1879 Sonntag den 10. August Erstes Blatt srr. 181 AnM- nnb AmMatt für de» Kreis Gieße» Erscheint täglich mit Ausnahme des Montag-. vir unseren ’6enen, tigung zum einjährigen Dren 3. 4. Die neue Zustizorganisation. M unserem 1 unvergeß- (5229 ^zeigen. nb 6000 gegen n gesucht. Näheres ■ r, Löwengasse 118. bleiben ** lgros-Geschäft für | itn MWn I jungen Mann (fö en Sebinftungeii. lition b. ffl. PreiS vierteljährlich 2 Mar? 20 Pf. mit Bringerlohn» Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mart 50 Pf. Deutschland. Berlin, 8. August. Wie die „Bost. Ztg." erfährt, bat sich au$ wieder bei dem bis jetzt stattgehabten Militär-Ersatzgeschäft pro 1879 heraus- gestellt, daß nicht selten Neclamationen auf Befreiung oder Zurückstellung vom Militärdienste lediglich deshalb unberücksichtigt gelaßen werden müßen, wnl sie nicht rechtzeitig angemeldet worden. Es kommt dies besonders bet Recla- Dte Ladung des Zeugen geschieht mit Hinweis auf die ihm drohenden Nachtheile t» Folge seines Ausbleibens (Kosten des neuen Termins, Ordnungsstrafe bis 300 Mk., cd. Haft); die Strafe kann wiederholt, auch zwangsweise Vorführung angeordnet werden. Die Strafe kann bei Entschuldigung des Zeugen zurückgenommen werden. Die Vernehmung der Zeugen erfolgt einzeln, in Abwesenheit der andern Zeugen. Ebenso soll die Beeidigung einzeln geschehen. In der Hauptverhandlung erfolgt sie m Zukunft vor der Vernehmung, während bisher die gemeinschaftliche Vernehmung der Zeugen nach der Vernehmung staltfand. Das Verfahren bei der Eidesleistung ist daßelbe wie früher; nur fällt in Zukunft jede besondere Formel für verschiedene Religionen fort; auch hebt in Zukunft jeder Schwörende die ganze rechte Hand hoch. Die Schlußformel lautet: „So wahr mir Gott helfe!" Mitglieder von Religionsgesellschasten, denen das Gesetz gewiße Betheuerungs- formeln statt des Eides gestattete, dürfen eine Erklärung unter dieser Be- theuerungssormel abgeben. Wer in einer Sache einmal beeidigt ist, kann spätere Angaben unter Berufung auf den bereits geleisteten Eid versichern. In Bezug auf den Zeugnißzwang hat die Reichsstrafproceßordnung gegen früher milde Bestimmungen. Wird der Eid ohne Grund verweigert, so hat der Zeuge die Kosten des Termins zu tragen, kann in Ordnungsstrafe bis 300 Mk. genommen werden, ev. in Haft von sechs Wochen. Auch kann zur Erzwingung des ZeugniffeS die Haft angeordnet werden, jedoch nicht über die Zeit bis zur Beendigung des Verfahrens in der Instanz, auch nicht über die Zeit von 6 Monaten, bei Uebertretuugen nicht über 6 Wochen hinaus. Sobald der Zeuge seine Wetgerur g aufgiebt und Zeugniß ablegt, ist er selbstverständlich aus der Zwangshaft zu emiassen. Die Zeugengebühren und die Reise- und Zehrungskosten bestehen wie früher. — Die Landesherren und deren Familienmitglieder, sowie die Mitglieder der fürstlichen Familie Hohenzollern können nicht vor Gericht geladen werden. Wo ihr Zeugniß in Betracht kommt, werden sie in ihrer Wohnung vernommen; statt der Ablegung des Eides unterzeichnen sie ein Schriftstück mit der Eidesformel. Das über die Handlung aufgenommene Protokoll wird in der Hauptverhandung verlesen. lOQS111 r 25 t frei- -fest. ner (5226 UchchwL MWulh'chafM zu verkaufen, |W' J : Stadl, durch Löwengahe 11^ » >iae Smpauer . en- u. machet ng. (5227 lllhM Ä* XI. Die Zeugen. Die Abgabe des Zeugnißes ist eine Pflicht, weil die Zeugenvernehmung das wesentlichste aller Beweismittel ist. Diese Pflicht bezieht sich nur auf die Vernehmung vor Gericht; wer vor der Staatsanwaltschaft oder Polizei keine Aussage machen will, kann gerichtliches Verhör beanspruchen. Das neue Gesetz bringt erhebliche Einschränkungen der Zeugnißpflicht. Es können nämlich ihr Zeugniß verweigern: Verlobte des Beschuldigten, der Ehegatte, auch wenn die Ehe gelöst ist, diejenigen, die mit den Beschuldigten in gerader Linie verwandt, verschwägert oder durch Adoption verbunden, oder in der Seitenlinie bis zum 3. Grade verwandt oder bis zum 2. Grade verschwägert sind, auch wenn die das Verhältniß begründende Ehe nicht mehr besteht. Jedoch müßen auch diese Personen der Vorladung Folge leisten; sie müßen über ihr Recht belehrt und können erst dann vernommen werden, wenn sie auf ihr Recht verzichtet hoben. Den Verzicht können sie auch noch im Laufe der Vernehmung zurücknehmen. Ferner können das Zeugniß verweigern: Geistliche bezüglich der in der Seelensorge ihnen anvertrauten Dinge (Beichtstuhl), Veriheidiger in Bezug Alles, was ihnen von dem Beschuldigten oder dritten Personen anvertraut ist, Rechisanwälte und Aerzte bezüglich dessen, was ihnen in Ausübung ihres Berufs anvertraut ist. Oeffentliche Beamte dürfen über dienstliche Ge- heimntße nur mit Genehmigung der Vorgesetzten vernommen werden, die nur versagt werden soll, wenn dem Reiche oder dem einzelnen Staate ein Nachtheil erwächst. Wichtig ist, daß jeder Zeuge die Auskunft über Fragen verweigern kann, welche ihm selbst die Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung zuziehen kann. Es kann also ein Mitbeschuldigter nicht Zeuge gegen einen anderen Mitbeschuldigten sein. Aber nur die Gefahr der Strafverfolgung schließt die Zeugnißpflicht aus, nicht, was ihn in der Achtung herabsetzt. Auch wenn das Strafbare, das er begangen, verjährt ist, muß er Zeugniß ablegen. Es steht in dem Ermeßen des Richters, ob er einen zur Zeugnißverweigerung berechtigten Zeugen, der darauf verzichtet hat und vernommen wurde, vereidigen will. Unbeeidigt sind zu vernehmen: Personen unter 16 Jahren, Verstandesschwache; Personen, denen die Befähigung zur Zengnißabgabe aberkannt ist; Personen, welche bezüglich der That als Teilnehmer, Begünstiger oder Hehler verdächtig sind. Dann gibt es noch einzelne Beschränkungen bezüglich der Vernehmung des Reichskanzlers, der Minister, Bundesrathsmitglieder, der Senate freier Städte u. s. w., die an ihrem Amtssitz oder, wo sie sich aufhalten, zu vernehmen sind. Alle andere Zeugen werden dort vernommen, wohin sie das W " E Gericht bestellt. ‘-so Pf«. M , (5176 »ohn. falb, im @‘N- ‘ utrt, aber «««# . •jun von *• der d°ß 0 tyf, auf 2* 1/26 oben. •mite. m,»«rHonl»nreau> I @»„!flr„6, B. TR. rkrpedMonSdvreau r \ w Bekanntmachung. Betreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst auf Grund von Schnl- ffitunb Ihrer Schulzeugnisse die Berechnung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, «erden SÄ Anbringung der Gesuche zn beachtenden, Vorschriften mü dem Ansügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständige GesuchePrüfungs. C ° mm. ssi» n nur d - nn anzubrin gen wenn der sich Meldende im Großherzog- ..äug zum eiAährigen^D^nst tst bet Verlnst des Anrecht- spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu W'-E » b. ®nb@t8«»miflu n 9 8.8111 e |i des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit und Fähigkeit den Freiwilligen kin^u'nbe("ch° U^nheUsz'eugwaches bfüiel3Ö9HngTlXn66betenU Schulen°"(Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschule^) durch ^den^ Director der Lehranstalt, für alle^übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgefetzte Dienst, behörde auszustellen ist; ck. das S ch u l z e u g n i ß. «"""iiiieu.ee.il».» u- &iu~e -»<< >» »•> «• <»■' k“ 8”«™»" $ P Reifezeugmße für die Prima der Gymnasien und Realschulen I. Ord., sämmtlich nach dem Schema 1. zur Ersatz-Ordnung (I Tyerl der Wehr-Ordnung vom 28. September 1875 — Reg.-Bl. Nr. 55 von 1875) ausgestellt sein müßen. Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der §§ 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Ersatz-Ordnung verwiesen. Darmstadt, im December 18 ^^herzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige. Der Vorsitzende: Spanier. _______________ , MW muß von dem Betreffenden selbst gefch rieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actenformat (nicht Bnespapier) zu per- wenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird. Dem Gesuche sind folgende Papiere berzusügen: mationen auf Grund körperlicher Gebrechen vor, die bei der ärztlichen Untersuchung nicht sofort erkennbar hervorlreten, z. B- Schwerhörigkeit, Rheumatismus u. dergl. Es empfiehlt sich deshalb, derartige körperliche Gebrechen längere Zeil vor der Musterung durch Ortsbeamte, Aerzte rc. beobachten zu lasien und spätestens im Musterungstermine hierüber Atteste vorzulegen. — Dem „Tagebl." wird über die Verhandlungen mit der Curie wegen Beendigung des Culturkampfes versichert, daß das von der „Germania" erwähnte Schreiben des Cardtnal-Staatssecretärs Nina schon vor drei bis vier Wochen, also noch vor Entlastung des Ministers Falk an den Fürsten Bismarck gelangt ist. Indessen sollen auch diese Eröffnungen hier den gehegten Erwartungen nicht entsprochen haben- Gleichzeitig hält genanntes Blatt die von der „Nordd. Allg. Ztg." dementirte Nachricht über Ledochowski's neueste Strafvorladung auf's Energischste aufrecht. In Parts geht das Gerücht, daß die Jesuiten das Hotel „Imperial" auf der Insel Jersey angekauft haben, um dort eine Central-Ntederlaffung zu gründen. Seröien. Belgrad, 7. August. Das amtliche Blatt „Serbske novine" veröffentlicht die Ernennung des früheren KriegSministers Oberst Sava Grutc zum General-Consul und diplomatischen Agenten für Bulgarien. Baron Corvin, Adjutant des Fürsten von Bulgarien, hat sich nach einer Conferenz mit dem Minister des Auswärtigen nach Nisch begeben, um dem Fürsten Milan ein Handschreiben des Fürsten Alexander zu überbringen. Der bisherige deutsche Geschäftsträger Graf Bray ist gleichfalls nach Nisch abgeretst, um sein Credttive als deutscher Ministerresident zu überreichen. Telegraphische Depeschen. Waguer's telegr. Strrefponleni ■ vure««. München, 8. August. Abgeordnetenkammer. Referent Stenglein befürwortet die Annahme des Gesetzentwurfes, betreffend die in der Pfalz zu erbauenden Eisenbahnen. Gegen den Entwurf spricht Schels, für denselben Vatllant, Buhl und Kuby. v. Schlör spricht gegen die Lauterthalbahn als Sackbahn und regt den Ankauf der pfälzischen Bahnen durch den Staat an. Ministerpräsidenl v. Pfretzschner erklärt auf die wiederholte Anfrage von Schels, ob der Verwaltungsrath der pfälzischen Eisenbahnen sich gegen die Lauterthalbahn ausgesprochen habe, er sei nicht verpflichtet, die Frage zu beantworten. Der Verwaltungsrath möge früher abgeneigt gewesen sein, jetzt jedenfalls nicht mehr. Darauf wird die Vorlage mit 77 gegen 49 Stimmen angenommen. Ueber den Antrag des Abg. Gustav Schmitt wegen des Baues der Eisenbahnlinie Katserslautern-Btbermühl wird auf Antrag des Ausschuffes zur Tagesordnung übergegangen. — Nachdem noch die Austrittsgesuche von Stenglein und Dürrschmrdt genehmigt sind, verliest der Minister des Innern die königliche Botschaft, durch welche der Landtag vertagt wird. Dieselbe Botschaft wird vom Minister des Innern auch in der Kammer der Reichsräthe verlesen. Wien, 8. August. Meldung der „Poltt. Corresp." aus Konstantinopel vom Heutigen: Der Sultan hat das Gesuch des ehemaligen Khedive, Ismael Pascha, in Konstantinopel seinen Aufenthalt nehmen oder nach Egypten zurück- kehren zu dürfen, zurückgewtesen. — Die Pforte hat die von Serbien anläßlich des Arnauten-Emfalls erhobenen Entschädigungsansprüche abgelehnt mit dem Hinweis, daß sie diesbezüglich eine Depesche an ihre Vertreter bet den fremden Mächten gerichtet habe. Alexandrien, 8. August. Die Generalkonsuln von Frankreich und England haben der Regierung die Wahl von Bligntöres und Bartng zu Ftnanzcontroleuren notifictrt. Belgrad, 8. August. Das Amtsblatt veröffentlicht die Ernennung des Senators Jakob Tuzakovtc zum Minister des Innern und die Enthebung des seithcrigen Ministers des Innern Mtlojkovic von diesem Posten und dessen Ernennung zum Mitgliede des Staatsrathes. Rom, 8. August. Die „Agenzta Stefani" theilt Folgendes mit: Die Regierung steht den von der „Agenzia Stefani" über die Verhandlungen des Vatikans mit der preußischen Regierung gebrachten Depeschen vollkommen fern. Die beir. Nachrichten gingen der „Agenzia" von privater Sette zu. Serajewo, 8. August. Im lateinischen Viertel brach am Nachmittag eine Feuersbrunst aus, welche furchtbare Dimensionen anzunehmen droht. Das ganze Viertel steht in Flammen. Der Herzog von Württemberg trifft umfassende Maßregeln zur Bewältigung des Brandes. Madrid, 8. August. Das Befinden des Königs ist befriedigend und gibt zu keinerlei weiteren Besorgnissen Anlaß. Berlin, 9. August. Gegenüber dem Artikel der „Nar.-Ztg." über den Rücktritt v. Bennigsen's vom 6. August, worin es heißt: Wir stellen historisch fest, daß der Reichskanzler mit Bennigsen wegen einer Verständigung auf Grund des von Bennigsen aufgestellten Vermittlungs-Programmes in Unterhandlungen getreten war und der Reichskanzler diese Verhandlungen plötzlich fallen ließ und mit dem Centrum abschloß, schreibt die „Nordd. Allg. Ztg.": Diesem „historisch" müssen wir entgegentreten, damit daraus nicht einmal später Geschichte gemacht werde. Was die „Nat.-Ztg." von Verhandlungen über den Bennigsen'schen Antrag sagt, ist unrichtig. Die Regierung erhielt erst ganz zuletzt von konservativer Sette Anerbietungen, die sie annahm. Weder der Kanzler, noch irgend ein Regierungs-Organ haben Verhandlungen über den Bennigsen'schen Antrag mit liberaler Seite abgebrochen und kamen überhaupt gar nicht in die Lage, sie abzubrechen, weil solche von dieser Seite gar nicht eingeleitet waren. Die liberalen Parteien hielten sich vielmehr bei Seite und machten gar kein Anerbieten, wie dies der Reichs- kanzler auch in seiner Rede vom 9. Juli bestätigt hat.___________ Lokales. Gießen. 9. August. (Schwurgerichtsverhandlung am 8. August). Heinrich Georg Wall, ledig, von Holzhausen, wurde wegen Körperverletzung mit tödtlichem Erfolg in eine Gcfängnißstrafe von 3 Jahren verurtheilt unter Berechnung von 3 Monaten erlittene Untersuchungshaft. — Die Anmeldung zur demnächstigenObst-, Pflanzen- und Gemüse-Ausstellung im Laufe der letztens Tage war eine reichhaltige und sind sebr tüchtige Gärtnereien dabei vertreten. Um aber nicht diesen Gärtnereien allein den Preis zu erthcilen, ist in dem Ausstellungs-Programm vor- aesehen, daß Liebhaber und Besitzer von einzelnen schönen Pflanzen (wie Palmen, Dracänen, Jucca rc.) solche zur Ausstellung bringen und um die bestimmten Preise concurriren können. In unserer Stadt z. B. sind viele Liebhaber im Besitze einzelner schönen Exemplare und bedarf es wohl nur dieses Hinweises, um sie zu bestimmen, daß sie ihre Pflanzen anmclden. Auch wer im Besitze eines schön bepflanzten sog. Baumstammes, sowie Aquariums, Terrariums u. s. w. ist, kann sich an der Ausstellung betheiligen und wird dann sein Theil zur Mannig- den Denselben. Denselben. Denselben. Denselben. 4. Juli. Denselben, den 7. Juli. Dem Schuhmacher Johannes Gans eine Tochter, Anna Margarethe, geb. Dem Händler Johann Görr ein Sohn, Karl, geb. den 14. Mui. Dem Bremser Heinrich Göbel ein Sohn, Karl Jakob, geb. den 29. ^uni. Dem Taglöhncr Konrad Pfeiffer ein Sohn, Wilhelm, geb. den 18. Quli Dem Fuhrmann Heinrich Krafthöfer eine Tochter, Karoline Louise', geb' I sEgkeit beitragen. Ferner möchten wir noch die Handlungen, welche Gartenaerätbe Riourt» I Ornamente rc. vertreiben, auf die Ausstellung aufmerksam gemacht haben 9 b' $9 ' — ©eftern wurde Seitens der Schutzmannschaft in den Wirthschaften und Restauration,^ to«en?eat^tem Unb ®la5 gesehen, wobei verschiedene Unzuträglichkeiten zu verzeichnen ~ Gestern Abend brach in einem Hause in der Kaplansqaffe in der Küche Teuer au« sjjsä “ÄtjR® ......... gerichtet. Hoffentlich werden die Mefferhelden eruirt und entsprechend belohnt $ b — Wegen Diebstahl wurde gestern ein Arbeiter verhaftet. 9 Der mischt es. Offenbach, 6 August. Wie wir hören, soll man sich in den Erwartunaen welche ,to0” kem bei uns abgehaltenen Turnfest hegt, insofern getäuscht haben als wobl ein bedeutendes Deficit zu verzeichnen sein dürfte. Uns kam es von vornherein sonderbar vor dak man so horrende Eintrittspreise forderte und hätte man bei bescheideneren Kassel mehr Sympathien bn dem Publikum gefunden. Gern hätte sich so mancher Bürger mit seinn Familie dies Schausvtel angesehen, jedoch unter den sengenden Strahlen der Sonne für einen so theuren Preis zu schwitzen, b-hagte Vielen nicht. Andere hingegen hatten nicht die Mittel ^ubten sich deßhalb dieses Vergnügen versagen; zwar hatte man die Einrichtung getroffen daß Stehplätze zum Preise von 30 pro Person vorhanden waren, jedoch qehötte schon e n! ziemlich starke Natur dazu, ein paar Stunden in der ärgsten Hitze ohne den geringsten Sckuk vor der Sonne, stehend zuzubringen, und zogen es Viele vor, lieber die Räum? wiedn z?ver^ mön e Preise in demselben Maße gestellt, wie es bei dem ersten in unserer Stadt abgehaltenen Turnfeste der Fall war (oder wie es in Gießen stets der Fall ist') so Ware die Zahl der Zuschauer weit über das Doppelte vermehrt worden, und hätte man erstens Pinff<.nDt^-9nr?DmD9^ Zuschüsse AU machen und dann hätte man es auch den ärmeren Klaffen möglich gemacht, sich ein Vergnügen zu gewähren. ärmeren . , ^TtnfLurt wenigen Tagen hatten wir Gelegenheit, den von Autoritäten er- probten und als vorzüglich anerkannten Dampf-Apparat des Herrn Ingenieur Sincholle aus S raßburg zur Reinigung der Bier-Pressionen hier in Funktion zu sehen DnApparat arbeitete zur größten Zufriedenheit der Betheiligten und stellte eS sich heraus, daß selbst deffen Anwendung bet den empfindlichen Bierleitungsröhren aus Glas mit großem Vortheile benuht Ü E/ ist der Apparat durch deutsches Reichs-Patent gesetztUnb gtitrnffenten, die Bierbrauer und Brerwuthe sowohl als das Bier consumirende Publikum die Nachricht mit Freuden, daß Herr Carl Pauly für Frankfurt und Umgebung einen solchen Apparat erworben hat und das Patentrecht für diesen Bezirk besitzt. 9 9 $ ^ntoenhung ist es unmöglich, daß die Dierleitungen unrein bleiben und ist durch hen Gebrauch des Apparats den oft gehörten Klagen, daß das Bier nach den Pressionen schmecke und möglicherweise gesundheitsschädlich sei, gründlich abgeholfen. Wie allgemein bekannt, sind dieserhalb die Pressionen in Würzburg von der Polizei verboten und cassirt worden. Wre wir heute vernehmen, hat Hxrr Ingenieur Sincholle sein Patent und deffen Aus- nutzung für ganz Deutschland und das Ausland an Herrn R. Neddermann, Gummtfabrik in ApparÄ^ethan" ^tmx 6erclt8 ble "öthigen Schritte für weiteste Verbreitung des c, ®8 liegt im allgemeinen Interesse, daß in jeder Stadt sich ein Unternehmer findet der die Reinigung der Pressionen mit dem patentirten Dampfapvarat übernimmt. ' , ßJ!!LbuT9' 6- August. Heute Nachmittag wurde von dem Gensd'armen Herrn Koblen- nÄ aU§ Ctn Kutscher aus Gießen hier eingebracht, der einem von ihm nach Montabaur gefahrenen Reisenden einen Siegelring gestohlen haben soll. Der Diebstahl wurde von Montabaur telegraphisch nach Diez signalisirt und der Kutscher bei seinem Eintreffen in Diez fest- genommen und fand sich das gestohlene Object auch in seinem Besitze. Obgleich er angab den Ring gefunden zu haben wird ihm diese Ausrede doch nicht ge/aubt werden, und zwar um so weniger, als er bereits wegen Diebstahls bestraft worden sein soll. 8 Handel und Verkehr. „ Hetzen, 9. August. Auf dem heutigen Wochenmarkte kostete: Butter per Pfd 0 90 Hühnereier per Stück 5-5V-H, Enteneier, per Stück 6 Käse ver S^ck 1-8 \ Käsematte, per Stück 3 Erbsen, 1 Liter 20 H, ^nfen, 1 Jiter 24 1 Tauben, das Paar 65 Hühner, per Stück JL 1.—, alte Hcchnm, per Stück AL 1 — Än. r» W’ Nsch * ®d’reci" daß selbst pesten l.em Dvnheile benutzt ; und begrüßen alle lumirende Publikum, gebung einen solchen 'rein bleiben und iS nach den Pressionen a- Wie allgemein und cassirt worden. W und deffen Aus- n, Gummifabrik in este Berbreitmig des mehmer stndet, der nt. rmen Herrn Kohlenden nach Montabaur chl wurde von Morn ckesten in Diez sch Obgleich er angab, t werden, und zm ter per Pfd, JLOfÄ L,, W, pn Süll sn, 1 Liter 24 H, Stück JL 1,-, junge 100 Kilo J*. 6.-, is-b 70 per Pfd, ch 58 -60 4 M rkte vorjährige sehe tenheit, welche nicht -MsGW Smilit Mansbacher, ,pt. 8. Steinbrecher inaenmachers Georg fotoline Friederick! iftian Günther, von Hamer, Tochter deS [off. 2S. Johannes jeijer bei der Koln- 'smannsArMeyer- 30. Juli. J°c°b ^Vollzieher p auheimer ein S-h". 2. Sophie E lllerling. ?■ , 4. ßermann,11 Jahre al, < Porcell-o Kafgarethe. 9 «iita dn i! , "üntet ö|et $ > il«;, fts* 24: