1878. Kichener "Anzeiger r. 185. Zweites Blatt Sonntag, den II. August r t D. 56, »Ischen Uli dade-Biitten J""" SJtebi "»«.Fleisch 7 Z uebernahm >r Flaschenbier in'8 Haus roll yiMüfet^ nrungs öia. llgen gegen feste. 878: 34,318,385 j, 66,209,889 „ 19,973,001 „ ii Hofgerichtsckc! l zufolge steundlitii . Prospecte, Acktz- ■ unentgeldlich. Concordia: hier, tilg. ne einem verehrlicha i, Haarschneider 9 Neustadt Nr. cktunasvoll h Weicker sich von jetzt am a|o Bier nur 8» werden. Bei $ ’ Mchen beizujtz ung genommen »t itnben leeren W tvoll . ii*** , daß ich meine zaue und ToB in ‘/» rigns if in itungüöou Klem^ s. .y*/- AiM- nah Amtsblatt fit den Kreis Gieße«. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montag-« Wer Anordnungen zu unterwerfen. vom 21. Gebrauch und da, wo es die Beschaffenheit des Weges nöthig macht, darf nur im Schritt gefahren werden. Preis vierteljährlich 2 Marl 20 Pf. mit Bringerloh«. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Hftart 50 Pf. Polizei-Reglement. Das öffentliche Fuhrwesen in der Provinzial-Hauptstadt Gießen betreffend. Nach Anhörung der Stadtverordneten-Versammlung wird hiermit mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern März 1877 und auf Grund der §§ 37 und 76 der Gewerbeordnung und Art. 56 der Städteorvnung für das öffentlich zum aufgestellte ein- und zweispännige Fuhrwerk in der Provinzial-Hauptstadt Gießen verordnet wie folgt: Allgemeine Bestimmungen. Coneesston. 8 i- AeöaetionSburear»r Gartenstraße B. 165. Axpeditionöburcaur Schulstraße B. 18. an öffentlichen Orten dahier Droschken oder sonstige Fuhrwerke zu Jedermanns Gebrauch aufstellen und in Betrieb setzen will, bedarf hierzu der polizeilichen Concession und hat sich den nachstehenden und künftig zu erlassenden Beschaffenheit und Ausstattung der Droschken, des Gespanns und Geschirrs. § 2. Die Droschken muffen vtersttzig, in gefälliger Form, solid und bequem gebaut, sauber lockirt und gut gepolstert sein und stets in gutem und reinlichem Zustande gehalten werden. Die Indienststellung einer Droschke darf erst erfolgen, wenn sie polizeilich geprüft und für diensttauglich erklärt, sowie mit der ihr zugethetlten Nummer versehen ist. Die Nummer muß auf der Rückseite des Wagenkastens und zu beiden Seiten des Bocks mit mindestens 8,5 cm. hohen Zahlen in schwarzer Oelfarbe auf weißem Felde gemalt und sichtbar sein, ebenso ist die Nummer auf den äußeren Glasscheiben der beiden Wagenlaternen mit rother Farbe 5 cm. hoch aufzutragen. In jeder Drosckke muß an der Rücklehne des Vordersitzes der dem Con- cessionsempfänger von der Polizei-Verwaltung zugefertigte mit der betreffenden Troschkennummer versehene amtlich abgestempelte Tarif sichtbar angeheftet sein. Bet Schlittenbahn dürfen statt der Droschken anständige, den vorstehenden Vorschriften entsprechende Schlitten benutzt werden. Von einbrechender Dunkelheit und zwar bei jedem Mondstand bis zum Tagesanbruch darf keine Droschke ohne hellbrennende Laterne fahren. Die Droschken muffen mit kräftigen gesunden und gehörig eingefahrenen Pferden bespannt und das Geschirr solide, von gutem Ansehen und völlig unversehrt sein. Pferde und Geschirr können nur nach polizeilicher Prüfung und Zulassung verwendet werden. Bei Schneewetter muß mit Geläute oder Schellen gefahren werden. Eigenschaft, Kleidung und Verhalten der Droschkenführer im Allgemeinen und während der Dienstzeit. § 3. Die Droschkenführer müssen zuverlässige nüchterne und fahrkundige Personen sein. Sie müssen im Dienst mit sauberem nicht zerrissenen Anzuge und schwarz lackirtem niedrigen mit 4 cm. breiter Silbertreffe und darüber mit der Droschkennummer in 2,5 cm. hohen neusilbernen Ziffern versehenen Hut gekleidet sein, bei warmer Witterung ist schwarzer Strohhut mit derselben Treffe rc. zulässig. § 4. Die Droschkenführer haben sich jeder Unterhaltung, welche ihre Aufmerksamkeit von ihrem Fuhrwerk ablenkt, zu enthalten, sich eines höflichen und bescheidenen Benehmens zu befleißigen und dürfen die Zügel auch an des Fahrens Kundige nicht abgeben, nicht übermäßig und muthwillig mit der Peitsche knallen, ihr Fuhrwerk nicht verlassen und nur aus dienstlicher Veranlassung an Wirths- häusern halten. So lange die Droschken mit Fahrgästen besetzt sind, dürfen die Droschkenführer nicht rauchen, sie haben nach jeder Fahrt ihre Droschke zu durchsuchen und darin etwa liegen gebliebene Gegenstände sogleich an den Eigen thümer oder an Großherzogliche Polizeiverwaltung abzultefern. § 5. Der Droschkenführer hat während des Dienstes 1. ein Exemplar dieses Reglements, 2. eine richtig gehende Taschenuhr bei sich zu führen und dem Aufsichtsbeamten, sowie den Fahrgästen auf Verlangen vorzuzetgen. § 6. Vorausbestellungen auf eine spätere Stunde anzunehmen sind die Droschkenkutscher nicht verpflichtet, sie dürfen daher auch unter dem Vorwand, durch eine angenommene Vorausbestellung gehindert zu sein, ihren Dienst nicht verweigern. Wenn sie aber eine Vorausbestellung annehmen, so sind sie für die Ausführung verantwortlich. § 7. Die Droschenkutscher haben durchweg in kurzem Trabe und bei Tour- sahrten den kürzesten Weg zu fahren. Beim Umbiegen um Straßenecken muß, § 8- Den Droschkenführern ist untersagt, durch Anrufen oder auf sonstige Weise zur Benutzung der Droschken aufzufordern. § 9- Zum Transporte von Kinderleichen und Kranken, welche an ansteckenden Krankheiten leiden, dürfen die Droschken nicht benutzt werden. Betrunkenen oder solchen Personen, von welchen eine Verunreinigung des Wagens zu besorgen steht, kann die Fahrt verweigert werden. Pflichten der Fahrgäste. § 10. Der Transport von Sachen, welche geeignet sind, das Innere des Wagens zu beschädigen ober zu verunreinigen, ist in den Droschken nicht gestattet. Fahrgäste, welche Hunde mit sich führen, dürfen dieselben nicht auf den Kiffen plactren. Den Fahrgästen ist es nicht gestattet, die Beine auf die Sttzkiffen zu legen oder die Füße darauf zu stellen. Die Fahrgäste sind für die von ihnen veranlaßten Beschädigungen unö Verunreinigungen der Droschken zur Entschädigung verpflichtet. Pflichten der Droschkenbefltzer. § 11. Jeder Concessionar ist gehalten, sein concessiontrtes Fuhrwerk in den Monaten April bis einschließlich September von Morgens 7 bis 9 Uhr Abends, während der übrigen Monate von Morgens 8 bis Abends 8 Uhr zur öffentlichen Benutzung bereit zu stellen. Die Droschken mit geraden Nummern haben von 11 — 1 Uhr, die mit ungeraden Nummern von 1—3 Uhr Mittagsruhe. Eisenbahndroschken sind den vorstehenden Bestimmungen nicht unterworfen, haben dagegen nach einem gewissen von der Polizei-Verwaltung zu bestimmenden Turnus V4 Stunde vor Ankunft der betreffenden Bahnzüge auf der Haltestelle des Bahnhofs anwesend zu sein. Dieselbe brauchen Fahrten nur von der ihnen angewiesenen Haltestelle aus anzunehmen. Halteplätze. 8 12. Die Halteplätze, die Zahl der daselbst aufzustellenden ein- und zweispänni- gen Droschken und der dabei einzuhaltende Turnus werden von Großherzoglicher Polizeioerwaltung festgesetzt. Die Droschkenführer haben sich bezüglich der Handhabung der Ordnung auf den Halteplätzen rc. unweigerlich den Anordnungen der Aufsichtsbeamten unterzuordnen, sie müssen fortgesetzt bei ihren Wagen bleiben. Die Fütterung auf den Halteplätzen darf nur mit Futtersäcken geschehen. Bei kalter Witterung sind die Pferde auf den Halteplätzen mit warmen und reinlichen Teppichen zu versehen. Das Anhalten leerer Droschken an anderen als den bestimmten Halteplätzen ist untersagt. Eisenbahndroschken. § 13. Droschken, welche Fahrgäste nach dem Bahnhofe gebracht haben, haben sich, wenn sie nicht zum Bahnhofsdienst bestimmt sind, sofort wieder zu entfernen. Tarif und Fahrgeld. § 14. Die Bezahlung des Fahrpreises geschieht nach dem von Großherzoglicher Polizeiverwaltung in Uebereinstimmung mit der Gemeindebehörde festgesetzten und bekannt gemachten Tarif, welcher jederzeit abgeändert werden kann. Trinkgelder zu verlangen ist dem Droschkenführer untersagt. § 15. Die tarifmäßige Gebühr ist regelmäßig beim Ausstetgen zu entrichten. Bet Fahrten zu Concerten, Theater, Festplätzen und Eisenbahn muß auf Verlangen die Taxe vorher bezahlt werden. Nach 10 Uhr Abends ist die Hälfte der Taxe mehr zu entrichten. Ein Kind unter 10 Jahren, wenn es mit einem Erwachsenen fährt, wird frei mitgenommen, für 2 Kinder wird die Taxe eines Erwachsenen gerechnet. Handgepäck, Hutschachtel, Reisetasche, kleinere Handkoffer ist frei. § 16. Die Droschkenfahrten sind entweder Zeit- oder Tariffahrten. Die Tourfahrt ist eine birecte ununterbrochene Fahrt auf dem kürzesten Weg zwischen den im Tarif verzeichneten Punkten und findet nach den im Tarif verzeichneten festen Sätzen statt. Zeitfahrten sind solche, bet welchen die Berechnung des Fahrgeldes auf Grund des Tarifs nach der verwendeten Zeit stattfindet. Die für Personen Stunde. 90 1 Personen zur Nuntius tariates 1 1 1 1 1 20 50 80 10 1 «X 1 1 1 2 4 JL | H ür jede Viertelstunde mehr und jede Person 25 H. IL Tourfahrten. in Stichwahl 15), als der deutschen Reichspartei angehörig 48 (13), die Fortschrittspartei zählt 17 (11), die Polen 13 (5), von welfischen Partikularsten sind 7 gewählt (3), Protestpartet 5 (1), Autonomisten 4, Altliberale 3 (7), Gruppe-Löwe 4 (4). Däne 1 und Socialdemokraten 2 (16). Nächst dem Ausfälle der Wahlen nimmt die Zusammenkunft des Reichskanzlers mit dem päpstlichen Nuntius Masella in Kissing en das allgemeine Jnteresie in erster Reihe in Anspruch. Ein etgenthümliches Zusammentreffen ist es, daß gerade an dem Tage, an welchem die beiden Staatsmänner einander dort zuerst sahen, ein hervorragendes Mitglied der Kurie, dessen Thätigkett in der Richtung jener Verhandlungen lag, der Cardinal-Staatssecretär Franchi, gestorben ist. Alessandro Franchi war Römer; geboren 1819 hat er nach zurückgelegten theologischen Studien und der üblichen Beschäftigung bei verschiedenen Curialbehörden die diplomatische Laufbahn betreten, die ihn schließlich zu dem, wenn auch nicht immer einflußreichsten, so doch äußerlich hervorragendsten Amte an der Kurie geführt hat. Ueber die Bestimmung seines Nachfolgers, an dessen Person wir — leider — auch interessirt sind, schwanken noch die 1. Jede directe Fahrt zwischen zwei Punkten innerhalb der engeren und weiteren Stadt incl. von und nach dem Bahnhofe, mit Ausnahme der untcn- tehenden Fälle. 1 Ueber eine Stunde Tarif das Droschkenfuhrwerk in der Provinzial-Hauptstadt Gießen. Wochenübersicht. Unserm Kaiser, den die innigsten Wünsche seines Volkes nach Teplitz begleitet haben, scheint die dortige Kur ungemein gut zu bekommen. Es wird von dem weiteren Erfolge derselben abhängen, ob er bis zu der beabsichtigten Reise nach Kassel zur Theilnahme an den Manövern des 11. Armee-Corps dauernd in Teplitz verbleiben wird. An den Berliner Hochzeitsfeierltchketten wird er wohl nicht theilnehmen. Mittlerweile hat der Kaiser, dessen rechter Arm binnen wenig Tagen schon soweit hergestellt war, daß es ihm möglich wurde, lesbar zu schreiben, mehrfach Besuch von hohen Herrschaften entgegengenommen, zuletzt den des Kaisers von Oesterreich selbst. Die Ergebnisse der Wahlen sind amtlich in der folgenden Weise festgestellt worden: Definitive Wahlen bei einer Gesammtzahl von 397 Wahlbezirken sind 332, in engerer Wahl stehen 2 x 65 = 130 Candidaten. Bei den letzten Reichstagswahlen war das entsprechende Verhältniß: 327 zu 2 x 70= 140. Soweit bis jetzt die Resultate für die einzelnen Parteien feststehen, hat die des Centrums den Löwenantheil davon getragen mit 94 Stimmen, daneben noch 11 Candidaten in engerer Wahl und 5 Elsässer Klerikale. Es folgt die nationalliberale Partei mit 81 definitiv Gewählten, während die beträchtliche Anzahl von 35 mit mehr oder weniger Chancen in die engere Wahl kommenden Parteigenossen ihr schließlich doch numerisch die erste Stelle erringen wird. Als deutsch-conservative Abgeordnete werden 54 bezeichnet (dazu Vom 1. Mai bis 31. September | Vom 1. October bis Ende April von Morgens V27 bis Abends 8 Uhr. | von Morgens 8 bis Abends 8 Uhr. I. Zettfahrten. 2 .X Gießen ob. § Zv. Entsteht zwischen den Droschkenführern und dem Fahrenden wegen der Bestellung, der Fahrzeit, der Zahlung rc. eine nicht sofort auszugletchende Meinungsverschiedenheit, so ist Ersterer verpflichtet, auf Verlangen des Fahrgastes diesen unverzüglich vor die Großherzogliche Polizeioerwaltung zu fahren und daselbst die Sache zum Austrag bringen zu lassen. Ergtebt sich, daß der Fahrgast ein gegen diese Verordnung verstoßendes Verlangen gestellt hat, so muß er die Zeitversäumniß nach Tarif I. vergüten. Ist aber der Droschkenführer im Unrecht, so trifft ihn bte verwirkte Strafe und er kann für die durch die Erledigung des Streitfalles verursachte Fahrt resp. Zeitversäumniß keine Vergütung beanspruchen. Der Fahrgast ist in diesem Falle nur verbunden, die tarifmäßige Gebühr für die von ihm bestellte und von dem Droschkenführer ausgeführte Fahrt, welche zu dem Streitfälle Veranlassung gegeben hat, zu entrichten. §21. Wird eine Fahrt durch die Schuld des Kutschers oder durch einen in seiner Person oder an dem Wagen oder dem Gespann sich ereignenden Vorfall unterbrochen, so ist der Fahrgast zu einer Zahlung nicht verpflichtet. Strafbestimmungen. § 22. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieses Reglements unterliegen nach Maßgabe des Art. 198 des Polizeistrafgesetzes einer Strafe von 1—8 JL § 23. Tarif Überschreitungen werden nach § 148 pos. 8 der deutschen Gewerbeordnung von 1869, sowie § 2 pos. 4 des Gesetzes vom 12. Juni 1872, die Abänderung einiger Strafbestimmungen der Gewerbeordnung betreffend, mit Geldstrafen bis zu 150 JL und im Falle des Unvermögens mit Haft bis zu 4 Wochen bestraft. § Concessionsentziehung durch die Polizeiverwaltung kann jederzeit auch neben diesen Strafen gegen die Concessionsinhaber erfolgen, welche durch Nachlässigkeit in ihrem Gewerbebetrieb oder wiederholte Contravention gegen das Reglement Anlaß zu Klagen geben. 25. Für die Eindringlichkeit der gegen die Kutscher ausgesprochenen Geldstrafen haben die Droschkenbesitzer nach Maßgabe des § 151 der deutschen Gewerbeordnung und Art. 41 des Polizeistrafgesetzes zu haften. Beschwerden gegen Verfügungen und Anordnungen der Poltzeiverwaltung können innerhalb einer zerstörlichen Frist von 24 Stunden bei Großherzoglichem Kreisamt Gießen vorgebracht werden. Ist die Beschwerde gegen eine Verfügung der Polizeioerwaltung, welche die Außerdienststellung einer Droschke oder Concessionsentziehung enthält, so kann innerhalb einer unerstrecklichen Frist von 14 Tagen der Recurs an den Kreisausschuß ergriffen werden (vgl. Gewerbeordnung § 40 und Regulativ, den Geschäftsgang bet den Kreisausschüssen betreffend, § 2 pos. 4f.). Die Frist Angaben: de Luca soll Schwierigkeiten erheben, weil er die Politik des Verstorbenen nicht vollständig billige; wenn der Papst und das Cardinals-Collegium sich den Anschauungen de Luca's nicht anschlteßen, so werde wahrscheinlich der ' in Wien, Jacobtni, zur interimistischen Uebernahme des Staatssecre- bis zur erfolgten Entscheidung berufen werden. 2. Directe Fahrt von einem Punkte der engeren oder wetteren Stadt bezw. Bahnhof. w Mi Tie erwa brtnoe hM 1 ffi:en P"ihen er Mehrere 6t un Sinkausspre^ :'rrr^ib bd Lvut in toi-1'u hUic, ein; Berechmma der Zeit beginnt von dem Augenblick, in welchem di- Droschke von , dem Fahlgaste genommen wird, oder wenn vom Halteplatz aus eine Droschke zum Abholen bestellt wird, von der Äbsahrt an. Der Droschkensührer hat bei der Z-itfahrt dem Fahrgast aus seiner Uhr sofort die Zett der Abfahrt nachzuweisen, ebenso hat er nach Beendigung der Fahrt dem Fahrgast unter Vorzeigung der Uhr die Dauer der Fahrt zu berechnen. Unterläßt dieses der Droschkenfühcer, so hat sich derselbe mit dem Fahrgeld für diejenige Zeit zu begnügen, welche die Fahrt nach der Erklärung M ^^ebe* 6 eflonnene'SBiertelfiunbe wird für eine ganz- Viertelstunde gerechnet. Sobald der Fahrgast die Droschke nicht ausdrücklich für eine Zeitfahrt nimmt, wird bei der einfachen dtrecten Fahrt die Taxe für Tourfahrten gerechnet. Wagen der Gasihofsbesitzer. Für die von den Gasthofsbesitzern nach dem Bahnhofe gesendeten Wagen gelten die vorstehenden Bestimmungen ebenfalls, soweit es sich nicht lediglich um die Fahrt zum Behufe des Transports der Gaste von oder nach dem betreffenden Gasthofe handelt. — Aufsicht und Controle. Schlichtung von Strertigkelten. § 19. Die Beaufsichtigung und Controle der Droschken, die Schlichtung, von Streitigkeiten zwischen den Droschkenführern und dem Publikum, die Prüfung und Erledigung von Beschwerden liegt Großherzozlicher Polizei-Verwaltung .d"'h°ch°" M t, w .Slt ii#1 '! Mein l«l,nle', £ , 6e.nenben k L-ii E rnMtei. 3" »oltiioerth"lun8- Engla Cf« abgewandt „riAauen. M »ur Berufung läuft von dem Tage der erfolgten schriftlichen Zustellung der Verfügung Großherzoglicher Polizeiverwaltung an, wobei der Tag der Zu- tellung nicht mitgerechnet wird. Bis zur erfolgten Entscheidung durch deu rreisausschuß ist des ergriffenen Recurses ungeachtet der voll etlichen Verfügung nachzukommen, falls dieselbe nicht durch Anordnung des Großherzozlichen Kreisamts suspendirt wird. S 27. Die Polizeiverordnung tritt mit dem 1. October er. in Kraft. Gießen, am 3. August 1878. Großherzozliche Polizeiverwaltung der Provinzial-Hauptstadt Gießen. Fresenius. n. «II Mm, | \«M\x sein v'rißen und V” Wen UN Manschette v stets das Halsbinden Hemden, tt Serien Un f fen, n^od 7lace-, Will 7"»- und ^"hen, eine f nopfe ic. "Gnade ht billige Rd rej Nach Badenburg Forstgarten (Wegweiser) . . Germania Gleiberg Gleiberg (Seemühle) . . . Heuchelheim Klein-Linden Krofdorf Liebigshöhe Philosophenwald (Leib). . . Schiffenberg Staufenberg Textor'sche Hardt . . . . WellerSburg Westphälischer Hof . . . . Wieseck A 80 10 40 70 A 50 80 10 40 (DTÜfblt Sg. Wil UsUH) Zwei ( Mvlatt-n zu oei Trauben mit Fe Utes Mittel gegei ul Brdslschmerze eil M. 1,50. Diese Sätze gelten nur für die ausschließliche Benutzung des Fuhrwerks einfachen Hinfahrt. 3. Gepäcktarif. Für jedes Gepäckstück über 12*/, Kilo (25 Pfund) 20 H. Gießen, am 3. August 1878. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzial-Hauptstadt Gießen. Fresenius. 41691 ßinhar kgt (bei Teller -ticiebe einer s billig zn trw las in dm hau tzMte belriel tüt nachweisba Zchlungsbedingi n-bei_______8 <’7i) Arabische öfdumnt, vorzüg 3 1 I - 1 30 1 60 1 .X | 2 1 3 -X ( H I eX | 4 macher u. Damast-Gebilde Zwillcli, Barchent, Flauinendreil, staubfreie Bettfedern, Dau- ST § nen und Bossliaare. K Anfertigung vollständiger Betten unter A tc Garantie, zu äusserst billigen Preisen. ! 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Auch die bedeutsame Conferenz der deutschen Finanzmtnister in Hel- delberg richtet unsern Blick auf Süddeutschland. Es sind dazu außer den Ver- tietern der übrigen Staaten von Berlin der Präsident des Retchskanzleramtes Hofmann, der Finanzminister Hobrecht, der General-Steuerdirector Burghard Md der Geheimerath Huber, sowie aus SeHen bei: Schletermacher erschienen. Der Großherzog von Baden hat die Mitglieder am Dienstag zur Hoftafel nach Karlsruhe geladen. In Verfolg der Berliner Beschlüsse hat sich der Einmarsch Österreicht- s-ber Truppen in Bosnien langsam und sicher vollzogen. Obwohl Niemand Lseln konnte, daß Oesterreich es nicht bet einer proüiforij^en SDccupatton werbe bewenden lassen, so hatten doch zunächst die türkischen Clvtl- und MMtar- tebörden sich der Übermacht gefügt und keinen Widerstand geleistet. Dann ober hat sich das Blatt gewendet: ob die türkischen Behörden, wie man in Wen wissen will, die Bewohner des Bosnathales zum Widerstande anstacheln, ober ob sie zu schwach sind, die aufständische Bewegung zu unterdrücken und ihre Beseitigung deren nächstes Ziel ist, wird sich wohl später Herausstellen. W der Hand rückt die Occupattons-Armee nicht ohne kleine Verluste unaufhaltsam vor, um das schwierige und kostspielige Mandat auszuführen. Von 200 in Ungarn gewählten Abgeordneten gehören 150 zur Regierungspartei. In Debreczin siezte die äußerste Linke durch Agitation wegen der Bodenvertheiluna. ,,,, In England haben sich die Blicke der Politiker einen Augenblick vom Lsten abgewandt, um dem Kampfe der Opposition gegen das Tory Cabinet zuzuschauen. Es läßt sich nicht leugnen, die Waffen waren ungleich, und ob' Neue englische Kalt-Wasser-Waschseife welche bei großer Ersparvtß an Zeit und arbeit das Kochen der Wäsche vollständig mtbebrlich macht, ohne auch nur im Geringsten dieselbe anzugretfen, empfiehlt Emil Elschbach* Von dem General-Vertreter für Deutschland wurde mir der Alleinverkauf für vier und Umgegend übertragen^ (4627 3n Ausstattungen empfehle Dresch-Maschinen^^?"-"- und 4Zugthiere, letztere mit Putzerei neuester Construction. Häcksel-Maschinen "S Längen schneidend, ganz aus Eisen und Stahl gebaut von Rm. 55—60 an. Neuer Catalog mit Preiscourant auf Wunsch franco und gratis. Agenten erwünscht. Ph. Ulayfarth «fc Co., 4001) Maschinenfabrik in Frankfurt a. M. Specialität. Neue Constructionen. Dresch-Maschinen für Hand- u. Göpel-Betrieb. 20 verschiedene Arten in 48 Größen, allen Verhältnissen entsprechend. 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Reuter, Friseur, KaplanSgasse No. 233. ReparaturenH Uhren u. Musikwerken werden schnell u. billig ausgeführt von Rob. Hartmann, Uhrmacher, Schulstraße B. 21. 4681) verkauf aller Arten Uhren. Theithaber wird am hiessen Platze für ein Fabrikat schäft mit 4000 gesucht. Briefe post kapernd Gießen 100 A._____________(4797 Eine Wirthschaft, Vertrauen kann ein Kranker nur ju tintr folchtn Heilmethobe haben. welche, wievr. Zilry'«Naturheilmethobe. sich thalsäch- 15 Nch bewährt hat. Daß burch bieft Methode «ti|Urf! H gilt lügt, ja lkavoenerreaenbe Qtlhrfolgt erzielt wur- 5 SD s erq p p s S S 3 s 2 5 © s e- Ä s d CD cS W ätz «>' ' Colon ialwaar en-, Tabak- und Cigarren- .x Handlung / GIESSEN am Neuenweg B. 129. / Feinstes Blüthenmehl \ aus der Mühle des Herrn F. Burk hier. Suppenrmdelv, Hiergemüsenndetn, itak. Maccaroni, Eiergraupen, Reis, Gerste, sowie säniBiitliche Suppenartikel. Hülsenfrüchte. © Sä es In- und ausländische Weine, Champagner, Aecliten Arrac, Cognac, Iiiqueure und \ Spirituosen. / ö es ~ > (4594 * . .7 // > / / / J * V 6 s -