000 Knaben Me bleibe, Mjjen '"rn Turn- 'r föihprfi*. jtr* 177. Samstag den 2 August 1878. Mchener ^n^eiger Allieigc- md Amtsblatt für den Kreis Gießen. Medacttorr-birreau r yxpedittonsdureau r Schulstrahe B. 18. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Preis viertAjährlich 2 Mar? 20 Pf. mit Bringerlohk. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mar? 50 Pf. )r,_ Hinmit 11 i'i hohem en Kinder Mang be8 geehrten lOeiie Bitte, ^er solchen Wollend zu tßehenden be» irente hiesige Kstplahe von ein Eintritts- lite Hosfnung und dadurch nt erleichtern angenommen. • Wirtschaft dtverordneten bnunyn wird itheilt werden. läster Bramm. mr. Mehrer Buchhändler Lebrer jung. Br. Löwe ^dotozrn^ VJeiffenbach. inj. irazot jebbt ur und gegen chstli frei- Uhr. eil. (5026 tzias Li« 1 18 Pfg' well* UeT ßT, eg.N'U-- luße. »**s ?s«* Amtlicher T - e i 1'. Gießen, am 26. Juli 1879. Betreffend: Die Bildung der Schöffengerichte und der Schwurgerichte. Der Größtmögliche Stadtrichter des Stadtgerichts Gießen an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des künftigen Amtsgerichts Gießen. Zu Nr. 10 meines Ausschretbens vom 8. v. Mts. setze ich Sie in Kenntniß, daß nach Erlaß des Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 25. l. Mts. die Bürgermeister und Beigeordneten nicht zu den im § 34, Nr. 6 des Gerichtsverfaffungsgesetzes erwähnten gerichtlichen und polizeilichen Vollstreckungsbeamten zu rechnen sind._______________________________Langsdorfs.______________________ PfarrConferenz. Mittwoch den 6. August: Psarr-Conserenz aus dem Schiffenberg. Gießen, den 31. Juli 1879. Strack. Dekan. politisch Die neue Justizorgarrifation. IX. Die Entscheidungen und deren Zustellung. Früher verstand man unter „Entscheidung" das Urtheil. Im neuen Verfahren ist der Begriff erweitert; man versteht darunter alle Verfügungen und Befehle des Gerichts. Alle Entscheidungen muffen denen, die sie angehen, mttgethetlt werden. Sie werden entweder in der Verhandlung den Anwesenden verkündet und motivtrt, wobei auf Verlangen Abschrift ertheilt wird oder „zugestellt" (insinuirt). Die „Zustellung" ist für die alten preußischen Provinzen und einige kleinere Bundesstaaten mit einem durchaus neuen Verfahren verbunden. Es ist das Institut der „Gerichtsvollzieher" aus den Rhetnlanden übernommen worden. Der Gerichtsvollzieher ist ein öffentlicher Beamter, der nicht nur berufen ist, die Befehle des Gerichts zu vollstrecken, sondern auch auf directes Anrufen einer Partei etnzugreifen. Er hat die Zustellung in Strafsachen wie in Sivil- sacken; er übermittelt Schriftstücke der einen Partei der andern; man kann durch ihn, z. B. in der Privatklage, ohne Anrufen des Gerichts Zeugen laden lassen. Geht eine Partei (mündlich oder schriftlich) den Gerichtsvollzieher um eine Zustellung an, so muß sie mit dem Original des zuzustellenden Schriftstücks dle der Anzahl der Personen entsprechende Zahl von Abschriften überreichen. Auf den Schriftstücken ist bie Zeit der Uebergabe zu vermerken und auf Verlangen den Parteien zu bescheinigen. Die Abschriften beglaubigt der Gerichtsvollzieher; sind sie von einem Anwalt übergeben, der Anwalt; stammen sie vom Gericht, der Gertchtsschreiber. Das Gesetz regelt die Zustellung an gesetzliche Vertreter, Behörden, Gemeinden, bei Soldaten (an den Com- pagnte-Chef), an Generalbevollmächte, Procuristen u. s. w. Im Civilproceß kann einer nicht im Gerichtsbezirk wohnenden Person aufgegeben werden, daß sie eine im Bezirke wohnende Person bezeichne, an welche die Zustellung erfolgt. Zustellungen können dem Adressaten übermittelt werden, wo er auch an» getroffen wird. Hat er aber an dem betr. Orte Wohnung oder Geschäftslocal, so ist eine außerhalb erfolgte Zustellung nur gtltig, wenn die Annahme nicht verweigert wird. Wird er in der Wohnung nicht angetroffen, so erfolgt die Zustellung an einen zur Familie gehörigen erwachsenen Hausgenossen, event. an dienende Personen, an den Hauswirth oder Vermiether. Ist dos nicht ausführbar, so wird das Schriftstück auf dem Amtsgericht, auf der Postanstalt, beim Gemeinde- oder Poltzeivorsteher niedergelegt, eine Anzeige darüber an der Thür der Wohnung befestigt, auch, wenn möglich, zwei Nachbarsleuten bekannt gemacht. Der Adressat muß sich dann, wenn er die Niederlegung erfährt, das Schriftstück abholen. Bet grundloser Verweigerung der Annahme eines Schriftstückes läßt es der Gertchtsschreiber zurück und beschetntgt dem Auftraggeber die Verweigerung. Eine Zustellung an Sonn- und Festtagen darf nur mit richterlicher Erlaubniß stattfinden, welche der Gerichtsvollzieher dann zur Legitimation schriftlich erhält. Der Gerichtsvollzieher stellt über die Zustellung auf dem zuzustellenden Schriftstück eine Urkunde aus. Die Urkunde muß enthalten: Ort und Zett der Zustellung; die Bezeichnung des Gerichts oder der Person, für welche zugcstellt wird, der Person, an welche zugestellt wird, der Ersatzperson, welcher die Zustellung übergeben ist, nebst Angabe des Grundes, welche bet Abwesen- hett des Adressaten zur Zustellung ermächtigten; im Falle der Verweigerung ein Vermerk darüber, sowie über die Zurücklassung des Schriftstücks; die Bemerkung über Uebergabe der Abschrift des zuzustellenden Schriftstücks und der Zustellungsurkunde; endlich die Unterschrift des Gerichtsvollziehers. Im Civtlproceß ist die Zustellung durch die Post zulässig; sie kann auch von Anwalt zu Anwalt erfolgen. Der Gerichtsvollzieher hat den Brief mit Geschäftsnummer und Dienstsiegel zu versehen; für den Postbeamten gelten bei der Zustellung dieselben Vorschriften, wie für den Gerichtsvollzieher. Bet unbekanntem Aufenthalt einer Partei kann die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Diese besteht darin, daß die beglaubigte Abschrift des zuzustellenden Schriftstücks zwei Wochen lang an die Gerichtstafel geheftet wird. Ist eine Ladung darin enthalten, so erfolgt die Publica- tton eines Auszugs zweimal in den zur amtlichen Publication bestimmten Zei- er Hheit. tungen, sowie einmal im deutschen Reichsanzetger, und erst einen Monat nach der letzten Publication gilt die Ladung als erfolgt. Bet Ladung eines Be- schuldigten im Strafverfahren ist die Zustellung, wenn sie sonst erfolglos ist, erst geschehen, wenn ihr Inhalt durch ein vom Richter zu wählendes deutsches oder ausländisches Blatt bekannt gemacht ist und seit Publication zwei Wochen verflossen sind. Die vorgeschrtebenen Formen müssen erfüllt sein, wenn tue Zustellung rechtsverbindlich sein soll. Keine Partei kann in Folge nicht gesetz- mäßiger Zustellung ein Nachtheil erwachsen. Deutschland. Darmstadt, 31. Juli. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: Am 22. Juli dem Rechnungsrath Friedrich Bopp die Stelle des diesseitigen Mitgliedes der Direction der Main-Weser-Bahn zu Kassel mit dem Amtstitel „Regierungsrath" zu übertragen. Darmstadt, 31. Juli. Seine Königliche Hoheit der Großherzoz haben allergnädigst geruht: Am 22. Juli den Gerichtsaccessisten Hermann Metz aus Darmstadt unter die Zahl der Advocaten und Procuratoren bei dem Hofgerichte der Pro- vtnz Starkenburg aufzunehmen. Mainz, 29. Juli. Im Brauhause zur „Stadt Frankfurt" sollte Samstag Abend eine, von Setten eines früheren Mitgliedes der soctaldemo- kratischen Arbeiterpartei eingerufene Versammlung abgehalten werden. Das Großh. Kreisamt als vorgesetzte Behörde hat heute den betr. Herren die Mit- thetlung zugehen lassen, daß auf Grund des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Soctaldemokratie, § 9, Abs. 2, die beabsichtigte Versammlung nicht abgehalten werden dürfe. Berlin, 29. Juli. Wie weit die Tragfähigkeit des Patentschutzes reicht, hat gestern ein Ereigniß auf der jetzt auf Tivoli tagenden „Internationalen Müller-Ausstellung" bewiesen. Herr Fr. Wegmann aus Zürich, Erfinder der durch Patent geschützten Porzellan-Walzenstühle, welcher durch Herrn Dr. Sellnick in Leipzig eine vollständige gangbare Mühle auf der Ausstellung im Saale rechts aufstellen ließ und Seitens des Comitös mit der goldenen Staatsmedatlle gekrönt wurde, ließ gestern Porzellan-Walzenstühle der Herren 1) Gebrüder Seck, Maschinenfabrik, Dresden, 2) Weber u. Bünzli, Maschinenfabrik, Uster, Schweiz, 3) Beyer fröres, Parts, 4) Marx Friedrich, Maschinenfabrik, Plagwttz, Leipzig, 5) Wilhelm Braun, Karlsbad, welche als Patentverletzungen angesehen werden, auf Veranlassung der Königlichen Staatsanwaltschaft im Beisein eines Crtmtnal-Commissärs, des gerichtlichen Sachver- ständigen Herrn Pütsch, sowie des Patentanwalts und Ctvil-Jngenieurs, Herrn G. W. von Nawrocki mit Beschlag belegen. — Die ganze Angelegenheit erregte großes Aufsehen. . Berlin, 30. Juli. Die Mittheilungen einiger Blätter über das.pubü- ctrte Erkenntntß des zweiten Kriegsgerichts in Sachen des „Großen Kurfürsten" ist ungenau. Es sind wegen fahrlässiger Herbeiführung der erheblichen Be- schädigung und des Unterganges eines Schiffes, sowie wegen fahrlässiger Tödtung vernrtheilt worden: der Contre-Admiral Bätsch als Ehef des Panzergeschwaders zu 6 Monaten Gefängntß und der Capitän-Lieutenant Klausa als wachthabender Officter auf dem „König Wilhelm" zu 1 Monat Gefängniß. Dieses Erkenntntß ist vom Kaiser und König bestätigt, aber die gegen die Der- urthetlten erkannte Gefängntßstrafe aus Gnade in Festungshaft von gleicher Dauer umgewandelt worden. Der Capitän z. S. und früherer Commandant des „König Wilhelm", Kühne, ist dagegen im ersten Kriegsgericht fretge- sprochen worden. Das dritte Kriegsgericht gegen den Capitän z. S. und ehemaligen Commandanten des „Großen Kurfürsten", Grafen v. Monts, wird gegen den 10. August im hiesigen Admiralttätsgebäude stattfinden; es wurde bereits früher anberaumt worden sein, wenn nicht noch Modelle des „Großen Kurfürsten" hätten angefertigt werden müssen, an denen man den Mitgliedern des neuen Kriegsgerichts klar machen will, warum einmal durch das Unterlassen des Schlteßens der wasserdichten Abthetlüngsverschlnsse (Compartments) auf dem Panzerschiffe der Untergang desselben beschleunigt und dann durch die Ueberfüllung des Wallganges mit Gegenständen, die nicht dahin gehörten, der Verkehr auf dem Schiffe gehemmt und dadurch die Rettung der Officiere und Mannschaften erschwert worden sei. Dies sind bekanntlich die beiden Anklage- punkte gegen den Capitän z. S., Grafen v. Monts. (So viel wir wiffen, ist es überhaupt nicht bewiesen, daß die wafferdichten Abtheilungen geöffnet gewesen seien, ja, es ist Grund zur Annahme vorhanden, daß dies nicht der Fall gewesen) (Köln. Ztg.) Krankreich. Paris, 29. Juli. Professor de Margerie, einer der drei Abgeordneten der katholischen Universität von Lille, gab dem Senatsausschuffe zu verstehen, daß, wenn das neue Universitätsgesetz auch die katholischen Universitäten zu Grunde richten solle, diese dock Mittel genug hätten, um noch zwei Jahre ihr Dasein zu fristen; denn länger werde das Gesetz ja nicht am Leben bleiben ; dann müsse ein Drittthetl des Senats erneuert werden und dann werde man schon dafür sorgen, daß die Mehrheit entschieden klerikal sei und das Gesetz wieder abschaffe. — Der Handelsmintster hat die Handelskammer von Bordeaux in Kennt- niß gesetzt, daß der Consul in Valparaiso gemeldet habe: „Da der Rohzucker von Peru, welcher allein die chilenischen Zuckersiedereien versah, in Folge des zwischen den beiden Republiken ausgebrochenen Krieges Chile vorenthalten wird, ist letzteres genöthigt, seinen Bedarf an Rohzucker, der jährlich 16,000,000 Kg. beträgt, aus Europa zu beziehen." England. London, 30. Juli. Das „Meuterische Bureau" meldet aus Konstantinopel von gestern : Sawas Pascha theilte dem britischen Botschafter Layard und dem französischen Botschafter Fournier mit, die Pforte stelle die in dem Ferman von 1873 zugestandenen Privilegien wieder her und verlange nur, daß der Khedive alle Verträge der Pforte zur Genehmigung unterbreite. Layard und Fournier verlangen ihrerseits die Abfaffung des neuen Fermans für den Khedive dahin, daß der Khedive verpflichtet sein soll, alle Verträge der Pforte mitzutheilen. Der Tribut Egyptens an die Türkei solle erhöbt werden, im Falle alle früheren Privilegien wtedergewährt würden. Tewfik solle den Tribut herabsetzen können, sobald ein einziges Privilegium ver- sagt werde. ________________________________ Telegraphische Depeschen. Wagner'» telegr. Uorrespoudeur'Vurea«. Gastein, 31. Juli. Kaiser Wilhelm machte nach dem Bade seinen regelmäßigen Spaziergang, nahm Vorträge entgegen und dintrte in Döckstetn bei Gastew. Berlin, 31. Juli. Durch die Geschütz-Katastrophe auf dem Artillerte- schiff „Renown" wurden getödtet: Die Einjährig-Freiwilligen Niemann (Wittower Posthaus) und Plett (Hemding), sowie der Obermatrose Lunk (Elbing). Schwer verwundet wurde der Matrose Müller (Ribuitz). Leicht verwundet wurden: die Obermatrosen Benelcit (Azolmen), Lage (Stein), Peters (Stengen); die Matrosen Bill (Barsmark), Jeffen (Flensburg), Keller (Hamburg), Markmann (Altona), Menzer (Christiansholm), Botte (Wismar), Obermatrose Schröder (Timmendorf) und der Handwerker Hübel (Meiningen). München, 31. Juli. Zuverlässiger Mittheilung zufolge stellte der bekannte Alterthumsforscher Dr. Schliemann seine Theilnahme an der am 10. August in Straßburg stattfindenden Generalversammlung der deutschen anthropologischen Gesellschaft in Aussicht. Wien, 31. Juli. Die „Polit. Corresp." meldet aus Belgrad: Der Ministerrath genehmigte den österreichisch-serbischen Eisenbahn-Conventions- Entwurf mit unwesentlichen Modificationen. Die Ernennung des serbischen Delegirten zum Zwecke des definitiven Abschluffes der Convention wird erwartet. Versailles, 31. Juli. Die Deputirtenkammer nahm die Commissionsanträge betreffs Herabsetzung der Besoldung der Bischöfe und Erzbischöfe, sowie Erhöhung der Bezüge der Pfarrverweser endgültig an. Senat. Der Kriegsminister erklärt, in Folge des Standes der Ernte würden 40,000 Mann im Laufe des August beurlaubt und die Einberufung der Reservisten um 10 Tage verzögert werden. Die Regierungsvorlage wegen Verlängerung der Handelsverträge wird genehmigt. Die Senatscommission zur Berathung der Regierungsvorlage, betr. den höheren Unterricht, hat nach Verwerfung des Art. 7 die Gesammtvorlagc mit 6 gegen 2 Stimmen abgelehnt. Jules Simon ist zum Berichterstatter erwählt, doch ist die Plenarberathung des Gesetzentwurfs bis zur Wintersesston vertagt. Beide Kammern werden morgen ihre Sitzungen schließen. London, 31. Juli, Abends. Unterhaus. Schatzkanzler Northcote kündigt an, er werde am Montag einen Nachtrags Credit von 3 Millionen für den Zulukrieg beantragen, und hoffe, derselbe werde bis zur nächsten Parlamentssession ausreichen. Durch diesen Credit werde der Ueberschuß *des Budgets in ein Deficit von 1,163,000 Pf. St. verwandelt. Da die Colonien Süd-Afrikas einen Thetl der Kosten tragen sollten, so sei nur eine temporäre Deckung nöthig, weßhalb er die Ermächtigung nachsuche, Schatzbons im Betrage von 1,200,000 Pf. St. ausgeben zu dürfen. Oberhaus. Salisbury erklärt auf Befragen Stanhope's, Ostrumelien sei jetzt gänzlich von den Russen geräumt, vor 2 Tagen habe der letzte russische Soldat die Provinz verlaffen.___ Bericht über den siebichnten perbandstag des Hessischen Unter- verbands der deutschen Erwerbs- und Wirthschafts-Eeiiolscnschasten zu Fulda am 19. und 20. Juni 1879. (Fortsetzuna.) Für den Vorschußverein zu Fulda berichtet Pult, indem er einzelnen Daten über den Geschäftsbericht die Mittheilung hinzufügt, daß der Verein, um im Vorjahre an ihn herangetretenen bedeutenden Mehranforderungen zu begegnen, sich genöthigt gesehen habe, den größten Theil seiner Effecten (mit ca. 6000 JL Coursgewinn) zu veräußern sowie außerdem eine facultativc Erhöhung des Stammantheils von JL 150 auf JL 3()0 eintreten zu lassen. Die letztere Maßregel hat den Erfolg gehabt, daß ca. JL 32,000 Beiträge auf Stammantheile über den obligatorischen Betrag von JL 150 eingezahlt wurden. In Bezug auf Creditbewilligungen hat der Verein schon lange die Praxis, daß ein Aufsichtsrathsmitglied aus der Sitzung abtritt, wenn ein eigenes Creditgesuch oder ein solches von dessen näheren Verwandten vorliegt; cs existirt ferner eine Bestimmung wonach der Maximalbetrag des gegen Bürgschaft zu bewilligenden Credits die Summe von JL 15,000 nickt überschreiten darf; dagegen ist über die Grenze hinaus im Conto- Correntverkehr Erhöhung dieses Satzes gegen Depot von Wcrthpapieren zulässig. Die Probe-Instruction ist bei dem Verein nicht eingeführt, sondern die Geschäfte des Aufsichtsraths werden noch nach der alten vieljährigen Praxis geübt. Blanco- Credit wird nichl gewährt, Beleihung der Stammantheile findet statt je nach Ermessen des Aufsichtsraths. Redner hält es für hart, in dergleichen Fällen vom Schuldner noch Bürgschaft zu verlangen; will man aber einemal diesen Usus der Guthaben- beleihung abschaffen, dann soll man nicht lavireu, sondern alle Mitglieder gleich behandeln. Anforderungen in Bezug auf Gewerbesteuer sind an den Verein noch nicht herangetreten. Der Verbandsdirector weist auf die Beschlüsse des Allgemeinen Verbandstages hin und plaidirte für Uebergang zum allein richtigen Princip der Guthaden-Nicht- beleihung; denn, so wird vom Redner ausgeführt, jede Beleihung des Guthabens vermindert den Werth der Geschäftsantheile; hält sich die Beleihung in engen Grenzen, so hat sie in der Praxis tein großes Bedenken; dieselbe kann aber bei übermäßiger Ausdehnung leicht zu einer Gefahr für den Verein werden. Es steht zu hoffen, schließt Redner, daß diese alte Gewohnheit, welche aus der ersten Stufe der Entwickelung der Vereine herrührt, bald ganz beseitigt werde. Parislus weist auf den diesbezüglichen Beschluß des Allgemeinen Verbandstages zu Neustadt hin und empfiehlt Abschaffung der auf den Stammantheil entnommenen Vorschüsse event. durch Rückforderung vom Schuldner in Ratenzahlungen. Es folgt der Bericht H anstein-Gießen. Wir entnehmen demselben, daß der Verein in Gießen die Schwere der Zeit wohl empfunden hat. Im vorigen Jahre ist beschlossen worden, den Reservefonds bis auf die Höhe des Mitglieder-Guthabens zu bringen, zu welchem Zweck jedes Jahr 10 pCt. vom Reingewinn zugeschrieben werden; die Leitung des Vereins ist mit Maßregeln zur Vermeidung des Geldzuflusses, unter welchem die Kasse zu leiden hatte, bei der Generalversammlung nicht durchgedrungen und hat sich daher veranlaßt gesehen, die müßigen Bestände im Betrage von circa JL. 150,000 in hessischen und badischen Staatspapieren anzulegen. Man erfuhr ferner, daß der Verein einen 3fachen Reservefonds besitzt, einen gewöhnlichen, einen Effecten- und einen Delcredere-Reservesonds. Die hauptsächlichsten Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes finden sich in den Statuten als Anhang. Der Generalversammlung steht die Befugniß zu, die Höhe des Maximalcredits zu fixiren und es ist derselbe gegenwärtig auf JL 15,000 normirt; indessen verhehlt sich der Vo>stand keineswegs die Bedenken, welche in dieser Machtvollkommenheit liegen, da auch bei den bedeutendsten Sicherheitsofferten dem Vorstand die Hände gebunden sind; andererseits muß aber entschieden bezweifelt werden, daß die General- versummluug immer das erforderliche Verständniß für die richtige Beurtheilung und Entscheidung dieser Frage besitzt; ebenso spricht sich Haustein gegen eine Commission aus der Generalversammlung aus, welche über Bewilligung von Creditgesuchen der Aufsichtsratbsmitglieder zu entscheiden hat, weil hierdurch das Ansehen und die Autorität des Aufsichtsraths geschädigt wird; in Gießen selbst existirt die Bestimmung, daß derartige Gesuche mit 2/s Majorität zu bewilligen sind. Betreffs der gestellten Anfragen wird noch bemerkt, daß einige Bestimmungen der Probe-Instruction Aufnahme in die Statuten gesunden haben, Blancocredite nicht gewährt werden und die Guthaben- beleibung vollständig ausgeschlossen ist. Vorschüsse, welche vor dem Inkrafttreten der letzteren Bestimmungen ausgegeben, werden in Raten zurückgezogen. Mit der Gewerbesteuer hat der Verein traurige Erfahrungen gemacht; er hat alle Instanzen, allein zu seinen Ungunften, verfolgt und vor längerer Zeit eine Eingabe an die Kammer überreicht; der letztere Schritt hatte ebensowenig Erfolg, als die Interpellation des Landtagsabgeordneten für Gießen, welche immer noch nicht beantwortet wurde, so daß die Sache nochmals neu angeregt werden soll. — Aus einer Antwort, welche dem Verein im Instanzenweg vom Finanzministerium geworden, geht hervor, daß die Regierung die Steuerfreiheit nur so lange anerkennen will, als die Vorschüsse von dem Betrag der Stammantheile gewahrt werden. Meißner coiiftatirt, daß ebenso wie der Verein des Vorredners auch andere Vereine an Geldüberfluß zu leiden haben, aus welchem sich erhebliche Mißstände durch unzweckmäßige Verwendung ergeben; er ist aber nicht für Zurückweisung von Depositen, sondern will zu mächtigen Zufluß durch Herabsetzung des Zinsfußes reguliren. Entgegen der Ansicht eines der Vorredner, vertritt Meißner die Meinung, daß die Generalversammlung eher geneigt sein möchte, den Maximalcredit zu hoch zu bestimmen; unter allen Umständen muß aber die Generalversammlung, einen desfallsigen Beschluß fassen und es empfiehlt sich jedenfalls, daß ke.n Mitglied mehr Credit erhält, als der Reservefonds beträgt. Haustein wendet sich gegen einige Ausführungen Meißner's; er will nicht, daß die Vereine Aufbewahrungsanstalten für Gelder fein sollen und hält feine Bedenken wegen Feststellung des Creditmaximums durch die Generalversammlung mit Rücksicht auf das mangelhafte Verständniß eines großen Theils der Mitglieder aufrecht, im Uebrigen billigt er, den Zufluß der fremden Gelder durch den Zinsfuß zu reguliren. (Fortsetzung folgt ) Lokales» A Gießen, 1. August. In der am 30. Juli zu Schiffenbcrg unter Vorsitz des Herrn Provinzial-Directors Dr. Boekmann abgehaltencn Lehrcr-Conferenz des Kreises Gießen wurde über die Frage verhandelt: „Wie erzielt man auf die leichteste und einfachste Weise in der Sckule eine gute Handschrift." Der Referent, Herr Lehrer Schmitt aus Gießen, verstand cs, das so einfach scheinende Thema zu einem recht interessanten zu machen, wie die darüber geführre Discussion zeigte, an welcher sich außer den Lehrern die Herren Krcis-Schul- inspector Büchner und Decan Strack, insbesondere aber der Herr Vorsitzende, in recht sachkundiger Weise betheiligten. Nach einer mehr als zweistündigen Verhandlung trat die Magenfrage so entschieden in den Vordergrund, daß der 2. Gegenstand der Tagesordnung einstimmig verschoben wurde. Der Lehrer-Gesangverein des Conferenz-Bezirks Lich-Hungen, welcher vor Beginn der Verhandlungen das schöne Lied von Kreutzer, „Die Kapelle", vorgetragcn, schloß dieselbe mit einem schönen Volkslied von Silcher. Während des einfachen, aber guten Mittagsmahles, an welchem sich über 100 Lehrer betheiligten, wurde zuerst von Herrn Provinzial-Director vr. Boekmann auf Se. Kgl. Hoheit den Großhcrzog, den Freund und Beschützer der Schule, ein Hoch ausgebracht, das lebhaften Anklang fand. Sodann toastirte Herr Lehrer Jäger auf den Vorsitzenden, wobei er auf das Interesse hinwies, welches derselbe der Schule angcdeihen laste. Herr Kreis-Schulinspector Büchner hielt eine warm und begeistert aufgenommcne Rede, in welcher er u. A. betonte, daß er die Hauptaufgabe seiner Stellung nicht in einer Bewachung und spionirmäßigen Beaus sichtigung der Lehrer erblicke, sondern im Eingehen auf die Wirksamkeit jedes Einzelnen, wodurch er den rechten Maßstab für die Leistungen in der Schule gewänne. Herr Lehrer Seipp- Birklar replicirte in kurzer treffender Weise mit einem Hoch auf Herrn Büchner. Trotz der Hitze des Tages war die Stimmung eine belebte, wozu außer den schattigen Kastanien des Sckiffenbergs oben geschilderte Reden wesenilick beitrugen. Wer das Wohl der Schule will, der muß durch Wort und That die Berufsfreuvigkeit der Lehrer fördern. Gießen, 1. August. In der Schwurgerichtssession, welche, zum letztenmale nach altem Rechtsverfahren, am Montag den 4. August ihren Anfang nimmt und bei welcher Herr Hof- gerichtsrath Dr. Stammler als Präsident und als Stellvertreter desselben Herr Hofgerichtsrath Wiener fungiren wird, kommen nachbemerkte Anklagesachen an den bestimmten Tagen zur Verhandlung: Montag den 4. August, Vormittags 9 Uhr, gegen Heinrich Heeres von Schlotzau, wegen Diebstahl; Verth.: Großh. Hofg.-Adv. Metz. Denselben Nachmittags 2 Uhr gegen Johs. Prang von Nösberts, wegen Raub und widernatürl. Unzucht. Verth.: Hofg-Adv. Dr. Dittmar. Dienstag den 5. August, Dorm. * Uhr, gegen Elisabethe Gimbel von Wehrda wegen Kindesmord. Verth.: Großh. Hofg.-Adv. Dr. Eckstein. Denselben Nachmittags 2 Uhr gegen Heinr. Earl Nicolaus von Rödgen wegen Körperverletzung. Verth.: Großh. Hofg.-Adv. Dr. Reatz. Mittwoch den 6. August, Vorm. 8 Uhr, gegen Heinrich Carl Schleuning von Feldkrücken wegen Körperverletzung mit tödtlichem Erfolg. Vertheidiger: Großh. Hofg.-Adv. Dr. Gutf 1 eisch- . , Denselben Nachmittags 2 Uhr gegen Johs. Nolte von Kaichen wegen Urkundenfälschung. Verth.: Großh. Hofg.-Adv. Weidig. Denselben Nachm. 4 Uhr gegen Carl Herm. Hug von Hutzweil wegen Diebstahl. Verth.: Großh. Hofg -Adv. Weidig. Donnerstag den 7. August, Vorm. 8 Uhr, Konr. Kratz von Ruppertenrod wegen Verbrechen wider die Sittlichkeit. Verth.- Großh. Hofg.-Adv. Dr. Sch warz. Denselben Nachm. 3 Uhr gegen Johs. Dauernheim von Wölfersheim wegen Verbrechen wider die Sittlichkeit. Verth.: Großh. Hofg.-Adv. Dr. Rosenberg. Freitag den 8. August, Vorm. 8 Uhr, gegen Heinr. Georg Wall von Holzhauscn wegen Körperverletzung mit tödtlichem Erfolg. Verth.: Großh. Hofg Adv. D i erp. I'- ■'■.1-n'rrji ere« i ffltg«1 emacht- er hat " Zeil eine Ein- ^isolg, als die noch mchl beant- ■ — M einer n geworden, geht un will, als die ms auch andere MWande durch ng von 2epoiiten, reguliren- lie Meinung, dax nd die Autorität Eng, daß der- tellten Anfragen Ausnahme in die die Guthaben- snkrasttteten bei- „ 8'lt: rtwjS.jw. »'■ M ,»•**•* , tM' *' •** unter Dorsitz des ves Kreises ©icpen einsaW Weise K t au8 Gießen, vertu machen, wie du snrtn Lttäneade, in ttcht nhanlllMA trat btt Xfljjrfortaitng em M* *• rorgettagen, b über 100 Sebm , iuf Se. ÄgL W , 4t, das lebhafte , wobei er aus W rrcis-Ächulinspee^ i et u. «. beton, onirmaßizd" Beau "srs ihS'-i tet fördern tztenmale na» «A ® welcher A beftunm^ in größter Auswahl. besonders aufmerksam. 5066) (4001 4477) H. Akübsamen. 4079) Friedrich Moller, Offenhach a. 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Habt ihr ihnen das beigebracht, so weroerr sie ihren Weg alsdann schon allein finden. — — In P e st badet der Tischlergeselle Kmet und hat das Unglück dabei zu ertrinken. Die Leiche des Ertrunkenen wurde im Rochusspitale sezirt und folgendes Dokument an den Untersuchungsrichter gesendet: „Die Leiche zeigt einen hochgradigen Magen- und akuten Darmkatarrh, das Gehirn ist blutleer; Parere: Die untersuchte Person litt an hochgradigem Magen- und Darmkatarrh und ist cs wahrscheinlich, daß der Todesfall in Folge entstandener Blutarmuth des Gehirns eingetreten ist. Dr. Viktor Bobesin. Dr. Emil Jurkiny. Dr. Anton Poor, Direktor. Der Untersuchungsrichter stellte die bescheidene Anfrage an die Herren Doktoren, ob sie vielleicht nicht den richtigen Leichnam des Rudolf Kmet sezirt haben, nachdem doch mehrere Zeugen die Aussage machten, daß Kmet ertrunken sei. Darauf gab Professor Scheuthauer folgende schriftliche Antwort: „Der Ertrinkungstod hat keine besonderen Merkmale, daher das Zeugniß nichts Derartiges enthält, was der Thatsache widerspräche, daß Rudolf Kmet während des Badens im Wasser ertrunken sei. Es wäre aber für die Zukunft sehr wünschenswerth, daß die Polizei die Verhältnisse anzeigen würde, unter denen der zur Sektion Vorgelegte ums Leben gekommen ist; wenn die Aerzte im vorliegenden Falle aufmerksam gemacht worden wären, daß man die Leiche aus dem Wasser gezogen hat, so hätte man mit großer Wahrscheinlichkeit folgern können, daß ver Betreffende ertrunken sei." handel und Verkehr. Limburg, 30. Juli. (Fruchtmarkt.) Rother Weizen «X 19.70, Weißer Wetzen n Straßburg cm- pfehlen (5030 J. A. Busch Söhne. 4994) 4 Stubent huren, gebrauchte gut erhalten, zu verkaufen. I. Rothenjbcrger, Lindenplatz. Forbacher Formziegeln, sowie gewöhnliche Dachziegeln empfiehlt (3520 Fr. Müller II. 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Lehrt sie. daß ein rundes volles Gesicht mehr werth ist, als fünfzig schwindsüchtige Schönheiten; lehrt sie Einkäufe machen und nachrechnen, ob die Rechnung auch stimmt. Lehrt sie gesunden Menschenverstand Selbstvertrauen, Selbsthülfe und Arbeitsamkeit. Lehrt sie Freude an der freien Natur und wenn ihr Geld dazu habt, auch fremde Sprachen, vorausgesetzt, daß sie richtig deutsch sprechen, lesen und schreiben können, auch Musik, Malerei und alle anderen Künste, aber lehrt sie auch allen bloßen Schein verachten und daß, wenn man Nein oder Ja sagt, man es wirklich auch so meinen soll. Lehrt sie, daß das Glück der Ehe weder vom äußeren Anstand, noch CASSA-SCHBÄNRE, Die, laut Urtheil der höchsten Provinzialbehörde und vieler Privaten, welche von nwr bezogen, über alles Erwarten günstigen billigsten Heizeffect erzielenden Musgrave's Patent - Sparöfen, empfehle zu billigsten Preisen U a «a ■» Am Hl’llllldl Hebamme Musstg in Mannheim. (59 Frischer Zwiebelkuchen Montag, Mittwoch u. Freitags, Morgens zwischen 9 u. 10 Uhr, zu haben (4992 Aug. Noll im S^rn. Feinsten vollsaftigen Sajmeüerrms empfiehlt (5013 G-g. Wilk. Weidig. jqr Bergmann’* HommersprosskN-Seise zur vollständigen Entfernung der Sommersprossen, empf. ä Stück 60 H 3696) «uftav «erhardt. 5031) Eine hochf eine abgelagerte Sumatra-Cigarre, per Stück 3 Pfg., im Kistchen billiger empfehlen , I. A. Busch Söhne. Drahtgeflecht und -Gewebe für Hühnerhauser, Volieren, Staketenwände und Vergitterungen, blaue, grüne und schwarz lackirte Gewebe für Fliegenschränke Äenstervorsätze in verschiedenen Breiten stets vorräthig bei (3787 M. Wetßbäcker. Jeikgeöolenes. Sensen, Sicheln, Fruchtreffe rmpfieblt (5054 _______Wilh. Seibert. 5068) Etliche Parc. schöne Lahnweiden sind sofort zu verkaufen- __Loh in Dorlar. »eute Fortsetzung des Verkaufs von Oeldruck-Gemälden in Bramm’s Restauration, wozu ergebens! einladet (5063 Hermann Gös. Bekanntmachung. 5062) Es sind uns Theilungsacten aus -vorgelegt worben, nach welchen der Gemarkung Allendorf a. d- Lahn Flur u. Nr. der Grundstücke. VII/17 VIII/528 X/146,4 VH/o VII/233 VIII/30 -X/146,6 X/146,2 VII/222 VI11/36 XIII/562 XI/425 VII/255 VIII/17 VIII/529 X/125 XI/408 XI/395 Vll/275 XI, 415 VIII/5 X/137 VII/235 X/82 X/85 VII/12,3 VII/100 X/117 X/149 X/42 VII/134 VII/163 XI/446 XI/592 VIII/501 norm. Namen von: Jonas Gilbert Derselbe erhalten sollen: Die Wittwe des Jonas Gilbert. Johann Georg Müller. Derselbe Johannes Müller. Derselbe Derselbe Derselbe Derselbe Georg Gilbert, Kd. S. Georg Gilbert, Kd. S- Derselbe Derselbe Derselbe Derselbe Georg Gilberts Ehefrau Georg Gilberts Ehefrau Johannes Gümbel Derselbe Johannes Gümbel Ehefrau Johannes Gümbel Johannes Gümbel Ehefrau Johannes Gümbel Johannes Gümbel Ehefrau Georg Gilbert. Johannes Webers Ehefrau. Katharine Gümbel. Ludwig Gümbel. Georg Gilbert- Friedrich Gilbert II. Johannes Agels Ehefrau. Georg Agel II. Ehefrau. Katharine Gilbert. Marie Gilbert. Johannes Webers Ehefrau. Johann Georg Müllers Ehefrau. Georg Gümbel I. Johannes Gümbel. Johannes Agels Ehefrau. Ludwig Gümbel. Sämmtlich von Dutenhofen. Da die Erwerbsurkunden fehlen, werden Alle welche Ansprüche an jene Grundstücke bilden können, aufgefordert, dieselben binnen 6 Wochen hier geltend zu machen, als sonst die abtretenden Besitzer als Eigenthümer angesehen und die Theilzettel der Erwerber bestätigt werden sollen, auch die zum nicht beschränkten Eintrag im Mutationsverzeichnisse erforderliche Verfügung erlassen werden soll. Gießen, den 26. Juli 1879. Großherzogliches Stadtgericht Gießen. LangSdorff. Submisfionsaussehreiben. dem A- 10429 zu n if n tf 722 2428 1409 3992 1326 393 3338 103 1129 528 29 50 40 20 n ff H tf tf If a. Erd- und Maurerarbeit, b. Steinhauerarbeit, c. Zimmerarbeit, d. Dachdeckerarbeit, e. Schreinerarbeit, f. Schlosserarbeit, g. Glaserarbeit, h. Weißbinderarbeit, i. Spenglerarbeit, k. Gußlieferung, 1. Tapezierarbeit, Submissionswege vergeben werden. Pläne, Voranschläge und Bedingungen, welch' letztere gegen Erstattung der Copialien bezogen werden können, liegen auf dem Büreau des Unterzeichneten offen. Offerten sind versiegelt und portofrei mit entsprechender Aufschrift versehen daselbst bis zum Termin einzureichen. Büdingen, den 30. Juli 1879. I. A. Großherzoglichen Kreisbauamts Friedberg. Limpert, Bauaccessist. in: JL 61 „ 85 „ 11 „ 50 42 30 5034) Die für die Einrichtung der Amtsgerichtslokalitäten in alten Gymnasium zu ^Büdingen nöthigen Arbeiten, bestehend ™ * veranschlagt m. Pflasterarbeit, „ „ 210 „ — „ sollen Dienstag den 12 August d. I., Vormittags 11 Uhr, auf dem 5065) Wir können nicht umhin, ein Theater liebendes Publikum auf die guten Leistungen der auf Lony'S Bierkeller spielenden Schauspieler- Gesellschaft von Sondershausen ganz besonders aufmerksam zu machen; nur müßte wegen der schönen und gediegenen Aufführung der betreffenden Stücke immer ein volles Haus sein, was Einsender herzlich wünschen. Mehrere Theaterfreunde. Die unterzeichnete General-Agentur der seit 1846 bestehenden, auf dem Princip der Gegenseitigkeit beruhenden /euer - Uerstchenmsitz Zesessschast zu Brandenburg a. d. H. empfiehlt sich zur Aufnahme von Gebäude-, Mobiliar- und Mieth en-Versicherungen und ist auch jederzeit erbötig, die näheren Versicherungs-Bedingungen und Statuten an diejenigen, welche der oben bezeichneten Gesellschaft als Mitglieder beitreten wollen, unentgeltlich auszuhändigen. Beitrittserklärungen nehmen auch entgegen die Herren Carl Brück in Albach« (4900 C. Friedrich in Bleidenrod und <-. Hamel, Kaufmann, in Hungen. [H. G. 502] Hochachtungsvoll Die General-entur Eberstadt, 19. Juli 1879. J. G. Fliess. d.XnÄ« Concordia Uarlhie auf dm Sdjiffciibcrg. Abgang vom Ludwigsplatz um 2 Uhr,__Der Vorstand. Oberhessiscber Vereiu lur Lokalgeschichte Sonntag den 10. August: Ausflug nach HücHngen. Abfahrt von Gießen: 820. Ankunft in Büdingen : 10". Nücksabrt von da: 55. 5070)_________________________________Der Ausschuß. Gartenbau - Ausstellung. Die Erbauung einer ca. 100 lfd. Meter großen Ausstellungshalle soll incl. Stellung von Material vergeben werden. Plan und Bedingungen sind bei Herrn Kunstgärtner Deines zu ersehen. Lusttragende wollen ihre Offerten per 3 lfd. Meter bis zum 5. August Abends 7 Uhr bei Obengenanntem abgeben. 506!)_______Die Ausstellungs-Commission. Philosophenwald. Sonntag den 3. August: C505^ großes -Militär-Concert, ausgeführt von dem Musikcorps des 2. Großh. Hess. Jnf.-Regiments Nr. 116, unter Leitung des Capellmeisters Herrn C. Krausse. Anfang 41/2 Uhr.__________Entree 30 Pfg. Geschäfts Eröffnung. 5064) Unterzeichnete erlaubt sich, einem verebrlichen Publikum ergebens mitzutheilen, daß sie unterm Heutigen Löwengafse Nr. 153 ein Colonialwaarengeschäst verbunden mit Flaschrnbin verkauf eröffnet hat und bittet um geneigten Zuspruch. Gießen, den 1. August 1879. E. Fitth.au Wtw. Auktion. Dienstag den 5. August er., NachlnrtlagS 5 Uhr, läßt der Unterzeichnete 'm Hofe des Herrn Fr. Müller (Baumaterialien- Handlung Walllhorstraße Nr. 145) 3 zweispännige Wagen meistbietend versteigern , wozu Kauflustige hierdurch eingeladen werden. (5023 A. Wolff, _ in Vertretung der Genoffenschaft Scbalker Gruben- und Hüttenverein. Mermiethungen. 5050) Die ganze obere Etage meines Hauses, bestehend aus 6 Piecen, Küche rc., ist zum 1. Oktober zu vermiethen. ____________ Buch Händler Rot f)._ 5051) Die Parterre Wohnung unseres Hauses ist per 1. November er. anderweitig zu vermiethen. _ 5053) Im Lautcrbach'schen Hause auf dem Brand, gegenüber der Kaserne, ist ein freundliches Zimmer mit Bodenkammer zu vermiethen und sofort beziehbar.__ 4640) Ein einfach möblirtes Zimmer pr. sofort zu vermiethen. Wilh. Böger, Seltersweg. 5069) Hwel Familienlogis zu vermiethen- Mühlgasse D. 84. 5057) Ein möblirtes Zimmer vermiethet Eugen Kauffmann, Alicenstraße. 4552) Ein schönes großes Familienlogis, in dem Hause des Herrn Käß auf dem Kreuz, ist zu vermiethen. Näheres bei ___________August Noll im Stern. 3024) Eine Wohnung von 4 Zimmern und Zubehör in meinem Nebenhaus an eine stille Familie zum 1. August zu vermiethen._____________________v--. Ploch. 4452) Der mittlere Stock meines Hauses ist vom 1. October an anderweit zu vermiethen. Univ.-Rentamtmann Schmitt, Gartenstraße Lit. 8. Nr. 165,6. 4865) Ein Logis zu vermiethen I. Mann berg er, Neuenweg. 4979) Eine Mansardenwohnung zu vermiethen. E. Herbert, Nahrungsberg. 4987) -zwei kleinere Logis zu vermiethen. Karl Kauß, Schreiner, Kaplansgasse C. 220. 5Ö9Ü) Zwei schön möblirte Zimmer sind zu vermiethen und sofort beziehbar. Ludwigsplatz B- 145,1. — 5007) Ein Logis, bestehend aus drei ineinandergehenden Zimmern, nebst Kammer, Küche rc. zu vermiethen. Küfer Arnold, Asterweg. 4308) Das von Herrn Kreisrath br. Dicffenbach bewohnte Logis ist durch dessen Wegzug von hier per 1. October anderweit zu vermiethen. ____________H. Hochftätter Wittwe. 4324) In meinem Hause, Wilhelrn- ftraße, sind in dem Parterrestock 4 Zimmer' mit Küche und allem Zubehör, auf Wunsch auch eine Mansarde, zum 1. Oktober, eoent- auch früher, zu vermiethen Dr. Weichei. Vermischte Anzeigen. 5052) Ein hiesiges Engros Geschäft suckd per sofort einen mit den nöthigen Vor- kenntnissen versehenen jungen Mann ate Lehrling unter günstigen Bedingungen. Wo? sagt die Expedition d. Bl._______ Einen alten gebrauchten großen Kochherd, gut ziehend, sucht zu kaufen eventl. zu vertauschen (505fr E Schramm, Wolkengasse C. 90. 10 Mark Belohnung. Gestern wurde aus einer Bleiche am Felsenkeller ein frisch gewaschener Tuchrock und Hose entwendet- Derjenige, welcher den Thäter so ermittelt, daß Derselbe gerichtlich belangt werden kann, erhält obige Belohnung. Vor Ankauf wird gewarnt. Näheres in der Exped. d. Bltts. (5071 EinTApotheker sucht zur Verwerthung einer Erfindung mit gesicherter Rentabilität einen stillen Theil- nehmer mit 1000 JL Off. unter B. N. bef. die Exped. d. Bl. (5060 Linr> nk r's Sommrrthraler. (Lony'S Bierkeller). 5072) Nachdem die gastirende Gesellschaft des Herrn Dir. Jockisch die Feuerprobe redlich bestanden, sind folgende feste Theater-Spieltage vereinbart: Sonntag, Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Mittwoch und Sonnabend finden Hrei-Concerle girten Pianisten Herrn Wittig statt- Achtungsvollst Fritz Lindner. Heute Freitag: Ein fideler Kerl. Posse mit Gesang. Mn-Gießener Bahn. Abfahrten von Gießen nach: Deutz 6«, 12 4«. Dillenburg 6", 12, 4«, 9». Stegen 6", 12 4,». (3256 Wetzlar 6«, 8», 10, 12, 4", 7°, 9'. Verantwortliche Redaktion: A. Scheyda. — Druck und Verlag der.Brühl'schen Univ.-Druckerei (Fr. Ehr. Pietsch) in Gießen.