1878. Samstag den 23. Marz Ko. 50. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Vom 8. März 1878. beantragt." PreiS vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch bie Poft bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. Großherzogliches Krcisamt Gießen. Dr. B o e k m a n n. Einhundertmarknoten. Gießen, den 21. Mär; 1878. Nkdacti-nsbur-au: Gartenstraße N. IKL. ^rpeditionSdureaur Schulstraß- B. 18. 9 Aus den ^Motiven mag Folgendes angeführt sein. Es heißt da: „Da die Erwägung über höhere Besteuerung des Tabaks, welche innerhalb der Negierungen der Bundesstaaten und im Reichstag stattgesunden haben, Zur öffentlichen Kenntniß gekommen sind, so liegt die G-sahr nahe, bei jeder statistischen Erhebung über den Umfang der Tabaksgewerbe auch unrichtige Angaben zu erhalten, weil die Betheiligten etwa von der Vermuthung ausgehen möchten, daß nach diesen Angaben eine ihnen demnächst etwa zu gewahrende Entschädigung werde bemeffen werden oder die Verfolgung andmr Interessen N fldttni) machen möchte. Es ist deshalb nöthig, den betr- Gewerbetreibenden d e V r- vilicktuna zur Ertbeilunq wahrheitsgemäßer Auskunft aufzulegcn und für um rtchffge^An^gaben eine Strafe anzuordnen, auch zugleich di- G-w-rbetr-.b-nd-n „Nat.-Ztg. zu verpflichten, eine amtliche Prüsung ihrer Angaben zu gestatten. Dazu bedarf es der Regelung dieser Angelegenheit im Wege der Gesetzgebung. Die zur Aussührung ersorderlichen näheren Vorschriften über die beabsichtigte üanstiiche Ausnahme werden vom Bundesrath festzustellen sein. Für das Gesetz bleibt nur die Aufgabe, im Allgemeinen die Verpflichtungen der Gewerbetreibenden zu bestimmen, deren Verletzung durch Strafe» geahndet werden soll. Nach R-chl- ferttqung der Kostenforderungen mit Hinweis darauf, daß die Zahl der Betriebe bei d-r Tabaksfabricativn und bei dem Tabakshandel sehr groß ist und daß die ersorderliche Prüfung, eventuell die von Sachverständigen vorzunehmenden Schätzungen u. s. w. diese statistische Aufnahme erheblich vertheuern wurden, heißt es schließlich: „Um für di- Prüsung der Frage, ob demnächst zur Einführung des Tabaksmonopols oder etwa einer hohen Fabricatsteuer uberzugeh-n ei außer dem Material, welches die hier in Rede stehenden statistischen Erhebungen liefern werden, noch weitere Anhaltspunkte zu gewinnen, wird es sich empfehlen, das amerikanische System der Fabriksteuer in .^mer Emnchrung, seiner Wirkung an Ort und Wtelle durch Commiffarien naher beobachten zu lasten. Für die Deckung der durch eine solche Maßregel entstehenden Kosten ist in dem oorliegenden Gesetze keine Vorsorge getroffen. Die Kosten werden aus den lausenden Mitteln des Etats zu decken sein. Aus Grund der in Aussicht genommenen statistischen Erhebungen und commißarischen Ermittlung n sollen demnächst wettere Erwägungen stattfinden, um dem Reichstage in d.ssen nächster Session eine Vorlage zu machen, welche, ze nach dem Ergebniß ;ener Ermittlungen, entweder die Einführung des Monopols oder annähernd ' den gleichen Ertrag wie das Monopol versprechende Besteuerung des Tabaks Zum Tabaksmonopol. i Der dem Bundesrath zugegangene Gesetzentwurf, betr. statistisch«-Erbe- , düngen über die Tabaksfabricativn und den Tabakshandel und die Feststellung, eines Nachtrags zum Reichshaue Halts-Etat für das Jahr 1878/79 lautet. s. 1. Ueber die Tabaksfabricativn und den Handel mit -vabak im Deut scheu Reich sollen im Rechnungsjahr 1878/79 nach Maßgabe. bervom Bundes- rath festzustellenden und bekanntzumachenden Bestimmungen statistische Erhebungen veranstaltet werden. § 2. Wer als selbständiger Gewerbetreibender Tabaks- sabricate verfertigt oder durch Andere verfertigen läßt l^baksfabrikant), oder mit Tabaksfabricaten handelt, ist verpflichtet, in Betreff 1) der: Betriebs-Raum- Ilchkeiten und der vorhandenen Betriebs-Maschinen und Geräthschafren,. *) des beschäftigten Hülfs- und Arbeiter-Personals, 3) der Menge und Art der vor- dandeneu Tabake und Tabakssabricate, 4) der Menge und Art der im Durchschnitt der letzten 3 Jahre verarbeiteten Rohtabake und der daraus hergestellten Fabrikate diejenigen Angaben wahrheitsgemäß zu machen, welche von ihm in Gemäßheit, ter vom Bundesrath sestgestellten Bestimmungen (§ 1) Seitens der nm der statistischen Erhebung beaustragten Beamten oder Commißanen des Reichs oder der Bundesstaaten in der vorgeschricbenen Form erfordert werden, -tum Zwecke der Prüfung der Richtigkeit der gemachten Angaben, sowie zur Vervollständigung der statistischen Erhebung haben die Fabrikanten und Händler dm vorbezeichneten Beamten und Commiffarien den Zutritt zu den Betnebs- und Lager-Räumen und die Inaugenscheinnahme der Vorrathe an Tab-ik und T>baksfabr,caten zu gestatten. § 3. Zuwiderhandlungen gegen ^Bestimmungen ves § 2 weiden mit Geldstrafe bis zu 500 Mk. geahndet. Die Umwand- lung nicht b-izutr-ib-nder Geldstrafen in Freiheitsstrafen erfolgt nach SS ^8 und 29 des Strafgesetzbuchs. § 4. Außerdem kann di- Erfüllung d-r nach s 2 den Tabaksfabrikanten und -Händlern obliegenden Verpflichtungen durch Androhung und Einziehung von Executiv-Geldstrafen bis zu 300 Mk. erzwungen weiden. Welch- Behörden und Beamten hierzu befugt und in welcher Weise Beschwerden gegen derartige Verfügungen zu erledigen sind, bestimmt der Bundesrath. § 5. In Betreff der Feststellung, Untersuchung und Entscheidung der Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des § 2, sowie "> Betreff der Strafvollstreckung und in Betreff der Strafmilderung und des Erlaßes der Strafen im Gnadenwege kommen die Vorschriften M Anwendung, nach welchen sich das Verfahren wegen Zuwiderhandlung gegen das Wechselstempelsteuergesetz b.stimmt. S 6. Die verwirkten Geldstrafen und Executivgeldstrasen fallen dem Fiscus desjenigen Staates zu, von deffen Behörde die Strasentschetdung er- laffen ist. § 7. Di- Behörden und Beamten der Bundesstaaten sollen bei allen gesetzlichen Maßregeln, welche zur Erzwingung der nach § 2 den Tabake- sabrtkanten und Tabakshändlern obliegenden Verpflichtungen, sowie zur Entdeckung und Bestrafung der Zuwiderhandlungen gegen dieses Gesetz dienllch sind, sich gegenseitig Beistand leisten und den Requisitionen der zuständigen Behörden und Beamten um Vollstreckung rechtskräftiger Strafurtheile Folge ge e^ S 8. In den Haushalts-Etat des Deutschen Reichs für das EtatSjahr 1878/™ ist unter Capitel la der einmaligen Ausgaben als Titel 12 emzustellen . Kosten der Ausnahme statistischer Erhebungen über die Tabakssabricatton und den Tabaksbandel 200,000 Mk. Die Mittel zur Bestreitung dieses Mehrbedarfs sind, soweit dieselben nicht durch Mehrerträge bei den außer den Matrrcmar- beiträgen zur Reichskasie fließenden regelmäßigen Einnahmen ihre. Deckung stn- den, durch Beiträge der einzelnen Bundesstaaten nach Maßgabe ihrer Bevolre- Deutschland. Darmstadt, 19. März Der frühere Finanzmintster Frhr. v. Schenk hat sich als Berichterstatter d-s Finanz-Ausschusses der ersten Kammer dafür ausgesprochen, unsere dermalen noch etwa 12 Mill. Mark betragende Eisenbahn- Schuld zu converttren, alsdann einen geeigneten Tilgungssonds zu schaffen (dermalen müßen alle Reinerträge der Staatsbahnen hierzu verwendet werden), aber auch di« Tilgung auf das neue oberhessisch- Eisenbahn-Anlehen auszudehnen. Für letzteres hat man vorerst wenigstens noch keinen Tilgungsfonds. Mit Durchführung dieser Maßregel würde nach Lage der jetzigen Verhältnisse der Staatskaße jährlich ein zu den lausenden Bedürf»,ff-n disponibeler Ueber- schuß von etwa 300,000 Mk. erwachsen. - Weiter glaubt der Finanz-Ausschuß aus formellen, wie materiellen Gründen sich gegen den Beschluß der zweiten Kammer aussprechen zu sollen, wonach noch diesem Landtage eme Vorlage über den Bau von Sccundär-Bahnen gemacht werden soll, und b-tont hierbei, daß Heffen jetzt schon genug Lasten an Zinsen und Garantien für Kftnbahnen^zu Mainz, 19. März. Bekanntlich haben die Controv-rsen bezüglich der sog. Universiiätshäuser-Jnsel (ein gegenwärtig auf tnto: al»3 "J 8 ' schätztes, der ehemaligen Mainzer Universität justandg-s, in, Kilegszeiten> ur milttäri che Zwecke und dann bis g-genwäriig a s Miliärg-bäud- m Anspr ch genommenes großes Häuser-Quartier) schließlich dazu 3°^ - daß der Bundesrath, als die zuständige Verwaltungs-Behörde (da dui Häuser als Theü der - Festung«-Immobil-Dotation im Besitze des Reiches sich befinden)dre hesstsch- R-gi-rnng, welche di- Rückgabe d-r Häus-r an den Unwerfitäts-Fonds- betr eb, mit ihren Ansprüchen ab- und aus den Rechtsweg verwies. Derselbe ist von l d-r hessischen Regierung nicht etngeschlagen worden. Die tujwffchen fortgefuhtt- . und auf -ine äquivalente Entschädigung für den Nießbrauch und d,e B-nutzimg der Häuser als Wohnungs-Räume für Militär gerichteten Verhandlungen haben ! nunÜem Vernehmen nach dazu geführt, daß gegen Verzicht auf alle weiteren - Ansprüche dem Universitäts-Fonds (der allgemeinen^Bildungs-Zwecken der Um ; versttät Gießen und dem hi-sig-n Gymnasium. mit sem-n Einkunft^ zu vutt ; kommt) eine Summe als Abfindung -usg-zahlt werden soll. Di- Stadt oder > Gemeinde Mainz hat keinerlei Ansprüche (wie da und d°-t behauptet wwd) an - das Objecr, welches keinen Theil eines Landes-Fonds bildete. (gr. Sournj , Berlin, 19. März. Aus Paris telegraphrrt der Correspondent der " : Ich habe gestern die Localitäten der Weltausstellung besucht Oef' TD1“ »"■;„>< •-fS Gickcner Wuciger Anjkigk-116 AKisbM fit de« Knis «ich«. unb DetaMrimgen, Schlüsse re., - übernommen und au' * W n! tin unb bautiW 1A rarbeite« bilbA ter, Coiffeur, ch- Nr. 233. ■ | mpper- 6ai etud(i54J ESSZ w, * • F:s*=a-.i. v. (l619 !f 1.80, 1.00 ^Lstuhi ‘m?s. au. Gaffel. as_Conaite^ "8 ««( ben Tebiifais 6ii «tlatijm linnen, »etmiii f 'M mittlne 11 April. - PeissM, 9 b'anirazen unb 8i6* mggantrdge in .SBotW n auf st-nkirte Zuschiisi. auenAbreffe „Sophien __(1719 >d Umgegend enn Phil. Schwager, von BekleUhuigs- d Kinder, zu den billigt mden aller Ari, 1, echnungen, qir 3 des Reichs-Gesetlblaltes, ausgegeben den 16- l. Bits., enthält: ^r. 1221.) Gesetz, betreffend die Einlösung und Präklusion der von dem vormaligen Deutschen Bunde ausgegebenen Dar- "«< »■ * i**.»in“■ i'1»",. £9,,; ,223.) dur.ff,« «n Stofnif un» Mr ®in|irt»n9 Mr «MM.I.zr« «»-,rgrb-,e und den für die deutsche Kunst bestimmten Raum besichtigt. Derselbe befindet sich nicht, wie verschiedene deutsche Blätter angeben, am Eingänge dem Trocadero gegenüber, wo überhaupt keine Kunstausstellung stattfindet, sondern auf der entgegengesetzten Seite des Champs de Mars, zunächst der Militär schule. Für die deutsche Kunst sind der große viereckige Salon am Eingänge der Kunstausstellung und außerdem zwei anstoßende Seitengallerien bestimmt." — Die Kosten der Versendung und Ausstellung trägt das Reich. — Die panslavistischen Organe wagen sich bereits wieder an eine leise Kritik der Regierungspolitik, speciell der Behandlung Rumäniens und Serbiens. Katkow's „Mosk. Ztg." schreibt: „Es läßt sich nicht in Abrede stellen, daß sich in Rumänien eine Mißgunst gegen uns zeigt, die zu vermindern sicher- ltcy nicht schwer gewesen wäre. Die Rumänen scheinen durchaus nicht das Stückchen von Bessarabien, das durch den Traktat von 1856 der Türkei abge treten wurde, ausgeben zu wollen; wie es jetzt aus dem Memorandum des Grafen Schuwalow bekannt geworden ist, hatte Rußland bereits im vergangenen Sommer bet Aufstellung des Programms für einen zukünftigen Friedensschluß die Rückerwerbung dieses seines früheren Gebiets im Auge und benachrichtigte hiervon sowohl England als die übrigen Mächte. Jndesien hat die rumänische Regierung offenbar von dieser Absicht sehr spät erfahren, während es das Ein-! fachste gewesen wäre, sich mit ihr über diesen Gegenstand auseinanderzusetzen. Eine andere Ungeschicklichkeit, die die Eigenliebe unserer Bundesgenoffen berührt hat, ist die, daß die Friedensverhandlungen ohne ihre Thetlnahme geführt sind. Wenn ihr Fernbleiben eine Concession an die Pforte war, der es unangenehm sein konnte, mit ihren früheren Vasallen Verhandlungen zu führen, so war diese Concession überflüssig und konnte wohl kaum die Pforte mit den wesentlichen Verlusten, aus die sie eingehen muß, aussöhnen. Die Anwesenheit eines rumä Nischen, eines serbischen und eines montenegrinischen Agenten bei den Friedensverhandlungen konnte keinen großen Einfluß aus das Resultat üben, würde aber unseren Bundesgenossen die Möglichkeit geboten haben, ihre Wünsche auszusprechen und würde ihr nationales Gefühl befriedigt haben..... Im Orient haben wir über allen Einseitigkeiten zu stehen. Unsere Hauptkraft ist dort die in Wahrheit heilige Sache des orientalischen Christenthums. Alle anderen Jn- tereffen müssen ihr untergeordnet werden. Uns liegt es ob, zu versöhnen, nicht aber die verschiedenartigen Elemente der christlichen Welt im Oriente in Streit zu bringen und durchaus nicht dort nur als Partei zu erscheinen. Wir müssen gl. ich gerecht den Bulgaren und Griechen, den Rumänen und Serben sein und nicht unser Interesse von dem, ihnen Allen gemeinsamen Interesse trennen. Alle diese Völker gehören mit uns zu einem großen Systeme und keinerlei Ränke werden sie uns abwendig machen, wenn wir selbst nicht sie uns abwendig machen." Hesterreich. Wien, 20. März. Die „Polit. Corresp." meldet aus Athen vom heutigen Tage: Die kretensische Nationalversammlung beschloß, zur Vertretung ihrer Interessen 4 Delegirte zum Congreffe nach Berlin zu senden. Dieselbe setzte eine Regierung unter dem Titel „Provisorische Administration" ein. — Der „Polit. Corresp." wird aus Bukarest gemeldet: Die Russen beabsichtigten in der Nähe des Bahnhofs von Galatz ein Spital zu erbauen und eine Telegraphenlinie über rumänisch-bessarabisches Gebiet zu leiten. Die Stadtbehörden von Galatz und die rumänische Regierung erhoben Einsprache dagegen. — Die „Pol. Corr." schreibt: An der unteren Donau mehren sich täglich die Anzeichen einer lange andauernden russischen Occupation und, was Bessarabien anbetrifft, sogar einer Besitzergreifung. In ganz Rumänisch- Bkssarabien, von Reni bis zum Schwarzen Meere, wimmelt es von russischen Militär- und Civilbeamten, welche die Grenzposten reoidiren, Locale für die Behörden vorbereiten, mit einem Worte alle Anstalten treffen, um im geeigneten Augenblicke mit einer vollständigen Organisation vom Lande Besitz zu ergreifen. Unter den obwaltenden Umständen kann von einem Plebiscit nicht die Rede sein, weil die Russen, wenn sie es nicht unter der Pression ihrer Bajonnette veranstalten, es kaum daraus ankommen lassen dürften, trotzdem General Jgnatieff seinerzeit dem rumänischen Ministerpräsidenten Bratiano damit gedroht har. Herr Bratiano brachte die Plebiscit-Velleitäten Jgnatieff's bald zur Ruhe, als er ihm anbot, das Plebiscit nicht blos auf Rumänisch- Bessarabien zu beschränken, sondern aus ganz Bessarabien auszudehnen. In Galatz, Braila und Umgebung stehen jetzt beinahe keine russischen Truppen mehr, aber desto mehr Vorbereitungen werden getroffen, welche auf eine lang andauernde russische Occupation schließen lassen. Administrations-, Intendanz-, Sanitätsbeamte und allerlei andere uniformirte Persönlichkeiten richten sich häuslich ein. Dieselben haben größtentheils ihre Familien aus Rußland mrtgebracht und miethen Häuser für 6 Monate und theilwetse auch auf ein Jahr. Im Allgemeinen hat der Truppennachschub aus Bessarabien nach Rumänien stark nachgelassen. Es sind sogar einige Abtheilungen, welche bis Jassy und Roman angelangt waren, zurückbeordert worden. Dafür hat aber der Rückmarsch starker russischer Abtheilungen aus Bulgarien in der Walachei angefangen. Dieselben marschiren aber nicht durch, sondern concentriren sich in Rumänien, um in Divisions-Formation den Rückmarsch nach Rußland anzutreten. Mit diesem hat es aber noch lange Zeit, de>in^vor drei Monaten dürften die verschiedenen Corps nicht beisammen sein. Telegraphische Depeschen. Wagner's telegr» Eorrespondenz-Bureau. Berlin, 21. März. Der Reichstag überwies in seiner heutigen Sitzung den Gesetzentwurf über den Feingehalt von Gold- und Silber Maaren in erster Lesung an eine besondere Commission, erledigte die Rechnung der Oberrechnungskammer-Kasse pro r1?7!5 Jn Ori,tcr Lesung entsprechend den Beschlüssen der zweiten Losung und genehmigte schließlich in zweiter Lesung auf den Antrag der Budget Commtsston bad Capitel des Ausgabe-Htatü über die Controle der Zölle und Verbrauchssteuern. Sodann oertagle fich das Haus auf Dienstag. Berlin, 21. Marz. I» der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses erklärte der Handtlsministers auf eine Anfrage Berger's: Gemäß dem Beschlüsse des Hauses betreffenb den Bau der Eisenbahn Suhl-Grimmenthal seien bereits Untersuchungen an« gestellt und auf Grund der gewonnenen Resultate die Vorarbeiten begonnen worden. Hi.raus wurde die Gesrtzvorlage bezüglich der Berliner Stadtbahn in dritter Lesung grnehmigt Das Haus erledigte sodann eine Reihe von Anträgen und Petitionen und überwhö u. a. die Petition des Magistrats und der Handelskammer zu Breslau bezüglich der Anlegung etn^s Oder-Hafens drr Regierung zur Berücksichtigung. — Für Sonnabend rouibe die rrste Lesung des heute eingegangenen Nachtragsetats aus die Tages ord.mng gesetzt. Mindthorst (Meppen) zeigte an, daß er hierzu auf Grund des § 60 bei Verfassung die Anwesenheit des Finanzmintsters beantiagen werde. Berlin, 21. Marz. Das Herrenhaus genehmigte heute in einmaliger Schluß- beruthung den vom Abgcordneteuhause angenommenen Nachtra^setat, sowie die Gesetzentwürfe über den Rechtszustand der standesherrlichen Häuser Bentheim-Tecklenburg und Sayn Mittgenstein-Berleberg unverändert tßit der wiederholten Berathung deS Ausführungsgesetzes zum Gcrichtsoerfassungsgesetze stellte das Haus bei den SS 21 (S tze und Bezirke der Amtsgerichte), 27 (Gerichtsstand der Standesherren) und 49 a iComp-tenz des Oberlandesgerichts zu Berlin) seine früheren Beschlüsse wieder her, und zwar bei S 27 in namentlicher Abstimmung mit 59 gegen 15 Stimmen. Die übrigen SS uröen in der Fassung des Abgeordnetenhauses angenommen. Berlin, 21. März. Die Verhandlungen mit dem Grafen Stolberg wegen Uebernabme des Postens als Viceprästdent des Ministeriums dauern fort, haben bisher aber noch nicht zum Ziele geführt. Es heißt, wegen Ueber- nahme des Finanzministeriums seien mit dem hier eingetroffenen Regierungs- Präsidenten Hoffmann aus Danzig Verhandlungen im Gange. — Der „Reichs-Anz." publicirt das Gesetz über die Stellvertretung des Reichskanzlers. — Aus parlamentarischen Kreisen wird mitgetheilt die definitive Besetzung des Ministeriums des Innern sei erfolgt, indem der seitherige Oberpräsident der Provinz Hannover, Graf Eulenburg, dieses Portefeuille übernommen habe. Athen, 21. März. Die Verhandlungen Hobart Pascha's mit den Delegirien der provisorischen Regierung Thessaliens sind gescheitert, weil die Aufständischen auf Vereinigung Thessaliens mit Griechenland bestehen. London, 20. März. Lord Loftus erhielt am 18. Febr. eine Note der russischen Regierung des Inhalts, daß ein Telegramm aus dem Hauptquartier die Nachricht bestätige, daß drei Aerzte und ein Correspondent englischer Nationalität als Kriegsgefangene behandelt und trotz des Befehls des General Gurko sie freizulaffen, durch Unterofficiere ungebührlich behandelt worden seien. Der Oberst Commandirende bedauere lebhaft dies Vorkornmniß und habe unverzügliche Untersuchung und strenge Bestrafung der Schuldigen angeordnet. Wien, 21. März. In der heutigen Sitzung der österreichischen Delegation wurde die Debatte Über den 60 - Millionen - Credit fortgesetzt; für die Bewilligung sprachen Grocholski, Baron Fluck, Teuschl, Weber und Greuter, gegen dieselbe Bareuther, Tomaszczuk, Strernwitz und Kuranda. Sodann wurde auf Antrag des Cardinals Kutschker die Debatte geschlossen. In der Abendsitzung werden als Generalredner Herbst gegen und Sueß für den Credit sprechen. Versailles, 21. März. Die Deputirtenkarnmer hat das ganze Budget der Einnahmen fast einstimmig bewilligt. — Der Senat genehmigte die Budgets des Innern und des Krieges. London, 21. März. Im Oberhause erklärte Lord Derby anläßlich der Debatte über den Antrag Stratheden's in Betreff der Vorsichtsmaßregeln vor dem Congreffe: England habe nicht als nothwendig verlangt, daß Griechenland auf dem Congreffe auf gleichem Fuße mit den Großmächten zugelassen werde, sondern nur, daß es seine Ansprüche entwickeln könne. In Betreff der Vorlage des Gesammtvertrages habe England verlangt, daß sämmtliche Artikel dem Congreffe behufs der Discussion zugehen. Rußlands Antwort darauf sei noch ausstehend; die Forderung Englands sei billig und mäßig. Wenn sie nicht zugestanden werde, sei der Congreß nutzlos. Petersburg, 21. März, Morgens. Der russisch-türkische Friedensvertrag ist heute veröffentlicht worden. Derselbe führt den Titel: „Friedenspräliminarien". In dem Vertrage wird bestimmt: Montenegro erhält Gatzko, Bihoo (Bilek?), Roshai, Niksic, Spuz, Podgoritza und Zabliak. Die Schifffahrt auf dem Bogana-Flusse wird durch eine europäische Commission geregelt werden. Bis zum Abschlüsse des Vertrages, durch welchen die Beziehungen zwischen Serbien und der Pforte festgestellt werden sollen, werden die Serben in der Türkei nach dem internationalen Rechte behandelt werden. Die Serben werden dasjenige Gebiet räumen, welches bei der Türkei verbleibt. Rumänien wird seine Rechte auf Kriegskosten-Entschädigung geltend machen, die zwischen Rumänien und der Türkei festzustellen ist. Bulgarien wird ein autonomes Tri- butär-Fürstenthum mit einer christlichen Regierung und einer nationalen Miliz. Im Falle einer Vacanz des Thrones wird der neue Fürst von Bulgarien nach den in dem Vertrage näher angegebenen Bestimmungen gewählt werden. Die türkische, griechische und wallachische Bevölkerung soll an den Wahlen theil- nehmen. Ein besonderes Reglement wird den Rechten derselben Rechnung tragen. Die Pforte wird über das Kriegsmaterial der Donaufestungen sowie der Festungen Varna und Schumla verfügen, und die Donaufestungen, sowie Schumla und Varna abtreten. Die russischen Occupationstruppen unterhalten ihre Verbindung mit Rußland über Rumänien, Varna und Burgas. Nach den Durchschnitts-Einnahmen Bulgariens wird ein Tribut berechnet werden. Die Mohamedaner behalten ihr Eigenthum selbst für den Fall, daß sie Bulgarien verlassen. Einzusetzende Commissionen sollen über die Fragen bezüglich des Elgenthums entscheiden. Nach Ablauf von 2 Jahren soll das bis dahin nicht reclamirte Eigenthum verkauft und der Erlös desselben zum Besten der Wittwen und Waisen der im Kriege Gefallenen verwendet werden. Die in der Türkei sich aufhaltenden Bulgaren sind den ottomanischen Gesetzen unterworfen. Die Pforte verpflichtet sich zur Feststellung der türkisch-persischen Grenze. Die von der Türkei an Rußland abzutretenden Gebietstheile sollen einen We-th von 1100 Millionen Rubel repräsentiren. Außerdem hat die Türkei an Rußland 300 Millionen Rubel Baar zu entrichten. Das Nähere über die ZahlungS« weise dieser Summe soll später vereinbart werden. Die Einwohner der an Rußland abzutretenden Gebietstheile sollen ihre Güter verkaufen und das Land verlassen können. Die russische Gesandtschaft in Konstantinopel und die russischen Consulate in der Türkei haben den Schutz über die russischen Pilger unb Mönche in der Türkei auszuüben. Die Dardanellen sollen sowohl im Falle eines Krieges wie im Frieden den Handelsfahrzeuzen der neutralen Mächte geöffnet bleiben. Die Pforte soll fortan im Schwarzen Meere keine fictive Blo- kade errichten dürfen. Die russischen Truppen haben die von ihnen in Asien besetzten Gebietstheile innerhalb 6 Monaten von dem Tage des definitiven Friedensabschlusses an gerechnet, zu räumen. Die beiderseitigen Commissare werden die Auswechselung der Gefangenen in Odessa und Sebastopol reg'ln. Die Pforte wird die Unterhaltungskosten für die Gefangenen zahlen und zwar in 18 Teilzahlungen innerhalb 6 Jahren. Neber den Ort und den Zeitpunkt des definitiven Friedens wird man sich später einigen. Wien, 21. März. Die „Polit. Corresp." bringt folgende Meldungen: Aus Athen : Die Aufständischen in Thessalien erlitten bei Ayhia eine Schlappe und mußten diesen Ort aufgeben; die Türken erlitten hierbei große Verluste. Hobart Pascha veranlaßte die bei Volo kämpfenden Insurgenten vom Pelivn, ihre Führer zu einer Begegnung mit ihm nach einem ad hoc für neutral erklärten Orte zu entsenden, und offerirte den letzteren im Namen des Sultans die autonome Verwaltung Thessaliens. Die Insurgenten sind jedoch angeblich entschlossen, den Kampf für die Vereinigung mit Griechenland fortzusetzen. Aus Bukarest: Fast sämmtliche rumänische Truppen sind aus Bulgarien zurückge- ..... 2t Mi Wflnt ein eigenes l- wfL bei bei««««gut etiP«W üi' JffS- i«64 wn 9* 7 in.,* ®it» «<* 3„ M der $ -VH des tUsßl nwt» «h-lt eta,n ®‘b'• J gafti bei „ui P0SSI hauptsächlich m r $.n in O-Sr-n,- lauf' ® t( -,la6 getilbet unb geh' 1 Ijlanb mad)t die «men Regierung in Mte baran tytü* b« R-Mk-»men werd- anbitt; aber die Sßralv London, 21. Liiiitb, bestätigte ben Lchatzkanzler Nothcote tbuii, die Psorte zu vei bündige oder den eivil aus eine günstige Gel könne in dieser Bezieht frage von Williams c von Ismid, zwei vor des Marmora-Meere denen die britischen ( Regierung sehe frinen Marmara-Meere fprei Courleney kündig Unterzeichnern des $ar sugeßandeo habe, daß :n deren Bestehung zu verlange, daß der und worin der praltis collectiven Mittheilung Keilgetotei Brftlhücl «wfiehlt ----Emil ' ' bezogen »Minen «SSLUsw Goldfik i^ljyßitbd nnpfikblt ’ tzpeck ■—^Textoy, Koc& empfiehlt die! Nackend. »Mit 0 Hrtb $ ÄJ* Rolfen « « ®an« *u* ln8 des Der die beRÄ»)l«8. 'itherjg, ®ei'6ung ill '-srr ’ w» ©eneral M> l* ®’rt« feien. Der :6“"b ^»be uiwetjüj, 1 anzeordnet. 8 B 1*WW« Deie. “JWi für bk - Wer unb Treuter. 0 ikuranba. Sodann e geschloßen. In der d Sueß für den Cre. hat das ganze Budget enehmigte die Budgets ^ord Derby anläßlich >er Vorsichtsmaßregeln > verlangt, bah Tüe- Aioßmächten znMen önne- In Betreff der daß samMche Artikel ds Antwort daraus sei nd mäßig. Wenn sie M-türkische Friebens- den Titel: „FriedeO mtenegro erhält Gaßle, Zablia5 Die SG- y @oiM#n geregelt -lchen bie Hebungen i, werden die Serben werden. M Sndrn , verbleibt. Amänieii > machen, die Mn »ird ein autonomes Tn- einer nationalen Milsi. lrsi von Bulgarten nach gewählt werden. Die an den Wahlen theil- en derselben Rechnung Donauseßungen some Donausestunzen, some onWpen unterhalten un6 W«. berchirel werb'«; ®lt Satt, daß fragen bejiigM ™ Vai mW* Die in de- -£UItI1 KS-V \ hl(, Tüttel an w )ie &n»«i " . 8wb nopel und iu1d ; ruIsO-n f^^lle f°tttnt J ®ä*te er neutralen $10< «leere to« j* bie °°« ffbtp* m Tage unb 0 p« iit f^'nb ,.ne®*lapope ÄÄ • 7Ä der 200 Wdllflafrflßn zu verkaufen. 1735) Eine große Parthte Bux billig 7,7.; ? ® TL; QinhPnnTnti abzugeben. Sandgasse D. 182. I. Rothenberger, Ltndenplatz. 1715) empfiehlt Billigste Berechnung, 1737) Uebernahme von Steinmetz-Arbeiten für Bauten u. s. w. Halltme^ 1676) (1522 empfiehlt 1638) Emil Elschbach* Der Vorstehe?': Dl** Dübel* Reichensand-Bahnhofsstrasse 936/10. (1695 Emil Fischbach Aeitgebotenes. Bratbückinge Edamerkäse, Kräuterkäse, Noquefortkäse, Froina^e 0’ 1743) 120 1683) Gemeindewald, 5—12 Ctmtr. bis 12 Mtr. 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Hoftversteigerung. Montag den 25. März l. I., von Vormittags 9 Uhr an, Eichen-Stämme mit 0.49 Festmtr., Fichten- und Kiesern-Stamme bis zu 50 Centimtr. Durchmesser und 17 Mtr. Länge, mit 56,44 Festmtr., Vermischte Anzeigen. /Lin gangbares Geschäft mit guter Kundig schäft wird aesucht. Von wem? sagt die Exped. b. BlttS. (1689 In ein hiesiges Geschäft wird ein Mädchen gesucht. Näheres bei der Exp. b. Bl. 1424) Im Kähler’ sehen Sägewerk dahier (Gartfeld) werden alle Holzsorteu in jeden Dimensionen zum Schnei den angenommen und prompt ausgeführt.__ Großherzogliche Oberförsterei Schiffenbcrg. Georgi. Montag den 25 März, Nachmittags 2 Uhr, werben im Saale der Restauration „Bramm" n ber Neustabt bahier nachftebenb verzeich- ete Maaren öffentlich gegen Baarzahlung t ersteigert: Kelten, Strobrnesser, Sensen, Sicheln, Drabt, Decknägel, Betibeschläge, Winben /unb 2 Fügdlöcke. Stehen, den 20. März 1878. Holzversteigerung im Giesiener Stadtwalde. Montag den 25. März 1878, von Vormittags 9 Uhr an, soll im Gießener Stadtwalde in den Districten Philosophenwald, Ursulum, Sandberg, Heegholz, Venusberg, Heeg' wald und Stolzenmorgen nachverzeich- netes Holz versteigert werden: A. Brennholz. Sckeith. Prügelh. Stockh. Reish. mit Musik, und Gejangvorträgen im Saale der Restauration Lahnstein. Nichtmitglieder haben Zutritt. Entree sür Herren 25 für Damen 20 Anfang (, t M WmnanWi99w . QUl o Tage vkrtc ^'8««8 fallet ärieilen I Mt. ttitti,8'itto 2 ' * ii VL'K: 16ö6) Ein Logw im Hinterhaus mit 3 Ztmmcln und Zugehör, sogleich beziehbar, zu verrnietben G g. Unverzagt I. 1697j Mödltrtes Zimmer zu vermtethen aus der „Pulvern ühte".___ 1709) Möbltrtes Zimmer mit Eabinet zu vermitthen bei _________Th Brück, Schloßgasse L. 1. 1045) Em Logis von 4 Zimmer nebst nötbigem Zugehör ist per 1. April an eine ruhige Familie zu vermiethen. ______________Ztnßer & Schmidt. 1660) In einem neu erbauten Hause in der Ludwigsstraße, Eck der Alicenftraße ist eine Wohnung von 5 auch 6 Zimmern im Juni bezithbar zu velmiethen. _________Nähe, es Gartenstraße B. 165,5 1684) Der zweite Stock meines H mses ist zu vermiethen unb aui Wunsch alsbald zu beziehen. G MalkomcsiuS »L 1530) Ecke der Schloßgasse 251 wirb demnächst eine kleine, freundliche Wohnung frei unb ist an eine anständige ruhige mllie andeiweitig zu vermiethen-__ 1176) Eene kleine Wohnung an eine luhire Familie zu vermiethen. ________________________Weidengosse 98. 256) Das seither von Herrn Herrn. Katz bewohnte Familienlogis ist anderweit zu vermiethen unb im April zu beziehen. __I- Eh Retter am Kreuz. 1723) Wolkengcssc C. 90. ein möblirtes Mansardenzimmer mit Eabinet zu vermie- then.__ 1691) Ein Familienlogis zu vermiethen unb kann gleich bezogen werden- Heinrich Capeller, Schiffenbergerweg- in der grossen Aula der Universität. PROGRAMM : Hauptscenen aus Schiller’s Wallenstein, mit Einleitung. Act III aus Shakespeare’s Julius Caesar. Fritz Reuter’sche Dichtungen. Billete ä 1 X, für Schülerinnen und Schüler ä 50 eltvas 91J, *8i*tuna"j® *.*•:*$» 516)- ] s Theaier. Sonntag den 24- Märzr Die Bekanntschaft tut Philosophen - Wäldchen, Die tzntsiihrung auf dem Zchistenberg urrn die Verlobung in WenzePs Saalbau. Köln-Gießener Bahn. Abfahrten von Gießen nach: Deutz 6«, 12, 4«. Dillenburg 6« 12, 4», 95. <9> Siegen 6*5, 12. Wetzlar 6", 8« 955, 12, 4« 7» 95. Derselbe erst Gießen viertel, Den settßerigl i lt1 II. Quartal 187i Die Aboni Für alle auße «Ihn können nur b Um vollzählig MW gelegenen Po 1746) Ein Stübchen mit Bett zu oer- miethen unb kann sofort bezogen werden bei _________Phil. Müller, Löwengasse. 1747) Dtr zweite Stock men ks Hauses ist zu vermiethen. Moritz Heichelheim. 1646) E>n unmöblirtes Zimmer zu oer- miethen. Joh. Becker V. Gartfeld- 216) Durch Wegzug des Herrn Prof. 0r. Lutterbeck ist dessen Wohnung tn meinem Hause anderweit zu vermiethen und bis 1. Apiil zu beziehen. Ph. Größer, Maurermeister. 1008) ism großes unb em kleines Logis zu vermiethen.______________„Lohmühle". 1427) Em Familten-Logis hat zu ver- mtttben Ehr. Wallenfels am Markt. 1654) Zweizfreanbliche möblirte Zimmer soll in den Abtheilungen Tempel, Zellnrod, Schiffenberg, Beuude und Buchenberg nachverzeichnetes Holz versteigert werben: 3 Eichen-Stämme von 23—25 cm Durchm., 13—15 m Länge mit 1,95 Fm, 240 Nadelholz-Stämme „ 15—31 „ „ 9—14 „ „ 120 „ Stangen „ 9—13 „ „ 10—13 „ „ 73 Rm Nadelholz-Knüppel von 3—5 m Länge. sind in der J. Ricker’schen Buchhandlung und in der Rudolph’scheie Musikalienhandlung (in Ersterer nur bis Sonntag Mittag 12 Uhr) zu haben. Das Luftresonanzwerk für Klavieriuslrumente von Eduard Zachariä. 1700) Der Wiener Tonkünstler, Herr Ed. Zachariä, deflen neuestes, oben angezeigtes Werk nach den Berichten der Stuttgarter und Frankfurter Blätter bereits so namhaftes Aufsehen erregt hat, wird die Freundlichkeit haben, dahier einen die physikalische Grundlage seines Werkes erläuternden und die musikalischen Wirkungen desselben characterisirenden Vortrag zu halten, verbunden mit Demonstrationen an einem zu diesem Zwecke aufgestellten und provisorisch mit der neuen Einrichtung versehenen Instrumente. Der gewiß hohes Jntereffe erregende Vortrag wird Samstag beit 23. b. M., Abends 6J/2 Uhr, in dem zu diesem Zwecke gütigst bewilligten Clubsaale stattfinden. Billete zu 50 H sind in der Ricker'schen Buchhandlung, sowie in der Rudolph'schen Musikalienhandlung zu haben. Der Vorstand des Concert-Vereins. Aermielyungen. 1731) Ein kleines Logis im zweiten Stock gleich beziehbar zu vermiethen. ______G g. Ruckstubl Wwe., Gartfeld. 1732) Zwei geräumige iu- eiuandergehende möblirte Zimmer zu vermiethen im Hause des Herrn Ohr. lieber, Grüubergerstraße Lit. B. 149 1730) Drei möblirte Zimmer, worunter eins mit Eabinet. _____________Bismarcksstraße B. 170,12. 1734) Ein gut möbluteS Zimmer im 1. Stock noch ber Straße zu vermiethen. Tapezier P. Hollmann, Neuenbäuen. 1736) Ein gut möblirtes Zimmer nach ber Straße, Seltersweg 192, sogleich zu vermiethen._______________________________ 1742) Der zweite Stock meines Hauses, aus 5 Zimmern u. s. w. bestehend, ist per 15. Juni d. I. beziehbar zu vermiethen. C. Klingspor, Gartfeld. 1741) Em Famllienlogts von Zimmer zu vermiethtn.I. Schäcker Wwe.