Mittwoch, den 27. Februar 1878 So. 49 Hießener Wyeiger AMize- unb Amtsblatt für hcn Kreis Keßen Erscheint täglich mit Ausnahme des MorrtagS. 3) ch, i- g. 4) ipeidjerlingskopf, zu 50 Reichsmünze; 50 Retchsmünze, if zu 2 H Reichsmünze, n Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. 1) 2) 75 371/2 JL 343 25 4 U 51 Zu § 1 Nr. 2 : der hessischen 1/2-Thalerstücke die i/g-Thalerstücke deutschen Gepräges; die i/z-, 1/4- und ^/g-Thalerstücke landgräflich hessischen und kurhessischen Gepräges; die auf Grund der Zehntheilung des Groschens geprägten Zweipfennigstücke und die auf Grund der Zehn- oder Zwölftheilung des Groschens geprägten Einpfennigstücke , j/10= und ^2-Groschenstücke); die nach dem Marksystem ausgeprägten Fünf-, Zwei- und Einpfennigstücke mecklenburgischen Gepräges. Vs' „ 1 Nr. 3: Zwetpfennigstücke Einpfennigstücke . 1 Nr. 4 : daselbst bezeichneten Zu § der Zu § der ijprügkl, oähoiz, .3.: >iS 10 Meter Lanze, h t8 ■ ; „ 6 „ „ 7 .. „ „ 12 . ■ nes ®eifhob, ntii 200 - 75 - 165 - 106 - zu 1 1/ H n Zu § 1 Nr. 1 : der ^/g-Thalerstücke . . Es ist daher vom 1. März 1878 ab, außer den mit der Einlösung beauftragten Kassen, Niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen. 8 2. Die im Umlaufe befindlichen i/g-Thalerstücke deutschen Gepräges werden in der Zeit vom 1. März 1878 bis 1. Juni 1878 von den durch die Landes-Centralbehörden zu bezeichnenden Landeskassen, die im Umlaufe befindlichen, unter 8 1. Ziffer 2—4 aufgesührten Münzen in der gleichen Zeit vou den durch die LandeS-Centralbehörden zu bezeichnenden Kassen derjenigen Bundesstaaten, welche diese Münzen geprägt haben, bezw. in deren Gebiet dieselben gesetzliches Zahlungsmittel sind, nach dem in 8 3 angegebenen Werthverhältnisse für Rechnung des Deutschen Reiches sowohl in Zahlung genommen, als auch gegen Reichs- oder Landesmünzen umgewechselt. Nack dem l.Juni 1878 werden derartige Münzen auch von diesen Kasten weder in Zahlung, noch zur Umwechselung angenommen. 8 3. Die Einlösung der in 8 1 bezeichneten Münzen erfolgt zu dem nachstehend vermerkten festen Werthverhältnisse: MedactionSbirreaitr Gartenstraße B. 165. Expedttionsbureaur Schulstraße B. 18. ■ • • . 250 - t zu . . 138 - 11 an die Wechsi- Fünf-, Zwei- und Einpfennigstücke zu resp. 5, 2, 1 Reichsmünze. 8 4. Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausch (8 2) findet auf durchlöcherte, und anders, als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewicht verringerte, imgleichen auf verfälschte Münzflücke keine Anwendung. Amerika. New-Uvrk, 23. Februar. Gestern fand in Toledo eine National- Convention der Anhänger des Fiduciar-Umlaufs der Greenbacks statt. Es waren Angehörige von 28 Unionsstaatcn anwesend. Es wurden mehrere Resolutionen angenommen, worin die Bildung einer neuen politischen Organisation unter dem Titel „Nationalpartei" befürwortet wird. Das Programm derselben spricht sich für Aufrechterhaltung des Fiduciar-Umlaufs der Greenbacks aus; der Regierung allein soll das Recht zur Ausgabe von Geld zustehen, fei es Papiergeld, sei es klingende Münze. Der Fiductar-Umlauf der Noten der Nationalbank soll abgeschafft werden. Die Silber-Ausprägung soll aus gleichem Fuße mit der Gold-Ausprägung stattfinden. Die Resolution befürwortet die Einführung einer Steuer auf die Staatsrenten; die Wiederherstellung der Steuer auf gewisse besondere Einnahmen; die Entwickelung der Hülssquellen des Landes behufs Hebung der Arbeit; die Beschränkung der Fabrikarbeit und der chinesischen Einwanderung. Die Convention Mißbilligt die Awendements des Senats zur Bland'scken Silberbill. Wagt zu * Zur Tabakssteuer - Frage. Ein Argument, welches für „Schaffung eigener Einnahmen für das Reich", d. h. für Erhöhung der indirecten Rcichssteuern, vielfach angeführt wird, ist folgendes: Der Bedarf an Ausgaben für das Reich, sagt man, soweit er nicht durch Zölle, Verbrauchssteuern, Postüberschüsse rc. gedeckt ist, wird in der Regel durch Matricular-Umlagen von den einzelnen Staaten aufgebracht. Die Matricular-Umlagen ihrerseits, d. h. die Beiträge der Einzelstaaten, müssen natürlich beschafft werden durch die Steuerzahler in den Einzelstaaten, und zwar, da die Gegenstände indirecter Besteuerung größtentheils vom Reiche vorweggenommen sind, durch directe Steuern. Wachsen daber die Matricular- Beiträge für das Reich, so wachsen auch die direkten Staatssteuern in den einzelnen Bundesstaaten. Außerdem steigen aber auch fast überall (aus Gründen, die in den allgemeinen Verhältnissen liegen) die Communal-, Bezirks- und ähnliche Umlagen, die ihrerseits ebenfalls nur auf directe Steuern angewiesen sind, und so wachsen letztere in ihrer Gesommtheit zu einer immer drückenderen Last au. Diese Beweisführung hat jedenfalls viel für sich. Die directen Steuern eignen sich ohnehin ihrer Natur nach bester für Gemeinde, Bezirk, Provinz und Einzelstaat, weil hier fast überall einem den Einzelnen direcl oder doch nahe mit berührenden Bedürfniß der Ausgabe ein solches directes Deckungsmittel gegenübersteht. Wenn in einer Gemeinde ein Schulhaus zu bauen oder eine Gasleitung einzurichten ist, so weiß der Einzelne, daß dies direct ihm oder den Seinigen zu gute kommt, und zahlt dafür lieber Steuern, als für Anstalten, die ihm örtlich fern liegen und deren Nutzen für sich er weniger leicht bemessen kann. Aehnlich ist eö tm Bezirke, in der Provinz, zumeist auch noch im Ein- iielstaate. Die Einrichtungen des Reiches, die kriegerischen wie die friedlichen (Heer, Marine, Post, Telegraphen, Consulate rc.) haben alle mehr mit dem großen Weltverkehr, als mit der Einzelexisten; und ihren nächsten Jntereflen zu thun; es ist daher naturgemäßer und richtiger, die Bestreitung der Ausgaben dafür auf diesen Verkehr anzuweisen; das aber geschieht durch die indirecten Steuern. Hiernach erscheint der Vorschlag ganz annehmbar, der mehrfach geworden : Die sämmtlichen Ausgaben des Reiches aus eigenen Einnahmen in der Form indirecter Steuern zu bestreiten, so die Einzelstaaten um den Betrag der bisher von ihnen gezahlten Matricular-Beiträge zu entlasten und dabei auch mittelbar die Höhe der directen Steuern in den Einzelstaaten zu mindern. Beispielsweise für Sachsen beträgt der Matricular-Bettiag für 1878 vier Mill. Mark; das ist nahezu halb so viel als der Einkommensteuer-Betrag, der in diesem Jahre erhoben werden soll; mit anderen Worten: wenn diejenige Summe, die jetzt durch Matricular-Umschläge aufgebracht werden muß, dem Reiche auf anderm Wege zuflösie, so könnte in vielen deutschen Staaten die Einkommensteuer beinahe um die Hälfte ermäßigt werden. 'q im UM«* Deutschland. Darmstadt, 22. Februar. Die im Vundesrath ausgearbeitete Novelle zum Gesetz über den Unterstützungswohnsitz findet in unserer Gegend entschiedenen Widerstand. Nachdem sich bereits vor einiger Zeit der von dem hiesigen Oberbürgermeister Ohly angeregte hessische Städtetag einstimmig gegen jene Novelle ausgesprochen hat, ist gestern eine vom „Verein der hessischen Fortschrittspartei" (notioralliberal) berufene Versammlung zu gleichem Ergebniß gelangt. Auch nicht eine Stimme erhob sich, welche den beabsichtigten Aenderungen des Gesetzes das Wort redete, vielmehr traten, nachdem der Vorsitzende und Berichterstatter, Hofgerichtsadvocat Dr. Osann, in ausführlichem Vortrage die einschlägigen Verhältnisse dargelegt und die Ansicht näher begründet hatte, daß eine Abänderung des verhältnißmäßig erst kurze Zeit in Kraft befindlichen Gesetzes überhaupt nicht geboten oder auch nur indicirt, den speciell intendirten Modificationen aber als in ihren Consequenzen für die größeren Städte höchst nachtheilig und ungerecht entgegenzutreten sei, alle folgenden Redner — Pro- vinzial-Director Küchler, Bankier Wolfskehl, Advocat Metz, Fabrikant Schuchard, Obersteuerrath Weicker, Advocat Laubenheimer u. s. w. — in der Hauptsache dieser Auffassung bei und demgemäß erfolgte auch die Annahme einer entsprechenden Resolution mit Einhelligkeit. Darmstadt, 25. Februar. Se. Köntgl. Hoheit der Großberzog sind gestern Vormittag 8 Uhr 50 Min. in bestem Wohlbefinden wieder hier eingetroffen. Morgen Nachmittag 1 Uhr 30 Min. werden der Prinz von Wales und der Herzog von Connaught hier ankommen und nach osfictellem Empfang im Neuen Palais absteigen. Berlin, 23. Februar. Der Reichskanzler hat unter dem Gestrigen folgende Bekanntmachung, betr. die Außercurssetzung verschiedener Landes-Silber und Kupfermünzen erlassen. Auf Grund des Art. 8 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 (Reichs- gesetzbl. S- 233) hat der Bundesrath die nachfolgenden Bestimmungen getroffen : 8 1 Vom 1. März 1878 ab gelten nicht ferner als gesetzliches Zahlungsmittel : Telegraphische Depeschen. Wagner'S telegr. Eorrespondenz Bureari» Berlin, 25. Februar. Der Reichstag genehmigte in der heutigen Sitzung den Antrag Kapell auf Sistirung des gegen Fritzsche anhängigen Strafverfahrens während der Dauer der Session und begann die zweite Lesung derjenigen Theile des Etats, die zur sofortigen Plenar- berathung gestellt sind. Die Etats der Verwaltung des Reichsheeres und der Marine wurden nach unerheblicher Debatte genehmigt, nachdem auf Antrag Richters von dem ersteren noch einzelne Titel an die Budgetcommission verwiesen waren. Bei dem Etat der Reichsjustizverwaltung führte Lasker die Nothwendigkeit aus, die Angelegenheit, betreffend die Sicherung der Rechte der Besitzer von Pfandbriefen und Prioritäts- Obligationen gesetzlich zu regeln, überhaupt die Reform des Actienwesens anzubahnen. Den Vorwurf Laskers, daß vom Reichsjustizamt hierbei saumselig vorgegangen werde, wies Staats- secretär Friedberg auf das Entschiedenste zurück, welcher zugleich hervorhob, daß das Reichsjustizamt nach dem in der vorigen Session entwickelten Arbeitspläne vorzugehen und zunächst die Gesetze zur weiteren Ausführung der Justizorganisation vorzuberciten hatte; nach deren Erledigung werde das Amt an die Arbeiten wegen Reform vcs Actienwesens gehen. Der Etat der Reichsjustizverwaltung wurde vom Hause genehmigt. — Beim Etat des Reichseisenbahnamtcs stellte v. Benda die Frage, ob die Regierung der Budgetcommission für deren Berathungen nicht Material über die Thätigkeit und zweifelhafte Zukunft des Reichs- Eisenbahnamtes vorlegcn könne. Darauf erwiderte der Budgetcommissar: die Aufgaben des Reichseisenbahnamtcs seien dieselben wie früher; dasselbe sei bemüht gewesen, diesen Aufgaben auch im verflossenen Jahre gerecht zu werden. Berger fragte an, wann das Reichseisenbahnamt dem Hause ein Reichseisenbahngesetz vorlegen werde. MS tituflfl • e | ... r« t*- --Md-«" 1. » Ihm und Ml ».in ES- «t'u'Ä sS Safes. Her, Uig. Ir *8'^ Mn , Uno jWat. „ 1 Mutn 6«u|e »«• anemWWÄ Äg '°§hr S-h-kS den 2 H208)^' Bür, 9000 Mann Russen. London, 25. Februar. Die Morzenblätter besprechen die russischen Friedensbedingungen, soweit man dieselben kennen will, und bezeichnen dieselben । als sehr hart, wie die Aussichten überhaupt als sehr trübe. „Times" äußert: ' Dw Friedenshoffnungen beruhen auf Rußlands Mäßigung ; wenn letztere Macht die Wünsche anderer Großmächte berücksichtige, werde ein neuer Krieg vermieden werden, der leicht die türkischen Grenzen überschreiten könnte. Petersburg, 25. Februar. Abends. Fürst Gortschakoff, welcher in der Nacht vom Freitag zu Sonnabend von heftigen Magenkrämpfen befallen wurde und sehr litt, befindet sich heute wieder etwas besser, hütet jedoch noch wegen Schwäche das Bett- Prinz Peter von Oldenburg ist am Sonntag zur Beglückwünschung des neuvermählten erbgroßherzoglichen Paares nach Oldenburg abgereist. * Wien, 25. Februar. Was heute über die Friedensbedingungen verlautet, hat hier den allerschlimmsten Eindruck gemacht. In officiellen Kreisen . gesteht man freimüthig, Derartiges niemals gehört zu haben. Die Abgrenzung Bulgariens, deffen längere Occupatton, die Ueberlaffung eines Hafens an Montenegro, Serbiens Vergrößerung gegen Bosnien hin wird Oesterreich auf s Aeußerste bekämpfen. Mehrere Punkte der Friedensbedingungen erscheinen geradezu Oesterreich provocirend. Die allgemeine Situation wird als düster betrachtet, es stehen wichtige Beratbungen bevor. Konstantinopel, 24. Februar. Die hiesige „Agence Havas" meldet: Die Friedensbedingungen sind geordnet. Der betreffende Präliminarvertrag wird heute in San Stefano unterzeichnet. Nach der Unterzeichnung wird der Großfürst Nckolauö dem Sultan einen Besuch abstatten. Der Friede wird „Friede von Konstantinopel" heißen. Stuttgart, 25. Februar Der „Staats-Anz." meldet: Der Präsident des Staatsministeriums, v. Mittnacht, ist aus Berlin für einige Zeit hierher zurückgekehrt. Dresden, 24. Februar. Der Verwaltungsrath der Sächsischen Bank beschloß, der auf den 18. März eingerufenen Generalversammlung die Verthei- lung einer Dividende von 53/4 pCt. vorgeschlagen. Versailles, 25. Februar, Abends. Senat und Deputtrtenkammer genehmigten die provisorische Bewilligung eines weiteren Zwölftels des Budgets. Rom, 25. Februar, Abends. Die „Agenzta Stefani" meldet: Alle Fragen die zwischen der römischen Curie und den mit dieser in Beziehungen stehenden Regierungen schweben, werden wieder ausgenommen, um denselben jede etwa Platz gegriffene Feindseligkeit zu benehmen. Das ganze Personal des päpstlichen Hofes wird gewechselt. Die Intransigenten machen große Anstrengungen, um die Bestätigung Simeoni^ als Staatssecretär zu erwirken. — Die Königin empfängt morgen die Gemahlinnen der Botschafter. Die Friedenspräliminarien und die Waffenstillstandsbedingungen. Die officiellen russischen Blätter veröffentlichen das Protokoll der Frtedensprä- limlnarten und die Waffmfiillftandebedingungen, wie sie am 19. (31.) Januar ds. Js in Adrianopel unterzeichnet worden waren, urb schicken denselben folgende Bemerkungen voran: In Folge der erschwerten Couimuntcation sind diese Dokumente erst vorgestern, Freitag den 3. Februar, Seiner Majestät dem Kaiser zugegangen. Es dürfte nicht ohne Nutzen sein, auf einige Daten htnzuweisen, um den Gang der Verhandlungen zu erläutern, der durch die Nolhwendtgkeit der Verlegung des Haupl- quartters und die Zerstörung der Telegraphenlinten in dem kaum vom Feind gesäuberten Land sich verzögerte. Als am 18. (30.) Januar die türkischen Bevollmächtigten auf ihre Bitte um definitive Instruktionen, um welche sie schon von Kasanltk aus nachgcsucht, von der Pforte keine Antwort erhalten hatten, baten sie um die Erlaubnitz, durch die Linie unserer Vorposten einen Expressen nach Konstantinopel senden zu dürfen. Diese Erlaubnitz wurde ihnen zu Theil, gleichzeitig aber forderte man sie auf, spätestens am 21. Januar (2. Februar) eine Antwort zu geben. Als die Bevollmächtigten am 18. (30.) Januar aus Konstantinopel ein vom 12. (24.) Januar datirtes Telegramm erhielten, baten sie um eine Unterredung mit Sr. kaiserlichen Hoheit dem Großfürsten Obercommandiren- den. Sie erklärten darauf, datz die Türket, da sie keine Mittel weiter habe, um Widerstand zu leisten, etnwilltge, alle unsere Bedingungen zu unterzeichnen. Gleichzeitig sprachen sie den lebhaften Wunsch nach einer schnellen Entscheidung aus, welche die Etnnellung der Feindseligkeiten gestatten würde. Seine kaiserliche Hoheit der Obercommandirende ernannte sofort Militärbevoll- mächtigte, welche den Auftrag erhielten, mit den türkischen Bevollmächtigten die Details dcr Demarkationslinie und vie WaffenfttllstandSbedingungrn zu ftipulircn. An demselben Tage begannen die Unterhandlungen Über das Protokoll der Friedenspräliminarien und bezüglich der Waffenstillstandsbedtngungen und am 19. (31.) Januar um 6 Uhr Abends wurden die beiden Dokumente mit den Unterschriften versehen, welche ihnen endgültige Kraft verleihen. Sofort ergingen Befehle wegen Einstellung der Feindseligkeiten auf der ganzen Linie. General Skobeleff, dessen Detachement Konstantinopel am nächsten war, erhielt den Befehl noch an demselben Abend. Es wurde den türkischen Bevollmächtigten nicht leicht, die Dokumente zu unterzeichnen. Sie begriffen, datz in der Lage, in welche die Türket durch den Krieg versetzt worden, ihr als einzige Rettung nur noch der Friede verblieb. Als der greise Namyk Pascha die Feder ergriff, um seinen Namen zu unterzeichnen, konnte er sich der Thränen nicht erwehren, und als Se. kaiserl. Hoheit der Großfürst ihm mit dem Ausdruck der Hoffnung, daß fortan freundschaftliche Beziehungen zwischen Rußland und der Türkei walten würden, die Hand reichte, drückte Namyk Pascha lange diese ehrliche Hand, ohne die Kraft -u haben, auch nur ein Wort zu sprechen. Die Zukunft wird lehren, daß die Verwirklichung dieser Hoffnung dem wahren Nutzen sowohl der Türket als auch Rußlands und Europas entsprechen wird. Die Dokumente selbst lauten: I. Anläßlich des bevorstehenden Abschlusses des Waffenstillstandes zwischen den beiden sich bekriegenden Armeen, der russischen und der ottomanischen, erschienen Ihr« Excellenzen Server Pascha, Minister der auswärtigen Angelegenheiten der hohen Pforte, jnb Namyk Pascha, Minister des Hofes Seiner Majestät bes Sultans, mit Vollmach- len von der trotzen Pforte versehen, in dem Hauptquartier Seiner kaiserlichen Hoheit oes Großfürsten Nikolai Nikolajewitsch, Obercommanbirenden ber russichen Armee; die von Seiner kaiserlichen Hoheit bem Großfürsten im Namen Seiner Majestät o€§ Kaisers von Rußland vorgelegten Friebensbebingungen werben nach erfolgter Annahme fettens ber türkischen Bevollmächtigten unter gegenseitiger Zustimmung in fol- genser Fassung festgestellt. 1) Bulgarien wirb in ben Grenzen, welche von ber Majorität ber bulgarischen Bevölkerung bestimmt werben und in keinem Falle enger sein dürfen,^ als die auf der Konstantinopeler Conferenz bezeichneten, zu einem autonomen, tributären Fürstrnthum mit nationaler, christlicher Regierung, mit einheimischer Miliz erhoben. Die ottomanische Armee wird sich nicht mehr dort befinden. 2) Die Unabhängigkeit Montenegros wird anerkannt. Eine Erweiterung seines - Territoriums dem Zuwachs entsprechend, den das Waffenglück in seine Hände gegeben, [ wird ihm zugesprochen. Die definitiven Grenzen werden in der Folge fixtrt. . 3) Die Unabhängigkeit Rumäniens und Serbiens wird anerkannt. wird eine hinlängliche Terrttorialentschädtgung zugestanden, letzterem eine Rektifikation der Grenzen. .. _ _ 4) Bosnien und der Herzegowina wird eine autonome Verwaltung mit ausreichenden Garantien gewährt. Analoge Reformen werden auch in den Übrigen christlichen Provinzen der europäischen Türket etngeführt. , Ä , oe _ . 5) Die Pforte übernimmt die Verpflichtung, Rußland für die Kriegskosten und die Verluste zu entschädigen, denen es sich auSsetzen mutzte. Der ModuS dieser Ent- chädigung, ob in Geld, durch Territorialabtretungen oder in irgend einer andern Werse, wird in der Folge fest gestellt. Seine Majestät der Sultan wird sich mit seiner Majestät dem Kaiser von Rußland über die Wahrung der Rechte und Interessen Rüglands in den Meerengen des Bosporus und der Dardanellen zu verständigen Haven. Es werden unverzüglich im Hauptquartier Seiner kaiserlichen Hoheit des Grotz- fürsten Obercommandirenden zwischen den Bevollmächtigten der beiden Regierungen ote Verhandlungen über die Feststellung der Friedenspräliminarien eröffnet. Sobald die gegenwärtigen Frtedensgrundlagen und die Waffensttllstandsdc- dingungen unterzeichnet sind, erfolgt die Lruspendtrung der Feindseligkeiten zwtsa.en den kriegführenden Armeen für die ganze Dauer der Friedensunterhandlungen, die rumänische, serbische und montenegrische Armee mit eingeschlossen. Die Obercommai- dtrenden der beiden Armeen in Asien werden unverzüglich davon Kenntuttz gef tzl, damit sie einen Waffenstlllstand abschließen, der gleichermaßen den Feindseligkeiten <»a uiel seht. t Die kaiserliche ottomanische Regierung wird den ottomanischen Truppen den Befehl geben, sobald der Waffenstillstand unterzeichnet ist, die Festungen Wtddtn, Rust- schuk und Silistria in Europa und die Festung Erzerum in Asten zu raumen. Außerdem werden die russischen Truppen das Recht haben, während ber Unteihanblungen gewisse strategische Punkte militärisch zu besetzen, welche in den Waffenstillstandsde- dtngungen auf beiden Kriegsschauplätzen bezeichnet sind. T Zur Bekräftigung dessen ist das vorstehende Protokoll in doppelten Exemplaren ausgefertigt und unterzeichnet in Adrianopel am neunzehnten (etnunddreißigstrn) Januar des Jahres eintausend achthundert und achtundsiebenztg. m , (Gezeichnet) Nikolai. Server. Namyk. II. Lverhesslj Vit nächsten auf benQbi noorben. Die i Mrdkn aufgtford, U, Wressrist edteiib |u gttoriflt' '«olbmt tzwch । »In 3 M, W, 4 S™ tont, 3 Wime, 9 6ß ’ Spannfette, i *. 1 fiebert IW 1 »«tat «206) 1 ML M'd neu UÄ HB L ^Mischen LS Äu»-' finboi; hort, wo Itn oben uDcrben. Dir De UM Nswobaza timten der kaisn lÄlMfl 5) Die fal festigten Punkte i ßauiplrungsoeger Aus ffltbb und we um ble Eisenbohl Sus Rusts .Iber Echumla na Das Äritp bem Staate gehö Uaffen werben u treffen, um Alles i^emplaren ausz yeiMtnben Jnve! Was ben ,weder verkauft o beiden Th eilen z DaL Prii Die Räu als innerhalb l öNlichr Behörde 6) Vit ki lagen auch Suk Mttitärobrisikeit dem Strom die1 _ 7) In ben stch lur Btit der Bedingungen de« Waffenstillstand» zwischen den kaiserlich russischen Truppen nebst deren Bundesgenossen und den kaiserlich türkischen Truppen. In Folge Antrages der hohen Pforte und der von ihren Bevollmächtigten, Ihren Excellevzen Server uno Namyk Pascha, erklärten Zustimmung zur Annahme der von Rußland ausgestellten Grundlagen des Friedens zwischen den kriegführenden Partc'en hat der Obercommandirende der kaiserlich russischen aktiven Armee seine Einwilligung zur Einstellung der Feindseligkeiten gegeben. m n Für den Abschluß des Waffenstillstandes sind zu Bevollmächtigten von Seiten Seiner kaiserlichen Hoheit des Obercommandirenden designirt: der Stabschef der aktwcn Armee, Generaladjutant General der Infanterie Nepokottschizki und sein Gehülfe, Generalmajor der Suite Lewizki, und von Seiten der Bevollmächtigten der hohen Pforte der Divisionsgeneral vom Generalstab Nedjtb Pascha und der Brigadegeneral Dstse^Personen haben kraft der ihnen ertheilten Vollmachten folgende Waffen- sttllstandsbedingunaen vereinbart: . .... _ „IWÄWKA,n 1) Der Waffenstillstand wird zwischen der russischen, serbischen und rumänischen bewaffneten Macht einerseits und der türkischen andererseits für die fcanje Friedensunterhandlungen bis zu ihrem glücklichen Abschluß oder ^remAbbruch abgeschlossen. In letzterem Falle ist jede der Parteien verpflichtet, von der Wiederaufnahme der Feindseligkeiten drei Tage vorher Anzeige zu machen und Tag und Stunde der Eröffnung der Feindseligkeiten anzugeben. Die dreitägige Frist wird von dem Z.n- punkt an gerechnet, an welchem die eine der Parteien der anderen an Stell und O den höheren Befehl hierüber mittheilt. .. Die kaiserlich russische Regierung wird Montenegro auffordern, die Feindseligkeiten einzuftellen und sich den Bedingungen des Waffenstillstandes »wisihm Ruß and und der Türket anzuschließen: die hohe Pforte ihrerserts wird die Feindseligkeiten g-gen ^OnU2)9®erl2ßaffcnftmftanb tritt in Krast in dem Moment der Unterzeichnung dieser Bedingungen und die Truppen der einen oder der anderen Seite, welche nach Dteiem Termin bk unten angegebene Demarkationslinie überschritten haben, müssen zurück- gehen, wie auch die dabei gemachte Beute wieder auslieserm 3) Die kaiserlich türkischen Truppen raumen außer Widdin, Rustschuk und^Sili stria auch Belgradschik, Rasgrad, Hadschi-Oglu-Bazardschik unb auf dieser Grundlage wird zwischen den kaiserlich russischen, den serbischen und rumänischen puppen einer- seits und den kaiserlich türkischen Truppen andererseits folgende Demarkationslinie fest- gestelll^ie 5Demarfation§ltntc sich hin von Baltfchik und Hadschi Oglu'Baza^fchik in gerader Richtung auf Rasgrad mit einer neutralen Zone von b Kr^mcter Breite vor dieser Lmie: weiter führt die Linie von Rasgrad gerade auf ^^D Huma, o Eski-Dshuma auf Osman-Bazar und Kotel sKazan), welche von den kaiserlich russtsch. Truppen besetzt werden und die neutrale Zone zieht sich auf KUomtter °°n f Linie hin. Die Demarkationslinie geht dann weiter an den Flüßen MedwaN' Den kamtschik und Bogazdere entlang durch das Dorf Oglank.ot und Hadschr D Mesemorta, wobei die neutrale Zone °°nb Werft Brette M beiden S-tten « 5» liegt, das Schwarze Meer erreicht und sich längs der Küste biS zum See Der o y Fürst Bismarck erklärte: Zwischen den Bundesregierungen sei über dieses Gesetz noch \ keine Verständigung herbeiqeführt, wohl aber bestehe eine solche zwischen ver preußrschen Regierung ' und dem Reichseisenbahnamte, das Gesetz sei in Vorbereitung. Der Re-chskanzler betonte ferner die Nothwendigkeit ver Aufrechterhaltung des Reichseisenbahnamtes. Schrover^ " Ä 50 V00 °“8’ °"4- bte XSfc««- 1 eben “T"® ^fammopei -r;-L SSää _nb,rt,d)te, drückte au5) nur dnäßort »Äw,to ‘bt8 zwischm den \ erschienen Ihr, } der hohen Psorte, in§, oümad): WW& Hoheit c russichen Armee; 1 Seiner Majestät .nA erfolgter An- justimmung in fob tat der bulgarischen n, als die auf der atären Fürstrnthum n. Die ottomanische Erweiterung seines line Hände gegeben, 'Iflt felrt. nerkannt. Ersterem m eine RekWatioa rwaltung mit aus- a den übrigen chrtst- die Krtegskosten und Modus dieser Eal- trgend einer andern wird sich mit Seiner und Interessen Ruh- verständigen haben, en Hoheit des ®ro6: iiben Regierungen ole öffnet. Waffensttllstandsbe- adseligkeiten zwiscen interhandlungen, w Die ObercoMv. in fitnntnlfe , Feindseligkeiten <10 jiefit Die russischen Truppen besetzen an der Küste des Schwarzen Meeres jedoch nur BurgaS und Mtdia, um die Zufuhr von Proviant für die Truppen zu erleichtern, mit Ausschluß von Kriegscontrebande. Weiter zieht sich die Demarkationslinie vom Derkos-See, von Tschekmedschik über Kardschali in gerader Richtung die Eisenbahn schneidend an das rechte Ufer des Karassu und dann den Fluß abwärts bis zum Marmara-Meer. Die türtschen Truppen räumen die Befesttgungslinien ebenso wie auch Derkos, Chademkiöt und Bujuk-Tschekrnedsche. Oie Demarkationslinie der ottornanischen Trup pen führt von Kutschuk Tschekrnedje in gerader Richtung über St. Georg und A^bunar (am Ufer des Schwarzen Meeres). Die Fläche zwischen den russischen und türkischen Linien bildet eine neutrale Zone, wo es nicht gestattet sein wird, während der ganzen Dauer des Waffenstillstandes Befestigungen weder zu verstärken noch in Stand zu setzen- Vorn Marrnara-Meer aus führt die Demarkationslinie über die Landenge von Gallipoli in der Linie von Scharktöt nach Urscha, weiter am Ufer des Aegäischen Meeres entlang bis Dedeagatsch und Matrt mit Einschluß des letzteren Ortes; weiterhin auf der Wasserscheide zwischen den Zuflüssen der Maritza (auch die Arda einge- aescklossen) und den bis Dschuma ins Aegätsche Meer ausmündenden Flüssen; später luf der Linie nach Küstendil, Wranja, Plantna Goljak, Dorf Messltza, Planina-Gra- paschniza und Dorf Ljubtscha dis zur Grenze des Sandschak, Rowt-Bazar und längs ihr btS zur Grenze Serbiens bis zu dem Punkt, welcher Kopaonik-Planina heißt. Dschuma, Küstendil und Wranja werden von russischen .poer serbischen Truppen besetzt; Prttschtina von türkischen. Die Feststellung der Demarkationslinie zwischen den kaiserlich ottemantschen und den montenegrinischen Truppen soll durch eine besondere Commission aus Bevollmächtigten der Türkei u. Montenegros unter Betheiligung eines Bevollmächtigten Rußlands ftattfinben. — Die Feststellung der Demarkattonszone zwischen den kaiserlich russischen und türkischen Truppen soll an der Grenze ohne Aufschub, sofort nach Unterzeichnung dieser Bedingungen unter Vermittelung einer Commission von bevollmächtigten Offizieren der nächsten Corps und Detachements beider Armeen statt finden; dort, wo keine Truppen in der Nähe sind, verläuft die Demarkationslinie nach den oben angegebenen natürlichen Grenzen, welche beiden Armeen bekannt gegeben werden. Die Demarkattonszone von Dschuma über Wranja bis zur Grenze des Sandschaks Nowobazar wird an Ort und Stelle durch eine Commission aus Bevollmächtigten der kaiserlich türkischen und der serbischen Truppen unter Betheiltgung eines russischen Bevollmächtigten festgestellt. 4) Die Truppen beider kriegführenden Parteien, welche zur Zeit der Unterzeichnung des gegenwärtigen Aktes sich außerhalb der bezeichneten Linie befinden, müssen sofort zurückgeführt werden und das keinesfalls später, als im Laufe dreier Tage. 5) Die kaiserlich türkischen Truppen, welche die in § 3 namhaft gemachten be festigten Punkte verlassen, ziehen mit den Waffen, aller Kriegs-Munition und allen Equiplrungsaegenständen ab, die in folgenden Richtungen weggeführt werden können. Aus Widdtn und Belgradschik durch den St. Ntkolaipaß auf Ak-Palanka, Risch, Leskowatz und weiter über Prischttna ober Wranja, wie es am bequemsten sein wird, um die Eisenbahn nach Uskjub zu erreichen. Aus Rustschuk, Silistrta, Hadschi Oglu-Bazardschick und Rasgrad — auf Warna ober Schumla nach dem Ermessen der türkischen Militärbehörden. Das Kriegs- und sonstige Kampfmaterial der Festungen, die Kriegs- und andere dem Staate gehörigen Schiffe mit allem Material können fortgeführt oder zurückgelassen werden unter dem Schutz der russischen Militärbehörden, welche Maßregeln treffen, um Alles bis zum Friedensschluß beisammen zu halten nach einem ;in zwei Exemplaren auszufertigenden und von den betderseitigen militärischen Chefs zu unterzeichnenden Inventar. Was den dem Verderben ausgesetzten Proviant betrifft, so kann derselbe entweder verkauft oder dem russischen Mtlttärreffort abgetreten werden gegen eine zwischen beiden Theilen zu vereinbarende Entschädigung. Das Privateigenthum bleibt unversehrt- Die Räumung der genannten Festungen und befestigten Punkte muß nicht später als innerhalb sieben Tag,en ausgesührt werden, von dem Termin ab gerechnet, wo die örtliche Behörde den Befehl dazu erhalte« hat. 6) Die kaiserlich türkischen Truppe» und Kriegsschiffe räumen innerhalb drei Tagen auch Sulina, wenn das Eis dem nicht hindernd in den Weg tritt. Die russische Militärobrigkeit entfernt ihrerseits aus der Donau alle Hindernisse und eröffnet auf dem Strom die freie Schifffahrt, aber unter Aufsicht der russischen Militärbehörden 7) In den von russischen oder verbündeten Truppen besetzten Provinzen, in denen fich zur Zett der Unterzeichnung dieser Bedinaungen tü> kiscbe Administrativbebörden be finden werden, haben diese letzteren zu verbleiben unter Ausübung ihrer Amtspflichten zur Wahrung der Ruhe und Ordnung unter der Bevölkerung. Diese Behörden werden nach Maßgabe der Möglichkeit die Anforderungen der russischen Militärautoritäten erfüllen. 8) Die Eisenbahnlinien im Bereich der russischen Truppendislokationen bleiben unberührt wie jedes Privateigenthum und ist der freie Verkehr auf allen Linien gestattet. Zu diesem Zweck gestattet die ottomanische Regierung den Gesellschaften bte freie Bewegung ihres rollenden Materials auf der ganzen Ausdehnung der Linie, ob sie von kaiserlich türkischen oder russischen Truppen besetzt ist. Für den Verkehr von Privatpersonen und Frachten ist volle Freiheit gewährt, nur mit folgenden Einschränkungen: Die Beförderung von Kriegsmaterial und Truppen durch die Demarkationslinie ist untersagt. Die Passirung her Demarkationslinie durch einzelne Militär- Personen ist nach beiderseitigem Einvernehmen der Abiheilungs Commandeure gestatt^. Im Bereich jeder der beiden Armeen steht der Betrieb unter Aufsicht der bezüglichen Militärautoritäten. 9) Während der ganzen Dauer des Waffenstillstandes hebt die hohe Pforte die Blokade von den Häfen des Schwarzen Meeres auf und wird dem freien Einlaufen der Schiffe in diese Häfen nicht hinderlich sein. 10) Die der kaiserlich türkischen Armee angehörigen Kranken und Verwunduen verbleiben im Stellungsbereich der russischen, rumänischen und serbischen Truppen und werden unter Fürsorge der russischen und verbündeten Militärautoritäten gestellt, aber unter Mitwirkung des türkischen ärztlichen Personals, wenn solches zur Stelle ist. Sie werden nicht als Kriegsgefangene betrachtet, haben aber ohne besondere Erlaubniß der russischen und verbündeten Militär-Commandeure nicht das Recht der freien Ueber- stedelung an andere Orte. 11) Der Anfang des Waffenstillstandes wird gerechnet von sieben Uhr Nachmittags an den neunzehnten (einunddreißigsten) Januar 1878. Was andere Termine betrifft, so sind dieselben im Texte des Haffenstillilandes selbst angegeben. Für den Kriegsschauplatz in Asien hat die Feststellung der Einzelnheiten des Waffenstillstandes durch die Bevollmächtigten zu geschehen, welche von Obercomman- birenben der russischen Armee in Asten und von der ottornanischen Regierung ernannt sind. Der Beginn des Waffenstillstands auf dem europäischen Kriegsschauplatz wird dem Obercommando der russischen Armee in Asien telegraphisch mitgeiheilt werden'. (Unterz.) Nepokoitschizki. Lewitzki. Nedjib. Osman. Lokal-Notiz. Gießen, 25. Febr. Wir lassen nachftebend die Tagesordnung für die Stadt- verordneten-Sitzung am Donnerstag den 28. Februar 1878, Nachmittags 4 Uhr, im alten Realschulgebäude folgen: 1) Voranschlag für bas Jahr 1878, 2) Die Quellenwasserleitung, 3) Baugesuch des Joh. Baptist Singer, 4) Gesuch des Tapezirers Wilhelm Reiber um Erlaubniß zur Errichtung einer Laaerhalle, 5) Die Reichensand-Bahnhofsstraße, 6) Stroßknanlagen in der Schwarzlach, 7) Die Berichtigung der Jnseratgebühren pro 1877 betreffend, 8) Die Erbauung eines Schulhauses für die höhere Mädchenschule, 9) Creditbewilligungen u. Bürgschaftsleistungen bet Holzverfteigerungen u. s. w., 10) Concurs der Firma Gebrüder Köhler, 11) Ausbau der Ludwigsstraße, 12) Kostenrechnung der Feldgeschworenen vom Jahre 1877. Handel und Verkehr. Gießen, 26. Febr. Auf dem heutigen Wochenmarkt kostete: Butter, per Pfb. 1, Hühnereier, per Stück 5, 6, 7 H, Gänseeier per Stück 8 Enteneier, per Stück 8 di, Käse, per Stück 5—10 Käsemotte, p. St. 3 Erbsen, 1 Liter 20 Linsen, 1 Liter 24 Tauben, das Paar 90 Hübner, per Stück JL 1.50, Hahnen, per €>t. Ji. 160, Enten, per Stück 3.40, Kartoffeln, 100 Kilo 7 60 Ochsenfleisch 70 H per Pfd., Kuhfleisch 50-60 H, Rindfleisch 50-56 H, Schweinefleisch 62, bis 64 Kalbfleisch 55 u. 60 Hamm.lfleisch 60 1206) Gün th e r. die Versteigerung. Frettag den 1. März l. I, Morgens 10 Uhr, sollen bei dem academischen Hospital cuf dem Seltersberg dahier alte Fenster, Läden mit Beschlägen und Gitterstäbe WM, M- i tu räumen. W'- bei Unlnhandlui'.B v WaffenMstandsdi- topptUen EMplam MeMklst^arM [Der. Namyk. Oberhessische Eisenbahnen. Die nachstehend aufgeführten Gegenstände sind auf den Oberhess. Bahnlinien gefunden worden. Die unbekannten Eigenthümer werden aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb Jabresfrist bet der unterzeichneten Stelle geltend zu machen, andernfalls zum Verkauf geschritten werden wird. 1 goldene Broche, 1 Uhrgehänge, 2 Frauen- schürzei', 1 Kinderjäckchen, 2 Paar Handschuhe, 3 Hüte, 6 Mützen, 11 verschiedene Tücher, 4 Pack alte Kleider, 1 Päckchen Seinen, 2 Cigarrenetuis, 2 Pfeifen, 1 Päckchen Tabak, 3 Taschenmesser, 7 Regenschirme, 9 Stöcke, 5 Säcke, 1 Peitsche, 1 Spannkette, 1 Bohrer, 1 Pack Drahtstifte, 1 Ledertasche, 1 Handkörbchen, > Schlüssel, 1 blauer Kittel, 1 Rolle Frachtbriefe. Gießen, den 24. Februar 1878. Die Hauptmagazinsverwaltung: gegen gleich baare Bezahlung an Meistbietenden versteigert werden. Gießen, den 25. Februar 1878. Großh. Kreisbauamt Gießen. In Vertretung: M. Wahl, 1193) Großh. Kreisbauaufseher. Verkauf von Mstbäumchen. Samstag den 2. März d. I., Vormittags 11 Uhr, sollen aus dem Marktplatze vor dem Rathhause tOO Apfel-, 100 Birn-, sowie 50 Mirabellen- und Zwetschen- bäumchen und mehrere Hundert Birn- sktzlinge versteigert werden. Gießen, den 26. Februar 1878. Großh. Bürgermeisterei Gießen- 124)8) A. Bramm. russischen Truppen heu Truppen. SL -WS scheu und £)fllier itt bte abflp r idremf aufnM .In 5«Ä 11«® Allgemeiner Anzeiger. Holzversteigerung im Gießener Stadtwalde. Montag den 4. März 1878, von Vormittags 9 Uhr an, soll im Gießener Stadtwalde in dem District Faulerboden nachverzeichnetes Holz versteigert werden: A. Brennholz. Schetth. Prügelh. Stockh. Reish. Raummeter Wellen. Buchen 22 19 14 760 Eichen 106 137 156 2570 Birken, I Ä o _ ASpen j y Nadel — 6 31 2180 B. Ban-, Werk- und Nutzholz. 408 Eichenstämme mit 170 Festmtr., bis zu 50 Centimtr. Durchmesser und 10 Mtr. Länge, 26 Fichtenstämme mit 10,48 Festmeter, 9 Buchenstämme mit 2 Festmeter, 3 Aspenstämme mit 1 Festmeter, 7 Eichen- und Buchen-Stangen mit 0 50 Festmeter, 1098 Fichtenstangen mit 12,70 Festmeter, zu Spalierholz sich eignend. Die Zusammenkunft ist auf der Licher Chaussee am Lumpenmanns-Brunnen. Gießen, am 26. Februar 1878. Großh. Bürgermeisterei Gießen. 1207)_____A. Bramm._________ Donnerstag den 28. l. Mts., Vormittags 9 Uhr, soll im hiesigen alten Rathhaussaale Planirarbeit, veranschlagt zu 1020 JL., versteigert werden. (1171 Gießen, den 23. Februar 1878. Großh. Bürgermeisterei Gießen. A. Bramm. KanlWniiisdier Verein. Samstag den 2. März Abends präcis S Uhr, im Saale des Gasthofs zum „Prinz Carl“: öffentlicher Vertrag des Herrn Professor Robert von Schtayintiveit: Geographische und ethnographische Schilderung des von ihm in Gemeinschaft mit zwei Brüdern bereisten Himalaya, erläutert durch eine grössere Karte und landschaftliche Ansichten. Mitglieder haben mit Familie freien Eintritt. Eintrittskarten für Nichtmitglieder ä 50 (für Schüler und Schülerinnen ä 20 H) sind in der J. Ri cker’schen Buchhandlung und Abends an der Gasse zu haben. Her Vorstand» I Dankschreiben! Kann nicht umhin, Herrn E. Wiechmann (Specialift für Hühneraugen) meinen besten Dank für die schnelle, schmerzlose und rationelle Beseitigung meiner mich seit Jahren quälenden Hühneraugen, hiermit auszusprechen. — Aus dem Grunde ist Genannter allen Fußleidenden aufs Gewissenhafteste zu empfehlen. Klein-Linden b. Gießen, den 24 Februar 1878. 1209) Johannes Rinn, Gastwirth. 1199) Den geehrten Damen empfehle ich mich in allen vo<- kommenden Haararbeiten zu den billigsten Preisen. Val. Realer9 Iriseur, Kaplarrsgasse. Tfjürmger Kimstfaröcrei, Wmgsee. Chemische Reinigung. Färberei von Sammeten. Färberei von Federn. Färberei ä Reffort für Seide. Große Auswahl in neuen modernen Färb- und Druckmustern. 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Durchmesier Strumpflangen mit entsprechendem Anftrickgarn, sowie wollene u. baumwollene Garne, Terneaux- woll, Einfastband, Litzen, div. Schnüre, Einnähkordel, Knöpfe, Nadeln, u. echte Tueh und Buckskins in allen Qualitäten empfiehlt unter billigster Bedienung Ludwig Lung, Marktstrasse 25. Ausverkauft Winter-Buckskin und rein Woll-Ratine von 4 an, Prima Flachsgarn, Baumwollgarn und wollene Webgarne billigst bei 960) Ij. W. Flank. aus den Waldungen des Großh. Hauses der Obersörsterei Vadenrod. Mittwoch den 6. und Donnerstag den 7. März werden ans Distncten Lappenwald, Steinrück und Grohwiefe versteigert: Versteigerung von Bau-, Nutz- und Brennholz II. empfiehlt 1103) Die Zusammenkunft ist an beiden Tagen Vormittags 10 Uhr im District Lappenwald bei Stamm Nr. 1 auf dem Vicinalweg von Wallenrod nach Ober-Sorg. Am ersten Tag kommt nur Bau-Nutzholz zum Ausgebot. Freitag den 8. März werden aus den Dtstricten Stollberg, Die Zusammenkunft ist Vormittags 9 Uhr im District Stollberg bei, Stamm Nr. 1. Weitere Auskunft erthetlen die Großh. Forstwarte Buri zu Ober-Sor§ und Lang zu Storndorf. Storndorf. den 24. Februar 1878. Großherzogliche Obersörsterei Vadenrod. I. E. d. O.: Hopfengarten und Fehdenberg versteigert: Eichenstamm von 58 Ctm. Durchmesier und 8 Patent- und Glace-Rollenzwirne rc. (1140 Vermischte Anzeigen. 1198) 2500 bis 3000 JL werden gegen gerichtliche doppelte Sicherheit auf erste Hypothek zu leihen gesucht. Zu erfragen bet der Expedition dieses Bl 1197) Eine gesunde Frau wünscht ein Kind täglich mehrmals zu stillen; Näheres im Hause des Herrn Seiler Huhn, 4. Stock. 1200) Zwei Lehrmädchen können das Kletdermachen gründlich erlernen bet Frau Schwarz im Schloß Aecliten Berger Medicinal - Leberthran empfiehlt in Vi und V2 Flaschen, sowie im Anbruch Gg. Wilh. Weidig. Giossh. technische llochschnle zu Darmstadt Beginn des Sommer - Semester» Montag 29. April 1878. Anmeldungen Weueintretender bis zum 25. April. Program®’ gratis vom Secretariat. (• Die Direction: Dr« Schäffer. 934) Eine Wiese und ein Acker in der Oberau (Verdrießenwkther) zus. 600 Klftr. haltend, sind zu verkaufen, eventuell zu ver- pachten. €hr. Vlx am Neuenwegerthor. 1165) Feinste Gothaer Cer velatwurst, sowie Knackwürstchen empfiehlt Gg. Wilh. Weidig. Zwerg-Obstbäume. Birnen, Aepfel, Pflaumen, Kirschen, tn schönster Pyramid- wie Spalierform erzogen, empfiehlt bet'rbevorftehender Verpflanzzeit Carl Deines, 1102)Kunst- und Hondelsaärtner. ßeorg flnöreas. Samenhandlung. Frankfurt a.M. Nebst. 5. (früher im steinernen Hauv, Niarkt 44) bringt sein Lager in Gemüse-, Blumen-, Feld-, Gras-, Klee- und Wald-Samen, Pferdezahnmais, Kartoffeln zur Saat rc. in empfehlende Erinmrung. Deutsch- u. Luzerner Kleesamen, auf der Kleesetde- Siebmaschine gereinigt,werden unterGarantte von seidcfrei geliefert. Proben und Preis listen gratis u. franco. [H. 6757.) 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