1878 Mittwoch, den 23. October -ir. 2M Kießencr WWiM jungen Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags Schulstraße B. 18. 1 Vorstand. tat c. binnen 8 Tagen etnzusenden. Dr. Boekmann. Hium. er 1878 W ßorNtL itrii Erfolgt das Verbot nicht innerhalb dieser Frist, so erlischt die zu erlassen. auch die Namen der Liquidatoren bekannt zu machen. 1. 2. 3. 4. 5. iu machen. Das Verbot ist für das ganze Bundesgebiet wirksam und umfaßt alle Verzweigungen des Vereins, sowie jeden vorgeblich neuen Verein, welcher sachlich als der alte sich darsteüt. § 7. Auf Grund des Verbots sind die Vereinskaffe, sowie alle für bie erbvereios, hnen während drj' ds neben Zeiihnei: lheilt werden. 1' 'eßhalb die Theil- i Hug im SM pro Monatz sür! 'erbvereinb: m. «rauskürzung des 50.-, Siertd im Bank« und kfurt a. M. An die Stelle des in den Gesetzen oder den Statuten vorgesehenen Be- schlusies der Generalversammlung tritt der Beschluß der Verwaltungsbehörde. Das liquidirte Veretnsvermögen ist, unbeschadet der Rechtsansprüche Dritter und der Vereinsmitglieder, nack Maßgabe der Vercinsstatuten, beziehungsweise der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen zu verwenden. Der Zeitpunkt, in welchem das Verbot endgültig wird, ist als der Zeitpunkt der Auflösung oder Schließung des Vereins (der Kaste) anzusehen. Gegen die Anordnungen der Behörde findet nur die Beschwerde an die Aufsichtsbehörden statt. , . ™ f § 8. Das von der Landespoltzeibehörde erlastene Verbot, sowie die Anordnung der Controle, ist dem Vereinsvorstand, sofern ein solcher im Jnlande vorhanden ist, durch schriftliche, mit Gründen versehene Verfügung bekannt zu machen. Gegen dieselbe steht dem Vereinsvorstande die Beschwerde (§ 26) zu. Die Beschwerde ist innerhalb einer Woche nach der Zustellung der Verfügung bei der Behörde anzubringen, welche dieselbe erlasten hat. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. § 9. Versammlungen, in denen socialdemokratische, soclaltstische oder kommunistische, auf den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung aerichtete Bestrebungen zu Tage treten, sind aufzulösen. Versammlungen, von denen durch Thatsachen die Annahme gerechtfertigt ist, daß sie zur Förderung der im ersten Absätze bezeichneten Bestrebungen bestimmt finbz Den^Ve^ammlungen werden öffentliche Festlichkeiten und Aufzüge gleich- Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. slilr flC^ea § 10. Zuständig für das Verbot und die Auflösung ist die Polizeibehörde. Die Beschwerde findet nur an die Aufsichtsbehörden statt. & 11. Druckschriften, in welchen socialdemokratische, socialistische oder kommunistisch-, aus den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung aerichtete Bestrebungen in einer den öffentlichen Frieden, insbesondere die Em- tracht der Bevölkerungsklaffen gefährdenden Weise zu Tage treten, sind zu verbieten. Bet periodischen Druckschriften kann das Verbot sich auch auf das fernere Erscheinen erstrecken, sobald aus Grund dieses Gesetzes das Verbot einer einzelnen Nummer erfolgt. ,, ,, , , . § 12. Zuständig für das Verbot ist die Landespoüzeibehorde, bei periodischen im Jnlande erscheinenden Druckschriften die Landespolizeibehörde des Bezirks, in welchem die Druckschrift erscheint. Das Verbot der ferneren Verbreitung einer im Auslande erscheinenden periodischen Druckschrift steht dem tijT" u5° Mevaclionsbureaur l Besch «pxptdilionsbureait: f ,nB ein ■ , Nreckl, stein. sere w"ö ankht" E U inten. 01,1 üarifii. Ibenb; Alls. tn8» 3 Uh,, irmeilMl brtngenb fc * cderunge". * ises und der V ff.** * Gießen, am 19. October 1878. Betreffend: Die Quartierleistung für die bewaffnete Macht. , Das Großherzoglichc Krcisamt Gießen ^°^^Das°Vcrbot ist in der im § 6, Abs. 2, vorgeschriebenen Weise bekannt zu machen und ist für vas ganze Bundesgebiet wirksam. § 13. Das von der Landespolizetbehördc -rlaff-ne Verbot einer Druck- schrift ist dem Verleger oder dem Herausgeber, das Verbot einer nicht periodisch erscheinenden Druckschrift auch dem auf derselben benannten Verfasser, sofern diese Personen im Jnlande vorhanden find, durch schriftliche, mit Gründen versehene Verfügung bekannt zu machen. Gegen die Verfügung steht dem Verleger oder dem Herausgeber, sowie dem Verfaffer die Beschwerde (§ 26) zu. „ Die Beschwerde ist innerhalb einer Woche nach der Zustellung der Verfügung bei der Behörde anzubrtngen, welche dieselbe erlaffen hat. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. § 14. Auf Grund des Verbotes sind die von demselben betroffenen Druckschriften da, wo sie sich zum Zw-cke der Verbreitung vorfinden, in Beschlag zu nehmen. Die Beschlagnahme kann sich auf die zur Vervielfältigung dienenden Platten und Formen erstrecken; bei Druckschriften im engeren Sinne hat aus Antrag des Betheiligten statt Beschlagnahme des Satzes das Ablegen des letzteren zu geschehen. Die in Beschlag genommenen Druckschriften, Platten und Formen sind, nachdem das Verbot endgültig geworden ist, unbrauchbar zu machen. Die Beschwerde findet nur an die Aufsichtsbehörden statt. §15. Die Polizeibehörde ist befugt, Druckschriften der tm § 11 bezeichneten Art, sowie die zu ihrer Vervielfältigung dienenden Platten und Formen Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Soeialdemokratie. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen des Reiches nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: § 1. Vereine, welche durch socialdemvkratifche, socialistische oder kommunistische Bestrebungen den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschafts- ordnung bezwecken, sind zu verbieten. Daffelbe gilt von Vereinen, in welchen soctaldemokratische, socialistische oder kommunistische, auf den Umsturz der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung aerichtete Bestrebungen in einer den öffentlichen Frieden, insbesondere die Em- iracht der Bevölkerungsklaffen gefährdenden Weise zu Tage treten. Den Vereinen stehen gleich Verbindungen jeder. Art. § 2. Auf eingetragene Genossenschaften findet im Falle des § 1, Abs. 2 der S 35 des Gesetzes vom 4. Juli 1868, betreffend bfe prtvatre^tltc^e der Erwerbs- und Wirthschafts-Genoffenschaften (B.-G.-Bl. S. 415 ff.) An- & i mich dahier als | j Zuspruch Sitte, | lSU. im Hause der P TWmhn. I (W | ».-.Md- d°,« d>. m .«>;*•“ 1VtnbU9uf eingefchtiebene HülsSkaffcn findet im gleichen Falle der § 29 des Gesetzes über die eingeschriebenen Hülfskaffen vom 7. April 1876 (R-G.-Bl. S. 125 ff.) Anwendung. § 3. Selbstständige Kaffenveretne (nicht eingeschriebene), welche nach ihren Statuten die gegenseitige Unterstützung ihrer Mitglieder bezwecken, sind im Falle des § 1, Abs. 2, zunächst nicht zu verbieten, sondern unter eine außerordentliche staatliche Controle zu stellen. Sind mehrere selbstständige Vereine der vorgedachten Art zu einem Verbände vereinigt, so kann, wenn in einem derselben dieim $>1, A öe* zeichneten Bestrebungen zu Tage treten, die Ausscheidung dieses Vereins aus dem Verbände und die Controle über denselben angeordnet werden. In gleicher Weise ist, wenn die bezeichneten Bestrebungen in einem Zweig- oereine zu Tage treten, die Controle auf diesen zu beschränken. § 4. Die mit der Controle betraute Behörde ist befugt: • allen Sitzungen und Versammlungen des Vereins beizuwohnen; Generalversammlungen einzuberusen und zu leiten; die Bücher, Schriften und Kaffenbestände einzusehen, sowie Auskunft über die Verhältniffe des Vereins zu erfordern; die Ausführung von Beschlüffen, welche zur Förderung der im 1, Abs. 3, bezeichneten Bestrebungen geeignet sind, zu untersagen; mit der Wahrnehmung der Obliegenheiten des Vorstandes oder anderer leitender Organe des Vereins geeignete Personen zu betrauen; 6. die Kaffen in Verwahrung und Verwaltung zu nehmen. & 5. Wird durch die Generalversammlung, durch den Vorstand oder durch ein anderes leitendes Organ des Vereins den von der Controlbehörde innerhalb ihrer Befugnifle erlaffenen Anordnungen zuwidergehandelt oder treten in dem Vereine die im § 1, Abs. 2, bezeichneten Bestrebungen auch nach Einleitung der Controle zu Tage, so kann der Verein verboten werden. § 6 Zuständig für das Verbot und die Anordnungen der Controle ist die Landespolizeibehörde. Das Verbot ausländischer Vereine steht dem Reichs- kLnzler^zw ((l (n aIlcn Men durch den Reichsanzeiger, das von der Landespolizeibehörde erlaffene Verbot überdies durch das für amtliche Bekannt- machungen der Behörde bestimmte Blatt des Ortes oder des Bezirks bekannt 4) Gegeben rc. Keurshläud. Dieselben sollen bis zum 1. Januar 1876 zu. — Die Ausschüttung der der Admiralität zugegangenen und der Stiftung Plan, nach welchem die Zur Entscheidung der in den Fällen der §§ 8, 13 erhobenen § 26. glieder aus Gerichte des lltt «tauften, per ft* diese Beschränkuntz nicht; 2) 3) strafe bis zu ten bestraft. Ge 6499) ergebene ihrem Vaterlande die Achtung und Werthschätzung Europas « - worven yaoe. — Der Fürst, welcher seit seiner Thronbesteigung der mllttäw schen Organffatio» Rumäniens seine unaufhörliche Sorge gewidmet, war c daß die Verbreitung von Druckschriften aus öffentlichen Wegen, Straßen' Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten nicht statlfiuden darf; daß Personen, von denen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu besorgen ist, der Aufenthalt in den Bezirken oder Ortschaften versagt werden kann; daß der Besitz, das Tragen, die Einführung und der Verkauf von Waffen verboten, beschränkt oder an bestimmte Voraussetzungen ge- werden, jedoch in seinem Wohnsitze nur dann, wenn er denselben nicht bereits seit sechs Monaten inne hat. Ausländer können von der Landespoltzeibehörde aus dem Bundesgebiete ausgewiesen werden. Die Beschwerde findet nur an § 29. Welche Behörden in jedem Bundesstaat unter der Bezeichnung Wer sür einen verbotenen Verein oder für eine verbotene Ver- Landespolizeibehörde, Polizeibehörde zu verstehen sind, wird von der Central- § 30. Dies Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündigung in Kraft und Wer Hie 'verbotene Druckschrift (§§ 11, 12), oder wer eine von gilt bis zum 31. März 1881. ' Urkundlich rc. knüpft wird. Ueber jede auf Grund der vorstehenden Bestimmungen getroffene Anord. muß dem Reichstage sofort, bezw. bei seinem nächsten Zusammentreten, Sießen, 22n „ Sitzungen DrrVolsitzend überwiest - ©roWrjOflltd L 3., nochdei -^v-lstSndigm in -'-:.mwolltninbupt über die ffl, tiunm« ,yi dem Bezirke de »«bverfiandige zu «immer 2) der Grotzherzogl Höen •/rtffenb die Eist AMerzogltchenS 'xm von der ftamn me4 AuSnahmeia jhrd) Herabirtzun, vtAMvondieinn^ ibt FrachliatzeS sl ttiürwortei werde :^tnuß geprüft nie: Vlefiammt fit falben Znfraß t rf i aUjiitofai Stü eeiücfgutclahen etr tkckachker, als aud :Hfe Herabsetzung ittnhesstschen und ' MSgangs sehr 1 : rior, während bl : £.(iultat liefern u r chl nschienm ist. Mit den Ae ’:nn einverstandei ■X die geringw iea nunmehr allji ■ mb welcher Wei 1:5-alb erheische t< '-'lchfibnittsah red Eine Einladi '^erolversammlui ? veranlaßt hast! -der bnorstehei ''tfenben. Tie TageSoi ^Versammlung i- Generalb den Auss verbun «ch« Me. mir Siftttn 1 X deute kein Bo M 'Aantil ■’ lU verwende' - Madrid, : , wulbe unter JL|tet. vorn * £::il was JO SÄ*«*«* Beschlagnahme und müffen die einzelnen Stücke, Platten und Formen freigegeben werden. § 16. Das Einsammeln von Beiträgen zur Förderung von sozialdemo- kratischen, sozialistischen oder kommunistischen aus den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung gerichteten Bestrebungen, sowie die öffentliche Aufforderung zur Leistung solcher Beiträge sind polizeilich zu verbieten. Das Verbot ist öffentlich bekannt zu machen. Die Beschwerde findet nur an die Aufsichtsbehörden statt. §17. Wer an einem verbotenen Vereine (§ 6) als Mitglied sich be- theiltgt, oder eine Thätigkett im Jntereffe eines solchen Vereins ausübt, wird nung mit Geldstrafe bis zu 500 Mk. oder mit Gesängntß bis zu drei Monaten be- Rechenschaft gegeben werden. _ , s - w straft. Eine gleiche Strafe trifft denjenigen, welcher an einer verbotenen Ver Die getroffenen Anordnungen sind durch den Re chs-Anzeiger und auf die sammlung (§9) sich beteiligt, oder welcher nach polizeilicher Auflösung einer sür landespolizeiliche Verfügungen vorgeschnebene Weise bekannt ^machen. (4 9) (ich nickt sofort entfernt. Wer dresen Anordnungen ober den auf Grund derselben erlastrnen Ver» Gegen^dtejentgen, welche sich an dem Vereine oder an der Versammlung fügungen mit Kenntniß oder nach erfolgter öffentlicher ^nntmachung zuwl^r- als Vorsteher, Letter, Ordner, Agenten, Redner oder Cassirer betheiligen, oder handelt, wird nut Geldstrafe bis zu 1000 Mk. oder mit Hast oder G - welcke zu der Versammlung auffordern, ist aus Gesängntß von Einem Monat fängniß bis zu sechs Monaten bestraft. - 18 18^ Wer für einen verbotenen Verein oder sür eine verbotene Ver- Landespoltzeibehörde, Polizeibehörde zu verstehen find, wird von der Zentral- sammlung Räumlichkeiten hergtebt, wird mit Gesängntß von Einem Monat bis behörde des Bundesstaates bekannt gemacht. _ zu Einem Jahre bestraft. 8 30 tr,n m“ bem ** §19. T ------ . ___ . . her vorläufigen Beschlagnahme betroffene Druckschrift (§ 15) verbreitet, sort- setzt oder wieder abdruckt, wird mit Geldstrafe bis zu 1000 Mk. oder mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft. § 20. Wer einem nach § 16 erlassenen Verbote zuwiderhandelt, wird _______ mit Geldstrafe bis zu 500 Mk. oder mit Gesängntß bis zu drei Monaten be- Berlin, 19. October. Die Eisen-Enquete wirst hohe Wellen. Sämmt- straft. Außerdem ist das zufolge der verbotenen Sammlung oder Aufforderung und Mtlttärverwaltungs.Behörden sind durch einen Seitens des Empfangene oder der Werth desielben der Arm-nk-ff- des Orts der Samm- U6 angewiesen worden, Zu. lung für verfallen zu erklären. sammenstellungen aller solcher Offerten fiskalischer Submissionen, bei welchen „ . . W« «''"f'' d.jedoch »ach -rfolgtn Bekanntmachung des aJ5nt)t^e @ifeninbu(hic sich betheiligt hat, so bald wie möglich einzu- Verbots durch den Reichs-Anzeiger (88 6 12 > eme der in MS ' ' ™ ba bie Jur Veranstaltung einer Untersuchung über die g-genwäncg- Lage verbotenen Hrandlungen begeht, ist mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit be^@jfen(nbu(h^ ernannte Eommission derartige Ermittelungen zu ihren^Arbei- ** Gleiche Strafe trifft den, welcher nach erfolgter Bekanntmachung des Ver- te.n nothwendig braucht. Hots einem nach § 16 erlassenen Verbote zuwiderhandelt. Die Schlußbestim- ruagreisen. . . ----- Wien, 17. October. Der Rücktransport der aus Bosnien herauszu- di- Autlicktsbebörden Natt ' ziehenden Truppen per Eisenbahn beginnt morgen (18. Oct) und wird 4 Ta,ie Mäitsr'W*w“’ ~e'““ .re«-,■wS.äää St*« ttUbende Personen, Buchdrucker, Buchhändler, L-ihbiblioth-kare und Inhaber das Commando in Bosnien persönlich wiederin^d-ms lben' Aug^bück, wo es !7.L"Ä-7.!L 8"w‘" mLL'L'L.'." £'k«. ‘ t ib§ 24. Personen, welche es sich zum Geschäft machen, die im § 1 Abs. 2 duction der O-cupationsarme-, der er sich angeblich widersetzt haben^sollt«, ist bezeichneten Bestrebungen zu fördern oder welche aus Grund einer Bestimmung im vollsten Einvernehmen mit ihm erfolg . ( o h ) dieses Gesetzes rechtskräftig zu einer Strafe verurtheilt worden sind, kann von Knel^enkllNd. der Landcspolizeibehördc di- B-sugniß »ut g°««bsmäßig-n oder >ücht g-w-rbs- October. Di-Kammer billigte mit 69 gegen 63 Stimmen mäßigen öffentlichen Verbreitung von Druckschriften, sowie die Befugniß zum Poij,jk b-r'Regierung. Die 5 Minister, sowie 3 Deputirte enthielten sih Handel mit Druck chrtsten im Umherziehen entzogen werden. oie ^ounr » LrtfJilt Di- Beschwerde findet nur an di- Aufsichtsbehörden statt. der Abstimmung. Das Blaubuch wurde verthetlt. § 25. Wer einem aus Grund des § 23 ergangenen Urtheil oder einer Amerika. auf Grund des § 24 erlassenen Verfügung zuwiderhandelt , wird mit Geld- Waskinaton 20. October. Das Schatzsecretariat setzte das wöchen,. 100» Mk., oder mit Haft oder mit Gesängntß bis zu 6 Mona. aus 400 000 Unzen fest. mung des 8 20 findet Anwendung. Krauenaabe" überreichten Gelder für die Hinterbliebenen der beim Untergange § 22. Gegen Personen, welche sich die Agitation sur die im § 1 Abs. » ®to§cn Kurfürsten" ums Leben gekommenen Marine-Osficiere und Mannbezeichneten Bestrebungen zum Geschäfte machen, kann im Falle einer Ver- " . . b 1 o .. »xfoiaen ba Per Plan, nach urthetlung wegen Zuwiderhandlungen gegen die §§ 17 bts 20 neben bei . soll endaültia festaestellt ist. Durch den Tod des Schatz- Freiheitsstrafe auf die Zulässigkeit der Einschränkung ihres Aufenthaltes erkannt b®. Stiftung, Commerzienrath Zuerst, erleidet die Angelegenheit einige Auf Grund dieses Erkenn.niffes kann dem Verurtheil.en der Aufenthalt Verzögerung In letzter Zett sind burch d.e Kr°npr,nzessin 60,000 Mk. als in bestimmten Bezirken oder^Ortschaften durch die Landespolizeibehörde versag. Ertrag der in England gesammelten Gelder überwiesen worden. Krsterrrich. § 26. Zur Entscheidung der in den Fallen der 33 0, 10 eryovenen ÖCDCfdlCH. Beschwerden wird eine Commission gebildet. Der Bundesrath wählt vier Mit- LT«,. glieder aus seiner Mitte und fünf aus der Zahl der Mitglieder der höchsten «W» “UßJ* melbet • S- Mal. Gerichte des Reichs oder der einzelnen Bundesstaaten. Berlin, 21. October. Die "^ordd. g. Z g. oanQCnfcccf un> Die Wahl dieser fünf Mitglieder erfolgt für die Zeit der Dauer dieses der Kaiser beschloß auf den Rath seiner Aerztt, v. Lauer, v- ^enbeck Gesetzes und für die Dauer ihre« Verbleibens im richterlichen Amte. Wllms, sich sur den Monat November nach Wiesbaden zu beg^en um h . Der Kaiser ernennt den Vorsitzenden und aus der Zahl der Mitglieder wo das verhältntßmäßig milde Klima auch noch im gedachten Monat. db der Commission deffen Stellvertreter wegung im Freien gestattet, d e Kur, die unter dem Ei"fl b de ffchen M § 27. Die Commission -nlscheidet in der Besetzung von fünf Mitglie- bisher von gutem Erfolge b-gl-tt-t war, with°ffn,lch tL dein, von denen mindestens drei zu den richterlichen Mitgliedern gehören müffen. kung sortzufetzen. Demnächst liegt es in der Absicht des Ka fers in den ft- Vor der Entscheidung über die Beschwerde «st den Betheiligten Gelegenheit zur Tagen des Decembers mit der Katsertn "ßch Berlin zuruckzurehren. mündlichen oder schriftlichen Begründung ihrer Anträge zu geben. Die Com- - Ihre Majestäten der Kaffer und die Kaiser,n reffen am 29, b^vor mffston ist befugt. Beweis in vollem Umfange, insbesondere dnrch eidliche Ver- Baden-Baden nach Koblenz. Se. Maj. der Kaiser begibt sich !dat-r nach Nkhmung von Zeugen und Sachverständigen, zu erheben oder mittelst Ersuchens baden; die Ankunft in Berlin wird, soweit bl her est , ' , einer Behörde des Reichs oder eines Bundesstaats erheben zu lasten. Hin- erfolgen. - Fürst »i/majd coinferto sichtlich der Verpflichtung, sich als Zeuge oder Sachverständiger vernehmen zu — Der Bundesrath hat dem ^ocialistengesetz s -SR grifft '21 c« lasten, sowie hinsichtlich der im Falle des Ungehorsams zu verhängenden Strafen Kopenhagen, 21. October. ^er $cr8°fl T h f ( r N-rlobum kommen die Bestimmungen der am Sitze der Commission bezw. der ersuchten fangs November hier em; alsdann erfolgt die Dec s Behörde geltenden bürgerlichen Proceßgesetze zur Anwendung. Die Entscheidungen mit derPrinzesstn Tbyra. . „ ~ - ^nllai- erfolgen nach freiem Ermesten und sind endgültig. Wien, 21. October. Meldungen der „Polit. Conesp. ,AuS Konfla^ Im Uebrigen wird der Geschäftsgang bei der Commission durch ein von tinopel. Das zwischen Achmed Mukhtar un - J riern tit derselben zu entwerfendes Regulativ geordnet, welches der Bestätigung des Bun- tenstschen Nationalversammlung vereinbarte Ue eren nrfift feit ein!' Mratb« unterliegt. Sanction des Sultans unterbreitet worden. Der Ministerrath Prust seit^ein § 28. Für Bezirke oder Ortschaften, welche durch die im § 1 Abs. 2 gen Tagen die Frage, ob nicht das modificirte englische Reformpro «t bkzeichneten Bestrebungen mit Gefahr für die öffentliche Sicherheit bedroht sind, asien überhaupt nicht sür das gesammte ^errltorium des 11uj< können von den Centralbehörden der Bundesstaaten die folgenden Anordnungen, anzunehmen und burchzusübren sei. — Aus Bukarest. Bei e f stch soweit sie nicht bereits landesgesetzlich zuläisig sind, mit Genehmigung des Bun- der Truppen hielten der Minister Rosetti imd der Burgermetst '. desraths für die Dauer von längstens Einem Jahre getroffen werden: Bewillkommnungs-Ansprachen. In seiner Danksagungnutzer e T avferkei^ 1) daß Versammlungen nur mit vorgängiger Genehmigung der Polizei- empfange die schönste^elohnung ^fur^e Uimee öurDyag cr. bedörde statifinden dürfen; cnf Versammlungen zum Zweck einer aus- in Bulgarien geschriebenen Wavl zum Reichsta, oder ji< Landesvertretung erstreckt worben^ habe. am ö' Dtt Errichtung der Schuldiener-Wohnung in der Schule auf dem OswaldS- §ie Tagesordnung wurde unter Vorbehalt entgültiger Feststellung durch di- S tutfenben. lt |^te das die mir empfiehlt 6487) ÄknÄ"it des Hanb.lstages WtU6 M bleiben, ben Ausschusses seit der letzten ordentlichen (sechsten) Plenarversammlung^^ Wellen. Simoib "en Seitens bti esen worden, "en, bei welche lle möglich einju, gegenwärtige m zu ihren AG Zanuar 1876 p und der Etistuuz ‘ beim UntnWzr [ficieie und i» nach welchem dir n Tod des S^. lngelegenheit eich 60,000 M il en. gegen 63 StiM lutiite enthielten f| Men herautz. mb wirb 4 Ta^i c H * von W11 eiten Ärme ("# j) und Äemimi AugeM, n ille MeldW M erfunden. kt haben M, * (KM. W Keingeschnmlk garantirt, Robert Stuhl, Marltstrahe D. 23. 3C* Markt-Empfehluiig. 'M 6490) Meine aanz Säten Offenbacher Pfeffernüsse, in vorzüglicher Güte sowie bar beliebte Magcnbrod und gebrannte Mandeln u. f. m. bringe meinen geehrten Kunden in empfeblenbe Erinnerung. — Stand mit Firma aus dem Mar«. ” v HochamtunaSvoll J. B. TJrff, Conditor. Meine Wohnung befindet sich jetzt (6408 Universitätsstraße E* 77, neben dem Lenz’fcben Felsenkeller. Prof. Dr«. Rirnbautn. 2. Bildung deS Bürau gemäß der Artikel 7 und 8 der Statuten. 3. Errichtung eine« volkSwirthschastlichen Senats. 4. Abänderung der Statuten. 5. Wahl de8 bleibenden Ausschusses. 6. Reform der kaufmännischen Zahlungswetse. SimSO®ern}bnnB86e0enflSnbe waren im Lause dieses W jingebenb „rRriow mnTh^n iinh ist die Stellung der Kammer zu den in Rede stehenden fragen bereits bekannt. Zu Delegtrten wurden die Herren M- Homberg er Und L. Georg sind eingetroffen. V. Kaan, vorw. 8. Weimersheim. N. iJufamtnenhet«, 8« unb au[ * i" »ich!«, ejlof)tnen ?*”8 Mit, °dn mit b'1 JBejei^nuu dir Zentral’ “9 >° Staft * St,., >< b«}* S.A Geschäfts-Eröffnung. 6499) Einem geehrten hiesigen und auswärtigen Publikum ergebene Anzeige, daß ich mit dem heutigen Tage in dem von erkauften, vormals Haggenmüller'schen Hause, etn »„enltanb vielfacher Ooationen. Die Truppen führten 6 türkische Fahnen fl 50 türkische Geschütze als Trophäen mit sich. Bukarest 20. October, Abends. Heute hielten die rumänischen Trup- .m unter Führung des an ihrer Spitze reitenden Fürsten unter enthusiastischen Rationen ihren Triumph-Einzug in die Hauptstadt. Paris, 21. October. Wegen der Festlichkeiten der Preisverlheilung anb heute kein Boulevard-Geschäft statt. Auasbura, 22. October. Die „Allg. Zig." meldet: Der Kön^hat dm Pros'sior der Theologie, Dr. Stein in Würzburg, zum Bischof von Wurz. bUt0 Konstantinopel, 21. October. Baker Pascha erhielt aus seinen Belicht an den Sultan über die Besichtigung der Vertheidigungs-Linien von Tscha- t-idje den Austrag, die Werke zu vervollständigen und hierzu event. 40,000 Wann tu verwenden. , , „ _r , . ~ Madrid, 21. October. Pt Margal, ehemaliger Chef der Executivge- W1lt/ wurde unter der Anklage der Thetlnahme an republikanischen Umtrieben M^£on&on, 22. October. Ein Telegramm der „Daily News" aus Simla vom 21. d. meldet: Der Krieg der Engländer mit den Afghanen ist nunmehr unvermeidlich. Die Antwort des Emirs an den Vtceköuig besagt: Macht was Ihr wollt, das Ende steht in Gottes Handl Diese Antwort ist der Regierung nach London telegraphirt worden. nachlassigt. 39 _ ^r- 2 35.—, Nr. 3 31.—, Nr. 4 JL 27.—, Nr. 5 21.—. Roggenmehl % (Berliner Marke) 21.—, do. H. (Berliner Marke) J4 18.—, Wetzen, effect hiesige? ab Bahnhof hier JL. 19.50, ab unserer Umge?end^ 18.25-18.50, do fremder je nach Qualität X 19-20.50, Roggen je nach Qualität 13—16.—, Gerste 3t 13-18.50, Hafer JL 12—13.50, Kohlfamen Jü ^—29, Erbsen JL 19—23 Wicken 15-16, Linsen JL 17-23, Rüböl, detail, JL 70. Stimmung -. Hauptsächlich gefragt war: — (Die Preise verstehen fich sämmtlich per 200 Vfund Zollgewich^ — 100 Ktto.^ heutige Viehmarkt war ziemlich bet hohen Preisen ^ranliurr, wiui. v «Htihpr 200 tfnlher und Handel und Verkehr. Kteffen 22. Octbr. Auf dem heuttgen Wochenmarkt kostete: Butter, per Pid. 75 bis 8« ^Hühnereier per Stück 7^, Käse, per@tü(f5-9 ^.Äaemateper Stück 3 $rb|en, 1 Liter 20 3,, Linsen, 1 Liter 24 A, F°uben, da« Paar so 3> Hühner, per Stück JL — 80, Hahnen, per St. JL — 65, Enten, per Stück 1 60, Kartoffeln, 100 Kilo 6,—. Ochsenfleisch 70 — 72 per Pfd. Kuh-und Wndfleifch 52-60 3, Schweinefleisch 62-64 3>. Kalbfleisch 56-60 Hammelflesich b»-°b Frankfurt, 19. October. Der heutige Victualien-Markt war mit 58 J^ßen Kraut befahren. Das Weißkraut kostete im Centner J4 17??' Kohlk^Ut Stü^ 12—15 H, Blumenkohl in Prima-Waare 20—25 Rothkraut 20 Weitz rüde i/. Hundert 20 Aepfel per 100 Kilo J4 6 50—7. Kartoffeln 6^° H^u kostete per Centner je nach Qualttät ^ 2-2^50 Stroh l^ ^^^5-27 - Ltnftn Erbsen (per 100 Kilo) JL 23-25; geschälte 24-26 , Bohnen ^25 27 timen 26—28. Butter datz Pfund im Großen 1. Qual. 90 2. Qual. 80 ttn Detail 1. Qual. X 1—1.15, 2. Qual. 90 bt§ 1 X Ein das Hundert ^ 6 50 bi« 8 Ochsenfletsch per Pfd. 70—75 Kuh- und Rindfleisch 54—60 H, Kalbfleisch 60-70 ^ Hammelfleisch 54-68 Schweinefleisch 70-75 A. - Buchen chettho z erste Sorte per Cbk.-M- JL 11.05, zweite Sorte JL 9.60—80, Tannenholz erfte ©orte ii 7.60—90P zweite Sorten 6—6.70. Tannäpsel perHectoliter 75—80^. LohkuchkN daS 100 JL 1*50. Ruhrkohlcn per Hectol-2. Holz je nachdem geschnitten im Großen M nrTur®',* 21. Octobe72(gru4tberidbt.) Unser heutiger Markt war ruhig, aber nicht flau- Roggen zur Festigkeit geneigt. Gerste am offenen Markte wenig ge- than. Hafer ruhig. Am Mehlmarkt keine Aenderung. Futterstoffe noch immer oer- Gtesten, 22. October. Aus den Verhandlungen $er Großherzoglichen Handels ,,mWe$.rÄaenbe bericht"et'übe?48 Eingänge, «eiche theil« den Acten, der Bibliothek Iinfs (Snffe überwiesen und theils zur Ctrculation bestimmt wurden. Großherzogliches Gesammt-Ministertum ersucht in einem ^nscriptvom 25.Sep- tember l. nachdem bereits durch eine Verfügung vom 20. v^M- die Ernennung von sachverständigen tn den verschiedenen Zweigen der in Betracht gezogenen Leinen- und Naumwollcntndustrie zur mündlichen Vernehmung tn den Monaten November und Ttcembtr über die unter Nr. IV des Programms angedeutcten Fragen angeordnet wlirden ist nunmehr auf Veranlassung des Vorsitzenden der Enquotecommisston von den dem Bezirke der hiesigen Handeskammer angehörigen Industriellen ^neu oder zwei ÄÄ\u bezeichnen, die eventuell zur Vernehmung berusen werben konnten. Die Kammer bezeichnete demgemäß zwei Sachverständige und zwar 1) den Vorsitzenden Herrn M. Homberger, Groß b e rz o gttch^" M in ist ttiu^r Männern sendet ein Schreiben des Großherzog- eiiuS AuSnahmetarissatzes für Kalkstetnsendungen ä 10000 Kgr. von Wetzlar nach Lollar |)Tsummerrt,ebe[Ält"u erwidern, daß die angesührten Beweisgründe für vor- «ebenden Antrag theils unzutreffend, theils nicht ausreichend seien ""d die Herabsetzung d s allmbohen StückgutfrachtsatzeS auf den Durchschnittsatz der früher bestandenen beiden Stückgutclassen ein Act der Billigkeit und Nothwendigkeit sowohl im al« aud) der Eisenbahnen selbst sei. Daß auf Grundlage der selbst koste d°e!! Herabsetzung thunlich,'gehe aus den Ergebnissen des Betriebes unter anderen der rirrbefftfchen und Cöln-Mindener Eisenbahnen trotz deS in Solgc be8 schlechten Ge- fcbaftSgangs sehr erheblichen Mtuderbctrags der trantzportirten Gewichtsmengen evident b/rvor? während die Gesammtergebntsse der Main-Weser-Bahn, welche lvohl ein ähnliches Resultat liefern würden, noch nicht oorliegen, da der Jahresbericht pro 1877 noch W “miiTen Amtzerungen des Herrn Regierungsraihs Schulz könne m°n sich nur darin einverstanden erklären, daß die Einführung nur einer Stückgutclasse unmöglich macki die aerinawerthigen Güter, welche der früheren billigeren Classe angehorten und ^nunmebr aMuhoch gegriffenen allgemeinen Frachtsatz nicht ertragen können, in irn-enb welcher Weise wieder auszuscheiden, ohne das Princip zu verletzen, aber gerade deßhalb erheische es die Billigkeit, daß die Fracht womöglich bis auf den beantragten ^"^EEEinl7d7ng de"°b'lMenden Ausschusses des deutschen Handelsiags zur ochten feit der bevorstehenden Verhandlungen zwei Delegtrte zur diesseitigen Vertretung zu biS L.' Kühe und « i. Qual.^ 60-762 2. Qual. b4-56 Kälber 1. Qual. 62—64, 2. Qual. JL 58—60, Hammel 1. Qual. JL 62—64, 2. Qual. Ju "melbet: v. ü 6e8e6en, »»* ber ftO z Salieri, sickhre» ■elfen < & SA*» NLiiit berg. 9. Anlagen auf den Wiefeckböschungcn. 10. Räumung der Canäle innerhalb der Stadt. 11. Uebermölbung des SchoorarabenS in der Pip p scheu Schanze. Gießen, 22. October. Die Thättgkeit des hiesigen GewerbeveretnS hat sich seit einiaer Reit tn höchst erfreulicher Weise gehoben- Nachdem der Lehrer der erweiterten Handwerkerschule, Hcrr Architect H u g, in den letzten Wochen drei Mrftiteb^ tm Verein gehalten, die mit ungetheilter Anerkennung aufgenommen wurden, beehrte uns der Präsident des Vereins, Herr Geh. Rath von Ritgen, am letzten Samstag ebenfalls mit einem böchst interessanten und lehrreichen Vortrag über den Spitzboge - stil, an welchem gleich denen des Herrn Hug auch Nichtmitgliedern die Theilnahm gestattet war. — Wir freuen und, conftatiren zu können, daß sowohl im Gebiete Der Kunst wie der Technik sich hier in Gießen ein regere« Jntereffe zeigt und hegen die Hoffnung, daß sich dasselbe auch dauernd befestigen werde. DieS aber dürfte um so sicherer der Fall sein, wenn der Verein sich auch öfters belehrender Dortrage anderer Mitglieder zu erfreuen hätte, die dann auch gleichzeitig dazu beitragen würden, 6 dieienigen Herren, welchen die Hebung des Vereins ganz besonders am Herzen liegt, in ihren seitherigen Bestrebungen nicht erlahmen. — Herr Geh. Rath von Ritgen wird den Verein ^demnächst wiederum mit einem Vortrage beehren und soll derselbe den hervorragendsten Bauwerken gotbischen Stils gewidmet sein. Bei dieser Gelegenheit wollen wir nicht versäumen, darauf aufmerksam zu machen, daß in dem Schullokal am Asterweg, sowie bei den Versammlungen der „Fragekasten aufgehängt ist, um den Mitgliedern Gelegenheit zu bieten, durch Benutzung desselben sich auf kürzestem Wege die Beantwortung gestellter Anfraaen^zu^verfckaffem^^^E Avis. 6483) Die erwarteten feinen Winterpalelots......Mange erroW®kfirn, 22. Odober. Tagcsvrbnunv für bte Si°dt°-r°rdn°i-n - Sitzung Donnerstag »en 24. October I878, «a»»itt-gS 4 Uhr: 1. Prüfung der Rechnung der Realschule vom Jahre 1877. 2. Voranschlag der Armencasfe für das Jahr 18™- 3. Desgleichen der Plockifchen Stiftung. 4. Desgleichen der evangelischen Kirche. 5. Desgleichen der Polizeiverwaltung. 6. Die Reorganisation der Executiv-Poltzet. Fpecereiwaareiigeschäfl verbunden mit einer Wir thschaf t errichtet habe. Durch gute Maaren, prompte und reelle Bedienung, werde ich mir das Vertrauen meiner resp. Abnehmer erwerben und za erhalten suchen. Indem ich um geneigten Zuspruch bitte, zeichne Hochachtungsvoll Heinrich Iiinher Tägtich frisch gebrannten Raffee, per Pfd. Mk. 1,60, Mk. 1,80, Mk. 2, Das Bu Neuenweg 193- 4752) Druck und Verlag der Brühl'scheu Univ.-Druckerei (Fr. Ehr. Pietsch) in Gieße». VerentworUiche Redaction: A. Scheyda. — u II Die betr Gies Alice - Verein für Franenbildung und Erwerb dahier. Heute, Mittwoch den 23. d. Ms: Nachmittags 2 Uhr, werden am Hause des Kaminfegers Awesch, Reichensand-Bahnhosstr. 222, eine große Partie Oefen und Herde^sür Holz- und (Lteinkohlenbrand), Thüren und Fenster versteigert.___________C6497 Bekanntmachung. 6488) In dem neuen Bahnhofgebäude iu Lollar beabsichtigen wir eine Restauration zu etabliren und dieselbe mit den dazu gehörigen Wohnungsraumlichkeiten im Wege der Submission zur Verpachlung zu ^Dtt" bezüglichen Bedingungen liegen in unserem Secretariat, sowie beiden Stationsvorstehern in Cassel. Treysa, Marburg, Lollar, Gießen, Friedberg und Frankfurt a. M. zur Einsicht auf, können auch gegen portofreie Einsendung der Copialgebühren von 40 von uns bezogen werden. Pachtliebhaber wollen ihre Offerten mit der Aufschrift „Verpachtung der Restauration auf dem Bahnhofe zu Lollar" versiegelt bis zum Montag den 28. October lsd. Js., hierher etnfenben, an welchem Tage Morgens 10 Uhr dieselben im Beisein der etwa erschienenen Submittenten eröffnet werden. Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt. Cassel, den 18. October 1878. Königliche Direktion der Main-Kleser-Bahn. Versteigerungen. Donnerstag den 24* Oktober, Nachmittags 2 Uhr, werden in dem Hause des Herrn Rentners Dr. Tasche am Seltersweg dahier nachverzetchnete Mobiliargegenstände gegen Baarzahlunz öffentlich versteigert: 1 Sopha, 2 Eommoden, 1 Glasaufsatz, 1 Bettstelle^, Bettwerk, Tische, Stühle, Spiegel, Bilder, Küchengeräthe, 1 Partie Brennholz und sonstiger Hausrath. Gießen, den 22. October 1878. In Auftrag: 6481) M- Pilger._________ 6449) Mittwoch den 23. d. Mts., Nachmittags 3 Uhr, findet in dem alten Ra Ihhaussaale (Marktplatz) eine Generalversammlung obigen Vereins zum Zweck der Berathung der Vereins-Satzungen und zur Wahl des definitiven Vorstandes statt. — Zu recht zahlreichem Besuche der verehrlichen V-reinsmitgli-der ladet fteundlichst und -rqebenfli em v Der prov»sor»sche Vorstand. Gießen, den 21. October 1878.___ Aeilgeöotenes. 6474) «in Hund, mittelgroße Dogge, gut dressirt und wachsam, ist zu verkaufen. Lit- A. 1147/10 In Buckskins und Kleiderstoffen haben wir große Partien zum Ausverkauf ausgesetzt. 6475) Gebrüder ScheeL 6484) Ein Pferd steht billig zu verkaufen. Neue Anlage 0. 30. 6392) Kurz geschnittenes Brennholz (sehr trocken) bei Ernst FrieS, Neustädte^Thor. Wollene Hemden, wollene und baumwollene Unterjacken und Unterhosen m allen Größen und Weiten, empfiehlt in reicher Auswahl zu billigen Preisen 5489) ff. Rübsamen. Pferdeteppiche in großer Auswahl, per Stück JL 3,50. 5762) bei fi. Grünebaum. Bekanntmachung. In unserem Firmen Register sind heute folgende Einträge vollzogen worden: Die unter der Firma H. M. 3ug- hardl zu Gießen bestandene Handels- gesellsch^ft hat sich durch den Tod des Mittheilhabers Heinrich Jughardt daselbst aufgelöst und wurde diese Firma gelöscht. Der andere bisherige Teilhaber, Johannes Schmücker von hier, welcher den Amheil jenes Heinrich Jughardt durch Stauf mit allen Aktiven unter Uebernahme der Passtven erworben hat. setzt seit 1. v. M. das Geschäft unter der neuen Firma: „I. Schmücker vormals H. M. Jughardt" fort und hat seiner Ehefrau Marie, geborenen Jughardt, Procura ertheilt. Gießen, den 16. October 1878. Grobherzogliches Stadtgericht Giehen. I. V. d. St.: 6494) Oppermann. lüoljniingsoenegiing 6486) Mein Schirillgeschäft befindet fich jetzt Kreu; 113, im Hause des Herrn Prell. Gießen, 15. October 1878. JP. T'rauk. Gesucht wird ein unverheirathcter HauSburfche, welcher mit Pserden umzugehen und etwas Gartenarbeit versteht, vom Oberförster Weyland in Gladenbach. Persönliche Melk' UN t' en erwünscht. <647, Geschäfts Eröftmmg. Einem aeebrten Publikum von Gießen und Umqegend zur Nachricht, dap ich die seither von meinem Bruder geführte Wirthschast zur Badenburg übernommen habe. Es wird mein Bestreben fein, die geehrten Gäste stets mit guten Speisen und Getränken zu bedienen und bitte um geneigten Anspruch. Cftri*ttan Dmle^ 6496) A. Bramm. Bekanntlich * sihr eifrig Mt hegen, es j nie weit tin So sylh die Kenntni ^elbstbewußtsein iLeilagen zu ioi lbtüigen Ausgab i lisch die neue unrrkungen und iju grhässtger A socialißischen G itiui&ttn. 3m Ager i gebung unserer j ' für Recht und l Nichten, welche In neueste ui b es find bea |i: die Bolkssci usiere konnten st ' Iten, letztere polizetltche u Piche Ausgabe : t Kenntniß der unhinbe schützt r ■’ ?ch entschuldt , f alt und richti feilen liegt in ■ Anzahl vo lbtn gedruckt u Mu dem 'fanden (em, Dermaßen di, wissen, da * entstandet besetze nicht / hingehendere Wh thut. g ^rnsersahlung 7«« Lebensl «wnjai. Dii W Welt & ^bekannt un ^°chlg ist. ; des de * * die nie Vie«en @efd)äftt In ble L-hr- ju tr«“ Gefällige Offerten sind an die Exper- - Bltts. unter V- B- zu richten. _ 6246) Im Liefern und Versenden oo« gutem gebrochenem Tafelobst balle mich beiter s emps-h'-m Sarl Sckwalb, Groß-BuskL —6177) Em Iüchl,«-S welch!« Im Kochen erfobren anb eine ©it Haltung gründlich ju /übren °-rft-h > gesucht; am liebsten eine ältere Person ° Von wem? sagt die Erped^L Getragene Kleider, Stiefeln, Hwida Betten, außer Cours gesetztes Gold u» Silber, Antiquitäten, Roßhaar, kau"