Sonntag, den 20 October ZweitesBlatt 187« Nr. 24S eßen er Anseiaer Anfrigr- v'i AmisdM für Örn Kreis Gießen Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. Garitn ilbenb; ^en »ttbtn J Nwstadt 3ir. y 1 Mk. #o «t Medaetionsburean: \ , rri _ „ 1O @$pt»ition80urcau: / to[»"lftca6c B- 18‘ vbatun MMterßaltl» >l> unterfaßt. und d) e) 0 Für Befolgung der vorstehenden Bestimmungen sind bet PrivatgebLuden, tor und flmigsti' BALI JwnaflUln bis jjj "ÜM in einti f Are juhJ 1 nnd an die lh». tu richten. iy“ Or § Abend indenhoj". itben Freunde und Im Sommer von 4 bis 6 Uhr des Nachmittags zu geschehen. Fällt aus einen dieser Tage ein Feiertag, so ist die Reinigung an dem vorhergehenden Werktage vorzunehmen. Dieselbe umfaßt die gepflasterten Bankers, die Floß- rinnen soweit dieselben vor den Hosraithen, den an die Straße stoßenden Höfen, Gärten und sonstigen Grundstücken herziehen, sodann die Hälfte der gepflasterten Fahrbahn. Bei warmer trockener Witterung müssen die Straßen und Plätze vor dem Kehren zur Vermeidung des Staubes genügend mit Wasser begossen werden. Den Koth auf die von dem Nachbar zu reinigende Strecke zu verschieben, rinnen auf die Straße laufen kann. Vor den öffentlichen Brunnen ist, so oft es nöthig erscheint, aufeisen und mit Asche oder Sand streuen zu laffen. Bet eintretendem Thauwetter sind nach Aufforderung der Localpoltzei- behörde ohne Verzug die Straßen, öffentlichen Plätze und insbesondere Floßrinnen aufeisen und kehren zu laffen. Das Fahren mit kleinen Schlitten und das Schleifen auf den öffentlichen Plätzen und Fußpfaden ist untersagt. Wenn diesem Verbot zuwider dennoch Schleifen entstehen, so sind diejenigen, welchen die 1867, sind aufgehoben. § 17. Dieses Localreglement tritt mit dem 1. November 1878 in Kraft. Gießen, den 7. October 1878. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen. Fresenius. für die Provinzialhauptstadt Gießen verordnet, wie folgt: § 1. Das Verunreinigen der Straßen und Plätze überhaupt, und insbesondere durch Fuhrleute beim Fahren von Schutt, Dung, Abfällen aus den Metzgereien und dergleichen, sowie durch Füttern der Zugthiere, ist verboten. Zuwider- Betreffend: Reinhaltung und Wegsamkeit der Straßen und Plätze, sowie die Reinhaltung der Kanäle in der Urovinffal- Hauptstadt Gießen. Auf Grund des § 366, pos. 9 und 10 des Reichsstrafgesetzes, Art. 114 und 120 des Poli-eistrafgefetz-s und Art. 56 der Städteordnung wird nach Anhörung der Stadtverordneten-Versammlung mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 3. October 1878 zu Nr. M. d. I. 11509 Reinigung überhaupt obliegt, auf Auffordern der Polizeibehörde verbunden, die Schleifen entweder mit Sand oder Asche tüchtig bestreuen oder aufhauen zu laffen. g) Beim Schneefall muß längs der Hosraithen mit Einschluß der Höfe, Gärten und sonstigen Grundstücke auf dem Banket, oder wo kein solches vorhanden ist, auf der Straße ein 3 bis 4 Fuß breiter Pfad rein gekehrt und dieß bet fortdauerndem Schneefall so oft, als nöthig, wiederholt werden. h) Schnee und Eis darf aus dem Innern der Hosraithen nicht auf die Straße gebracht werden, ohne daß für augenblickliche Wegschaffung gesorgt wird. § 6. besonders angewiesenen Plätze bringen. §15. Zuwiderhandlungen gegen obige Bestimmungen unterliegen der in § 366, pos. 9 und 10 des Reichsstrafgesetzes bezw. Art. 114 und 120 des Polizeistrafgesetzes angedrohten Strafe. Außerdem haben die Zuwiderhandelnden, wenn die von ihnen veranlaßten Mißstände auf Anordnung der Localpolizeibehörde durch andere Personen beseitigt werden, die hierdurch entstandenen Kosten zu tragen. Diese Kosten werden auf dem Verwaltungswege von dem Schuldigen betgetrteben. Auf Auffordern der Localpolizetbehörde ist für die Ausrottung des etwa den Hosraithen, Höfen, Gärten und sonstigen Grundstücken auf der Straße den öffentlichen Plätzen wachsenden Grases zu sorgen. § 5 Zur Winterzeit gelten noch weiter folgende Bestimmungen: a) Sobald Glatteis entsteht, muß, soweit die Hosraithen mit Einschluß der Höfe, Gärten und sonstigen Grundstücke an der Straße oder an öffentlichen Plätzen liegen, der Fußpfad, oder wenn kein Fußpfad vorhanden ist, die Straße zwei bis drei Fuß breit mit Asche oder Sand genügend bestreut werden. Entsteht das Glatteis zwischen 7 Uhr Morgens und 9 Uhr Abends, so muß sogleich, längstens mit Ablauf der ersten halben Stunde nachher, entsteht es aber in der Nacht bis 7y2 Uhr Morgens gestreut fern. b) An den auf die Straße gehenden Dachkandeln, Goffenstetnen und sonstigen Ableitungen des Wassers nach der Straße rc. muß das auf den Settenpflastern oder Fußpfaden angefetzte Eis auf Auffordern Großherzoglicher Polizeiverwaltung aufgehauen und weggeschafft werden. c) Außerdem ist bet Frostwetter dafür zu sorgen, daß das etwa vom Innern der Hosraithen ausgeschüttete Waffer nicht durch die Floß- nfang 7 Ihr. US zum d. 2s Jet Vochud.i nuS' Handlungen hiergegen ziehen außer der Strafe zugleich die Verbindlichkeit zur augenblicklichen Reinigung der Straße oder des Platzes nach sich. Dieser Verbindlichkeit unterliegen auch die hiesigen Wirthe, vor deren Wirthschaften die Straße oder der Platz durch die Fuhrwerke oder Zugthiere der bei ihnen etn- kehrenden Fuhrleute verunreinigt werden. Golonioto' 7 07 § 2. ÄunTuntti Das Reinigen der Straßen hat Dienstag und Donnerstag im Winter n der SjprbttioH! . (1. October bis 31. März incl.) bis 10, im Sommer (1. April bis 30. Skptem- d der incl.) bis 9 Uhr Vormittags, und Samstag im Winter von 1 bis 3 Uhr § 16. Die Bestimmungen A. I. und B. b. II. des Localreglements vom 8. October 1856, das Polizeistrafgesetz insbesondere Reinhaltung und Wegsamkeit der Ortsstraßen betreffend (Nr. V. der Sammlung), insoweit sie sich auf die Provtnzialhauptstadt Gießen beziehen, und das Localreglement vom 2. November wurden, bei öffentlichen Gebäuden, Gärten, Höfen oder sonstigen Grundstücken die Vorsteher, Verwalter, Pächter oder sonstige Personen, welchen die Reinigung rc. überhaupt übertragen ist, allein verantwortlich. Die Reinigung der- entgen Straßenstrecken, wozu nach vorstehenden Vorschriften für einen Andern eine Verbindlichkeit besteht, ferner die Reinigung der öffentlichen Plätze und Brücken soll auf Kosten des Fiscus respecttve der Stadt geschehen, soweit sie in deren Eigenthum stehen. ? Das Einwerfen von Steinen, Sand, Erde, Schutt, Unrath und dergleichen in den Stadtbach, die sonstigen Kanäle, Abzngs-(Fluth-)Gräben und Einlauflöcher ist untersagt, alle Goffen und Rinnen muffen immer offen und von allem Schlamm, Unrathe, überhaupt von allen den Abzug des Waffers hindernden Dingen frei bleiben. Für die Befolgung dieser Vorschriften sind die nach § 6 Verpflichteten verantwortlich. § 8. Diejenigen Plätze, welche zwar nicht in öffentlichem Eigenthum sind, aber ohne mit einer Einfriedigung verschloffen zu sein, mit einer öffentlichen Straße Zusammenhängen und welche dem allgemeinen Verkehre offen stehen, sind nach den Vorschriften des § 2 dieses Reglements von den Etgenthümern der Hos- ratthen, Höfe, Gälten und sonstigen Grundstücke, welche an diese Plätze stoßen, zu reinigen und die Goffen und Rinnen immer offen von allem Schlamm, Unrath, überhaupt von allen, den Abzug des Waffers hindernden Dingen frei zu halten. § 9. Die Benutzung der Straßen und öffentlichen Plätze durch die Gewerb- treibenden zu ihrem Gewerbe, insbesondere durch die Bauhandwerker bet Bauten, unterliegt in jedem einzelnen Falle der Genehmigung der Localpolizeibehörde und sind in dieser Hinsicht die in dem Etnzelfalle erlaffenen Anordnungen genau zu befolgen. § 10. Für das Wegfahren des auf den Straßen zusammengekchrten Koths und Eises hat die städtische Behörde Sorge zu tragen, wenn die Anhäufung bis zu der in § 2 festgesetzten Zett erfolgt ist.^ Die für das Wegfahren des Koths von der Stadt angenommenen Fuhrleute muffen sich hierzu wohlverwahrter Wagen bedienen. § 12. An den ReinigungStagen haben die Fuhrleute sofort nach Ablauf der in § 2 für die Reinigung festgesetzten Frist mit dem Wegfahren des Koths rc. den Anfang zu machen und damit fortzufahren, bis der zusammengekehrte Koth rc. weggebracht ist. Sollte sich der Koth rc. an einem oder dem anderen Reinigungstage so angehäuft haben, daß ihn die Fuhrleute nicht am nämlichen Tage allein fortbringen können, so haben diese noch andere Fuhrleute zu Hülfe zu nehmen. Die Fuhrleute sind gehalten, den Koth rc. vollständig aufzuschöpfen und dafür zu sorgen, daß die Straßen durch herabfallenden Koth rc. nicht neuerdings verunreinigt werden. §13. Die Fuhrleute sind verbunden, den gewöhnlichen Hauskehricht ohne Anspruch auf besondere Vergütung mttzunehmen. Die Gesäße, worin der Haus- kehrtcht gesammelt wird, dürfen nicht auf die Straße gestellt oder dahin ausgeleert, sondern muffen bis zur Zeit des Abholens des Kehrichts durch die Stadtfuhrleute an die Hausthüre im Innern des Hauses gebracht werden. § 14. Die Fuhrleute dürfen den aufgeladenen Koth rc. nur auf die ihnen dafür Bet anhaltend heißer und trockener Witterung sind auf Auffordern der Polizeibehörde Banket und Straßen in der im § 2 angegebenen Ausdehnung täglich zweimal, Morgens zwischen 6 und 8 Uhr und Mittags zwischen 12 2 Uhr, mit reinem Wasser zu begießen. § 4. II) tm@ebuit8lagttinn >ch, daß die ganzes Imkitia HUt öquiguiig vei vornryeuoen ioqiitnmungen |inu oei Pllvulgcouuvrn, IKälten, Höfen oder sonstigen Grundstücken die Etgenthümer derselben oder die- ßMgen, welche der Polizeibehörde deßfalls als deren Stellvertreter bezeichnet Schwan w* int»!! meinem $rU Kranken z- »** fll* I’ Lokal-Notiz. K » n n NB. Re bedeutend u Lager Feine n U( Comptoir schweren Aus fertii Ich Floc Esk Floi Esk Doi Doi Gui Bin 6280) Äö kauf unseres g Bitten, Form Mander, sowie I j zu bedeuten r< empfie! ftlas Har und 1 Th für die je1 unter bil *6g„ d-r Schwel, ist das neue Gesetz über die MililLipflicht-Ersatzst-uer in Kraft getreten. Die B-völkerunq des Cantons Gens hat die vom Großen Rath vorpeschlagene VersassungsLnderung zum Zweck der Erweiterung der Regierunasbefugnifle in kirchlichen Angelegenheiten abgelehnt, doch ist diese Kundgebung keineswegs als ein Schritt zum Aufgeben des Kampfes gegen den Ultramontanismus zu betrachten. . , .. _ Die ungarische Ministerkrisis ist durch die Entscheioung des Kaisers, 3 1 2 1 2 Bielefelder Hemden-Einsähe, von 75 an, empfiehlt in reicher Auswahl (5490) II. Riibsamen. befindet sich die österreichische noch im Fluß, da es immer zweifelloser wird, daß die cisleitbanischen Minister nicht mehr vor den Reichsralh treten wollen. Mittlerweile hat der croatische Landtag die bosniiche Frage durch An- nähme einer Adresse, welche die Annexion der occupirten Nachbaiprooinzen verlangt, noch brennender gemacht, als sie bisher war. In den großen Städten Rußlands tritt die revolutionäre Partei immer kühner hervor, indem sie nunmehr sogar die Beseitigung der herrschenden Dynastie fordert. Während Kaiser Alexander selbst sich noch in der Krim aushält, soll der Großfürst Thronfolger als Präsident einer Commission an dem Entwurf einer Verfassung auf liberaler Grundlage arbeiten. Der Finanzminister Greigh ist nach Paris gereist, um dort den Abschluß einer Metallanleide vorzubereiten, mit deren Hülfe das für Kriegszwecke ausgegebene Papiergeld (480 Mill. Rub). angekauft und die Valuta wiederhergestellt werden soll. Jenseits der Vogesen theilten sich merkwürdiger Weise zwei Männer in das Interesse des Tages, die sonst wenig mit einander gemein habe,, Gambetta und Fürst Bismarck: Ersterer durch seine in Grenoble g-hal- tene Rede, in welcher dieser Commis voyageur der Republik, wie er sich selbst nannte, zur Wahl gut republikani'cher Delegirten für die bevorstehenden Senatorenwahlen aufforderte und zur Beruhigung gewtffer Leute versicherte, er sei kein Feind der Religion, sondern wolle nur seinen Landsleuten das Joch der Priesterherrschaft abschütteln helfen; Bismarck dadurch, daß er im Deutschen i Reichstage die starke Ausbreitung der Soctaldemokratie in Deutschland aus die Pariser Commune zurückgeführt und Sonnemann der Veibindung mit der französischen Regierung beschuldigt hatte. Ein recht bedenkliches Symptom für die Gefahren, von denen die Entwicklung der Republik bedroht ist, zeigte sich in dem neuerlich starken Hervortreten der radicalen Elemente, sowohl bei Ge« legenheit einer Gemeinderathswahl in Paris, wie bei einer Depulirten-Stichwahl in Moulins. Für die klerikale Partei ist der plötzliche Tod des Erzbischofs Dupanloup von Orleans, einer ihrer tüchtigsten Kämpfer, ein sch verer Schlag. 10 , 4 , 9 , 5 , 11 , 6, 7, S, 9, 10 Pfg., hinqm unsir wc Mitten Hy, Alabaster-W unziehen von L Mei Mgen. DaS Elnzi m,r0Hefcem ve- •Mei Unser Kaiser, der bis jetzt noch in Baden-Baden weilt, hat aus den Rath der Aerzte nach Beendigung der dortigen Kur noch einen lageren Aufenthalt in Wiesbaden in Aussicht genommen. Prinz Heinrich, der zweite Sohn des Kronprinzen, hat die beabsichtigte Reffe um bie Welt am 14. d. D-r Reichstag befchLftigle sich, nachdem er bisheriges Präsidium I für die Dauer der Session mit Acciamation wiedergewählt, ausschließlich mi der zweiten Lesung des Socialistengefetzes. Den b-d-u^amst-n Punkt d-r langen Verhandlungen bildete di- am ersten Tage geha tene Rede des Für- 9en Bismarck, welcher die Fraktionen der National-Liberalen und Conser- vativen eindringlich aufforderte, sich mit der Regierung vertrauensvoll zu einer festen Phalanx zusammenzuschließen, um allen Sturmen, denen das Reich aus- gesetzt sei, kräftigen Widerstand zu leisten. Bennigsens Rede am folgenden Tage bewies, daß dieser Appell nicht vergebens ergangen war. Obgleich die Verhandlungen weiterhin aus mehr Schwierigkeiten gestoßen sind, als man er- wartet, so bleibt doch die allgemeine Ueberzeugung von einer bevorstehenden Elnigung zwischen Regierung und Volksvertretung bestehen. Legte doch Niemand die Nothwendigkeit eines Ausnahmeges-tzes zum L-chutz der bedrohten staatlichen Ordnung deutlicher dar, als die socialdemokratischen Abgeordneten selbst mit ihren zum Aufruhr provocirenden Reden! In den 200 Stimmen, welche dav di- Sicherung aller Wahlversammlungen bezweckende Amendement Bruels zu & 5 gegen 167 Stimmen ablehnten, steht man mit Recht die zukünftige Mai°^ rität für das ganze Gesetz. Dasielbe beginnt übrigens schon jetzt seine Wirkun zu üben, indem z. B. d-r katholische Volksverein zu München aus Furcht, sich von dem Gesetz mitbetroffen zu sehen, auf den Antrag seines Vorstandes, des bekannten Dr. Sigl, seine Auflösung beschloffen hat. Zwischen demVatican und der preußischen Regierung schweben, wie es scheint, noch immer vertrauliche Verhandlungen, sie bieten aber nach wie vor wenig Aussicht auf Erfolg. D-r wirkliche Stand der Ding- wird durch die alles Maß überschreitende seindselige Haltung der C-ntrumspartei in e n -tg-nthümliches Licht gestellt. Was kann Fürst Bismarck durch alles noch so freundliche Entgegenkommen zu erreichen hoffen, wenn die Führer jener Partet sich nicht scheuen, im offenen Reichstag d-r Regierung gewerbsmäßige Brandstiftung vorzuwerfen und das Regiment Kaiser Wilhelms gar mit der napoleonischen Fremdherrschaft auf eine Stufe zu stellen l Oder wenn die ultramontanen Preßorgane unermüdlich versichern, daß das Centrum als Oppositionspartei heute nothwendiger sei als je, auch wenn Friede zwischen Staat und Kirche geschloffen werde! Das Schlimmste ist, daß man bei der bekannten Doppel- zünaiakeit der römischen Curie befürchten muß, die feindselige H-ltung der Cdntrumspartei hänge trotz der scheinbaren persönlichen Friedfertigkeit Leo s XIII. mit geheimen Weisungen aus Rom zusammen, der Papst werde wenigstens nicht stark genug sein, um die ihn umgarnende unversöhnliche Jesuttenpartel unter seinen Willen zu beugen. Die Reise des soeben in Rom eingetroffenen M'ld gesinnten Erzbischofs von Bamberg, welcher ohne Zweifel Vermittlungszwecke verfolgt, ist daher wenig geeignet, die Hoffnungen auf das Zustaiidekommen eines Ausgleichs zu befestigen. Wie es in Bayern selbst mit dem Verhältniß zwischen Staat und Kirche aussieht, ergiebt sich aus der im Auftrage des Königs Seitens der Regierung erfolgten schroffen Zurückweisung der Petition des Würzburger Klerus um baldige Wtederbesetzung des seit 3 Jahren vacanten ooocxx K 6261) 1780_____- Steinkohlen in bester Qualität bei (6253 Carl Demutli, Neuenweg B. 183. (ßebrodjenF Acpfd 6185) Dr. W eher. Gießen, 19. October. (Sitzung der Stadtverordneten am 17. October.) Dir c>dee, unsere Realschule zu einer solchen 1 Ordnung zu erbeben, war eine glückliche und in jeder Beziehung zufriedenstellende. Ei Mich wird die Prima von mehr SElN altz angenommen war, besucht (22) und erzielt dadurch zweitens die Verwaltung einen Utb. schuh von 552 JL Da nun die Vorschule zur Realschule und Jpectefl die zveice Klasse derselben überfüllt ist, eine segensreiche Wirkung der Lehrer bet dieser L>chüler- »ahl nicht möglich ist, so beantrag e der Herr Realschutdirector auS dem obigen Ueber- schuß 350 JL für Ueberstunden an dieser Klasse für zw-i L-Hrer verwenden zu dürfen Die Versammlung genehmigte diese Anträge. — Die Realschule wird,derzeit von 617 Schülern besucht, davon entfallen 297 allein auf die Vorschule. — Jacob Steinbach von Burg-Solms will an der projectirten Querstraße zwischm der Grün- berger und L cher Straße ein Wohnhaus errichten und wird ihm da« noihige statische Gelände zu dem üblichen Preise oerwilltgt, wenn er den Wasserabfluß nach Angabe des Stadtbaumeisters anlegt und auf Anlegung der Straß- uni Beleuchtung feiten? Dcr Stadt verzichtet. — An Stelle einer alten Scheune will Herr G g. Unverzagt in der ÄapIanSaaffc ein Lagerhaus mit Wohnung errichten und wird ihm dies.6 m:t ner Bestimmung erlaubt, daß er eine Brandmauer durchaus ziehen läßt. — Die Erbauung einer Waschküche In den Hofraithen der Herren Architect Stein, Jul. Hoch und LüdekenS wird gutgeheißen; desgleichen die Erbauung einer Scheune mit Kniestock Durch Herrn Balth. Strauch. — Die Summe von 1437 jt sür Wrldwegbauarbeiten wird zu Lasten des Rechnungsjahres 1878 anstatt 1877 geschrieben. - Zw.'i Gesuche um Erbauung von Schlächtereien durch die Herren Mchzer Meister am seltersweg und Ruppel am Ludwigsplatz werden provisorisch bis zur Errich ung des^stadtischev Schlachthauses unter der Bedingung genehmigt, daß die dabei anzulegenden Senkzrubev und Canäle gehörig cemmtirt und von Zeit zu Zeit be6tnftcirt werden. U-bligens wird der Kreisausschuß sich noch hiermit befassen und dürfte die Errichtung der^rchlächtcrei auf dem Seltersmeg fraglich sein, indem durch die Ausdünstungen im öommer bie Nachbarschaft sehr in Mitleidenschaft gezogen würde. — Die Reparatur des Dach.4 auf dem Vix'schm Thorhause wird beschlossen und der Credit von 69 Jü genehmijjt. — Betr. Ausbau der Ludwiasstraße beschloß die heutige V rsammlung nach dem Aatcau der Baudeputation, daß vom Viadukt der Oberhcsstschm Bahn bis zur Urnoersimlsstrasr beiderseitig Trottoirs angelegt werden sollen und wird der dafür erforderlich: Cred.l von 1520 JL gutgeheißen. — Die Theilung der 4 Classe der L>tadtkaabenfchu'.e a..- -..v-". --- -------------. - . ■ a käce’ ' langend, wirb dem betr. Schulverwalter die üblich: Vergütung von 1,50 jl pro stunlt daß der Ministerpräsident Tisza bis auf Weiteres bie Leitung des Finanz- ^rwill.gt. — Die Pflasterung der Trottoirs in der Bismarckitratze wird nach der wesens übernehmen und die Politik der Regierung zunächst noch vor dem ^rag des Stadtbaumeisters dem eben dort beschäftigten Pflffterer Karl Port Üde.-' Reichstag vertheidigen soll, zu einem vorläufigen Abschluß gekommen; dagegen tragen. Hiermit Schluß der öffentlichen Sitzung^______________________________2- in Kisten entsprechend billiger empfiehlt „ (4574 üucL G-öbel. Täglich frische Hefe 6203) bei Joh. Thoma, Löwengaffe 106. 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Eintrittskarten für Nichtmitglieder ä Person 60 H sind Abends an der Kasse zu haben. Mitglieder haben mit Familie freien Eintritt. Die Saalthüre wird um 8J/4 Uhr geschlossen. (Das „Börsenspiel“ wurde in neuester Zeit von Herrn Per eis im Saale der -Neuen Börse4 zu Bremen und in der Hamburger Loge mit grossem Beifall vor- G. WeidliiijKer, Giessen, Reichensand-Bahnhofsstr 226 General-Agent der Singer Manufacturing Co., New-York. Reparaturen von Nähmaschinen werden in eigener Werkstätte schnell und billig besorgt. °’r---------x für Lfjiiiulmerücr. 6401) Durch den von mir schon seit längerer Zeit ertheilten Unterricht im Fr eihandzetchnen und Ornamentenzeichnen, darstellenden Geometrie, constructivem Zeichnen (b. i. Fachzeichnen für Maurer, Zimmerleute, Schreiner, Schlesier, Glaser, Weißbinder rc.), sowie in allen Zweigen des gewerblichen Zeichnens für Lehrlinge und Gesellen, önnen noch weitere Al Meldungen entgegengenommen werden. Die Unterrichts» hinten sind vorerst Sonntag Vormittags von 8—12 Uhr. Monatliches Honorar 50 Nähere Auskunft ertheilt Chr. Petri, Alicenstraße. li» V’ zji oder Unrecht t nationalen Best und vom nöi tßtneich zu atcli wn Mionalitäte lr in der Mne Siezenheit, |ehi citfitn anp.infl, ve Iren. Die Aera ich bot solchem ‘ Master in Loi Seine piötzl Ellen wie ein ui stundeten Nacbba He": „Graf ot. mag den E Lor dieser Diplc |o$ Charakters r<> chischen Bedürs hantigen Stamöiei iuiigfieunMid)e,h \u nieten, ist kust als stanzösi r.|l gerechtserlltzt^ t 'er Ernennung l yjenbe Ccmbinot d.v. Von gut ur ^eüeisen die Sm it ihr eine Bedeut k -ber heute 1 hn er die Neigu auch gealterte! Mge» zwischen p loschen Rußla eilige Unterste * Uuemüdlichen ihn von der $ 4 leurrubipen dü Montag den 21. October 1878, Abends 8 Uhr Saale des Gasthofs zum „Prinz Carl“: IleH'eiUlidier Vortrag Herrn Di*. Martin Vereis aus WIEN Berlin, li P'M‘r1(9ul im Stau ß* dnIchieVm • *ln ®l81Uüt|f i 19.; E». W Di E, '* »«1 ffietin L,)'haul d--i CL\in ! fr"«3!”?'™1"' k't "Li-1« ft’11««4- i? til UtS* un v- faS- 8(fhmQclloni L« «ii. I. “SÄ Lti-nsburei -rpevitionsbur Die Nähmaschinen von der Geschäfts - Eröffnung. 6404) Einem geehrten Publ kum zur Nachricht, daß ich mich dahier als trhithfttrtrhM* etablirt habe. Indem ich um geneigten Zuspruch bitte, UJUIJImlUJll sichere ich stets gute und reelle Bedienung zu. Meine Wohnung befindet sich: Wetzstein gasse, im Hause der olizeidiener Vogel Wittwe. Ernst Koch, Schuhmacher. IebensverstcherungsbanK für Deutschland in Gotha Gegründet 1827. Eröffnet am 1. Januar 1829. " Co., New-York, erste und grösste Nähmaschinenfabrik der Welt, haben sich durch ihre Leistungsfähigkeit, Güte und Dauer als die Vorzüglichsten aller Nähmaschinen bewährt und wird diese« nicht nur von allen Käufern und unparthei- . Ischen Sachverständigen anerkannt, sondern auch durch mehr al« hundert der höchsten \ Ebrevpreise, ganz besonder« aber durch den sich mit jedem Jahre verg, ößernden Absatz bestätigt, welcher sich im letzten Jahre allein nuf •\\ 282,812 Maschinen <|j 1 ober wehr al« die Hälfte der (Hesammt-Nähmaschlnenfabrikation Amerika'« belief. , J j Jede Original Singer-Nähmaschine trägt nebenstehende Fabrikmarke, sowie die W» Firma „The Singer Manufacturing Co.“ und ist von eiNkM mit meiner Unterschrift — •J] g. Neidlinger — versehenen Garantieschein begleitet; olle sonst unter dem Namen H „Singer" ausgebotenen Nähmaschinen sind nachgemachte. / Im Interesse des Publ'kums und um es Jedem, selbst dem Urbemittelsten, zu / ermöglichen, sich eine Original Singer-Nähmaschine anzvschaffen, werden dieselben ohne Prettzerböhung gegen wöchentliche Zahlungen von Mark 2. abgegeben, sowie alte oder nicht zweckentsprechende Maschinen aller Systeme in Zahlung angenommen. 6373) Ein freundlich möbttrtetz Zimmer ;u vermiethen. F. Bieler Ww., K^euz. 6332) Ein möbltrtes Zimmer zu ver- mirthen bei H. Keck. vermischte Anzeigen. 6302) Eine Haushälterin wird gesucht in einer geringen Familie. Zu erfragen in d. Exped. d. Bl._______________________ Gescliäftsveilcgnng. 6240) Dem hiesigen, sowie auSwärtiien Publikum die ergebenste Anzeige, daß sich meine Wohnung nebst Werkftätte vor heule ab Löwengaffe <£. 132, vis-h-vis von Bäcker Steinberger, befindet. AchlungLvoll H. Scherff, Glaser. 4782) Lumpen, Werg, Messing, Zinn und Bierflaschen kaust Loui« Rothenberger, N uenweg 183 Reparaturen an Gl Uhren u. Musikwerken werden schnell u. billig JK " »A ausgeführt von Bob. Hartmann, m Uhrmacher, Schulst aße B. 21. 4681) Kerkaus aller Arien Khren. DerAlice-Frauenvereinfür soso) Krankenpflege empfiehlt d, m Publikum seine Krankmpfl',«- rin Frl. Lina Stumpf, wohnhaft bei Herrn Fabrikant Patz, hi» ter Wenzel'« Gatten 5835) Junge Leute, welche hiesige Leir anftalten besuchen, werden in Pension vt-- nommer, auch sind einige möblirte Zimwn zu vermiethfn. Wo? sogt die Exped.d -l 6271) Eine Wohnung von 3—4 Zimmern, wovon sich womöglich ein Zimmer zu einer Glaserwerkftatte gebrauchen ließe, wird zu miethen eventuell das HauS zu kaufen gesucht. NahereS in der Exped. d. Bl. 6354) Kleine Kartoffeln werden omc kaust von Emil Noll, Vöroengofie —6358) Ein ordentlicher Junge, der Lvft bat die Schneiderei zu erlernen, wird gn sucht; von wem? snot die Exved. d. 'Ll 6369) Em braves Mädchen wird geg<« guten Lohn auf Weihnachten gesucht vcn ____________I Balser, mittlere Bleiche. Eine säugende Hündin, einerlei roeldf Race, wird zur Ernährung eines jungm Hundes zu leihen oder zu kaufen gesucht. Don wem? sagt die Expedition b*| Bltts. ____________________— Wohiiiiiigsveränderimg 6334) Meinen geehrten Kunden z-r Nachricht, daß sich meine Wohnung bei Frau Zsterling Ww.,Neichensandstraje Lit. C. 148, von jetzt ab befindet. Philipp Laudon, Maurer und Ofenpu h et. 6135) Ein großes möblirte« Zimmer zu vermteihen. Kirchenplatz Ltt- B- Nr. 6. 6236) Ein möblirte« Zimmer mit Cabtnet zu vermietben bei Earl Deine-, Gartfe'd. 6348) Kleires Logt-, pl»tch be-rehbar, zu vermitthen in 90 N-uenbäue.__________ 6341) Ein möblirte« Stübchen zu oer- mietben-_________________Seltersweg 50. 6345) Ein Zimmer zu vermiethen, auf Wunsch auch moblirt, bet ____________Adolf Hoß, Schietzoäiter. 5524) Ein größere« und kleinerer Familtenlogis hat per gleich oder später zu v rmielhen Carl Lange, SelterSweg C. 44 5418) Zwei möblirte Zkmwer zu ver miethen.___________________Horifeld 114g. 4691) Das Dofletn'fche HauS in im Ganzen oder im Einzelnen zu vermiethen. Chr. Vlx. 4359) 4 Zimmer nebst Küche im ersten Stock, sowie ein Zimmer (möbltrt ob. un- möbltrt) sofort zu vermiethen. ________________F- Zöller, Neustadt. 6291) Drei freundlich n ödltrte Zimmer tnb an einzelne Herrn zu vermiethen, auf Wunsch auch Kost im Hause. Laseldst sind 200 Malter gute Eßkar- 6177) Ein tüchtiges Frauenzimmfl-, welches im Kochen erfahren und eine Han»' Haltung gründlich zu führen versteht wi:v gesucht; am liebsten eine ältere P^fo"- Von wem? sagt die Cxped. d. 6310) Ein Mädchen au« guter Familie zur Stütze der Hausstau gesucht. Nahne» ; in der Exped. d. Bl.. 1 5609) Ein mödltrtes Zimmer nebst (Sir btnet zu vermiethen. ______________L. Baer, Walltborstraße. 5432) E>n Familtenlogis ist zu ver mteth,n stn______Darmstädter HauS. 4873) Laden mt! Wohnung u. Lagn» coum zu vermteihen. _______________________Chr. H o reyseck. 5889) Em FumileenlogtS, bestehend aus 3 Zimmern, Küche und sonstigem Zul ehör, zu vermiethen. Jacob Reiber, Gartfeld. 6113) Möblirtes Zin mir zu vermiethen. _______________________Neustadt D. 27. 6119) Mödltrte Zimmer zu oermtethe, ________________________.Wemsaal". 6361) Ein möblirte« Zimmer mit Gabt« net und 1 kleine« Familienlogi« zu oer- Mikthku. Ww. Rothenberger, Koplansgasse. 6370) Ein Stübchen mit Bett zu ver- 6343) Mein Hinterhaus ist an eine ruhige Familie zu vermiethen. __K. Grünebaum. 6154) Eine freundliche Wohnung von 3 Zimmern im 3. Stcck zu vermiethen. ____________ Friedr. Emil Loo-. 6238) Zwei mödltrte Zimmer fii d zu vermiethen bei ______Frau Eichenberg, LudwigSplatz. 6287) Ein möblirte« Zimmer zu vermiethen. Wilh. Barthel, Giünberger Straße. 6048) Möblirte Stube mit oder ohne Cabtnkt zu vermiethen. Neue Anlage im Hause de« Bauunter- nehmer« Huhn, parterre.______________ 622 Ein .ramrltenlogis mit allen Be- queml chketlen zu vermiethen. ______________Fritz Fürst Ww,. 6056) Der dritte Stock meine« Harste-, 6 Zimmern nebst Zubehör, ist sofort zu miethen. Dr. Ploch 6224) Zwei Zimmer, parterre, mit oder ohne Möbel, zu vermitthen. __Fritz Fürst Wittwe. 6094) Zwei FamtlienwodNungen mit Zubehör sind zu vermiethen. Franz Gärtner, Werkführer dkl Fabrikant Scheidt. 6133) Eine schöne Mansarde mit Wasser- lei ung an eine ruhige Familie zu ver-