Sonntag, den 13. October Zweites Blatt Kr. 239 «meiftets Anzeige- und Aullsbktt für den Kreis Gießen Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. in deren Eigenthurn stehen. § 7- Schuldigen beigetrteben. gesorgt wird. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. längs der Hofraithen mit Einschluß der Höfe, Grundstücke aus dem Banket, oder wo kein auf der Straße ein 3 bis 4 Fuß breiter Pfad bei fortdauerndem Schneefall so oft, als nöthig, wurden, bei öffentlichen Gebäuden, Gärten, Höfen oder sonstigen Grundstücken die Vorsteher, Verwalter, Pächter oder sonstige Personen, welchen die Reinigung rc. überhaupt übertragen ist, allein verantwortlich. Die Reinigung derjenigen Straßenstrecken, wozu nach vorstehenden Vorschriften für einen Andern keine Verbindlichkeit besteht, ferner die Reinigung der öffentlichen Plätze und Brücken soll aus Kosten des Fiscus respective der Stadt geschehen, soweit sie rein gekehrt und dieß wiederholt werden. h) Schnee und Eis darf Auf Auffordern der Localpolizetbehörde ist für die Ausrottung des etwa bor den Hofraithen, Höfen, Gärten und sonstigen Grundstücken auf der Straße uub den öffentlichen Plätzen wachsenden Grases zu sorgen. Bei anhaltend heißer und trockener Witterung sind auf Auffordern der Polizeibehörde Banket und Straßen in der im § 2 angegebenen Ausdehnung täglich zweimal, Morgens zwischen 6 und 8 Uhr und Mittags zwischen 12 und 2 Uhr, mit reinem Wasser zu begießen. an daß tch " wiche in bm Qnb Lungenkianl- WÄe g* f zahlreichen fcc. hervorgeht. J in Briefmnkiy llh, Errai. lurt a. M. (6231 Das Reinigen der Straßen hat Dienstag und Donnerstag irn Winter st. October bis 3t. März incl.) bis 10, irn Sommer (1. April bis 30. Septem- ber incl.) bis 9 Uhr Vormittags, und Samstag im Winter von 1 bis 3 Uhr unb im Sommer von 4 bis 6 Uhr des Nachmittags zu geschehen. Fällt aus einen dieser Tage ein Feiertag, so ist die Reinigung an dem vorhergehenden Werktage vorzunehmen. Dieselbe umfaßt die gepflasterten Bankets, die Floß- ünnen soweit dieselben vor den Hofraithen, den an die Straße stoßenden Höfen, Gärten und sonstigen Grundstücken herziehen, sodann die Hälfte der gepflasterten Fahrbahn. Bei warmer trockener Witterung müssen die Straßen und Plätze vor dem Kehren zur Vermeidung des Staubes genügend mit Wasser begossen werden. Den Koth auf die von dem Nachbar zu reinigende Strecke zu verschieben, iß untersagt. Das Verunreinigen der Straßen und Plätze überhaupt, und insbesondere durch Fuhrleute beim Fahren von Schutt, Dung, Abfällen aus den Metzgereien unb dergleichen, sowie durch Füttern der Zugthiere, ist verboten. Zuwiderhandlungen hiergegen ziehen außer der Strafe zugleich die Verbindlichkeit zur augenblicklichen Reinigung der Straße oder des Platzes nach sich. Dieser Verbindlichkeit unterliegen auch die hiesigen Wirthe, vor deren Wirthschasten die Straße oder der Platz durch die Fuhrwerke oder Zugthiere der bei ihnen ein- kehrenden Fuhrleute verunreinigt werden. Redactionsbi'rean: I _ , rrx _ _ 1O Sxp«dttionsb-,r--ru- f Schulstraß- B. 18. 1878. Betreffend: Beinhaltung und Wegsamkeit der Straßen und Plätze, sowie die Beinhaltung der Kanäle in der provinnal- Hauptstadt Gießen. Auf Grund des § 366, pos. 9 und 10 des Reichsstrafgesetzes, Art. 114 und 120 des Polizeistrasgesetzes und Art. 56 der Städteordnung wird nach Anhörung der Stadtverordneten-Versammlung mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 3. October 1878 zu Nr. M. d. I. 11509 für die Provinztalhauptstadt Gießen verordnet, wie folgt: Zur Winterzeit gelten noch weiter folgende Bestimmungen: a) Sobald Glatieis entsteht, muß, soweit die Hofraithen mit Einschluß der Höfe, Gärten und sonstigen Grundstücke an der Straße oder an öffentlichen Plätzen liegen, der Fußpfad, oder wenn kein Fußpfad vorhanden ist, die Straße zwei bis drei Fuß breit mit Asche oder Sand genügend bestreut werden. Entsteht das Glatteis zwischen 7 Uhr Morgens und 9 Uhr Abends, so muß sogleich, längstens mit Ablauf der ersten halben Stunde nachher, entsteht es aber in der Nacht bis 71/2 Uhr Morgens gestreut sein. b) An den aus die Straße gehenden Dachkandeln, Gossensteinen und sonstigen Ableitungen des Waffers nach der Straße rc. muß das auf den Seitenpflastern oder Fußpfaden angesetzte Eis auf Auffordern Großherzogltcher Polizeiverwaltung aufgehauen und weggeschafft werden. c) Außerdem ist bei Frostwetter dafür zu sorgen, daß das etwa vom Innern der Hofraithen ausgeschüttete Waffer nicht durch die Floß- rinnen aus die Straße laufen kann. d) Vor den öffentlichen Brunnen ist, so oft es nöthig erscheint, aufeisen und mit Asche oder Sand streuen zu lasten. e) Bei eintretendem Thauwetter sind nach Aufforderung der Localpolizeibehörde ohne Verzug die Straßen, öffentlichen Plätze und insbesondere Floßrinnen aufeisen und kehren zu lasten. f) Das Fahren mit kleinen Schlitten und das Schleifen aus den öffentlichen Plätzen und Fußpfaden ist untersagt. Wenn diesem Verbot zuwider dennoch Schleifen entstehen, so sind diejenigen, welchen die Reinigung überhaupt obliegt, auf Auffordern der Polizeibehörde verbunden, die Schleifen entweder mit Sand oder Asche tüchtig bestreuen § 17. Dieses Localreglement tritt mit dem 1. November 1878 in Kraft. Gießen, den 7. October 1878. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen. Fresenius. sowie ttubuörfi'jffl ! Anzch, ich sch ierffifitte iou Heck i2, vis 1 riä M findet. lunfliM rff, Glaser. . jF. Abend: helfeubeii, Hebung Sm* . Vorbesprchlt »Meßmer Ubtnb; ^mi?H ir ch ««sucht.9 d. Al. oder aufhauen zu lasten. g) Beim Schneefall muß Gärten und sonstigen solches vorhanden ist, itWreinf"1 psiege SüÄ -S63 Ar eile«. Mbänder n* onfltfertiflt W euter, M —* ■«atdtuttH; n«. ni schnell».« jb. Hartman’ UhmM, chulstr-k- & § 6. Für Befolgung der vorstehenden Bestimmungen sind bei Privatgebäuden, Arden, Höfen oder sonstigen Grundstücken die Eigenthümer derselben oder die- Dizen, welche der Polizeibehörde deßfalls als deren Stellvertreter bezeichnet § 16. Die Bestimmungen A. I. und B. b.II. des Localreglements vom 8. October 1856, das Polizeistrafgesetz insbesondere Reinhaltung und Wegsamkeit der Ortsstraßen betreffend (iftr. V. der Sammlung), insoweit sie sich auf die Provinzialhauptstadt Gießen beziehen, und das Localreglement vom 2. November 1867, sind aufgehoben. Das Einwerfen von Steinen, Sand, Erde, Schutt, Unrath und dergleichen in den Stadtbach, die sonstigen Kanäle, Abzugs-(Fluth-)Gräben und Einlauslöcher ist untersagt, alle ©offen und Rinnen müssen immer offen und von allem Schlamm, Unrathe, überhaupt von allen den Abzug des Waffers hindernden Dingen frei bleiben. Für die Befolgung dieser Vorschriften sind die nach § 6 Verpflichteten verantwortlich. § 8. Diejenigen Plätze, welche zwar nicht in öffentlichem Eigenthurn sind, aber ohne mit einer Einfriedigung verschlossen zu sein, mit einer öffentlichen Straße Zusammenhängen und welche dem allgemeinen Verkehre offen stehen, find nach den Vorschriften des § 2 dieses Reglements von den Eigenthümern der Hofraithen, Höfe, Gärten und sonstigen Grundstücke, welche an diese Plätze stoßen, zu reinigen und die Goffen und Rinnen immer offen von allem Schlamm, Unrath, überhaupt von allen, den Abzug des Waffers hindernden Dingen frei zu halten. § 0. Die Benutzung der Straßen und öffentlichen Plätze durch die Geweib- treibenden zu ihrem bewerbe, insbesondere durch die Bauhandwerker bei Bauten, unterliegt in jedem einzelnen Falle der Genehmigung der Localpolizeibehörde und sind in dieser Hinsicht die in dem Einzelfalle erlassenen Anordnungen genau zu befolgen. § 10. Für das Wegfahren des auf den Straßen zusammengekehrten Koths und Eises hat die städtische Behörde Sorge zu tragen, wenn die Anhäufung bis zu der in § 2 festgesetzten Zeit erfolgt ist. § 11- Die für das Wegfahren des Koths von der Stadt angenommenen Fuhrleute müssen sich hierzu wohlverwahrter Wagen bedienen. § 12. An den Reinigungstagen haben die Fuhrleute sofort nach Ablauf der in § 2 für die Reinigung festgesetzten Frist mit dem Wegfahren des Koths rc. den Anfang zu machen und damit fortzufahren, bis der zusammengekeh te Koth rc. weggebracht ist. Sollte sich der Koth rc. an einem oder dem anderen Reinigungstage so angehäuft haben, daß ihn die Fuhrleute nicht am nämlichen Tage allein fortbringen können, so haben diese noch andere Fuhrleute zu Hülse zu nehmen. Die Fuhrleute sind gehalten, den Koth rc. vollständig aufzuschöpfen und dafür zu sorgen, daß die Straßen durch herabfallenden Koth rc. nicht neuerdings verunreinigt werden. § 13- Die Fuhrleute sind verbunden, den gewöhnlichen Hauskehricht ohne Anspruch aus besondere Vergütung mitzunehmen. Die Gefäße, worin der Hauskehricht gesammelt wird, dürfen nicht auf die Straße gestellt oder dahin ausgeleert, sondern müssen bis zur Zeit des Abholens des Kehrichts durch die Stadtsuhrleute an die Hausthüre im Innern des Hauses gebracht werden. § 14. Die Fuhrleute dürfen den aufgeladenen Koth rc. nur auf die ihnen dafür besonders angewiesenen Plätze bringen. § 15. Zuwiderhandlungen gegen obige Bestimmungen unterliegen der in § 366, pos. 9 und 10 des Reichsstrafgesetzes bezw. Art. 114 und 120 des Polizeistrafgesetzes angedrohten Strafe. Außerdem haben die Zuwiderhandelnden, trenn die von ihnen veranlaßten Mißstände auf Anordnung der Localpolizeibehörde durch andere Personen beseitigt werden, die hierdurch entstandenen Kosten zu tragen. Diese Kosten werden auf dem Verwaltungswege von dem aus dem Innern der Hofraithen nicht auf die Straße gebracht werden, ohne daß für augenblickliche Wegschaffung tureii -alwaagen, sM i neuen Lchneü- Promplch unb hmidt, dergesellenu. t von > Petri V. hwoy unb glinc ufit gebeten und vor Kauf. Wockenüber Die Nachrichten über das Befinden unseres Kaiseres lauten fortdauernd erfreulich. Im Laufe dieses Monats gedenkt derselbe sich von Baden- Baden, wo er gegenwärtig weilt, zu einer Nachkur auf mehrere Wochen nach Wiesbaden zu begeben. Seine zu Mitte November bevorstehende Rückkehr nach Berlin hat der dortige Magistrat durch einen besonders festlichen Empfang zu feiern beschlossen, um der Freude der Bürgerschaft über die völlige Genesung des geliebten Landesherrn Ausdruck zu geben. Das kronprtnzliche Paar geleitete seinen zweiten Sohn, den Prinzen Heinrich, am 7. d. auf die im Kieler Hafen befindliche Corvette „Prinz Adalbert", auf welcher der bekanntlich sich dem Seewesen widmende Prinz seine erste, auf zwei Jahre berechnete Seereise antreten soll. Das genannte Schiff hieß früher „Sedan", hat diesen Namen aber vor Kurzem in Folge einer kaiserlichen Cabinetsordre mit seinem jetzigen Namen vertauscht. Die Einundzwanziger-Commission hat die zweite Lesung des Entwurfs zum Social ist enge setz beendet, auch schon den sehr eingehenden schriftlichen Bericht des Abg. v. Schwarze über ihre Berathungen entgegengenommen. Fürst Bismarck nahm zwar an den Commissions-Verhandlungen keinen persönlichen Ancheil, ließ indeß die Stellung der Regierung durch den Minister des Innern, Grafen Eulenburg, deutlich genug darlegen. Nachdem derselbe der von der Commissions-Mehrheit gewünschten Modification der Recursinstanz im Ganzen und Großen seine Zustimmung gegeben, beschränken sich die zwischen der Regierung und der Commission noch obwaltenden Differenzen im Wesentlichen auf die Definition der socialtsttschen Bestrebungen und die Dauer des Gesetzes. Nach dem Ergebniß der neuesten Frakttons-Berathungen zu urtheilen, scheint die Mehrheit des Reichstages schon bet der jetzigen zweiten Plenarberathung des Gesetzentwurfs zu einer definitiven Verständigung mit der Regierung gelangen zu sollen. Die Nachricht, daß der Kaiser sowohl wie Fürst Bismarck während ihres Aufenthalts in Gastein und später noch mit bösartigen Drohbriefen förmlich überschüttet worden sind, ist offenbar nicht ohne Eindruck aus die Abgeordneten geblieben. Die Hoffnung, daß die vom Vattcan angeknüpften freundschaftlichen Unterhandlungen mit der preußischen Regierung zu einem Ausgleich zwischen Staat und Kirche führen würden, hat sich in letzter Zett wieder erheblich vermindert. Man beginnt nachträglich einzusehen, daß der Papst die Herstellung des „wahren, dauernden Friedens", den er in seinem Schreiben an den Cardinal- Staatssecretär Ntna als Ziel seiner Bestrebungen htnstellt, nicht sowohl durch einen Compromtß, d. h. vurch gegenseitige Nachgiebigkeit, als vielmehr durch eine vollständige Unterwerfung des Staates unter die Forderungen der Curie erreichen zu können meint. Die officiöse päpstliche Presse in Italien fordert nämlich neuestens in ungenirtester Weise die gänzliche Abschaffung der Matgesetze, und die ultramontanen Organe tn Deutschland blasen in dasselbe Horn, indem sie zugleich das Mißtrauen gegen die preußische Regierung schüren, mit der „Abnahme der preußischen Sympathien" drohen, die Nothwendigkeit, „das Pulver trocken zn halten", betonen und zu festem Ausharren in der bisherigen Opposttionsstellung mahnen, weil der Augenblick nicht mehr fern sei, wo „der Katholicismus den Sieg auf dem märkischen Sande gewonnen haben werde." Unter diesen Umständen sind die Versicherungen der ultramontanen Blätter, daß die Unterhandlungen an der Unvereinbarkeit des beiderseitigen Standpunktes scheitern würden oder gar schon gescheitert seien, keineswegs unglaubhaft. Während übrigens der Papst Deutschland gegenüber noch den Friedfertigen und Versöhnlichen spielt, hat er tn Italien diese Maske ganz abgeworfen. Die offene Kundgebung der alten feindseligen Gesinnungen gegen das Königreich Italien, wie sie tn dem Schreiben an den Cardinal Nina hervortreten, hat aber auch nicht verfehlt, die Gefühle der italienischen Bevölkerung gegen ihren „heiligen Vater" merklich zu verbittern. Oesterreich-Ungarn steckt aus Anlaß der durch die Occupation Bosniens und der Herzegowina verursachten finanziellen Schwierigkeiten tn einer allgemeinen Minifterknsis. Auf das Demisstonsgesuch des ungarischen Cabtnets ist Seitens der österreichischen Minister die erneuerte Bitte um definitive Entscheidung über das von ihnen schon im Monat Juli eingeretchte Entlaffungs- gesuch gefolgt. Der Kaiser hat zwar beide Gesuche genehmigt, die Minister indeß bis zur Bildung neuer Cabinete mit der Weiterführung der Geschäfte betraut. Offenbar geht die österreichische Politik jetzt endlich der längst erwarteten Wendung entgegen. Bet dem fortdauernden Widerstande der Aufständischen und der neuerdings geradezu feindseligen Haltung der Pforte kann der Kaiser gegenwärtig um so weniger daran denken, die Forderung der Ungarn betreffs Ststtrung des Pacificationswerks oder gar Rückberufunq der Occupa- ttons-Armee zu erfüllen, da er sich durch seine neueste Proclamation, tn welcher er eine neue Aera des Friedens und des Wohlstandes für die occuptrten Gebiete in Aussicht stellt, selbst die Hände gebunden hat. England geht ganz in der afghanischen Frage auf. Unterstützt von der öffentlichen Meinung des Landes, setzt die Regierung ihre Vorbereitungen zu einem Feldzuge gegen den Emir von Kabul eifrig fort. Auf Cypern ist durch königl. Verordnung ein Obercommiffar an die Spitze der Verwaltung gestellt worden, welcher sich eines gesetzgebenden Rathes als Beistand bedienen soll. In Kopenhagen wurde am 7. d. der Reichstag wieder eröffnet. Da die Wahlen zum dänischen Landsthing (1. Kammer) zu Gunsten der conserva- tiven Partei ausgefallen sind, so ist in dem Verhältniß der Parteien zu einan. der keine wesentliche Aenderung eingetreten. Die französische Regierung zeigt sich neuerdings in Uebereinstimmung mit Gambetta's Wünschen mehr und mehr entschlossen, die bestehenden Gesetze auch der katholischen Gastlichkeit gegenüber zu strenger Anwendung zu bringen, sie gestattet jetzt z. B. bereitwilligst die Ersetzung der Schulbrüder durch Laten' Für die Stimmung der Bevölkerung ist die Thatsache charakteristisch, daß der Gemeinderath von Marseille sich geweigert hat, vor dem neuen Bischof zu erscheinen. Auch in Belgien fährt die liberale Regierung in ihrer gegen die kleri. kalen Einflüsse gerichteten Thätigkeit fort: u. A. hat der Unternchtsministrr anqeordnet, daß die derzeit unter Leitung geistlicher Ordensschwestern stehenden Mädchenschulen in Communalanstalten umgewandelt werden sollen. Das unglückliche Spanien scheint noch immer nicht zur Ruhe kommen zu sollen. Emer der verbannten Führer der republikanischen Partei. Ruiz Zo- rtlla, hat wenigstens kürzlich in Genf den bevorstehenden Triumph der Republik auf revolutionärem Wege verkündigt. Mittlerweile hat König Alfons eine militärische Rundreise durch verschiedene Provinzen angetreten. Lokal-Rott z. Gießen, 12. October. (Sitzung der Stadtverordneten am 10. October.) Dal HauS der Wittwe Jsterling am Reichensand fällt zum Theil noch tn die Straßm- Itntc. Aufgefordert, eine Tonneneinrichtunq an demselben anzulegen, offrritte dieselbe der Stadt ihr Besitzthum für 13,000 fl. Nach der Schätzung des Sta tbaumeisterS ist dasselbe 14 268 x werth. Ehe jedoch über Annahme der Offerte verhandelt wird soll nach dem Antrag der Bau-Deputation ein Situationsplan vorgelegt werden. — Wittwe Friedel lebnt das von Seiten der Stadt erlassene Gebot von 8000 x für ihr Haus ab, mit der Bemerkung, daß dasselbe zu 8000 fl. rentire. Die Bau-Deputatton dean- ttagt, nunmehr das Expropriationsverfahren etnzuleiten und beschließt die Versammlung demgemäß. — Nach längerer Debatte wird ein Tauschvertrag genehmigt, wonach Herr Fer d. Burk für seine Wiese an der Lahnspitze mrt einem Flächengehalt von 1203 iRtr. einen Theil der städt. Wiese vor seiner Mühle mit doppeltem Flächengehalt erhält. — Zur Erweiterung deS Friedhofs sollen vier Acker, den I. Kunz Erben, PH. Dechert Erben, Geschwister Ohr und Ea. Ebel gehörend, erworben werden. Die Besitzer verlangen 6 x pro % Iftr. mit Rücksicht darauf, daß viele und gute Obstdäume aus den Grundstückm sich oefinden. Die Bau-Deputation beantragt 4 x zu oieten und ist die Versammlung hiermit einverstanden. — Herr A. Montan us deoarf zur Erbauung eines Hauses an der Reichensand-Bahnhofstraße von der Stadt Gelände. Es wurden ihm früher 100 x pro lüKlftr. verlangt. Mit dieser Forderung damals nicht einverstanden, will er jetzt den Preis für das Gelände zahlen, worauf unmittelbar daS Wohnhaus zu stehen kommt, dagegen für Vorgarten rc. einen geringeren Preis. Die Bau-Deputatton beantragte, daß der projekttrle Bau an die Straße zu stellen sei und beschließt die Versammlung an Herrn Montanus nur das ganze tn Frage kommende Terrain und zwar zum Preise von 100 x pro lHKlftr. zu verkaufen. — Ein Pachte vertrag mit Herrn Bäcker Faß und Herrn Aug. Heß über städt. Gelände wird auf unbestimmte Zett verlängert. — In einem Berichte des Herrn Controleur Jost hebt derselbe die Bedeutung der hiesigen Viebmärkte hervor und betont, daß derselbe von ganz Mitteldeutschland besucht werde. Zur wetteren Hebung derselben set es jedoch angemessen, daß der Beginn der Märkte auf eine bestimmte Stunde festgesetzt werde, z. B. im Sommer um 5 Uhr und im Winter um 7 Uhr. Jetzt würde schon NachtS um 2 Uhr Vieh aufgetrieben und gehandelt und erscheine auch das städt- Jntereste durch eoent- Hinterziehung des Standgeldes beeinträchtigt. Nach den verlesenen Gutachten von Sachverständigen, sowie etngeholten Berichten von bedeutenderen Marktorten beschließt die Versammlung eS bei vem seitherigen Modus zu belassen, zumal die neue Marktordnung erst zwei Jahre bestehe und eine Neuerung jetzt schau nicht zweckdienlich set. — In den Schullokalttäten auf dem Asterweg, worin die Schule des Altcenoereinii für Frauenbildung und Erwerb sich befindet, fehlt ein Ofen und soll derselbe aus Kosten der Stadt angeschafft werden. — Die Bewohner des GartfeldS und Leihgefterner Wegs, sowie der oberen Ludwigstraße bitten um Beleuchtung eoent- um Fortsetzung der Gasleitung. Die Gasfabrik erklärte nicht tn der Lage zu sein eine Leitung tn besagte Straßen zu legen, wetl die Straßen nicht tm Bauplane liegen und die Kosten der Anlage zu bedeutend seien. Die Baudeputation beantragt die Angelegenheit aus- zusetzen bis daß man Erfahrungen über die Speisung der Laterne mit L'grotne, welch am Schtffenbergerweg ausgestellt wird, gemacht habe. Die Versammlung erklärt stck damit einverstanden. — Die Straße an dem neuen Justizqebäude soll nunmehr auch aufgefüllt werden und wird der Voranschlag von 900 x hierfür angenommen. — Zur Aufbesserung des Weges tm Altenfeld werden 132 x oerwtlligt. — Die Pflasterung der Trottoirs in der Bismarckstraße soll demnächst erfolgen. — Mehrere Kostendecreluren werden genehmigt. — Die Baugesuche der Herren Nolte, PH. Kreiling und Kraus grill finden Zustimmung der Versammlung. — Fü^ die Periode 1878—1881 sollen für die Stadtwaidungen die auch für dte Oberförsterct Lrchlffenberg geltenden Holzpret^ tartfe bestehen. — Die Firma E- W- Fernte beabsichtigt vom Braunstetnoerqwerk nach dem Bahnhof eine Drahtseilbahn anzulegen und müssen in Folge dessen drei Feldwege überbrückt werden. Diese Ueberbrückungen sollen 4 m hoch und 4 m breit sein. Die Versammlung genehmigt die Anlage, zumal das Feldrechl sich dahm ausiprach, oatz die piojekttrten Bauten solid und eine Verfahrung der Wege durch das schwere Fuhrwerk nicht mehr erfolge. Hiermit Schluß der öffentlichen Sitzung. Vermischte-. — Echmucksachen, aus reinem Rtnderblut hergestelli, erregen neuerdings die Aufmerksam kett und Bewunderung der Damenwelt; dieselben sehen täuschend den aus Lava oder Hartgummi gefertigten ähnlich, übertreffen letztere aber noch durch die Pracht der schwarzen Färbung. Ueber die Methode der Herstellung jener Schmucksachen wird Folgendes mitgerheilt: Das Blut wtrfc zuerst durch ein einfaches Sieb getrieben und darauf getrocknet, bis es pulverisirt werden kann. Nach dem Pulverisiren wird das Blutpulver zur Erlangung einer ganz gleichmäßigen Feinheit nochmals gesiebt und alsdann in Formen gefüllt, die auf 100 bis 1500 C. erhitzt sind und hin 5 bis 10 Minuten lang einem starken Druck ausgesetzt. Nach dem Kühlen wird das geformt« Object abgerieben oder poltrt und ist dann zum Gebrauch fertig. o Ti f sicht. Allgemeiner Anzeiger. 5238) Zur Saison halte mein Lager in allen Sorten Hüten bestens empfohlen. Besonders empfehle sehr feine, dauerhafte Herrenfilzhüte bester Qualität und neuester Form, sowie eine Partie retourgesetzter Herrenhüte zu 2,30 Mark per Stück. Carl Schmidt, Hutmacher, Seltersweg. Kinderhüte und Baron in reicher Auswahl. TireimKois. Tannen und Bucken - Brennholz liefert in Spalten, auch kurz geschnitten und kleingemacht, bei 10 Ctnr. frei an's Haus. 6184) Andreas Euler. Neue Holl. Häringe, Feinste marinirte Häringe, (6081 Sardellen, Ruff. 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Die Mhmlischiltm von der ichaS unb t »T ®itbl M S1« tatla Äbälte m"n ß SSt? S? sLr MittelW«, s*> ft”* SS -8 SÄ" ‘-t Als Dividende für 1877 erhielten durchschnittlich an Prämien zurückbezahlt die Lebensversicherten der Jahrgänge 1873 . . . 19% I ™ ..... ---- ' --- 1872 . . . 23O/o | 8chlafröcke. Damen-Regenmüntel. | Neueste DanienkleiderstolFe. K Singer Maniifactiirlng Co., New-York, erste und grösste Nähmaschinenfabrik der Welt, haben sich durch ihre Lelstungssähtgkeit. Güte und Dauer als die Vorzüglichsten aller Nähmaschinen bewährt und wird dieses nicht nur von allen Käufern unb unparthei- ischen Sachverständigen anerkannt, sondern auch durch mehr aI8 hundeit der höchsten Ehrenpreise, ganz besonders aber durch den sich mit jedem Jahre vergrößernden Absatz bestätigt, welcher sich