaksblätter, unbearbeitete und Stengel, auch Tabakssamen......... . 100 Kg. 85 Jt 2) fabricirter Tabake: a. Cigarren und Cigarretten ..... 100 „ 270 „ b. anderer...........100 „ 180 „ werden diese Eingangszölle hiermit auf Grund des Gesetzes vom 30. Mai 1879, betr. die vorläufige Einführung von Aenderungen des Zolltarifs, in vorläufige Hebung gesetzt. Berlin, den 7. Juli 1879. Der Reichskanzler v. Bismarck. Deutschland. Berlin, 10. Juli. Das „Reichs-Gesetzbl." und der „Reichs-Anz." veröffentlichen heute folgende Bekanntmachung, betr. die vorläufige Einführung von Eingangszöllen auf Tabak und Tabaksfabrikate. Vom 7. Juli 1879. Nachdem der Reichstag bei der zweiten Lesung des Entwurfs eines Gesetzes , betr. die Besteuerung des Tabaks, die Eingangszölle von den (m § 1 dieses Entwurfes genannten Gegenständen genehmigt hat: Der Sprecher erklärte, der Fremde sei ein Beamter, welcher in seinem Auftrage handle. Diese Auskunft ries lebhafte Protestattonen Seitens der irischen Deputirten hervor, welche schließlich ankündigten, sie würden das Verfahren des Sprechers morgen der Begutachtung des Unterhauses unterbreiten. Berlin, 12. Juli, früh. Reichstag. (Abendsitzung.) In Fortsetzung der dritten Lesung des Zolltarifs werden Nr. 10 (Glas), 11 (Haare) und 12 (Häute) unter Ablehnung verschiedener Amendements nach den Beschlüssen zweiter Lesung genehmigt. Zu Nr. 13 (Holz) wird auf Antrag des Grafen Galen eine unerhebliche Erhöhung beschlossen. Nr. 14 bis 18 werden unverändert genehmigt. (Fürst Bismarck ist inzwischen erschienen). Nr. 19, 20 und 21 werden nach unerheblicher Debatte unverändert angenommen. Bei Nr. 22 (Leingarn) kommen Gruetzner und Windthorst auf den Beschluß wegen des Flachszolles zurück. Windthvrst erklärt, der mit einer Stimme Majorität gefaßte bez. Beschluß scheine übereilt; er habe daher einen Antrag eingebracht, wonach der Flachszoll erst am 1. Juli 1880 in Kraft treten soll, um dem Reichstage in der nächsten Session Gelegenheit zu geben, den Flachszoll wieder aufzuheben. Nr. 22 wird nach den Beschlüssen zweiter Lesung genehmigt. Zu Nr. 25 (Material- rc. Maaren) wird der Antrag Wolffson's angenommen, daß ausgeschlachtetes Fleisch für die Grenzdislricte zollfrei gelassen wird. Bei derselben Nummer werden die Tabakszollsätze des betr. Gesetzes in den Tarif eingestellt. Bei Nr. 26o 2 wird der Antrag Witte, Stearin rc. mit 8 Mk. zu normiren, angenommen. — Hierauf wird die Fortsetzung der Berathung auf Sonnabend 10 Uhr vertagt. Wien, 11. Juli. Meldung der „Poltt. Corresp." aus Bukarest vom 11. d.: Die Regierung erklärte in der Commission und den Sectionen der Kammer, daß sie nur eine solche Lösung der Judenfrage annehme, welche dem Berliner Vertrage entspreche; für jede andere Lösung lehne sie die Verantwortung vollständig ab. Trotzdem gilt die Annahme der Commissionsanträge für wahrscheinlich. Paris, 11. Juli. Die Regierung hat bestimmt, daß zur Münchener Gemäldeausstellung mehrere aus dem Museum Luxembourg entnommene Bilder, sowie 20 der besten bei der letzten hiesigen Gemäldeausstellung angekauften Gemälde gesandt werden. Außerdem werden noch einige hervorragende Bilder hiesiger Prtvatsammlungen m München ausgestellt. Zum französischen Com- miffär bei der Münchener Ausstellung ist Berger ernannt worden. New-Uork, 11. Juli. Weiteren Nachrichten aus Memphis zufolge ist die Bksorgniß wegen des gelben Fiebers im Abnehmen, nachdem die Aerzte erklärt haben, daß der gestrige Erkrankungsfall kein Fall von gelbem Fieber sei. Die Behörden von New-Orleans und Vicksburg ordneten eine strenge 40tägige Quarantäne für die aus Memphis ankommenden Personen an. In den Südstaaten herrscht ungewöhnliche Hitze und sind bereits mehrere Todesfälle an Sonnenstich vorgekommen. München, 11. Juli. Der König hat die achtmonatliche Festungshaft des Dr. Trettenbacher, welche wegen Beleidigung des deutschen Kaisers verhängt war, auf 3 Monat ermäßigt. London, 11. Juli Unterhaus. Parnell beantragt einen Beschluß, wonach das (tn der vorigen Sitzung zur Sprache gebrachte) Verfahren des Sprechers ohne Präceden) sei und eine Verletzung der Privilegien des Hauses enthalte. Schahkanzler Northcote bringt ein Amendement ein, welches das Verfahren des Sprechers für gerechtfertigt und diesen des Vertrauens und der Unterstützung des Hauses für würdig erklärt (lebhafter Beifall). Parnell^s Antrag wird mit 421 gegen 39 Stimmen verworfen und darauf die Fortsetzung der Beratbung auf die Abendfltzung vertagt. Lokales. Gießen, 12. Juli. (Sitzung der Stadtverordneten am 10. Juli.) Anwesend: Herr Bürgermeister Bramm, Herr Beigeordneter Heß; von Seiten der Stadtverordneten: die Herren Baist, Grüneberg, Han stein, Homberger, Kauf, Lüdeking, Man, Ad. Noll, Petri, Scheel, Schopbach, Wenzel und Wortmann. — Vor Eintritt in dte Tagesordnung wird den Stadtverordneten Kenntniß gegeben von der Danksagung des Vorstands des Vereins für Localgcschichte wegen Ueberlasiung von den Bildern der alten Rathsschöffen und Bürgermeistern an das Museum. Ferner wird der Stand der städt. Schulanstalten bekannt gegeben, wonach die erweiterte Mädchenschule, Stadtmädchenschule und Stadtknabenschule von zusammen 1378 Schülern besucht werben. Die Realschule mit einem Lehrerpersonal von 19 Köpfen, wird wie nachstehend besucht: Realschule I Ordn. 227 Schüler, II. Ordn. 129 Schüler, Vorschule 283 Schüler, zusammen 639 Schüler. Sodann kommt noch ein Ministerialrescript zur Verlesung, wonach das an Großh. Ministerium gerichtete Baugesuch des Schlossers Herrn H. Baum ablehnend beschieden wird. — In dte Tagesordnung eintretend bildet Pos. 1 derselben den wichtigsten Punkt der heutigen Verhandlungen. Es betrifft die Reorganisation der höheren Mädchenschule. Diese Frage beschäftigte schon längere Jahre die Stadtverordneten sowohl als eine größere Anzahl hiesiger Einwohner, welche ihren Töchtern eine höhere Ausbildung ertheilt wißen wollten als es nach den jetzt bestehenden Schuleinrichtungen möglich ist. In einem Ministerialrescript vom 15. December 1874 stellte Großh. Ministerium, Abth. f. Schulangelegenheiten, diejenigen Bestimmungen fest, wonach eine Reorganisation zu geschehen habe. Diese Bestimmungen, sowie ein damals vorliegender Plan, wonach sog. Mittelschulen errichtet werden sollten, wurden von den Stadtverordneten aus verschiedenen Gründen, z. Th. des Kostenpunktes wegen, nicht acceptirt. In neuerer Zeit hat sich nun Herr Realschuldirektor Sold an der Sache angenommen und einen Plan ausgearbeitet, nack welchem mit Aufwendung ganz geringer Kosten von Seiten der Stadt es möglich gemacht ist, daß eine sog. höhere Mädchenschule im Sinne des Ministeriums in unserer Stadt errichtet werden kann. Dem Plan ist wohl derjenige der hiesigen Realschule 1. und 2. Ordnung zu Grunde gelegt. Nach demselben sollen die Schülerinnen der Töchterschule II. Ordnung ihren Lehrcurs mit 14 Jahren, diejenigen der I. Ordnung mit 16 Jahren abschließen Die Schuldeputation hat über den Antrag Sold an eingehend berathen und schlägt denselben zur Annahme vor. Die Deputation hat in diesem Sinne folgenden Antrag gestellt: Es ist vorzuschlagen: 1. daß die Schule in dem Sinne reorganistrt werde, wie Herr Realschuldirector Sold an beantragt hat; 2. ein Curatorium, bestehend aus dem Direktor, dem Bürgermeister, zwei Mitgliedern des Stadtvorstandes und zwei weiteren von diesem zu wählenden sachverständigen Männern, ist in Vorschlag zu bringen. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag als abgelehnt zu behandeln; 3. die Trennung der Abtheilung beginnt regelmäßig mit dem zurückgelegten 9. Lebensjahre der Kinder, d. h. von der 4. Claße von unten an gerechnet; 4. das Schulgeld anlangend, so soll daßelbe bis zur Trennung 32 JL per Kopf betragen, von da an für die zweite Abtheilung 40 JA, für erste Abtheilung 48 JA bis zum Beginne des englischen Unterrichts, von da an 60 JA und in den beiden höchsten Elasten 72 JA; 5. der Direktor der Schule, desten Gehalt nach den Ansätzen des Mintsterial Rescnpts vom 15. December 1874 normirt worden ist, Hot das Inspektorat über sämmtliche städtische Schulen beizubehaltcn. Dieser Antrag wird von der Versammlung angenommen mit den Zusätzen, daß bezüglich der Freistellen sich die Stadt das Recht wahrt, solche nach ihrem Ermesten zu vergeben, sodann daß bezüglich des Besuchs der Schule von mehreren Schwestern es nach den Grundsätzen wie solche bet der Realschule gelten, gehalten werden soll und 3. daß der Gehalt der Lehrer an fragl. Schule nach der bisher üblichen Scala steigen soll mit Ausnahme des Direktors, welcher mit je 300 JA von 4 zu 4 Jahren bis zum Maximalgehalt von 4600 JA besoldet wird. — Die Realschule 1. Ordnung hat einen Ueberschuß von 114 ja 50 H erzielt. Nach einem Schreiben der Direktion sollen hiervon 110 JA zur Honorirung für Nachhülfestunden verwendet werden und giebt dte Versammlung ibre Zustimmung. — Die Verwaltung der Klaste III b an der Stadtknabenschule wurde Herrn Lehrer Plaut übertragen. Derselbe crbält 900 JA Gehalt und 300 JA Wohnungs-Entschädigung. — Eine Lchrerinnenstelle an der Stadtmädchenschule wurde durch Fräulein Dingeldein besetzt mit dem Gehalte von 900 JA und 200 JA Wohnungs-Entschädigung. - Für den Unterricht schwachsinniger Kinder in hiesiger Stadt wird Herr Lehrer Zörb bestimmt, welcher den Unterricht (8 Stunden per Woche) für 400 JA Vergütung per Jahr übernimmt. — Die Erbauung der Aborte an dem neuen Schulhause für die höhere Mädchenschule soll nach einem Anträge des Stadtbaumeisters denjenigen Handwerksmeistern übertragen werden, welche den Hauptbau fertigten und zwar zu denselben Accord-Preisen wie bei letzterem. Dte Versammlung stimmt diesem Antrag bei. — Ein Theil der Kellerräumc im neuen Schulhause wird Herrn Ad. Noll zur Lagerung von Tabak vermiethet und soll der Micthprcis von der Schuldeputation festgestellt werden. — Herr Eduard Hanau hat ein Gartenhaus auf seinem Grundstück an der Marburger Straße errichtet und ersucht um nachträgliche Genehmigung, welche ihm gewährt wird. — Das Baugesuch des Herrn L. Klinkel, welcher ein Lagerhaus am Schipkapaß erbauen will, soll befürwortet werden. — Das Gesuch des Herrn A. Fangmann um Erlaubniß zur Vornahme von Bauveränderungen soll befürwortet werden (8 gegen 7 Stimmen). Die Daudeputation beantragte Ablehnung, weil die Bauveränderung mehr einem Umbau gleiche und diesem das Gesetz enigegenstünde. — Das gleiche Gesuch des Herrn Louis Vogt soll befürwortet werden. — Erbbegräbnisse betr. wird einem erneuten Gesuche um Anbringung einer Bank auf einem solchen nunmehr entsprochen. — Herr Schirmer acceptirt die ihm in letzter Sitzung von Seiten der Stadt offerirte Summe zur Abtreiung von Gelände an seiner Hofraithe am Wallthor, mit der Bedingung, daß der dort- selbst befindliche Brunnen noch einige Zeit verbleibe. Die Versammlung giebt ihre Zustimmung mit dem Bemerken, daß der Brunnen innerhalb 5 Jahren zu beseitigen sei. — Die Bewohner und Anlieger dcr Schießgärten haben ein erneutes Gesuch um eine Straßenanlage an die Versammlung gerichtet, mit zum Theil ermäßigten Forderungen für Gelände. Die Versammlung ist auch heute nicht in der Lage dem Gesuche zu entsprechen. — Die nun folgenden 5 kleineren Positionen der Tagesordnung werden im Sinne der Antragsteller erledigt. — In Betreff Klage des Ortsarmenverbandes Gießen gegen den Landarmenverband wegen Weigerung von Unterhaltung der Kinder eines hinter das das Unterstützungs-Wohnsitz-Gesetz Verschanzenden, soll die Klage angestrengt werden. Bei Verhandlung dieser Sache ertrollt sich ein schreckliches Bild von Armuth und Vernachlässigung der Kinder Seitens des Vaters. Derselbe, heißt es in einem Bericht, bringt seinen Kindern täglich einen halben Leib Brod, kümmert sich aber sonst auch gar nicht weiter um dieselben, so daß, wenn sich nicht die mitleidigen Hausleute der schon halb verwilverten Kinder, wovon das älteste 12 Jahre alt, angenommen hätten, dieselben längst verkommen wären. Der Landarmenverband sagt freilich, der Mann sei arbeitsfähig und könne seine Familie ernähren, können und wollen ist aber ein Unterschied, das ist die andere Frage unter welcher die armen Würmer leiden müßen. Die Stadt, sowie der Frauenverein, haben sich vorderhand derselben angenommen und soll im Uebrigen auch bei Großh. Stadtgericht beantragt werden, daß der Vater derselben nach Dieburg ins Arbeitshaus verbracht werde. — Zur Beschaffung von Brennmaterial für die städtischen Anstalten pro 1879/80 wird die hierfür bestehende Commission wiederum bestimmt — Die diversen Kostendecreturen werden genehmigt. — Zum Schluß wird noch der Versammlung mitgetheilt, daß das diesjährige Jugendfest schon am 11. August im Philosophenwald abgehalten werden soll, motivirt durch die Ferien der Schulen und die Abwesenheit des Herrn R ü b s a m e n in der zweiten Hälfte des August. Die Versammlung ist mit der Verlegung einverstanden, übernimmt ein allrnfallsiges Deficit und gewährt wie üblich das nöthige Holz für die Spielplätze. Es folgt nunmehr geheime Sitzung, in welcher 3 Schutzleute ernannt wurden, an Stelle der abgetretenen Schutzleute Bärrn, Müller I. und Müller II. An deren Stelle wurden ernannt: Friedrich Lang, seither Stadt- gerichts-Diener-Substitut, Adam Hinter, seither Bremser an der Deutz-Gießener-Bahn und Heinrich Horn IX., Schuhmacher, von Steinbach. —a. — In der ^Darmstädter Zeitung" erläßt die Direction jder Main-Weser-Bahn zu Cassel eine Bekanntmachung des^Jnhalts, daß die den Besuchern der in Offenbach während der Monate Juli, August und September stattfindenden Landes-Gewerbe-Ausstellung gewährte Fahrpreisermäßigung nur auf diejenigen, zu den Schnell- und Personen-Zügen gelösten Billets 2. und 3. Claße Anwendung findet, welche auf den im Gebiet des Großherzogthums Hessen belegenen Stationen zur Ausgabe gelangen, wozu für den diesseitigen Verwaltungs-Bereich die Stationen Lollar, Gießen, Lang-Göns, Butzbach, Bad Nauheim, Friedberg, Nieder-Wöllstabt, Großkarbcn. Dortelweil und Vilbel zählen. — Zur Illustration des Unterstützungswohnsitzgesetzes, resp. der Ausdehnung über den Begriff deßelben möge Nachfolgendes dienen: Im Mai d. I. traf eine Familie, bestehend aus 5 Personen, mittellos von Metz, resp. Frankfurt hier ein. Der Mann gab an, vor drei Jahren aus Brasilien, woselbst er begütert gewesen, ausgewandert zu sein, weil seine Familie das dortige Klima nicht habe vertragen können u. s. w Im Laufe dieser drei Jahre sei er mittellos geworden. Er beabsichtige nunmehr nach Hamburg zu gehen und von da werde ihm Gelegenheit, wieder nach Brasilien zu kommen. Er bat schließlich auch hier um Unterstützung zur Weiterreise, welche ihm mit 1 JA Zehrgeld und den betreffenden Eisenbahnbilletten bis Marburg aus der Kasse, welche die Stadt der Polizeiverwaltung zur Verfügung gestellt hat, auf der Polizei gewährt wurde. Selbstverständlich wurde dem Manne auf seinem Paße vermerkt, daß er hier Unterstützung mit dem betreffenden Betrage erhalten habe. Es ging nun die Sache ganz gut bis Hamburg. In jeder Stadt wurde weiter gesorgt und in Hamburg begab sich die Familie in die sog. Schutzhaft, d. h. wurde vom dortigen Armenverein untergebracht. Dieser Tage langte nun von der Behörde zu Hamburg ein Schreiben des Inhaltes ein, daß sie für die betreffende Familie nach Kräften gesorgt und es ihr gelungen sei, dieselbe billigst nach Brasilien zu beschaffen und sie erlaube sich der Stadt Gießen die Rechnung über Reisespesen von 980 ja 47 zur Begleichung vorzulegen, weil die Stadl Gießen durch ihre Unterstützung, die sie der Familie gewährt, Unterftützungsort geworden sei! Hübscher kann man wohl das Unterstützungswobnsitzgesetz nicht auslegen. Selbstverständlich wird sich die Stadt wohl hüten, auf diese naive Forderung einzugehen und es zum gerichtlichen Austrag kommen laßen, wo das Resultat gar nicht zweifelhaft sein kann, denn wer beauf» tragte die Hamburger Behörde 980 Jl. für die Reise nach Brasilien zu verausgaben ? Die Stadt Gießen doch jedenfalls nicht, welche durch ihre humane Einrichtung des sog. Stadtgeschenkes von Bedürftigen und auch nicht Bedürftigen vielfach heimgesucht wird. Gießen 12. Juli. Das „Mannheimer Tageblatt" schreibt und dies gilt auch für Anderwärts: Der Zoll auf Petroleum, Kaffee rc. wird bereits erhoben und werden die Kaufleute sich beeilen, „aufzuschlagen". Hoffentlich wird man dabei die Kirche im Dorfe laßen. Der Finanzzoll ist im Interesse des Staates, nicht aber im Jntereße des Zwischenhandels bewilligt. Wenn der Höhe des Zolles entsprechend ein Aufschlag von 3—4 H bei Petroleum erfolgt, so kann dagegen nichts gesagt werden; wenn der Aufschlag aber nur dazu dient, die Speculation auf die Taschen der Consumenten, welch Letztere vorläufig noch keinen Nutzen von der Wirthschaftsreform verspüren werden, zu beleben, so wird sich ohne Zweifel eine Agitation gegen dieses Bestreben geltend machen. Unsere Ladenbesitzer werden aus Rücksicht auf ihre treue Kundschaft, sowie zur Vorbeugung von unangenehmen Reibereien jedenfalls billig denken und handeln. Vermischtes. — Ein amü santer Proceß wird demnächst vor dem Gerichtshof der französischen Stadt Jßondun zur Entscheidung gelangen. Ein Bauer aus der Umgegend dieser Stadt hatte eines Abends ein Meteor fliegen und fallen sehen und hatte, indem er an den Ort des Falles ging, auch wirklich einen Meteorstein gefunden, der für ihn etwas außerordentlich Seltsames darstellte. Nachdem er vom Lehrer seines Dorfes erfahren Hatto, was sein Fund eigentlich sei, brachte er ihn dem Museum von Jßondun, welches denselben mit 250 Frcs. honorirte. Der Finder hatte indeß seine Rechnung ohne den Eigenthürncr des Feldes gemacht, auf dem der Meteorstein niedergefallen war. Als dieser von dem Handel erfuhr, verklagte er den Finder auf Schadenersatz und verlangte nicht weniger als 10,000 Frcs., denn so hoch schätzte er den Fund. Der Finder seinerseits verwies den Kläger an das Museum von Jßondun, den gegenwärtigen Besitzer des Steines. In dem Proceß, der in der Thal eingeleitet wurde, ist bereits das Streitobject durch den Director des Pariser naturhistorischen Museums, Profeffor Daubray, abgeschätzt worden; nach deßen Gutachten, das eine Art Tarif für Aerolithe aufstellt, hat bas Museum von Jßondun den Stein genau zu seinem Werthe, 250 Frcs , bezahlt. Berühmte Advocaten sind bereits engagirt, um die Frage entscheiden zu helfen: Wem gehört der Aerolith? SchlfFsberleht. Mitgetheilt von dem Agenten des Norddeutschen Lloyd E. W. Dietz in Gieß en. Baltimore, 8. Juli. (Per transatlantischen Telegraph.) Der Postdampfer Hansa, Capt. H. Hellmers, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welcher am 18. Juni von Bremen abgegangen war, ist heute wohlbehalten hier angekommen. Southampton, 9. Juli. Der Postdampfer Weser, Capt. R. Bussius, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welcher am 28. Juni von Ncwyork abgegangen war, ist gestern 3 Uhr Nachmittags wohlbehalten hier angekommen und hat nach Landung der für Southampton bestimmten Paßagiere, Post und Ladung 5 Uhr Nachmittags die Reise nach Bremen fortgesetzt. Die Weser überbringt 175 Paßagiere und volle Ladung. _______ Handel und Verkehr. Gießen, 12 Juli. Auf dem heutigen Wochenmarkte kostete: Butter per Pfd. JA 0,75 bis JA 0,83, Hühnereier per Stück 5 H, Gänseeier, per Stück — H, Enteneier, per Scück 5—6 Käse, per Stück 4—9 Käsematte, per Stück 3 Erbsen, 1 Liter 20 H, Linsen, 1 Liter 23 H, Tauben, das Paar 70^, Hühner, per Stück JA 1.10, alte Halmen, per Stück JA 1,10, junge Hahnen, per Stück 50—90 H, Enten, per Stück JA 1,50, Kartoffeln, per 100 Kilo JA 9.50—11, Zwiebeln, per Centner JA 20, Milch per Liter 16 u. 18 Ocksenfleiscb, 70 H per Pfd., Kuh • und Rindfleisch 56—60 H, Hammelfleisch 60—70 H, Schweinefleisch 56—60 Kalbfleisch 46—50 H. Kirschen per Pfd. 10—16 i-Weser-Bahn za ach während bet :ellung gewährte i gelösten Billet« Wthums Hessm -ungs-Berei» die Rieder-Wöllstadt, Kditz Das (h , ut)to "V&S rochen. _ fintm ME Ä: ?*5 von »rmuth flnem Bericht, 1 ,?uch gar nicht ia,lb verwilderten Rommen wären. |etne Familw er- welcher die stch vorderhand -aMagt werden, Wh bestehende W - Zum M schon am Mn dn Schulen Die Ver- eftcit und gewährt ^'kung, in welcher 'n. Müller I. . seither Stadt- eßeneEahn und ung über den Bele, bestehend aus vor drei Jahren seine tzamilie das ahre sei er mittel; >on da werde ihm r um Unterstützung llettm bis Marburg gestellt Hal, auf •m Paste vemnü, ng nun bie Sait imbuig begab sich •in untergebracht. ZnhalteS ein, daß i, dieselbe billigst nung über Reise- ießeu durch ihre geworben sei! tverständlich wird zum gerichtlichen denn wer btauf- u verausgaben 'k j des sog. Stadt- ird. ries M auch für werden die Kauf- irn Dorfe iafltn- >6 Zwischenhandels ’ bei Pettoleum nur dazu dient, die , feinen Nutzen von etfel eine Agitatwn Rücksicht auf lhre »falls billig denken >f dn fwf* bief« St»di h°tt' ’n Dti dir 8»n-r IHM e(ltÖ ,in jftnd «»f ff? p» 250 Frcs,btz Ä 1 Littt 2Ü * ^Älte $abnin' nrf ÖrtS 00,11 JUNI V0N ■ Tä* 31 Auszug aus den Stsndesamtsregistern des Standesamts Gießen Vom 4. bis 10. Juli 1879. Aufgebote. 4. Juli Lademeistergehtlfe Peter Möser, Wittwer, von Gießen mit Philippine Susanne Wendel, Tockter des Schuhmachermeisters Nicolaus Wendel von Gießen. 8. Fuhrmann Konrad Weisel von Fauerbach mit Karoline Horst, Tochter des Taglöhners Heinrich Horst von Homberg di. d. Ohm. Eheschließungen. 6. Juli. Gelbgicßer Philipp Heinrich Karl Wilhelm Schwan von Gießen mit Johannette Wilhelmine Fischer, Tochter des Schneidermeisters Christian Fischer von Gießen. 6. Handschuhmacher Karl Prokesch von Schebetein, Markgrafthum Mähren, mit Anna Marie Sophie Bon, Tochter des verstorbenen Lademeisters Johann Nicolaus Botz von Grebenstein. r Geborene. 29. Juni. Auguste Louise Flavia, Tochter des Barbiers Christian Frech. 3. Juli, «ugust Emil Justus Jacob Friedrich Alexander, Sohn des Gastwirths Johannes Weber. 29. Juni. Dem Bremser Heinrich Höbet, ein Sohn, noch ohne Vornamen. 28. Minna, Tochter des Kleiderhändlers David Stamm. 29. August Karl Georg, Sohn des Hülfsführers Johannes Kräht. 1 Juli. Heinrich Valentin, Sohn des Weißbinders Wilhelm Krämer. 28. Juni Dem Arbeiter Ludwig Martin Emil Engel, eine Tochter, noch ohne Vornamen. 3. Juli. Marie Margarethe, Tochter des Taglöhners Heinrich Jacob Winnecker. 2. Kart, Sohn des Schuhmachers Kart Andernach. 3. Dem Fuhrmann Heinrich Belloff II., eine Tochter, noch ohne Vornamen. 1. Louis, Sohn des Wirths Louis Hormann. 4. Dem Kutscher Heinrich Krafthöfer, eine Tochter, noch ohne Vornamen. 7. Anna Margarethe, Tochter des Schuhmachers Johannes Haas. 10. Dem Bank-Agentur-Vorstand Georg Wortmann, eine Tochter, noch ohne Vornamen. Gestorbene. 5. Juli. Heinrich Hermann Wilhelm, 4 Monate alt, Sohn des Buchbinders Heinrich Karl Wilhelm Theodor Gebhardt. 6. Marie Elisabethe Malkomesius, geb. Klingelhöfer, 56 Jahre alt, Wittwe des Metzgers Friedrich Malkomesius. 7. Heinrich, 1 Monat 17 Tage alt, Sohn des Arbeiters Johannes Damsheuser. Auszug aus den Kirchenbüchern der Stadt Gießen. Evangelische Gemeinde. Getraute. Den 6. Juli Philipp Heinrich Karl Wilhelm Schwan, Gelbgießer dahier, des verst. Messerschmieds Ludwig Schwan ehei. Sohn, und Johannette Wilhelmine Fischer, des Schneidermeisters Christian Fischer ehel. Tochter. Getaufte Den 4. Juli. Dem Gastwirth Caspar Stein eine Tochter, Emilie Hermine Anna, geb. den 30. April. Den 5. Juli. Dem Hautboist Gottlieb Richter ein Sohn, Friedrich Otto, geb. den 17. Mai. Den 6. Juli. Dem Glaser Heinrich Gröninger eine Tochter, Mathilde Margarethe Dorothea Wilhelmine Christiane Justine, geb. den 4. Juni. Denselben. Dem Oeconomen Louis Euler ein Sohn, Emil Wilhelm, geb. den 24. Mai. Denselben. Dem Gerichtsaccessisten Dr. Gustav Güngerich, eine Tochter, Charlotte Katharine Hedwig Emilie Theodore Mathilde Martha, geb. den 27. Mai. Denselben. Dem Lokomotivführer August Nöting eine Tochter, Auguste Katharine Mary Lina Susanne Veronika, geb. den 20. Mai. Denselben. Dem Taglöhner Philipp Hillgärtner eine Tochter, Katharine Marie Karoline, geb. den 2. Juni. Denselben. Dem Krcisamtsgehilfen Andreas Lauber ein Sohn, August Philipp geb. den 12. Mai. Beerdigte. Den 5. Juli. Johannes Köhler, des verst. Taglöhners zu Homberg a. d. Ohm, Johann Peter Köhler, ehel. Sohn, alt t7 I. 3 M. 8 T., gest. den 3. Juli. Den 8. Juli. Marie Elisabeth Malkomesius, geb. Klingelhöfer, des verst. Metzgers Friedrich Malkomesius, Wittwe, alt 56 I. 3 M. 22 T, gest. den 6. Juli. Alle Erwartungen übertreffen die zahlreichen aus dankerfüllten Herzen stammenden Zuschriften glücklich Geheilter, wie solche in dem Gratis-Auszuge aus Dr. Airy's Naturheilmethode zu lesen sind. Gratis und franco zu beziehen durch Richter's Verlags-Anstalt, Leipzig. Allgemeiner Anzeiger. Bekanntmachung. Betreffend: Die öffentliche Impfung. 4663) Die Revision der am 9. d. M. geimpften Kinder findet 'Mittwoch den 16* d. M., Nachmittags 3 Uhr, im alten Rathhause statt und können in diesem Termin auch noch nicht geimpfte Kinder zur Impfung gebracht werden. Gießen, den 10. Juli 1879. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. 4510)A. Bramm. Bekanntmachung. In unserem Firmen-Regtster ist heute folgender Eintrag vollzogen worden: Louis Allwenröder, früher zu Lang GönS, jetzt zu Gießen wohnhaft, hat sein früher in Lang Göns unter der Firma Louis Allmen- roder betriebenes Handelsgeschäft ntedergelezt und wurve die Firma gelöscht. Gießen, den 10. Juli 1879. Großherzogliches Stadtgericht Gießen. 4703) Langsdorfs. Bekanntmachung. Sonnabend den IS. d. Mts., BoruuttagS 10 Uhr, sollen im Büreau der unterzeichneten Garnison - Verwaltung (Nahrungsberg 163,3) die an der hiesigen Zeug- Haus-Cajerne pro 1879 aufgeuommenen größeren Bau-Reparaturen, und zwar: Mauerarbeiten tncl. Mate- rialien, veranschl. zu 1390,— Neudielungsarbeiten tncl. Ma- tertali n, veranschl. zu 6286,— Anstreicherarbeitcn tncL Materialien, veranschl. zu 536,80 Pflasterarbeiten tncl. Materialien, veranschl. zu ~ 765,— im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden, wozu Unternehmungslustige eingeladen werden. Bedingungen und Anschläge liegen in dem oben benannten Büreau in den Dienststunden zur Einsicht offen und muffen von den Offerenten vor Abgabe ihrer Offerten unterschrieben werden. Gießen, den 9. Juli 1879. (4616 Großh. Garnison-Verwaltung. Bekanntmachung. 4648) Die ausgebeutete städtische Lehmgrube am Krosdorserweg mit einem Flächengehalt von 2813 üsMtr. soll Dienstag den IS. Juli er., Vormittags 11 y2 Uhr, in dem Bürgermeisterei-Büreau nochmals einer öffentlichen Versteigerung in Eigenthum ausgesetzt werden. Gießen, den 11. Juli 1879. Großherzogl. Bürgermeisterei Gießen. A. Bramm. 4693) Die Holzversteigerung in der Oberförsterei Schiffenberg vom 10. Juli l. I. ist genehmigt. Die Abfuhrscheine können von Samstag den 26. Juli l. I. an bei Großherzogl. Rentamt Gießen in Empfang genommen werden. Tag der Ueberweisung u. 1. Fahrtag Montag den 28. Juli l. I. Gießen, den 11. Juli 1879. Großh. Oberförsterei Schiffenberg. I. V. d. O. : Joseph, Forstaccesist. Bekanntmachung. Am Freitag den 25. d. M, Vormittags 10 Uhr, soll auf dem hiesigen Posthofe öffentlich und meistbietend gegen Baarzahlung ein im Postdienst nicht mehr verwendbarer viersitziger Postwagen versteigert werden. Gießen, den 11. Juli 1879. Kaiserliches Postamt. _________I. V. Gerbode. (4702 Montag den 14. Juli, Nachmittags 2 Uhr, werden im Hause des Herrn Wernhard Dietz I. in der Sonnenstraße dahier drei Sopha, Tische, Spiegel, Stühle, Schranke, Küchengeräthe und sonstige Hausmobilien öffentlich gegen Baarzahlung versteigert. Die zu versteigernden Gegenstände können am Versteigerungstag Morgens von 10bi5 12 Uhr angesehen werden. Gießen, den 10 Juli 1879. In Auftrag: 4619) M. Pilger. Ieikgeöotenes. Zur Desinfection empfiehlt (4675 Carbolsäure, flüssig und in Pulver, Chlorkalk, Eisenvitriol und Desinfectionslöfung Fritz Flimm, Mausburg. Für Müller. 4660) Ein ganz neuer, vor 10 Jahren abgedrehter, im Trockenen gelagerter Wellbaum, prima Qualität, 6 Meter lang, sowie einige Mühlsteine u. s. w. zu verkaufen. Hch. Christ, __Schmittermühle b. Nodheim. Zu verkaufen i elf eiserne Bettstellen mit Sprungfedermatratzen. Näheres bei der Direction der chirurgischen Universitäts-Klinik dahier. Zum Einmachen empfiehlt: 4677 Feinsten Weinesfig, Nelken, Aimmet, chinesischen und Ceylon, Pfeffer, weiß und schwarz, Senfsaat, gelb und grün, Museatnüffe und -Blüthe, Cardamomen, Ingber, Piemont, ganz und garantirt rein gemahlen, Arrac, Rum, Cognac, sowie die feinsten Korn- und Franz- Branntweine. Fritz fYüniih Mäusburg. Sdjeuertfufjer, abgepaßt und am Stück, empfehlen 4689) Gebrüder Scheel. 4699) Ein kleineres Geschäftshaus in der Nähe des Wochenmarktes ist zu ver kaufen durch I. Blitz. 1 Nähmaschine für Schuhmacher, 1 „ „ Kappenmacher, silberne Taschenuhren, Kleidungsstücke rc. sind preiswürdig zu verkaufen bei (4692 A Henrich, Asterweg 131. Saiat-Oele. Feinstes Oelllette, pr. Liter JL 1.28, Seeamoel. feinstes, reinschmeckend, pr. Liter -M. 1,20 (4674 empfiehlt Fritz Flimm. I Roggenstroh, mit der Hand gedroschen, 70—80 Ctr., frei Gießen ä Ctr. 2 50 zu verkaufen. Wo? sagt die Exp. d. Bl. 4682) Täglich frische Milch, sowie Dickmilch, bei L u d w. P f a f f. 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Eis« Eis« Meinen werthen Kunden, sowie allen, welche Eis bedürfen, diene zur Nachricht, daß mein Eiswagen jefet täglich geht, daß Eis in jedem Quantum zu jeder Zeit zum billigsten Preise frei ins Haus liefere. Arme Kranke erhalten solches umsonst. Eis - Schränke zu Fabrikpreisen halte stets auf Lager. Bei Aufträgen per Post-Karte wird Porto vergütet. 3818) Achtungsvoll ___________H. Schmall, Hessischer Nof. 3559) Prämierte Asphalt-Dachpappen, Asphalt-Mastix- Dachlack, Dachkitt, Neudeckung, Reparatur und Asppaltirung von Pappdächern, sowie Asphaltirungen mib Zsolirungen aller Art, liefert billigst unter Garantie VF. IiCiitze, Asphalt-Dachpappen-Fabrik Einbeck. Schluß des Die Original Feigen-Kaffee! fertigen Herrenkl eitlem und Knabengarderobe zu gan; coloffal billigen Preisen zu verkaufen. 3r Meter, früherer Preis JL i,3Ö. 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(unter Patronat der Handelskammer) besetzte in den letzten vier Jahren über 3300 Commis- und Lehrlingsstellen (auch für Nichtmitglieder). ■MV Man wolle gen au auf die Firma achten. — Auf dem Lahnstein. Heute, Sonntag den 13. Juli, zum Letztenrnale: 2 große humoristische Gesangs-Concerte und Vorstellungen der beliebten Singspiel-Gesellschaft Chrlet. — Anfang des 1. Concertes 4 Uhr, des 2. Concer^s Abends 8 Uhr. — Entröe 20 Pfg. — Programm interessant. Heute, Samstag Abend 8 Lhr: Restauration Schnell. IPr outen ade ft au s. ipeute, Sonntag den 13. Juli: TANZ-MUSIK. 4700) Anfang 8 Uhr. Arten Uhren. turen von Thurmuhren. Reparaturen an Uhren und Musikwerken wetden schneiund billia ausgeführt von (238 Rob. Hartmahn, Uhrmachet, Lindenplatz Nr. 80. An- und Verkauf aller Lieferung und Repara- Trunksucht -wa Magen- und Unterleibsleiden heilt auch brieflich nach seiner 32jährigeir bewährten Original-Methode (4504 Dr. njed. Heymann, im Auslande approbirt früher London und New-Nork, Berlin W., Potsdamerftraße 106B. Zrakfleinschrist. 3316) Das Neuvergolden von Grab- fteiuschriften auf hiesigen und auswärtigen Friedhöfen wird dauerhaft, schnell und billigst gefertigt. J. P. Ritsert» Vergolder, Wallthor A. 156. Lindners Sommerlhesler. (Lony's Bierkeller). Sonntag den 13. Juli: Theatralische Abendnnterhaltung und Concert der ßivil-Capelle. Beginn des Concerts 4 Uhr. Entree frei. Abends 8 Uhr: Auftreten von Fritz Lindner als „Stadtverordneter in der Klemme". — Ein gebildeter Hausknecht. — Dr. Peschte. — Jtzig Veitel. — Couplet-Vorträge. Von vielen Seiten aufgefordert, wieder aufzutreten, werde ick heute bemüht sein, meins Mick beehrenden Gäste aufs Beste zu unterhalten und lade Freunds und Gönner auf ein Stündchen harmlose .Fröhlichkeit ergebens! ein. Entr4o 30 Pf. — Programm gratis. Für meine Vertretung in der Restauration ist bestens gesorgt. 4698)___________Fritz Lindner. von austzekämmtem Haar werden für 1 3t. gemacht. Für gute, dauerhafte Arbeit wird garantirt bei Val. Reuter, Friseur. Zopfe 4507) verantwortliche Redaction: A. Scheyda. — Druck und Verlag der Brühl'sche» Univ.-Druckerei (Fr. Ehr. Pietsch) in Gießen. Hierzu ein zweites Blatt.