entriß. ,'..urch d. WiU »«We t b8^ -in I Ausdruck w etun9 zur Be- r unl) Freunde Een Ans- den ein- Verwendung ^mnasiallehrer "VDr. Keller, Notar, Mm;; V Poftbirectvr, az; Dr. Witt- n Buchhandlung, Crystall- und 11 a 8 - W a a r e n. ren. dors. :o)upl)ic4'nl)intii- ligen empfehle ich Hebamme, n der Drandgafle. :tr, Schwester bewiesen und i mir hiermit •bliebenen. J Wed. d. -ö ' ?/A2» l>urs^_ W 16 Nr. 193. Mittwoch, den 21 August 1878. Hichener "Anzeiger Aiükigk- Mi> Amtsblatt für tot Kreis Gieße». SledaettonSburearrr Gartenstraße B. 165. «rPedMonSburea«r Schulstraße B. 18. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montag-. Preis vierteljährlich 2 Marl 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Marl 50 Pf. Amtlicher Hheit. Polizeiliche Bekanntmachung. Die bestehende Vorschrift, wonach die Garten- und Feldbesitzer die neuen Schößlinge ihrer Hecken, insofern letztere nicht an Wiesen grenzen, im Laufe des Monats September wiederholt zu beschneiden oder zurückzubinden haben, wird hiermit zur Nachachtung in Erinnerung gebracht. Gießen, am 19. August 1878. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzial-Hauptstadt Gießen. Fresenius. Politischer Pheiü Deutschland. Berlin, 16. August. Vor einiger Zeit veröffentlichten wir eine Corre- sponvenz zwischen dem Feldmarschall Grafen Moltke und Professor Rühlmann, in welcher der Gedanke besprochen wurde, dem Kaiser zu empfehlen, den Ertrag hr „Wilhelms-Spende" zur Errichtung einer „Invaliden- und Arbeiter-Pensionskasse" für das deutsche Reich zu verwenden. Die „Post" enthält nun «inen höchst bemerkenswerthen Artikel über diesen vom Grafen Moltke bekanntlich befürworteten Plan. Es wird darin zunächst der Nachweis geführt, daß in England und Frankreich ganz ähnliche Einrichtungen in heilbringender Weise ton Staatswegen bestehen. Und heißt es sodann weiter: „In England kann Jedermann sowohl mittelst eines bei einer Sparkaffe üllmältg angesammelten Guthabens, wie durch allmälig wöchentliche oder monat- Mche Einzahlungen bei einer Postsparkaffe sich das Recht auf eine vom Staate ju zahlende Altersrente erwerben, in Frankreich ist zu demselben Zweck im Jahre 1850 die caisse des retraits pour la vieillesse von Staatswegen geendet norden. Jeder kann bei dieser Kaffe sich eine Altersrente kaufen und zwar nach seinem Belieben durch einmalige oder ratenweise zu zahlende Beiträge, iie aber in einem Jahre nicht weniger als 5 und nicht mehr als 2000 Frcs. blragen dürfen. Die Einzahlungen können so geschehen, daß das Capital, Mm der Emzahlende stirbt, den Erben vereint, Capital reservd, oder so, daß ios Capital dem Staate verfällt, capital aliend. Der Beginn der Rente kann für jedes Jahr nach zurückgelegtem 50. Lebensjahr stipulirt werden, im Falle scher eintretender absoluter Arbeitsunfähigkeit wird sie aber auch schon früher im Verhältniß der bis dahin gemachten Einzahlungen ausbezahlt. Die Höhe dr Rente richtet sich natürlich nach der Größe der Einzahlungen und nach dem Acrsalter des Rentenempfängers, wobei der für die Einzahlenden sehr günstige Zinsfuß von 41/4 pCt. und die Sterbetafel von Deparcieux zu Grunde gelegt Md. Der Staat hat keinerlei Vortheil aus der Anstalt, im Gegentheil, cs Hot sich herausgestellt, daß die Lebensdauer der Rentenempfänger bisher etwas lmger gewesen ist, als man erwartet hatte, und daß daher eine kleine Einbuße för den Staat sich ergeben wird. Außerdem aber gewährt der Zinsfuß von l'/i pCt. den Einlegenden eine Verzinsung ihrer kleinen Ersparniffe, wie sie vohl kaum von einer andern Eparanstalt gewährt wird." Berlin, 17. August. Welche Aufmerksamkeiten den in Heidelberg versammelten deutschen Finanzministern badischerseits zu Theil geworden sind, läßt fid) aus folgenden Angaben ersehen: Am 5. August, dem ersten Conferenztag, Halle sie die badische Regierung zu einem Diner im Schloßhotel eingeladen; am 6. d. waren die Minister zum Diner beim Großherzog nach Karlsruhe befohlen, wohin ein Extrazug zur Verfügung gestellt war; am Abend desselben Aages fand in Heidelberg eine Beleuchtung des Schlosses statt, welcher ein §0liper folgte, das die Stadt Heidelberg gab. Am 7. d. waren die Mitglieds der Conferenz von der Museumsgesellschaft zu einem musikalischen Abend mgl laden. Am 9. d. fand eine Seitens der badischen Regierung veranstaltete Fahrt nach Triberg mit einem Extrazuge statt, bei welcher dann die höchst iolereffante Gebirgsbahn besichtigt wurde. In Triberg gab wiederum die wische Regierung ein Diner und die Stadt hatte allgemein geflaggt. Kassel, 17. August. Das „Militär-Wochenblatt" bringt heute folgende Mihetlung über das Herbst-Manöver des 11. Armee Corps. Die diesjährigen gioßen Herbst-Manöver des 11. Armee-Corps, einschließlich der Großherzogl. Hjsischen (25.) Division, welchen Se. Majestät der Kaiser und König, lolvte Se. Kaiser!. Hoheit der Kronprinz beizuwohnen beabsichtigen, werden in Stn Tagen vom 20. bis einfchl. 24. September einige Meilen südlich Kaffel in «Wehender Weise zur Ausführung gelangen: Am Freitag, den 20. Septbr., Pvße Parade des gesammten Armee-Corps (in der Stärke von 38 Bataillonen, *0 Escadrons und 23 Batterien) dicht bei Wabern — Station der Main- Nser-Bahn. Am Sonnabend, den 21. Septbr., Manöver des Armee-Corps Am einen markirten Feind in dem durch die Edder und Schwalm begrenzten Durain zwischen Wabern, Fritzlar nnd Borken. Demnächst folgen am Montag Jb Dienstag Feldmanöver in zwei Abtheilungen gegeneinander an der Straße Mlar — Gudensberg — Kaffel. In der Nacht vom 23. zum 24. Septbr. Avovakiren sämmtliche Truppen des Armee-Corps auf Plätzen, deren Wahl sich aus der Gefechtslage am Schluß des betr. Manövers ergeben wird. Das kaiserliche Hauptquartier wird während der ganzen Zeit in der Residenz Kassel, bezw. in Wilhelmshöhe, aufgeschlagen sein, während das Gcneral-Commando in dem Schloß zu Wabern Quartier nehmen wird. Krankreich. Paris, 17. August. Es scheint, daß die international - socialdemokrati- schen Arbeiter versuchen wollen, ihren Congreß trotz der Negierung in Paris abzuhalten. Der Plan, ihn nach Lausanne zu verlegen, ist aufgegeben, wohl weil die Herren sich noch der soliden Prügel erinnern, womit die Bauern im vorigen Jahre ihre Zusammenkunft in dem nicht weit- entfernten Bern gesprengt haben. Jetzt heißt es, sie wollen ihren Congreß als Privatversammlung bei verschlossenen Thüren abmachen, um so von der Regierung unabhängig zu werden. Rußland. Petersburg. Ueber die Unruhen in Odcffa, wo der Belagerungszustand in der Luft schwebt, wird geschrieben: Am 5. d., rim 9 Uhr Abends, kam in dem Odessaer Militärbezirks-Gerichte ein Proceß wegen bewaffneten Widerstandes gegen die Behörden, der bei einer im Februar d. I. vorgenommenen Haussuchung geleistet worden war, zum Abschlüsse. Das Gericht verur- theilte den Hauptschuldigen in der Sache, Kowalski, zum Tode, die sieben übrigen Schuldigen zu mehr oder minder schweren Strafen. Um die Zeit, als das Gericht das Urtheil sprach, sammelte sich auf den zum Gerichtsgebäude führenden Trottoirs eine ansehnliche Menge Neugieriger. Als das Publikum das Urtheil des Gerichtes erfuhr, wurden aus der Menge Aeußerungen des Unwillens laut. Alle Anstrengungen der Polizei, die Menge zum Auseinandergehen zu veranlassen, blieben fruchtlos, so daß eine Compagnie Soldaten ausrücken mußte, welche die Volksmenge zerstreute. In dem Augenblick aber, als die Soldaten auf das Publikum eindrangen, um es zum Räumen des Trottoirs zu zwingen, fielen einige Schüsse, offenbar aus einer Gruppe von Uebelthätern, welche sich mit vorgefaßter Absicht dort versammelt hatten, da das Publikum ohne allen Widerstand auseinander zu gehen begann, ohne daß von Seiten des Militärs auch nur ein Schuß gefallen wäre. Die Opfer dieses neuen Verbrechens waren drei verwundete Soldaten und zwei getödtete Privatpersonen. Das Leben der verwundeten Soldaten ist außer Gefahr. Die Ruhe in der Stadt nmde sofort wieder hergestellt. Dies die amtliche Darstellung. Nach neuesten Mittheilungen hat sich die Aufregung jedoch noch nicht gelegt, so daß militärische Verstärkungen herangezogen werden sollen. Türkei. Konstantinopel. Die von den Delegirten der albanesischen Stämme unterzeichnete Uebcreinkunft, für deren unverbrüchliche Durchführung sie sich durch einen feierlichen Eid verpflichtet haben, lautet in den wichtigsten Artikeln: Die Errichtung unseres Bundes bezweckt die Zurückweisung jeder Einverleibung unseres Landes in ein fremdes Reich und die Veschützung unseres Gebiets vor fremden Angriffen. Unsere Gesinnung und unsere Wünsche sind auf die Ver- theidigung der Rechte des Sultans gerichtet, der unverantwortlich ist. Tie Bevollmächtigten jener Bezirke, welche diesem Vertrage beitreten, tragen ihre Namen in das zu diesem Zwecke angelegte Buch ein, welches den Namen „Die Treuen des Reiches und des Vaterlandes" führen wird. Wir werden dem Schert gemäß das Leben, die Ehre und das Vermögen der nichtmuselmännischen Unterthanen wie unsere eigene Ehre und unser eigenes Vermögen beschützen. Die Ausgaben für die bewaffnete Macht werden nach Maßgabe der hierüber zu treffenden Vereinbarungen bestritten und die aus dem Auslande einlangenden Unterstützungen dem Heere direct zugeführt. Indem wir uns die Verhältnisse der Balkanhalbinsel vor Augen halten, werden wir niemals, sei es aus Verirrung oder durch Aufmunterung, in den Einmarsch eines fremden Heeres in unser Land einwilligen. Wir erkennen weder die bulgarische Verwaltung, noch selbst den Namen derselben an. Außerdem ersuchen wir Serbien, daß es unsere Rechte achten und jene Orte zurückgeben möge, welche es ungerechter Weise in Besitz n-ahm; sollte unser Ersuchen nicht beachtet werden, so werden wir räu- Entwurf eines Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie. des und Truppen bestand nur In 2 Todten und 15 Verwundeten. Alexandrien, 19. August. Die „Agence Havas" meldet: Der Erb- Prinz Mohamed T-wfik und die Prinzessin Fatma, Wittwe Tuffum Paschas, haben dem Khedive ihre Güter zur Bezahlung der ägyptischen Schuld überlasten. Wien, 19. August. Die „Polit. Corresp." meldet aus Konstantinopel vom 18. d.: Genepal Totleben hielt am Samstag zwischen Makrikent und Die Beschwerde und die weitere Beschwerde sind innerhalb einer Woche nach der Zusttllv, des Verbotes oder der Entscheidung bei der Behörde anzubringen, welche das Verbot et: Weder die Beschwerde noch die weitere Beschwerde haben aufschiebende Wirkung. § 13. Auf Grund des Verbotes sind die von demselben betroffenen Dcuckjchrifteii Oesseni 4218) Hofgericht d 27. 3um l Kempf Hl- Iichen Conci sämmtlicke Lemvs U Donners ioll He mi wW Fi meinbe Rc aus weitere iietenb ter grenzt an unb ist m Dahnstatil Ttrigliebl liben. Robhei LZ- Dieser, mit großer Spannung erwartete Gesetzentwurf ist vom Stellverteter Reichskanzlers, Graf Stolberg, dem Bundesrath als Antrag Preußens unterbreitet worden hat folgenden Wortlaut: § 1. Vereine, welche socialdemokratischen, socialtstischen oder kommunistischen, auf Untergrabung der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung gerichteten Bestrebungen dienen, sind zu verbieten. Den Vereinen stehen gleich Verbindungen jeder Art, insbesondere genoffenschaftliche Kaffen. San Stefano eine Revue über 83,000 Mann und 350 Geschütze ab. Gegen den Schluß der Revue fiel ein Pistolenschuß in der Umgebung Totlebens, ohne Jemand von der Suite zu treffen. Der Türke, welcher gefeuert hatte, wurde ergriffen und wegen des Verdachts eines Attentats auf den G meral Totleben von besten Umgebung übel zugerichtet. Bei dem Verhöre stellte es sich heraus, daß der Türke die abgehiltene Revue für den beginnenden Abzug der Rustm gehalten und in patriotischer Freude in die Luft gefeuert hatte. Der Demon- stcant ward sodann auf Befehl des Generals Totlebrn freigelasten. — Nach Andeutungen aus dem russischen Hauptquartier soll der Abmarsch der ersten russischen Truppenkörper am 20. d. beginnen. Konstantinopel l, 19. August. Der Sultan hat den Steuer-Aufschlag q.ff Tabak, Sllz und Spirituosen genehmigt. — Heute wurde der griechische Patriarch in Balukli mit großem Pomp unter militärischer Begleitung und der Theilnahme einer ungeheuren Menschenmenge beerdigt. — Auf das Circularschreiben der Pforte in Betreff Griechenlands ist noch keine Antwort ein« gelaufen. Tuners »«btntn Mitt, nfc* s 4984) 2) daß 31 d-ß UMsalt-k dtnstlben^ geldstrafe w Hieß i 1.10—l-21 Stück 3 A Ma, {Stoffeln, 1 50—40 A, e Sammlung für verfallen zu erklären. § 20. Personen, welche es sich zum Geschäfte machen, die im § 1 bezeichneten Destrebuß zu fördern, oder welche nach rechtskräftiger auf Gründ dieses Gesetzes erfolgter Verurteil: wegen einer darauf begangenen Zuwiderhandlung gegen daffelbe rechtskräftig zu einer st» verurtheilt worden sind, kann der Aufenthalt in bestimmten Bezirken oder Orten versagt it.'fli Wenn sie Ausländer sind, können sie aus dem Bundesgebiet ausgewiesen werden. Unter gleichen Voraussetzungen kann Buchdruckern, Buchhändlern, Leihbibliothekare'. * Inhabern von Lesekabinettcn, sowie Gastwirthen, Schankivirthen und Personen, welche Jlltink»1 mit Branntwein oder Spiritus treiben, der Betrieb ihres Gewerbes untersagt werden. Personen, welche es sich zum Geschäfte machen, die im 8 1 bezeichneten Bestrebun fördern oder welche auf Grund einer Bestimmung dieses Gesetzes einmal rechtskräftig zu el Strafe verurtheilt worden sind, kann der Legitimationsschein zur gewerbsmäßigen öffewltt Verbreitung von Druckschriften (§ 43 der Gewerbeordnung) unv der Legitimationsschein!* Verkaufe von Druckschriften im Umherziehen (§ 55 a. a. O) entzogen, sowie die nicht geve^ mäßige öffentliche Verbreitung von Druckschriften (§ 5 des Gesetzes über die Preffe vom 7. t» 1874 — Reichsgesetzblatt § 65) untersagt werden. Druckereien, welche geschäftsmäßig zur Förderung der ira § 1 bezeichneten Bgstrer^ benutzt werden, können geschloffen werden. § 21. Zuständig für die im § 20 vorgesehenen Verfügungen ist die Landespolizeibäi^ Gegen dieselben steht den Betroffenen die Beschwerde an die Centralbehürde und ei deren Entscheidung die weitere Beschwerde an das Reichsamt für Vereinswesen und Preises Die Beschwerde und die weitere Beschwerde sind innerhalb einer Woche nack Zmea der Verfügung oder der Entscheidung bei der Behörde anzubringcn, welche die Verfügung 1 die Entscheidung erlassen hat. Weder die Beschwerde noch die weitere Beschwerde haben aufschiebende Wirkung. § 22. Wer den auf Grund des § 20 erlassenen Verfügungen zuwiderhandelt, mirti Geldstrafe bis zu 1000 Mk. oder mit Haft oder mit Gefängniß bis zu sechs Monaten «p Im Falle der Zuwiderhandlung gegen eine auf Grund des § 20, Absatz 1 erlassene Der!», tritt Gefängnißstrafe von einem Monat bis zu einem Jahr ein. § 23. Für Bezirke oder Ortschaften, in welchen durch die im § 1 bezeichneten Bestreif die öffentliche Sicherheit bedroht ist, können di« Centralbchörden der Bundesstaaten mit Genehni? des Bundesraths für die Dauer von längstens einem Jahre Anordnung dahin treffen: 1) daß Versammlungen nur mit vorgängiger Genehmigung der Polizeibehörde finden dürfen; *004) Achten! ft Zvrck Peru «leitag MBe» teerben. Tießen, hierher ju' rungen uni ihrer Ben Ausschluss Züglet bet Abschl sucht unb der Mssi curalorS 3 Die M Vertretenen ter Mehrh erachtet. Hungen, Großher Cellariu I« btr Semei Steif' § 2. Zuständig für das Verbot sind die Centralbchörden der Bundesstaaten. Das Verbot ist durch den „Reichsanzeiger" bekannt zu machen. Daffelbe ist für das ganze Bundesgebiet wirksam und umfaßt alle Verzweigungen des Vereins, sowie jeden vorgeblich neuen Verein, welcher sachlich als der alte sich darsteÜt. § 3. Auf Grund des Verbotes sind die Vereinskaffe, sowie alle für Zwecke des Vereins bestimmte Gegenstände durch die Polizeibehörde in Beschlag zu nehmen. Nachdem das Verbot endgültig geworden, ist das in Beschlag genommene Geld, sowie der Erlös der in Beschlag genommenen Gegenstände der Armenkaffe des Orts der Beschlagnahme zu überweisen. reiche Banden gegen Serbien entsenden und bis «um letzten Tropfen Blutes »««« di. »n.Mung.n dn P°-i»«beh°rd, findet nur die «-Ichw-rd- an du «uff.tz, darauf htnwirken, daß die in deffen Besitz gelangten Orte in unsere Gewalt § 4. Gegen das Verbot steht dem Vereinsvorstande die Beschwerde an das Reichsaa rurückkommen. Ein gleiches Verfahren werden wir gegenüber Montenegro be- für Vereinswesen undPresse offen. Dieselbe ist innerhalb einer Woche nach der Zuftellu.- obackten. Wir Alle werden die Bevollmächtigten der edlen Gheghen, Tosken des Verbog-bei der Eentralbehörde anzubringen, welche daffelbe erlaffen hat. unfc Bosnier fein, hie von Kindheit an das Waffenhandwerk üben unb bereit « Das'Reichsamt tfür Aereinswesen und Preffe hat seinen Sitz in Berlin und beßeb sind, selbst ihx Lehen der Vertheidigung des Vaterlandes zu opfern; mir be- aus neun Mitgliedern, welche aus der Zahl der im Reichs, oder im Staatsdienste angcstellc-4 sckwören es bei der Liehe zu unserem Vaterlande, daß Prizrend das Centrum Personen zu berufen sind. Mindestens fünf Mitglieder müffen etatsmäßig angestellte Richter stL unseres Bundes sein werde. Die gegen diesen Bund mitgestimmt sind, werden, S 6. Der Präsident, der Stellvertreter des Präsidenten, sowie die Übrigen Mitglitt- unjereblS über, um sich der Raubsuch. der aufstSnd.fchen Kabylen zu W blnx g(g,„ d°- entziehen. wenn daffelbe von der Centralbehöroe erlaffen ist, die Beschwerde an das Reicksamt für Verm- Zweibrücken. Stichwahl. iLchmwt (nat.dlb.) erhielt 9«w, Zager TOejcn unD Preffe, wenn vas Verbot von der Landespolizeibehörde etlanen ist, die Beschau (liltram ) 84iO Stimmen. Zehn unbedeutende Wahlorte fehlen noch. Shmidt's an die Centralbehörde und gegen deren Entscheidung die weitere Beschwerde an das Reih ar n w """ °^Die Beschwerde und die weitere Beschwerde sind innerhalb einer Woche nach der Zustellr-! Offenbach, 19. August. H.ute Vormittag ist die von der hiesigen beg g3erboteg obft Entscheidung bei der Behörde anzubringen, welche das Verbot Handelskammer eingssladene chinesische Gesandtschaft hier eingetroffen und zu- Entscheidung erlaffen hat. nächst nach der eigens für sie oeranftalteteg Ausstellung von hiesigen Industrie- * * * §— rc . s 10. Alls (sritnö De* yetuotee |tno Die von ocmieiocn orilvisenpii .. IsCjeugnipen gefahren. \ wo sie sich zum Zwecke der Verbreitung vorfinden, in Beschlag zu nehmen. Die Beschlagner Harburg, 19. Ang., Mittags. Bis jetzt erhielt Grumbrecht (nat. Hb.) (ann zur Vervielfältigung dienenden Platten und Formen erstrecken; bei Dnk 7767, Grote (Partik.) 8019 Stimmen. Etwa 30 Bezirke fehlten noch ; doch schriften im engeren Sinne hat auf Antrag des Betheiligten statt Beschlagnahme des Satzee ::: ist die Wahl Grote's unzweifelhaft. Ablegen des letzteren zu geschehen. Die in Beschlag genommenen Druckschriften, Platten«! 'Diafttbiir» Stickwibl Gewählt Thilenins. Formen sind, nachdem das Verbot endgültig geworven ist, unbrauchbar zu machen. t eine kSuig,. N-r°rd. ««**««« °°- sind., um d.. B-lchw«d. an M*. nung vom 26. Juli, betr. die Errichtung der Amtsgerichte. § 11 Die Polizeibehörde ist befugt, Druckschriften der im § 10 bezeichneten Art, Wien 19 Auaust. Anläßlich der Meldung Über das siegreiche Gefecht die zu ihrer Vervielfältigung dienenden Platten und Formen schon vor Erlaß eines Vtlbeni au, 16 dank,- ber Kaiser telegraphisch dem F-ldi-ugmeister B-ran Philipps «^in für das ihm dargebrqchte Geburtstags-Geschenk und sprach dem Commandanten ber Beschlagnahme sofort anzuordnen oder innerhalb einer Woche das Verbot zu erlaffen Ersch und seinen braven Truppen für ihre Hingebung und Bravour seine herzliche ba8 Verbot Nicht innerhalb dieser Frist, so erlischt die Beschlagnahme und müffen die einzel«! Anerkennuna aus. Aus mehreren Städten der occupirten Gebiete, u. A. aus Stücke, Platten und Formen freigegeben werden. Kundgebungen der Loyalität gemeldet. Die^Bischöfe und christliche wie türkische Erbieten. Das Verbot ist öffentlich bekannt zu machen. Gegen das Verbot findet nut v Notabeln brachten dem Commandanten Glückwünsche für den Kaiser dar. Der Beschwerde an die Aufsichtsbehörde statt. ^nfuraentenführer Golas-Babic unb mehrere Zeta-Führer streckcen die Waffen. § 16. Wer an einem verbotenen Vereine ($ 2) mit Kenntniß oder nach erfolgter l iirt4.oriMorfnt1AP,1 ftphan in 'JTitüRrfu 9f..a ^hiin ist die Nackricbt einae- licher Bekanntmachung des Verbotes als Mitglied sich betheiligt ober eine Thatigkeit IM Jmecm Andere Uitermerfungen stehen in Aussicht. Ans ^UHn Die J a^t etnge Vereins ausübt, wirb mit Geldstrafe bis zu fünfhundert Mark oder mit Hah troffen, daß bei Prostcenikamen an der Korana-Brncke die muhamedanffchen mlt @c^ngn(5 big 8U vrei Monaten bestraft. Eine gleiche Strafe trifft Denjenigen, welcher0 Insurgenten sich sammeln. Auch zwei Tabor Redifs, aus bei Richtung von ejner verbotenen Versammlung ($ 9) mit Kenntniß des Verbotes sich betheiligt oder welcher -i: Nori kommenb, sollen bort etngetroffen fein. Theile ber 18. Division bestauben polizeilicher Auflösung einer Versammlung c$ 9) sich nicht sofort entfernt. am 16. unb 17 b. mit ben bei Stola- in großer Anzahl in ftst-n Positionen XU'ÄÄ SÄ «»5 gesammelten Insurgenten Gefechte mit glücklichem Ausgange. Mjer -tseriujl Der cr|olgter öffrntlicher Bekanntmachung des Verbotes zu einer verbotenen Versammlung auffordm ~ " c ' n r>'-VL.......v *c m"“** * jst auf Gefängnitz von einem Monat bis zu einem Jahre zu erkennen. § 17. Wer für einen verbotenen Verein oder für eine verbotene Versammlung * Kenptniß oder nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung des Verbotes Räumlichkeiten hm» wird mit Gefängniß von einem Monat bis zu einem Jahr bestraft. 8 18. Wer eine verbotene Druckschrift 11) mit Kenntniß oder nach erfolgter cfi« sicher Bekanntmachung des Verbotes oder wer eine von Der vorläufigen Beschlagnahme betr^s Druckschrift (§ 14) mit Kenntniß der Beschlagnahme verbreitet oder wieder abdruckt, wir^ t Geldstrafe bis zu 1000 Mk. oder mit Haft oder mit Gefängniß bis zu sechs Monaten beti$ § 19. Wer einem nach § 15 erlassenen Verbote mit Kenntniß oder nach erfolgter iss* sicher Bekanntmachung deffelben zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 500 Mk., mu (I oder mit Gefängniß dis zu drei Monaten bestraft. AußerDem ist das zufolge der »erb:tt< Sammlung oder Aufforderung Empfangene oder der Werth deffelben der Armenkaffe bc8 D.ti * Nadel B. Bau-, Werk- und Nutzholz. 67 3715 (4971 zum Einkaufspreise. 4759) A. Bramm. 5007) Raab. 4895) 3739) Gy. Wilh. Wctaiff SedanI Sedan I Sedan! 4984) M. Ptlorr, Massecurator. Fichten- und Kiefernstämme mit 15,36 Festmtr.. 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August, Nachmittags 1 Uhr, soll die mit Jagdaufgang leihfällig gewordene Feld- und Waldjagd der Gemeinde Rodheim, circa 1600 Morgen, auf wettere sechs Jahre öffentlich meistbietend verpachtet werden. Der Wald grenzt an die Gemarkung Harbwatd und ist ungefähr V4 Stunde von der Bahnstation Oberwtddersheim entfernt. Steigltebhaber werden hiermit eingeladen. Rodheim, am 12. August 1878. Großherzogl. Bürgermeisterei Rodheim. METTE’s Stubenluftkühl- u. Anfeucht-Apparat zur Verbesserung und Kühlung der ALmmerluft. Von medicintschen Autoritäten als gut anerkannt und empfohlen. Der Gesunde wird durch diesen Apparat erfrischt, der Kranke erhält neue Linderung. — Mit geringer Mühe in jedem Zimmer anbrtngbar. Preis je nach Größe und Ausführung von Mk. 8 an. Herr Chr. Rosenberg, Seltersweg, hat die Anfertigung übernommen und ist dort stets ein Apparat zur gefl. 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Ballons, Lampions, Pechfackeln, gefüllte Fetttöpfchen, Feuerwerkskörper, Kaiser, Kronprinz etc. in Lebensgrösse. Grosse Depesche an Königin. Augusta 2. September 1870, 75 Pfg. Festabzeichen. Bonner Fahnenfabrik BONN. Straßburger Kaffee - Essenz von Kessler & Co., das Vorzüglichste und Feinste als Zusatz zum Kaffee, ist in frischer Füllung angekommen und per Glas a 30 H zu haben bet 174 54 10020 Holzversteigerung im Gießener Stadtwalde. Montag den 26. August 1878, von Vormittags 9 Uhr an, soll im Gießener Stadtwalde, in dem District Heegstrauch nachverzeichnetes Holz versteigert werden: A. Brennholz. Scheith. Prügelh. Stockh. Retsh. Raummeter Wellen. Ifeilgebotenes. Gut gebr. Feldbrandbacksteine werden billig abgegeben, auch kann der Fuhrlohn daselbst übernommen werden. Näh. bei der Exped. d. Rl.(4950 Frankfurt, 19. August. Der heutige Viehmarkt war ziemlich gut befahren. Angetrieben waren ca. 390 Ochsen, 210 Kühe und Rinder, 220 Kälber und 300 HSmmel. Die Preise stellten sich: Ochsen 1. Qual. JL 70-72, 2. Qual. JL 64—66, Kühe und Rinder 1. Qual. A 62—64, 2. Qual. A 54—58, Kälber 1. Qual. A 62—64, 1 Qual. A 58—60, Hämmel 1. Qual. A 60—62, 2. Qual. A 54—56. Frankfurt, 19. August. (Fruchtbericht.) Die Umsätze an unserem heutigen Markte waren nicht von Bedeutung. In Weizen wurde hauptsächlich neue Waare ab unserer Umgegend unter A 20—20.25 gehandelt. Roggen ruhig. In neuer Braugerste noch wenig gethan. Prima A 18 (SourS. Hafer ruhig. Rap8 sehr flau. Am Mehlmarkt keine Aenderung. Futterstoffe flau. M-Hl Nr. 1 A 39.50, Nr. 2 A 35.50, Nr. 3 A 31.50, Nr. 4 A 27.50, Nr. 5 A 21.50. Roggenmehl % (Berliner Marke) A 21.50, do. n. (Berliner Marke) A 18.50 Weizen, effect. hiesiger ab Bahnhof hier A 21.50, ab unserer Umgegend A 20-20.50' do. fremder je nach Qualität A 19-22.50, Roggen je nach Qualität A 13.50—16 Gerste A 13-18, Hafer A 14—16, Kohlsamen A 29—30.25, Erbsen A 19—23 Wicken A 15—16, Linsen A 17—23, Rüböl, detail, A 74. Stimmung flau-, Dringend offerirt: Mehl. (Die Preise verstehen sich sämmtltch per 200 Pfund Zoll- gewicht — 100 Kilo.) Herborn, (an der Köln-Gießener Eisenbahn), 19. Aug. Auf den heuttgen hiesigen Markt wurden gebracht: 746 Ochsen, 602 Kühe und Rinder, 1045 Schweine. Der nächste Markt ist am Donnerstag den 3. Oct ober l I. 2) daß die Verbreitung von Druckschriften auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten nicht stattfinden darf; 3) „aß arbeitslose Personen .welche nicht nachweisen können, daß sie die Mittel zu ihrem Unterhalte besitzen, und welche in den Bezirken oder Ortschaften einen Unterstützungswohnsitz nicht erworben haben, aus denselben auszuweisen sind; 4) daß der Besitz, das Tragen, Die Einführung und der Verkauf von Waffen verboten, beschränkt oder an bestimmte Voraussetzungen geknüpft wird. Die getroffenen Anordnungen sind durch den „Rcichsanzeiger" bekannt zu machen. Wer denselben mit Kenntniß oder nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 1000 Mk. oder mit Haft oder mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft. § 24. Dieses Gesetz tritt sofort in Kraft. Trauben-Brustsyrup mit Fenchelhonlg, bestes Mittel gegen Husten, Heiserkeit, Hals und: Brustschmerzen. In Flaschen h M. t,— .und M. 1,50. (97 C. F. Semmler in Giessen. 4753) Z Z W. Heuser, vorm. Fr. Bieler, am Kreuz empfiehlt sein LAGER in : feinen Ceylon-Cafe von «X 1.45—60, Java-Cafe von «A 1.12—70, ächten Demerary X 1.40, (fein und kräftig schmeckend) von 10 Pfd. ab wesentliche Preisermässigung, stets frisch stebr. Cafe von <^.150—2, alle Arten Suppensachen, trocknete Zwelschen, Thee, Chocolade und rein gern. Cacao, la. Schweizer- u. LimImrgerlrSse, neue holl. Häringe u. Sardellen, la. Melis im Brod ä . Nachmittags S Uhr : Ludwigs-Begann auf dem Teiche zu Bad - Nauheim, veranstaltet von der €>iessener Ruder - Gesellschaft unterstützt durch die Uaulieimer Cur - Commission unter Betheiligung der Mannheimer Ruder-Gesellschaft Amicitia, Cölner Ruder-Gesellschaft und Offenbacher Ruder-Gesellschaft. Während und nach der Regatta abwechselndes Concert der Nauheimer Cur-Kapelle und der hiesigen Regimentsmusik. Nach der Regatta Preiswertlieilllllg auf der Terasse des Curhauses und tirosses Feuerwerk» 5002) Preise der Plätze: Teichhaus-Seite, Familienbillet .......F. n Herrenbillet........„ „ Damenbillet......... Uebrige Zuschauertheile des Teiches ä Person . . n jäheres durch die Programme, 2— 1 — —50 —50 Aermietyungen. 5009) Ein größeres und kleineres Familtenlogis hat per gleich oder später zu vermiethen. Carl Lange, Seltersweg C. 44. 5010) Löwengasse Ltt- C. 155 ist ein kleines Familtenlogis zu vermiethen. 4996) Eine kleine Familtenwohnung sogleich zu vermiethen bet ___________Emil Becker, Neuenweg. 4048) Eine Familtenwohnung ist zu vermiethen und sofort zu beziehen bei __H. Möser I. 4485) Der zweite Stock des Hauses Wallthorstraße 66, ist per 15. October auf Wunsch auch früher zu vermiethen. Näheres bet________Fran; Gerbode. 4461) Mansarden-Wohnung an etne ruhige Familie zu vermiethen. Zu erfragen bet der Exped. d. Bl.______________________ 4110) In meinem neuen Haus ist noch ein Logis von 3—4 Zimmern zu vermiethen und gleich beziehbar. ______I- Georg Unverzagt, Gartfeld. 4973) Ein möbUttes Zimmer mit Cabinet und ein unmöblirtes Zimmer zu vermiethen bei Ingenieur Merz, _______________Retchensand-Bahnbofst, aße. 4969) Eine Mansardenwohnung zu vtr- miethen b. Karl Herbert, Nahrungsberg. 4966) Ein Zimmer mit Beköstigung zu vermiethen. Neustadt. Lt. v. Nr. 85. 4962) In meinem neu erbauten Hause (Wiesecker-Weg) ist ein freundliches Logis, bestehend aus 3 Zimmern nebst Zubehör, gleich beziehbar, zu vermiethen. __________________Franz Gärtner. 4952) Löwengasse C. 108 ist eine kleine Wohnung an eine einzelne Person zu ver- mtethen. Das Nähere zu erfragen ____________________Wolkengasse C. 93. 4691) Das Doflen'sche Haus ist im Ganzen oder im Einzelnen zu vermiethen. ________________Ohr. Vix. 4585) Der mittlere Stock meines Hauses in der Retchensand Bahnhofstraße ist per 1. September er. zu vermiethen. _________________Wilh. Reiber. 4530) 3 Zimmer mit Zugehör im 2. Stock zu vermiethen._______Chr. Schop dach. 4453) Etne Famtlienwohnung, parterre, ron 4 Zimmern und sonstigem Zugehör zu vermietben. Wo? sagt die Exped. d. Bl. 4359) 4 Zimmer nebst Küche im ersten Stock (am 15. October beziehbar), sowie ein möblirtes Parterre-Zimmer sofort zu ver- mietben.__________F. Zöller, Neustadt. 3964) Die obere Etage meines Hauses, 7 Zimmern re. mit abgeschlossenem Vorplatz, ist zu vermiethen u. alsbald beziehbar. __________________Otto Kempff. 4873) Laden mit Wohnung u. Lager- routn per October zu vermiethen. _________________________Chr. Horeyseck. 4985) Für den Monat Oktober ein großes möblirteS Zimmer zu vermiethen. ___________________E. 2 im m. Stock. 4988) Zwei möbltrte Zimmer zu vermiethen. Ph. Kreiling, Hintergafse A. 38. 4571) Ein LogiS mit Werkstätte lst zu vermiethen und alsbald zu beziehen im Darmstädter HauS vermischte Anzeige«. 4995) Eine schwarze Dächselhündin mit rothbraunem Abzeichen, an der Kehle etwas weiß gestreift, ist dem Unterzeichneten zugelaufen und kann der Eigenlhümer dieselbe gegen Ersatz der Jnseratgebühren in Empfang nehmen. Rodheim, 16. August 1878. Bender, Bürgermeister. Grossh. technische Hochschule zu Darmstadt mit folgenden Abtheilangen : Bauschule, Ingenieurschule, Maschinenbauschule, Chemischtechnische Schule, Mathematisch-naturwissenschaftliche Schule. — Anmeldungen bis zum 10. October. Beginn der Vorlesungen 14. October. Programme gratis vom Secretariat. (4993 Die Direction ; Dr. Schäffer. ZUM Wwen. Von heute ab Zum rölveil. Grosses Preiskegelu. Das 120 Seiten {XUrht starke Buch: und Rheumatismus, eine leicht verständliche, vielfach bewährte Anleitung zur Selbstbehand- lung dieser schmerzhaften Leiden — Preis 30 Pfg. — ist vorräthig in •J. niehl’s Sortimentsbuchh. in Darmstadt, welche dasselbe auch gegen Einsendung von 35 Pfg. franco per Post überallhin versendet. —Die beigedruckten Atteste beweisen die außerordentlichen Heilerfolge der darin empfohlenen Kur. (4994 Kaiser Tribüne. Auf allgemeinen Wunsch werden von heute an zu allen Logen auch einzelne BillctS ausgeoeben._________________________(4998 5001) Kanarienvogel zugeflogen. Gegen Jnseratgelübren zu empf. Alicenstr. Nr. 100. 1 Verloren auf dem Weg nach dem Philosophenwald über den Trieb ein Arbeitstäschchen. Dem Finder eine entsprechende Belohnung ___________________Sonnenftraße B. 65. 4997) Verloren am Samstag Abend e>n gold. Medaillon, 1 Korallenband und ein zusammen schiebbares Bleistift von Aluminium-Gold; abzugeben gegen Belohn- nuna i. d. Exped. d. Bl.____________ Getragene Kleider, Stiefeln, Hemden, Betten, außer Cours gesetztes Gold und Silber, Antiquitäten, Roßhaar, Möbeln kauft Louis Rothenberger, 4752)_____________Neuenweg 193. Erne Wirthschäft, neben welcher sich ein Metzger-, Bäcker-, Küfer- oder Schreinergeschäft rc. betreiben läßt, ist billig zu verpachten. Näheres bei 4757)________________________I. Blitz. 4954) Em tüchtiges mit guten Zeug- nissen versehenes Dienstmädchen gesucht. ____________Restauration zum „Stern". Eine schwarze Dächselhündin mit roth braunen Abzeichen, am Halse etne kleine offene Wunde, ist abhanden gekommen. Dem Wiederbringer oder Demjenigen, der Auskunft über dieselbe geben kann eine Belohnung in der Exped. d. Bl. Vor Ankauf derselben wird gewarnt. 23 Preise. — Höchster Preis: 80 Mark. 5QH)_____________Näheres auf der Kegelbahn.__________________ 3765) Zu allen in meiner Praxis vorkommenden Leistungen empfehle ich mich bestens. Wittwe Schneider«, Hebamme, wohnhaft bet Herrn Nagel in der Brandgaffe. NB. Schellenzug befindet sich am Laden.________________________________ Das Steinhauer-Geschäft von Aug. Nauheimer Wwe-, Neue Anlage L. 40, halt sich zur Anfertigung von Grabdenkmälern, Monumenten, Gedenksteinen re. nach jeder Zeichnung und in jeder Steingattung in geschmackvoller Ausführung und billigen Preisnottrung bestens empfohlen. (4748 •A Ritsert9 Uertjolöcr, W allthorstrasae 156, iefert in geschmackvoller Ausführung und billigen Preisen: Spiegel jeder Art und Größe, Consol- und Nipptische mit Marmorplatten, Bilder- Rahmen für Oelgemälde re., Photographie-Rahmen, reich verziert. 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Verantwortliche Redaction: A. Scheyda. — Druck und Verlag der Brühl'schen Univ.-Druckerei (Fr. Chr. Pietsch) in Gießen. «tdatiiottS MdMon W lk| btt Llaatßge Wt im Nani Sprüche mit dieser Macht! Tod - nicht des Richlerarn druft g* Trkenntiiisie i drßhalb übt 1 M daß sie das Hoheitsri dies in der Es wa fleißiger Mei nquickendern Stadt pulsir Lebhastigkeit pfiegt. Da Plakaten bel Hast eine we Mitten hineir zchungsanzei bien Zettet !->a B!ilk Mi In sich vor k< tritt In der U bm entgegen. Seit jt uvnung vom wt« dem m ü setbslverstis kil btt Todei |nm die erka Mt in dies« R TodeSstra ktrasmittels : hoffen, 78 dieses der S Monate hc>f>e A Mai Ichaftskörper Heilung for| t "Bon »wben, btt t «h»e bo6 i 1" i ‘“'"'M feinen W | He J * $08, i N«08 WeiniHil W r. /"Ni ’Ä‘;