Want. unb äbD„Jld> »m Okvkli» usarschneiden, islrarg) i, Mm. r, liessen, larmomum-Lager bei derselben mit freier H»- So- 31. Mittwoch, den 6. Februar 1878. Kießener MMger Anjkigk- unb AmtsbM flr ben Kreis Gießen. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. Redactionsbureau: Garten st raße B. 165. Expeditioneburean: S ch u l st r a ß e B. 18 Amtlicher H I) e i l . Gießen, am 1. Februar 1878. Betreffend: Das Ersatzgeschäft für 1878 Das Großherzogliche Kreisamt (Siegen an die Großberzoglicben Bürgermeistereien des Kreises. Wir fordern Sie auf, nunmehr mit Aufstellung der Stammrollen sofort zu beginnen und dieselben mit denjenigen für 1876 und 1877 ungesäumt an uns einzusenden. Dr. Boekmann. politisch Die Stellvertretung des Reichskanzlers. Die „Prov.-Corresp." vom 30. Januar läßt sich über den genannten Gesetzentwurf, wie folgt, aus: „Der Reichskanzler Fürst Bismcnck hat dem Bundesrathe im Namen Sr. Maj. des Kaisers einen Gesetzentwurf, betreffend die Stellvertretung des Reichskanzlers, zur Beschlußfassung vorgelegt. Der Entwurf lautet: Die durch die Verfaffung und die Gesetze des Reichs dem Reichskanzler übertragene Leitung in der Verwaltung, Beaufsichtigung und Bearbeitung von Reichsangelegenheiten, sowie die zur Gültigkeit der Anordnungen und Verfügungen des Kaisers nothwendige Gegenzeichnung des Reichskanzlers können durch Stellvertreter wahrgenommen werden, welche der Kaiser auf Antrag des Reichekanzlers für Fälle der Behinderung desselben aus anderen Mitgliedern des Bundesraths allgemein oder für einzelne Amtszweige ernennt. Zur Begründung des Gesetzentwurfs ist Folgendes ausgeführt: Die Verfaffung des Deutschen Reichs erfordert im Art. 17 zur Gültigkeit der im Namen des Reichs zu erlassenden Anordnungen und Verfügungen des Kaisers die Gegenzeichnung des Reichskanzlers und überträgt dem Letzteren dabei die Verantwortlichkeit für dieselben. Verfassungsmäßig ist hierdurch dem Reichskanzler die Stellung als des einzigen, Kaiser und Reich verantwortlichen Reichsmini' sters und damit die verantwortliche Leitung aller Reichsangelegenheilen, welche in der Regierungsgewalt des Kaisers liegen, zugewiesen. — Zur Ausführung dieses der Verfaffung zu Grunde liegenden staatsrechtlichen Princips sind durch die einzelnen Reichsgesetze die Angelegenheiten der bezeichneten Art, gleichviel welchem Geschäftskreise der verschiedenen obersten Retchsämter sie angehören, an die Person des Reichskanzlers geknüpft. Und ebenmäßig haben die Gesetze, Verordnungen und Erlaffe, durch welche die Errichtung oder Abgrenzung der obersten Reichsämter erfolgt ist, die letzteren der Leitung des Reichskanzlers unter Verantwortlichkeit deffelben unterstellt, so der Allerhöchste Erlaß vom 12. August 1867, betr. die Eirichtung des Bundeskanzleramts; der Allerhöchste Erlaß, betr. die oberste Marinebehörde, vom 1. Januar 1872, das Gesetz, betr. die Errichtung eines Reichs Eisenbahnamtes, vom 27. Juni 1873, die Verordnung, betr. die Verwaltung des Post- und Telegraphenweseus, vom 22. December 1875. Einer Auszählung dieser an die persönliche Leitung des Reichskanzlers geknüpften Obliegenheiten in der Verwaltung,^ Beaufsichtigung und Bearbeitung von Reichsangelegenheiten wird es nicht bedürfen; kaum ein umfassendes Retchsgesetz ermangelt der Aufstellung solcher Obliegenheiten. Der Kreis derselben ist mit der Entwickelung des Reiches von Jahr zu Jahr größer geworden und wird mit der fortschreitenden Stärkung des Reichs auch in Zukunft immer mehr an Ausdehnung gewinnen. — Damit tritt an die Gesetzgebung die Nothwendigkeit heran: Fürsorge dafür zu treffen, daß in Fällen einer persönlichen Behinderung des Reichskanzlers an der Wahrnehmung seines Amtes die ihm übertragene Leitung der Reichsgeschäste ohne Störung in geregeltem Gang erhalten bleibe. Die Zulässigkeit einer Vertretung des Reichskanzlers ist bezüglich der Gegenzeichnung Allerhöchster Verordnungen und Verfügungen in der Versaffungsurkunde nicht ausdrücklich ausgesprochen. Wenn nun auch eine früher nicht bestrittene Praxis eine Anzahl von Fällen ausweist, in welchen Allerhöchste Verordnungen und Verfügungen durch andere Reichsbeamte in Vertretung des Reichskanzlers contrasigntrt worden und in dieser Gestalt in die amtliche Verkündigung übergegangen sind, so ist doch bei Gelegenheit des dem Reichskanzler im vorigen Jahre Allerhöchst bewilligten Urlaubs im Reichstag die Zulässigkeit einer solchen Vertretung angezweifelt worden. — Auch betreffs der dem Reichskanzler zustehenden obersten Leitung und Aussicht, welche aus der ihm übertragenen Gegenzeichnung rechtlich folgt, aber nicht überall mit der Vornahme einer Gegenzeichnung zufammenfällt, könnte der Zweifel erhoben werden, ob das bestehende Recht die Übertragung derselben auf die Stellvertretung des Reichskanzlers allgemein zuläßt. In ausdrücklicher Anordnung gestattet das Bankgesetz vom 14. März 1875, daß die Leitung der Reichsbank „in Be- htnderungssällen des Reichskanzlers durch einen vom Kaiser hierfür ernannten Stellvertreter wahrgenommen werde." Sonst fehlt es an gesetzlichen Bestimmungen, so daß jene einzelne Anordnung sowohl als Ausnahme wie als Anmerkung des allgemeinen Rechts angerufen werden könnte. — Da die Gewalt der Thatsachen aber auf die Nothwendigkeit hinweist, gesetzlich die unbestrittene und auf Grund der Verfaffung nicht bestreitbare Möglichkeit einer vollen Stellver- er Ph eil. tretung des Reichskanzlers zu bieten, so wird die Gesetzgebung sich nicht länger dieser Aufgabe entziehen dürfen. Der vorgelegte Gesetzentwurf schließt sich in seinen Bestimmungen an den erwähnten, für einen sehr wichtigen Zweig der Leitung des Reichskanzlers gege- benen Vorgang der Reichsgesetzgebung an den § 26 des Bankgesetzes, an, und es ist somit nur ein organisches Fortschreiten auf dem schon betretenen Wege, wenn der Entwurf die Zulässigkeit einer Vertretung des Reichskanzlers, für Fälle der Behinderung deffelben, in jedem einzelnen Amtszweige, sowie in der Ge- sammtheit der Obliegenheiten des Kanzleramts gesetzlich zum Ausdruck bringt. Dabei läßt der Entwurf die dem Reichskanzler durch Art. 15 der Verfaffung ertheilte Befugniß, sich im Vorsitz des Bundesraths und in der Leitung der Geschäfte durch jedes andere Mitglied vermöge schriftlicher Substitution vertreten zu lassen, unberührt, bestimmt aber, damit der nothwendige Zusammenhang des Reichskanzlers mit dem Bundesrath auch in jenen Vertretern gewahrt und erkennbar bleibe, daß dieselben nur aus dem Schooße des Bundesraths entnommen werden dürfen. Die Möglichkeit ihrer Bestellung ist für alle Fälle einer Behinderung des Reichskanzlers, also auch ohne daß der Fall einer Beurlaubung eintritt, offen zu halten, und ihre Bestellung wird, der Verfaffung entsprechend, durch kaiserliche Ernennung auf Antrag und unter der verantwortlichen Gegenzeichnung des Reichskanzlers zu erfolgen haben." Deutschland. Darmstadt, 5. Februar. Der Windfall des Jahres 1876 hat zwar eine erhebliche Mehreinnahme aus Forsten zur Folge gehabt, andererseits aber, wie es sich in der letzten Zeit ergeben, wiederum sehr kostspielige Culturarbeiten zur Nothwendigkeit gemacht. — Im Großherzogthum befinden sich gegenwärtig 53 erledigte evangelische Pfarrstellen. Davon entfallen auf Oberheffen 33, auf Starkenburg 16 und auf Rheinhessen 4. Berlin. In Italien hat es einen vortrefflichen Eindruck gemacht, daß König Humbert den Vorschlag seiner Minister abgelehnt hat, die Schulden seines Vaters auf Staatskosten zu bezahlen. Der König erklärte, daß er diese unglücklichen Verhältnisse aus eigenen Mitteln regeln würde und es sind zu diesem Behufe in einzelnen Zweigen des königlichen Haushalts bereits um- faffende Ersparnißmaßregeln angeordnet worden, so der Verkauf von 1000 Pferden aus den königlichen Ställen. Alle königlichen Gestüte sollen eingehen und Castel Perziano, das Victor Emanuel um einen ungeheuren Preis vom Herzog Grazioli erstanden hat, wieder verkauft werden. Auch auf eine Erhöhung der Civilliste, die ihm die freigebigen Minister antrugen, leistete Humbert Verzicht. England. London, 1. Februar, früh. (Ausführlicherer Bericht über die Oberhaussitzung.) Stanhope stellte die Anfrage, ob die Regierung vom Abschluß des Waffenstillstandes benachrichtigt sei oder ob irgend ein Vorschlag betreffs Besetzung von Konstantinopel durch die Russen ausschließlich oder gemeinsam mit einer anderen Großmacht vorliege. Derby bedauerte, die erste Frage verneinen zu müffen; er habe vor 2 Stunden Schuwaloff gesprochen, der aber gleichfalls ohne Nachricht sei; er (Derby) habe auch eine vertrauliche Mittheilung Gortschakoff's an Schuwaloff gesehen, in welcher der russische Reichskanzler conftatire, wie es ihm selbst schwierig sei, die Verzögerung zu constatiren. Andererseits habe bekanntlich die Pforte seit länger als einer Woche Instructionen an ihre Delegirten gesendet; an der Verzögerung seien daher die Türken nicht Schuld. Derby hofft indeß, daß die Erklärung der Verzögerung bald zur Hand sein werde. Hinsichtlich der Frage, ob eine Besetzung von Konstantinopel durch Rußland allein oder Rußland gemeinschaftlich mit einer anderen Großmacht jüngst als eine der Friedensbedingungen aufgeworfen sei, könne er ohne Zögern verneinend antworten. Rußland habe weder vorgeschlagen, daß eine diplomatische Sanction der russischen Besetzung Konstantinopels gegeben werde, noch sei eine gemeinsame Occupation vorgeschlagen worden. Pembroke fragte an, ob die Regierung beim Friedensschluß für den Schutz der mohamedanischen Bevölkerung sorgen werde. Argyll fragte, ob auch für den Schutz der Christen gesorgt werden würde, und betonte die türkische Tyrannei in Armenien und den griechischen Provinzen. Wer den letzteren an- gerathen habe, von der Rebellion abzustehen, habe eine ernste Verantwortlichkeit übernommen. Stanley, Buccleuch und Fortescue mißbilligten die von Lrgyll geführte Sprache, die dagegen von Ripon gerechtfertigt wurde. Derby erklärte: Er lege Armenien nicht die Wichtigkeit für die britischen Interessen bei, wie dies von mancher Seite geschehen sei, aber er bezweifele die Weisheit einer Sprache, die den russischen Vormarsch nach jener Richtung hin ermuthige. Argyll habe den zunehmenden Fanatismus der Mohamedaner Asiens der politischen Bedeutungslosigkeit Frankreichs nach dem Kriege von 1870 zugeschrieben, allein die Steuervermehrung in Folge der finanziellen Verlegenheit der Türkei liefere eine einfachere Erklärung der fraglichen Verhältnisse. Die britischen Depeschen trügen keine Schuld. Der Kriegsausbruch und der russische Vormarsch seien wahrscheinlich schon vor der lokalen Ruhestörung in der Herzego- wina geplant worden. Betreffs des jetzigen Zustandes der Türkei möchte er (Derby) erst klarer sehen, wodurch derselbe ersetzt werden solle. Die erste Sorge der Regierung sei gerichtet auf eine Lösung mit Zustimmung und unter Mitwirkung aller europäischen Mächte; sobald die Friedensbedingungen bekannt seien, werde sie hierüber die eingehendsten und ernstesten Erwägungen pflegen. Es sei Pflicht der Regierung, in einem halbctvilisirten Staate, wo starker Fanatismus herrsche, Sicherheit zu schaffen und gleiche Gerechtigkeit für Mohamedaner und Christen herzustellen. Italien. Nom. Man versichert, der Cardinal - Staatssecretär Simeoni habe wichtige Papiere im StaatSsecretariat eingepackt, die von Rom in die Welt versandt werden sollen für den Fall, daß ungewöhnliche Eretgntffe beim Con- clave einträten. In Folge der Bitten vieler Bischöfe, welche sich über einige von dem unvollendeten Concil ungelöst gelaffene Zeitfragen in Verlegenheit befinden, wird eine Bulle vorbereitet, welche Normen zur Erklärung des Sylla- bus enthalten soll. — Die Todtenfeter für Victor Emanuel in Mailand ist leider von schweren Unglücksfällen begleitet gewesen. Man hörte aus der Menge, die sich dort im Eingänge des Domes zusammendrückte, fürchterliches Geschrei, besonders von weiblichen Stimmen; ein Mädchen von 23 Jahren, eine Shneiderin, ward .alsbald aus der Menge tobt heroorgezogen. Auch ein unbekannter Mann von 60 Jahren ist tobt und ein junger Arbeiter von 15 Jahren liegt schwer verletzt darnieder. Zwei andere junge Mädchen geriethen unter die Füße derjenigen, welche durch ein Seiten-Portal des Domes eindrangen. Eine von 15 Jahren, ebenfalls Schneiderin, und eine von 20 Jahren, noch unbekannt, welche im wahren Sinne des Wortes zerquetscht worden ist. Die Wittwe Sala, von 48 Jahren, ist gleichfalls dem Volksandrange zum Opfer gefallen. Die Gesichter aller dieser Erdrückten sollen nach dem Tode ganz schwarz gewesen sein, Die Leichname sollen auf den Beschauer einen ganz furchtbaren Eindruck machen. Sie erinnern fast an die 34 Erdrückten auf dec Berliner alten Schloßbrücke, beim Einzuge König Wilhelm IV. nach seiner Heirath. Damals stand die neue, gegenwärtige Schloßbrücke schon, war aber durch Polizei-Mannschaften gesperrt worden. Noch furchtbarer war das Erdrückungs-Unglück in Paris, bei dem Feuerwerk zur Feier der Hochzeit Ludwig XVI. und Marie Antoinettes, wobei 1700 Menschen im Gedränge umkamen. Flußland. Petersburg, 3. Februar. Ofstciell. Adrianopel, 29. Jan. General Strukoff erhielt heute von dem Vice-Consul in Rodosto die schriftliche Bitte, dorthin zu eilen, um die Stadt vor Plünderung zu retten. General Strukoff beorderte eine Abtheilung, nach Rodosto zu marschiren. Am nämlichen Tage rückte General Strukoff mit dem Vortrab von Lüleburgas gegen Tschorlu vor. Seiner Meldung zufolge verüben die in Mafien flüchtenden Muselmänner Brandstiftungen, Plünderung, Gewaltthaten und Mord. Unweit Lüleburgas holte General Strukoff 180,000 bis 200,000 Türken ein, entwaffnete dieselben und stellte ihnen die Heimkehr oder das Wetterziehen frei. Die Flüchtlinge zeigten sich darüber sehr verwundert und sagten aus, sie seien von den türkischen Behörden gezwungen worden, zu emigriren, da die Rufien sie niedermetzeln würden. Eine Anzahl derselben kehrte heim, ein Thetl zog weiter nach Rodosto. General Strukoff nahm mehrere Partien Tscherkeffen und Reguläre gefangen, erbeutete einen Train und zwei Fahnen. Griechenland. Athen, 3. Februar. Gestern überschritten griechische Truppen unter Führung Soutzc's die türkische Grenze, die Avantgarde in der Stärke von 1 Escadron, 1 Bataillon Tiratlleurs und 1 Bataillon Infanterie; das Gros, bestehend aus 8 Bataillonen Infanterie, 5 Batterien und 2 Tirailleur-Bataillonen folgte nach. Die türkischen Grenztruppen zogen sich gegen Domono zurück. Man nimmt an, daß die Griechen auf Domat marschiren, defien Garnison 200 Mann stark ist. Telegraphische Depeschen. Wagner'S telegr» Eorrespondenz-Bureau. Petersburg, 4. Febr. Der Kaiser besichtigte gestern das 85. Wi- bvrgfiche Regiment und sagte in seiner Ansprache an die versammelten Generale und Officiere: Ich beglückwünsche die Herren zu dem Waffenstillstände, defien Bedingungen befriedigend sind. Wir verdanken ihn unseren braven Truppen, welche bewiesen haben, daß ihnen nichts unmöglich ist. Aber dies ist noch nicht zu Ende: wir muffen uns in Bereitschaft halten, bis wir einen dauerhaften, Rußlands würdigen Frieden erreicht haben, wozu Gott helfen möge. Paris, 4. Februar. Die „Agence Havas" meldet aus Athen vom 3. d.: Die griechische Regierung hat dem hiesigen türkischen Gesandten Pho- tiades Bey eröffnet, Griechenland beabsichtige nicht, der Türkei den Krieg zu ei klären, sondern seine Landsleute gegen die Angriffe der Tscherkessen zu beschirmen. Ungeachtet des Waffenstillstandes sei die Ausführung dieses Programmes fest beschloffen und rücke die Armee nach Thessalien vor. Das „Journal des Döbats" enthält folgende Depesche aus Alexandrien vom 3. d.: Eine große Versammlung sämmtlicher Jntereffenten der egyptischen Staatsschuld, die in der Börse stattfand, richtete einen energischen Protest gegen das Decret der Negierung, welches eine neue Untersuchung hinsichtlich der Schuldverhältniffe anordnet. Gegen den Khedive wurde unter heftigen Angriffen die Beschuldigung erhoben, daß er die Entscheidungen der Gerichtshöfe nicht zur Ausführung bringe, obwohl ihm mehr als genügende Mittel zu Gebote ständen, um seinen Verpflichtungen nachzukommen. Eine entsprechende Petition soll an die europäischen Mächte gerichtet werden. London, 4 Februar. Der Herzog von Northumberland ist als Geheim- Siegelbewahrer, welchen Posten bisher Beaconsfielv bekleibete, in bas Crbinet eingetreten. — Der deutsche Botschafter Graf MÜ ister veranstaltet am 6. b. ein Ballsest zu Ehren des Kronprinzen von Oesterreich, wozu über 1000 Einladungen ergangen sind. Wien, 4. Februar. Särnrntliche Morgenblätter melden, daß die unveränderte Reactivirung des Cabinets Auersperg eine vollendete Thatsache ist. Karlsruhe, 4. Februar. Anläßlich einer Interpellation betreffs der Tabakssteuer gab ber Finanzminister folgcnbe Darlegung bes von der Regierung eingenommenen Standpunktes in dieser Frage: die Regierung sei nicht princi- piell gegen bie Erhöhung der Steuer, da bas Reich und bie Einzelstaaten derselben bedürften; indeß sei der Satz von 24 Mark zu hoch und höchstens ein solcher von 18 Mark zulässig; falls letzterer nicht angenommen würde, stimme Baden gegen das Gesetz. Die Regierung werbe die noch zu burchlaufenden Slabien ber Angelegenheit benutzen, um ihrer Auffassung Geltung zu verschaffen. — Das Haus billigte die Haltung der Regierung. Wien, 4. Februar. Das hiesige „Telegr.-Corresp.-Bureau" meldet: Wie wir vernehmen, ist die formelle Einladung zum Zusammentritte der Con- feienz in Wien gestern von dem Wiener Cabinet an die Cabniete der Pariser Li.zuatarmächte abgesendet worden. Paris, 4. Februar. General Cialdini, Botschafter Italiens, ist hier eingetroffen. — Nachrichten aus Shanghai vom 3. d. melden von einer Feuersbrunst in Tientsin, wodurch ein Frauen- und Kinder-Asyl zerstört und wobei mehr als 2000 Menschen umgekommen sein sollen. Berlin, 4. Februar. Das Herrenhaus genehmigte heute einige kleinere vom Abgeordnetenhause bereits angenommene Gesetzentwürfe unverändert. — Die Abendblätter melden, Se. Maj. der Kaiser werde den Reichstag nicht in Person eröffnen; die Eröffnung finde Mittwoch Nachmittag 2 Uhr statt. Versailles, 4. Februar, Abends. Die Deputirtenkammer hat den Gesetzentwurf, betr. die Herabsetzung der Telegraphen-Gebühren, im internen Verkehr angenommen. Madrid, 4. Februar. Die Nachricht von dem Erscheinen carlistischer Banden in der Provinz Gerona wird als unbegründet bezeichnet; es handle sich nur um eine Schaar von 8 Taugenichtsen, die plündernd unter dem Ruse: Es lebe die föderale Republik I umherzogen und nun sämmtlich verhaftet seien. — Die Lovsziehung zum Zwecke ber Rekrutirung in ben baskischen Provinzen erfolgt in vollkommener Ruhe. Wien, 4. Februar. Die „Presse" bestätigt, daß Andraffy am 3. d. die Einladungen an bie Pariser Signatarmächte zum Zusammentritt der Con- ferenz in Wien hat ergehen lassen. — Abends. Die „Polin Corresp." enthält folgende Meldungen: Aus Petersburg vom 4. d. Nach Unterzeichnung der Friedenspräliminarien wird in Adrianopel unverweilt zur Verhandlung des definitiven Friedensoertrages geschritten; Jgnatieff ist mit Führung der Unterhandlungen betraut. — Aus Belgrad vom 4. d. Großfürst Nikolaus hat der Anzeige von dem Abschluß deS Waffenstillstandes die Versicherung beigefügt, die Interessen Serbiens würden gebührende Berücksichtigung finden. — Aus Cettinje. Der russische Agent Ionin hat den Fürsten vom Abschluß des Waffenstillstandes benachrichtigt und denselben aufgefordert, die Feindseligkeiten einzustellen. Darmstadt, 3. Febr. (Bericht über den am 26. Januar in Darmstadt abgehaltenen hessischen Städtetag. Schluß.) Da die zweijährige Frist zum Erwerb des Unterstützungswohnsttzes vom that- sächlichen Aufenthalt und nicht vom Tag der polizeilichen Meldung deS Anziehenden berechnet wird, und nur die Verabreichung öffentlicher Unterstützung zur Abweisung berechtigt, so wird von vielen Personen ber Unterstützungswohnsitz geradezu erschlichen. Während der erforderlichen zwei Jahre leben sie vom Betteln bei Vereinen und Privaten und treten mit dem Anspruch an öffentliche Unterstützung erst hervor, wenn die zwei Jahre herum sind; dann reden ste aber eine energische Sprache. Es gibt Landgemeinden in der Provinz Starkenburg, welche sich in ben letzten Jahren fast ihres sämmtlichen Proletariats zu Lasten ber städt. Armenkasse entlebißt haben, inbem ste bie; selben inbirect zu bem Zweck unterstützten, in bie Stadt zu ziehen und darin den Unterstützungswohnsitz zu erwerben. Zu diesen Üblen Wirkungen, welche der massenhafte Zuzug in die größeren Städte auf deren materielle Lage geübt hat, sind noch die schweren Schäden zuzufügen, welche das Kleingewerbe der Städte durch unnatürliche und übermäßige Steigerung der Con- currenz erlitten hat und noch erleidet. Zu allen diesen Schaden ist^noch zuzusügen, daß durch das Zusammendrängen solcher besitzlosen Massen in ben -Städten bal so- cialtstische Element verstärkt wird, wie beim auch bie Zahl ber Vertreter beffelben in den politischen Körperschaften wie in den städt. Vertretungen wächst. Wenn man jetzt schon zu einer Revision und Abänderung der FreizÜgizkeitS- und UnterftÜtzungswohnsttzgesetze schreiten wollte, so würden nach vorstehenden Ausführungen unter Aufrechthaltung der principiellen Grundlagen der Gesetzgebung folgende Aende- rungen alS durch die Erfahrung geboten erscheinen: 1) Erweiterung der Befugniß der Gemeinde zur Abweisung Neuanziehender in solchen Fällen, wo ungeachtet des Vorhandenseins genügender Kräfte des Anziehenden die Unmöglichkeit sich und die Familie zu ernähren menschlichem Ansehen nach im Voraus gewiß ist; „ _AL 2) Die Bestimmung, daß der Lauf ber Frist zum Erwerb be« Unterstützung« - Wohnsitzes erst von ber Anmeldung bei der Gemeindebehörde beginnt; 3) Die Befugniß zur Ausweisung vor Erwerb des Unterftützungswohnsitzes auch in solchen Fällen, wo der Betreffende zwar keine öffentliche Unterstützung beansprucht, wohl aber seinen ober seiner Familienangehörigen Lebensunterhalt durch freiwillige Mildthätigkeit von Privaten ober Vereinen, ober auf unredliche Weise fristet resp. ergänzt ; 4) Erweiterung der zum Erwerb des Unterstützungswohnsttzes erforderlichen Aufenthaltsdauer auf mindestens 3 Jahre. Durch die Eingangs mitgetheilten Aenderungsvorschläge ist die Lage der Stabte noch bedrohter geworden. Die AenderungSvorfchläge werden nunmehr in ber Denkschrift einer speciellen Begutachtung unterzogen, wonach dem Grundgedanken des ganzen Gesetzes gegenüber, „daß die Verpflichtung zur Unterstützung ein Äquivalent für die auS dem Aufenthalt des Bedürftigen genossenen wirthschaftlichen Vortheile bilden sollen" die zweijährige Frist überhaupt zu gering gegriffen erscheint, zumal erfahrungSmatzig die <3e« meinben von Neuangezogenen, welche schon nach 2 Jahren unterstützungsbedürftig werden, regelmäßig keine ober nur sehr geringe wirthschaftliche Vortheile, meistens vielmehr Nachtheile unb Belästigungen gehabt haben Die Theorie von ben „wirthschaftlichen Vorthetlen" entspricht bec Wirklichkeit nicht. Nun soll auch noch, wohl auS der Befürchtung, die Städte würden von den wirthschaftlichen Dortheilen zu fett und mastig, die Dauer auf ein Jahr herabgesetzt und dadurch der Anreiz zur Ueberstedelung in die Städte noch vermehrt, die Erwerbung des Rechts auf Unterstützungswohnsitz noch erleichtert werden. Damit geht das Ideal der „Mancheftermänner" seiner Verwirk ichung entgegen, wonach der Aufenthaltsort ohne Rücksicht auf bie Dauer des Aufenthalts für unlerstützungspflichtig zu erklären fei. Die deutschen Städte werden dann nur noch in ihrer B ankero tterk! ärung das letzte Schutzmittel gegen weitere Belastungen finden Bekanntmachung im 735) Die Zusammenkunft ist am Burkhardsfelder Vtcinalweg in den zu Vogt, Beigeordneter. 727) 3575 28 Hetz- 593) Leihanstalt für Pianos und Harmoniums. 2160 733) So mm er. lndrassy am 3. d. mentritt der Con- 250 1330 1) 3) 3) 4) 5 320 8 100 1800 — 1000 — 1900 — 505 — 1200 — 360 — 329 72 630 — 100 — und In Etchenstämme von 9 Meter Länge und 29 Ctm. Durchmesser, Fichtenstämme von 25 Meter Länge und 31 Ctm. Durchmeffer, Eichenstangen von 0,70 Festmeter, Fichtenstangen von 10 Festmeter. Ytinen carlistischer ichnrt; es handle unter dem Rust: ch verhaftet seien, skijihen Prooinzen Meldung'. Aus prÄimnnirn wird i Friedensvertrages i betraut. - Aas von dem Abschluß fitn Serbiens wür- Der russische Agent benachrichtigt unb Wedekind, Nordhausen, 2Inn0T 1770: Brennerei ächten Nordhäusers, des Korn-Meins der alten Brenn-Art und Französische und deutsche Mühl- u. Schleifstein-Brüche und -Fabrik. Preislisten gratis und franco. Agenten, wo noch nicht vertreten, gesucht. 182) Leinene und baumwollene Webgarne bei Aug• Haubach, Mäusduro. Die Berichtigung der im Monat December vorigen Jahres erkannten Forst - und Feldstrafen muß in den ersten 25 Tagen dieses Monats und zwar mit Ausschluß des 12., 13. und 14., an den gewöhnlichen Zahltagen, Dienstag und Samstag bei ®ro^eriO9U*er £)iftrkt8-($innel)meret (Sieben I. Lei Meidung der Beitreibung erfolgen. Gießen, den 3. Februar 1878. Grotzherzogliche Bürgermeisterei Gießen. A. Bramm. Handel und Verkehr. Gießen, 5. Febr. Auf dem heutigen Wochenmarkt kostete: Butter, per Pfd. 85-90 H, Hühnereier, p. St. 8-9 Gänseeier per Stück 10^, Enteneier, per Stück 9 H, Käse, p. Stück 5—10 H, Käsematte, per Stück 3 Erbsen, 1 Liter 22 Linsen, 1 Liter 25 Tauben, das Pmr JL. 1.30, Hühner, per Stück 1,30, - Pfr St. JL 1.80 Enten, per Stück X 2.80, Gänse per Pfd - Kartoffeln, 100 Kiko 7 50 Ochsenfletsch 70 $ per Pfd, Schweinefleisch 64 Hammelfleisch 60 Rindfleisch 50, 56 u. 60 Kalbfleisch 50, 56 u. 60 Kuhfleisch 50 u. 60 Spenglerarbeit, „ „ Für das Brechen, Anfahren und Aufsetzen der Mauersteine, sowie Liefern des erforderlichen Sand u. Kalk rc-, vermischt. zu Maurerarbeit, veranschlagt Stetnhauerarbeit, „ Zimmerarbeit, „ Dachdeckerarbeit, „ Schreinerarbett, „ Schlosserarbeit, „ Glaserarbeit, „ Weißbinderarbeit, „ Arbeits-Versteigerung. 732) Die zur Erbauung eines Schul- und Gemeindesaals zu Trais» Münzende r g erforderlichen, nachstehend verzeichneten Arbeiten und Materiallieferungen, nämlich: FW Plante und Tafelklaviere aus den renommirten Fabriken von Stein weg, Schwechten, Biese, Blüthner, Kaps, Neumeyer, Ibach, Schiedmayer & Söhne, Lipp & Sohn, Dörner, Quandt, Lockingcn, Homuth, Strobel & Co., Schönleber, Keppler & Co., halte ich stets in einer Auswahl von 25 bis 30 Exemplaren auf Lager und verkaufe solche zu den -Fabrikpreisen und unter mehrjähriger Garantie. Preise: 500 bis 1500 Mark- Beim Ankauf neuer Instrumente nehme ich gebrauchte zu den höchstmöglichen Preisen an. Leichte Zahlungsweise. Ausserdem habe stets vorräthig : Gespielte Pianos aller Gallungen zu den billigsten Preisen (50 bis 400 JZ.), sowie neue und gebrauchte Harsnon iusn&• Langenbuchen. r, „ Der Anfang Morgens 9 Uhr in den Langenbuchen zunächst der fürstlichen Grenze. Lich, den 1. Februar 1878. Großherzogliche Bürgermeisterei Lich. In Verh. des Bürgermeisters: kännen- Bezüglich des zweiten Punktes: Herabsetzung des zum Beginn des Erwerbes i7,iteriiüdunüswohnsltzes erforderlichen Alters vom 24. auf das 21. Lebensjahr mirhm daß mit diesem Termin die Volljährigkeit eivtrete. Im Leben und in der Praxis lst dagegen der Volljährigkeitstermin für die wtrthschaftliche Tdätigkett der meisten Menschen überhaupt nid)t 6cfttmmenb. Der dritte Punkt. Vertan aeruna oer Verpflcüungspflicht für erkrankte Dienstboten rc. von 6 Wochen auf 3 mannte und Ausdehnung dies-r Pflicht auf Fabrikarbeiter rc. wird ebenfalls als auf ^m^Vrinctv der Wechselwirkung zwischen wtrthschaftlicher Leistung und Unterstützungs ” f«ner ben praktischen Z oeck verfolgen, Streitig kestm »wffchen den Ortsarmenverbänden wegen Erstattung der Verpflegungskosten zu n-rnleiden Es^wird auch hierzu nachgewtesen, daß diese Motivtrung aller Gcundlage «»nthehrt und die Vertröstung auf zu gründende Htlfskassen eine leere Abspeisung ist, (Saichtunaüon Vtife^affen namentlich in kleinen Orten absolut nicht durchführe bar ist Der 4 Punkt: Überweisung unterstützungsbedürftiger Personen an die Land men verbände' nicht nur wenn dieselben keinen Unterstützungswohnsitz haben, sondern auch^enn sich' dnser nicht ermitteln läßt, erscheint schon um deßwillen geboten, weil Uch ein solcher Beweis in vielen Fällen überhaupt gar nicht erbringen laßt- Dagegen wird aeaen die Ausdehnung der Befugniß zur zwangsweisen Verbringung von arbeits- fäbtaen aber arbeitsscheuen Personen, welche die öffentliche Unterstützung in Anspruch nÄmen auf die Verwaltungsbehörden Einsprache erhoben, da z. B. die Verbringung eines v rhetratheten Mannes in ein Arbeitshaus meist zur gänzlichen Auflösung der Familie führen und ihn selbst schließlich zu einem Zuchthäusler und mit dem Gesetz und der Welt zerfallenen Menschen machen wird. — U Soweit die Denkschrift, von deren Inhalt durch Vorstehendes nur andeutungs- weise ^"rbü^germeffttr^Ohly bemerkte nun noch bezüglich der Herabsetzung des für Erwerbung des Unterstützungswohnsitzes erforderlichen Alters auf 21 Jahre, und der ^rtst selbst auf 1 Jahr: Ein für das Wohl seiner Kinder besorgter Vater.könne.dann nttbis besseres thun, als dieselben in eine Stadt mit guten WohlthatigkeitSanstalten en und daselbst einJahr lang subventtontren. Damit würden die Städte zu einer^Art Pensionsanstalten für das Proletariat. Er schlage vor, falls sich die Versammlung mit den aufgestellten Prtncipten einverstanden erkläre, ewe Eingabe an Gr. Regierung und den Bundesrath zu machen. — Die badischen Städte teim dahin schlüssig geworden, vorerst noch keine Veränderungen andem bezüglichen Gesetze zu wollen, da es noch an genügenden Erfahrungen fehle er halte indessen die seither gemachten Erfahrungen für ausreichend, da ein gutes Gesetz gerade in schlimmen Zeiten genügen müsse. Nach der herrschenden Strömung dürfte indessen kaum auf eine Aenderung zu Gunsten dec Städte zu rechnen sein. „ Bürgermeister Dumont dankt dem Referenten für seine klare und pracise Be- Landlung der Frage, und schlagt vor, die einzelnen Punkte getrennt zur Drscusston zu bringen, womit die Versammlung einverstanden ist. 9 Ohne wesentliche Debatte wird hierauf einstimmig beschlossen „der Stadtetag sp icht seine Ansicht dahin auS, 1) daß es nicht wünschenswerth sei bezüglich der zwei- iähriaen Frist zum Erwerb oder Verlust des Unterstützungswohnsitzes dermalen schon eine Aenderung vorzunehmen, daß jedoch, wenn eine Aenderung beschlossen würde, die zweijährige Frist zu vermehren sei; 2) daß es nicht angezeigt fei, bte bestehende Vor schrfft auf das 21. Lebensjahr herabzusetzen; 3) daß es weiter nicht angezeigt sei, die seckswöchioe Frist zur Verpflegung erkrankter Dienstboten rc. durch den Ortsarmenver band mff 3^ Monate zu verlängern und gleichzeitig auf Fabrikarbeiter, land- und forst- wirthschaftliche Arbeiter auszudehnen, 4) daß eine Gesetzesänderung dabtn wünschens^ versteigert: Montag den 11. Februar, Scheith. Prügelh. Stockh. Reish. Wellen vx in Darmstadt abge- °°« M' lUng h>9 WW nnutUbmi^bt; 8<*u «MM» i Seteinen und Pst. ft fieroor, wenn Vie iche. Es M Land' n ähren fast WS Haden, indem sie d - und darin den Unter, nbie größeren Städte den »uzustlgen, ""Ich w J M innt ; K au- Dtn 1*61(1 die W StzSS J, -M- irt „bltaon "u nW ,r,d* Ntton *'-=1 «I«11? M" Utik"*'8'etlw8 Utl >N primi- Stnjelftaaten tet. ,Unb elll " 7'b-, Uh« “ b«^iaufcnben "ä zu OR^affen. bureall" me[6[t. cntritte bet Sm. ll,etl d-i sßgrifer StalieiU, (ft h(„ »»n einer geutrj. Mit unb wobei brate einige!(,(. uüch «neerinbert. ®etbe ben RiichS- KMmlttag k-mmer h«t ben ten, im internen Raummeter Buchen 16 101 62 Hainbuchen- 4 (Rundscheith.) — Eichen- — 14 13 Nadelholz — 9 160 206) FF. fttwlotph’s Wwe«, Musikalien- u. Instrumenten-Handlung in GIESSEN. Dienstag den 12. Februar, 90 Etchenstämme mit 24,19 cbm, 1 Buchenstamm „ 0,94 „ 435 Fichtenstämme „ 166,80 „ 60 E'chenstangen „ 3,43 „ 581 Fichtenstangen „ 92,94 „ halt. Zusammenkunft jedesmal Morgen- 10 Uhr Holzversteigerung Kicher Stadtwald, Distrikt Langenbuche u. Schweinstallsheege, Donnerstag denFebruar: aus dem Haarbacher Weg an der Pfaffen- schneitze. Lich, den 4. Februar 1878. Wim men au er, 726)_____________Forstrath.__________________ Iagdverpachtung. Montag den 11. Februar l. I., Nachmittags 2 Uhr, -soll auf dahiesigem Rathhause die Jagd der Feldgemarkung Oberstetnberg auf H Jahre verpachtet werden. Watzenborn, am 30. Januar 1878. Für den Gemarkungsvorstand: Großherzogl- Bürgermeisterei Watzenborn 671) Sckäfer.____________ Versteigerungen. Holzversteigerung. Montag Den 11 und Dienstag den 12. Februar d. I., Morgens 10 Ubr, sollen in dem Ettingshäusec Gemeindewald, Distrtct Riedstein: 1) 1082 Fichtenstämme von 14 bis 28 Centtmeter Durchmesser und 12 bis 20 Meter Länge, 2) 524 Fichtenstangen von 6 bis 14 Cem timeter Durchmesser und 10 bis 20 Meter Länge öffentlich meistbietend versteigert werden. Ettingshausen, den 2 Februar 1878. Großh. Bürgermeisterei Ettingshausen. Jagdverpachtung. Die Jagd in der Gtmaikung Utphe soll Montag den 18. Februar, Morgens 10 Uhr, auf dem Gemeindehause dahier auf wettere sechs Jahre, unter den daselbst bekannt gemacht werdenden Bedingungen, verpachtet werden. Utphe, am 28. Januar 1878. Großherzogl. Bürgermeisterei Utphe. 588)_________Filsinger._____________ Jagdverpachtung. Dienstag den 12. Februar L I., Nachmittags 2 Uhl, soll die der hiesigen Gemeinde zustehende Feld- und Waldjagd, in 2 Abthetlungen auf sechs Jahre auf hiesigem Rathhaus verpachtet werden. Leihgestern, am 28. Januar 1878.? Großh. Bürgermeisterei Leihgestern. sollen Montag den 18. Februar, Nachmittags 1 Ubr, in der Wtrthschaft der L. Carl Wijtwe zu Trais-Münzenberg öffentlich ver- accordirt werden. Pläne und Kostenüberschlag, sowie Ac- cordsbedingungen liegen auf dem Bürger meisteretbüreau zu Trais-Münzenberg bis zum 16. d. Mts. zur Einsichtnahme offen. Gambach, den 2. Februar 1878. Schneider, ___________Bezirks-Bauaufseher.__________ Holzversteigerung in der Fstl. Oberförsterei Lich. Im Rtedwald bet Ettingshausen werden werth sei, daß nicht nur Personen, welche keinen Unterstützunqswohnsitz haben, sondern auch solche, für welche derselbe nicht nachgewiesen werden kann, vom Ortsarmenoerhand an ben Landarmenverband überwiesen werden; 5) spricht sich die Versammlung mit allen gegen 6 Stimmen dagegen aus, daß den Verwlltungbehörden die Befugniß zugethetlt werden soll, arbeitsfähige Personen, welche öffentliche Unterstützung in An spruch nehmen, zwangsweise zur Arbeit anzuwetsen oder in ein Arbeitshaus verbringen zu lassen. Die von Oberbürgermeister Obly aufgestellten Punkte: 1) Erweiterung derBefugniß zur Abweisung eine« Zuziehenden, auch wenn derselbe die erforderlichen Kräfte besitzt, menschlicher Voraussicht nach aber nicht in der Möglichkeit liegt, daß er sich und seine Familie ernähren kann; 2) die Frist zum Erwerb des Unterstützungswohnsitzes beginnt erst vom Tage der Anmeldung an; 3» Ertheilung der Befugniß zur Ausweisung vor dem Erwerb des Unterstützungswohnsitzes, wenn die betr. Person zwar keine öffentliche, aber private Unterstützung bezieht, oder auf unredliche Weise ihren Lebensunterhalt fristet, werden ersterer gegen die Stimme des Vertreters von Offe,:- bach, letztere beiden einstimmig gut geheißen. Damit war die Tagesordnung erschöpft und es wurde nunmehr noch beschlossen, das Referat bei Oberbürgermeisters Ohly sammt ben gefaßten Beschlüssen brücken zu lassen unb ber Gr. Regierung mitzutbeilen; ferner ber Referent beauftragt, beibe Schriftstücke bem Bunbesrath, sowie bem Reichskanzleramt zu unterboten. Noch wirb mit' gethetlt, daß auch bte Stäbte Friedberg unb Lauterbach sich entfliehen gegen eine Aenberung bes Unterstützungswohnsttzgesetzes geäußert haben. (D- T. A.) ftpfaleÄDtij. Gießen, 6. Febr. Wir lassen nachstebenb die Tage sorbnung für die Stadt- oerordneten-Sitzung am Donnerstag den 7. Februar 1878, StachmittagS 4 Nhr, tm alten Realschulgebäude folgen: 1. Forderung der Stadt Gießen an die Firma Gebrüder Kohler. 2. Die städtischen Uhren. 3. Gesuch der Firma C. Schmitz u. Comp. in Betreff eines Freilagers für Steinkohlen. 4. Die Militärschwimmschule. 5. Der Transport von Leichen Verunglückter. 6. Die Entfernung von Bäumen an der Stadtwiese nächst der Lahn. 7. Gesuch des Schreinermeisters Christoph Hoffmann um Bauerlaubniß. 8. Gesuch des Maurermeisters Balthasar Strauch um Bauerlaubniß. 9. Gesuch des Stadtverordneten Kauf um Erlaubnitz zur Anlegung eines Treppentritt^^ Verwendung des unteren Stocks der alten Realschule zu Schulzwecken. 11. Die Anlegung einer Straße zwischen Wallthor und Neustadt. tx< < V<4- f -H-e- o e«/j HA Nur tödlich sind. Niederlagen befinden. (323 (690 o>,y Manschetten, Shlipse, Handschuhe re. empfiehlt billigst Glincin. Unfehlbares Mittel zur Vertilgung von Ratten und Mäusen. Kein Gift. Niederlage bei Apotheker Herren Denner S» Profit in Langenschwalbach. und franco. Die vielfachen Nachahmungen veranlassen Fuder-Cacao für Kinder, Reconvalescenten, schwache Verdauung besonders empfehlenswert!!, garanth*t rein, hydraulisch entölt, liefert als Specialität die Kaiserliche Hof- Chocoladen-Fabrik in Cöln zu