Ne. 134. Freitag den 13. Juni 187». Hießener Mitzeiger Anffigk- und AmtsM für drn Kreis Gießen. RedaetionSbureau r fkxpe-itionsbureau r Schulstraße B. 18. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Brmgerlohw Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. Aofilischer Theis. Zur neuen Gerichtsorganisation tm Grotzherzogthurn Hessen. Ergänzend unsere Correspondenz aus dem Großherzogthum Hessen in Nr. 128 über die neue Gerichtsverfassung, in welcher wir mitgetheilt, daß unser Großherzogthum ein Oberlandesgericht mit dem Sitze in Darmstadt und jede der drei Provinzen ein Landgericht und zwar mit dem.Sitze in Darmstadt, Mainz und Gießen erhalten werde und diejenigen Orte aufgeführt haben, in welchen Amtsgerichte und Kammern für Handelssachen errichtet werden, entnehmen wir den in diesem Betreff erschienenen Verordnungen noch folgende Punkte: Mit dem 1. October 1879 sind aufgehoben: Das Oberappellations- und Cassationsgericht, die beiden Hofgerichtc und die beiden Bezirksstrafgerichte in Darmstadt und Gießen, das Obergericht, das Bezirksgericht und das Handelsgericht in Mainz, das Bezirksgericht in Alzey, die Stadt- und Landgerichte in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen, sowie die Friedensgerichte in der Provinz Rheinhessen. Die Functionen des Rheinschlfffahrtsgerichts erster Instanz werden dem Amtsgerichte Mainz übertragen und wird einer der Richter dieses Gerichts als Rheinschifffahrtsrichter vom Großherzog bestellt werden. Rheinschifffahrtsgericht zweiter Instanz ist, unbeschadet der Zuständigkeit der Central-Commission in Mannheim, das Landgericht der Provinz Rheinhessen. Die Geschäfte der Staatsanwaltschaft werden von der Staatsanwaltschaft bei den als Rheinschifffahrtsgerichlen bestellten Gerichten wahrgenommen. In Strafsachen verhandelt und entscheidet das Rhemschifffahrtsgericht ohne Zuziehung von Schöffen. Die Vollstreckung der Erkenntnisse und Beschlüsse außerdeutscher Rheinschifffahrtsgerichte erfolgt auf Grund einer von dem Präsidenten des Landgerichts der Provinz Rheinhessen mit der Vollstreckungsklausel kostenfrei versehenden Ausfertigung. Die Schwurgerichtssitzungen werden, insofern nicht vom Ministerium des Innern und der Justiz auf Grund des § 99 des Gerichtsverfassungsgesetzes anderweite Bestimmung getroffen wirb, oder der Fall des § 98 des Gerichtsverfassungsgesetzes ander- weite Bestimmung getroffen wird, oder der Fall des § 98 des Gerichtsverfassungsgesetzes eintritt, in jeder Provinz am Sitze des Landgerichts im Laufe eines jeden Vierteljahres gehalten. Sie können auch öfter abgehalten werden, wenn es erforderlich scheint, worüber das Landgericht auf Antrag des Staatsanwalts durch Plenarbeschluß zu bestimmen har. Tag und Stunde der Eröffnung der Schwurgerichtssitzungen werden von dem Präsidenten des Oberlandesgerichts mindestens 4 Wochen vor der Eröffnung bestimmt und gleichzeitig von demselben der Vorsitzende des Schwurgerichts für die Sitzungsperiode ernannt. Bei dem Oberlandesgerichte wird ein Oberstaatsanwalt, bei jedem Landgerichte werden je ein erster Staatsanwalt und so viele Staatsanwälte, als der Dienst erfordert, angestellt. Die bestehenden staatsanwaltlichen Behörden sind aufgchoben. Bezüglich der zur Einführung kommenden Schöffengerichte und das Amt der Schöffen sind folgende Bestimmungen maßgebend: Nach dem am 1. October d. I. in Kraft tretenden Gerichtsverfassungsgesetze für das Deutsche Reich vom 27. Januar 1877 werden für die Verhandlung und Entscheidung von Strafsachen, welche zur Competenz der Amtsgerichte gehören, bei diesen Schöffengerichte gebildet Die Schöffengerichte bestehen aus dem Amtsrichter als Vorsitzenden und 2 Schöffen. Die Schöffen haben in den Gerichtssitzungen das Richteramt im vollen Umfange wie die Amtsrichter auszuüben. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. ^m Amte eines Schöffen sind: 1) Personen, welche die Befähigung in Folge ftrafgerichtlicher Verurtheilung verloren haben: 2) Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; 3) Personen, welche in Folge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. . au dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1) Personen, welche iur Heit der Ausstellung der Urliste das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2 j Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben; 3) Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen oder in den drei letzten Jahren, von Ausstellung der Urliste zurückgerechnet, empfangen haben; 4) Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; 5) ^^nstboten Schöffen sind ferner nicht zu berufen: 1) Minister, 2) Mit- alieder der Senate der freien Hansestädte; 3) Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4) Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 5) richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6) gerichtliche und polizeiliche Vollstreckungsbeamte; 7) Religionslehrer: 8) Volksschullehrer; 9) dem activen Heere oder der activen Marine angehörende Militärpersonen. , Die Berufung zum Amte emes Schöffen dürfen ablehnen: 1) Mitglieder einer deutschen gesetzgebenden Versammlung; 2) Personen, welche im letzten Geschäftsjahre die Verpflichtung eines Geschworenen oder an wenigstens fünf Sitzungstagen die Ver- vflicktung eines Schöffen erfüllt haben; 3) Aerzte; 4) Apotheker, welche feine Gehülfen haben * 5) Personen, welche das 65. Lebensjahr zur Zeit der Ausstelluna der Urliste vollendet haben oder dasselbe bis zum Ablaute des Geschäftsjahres vollenden würden; 6) Personen, welche glaubhaft machen, daß sie den mit der Ausübung des Amtes verbundenen Aufwand zu tragen nicht vermögen. ftür die Auswahl der Schöffen und Geschworenen haben die Bürgermeistereien die soaenannten Urlisten spätestens bis zum 15. Juli 1879 an die Untergerichte ein- »usenden und soll das Ergebniß der Wahl der Vertrauensmänner für die Auswahl der Schöffen und Geschworenen bis 1. August 1879 vorliegen; die Vorschlagslisten für die Geschworenen müssen bis 1. September den Assisenpräsidenten eingesendet fein. Das gerichtliche Geschäftsjahr fällt mit dem Kalenderjahre zusammen. Für die erstmaligen Schöffen- und Geschworenenlisten gilt der Aeitraum vom 1. October 1879 bis 31. December 1880 einschließlich als erste Geschäftsperiode. In allen übrigen Beziehungen bildet der Zeitraum vom 1. October 1879 bis 31. December 1879 einschließlich eine besondere Geschäftsperiode. Die den Kreisämtern als oberen Polizeibehörden untergeordneten Localpolizei- beamten sind im Sinne des § 153 des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes Hilfs- beamten der Staatsanwaltschaft. In den nicht zur Zuständigkeit der Amtsgerichte beüebunasweise der Schöffengerichte gehörigen Sachen sind auch die Amtsanwälte und die mit deren Functionen betrauten Beamten Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft. Die Aufsicht über die Amtsführung der Standesbeamten (§ 11 des Reichsgesetzes vom 6 Februar 1875) wird unter der Oberaufsicht des Ministeriums des Innern und der Justiz in erster Instanz von den Amtsgerichten, in oberer Instanz von den Landgerichten geübt. Der Artikel 7 der Verordnung vom 3. November 1875, die Ausführung des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und bie Eheschließung betreffend, ist aufgehoben. Die Artikel 5, 9 und 10 dieser Verordnung erleiden die Aenderung, daß 1) an die Stelle der dort bezeichneten Stadt-, Land- und Friedensgerichte die Amtsgerichte treten, 2) die Nebenregister in den Registraturen der Amtsgerichte aufzubewahren und 3) zur Vornahme von Eintragungen in die Nebenregister (§ 14, Absatz 3 des Reichsgesetzes), sowie zur Ertheilung von Auszügen aus den Nebenregistern die Amtsgerichte zuständig sind. Die bereits erwähnten Kammern für Handelssachen werden gebildet: 1) bei dem Landgerichte der Provinz Rheinhessen mit dem Sitze tn Mainz für die Bezirke der Amtsgerichte Mainz, Bingen, Nieder-Olm, Ober-Ingelheim, Oppenheim, Wöllstein und Wörrstadt; 2) bei dem Landgerichte der Provinz Rheinhessen mit dem Sitze in Worms für die Bezirke der Amtsgerichte Worms, Alzey, Osthofen und Pfeddersheim; 3) bei dem Landgerichte für die Provinz Starkenburg mit dem Sitze in Darmstadt für den Bezirk des Landgerichts daselbst mit Ausnahme der Bezirke der Amtsgerichte Offenbach, Seligenstadt und Langen; 4) bei dem Landgerichte der Provinz Starkenburg mit dem Sitze in Offenbach für die Bezirke der Amtsgerichte Offenbach, Seligenstadt und Langen; 5) bei dem Landgerichte der Provinz Oberhessen mit dem Sitze in Gießen für den Bezirk dieses Landgerichts. - Deutschland. Darmstadt, 11. Juni. Se. König!. Hoheit der Großherzog und die ganze Großh. Familie vereinigen sich zur Feier der Goldenen Hochzeit Ihrer Majestäten des deutschen Kaiserpaares heute Nachmittag im Fürstenlager zu Auerbach zur Familientafel. Darmstadt, 11. Juni. Soeben wurde folgendes Telegramm abgesandt: „Seiner Majestät dem Kaiser Berlin. Dem Allerdurchlauchtigsten kaiserlichen Jubelpaar bringen unterthänigst ihre Glückwünsche die Mitglieder der versammelten evangelischen Landessynode des Großherzogtbums Hesien in Darmstadt." w. Darmstadt 11.Juni. (Evangelische Landessynode. 21. Sitzung.) Die Synode fährt fort in der Berathung der Vorlage Gr. Ober - Consistoriums, den Entwurf eines neuen Gesangbuches betreffend. Die Abgg. Müller (Pfungstadt), Briegleb, Hager, Diehl und Krug stellen den Antrag: Die Synode wolle 1. den Entwurf des neuen Gesangbuches annehmen und 2. das Kirchenregiment ermächtigen, unter Mitwirkung des Redactors den bei den Verhandlungen ausgesprochenen Wünschen entsprechende Aenderungen, beziehungsweise Zusätze vorzunehmen. — Abg. Müller (Pfungstadt) begründet diesen Antrag, dem auch Ober-Consistorialpräsident Goldmann nicht principiell widerspricht, der eine schleunige Herausgabe des Gesangbuches für dringend wünschenswert erklärt, einer nochmaligen eingehenden Prüfung des Entwurfes jedoch nicht entgegentreten will und namentlich Namens des Kirchenregiments die bestimmte Zusage gibt, daß bezüglich der Einführung des neuen Gesangbuches keinerlei Pression auf die Gemeinden ausgeübt werden solle. — An der Debatte betheiligen sich weiter die Abgg. Curtman, Diesfenbach, Schröder, Köllner, Bonhard, Köhler, Clemm, Strack, Groh, Pauli, Seel, Schwabe, der Berichterstatter Engelbach, sowie Ober-Consistorialrath Linß. Der Antrag Müller und Genossen gelangt sodann in seinem zweiten Theilc gegen 6 Stimmen zur Annahme, während die Annahme des Gesangbuch-Entwurfes, wie er vorliegt, einstimmig beschlossen wird. — Bezüglich des Antrags der Abgg. Eckhardt und von Wachter, den Verlag des Landesgesangbuches betreffend, beschließt die Synode nach längerer Debatte, an welcher sich außer dem Ober-Consistorialpräsidenten Goldmann die Abgg. Eckhardt, v. Wachter, Dornseiff (Bickenbach), Wernher, Köhler, sowie der Berichterstatter, Abg. Curtman, beteiligen, nach dem Antrag des Ausschusses, das Kirchenregiment zu ersuchen, bei der Staatsregierung dahin zu wirken, daß dieselbe der evangelischen Kirche das Verlagsrecht des neuen Gesangbuches nicht beanstande. — Nächste Sitzung morgen. Darmstadt, 10. Juni. Das GroßherzogUche Regierungsblatt (Beil. Nr. 16) enthält: 1. Uebersicht der für das Jahr 1879 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Commu- nal-Bedürfniflen in der Gemeinde Gernsheim, Kreises Groß-Gerau. 2. Uebersicht der für das Jahr 1879 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Com- munal-Bedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Lauterbach. 3. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Erbach, die Erhebung einer Umlage zur Bestreitung der Gemeinde-Bedürfniffe der israelitischen Gemeinde Pfaffen-Beersurth für 1879 betreffend. 4. Abwesenheitserklärung. 5. Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen fremder Orden. 6. Namensveränderungen. 7. Dienstnachrtchten. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben aller- gnädigst geruht: am 10. Mai den Saltnenactuar Peter Aletter zu Bad Nauheim zum Materialrechner und Controleur bei der Saline daselbst, den Siedemeister bei dem Salinenamte Bad Nauheim Johannes Wilhelm Storch zum Gradir- und Werkmeister bei diesem Amte, den Steiger bei der Grube Ludwigshoffnung Ludwig Block zum Siedemeister bei der Saline Bad Nauheim, am 17. Mai den Oberrechnungs - Probaior 1. Klaffe i. P. Franz Paul zum Oberrechnungs-Revisor bet der 2. Justtfikatur-Abthetlung der Oberrechnungskammer zu ernennen. Am 12. Mat wurden der provisorische Lehrer an der Präparandnanstalt zu Lindenfels Franz Schrod mit Wirkung vom 1. April d. I. an, der provis. Lehrer an der Präparandenanstalt zu Wöllstein Philipp Buxbaum, der provis. Lehrer an der Präparandenanstalt zu Ltch Heinrich Wagner, zu zweiten Lehrern an diesen Anstalten ernannt; am 14. Mat wurde dem Rector JohS. Heinrich Theodor Kattenhorn zu Freudenberg bei Siegen die erste Lehrerstelle an der erweiterten Volksschule zu Grünöerg, dem Johann Karl Ortwein aus Srock- hausen die Stelle des Pedellen an dem Gymnasium zu Büdingen, am 16. Mai wurde dem Schullehrer Johannes Ploch zu Weickartshain die Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Seibertenrod, dem Schulamts-Aspiranten Friedrich Hein- reich Dornes aus Nieder-Flörsheim die Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Lehnheim übertragen; an dems. Tage wurde dem Nicolaus Hauck aus Schaafheim das Patent als Geometer 2. Klasie für den Kreis Dieburg ertheilt; am 17. Mat wurde der von dem Herrn Fürsten zu Löwenstein-Wertheim- Rosenberg und dem Herrn Grafen zu Erbach-Schönberg auf die Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Höllerbach präsentirte Schulamts-Aspirant Georg Treusch aus Reichelsheim i. O. bestätigt. 8. Militärdienstnachrichten. 9. Dienstentlassung. 10. Charakterertheilungen. 11. Ruhestandsversetzungen. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 10. Mat den Matertalverwalter Christian Wachs- muth zu Bad Nauheim unter Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienste auf setn Nachsuchen, am 14. Mat den Landgerichts-Assessor bet dem Landgerichte Langen Theodor Amend, am 17. Mai den Buchhalter bet der Hauptstaatskaffe Heinrich Haller auf setn Nachsuchen bts zur Wiederherstellung seiner Gesundheit tn den Ruhestand zu versetzen. Am 14. Mat wurde der Schullehrer an der Volksschule zu Worms Johann Baptist Sturm auf sein Nachsuchen, unter Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienste, am 24. Mat wurde der Schullehrer an der Gemetnde- schule zu Ortenberg Karl Hoffmann auf setn Nachsuchen, unter Anerkennung seiner langjährigen mtt Eifer und Treue geleisteten Dienste, der Schullehrer an der Gemeindeschule zu Geiß-Rtdda Heinrich Ludwig Ahn aus sein Nachsuchen in den Ruhestand versetzt. 12. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: Die französisch-reformirte Psarrstelle zu Neu-Isenburg, dotattonsmäßtger Gehalt 1181 «X, das Präsen- tationsrecht zu dieser Stelle steht der evang. Kirchengemetnde zu Neu-Isenburg zu. Eine mtt einem evang. Lehree zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeinde- jchule zu Egelsbach mit einem nach dem Dtenstalter zu bemeffenden Gehalte von 1000—1500 eX jährlich. Eine mit einem kath. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Ober-Roden mit einem Gehalt von 1000—1200 «X Die Stelle eines Steigers 1. Klaffe auf der Braunkohlengrube Ludwtgsboffnung bet Melbach mtt einem Gehalt von 1200 eX; Bewerber, welche im Besitze der erforderlichen markschetderischen Kenntniffe sein muffen, haben ihre Anmeldung binnen 3 Wochen einzuretchen. Eine mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Dauernhetm mit einem Gehalt von 900 «X Die mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Stangenrod mit einem Gehalt von 900 «X Eme mtt einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Alten-Buseck mit einem Gehalt von 900 «X Die mit einem kath. Lehrer zu besetzende Lebrerstelle an der Gemeindeschule zu Dorndiel mit einem Gehalt von 900 cX Die mtt einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Schönnen mit einem Gehalt von 900 «X, das Präsentationsrecht steht dem Herrn Grafen zu Erbach-Erbach zu. 13. Sterbefälle. Gestorben sind: am 30. April der Friedensrichter t. P. Justtzrath Franz Adam Ernst Hoffmann zu Mainz; am 10. Mai der evang. Pfarrer Karl Schenk zu Nieder - Saulheim; am 12. Mat der Schullehrer August Kunze zu Offenbach; an dems. Tage der Schullehrer Hetnrtch Schlechtweg zu Pfeddersheim; am 15. Mai der Milttärpensionär Jacob Demmer zu Sprendlingen; am 18. Mai der Registrator i. P. Ferdinand Htsgen zu Darmstadt; am 20. Mat der evang. Pfarrer Georg Fuchs zu Appenheim. Berlin, 10. Junt. Der Meldung verschiedener Blätter gegenüber, Bayern sei auf dem Londoner Telegraphen-Congreß durch den Vorstand der Telegraphen-Abthetlung, Gumbert, vertreten, wird bemerkt, daß Gumbert nicht als Vertreter Bayerns, was nach der Reichsverfassung überhaupt nicht angängig fein würde, sondern in gleicher Eigenschaft wie die übrigen Delegirten als Vertreter Deutschlands auf dem Telegraphen-Congreffe zu sungiren hat. — Auf die Nachricht, daß der deutsche Dampfer „Luxor" tn Callao ohne genügend bekannten Grund festgehalten worden ist, wies die kaiserliche Regierung ihren Vertreter in Lima telegraphisch zur Berichterstattung über die Sachlage, sowie zur Verwendung für die Freilassung des Schiffes an. Kelheim, 10. Juni. Die Wanderversammlung der bayerischen Land- wirthe ist über die Anträge des Frhrn. v. Thüngen-Roßbach auf Erlaß einer Dankadresse an den Reichskanzler für den energischen Schutz der Landwtrth- schäft und ferner die bayerische Regierung zu ersuchen, die Bestrebungen des Reichskanzlers auf Vereinheitlichung der Eifenbahntartfe und zur Beseittgung der Differentialtarife aufs Kräftigste zu unterstützen, wegen der späten Einbringung dieser Anträge und des Zeitmangels gegenüber der hohen Wichtigkeit und der Tragweite derselben zur Tagesordnung übergegangen. Hefterreich. Wien, 10. Juni. Den der „Polit. Corresp." zugehenden authentischen Nachrichten über die Räumung Bulgariens und Ostrumeltens zufolge begann dieselbe am 26. Mat mit der Einschiffung der Ruflen in Burgas. Die blaue Brigade der 30. Division geht in Eilmärschen nach Burgas, ebenso das 9. Corps; daselbst leitet General Skobeleff persönlich den Rücktransport der Truppen. — Dieselbe Correspondenz meldet aus Philippopel: Das Directo- rtum ernannte in 28 Bezirken Vorstände, von welchen 21 Bulgaren, 4 Griechen und 3 Türken sind. In den gemischten Bezirken werden die drei hervorragendsten Functionäre aus den drei Nationalitäten entnommen. — Aus Athen wird der „Polit. Corresp." gemeldet: Frankreich, unterstützt von anderen Mächten, lud die griechische Regierung ein, die Entsendung von Commiffären nach Konstantinopel zu beschleunigen. Irankreich. Marseille, 10. Juni. Nachrichten aus Algier zufolge griffen etwa 1000 Insurgenten am Montag Morgen Porte Redar, das von zwei Compagnien Jäger und einer Escadron Spahis verthetdtgt wurde, an. Die Insurgenten wurden zurückgeschlagen, verloren an 50 Todte und wurden von den Spahis verfolgt. Rußland. Petersburg, 10. Juni. Proceß Solowjeff. Die Aussage Solowjesfts über seinen thätigen Verkehr mit Mitgliedern der Socialistenpartei in Petersburg und im Innern strmmt mit dm bez. Inhalt des Anklageactes überein. Die Zeitung „Semlja e Wolja" habe er von einem Unbekannten bezogen. Nach Solowjeff's Verhör folgte eine kurze Unterbrechung der Sitzung, wonach das oberste Gericht zum Zeugenoerhör schritt. Der Besitzer eines Waffenladens, Eduard Wenig, erkannte den ihm vorgezeigten Revolver, welcher zum Attentat gebraucht war; der Revolver sei bei ihm von Dr. Weimar gekauft. Zeuge Wirenk erkannte in Solowjeff denselben Mann, welcher später Patronen zu diesem Revolver kaufte. Dr. Weimar sagte aus: der Revolver sei dem von ihm gekauften nur ähnlich, nicht derselbe. Der Ankauf des Revolvers geschah auf Bitte eines Patienten Weimar's, welcher Sewastianoff hieß, welchen Weimar seitdem nicht wiedergesehen hat, auch nicht näher fennt Nach Weimar folgte das Verhör der Schwester und des Bruders Solowjeff's. Helene Solowjeff wurde beim Eintritt in den Sitzungssaal sofort von einem hysterischen Anfall getroffen und behufs ärztlicher Hülfe weggebracht. Der Bruder des Angeklagten, Nikolai Solowjeff, sagte aus, daß sein Bruder mit ihm niemals offenherzig gesprochen und nicht erklärt habe, woher er die verbotenen Schriften bekomme. Griechenland. Athen, 10. Juni. Die Regierung gedenkt weder die Kammern etnzu- berusen, noch aufzulösen. Der französische Geschäftsführer übergab der Regie- rung gestern die Einladung zur Ernennung von Commiffarten zur Wiederaus- nähme der Verhandlungen über die Grenzregulirung. Die Regierung versprach, nächstens die Einladung zu beantworten. Telegraphische Depeschen. Wagner'- telegr. Torrespoudenr-Bure««. Berlin, 11. Juni. Die Stadt ist bis in die entlegensten Vorstädte mit Flaggen, Guirlandeu, Kränzen von Laub und Tannengrün, Büsten, Btld- niffen des Katserpaares, Transparenten und Sinnsprüchen festlich geschmückt. Alle Straßen sind fett frühem Morgen von einer festlich gekleideten Menge durchwogt. Aus den Provinzen fand ein maffenhafter Zuzug statt. Die Straße unter den Linden, namentlich bei dem kaiserlichen Palais, war schon früh Morgens von einer Kopf an Kopf gedrängten Menge angefüllt. Bis jetzt herrscht schönes Wetter. Eben fand auf dem prachtvoll geschmückten Dönhofs- platze bte Don über 2000 Sängern und Musikern ausgeführte Festmorgenmusik statt. Die Studenten ziehen mit Fahnen nach ihren Sammelplätzen, um bet der Festfahrt des kaiserlichen Paares nach der Schloßkapelle die Bildung des Spaliers zu übernehmen. — Die Majestäten nahmen um 10*/2 Uhr die Glückwünsche der unteren Hofbeamten und der Hofdienerschaft entgegen und empfingen gegen 11 Uhr im Palais die Glückwünsche der kronprinzlichen Familie, der Großh. badenschen Herrschaften und des Großherzogs von Sachsen. Aus den anläßlich der Goldenen Hochzeitsfeter in der Armee erfolgten zahlreichen Ernennungen find von oberen Chargen hervorzuheben: Ernannt zu Generalen der Infanterie v. Obernitz. Großherzog von Heffen, Fürst v. Waldeck und Fürst v. Schwarzburg-.Sonders- hausen; zu General-Lieutenants v. Los, Prinz Heinrich v. Heffen, Erbprinz v. Hohenzollern, v. Drigalsky, v. Beckedorff, v. Schmeling, v. Maffow, v. Flatow, v. Barby, v. Albedyll und v. Tilly. — Kanonendonner verkündete die um 12 Uhr 40 Minuten vollzogene Einsegnung des Kaiserpaares anläßlich der Goldenen Hochzeit. Die Auffahrt Ihrer Majestäten und der Fürstlichkeiten nach dem Schloß vollzog sich unter unermeßlichem Jubel und begeisterten Zurufen der Kopf an Kopf gedrängten Menschenmaffen. Beim Eintritt in die Kapelle wurde das Kaiserpaar von der Geistlichkeit empfangen. Der Kaiser, die Kaiserin an der linken Hand führend, bestieg den Haut-pas, wobei hinter dem Kaiser der Minister des königlichen Hauses und die dienstthuenden Adjutanten, hinter der Kaiserin die Oberhof- meisterin, die Palast« und Hofdamen Stellung nahmen. Alsdann vollzog Hofprediger Kögel die Einsegnung. In der ganzen Umgebung des Schloßes bildeten die Studenten der Universität und Gewerbe-Akademie mit zahlreichen Bannern und Musik-Corps Spalier. — Don Kiel, Nürnberg, Leipzig und anderen großen Städten wird gleichfalls über glänzende Feier des Festes berichtet. — Bei der Einsegnung der Majestäten hatte Hofprediger Kögel die Textesworte untergelegt: Nun aber bleibet Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei, aber die Liebe ist die größeste unter ihnen. Die Einsegnung selbst lautete im Anschluß an die Textesworte: Unsere Hilfe kommt von dem Herrn, der Himmel und Erde gemacht. In Seinem Namen, aus Seiner Fülle, zu Seiner Ehre will aller Segen gespendet und empfangen sein. Der Herr, der unseres Glaubens Hort ist, der Deinen Bund getragen und gesegnet hat bis heute, Er segne und behüte Dich! Der Herr, der die Liebe ist und sich mit Seinem Kreuz, Wort und Geist bekannt zu Dir durch 50 Jahre, Er taffe leuchten über Dir Setn Angesicht und sei Dir gnädig! Der Herr, der unsere Hoffnung ist im Leben und im Sterben, und dem, der Treue hält, die Krone des Lebens verheißt, Er erhebe Sein Angesicht auf Deinen Ausgang und Eingang und gebe Dir Seinen Frieden! Amen. — Anläßlich der heutigen Feier bewilligte der Kaiser für hülfsbedürftige würdige Bewohner Berlins 10,000 Mark aus der Chatoulle. — Die Cour des diplomatischen Corps, sowie deffen Glückwünsche, nahmen die Majestäten vor dem Throne stehend entgegen. An der Spitze der demnächst folgenden Fürstinnen und Gemahlinnen hoher Würdenträger stand die Fürstin 'Bismarck. Hierauf folgten die Fürsten, demnächst das Staatsministerium, an dkffen Spitze Fürst Bismarck, der auf eine einladende Bewegung des Kaiser näher trat und seine persönlichen Glückwünsche darbrachte, den besonders huldvollen Dank des Kaiserpaares empfangend. Für den Vorstand des Reichstages führte Präsident v. Seydewitz das Wort, indem er dem Hersteller des deutschen Reiches den Dank des deutschen Volkes darbrachte. Für den Landtag hielt der Herzog von Ratibor die Beglückwünschungs- Ansprache, für die Generalität Graf Moltke, dem sehr herzlich von Kaiser und Kaiserin gedankt wurde. Hierauf folgten die Provinzial-Deputationen. Der Kronprinz hatte sich an die Spitze der Pommer'sche« Deputation und Prinz Carl an die Spitze der Deputation der Stadt Flatow gestellt. Für Berlin hielt Bürgermeister Duncker die Ansprache; er erinnerte an die Verbindung der altpreußischen Tugenden mit der deutschen Wissenschaft, welche Friedrich Wilhelm III. inaugurirte durch ewig denkwürdige Thaten, die Preußen befähigten, Deutschlands Einheit zu schaffen und sein Anrecht an die Kaiserkrone begründeten. Der Kaiser erwiderte, indem er Seinen Zusammen- hang mit Berlin bekannte, und mit Dank für die Bürgerschaft und für die Stiftung der Alterversorgungsanstalt. — Nachdem die Cour programmgemäß verlaufen, ist das Kaiserpaar soeben vom Schloß nach dem kaiserlichen Palais zurückgekehrt. Ihre Majestäten saßen im sechsipännigen Wagen, welcher langsamen Schrittes vom Hauptportale des Schlosses über die Schloßfreiheit, den Schloßplatz, durch das Hintere Schloßportal und von da über den Lustgarten nach den Linden fuhr. Zu beiden Seiten des Wagens befanden sich der Gouverneur, der Commandant und der Polizeipräsident von Berlin zu Pferde- Stürmische Jubelrufe der angesammelten Menschenmassen begleiteten das Kaiserpaar unausgesetzt auf dem ganzen Wege. Im Palais angekommen, trat Se. Maj. der Kaiser dreimal auf den Balkon hinaus, um die Menge huldvollst zu begrüßen. Berlin, 11. Juni. Zu den bereits gemeldeten militätischen Beförderungen ist noch zu ergänzen, daß Prinz Hohenlohe-Ingelfingen das Patent als General-Lieutenant erhielt. Den Charakter als General-Lieutenant erhielten Prinz Uenburg-Büdtngen und die übrigen bereits als charakterisirt Bezeichneten. — Wie verlautet, werden heute die Amnestie-Erlasse den zahlreichen einzelnen Betheiligten zugestellt; eine besondere Aufstellung präcis bestimmter Categorien soll nicht stattgefunden haben. Stuttgart, 11. Juni. Die Stadt ist heute zur Goldenen Hockzeit des deutschen Kaiserpaares reich beflaggt. Heute Abend findet festliche Illumination des Stadtgartens statt. Brüssel, 11. Juni. Anläßlich der Goldenen Hochzeitsseter des deutschen Kaiserpaares fand feierlicher Gottesdienst in der protestantischen Kirche statt, welchem der deutsche Gesandte mit dem Gesandtschaftspersonal und zahlreiche Deutsche beiwohnten. Eine Deputation der letzteren ersuchte den Gesandten, ihre Glückwünsche den deutschen Majestäten zu übermitteln. Bremen, 11. Juni. Sämmtliche öffentliche und viele Prtvatgebäude haben geflaggt. Gestern Abend fand großer Zapfenstreich statt und heute früh Neveille. Nachmittags folgt ein Festmahl der Bürger, Osficiere und Beamten und am Abend ein großes Fest der verschiedenen Militärvereine im Bürgerpark. Breslau, 11 Juni. Die Stadt prangt in herrlichem Flaggen- schmuck. In den Kirchen und Synagogen findet Gottesdienst, in den Schulen Festactus statt. Allseitig werden Vorbereitungen zu einer großen Illumina- tton getroffen. Petersburg, 11. Juni. Aus Anlaß der Goldenen Hochzeit des Deutschen Kaiserpaares wurde feierlicher Gottesdienst in der deutsch-resormirten Kirche gehalten, woran die deutsche Botschaft, das diplomatilche Corps, Minister Walujeff und viele russische Würdenträger thetlnahmen; die Kirche war bis auf den letzten Platz gefüllt. Pastor Dalton hielt die ergreifende Festrede. Zum Nachmittag ist ein Gartenfest in Oseckt veranstaltet. Berlin, 11- Juni, Abends. Die Gala-Vorstellung im Opernhause hat «inen glänzenden Verlauf genommen. Die Stadt ist bis in die entferntesten Gegenden auf's Glänzendste illuminirt. Karlsruhe, 11. Juni. Die Stadt prangt in reichem Flaggenschmuck. Die Feier wurde gestern Abend durch Zapfenstreich der Garnison eingeleitet, heute ftüh durch Reveille, Kanonenschüffe und Festgeläute. In der Schloßkirche und der altkatholischen Kirche fand Festgottesdienst statt. Für den Abend sind Vorbereitungen zu einem Volksfest im Stadtgarten getroffen. Bukarest, 11. Juni. Beide Kammern beendigten die Wahlprüsungen. Zum Präsidenten des Senats wurde, nachdem der Metropolit abgelehnt hatte, Boziano aewählt, zum Präsidenten der Deputtrtenkammer Rosetti. Fiume, 11. Juni. Die Conserenz deutscher und österreich-ungarischer Eisenbahn Directoren hat ihre Berathungen beendet. Lokales. Gießen, 12. Juni. Unbefugte Handlangerdienste verrichteten heute Nacht zwischen 3 und 4 Uhr mehrere junge Herren am Seltersthor. Ein am Bergamt lagernder Haufen Pflastersteine wurde in die Mitte des Schoorweges aufgethürmt und der Haufen mit etwas recht Garstigem gekrönt! Ein leeres Fäßchen hielt die Wache daneben. Vermischtes« Breslau, 5. Juni. Als ver, Ring Nr. 22 bei Kaufmann Adolf Koch in Diensten stehende Haushälter August Machner sich heute Nachmittag gegen 5*/2 Uhr mit einer Laterne in den Keller begab, in welchem die Droguen und Chemikalien des erwähnten Kaufgeschäfts lagerten, erfolgte plötzlich aus bisher nicht aufgeklärten Ursachen die Explosion eines mit Petroleum-Aether gefüllten Behälters unter gewaltiger Detonation. Der entsetzte Haushälter, welcher sofort auf die Straße stürzte, um Hilfe herbeizurufen, trug bedenkliche Brandwunden davon. Die alsbald herbeigeeilte Feuerwehr suchte in den brennenden Keller, in dem fortwährend neue Detonationen erfolgten, einzudringen und die der Bechrrsette des Ringes drohende Gefahr mit Opfermuth abzuwenden. Leider ist die Zahl der Braven, welche Opfer ihres Berufes geworden sind, beträchtlich. Unter ungeheurem Zulauf von Menschen wurden nach dem Allerheiligen-Hospital geschaft: Branomeister Beßler, die Feuerwehrmänner Hahn, Herzer, Layel, Krause, Nowak I. und Klempnermeister Scholz, Mitglied des Feuerrettungsvereins, welche theils mehr, theils weniger schwere Verbrennungen erlitten und im Hospital in Pfleae verbleiben. Vier verunglückte Feuerwehrmänner, welche außer den Genannten noch ärztliche Hilfe im Allerheiligen-Hospital in Anspruch nehmen mußten, konnten, da ihre Verletzungen leichterer Natur waren, nach Anlegung eines Verbandes wieder entlasten werden. Die aufgenommenen Verunglückten befinden sich theils auf der chirurgischen, theils in Abtheilung 13 des Hospitals zu Allerheiligen in ärztlicher Behandlung Die Kunde von dem traurigen Unglücksfalle hatte bald die Stadt durcheilt, und sowohl am Ringe wie auch auf dem Wege nach dem Hospital zu Allerheiligen standen große Gruppen von Menschen, welche unter lebhaftem Bedauern das traurige Ereigniß besprachen. Oberbürgermeister Friedensburg ließ speciell über die Zahl und den Zustand der bei der Explosion Verunglückten im Hospital zu Allerheiligen Erkundigungen einziehen. (Brsl. Morgenz.) Handel und Verkehr. Frankfurt, 11. Juni. (Marktbericht.» Butter im Großen 1. Qual. X 0,90 2. Qual, ok 0,80- 85, im Detail 1. Qual. X 1.10 2. Qual. X 1, Handkäse das Pf. 48— 50 H. Ganze Erbsen stellten sich per 100 Kilo auf X 18—23, geschälte Erbsen X 23—27, Spetsebohnen 22—25, Linsen 23—26 X Kartoffeln X 9. Es kostete Ochsenflency per Pfd. 65—70 Kuhfleisch, 50—60 Rindfleisch 50 Farrenfleisch — Hammelfleisch 50—65, Kalbfleisch 48—55 H, Schweinefleisch 65—70 Dörrfleisch — H, Schinken — H, ausgebeint — bis — X, Fleischwurst 70—80 H, Hausmacher Leberwurst, Preßkopf, Schwartenm agcn, Zungenwurst 80—90 gewöhnliche Leber- und Blutwurst 55—60 Geflügel: Hahnen X 1,70, Hübner X —, Enten X —, Poularden X 6—7, Tauben 50—60 Gänse X3—4, Nheinsalm per Pf X 2,80, Hechte 70—80 Karpfen 70—80 H bis 1 X, Schleien — H, Eier das Hundert deutsche X 4, italienische X 5. Heu- und Strohmarkt war gut befahren. Heu kostete je nach Qualität per Centner X 2 — 3,30, Stroh X 2,40-2.80. Limburg, 11. Juni. (Fruchtmarkt.) Rotber Weizen X 18., Weißer Weizen X 17,80 Korn X 11.55, Gerste X 9.20, Hafer X 7.20, Erbsen X —, Kartoffeln X — (Durchschnittspreis pro Malter.) Allgemeiner Anzeiger. Bekanntmachung. Die Rechnung der diesigen Armenkaffe für 1878 liegt auf dem Bürgermeisterei-Büreau acht Tage lang zur Einsicht offen. Gießen, am 12. Juni 1879. Die Armen - Deputation der Stadt Gießen. A. Bramm. Bekanntmachung. 3953) Die ausgebeutete städtische Lehmgrube am Krofdorfer Wege in der Nähe der Gatl'schen Wollenspinnerei mit 2813 iHMtr. Flächeninhalt soll Samstag den 14* ds. Vormittag- 11 Uhr, in dem Bürgermeisterei-Büreau öffentlich zu Etgenthum versteigert werden. Gießen, den 10. Mat 1879. Großherzogl. Bürgermeisterei Gießen. A. Bramm. Heu- u. Grummetgras- Uersteigerung. Samstag den 14« Juni d. I«, soll die diesjährige Heu- und Grummet- graserndte von den dem Gräflichen Armenhause gehörigen, in unmittelbarer Nähe der Stadt gelegenen und circa 20 Normalmvrgen haltenden Wiesen öffentlich meistbietend versteigert werden. Die Zusammenkunft ist Vormittags 9 Uhr bet Gastwtrth Schillinger dahier. Laubach, am 10. Juni 1879. Gräfliche Gutsoerwaltung. In gleickem Termine läßt auch Herr Kreisarzt Dr. Köhler das Heugras seiner 6 Morgen haltenden Wiese mit» »ersteigern.^969 3928) Eine fast noch neue Drehbank, bestehend in Spindelstock, Neckstock, Planscheibe , Futterkopf und Support zu verkaufen. Näheres in der Exped. d- Bl- Kirschen- Versteigerung. Samstag den 14. Juni, Nachmittags 1 Uhr, kommen nochmals in hiesiger Gemarkung von etwa 1200 Kirschbäumen, in der Obstanlage Steinchen und Georgen- wäldchen, die darauf befindlichen Kirschen an Ort und Stelle zur Versteigerung. Gegen genügende Bürgschaft wird den Steigerern entsprechender Credit gewährt. Himbach, den 11. Juni 1879. Großh. Bürgermeisterei Himbach. 3970) Tugend. Jeikgeöolenes. 3935) Oberndorfer Dickwurz-Pflanzen verkauft Jungblut, Promenaden-Haus. H® lehr ahnen I. Qualität empfiehlt (3780 M. 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