Nr. 128. Freitag den 6. Juni L8?r-. Gießener HCnröer sL <_y L »>J Anzeige- und AinMnIt fit Ita Kreis Gießen. ! Schulstraß- B. 18. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. d>-riS °iert-lMlich 2 Start 20 Pst mit Bringerlahn. ExpeditionSbureanr J 1 p u Durch bte Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. Amtlicher Hheil. Nr. 15 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 31. v. M., enthält: (Nr. 1299.) Gesetz, betreffend die vorläufige Einführung von Aenderungen des Zolltarifs. Vom 30. Mai 1879. (Nr. 1300.) Bekanntmachung, betreffend die vorläufige Einführung eines Eingangszolls auf Roheisen aller Art rc. Vom 31. Mai 1879. Gießen, den 5. Juni 1879. Großherzogliches Kretsamt Gießen. Dr. Boekmann. Uokitisch-r HHeil. Die eingeschriebenen Dersorgungskaffen. Die Abgg. Dr. Gareis, Dr. Günther, Struve und Wöllmer haben ein Gesetz, betr. die eingeschriebenen Versorgungskaffen, ausgearbeitet, um es dem Reichstag zu unterbreiten. Der Gesetzentwurf vertritt die Initiative der Minorität jener Commission, welche der Reichstag niedergesltzt hatte, um die sog. Arbeiter-Versicherung zu berathen, während die Majorität die Einführung der Zwangskaffen für die Arbeiter-Invaliden in Aussicht genommen, wenn auch nicht beschlossen hatte. Man sagt, daß insbesondere ein Gutachten des Versicherungs-Sachverständigen, Prof. Heym in Dresden, die Herren Stumm und Genoffen veranlaßt hätte, auf ihr Project zu verzichten. Man führte außerdem gegen den Kaffenzwang an: 1) Der Bergbau weist so excep- tionelle Verhältnisse auf, daß Schlußfolgerungen daraus auf andere Zweige der Industrie ganz unzulässig erscheinen muffen, daß aber auch die Zwaugö- kaffen der Knappschaftsvereine keineswegs als Musterinstitute zur Einführung für andere Zweige der Erwerbsthätigkett erachtet werden können; — 2) die Generalistrung des Kaffenzwangs auf alle Klaffen der arbeitenden Bevölkerung oder auch nur auf einen großen Thetl derselben muß an der Durchführbarkeit scheitern, es sei denn, daß die obligatorische Beitragsleistung den Charakter einer allgemeinen Kopfsteuer annimmt; — 3) es fehlt an jedem Kriterium der größeren Hülfslostgkett und der größeren Gefährdung, um mit der Gesetzgebung bestimmte Klaffen der Bevölkerung umgrenzen zu können, auf welche, im Gegensatz zu anderen von der Verpflichtung Freibleibenden, der Beitrittszwang zu den Allerversorgungskaffen vom Staate verhängt wird; — 4) gegen die Einführung ortsstatutarischen Kaffenzwangs analog der ortsstatutartsch bestimmten Verpflichtung zum Beitritt von Kranken- und Sterbekaffen spricht der Umstand, daß weder die kleine Gemeinde, noch auch der größere Communalverband zur Beurtheilung der betr. gesetzgeberischen Fragen competent erscheinen, und die Existenz local begrenzter Versorgungskaffen von vornherein gcsährdet bleiben muß; — 5) gegen den Kaffenzwang erheben sich wichtige politische, wirthschaft- ltche und sittliche Bedenken. Dem Gesetzentwurf der Minorität der Commission lag eine Arbeit des Dr. Max Hirsch zu Grunde, welche sämmtliche Arbeiterversicherungszwecke durch freie Kaffen generell zu regeln empfahl; indessen beschloß man, sich auf den Fall der Altersschwäche und Invalidität, sowie der Versorgung von Wi't- wen und Waisen zu beschränken. Das Hülfskaffengesetz vom 7. April 1876 wird nicht alterirt, sondern gewissermaßen ergänzt. Die Arbeit lehnt sich also der Form nach an daffelbe an. Neu ist die Forderung, einen Gründungsplan einzureichen, und zwar bet dem Anträge auf Einschreibung der Versorgungskaffe, sowie die Verpflichtung zu einer technischen Bilanz, welche außer der üblichen kaufmännischen Bilanz alle drei Jahre der Verwaltungsbehörde etnzureichen ist. Der Entwurf regelt ferner das Institut der Sachverständigen, welche diese Bilanz zu prüfen haben. Sehr wesentlich ist eine Bestimmung, welche aussprtcht, daß jedes freiwillig oder unfreiwillig ausscheidende Mitglied, welches fünf Jahre oder länger Beiträge gezahlt hat, entschädigt werden muß, wenn es beim Verlaffen seines Wohnorts oder seiner bisherigen Arbeitsstelle oder sonstiger Veränderung seiner Verhältntffe halber außer Beziehung zur Kaffe tritt. Endlich sei noch bemerkt, daß für die verschiedenen Verstcherungszwecke die Vereinnahmungen und Verausgabungen getrennt festzustellen sind, damit die Statistik gefördert und die Lebensfähigkeit der einzelnen Zweige beurtheilt werden kann. — Unleugbar wäre ein solches Gesetz ein großer Fortschritt auf socialem Gebiete und es wäre ein verdienstliches Werk der verbündeten Regierungen, wenn sie den Entwurf prüften und die brennende Frage der A'beiter-Versicherung bestmöglichst lösten. ______ Deutschland. Aus dem Großherzogthum Heffen. Am 30. Mai ist die Publtcation der neuen Gerichtsverfassung erfolgt. Für ganz Heffen wird ein Oberlandesgericht mit dem Sitze in Darmstadt errichtet, jede der drei Provinzen erhält ein Landgericht (zu Darmstadt, Mainz und Gießen). Amtsgerichte sind für folgende Orte bestimmt: Darmstadt (2), Beerfelden, Fürth, Gernsheim, Großgerau, Großumstadt, Hirschhorn, Höchst, Langen, Lorsch, Michelstadt, Offenbach, Steinheim, Seligenstadt, Wald-Michelbach, Wimpfen, Zwingenberg, Gießen, Alsfeld, Altenstadt, Büdingen, Butzbach, Friedberg, Grünberg, Herbstein, Hornberg, Hungen, Laubach, Lauterbach, Lich, Bad-Nauheim, Nidda, Ortenberg, Schlitz, Schotten, Ulrichstein, Vilbel, Mainz, Alzey, Brngen, Niederolm, Ober-Ingelheim, Oppenheim, Osthofen, Pfeddersheim, Wöllstein, Wörrstadt, Worms. Kammern für Handelssachen werden in Darmstadt, Offenbach, Gießen, Mainz und Worms errichtet und deren Vorsitzende demnächst bestimmt. Die Aufsicht über die Standes-Beamten bleibt den Gerichten, die Amtstracht der gerichtlichen Beamten soll durch besondere Verordnung festgesetzt werden. m. Darmstadt, 4. Juni. Ein von dem Abg. Groh bei der Landessynode ein- gebrackter Antrag geht auf Ueberwersnng des dotationsmäßigen Einkommens der Psarr- ftellen an die betreffenden Kirchenfonds, welche es als Pfarrbesoldung verwalten und den decretmäßigen Gehalt in baarem Gelde an den jeweiligen Pfarrer auszuzahlen haben sollen. Es ist hiernach eine Abänderung des § 52 der Verordnung vom 6. Juni 1832, die Verwaltung des Kirchenvermögens betreffend, nach welchem die Verwaltung der Kirchenpfründen in den Händen der Nutznießer ruht, die Kirchenvorstände aber über die Erhaltung der Temporalienrechte der Leneficien zu wachen haben, beabsichtigt. Das Großherzogliche Ober-Consistorium hat auf desfallsige Anfrage des Berichterstatters des zweiten Ausschusses der Landessynode, Abg. Schröder, sich gegen diesen Antrag ausgesprochen, dessen vollständige Durchführung übrigens auch schon deßhalb nicht möglich sein würde, weil in einzelnen Pfarreien (Darmstadt, Lich u. s. w.) Kirchenfonds überhaupt nicht existiren. Der Ausschußbericht unterbreitet der Synode bezüglich dieses Gegenstandes drei Anträge. Ein Theil des Ausschusses (die Abgg. Dr. Schröder und Buchner) beantragt, die Synode wolle 1. den Antrag des Aog. Groh ablehnen und 2. beschließen, das Kirchenregiment zu ersuchen, eine Modisication des Art. 52 der Gr. Verordnung vom 6. Juni 1832 in der Weise zu veranlassen, daß die Pfarrg'kundstücke in denjenigen Pfarreien, in welchen die Kirchenvorstände in Ueder- einftimmung mit den Pfarrern dies beantragen und soweit sie es beantragen, in Verwaltung des Kirchenvorstandes gegeben, insbesondere von demselben die Verpachtungen vorgenommen und die Pachtgelder daraus an die Pfarrer bezahlt werden, jedoch ohne daß dadurch dem Localkirchenfonds Kosten oder Lasten zufallen. — Ein Mitglied des Ausschusses (Abg. Dieffenbach) führt aus, mit der Stellung des Pfarrers sei es zumal in unserer Zeit nicht verträglich, Pachtgelder zu erheben und beizutreiben, wohl gar seine ärmeren Gemeindeglieder pfänden zu lassen, und beantragt daher das Ersuchen an das Kirchenregiment, daffelbe möge durch generelle Verfügung und »ach Aenderung der seitherigen gesetzlichen Bestimmungen anordnen, daß die Verpachtung sämmtlicher Pfarrgüter, sowie die Erhebung und Beitreibung der Pachterträge den Kirchenvorständen überwiesen werde, so daß die Pfarrer mit dieser ihre amtliche Stellung beeinträchtigenden Arbeit nichts mehr zu thun haben. — Die Abgeordneten Dr. Schwabe und Curtmann schlagen folgende Fassung des Schlußantrages vor: Die Synode wolle dem Kwchenregiment zur ernstesten Erwägung anheimstellen, ob nicht durch generelle Verfügung die Verpachtung der Pfarrgüter, soweit solche nicht unter der persönlichen Verwaltung des Pfarrers stehen, ebenso die Erhebung und Beitreibung der Pachterträge den Kirchenvorständen zu überweisen sei. — Durch den der Landessynode zugegangenen Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des S 4 des Kirchengefetzes vom 8. Januar 1876 über die Classification des Diensteinkommens der evangelischen Geistlichen, soll zunächst für den Fall, daß bei Verpachtung von Pfarrbesoldungs-Grundstücken auf mehrere Jahre der Erlös um 50 JL oder mehr den seitherigen Werth überschreitet, oder hinter demselben zurückbleibt, die Möglichkeit einer Abänderung des Anschlags der Besoldungsnoten im Laufe der fünfjährigen Periode gegeben werden, für welche die Besoldungsverzeichnisse festgestellt worden sind; es ist in demselben aber auch die Bestimmung enthalten, daß, wenn besondere Gründe vorliegen, auch schon vor Ablauf der fünfjährigen Periode eine Revision sämmtlicher Besoldungsnoten eintreten kann, wenn die Synode ihre Zustimmung hierzu ertheilt. Nach einer weiter an die Landessynode gelangten Proposition empfiehlt es sich nach Ansicht des erweiterten Ober-Consistoriums, sobald obiger Entwurf zum Gesetz erhoben ist, eine solche Revision anzuordnen und wird ein dahin gehender Antrag an die Synode gerichtet. Die Kirchenvorstände sind im Einverständniß mit dem Synodal-Ausschusse bereits im März l. I. zur sofortigen Inangriffnahme des Revisionsgeschäftes angewiesen worden. Der zweite Ausschuß der Landessynode beantragt nach dem von demAbg. Dieffenbach desfalls erstatteten Bericht, die Synode wolle der beantragten Revision aller Besoldungsnoten ihre Zustimmung ertheilen und zugleich die bereits vollzogenen einleitenden Schritte hierzu gut heißen. HeAerreich. Wien, 3. Juni. Sicherem Vernehmen nach ist die Besetzung der in der österreichisch-türkischen Convention vorgesehenen Grenzpunkte des Sandschaks von Novibazar Seitens der österreichisch-ungarischen Truppen nicht in unmittelbare Aussicht genommen. — Die ,Polit. Correfp." meldet aus Philippopel vom 2. d.: Eine bulgarische Deputation drückte den in Pbilippopel befindlichen Mitgliedern der europäischen Commission den Dank der Bevölkerung für die vermittelnde Intervention in der Fahnensrage aus, wodurch die Erhaltung der Ruhe und Ordnung gesichert worden sei. Aleko Pascha coustituirte das Regierungs- Directorium. Ausgenommen des Generaldirectors Schmidt und des Generals Vitalis sind sämmtliche Departements-Directoreu höhere ottomanische Beamte bulgarischer Nationalität. Die Spannung zwischen Aleko und der griechischen Gemeinde wegen der Nichtverlesung des bez. Fermans in griechischer Sprache ist gehoben. Aleko besuchte die griechische Kathedrale, worauf in der Notablen. Versammlung der griechischen Gemeinde im Auftrage Aleko Pascha's befriedigende Erklärungen gegeben wurden. Anmkreich. Pari-, 3. Juni. Das Journal „La Paix" erklärt die Meldungen der „Augsb- Allg. Ztg." über die Affnre de Sancy in Tunis für unbegründet. Das Blatt sagt, die aus drei Tunesen und drei Franzosen zusammen- gesetzte Commission sei nach eingehender Prüfung der Ansprüche Sancy's einstimmig zu der Ansicht gekommen, daß die Mehrzahl dieser Ansprüche begründet sei. Auch sei nicht richtig, daß der Finanzinspector Queille das Kreuz der Ehrenlegion erhalten habe. Queille sei vielmehr der Mission, die er in Tunis zu erfüllen hatte, enthoben worden. England. London, 3. Juni. DaS „Amtsblatt" meldet: Der englische General- Consul für Ostrumelien, Michelle, wurde zum zweiten englischen Commisiär bet der ostrumeltschen Commission an Stelle Donugltmones ernannt. — Nachrichten aus Stmla zufolge herrscht in Cashmtr große Hungersnoth. Der Nothstand ist auf's Höchste gestiegen. *D1e Regierung hat 3500 Tonnen Getreide nach Cashmir gesandt. Italien. Rom, 3. Juni. Ein päpstliches Schreiben an die Bischöfe von Turin, Vercellt und Genua lobt den Eifer derselben in der Verthetdigung der kirchlichen Ehe und leugnet, daß die Ehe eine staatliche Schöpfung sei. Dieselbe sei vielmehr ausschließlich eine göttliche Einrichtung. Man dürfe sich nicht aus das Beispiel der katholischen Nationen berufen, welche durch sociale Revolutionen gezwungen zur Reform der Civilehe gelangten. Diese Reform sei stets von dem Gewiffen der guten Katholiken und der Kirche mißbilligt worden. Die Kirche beabsichtige keinen Eingriff in die Rechte des Staats, dem nur das Recht zustehe, die bürgerlichen Folgen der Ehe zu regeln. Der Papst bedauert das neue italienische Ehegesetz als der Freiheit der Gewiffen widerstrebend und sagt, er werde immer die heilige Sache der christlichen Ehe wahren und entbietet den treuen Priestern seinen Gruß. Fiumänien. Bukarest, 3. Juni. Die Session der neuen Kammer wurde heute mit einer Thronrede des Fürsten eröffnet. Dieselbe betonte nachdrücklich, daß die rumänische Nation niemals von dem Geiste religiöser Unduldsamkeit beseelt gewesen, im Gegentheile das Opfer ihrer oftmals bis zur Unvorsichtigkeit getriebenen gastfreundlichen Gesinnungen gewesen sei. Jndeffen müffe man aus den in Rumänien herrschenden legislativen Bestimmungen jene besettigm, die ihnen den Charakter der religiösen Ausschließung verleihen, und sie in Folge deffen mit dem großen Principe in Übereinstimmung bringen, daß Niemand wegen seines religiösen Bekenntniffes des Genuffes und der Ausübung eines Rechtes beraubt sein dürfe. Demgemäß werde Rumänien der allgemeinen Sorge Befriedigung gewähren, welche den Art. 44 des Berliner Vertrags dicttrte. „Obwohl wir unsere Unabhängigkeit schon durch eigene Kräfte gewannen, haben die Großmächte doch verlangt, daß wir uns den in civiltsirten Ländern herrschenden allgemeinen Ideen anpassen, um uns in das Concert der europäischen Staaten zuzulaffen. Die Regelung der Detailfragen anlangend, so dachten sie nicht, konnten auch nicht daran denken, uns den vitalen Jn- tereffen des Landes widerstrebende absolute Lösungen aufzuzwingen. Weder die früheren Kammern, noch die Regierung haben irgendwie der Lösung der Frage vorgegrtffen. Die Frage liegt in ihrer Ganzheit vor uns. Wir haben die gebieterische Pflicht, sie einer raschen Lösung zuzuführen. Sobald diese Mission beendet, werden die Kammern andere von dem Bedürfniffe des Landes erheischte Gesetze und Reformen auszuarbetten haben. Die Revisions-Kammern werden sich so in gesetzgebende Kammern umzuwandeln haben." Die Thronrede weist am Schluffe auf die Aufgaben hin, womit die Kammer nach Lösung der Toleranzfrage sich zu beschäftigen haben wird, und führt u. A. an, die Organisation der Dobrudscha, die Errichtung einer Escompte« und Verkehrsbank und Sparbank, den Bau von Lagerhäusern und Hasendocks, die Reorganisation und Entwickelung des gewerblichen und des landwtrthschaftlichen Unterrichts. Die Rede wurde von den Volksvertretern und dem Publikum mit anhaltendem begeistertem Beifall ausgenommen. Suleiman Bey war in der Dtplomaten-Loge der einzige anwesende Gesandte, da Graf Hoyos in Folge von Erkrankung heute einen Urlaub angetreten hat. Das Consular- Corps war vollständig vertreten. Telegraphische Depeschen. Wagrrer's telegr. L-rrespondenr-Burea«. Berlin, 4. Juni. Der „Reichs-Anz." meldet: Kaiser Alexander drückte heute telegraphisch Sr. Maj. dem Kaiser Wilhelm sein größtes Bedauern aus, daß andauernd ungünstige Nachrichten über das Befinden der Großfürstin Wladimir ihn veranlaßten, den Besuch zum 11. Juni in Berlin auszugeben. Mesfina, 4. Juni. Die Eruption des Aetna dauert fort. Der Schaden ist groß. Der Lavastrom bewegt sich gegen den Alcantara-Fluß langsamer. Mantnn, 4. Juni. In Folge eines Sturmwindes hat ein Dammbruch am rechten Ufer des Po zwischen Sermide und Revere stattgefunden. Die Gegend von Sermide bis Fergare ist überschwemmt. Der Schaden ist beträchtlich. Petersburg, 4. Juni. In Folge eingetretener ungünstiger Wendung im Befinden der Großfürstin Maria Paulowna hat Kaiser Alexander die persönliche Thetlnahme an der Goldenen Hochzeitsseier des deutschen Kaisers ausgegeben. Brüssel, 4. Juni. Die Repräsentantenkammer hat die Art. 1 und 2 des Gesetzentwurfs, betr. die Revision des Gesetzes über den Volksschulunter- richt, angenommen. Algier, 4. Juni. Em Schiff mit 1600 Mann, zwei Sectionen Artillerie und 110 Pferden an Bord, cte bestimmt find, die Unruhen bei dem Stamm Uled-Daud zu unterdrücken, ist gestern nach Phtlippopel abgegangen. Man bält die Unruhen für zieuilich bedeutungslos. Berlin, 4. Juni. Die „Nordd. Allg. Ztg." erklärt das Telegramm der Wiener „Montagsrcvue", wonach die deutsche Regierung sich bei der belgischen energisch um Abkürzung, resp. Auflösung des belgisch-deutschen Handelsvertrages bemüht, jedoch entschiedene Ablehnung erfahren habe, für aller und jeder Begründung entbehrend. Damit fänden auch die von der Redaction der „Montagsrevue" dem Telegramm hmzugefügten erläuternden Bemerkungen von selbst tbre Erledigung. Kopenhagen, 4. Juni. Die Festlichkeiten anläßlich des 400jährigen Jubiläums oer husigen Universität wurden bei Anwesenheit von 4000 Personen mit großer Feierlichkeit in der Frauenkirche eröffnet; unter den Thetl- nehmern waren die königliche Familie, mit Ausnahme des Königs, welcher unwohl ist, das diplomatische Corps, die Geistlichkeit, der Reichstag, die Spitzen der Civil- und Militärbehörden. Der Rector magnificus Madvig hielt die Festrede. Petersburg, 4. Juni. Durch kaiserlichen Befehl wird die Bewaffnung sämmtlicher Polizeibeamten mit Revolvern angeordnet. — Nach amtlichen Meldungen aus Irkutsk vom 2. d. sind der Amur und deffen Neben- flüffe ausgetreten; Wiesen und Felder stehen unter Waffer, die Verbindungen find unterbrochen, der Telegraph ist beschädigt. Die Häuser werden von den Bewohnern verlaffen. Blagowetschensk ist ernstlich bedroht. Das Waffer steigt noch weiter. Es macht sich Hungersnoth fühlbar. London, 4. Juni. Fürst Alexander von Bulgarien ist Nachmittags in Folkestone eingetroffen; derselbe begibt sich nach Eastwell-Park, um den Herzog von Edinburgh zu besuchen. Paris, 4. Juni. In der Commission, welche mit der Vorberathung der Vorschläge, betr. die Recrutirung der Armee, betraut ist, erklärte der Kriegsminister, er werde einen Gesetzentwurf vorlegen, nach welchem der obligatorische Militärdienst auf 3 Jahre herabgesetzt, das Institut deS Einjährig- Freiwtlligen-Die. stes aufgehoben, dagegen aber halbjährlich stattfindende Prü- fungen eingeführt würden, wodurch ermöglicht werden solle, für die als die befähigtsten erkannten jungen Männer die Dauer des Dienstes herabzusetzen. Lokales. Gießen, 5. Juni. In einer Restauration in der Neustadt geriethen gestern Nachmittag mehrere Herren beim Kegelspiel in die Haare und verarbeiteten sich mit den Fäusten gründlich und so lange bis ein Schutzmann den Streit schlichtete. — Auf dem Bahnhof wurde gestern einer jungen Dame aus den „Grethchentaschchen" das Portemonnaie mit über 20 Jü gestohlen. Wie gewöhnlich hatte auch sie erst das Taschentuch und dann das Portemonnaie in die Tasche gesteckt um so dem Diebe leichtere Arbeit zu machen. Vermischtes. * Alsfeld. Das „ Corr -Blatt des Äesarnrntvereins der deutschen Gesch.-Ver." schreibt über das Rathhaus in Alsfeld: Dem schönen spätgothischen Rathhause der oberhesstschen Stadt Alsfeld droht die Gefahr des Niederreißens. Der Bau, in dem Erdgeschoß aus Hausstein errichtet und spitzbogige Arkadenstellungen zeigend, ist in den oberen Theilen ein interessanter Fachwerkbau mit prächtigen Erkern, von denen die zwei auf den Markt gerichteten bis vor nicht allzulanger Zeit noch mit spitzen Thurmhelmen über das Dach hinausragten. An Holz- und Schlosserarbett birgt das Innere noch Münchens Sehenswerthe. Baufällig ist das ganze nicht, es wäre um nicht bedeutenden Aufwand zu erhalten und auch eine vorsichtige Restaurirung würde keine beträchtlichen Mittel erfordern. Der Gemeinderath will gar nichts auf das Haus mehr verwenden, auch ein wegen der zur Erhaltung dienenden Arbeiten gemachter Voranschlag von 5600 JL ist ihm zu hoch, und so hat er denn kürzlich die Demolirung beschloffen. In dankenswerthcr Weise hatte der Großherzoglich hessische Kreisrath H o ff m a nn Einspruch gegen diesen Beschluß erhoben, aber die nächstberufene Instanz, der Kreisausschuß, hatte ihn trotz Der mahnenden Stimmen des Vereins für oberhesstsche Localgeschichte zu Gießen bestätigt. Der Kreisrath hatte die Sache nun an den Provinzialausschuß der Provinz Oberhesfen gebracht, wo sie demnächst verhandelt werden wird. Es ist za hoffen, daß unter Den Vertretern einer ganzen Provinz sich Männer genug finven, um das Verderben von dem alten Bau abzuwenden, in diesen Tagen ist noch ein Aufruf in öffentlichen Blättern erschienen, welcher sich an die Bürger Alsfelds wendet, um sie zu veranlaßen, aus eigener Initiative ihre Vaterstadt vor schwerem Vorwurf zu bewahren. Berlin, 27. Mai. Jämmerliche Hilferufe, welche auS dem Hause Zimmerftraße 48 drangen, veranlaßten daselbst am Sonntag Morgen eine große Aufregung. Die Klagetöne, welche immer intensiver wurden, kamen aus der Wohnung des in jenem Hause wohnenden Schneiders Redlin und als die herbeieilenden Hausbewohner mit Gewalt in dieselbe eindrangen, fanden sie Den Mannfürchterlichster Aufregung, seine Ehefrau mit einem zehn Pfunv schweren Bügeleisen bearbeitend. Nur mit Mühe gelang es den vereinten Anstrengungen der Intervenienten den Wüthenden von weiteren Mißhandlungen seiner bereits besinnungslos am Boden liegenden Frau abzuhalten. Letztere lebte zwar noch, mußte jedoch schwer verletzt und in hoffnungslosem Zustande nach Bethanien gebracht werden, während der Mann inS Gcfängniß gebracht wurde. Ob ehelicher Zwist oder ob Geistesverwirrung den Mann zur That getrieben, wird die eingeleitete Untersuchung ergeben. Vom Mittelrhein, 28. Mai. In Folge der allerdings wenigen aber recht warmen Temperatur mit nächtlichem Thau und Regen schöpfen unsere Winzer wieder neue Hoffnungen, obgleich nicht zu verkennen ist, daß die Reben noch sehr zurück sind; indeffen sind sie gesund, frei von Ungeziefer und in vollkommen tragfähigen Zustande und hat ihnen zudem der Frost keinen Schaden gebracht. Anhaltend warme Witterung kann noch vieles nachholen. Die Weinversteigerungen werden noch immer fortgesetzt, doch sind die Klagen über die erzielten Resultate permanent ungünstig. Freilich ist die Qualität der ausgebotenen Waare zumeist klein; würden Jahrgänge wie die von 1857, 1862, 1865, 1868 ausgeboten, würde das Geschäft flotter gehen. (F- A.) Nizza, 23. Mai. Heute fand ein Jäger im Walde von Gainnut, etwa eine Viertelstunde von Nizza entfernt, zwei männliche Leichen, die, wie die Untersuchung ergab, höchstens 3 Tage alt sein können. Es sind zwei Deutsche, der ältere heißt Franz Denglet aus Berlin, so lautet die in seinem Hute angebrachte Karte, der jüngere ist, wie sein Paß ergibt, der 21jäbrige Ferdinand Mörike aus Stuttgart. Zu ihren Füßen lagen zwei Revolver. Es liegt ein Selbstmord vor, der sich wahrscheinlich auf einen unglücklichen Besuch der Spielbank von Monaeo zurückführen läßt. Bei (Sönnern warf sich vor einigen Tagen ein Handwerksbursche aus Verzweiflung über die längere Arbeitslosigkeit auf die Schienen, um sich überfahren zu laßen. Es gelang jedoch dem Loeomotivführer, die Maschine noch rechtzeitig zum Stehen zu bringen; man setzte den Lebensmüden in den Güterzug und fuhr ihn nach Belleben, wo er hoffentlich Arbeit gefunden hat. Ein merkwürdiger Blitzschlag. Ein höchst seltenes, aber großartiges Natur- ereigniß erlebte am vergangenen Samstag das Zugpersonal und die Paßagtere des auf der Leipziger Babn abgegangenen Eisenbahnzuges, auf der Reise nach Thüringen. Als der Zug in Dresden Uhr abfuhr, thürmten sich in der Gegend nach Moritzburg zu gewaltige Gewitter- wölken auf und kaum hatte der Zug Kötzschenbroda erreicht, als auch schon das Gewitter mit aller Macht losbrach. Der Zug hatte eben Die letzten Häuser von Kötzschenbroda passirt, als plötzlich sich ein eigenthümliches Knistern bemerkbar machte, worauf sämmtliche Paßagtere in ihren Coupös und das Beamtenpersonal vom Zugführer bis zum Bremser in demselben Momente einen elektrischen Schlag erhielten, dem ein starker Krach folgte. Alle sahen sich momentan erstaunt an, allerdings nicht wenig erschrocken, aber — der Zug ging ruhig weiter, als wenn nichts vorgefallen wäre. Erst in Riesa hatte man Gelegenheit, sich bei den Bahnbeamten zu erkundigen und so wurde denn die allgemeine Vermuthung bestätigt, daß der Blitz dicht hinter dem Zuge in das Geleis geschlagen habe. Der gegenseitige Meinungsaustausch über das eben Erlebte war höchst intereßant. Ein paar junge Leute, die am offenen Fenster gesessen hatten, behaupteten, der Blitz wäre ihnen über Die Beine gefahren, ein Dritter ging sogar lahm und sagte in treuherzigem Tone: es wäre etwas zum Fenster herein gefahren gekommen und ihm gerade auf den Fuß, aber eben so schnell wäre es wieder hinausgefahren. Die auf dem Zuge befindlichen Bahnbeamten hatten sämmtlich einen starken Schlag auf den Kopf erhalten und waren zum Theil momentan besinnungslos gewesen. * Kalkutta, 26. Mai. Die Dampfer Ava, von hier nach London, und BcenhUda, von der Algra-Bai hiebet unterwegs, sind etwa 110km. von den Sandheads zusammengestoßen. Die Ava (ein eiserner Schraubendampfer von 2600 Tons) sank und es ertranken 66 Seeleute und 4 Passagiere; die Btenhilda (ein eisernes Schiff von 1400 Tons) wurde beschädigt, konnte aber Kalkutta erreichen. _ Die 1 . 1lfl Dominik S an,u" "kleinen Stube' ZehrMnig m dn W 8^. wer et denn kurz und etwas an Sonn - und Feiertagen nur Dormittags von 7—12 Uhr. Die Schwimm- und Badestunden für die Mädchen werden bei den Anmeldungen bestimmt. Anmeldungen zum Schwimmunterricht beliebe man recht bald 6? Die erschienene Nr. 34 enthält: Renata. Novelle von Victor v. Strauß. (Forts.) — Eine wenig gekannte Kulturmacht. Von Dr. G. Warneck. II. — Die Dämmerstunden im alten Hause. Novelle von A. Steenhusen. (Forts.) — die Zierde unserer Weiher. Von O- v. Riesenthal. Mit Originalzeichnung von Hoffmann: Schwc.nensütterung auf der Havel bei Potsdam. — Unter den Tabaksbauern in der Ukcrmark. — Am Familientische' Ein Bild aus der guten, alten Zeit. Mit dem Bilde von Kronberger: Gelegenheit macht Diebe. — Rechtsrath. Mit einer illustrirten Beilage: Eine merkwürdige Konstellation. Mit dem Bilde: Soiree beim Fürsten Bismarck am 3. Mai. Der Reichskanzler stellt der Fürstin den Abgeordneten Mindthorst vor. Die erschienene Nr. 35 enthält: Psingstgebet. Gedicht von Fritz Fliedner. — Renata. Novelle von Victor v. Strauß. (Fortsetzung.) — Paulus, der Held in Ketten. Von Max Fromme!. Zu dem Rembrandt'schenBilde: Der Apostel Paulus im Gefängnisse. — Pflanzenschlaf. Von Julius Stinoe. — Die Dämmerstunden im alten Hause. Novelle von 2). Steenhusen. (Forts.) — Zur Geschichte der deutschen Hausmusik. Von K. Böckhöler. — Ein Waldidyll. Gedicht von Jul. Loh- meyer; Originalzeichnung von F. Flinzer. — Am Familientische: Die Springprozession zu Echternach. Mit zwei Beilagen: Der Mai ist gekommen. Eine Tertianergeschichte. Mit Originalzeichnung von O. Schulz: Zu Pfingsten am Thor von Schulpforta. — Umschau in fernen Landen. Pianiiio’s 11. (laviere Piano-Geschäft *> Gesucht Hosen- uiw Westenmacher von 3767)_______Mi Weiner. 3792) Eine tüchtige Schenkamme sucht Stelle. Näheres bei Elisabethe Debus in Silberg, Kreis Biedenkopf. Gutsverpachtun^ 3681) Ein Rittergut in der Provinz Hesien von circa 150 Hectar Land^ und 20 Hectar Wiese, mit sehr guten Gebäuden im Fulda-Thale, an guter Chaussee gelegen, von 2 Bahnhöfen je Vz Stunde f rtfernt, soll von Johanni d. IHv- noch verpachtet werden. Das Nähere ertheilt Gutsbesitzer Kippe, Hochdeim b. Erfurt. 3796) Zwei möblirte Zimmer zu ver- miethem___________Alicenstraße E. 104. 3801) Ein kleines und ein größeres möblirtes Zimmer zu vermiethen. ___________________Neuenweg B. 127. 3762) Ein möblirtes Zimmer ist zu vermiethen. Neustadt Lit. v. 86. 3771) In meinem neu erbauten Hause in der Hintergasse sind drei Familienlogis mit abgeschlossenem Corridor, alsbald beziehbar, zu vermiethen. ______________Ph. Kreiling. 3777) Ein Logis zu vermiethen bei Dörr Wittwe, ________________in den Schießgärten. 3770) Sonnenstraße B. 77 ist ein Logis (5 Zimmer mit allem Zugehör) zu vermiethen.________ 1804) Ein Logis von 4 Zimmern, Küche nebst Zugehör zu vermiethen. __________Adolf Hoß, Schießgärten. 3691) Ein Logis, 4—5 Zimmer und abgeschlossenen Corridor, sofort zu ver- miethen.__________M. Weißbäcker. 3788) Arbeiter können Schlafstellen erholtem Kaplansgasse 219. 16 20-24 16 20-24 20 35—40 16 70-75 16 65 9 54—59 4 17-20