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XVII. Die Hauptverhandlung. Von den bereits erwähnten Beschränkungen abgesehen, ist die Hauptverhandlung öffentlich und mündlich. Sie muß ohne Unterbrechung geführt werden, die Erholungspausen und den Zeitraum von einem Tag zum andern ausgenommen- Die gesetzlich nothwendigen Personen muffen fortwährend gegenwärtig sein. Der Angeklagte muß zugegen sein, sonst kann nicht verhandelt werden; es findet also ein Contumattalverfahren nicht mehr statt. Zulässig ist es nur noch, wenn die That mit Geldstrafe, Haft oder Einziehung bedroht ist, aber auch hier nur dann, wenn der Angeklagte im Sinne des Gesches „abwesend" ist (unbekannter Aufenthalt, tm Auslande u. s. w.). Es wird dann eine Ladung öffentlich ausgehängt und bet Nichterscheinen in contumaciam verfahren, wobei Verthetdiger und Angehörige für ihn eintreten und Rechtsmittel einlegen können. Zur Deckung der Kosten kann auf das Vermögen des Angeklagten (im deutschen Reiche) Beschlag gelegt werden. Ein ähnliches Verfahren findet gegen Wehrpflichtige statt, welche nicht auszufinden find. Kann gegen Abwesende keine Hauptverhandlung stattfinden, so doch das Verfahren zur Vorbereitung derselben. Es gelten dafür die Bestimmungen über die Voruntersuchung und für die Hauptverhandlung gegen Abwesende. Das Gericht kann einem Abwesenden, wenn es zweckmäßig erscheint, „sicheres Geleit" ertheilen; er darf dann beim Eintreffen nicht in Untersuchungshaft genommen werden. — Ein Angeklagter, auch wenn er nicht verhaftet ist, darf sich während der Hauptverhandlung nicht entfernen; das Gericht kann ihn sogar in Gewahrsam nehmen laffen. Hat er sich dennoch entfernt, so muß die Hauptverhandlung abgebrochen werden; nur wenn seine Vernehmung beendigt war und das Gericht seine Anwesenheit nicht mehr für erforderlich hält, darf die Hauptverhandlung zu Ende geführt werden. Wenn die Hauptverhandlung ohne Anwesenheit des Angeklagten vor sich gegangen war, kann derselbe binnen einer Woche die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nachsuchen, deren Voraussetzungen bereits erörtert worden sind. Die Anwesenheit des Angeklagten wird unter Umständen erzwungen (verschärfte Androhung, Zwangsvorführung, Haftbefehl). Die Leitung der Hauptverhandlung steht dem Vorsitzenden des Gerichts zu. Er öffnet und schließt die Sitzungen, bestimmt den Gang der Verhand- lungen, er vernimmt den Angeklagten und erhebt die Beweise, übt die Sitzungs- poltzei aus, er kann Jeden unterbrechen und das Wort entziehen. Die Leitung darf er keinem Beisitzer übertragen. Er handelt jedoch nur im Namen des Gerichts und ist an die Ansicht deffelben gebunden. Wird eine seiner An- ardnungen als unzulässig beanstandet (vom Angeklagten, Verthetdiger, Staatsanwalt oder einem beisitzenden Richter), so muß ein Gerichtsbeschluß entscheiden. Dies geschieht jedoch nur, wenn behauptet wird, die Anordnung verstoße gegen gesetzliche Bestimmungen. Auch der Vorsitzende wird, wenn er im Zweifel über eine Anordnung ist, einen Gerichtsbeschluß beantragen. Auf Verlangen muß der Vorsitzende den betsitzenden Richtern, dem Staatsanwalt und dem Verthetdiger, tu Schwurgerichts- und Schöffensachen auch den Geschworenen und den Schöffen gestatten, Fragen an die Zeugen und Sachverständigen zu richten, jedoch nicht, wie dies früher gestattet war, an den Angeklagten. Die Fragen an Letzteren müssen dem Vorsitzenden mitgetheilt werden und dieser legt sie ihm vor. Ebenso muß der Vorsitzende die Vernehmung der seitens der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten — nicht der von Amtswegen — geladenen Zeugen und Sachverständigen dem Staatsanwalt und dem Verthetdiger aus deren übereinstimmenden Antrag überlassen; es ist sonach das Kreuzverhör beschränkt, das früher — jetzt nicht mehr — auch in Betreff der Vernehmung des Angeschuldigten zulässig war. Wer das ihm eingeräumte Recht der Vernehmung und Fragestellung mißbraucht, dem kann es von dem Vorsitzenden wieder entzogen werden. Ebenso kann der Vorsitzende einzelne Fragen, wenn sie ungeeignet oder nicht zur Sache gehörig sind, zurückwetsen. Das Gericht entscheidet durch Beschluß darüber in allen Fällen, wo über die Zulässigkeit einer Frage Zweifel entstehen. Deutschland. Darmstadt, 30. August. Daö heute ausgegebene Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 37 enthält: 1. Bekanntmachung Großherzoglichen Staatsministeriums, den Erlaß von Bestimmungen über die Verladung und Beförderung von lebenden Thieren auf Eisenbahnen betreffend. 2. Bekanntmachung Großherzoglichen Staatsministeriums, die Aushebung der zwischen Hessen und 93aben getroffenen Vereinbarungen wegen Bestrafung der Forstfrevel und wegen kostenfreier Zustellung zwischen den beiderseitigen Gerichten betreffend. 3. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz, das Kirchengesetz wegen Abänderung des § 4 des Ktrchengesetzes vom 8. Januar 1876 über die Classification des Diensteinkommens der evangelischen Geistlichen betreffend. m. Darmstadt, 29. August. Bezüglich des den Ständen unterm 10. Januar d. I. zugegangenen Gesetzentwurfes, die allgemeine Bauordnung betreffend, zu dessen Vorberathung von der zweiten Kammer eine Special-Commission niedergesetzt wurde, werden nach und nach Desiderien aus interessirten Kreisen laut. So beabsichtigen, wie uns von beteiligter Seite mitgetheilt wird, die Geometer erster Classe des Großherzogthums eine Eingabe an die Stände, welche eine Zusatzbestimmung befürwortet, durch welche bei der Feststellung der Ortsbaupläne das Interesse der Gemeinden entsprechend gewahrt werden soll. In dem Entwurf der Bauordnung ist nämlich vorgesehen, daß in jeder Gemeinde nur auf Grund eines genauen Ortsbauplanes gebaut werden soll, welcher Ortsbauplan durch Geometer ober sonstige Sachverständige gefertigt werden darf. Die Eingabe führt nun des Näheren aus, wie bei Aufstellung eines Ortsbauplanes zwei Fälle in Betracht kommen. Entweder existirt in der Gemeinde nur eine Vermessung der Verwaltungsgrenzen (Gemarkungs- und Flurgrenzen), in welche die einzelnen Grundstücke und Gebäude nur skizzenweise eingetragen sind, oder es ist eine genaue Vermessung der Parcellen (Grundkataster) vorhanden. Im ersteren Falle ist das vorhandene Material unbenutzbar und es mußte seither fast ohne Ausnahme bei Aufstellung der Ortsbaupläne eine specielle Vermessung durch einen Geometer erster Classe ausgeführt werden. Ist jedoch schon Parcellen- vermessung vorhanden, so hat man, weil hierüber keine Normen bestehen, die Anfertigung der Baupläne öfters Kräften überlassen, welche die oft vor Jahrzehnten gefertigten Originalkarten der Geometer erster Classe mit den Fortführungsmessunyen zusammensetzten und so ohne Verständnis für einen genauen Zusammenhang im Großen ein Werk schufen, welches wohl zur Orientirung, nicht aber als Grundlage für die Pro- jectirung neuer Straßenlinien dienen konnte, noch eine die Eigenthumsverhältnisse nur übersichtsweise darstellende Genauigkeit besaß. Der Bautechniker projectirte dann seine Straßennetze auf den Plan und wenn die Absteckung dann nach dem unterdessen ministeriell genehmigten Plane erfolgen sollte, so fehlte die Uebereinstimmung mrt der Wirklichkeit: es wurde alsdann nicht mehr nach dem Plane, sondern nach der wirklichen Sachlage gebaut. Daß es hier ru Excessen wegen Ueberbauens, Geländeerwerbs u. s. w. kommen mußte, ist nach der Eingabe nicht weiter zu erwähnen: derartige Baupläne verfehlen ihren Zweck vollständig und- die dafür ausgegebenen Summen sind nutzlos vergeudet. Es ist daher nach Ansicht der Petenten diesem Uebelstande nur dadurch abzuhelfen, daß die Aufstellung der Ortsbaupläne nur solchen Technikern übertragen wird, welche mit allen geometrischen und trigonometrischen Aufnahmen vertraut sind und denen alle einschlägigen Kataster-Elaborate von Seiten des Großherzoglichen Katasteramtes eingehändigt werden können. Da sich nun alle diese Eigenschaften un gesetzlichen und auch praktischen Sinne nur auf die im Großherzogthum patentirten Geometer erster Classe vereinigen, so wollen dieselben das Ersuchen an die Kammer richten, dieselbe wolle in die Bauordnung einen Passus aufnehmen, wonach Ortsbaupläne nur von Geometern erster Classe ausgefertigt werden dürfen. Darmstadt, 1. Septbr. Das heute ausgegebene Großh. Regierungsblatt Nr. 38 enthält die Allerhöchste Verordnung, die Hypothekenämter und die Hypothekenbewahrer in der Provinz Rheinhessen, sowie einige mit der Führung der Register der Hypothekenbewahrer zusammenhängende Bestimmungen betr. Berlin, 28. August. Die gestrige Wochennummer der „Prov.-Corre- spoudenz" bringt einen Art'kel unter der Ueberschrift: „Die national-liberale Partei." Sie bestreitet darin den Vorwurf der „Nat.-Ztg.", daß sie darauf ausgehe, „die Mittelparteieu zu zerreiben, während in anderen Staaten die Regierungen sich glücklich schätzen, wenn sie eine große, besonnene und gemäßigte, in Abwehr aller Extreme zuverlässige und zu positivem Schaffen bereitwill ge Mittelpartei hätten bilden können." Sie behauptet dagegen und führt weuer aus, — die national-liberale Partei habe der Ausgabe einer „M'ttelpartei" durchaus nicht entsprochen und ihre Zerreibung sei auch nicht das Werk .er Regierung und Regierungspresse. Eine richtige Mittelpartei könne allerdings die werthvollste Siütze der Regierung sein, weil sie den öffentlichen Geist vor- bereitet für das. was die Regierung auf dem Gebiete ihres Handelns erstreben muß: näml'ch die naturgemäße Verbindung der berechtigten Gegensätze; allein die vornehmste Bedingung für das Wirken einer solchen Partei sei, „daß sie den Gegensätzen, die sie vereinigen will, gleiche Gerechtigkeit widerfahren läßt, daß sie das widerstrebenden Richtungen Entnommene und für nothwendig Erkannte mit gleicher Entschiedenheit betont." Demnach wäre die Aufgabe der national-liberalen Partei in Deutschland gewesen, wenn dieselbe eine Mtttel- partei sein wollte, die Pflege und Ausbildung der erhaltenden Kräfte sich mit gleichem Ernst angelegen sein zu lassen in den Schranken, bis zu welchen diese Kräfte unentbehrlich sind, wie auf der anderen Seite die Sicherung der Freiheit individueller und öffentlicher Bewegung. Eine Mittelpartei in diesem Sinne zu sein, dasür schien die national-liberale Partei durch ihren Ursprung, durch die Lage des Staates, in welcher sie sich bildete, wie durch die Bestand- theile, aus denen sie sich zusammensetzte, vor allen anderen Parteien angelegt; allein - sie hat diese Gerechtigkeit nicht festgehalten, sie hat sich einseitig dem fortschrittlichen Pol zugeneigt. In den seltenen Fällen, wo die conservativen Elemente der Partei den Ausschlag gaben, beeilten sich die fortschrittlichen, den betr. Beschluß als ein zeitweiliges Zugeständniß darzustellen, welches die Ge- sammtpartei nicht hindere, grundsätzlich auf dem einseitig liberalen oder fortschrittlichen Boden zu stehen. „Aber", so schließt der Artikel, „wenn es That- sache, daß die national-liberale Partei fich so wenig geeignet gezeigt hat, den Beruf einer Mittelpartei festzuhalten, so läßt sich eben deshalb das Bedürfniß nicht verkennen, daß die Bildung einer solchen Partei von Neuem versucht werde, zu welcher die bisherige national-liberale Partei durch geistige und politische Befähigung hervorragende und auch an Zahl nicht geringe Kräfte darbietet ; wenn von einer anderen bereits bestehenden Mittelpartei gesagt werden kann, daß ihre Aufgabe die Geltendmachung berechtigter Gedanken des Liberalismus in conservativen Kreisen ist, so bleibt sür's Erste noch Raum für eine andere Mittelpartei mit der Ausgabe, die für die Erhaltung der deutschen Nation und ihrer Cultnr unveräußerlichen conservativen Einsichten in liberale Kreise zu leiten." Berlin, 31. August. Die Dauer des Aufenthalts des Feldmarschalls Frhrn. v. Manteuffel in Warschau ist nicht bestimmt, dagegen wirb sich derselbe unmittelbar von dort aus zur Berichterstattung zum Kaiser begeben. ES heißt, der Marschall werde sich im Gefolge des Kaisers bei den Manöoern in Preußen und Pommern befinden. Ob auch bei dem Besuch des Kaisers in den ReichsUnden der Marschall den Kaiser begleiten wird, ist noch nicht entschieden. — Ueber den Geschäftsumfang des Berliner Postzeitungs-Amtes in dem Etatsjahr 1878/79 meldet die „Deutsche Verkehrs-Ztg.". daß das Amt mit 318 Zeitungsverlegern und 3685 Postanstalten in unmittelbarer Verbin- bindung und Abrechnung stand. Es wurden im Ganzen 77,698,198 Zeitungsexemplare, durchschnittlich täglich 212,872 Exemplare, und zwar in 10,000 Paketen mit 26 einspännigen und 14 zweispännigen Wagen vom Postzeitungs- Amte nach den verschiedenen Bahnhöfen und Berliner Postanstalten befördert. Davon mußten 43 pCt. in der Zeit von 2 bis 8 Uhr früh, 20 pCt. in den Stunden nach 5 bis lO1^ Uhr Abends, 37 pCt. auf die Stunden von 8 bis 3 Uhr Nachmittags verpackt werden. Es find dabei 164 Beamte und Unterbeamte beschäftigt. Berlin, 31. August. Durch die hiesige Preffe läuft ein Gerücht über eine angebliche Unterredung, welche Fürst Bismarck mit dem Amerikaner Kelley hatte. Letzterem war der Auftrag zu Theil geworden, der deutschen Goldwährung nach Kräften entgegenzuarbeiten, weil die Vereinigten Staaten, die im Besitze großer Silberminen sind, durch die Einführung dieser Währung und durch unsere damit verknüpften Silberverkäufe erheblichen Schaden erleiden. Die „Magdeb. Ztg." bemerkt zu demselben: „Wie wir dazu kommen sollten, durch Verschlechterung unserer Währung lieber selbst die größten Verluste zu übernehmen, damit Amerika nur ja keine solchen erleide, vermögen wir nun zwar allerdings nicht einzusehen; Kelley aber, der ein gewürfelter Bruder sein muß, hat dasür umsomehr Einsicht und sucht uns die Sache plausibel zu machen. Im Gespräch mit Bismarck leistete dieser Mann u. A. den schönen Satz: Deutschland hätte durch Aufhebung der Silberwährung den Fortschritt Amerikas gehemmt und die durch Einschränkung des Geschäfts bankerott gewordenen Kaufleut; und arbeitslosen Handwerker Amerikas zum Betrieb des Ackerbaues gezwungen und so die Concurrenz vermehrt, mit welcher Deutschland kämpse! Also wir ruiniren das amerikanische Geschäft; die ruinirten Kaufleute und arbeitslosen Handwerker werden — für Habenichtse ist dies nur ein Spaß — alsbald große Gutsbesitzer und bauen so viel Getreide, daß uns gehörig Concurrenz gemacht wird! Wir wiffen diese Witze in der That nicht sehr zu würdigen. Die amerikanische Schutzzollpolitik hat unserem Handel und unserer Industrie fast noch größere Wunden geschlagen, wie die russische, und wenn wir das Geschäft drüben etwas drücken, so zahlen wir nur heim, was uns geboten worden ist." — Bei der in Folge einer Verletzung beim Betriebe eines unter das Retchshastpflichtgesetz fallenden gewerblichen Unternehmens eintretenden Erwerbs' Unfähigkeit des Verletzten hat nach einem Erkenntniß des Reichsoberhandelsgerichts, UL Senat, vom 12 Juni 1879 der Betriebsunternehmer nicht nur die Pflicht zur nothdürstigen Unterhaltung des Verletzten, sondern zur vollen Entschädigung des durch die Verletzung entstandenen Vermögensnachtheils. Hat beispielsweise der Verletzte mehr durch seine Arbeit verdient, als in der Gegend zum Lebensunterhalt nothwendig ist, so ist die Entschädigung nach dem bisherigen verdienten Arbeitslohn zu berechnen. Hat er in Folge besonderer Bemühungen mehr verdient, als in der Gegend von Arbeitern seiner Kategorie in der Regel verdient wird, so ist auch dies bei der Festsetzung der Entschädigungsrente zu berücksichtigen. Der Kläger hat vom Verklagten an den Arbeitstagen bis zum Unfall 2,25 Lohn täglick bekommen. Die Behauptung des Verklagten, daß in der fraglichen Gegend 75 täglich zum Unterhalte des Klägers ausreichend seien, ist unerheblich, da er für den durch seine Erwerbsunfähigkeit eingetretenen Vermögensnachtheil zu entschädigen ist. Auch die Behauptungen des Verklagten, daß in der fraglichen Gegend der gewöhnliche Tagelohn 1,25 und aus längere Zeit 75 nicht überschreite, die Gelegenheit, 2,25 Jl. zu verdienen, 3 Monat nach dem Unfälle aufgehört habe, ist nicht entscheidend, da Kläger nicht an die Gegend gebunden war und sich lohnendere Arbeit als die gewöhnliche verschafft hatte. Rußland. Petersburg. Ueber die Hinrichtung der politischen Verbrecher in Odeffa schreibt man dem „Pet. Her." unterm 22. v. M. von dort: Die Delinquenten wurden heute Nacht um 1 Uhr aus dem Bezirksgerichtsgebäude nach dem städtischen Gefängniß übergeführt. Daselbst angelangt, wurde jeder Einzelne in einer besonderen Zelle untergebracht. Die Frage des Gefängniß- aufsehers, ob sie etwas zu sich nehmen wollten, verneinten sie und verlangten nur, sich zu Bett begeben zu dürfen. Auch wiesen sie jeden geistlichen Zuspruch zurück. Mit Ausnahme des Joseph Dawidenko hatten dieselben einen ziemlich ruhigen Schlaf, und als um 6 Uhr Morgens der Henker anlangte, mußten sie erst geweckt werden. Nachdem einem Jeden ein Glas Thee gereicht worden, nahm der Henker deren Umkleidung vor, wobei sie ihn ruhig gewähren ließen. Geistliche Tröstung wiesen sie auch diesmal energisch zurück. Inzwischen hatte sich vor dem Gebäude und auf dem ganzen Weg, den der Zug nehmen mußte, sowie aus dem 6 Werst von der Stadt entfernten Richtplatze eine Menschenmenge von ungefähr 50,000 Personen aller Stände eingefunden, welche ruhig der kommenden Dinge harrten. Um halb 9 Uhr fuhr der Henker in Begleitung zweier Polizei -Ofstctere und eines Piquets Kosaken in einem geschloffenen Wagen nach üem Rennfelde, und unmittelbar darauf bestiegen die Delinquenten den im Hofe vorgefahrenen Armsünderkarren. Derselbe, zweirädrig mit blos einem Sitze, setzte sich, umgeben von einer Compagnie Kosaken, in Bewegung; vor demselben marschirte Infanterie unter Trommelschlag ; er langte einige Minuten vor 10 Uhr aus der Nichtstätte an. Die Delinquenten konnten, da sie mit dem Rücken nach vorn saßen, die drei Galgen nicht sehen. Als der Karren jedoch durch das Carre fuhr, drehte sich Dawidenko um und machte seine Gefährten auf die Galgen aufmerksam, worauf dieselben lachend um sich blickten. Beim Galgen blieb der Karren stehen. Der Henker sprang hinauf, band einen nach dem andern los und übergab dieselben seinen Knechten. Nun wurde den Delinquenten das Todesurtheil nochmals verlesen und dieselben dann dem Henker zur Vollstreckung des Urtheils überwiesen. Dieser bemächtigte sich derselben rasch, zog mit Hülfe seiner Gefährten einem Jeden einen weißen Kittel an, band ihnen die Hände nach vorn und hieß ste voneinander Abschied nehmen. Dies thaten sie aber ebenso wenig, als sie sich um den sich ihnen nähernden Geistlichen kümmerten. Auf ein Zeichen fingen die Trommeln zu wirbeln an, ein Verbrecher nach dem andern betrat das Schaffst und nach einer Viertelstunde war Alles vorbet. Leirgraphlsche Depeschen. Waguer's telegr. U»rresp»uveuz> Bareck». Berlin, 1. Septbr. Der Kaiser und die Katserin sind gestern Abend von Babelsberg nach Berlin übergesiedelt. Dieselben besuchten heute Vormittag gemeinsam bie Kunst- unb bie Gewerbe-Ausstellung. Der Kaiser empfing Nachmittags die Minister v. Bülow unb Maybach unb ertheilte bem chinesischen Gesandten Li-fong-pe, welcher seine Creditioe überreichte, Antrittsaudienz. Die Kronprinzessin ist heute Nachmittag via Leipzig unb München zum Kurgebrauche nach Steiermark abgereist. Frankfurt a. M., 1. Septbr. Das Schwurgericht sprach in heutiger Sitzung die Angeklagten Hiljenbeck unb Treulieb bes versuchten Morbes unb Raubes an bem Gelbbriesträger Tafel schuldig. Demgemäß wurden Hil- senbeck zu 14jähriger, Treulieb zu 12jähriger Zuchthausstrafe, Beide zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verurtheilt und die Zulässigkeit der Stellung unter Polizeiaufsicht auf 10 Jahre gegen Beide ausgesprochen. Konstantinopel, 1. Septbr. In der gestrigen Conserenz bezüglich der griechischen Frage antworteten die türkischen Bevollmächtigten auf die von den griechischen Vertretern in der ersten Conferenz verlesene Declaration. Wie versichert wird, wurde von den türkischen Bevollmächtigten das 13. Berliner Congreß-Pcotokoll als Grundlage der Verhandlungen acceptirt. Berlin, 1. Septbr. Gegenüber der Meldung mehrerer Zeitungen von einer angeblich politischen Tragweite der Mission des General-Feldmarschalls v. Manteuffel, sowie der Mittheilung die Sendung sei in Uebereinstimmung mit dem Fürsten Bismarck erfolgt und derselben ein lebhafter telegraphischer Verkehr zwischen dem Reichskanzler und Herrn v. Manteuffel vorausgezangen, bemerkt die „Nordd. Allg. Ztg.", daß nach ihren Nachrichten diese Angaben aus Erfindung beruhen. Paris, 1. Septbr, Abends. Der Transportdampfer „Var" mit Amnestirten ist heute früh im Hafen von Vendres eingetroffen. Die Bevölkerung enthielt sich jeder Demonstration. Wien, 1. Septbr. Der „Polit. Corresp." wird ans Belgrad von heute gemeldet: Der Fürst genehmigte den Abschluß der österreichisch-unga- risch-serbischen Eisenbahn-Convention ans Grundlage des in Wien vereinbarten Entwurfs. Sobald Seitens Oesterreich-Ungarns die Einladung zu definitiven Verhandlungen eintrifft, werden bit serbischen Bevollmächtigten ernannt werben. — Der Abschluß bes Vertrags zwischen Serbien unb ber Staatsbahn über ben Bau ber serbischen Bahnlinien erfolgt nach Rückkehr ber Staatsbahn- Commission von ber Bereisung ber Trace in ben neuen serbischen Gebieten. Die Delegirten ber Staatsbahn erhielten vom Fürsten hierüber Zusiherungen. — Der Fürst von Bulgarien trifft am 7. d. zu einem zweitägigen Besuche bes Fürsten Milan in Nisch ein. Lokales. Gießen , 2. September. Tagesordnung für die Stadtverordneten - Sitzung am Donnerstag den 4. September 1879, Nachmittags 4 Uhrr 1. Pflasterung eines Uebergangs auf bet Grünberger Chaussee. 2. Straßcnanlagc zwischen Neustadt und Neichensand. 3. Gesuch des Metzgermeisters Friedrich Möhl um Erlaubniß zur Anlegung eines Treppentritts. 4. Gesuch des Gastwirths tzmil Lotz um Erlaubniß zur Anlegung von Treppentritten. 5. Gesuch des M. Rosenthal um Erlaubniß zur Erbauung eines Stalles. 6. Gesuch des Johannes Bender um Erlaubniß zur Erbauung eines Stalles. 7. Gesuch des Johannes Schleuning um Erlaubniß zur Vornahme von Bauveränderungen. 8. Gesuch der Emil Pansch Wittwe um Erlaubniß zur Vornahme von Bauveränderunzen. 9. Gesuch des Alexander Meyer um Erlaubniß zur Errichtung eines Anbaues. 10. Straßen Reinigung betr. 11. Die innere Einrichtung der neuen Mädchenschule. 12. Straßenbeleuchtung betr. 13. Gesuch des Metzgermeisters Balthasar Schmidt um käufliche Ueberlassung städtischen Geiändes. 14. Kostendecreturen. 15. Die Oberhessischen Eisenbahnen betr. Gießen, 2. September. In anerkennenswerther Liberalität hat die Direction der Oberhess. Eisenbahnen den Besuchern der Ausstellung des Oberhess. Obst- und Gartenbau. Vereins am 6. bis 9. September in Wenzel'- Garten auf ein einfach gelöstes Gisenbahn- btllet freie Rückfahrt innerhalb zweier Tage gewährt, wenn das Billet im Ausstellungslocal abgestempelt worden ist. Hoffentlich wird eine gleiche Vergünstigung »on Setten der Main-Weser- und Köln-Gießener Bahn zu erwarten sein. — Em Gang nach Wenzels Garten belehrt den Beschauer, welche Dimension die Ausstellung einnehmen wird. Die große Halle ist fertiggestellt und üben momentan die diversen Gärtner ihre Kunst in Ausschmückung derselben. Die Mitte des großen Spielplatzes wird von Teppichbeeten, Felsenpartien eingenommen und versprechen hier die Anlagen ganz reizend za werden. So wurde uns mitgetheilt, daß allein ein hiesiges Haus (kein Gärtner oder dergl.) seinen Gärtner mit ca. 2500 Pflanzen ausstellen läßt. Ferner hat die renommirte Thonwaaren-Fabrtk von I. Bertram in Siegburg, welche auf den beiden großen Ausstellungen in Antwerpen und Amsterdam im Jahre 1877 mit bem ersten Preis prämnrr wurde, sich mit einer schönen Collection imttirter Baumstamm- Blumentöpfe^c., welches eine Specialität dieser Fabrik ist, angemeldet. Behalten wir so schönes Wetter wie der gestrige und heutige Tag, so dürften wir einen großartigen Fremdenzufluß in unserer Stadt zu erwarten und das Ausstellungs-Comitee eine hübsche Einnahme zu verzeichnen haben. — Verhaftet wurde gestern eine Frauensperson wegen Wäsche-Diebstahls und ein Bürschchen von 15 Jahren wegen unbefugten Mitnehmens von Stallhasen. — Die hiesigen Armen dürften ein Geschenk von 100 .,4L anläßlich des Synagogen- Einbruchs zu erwarten haben, indem ein hiesiger wohlhabender Jsraelite am Morgen ber That obige Summe den Armen versprochen, wenn die Einbrecher ermittelt würden. Da dieses nun geschehen, wird jedenfalls das gegebene Worr auch eingelöst werden. — Dem Vernehmen nach ist der Cassaschrank, welcher der israelitischen Religionsgemeinde trotz diebischer Versuche seinen Inhalt bewahrte, von der bekannten Firma Rudolph Wolff in Gießen und Lang-Göns. Vermischtes. Kirn a. d. N., 28. August. Wie vor vier Jahren durch die Wasserfluth, so waren wir in der letzten Nacht durch eine Feuersbrunst bedroht, die bei dem herrschenden starken Winde leicht der ganzen Stadt hätte verderblich werden können. Nur dem energischen Einschreiten der hiesigen freiwilligen Feuerwehr, dem günstigen Umstand, daß der Hahnenbach ganz nahe an der Brandstätte liegt, und dem rechtzeitigen Nachlassen des Windes verdanken wir die Verhinderung eines weiteren Umsichgreifens des Feuers. Das Feuer entstand aus unbekannter Veranlassung in einer mit Heu gefüllten, in der Mitte eines Häuservierecks dicht am Markt liegenden Scheune. Es hatte, noch ehe. die Löschmannschaften zur Stelle sein konnten, bereits die umliegenden Stallungen und die Dächer von fünf Wohnhäusern ergriffen, die dann auch mehr oder weniger vollständig abgebrannt sind. Von da ab machte das Feuer keine Fortschritte mehr. Ein ganz besonderes Lob gebührt der hiesigen Damenwelt, die unerschrocken und sich selbst nicht achtend, sich mit edlem Sinn und regem Eifer an dem schweren Löschwerke bethetligte. Die Häuser waren meist versichert. Auch heute Morgen noch schlagen trotz des leichten Regens überall Flammen in die Höhe und sieht man in den Trümmerhaufen das Heu roth glühen. Jedoch bemüht sich die Feuerwehr emsig, auch die letzte Gefahr zu beseitigen. 18lt« 16 - "Ä * ?r, B b|e 1 (i ihren 5647) Dm «iS i. Oct* \ m 822 JL R H mbmdm. M» bch-W Äter AM-- Ahm Ml« «in unb ber Eich, m?4 Gi Ptrtaf । sowie i Die hierin nk laße beö Wilhn weilen unb <£Ranl Zimmer - Einrichti IrhinM Dü fämmtliche ftlelbun feuergewebre) unb Slitttood versichert werben ein Mettheil ber f > Hieraus km Mobilien zur 9 am 9. Sept Siidjen, ©tatuttl 200 Delgtmälben Donnerst "s 10 voM MMien. SämMche b'st-n 8uMe. 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Gießen, den 1. September 1879. Großherzogliches Universitäts-Rentamt. Feilgebotenes. Frisch abgek. Schinken, ächt Gothaer Cervelat- Frankfurt, 1. Septbr. Der heutige Viehmarkt war gut befahren. Angetrteben waren ca. 400 Ochsen und Stiere, 250 Kühe und Rinder, 200 Kälber und 230 Hammel. Die Preise stellten sich: Ochsen 1. Qual. A 66—68, 2. Qual. A 60—63, Kühe und Rinder 1. Qual. A- 58—61, 2. Qual. A 51—54, Kälber 1 Qual. A 50—53, 2. Qual. 46—48, Hämmel 1. Qual. A 55—60, 2. Qual. A 50—54 per 100 Pfd. Schlachtgewicht. Schweine das Pfund 60-62 Frankfurt, 1. Septbr. (Fruchtbericht.) Markt sehr ruhig, Preise zu Gunsten der Käufer. Weizen hatte immer noch nicht den erwünschten regen Umsatz, einerseits fehlt cs an Zufuhren in beliebter neuer Waare, andererseits verhindern die hohen Forderungen für Wetterauer Wetzen größere Abschlüsse, ab Unserer Umgegend von A 22.50—25 bezahlt, fremder nichts gethan. Roggen ruhig, die zweite Hand verkauft Rtkolajeff bis A 13.25. Gerste in feiner Waare in steigender Tendenz und über Notiz bezahlt. Hafer nur Detailhandel. Raps still von A 22.50—24 je nach Qualität. Am Mehlmarkt keine Aenderung. Futterstoffe verlassen. — Heutige Preise: Mehl Nr. 1 A 41, Nr. 2 A 39, Nr. 3 A 33, Nr. 4 A 29, Nr. 5 A 23. Noggenmehl % (Berliner Marke) A 23 50, do. I (Berliner Marke) A 21.50—22.—, do. II (Berliner Marke) A 16.50—17.50. Weizen effektiv hiesiger ab Bahnhof hier A 23, ab unserer Umgegend A 22.25—50, do fremder je nach Qualität A 21—23.—, Roggen, je nach Qualität A 13.25—16.—, Gerste A 17.50—19 50, Hafer A 14.50—16, Kohlsamen A 22.50-24 50, Erbsen A 19—27, Wicken A 14-16, Linsen A 17—36, Bohnen, weiße, A 19.50, Noggenkleie A — Weizenkleie, grobe und feine A —, Rüböl, detail, A 62. Stimmung ruhig. Hauptsächlich gefragt war: —. Dringend offerirt: —. (Die Preise verstehen sich sämmtlich per 200 Pfund Zoügewicht = 100 Kilo.) 5636) Ein noch im guten | Zustand befindlicher kupfer ner Dampfkessel, 77S Liter enthaltend, steht preiswürdig ru verkaufen. Wo? sagt die Exped. d. Bltts. Loose mr Kandes-Gewerbe-Ausstellung in Offenbach a./M. ä A 1 pr. Stück bei (5±63 Wilh. Balser, Kirchenplatz. NB. Empfohlen für Frankfurt a. M. Rheinische Weinstube!! Restaurant. Zeildurchbruch. 48 Breite Hasse 48 Meichgarten. Handel und Verkehr. Gießen, 2. Septbr. Auf dem heutigen Wochenmarkte kostete: Butter per Pfd. A 0,80 bis A 1,10, Hühnereier per Stück 5 Käse per Stück 4-11 Kasematte per Stück 3 H Erbsen 1 Liter 18 X Linsen 1 Liter 20 H, Tauben das Paar 60 Hühner per Ltück A 6.85, alte Hahnen, per Stück A 1,-, junge Hahnen, per Stück 65 Enten, per Stuck Jz 1 50, Gänse A- —, Kartoffeln per 100 Kilo A 6, Zwiebeln, per Centner A 8, Milch A Wer 16 u. 18 4, Och,-nfl-i,ch 7° H P°r Pfd, Kuh. und Rindfleisch 50-60 S,, Statt- fletsch 40-48 Hammelfleisch 60—70 Schweinefleisch 60 H. Grummetgras - Versteigerung. Freitag den 8. September, von Morgens 10 Uhr an, soll das Grummetgras von den hiesigen Gemeindewtesen auf Ort und Stelle versteigert werden. Der Anfang ist zur bestimmten Stunde auf der Weidwiese zu Erbach. Garbenteich, am 1. Septbr. 1879. Großh. Bürgermeisterei Garbentetch. 5695) Schwarz.__________ Jeikgeöotenes. Hafer von 2 Aeckern ist auf dem kaufen. (5660) 3 Blitz. Für Aerzte. 5647) Durch Wegzug des hiesigen Gemeindearztes ist deffen Stelle His 1. October I. I. anderweitig zu besetzen. Mit derselben ist ein Gehalt von 822 Aa 86 H incl. Wohnungsvcrqütung und Gehalt als Leichenbeschauer verbunden. Lusttragende werden hiermit gebeten, ihre Anmeldungen, in welchen Zeugniffe beigeschloffen sein sollen, bis längstens den 15. September bei unterzeichneter Stelle einzureichen, wo auch die Bedingungen zu erfahren sind. Nähere Auskunft wird der bisherige Gemeinde-Arzt Herr Carillor hier und der frühere, Herr Dr. Scriba in Offenbach, bereitwilligst ertheilen. Eich, am 24. August 1879. Großh. Bürgermeisterei Eich in Rheinheffen. M e n g e r. TVT i» aJj wenn die Etiquette den Namenszug J. v. Liebig ia JA! Ul UCfll blauer Farbe trägt. 5702) Ein Familienlogis ist zu ver- miethen und gleich zu beziehen. G. Fischer, Muhlgasse. — Ueber das Turnen der Mädchen schreibt das „Wests. Dolksbl.": Wenn es denn eridjcint den „deutschen Jungfrauen" Turnunterricht zu ertheilen, so möge man, um L r^uK7U-fr°u°n^,u kräftigen, 1) si- an ben Waschkübel st°ll.n, um bl. Arm- wnfiFdn *u stärken; 2) ihnen ein Plätteisen in die Hand geben, um die Hanteln zu ersetzen; fie mit dem Kehrbesen „Stabübungen" machen lassen; 4) um die Gelenkigkeit der Finger ku » T« fu täglid) ein paar Stunben rum Slr.ck.n .nh.lt«. ; 5) .Mich sie beim Ab,- tnrtenhn Eramen am Knettrog arbeiten lassen. — Diese Gymnastik ist von einer wunderbaren Wirkung Wenn die Jungfrauen später Gattinnen werden, bezaubern sie den Herrn Gemahl vollständig mit ihren „turnerischen Fertigkeiten". — sKein Wunder.) Auf einem aus Jena als unbestellbar zuruckgekommenen Brief befand sich die Bemerkung, daß die verstorbene Adressatin selbst mit polizeilicher Hilfe nicht zu ermitteln gewesen." 5653) Der mittlere Stock meines neuen Hauses, 6 Zimmer, ist zu vermiethen. ___________Th. Wode. 5322) Möblirte Zimmer (auch feine). ______Weinsaal. 5287) Ein Familienlogis zu vermiethen per 1. December oder früher un Hinterhause des Darmstädter Hauses. 4887) In der Nähe des Cöln-Gießener Güterbahnhofs sind 2 Familienlogis mit abgeschlossenem Corridor und je aus 5 Zimmern nebst Zubehör bestehend zu vermiethen und alsbald beziehbar. Näheres bei I. Blitz. 0. R. Textor, Brandgasse. 5594) Als äußerst dauerhaft und solid empfehlen: Draht-Kinderkämme in schöner Ausstattung und gefälliger Fayon Moritz Gregori # Sohn. Einmachfässer in allen Größen stets vorräthig. Reparaturen werden rasch und aut ausgeführt. (5146 Emil Schmall, Frankfurter Hof. I Verkauf einer Mita zu Bad-Nauheim, sowie des gesummten Inventars. Die hier in nächster Nähe der Bäder und des Bahnhofs gelegene zum Nach- lliste des Wtlhem Küstner gehörige Billa, bestehend aus zwei Stockwerken und Mansarden mit bequemer und allen Erforderntsten entsprechender Zimmer-Einrichtung nebst dazu gehöriger Stallung und Wagenremise soll letztmals , Dienstag, den 9. September l. I.,! Vormittags 9l/2 Uhr, versteigert werden und wird der Zuschlag sofort ertheilt. Zahlungsbedingung: ein Viertheil der Kaussumme alsbald, der Rest in dreijährigen Terminen. Hierauf kommen sämmtliche zum Nachlaß des rc. Küstner gehörigen Mobilien zur Versteigerung und zwar: e am 9* September, alsbald nach der Versteigerung der Villa: sämmtliche Kleidungsstücke, Jagdgeräthschaften (darunter Lefaucheux und Central- feuergewebre) und fämmtlicke Haus-, Küchen- und Gartengeräthschaften; sodann Mittwoch, den 10. September, von Morgens 9 Uhr ab: die Zimmer-Einrichtungen, bestehend in antiken Schränken, Spiegeln, eingelegten Tischen, Statuetten, Standuhren, Vasen in Porzellan und Marmor, circa 200 Oelgemälden und Oeldruckbildern und Teppichen, sowie Donnerstag, den 11. September, von Morgens 9 Uhr ab: Z bis 10 vollständige Betten, ein- und zweischläfrig, und alle sonstigen Sämmtliche zum Verkauf kommenden Gegenstände befinden sich noch im besten Zustande. Bad-Nauheim, den 29. August 1879. Großherrogliches Msgericht Dad-Nauheims 5690)Schutt. Kaffee von 1 bis