IS^L Mittwoch den 12 November Nr. 264 Erscheint täglich mit Ausnahme des Montag-. «edaetton-bnreanr | Schulstraße B. 18. VrpevMon-d«r«a*r J nden 4m Bitte um 16 16 9 4 WttatzMtz (7325 \en. ■, rt’ (7371 Preis vierteljLhrlich 2 Mark 20 Ps. mit vrmgerlohn. Durch die Post bezogen vierteljLhrlich 2 Mart 50 11-^ 11-19 2^30 :urt Q. Verbandes 60-$ 18-21 Die Besteuerung der Wanderlager. Die preußische Thronrede kündet ein Gesetz zur Besteuerung der Wan- derlaacr an, dessen Ertrag den Kommunen überwiesen werden soll. Die aemeinschädliche Benutzung dieser Verkaussform ist bereits im Reichstage gerügt worden, und man bat damals lebhaft bedauert, daß die Reichsboten die Angelegenheit fallen ließen. Nicht allein die seßhaften Verkäufer, sondern auch das einstchttge Publikum erkannten, daß für den redlichen Erwerb und für den soliden Einkauf in dem Institute der Wanderlager dieselbe Gefahr liege, wie in den Wander- und Schwindel-Auctionen. Das massenhafte Auftreten der Wandergewerbe hatte Mißstände im Gefolge, deren Beseitigung höchst wünschenswerth erschien. Andererseits konnte man aber nicht verkennen, daß diese neue und ungesunde Erscheinung eine Art natürlicher und wirthschastlicher Begründung hatte. Die Ueberproductton an Maaren war einmal vorhanden, die Maaren waren da, aber die Consumenten fehlten im Jnlande wie im Auslande. Zu diesen Beständen der Fabriken, die schwer in Geld umzusetzen waren, traten viele Restwaaren, zum Theil auch schlecht und schwindelhaft gearbeitete Maaren, es schlossen sich ihnen an allerlei Posten, welche für Geld lombardtrt waren, sog. Ramsche" aus Bankerotten und Eoncursen. Sie wurden ü tont pnx verwertet, und wo der örtliche Markt überlastet war, schickte man die Maarenbestände aus Reisen. Gesetzlich war gegen diese Operation nichts etn- zuwenden, und, vorurtheilssrei betrachtet, hat sie viel dazu betgetragen, die Ueberproductions-Reste zu vermindern. Man dürste nicht sehlgreifen, wenn man annimmt, daß die Wanderlager bedeutend abgenommen haben und auf dem Aussterbe-Etat stehen. v / Thatsächlich konnte ihnen das Reich nicht betkommen, und wir wurden es für einen politischen und wirthschaftlichen Fehler halten, wenn eine Landesgesetzgebung sich etwa über die für das Reich geltenden Grundsätze hinwegsehte, um eine Steuer, gegen die sich im Princtp allerdings wenig etnwenden läßt, durchzusühren. Ueberdies wird die Steuer diese Wandergewerbe nicht tödten da sie bereits jetzt bedeutende Spesen tragen, wie z. B. die Ausent- haltskosten der Unternehmer im Hotel, die Kosten einer bedeutenden Marktschreierei durch Plakate, Inserate und Circuläre, theure Miethen, die Trans- | Portkosten der Waaren u. s. w. Haufirer sind die Inhaber von Wanderlagern nicht, weil sie ihr Gewerbe überall als ein stehendes Gewerbe anmelden. Jeder Versuch, zu prüfen, ob sie ihr Geschäft auf die Dauer an einem Orte betreiben wollen oder nicht, scheitert an dem Grundsätze der Gewerbesreiheit, der ausdrücklich sagt, daß Jeder sein Gewerbe dort, wo er es für gewinnbringend hält, und so lange, als «r seinen Vortheil dabei findet oder zu finden hofft, ohne jede wettere Genehmigung der Behörden ausüben kann. Die Marktschreierei kann Niemand verbieten, weil das Handelsgesetzbuch ausdrücklich Jedem gestattet, Zusätze zu seinen Firmen zu machen, welche zur näheren Bezeichnung seines Geschäfts dienen. Eine locale Besteuerung widerspricht dem § 8 des Freizügigkeit Gesetzes, ^welcher den Gemeinden untersagt, von den Angezogenen OrtSabga- ben vor Ablauf von 3 Monaten zu erheben. Die Wanderlager auf die Jahrmärkte im Verwaltungswege zu beschränken, scheitert in der rechtlichen Unmöglichkeit, sestzustellen, was ein Wanderlager ist. So lange der Wanderlager-Unternehmer sein Gewerbe als ein stehendes anmeldet, besteht kein rechtliches Merkmal, um es von einem anderen stehenden Geschäfte zu unterscheiden. Man darf daher gespannt sein, in welcher Weise die preußische Staatsregierung diesen klaren Bestimmungen der Rechtsgcsetzgebung gegenüber die neue Steuer zu motivlren gedenkt; jedenfalls wird stch der preußische Landtag hüten müssen, mit seinen Beschlüssen sich in Widerspruch mit dem Reichs gesetz zu setzen. seil. '• fitibet (m -stand, kin? Nend von - November "Hn wir m Pfarrer trag 2 leid. Mha. ks. Deutschland. m. Darmstadt, 10. November. Der den Ständen unterm 4. ds. Mts. von Seiten des Großherzogl. Ministeriums des Innern und der Justiz zur Ertheilung der verfassungsmäßigen Zustimmung zugegangene Gesetzesentwurf, den Bau und die Unterhaltung der ttunststrahen im Großherzogthum betreffend, hat folgenden Wortlaut: „Ludwig IV von Gottes Gnaden rc. Wir haben mit Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnet und verordnen hiermit, wie folgt: . Art. 1. Die im Großherzogthum bestehenden und die noch zu bauenden Kunst- ftraßen — Chausseen sind, vorbehältlich der in Art. 7 bezeichneten Ausnahmen, entweder Staatsstraßen oder Kreisstraßen. Art. 2. Von den dermalen bestehenden Kunststraßen werden die bisherigen Staats- und Prooinzialstraßen auch fernerhin auf Kosten des Staates unterhalten. Die Unterhaltung aller übrigen Kunststraßen wird unter Berücksichtigung der in den Art. 7 und 20 dieses Gesetzes enthaltenen Bestimmungen Verpflichtung des betreffenden Kreises. . I. Staats st raßen Art. 3. Für den Bau neuer Straßen bleiben die bisher maßgebenden Be- ftimmunaen aufrecht erhalten. 1 Art 4 Bezüglich der Unterhaltung der in dem Zug der Staatsstraßen liegenden Ortsdurchfahrten wird unter Aufhebung der desfalls in dem Gesetze vom 30. October 1860 die Herstellung und Unterhaltung der in dem Zug der Staats- und Provinzialstraßen liegenden Ortsdurchfahrten betreffend, enthaltenen Vorschriften bestimmt: ,000 Mark ',000 „ WO „ ,3 Prozent. rr a entgegen- n in Lemen, mg'Röcke den MB" itn*L "-KL M-DE 1. Die Kosten der Unterhaltung und Erneuerung von Gossenpflaster, gepflasterten Fußsteigen und Uebergängen und des Pflasters der Fahrbahn innerhalb der Ortsdurch- fahrtm werden«Haltung Durchfahrten miibcn^Do^bcm^Uate^g^,^^ e{ne ^ther gepflasterte Ortsdurchfahrt chaussirt, oder eine seither chaussirte Ortsdurchfahrt gepflastert wird, so hat sie dadurch ent- llehend^ Kosten^zu Uagen^ Bestimmungen über die Unterhaltung der Staatsstraßen °ufr^Art.hb^Staatsstraßen können durch Gesetz zur fernerweiten Unterhaltung als Kreisstraßen an den betreffenden Kreis übertragen werden, nachdem zuvor der Kreistag über das Project der Uebertragung gutächtllch gehört worden ist. DieModalitaten des Ueberganges an den Kreis werden in jedem einzelnen Falle bestimmt. Mit dem Uebergang der Unterhaltungspflicht auf den Kreis geht das Eigenthum an der betreffenden Straße mit allen Nutzungen und Zubehörungen über. II. K r e i s st r a ß e n. Art. 6 Mit dem 1: April 18 . . übernehmen die Kreise die Unterhaltung der in ihnen gelegenen, bisher durch die betreffenden Gemeinden, Gemarkungsinhaber oder Vicinalwegbauverbände unterhaltenen Kunststraßen. Der Kreistag kann indessen die Uebernahme auch schon von einem früheren Zeitpunkt an beschließen. Art. 7. Ausgeschlossen von dieser Uebernahme sind: 1. alle Kunststraßen, die nicht eine durchgehende chaussirte Verbindung zwischen zwei Ortschaften oder zwischen einer Ortschaft und einer Staats- oder Provinzial- straße, oder einer Eisenbahnstraße, oder einem schiffbaren Flusse oder der Landesgrenze bar ft eilen ß>unjfftrafcen, bie so mangelhaft gebaut oder unterhalten sind, daß ein Neubau alsbald eintreten müßte; . 3 aue Kunststraßen, die bisher nicht von der Gemeinde oder dem Gemarkungs inhaber oder dem Vicinalwegbauverband unterhalten worden sind; 4. alle Kunststraßen, die nur als Fortsetzung der Ortsstraße zu betrachten sind und von dem als Ende einer Ortsdurchfahrt anzusehenden Punkte aus eine geringere 8al10C In bfm unter“ vorgesehenen Falle bleibt von der Uebernahme durch den Kz-is ausgeschlossen die ganze zwischen zwei Ortschaften oder einer Ortschaft und einem anderen Endpunkt (Staats- ober Provinzialstraße, Eisenbahnstation u. s. w.) gelegene Straße, wenn auch nur ein Theil bieser Strecke bes Neubaues bedarf; immerhin aber darf dieser Theil nicht ganz unerheblich sein. lieber die Frage, ob einzelne Straßen von der Uebernahme durch den Kreis auszuschließen sind, beschließt der Kreisausschuß. Wenn der Kreisausschuß aus einem der oben angegebenen Gründe die Uebernahme einer seitherigen Vicinalstraße ablehnt, so steht, der betreffenden Gemeinde der Recurs gegen den ablehnenden Beschluß an den Provmzialausschuß zu, gegen dessen Entscheidung nur aus den in Art. 67 des Gesetzes vom 12. Juni 1874, die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und der Provinzen betreffend, angeführten Gründen der Recurs an das oberste Verwaltungsgericht stattfindet Art 8. Wird eine Straße, die aus den unter 1, 2 und 4 des Art. / angeführten Gründen nicht alsbald von dem Kreise übernommen worden ist durch die bc- i treff ent en Gemeinden ausgebaut oder umgebaut, so tritt die Uebernahme durch ben Kreis mit den auf bie Vollenbung nachfolgenben 1. 9Ipnl ein; erfolgt ber Aus- ober Umbau durch ben Kreis, fo übernimmt derselbe auch sofort die Unterhaltung. Art. 9. lieber den Neubau von Kreisstraßen beschließt der Kreistag nach Anhörung der Gemeinde, in deren Gemarkung die Straße gebaut wird. Die Ausführung hat nach den für den Bau von Vicmalftraßen bestehenden Vorschriften, beziehungsweise nach den dieselben etwa ersetzenden Vorschriften zu erfolgen. Mäne und U-b-rschläge finb. der localen Staatsbaubehorde vor der S8efd)lu6faf|ung I des Kreistages mitzutheilen unb ist, wenn deren etwaige Einwendungen nicht I sichtigt werden sollen, Entschließung des Ministeriums des Innern und der Justiz emzuhostm der Kreisrath den Bau einer Kreisstratzc im öffentlichen In- I tereffe für geboten erachtet und dem Kreistag angesonnen hat, der Kreistag jedoch den Bau nicht beschließt, so kann der Kreisrath die Entscheidung des ProvinzialauSschusfes anrufen, der endgültig nach contradictorifcber Verhandlung beschließt zu welchem Zwecke I per widersprechende Kreistag sich durch einen von ihm Be v ollmachtigten vertreten zu la.sen hat Ein Recurs an das oberste Verwaltungsgericht findet nur aus den in Art 67 des citirten Gesetzes angegebenen Gründen statt. .. . . Art. 11. Das zum Bau einer Kreisstraße erforderliche Gelände haben dleiemgen I Gemeinden und Gemarkungsinhaber, in deren Gemarkungen die Straße gebaut wird, innerhalb derselben unentgeldlich und frei von Hypotheken und anderen dinglichen Lasten ,jg^jchen Baukosten leistet der Staat, wenn dies in Anspruch genommen wird und die im Staatsbudget zu diesem Zwecke zur B-rsugung gestellten Mittel ^usr-ich-n. einen iB-itra^bis,um ^-^Th-.stder Baukos^.^ merbin der Strotze berührt werden, -in Viertel der I (» ihrer Gemarkung außerhalb des Ortes entstehenden Baukosten und außerdem die fämmtlichen Kosten der Ortsdurchfahrt zu bestreiten haben, und 2. der Kreis ben Rest ber Baukosten tragt. Solche Gemeinben, bereu Häuser zerstreut liegen, haben ben Kreiskaffen denjenigen Theil ber Baukosten ber sie burckziehenben Krelsstraße, welcher den Summen der Länge der zu der Gemeinde gehörigen, an der Straße gelegenen £ojraitl)en nebst zugehörigem, eingefriedigtem Bezirk im Verhaltniß zu der Lange der Straße in der I ganzen Gemarkung entspricht, und weiter den vierten Theil der außerdem tn der Gemarkung entstehenden Kosten zu ersehen. Art 14. Jeder Kreis ist gehalten, spätestens zu dem Termine der Uebernahme der Kreisstraßen (Art. 6) ba§ erforderliche technische Personal anzustellen. Dasselbe hat 3u1bc^|e”1'nem Techniker, der zur Versehung der Stelle eines Kreisbauaufsebers befähigt ist^un^tr^en^a.t-n, y-r-n Minimalzahl d°S Ministerium des Innern und 1 bct »ft &15 Kosten für die Unterhaltung der Kreisstraßen werden 'nach den : für di^Aufbringung der Bedürfnisse der Kreise überhaupt geltenden Bestimmungen I aufgebracht. Jedoch haben: Mchcner '3(n;cigcr AnM- «Ä AMsdM fir htn Knis Gießm.___________ ». 27?« icker. 1. die Gemeinden die Kosten der Anlage und Unterhaltung von Gossenpflaster, aepflasterten Fußsteigen und Uebergängen und des Pflasters der Fahrbahn innerhalb der Ortsdurchfahrten direct zu bestreiten; 2. Eigenthümer oder Inhaber von größeren Gewerbsunternehmungen, für welche eine Straße regelmäßig abgenutzt wird, emen besonderen Beitrag zu den Unterhaltungs- koften der Krelskasse zu leisten, dessen Höhe, falls sie nicht vereinbart werden kann, von dem Provinzialausschuß auf Antrag des Kreisrathes nach contradictorischer Verhandlung endgültig festgesetzt wird. Ein Recurs an das oberste Verwaltungsgericht findet nur aus den in Art. 67 des Gesetzes vom 12. Juni 1874 angegebenen Gründen statt. Art. 16. Will eine Gemeinde die gesammte Unterhaltung des innerhalb des Ortes gelegenen Theils einer Kreisstraße selbst übernehmen, so kann dies von dem Kreisausschuß gestattet werden, wenn sie in ihren Einrichtungen und Organen Sicherheit für ordnungsmäßige Unterhaltung der Straße bietet. Endet eine Kreisstraße an einem Orte, ohne Fortsetzung durch denselben zu finden, so bleibt die Unterhaltung der Ortsstraße Obliegenheit der Gemeinde. Für solche Gemeinden, deren Häuser zerstreut liegen, findet die am Schlüsse des Art. 13 enthaltene Bestimmung ebenmäßig Anwendung bezüglich der Unterhaltungskosten. Art. 17. Die Kreise sind verpflichtet, auf Anordnung der Negierung statistische Ermittelungen bezüglich des Verkehrs auf den Kreisstraßen auszuführen. III. Allgemeine und Uebergangsbestimmungen. Art. 18. Wenn eine Gemeinde, der angesonnen wird, auf Grund dieses Gesetzes die Koften der Anlage und Unterhaltung von Straßen innerhalb des Ortes zu bestreiten, behauptet, daß die fragliche Straßenstrecke nicht innerhalb des Ortes liege, so entscheidet auf Antrag des Kreisrathes der Kreisausschuß darüber, welche Straßenstrecke als Ortsdurchfahrt zu betrachten ist. Gegen die Entscheidung des Kreisausschusses findet der Recurs an den Provinzialausschuß statt. Gegen dessen Entscheidung findet nur aus den in Art. 67 des Gesetzes vom 12. Juni 1874 angegebenen Gründen der Recurs an das oberste Verwaltungsgericht statt. Art. 19. Das Gesetz vom 6. November 1860, die Anlegung und Unterhaltung der Vicinalwege betreffend, ist aufgehoben. Die Gemeinden und Gemarkungsinhaber bleiben indessen noch fernerhin zur Anlage und Unterhaltung der Feldwege, Ortsstraßen und sonstigen Eommunicationswege innerhalb der Gemarkung verpflichtet insofern bezüglich der Ortsstraßen in gegenroüctiaeni Gesetz nichts Anderes bestimmt ist. Art. 20. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes übernimmt der Staat die Unterhaltung der Vicinalstraßen: 1. in der Gemarkung Viernheim in der Richtung von Weinheim nach Mannheim; 2. von der Mainz-Darmstädter Straße bis Leheim und 3. von Friedberg bis Staaden. Wird die unter 2 erwähnte Straße nach Griesheim, bzw. an den Rhein fortgesetzt, so geht auch diese Straßenstrecke zur Unterhaltung an den Staat über. Mit dem Uebergang der Unterhaltungspflicht geht auf den Staat das Eigenthum der bezeichneten Straßenffrecke mit allen Nutzungen und Zubehörungen über. Art. 21. Zum Neubau von Kreisstraßen 1. zwischen der Waldmichelbach-Hirschhorner und der Fürth-Erbacher Straße 2. von Leheim nach Griesheim, bezw. an den Rhein, 3. von Schlitz nach Salzschlirf und 4. in dem südlichen Theile des Vogelsberges werden der Regierung zu 1. 48,000 A y „ 2. 17,000 „ , 3. 24,000 „ ,, 4. 50,000 „ zur Verfügung gestellt. . Die im Bau begriffene Straße durch das Gorxheimer Thal bleibt Staatsstraße, die Straße durch den Grebenauer Grund wird Kreisstraße. ö Urkundlich re. - , Darmstadt, 10. November. Der Abgeordnete Muhl hat bei dem Bureau der zweiten Kammer den Antrag übergeben, die Kammer wolle die Gr. Regierung Um %0JIac?6r-ei?oC,5o@c!e^e,nt^.utfc§ ersuchen, durch welchen der Art. 11 des Gesetzes nnh Slt Fischerei in den Provinzen Starken, ^rra und Oberhessen betreffend, die nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung nöthige Modlficirung erhalt. Die dem Antrag beigegebenen Motive führen aus, dclß Art. 11 Gesetzes vorfchreibt: „Die Verpachtungen der Gemeindejagden erfolgen -ift5,??Gerlingen?c." Es könnte zweifelhaft erscheinen, ob durch diese + «s, L* blo verpflichtet worden seien, nothwendig gerade dem Höchstbie- tenden den Zuschlag zu ertheilen, oder ob ihnen nicht — sofern nur im Uebrigen die Voraussetzungen einer öffentlichen Versteigerung gewahrt — zwischen den Höchstbieten- oen. und einem oder einigen Rachsthöherbietenden ein Wahlrecht zustehe. Dieser Zweifel ist jedoch nach den Motiven dadurch beseitigt, daß bereits in mehreren bei den Ver- anhängigen ?a,?en' jn roeI$cn sich die Gemeinden unter den drei N^^ben die Wahl Vorbehalten hatten, von Gr. Ministerium als der höchsten Instanz diese Bedingung und folgeweise die ganze Versteigerung für ungültig erklärt wurde, da mit dem Begriffe einer öffentlichen Versteigerung an sich ein solches Wahl- UIt)? ber erahnte Art. 11 als eine lex specialis auch nicht etwa durch Art. 92 der Stadteordnung, resp. Art. 88 der Landgemeindeordnung aufgehoben worden fnmPi?p£nrA10 bcn Ausführungen des Antragstellers, auch diese Entscheidung, soweit es sich um tue Gesetzesanwendung handelt, sein mag, so erscheint ihm doch zweifellos vom legislatorischen Standpunkt eine derartige Einschränkung der Gemeinden ^rinclpl^1 der Selbstverwaltung nicht mehr vereinbar. Auch vermag er die die Aufhebung dieser Beschränkung knüpft, tpS1/11' windestens nicht bezüglich der Stadtgemeinden, und es dürfte daher seiner Ansicht „ach jedenfalls hinsichtlich dieser sein Antrag gerechtfertigt erscheinen. /Oer«» L» Novbr. £>ie Begründung des dem preußischen Landtage vorgelegten Gesetzes über den Erwerb mehrerer Prtvatbahnen durch den Staat spricht sich eingehend über die wichtige Ausgabe aus, welche dem Staate bc- b-r Tarlstellung erwächst. Die Feststellung der Transportpreise darf nicht der Willkür de« Unternehmers überlasten bleiben; der Staat niujj dafür sorgen, daß die Benutzung der Eisenbahnen gegen bestimmte und angemest-ne Vergütung allen Transport Interessenten gesichert wird. Bei der weiten Ausdehnung der Bezugs- und Absatzgebiete bildet der Transportpreis der Eisenbahnen einen höchst wesentlichen Theil der Producttonskosten der mei- £c.n nfltCn Entwickelung fast aller Productionszweige von der Tarifst-llung der Eisenbahnen abhängig ist. Der Staat hat daher zunächst ein eminente» Interesse an einer angemestenm Begrenzung der Höhe der Eisenbahntarife. Im Anfänge suchte man in Preußen diese Begrenrung ,u erreichen, wdem man die Verzinsung des Anlagekapitals auf 10 pCt be> schrankte; die Reichsverfaffung stellt die möglichste Herabsetzung der Eisen- bahntarste unter die Auf,laben der Eisenbahnpolitik des Reiches und bezeichnet für Rohproducle, deren Vertrieb auf weite Entfernungen den wirthschaftlichen Verkehr belebt, den Einpsennigtarif als das zunächst zu erreichende Kiel. Die Bezeichnung ces Psennigtariss als Normalfracht für unentbehrliche Masten- artikel erscheint als der Ausdruck der Erkenntniß, daß der weiteste Vertrieb dieser Guter die Grundbedingung für die Hebung der Industrie und die Entfaltung der natürlichen Kräfte des Landes bildet. Die zwangsweise Herabsetzung der Tarife ist schwierig, denn sie stellt einen direeten und schwereii Eingriff in die Verwaltung und Finanzlage der Unternehmungen dar; die Tarife nur von der Finan,lage abhängig zu machen, ist auch mißlich; überläßt man die Feststellung allein den Unternehmern so wir» wieder das Fmanzintereffe dem allgemeinen Besten vorangestellt die Staatseisenbahnen beseitigen dieses Dilemma. 91 ®ben'c "ie bie Ermäßigung der Tarife ist die Stetigkeit und Gleich- mäßigkeu berfelben eine nothwendige Voraussetzung der gedeihlichen Entwicke- J.11? ©efiatang des Verkehrs. Das Ministerium führt aus, wie häufig efe Vorbedingung gestört wird, z. B. durch Concurrenzmaßnahmen, den Bau neuer Linien, durch Fusionen und Betriebsverträge, durch die Wafferconeur- renz, die Seefrachten, die Dampferlinien, den Wechsel in den inneren Ver- hältniffen und in der politischen Lage anderer Völker, Aenderungen der Zoll- gesetzzebung, Transportbeschränkungen, durch den GeldeourS, Epidemien, durch Naturereignisse, kurzum durch Verkehrsstörungen aller Art. Wenn auch bet Staatsbesitz solche Störungen nicht ausbleiben, so kann derselbe doch leichter vermittelnd und ausgletchend eintreten. Ferner führt das Ministerium die Erfahrungen der jüngsten Zeü an, die darauf hindeuten, daß feste, nicht den willkürlichen und wtederkehrenden Schwankungen unterworfene Transportpreise für eine solide und gleichmäßige Ausbildung des Verkehrs am vortheilhaftesten sind; nur dadurch wird dem Handel und der Industrie eine sichere und zuverlässige Grundlage gegeben. Es ist daher wohl zu erwägen, ob die »usnahmetarise eine Berechtigung haben. Es wird vielleicht für die Zukunft nicht genügen, die Zulassung der Ausnahmetarife von der Genehmigung der Aufsichtsbehörde abhängig zu machen. Diese Behörde ist vielleicht gar nicht in der Lage, alle Vortheile und Nachthetle richtig erwägen zu können. ES wäre unbedingt ein Vorlheit, wenn der bunten Mannigfaltigkeit der Frachtermäßigungen eine feste und gleicht mäßige Grundlage für das Tarifwesen folgte. Die Aufstellung einer Normalfracht würde von höchster Bedeutung sein, weil ohne diese die immer mannigfacher und verwickelter sich gestaltenden Bedürfnisse des VerkehrSlebcns stets neue Wandlungen im Gefolge haben und dadurch eine Unsicherheit herbeifüh- ren, durch welche die richtige Calculation der Frachten erschwert wird. Mag nun aber, so schließt die ministerielle Anschauung, die Aufgabe des Staates sich auf die negative Function der Ausschließung willkürlicher, das wirthschaftliche Leben beeinträchtigender Tarifmaßregeln beschränken oder aber die gesetzliche Feststellung einer positiven gleichmäßigen Norm für die Tarife sich als unerläßlich erweisen, in jedem Falle erfordert die gleichmäßige Wahrung der öffentlichen Interessen, die der staatlichen Fürsorge anvertraut sind, eine Beschränkung der freien Verwaltungöbefugniß von so tief eingreifender und weittragender Bedeutung, daß sie mit der Selbstständigkeit des Privatbetriebs der Eisenbahnen kaum noch vereinbar erscheint. Berlin, 9. Novör. Unsere Beziehungen zu Rußland haben sich neuerdings , wie mehrfach erwähnt, friedlich und freundlich gestaltet. Unser Kaiser hat nicht unterlassen, in Petersburg kundzugeben, daß durch seine Genehmigung des Wiener Abkommens nichts verändert sei in seiner freundschaftlichen Gesinnung gegen Rußland und dessen kaiserliche Familie. Auch Kaiser Alexander hat aus mehrfache Weise gezeigt, daß er da- freundschaftliche Verhältniß zu seinen Berliner Verwandten als ungestört betrachtet. Ein neuer Beweis dafür wird es sein, wenn es sich bestätigt, daß der Großfürst Thronfolger von Gmunden, wohin er sich zu einem Besuch seiner Verwandten, der könig. lichen Familie von Hannover, begeben hat, die Rückreise nach Petersburg über Berlin nehmen und hier mehrere Tage verweilen werde. Er verwahrt sich übrigens gegen die deutschfeindliche Gesinnung, die ihm zugeschrieben wird. — In militärischen Kreisen spricht man viel davon, daß die Bildung neuer Landwehr-Bataillone, ferner die Beschaffung vier neuer Kavallerie-Divisionen und ferner beabsichtigt werde, den 13. Hauptmann bei den Infanterie- Regimentern zum etatsmäßigen Officier zu machen. Im Weitern soll die Bildung elsaß-lothringischer Regimenter geplant sein und in dieser Beziehung der Statthalter von Elsaß Lothringen bezügliche Vorschläge gemacht haben. Wir wollen diese Angaben in ihren Einzelheiten nicht vertreten, daß aber in dieser Richtung Verhandlungen schweben, darf mit Sicherheit angenommen werden. (Köln. Ztg.) — Es wird noch immer bezweifelt, daß der Herzog von Cumberland den ihm vielfach ertheilten Rath befolgend auf seine Thronrechte in Hannover verzichten und sich dadurch in den Besitz der in den Kellern unseres königlichen Schlosses aufbewahrten 16 Millionen Thaler setzen werde. Wenn der alte Herzog von Braunschweig stirbt, so wird der Herzog von Cumberland auch ohne den Welsenfonds zu den reichsten Fürsten gehören. Telegraphische Depeschen. Wagner'S telegr. Correfpondenz ■ Bureau. Berlin, 10. Novbr. Das Eintreffen des Großfürsten Thronfolgers ist hier für frühestens Donnerstag angezeigt. Straßburg, 10. Novbr. In dem Besinden der Gemahlin des Statthalters Feldmarschall v. Manteuffel, welche vor mehreren Wochen bereits in leidendem Zustande hier etngetroffen war, ist heute eine Verschlimmerung eingetreten London, 10. Novbr. Hier etngegangener Nachricht zufolge nahmen die Chilenen Ptsagna (zwischen Jquique und Arica) ein. Die Peruaner, 'die tapferen Widerstand leisteten, verloren gegen 500 Mann an Todten und Verwundeten. München, 10. November. Die Abgeordnetenkammer nahm ohne Debatte nach den Ausschußanträgen die Etatnachwetsungen der Ministerien des Innern, der Finanzen und der Justiz an. Bei den Nachweisungen über das Gesetzverordnungsblatt regt Schels die Gründung eines Staatsanzeigers, wie ihn alle übrigen Staaten besitzen, an. Der Minister des Innern erklärte,' die Regierung habe diesen Gedanken schon 1871 erörtert, das geforderte Postulat sei damals jedoch mit großer Majorität von der Kammer abzelehnt woc- den. Morgen wird die Berathung über das Etsenbahngesetz stattfinden. New-Uork, 10. November. Der Guyon-Dampfer „Arizona" stieß auf der Fahrt von New-Jork nach Liverpool am Freitag Abend an einen Eisberg und erlitt eine Beschädigung am Bug. Der Dampfer ist heute in St. Johns in Newfoundland angelangt. Niemand wurde beschädigt. Die Ladung blieb unversehrt. Hamburg, 10. Novbr. Die Direction der Rheinischen Eisenbahngesellschaft beschloß in Folge des Antrages der hiesigen Actionäre die Einberufung der zweiten außerordentlichen Generalversammlung auf den 18. Decbr. und zeigte dies hierher mittelst Schreibens vom 7. ds. an. London, 11. Novbr ,-früh. An dem Lordmayor-Banket nahmen gegen 900 Pe.sonen Tbeil, darunter die meisten Mitglieder des Cabinets. Der . deutsche Botschafter Graf Münster beantwortete den Toast auf die Vertreter des Auslandes und hob dabei hervor, kein Fürst wünsche sehnlicher den Weltfrieden zu erhalten, als der deutsche Kaiser, kein Land würde mehr erfreut ein, die W-lt eine Friedensära genießen zu sehen, als Deutschland. — Bea. consfield drückte in längerer Rede die Ueberzeugung aus, der Friede werde erhalten bleiben, weil der Friede für alle Großmächte eine Nothwendigkeit fei, und schloß mit den Worten: der Ausspruch des alten Römers: Imperium et Liberias sei auch das Programm, wonach das jetzige Ministerium Englands i «derzeit handeln werde. Straßburg, 10. November, Abends. Die Gemahlin bei Statthalters Keldmartckalls von Manteuffel ist heute 7 Uhr Im Alter von 64 Jahren gestorben. Athen, 10. November, Abends. Da« französische Geschwader verließ den DtrLus und begab sich nach Volo und Salonicht. Berlin, 11. November. Der französische Botschafter Graf St. Ballier begab sich heute früh nach Var,in, um dem Reichskanzler einen Besuch abzustatten. Lokales. Gießen, November. Der Hirsch, welcher vorige Woche von dem Portal der Ltrschavotheke gestohlen wuroe, hat sich wiedergefunden. Eine anonyme Postkarte belehrte Hrn. vr Hempel, daß sich derselbe im - Stadtbach, in der Nahe der Fortsch schen Brauerel be- Änbe. Reinlich (?) und unversehrt wurde er hier aus seiner naffen Lagerstätte herausgezogen. ' — Wie massenhaft die Handwerksburschen eben laufen, möge dadurch lllustrirt werden, Laß heute Nacht in den beiden hiesigen Herbergen nicht weniger denn 69 solcher Leute logirten. — Ueber den Ärückeneinsturz bei Heldenbergen wird dem „Franks. Journal" unterm 9 dss. berichtet: Nachdem bereits vor einigen Wochen der auf der Eisenbahnstrecke Hanau- ^riedbera im Bau begriffene Viaduct bet Heldenbergen durch Emstürzen eines Gerüste- zwei Personen das Leben gekostet, hat sich gestern abermals daselbst ein furchtbares Unglück ereignet. Kaum war die Verschaalung aus einem eben vollendeten Bogen entfernt, als derselbe durch Nachgeben der Widerlager gelockert, etnstürzte und durch die aus einer Höhe von 24 Meter herabstürzenden Steine b Arbeiter sofort gelobtet wurden, der 9 ist heute Nacht seinen Leiden -rleaen- 20 andere sind mehr oder minder schwer verletzt; die Verunglückten sind meistentheilS -verbeirathet, und sollen die zum Theil mit ihren Kindern auf dem Arm zur Unglück^atte eilenden Frauen einen herzzerreißenden Anblick dargeboten haben. Die Behörde hatte Mühe, die banleitenden Personen vor der aufgeregten Menge zu schützen. Von Vilbel ist sofort, nach Bekanntwerden de« traurigen Vorfalls, die Staatsanwaltschaft zur Untersuchung an Ort und Stelle abgeqangen. (Unter den bei der Katastrophe Getbdteten befindet sich auch ein Wtesecker Einwohner, Heinrich Rohm, welcher eine Wittwe mit sieben Kindern tn dürftigen Verhältnissen hinterläßt. Red.) Verwischtes. Mainz, 9. November. Ueber die bei der Etsenbahnkatastrophe bei DischofSbeim Ge- tödteten und Verletzten theilt der „Mainzer Anzeiger" Folgende- mit: Der Zugführer Kern wurde am Kopf stark verletzt. Getödtet wurden : die verehelichte Tochter unseres Mitbürgers Herrn Buchhalter Neuhauser (verehelichte Garrisch), nebst ^jährigem Kinde; der Körper der Mutter war bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt, während da- Kind kerne Spuren äußerlicher Verletzung zeigte, sondern jedenfalls in den Armen der Mutter den Erstickungstod fand. Ferner wurde getödtet ein Bremser der Rheinischen Bahn, der sich nicht dienstlich, sondern rn Prrvat- angelegenheiten in Frankfurt aufgehalten hatte. Schwer verwundet wurde der Techniker Klein aus der Gasfabrik in Bingen, sowie deffen Frau und Schwiegermutter; Herr Klein hat schwere Verletzungen am Kopfe erlitten. Herr Schmidt von hier, aus dem sogenannten „Herrgottchen" erlitt ebenfalls zwei Beinbrüche, in Folge deren, wie wir vernehmen, heute früh die Amputation beider Beine vorgenommen werden mußte. Ein Engländer erlitt einen Schenkelbruch, zweifachen Rippenbruch und Coutusionen am Rückgrat. Schwer verwundet wurde ferner der Heizer Enzerling aus Groß-Gerau; derselbe wurde zu einem in Bischofsheim wohnenden Zugführer verbracht. Der Maschinenführer Braun kam mit leichten Verletzungen davon, das gleiche Glück hatten verschiedene Mainzer Mitbürger, die sich auf dem Zuge befanden. Handel und Verkehr. Gießen, 11. November. Auf dem heutigen Wochenmarkte kostete: Butter per Pfd. X0,90 bis X 1.00, Hühnereier per Stück 7 Käse per Stück 5—9 H, Käsematte per Stück 3 H, Erbsen 1 Liter 22 H, Linsen 1 Liter 25 H, Tauben das Paar 60 Hühner per Stück X 0.75, Hahnen per Stück X 0.80—00, Enten per Stück X 1.30—00, Gänse pr. Pfund 40—50 H, Kartoffeln per 100 Kilo X 5.40—6.60, Weißkraut, 100 St. X 3—6, Zwiebeln pr. Ctr. X 6—7, Milch per Liter 16 und 18 H, Ochsenfleisch 70 H per Pfd., Kuh« und Rindfleisch 5» — 56 H, Kalbfleisch 50 — 54 Hammelfleisch 50 — 66 H, Schweinefleisch 60 H, Truthähnen per Stück 5-6 X Frankfurt, 10. Novbr. (Fruchtbericht.) Mehl Nr. 1 X 43, Nr. 2 41, Nr. 3 X 35, Nr. 4 31, Nr 5 X 25, Roggenmehl % (Berliner Marke) X 25 50, do. I (Berliner Marke) X 23.50—24.—, do. II (Berliner Marke) X 18.50—19.50. Weizen effektiv hiesiger ab Bahnhof hier X 23.50—00, ab unserer Umgegend X 23—23.00, do. fremder je nach Qualität X 23—24.00, Roggen, je nach Qualität X 17.25—18.75, Gerste X 17-19, Hafer X 13—15.25, Kohlsamen X 26.00—27:25, Erbsen X 19—27, Wicken X 16—17, Linsen X 20-40, Bohnen, weiße, X 23—25, Roggenkleie X —, Weizenkleie, grobe und feine X —, Rüböl, detail, X 62. Stimmung unentschieden. Hauptsächlich gefragt war: —. Dringend offertrt: —. (Die Preise verstehen sich sämmtlich per 200 Pfund Zollgewicht — 100 Kilo.) Frankfurt, 10. November. Der heutige Vtebmarkt war gut befahren. Angetrieben waren ca. 400 Ochsen und Stiere, 260 Kühe und Rinder, 300 Kälber und 700 Hämmel. Die Preise stellten sich: Ochsen 1. Qual. X 68—69, 2. Qual. X 66—67, Kühe und Rinder 1. Qual. X■ 58—60, 2. Qual. X 50-52, Kälber 1. Qual. X 54—56, 2. Qual. 50—52, Hämmel 1. Qual. X 60-65, 2. Qual. X 4b 50 per 100 Pfd. Schlachtgewicht. Schweine je nach Qualität das Pfund — — ^Postalische- ] Es kommt nicht selten vor, daß die Absender von Briefen nicht genau auf die Schwere derselben achten und so einen über 15 Gramm wiegenden Brief nur mit einer Marke im Werthe von 10 H bekleben. Dergleichen Sendungen werden aber nach den Bestimmungen der Postordnung als unfrankirte behandelt und mit einem Strafporto von 20 H belastet, welches, wenn der Adressat die Annahme verweigert, vom Absender getragen werden muß. Im Interesse der Letzteren wird es daher liegens die von ihnen abzusendenden Briefe vorher genau in Bezug auf ihre Schwere — ob doppelt, ob einfaches Gewicht — zu prüfen und darnach zu frankiren. Anderseits scheint nicht genügend bekannt zu sein, daß ein Stadtbrief nur :> H Porto kostet, auch wenn er mehr als 15 Gramm (bis zu 250 Gr.) wiegt. Mzoersteigerunff im Giesterrer Stadtwalde. Montag den 17. November, von Vormittags 9 Uhr an, soll im Gießener Stadtwalde in den Distrtcten Neuheege u. Heegstrauch nachverzeichnetes Holz versteigert werden: A. Brennholz: Scheich. Prügelh. Stockh. Retsh. Raummeter. Wellen. Eichen — 5 — 120 Nadel 6 100,2 15 — 12100 Durchsorstungsreiser, N. Bau-, Werk- und Nutzholz: 2 Fichtenstämme mit 0,20 Festm., 1850 Fichtenstangen mit 7,39 Festm. und darunter 1200 Bohnenstangen. Die Zusammenkunft ist auf der Sicher Chaussee an der 1. Schneise. Gießen, den 11. November 1879. Großherzogl. Bürgermeisterei Gießen. 7394) A. Bramm. Versteigerung. Freitag den d. Dkts., Vormittags 11 Uhr, werden im hiesigen Pfandlokal folgende Gegenstände: 1 goldene Damenuhr mit Kette, 1 goldene Uhrkette, 1 zweithüriger Weißzeugschrank öffentlich meistbietend versteigert- Gießen, den 11. November 1879. 7357) Geißler, Gerichtsvollzieher. Versteigerung. Freitag den 1ZL ds. Mts., | Vormittags 11V: Uhr, soll in dem hiesigen Pfandlokal ein schwerer Wagen öffentlich meistbietend versteigert werden- Gießen, den 11. November 1879. 7381) Geißler, Gerichtsvollzieher. PstanMverkauf. Im akademischen Forstgarten sind verkäuflich 3—tOMrtge Achten, Eicken, Birken, Wetßerlen, Aho-ne, Eschen. Linden, Schwarzkiefern, See- kiefern, Lärchen, Evonymus ic., größten- theils verschulte Pflanzen, zusammen 5500 Stück. Kaufliebhab r wollen sich an den Gartenausseher C. Dörner wenden. (7369 Allgemeiner Anzeiger. 737°) !! Noch nicht dagewesen !! Societä Artistica Italiana Ginseppe lazzeri aus Florenz im Haust des Herrn Dr. DomseifF, pari., Schulstraße. Von Mittwoch den 12. dfs. an und nur 8 Tage dauernd Großer Ausverkauf Florentiner und Pidrasanta -Marmorwaaren. Tausend verschiedene Formen in Blumenvasen, Kannen, Tafelaufsätzen, Frucht - und Visitenkartenschalen, Galanterie - Gegenständen für Salon und Zimmer. Alles enorm billig- JVobi plus ultra. Diese Kunstgegenstände eignen sich vorzüglich zu Weihnachtsgeschenken. Zu gütigem Besuche ladet rin geehrtes Publikum ergebenst ein Giuseppe Lazzeri aus Florenz. 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Ta gesordnun g: 1) Ernennung eines Ehrenmitglieds, 2) Wahl eines zweiten Schriftführers, 3) Beratbung des Voranschlags, 4) Berichterstattung über den vom 15. bis 18. August d. Js. in Frankfurt • abgehaltenen zweiten allgemeinen deutschen Stenographen-Tag. Um recht zahlreiche Betheiligung wird gebeten. (7379)_____Der Vorstand. Bavaria. Mittwoch den 12. November, 7388) präcis 1/2S Uhr: Gknkralvkrfamwlung. 7387) Noch 2—3 Holzlager-Plätze an der Neuenweger Schoor billig zu vermiethen. LouiS Se ner. 5000 Mk. richtliche Sicherheit zu leihen gesucht durch j7395 A. Blitz. "7383) Ein anständiges feineres Mädchen, welches selbstständig kochen, bügeln und dem Gemüsegarten vorstehen kann, wird auf Weihnachten gesucht. Näheres bei der Exped. d. Bl._____________________ Verspätet! Unserem lieben Freunde und Turnbruder R.. l D n zu seinem 18jährigen Wiegenfeste ein dreifach donnerndes Gut Heil, daß die ganze Wetzsteingafse wackelt. 7393) Seine Tbr. 7391) Ein ordentliches Mädchen für Küchen- und Hausarbeit gesucht. Näheres bei A. Beling Ww., Frankfurterstr. Gla^e-Handeieiiiihe werden täglich gewaschen und außer schwarz in den feinsten Modefarben aufgefärbt. (7382 W. Werner, Handschuhmacher u. Leder- __________färber, Löwengasse 110________ 7314) Parterreräume von 3 bis 6Zimmern, alsGeschäfts- loeal oder auch als Wohnung geeignet, zu miethen gesucht. Offerten an die Exped. d. Bl. 7390) In einer anständigen FamiUe wird guter Mütagstisch gegeben. Näheres in der Exped. d. Bltts. 7373) 7374) Parterreräume oder 2. Stock, von 4 Zimmern, als Wohnung u. Geschästslokal geeignet, in mittlerer Lage der Stadt, zu miethen gesucht. Nähere Auskunft ertheilt die (Expedition dss. Blattes. Mathilde Flach, geb. Weigand. Dr. Flach, Oberlehrer am Gymnasium zu Wiesbaden, Statt besonderer Anzeige. Freunden und Bekannten die schmerzliche Mittheilung, dass am 10. November d. J., Abends 11 Uhr, unsere gute Mutter, Schwiegermutter und Grossmutter Rosine Weigand, »eb. Freiin von Horix, nach längerem Leiden sanft entschlafen ist. Die Beerdigung erfolgt Donnerstag 2 Uhr Nachmittags vom Giessener Bahnhofe aus. Verantwortliche Redactio«: A. Scheyda. — Dr»ck und Verlag der Brühl'scherr U»i».-DrAckeret (Fr. Ehr. Pietf.ch) i« Gieße». Indem in Ihren Gerne Gieß «Abschrift. eine Versammln Landwirthschast werden zur The Darm Die Be Monats - bei Gieße Vor zm „Während die Mei 3^re ntn vurch Hungersno feine Hungersnot ernten nur immi täuschten sich. 1 Ehina Hundert) zeigte sich in di >n Oberschlesien materieller te socialer Mtßstä schrei weniger jener Gegend. Die nvth lener District, treten empfahl, schm, Mährer k'ich schon frfi die neueste Zei ^'gen und uns Ichkn verschvi^ "itramontanen 3teale M‘. io ist ih, „ Die gttna *» Nte ^S'b-och,« if 8 m "" 8 “äte doch, .Manien, t r« ei SS Astag jj4( Sr