187®. Mittwoch den 5. November ‘OOo «r. 25S Kießener WnMger Aijche- sÄ AmlsM für bta Kreis Sich». } «chulstr-S e B. 18. Gießen, am 3. November 1879. BureMocaUtä^ « denen Unterrichts-Loealitäten erfolgen kann. ider. sich, d'f r G s 0 . § ' § 0 a . 0 •300 dem i"1” । AM Erscheint täglich mit Ausnahme des MoutagS. ua—m——»-rwwmM« 1.1 II—HW 'IW— schwereren productiven Arbeit vorzuztehen. Ein vermehrter Andrang des Publikums zum Consum geistiger Getränke würde nur dann einen sittlichen und wirthschaftlichen Nachtheil repräsenttren, wenn die Statistik einen bedeutend höheren quantitativen Verbrauch von Alkohol pro Kopf der Bevölkerung nach- wiese, denn im Grunde kann es gleichgültig sein, ob dieselbe Verbrauchsmenge in wenigen vielbesuchten oder in vielen schwachbesuchten Schankstätten stattfindet. Einen solchen demüthigenden Beweis hat aber die Statistik bisher nicht erbracht, und es steht daher durchaus nicht so schlimm um das deutsche Volk, als man jetzt vielfach behauptet. Im Gegentheil wird sich Herausstellen, daß die schlechteren Erwerdsverhältnisie auch den Consum geistiger Getränke vermindert haben. Allerdings wird sich ermitteln laffen, daß mit der notorisch bedeutenden Abnahme des'Weinconsums und des verminderten Bierverbrauchs eine Zunahme der Branntwein. Consumtion verbunden ist. Aber diese Erscheinung ist eine leider nur allzu natürliche und erklärliche. Aus ihr spricht nichts weiter als die herrschende Noth. Viele Leute, welche früher Champagner und andere Weine tranken, müssen sich heute mit einem Glase Bier begnügen, und viele Biertrinker ziehen aus Mangel an Erwerb zeitweilig einen mäßigen Branntweingenuß vor. Daß Noth und Verzweiflung, Arbeitslosigkeit und häusliches Elend viele ungetreue Familienväter und minder feste Charaktere dem großen Tiöster Alkohol in die Arme treiben, das soll und darf nicht geleugnet werden. Aber man schaffe vor allen Dingen Arbeit und etwas höhere Löhne und es ist mit Sicherheit anzunchmen, das der leidige Branntwetn- Consum wieder abnehmen wird, daß die in der Nothzeit gleich Pilzen empor- geschoßenen Destillationen und Braantwein-Schankstätten sich ebenso rasch wieder vermindern werden, wie die Pfandleihen und Rückkaufsgeschäfte. Es ist nicht die Vermehrung des Branntwetn-Consums, es sind noch benutzt werden können. Bedingungen zur Aufnahme find: 1) Für die untere Abtheilung, die I. Klaffe: In der Regel werden nur solche Schüler ausgenommen, welche eine mindestens einjährige Beschäftigung in einem technischen Gewerbe nachweisen können; Ausnahmen hiervon werden nur in besonderen Fällen gestattet. Dagegen wird von den Aufzunehmenden nur der Nachweis der Kennr- niffe verlangt, welche den von der Oberklaffe einer Volksschule Ent- laffenen zukommen sollen, damit jedem strebsamen Handwerker die Anstalt zugänglich werde. 2) Für die obere Abtheilung, die II. Klaffe, muß außerdem der Nachweis ausreichender Kenntniß der niederen Arithmetik, einer angemessenen Fertigkeit im Freihand- und geometrischen Zeichnen, sowie in der Lösung einfacher Ausgaben der darstellenden Geometrie, und der Befähigung sich im Deutschen gehörig schriftlich verständlich machen zu können, geliefert werden. Das Schulgeld beträgt für die ganze Unterrichtszeit — 30 und ist beim Beginn des Curses voraus zu bezahlen. Anmeldungen zur Aufnahme wolle man möglichst ftühzeitig und längstens bis zum 31. Oktober l. Ihrs, schriftlich bei der unterzeichneten Stelle oder auch mündlich auf dem Bureau derselben — Neckarstraße 3 im HI. Stock — bewirken, da die Zulassung der Schüler nur nach Maßgabe der vorhan- PreiS vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Ps» Darmstadt, am 26. August 1879. Großherzogliche Centralstelle für die Gewerbe und den Landesgewerbverem. __________Fink.Busch. _ Hevoller jji Per- Grotzh. unseren Wiegen- ♦ nnerndes ▼ iefeef; (7190| ;ordia‘\ ♦ M lUNg $ [i mit geringer verkaufen. 827 befördert T|?cbiti01l von uikfurta.R. ' 6 , 0 0 .. r Der Kampf gegen die Trunksucht. Einen schlimmeren Erbfeind als in den Franzosen besitzt das deutsche Volk wie die preußische Generalsynode erklärt, In der Trunk uch'. Es Ist damit nichts Neues getagt, da die hochwürdigen Heeren alle ihren Tacitus aelesen h^-n. Wider den Zechteufel ist vor und nach Luther gekämpft wor- Z n und dieser Feldzug widlr die Völlerei und Trunksucht wird fortgeführt «»den so lange es Trinker und Getränke giebt. Wer nun die Sitten oder Unsitten seiner eigenen Nation nicht zu schwarz malen will, der wird auch »uaeben mästen, daß im Lause der Jahrhunderte das Laster der Trunksucht n Deutschland sehr abgenommen hat. Er braucht dabei seine Studien nicht in i>en Mäßigkettsvereinen zu machen, sondern kann getrost im Adel des Landes, in welchem es keine Trunkenbolde, wie einst der Ritter von Schweinichen, mehr aiebt auf den Landesuniversttäten, wie in allen bürgerlichen Kreisen die Beobachtung machen, daß die Trunksucht aller Orten als ein Laster gilt. Noch fehlt es nicht im deutschen Lande an Zechern und an Bechern in froher Runde, aber nirgends mehr wird das Sausen zur Ehre und die Unmäßigkeit zum Ruhme angerechnet. Die Nation ist unleugbar in dieser Hinsicht sittlicher und bester fl, ,ann allerdings nicht geleugnet werden, daß in neuester Zett sich bif Rabl der Schankstätten bedenklich vermehrt hat. Die Thronrede für den «Tfuftiidien Landtag rügt den in wirthschaftttcher und sittlicher Htnsicht bedenk, firf.-n «ndrang zu derartigen Geschäften, wobei im Zweifel gelosten ist, ob sich bM.r Andrang auf die Geschäftsinhaber oder auf die Bevölkerung, welche sich tn n.rmebrter Zahl in die Geschäfte zum Cvnfum drängt, ober endlich auf Mb. g-heile besieht- Die Vermehrung der Schankstätten ist nicht allein eine -^olae der Gewerbefreiheit, sie wurzelt auch in dem leider statistisch festgestellten vermehrten Drange der Staatsbürger, die leichtere distributive Thätigkeit der Dre Landes-Baugewerkschule zu Darmstadt Beginnt ihren | vierten Jahres - Kursus am 15. November l. Ihrs., welcher 4 Monate, also bis zum 15. März 1880 andauert. Dieselbe soll, zwischen Handwerkerschule und technischen Hochschule die Mitte haltend, insbesondere Bauhandwerkern, sowie Maschinen- und Muhlen- bauerit, Gelegenheit bieten, sich die für einen selbstständigen Gewerbebetrieb erforderlichen theoretischen Keuntniste und die nvthweudigen Ferligketteu im «eichnen und Entwerfen von Plänen für die praktische Ausführung zu erwerben. Auch soll die Baugewerkschule zur Ausbildung von Werkmeistern, Parlieren, Bauaufsehern rc. dienen. Der Unterricht wird an den Werktagen während der ganzen Tageszeit von folgenden Herren erteilt: Architekt Prof-stor Hermann Müller, Architekt Kuhlmann, Ingenieur Reuter, Techniker L. W. Mo, er, Handelslehrer Peters und Bildhauer Fölix. $ Die Schule umfaßt vorerst 2 Klaffen mit folgenden Unterrtchts- Geaenständen: Freihand- und geometrifches Zeichnen, Darstellende Geometrie f einschließlich Schattenconstructionen und Perspective), Bauconstructionslehre fein *1. Stabilität^ und Festigkeits-Berechnungen), Elemente der Maschmen- Constructionen, Fachzeichnen, Entwerfen von Bauanlagen , kunstgewerbliches. fteiebnen technisches Rechnen, Algebra, Geometrie, Feldmeßkunst (emschl. Trigonometrie und Planzeichnen), gewerbliche Buchführung, Theile der Bau- fübrung insb. Materialienkunde und Anfertigen von Kostenvoranschlagen, Grundlehren der Physik und Mechanik, Modelliren in Thon, Holz ic. Die Unterrichtslocale befinden sich Neckarstrasie Nr. 3, unfern von den Landes - Baugewerkschule Darmstadt. Gewerbvereins, so daß die letzteren von den Schülern besucht und geeignet 'tl'Mg. hrten Psih, ureau Katz am :u*otl . Bärrn. * he Hosp'rlal magd zum 3 gesuät. ÜOtt Hospitals. - r Langer« ♦ & W * Betreffend: Den im October 1879 vorzunehmenden Wiesengang. Das Großherzogltche Kreisamt Gießen an die Großherzoglicken Bürgermeistereien des Kreises. Wir erinnern diejenigen von Ihnen, welche noch im Rückstände sind, an Erledigung der Verfügung tm Anzeiger Nr. 228 von. 29. September 1879. Dr" «o e f m a n n.---- Bekanntmachung. Wegen Vornahme von Reparaturarbeiten an der Wieseckbrücke in der Gartenstr-st- ist dis auf Weitere- über diese Brücke der ^Verkehr gesperrt. Es findet daher letzterer ausschließlich über die Brücke tn v.w statt. Gießen den 4. November 1879. Großherzogltche Polizeiverwaltung Gießen. p ' Fres e n i u s. ganz andere schlimmere Erscheinungen, welche sich im Gefolge eines wirth- sLastlichen Nothstandes finden; denn auf dasielbe Conto gehören die Vermehrung der Selbstmorde und Verbrechen, des Vagabundenthums und der Pco- stttution, des Wuchers und des Schwindels m jeder Form. Mit Freude begrüßt das gesammte Volk die Botjchaft, daß viele Gewerbe sich zu heben beginnen und sich die Zahl der Beschäftigungslosen vermindert; — wenn es wahr ist, daß wir nach schweren Lechen an der Schwelle einer neuen und besieren Zeit stehen, dann wird man auch bald erkennen, daß die Trunksucht nicht der Uebel größtes im deutschen Reiche ist. An Alkoholvergiftung wird das deutsche Volk nicht zu Grunde gehen; die sittlichen Verhältnisse aber können sich nur besiern, wenn sich der Wohlstand wieder hebt. Feittschtand. Darmstadt, 2. November. Die Abgeordneten Osann und Muhl brachten in der 32. Sitzung der zweiten Kammer der Stände folgende Interpellation ein: „Ich gestatte mir die ergebenste Anfrage an Großh. Ministerium des Innern und der Justiz: 1) Ist demselben der bedauerliche Zustand, in welchem sich eine große Anzahl von Gerichtsschreibereien und folgeweise die Rechtspflege in Folge Mangels genügenden Bureaupcrsonals befinden, bekannt V 2) Ist demselben bekannt, daß dieser Mangel wesentlich eine Folge der mangelhaften den Gerichtsschreibern zur Verfügung gestellten Mittel ist? 3) Wird dasselbe und welche Schritte thun, um diesem im Interesse des gesammtcn rechtssuchenden Publikums so rasch wie möglich zu beseitigenden Gebrechen Abhülfe zu geben? , r Se. Excellenz der Herr Staatsminister Frhr. v. Starck beantwortete die Interpellation sofort wie folgt: , c Ich bin bereit, auf die Interpellation sofort zu antworten. Es hat allerdings, nachdem der erste October und damit die Einführung der neuen Gerichtsorganisation erschienen war, noch an den Verfügungen gefehlt, welche die Regierung zu treffen hatte zum Zwecke der Ausstattung der Gerichtsschreibereien mit Schreibhülfe. Die Herren haben aus dem Anblick des Regierungsblattes wahrgenommen, welche Thätigkeit seitens der Regierung nothwendig war, um diejenigen Vorbereitungen zu treffen, damit die Gerichte bis zum 1. October überhaupt instituirt werden konnten, und es ist unmitiel- bar, nachdem diese dringendsten Arbeiten beseitigt waren, auch an die Vertheilung der Mittel gegangen worden, welche der Regierung zur Verfügimg gestellt worden waren, um die nöthige Schreibhülfe für die Gerichte, und zwar nicht nur für die Gerichtsschreibereien bei den Amtsgerichten, sondern auch bei den höheren Gerichten zu beschaffen. Es gingen darüber allerdings eine oder zwei Wochen hin, bis diese Arbeit erledigt war; sie ist aber seit Mitte dieses Monats erledigt. Es sind nun seit der Zeit allerdings von einer Reihe von Amtsgerichten Klagen darüber eingekommen, daß die ihnen zugewiesenen Mittel zur Bezahlung von Schreibhülfe zu karg gegriffen seien. Die Regierung ist selbstverständlich damit beschädigt, die Begründung dieser.Beschwerden zu prüfen. Sie ist dabei gebunden zunächst an die Gesammtsumme, die ihr zu dem fraglichen Zweck zur Verfügung gestellt ift; sie glaubt aber auch davon ausgehen zu müssen, daß der Zustand der Ueberhäusung ein vorübergehender sein wird, daß er sich äußert zumeist in Folge des Uebergangs der alten Sachen und des Hinzukommens der neuen Sachen, das eine besondere Anhäufung gerade in der ersten Zeit zur Folge bat. Die Regierung ist aber mit Anstrengung darauf bedacht, diesem auch nur vorübergehenden Zustand der Ueberhäusung abzuhelfen und den Gerichtsschreibereien die Mittel zur Beschaffung der Schreibhülfe zur Verfügung zu stellen, über die sie überhaupt verfügen kann, und ich bitte die Herren Interpellanten, überzeugt zu sein, daß es der Regierung nicht weniger als ihnen am Herzen liegt, die Gerichte in einen solchen Zustand zu versetzen, daß sie mit Wirksamkeit und prompt die Geschäfte, die ihnen zugewiesen sind, erledigen können. Darmstadt, 3. Novbr. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: Am 7. Octbr. den außerordentlichen Proseffor an der Universität Tübingen, Dr. Siegmund Gundelfinger, zum ordentlichen Professor der Mathematik an der technischen Hochschule mit Wirkung vom 15. Octbr. an zu ernennen und in der gedachten Eigenschaft zu berufen. — Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: Am 21. Octbr. den Lehrer an dem Gymnasium zu Darmstadt, Karl Walz, auf sein Nachsuchen behufs Uebertritts in den Kircheudienst aus dem Staatsdienste zu entlassen. m. Darmstadt, 3. November. In einer der letzten Sitzungen der zweiten Kammer hat, wie bereits kurz mitgetheilt, der Abgeordnete Racke den Antrag eingebracht, die Kammer wolle beschließen, an Großh. Staatsregierung das Ersuchen zu stellen, die dermalen im Großherzogthum geltenden Bestimmungen über die Besteuerung des Hausirhandels einer durchgreifenden Revision zu unterwerfen und in dem der Kammer vorzulegenden Gesetzesentwurfe besonders darauf Bedacht zu nehmen, daß die Benachlheiligungen, welchen das Gewerbe bei stehendem Betriebe dem Hausirhandel gegenüber ausgesetzt ist, möglichst beschränkt werden Die dem Anträge beigegebenen Motive führen des Näheren aus, wie die Besteuerung des Hausirhandels im Großherzogthum dermalen nach zwei verschiedenen Arten erfolgt, je nachdem der Hausirer im Großherzogthum wohnt oder nicht. Im ersteren Falle wird demselben für das hausirend betriebene Gewerbe dasselbe Steuerkapital angesetzt, wie es für dieses Gewerbe beim stehenden Betriebe vorgesehen ist und auf dieses Gewcrbesteuerkapital die entsprechende birecte Staatssteuer und die Communalsteuer des Wohnortes ausgeschlagen. Der so Besteuerte darf fein Gewerbe im ganzen Großherzogthum betreiben, ohne einer weiteren Staats- und Communalsteuer unterworfen zu fein. Wohnt der Hausirer nicht im Großherzogthum, so hat derselbe sich ein Gewerbepatent zu erwirken, dessen Preis nach den 7 Klassen des Geioerbesteuertarifs abgestuft ist. Einer Communalsteuer unterliegen solche Hausirer nicht. Es bedarf nach Ansicht des Antragstellers keiner weiteren Begründung, um darzuthun, daß durch diese günstige Bestimmungen dem Hausirhandel, gegenüber dem Gewerbe mit stehendem Betriebe, eine bevorzugte Stellung eingeräumt ist, indem nur die für den Hausirhandel so vortheilhafte Verschiedenheit in der Art und Weise des Gewerbebetriebs keine oder nur gänzlich ungenügende Rücksicht genommen ist. Diese, wenn auch nicht durch den Gesetzgeber gewollte, so doch thalsäch- lich eingetretenc Bevorzugung des Hausirhandels ist aber nach den Ausführungen des Antragstellers um so mehr zu beklagen, als dadurch gerade das reelle Gewerbe empfindlich geschädigt und der Uebervortheilung des Publikums jedweder Vorschub geleistet wird. In Bayern, wo sich ähnliche Mißstände gezeigt haben, wie bei uns, fei man deßhalb auch in richtiger Erkenntniß der Sachlage auf dem Wege der Gesetzgebung bereits vorgegangen und es dürften sich ähnliche Bestimmungen, wie sie in Bayern ge- troffen wurden, auch für uns empfehlen. Namentlich aber wäre nach den Motiven die Heranziehung der Hausirer zu den Communalabgaben der Orte, wo sie ihr Geschäft betreiben, in's Auge zu fassen, wie dieses bei den Unternehmern der Wanderlager geschieht. Daß die dermalen im Großherzogthum bestehende Gesetzgebung über die Be Steuerung der Hausirer ohne Eingriff in die gewerbepolizeiliche Competenz des Reiches geändert werden könne, ergebe sich aus Art. 4, Ziffer 1 der Verfassung des Deutschen Reiches. Berlin, 2. Novbr. Gegen Ende dieses Monats erreicht der über Berlin verhängte, auf ein Jahr bemeffene sogenannte kleine Belagerungszustand, auf Grund desien noch neuerdings Ausweisungen von angeblichen Socialdemokraten vorgenommen worden sind, sein Ende. Es verlautet noch nichts, ob derselbe verlängert werden soll. Eine Nothwendigkeit würde sich schwerlich nachweisen lasien. — Zwischen hier und Varzin findet, wie man der „Köln. Ztg." schreibt, ein lebhafter Depeschenwechsel statt. Fürst Bismarck nimmt an allen Fragen der tnnern und äußern Angelegenheiten regen Antheil und arbeitet auf seinem Landsitze unaufhörlich trotz der Steigerung seines neuralg schen Leidens. Bekanntlich hatte der Reichskanzler bei seiner Abreise von hier bereits darüber geklagt, daß er in allen Gliedern Schmerzen fühle. Seitdem haben sich diese, wie aus den neuesten Mittheiluugen heroorgeht, bedeutend verstärkt und versetzen durch ihre ununterbrochene Fortdauer den Leidenden in Erregung und Schlaflosigkeit. Berlin, 2. November. Die Post- und Telegraphenbeamten werden nunmehc wieder eine neue Uniform erhalten, die sich von der jetzigen in vielen Punkten unterscheidet und deren Tragung fortab allen Beamten im Dienst, gleichviel ob dieselben bei Erledigung ihrer Dienstgeschäfte mit dem Publikum in Berührung kommen oder nicht, zur Pflicht gemacht wird. Der Rock, nach dem Muster der preußischen Mtiitär-Waffenröcke, ist von dunkelblauer Farbe und hat einen vorn abgerundeten Stehkragen, weicher in der Mitte einen Streifen von dunkelblauem Simmet hat, mit welchem oben und unten zwei orangefarbene Tuchstreifen parallel laufen. Die Grad-Unterscheidungen werden durch Sterne am Rockkragen und durch Achselstücke dargestellt. Das Beinkleid besteht aus dunkelgrauem Tuch und hat an den Seitennähten orangefarbenen Vorstoß. Die Mütze, in Form der preußischen Militärmützen, besteht gleichfalls aus dunkelblauem Tuch mit drei gleich breiten Streifen, der obere und untere von orangefarbenem Tuch und der mittlere von dunkelblauem Sammet, lieber der Kokarde tragen sämmtliche Beamte ein in vergoldetem Metall ausgeführtes Schild mit dem kaiserlichen Adler, Posthorn und Blitzen. Für feierliche Gelegenheiten ist ein dreieckiger schwarzer Plüschhut bestimmt. Der dunkelgraue Mantel ober Paletot ist in der Form der Officiersmäntel gehalten. Alle Beamten mit Ausnahme der Anwärter und Gehülfen, sind zur Anlegung eines leichten Degens mit goldenem Portepee berechtigt. Auf die Unterbeamten findet diese Bestimmung keine Anwendung. Die Briefträger werden demnach auch fernerhin „ohne Seitengewehr" erscheinen. In der Kleidung der Postillone werden nur wenig Veränderungen getroffen. Wir erfahren, daß, wie bisher bei Galagelegenheiten, die „Leibbinde über dem Rocke" getragen werden soll. — Zur Auftragung der alten Uniformen ist den Post- und Telegraphenbeamten eine Frist bis zum 1. October 1880 gelassen. Ob der Generalpostmeister bei seinen drei Armee-Cvrps durch die Neuerung große Freude Hervorrufen wird, lasten wir dahingestellt. Ungeteilten Beifall wird der Chef des Postwesens frei den Schneidern finden und nicht minder bei den Hut- und Mützen-Fabrikanten. Bulgarien. Sofia, 2. Novbr. Die Thronrede, mit welcher der Fürst die Kammern eröffnet, erwähnt feiner Reise zum Czar-Besrcier, um für alle Bulgarien erwiesenen Wohlthaten zu danken; ferner seiner Reise an die Höfe der übrigen Großmächte, wobei er die Ueberzeugung gewonnen habe, daß Bulgarien oie Sympathie Europas genieße und daß es nur von den Bulgaren abhänge, daß die Wünsche sich verwirklichen, die man für den friedlichen Fortschritt Bulgariens hege. Der Fürst dankt für den ihm bei seiner Rückkunft von oer jüngsten Reise durch das Land gewordenen enthusiastischen Empfang. Ec habe bei dieser Reise die Bedürfniste des Volkes kennen gelernt, welche der beständige Gegenstand seiner Fürsorge fein würden. Der Fürst hebt nochmals seine und seiner Regierung unbegrenzte Dankbarkeit für den Czar-Besreier, sowie die Bemühungen seiner Regierung, sich die Sympathie aller europäischen Mächte zu erhalten, hervor und constatirt die freundschaftlichen Beziehungen zu Rumänien und Serbien. Die gefahrvolle Situation an der Grenze bei Beginn seiner Regierung habe sich, Dank der rechtzeitig ergriffenen Maßregeln , geklärt. Trotz aller Schwierigkeiten habe die neue Regierung 17 organisatorische Vorlagen an die Kammer ausgearbeitet, darunter solche über die Verwaltung der Gensd'armerie, der Telegraphen-, Post- und eine K rchenvcrwaltung auf Basis der einheitlichen bulgarischen Kirche, über das Münzwesen, das Bergwesen, den Schutz der Waldungen, die Grundsteuer, birecte Abgaben; über bie Presse, bie Gerichtsorganisation, bas Institut ber Friebensrichter, den Castationshof. Das Reglement über den öffentlichen Unterricht bedürfe einer Äenderung. Ein besonderer Gesetzentwurf schlage die Bildung einer Rechtsschule vor. Die Armee erheische die weiteste Ausdehnung der obligatorischen Dienstpflicht und bedürfe der Vervollkommnung in der Kriegskunst, der Einbürgerung der Principien ber Ordnung und Disciplin, damit sie eine Stütze des Staates und eine Schule für die ganze Nation werde Wegen des Käu- berunwesens habe über Varna, Rustschuk und Tirnowa der Belagerungszustand verhängt werden muffen. Obgleich die Ruhe noch nicht vollständig wiederher- g;stellt worden, habe sich das Uebel doch nicht ausgedehnt und werde hoffentlich bald gänzlich verschwinden. Die Denkschrift zum Zahresbudget ergebe, oaß trotz uiancher künftig aufzuschließenden Quellen des Reichthums die jetzige Finanzlage doch keine beneidenswerhe sei. Der Fürst rechnet auf den Patriotismus und den gesunden Sinn der Deputieren und fordert dieselben auf, nicht in unfruchtbaren Discusstonen Zeit zu verlieren, vielmehr möglichst rasch das Budget und die übrigen Gesetzvorlagen zu erledigen. — Die Rede wurde sehr beifällig aufgenommen und der Fürst enthusiastisch begrüßt. Meu. Eine fürchterliche Cholera-Epidemie wüthet in Japan. Im April wurden die Gräber einer Anzahl Soldaten, die in 1877 an ber Cholera gestorben waren, behufs ber Vollziehung religiöser Riten eröffnet, und sofort wurde ber ganze Distnct angesteckt. Bis Miite August sind über 40,000 Todesfälle oorgefommtn, unb bis Ende September sollen, wie man glaubt, gegen 100 000 Personen ber fürchterlichen Plage erlegen fein. Telegraphische Depeschen. Wagner'S telegr. Correspondenz - Bureau. Berlin, 3. November. Der feitherige commanbirenbe General des 15. Armee-Corps, v. Fransecky, ist zum Gouverneur von Berlin ernannt. — Der „Nordd. Allg. 3tg.v zufolge ist die Ordre vollzogen, durch welche Generalfeldmarschall v. Manteuffel zum commanbirenben General des 15 Acmee- Corps ernannt wirb. London, 3. Novbr. Melbung des „Reuter'schen Bureaus" aus Konstantinopel vom 2. bs.: Der britische Botschafter Layarb wurde vom türkischen Minister über bie Ankunft bes englischen Geschwaders in den türkischen Gewässern interpellirt und äußerte darauf: Das Geschwader werde vorläufig unbeweglich bei Varia bleiben, könne sich später aber leicht nach einem anderen Punkt begeben, da England der Unterdrückung der Christen in den asiatischen Provinzen der Türkei nicht ruhig zusehen könne und auf Durchführung von Reformen in denselben bestehen werde. 0 R. Par. Zoll. 7229) Müller. Gebr. Buderus 7227) Müller 7244 r Reinleinene Einsätze für Herrenhemden CD CC Cravates u. Lavalieres für Damen v- Neuheiten. von 25 bis ah den feinsten 0 F. C. Weber 7226) (7240 treffen heute ein 1) Lieferung vollständiger Ausstattungen. *8 6231) J. Bärmann, Hotel Einhorn. i, verbillig. Lindenplatz. . 65 . 55 0 0 0 0 0 8) 9) 10) 11) doppelt gefüttert, per Stück ditto, einfach gefüttert, . . 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Wir wollen nicht versäumen, unsere auswandcrungslustigen Landsleute, unter Bekanntgabe dieser Vorgänge auf das Eindringlichste vor der Bethetligung an derartigen Unternehmen zu warnen. 2) 3) 4) Dienstag den 16. Deeember, Nachmittags 2 Uhr, soll auf dem Bureau Großh. Ortsgerichts dahier, die dem Pumvenmacher Friedrich Weber von Gießen zusiehende Hofraithe Flur40,41°/io, Hofraithe links der Chaussee, meistbietend versteigert werden. Bei erreichter Taxation wird die Genehmigung sofort ertheilt- Gießen, 4. November 1879. Großherzogliches Ortsgericht Gießen. Versteigerungen. Mittwoch den 3. November, Nachmittags 2 Uhr, soll im Pfandlokal 1 Nähmaschine, ein Schneidertisch, 1 Wanduhr u. s. w- meistbietend versteigert werden. Gießen, den 4. November 1879. Großherzogl. Ortsgericht Gießen. täglich auf dem Sekretariat der unter- rerchneten Direction eingesehen, gegen Erstattung der Copialgebühscn daselbst auch schriftlich bezogen werden. Lieferungslustige wollen die Submission bis zum obigen Termin in den vor dem Büreau der unterzeichn neteu Direction ausaehängten Sub- misfionskasten verfchlosien emlegen. Marienschloß, 29. Oktober 1879. Großh. Landeszuchlhaus-Direction. 7136) S criba. Temperatur i n Gießen. October 1879. 5) Reiserbesen, desgl, 6) Fenster- und Spieg'lglas, 7) Papier und sonstige Schreibma e- rialien (sind M»st-r einzusenden), Handel und Verkehr. Gießen, 4 November. Auf Dem heutigen Wochenmarkte kostete: Butter per Pfd. vH O,9o bis vH 1.07, Hühnereier per Stück 7 Käse per Stück 5—7 Kasematte per Stück 3 A, Erbsen 1 Liter 2u Linsen 1 Liter 22 Tauben das Paar 60—70,$, Hühner per Stück 0.65—0.90, Hahnen per Stück vH 0.55—0 80, Enten per Stück vH 1.30—70, Gänse vH 3—5.—, Kartoffeln per 100 Kilo vH. 5—7 —, Weißkraut, 100 Stück vH 2i/2—8, Zwiebeln per Ctr. 6—7, Milch per Liter 16 und 18 Ochfenfteisch 70 $ per Pfv., Kuh« und Rindfleisch 50 — 56 K-lbfleisch 50 — 54 Hammelfleisch 50 — 60 H, Schweinefleisch 60 Truthähnen per Stück 5 7 X Frankfurt, 3. Novbr. (Fruchtberickt.) Mehl Nr. 1 vH 43, Nr. 2 vH 41, Nr. 3 vH 35, Nr. 4 vH 31, Nr 5 vH 25, Roggenmehl % (Berliner Marke) JL 25 50, do. I (Berliner Marke) vH 23.50—24.—, do. II (Berliner Marke) 18.50—19.50. Weizen effektiv hiesiger ab Bahnhof hier vH 24—24.50, ab unserer Umgegend vH 23—23.50, do. fremder fe nach Qualität vH 24—24.50, Roggen, je nach Qualität vH 17.25—19.— Gerste vH In- 21, Hafer vH 13—15.-, Kohlfamen vH 26.00—27.50, Erbsen *0 Kühe und Rinder, 290 Kälber und 700 Hammel. Die Preise stellten sich: Ochsen 1. Qual. Mn (ft S** '1*8, «I ""» Etnini, “"b iHat s